<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0182</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung zur 81. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0103/2026 - Berichterstatter: Andrey Kovatchev)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RECOM><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2026 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur 81. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2025/2167(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21, 34 und 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 208, 214 und 220,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere ihre Präambel und Artikel 18, sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über den Waffenhandel (ATT),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 80. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die Ansprache des Generalsekretärs zum 80. Jahrestag der Gründung der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 79/318 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Juli 2025 zur Initiative „UN80“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution ES-11/7 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Februar 2025 zur Förderung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens in der Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 79/174 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. Dezember 2024 zur Religions- und Glaubensfreiheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 79/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. September 2024 zum Zukunftspakt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution ES-11/4 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Oktober 2022 zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 65/276 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Mai 2011 zur Teilnahme der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 377 (V) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 3. November 1950 mit dem Titel „Vereint für den Frieden“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 17. November 2025, mit der der Plan für eine Waffenruhe in Gaza angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2817 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 11. März 2026 zur Verurteilung der Angriffe Irans auf seine Nachbarn in der Region,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan zur Initiative „UN80“ vom 21. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 18. September 2025 mit dem Titel „Paradigmenwechsel: geschlossen zur Mandatserfüllung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 4. September 2025 über die überarbeiteten Schätzungen zum Entwurf des Programmhaushalts für 2026 und das Unterstützungskonto für Friedenssicherungseinsätze für den Zeitraum 2025/2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2025 mit dem Titel „Bericht über die Überprüfung der Mandatserfüllung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. Januar 2026 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0012.</FIELD></FOOTNOTE> sowie zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0014.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 9. Juni 2021 zu der 75. und 76. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 150.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2024 zu der falschen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die Volksrepublik China und ihren ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/487, 29.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/487/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2020 zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 404 vom 6.10.2021, S. 202.</FIELD></FOOTNOTE>, in der eine feministische Außenpolitik erwähnt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2025 zur Verbesserung der strategischen Partnerschaft EU-VN für Frieden und Sicherheit: Gemeinsame Prioritäten 2025-2028,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juni 2025 zu den Prioritäten der EU bei den Vereinten Nationen während der 80. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (September 2025-September 2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Januar 2025 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die mündlichen Schlussfolgerungen von Präsident António Costa im Anschluss an die informelle Tagung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 22. Januar 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0103/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage von entscheidender Bedeutung ist, die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten und zu stärken sowie das effiziente Funktionieren zwischenstaatlicher Organisationen sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Demokratie sowie ihre Systeme, Standards und Werte Grundpfeiler des derzeitigen multilateralen Systems sind; in der Erwägung, dass Demokratien ein regelbasiertes multilaterales System fördern, da sie gegenseitig voneinander profitieren; in der Erwägung, dass eine Welt der Demokratien in Form von ausgereiften demokratischen Systemen insgesamt eine freiere Welt ist, da durch ausgeprägte Mechanismen von Kontrolle und Gegenkontrolle das für autokratische Systeme typische unberechenbare Verhalten im internationalen Kontext verhindert wird; in der Erwägung, dass die Demokratie auf internationaler Ebene von autoritären, totalitären und illiberalen Regimes bedroht wird, die sie sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen angreifen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das multilaterale System wachsenden Bedrohungen ausgesetzt ist, etwa dem rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der einen Angriff auf die globale Friedens- und Sicherheitsarchitektur darstellt und auch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen betrifft, dem zunehmenden Einfluss Chinas und dem besorgniserregenden Rückzug der Vereinigten Staaten aus internationalen Organisationen sowie Kürzungen von Finanzmitteln, die sich auf wichtige Bereiche wie humanitäre Hilfe, Bildung, Klimawandel, hybride Bedrohungen, Völkerrecht, Gesundheit und Friedenskonsolidierung auswirken; in der Erwägung, dass Kritik am gegenwärtigen Zustand des multilateralen Systems auch von demokratischen Ländern und (traditionellen) Verbündeten der EU ausgeht; in der Erwägung, dass die Unfähigkeit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und seiner ständigen Mitglieder, angesichts schwerwiegender Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen Maßnahmen zu ergreifen, zur öffentlichen Kritik an den Vereinten Nationen insgesamt beigetragen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente wie Zölle, Ausfuhrkontrollen und Sanktionen zur Verwirklichung geopolitischer Ziele außerhalb multilateraler Rahmen die Gefahr birgt, die Welthandelsorganisation zu schwächen, die Weltwirtschaft zu fragmentieren, globale Ungleichheiten zu vertiefen sowie Entwicklungsländer und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu belasten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Versuche, die Friedensarchitektur der Vereinten Nationen zu schwächen, etwa durch Angriffe auf die Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen und auf Strukturen der Friedenssicherung im Allgemeinen, darauf ausgerichtet sind, die Fähigkeit der Vereinten Nationen zu untergraben, Konflikte zu verhindern, den Wiederaufbau nach Konflikten zu unterstützen und als Garant für internationalen Frieden und Sicherheit zu fungieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Globalisierung und Herausforderungen wie unter anderem der Klimawandel, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Pandemien, Terrorismus, der Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie gegen Drogen- und Menschenhandel und die Steuerung der Migration multilaterale Reaktionen erfordern; in der Erwägung, dass Mittelkürzungen und der Rückzug aus wichtigen multilateralen Gremien und Plattformen die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft geschwächt haben, wirksam auf solche Krisen zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das System der Vereinten Nationen der Eckpfeiler des derzeitigen multilateralen Systems ist; in der Erwägung, dass es mit seinen Kernzielen, nämlich der Förderung von Frieden, Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung auf globaler Ebene, nach wie vor den am besten geeigneten Rahmen für das weitere Vorgehen bildet; in der Erwägung, dass das System der Vereinten Nationen möglicherweise unter struktureller Ermüdung leidet, was zum Teil auf seine mangelnde Anpassung an neue internationale Akteure zurückzuführen ist, die seine Grundsätze teilen und zu denen etwa die EU zählt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein sehr wichtiges Gremium für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist und angesichts der Schwere und Komplexität der gegenwärtigen Herausforderungen eine wirksamere und entscheidendere Rolle spielen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Reform des Systems der Vereinten Nationen notwendig ist, um sicherzustellen, dass es seinen Zweck erfüllt; in der Erwägung, dass die Initiative „UN80“ begrüßenswert ist; in der Erwägung, dass von den Vereinten Nationen nicht erwartet werden kann, dass sie mit weniger Ressourcen mehr erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Erklärungen und Handlungen, die die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Königreichs Dänemark und Grönlands sowie die Selbstbestimmung der grönländischen Bevölkerung bedrohen, eine Verletzung grundlegender Prinzipien des Völkerrechts, einschließlich der Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung, darstellen und zur Normalisierung von Zwangsdiplomatie beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass es in der Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begrüßt wurde, einen Friedensrat als übergangsweise amtierende Verwaltung mit Völkerrechtspersönlichkeit einzurichten, der den Rahmen für den Wiederaufbau Gazas gemäß dem Umfassenden Plan und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen schaffen und die entsprechende Finanzierung koordinieren wird; in der Erwägung, dass unter anderem der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, ernsthafte Zweifel an einer Reihe von Elementen in der Charta des Friedensrates in Bezug auf ihren Anwendungsbereich, ihre Governance und ihre Vereinbarkeit mit der Charta der Vereinten Nationen geäußert hat; in der Erwägung, dass das Parlament seine Solidarität mit den Opfern der Gewalt durch Siedler im Westjordanland zum Ausdruck bringt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Regierung Trump im August 2025 den palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas und 80 palästinensische Beamte daran gehindert hat, an dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der Welt im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York teilzunehmen; in der Erwägung, dass die dem System der Vereinten Nationen zugrunde liegenden Grundsätze der Inklusivität und Universalität jederzeit zu wahren sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin für das Völkerrecht sowie für die Charta der Vereinten Nationen und ihre Regeln und Grundsätze, einschließlich der Regeln der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung, sowie für die Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzt und entschieden für ein multilaterales System auf der Grundlage des Völkerrechts eintritt, in dessen Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU als globaler Akteur eine stärkere Rolle innerhalb der Vereinten Nationen spielen sollte; in der Erwägung, dass die EU ihre Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten schrittweise erweitert, um mehr Verantwortung in den Bereichen Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Verteidigung und Friedenskonsolidierung zu übernehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass es offensichtlich unerlässlich ist, dass die EU ihre Zusammenarbeit mit allen Partnern, einschließlich der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen, intensiviert, um gemeinsam den internen Reformprozess der Vereinten Nationen voranzutreiben und so sicherzustellen, dass diese weiterhin effektiv, kosteneffizient und in der Lage sind, die wachsenden globalen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Parlaments unter anderem für die Beziehungen zu den Vereinten Nationen in Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, sowie für die Förderung, Umsetzung und Überwachung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zuständig ist, unter anderem durch den Austausch mit internationalen Partnern und durch parlamentarische Diplomatie; in der Erwägung, dass die Jahrestagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein wichtiges multilaterales Forum für die Förderung der außenpolitischen Prioritäten der EU und für die parlamentarische Kontrolle ist; in der Erwägung, dass vor diesem Hintergrund regelmäßige Arbeitsbesuche des AFET-Ausschusses bei den Tagungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen diesem Auftrag dienen würden, da sie dem Parlament die Möglichkeit geben würden, den Austausch mit seinen Partnern zu pflegen, seine Rolle in multilateralen Angelegenheiten zu stärken und das Engagement der EU für ein wirksames und kohärentes außenpolitisches Handeln zu bekräftigen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,</INT.LI><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schutz und Stärkung des Multilateralismus</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(a)</SYMBOL>weiterhin einen wirksamen Multilateralismus zu unterstützen, bei dem Gesetze und Normen stärker sind als Konflikte, dessen Kernstück die Vereinten Nationen bilden und der durch die bilateralen Beziehungen der EU zu Drittländern ergänzt wird, um der Wirksamkeit Vorrang einzuräumen, dass Völkerrecht zu fördern und zu verteidigen und die Regeln und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zu wahren, einschließlich der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit (einschließlich der Seegebiete im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen), der Nichtanwendung von Gewalt, der politischen Unabhängigkeit, der Selbstbestimmung und des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten, und sich gegen Zwangsdiplomatie und Versuche von Staaten, die regelbasierte multilaterale Ordnung zu gefährden oder auszuhöhlen, zu stellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(b)</SYMBOL>im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2025 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen weiterhin entschlossen für die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der universellen Menschenrechte, der Demokratie, der Menschenwürde, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit und für inklusive, glaubwürdige und transparente Wahlen einzutreten; an dem Grundsatz festzuhalten, dass Menschenrechte universell gültig, unteilbar und miteinander verknüpft sind und einander bedingen, unabhängig davon, ob es sich um bürgerliche, kulturelle, wirtschaftliche, politische oder soziale Rechte handelt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(c)</SYMBOL>die zentrale Rolle multilateraler Organisationen als unverzichtbare Plattformen für Konfliktlösung und globale Ordnungspolitik sowie für die Bewältigung wichtiger globaler Herausforderungen zu bekräftigen, darunter der Klimawandel, die Steuerung der Migrationsströme, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Pandemien, Terrorismus sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, und in enger Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern der EU multilaterale Initiativen voranzutreiben, die fest in globalen Regeln verankert sind und dazu beitragen, die Sicherheit und den Wohlstand Europas sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(d)</SYMBOL>hervorzuheben, dass ein stabiles, zuverlässiges und gerechtes multilaterales System und multilaterale Foren wie die Vereinten Nationen von wesentlicher Bedeutung sind, um vor dem Hintergrund verschärfter geopolitischer Spannungen und humanitärer Krisenherde weltweit Frieden und Sicherheit zu wahren, und dass sie Teil der Sicherheitsarchitektur der EU sein müssen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(e)</SYMBOL>mit Besorgnis die Versuche verschiedener Akteure zur Kenntnis zu nehmen, die Legitimität, Autorität und Universalität der Vereinten Nationen zu untergraben, die Strukturen der Friedenssicherung zu schwächen und die Arbeitsweise der Gremien der Vereinten Nationen zu politisieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(f)</SYMBOL>die negativen Auswirkungen verspäteter oder nicht erfolgter Zahlungen durch wichtige Beitragszahler anzuerkennen; zu betonen, dass ein starkes Engagement der USA von entscheidender Bedeutung ist, um die finanzielle Tragfähigkeit des Systems der Vereinten Nationen zu gewährleisten und gleichzeitig allen Versuchen entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die multilaterale Zusammenarbeit in einer Zeit zu schwächen, in der sie am dringendsten benötigt wird, und die Erfüllung des Mandats der Vereinten Nationen, insbesondere im humanitären Bereich, zu behindern; zu unterstreichen, dass den Bestrebungen autoritärer und revisionistischer Akteure, jeglichen Rückzug oder Ausstieg westlicher Mächte aus internationalen Organisationen auszunutzen, aktiv Einhalt geboten werden muss;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(g)</SYMBOL>alles zu tun, was in ihrer Macht steht, um sicherzustellen, dass die Haushaltslücke für 2025 so schnell wie möglich geschlossen werden kann, um einen finanziellen Zusammenbruch zu vermeiden und die kontinuierliche Programmdurchführung weltweit sowie die effiziente Arbeit des Hauptquartiers der Vereinten Nationen und die Abhaltung der 81. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(h)</SYMBOL>zu betonen, dass es wichtig ist, die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung von Frauen und jungen Menschen und die vollständige Umsetzung der einschlägigen internationalen Verpflichtungen, einschließlich der Agenda der Vereinten Nationen für Frauen, Frieden und Sicherheit, der Agenda der Vereinten Nationen für Jugend, Frieden und Sicherheit sowie der Agenda der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen („UN Women“), zu fördern; die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in allen politischen Maßnahmen, Strategien und Programmen der Vereinten Nationen aktiv zu unterstützen und für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und jungen Menschen an Führungspositionen und multilateralen Entscheidungsprozessen zu sorgen, unter anderem durch strukturierte Mechanismen zur Konsultation von Jugendlichen, eine angemessene Mittelausstattung sowie den Schutz und die Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen im Einklang mit internationalen Standards; festzustellen, dass Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark von bewaffneten Konflikten betroffen sind, aber auch wichtige Akteure des Wandels in den Bereichen Konfliktprävention, Mediation, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau nach Konflikten sind; die uneingeschränkte, gleichberechtigte und substanzielle Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen und der Entscheidungsfindung sowie eine angemessene Mittelausstattung und Rechenschaftspflicht für die Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit im Rahmen aller Friedensoperationen und Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen zu fordern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(i)</SYMBOL>die strategische Bedeutung der bevorstehenden Wahl des nächsten Generalsekretärs der Vereinten Nationen hervorzuheben; koordiniert und transparent zu handeln, um einen offenen, inklusiven und leistungsorientierten Auswahlprozess zu unterstützen, mit dem Ziel, die Ernennung einer Person sicherzustellen, die über nachgewiesene Führungsqualitäten, Unabhängigkeit und Engagement für die Charta der Vereinten Nationen, das Völkerrecht und einen wirksamen Multilateralismus verfügt, in der Lage ist, die Reform der Vereinten Nationen voranzutreiben, die Konfliktprävention zu stärken und entschlossen auf aktuelle und neue globale Sicherheitsherausforderungen zu reagieren; bei Bewerbern, die aufgrund ihrer Verdienste gleich qualifiziert sind, der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter gebührend Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf die Ernennung einer Generalsekretärin;</ITEM><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reform des Systems der Vereinten Nationen</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(j)</SYMBOL>ambitionierte Reformen des Systems der Vereinten Nationen zu unterstützen und mit den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, dem System der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit die UN80-Reformagenda vorangebracht wird und damit sichergestellt wird, dass die Vereinten Nationen in der Lage sind, in den drei Bereichen Frieden und Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte wirksame Ergebnisse zu erzielen, und dass sie wirksamer, effizienter, unparteiischer, transparenter, finanziell tragfähiger und reaktionsfähiger agieren sowie in der Lage sind, aktuelle und sich abzeichnende globale Herausforderungen bewältigen zu können;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(k)</SYMBOL>die nächsten Schritte des Aktionsplans zur Initiative „UN80“ zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen, um sicherzustellen, dass dieser nicht zu einer bloßen Umschichtung von Haushaltsmitteln führt, die sein gutes Funktionieren in Schlüsselbereichen wie den Menschenrechten gefährdet; sich aktiv an allen Diskussionen über die Reform des Systems der finanziellen Beiträge zum Haushalt der Vereinten Nationen und der Beitragsrückzahlungen zu beteiligen, um eine pünktlichere Einziehung der Beiträge und eine effiziente Mittelzuweisung sicherzustellen und damit Bedenken hinsichtlich der sinnvollen Verwendung der an die Vereinten Nationen gezahlten Beiträge auszuräumen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(l)</SYMBOL>zu betonen, dass dann, wenn sich andere globale Akteure, insbesondere unsere traditionellen Verbündeten, zurückziehen, die EU mehr Verantwortung für die Unterstützung, Finanzierung und Stärkung multilateraler Institutionen, einschließlich der Vereinten Nationen, übernehmen muss, insbesondere durch eine Reform des Sicherheitsrats, um der heutigen Welt besser Rechnung zu tragen, und durch die Aufrechterhaltung und Aufstockung der wesentlichen Unterstützung für die Vereinten Nationen und ihre Organisationen; in diesem Zusammenhang mit Drittländern wie China und den Vereinigten Staaten Gespräche zu führen, um sicherzustellen, dass ihre freiwilligen Beiträge zum System der Vereinten Nationen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer herausragenden Rolle als Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen angemessen sind; auf die grundlegende Rolle der Vereinigten Staaten beim Aufbau des Systems der Vereinten Nationen hinzuweisen; ihre Besorgnis über die veränderte Haltung unseres Verbündeten gegenüber den Vereinten Nationen und dem multilateralen System insgesamt zum Ausdruck zu bringen; die Vereinigten Staaten als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, ihren Verpflichtungen nachzukommen, eine regelbasierte internationale Ordnung und die Einhaltung des Völkerrechts aufrechtzuerhalten sowie aktiv zum Frieden beizutragen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(m)</SYMBOL>ihr Engagement für den Pakt für die Zukunft als wichtigen Schritt zur Wiederbelebung der Vereinten Nationen, zur Verwirklichung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu bekräftigen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(n)</SYMBOL>zu betonen, dass für die Legitimität und Nachhaltigkeit der internationalen Ordnung eine umfassende Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unabdingbar ist, um dessen Wirksamkeit, Inklusivität, Transparenz, demokratischen Charakter und Rechenschaftspflicht zu stärken und sicherzustellen, dass er den heutigen globalen Realitäten besser Rechnung trägt und Bedingungen für eine strikte Begrenzung des Vetorechts im Falle einer Blockade notwendiger Maßnahmen der Vereinten Nationen, insbesondere bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schafft, mit dem Ziel, dieses Recht künftig vollständig abzuschaffen; zu betonen, dass Russland seine moralische Legitimität als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verloren hat, indem es wesentliche Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen eklatant verletzt hat, insbesondere indem es einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und mit seinem Veto Beschlüsse über seine eigenen rechtswidrigen Handlungen blockiert;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(o)</SYMBOL>darauf hinzuarbeiten, dass die EU im Rahmen einer künftigen einvernehmlichen Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einen ständigen Sitz in diesem Gremium erhält, zusätzlich zu dem Sitz, den Frankreich bereits innehat; auf die Schaffung eines ständigen Sitzes der EU in jedem multilateralen Forum hinzuarbeiten, um die Rolle der EU als Gesprächspartner mit Drittländern zu festigen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(p)</SYMBOL>die Rolle der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen, insbesondere in Konfliktgebieten, zu würdigen; ihre Unterstützung für den Multilateralismus zu verstärken, indem sie ihre politische und finanzielle Unterstützung für die Arbeit der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen ausweitet, und gleichzeitig zu betonen, dass die systemische inner- und zwischenorganisatorische Fragmentierung, Doppelarbeit und unzureichende Abstimmung von Mandaten und Finanzmitteln in den Strukturen und Gremien der Vereinten Nationen angegangen werden müssen; sicherzustellen, dass im nächsten MFR zweckgebundene, ausreichende und vorhersehbare Mittel für die Vereinten Nationen und ihre Organisationen bereitgestellt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(q)</SYMBOL>die Auffassung zu vertreten, dass die Stellung Russlands als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen rechtlich fragwürdig ist, da in Artikel 23 der Charta der Vereinten Nationen die Sowjetunion und nicht Russland als ständiges Mitglied genannt wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(r)</SYMBOL>die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihre Maßnahmen in den Gremien und Organisationen der Vereinten Nationen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen sowie auf eine Reform des Systems der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen hinzuarbeiten; erneut darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, dass alle Länder sich erneut dazu verpflichten, den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen uneingeschränkten Zugang zu gewähren; die erforderlichen Verfahren anzunehmen, um etwaigen Voreingenommenheiten, Ineffizienzen, Hindernissen oder Einschränkungen wirksam zu begegnen, die das Mandat der Organisationen der Vereinten Nationen gefährden könnten, auch im Hinblick auf die Beiträge und die Finanzierung seitens der EU, und dabei für eine angemessene Überprüfung und Beaufsichtigung des Personals zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(s)</SYMBOL>die Zusammenarbeit mit Partnern, insbesondere mit gleichgesinnten Ländern und Ländern, die bereit sind, sich an das multilaterale System zu halten, zu ihm beizutragen und es zu festigen, weiter zu verstärken, um einen Konsens zu erzielen und eine wirksame multilaterale Ordnung zu fördern; zu betonen, dass eine solche Zusammenarbeit auf der Achtung des Multilateralismus, des Völkerrechts, der Menschenrechte und der gemeinsamen Entscheidungsfindung innerhalb der internationalen Institutionen beruhen muss, wobei zugleich sicherzustellen ist, dass die EU die politischen, finanziellen und institutionellen Kapazitäten entwickelt, um autonom handeln zu können, wenn Partner sich aus multilateralen Strukturen zurückziehen oder sie untergraben oder instrumentalisieren; zu betonen, dass die Achtung multilateraler Institutionen, des Völkerrechts und der souveränen Gleichheit der Staaten für den Weltfrieden, die Sicherheit und die nachhaltige Entwicklung unerlässlich ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(t)</SYMBOL>als EU dringend eine echte und strukturierte Zusammenarbeit mit dem Globalen Süden auf Augenhöhe im Rahmen der globalen Ordnungspolitik aufzunehmen, unter anderem durch eine stärkere Vertretung in Entscheidungsgremien, einen fairen Zugang zu Finanzmitteln und Technologien und die Mitverantwortung für internationale Initiativen in Bereichen wie Entwicklung, Klimaschutz, digitale Governance und Friedenskonsolidierung; mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um das Engagement der EU in diesen Ländern zu verstärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(u)</SYMBOL>die Koordinierung mit den lateinamerikanischen Ländern, mit denen die EU auf vielfältige Weise verbunden ist und mit denen sie eine gemeinsame Vision der regelbasierten internationalen Ordnung und des Multilateralismus teilt, zu verstärken, auch in Anbetracht der Tatsache, dass die beiden Regionen zusammen ein Drittel der Stimmrechte in den Vereinten Nationen ausmachen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(v)</SYMBOL>erneut auf die Verantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere seiner ständigen Mitglieder, hinzuweisen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und die Rechenschaftspflicht bei Verstößen gegen das Völkerrecht sicherzustellen, wobei Doppelmoral und eine selektive Anwendung internationaler Regeln zu vermeiden sind; zu prüfen, wie die Rolle der Generalversammlung der Vereinten Nationen in diesem Bereich durch innovative und demokratische Abstimmungsverfahren gestärkt werden kann, bei denen eine Blockade aufgrund eines Vetos im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Einklang mit dem Grundsatz „Vereint für den Frieden“ mithilfe einer qualifizierten Mehrheit der Generalversammlung der Vereinten Nationen überwunden werden kann;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(w)</SYMBOL>die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P), eine neue Norm, die von der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel und der Internationalen Kommission für Intervention und Staatssouveränität vorgeschlagen wurde, zu unterstützen und zu empfehlen, dass die Schutzverantwortung innerhalb des Systems der Vereinten Nationen die Grundlage für kollektive Maßnahmen zum Schutz von Bevölkerungsgruppen in großer Gefahr bildet, wenn deren Regierungen nicht in der Lage oder nicht willens sind, zu handeln;</ITEM><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Frieden und Sicherheit</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(x)</SYMBOL>zu bekräftigen, dass sie den rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die Angriffe Russlands auf die globale Friedens- und Sicherheitsarchitektur, einschließlich der Instrumente des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, aufs Schärfste verurteilen; sich für einen vollständigen Waffenstillstand einzusetzen, um das Leid der Zivilbevölkerung zu lindern, und für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine einzutreten – einschließlich solider Sicherheitsgarantien auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, durch die etwaige erneute Aggressionen verhindert und unverzüglich abgewehrt werden – und gleichzeitig die uneingeschränkte Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen, die Rückkehr verschleppter ukrainischer Kinder, inhaftierter Zivilisten und Kriegsgefangener sicherzustellen; die Vereinten Nationen dabei zu unterstützen, rechtliche Mechanismen zu ermitteln, mit denen sich eingefrorene russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine mobilisieren lassen, ohne dass eine finanzielle Belastung der EU-Mitgliedstaaten entsteht; die Verurteilung von Cyberangriffen auf Organisationen und Einzelpersonen aus Drittländern, die von Russland und seinen Verbündeten verübt werden, anzustreben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(y)</SYMBOL>zu betonen, dass die Arktis ein Gebiet mit zunehmenden geopolitischen Spannungen ist, das durch den Wettbewerb um natürliche Ressourcen und die wachsende militärische Präsenz geprägt ist; ihre tiefe Besorgnis über die destabilisierenden sicherheitsbezogenen und strategischen Aktivitäten Russlands in der Region zum Ausdruck zu bringen; darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Königreichs Dänemark und Grönlands sowie die Selbstbestimmung der grönländischen Bevölkerung zu respektieren und zugleich die starke Ablehnung der grönländischen Bevölkerung gegenüber jeglichen Versuchen von außen, diesen Status ohne ihren freien Willen und ihre Zustimmung zu ändern, zur Kenntnis zu nehmen; die EU und ihre Partner aufzufordern, Dänemark und Grönland bei der Wahrung der Stabilität der Region angesichts externer geopolitischer Druckausübung zu unterstützen, u. a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit in der Arktis; zu betonen, dass die EU und die Vereinten Nationen einen stärkeren Schwerpunkt auf die Stabilität, einen konstruktiven Dialog und die uneingeschränkte Achtung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen in arktischen Angelegenheiten legen müssen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(z)</SYMBOL>aktiv eine stärkere Beteiligung bei der Unterstützung Georgiens innerhalb der Vereinten Nationen zu fördern und darauf hinzuweisen, dass etwa 20 % seines international anerkannten Hoheitsgebiets nach wie vor illegal von Russland besetzt sind; auf der einstimmig angenommenen Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen von 2024 zur Zusammenarbeit mit Georgien aufzubauen, in der der sofortige und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsmechanismen zu den besetzten Regionen gefordert wird und anhaltende Verstöße, unter anderem gegen georgischstämmige Personen in Abchasien und der Region Zchinwali, hervorgehoben werden; mit den Partnern der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um die Überwachung und Rechenschaftspflicht zu stärken, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Georgiens zu wahren, sich mit der Menschenrechtslage in den besetzten Regionen zu befassen und die sichere und würdige Rückkehr von Binnenvertriebenen unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen zu unterstützen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(aa)</SYMBOL>tiefe Besorgnis über die anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, darunter die destabilisierende Rolle Irans und seiner terroristischen Stellvertreter in der Region, zum Ausdruck zu bringen; zu betonen, dass die Angriffe der USA und Israels außerhalb des multilateralen Systems stattfinden, das auf Regeln beruht; uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung für die iranische Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, das iranische Regime für die gewaltsame Unterdrückung friedlicher Proteste, Massenmorde, willkürliche Verhaftungen und Hinrichtungen scharf zu verurteilen und die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen sowie die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dieser zu fordern, um die Rechenschaftspflicht für alle schweren Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht sicherzustellen; die Annahme der Resolution 2817 (2026) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu begrüßen, in der die Angriffe Irans auf Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien und Irak aufs Schärfste verurteilt werden und die sofortige Einstellung dieser Angriffe gefordert wird; auch die Angriffe Irans auf Israel zu verurteilen; die diplomatischen Bemühungen in multilateralen Foren zu verstärken und eine engere Zusammenarbeit mit den Partnern der EU in der Region anzustreben, um Deeskalation, Wiederaufbau, konstruktiven Dialog und nachhaltige regionale Stabilität im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Vereinten Nationen zu fördern; die Stärkung der libanesischen Staatsstrukturen als Schlüssel zur Stabilität in Erwägung zu ziehen, und zwar durch die vollständige Umsetzung der Resolutionen 1701, 1559 und 1680 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Entwaffnung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen – einschließlich der Zerschlagung der militärischen Infrastruktur der Hisbollah –, die vollständige Stationierung der libanesischen Streitkräfte, auch im Süden des Landes, und – sofern vom Libanon beantragt – eine angemessene internationale Unterstützung gemäß der Resolution 1701 des Sicherheitsrats, während gleichzeitig die Bemühungen um eine dauerhafte Beilegung des Konflikts mit Israel unterstützt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ab)</SYMBOL>den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Iran zu befassen und ihm damit die Zuständigkeit für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem internationalen bewaffneten Konflikt und seines umfassenderen regionalen Ausmaßes begangen werden, zu übertragen, um die Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verstöße gegen das internationale Strafrecht, die von allen Parteien, einschließlich staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, begangen werden, sicherzustellen; zu betonen, dass gegen die Massenmorde an der Zivilbevölkerung durch iranische Sicherheitskräfte im Januar 2026 im Rahmen solcher internationalen Bemühungen um Rechenschaftspflicht vorgegangen werden muss;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ac)</SYMBOL>Angriffe auf zivile Objekte, einschließlich Schulen und Wohngebiete, die zum Tod von Kindern geführt haben und als schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gelten könnten, aufs Schärfste zu verurteilen; darauf hinzuweisen, dass das Verbot, zivile Objekte ins Visier zu nehmen, einer der elementarsten Grundsätze des humanitären Völkerrechts ist, ferner darauf hinzuweisen, dass Kinder nach dem Völkerrecht Anspruch auf besonderen Schutz haben, und die uneingeschränkte Rechenschaftspflicht für alle gegen sie begangenen Verstöße zu fordern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ad)</SYMBOL>die Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 17. November 2025 zu dem umfassenden Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts zur Kenntnis zu nehmen; zu betonen, dass es wichtig ist, weiterhin Synergieeffekte und die Zusammenarbeit zwischen etwaigen neuen Mechanismen und bestehenden internationalen Friedens- und Sicherheitsstrukturen im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen auszuloten; aktiv mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit ein dauerhafter Waffenstillstand, der wirksam umgesetzt und eingehalten wird, und die vollständige Verwirklichung der Zweistaatenlösung erreicht wird; zu betonen, dass eine nachhaltige Zukunft für den Gazastreifen die Entmilitarisierung der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen im Gazastreifen erfordert und dass diese Gruppen keine Rolle bei der Regierungsgewalt und Verwaltung des Gebiets spielen sollten; alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich Kriegsverbrechen, zu verurteilen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ae)</SYMBOL>das einseitige Vorgehen Israels zur Ausweitung seiner Präsenz im Westjordanland, die Ausweitung der israelischen Siedlungen im Westjordanland – die der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 für rechtswidrig erklärt hat –, die eskalierende Gewalt durch extremistische Siedler und die Vertreibung von Palästinensern und das von der Knesset verabschiedete Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe sowohl vor Militär- als auch vor Zivilgerichten zu verurteilen; im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11. Mai 2026 im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte aktiv auf die Annahme gezielter restriktiver Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen gewalttätige israelische Siedler hinzuarbeiten, die für Angriffe auf Palästinenser im Westjordanland verantwortlich sind; alle Parteien nachdrücklich aufzufordern, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen umfassend nachzukommen, um einen gerechten, umfassenden und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung zu erreichen; im nächsten MFR eine EU-Fazilität für den Wiederaufbau des Gazastreifens zu genehmigen, mit der ausreichende und vorhersehbare finanzielle Unterstützung für den Wiederaufbau und die demokratische palästinensische Regierungsführung bereitgestellt und zur Verwirklichung einer Zweistaatenlösung beigetragen wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(af)</SYMBOL>die Rolle des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe und grundlegender Versorgungsleistungen, einschließlich Gesundheit und Bildung, für palästinensische Flüchtlinge im Gazastreifen und in der gesamten Region zu bekräftigen und darauf hinzuweisen, dass es derzeit keine tragfähige Alternative gibt, um seine Funktionen zu ersetzen; die Arbeit und Unparteilichkeit des UNRWA weiterhin zu überwachen und für glaubwürdige Sicherheitsgarantien und die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts, einschließlich der Umsetzung des Colonna-Berichts, zu sorgen; die diesbezüglichen Fortschrittsberichte zu begrüßen und nachdrücklich darauf zu drängen, die Empfehlungen des Berichts zur Stärkung des Schutzes der Neutralität und der internen Kontrollsysteme innerhalb des UNWRA vollständig und rasch anzunehmen; die Umsetzung des vom UNRWA vorgelegten Aktionsplans zu überwachen; zu fordern, dass das Mandat und die Finanzierung des UNRWA unter strenger Aufsicht und Rechenschaftspflicht vollständig wiederhergestellt werden; zu betonen, dass jede Form der Zusammenarbeit oder Toleranz gegenüber dem Terrorismus die humanitären Grundsätze, die regionale Stabilität und die Aussichten auf Frieden grundlegend gefährdet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ag)</SYMBOL>auf der fortgesetzten Zusammenarbeit der Kommission mit den zuständigen Bildungsbehörden aufzubauen und darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, Lehrpläne zu erstellen, durch die das Zusammenleben, Toleranz und Aussöhnung sowie die Achtung der Menschenrechte sowohl in Israel als auch in Palästina im Einklang mit den UNESCO-Standards gefördert werden; die fortgesetzte Zusammenarbeit der Kommission mit der Palästinensischen Behörde bei der Reform der Lehrpläne und die greifbaren Fortschritte, über die im Jahr 2025 berichtet wurde, zu begrüßen, einschließlich der laufenden Überprüfung und Änderung von Schulbüchern durch das palästinensische Ministerium für Bildung und Hochschulbildung, um die Angleichung an die UNESCO-Standards sicherzustellen; die Palästinensische Behörde nachdrücklich aufzufordern, alle Bildungsmaterialien und -inhalte zu entfernen, die nicht den UNESCO-Standards entsprechen, insbesondere solche, die Antisemitismus und Aufrufe zu Gewalt und Terrorismus enthalten und die Kinder nicht zu Gesicht bekommen sollten; zu betonen, dass es wichtig ist, alle Formen von Hetze und gewalttätigem Verhalten sowohl auf israelischer als auch auf palästinensischer Seite unabhängig vom Kontext zu verurteilen und zu beenden; zu betonen, dass Bildung für die Schaffung von Aussichten auf eine Zweistaatenlösung wichtig ist; den Standpunkt der EU zu bekräftigen, dass alle Schulbücher und Unterrichtsmaterialien auf beiden Seiten den UNESCO-Standards für Frieden, Toleranz, Zusammenleben und Gewaltlosigkeit entsprechen müssen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ah)</SYMBOL>die uneingeschränkte Verpflichtung der EU zu bekräftigen, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit aller ihrer Mitgliedstaaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu achten; hervorzuheben, dass die anhaltende illegale Präsenz türkischer Truppen im Hoheitsgebiet der Republik Zypern, eines EU-Mitgliedstaats, einen Verstoß gegen das Völkerrecht und eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellt, und daher den sofortigen und vollständigen Abzug der türkischen Besatzungstruppen, das Recht aller Flüchtlinge, in ihre Heimat zurückzukehren, und die Aufklärung des Schicksals aller vermissten Personen zu fordern; weiterhin die rasche Wiederaufnahme der Gespräche über die Lösung der Zypernfrage innerhalb des von den Vereinten Nationen vereinbarten Rahmens auf der Grundlage einer aus zwei Zonen und zwei Gemeinschaften bestehenden Föderation mit politischer Gleichberechtigung im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zu unterstützen und vor etwaigen einseitigen Maßnahmen zu warnen, die mit einer friedlichen Lösung unvereinbar sind; zu fordern, dass der Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern geachtet werden; die Arbeit der persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Zypern und des EU-Sonderbeauftragten für Zypern zu unterstützen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ai)</SYMBOL>es aufs Schärfste zu verurteilen, wenn Vertreter von Staaten, in denen Frauen systematisch diskriminiert werden, Sitze oder Führungspositionen in Frauen- und Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen erhalten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(aj)</SYMBOL>zu betonen, dass der politische und sicherheitspolitische Übergang in Syrien nach wie vor fragil und noch immer durch Unsicherheit, schwere Menschenrechtsverletzungen, Vertreibung und Angriffe auf religiöse und ethnische Gemeinschaften gekennzeichnet ist; der vielfältigen Gesellschaft Syriens zur Seite zu stehen, die seit mehr als einem Jahrzehnt unter dem von Iran und Russland unterstützten Assad-Regime und terroristischen Gruppen gelitten hat; einen inklusiven politischen Prozess unter syrischer Führung und Eigenverantwortung zu unterstützen, durch den territoriale Unversehrtheit und Aussöhnung gewahrt werden; die syrischen Staatsorgane nachdrücklich aufzufordern, alle Teile der syrischen Gesellschaft in die Entscheidungsfindung einzubinden und für schnelle, transparente und unabhängige Untersuchungen von Handlungen gegen religiöse und ethnische Gemeinschaften zu sorgen, um religiös motivierte Gewalt und Straflosigkeit zu bekämpfen; zu betonen, dass eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Vereinten Nationen erforderlich ist, um diesen Prozess zu unterstützen, einschließlich des Integrationsabkommens vom 29. Januar 2026 zwischen der syrischen Übergangsregierung und der von Kurden geführten Verwaltung;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ak)</SYMBOL>erneut darauf hinzuweisen, dass internationale Menschenrechtsmechanismen nicht dazu instrumentalisiert werden dürfen, um de facto Migrationsrechte zu schaffen oder das souveräne Recht der Staaten, ihre Grenzen und ihre Migrationspolitik zu kontrollieren, auszuhöhlen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(al)</SYMBOL>eine entschlossene Haltung hinsichtlich des De-facto-Regimes in Afghanistan und der sich verschlechternden humanitären Lage beizubehalten; die Unterstützung der EU für die afghanische Bevölkerung, vor allem für Frauen und Mädchen, deren Rechte von den Taliban anhaltend verletzt werden, fortzusetzen und zu verstärken; die Taliban aufzufordern, Beschränkungen des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Mädchen zu Bildung und zur Teilhabe am öffentlichen Leben aufzuheben; darauf zu bestehen, dass die strikt an Bedingungen geknüpfte Zusammenarbeit mit der De-facto-Regierung auf der Grundlage der von der EU festgelegten Maßstäbe und der Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen aufrechterhalten wird; die De-facto-Regierung in Afghanistan durch Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs und des unabhängigen Untersuchungsmechanismus der Vereinten Nationen zur Rechenschaft zu ziehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(am)</SYMBOL>sich an diplomatischen Bemühungen zu beteiligen, mit denen verhindert werden soll, dass die Lage in der Taiwanstraße und dem Südchinesischen Meer weiter eskaliert, und jegliche einseitige Änderung des Status quo durch Zwang oder Gewalt abzulehnen; mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten, um die Stabilität und Sicherheit in der Region sowie die Abschreckung gegen Zwangsmaßnahmen oder militärische Aktionen zu stärken; weiterhin den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz des Verbots der Anwendung von Gewalt zu verteidigen; zu betonen, dass in der Resolution 2758 der Vereinten Nationen weder die Souveränität von Taiwan festgelegt noch Taiwan erwähnt wird und dass diese Resolution nicht dazu verwendet werden kann, Taiwan aus dem internationalen System auszuschließen; die Unterstützung der EU für die konstruktive Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen, deren Mitgliedschaft oder Tätigkeiten nicht auf Staaten beschränkt sind, einschließlich solcher, in denen ein Beobachterstatus möglich ist, zugunsten der internationalen Gemeinschaft zu verstärken; die Vereinten Nationen aufzufordern, politisch engagierten Bürgern, Vertretern der Zivilgesellschaft und Journalisten, die einen taiwanesischen Pass besitzen, Zugang zu Veranstaltungen der Vereinten Nationen zu gewähren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(an)</SYMBOL>das Königreich Thailand und das Königreich Kambodscha aufzufordern, etwaige Streitigkeiten friedlich und im Wege des diplomatischen Dialogs beizulegen und dabei die bestehenden bilateralen, regionalen und internationalen Mechanismen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Verträgen und Abkommen in vollem Umfang zu nutzen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ao)</SYMBOL>die Rolle der EU als bevorzugten Sicherheitspartner Afrikas zu stärken, indem die Zusammenarbeit zwischen der EU, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen in den Bereichen Konfliktverhütung, Mediation und Krisenreaktion intensiviert wird, unter anderem durch eine vorhersehbare und nachhaltige Finanzierung von Friedensmissionen unter afrikanischer Führung, insbesondere durch die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur und gegebenenfalls durch von den Vereinten Nationen festgelegte Beiträge; akute und miteinander verknüpfte Sicherheitskrisen und humanitäre Notlagen in der Sahelzone, am Horn von Afrika, im Sudan und in der Demokratischen Republik Kongo anzugehen, darunter die Ausbreitung des dschihadistischen Terrorismus, des gewalttätigen Extremismus, der Militärputsche und der Fragilität von Staaten; die anhaltende Gewalt und Unsicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo ausdrücklich zu verurteilen, eine aktive und koordinierte Rolle im Friedensprozess zu spielen und erneute internationale Bemühungen zur Förderung der Gerechtigkeit, zur Bekämpfung der Straflosigkeit und zur Sicherstellung umfassender Folgemaßnahmen zum Bericht über die Bestandsaufnahme der Vereinten Nationen, einschließlich Sanktionen, zu fordern; zu fordern, dass das Waffenembargo, das derzeit für Darfur gilt, auf den gesamten Sudan ausgeweitet wird, um einen dauerhaften Waffenstillstand im Sudan zu erreichen; auf Sicherheitslücken zu reagieren, die durch den Abzug internationaler Missionen und die zunehmende Präsenz destabilisierender externer Akteure, darunter russische Söldnernetzwerke und hybride Einmischung, verschärft werden; sicherzustellen, dass das gesamte Sicherheitsengagement der EU im Einklang mit den Rahmenwerken der Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung sowie für Frauen, Frieden und Sicherheit auf lokaler Eigenverantwortung, demokratischer Rechenschaftspflicht, der Gleichstellung der Geschlechter und der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung basiert;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ap)</SYMBOL>die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen fortzusetzen, um globale Sicherheitsherausforderungen durch Konfliktprävention, Mediation, Friedenskonsolidierung, Krisenmanagement und Terrorismusbekämpfung im Einklang mit der strategischen Partnerschaft EU-VN für Frieden und Sicherheit anzugehen; die wesentliche Rolle der Friedensmissionen der Vereinten Nationen anzuerkennen und die Überprüfung der künftigen Ausrichtung dieser Missionen zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie an die heutige Sicherheitslage angepasst werden; die Schaffung der notwendigen Rechtsinstrumente zur Festlegung des Anwendungsbereichs und der Anwendbarkeit des Selbstverteidigungsprinzips zu fordern, um damit den Bedrohungen durch nichtstaatliche Akteure in Zeiten zunehmender asymmetrischer Kriegsführung und hybrider Maßnahmen angemessen zu begegnen; die Wechselbeziehung zwischen der Demokratieförderung und der Sicherheit auf internationaler Ebene hervorzuheben; die Unterstützung der Demokratieförderung im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich Wahlbeobachtung, zu verstärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(aq)</SYMBOL>erneut auf die entscheidende Rolle der Frauen bei der Konfliktvermittlung und bei Friedenssicherungsmissionen hinzuweisen; darauf hinzuweisen, dass sie bei den Einsätzen der Vereinten Nationen und der EU auf allen Ebenen unterrepräsentiert sind und es von entscheidender Bedeutung ist, Frauen und Mädchen in Konflikt- und Postkonfliktsituationen zu schützen; hervorzuheben, dass es von grundlegender Bedeutung ist, in Konflikt- und Postkonfliktsituationen den uneingeschränkten Zugang von Frauen und Mädchen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ar)</SYMBOL>die ernsten Gefahren zur Kenntnis zu nehmen, die von einem neuen Wettrüsten und der Schwächung globaler Abrüstungsbemühungen ausgehen, was primär auf die nukleare Aufrüstung Russlands, Chinas und Nordkoreas nach der einseitigen Aussetzung des neuen START-Vertrags durch Russland im Jahr 2023 zurückzuführen ist; alle Staaten, die über Atomwaffen verfügen, dazu aufzufordern, den quantitativen und qualitativen Ausbau ihrer Atomwaffenarsenale zu stoppen und sich an Prozessen zur Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle zu beteiligen; die multilateralen Rahmen für die Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sowie für die Regelung der Ausfuhr von Waffen und von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck weiterhin zu schützen und zu stärken; multilaterale Instrumente gegen die Herstellung, die Lagerung und den Einsatz chemischer und biologischer Waffen zu fördern und zu stärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(as)</SYMBOL>Anstrengungen zu verstärken, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen und die Rechenschaftspflicht für Verstöße gegen das Völkerrecht sicherzustellen, unter anderem durch die Unterstützung der raschen Annahme des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Stärkung unabhängiger Ermittlungen zu internationalen Verbrechen und die uneingeschränkte Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs als wesentliche, unabhängige und unparteiische Justizorgane, unter anderem durch die Einhaltung des Römischen Statuts und die Anerkennung des verbindlichen Charakters der Anordnungen und Urteile des Internationalen Gerichtshofs; die beispiellosen Bedrohungen, mit denen der Internationale Strafgerichtshof – unter anderem durch die USA – konfrontiert ist, zu bedauern und die Aktivierung, wirksame Anwendung und Stärkung der Blocking-Verordnung der EU<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen (ABl. L 309 vom 29.11.1996, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1996/2271/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu fordern, um die Unabhängigkeit und Arbeitsweise internationaler Justizbehörden zu schützen, insbesondere des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs sowie der Gremien, die mit diesen Gerichten zusammenarbeiten und sie unterstützen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(at)</SYMBOL>eine umfassende Überarbeitung der internationalen Sanktionsregelungen zu fordern, um deren Wirksamkeit, Kohärenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern, gleichzeitig ihre Politisierung zu verhindern und, im Einklang mit dem Völkerrecht, ihre potenziell negativen Folgen auf die Zivilbevölkerung zu minimieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(au)</SYMBOL>alle Angriffe, Drohungen und Gewaltakte gegen Personal der Vereinten Nationen, Friedenssicherungskräfte und Einrichtungen der Vereinten Nationen zu verurteilen und alle Konfliktparteien aufzufordern, die Sicherheit und Neutralität des Personals und der Infrastruktur der Vereinten Nationen in vollem Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal, zu achten; in diesem Zusammenhang das mutige Vorgehen der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon hervorzuheben, der mehrere europäische Kontingente angehören, die unter schwierigen Bedingungen tätig sind, und den beiden Soldaten des französischen Kontingents zu gedenken, die am 18. April 2026 in einem Hinterhalt durch die Hisbollah im Südlibanon getötet wurden; besondere Besorgnis über die wiederholten Angriffe auf italienisches Militärpersonal, das im Libanon im Rahmen der Übergangstruppe der Vereinten Nationen im Libanon eingesetzt wird, zum Ausdruck zu bringen, die zu Verletzungen geführt und die Stabilität der Friedenstruppe bedroht haben, und zu empfehlen, die koordinierten Schutzmaßnahmen der Vereinten Nationen, einschließlich unabhängiger Untersuchungen und Sanktionen gegen die für die Angriffe Verantwortlichen, zu verstärken, um die wirksame Einsatzfähigkeit der Mission und die Einhaltung der Resolution 1701 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sicherzustellen;</ITEM><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte</STRING></STRING></P><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(av)</SYMBOL>die nachhaltige Entwicklung weiterhin an einem menschenrechtsbasierten Ansatz auszurichten und anzuerkennen, dass die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte ein Eckpfeiler der Agenda 2030 ist; die führende Rolle der EU als weltweit größte Bereitstellerin öffentlicher Entwicklungshilfe zu betonen; die multilaterale Zusammenarbeit zu vertiefen, um die Vorsorge zu stärken und Resilienz gegenüber Krisen und Herausforderungen aufzubauen, die den Fortschritt bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung gefährden; zu betonen, dass die Entwicklungszusammenarbeit und die bilaterale Hilfe der EU an die Achtung der grundlegenden Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der in den EU-Verträgen verankerten Werte geknüpft werden müssen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(aw)</SYMBOL>die Global-Gateway-Strategie verstärkt als nachhaltige, transparente, demokratische und wertebasierte Alternative zu konkurrierenden Infrastrukturinitiativen, insbesondere jenen Russlands und Chinas, sowie als strategisches Instrument zur Stärkung der geopolitischen Präsenz, Sichtbarkeit und Resilienz der Union weltweit zu nutzen, mit der zugleich die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt wird, indem das Wachstum auf beiden Seiten, die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Partnerländern gefördert wird und gleichzeitig die strategische Autonomie, die geopolitische Position und die weltweite Glaubwürdigkeit der EU gestärkt werden; dennoch die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und die Leistungsbewertung von Projekten, die im Rahmen der Global-Gateway-Strategie finanziert werden, zu verbessern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ax)</SYMBOL>die Ergebnisse der jüngsten Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zu begrüßen, bei denen die Stärkung und Modernisierung internationaler Finanzinstitutionen, einschließlich des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, gefordert wurden; zu fordern, die internationale Finanzarchitektur wirksamer und inklusiver zu gestalten, die Finanzierung zu Vorzugsbedingungen und die Entwicklungsfinanzierung aufzustocken, das Problem der nicht tragfähigen Verschuldung durch verbesserte Schuldenerlass- und Umstrukturierungsmechanismen anzugehen und die Finanzströme mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und den Klimaschutzverpflichtungen in Einklang zu bringen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ay)</SYMBOL>vor dem Einsatz von finanziellem Druck, extraterritorialen Maßnahmen und wirtschaftlichem Zwang als außenpolitische Instrumente zu warnen, die das Vertrauen in das internationale Finanzsystem schwächen und zu globaler Instabilität und Ungleichheit beitragen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(az)</SYMBOL>unmissverständlich zu bekräftigen und geltend zu machen, dass alle Menschenrechte, insbesondere jene, die in den Übereinkommen der Vereinten Nationen verankert sind, universell sind und uneingeschränkt geachtet werden müssen; die Vereinten Nationen aufzufordern, globale Entwicklungen zu verurteilen, mit denen diese Rechte ausgehöhlt werden, einschließlich der zunehmenden Marginalisierung der Menschenrechte und des schrumpfenden Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft, auch in langjährigen Demokratien;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(ba)</SYMBOL>einen auf den Menschen ausgerichteten und auf Rechten basierenden Wandel zu fördern, indem eine inklusive, offene, sichere und geschützte digitale Zukunft unterstützt und die wirksame Umsetzung des Globalen Digitalpakts sichergestellt wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bb)</SYMBOL>weiterhin die Rechte der Frauen zu fördern, wie sie in der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking der Vereinten Nationen verankert sind; alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der EU und weltweit zu bekämpfen; besonders auf schutzbedürftige und marginalisierte Gemeinschaften in Staaten zu achten, in denen die Rechte der Frauen von nationalen Regierungen immer wieder untergraben werden; die EU-Mittel für die Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women), den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und andere Programme der Vereinten Nationen aufzustocken, mit denen die Rechte der Frauen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle aller Frauen und Mädchen gefördert werden sollen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bc)</SYMBOL>einen weiteren kohärenten Dialog in den Gremien der Vereinten Nationen darüber fortzusetzen, dass die anhaltende Diskriminierung der LGBTIQ+-Gemeinschaft bekämpft und der gleichberechtigte Zugang zu sozialer Sicherheit, Gesundheitsversorgung und Bildung sowie der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden muss; die Kampagne „Free &amp; Equal“ (Frei und gleichberechtigt) der Vereinten Nationen zu unterstützen, indem das Bewusstsein der Öffentlichkeit geschärft und strengere gesetzliche Schutzmaßnahmen gefördert werden, insbesondere in Staaten, in denen Diskriminierung nach wie vor weit verbreitet ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bd)</SYMBOL>einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Desinformation und Falschmeldungen zu legen, die durch algorithmische Verstärkung auf großen Online-Plattformen, die zunehmende Nutzung großer Sprachmodelle ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen und deren Instrumentalisierung durch böswillige ausländische Akteure sowie das Versäumnis großer Technologieunternehmen, ihren Verpflichtungen aus den geltenden Rechtsvorschriften nachzukommen, verbreitet werden, wodurch die Demokratie und Wahlprozesse untergraben werden; die Generalversammlung der Vereinten Nationen aufzufordern, stärkere Rahmen für die Bekämpfung hybrider Bedrohungen zu verabschieden, einschließlich Desinformationskampagnen und anderer nicht-kinetischer Einflussnahmen, die demokratische Prozesse und den sozialen Zusammenhalt weltweit schwächen; auf die Umsetzung eines globalen Rahmens zum Schutz Minderjähriger im Internet hinzuarbeiten, einschließlich Anforderungen an die Identitätsüberprüfung auf Social-Media-Plattformen, um sicherzustellen, dass jedes Nutzerkonto einer natürlichen Person entspricht, die ihren rechtlichen Namen und ihre Identität verwendet, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen in voller Übereinstimmung mit den geltenden Normen für den Schutz personenbezogener Daten umgesetzt werden; die Abteilungen für strategische Kommunikation und Vorausschau des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, damit gegen die EU gerichtete Desinformationskampagnen und Narrative wirksam bekämpft werden können, die von autoritären und illiberalen Regimen strategisch eingesetzt werden und darauf abzielen, sowohl die Beziehungen der EU zu Lateinamerika, Afrika und Asien als auch das auswärtige Handeln der EU in multilateralen Foren zu zerrütten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(be)</SYMBOL>darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, ein sicheres Umfeld, redaktionelle Unabhängigkeit und finanzielle Unterstützung für Medien sicherzustellen; die eskalierenden Bedrohungen gegen Journalistinnen und Journalisten weltweit zu bekämpfen, vor allem gegen Journalistinnen, die unverhältnismäßig häufig betroffen sind; die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu verstärken mit dem Ziel, die Umsetzung des Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Sicherheit der Journalisten und zum Problem der Straflosigkeit zu fördern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bf)</SYMBOL>die Förderung der Religions-, Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit, die ein universelles Menschenrecht ist, zu stärken und strengere Maßnahmen zum Schutz aller religiösen, ethnischen und anderen Minderheiten, darunter christliche, muslimische und jüdische Gemeinschaften, zu fordern; die Verfolgung aller Religionsgemeinschaften, insbesondere der Christen, die weltweit einer weit verbreiteten Verfolgung ausgesetzt sind, und alle Formen von Gewalt oder Diskriminierung gegen andere Religionsgemeinschaften aufs Schärfste zu verurteilen; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nachdrücklich aufzufordern, im Einklang mit ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen allen Menschen die uneingeschränkte Freiheit der Religion und Religionsausübung zu garantieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bg)</SYMBOL>erneut darauf hinzuweisen, dass der Wahlprozess des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen überarbeitet werden muss, insbesondere um zu verhindern, dass Länder, die die Menschenrechte verletzen, in diesem Rat vertreten sind; hervorzuheben, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen bei der Wahl der Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen verpflichtet ist, das Engagement der Kandidaten für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zu berücksichtigen; die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, eine koordinierte Position in Bezug auf die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat einzunehmen und gegen alle Kandidaten für den Menschenrechtsrat zu stimmen, die die Menschenrechte nicht achten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bh)</SYMBOL>das Engagement der EU zu bekräftigen, gemeinsam mit Partnern die globale Gesundheit zu fördern, indem Impfkampagnen unterstützt, das Pandemieabkommen umgesetzt, nicht übertragbare Krankheiten bekämpft und multilaterale Mechanismen zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion gestärkt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>(bi)</SYMBOL>die künstlerische Freiheit sowie den Schutz des kulturellen Erbes und der kulturellen Rechte stärker zu fördern, indem die Arbeit der UNESCO unterstützt wird und auf die Einrichtung eines ständigen Berichterstatters oder ständigen Ansprechpartners der EU bei der UNESCO hingearbeitet wird;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und zur Kenntnisnahme der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RECOM></TXTLST></SDOCTA>