<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0181</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Auswirkungen der Durchführung der Richtlinie 2014/89/EU über die maritime Raumplanung auf die Fischerei in ausgewählten Fischfanggebieten und Meeresbecken</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0120/2026 - Berichterstatterin: Stéphanie Yon-Courtin)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2026 zu den Auswirkungen der Durchführung der Richtlinie 2014/89/EU über die maritime Raumplanung auf die Fischerei in ausgewählten Fischfanggebieten und Meeresbecken (2024/2126(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/89/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über die maritime Raumplanung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/56/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1380/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (GFP-Verordnung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1139/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Habitat-Richtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Vogelschutzrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 3. Mai 2022 über den Fortschritt bei der Umsetzung der Richtlinie 2014/89/EU zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (COM(2022)0185),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rechtsvorschriften der EU zur Wasserqualität und zur Bekämpfung von Verschmutzung (die Wasserrahmenrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 2008/105/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/105/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie (EU) 2024/3019<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L, 2024/3019, 12.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 91/676/EWG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/676/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Richtlinie 2005/35/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2005/35/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj).</FIELD></FOOTNOTE>),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380) und auf die Entschließung des Parlaments vom 9. Juni 2021 zu diesem Thema<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Verhaltenskodex der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) für verantwortungsvolle Fischerei von 1995, insbesondere auf Artikel 10,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die unverbindlichen Leitlinien der FAO für die Sicherung der nachhaltigen handwerklichen Fischerei im Zusammenhang mit Ernährungssicherheit und Armutsbekämpfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2025 mit dem Titel „Der Europäische Pakt für die Meere“ (COM(2025)0281),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2021 zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks und anderen Systemen für die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die Fischerei<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 88.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 mit dem Titel „Neue Impulse für eine gestärkte Meerespolitik und den Erhalt der biologischen Vielfalt“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 106.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Mai 2023 zu der gemeinsamen Bestandsbewirtschaftung in der EU und dem Beitrag der Fischerei zur Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1060, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1060/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2024 zum aktuellen Stand der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und den Zukunftsaussichten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5734, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021-2030“ (COM(2021)0236),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2025)0003) zum Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Bewertung der gemäß Artikel 17 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) aktualisierten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten durch die Kommission,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 25/2023 des Europäischen Rechnungshofes mit dem Titel „Aquakulturpolitik der EU – Stagnierende Produktion und unklare Ergebnisse trotz höherer EU-Förderung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments im Oktober 2025 veröffentlichte Briefing „Fisheries in maritime spatial planning“ (Fischerei in der maritimen Raumplanung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments im Dezember 2025 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Implementation of the Maritime Spatial Planning Directive: Impact on fisheries in selected fishing areas and sea basins“ (Umsetzung der Richtlinie zur maritimen Raumplanung: Auswirkungen auf die Fischerei in ausgewählten Fischereigebieten und Meeresbecken),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal von 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen vom September 2019 über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A10-0120/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass ein verstärkter Wettbewerb um den Zugang zum Meeresraum, an dem verschiedene Tätigkeiten und Sektoren wie Fischerei, Aquakultur, Seeverkehr, Schifffahrt, erneuerbare Offshore-Energie, Naturschutz, Erhaltung des maritimen kulturellen Erbes, Küstentourismus, Freizeitaktivitäten, Baggerarbeiten zur Gewinnung und Entsorgung von Sedimenten am Meeresboden, die Nutzung von Unterwasserkabeln und -pipelines oder Verteidigung beteiligt sind, zu einem erhöhten kumulativen Druck auf die Meeresökosysteme und zu verstärkten Konflikten über die Nutzung des Meeresraums führt, was durch institutionelle und administrative Fragmentierung noch verstärkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Fischerei und Aquakultur für die Sicherheit und Souveränität der EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf die Ernährungssicherheit und die maritime Souveränität, und zur Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Küstengemeinden beitragen; in der Erwägung, dass Fischereierzeugnisse aus der EU ein gesundes und ortsnah erzeugtes Nahrungsmittel sind und eines der besten Profile in Bezug auf niedrige Treibhausgasemissionen und das Gewicht des verzehrbaren tierischen Eiweißes bieten; in der Erwägung, dass der strategische Wert dieser Sektoren daher in der maritimen Raumplanung gebührend anerkannt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Selbstversorgungsgrad der EU mit Meeresfrüchten und Fischen im Jahr 2022 auf 37,5 % zurückgegangen ist und etwa 80 % der in der EU konsumierten Meeresfrüchte und Fische eingeführt wurden, was zu einer strukturellen Abhängigkeit von externen Quellen führt und die Ernährungssouveränität der EU schwächt; in der Erwägung, dass die EU-Fischereiflotte gleichzeitig in den vergangenen zehn Jahren deutlich geschrumpft ist und nun um mehr als 13 % kleiner ist als 2014; in der Erwägung, dass dieser Rückgang in Verbindung mit dem zunehmenden Wettbewerb um die Nutzung des Meeresraums die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Fischereisektors, den Generationenwechsel und die Fähigkeit der Flotte, zur Ernährungssicherheit der EU beizutragen, gefährdet; in der Erwägung, dass deshalb unbedingt ein ausreichender, ausgewogener und verlässlicher Zugang zum Meeresraum sichergestellt werden muss, damit – wie im Europäischen Pakt für die Meere dargelegt – der EU-Fischereisektor wettbewerbsfähig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass ein sich verändernder geopolitischer Kontext und zunehmende Spannungen zu einer verstärkten militärischen Nutzung des Meeresraums führen könnten; in der Erwägung, dass bei der maritimen Raumplanung verteidigungs- und sicherheitsbezogene Tätigkeiten und Einsätze wie die Überwachung ausschließlicher Wirtschaftszonen, der Schutz des Seehandels, gemeinsame Militärübungen, die Bekämpfung des illegalen Handels, die Minenräumung, die Bekämpfung der Piraterie sowie die Luft- und Satellitenüberwachung und ihre Wechselwirkungen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Meer und der Meeresumwelt berücksichtigt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht 22/2023 mit dem Titel „Erneuerbare Offshore-Energie in der EU“ auf das Risiko des Verlusts von Arbeitsplätzen im Fischereisektor hingewiesen hat; in der Erwägung, dass in dem Bericht darauf hingewiesen wurde, dass die wichtigsten wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Fischerei, die sich aus dem Ausbau der erneuerbaren Offshore-Energie ergeben, nicht quantifiziert wurden, und dass darin festgestellt wurde, dass die potenziellen negativen Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Offshore-Energie auf den Fischereisektor besser ermittelt und angegangen werden sollten; in der Erwägung, dass auch festgestellt wurde, dass eine Verbesserung der Fischbestände in größerem Maßstab ungewiss ist, dass jedoch ein gewisser Anstieg der Fischdichte in Offshore-Gebieten für erneuerbare Energieträger beobachtet wurde, was auf potenzielle Vorteile für Fischer und die Fischerei hindeutet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU das rechtsverbindliche Ziel gesetzt hat, bis 2030 in mindestens 20 % ihrer Meeresgebiete wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, bis 2030 mindestens 30 % ihrer Meeresgebiete unter Schutz zu stellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass mit der Richtlinie über die maritime Raumplanung ein gemeinsamer Rahmen für die Mitgliedstaaten zur Organisation der Nutzung ihrer Meeresgewässer geschaffen wird und darauf abgezielt wird, die nachhaltige Entwicklung und das nachhaltige Wachstum der blauen Wirtschaft zu fördern und Konflikte zwischen den Sektoren zu verringern, ohne dabei selbst neue sektorspezifische Verpflichtungen einzuführen; in der Erwägung, dass durch die Richtlinie tendenziell der Ausweitung kapitalintensiver und räumlich exklusiver Wirtschaftstätigkeiten Vorrang eingeräumt wird, wodurch die traditionelle, mobile und gemeinsame Arten der Nutzung des Meeres, unter anderem die Fischerei, an den Rand gedrängt werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU einen Rahmen für die maritime Raumplanung mit Mechanismen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen hat; in der Erwägung, dass die Küstenmitgliedstaaten für die Annahme von Plänen innerhalb des Rahmens zuständig sind, einschließlich der Gestaltung und Festlegung des Formats und des Inhalts solcher Pläne im Einklang mit ihrer Verwaltungstradition und der Aufteilung des Meeresraums auf verschiedene Tätigkeiten bzw. Nutzungsarten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Richtlinie über die maritime Raumplanung durch die Förderung der nachhaltigen Nutzung des Meeresraums und der Meeresressourcen zum Umweltschutz beiträgt und vorsieht, dass die Mitgliedstaaten einen ökosystembasierten Ansatz anwenden müssen; in der Erwägung, dass damit ein wirksames Gleichgewicht zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Zielen sichergestellt werden soll, ohne dass traditionelle Tätigkeiten systematisch anderen untergeordnet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Richtlinie über die maritime Raumplanung eng mit der Umsetzung anderer EU-Rechtsvorschriften wie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der GFP-Verordnung, der Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie verknüpft ist; in der Erwägung, dass sie auch mit rechtsverbindlichen und nicht rechtsverbindlichen politischen Verpflichtungen wie dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal verknüpft ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die 22 Mitgliedstaaten mit einer Küstenlinie nach der Annahme der Richtlinie über die maritime Raumplanung verpflichtet waren, bis 2016 zuständige Behörden zu benennen und bis zum 31. März 2021 nationale maritime Raumordnungspläne für ihre Meeresgewässer zu verabschieden; in der Erwägung, dass acht Mitgliedstaaten diese Frist nicht eingehalten haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass bisher 20 der 22 Mitgliedstaaten mit einer Küstenlinie maritime Raumordnungspläne angenommen haben und viele dieser Pläne derzeit überarbeitet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung maritimer Raumordnungspläne Umwelt-, Wirtschafts-, Sozial- und Sicherheitsaspekte, Wechselwirkungen zwischen Land und Meer und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit berücksichtigen und die frühzeitige, durchgängige und wirksame Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger, einschließlich Fischern und Schalentierfischern und ihrer Vertretungsorganisationen, sowie der Gemeinschaften in den Gebieten in äußerster Randlage durch einen Bottom-up-Ansatz und während des gesamten Entscheidungsprozesses sicherstellen müssen, wobei dafür gesorgt werden muss, dass diese Einbeziehung angemessen und konstruktiv ist und sich nicht auf eine rein beratende Rolle beschränkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass der Grad der Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr uneinheitlich ist, was auf Unterschiede in den Verwaltungs- und Governance-Strukturen zurückzuführen ist, die von lokalisierten bis hin zu stärker zentralisierten Systemen reichen; in der Erwägung, dass die Auswirkungen der maritimen Raumplanung je nach Meeresbecken und Gebieten sehr unterschiedlich sind, wobei einige Küstenregionen einer stärkeren Konzentration räumlicher Beschränkungen und konkurrierender Nutzungsarten ausgesetzt sind, was die territorialen Ungleichgewichte in der EU verschärft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre Pläne mit den anderen einschlägigen Mitgliedstaaten koordinieren und mit den staatlichen Stellen von Drittstaaten in der betreffenden Meeresregion zusammenarbeiten müssen; in der Erwägung, dass es angesichts der Unterschiede zwischen verschiedenen Meeresregionen bzw. -unterregionen und Küstengebieten nicht zweckmäßig ist, bei einer solchen Zusammenarbeit einen pauschalen Ansatz zu verfolgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die maritimen Raumordnungspläne in Art und Inhalt stark unterscheiden, da die Richtlinie über die maritime Raumplanung keine detaillierten verbindlichen Kriterien für die Pläne enthält und den Mitgliedstaaten erhebliche Flexibilität bei der Umsetzung und detaillierten Gestaltung der Pläne einräumt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass in Gebieten mit hoher Aktivitätskonzentration und begrenztem Meeresraum wie dem Ärmelkanal, der Ostsee oder dem Mittelmeer eine maritime Raumplanung dringend erforderlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die maritime Raumplanung gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zum territorialen Zusammenhalt der Union beitragen muss; in der Erwägung, dass Fischerei und Aquakultur nicht nur wirtschaftliche Tätigkeiten sind, sondern eine grundlegende soziale Rolle bei der Sicherung der Existenzgrundlage sowie der Erhaltung von Arbeitsplätzen und des sozialen und kulturellen Gefüges von Küsten- und Inselgemeinden spielen, insbesondere in Gebieten in Randlage und äußerster Randlage;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Fischerei- und Aquakultursektor mit mehreren Herausforderungen konfrontiert ist, wie dem Druck durch den sich verschlechternden Zustand der Meeresökosysteme und die uneinheitliche Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung der Meere sowie dem Druck durch aufstrebende Sektoren der blauen Wirtschaft wie erneuerbare Offshore-Energie;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass gut verwaltete und wirksam geschützte Netze ökologisch verknüpfter Meeresschutzgebiete ein wesentliches Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere sind und durch die Wiederauffüllung der Bestände, Spillover-Effekte auf benachbarte Gebiete und die Widerstandsfähigkeit der Küstenwirtschaft zu langfristigen Gewinnen beitragen können, ihre Wirksamkeit und soziale Akzeptanz jedoch davon abhängen, wie sie konzipiert, verwaltet und mit nachhaltigen Fischereitätigkeiten koordiniert werden, insbesondere durch differenzierte Ansätze auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten und die Beteiligung aller Interessenträger, einschließlich Fischer und Küstengemeinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass erneuerbare Offshore-Energie nur dann nachhaltig sein wird, wenn sie – insbesondere in Regionen, die von der Fischerei abhängig sind – keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zeitigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entscheidung über den nationalen Energiemix und die eingesetzten Technologien nach wie vor in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass der zunehmende Verlust von Fanggebieten zur Verlagerung von Fangtätigkeiten, zu einem erhöhten Druck auf die Fischerei und Wettbewerb zwischen den Flotten sowie zum Verschwinden bestimmter Segmente führt, die ihre Tätigkeit nicht verlagern können, insbesondere in der handwerklichen Fischerei und bei ohne Boot tätigen Fischern wie Schalentierfischern; in der Erwägung, dass sich dies auch auf den sozialen Zusammenhalt, die Beschäftigung und die Weitergabe maritimer Traditionen auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik befugt sind, den Zugang zum Fischfang in einem Gebiet von 12 Seemeilen vor ihrer Küste und in den Gebieten in äußerster Randlage innerhalb von 100 Seemeilen auf Fischereifahrzeuge zu beschränken, die in diesen Gewässern traditionell von Häfen an der angrenzenden Küste aus fischen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass Meeres- und Küstengebiete unter den Folgen des Klimawandels sowie der Umweltverschmutzung leiden, insbesondere aufgrund von chemischen Schadstoffen, Meeresmüll und am Land anfallenden Abfällen, die sich auch auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Meer, die biologische Vielfalt der Meere und die Fischerei- und Aquakulturressourcen auswirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Gleichgewicht in Bezug auf den Platz, die Wirtschaft und den Fischbestand in mehreren Meeresbecken, insbesondere im Ärmelkanal, in der Nordsee und in den westlichen Gewässern, durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die Folgen des Brexits grundlegend verändert hat, was zu einer stärkeren Konzentration der Fischereitätigkeiten der EU in kleineren Meeresgebieten geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass auf See tätige Berufsgruppen wie Fischer bestimmten Risiken oder Gefahren im Zusammenhang mit der Sicherheit von Schiffen oder der Exposition gegenüber bestimmten Arten des Handels über Seewege wie etwa dem Drogenhandel ausgesetzt sein können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass den Beschäftigten in der Fischerei und der Aquakultur sichere, faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sowie ein angemessener Sozialschutz gewährt werden müssen; in der Erwägung, dass Entscheidungen über die maritime Raumplanung direkte Auswirkungen auf die Sicherheit, das Einkommen und die Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten haben können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass viele der maritimen Raumordnungspläne lediglich Meeresgebiete abdecken und Wechselwirkungen zwischen Land und Meer und insbesondere die Auswirkungen der Verschmutzung an Land auf die Meeresökosysteme unberücksichtigt lassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung eines ökosystembasierten Ansatzes unzureichend oder nicht vorhanden ist, da viele Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, ihn in der Praxis anzuwenden und die Anforderungen der Richtlinie über die maritime Raumplanung mit denen anderer Rechtsvorschriften wie der GFP-Verordnung oder der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in Einklang zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten das in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie festgelegte Ziel eines guten Umweltzustands der europäischen Meere bis 2020 noch nicht erreicht haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erhebung sowie die Transparenz, Nutzbarkeit, Harmonisierung und angemessen zügige Verarbeitung von Daten entscheidend dafür sind, festzustellen, wie Fischerei und Aquakultur in die maritime Raumplanung einbezogen werden; in der Erwägung, dass es an umfassenden Daten über ausschließliche Wirtschaftszonen mangelt und es Schwierigkeiten gibt, Daten sektorübergreifend zu integrieren und Daten von nationalen Behörden zu erhalten; in der Erwägung, dass die Zuweisung von Mitteln für diese Art der Datenerhebung verbessert werden könnte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung und ihre Auswirkungen auf Fischerei und Aquakultur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt hervor, dass die Richtlinie über die maritime Raumplanung zwar einen einschlägigen sektorübergreifenden Rahmen für die Zusammenarbeit bietet, von den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich umgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung mit integrierten nationalen Strategien, speziellen Gremien und Aktionsplänen für Meeresbecken weit fortgeschritten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass maritime Raumordnungspläne in einigen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich sind und eher beratenden Charakter haben; betont, dass die Umsetzung in den Mitgliedstaaten häufig durch institutionelle Segmentierung, fragmentierte Governance und unzureichende Rechtsmechanismen oder mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen für diese Mechanismen sowie den Zugang zu ihnen behindert wird, insbesondere im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds für lokale Aktionsgruppen im Bereich Fischerei und Aquakultur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die maritime Raumplanung die Ermittlung von Problemen und Chancen und die Erhebung von Daten über Planung, Entscheidungsfindung und Umsetzung umfassen sollte und dass dabei der Fischerei und der Aquakultur besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die Umsetzung und Wirksamkeit der maritimen Raumplanung in den maritimen Regionen der EU sehr unterschiedlich sind, wobei einige Regionen wie die Ostsee oder die Nordsee weitgehend von maritimen Raumordnungsplänen abgedeckt werden, während andere, wie das Mittelmeer, eine deutlich geringere Planungsabdeckung aufweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Initiative für das erweiterte Nordseebecken, die die Mitgliedstaaten und Drittstaaten zusammenbringt, um eine stärkere Angleichung und Koordinierung der maritimen Raumordnungspläne zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass grenzüberschreitende Initiativen nach wie vor begrenzt sind und es an einer wirksamen Koordinierung mangelt, was die Bemühungen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in den miteinander verbundenen Meeresregionen einschränkt; bedauert die Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten – insbesondere den benachbarten Küstenstaaten – im Bereich der maritimen Raumplanung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont die Auswirkungen des Brexit auf die maritime Planung, insbesondere den Aufbau von Meeresschutzgebieten und erneuerbarer Offshore-Energie, aber auch auf andere Tätigkeiten wie den dichten Seeverkehr und den Küstentourismus; betont, dass diese Veränderungen dazu geführt haben, dass die EU-Fischereiflotte aus vielen Fanggebieten in britischen Gewässern ausgeschlossen wird und dass sich der Fischereiaufwand zulasten von EU-Fischereien in die Nordsee und den Ärmelkanal verlagert, das einem hohen fischereilichen Druck ausgesetzt ist; fordert, dass diese Elemente in der maritimen Raumplanung in diesen Bereichen systematisch berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich erforderlich ist, um eine wirksame und gerechte Bewirtschaftung des Meeresbeckens zu erreichen und so die zahlreichen Nutzungskonflikte einzudämmen, wobei die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen jeder Tätigkeit zu berücksichtigen sind; weist in diesem Zusammenhang auf die sich aus dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, insbesondere den Artikeln 7 und 8, ergebende Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hin; fordert insbesondere eine wirksame Abstimmung mit dem Vereinigten Königreich und den Kanalinseln über Bewirtschaftungsmaßnahmen in Meeresschutzgebieten, bei der die sozioökonomischen Auswirkungen auf die EU-Fischer berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass es insbesondere im Mittelmeerbecken zunehmend Offshore-Energieplattformen und die entsprechende Infrastruktur gibt, wodurch der Raum für Fischerei deutlich kleiner wird, der Zugang zu traditionellen Fanggebieten eingeschränkt und zur Fragmentierung des maritimen Raums beigetragen wird; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten zwar für die Entscheidung über die Nutzung der Infrastruktur in diesen Gebieten zuständig sind, ihre Entscheidungen jedoch direkte Auswirkungen auf die Nutzung traditioneller Fanggebiete haben und daher kohärent in die Prozesse der maritimen Raumplanung einbezogen werden müssen; stellt fest, dass sich die Entwicklung des Meerestourismus auch auf die Fischereitätigkeiten im Meeresbecken auswirkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt die besonderen Merkmale des Adriatischen Meeres als halbumschlossenes und hoch sensibles Meeresbecken hervor, das kumulativen Belastungen durch Fischerei, Aquakultur, Seeverkehr, Tourismus und Küstenentwicklung ausgesetzt ist; betont, dass diese Belastungen ein verstärktes Konzept für die maritime Raumplanung erfordern, das grenzübergreifend und auf das jeweilige Meeresbecken abgestimmt ist; fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit benachbarten Küstenstaaten, die nicht der EU angehören, die Koordinierung, den Datenaustausch und die gemeinsamen Governance-Mechanismen im Adriatischen Meer zu stärken; betont, wie wichtig die handwerkliche Fischerei und die Küstenfischerei für das Meeresbecken sind und dass sie in die maritime Raumplanung einbezogen werden müssen, um ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit und ihr kulturelles Erbe zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass sich die Ostsee durch besondere Merkmale auszeichnet, darunter begrenzte Meeresflächen, die hohe Konzentration verschiedener Wirtschaftstätigkeiten wie Fischerei, Seeverkehr und die Entwicklung erneuerbarer Offshore-Energie, und die Empfindlichkeit ihres Ökosystems; fordert in diesem Zusammenhang einen nachhaltigen und an diese regionalen Bedingungen angepassten Ansatz für die maritime Raumplanung; würdigt die laufende Arbeit der gemeinsamen HELCOM-VASAB-Arbeitsgruppe zur maritimen Raumplanung, die eine solide Grundlage für die Koordinierung auf Meeresbeckenebene in der Ostsee bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass auch die Meeresbecken der Gebiete in äußerster Randlage in die Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung einbezogen werden müssen, und dabei ihren Besonderheiten, auch bei der Interaktion mit Drittstaaten, in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vorteile der maritimen Raumplanung für Fischerei und Aquakultur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bedauert, dass der derzeitige Rechtsrahmen über die maritime Raumplanung den erwarteten Nutzen für die Fischerei nicht zufriedenstellend erbracht hat; stellt fest, dass die maritime Raumplanung nicht wesentlich zur Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Stabilität der Fischereitätigkeiten beigetragen hat; betont den Mangel an Minimalzielen und messbaren Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsindikatoren für die Fischerei im Rahmen der maritimen Raumplanung, was insbesondere für handwerklich tätige Akteure zutrifft; betont, dass die Meerespolitik der EU kohärent und wirksam umgesetzt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt im Hinblick auf die Umsetzung des Rahmens der maritimen Raumplanung hervor, dass es wichtig ist, eine umfassende sozioökonomische Analyse durchzuführen, bei der die Perspektiven kleiner Unternehmen und Küstengemeinden berücksichtigt werden; weist erneut darauf hin, wie wichtig die Fischerei und die Aquakultur für die Ernährungssouveränität und die Erhaltung des damit verbundenen Fachwissens für die EU sind, und räumt ein, dass es im öffentlichen Interesse liegt, ihrer Bedeutung im Rahmen der maritimen Raumplanung stärker Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass im Rahmen der maritimen Raumplanung die Fischerei und die Aquakultur besser integriert und die räumlichen Herausforderungen aktiv angegangen werden müssen, die die Fischerei beeinträchtigen, einschließlich der kumulativen Auswirkungen von Offshore-Energie, Meeresschutzgebieten, Schifffahrts- und Militärgebieten, und dass eine schrittweise Verdrängung der Fischereitätigkeiten verhindert werden muss; betont, dass Offshore-Windparks nach Möglichkeit in Gebieten errichtet werden sollten, die für die Fischerei weniger geeignet sind, um negative Auswirkungen auf Fischereitätigkeiten so gering wie möglich zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>unterstreicht die wesentliche Rolle der handwerklichen Fischerei, z. B. für die lokale Beschäftigung, den sozialen Zusammenhalt und die Erhaltung traditioneller Fertigkeiten; fordert, dass die maritime Raumplanung diesem Segment in vollem Umfang Rechnung trägt, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zum Raum, die Nähe zu den Fanggebieten und die Sicherheit der Tätigkeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass Offshore-Windparks Auswirkungen auf die Fischerei haben können, weil sich dadurch die räumliche Verteilung und der Bestand kommerziell befischter Meeresarten verändern und aus Sicherheitsgründen Zugangsbeschränkungen oder Einschränkungen bei den Fangmethoden auferlegt werden; stellt fest, dass zwar einige potenzielle Vorteile für die Fischer beobachtet wurden, diese jedoch nur dann relevant sind, wenn die Fischer praktisch und realistisch in der Lage sind, in diesen Gebieten tätig zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass der Rechtsrahmen der Meeresstrategie zwar marginale Vorteile für die Aquakultur mit sich bringt, dass jedoch Verbesserungen bei der Ausweisung des Meeresraums, einer stärkeren Anerkennung der Rolle der Aquakultur innerhalb dieses Rahmens, der grenzüberschreitenden Kohärenz, der Rechtssicherheit sowie beim Zeitplan und den Auswirkungen der Genehmigungsverfahren erforderlich sind; betont insbesondere, dass die Aquakultur besser in die maritime Raumplanung einbezogen werden muss und dass andere Maßnahmen wie die Entwicklung einer möglichen gemeinsamen Aquakulturpolitik in Betracht gezogen werden müssen, um diesem für die Ernährungssicherheit der EU wichtigen Sektor wirksamer Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass das Ziel, Konflikte zwischen den verschiedenen Sektoren und Meeresnutzern so gering wie möglich zu halten, insbesondere in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, einschließlich der Muschelzucht und neu entstehender Sektoren wie der Algenzucht, im Wesentlichen nicht erreicht wurde, da diese Sektoren nicht mehr über genügend Raum verfügen, was sich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Tätigkeiten auswirkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass die Konflikte hinsichtlich der Nutzung des Meeresraums je nach Art der betreffenden Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten unterschiedlich sind und dass solche Tätigkeiten auch um den jeweiligen Meeresraum konkurrieren können; betont, dass die meisten Konflikte im Fischereibereich durch den Verlust von Fanggebieten aufgrund des Ausschlusses von Meereszonen, Zugangsbeschränkungen, Wettbewerb um den Zugang, räumliche Fragmentierung und den sich verschlechternden Zustand mehrerer Meeresökosysteme bedingt sind, während es bei der Aquakultur vor allem zu Konflikten aufgrund von Überschneidungen bei der Zoneneinteilung, Umweltproblemen wie Verschmutzung und Eutrophierung sowie Fangwettbewerb kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass Fischerei und Aquakultur von der geografischen Lage der Meeresressourcen und dem gesunden Zustand der Meeresökosysteme abhängig sind und dass sie eng mit der Wertschöpfungskette für Meeresfrüchte und Fische sowie der Beschäftigung in Küstenregionen verknüpft sind und sich daher nicht für eine Verlagerung eignen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die Fischerei keinerlei Vorteile durch vorrangige oder spezielle Gebiete hat und häufig in nicht zugewiesenen Meeresräumen, die immer stärker durch andere Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, betrieben werden muss; stellt fest, dass die Aquakultur, einschließlich der Algenzucht, zwar grundsätzlich eher für reservierte Gebiete geeignet ist, dass die Ansätze jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat – und bisweilen innerhalb desselben Mitgliedstaats – sehr unterschiedlich sind und die Genehmigungsverfahren oft aufwendig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>hebt hervor, dass einige Mitgliedstaaten zwar Gebiete mit Mehrzwecknutzung eingerichtet haben, jedoch hauptsächlich einen projektbasierten Ansatz verfolgen; betont, dass sich ein Multi-Use-Ansatz für bestimmte Tätigkeiten als sehr schwierig erweist, insbesondere wenn Fischerei, der Schutz der biologischen Vielfalt und erneuerbaren Meeresenergien miteinander kombiniert werden; stellt fest, dass ein Multi-Use-Ansatz zudem Versicherungs- und Sicherheitsbedenken für Fischer und Aquakulturbetreiber aufwirft; betont, dass Gebiete mit Mehrzwecknutzung zwar Potenzial im Hinblick auf die Bewältigung der kumulativen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten haben könnten, dass jedoch mehr Forschung erforderlich ist, um ihre Durchführbarkeit und Auswirkungen zu bewerten; weist darauf hin, dass die Ausweisung solcher Gebiete auf einer Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen dort durchgeführten Tätigkeiten beruhen sollte, die unter angemessener Einbeziehung der Akteure aller einschlägigen Wirtschaftszweige sowie anderer einschlägiger Interessenträger während des gesamten Prozesses durchgeführt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt erfolgreiche Beispiele für die Zusammenlegung von Tätigkeiten, etwa feste oder schwimmende Offshore-Windinfrastruktur, die sich auch für die Entwicklung von Aquakultur, Muschel- und Algenzucht sowie für den Schutz von Lebensräumen für Meeresfauna und -flora oder für regenerative Aktivitäten und für Fischereitätigkeiten wie passive und schonende Fischerei nutzen lässt; betont in diesem Zusammenhang, dass ein verstärkter Austausch über bewährte Verfahren und mehr Forschung vonnöten sind, insbesondere in Bezug auf die ökologischen Auswirkungen und das wirtschaftliche Potenzial;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, bei der Festlegung ihres Energiemixes die Auswirkungen der erneuerbaren Offshore-Energie auf die Meeresökosysteme und die Fischerei zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Koordinierung zwischen Land und Meer nach wie vor eine kritische Schwachstelle bei der Umsetzung der maritimen Raumplanung darstellt, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Auswirkungen der landseitigen Verschmutzung auf die Meeresökosysteme bei der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt nicht berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist darauf hin, dass den Fischerei- und Hafeninfrastrukturen samt den damit verbundenen Einrichtungen große Bedeutung zukommt und dass im Einklang mit der EU-Hafenstrategie für Kohärenz zwischen der maritimen Raumplanung und den Investitionen in diese Infrastrukturen gesorgt werden muss, wobei der Abhängigkeit aller maritimen Aktivitäten von einer wirksamen Land-Meer-Koordination Rechnung zu tragen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einbeziehung der Interessenträger sowie Datenerhebung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>hebt hervor, dass die Einbeziehung der Interessenträger und der Küstengemeinden in den Prozess der maritimen Raumplanung zugenommen hat, aber nach wie vor verhalten ist; bedauert, dass es dieser Einbeziehung häufig an frühzeitiger und formeller Teilhabe und Konsultation mangelt, wodurch sich nur begrenzte Möglichkeiten für einen echten Einfluss auf Planungsentscheidungen ergeben; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, einen Umsetzungsdialog über die maritime Raumplanung zu führen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>nimmt gute Beispiele für die Beteiligung von Interessenträgern in einigen Mitgliedstaaten zur Kenntnis, etwa in Form nationaler Konsultationen und partizipativer Prozesse; bedauert jedoch, dass im Hinblick auf die Beteiligung der Interessenträger keine verbindlichen Bestimmungen für die Mitgliedstaaten gelten; stellt fest, dass dies die Beteiligung der einschlägigen Interessenträger, etwa Fischer, Fachkräfte in der Aquakultur, Interessengruppen und Mitglieder der Öffentlichkeit, an Konsultations- und Entscheidungsprozessen behindert, insbesondere in Bezug auf den Standort von Projekten im Bereich der erneuerbaren Offshore-Energie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass Fischerei und Aquakultur häufig im Schatten anderer, leistungsfähigerer oder wirtschaftlich wichtigerer Wirtschaftszweige wie der Offshore-Energie stehen; nimmt Berichte über strukturelle Machtungleichgewichte zwischen den verschiedenen maritimen Wirtschaftszweigen zur Kenntnis; bedauert, dass bestimmte Wirtschaftszweige und Betreiber häufig Konsultationsverfahren umgehen, was zulasten weniger organisierter Akteure wie handwerklich tätiger Fischer einschließlich ohne Boot tätiger Fischer wie Schalentierfischer geht; fordert umfassende, zugängliche und inklusive Konsultationsverfahren mit allen Interessenträgern und die Einrichtung korrigierender Governance-Mechanismen, einschließlich transparenter Leitlinien, deren Ziel darin besteht, für eine ausgewogene und transparente Entscheidungsfindung zu sorgen, das Konfliktpotenzial zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Fischerei und andere Wirtschaftszweige zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bedauert das Fehlen harmonisierter und vergleichbarer Daten über den Zustand der Ozeane und Meere, die Fischereiressourcen und die Auswirkungen des Klimawandels sowie das Fehlen geeigneter Sozial- und Wirtschaftsdaten, auch in Bezug auf Bewertungen der Auswirkungen der maritimen Raumplanung auf die Küstengemeinden; weist nachdrücklich auf die mangelnde Harmonisierung der Datenerhebungssysteme der Mitgliedstaaten hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>hebt hervor, dass durch nicht zusammenpassende Datensätze, z. B. inkompatible georäumliche Ausgangswerte, und zeitliche Diskrepanzen, z. B. unterschiedliche Revisionszyklen für maritime Raumpläne, die Umsetzung einer kohärenten maritimen Raumplanung und eines ökosystembasierten Ansatzes erschwert wird; weist darauf hin, dass Instrumente zur Modellierung, Kartierung und Raumanalyse Entscheidungshilfen sind und weder die demokratische Debatte noch die politische Schlichtung ersetzen können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass ein ganzheitlicherer Ansatz und eine bessere Koordinierung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie über die maritime Raumplanung, der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, erforderlich sind, um die kohärente und wirksame Umsetzung der maritimen Raumplanung, einschließlich des ökosystembasierten Ansatzes, sicherzustellen, wobei das Ziel darin besteht, zur Verwirklichung eines guten Umweltzustands beizutragen; betont, dass im Zuge der maritimen Raumplanung die Gemeinsame Fischereipolitik als ausschließlicher Rahmen für die Bestandsbewirtschaftung uneingeschränkt geachtet werden muss und dass die maritime Raumplanung daher nicht dazu genutzt werden sollte, indirekt Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen einzuführen, insbesondere wenn dies mit dem Ziel, die Rolle der Fischereitätigkeiten in der maritimen Raumplanung zu stärken, unvereinbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist der Ansicht, dass die maritimen Raumordnungspläne den räumlichen, ökologischen und sozioökonomischen Bedürfnissen sowie den besonderen Merkmalen jedes Meeresbeckens stärker Rechnung tragen sollten, auch verbundenen ausschließlichen Wirtschaftszonen; betont, dass die Mitgliedstaaten die Koordinierung zwischen den für die Landnutzung und den Meeresbereich zuständigen Behörden bei der Ausarbeitung und Umsetzung maritimer Raumordnungspläne sowie bei der Einbeziehung von Abschätzungen der Auswirkungen landseitiger Aktivitäten auf die Küstengewässer in diese Pläne verstärken sollten; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten den regionalen Besonderheiten, einschließlich der Merkmale der Inselregionen und der Gebiete in äußerster Randlage, Rechnung tragen und die Verwaltungstraditionen in jedem Mitgliedstaat achten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung maritimer Raumordnungspläne die Koordinierung sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen nationalen und regionalen Behörden, sowie die bereichsübergreifende Koordinierung zwischen den Behörden, die unter anderem für die Umwelt-, Fischerei-, Energie- und Verkehrspolitik zuständig sind, verstärken müssen, um einen kohärenten, ökosystembasierten und integrierten Ansatz sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Umsetzung eines von der Basis ausgehenden, ausgewogenen Multi-Use-Ansatzes für die maritime Raumplanung, der darauf abzielen würde, nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresressourcen und die biologische Vielfalt und damit auch auf Fischerei und Aquakultur vorzubeugen, und mit dem sichergestellt würde, dass diese Tätigkeiten nicht aus dem maritimen Raum ausgeschlossen werden; ist der Ansicht, dass die Entwicklung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit der blauen Wirtschaft nicht auf Kosten der nachhaltigen und widerstandsfähigen Erzeugung von Meeresfrüchten, der Ernährungssouveränität und der Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere gehen darf; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die strategische Bedeutung der Ernährungssicherheit bei der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung besser verankert werden sollte; fordert daher, dass Fischerei und Aquakultur als Wirtschaftszweige von strategischer Bedeutung und von überwiegendem öffentlichen Interesse anerkannt werden, die für die Ernährungssouveränität und die Ernährungssicherheit der EU sowie für die strategische Autonomie und die Beschäftigung in Küstengebieten von wesentlicher Bedeutung sind, und dass diese Tätigkeiten bei der maritimen Raumplanung vorrangig berücksichtigt werden, insbesondere bei Segmenten, die nicht verlagert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert ein faktengestütztes Konzept für die Mehrzweckzonen, in dem eingeräumt wird, dass die Koexistenz von Fischerei und Offshore-Energie in der Praxis nach wie vor begrenzt ist und nicht als Rechtfertigung für den Ausschluss der Fischerei aus dem Meeresraum herangezogen werden sollte; betont, dass der Multi-Use-Ansatz auf der Grundlage technisch-wissenschaftlicher Kriterien gefördert werden sollte, wobei den operativen Gegebenheiten von Fischerei und Aquakultur Rechnung zu tragen ist; betont, dass die Ausweisung von Mehrzweckzonen auf einer kumulativen Abschätzung der Folgen der verschiedenen dort durchgeführten Tätigkeiten sowie einer strengen Analyse der Schiffbarkeit und der Sicherheit beruhen sollte; fordert, dass alle einschlägigen Wirtschaftszweige unmittelbar und wirksam in diesen Prozess einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>ist der Auffassung, dass bei der maritimen Raumplanung ein dynamischer und anpassungsfähiger Ansatz verfolgt werden muss, bei dem Veränderungen der Meeresumwelt und der Meeresressourcen berücksichtigt werden, indem regelmäßig aktualisierte wissenschaftliche und sozioökonomische Daten und Indikatoren herangezogen werden, insbesondere bei der Festlegung von Gebieten, in denen Fischereitätigkeiten ausgeschlossen werden könnten, etwa in Offshore-Windparks, und bei der Ausweisung bestimmter Meeresschutzgebiete; betont im Hinblick auf die Planung, dass es sich bei der Fischerei um eine dynamische Tätigkeit handelt, wobei die Flotten je nach saisonaler Verfügbarkeit und Bewegungen der Bestände in unterschiedlichen Gebieten unterwegs sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert, dass inklusive Steuerungsmechanismen eingerichtet werden, mit denen dafür Sorge getragen wird, dass die einschlägigen Interessenträger – etwa Fischer, auch aus der handwerklichen Fischerei, und regionale Fischereiorganisation (RFO) –, auf direkte und strukturierte Weise in die Entscheidungsprozesse und in die Überwachung und Überarbeitung der Pläne miteinbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass die Fischerei im Rahmen der maritimen Raumplanung verstärkt unterstützt und systematisch berücksichtigt werden muss; unterstützt die Einrichtung klarer räumlicher Zonen und prioritärer Zonen für die Fischerei unter Berücksichtigung der Bewegung und Entwicklung der Fischereiressourcen, der Anerkennung traditioneller Fischerei- und Aquakulturzonen, der Notwendigkeit der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung des Zustands der Fischbestände; betont, dass die Einrichtung der entsprechenden Zonen auf verschiedene Flottensegmente sowie Meeresbecken zugeschnitten sein sollte und auf fundierten wissenschaftlichen und sozioökonomischen Bewertungen und Indikatoren beruhen sollte, um den Fischereisektor stärker in den Blickpunkt zu rücken und ihn vorhersehbarer zu gestalten; fordert, dass zwingend eine Bewertung der kumulierten sozioökonomischen Auswirkungen der Verdrängung der Fischerei durchgeführt wird, einschließlich der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Flotte, ihre Rentabilität, die Sicherheit auf See und den Generationenwechsel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>hebt insbesondere hervor, dass mehr Gebiete eingerichtet werden müssen, die der handwerklichen, umweltschonenden Küstenfischerei innerhalb der 12-Seemeilen-Zone vorbehalten sind und sich auf Regeln für eine gemeinsame Bewirtschaftung stützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass die Forschung zur Kartierung und Modellierung von Fanggebieten und Fischereiressourcen intensiviert werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Abgrenzung von prioritären Zonen für die Fischerei und die Planung von Fischereitätigkeiten nach einem dynamischen Ansatz erfolgen muss, um eine Anpassung an die Ausprägungen des Wandels und an die Wanderung der Fischbestände zu ermöglichen, die Auswirkungen auf die traditionellen Verbreitungsgebiete haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Mechanismus von Ausgleichsmaßnahmen oder Versicherungssystemen für den Fischereisektor vorzuschlagen, wenn Fangtätigkeiten von alternativen Arten der Nutzung des Meeres verdrängt werden, einschließlich finanzieller Ausgleichsmaßnahmen, und neuen, mit der Fischerei vereinbaren Nutzungsarten sowie der Unterstützung bei der Neufestlegung von Fischereirouten oder Investitionen in die Technik Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass sich weitreichende Beschränkungen von Meerestätigkeiten wie der Fischerei negativ auf Küstengemeinden auswirken können, nicht zuletzt in Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage; fordert, dass die Ausarbeitung, Umsetzung und Überarbeitung der maritimen Raumordnungspläne systematisch mit Folgenabschätzungen zu sozialen und territorialen Auswirkungen einhergeht, die sich insbesondere auf die Beschäftigungslage, die Arbeitsbedingungen, die Sicherheit der Fischer und die Lebensfähigkeit der Küstengemeinden konzentrieren, und dass dabei die biologische und sozioökonomische Wirksamkeit von Fischereibeschränkungen und -maßnahmen bewertet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fischerei als strategischen und vorrangigen Nutzer des Meeresraums anzuerkennen, der für die Ernährungssouveränität und die Ernährungssicherheit der EU, die Beschäftigung in Küstengebieten und die strategische Autonomie von wesentlicher Bedeutung ist, und diesem Status in maritimen Raumordnungsplänen und im Zuge der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung ausdrücklich Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert in diesem Zusammenhang einen differenzierten Ansatz für die Bewirtschaftung der handwerklichen Fischerei, der auch einen präferenziellen Zugang innerhalb der 12-Seemeilen-Zone für die handwerkliche Fischerei, umweltschonende Aktivitäten und Erhaltungsprojekte umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Aquakultur und die Muschelzucht sowie die Fischerei ohne Boot, einschließlich des Sammelns von Muscheln und Schalentieren, weiter in die maritime Raumplanung zu integrieren und die Ökosystemleistungen anzuerkennen, die von einer Aquakultur mit niedrigem Trophiegrad und einem geringen CO2-Fußabdruck erbracht werden; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, beispielsweise die Entwicklung einer möglichen gemeinsamen Aquakulturpolitik als Instrument zur Erleichterung dieser Integration; fordert, dass im Rahmen der maritimen Raumplanung spezielle maritime Räume für Gebiete für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur ausgewiesen werden, z. B. für eine Aquakultur mit einem geringen CO2-Fußabdruck und niedrigem Trophiegrad; fordert, dass die Genehmigungsverfahren vereinfacht und regulatorische Hemmnisse für die Entwicklung dieser Tätigkeiten abgebaut werden; betont, dass die Genehmigungsverfahren beschleunigt und durch klare Umweltanforderungen untermauert werden müssen, um den größtmöglichen sozioökonomischen Nutzen zu erzielen; fordert, dass Anreize geschaffen werden, um eine nachhaltige Aquakultur, insbesondere eine Aquakultur niedrigem Trophiegrad, einschließlich einer Diversifizierung hin zu Arten, die nicht als Lebensmittel genutzt werden, etwa Seetang, vorrangig voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass eine transparente Multi-Stakeholder-Governance im Rahmen der maritimen Raumplanung unabdingbar ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine frühzeitige, systematische, aussagekräftige und kontinuierliche Beteiligung der einschlägigen Interessenträger, einschließlich der Beiräte und Fischer, der Aquakulturbetreiber und Schalentierzüchter, in allen Phasen der Konzeption an Prozessen, der Umsetzung, den Endergebnissen und der Überarbeitung der maritimen Raumplanung zu sorgen und transparente Rückmeldungen darüber zu erfassen, wie die Beiträge der Interessenträger bei der Entscheidungsfindung verwendet werden; fordert eine faire Behandlung aller Interessenträger und Küsten- und Inselgemeinden, unabhängig von ihren finanziellen, administrativen oder organisatorischen Mitteln, indem für transparente Konsultationsformate gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>ist der Ansicht, dass die gemeinsame Verwaltung das Modell für die Steuerung und Entscheidungsfindung im Rahmen der maritimen Raumplanung sein sollte; hebt die Vorteile dieses Modells hervor, das eine direkte Einbeziehung der Interessenträger, eine bessere Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, den Austausch über bewährte Verfahren und einen auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnittenen Ansatz ermöglicht, was insbesondere dann zutrifft, wenn es sich auf bestehende und bewährte Strukturen und auf das Praxiswissen der lokalen Fischereigemeinden sowie auf weitere Strukturen wie RFO stützt; betont, dass die gemeinsame Verwaltung auch dazu beitragen kann, den Generationenwechsel in der Branche zu fördern und die wirtschaftliche Standhaftigkeit der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>hebt die Vorteile von Bottom-up-Strukturen für die Umsetzung lokaler maritimer Raumplanung hervor, wie z. B. von der örtlichen Bevölkerung betriebene Gruppen für lokale Entwicklung und lokale Maßnahmen, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Fischern und Sammlern, Organisationen von in der Fischerei tätigen Frauen und andere Organisationen auf lokaler und regionaler Ebene;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Kapazitätsaufbau von Interessenträgern, insbesondere von handwerklich tätigen Fischern, einschließlich ohne Boot tätigen Fischern wie Sammlern von Muscheln und Schalentieren, und ihren Organisationen, sowie von Küsten- und Inselgemeinden, auch in den Gebieten in äußerster Randlage, zu unterstützen, damit diese besser für die aktive und wirkungsvolle Teilnahme an öffentlichen Konsultationen und Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der maritimen Raumplanung gerüstet sind; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass dem Generationswechsel eine große Bedeutung zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Raumplanungsentscheidungen keine zusätzlichen Hindernisse für junge Menschen schaffen, die in der Fischerei ihre berufliche Zukunft sehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass bei der Ausweisung von Gebieten für erneuerbare Offshore-Energie oder den Schutz von Meeresökosystemen die Auswirkungen auf Fischerei und Aquakultur, auf historische und traditionelle Fanggründe, berücksichtigt werden müssen; betont, dass vor der Ausweisung von Zonen systematisch kumulative Abschätzungen der ökologischen und sozioökonomischen Folgen durchgeführt werden müssen und dass sichergestellt werden muss, dass die betroffenen Berufsgruppen und im Falle von Offshore-Windparkprojekten insbesondere die Fischer im Voraus informiert und verbindlich an den Konsultationen beteiligt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Auswirkungen auf den Zustand der Fischereiressourcen bewertet und die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Offshore-Windparks auf die Fischerei quantifiziert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass die Maßnahmen zum Schutz der Meeresökosysteme auf soliden wissenschaftlichen und sozioökonomischen Bewertungen beruhen und auf die Schutzbedürfnisse in jedem Gebiet zugeschnitten sein müssen; betont, dass die Einrichtung und Bewirtschaftung verschiedener Kategorien von Meeresschutzgebieten, sofern dies mit den Erhaltungszielen und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten vereinbar ist, die Koexistenz mit nachhaltigen Fischereitätigkeiten ermöglichen sollte, unter anderem durch genau zugeschnittene, differenzierte Bewirtschaftungsmaßnahmen, wobei keine automatischen Ausschlüsse vorgenommen werden sollten; weist auch nachdrücklich auf das Potenzial „anderer wirksamer gebietsbezogener Erhaltungsmaßnahmen“ hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial für die gemeinsame Nutzung von Meeresgebieten, einschließlich Meeresschutzgebieten oder Gebieten für erneuerbare Offshore-Energie, systematisch und wissenschaftlich zu bewerten und nicht automatisch davon auszugehen, dass verschiedene Meeresgebiete einander ausschließen; betont, dass die aktive Einbeziehung aller Akteure, insbesondere der Fischer, in die Festlegung, Bewirtschaftung und Bewertung von Meeresschutzgebieten zu einer höheren Umwelteffizienz, einer höheren Akzeptanz von Erhaltungsmaßnahmen und einer besseren Integration dieser Gebiete in die maritime Raumplanung beiträgt; betont, dass dem Klimawandel und der Verlagerung der Verteilung der Fischbestände stärker Rechnung getragen werden muss, damit für einen flexiblen Ansatz bei der Zonenabgrenzung gesorgt werden kann, bei dem der Dynamik der Fischerei Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen stärker grenzübergreifenden und auf Meeresbecken basierenden Ansatz für die maritime Raumplanung zu unterstützen, indem bestehende Initiativen wie die Initiative für das erweiterte Nordseebecken gefördert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich gemeinsam mit den Nachbarstaaten der Küstenregion an regionalen Plattformen für die gemeinsame Verwaltung zu beteiligen und sich dabei am Beispiel der Kommission für den Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (auch bekannt als Helsinki-Kommission oder HELCOM) zu orientieren, einschließlich im Hinblick auf die Festlegung gemeinsamer Fischereikorridore;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Pläne durch Pläne zu ergänzen, die sich stärker auf Meeresbecken konzentrieren, und gegebenenfalls makroregionale Planungsstrategien, einschließlich gemeinsamer maritimer Raumordnungspläne, zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder, insbesondere benachbarte Küstenstaaten, nachdrücklich auf, ihre Zusammenarbeit bei der maritimen Raumplanung zu vertiefen, insbesondere in den an das Vereinigte Königreich angrenzenden Meeresbecken, im Mittelmeer oder in der Ostsee; unterstützt einen stärkeren meeresbeckenbezogenen Ansatz für die maritime Raumplanung, um sicherzustellen, dass die Fischerei uneingeschränkt in grenzüberschreitende Planungsrahmen integriert wird und nicht durch fragmentierte nationale Entscheidungen Nachteile erleidet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert, dass die EU, die Mitgliedstaaten und Drittstaaten bei der maritimen Raumplanung verstärkt zusammenarbeiten; betont, dass eine bessere Koordinierung zwischen den Küstenstaaten des Ärmelkanals vonnöten ist; hebt insbesondere den Fall der Regionen am Ärmelkanal hervor, wo die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich und den Kanalinseln verbessert werden muss, vor allem was die Ausweisung von Meeresschutzgebieten betrifft; vertritt die Auffassung, dass die diesbezügliche Zusammenarbeit obligatorische und transparente Konsultationen der Interessenträger umfassen muss; fordert die EU, das Vereinigte Königreich und andere einschlägige Parteien auf, einen regionalen Bewirtschaftungsplan für den Ärmelkanal und die Nordsee zu erstellen, um eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen und eine mehrjährige Bestandsbewirtschaftung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass durch diese Zusammenarbeit mit Drittstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden müssen und verhindert werden muss, dass die Fischerei verdrängt wird, da eine solche Entwicklung den Flotten und Fischereigemeinden der Union schaden würde; fordert die Kommission daher auf, im Hinblick auf den Dialog und die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Küstenstaaten einen strukturierten Ansatz zu verfolgen, um vergleichbare Standards in den Bereichen Umwelt, Verwaltung und Soziales zu fördern, und darauf vorbereitet zu sein, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der EU zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert die Einbeziehung von Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie weiterer einschlägiger Umweltmaßnahmen in die maritime Raumplanung, um Probleme im Zusammenhang mit Fischerei und Aquakultur wie Küstenerosion, steigende Wassertemperaturen, invasive Arten, Versauerung der Ozeane und Verschmutzung durch sowohl an Land als auch im Meer befindliche Ursachen sowie kumulative Auswirkungen anzugehen; betont, dass diese Lösungen verhältnismäßig und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein und vorab im Hinblick auf die Kosteneffizienz bewertet werden müssen, wobei keine Pauschallösungen zur Anwendung kommen sollten, die den Gegebenheiten des jeweiligen Meeresbeckens nicht Rechnung tragen; betont, dass Fischer eine wichtige Rolle bei der Überwachung, Früherkennung und Erhaltung spielen können, sofern sie angemessen einbezogen, geschult und unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>weist nachdrücklich auf die Auswirkungen von Küstenerosion und Abrasion auf den Küstenverlauf hin, insbesondere in Gebieten, in denen Aquakulturtätigkeiten betrieben und ausgebaut werden; fordert in diesem Zusammenhang einen Plan der EU für die Resilienz von Küstengebieten, der einer integrierten Bewirtschaftung der Küstengebiete, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, den Wechselwirkungen zwischen Land und Meer, der Verschmutzung der Meere und des Bodens, Maßnahmen zur Anpassung der Küstengebiete und einer gezielten Unterstützung der Aquakultur Rechnung trägt; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen und dass diese Auswirkungen in ihren jeweiligen maritimen Raumordnungsplänen berücksichtigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die von der Kommission angekündigte Reform der verschiedenen Strukturfonds und des neuen mehrjährigen Finanzrahmens, in deren Zuge die Mittel für die Fischerei erheblich gekürzt werden und somit eine bessere Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung gefährdet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass für die Datenerhebung und die wissenschaftliche Forschung sowie für die Verbesserung des Datenaustauschs und der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen; ist der Ansicht, dass mehr standardisierte und harmonisierte Daten und Methoden dazu beitragen werden, die Stellung der Fischerei und Aquakultur in der maritimen Raumplanung zu festigen; betont in diesem Zusammenhang, dass wissenschaftliche Daten über die Auswirkungen des Klimawandels auf die aquatischen Meeresressourcen, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der geografischen Verbreitung von Fischbeständen und Laichgründen oder auf Verlagerungen von Fischbeständen, entwickelt und aktualisiert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert eine verbesserte und harmonisierte Datenerhebung und eine systematische Kartierung der Fischereitätigkeiten als Voraussetzung für eine faire und faktengestützte maritime Raumplanung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die besten verfügbaren und aktualisierten Daten und Informationen zurückzugreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Erhebung von Meeresdaten durch die künftige EU-Meeresbeobachtungsinitiative „OceanEye“ gefördert und harmonisiert werden sollte und die Initiative somit zu einer besseren maritimen Raumplanung beiträgt; fordert darüber hinaus, dass das Potenzial des europäischen „Digital Twin Ocean“ genutzt wird, um die Auswirkungen des Klimawandels auf den Zustand der Meere und Meeresressourcen besser zu verstehen und vorherzusehen und entsprechende Strategien zur maritimen Planung zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass die maritime Raumplanung, der EMFAF und Horizont Europa miteinander verknüpft werden müssen – auch über den mehrjährigen Finanzrahmen –, damit mittels Investitionen Forschung und Innovation gefördert werden, auch in Gebieten, die vorab als Gebiete für nachhaltige und innovative Nutzungszwecke bestimmt wurden; vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Einsatz digitaler Technologien wie europäischer Instrumente im Bereich künstliche Intelligenz fördern sollten, um die maritime Raumplanung zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung streng zu überwachen; ist der Ansicht, dass im nächsten Bewertungsbericht über die Richtlinie über die maritime Raumplanung die räumlichen Auswirkungen auf Fischerei und Aquakultur, die Einbeziehung der Interessenträger und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen und darin Empfehlungen dazu abgegeben werden sollten, wie die Richtlinie über die maritime Raumplanung bessere Ergebnisse in Bezug auf die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit erzielen könnte; ist der Ansicht, dass die maritime Raumplanung im Hinblick auf die Gerechtigkeit bei der Raumplanung, d. h. die gerechte Verteilung der Vor- und Nachteile auf Akteure, Gebiete und Generationen, und nicht nur im Hinblick auf ihre wirtschaftliche oder administrative Effizienz bewertet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Europäische Plattform für die maritime Raumplanung zu konsolidieren, indem sie Beispiele für Projekte, Kartierungsinstrumente und bewährte Verfahren für die maritime Raumplanung bereitstellt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Plattform bei der Ausarbeitung ihrer maritimen Raumordnungspläne stärker zu nutzen, um für transparente politische Schlichtungen zu sorgen, ohne eine echte Koordinierung bei der Lösung von Nutzungs- und Interessenkonflikten auszuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>unterstützt die Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung als Teil des für 2026 erwarteten „Rechtsakts für die Meere“; stellt fest, dass die Richtlinie über die maritime Raumplanung parallel zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie überarbeitet wird; ist der Ansicht, dass im Zuge dieser Überarbeitung ein kohärenter Rahmen geschaffen werden sollte, um die Koordinierung zwischen den bestehenden Rechtsvorschriften und dem Rechtsrahmen zu verbessern, indem überlappende Rechtsvorschriften gestrafft, bestehende Ziele gestrafft und Minimalziele eingeführt werden, die im Rahmen der maritimen Raumordnungspläne erreicht werden sollen, die Kohärenz zwischen maritimer und terrestrischer Raumplanung verbessert wird und Instrumente für eine gemeinsame Verwaltung geschaffen werden; ist der Ansicht, dass im Zuge dieser Überarbeitung insbesondere den Bestimmungen über die Beteiligung der Interessenträger, vor allem der Fischer und Küstengemeinden, Rechtsverbindlichkeit verliehen werden sollte und für eine einheitlichere Anwendung durch alle Mitgliedstaaten gesorgt werden sollte; ist der Ansicht, dass mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt im Rahmen einer tatsächlich ganzheitlichen Koordinierung der Politik Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Regelungen und Sektoren geschaffen werden sollten, ohne dass neue sektorspezifische Verpflichtungen eingeführt werden; ist ferner der Ansicht, dass Mindeststandards eingeführt werden müssen, um Raum für Fischerei und Aquakultur zu sichern und so zur Ernährungssouveränität, zur strategischen Autonomie sowie zur Tragfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der blauen Wirtschaft beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>ist der Ansicht, dass zur Minderung kumulativer Auswirkungen und besseren Einbeziehung der Interessenträger mit der Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung auch der Multi-Use-Ansatz über Grenzen hinweg gestärkt werden sollte; hält es ferner für wichtig, dass die Überarbeitung genutzt wird, um die Fragmentierung und Unsicherheit für die Fischereiflotte der EU zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>ist der Auffassung, dass alle Gebiete der EU in den Rechtsakt für die Meere einbezogen und ihre Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, insbesondere in Bezug auf die Gebiete in äußerster Randlage und die Inselregionen; betont, dass es wichtig ist, den Fischereiausschuss des Parlaments in die Ausarbeitung des anstehenden Vorschlags einzubeziehen, insbesondere in Bezug auf die Ernährungssouveränität, die strategische Rolle von Fischerei und Aquakultur und die wirksame Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>ist der Ansicht, dass die bevorstehende Überarbeitung der Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung eng mit der Umsetzung des Pakts für die Meere, der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel – insbesondere im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen – sowie mit konkreten Maßnahmen verknüpft werden sollte, um die wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen und zu verhindern, dass negative Folgen für die Mitgliedstaaten und beteiligten Akteure entstehen; betont, dass diese Mittel in ausreichender Höhe vorhanden, vorhersehbar und leicht zugänglich sein müssen und dass bei ihrer Verwendung Maßnahmen mit spürbaren Auswirkungen Vorrang eingeräumt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die Kommission auf, die maritime Raumplanung vollständig in die Entwicklung ihrer Vision 2040 für Fischerei und Aquakultur einzubeziehen und diese Initiativen mit den Ergebnissen der Bewertung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu verknüpfen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>