<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0183</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Chancen und Herausforderungen einer umfassenden Strategie für künstliche Intelligenz für den Handel der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0122/2026 - Berichterstatter: Brando Benifei)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2026 zu Chancen und Herausforderungen einer umfassenden Strategie für künstliche Intelligenz für den Handel der EU (2025/2112(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1781/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung zu kritischen Rohstoffen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ergebnisse des Ministertreffens zu kritischen Mineralen vom 4. Februar 2026 in Washington und auf die laufende Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zur Diversifizierung und Stärkung sicherer, nachhaltiger Lieferketten für kritische Rohstoffe, die für die Wettbewerbsfähigkeit, fortgeschrittene Technologien und die Widerstandsfähigkeit der EU auf den Weltmärkten von wesentlicher Bedeutung sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/452/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2675, 7.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2675/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. November 2025 mit dem Titel „Strategie für eine Datenunion – Erschließung von Daten für KI“ (COM(2025)0835),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Januar 2024 mit dem Titel „Die wirtschaftliche Sicherheit in Europa vorantreiben: eine Einführung in fünf neue Initiativen“ (COM(2024)0022),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Dezember 2025 mit dem Titel „Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“ (JOIN(2025)0977),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. Juni 2025 mit dem Titel „Eine internationale Digitalstrategie für die Europäische Union“ (JOIN(2025)0140),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. April 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für den KI-Kontinent“ (COM(2025)0165),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2025 über die Strategie „KI anwenden“ (COM(2025)0723),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Weit mehr als ein Markt) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2025 zu Produktsicherheit und der Einhaltung von Vorschriften im elektronischen Handel und bei Einfuhren aus Drittstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1436, 31.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1436/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2025 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1674, 22.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1674/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die zentrale Rolle, die der Welthandelsorganisation (WTO) bei der Aufrechterhaltung eines regelbasierten multilateralen Handelssystems zukommt, und auf ihre Bedeutung für den Einsatz neu entstehender Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, im internationalen Handel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die WTO-Regeln, insbesondere die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz hinsichtlich Ausfuhrbeschränkungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A10-0122/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass künstliche Intelligenz (KI) eine Mehrzwecktechnologie ist, mit der der Handel der EU mit allen Waren, Dienstleistungen und Datenströmen umgestaltet wird; in der Erwägung, dass KI das Potenzial zur Verringerung von Informations- und Befolgungskosten, zur Umgestaltung des Lieferkettenmanagements und zum Ausbau digital erbrachter Dienstleistungen hat; in der Erwägung, dass KI und die Machtdynamik des Eigentums an Technologie erhebliche Herausforderungen und transformative Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Handel darstellen; in der Erwägung, dass die Handelspolitik der EU von zentraler Bedeutung für eine ganzheitliche externe KI-Strategie ist, bei der Offenheit, Transparenz und Sicherheit mit Widerstandsfähigkeit und der Achtung der Grundrechte einhergehen und berechenbare länderübergreifende Tätigkeiten unterstützt werden; in der Erwägung, dass KI erhebliche Möglichkeiten bietet, um die Effizienz und Sicherheit der Zollkontrollen und der Marktüberwachung in der Europäischen Union zu verbessern und gegen Betrug, Fälschung und unlautere Handelspraktiken vorzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die rasche Verbreitung und der rasche Einsatz von KI zu strukturellen Veränderungen in der Organisation, Geografie und Steuerung des internationalen Dienstleistungsverkehrs beiträgt und damit Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und die Entwicklung hat; in der Erwägung, dass quelloffene KI-Lösungen erhebliche Vorteile bieten, darunter geringere Kosten und mehr Datenschutz durch den lokalen Einsatz, und so einen Beitrag zu mehr gesundem Wettbewerb im Bereich KI und einer geringeren Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern leisten; in der Erwägung, dass sich diese Veränderungen auf bestehende Lücken in der Produktionskapazität, der Infrastruktur und bei den Kompetenzen in der EU und darüber hinaus auswirken; in der Erwägung, dass ein offenes, widerstandsfähiges und inklusives nachhaltiges Handelsmodell nur aufrechterhalten werden kann, wenn eine kohärente und ganzheitliche Strategie zur Bewältigung des durch KI vorangetriebenen Wandels verfolgt wird; in der Erwägung, dass im Rahmen der Außenwirtschaftsbeziehungen der EU, auch zu Partnern im Globalen Süden, die umfassende Einführung von KI und die gemeinsame Wertschöpfung unterstützt werden sollten und gleichzeitig ein auf den Menschen ausgerichtetes und auf dem Grundsatz der standardmäßigen Ethik beruhendes Modell gefördert werden sollte, bei dem der Schwerpunkt auf der Unterstützung der Menschenwürde liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass grenzüberschreitende Datenströme und der Zugang zu Daten für die Entwicklung, das Training und den Einsatz von KI von entscheidender Bedeutung sind, aber sorgfältig geprüft werden müssen, damit ein hohes Datenschutzniveau gewahrt wird, insbesondere bei sensiblen personenbezogenen Daten wie Gesundheitsdaten; in der Erwägung, dass die Vorschriften für den digitalen Handel die Wettbewerbsfähigkeit der KI zunehmend prägen, was die Notwendigkeit von Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in künftigen Handelsabkommen und die Modernisierung bestehender Abkommen verdeutlicht; in der Erwägung, dass der auf den Menschen ausgerichtete Rahmen der EU, der in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung über künstliche Intelligenz verankert ist, ein überzeugendes Modell für vertrauenswürdige KI darstellt, das, wenn es international vorangebracht wird, zu einem Wettbewerbsvorteil auf Märkten werden kann, auf denen Transparenz und eine die Rechte achtende Governance geschätzt werden; in der Erwägung, dass die WTO das geeignete Forum für multilaterale Erörterungen von KI und Handel sein könnte, um gegen Wettbewerbsverzerrungen, Handelshemmnisse und Risiken einer regulatorischen Fragmentierung vorzugehen und damit für einen berechenbaren, fairen und die Rechte achtenden digitalen Handel zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass KI nach wie vor ungleichmäßig genutzt wird – nicht nur zwischen Wirtschaftszweigen und Regionen, sondern auch je nach Unternehmensgröße –, wobei Akteure, die über Daten, Rechenleistung und Kompetenzen verfügen, im Vorteil sind, sodass sich die Produktivitäts- und Exportrückstände kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie von Unternehmen, die KI erst zu einem späteren Zeitpunkt einführen, unter Umständen vergrößern; in der Erwägung, dass die durch KI ermöglichte Wettbewerbsfähigkeit des Handels davon abhängt, ob Zugang zu Daten, Rechenkapazitäten, Energie, Konnektivität, Kapital und Kompetenzen besteht, und dass viele dieser Faktoren von den Handels- und Investitionsbeziehungen beeinflusst werden; in der Erwägung, dass die EU im ersten Halbjahr 2024 nur sechs Prozent der weltweiten Investitionen in Start-up-Unternehmen im Bereich KI angezogen hat, was zu strukturellen Abhängigkeiten geführt hat, die sich auf die Handelsbeziehungen und die strategische Autonomie Europas auswirken; in der Erwägung, dass ein fairer Zugang zu KI-Infrastruktur für KMU von wesentlicher Bedeutung ist, um wettbewerbsfähig zu bleiben, da sie im Vergleich zu großen Unternehmen mit erheblichen Hürden konfrontiert sind, darunter hohe Kosten für Rechenressourcen, eingeschränkter Datenzugang und ein Mangel an technischen Fachkräften;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass KI nach wie vor eine sich rasch weiterentwickelnde Technologie ist; in der Erwägung, dass verfrühte oder übermäßige Regulierungseingriffe die Gefahr bergen, dass Innovation, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass ein verhältnismäßiger, risikobasierter und innovationsfreundlicher Ansatz von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Lieferkette für KI-Produkte stark auf eine kleine Anzahl von Ländern und Regionen konzentriert ist, was zu einer Abhängigkeit beim Zugang zu kritischer Rechenleistung und kritischen Rohstoffen und Halbleitern führen könnte; in der Erwägung, dass kritische KI-Infrastruktur in ausländischem Eigentum das Risiko ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung erhöht; in der Erwägung, dass der Missbrauch von Algorithmen die Demokratie untergraben und zu den derzeitigen geopolitischen Handelsspannungen beitragen kann; in der Erwägung, dass der sich verschärfende globale technologische Wettbewerb, der durch unterschiedliche Modelle der KI-Governance, Tarifeskalation und Ausfuhrkontrollen für kritische Technologien gekennzeichnet ist, das Risiko erhöht, dass der Zugang zu wichtigen KI-Inputs als geopolitischer Hebel genutzt wird; in der Erwägung, dass in einigen Fällen der ausländischen Einmischung die Gefahr besteht, dass die hohen Standards der EU in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Schutz der Grundrechte verwässert werden, wodurch die Fähigkeit der Union, ihre Werte zu wahren, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen und die Bürgerinnen und Bürger vor den Risiken unregulierter KI und digitaler Technologien zu schützen, beeinträchtigt wird; in der Erwägung, dass die EU diese Standards weiterhin verteidigen sollte; in der Erwägung, dass die EU ihre strategische Autonomie durch die Diversifizierung der Lieferketten und die Vertiefung der Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern, die demokratische Werte und das Bekenntnis zu einem offenen und regelbasierten Handel teilen, stärken sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklung und Einführung von KI auf dem Zugang zu globalen Märkten und Technologien beruht, die von handelspolitischen Rahmen beeinflusst werden; in der Erwägung, dass die WTO die Entwicklung und Einführung von KI unterstützt, indem sie einen offeneren, transparenteren und berechenbareren Handel mit KI-gestützten Waren und Dienstleistungen ermöglicht; in der Erwägung, dass die bestehenden WTO-Übereinkommen bereits erheblich zur Entwicklung und Einführung von KI beitragen, darunter das Übereinkommen über Informationstechnologie, mit dem die Kosten für den Einsatz von KI-Hardware gesenkt werden, das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, mit dem die Transparenz der Regulierung und internationale Standards gefördert werden, das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, mit dem der Handel mit KI-bezogenen Dienstleistungen erleichtert wird, und das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, mit dem die Entwicklung und die Verbreitung von KI unterstützt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der doppelte Verwendungszweck und die zunehmende Militarisierung von KI, einschließlich ihres Einsatzes in aktuellen Konflikten wie dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, den Übergang von einer sicherheitsorientierten Zusammenarbeit hin zu einem KI-gesteuerten geoökonomischen und sicherheitspolitischen Wettbewerb beschleunigen; in der Erwägung, dass KI-Governance, Ausfuhrkontrollen und Standards zunehmend als Instrumente für strategischen Einfluss und Machtprojektion eingesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass KI in Waffensystemen und der Massenüberwachung dienenden Instrumenten eingesetzt werden kann; in der Erwägung, dass solche Praktiken zu erheblichen Bedenken in Bezug auf Ethik und Menschenrechte führen werden; in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen ein weltweites Verbot letaler autonomer Waffensysteme – Maschinen, die ohne menschliche Aufsicht Menschen töten können – gefordert hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">KI zur Erleichterung des Handels und zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Aus- und Einfuhren aus der und in die EU, insbesondere von KMU, mithilfe von KI beschleunigt werden können, indem Marktzutrittsbeschränkungen abgebaut und Befolgungskosten verringert werden, sodass Unternehmen Märkte erschließen können, die ihnen zuvor nicht zugänglich waren, vorausgesetzt, dass KMU einen fairen Zugang zur KI-Infrastruktur haben; fordert die Kommission auf, Beratungsdienste im Bereich vertrauenswürdige KI in das Portal „Access2Markets“ und die einzige Anlaufstelle zu integrieren, damit sich Unternehmen bei Zollfragen, Ursprungsregeln und rechtlichen Anforderungen zurechtfinden können; fordert die Kommission auf, KMU-freundlichen KI-Tools Vorrang einzuräumen und dafür zu sorgen, dass digitale Konformitätslösungen einfach, erschwinglich und zugänglich bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass KI durch eine verbesserte Planung und Koordinierung dazu beitragen kann, Verzögerungen und Kosten in den Lieferketten der EU zu verringern; fordert die Kommission auf, den papierlosen Handel zur Norm zu machen und den Austausch zuverlässiger Informationen zwischen Betreibern und Behörden zu fördern; fordert, dass in KI-gestützte Logistik investiert wird, um Engpässe in Häfen und Korridoren zu verringern, und dass eine umweltfreundlichere Logistik durch intelligentere Routenführung und Instandhaltung gefördert wird; fordert die Kommission auf, Anreize für quelloffene KI-Lösungen zu schaffen, durch die zu mehr Wettbewerb beigetragen und die Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern verringert wird; betont, dass die Digitalisierung und KI-gestützte Logistik zu mehr Produktivität und Effizienz sowie zu einem besseren Lieferkettenmanagement, niedrigeren Handelskosten und einem geringerem Verwaltungsaufwand führen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass KI angesichts von Überkapazitäten auf dem Markt und den Grenzen menschlicher Kontrollen vor dem Hintergrund der Herausforderungen durch den Zustrom an Waren und insbesondere kleinen Paketen aus China eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Zollkontrollen zukommen könnte; fordert die Kommission auf, den Marktüberwachungs- und Zollbehörden Ressourcen und Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, auch durch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Zolldatenplattform, damit der Einsatz von KI die Durchsetzungskapazitäten und den Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert; fordert die Kommission auf, das Potenzial von KI zu untersuchen, wenn es darum geht, die Konformität eingeführter Waren mit dem EU-Recht zu wahren, die Rückverfolgbarkeit in Echtzeit, die Zollkontrolle eingeführter Produkte und die Marktüberwachung zu verbessern und sichere und spezielle KI-Instrumente einzusetzen, um Daten von kleinen Paketen systematisch zu analysieren oder die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, um gegen gefälschte Waren, Zollbetrug, unlautere Handelspraktiken und die Umgehung der von der EU verhängten Sanktionen vorzugehen; betont, dass es sich bei solchen KI-Systemen um kritische Infrastruktur handeln würde und sie daher unabhängig und souverän bleiben sollten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei diesen Instrumenten die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften strikt eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass KI ein nützliches Instrument für Unternehmen, Zollbehörden und Marktüberwachungsbehörden sein kann, um den Schutz der Menschenrechte zu wahren, indem die wirksame Umsetzung und Einhaltung von EU-Vorschriften wie der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Entwaldungsverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 206, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj).</FIELD></FOOTNOTE> oder der EU-Verordnung über Zwangsarbeit<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (ABl. L, 2024/3015, 12.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/3015/oj).</FIELD></FOOTNOTE> erleichtert werden, und um den Verbraucherschutz zu wahren, indem die wirksame Umsetzung und Einhaltung von EU-Vorschriften wie der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), der Vorschriften zur CE-Kennzeichnung und der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (ABl. L 135 vom 23.5.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj).</FIELD></FOOTNOTE> erleichtert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">KI und strukturelle Veränderungen im Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie Handel und nachhaltige Entwicklung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Warenhandel zunehmend von KI-gestützten Produktivitäts- und Qualitätssteigerungen in strategischen industriellen Wertschöpfungsketten abhängen wird, unter anderem von denjenigen für Fertigungs-, Automobil-, Arzneimittel- und Energietechnologien; fordert die Kommission auf, diesen Interessen in Handelsverhandlungen systematisch Rechnung zu tragen, indem sie einen wirksamen Marktzugang, strenge Vorschriften für nichttarifäre Handelshemmnisse und durchsetzbare Bestimmungen sicherstellt, mit denen durch die Verhinderung unlauteren Wettbewerb und technologiebedingter Verzerrungen gleiche Wettbewerbsbedingungen gewahrt werden, wobei dem Recht der EU, Rechtsvorschriften zu erlassen, Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass KI den Handel mit digital erbrachten Dienstleistungen verändert, indem Fachwissen in eine handelbare Ware umgewandelt wird, wofür zusätzliche Bemühungen erforderlich sind, um den historisch gewachsenen komparativen Vorteil Europas bei hochwertigen professionellen und technischen Dienstleistungen sowie hochwertigen Unternehmensdienstleistungen zu bewahren; betont, dass die Reaktion auf den verstärkten globalen Wettbewerb im Handel mit Dienstleistungen die Mobilisierung von Investitionen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln erfordert, wie im Draghi-Bericht und im Letta-Bericht vorgesehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Handels- und Investitionspartnerschaften einzusetzen, um Kapital und Fachkräfte anzuziehen und europäischen Unternehmen eine Expansion zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass KI das Potenzial hat, die Arbeitswelt und die Arbeitsmärkte weltweit neu zu gestalten; weist warnend darauf hin, dass Automatisierung, der KI-gestützte Handel mit Dienstleistungen und zunehmende Kompetenzdefizite unter den Arbeitskräften in der EU dazu führen könnten, dass Arbeitsplätze verloren gehen; betont daher, dass Strategien verabschiedet werden müssen, um diese Veränderungen zu antizipieren und die Arbeitskräfte entsprechend darauf vorzubereiten; stellt fest, dass die Entwicklung und der Einsatz von KI-Modellen und -Systemen negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, einschließlich eines erhöhten Strombedarfs und Wasserverbrauchs; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Folgenabschätzungen von Freihandelsabkommen zu untersuchen, welche Wirtschaftszweige am ehesten von KI betroffen sein werden, und die Auswirkungen des Einsatzes von KI auf die Arbeitnehmerrechte und die Umwelt zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass die digitale Kluft dazu führen könnte, dass Partner im Globalen Süden von KI-gestützten Wachstumsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, was die Abhängigkeit von eingeführten Modellen erhöhen würde; betont, dass die Zusammenarbeit zur Unterstützung des Einsatzes von KI-Tools in Entwicklungsländern das multilaterale Handelssystem stärken und im Rahmen der WTO gefördert werden sollte; fordert die Kommission auf, die Bestimmungen über die digitale Inklusion in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung und in den Abkommen über den digitalen Handel zu nutzen, um die Einführung von KI und Produktivitätsgewinne zu unterstützen, und inklusive und vertrauenswürdige KI durch spezielle Programme für internationale Zusammenarbeit und Initiativen zum Kapazitätsaufbau im Rahmen der bestehenden außenpolitischen Instrumente der EU zu fördern, einschließlich Schulungsprogrammen und des Zugangs zu Digital- und KI-Infrastruktur; fordert die Kommission auf, sich beim Kapazitätsaufbau im Rahmen von Global Gateway auf quelloffene und ethische KI-Ökosysteme und lokale Fähigkeiten konzentrieren, um widerstandsfähige, für beide Seiten vorteilhafte Handels- und Investitionsbeziehungen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass quelloffene KI-Lösungen, die eine transparente Weiterverwendung und unabhängige Tests ermöglichen, erhebliche Vorteile bieten, einschließlich geringerer Kosten und eines verbesserten Datenschutzes durch die lokale Einführung, und zu einer Zunahme des gesunden Wettbewerbs im Bereich der KI und einer geringeren Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern beitragen, während gleichzeitig überprüfbare, lokal angepasste KI-Lösungen unterstützt werden, die gemeinsam mit Partnern im Globalen Süden entwickelt werden; betont, dass durch die Einbettung einer solchen Zusammenarbeit in die Handelspolitik der EU und in digitale Partnerschaften vielfältigere Partnerschaften entstehen können, die Abhängigkeit von einigen wenigen proprietären Ökosystemen verringert werden kann und langfristige geopolitische Beziehungen gestärkt werden können; fordert die Kommission auf, Anreize für quelloffene KI-Lösungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern zu verringern; betont, dass die Zusammenarbeit im Bereich quelloffener Lösungen Projekte im Zusammenhang mit KI für das öffentliche Wohl umfassen sollte, wie z. B. die Bekämpfung des Klimawandels, die Unterstützung der Energiewende und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Ernährungssicherheit;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Steuerung des digitalen Handels, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und multilaterale Vorschriften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass digitalen Partnerschaften und Handels- und Technologieräten mit gleich gesinnten Partnern, die demokratische Werte, hohe Governance-Standards und das Bekenntnis zum offenen und regelbasierten Handel teilen, eine strategische Funktion zukommt, wenn es darum geht, den werteorientierten, auf den Menschen ausgerichteten und risikobasierten Ansatz der EU im Bereich der KI zu vermitteln; fordert, dass das Parlament stärker in die Handels- und Technologieräte einbezogen wird; fordert die Kommission auf, die Internationale Digitalstrategie durch koordinierte Standpunkte in der G7, der G20, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den Vereinten Nationen sowie durch eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden umzusetzen, um die weltweite Konvergenz bei hohen Standards für die Sicherheit von KI und den Schutz der Grundrechte voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass insbesondere in multilateralen Foren das auf den Menschen ausgerichtete KI-Modell der EU als internationaler Standard und die Verordnung über künstliche Intelligenz als Maßstab – der dazu beitragen kann, dass Transparenz- und Sicherheitsstandards angeglichen werden und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass der Handel offen und vorhersehbar bleibt –verteidigt und gefördert werden müssen; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern und gleich gesinnten Ländern in den Bereichen KI-Standards, technologische Innovation und sichere Lieferketten zu verstärken, unter anderem durch bilaterale Partnerschaften und multilaterale Foren, und dabei Partnern, die demokratische Werte und die regelbasierte internationale Ordnung wahren, Vorrang einzuräumen; stellt fest, dass fortgeschrittene KI-Systeme grenzüberschreitende Herausforderungen mit sich bringen, und fordert die Kommission auf, auf einen globalen Mindestschutz vor den schwerwiegendsten Risiken als Grundlage für eine interoperable und vertrauenswürdige Governance hinzuarbeiten, insbesondere durch internationale Initiativen wie die Globale Partnerschaft für KI, die KI-Grundsätze der OECD und den Ethikrahmen der UNESCO für KI;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass über einen globalen Mindestschutz hinaus ein Bündnis gleich gesinnter Partner, die den auf den Menschen ausgerichteten Ansatz der EU teilen, erforderlich ist, um bei der Umsetzung hoher Standards in den Bereichen KI-Sicherheit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Grundrechte zügiger voranzukommen, insbesondere durch einen strukturierten Dialog über Regulierungsfragen, in dem Streitigkeiten beigelegt, bewährte Verfahren ausgetauscht und Verpflichtungen vor dem Hintergrund technologischer Entwicklungen angepasst werden können; fordert die Kommission ferner auf, die Regelungskonvergenz in Bezug auf hohe Standards in den Bereichen Sicherheit und Grundrechte mit einem konkreten Kapazitätsaufbau zu verbinden, einschließlich gemeinsamer Investitionen in sichere und erschwingliche Rechen- und Testkapazitäten und Partnerschaften zur Förderung von Talenten und Kompetenzen, um die strategische Abhängigkeit zu verringern und glaubwürdige Umsetzungsmodelle zu schaffen, an die sich die Partnerländer anpassen können, und damit vertrauenswürdige KI als Grundlage für einen offenen und widerstandsfähigen digitalen Handel zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass rechtmäßige und sichere Datenströme von wesentlicher Bedeutung für den KI-gestützten Handel sind; weist erneut darauf hin, dass die Abkommen der EU über den digitalen Handel mit den horizontalen Bestimmungen der Kommission über den grenzüberschreitenden Datenverkehr und den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Titel „Digitaler Handel“ der Handelsabkommen der EU im Einklang stehen müssen, die es der EU ermöglichen, Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs in Handelsabkommen aufzunehmen und gleichzeitig die Grundrechte des Einzelnen auf Datenschutz und Privatsphäre zu wahren, und betont, dass die Abkommen spezielle Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen im Bereich KI enthalten sollten, um das gegenseitige Verständnis der Regulierungsansätze zu erleichtern, und fordert die Kommission auf, solche Bestimmungen in alle künftigen Kapitel und Abkommen über den digitalen Handel aufzunehmen; bekräftigt, dass Schutzmaßnahmen, die der DSGVO oder gleichwertigen Normen entsprechen, die Mindestanforderungen für die Übermittlung personenbezogener Daten in der EU sind; fordert, dass mit Abkommen über den digitalen Handel die Regulierungsautonomie geschützt wird und der technische Zugang erhalten wird, den die Regulierungsbehörden benötigen, um die Verordnung über künstliche Intelligenz durchzusetzen und für Transparenz, Überprüfbarkeit, Fairness, Sicherheit und Rechenschaftspflicht von KI-Systemen zu sorgen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft und unabhängige Wissenschaftler Zugang zu den Quellcodes und Algorithmen der Systeme haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die EU für ein regelbasiertes multilaterales Handelssystem einsetzt; betont, dass die WTO einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines robusten, sicheren, inklusiven und vertrauenswürdigen KI-Governance-Rahmens für den Handel leisten sollte, unter anderem durch die Einrichtung einer speziellen WTO-Arbeitsgruppe für künstliche Intelligenz, um den Dialog, den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern zu Vorschriften und Maßnahmen im Bereich KI zu fördern; betont, dass ausgewogene Vorschriften zum elektronischen Handel von entscheidender Bedeutung sind, um den KI-gestützten Handel zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in allen WTO-Texten zum elektronischen Handel politischer Spielraum für eine demokratische KI-Governance vorgesehen wird, einschließlich durchsetzbarer Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer und Verbraucher; fordert die Kommission auf, die Diskussionen über KI und Handel im Rahmen der WTO voranzutreiben und eine globale Zusammenarbeit zu fördern, die vertrauenswürdige Datenströme und den digitalen Handel sowie den Zugang zu KI-gestützten Diensten und Instrumenten, insbesondere in Entwicklungsländern, erleichtert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass unterschiedliche Regelungen zur Einhaltung von KI-Vorschriften zu einer Fragmentierung der Märkte und zu höheren Handelskosten führen könnten; betont, dass der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhinderung einer regulatorischen Fragmentierung große Bedeutung zukommt; fordert die Kommission auf, internationale Standards und die WTO-Vorschriften über technische Handelshemmnisse und Transparenz als Instrumente zu nutzen, um zu verhindern, dass regulatorische Unterschiede zu einem ungerechtfertigten Handelshemmnis werden, und gleichzeitig den EU-Rahmen für die KI-Governance zu erhalten und zu nutzen, um einen vertrauenswürdigen digitalen Handel zu erleichtern und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für vertrauenswürdige KI zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftliche Sicherheit und strategische Abhängigkeiten in der KI-Wertschöpfungskette</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass ein sicherer Zugang zu fortschrittlichen Halbleitern und zu erschwinglicher Rechenleistung für die technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der EU von grundlegender Bedeutung ist; stellt fest, dass das Chip-Gesetz und die Agenda für KI-Fabriken aufgrund einer fragmentierten Umsetzung und eines begrenzten Umfangs Gefahr laufen, hinter den Erwartungen zurückzubleiben; fordert die Kommission auf, die Umsetzung zu beschleunigen, ihre Rohstoffdiplomatie fortzusetzen und Handelsabkommen sowie Rahmen- und Partnerschaftsabkommen mit vertrauenswürdigen Partnern zu nutzen, um die Lieferketten zu diversifizieren und strategische Abhängigkeiten zu verringern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass fortschrittlichen Ökosystemen der Chip-Fertigung in gleich gesinnten Partnerländern eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der weltweiten KI-Rechenkapazität zukommt, und empfiehlt die Intensivierung der Zusammenarbeit mit diesen Partnern im Hinblick auf die Resilienz der Halbleiter-Lieferkette; betont ferner, dass die Produktion fortgeschrittener Halbleiter in Europa dringend gestärkt werden muss, insbesondere durch die Unterstützung europäischer Initiativen wie der vorgeschlagenen Überarbeitung des Chip-Gesetzes (Chip-Gesetz 2.0); fordert die Kommission auf, eine klarere Strategie dafür auszuarbeiten, wie sich die EU als wichtiger Akteur im KI-Ökosystem entwickeln könnte, und strenge Bestimmungen in Handelsabkommen aufzunehmen, um einen fairen Zugang zu kritischen Technologien und Rohstoffen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist der Ansicht, dass strategische Partnerschaften im Bereich der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten für kritische Minerale potenziell sinnvolle Instrumente sind, um sich weiterhin mit Verbündeten über den Zugang zu KI-kritischen Inputs abzustimmen, einschließlich Seltenerdmetallen und fortschrittlicher Halbleitermaterialien; betont, dass das Engagement der EU an die Kohärenz mit den Maßstäben der Verordnung zu kritischen Rohstoffen und den Zielen der EU hinsichtlich einer offenen strategischen Autonomie geknüpft sein muss, um Schwachstellen abzubauen, anstatt Abhängigkeiten zu verlagern; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle aus solchen Partnerschaften hervorgehenden plurilateralen Handelsinstrumente, einschließlich Mindestpreise oder Abnahmemechanismen, mit den WTO-Verpflichtungen vereinbar sind und den Interessen der EU dienen; fordert einen verstärkten Dialog und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen vertrauenswürdigen Partnern, um die internationalen Handelsströme zu schützen und die Integrität und Widerstandsfähigkeit von KI-bezogenen industriellen Ökosystemen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass die EU durch die Konzentration der Cloud-Infrastruktur in Drittstaaten Anfälligkeiten in fremden Rechtsräumen ausgesetzt ist; fordert die Kommission auf, durch den Vorschlag für den Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung und den Vorschlag für die Verordnung zur industriellen Beschleunigung (COM(2026)0100) abgestufte Souveränitätsrahmen zu schaffen, bei denen in der EU ansässige Anbieter kritischer Dienstleistungen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge Vorrang erhalten, und gleichzeitig für offene strategische Autonomie zu sorgen, indem ein diskriminierungsfreier Zugang für gleich gesinnte Anbieter, die die Zertifizierungs- und Interoperabilitätsanforderungen der EU erfüllen, aufrechterhalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass mit ihrer Strategie für wirtschaftliche Sicherheit die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen unter besonderer Berücksichtigung strategischer digitaler Bereiche wie KI-Plattformen, Cloud-Diensten und Rechenzentren, Ausfuhrkontrollen, das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen und handelspolitische Schutzmaßnahmen zu einem kohärenten System koordiniert werden, mit dem die Instrumentalisierung von KI-Abhängigkeiten verhindert wird; weist warnend darauf hin, dass Ausfuhrbeschränkungen für kritische Rohstoffe und die zunehmende geopolitische Instabilität eine verstärkte Koordinierung und Durchsetzung erfordern, um das KI-Ökosystem Europas zu schützen; fordert die Kommission auf, eine gezielte Überarbeitung der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorzuschlagen, um fortgeschrittene künstliche Intelligenz im Hinblick auf ihre potenzielle Nutzung durch Drittländer in Sicherheits-, Überwachungs- oder Verteidigungsanwendungen umfassender anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>ist besorgt über die wiederholten Ausfuhrbeschränkungen Chinas für Seltenerdmetalle, durch die die Lieferketten, die für die Halbleiterunternehmen von entscheidender Bedeutung sind, sowie die KI-Wertschöpfungskette allgemein erheblich gestört werden; ist der Ansicht, dass das Vorgehen Chinas ungerechtfertigt ist, und fordert die Kommission auf, die Lage genau zu beobachten und angemessen zu reagieren, damit die Weltwirtschaft und die Widerstandsfähigkeit des internationalen Handels nicht beeinträchtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass die EU die Durchführung der Verordnung zu kritischen Rohstoffen beschleunigen und die Lieferketten diversifizieren muss, um die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu stärken; betont, dass dringend Investitionen in die im Rahmen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen genehmigten strategischen Projekte und in andere Projekte zur Förderung der Gewinnung, Raffination, Verarbeitung und des Recyclings, die zur Risikominderung gegenüber China beitragen, sichergestellt werden müssen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>