<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0189</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Der Mehrjahresplan für die Ostsee und künftiges Vorgehen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0121/2026 - Berichterstatterin: Isabella Lövin)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2026 zu dem Mehrjahresplan für die Ostsee und das künftige Vorgehen (2024/2127(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 4, Artikel 43 Absatz 3 und Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1380/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „GFP-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 191 vom 15.7.2016, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/1139/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Mehrjahresplan für die Ostsee“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Verringerung der Fangkapazität in der Ostsee und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in Bezug auf die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit von Flotten, die Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee befischen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 400 vom 30.11.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/1781/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/56/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „MSRR“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 2115/77 des Rates vom 27. September 1977 zum Verbot des unmittelbaren Fangs und der Anlandung von Heringen für industrielle Zwecke ohne Bestimmung für den menschlichen Verzehr<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 247 vom 28.9.1977, S. 2. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1977/2115/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2021 zu chemischen Rückständen in der Ostsee, auf der Grundlage der Petitionen Nr. 1328/2019 und 0406/2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 9.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2024 zu dem EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5735, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5735/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Dezember 2008 zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 21 E vom 28.1.2010, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2024 zu Maßnahmen der EU gegen russische Schattenflotten und der Sicherstellung einer vollständigen Durchsetzung der gegen Russland verhängten Sanktionen (2024/2885(RSP))<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/809, 11.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/809/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die in der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380) dargelegt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2025 mit dem Titel „Der Europäische Pakt für die Meere“ (COM(2025)0281),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2023 mit dem Titel „EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ (COM(2023)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2025 mit dem Titel „Nachhaltige Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2026“ (COM(2025)0296),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 17. Januar 2000 in Kraft getretene Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets von 1992 (Helsinki-Übereinkommen) und die Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan für die Ostsee und die Erkenntnisse der HELCOM zu im Meer versenkter chemischer Munition,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2024 in der Rechtssache C-330/22, Friends of the Irish Environment CLG / Minister for Agriculture, Food and the Marine, Irland<FOOTNOTE><FIELD> ECLI:EU:C:2024:19.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Fischereiausschuss des Parlaments in Auftrag gegebene Hintergrundanalyse mit dem Titel „The multiannual plan for the Baltic Sea – A change in management needed“ (Der Mehrjahresplan für die Ostsee – Eine Änderung der Bewirtschaftung ist erforderlich), die von seiner Generaldirektion Kohäsion, Landwirtschaft und Sozialpolitik im August 2025 veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> Hintergrundanalyse – „The multiannual plan for the Baltic Sea – A change in management needed“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Kohäsion, Landwirtschaft und Sozialpolitik, Fachabteilung Regionale Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei, August 2025.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom September 2025 mit dem Titel „Evaluation of the Baltic Sea Multiannual Plan Regulation – European Implementation Assessment“ (Bewertung des Mehrjahresplans für die Ostsee – Evaluierung der europäischen Umsetzung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 29. September 2025 mit dem Titel „Europe’s environment and climate: knowledge for resilience, prosperity and sustainability“ (Europas Umwelt und Klima: Wissen für Widerstandsfähigkeit, Wohlstand und Nachhaltigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der HELCOM vom 31. Oktober 2023 mit dem Titel „State of the Baltic Sea 2023 – Third HELCOM holistic assessment 2016-2021“ (Der Zustand der Ostsee 2023 – dritte ganzheitliche HELCOM-Bewertung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verpflichtungen der Staaten im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, namentlich der Ziele 3, 6 und 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) vom 26. November 2024 mit dem Titel „Baltic Sea ecoregion – Ecosystem Overview“ (Ökoregion Ostsee – Überblick über das Ökosystem), ICES-Gutachten 2024, Abschnitt 7.1,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des ICES aus dem Jahr 2022 mit dem Titel „Workshop on ICES reference points (WKREF1)“ (Workshop zu ICES-Referenzpunkten (WKREF1))<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftliche Berichte des ICES, 4:2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des ICES aus dem Jahr 2022 mit dem Titel „Workshop on ICES reference points (WKREF2)“ (Workshop zu ICES-Referenzpunkten (WKREF2))<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftliche Berichte des ICES, 4:68.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des ICES aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Workshop on guidelines and methods for the design and evaluation of rebuilding plans for category 1-2 stocks (WKREBUILD2)“ (Workshop zu Leitlinien und Methoden für die Ausarbeitung und Bewertung von Wiederauffüllungsplänen für Bestände der Kategorien 1 und 2 (WKREBUILD2))<FOOTNOTE><FIELD> Wissenschaftliche Berichte des ICES, 5:112.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit dem Titel „Scientific Technical and Economic Committee for Fisheries (STECF) – The 2025 Annual Economic Report on the EU Fishing Fleet (STECF 25-03 &amp; 25-07)“ (Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) – Jahreswirtschaftsbericht 2025 über die EU-Fischereiflotte (STECF 25-03 und 25-07)),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen vom September 2019 mit dem Titel „Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate“ (Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Copernicus-Meeresdienstes vom September 2025 mit dem Titel „9th edition of the Copernicus Ocean State Report“ (9. Copernicus-Bericht über den Zustand der Weltmeere),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung vom 24. September 2025 mit dem Titel „Planetary Health Check 2025: A Scientific Assessment of the State of the Planet“ (Gesundheitscheck für unseren Planeten 2025: Eine wissenschaftliche Bewertung des Zustands der Erde),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) von 2016 mit dem Titel „Options for Ecosystem-based Adaptation (EBA) in Coastal Environments: A Guide for environmental managers and planners” (Möglichkeiten der ökosystembasierten Anpassung: Ein Leitfaden für Umweltmanager und -planer),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 1612(2008) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu chemischer Munition auf dem Grund der Ostsee und den dazugehörigen Bericht vom 28. April 2008,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Kommission und des ICES vom 18. September 2025 mit dem Titel „Adaptive science and coordinated governance for cross-sector action towards Baltic Sea recovery“ (Adaptive Wissenschaft und koordinierte Governance für sektorübergreifende Maßnahmen zur Erholung der Ostsee),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses vom 28. April 2025 mit dem Titel „Arbeitsdokument über die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1139 (‚Mehrjahresplan für die Ostsee‘)“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Rahmen für einen europäischen Managementplan für den Kormoran, der im April 2025 von der Europäischen Beratungskommission für Binnenfischerei und Aquakultur der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen vorgelegt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A10-0121/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Mehrjahresplan der EU für die Fischerei in der Ostsee (im Folgenden „Mehrjahresplan für die Ostsee“) mit Blick auf die zunehmenden Umweltbelastungen für das Ökosystem der Ostsee dazu beigetragen wurde, den Fischereidruck auf einem Niveau zu halten, das dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) entspricht; in der Erwägung, dass sich der Zustand einiger Fischbestände trotz erheblicher Verringerungen des Fischereiaufwands in den letzten Jahren durch ein Zusammenspiel von über die Fischereitätigkeit hinausgehenden Belastungen, darunter Eutrophierung, Offshore-Energiegewinnung, Auswirkungen von Raubtieren, Verschmutzung, Lebensraumzerstörung und klimabedingte Veränderungen der Ökosysteme, verschlechtert hat, was zu erheblichen sozioökonomischen Folgen für den Fischereisektor geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der durchschnittliche Befischungsdruck in den Ökoregionen Ostsee, Keltische See und Nordsee im Jahr 2023 unter das MSY-Niveau gesenkt wurde, wobei die fischereiliche Sterblichkeit 54 %, 48 % bzw. 23 % unter den MSY-Zielen lag, während die Werte von 2003 noch über den Zielwerten lagen; in der Erwägung, dass die Ostseeflotten der EU im Jahr 2022 267 000 Tage in Anspruch genommen haben, was einem Rückgang um 8 % gegenüber 2021 und dem niedrigsten Stand entspricht, der seit 2013 erreicht wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Dorschbestände in der Ostsee bis heute in einem äußerst schlechten Zustand sind und kurzfristig keine Verbesserung prognostiziert wird, obwohl die gezielte Fischerei seit 2019 eingestellt wurde; in der Erwägung, dass sich die Dorschbestände in der Ostsee nach Schätzungen des ICES weiterhin langsam entwickeln werden, da sie im Vergleich mit den vorherigen Jahren eine rückläufige Entwicklung aufzeigen, was unter anderem auf ungünstige Umweltbedingungen zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass Dorsch immer noch als „Beifang“ gefischt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Lachs- und Forellenbestände nicht unter den Mehrjahresplan für die Ostsee fallen; in der Erwägung, dass es wichtige Verflechtungen zwischen den Lachs- und Forellenbeständen und den Heringsbeständen gibt, insbesondere im Hinblick auf Lebensmittelökosysteme; in der Erwägung, dass der ICES schon seit 2022 empfiehlt, in der Berufs- und der Freizeitfischerei alle Lachsfänge im Hauptbecken der Ostsee einzustellen, da sonst aufgrund der bestehenden Regelung zur gemischten Fischerei Lachs aus mehreren Flussbeständen, einschließlich bedrohter Bestände, gefangen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass 92 % der in der Ostsee operierenden Fischereifahrzeuge der kleinen Küstenfischerei zuzuordnen sind, die für 7 % des Anlandegewichts verantwortlich sind, dabei aber 22 % des Anlandewertes genieren und somit erhebliche wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen, da dieses Flottensegment überdurchschnittlich zur Wertschöpfung beiträgt; in der Erwägung, dass die Fischerei in hohem Maße von der Verfügbarkeit einer großen Fischbiomasse im Einklang mit der GFP-Verordnung und nachhaltig bewirtschafteten Fischbeständen abhängt, die für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Sektors von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Flotte der kleinen Küstenfischerei in der Ostsee im Vergleich zu größeren Marktteilnehmern Zugang zu geringeren Fangquoten hat, was zur Marginalisierung dieser Flottensegmente und ihrer Fischereibetriebe führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Artikel 17 der GFP-Verordnung die Mitgliedstaaten „bei der Zuteilung der ihnen [...] zugewiesenen Fangmöglichkeiten [...] transparente und objektive Kriterien [anwenden], die unter anderem ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bruttowertschöpfung für kleine Fischereien aus dem Ostseeraum nach Einschätzung des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei der Kommission (STECF) seit Erarbeitung des Mehrjahresplans für die Ostsee drastisch zurückgegangen ist, wodurch die Ernährungssicherheit gefährdet und die Abhängigkeit der EU von Einfuhren erhöht wird; in der Erwägung, dass sich durch die rückläufige Versorgung mit Fisch aus der EU die Abhängigkeit von Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten erhöht und die Widerstandsfähigkeit des Marktes geschwächt wird; in der Erwägung, dass die Zahl der aktiven Fischereifahrzeuge in der Ostsee kontinuierlich zurückgeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stärkung der Küstengemeinden der Ostsee und die Unterstützung der lokalen Fischereien, insbesondere der kleinen Fischereien, von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, diese Abhängigkeit zu verringern und die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Küstengebiete der Ostsee sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass regelmäßige Datenaktualisierungen zu den Fängen und der Bruttowertschöpfung der Freizeitfischerei, einschließlich der Freizeitfischerei auf See, künftig in die laufende Durchführung der Fischereikontrollverordnung aufgenommen werden<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/2842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle (ABl. L, 2023/2842, 20.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2842/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei auch über den monetären Wert hinaus einen erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Wert hat und Angler zu den Wiederherstellungsbemühungen und zum Naturschutz beitragen können; in der Erwägung, dass die Freizeitfischerei wesentliche Auswirkungen auf die Fischbestände haben kann, weshalb die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass sie in einer Weise betrieben wird, die mit den Zielen der GFP-Verordnung vereinbar ist; in der Erwägung, dass Freizeitfischer auch rechtmäßige Nutzer biologischer Meeresschätze sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die letzte EU-weite Bewertung des sozioökonomischen Werts der Freizeitfischerei auf See aus dem Jahr 2017 stammt und die darin enthaltenen Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, um das Potenzial dieser Tätigkeit mit geringen Umweltauswirkungen als anerkannte Komponente der EU-Strategie für die blaue Wirtschaft vollständig auszuschöpfen; in der Erwägung, dass aus den verfügbaren Daten hervorgeht, dass schätzungsweise 8 bis 10 Millionen Unionsbürger der Freizeitfischerei nachgehen; in der Erwägung, dass dies im Ostseeraum eine wichtige sozioökonomische Tätigkeit darstellt, die einen wirtschaftlichen Beitrag von etwa 1,5 Mrd. EUR generiert und zur Schaffung von mehr als 14 000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ostsee die Grundlage für den Lebensunterhalt und die kulturelle Identität Tausender Familien bildet; in der Erwägung, dass die Fischerei Teil des jahrhundertealten sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erbes der Region ist; in der Erwägung, dass die Beschränkungen der Fischerei so umgesetzt werden sollten, dass es weiterhin möglich bleibt, ein lokales Küstenunternehmen zu betreiben, das den Verbrauchern Frischfisch zur Verfügung stellt, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass fischereibezogene Berufe letztendlich verschwinden und infolgedessen die Einwohner die Küstengebiete verlassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ostsee zahlreichen vom Menschen verursachten Belastungen ausgesetzt ist, darunter Erderwärmung, Altlasten, chemische Munition, Eutrophierung, sich verändernde Umweltbedingungen und langfristige Schädigung, und dass sie aufgrund ihres bathymetrisch flachen Meeresbeckens mit genetisch einzigartigen Arten, die an das Leben in Brackwasser mit natürlich niedrigem Salz- und Sauerstoffgehalt angepasst sind, ihres begrenzten Wasseraustauschs mit der Nordsee und ihrer starken vertikalen Schichtung besonders fragil ist; in der Erwägung, dass diese spezifischen Bedingungen Bewirtschaftungskonzepte erfordern, die auf regionale Besonderheiten zugeschnitten sind; in der Erwägung, dass die Fischbestände in der Ostsee auch aufgrund dieses Drucks, einschließlich unausgewogener Räuberpopulationen, weiter zurückgegangen sind, was sich auf die Rekrutierungszahlen ausgewirkt hat, während es in den letzten Jahren zu einer erheblichen Verringerung des Fischereiaufwands gekommen ist; in der Erwägung, dass die Kommission zur Kenntnis nimmt, dass diese zusätzlichen ökologischen Herausforderungen angegangen werden müssen, um die Erholung und langfristige Nachhaltigkeit zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass zahlreiche sich überschneidende Belastungen, darunter Fischerei, Landwirtschaft, Abfluss aus der Forstwirtschaft, Eutrophierung, Sauerstoffmangel, chemische Verschmutzung und die wachsenden Populationen mariner Raubtiere in Verbindung mit der Einleitung von Abwasser zu einer Anreicherung mit Nährstoffen und organischen Stoffen sowie zu Störungen im Nahrungsnetz und dadurch zu erheblichen Belastungen des Ökosystems führen; in der Erwägung, dass dies Auswirkungen auf die Fischerei in der gesamten Ökoregion Ostsee hat; in der Erwägung, dass Fortschritte bei der Verringerung des Nährstoffeintrags und der Beseitigung von Gefahrstoffen erzielt wurden, dass sich das Zusammenspiel dieser Faktoren jedoch immer noch auf die Fischbestände und das Überleben von Larven und Jungfischen auswirkt und dass in allen beteiligten Sektoren weitere Anstrengungen in dieser Hinsicht erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Offshore-Windparks zu den am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweigen auf See gehören, deren Umfang laut Prognosen noch deutlich steigen wird; in der Erwägung, dass Offshore-Windparks sowohl Vorteile bieten, z. B. Schutz für Fischarten, als auch Risiken für die biologische Vielfalt bergen, die je nach Entwicklungsstand, Standort und Bauform variieren können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die bestehenden EU-Rechtsvorschriften anfänglich zu Erfolgen bei der Verringerung des Stickstoffgehalts in EU-Gewässern geführt und zur Verwirklichung der Ziele der MSRR beigetragen haben, zu denen auch die Minimierung der vom Menschen verursachten Eutrophierung, insbesondere ihrer negativen Auswirkungen, gehört;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Auswirkungen der vom Klimawandel ausgehenden und durch landseitige Tätigkeiten verstärkten Erwärmung des Meerwassers in der Ostsee besonders rasch spürbar werden – erwärmt sich die Ostsee doch doppelt so schnell wie der Weltmeeresdurchschnitt – und voraussichtlich zu weiteren umfassenden und meist noch unbekannten Folgen führen werden, zu denen Sauerstoffschwund und anhaltende Störungen des künftigen Reproduktionskreislaufs und der Verteilung der Fischpopulationen gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Ostseeraum vollständig umsetzen und die Durchführung des Aktionsplans der HELCOM verbessern müssen, um einem Kollaps des Ökosystems der Ostsee entgegenzuwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für 2026 einen Kompromiss zwischen ökologischer und sozioökonomischer Nachhaltigkeit gefunden haben, indem sie ein Mindestmaß an Fischerei gewahrt und gleichzeitig die Erholung der Fischbestände weiter gefördert haben; in der Erwägung, dass sich einige Fischbestände in der Ostsee trotz massiver Verringerungen des Fischereiaufwands verschlechtern; in der Erwägung, dass gemäß MSRR die Mitgliedstaaten verpflichtet durch ausgewogene Nahrungsnetze und gesunde Bestände einen guten Umweltzustand zu erreichen sowie gegen Schadstoffe, Eutrophierung, invasive Arten, Abfälle im Meer, Verschmutzung durch die Energieerzeugung, einschließlich Unterwasserlärm, und den Klimawandel vorzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission für die Ostsee Beifangquoten vorschlägt – und die Mitgliedstaaten diese festlegen –, obwohl der ICES in dem Gutachten, das die Kommission im Vorfeld eingeholt hat, „Nullfänge“ empfiehlt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die derzeitigen Vorschriften über die jahresübergreifende Flexibilität, wie sie in der GFP-Verordnung verankert sind, die nachhaltige Bewirtschaftung von Fangquoten beeinträchtigen; in der Erwägung, dass der Rat in einigen Fällen beschlossen hat, angesichts der kritischen Lage von Beständen von der Anwendung dieser Option abzusehen; in der Erwägung, dass Leitlinien für die Ostsee, insbesondere im Hinblick auf Bestände, die sich in einem kritischen Zustand befinden, erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass Falschangaben oder Verstöße in der Ostseefischerei nach wie vor Probleme darstellen und durch die Umsetzung der überarbeiteten Fischereikontrollverordnung entsprechend angegangen werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass der wirksamen Umsetzung der Anlandeverpflichtung in der Ostsee bis heute praktische Hürden im Weg stehen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sich nach den Bestimmungen der GFP-Verordnung und der Fischereikontrollverordnung, einschließlich ihrer Bestimmungen über die elektronische Fernüberwachung, richten müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Festlegung von Fangquoten für nur ein Jahr die Wirtschafts-, Investitions- und Beschäftigungsplanung im Fischereisektor behindert; in der Erwägung, dass ein mehrjähriger Entscheidungsrahmen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten eine stabilere Bewirtschaftung ermöglichen würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ostsee-Schweinswal vom Aussterben bedroht ist und es nur mehr wenige hundert dieser Säugetiere im Hauptbecken der Ostsee gibt<FOOTNOTE><FIELD> https://helcom.fi/wp-content/uploads/2025/06/Red-List-II-species-2025.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass diese Art unablässigen Bedrohungen durch „Beifang“, Umweltschadstoffe, Mangel an Beutetieren und Störungen durch Unterwasserlärm ausgesetzt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass Futterfisch in den marinen Nahrungsnetzen und den Ökosystemen der Ostsee eine entscheidende Funktion einnimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fischerei zur Herstellung von Fischmehl und Fischöl 1995 im Ostseeraum genehmigt wurde, wobei Ausnahmen ursprünglich nur zulässig waren, „sofern diese Fischereitätigkeit nicht die Gefahr unumkehrbarer ökologischer Schäden mit sich bringt“, wie im Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 241 vom 29.8.1994, S. 9.</FIELD></FOOTNOTE> dargelegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass viele an der Ostsee gelegenen Mitgliedstaaten Systeme der individuell übertragbaren Quoten eingeführt haben, wie sie im Rahmen der GFP-Verordnung verfügbar sind; in der Erwägung, dass dadurch große Betreiber begünstigt wurden; in der Erwägung, dass für die Auswirkungen auf die Bestandsstruktur in erster Linie die verwendeten Fanggeräte und Fangtechniken ausschlaggebend sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wirksamkeit des Mehrjahresplans für die Ostsee bei der Verwirklichung ihrer übergeordneten ökologischen und sozioökonomischen Ziele sehr begrenzt war; in der Erwägung, dass das Versäumnis, die Fischbestände wieder über die Referenzwerte zu heben, die ungenügende Berücksichtigung von Erwägungen in Bezug auf das Ökosystem und die unzureichende Anwendung eines Vorsorgeansatzes bei der Festlegung von Quoten dazu geführt haben, dass Fortschritte ausgeblieben sind; in der Erwägung, dass das Fehlen ganzheitlicher politischer Ansätze die Bemühungen zur Verhinderung einer weiteren Verschlechterung und zur Förderung einer widerstandsfähigeren Ostsee zusätzlich erschwert hat; in der Erwägung, dass der Mehrwert der regionalen Zusammenarbeit gering ist, dass nur wenige gemeinsame Empfehlungen der Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht wurden und dass die Bestimmungen der EU-Fischereivorschriften zur Regionalisierung nicht genutzt werden, um Bewirtschaftungsmaßnahmen an die Besonderheiten der Ostsee anzupassen; in der Erwägung, dass das Engagement und die Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern unzureichend waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass Bewertungen und wissenschaftliche Gutachten, die sich auf bestimmte einzelne Arten beziehen, vor dem Hintergrund der spezifischen und sich dynamisch verändernden Umweltbedingungen in der Ostsee zu einer strukturellen Überschätzung der Reproduktionsfähigkeit der Bestände und der Gesamtbestandsgröße geführt haben, was sich stark auf die Ressource sowie die Bewirtschaftungs- und Einsatzkapazität des Ostseefischereisektors auswirkt, wodurch deutlich wird, dass Ansätze erforderlich sind, die stärker auf das jeweilige Meeresbecken zugeschnitten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Ersuchen der Kommission um Gutachten des ICES zur Ostsee bisher weder darum gebeten wurde, Umweltfaktoren wie Sauerstoffmangel oder die Verfügbarkeit von Nahrung zu berücksichtigen, die sich auf den Zustand der Bestände auswirken können, noch der Notwendigkeit, Risikofaktoren hervorzuheben, ausreichend Rechnung getragen wurde; in der Erwägung, dass die in den Ersuchen formulierten Anforderungen kontinuierlich verbessert werden sollten, was auch eine bessere Kommunikation in Bezug auf Datenunsicherheit durch den ICES umfasst, um der Qualität der Bewertungen gebührend Rechnung zu tragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die genetische Struktur von Populationen und Teilpopulationen kommerziell genutzter Bestände nicht vollständig bekannt ist und vom ICES weiter untersucht werden sollte, z. B. durch Datenabrufe bei den an der Ostsee gelegenen Mitgliedstaaten, um die Wissensbasis über die einschlägigen Populationsstrukturen in der Region zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass der ICES im September 2025 in seiner gemeinsamen Erklärung mit der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Kommission festhielt, dass die traditionelle einheitliche Bewirtschaftung einzelner Arten im Fall der Ostsee nicht mehr ausreiche, um die festgestellte Problemlage zu bewältigen „traditional uniform management of single species is no longer sufficient to address the complexities observed“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass die HELCOM Umweltrisikokarten entwickelt, auf denen Gebiete erfasst werden, die besonders anfällig für Eutrophierung, Anoxie und toxische Bodensedimente sind, um Informationen darüber bereitzustellen, wo der Einrichtung von Schutzgebieten und möglichen Schonzeiten für die Fischerei Vorrang eingeräumt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass die wissenschaftlichen Gutachten für die Ostsee verbessert werden sollten, um einer Überschätzung der Bestandsgröße und -produktivität, unverhältnismäßigen Fangbeschränkungen und Unsicherheit bei Unternehmen vorzubeugen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 43 Absatz 3 AEUV Beschlüsse über die Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und anderer Fangmöglichkeiten in die ausschließliche Zuständigkeit des Rates und damit der Mitgliedstaaten fallen; in der Erwägung, dass bei diesen Beschlüssen die neuesten wissenschaftlichen Daten und die Vielfalt der Umweltbedingungen im Ostseeraum in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Nicht-EU-Länder, darunter Kanada, Neuseeland und Australien, im Vergleich zur EU unterschiedliche wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungssysteme mit unterschiedlichem Maß an Vorsorge anwenden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass wirksam verwaltete und gut vernetzte Meeresschutzgebiete wertvolle Instrumente für den Klimaschutz sowie für umfassendere Ziele wie biologische Vielfalt, Widerstandsfähigkeit und Gesundheit der Ökosysteme darstellen; in der Erwägung, dass die Wiederherstellung kultivierter Küstenökosysteme wie etwa Seemarschen und Seegraswiesen („Blue Carbon“-Ökosysteme an den Küsten) durch eine verstärkte Kohlenstoffbindung zum Klimaschutz beitragen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 5 des Mehrjahresplans für die Ostsee in Bezug auf TAC-Beschlüsse, technische Vorschriften und Abhilfemaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt wurde; in der Erwägung, dass dort, wo Maßnahmen ergriffen wurden, „um sicherzustellen, dass der betreffende Bestand schnell wieder Werte oberhalb des Niveaus erreicht, das den MSY ermöglicht“, diese hinter den gesetzten Zielen zurückgeblieben sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass der Mehrjahresplan für die Ostsee zwar als flexibler Rahmen gedacht ist, der im Kontext eines regionalisierten Ansatzes angepasst werden muss, dass solche Änderungen jedoch nur begrenzten Erfolg hatten, was teilweise auch auf die begrenzte Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere EU-Verordnungen, auf die in dem Mehrjahresplan für die Ostsee verwiesen wird, Bestimmungen darüber enthalten, wie Risiken vermieden und gesunde Bestände sowie Ökosystemkomponenten bewertet werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass die Befischung pelagischer Arten in der Ostsee im Winter während ihres intensiven Wachstums und der Anhäufung von Energiereserven vor dem Laichen die Reproduktionsfähigkeit der Bestände schwächt, da Weibchen, die nicht genügend Nahrung erhalten, weniger und schlechter entwickelten Rogen produzieren, was den Fortpflanzungserfolg einschränkt und die Erholung der Bestände behindert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Initiativbericht des Parlaments aus dem Jahr 2023 ein pragmatischer und ausgewogener Ansatz für Meeresschutzgebiete gefordert wurde, deren Vielfalt in Bezug auf Größe, Arten und Erhaltungsziele anerkannt wurde, betont wurde, dass ein Pauschalansatz vermieden werden muss, und hervorgehoben wurde, dass bei solchen Maßnahmen die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Küstengemeinden sorgfältig berücksichtigt werden müssen und dass sie in jedem Einzelfall auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die aktive Beteiligung der Fischer an der Gestaltung und Bewirtschaftung von Meeresschutzgebieten sicherstellen müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass im EU-Beschlussfassungssystem für TAC derzeit zwischen der Bewirtschaftung der Zielarten und den Schutzbedürfnissen anderer Arten unterschieden wird und gleichzeitig darauf abgezielt wird, einen Vorsorgeansatz anzuwenden, um einen gesunden Ökosystemzustand zu erreichen und aufrechtzuerhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass ein funktionales Ökosystem gemäß der Definition in der MSRR erfordert, dass alle Elemente der marinen Nahrungsnetze, soweit sie bekannt sind, in normaler Häufigkeit und Vielfalt und auf einem Niveau vorkommen, bei dem die langfristige Häufigkeit der Art und die Erhaltung ihrer vollen Reproduktionsfähigkeit gemäß Anhang I der MSRR sichergestellt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass das ökosystembasierte Management vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) definiert wird als die Steuerung menschlicher Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen auf Ökosysteme und natürliche Ressourcen auf der Grundlage der Berücksichtigung des gesamten Ökosystems;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass vorbereitende Diskussionen über TAC-Beschlüsse im Forum für die Fischerei in der Ostsee (BALTFISH) geführt werden; in der Erwägung, dass die Regionalisierung eine flexible Bewirtschaftung der Meeresbecken der EU ermöglicht; in der Erwägung, dass BALTFISH in der Lage ist, „gemeinsame Empfehlungen“ für spezifische Maßnahmen vorzulegen, die gestrafft werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass die langfristige Nachhaltigkeit des Fischereisektors in der Ostsee von der Integration ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Ziele abhängt, mit denen sichergestellt wird, dass durch Bewirtschaftungsmaßnahmen die Beschäftigung, der regionale Zusammenhalt und die Lebensmittelversorgung in Küstengebieten gesichert werden; in der Erwägung, dass regionale und lokale Kenntnisse, auch von Fischern und Küstengemeinden, ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Bewirtschaftung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AW.</NO.P>in der Erwägung, dass in verschiedenen politischen und wissenschaftlichen Berichten die Notwendigkeit einer verbesserten und kohärenteren Entscheidungsfindung und der Anwendung eines vollständig ganzheitlichen Ansatzes hervorgehoben wird; in der Erwägung, dass die Verwirklichung eines solchen Ansatzes das Ziel der Ministererklärung<FOOTNOTE><FIELD> https://commission.europa.eu/document/download/486161f4-241f-4388-b10e-22f4711acd16_en?filename=ministerial_declaration_our_baltic_conference.pdf.</FIELD></FOOTNOTE> der Konferenzen „Unsere Ostsee“ war; in der Erwägung, dass die konkreten Ergebnisse dieser Konferenzen und der Erklärung begrenzt waren, insbesondere im Hinblick auf die Fortschritte bei der Umsetzung des Umweltrechts;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AX.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Europäischen Pakt für die Meere, mit dem ein anstehender Legislativvorschlag für ein Meeresgesetz angekündigt wird, das Ziel verfolgt wird, einen ganzheitlichen Rahmen zu schaffen, um die Zusammenhänge und Prioritäten der bestehenden Meerespolitik zu klären;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AY.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um die Ökosysteme der Ostsee vor zusätzlichen Bedrohungen wie Umweltverschmutzung, Eutrophierung und Klimawandel zu schützen und sie wiederherzustellen; in der Erwägung, dass solche Belastungen grenzüberschreitender und kumulativer Natur sind und daher ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler und EU-Ebene erfordern; in der Erwägung, dass der Übergang zu Wirtschaftstätigkeiten mit geringen Auswirkungen und geringen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AZ.</NO.P>in der Erwägung, dass natürliche Prädation Teil des Ökosystems der Ostsee ist; in der Erwägung, dass die Population bestimmter geschützter Arten wie Graurobben (<STRING ITALIC="on">Halichoerus grypus</STRING>) und großer Kormorane (<STRING ITALIC="on">Phalacrocorax carbosinensis</STRING>) in der Ostsee wächst; in der Erwägung, dass Robben und Kormorane erhebliche Auswirkungen auf das Überleben junger Dorsche, insbesondere von Dorsch in der westlichen Ostsee, sowie auf die Aquakultur und die Fanggeräte haben können; in der Erwägung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sie hauptsächlich örtlich begrenzte arten- und bestandsspezifische Auswirkungen auf die Fischpopulationen haben; in der Erwägung, dass alle Faktoren, die sich auf die Fischbestände auswirken, berücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, die Fischbestände in der Ostsee wiederaufzufüllen; in der Erwägung, dass bei einem ökosystembasierten Ansatz für die Bestandsbewirtschaftung auch Umweltfaktoren berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass die Bewältigung dieser Wechselwirkungen gezielte und wirksame Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und des Dialogs mit allen Interessenträgern erfordert; in der Erwägung, dass das Parlament bei der Annahme eines europäischen Kormoran-Bestandsbewirtschaftungsplans, mit dem die zunehmenden Auswirkungen von Kormoranen auf Fischbestände, Fischerei und Aquakultur abgemildert werden sollen, eine Reihe potenzieller Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen, die sich aus den Kormoranpopulationen ergeben, skizziert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BA.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission die Robbenregelung der Europäischen Union derzeit bewertet; in der Erwägung, dass bei einer öffentlichen Konsultation durch die Kommission starke Einwände gegen das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen und Bedenken hinsichtlich der Robbenjagd geäußert wurden<FOOTNOTE><FIELD> https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14031-Trade-in-seal-products-fitness-check-of-EU-rules/public-consultation_de.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BB.</NO.P>in der Erwägung, dass seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Zehntausende Tonnen konventioneller und chemischer Waffen, die gefährliche Stoffe enthalten, darunter chemische Kampfstoffe wie Schwefelsenf (Senfgas), Tränengas und paralytisch-konvulsiver Wirkstoffe, infolge fortschreitender Korrosion allmählich gefährliche Chemikalien in die Meeresumwelt freisetzen, was zu ihrer Kontamination, zur Schädigung der Ökosysteme und zum Verlust der biologischen Vielfalt führt und eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die vom Meer abhängigen Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich Fischerei, Verkehr, Rohstoffgewinnung und Entwicklung der Meeresenergie, darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BC.</NO.P>in der Erwägung, dass eine mögliche Perforierung von Chemikalienbehältern zu einer bedeutenden Kontaminierung eines großen Teils der Ostsee führen könnte, was die Kapazitäten einzelner Länder übersteigen und eine koordinierte Reaktion der EU erfordern würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BD.</NO.P>in der Erwägung, dass für die Sanierung des Meeresbodens der Ostsee, einschließlich der Entfernung chemischer Waffen, giftiger Fracht und radioaktiver Stoffe, ein langfristiger und finanziell abgesicherter Plan, der auf EU-Ebene ausgearbeitet wird, erforderlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BE.</NO.P>in der Erwägung, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee durch Datenlücken erschwert wird, die sich aus der fehlenden Datenübermittlung durch Russland ergeben, was die wissenschaftliche Unsicherheit erhöht und eine wirksame regionale Bestandsbewirtschaftung behindert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BF.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland einseitig über Quoten entscheidet, wissenschaftliche Gutachten ignoriert und konsequent Quoten festlegt, die den höchstmöglichen Dauerertrag übersteigen, wodurch die Erholung der Fischbestände in der Ostsee gefährdet werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BG.</NO.P>in der Erwägung, dass die Aktivität der sogenannten Schattenflotte Russlands seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zugenommen hat; in der Erwägung, dass diese Flotte veraltete Schiffe betreibt, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen und für den Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen durch die Ostsee unter geringster Berücksichtigung von Sicherheits-, Umwelt- und Regulierungsstandards eingesetzt werden, und dass sie aufgrund des Alters und des schlechten Wartungszustands ihrer Schiffe ein ernstes Risiko für die Meeresumwelt und die regionale Fischerei darstellt und zudem Bedenken hinsichtlich der Fischerei im Zusammenhang mit der notwendigen Erholung der Fischbestände in der Ostsee und der allgemeinen Sicherheit der Ostsee aufwirft, da im Falle einer Ölpest mit katastrophalen Folgen zu rechnen wäre, die alle Länder der Region betreffen könnten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Dringende Maßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass alle verfügbaren Rechts- und Bewirtschaftungsinstrumente, einschließlich gezielter Maßnahmen, wirksam genutzt werden, wobei ein wissenschaftlich fundierter Ansatz sowie eine wirksame Konsultation der Interessenträger einzusetzen sind, um einen weiteren Rückgang der Fischbestände in der Ostsee zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu bewerten, wie sich die Aufteilung der Quoten auf die Flottensegmente in der Ostsee entwickelt hat, und festzustellen, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Belastung der Ressourcen und der nationalen Politik zur Verteilung der Fangmöglichkeiten besteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Umsetzung des Mehrjahresplans für die Ostsee eine Erholungs- und Wiederauffüllungsphase für Fischbestände einzuleiten und Maßnahmen und Aktionen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten zu ergreifen sowie weitere potenzielle, miteinander verknüpfte Aktionen im Zusammenhang mit anderen EU- oder nationalen Rechtsvorschriften zu ergreifen, um alle Belastungsfaktoren für die Fischbestände anzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der oben genannten Erholungs- und Wiederauffüllungsphase Abhilfemaßnahmen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in Erwägung zu ziehen, wie etwa die im Mehrjahresplan vorgesehene Aussetzung der gezielten Befischung einiger Bestände in der Ostsee, wobei Maßnahmen zu unterlassen sind, die die sozioökonomische Stabilität der Küstengemeinden gefährden könnten, um sicherzustellen, dass die Fischerei für den menschlichen Verbrauch nachhaltig bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Mobilisierung sozialer und finanzieller Unterstützung, einschließlich der Unterstützung betroffener Gemeinschaften, lokaler Investitionen, vorübergehender Entschädigungen und Überbrückungshilfen für Fischer im Einklang mit den EU-Vorschriften, um unbillige Härten zu verhindern und das kulturelle Erbe zu erhalten; weist darauf hin, dass mit den Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit zwar unmittelbaren ökologischen Bedenken Rechnung getragen wird, die Instrumente zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit jedoch so konzipiert sind, dass die Fangkapazität langfristig an die Fangmöglichkeiten angepasst wird; fordert daher eine klare Trennung zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Rahmen von Förderregelungen; stellt fest, dass kleine und mittlere Ostseefischereiunternehmen keinen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich für die Verluste erhalten haben, die seit der Einstellung der gezielten Dorschfischerei im Jahr 2019 entstanden sind; fordert die Kommission auf, einen speziellen Fonds für die Erholung und den Wandel der Ostseefischerei einzurichten, um die Umstrukturierung der Flotte, die technologische Modernisierung, den Ausgleich von Verlusten, die durch artenspezifische Fangverbote verursacht werden, und die Erhaltung der Küstenfischereigemeinden und ihres kulturellen Erbes zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass alle Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Bestände die einzigartigen und für das Becken spezifischen hydrologischen und chemischen Bedingungen der Ostsee berücksichtigen müssen, da es sich um ein halbgeschlossenes Brackwassermeer handelt, das durch einen begrenzten Wasseraustausch, sauerstofffreie Zonen und eine anhaltende Sedimentkontamination gekennzeichnet ist, was für dieses Becken spezifisch sind und nicht mit denen anderer Meeresbecken in der EU vergleichbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert den Rat auf, zulässige TAC festzusetzen, die mit dem Vorsorgeansatz vollständig im Einklang stehen, und dabei die Anfälligkeit der Ökosysteme der Ostsee, sozioökonomische Faktoren und die langsame Erholung der Bestände sowie die wissenschaftliche Unsicherheit der Gutachten zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, bei der Bewertung des derzeitigen Mehrjahresplans die sozioökonomischen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen; betont, dass ein ausgewogener Ansatz in Bezug auf ökologische und sozioökonomische Faktoren gemäß Artikel 2 der GFP-Verordnung erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die Festlegung mehrjähriger Quoten auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse den Meeresökosystemen in der Ostsee Zeit zur Erholung geben und den Unternehmen die Stabilität bieten könnte, die sie benötigen, um Investitionen zu planen, Arbeitsplätze zu schützen und die Hafeninfrastruktur zu erhalten und die Generationserneuerung im Fischereisektor zu fördern; betont, dass anhaltende regulatorische Unsicherheit zu Desinvestitionen, zum Verlust von Produktionskapazitäten und zum Verschwinden familiengeführter Fischereiunternehmen führt, was einen irreversiblen sozioökonomischen Verlust für die Küstengemeinden der Ostsee darstellt; betont, dass die Entwicklung solcher Bewirtschaftungsmaßnahmen eine wirksame, rechtzeitige und systematische Konsultation der Interessenträger umfassen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, unter Berücksichtigung der Mängel des Mehrjahresplans für die Ostsee im Hinblick auf die Verwirklichung seiner ökologischen und sozioökonomischen Ziele die Einleitung von Maßnahmen gemäß den Artikeln 12 und 13 der GFP-Verordnung in Erwägung zu ziehen, wann immer die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten darauf hindeuten, dass solche Maßnahmen erforderlich sind, und Maßnahmen vorzubereiten, indem sie die Kosten und den Nutzen der Schließung der einschlägigen Fischerei, auch für die Freizeitfischerei, analysieren und dabei auf entgangene Einnahmen, Existenzgrundlagen, Ernährungssicherheit und die künftigen Kosten des Nichthandelns hinweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert, dass irreversiblen ökologischen Schäden an den Herings- und Sprottenpopulationen in der Ostsee vorgebeugt wird, um die langfristige Lebensfähigkeit der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei dieser Arten sicherzustellen und die marinen Nahrungsnetze zu schützen; ist der Ansicht, dass auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten dringend Pausen zur Wiederauffüllung für die jeweiligen Bestände in Betracht gezogen werden müssen, bis wissenschaftliche Erkenntnisse eine klare und nachhaltige Wiederauffüllung der Populationen belegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont in diesem Zusammenhang, dass Abhilfemaßnahmen, um so wirksam wie möglich zu sein, eine angemessene Einbeziehung der Interessenträger erfordern und auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen, um ihre Ziele zu erreichen; hebt ferner die Möglichkeit hervor, wissenschaftlich fundierte Bestandsauffüllungsgebiete und vorübergehende Fangverbote in der Ostsee einzurichten, wobei der Schwerpunkt auf Aggregationsgebieten im Winter und vor dem Laichen liegen sollte, um eine stabile Nachzucht und eine gesunde Altersstruktur aufrechtzuerhalten, sowie passive und aktive Wiederherstellungsmaßnahmen, unter anderem in Laich- und Aufzuchtgebieten, wobei die Bestimmungen der einschlägigen EU-Umweltvorschriften zu beachten sind; betont, wie wichtig es ist, solche Maßnahmen mit einer angemessenen und rechtzeitigen Entschädigung im Einklang mit den einschlägigen EU-Bestimmungen zu flankieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bekräftigt die Verpflichtungen und Ziele der EU in Bezug auf die Flächenabdeckung und die Wirksamkeit von Meeresschutzgebieten; fordert die ordnungsgemäße Umsetzung wirksamer Bewirtschaftungsmaßnahmen in den derzeitigen Meeresschutzgebieten in der Ostsee sowie die Ausweisung zusätzlicher Meeresschutzgebiete im Einklang mit den Verpflichtungen der EU; betont, dass diese Ausweisung auf wissenschaftlichen Bewertungen beruhen sollte, die kritische Lebensräume oder Laichgründe aufzeigen; weist darauf hin, dass wirksame Bewirtschaftungsmaßnahmen in Verbindung mit Pilotprojekten für selektives und umweltschonendes Fanggerät erforderlich sind, die sich an erfolgreichen Initiativen in der Nordsee und im Skagerrak orientieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, den Betrieb rentabler handwerklicher Fischereien mit begrenzten Anlandungen in der Region aufrechtzuerhalten, damit sie während der Wiederauffüllung weiterhin tätig sein können; verweist auf die einschlägigen Bestimmungen der überarbeiteten Fischereikontrollverordnung und ihre vollständige und wirksame Umsetzung; betont, dass diese Form der Fischerei für die Lebensgrundlagen, die Widerstandsfähigkeit traditioneller Lieferketten und die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Küstenfischereigemeinden von entscheidender Bedeutung ist und dass sie einen besonderen sozialen und kulturellen Wert hat; weist darauf hin, dass die Stärkung dieser Fischereien einen größeren Mehrwert für die lokale Wirtschaft bringen kann; hebt die Bedeutung der drei Säulen nachhaltiger Entwicklung im Einklang mit Artikel 2 der GFP-Verordnung hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der sozioökonomischen Erholung der kleinen Küstenfischerei Vorrang einzuräumen; unterstreicht die Bedeutung von Fangmöglichkeiten und Fischereizonen in Küstengebieten für kleine Fischereibetriebe; betont, dass die Mitgliedstaaten diese Verbesserungen durch ihre Quotenzuteilungen auf nationaler Ebene im Einklang mit Artikel 17 der GFP-Verordnung sowie durch Investitionen in selektive und schonende Fanggeräte erreichen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, differenzierte Zugangsregeln für die Fischerei in der Ostsee auf der Grundlage der Länge der Schiffe und der Art des Fanggeräts zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, insbesondere um den Wettbewerbsdruck zu begrenzen, den große Industrieschiffe auf kleine und mittlere Familienunternehmen und Küstengemeinden ausüben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Umsetzung der Anlandeverpflichtung weiter zu stärken, um gegen illegale Rückwürfe in der Ostsee vorzugehen, und anzuerkennen, dass praktikable Maßnahmen erforderlich sind, um die Selektivität zu unterstützen und unbeabsichtigte Fänge zu verringern, und die einschlägigen Bestimmungen in dieser Angelegenheit im Einklang mit der GFP-Verordnung und der Fischereikontrollverordnung umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>unterstreicht die Rolle des Europäischen Pakts für die Meere, wenn es darum geht, einen ganzheitlichen Ansatz und eine generative und nachhaltige blaue Wirtschaft in der Ostsee zu fördern und dabei auf gezielte Maßnahmen zur Wiederauffüllung von Fischbeständen und zur Verringerung der Umweltbelastung zu setzen; stellt fest, dass die Umsetzung der Ziele des Pakts für die Meere und des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Entwicklung einer widerstandsfähigen maritimen Wirtschaft, die langfristig tragfähig ist, sowie für die Förderung von Innovation, Modernisierung, Dekarbonisierung und Digitalisierung erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Verwaltungsaufwand zu verringern und für eine bessere Koordinierung zwischen den Politikbereichen zu sorgen, um die Widerstandsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit des Ostseeraums angesichts ökologischer und marktbezogener Herausforderungen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission als Hüterin der Verträge auf, in Fällen, in denen der Rat und die Mitgliedstaaten gegen EU-Vorschriften wie die Vorschriften des Mehrjahresplans für die Ostsee verstoßen, im Einklang mit den Verträgen zu handeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, für die vollständige und wirksame Umsetzung der EU-Fischereikontrollverordnung zu sorgen, einschließlich Bestimmungen zur Bekämpfung von Falschmeldungen von Fängen und zur Stärkung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Fangmeldungen in der Region;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein verbesserter Ansatz für die wissenschaftliche Beratung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Bestandsbewirtschaftung auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten zu stützen, und hebt die zentrale Rolle des ICES bei der Sicherstellung der wissenschaftlichen Kohärenz sowie die Bedeutung des Fachwissens der Fischer hervor; hebt die Bedeutung der Unabhängigkeit des ICES hervor; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass dem ICES aktualisierte und notwendige wissenschaftliche Daten zur Fischerei zur Verfügung stehen, um seine Gutachten weiter zu verbessern und die rechtzeitige Verfügbarkeit hochwertiger wissenschaftlicher Bewertungen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, alle ihre Ersuchen um wissenschaftliche Gutachten des ICES öffentlich zugänglich zu machen, um auch einen offenen Dialog zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, den ICES unverzüglich zu ersuchen, im Rahmen seiner Beratungen über die Vereinbarung ein auf dem Ökosystem basierendes mehrere Arten umfassendes Gutachten sowie ein Gutachten zur Wiederauffüllung der Bestände, das sich auf Umweltveränderungen und Wechselwirkungen im Nahrungsnetz stützt, auszuarbeiten, die Verwendung ökosystembasierter Referenzpunkte und an das Ökosystem angepasster Daten zur fischereilichen Sterblichkeit, die auf die Wechselwirkungen zwischen der Ostsee und bestimmten Arten zugeschnitten sind, zu prüfen und auch ergänzende Indikatoren auf der Grundlage anderer einschlägiger EU-Vorschriften wie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie aufzunehmen, z. B. Indikatoren für große Fische sowie Indikatoren zur Alters- und Größenverteilung; betont, dass solche Gutachten für den Sektor transparent und verlässlich bleiben sollten und eine Überschätzung vermieden werden sollte, die in der Folge zu unverhältnismäßigen Fangbeschränkungen und Unsicherheit bei Unternehmen führen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Falle der Ostsee den ICES um ein Gutachten für Vorsorgepuffer im Zusammenhang mit der Unsicherheit der wissenschaftlichen Gutachten sowie der Unsicherheit der Rekrutierung und des Biomassepfads sowie um ein Gutachten zu den Auswirkungen der Nichtverwendung von Spannen oberhalb des höchstmöglichen Dauerertrags und allen relevanten Folgen zu ersuchen, wobei starre oder automatische Senkungen, die die sozioökonomischen Gegebenheiten außer Acht lassen, zu vermeiden sind; betont, dass der höchstmögliche Dauerertrag auch in Zukunft ein wesentliches Instrument für eine anpassungsfähige und verantwortungsvolle Bewirtschaftung sein wird; fordert die Kommission ferner auf, den STECF um einschlägige sozioökonomische Analysen für die Ostsee zu ersuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei allen Bestandsabschätzungen für die Durchführung von EU-Recht die BMSY-Biomasse-Referenzwerte zu verwenden, wie sie in den Zielen des Artikels 3 Absatz 1 des Mehrjahresplans für die Ostsee und des Artikels 2 Absatz 2 der GFP-Verordnung festgelegt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee Ziele für die Wiederherstellung der natürlichen Größen- und Altersverteilung in den Populationen berücksichtigt werden, im Einklang mit Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe j der GFP-Verordnung, in dem auf Artikel 1 Absatz 1 der MSSR Bezug genommen wird, und stellt fest, dass gesunde Populationsstrukturen zur Reproduktionsfähigkeit, zur Widerstandsfähigkeit der Bestände und zur Stabilität der Ökosysteme beitragen; spricht sich für die Entwicklung von Überwachungsindikatoren und selektiveren Fangmethoden aus, die in Zusammenarbeit mit dem Sektor entwickelt werden, um die systematische Entnahme größerer und älterer Fische zu verringern und das Rekrutierungspotenzial der Bestände besser zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission auf, zur Umsetzung des EU-Rechts, einschließlich des Mehrjahresplans für die Ostsee, wissenschaftliche Gutachten des ICES einzuholen, in denen relevante Stressfaktoren für die Umwelt und das Ökosystem in der Ostsee berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass in einem solchen Gutachten unter anderem die Risiken im Zusammenhang mit dem derzeitigen Zustand der Umwelt, die Wechselwirkungen zwischen Land und Meer, die zunehmende Unsicherheit aufgrund des Klimawandels und die Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den Arten, einschließlich relevanter Raubtierpopulationen, klar hervorgehoben und dargelegt werden sollten; betont, dass in jedem Gutachten auch klare Informationen über den jeweiligen Grad der Unsicherheit bereitgestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, den ICES im Rahmen der bestehenden Vereinbarung zu ersuchen, seine technischen Leitlinien für Fangregeln regelmäßig zu überarbeiten und die Methoden zur Bestandsabschätzung auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Kriterien weiter zu verfeinern; stellt fest, dass es wichtig ist, dass der ICES bei der Erstellung von Gutachten für die Kommission oder die Mitgliedstaaten die aktuellsten Methoden für die Ostsee anwendet und dass diese wissenschaftlich fundiert bleiben und mit dem EU-Rechtsrahmen für die Fischerei im Einklang stehen; erkennt an, dass es sich hierbei um ein internes Verfahren des ICES handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Kartierung der genetischen Population bestimmter kommerziell genutzter Arten, einschließlich Hering und Sprotte, sowie anderer kommerziell genutzter Arten in der Ostsee auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Wege zu leiten und faktengestützte Gutachten zu ergänzen, um fundiertere Entscheidungen über Fangmöglichkeiten und technische Maßnahmen zu treffen; betont, dass solche gentechnischen Daten vom ICES vollständig validiert und in langfristige Bestandsabschätzungsmodelle integriert werden müssen, bevor sie für Bewirtschaftungszwecke verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verfügbarkeit und Qualität von Daten über Alters- und Größenkriterien für die betroffenen Bestände zu verbessern, um Entscheidungen im Bereich des Fischereimanagements für die Region vorzubereiten; betont, dass eine verbesserte Datenerhebung zu diesen Parametern die Einbeziehung des Deskriptors 3, Kriterium 3, der MSSR (D3C3) gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Mehrjahresplans für die Ostsee unterstützen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, den ICES um eine detaillierte wissenschaftliche Analyse des derzeitigen Ansatzes der EU zur Nutzung wissenschaftlicher Gutachten für die Ostsee zu ersuchen; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass die angeforderten Gutachten zu den Fangmengen allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen, einschließlich der Ziele der GFP-Verordnung gemäß ihrem Artikel 2, in vollem Umfang Rechnung tragen; weist darauf hin, dass es Aufgabe der Kommission ist, mögliche Mängel zu beheben und konkrete Maßnahmen aufzuzeigen, wie die derzeit verfügbaren Gutachten zu Fangmöglichkeiten in hinreichend vorsorglicher Weise genutzt werden können, um alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen und Ziele zu erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen transparent ist und auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und Erkenntnissen im Einklang mit den Zielen des Mehrjahresplans für die Ostsee und der GFP-Verordnung sowie auf ökosystembasierten mehrere Arten umfassenden Gutachten beruht und die Wechselwirkungen zwischen den Fischereien und die langfristige sozioökonomische Stabilität der Küstengemeinden berücksichtigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Weiterentwicklung des Verständnisses des ökosystembasierten Managements innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens, etwa in Bezug auf funktionierende Ökosysteme gemäß Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe a der MSRR, einschlägige internationale Arbeiten und Definitionen, einschließlich derjenigen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Andere Faktoren, die sich auf die Fischerei in der Ostsee auswirken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen wissenschaftlich fundierten, koordinierten und sektorübergreifenden Plan auszuarbeiten, mit dem die wichtigsten Stressfaktoren, die die Ostsee betreffen, angegangen werden und gleichzeitig eine inklusive Steuerung und maritime Raumplanung sichergestellt wird, wobei alle einschlägigen Interessenträger einbezogen werden und mit ihnen zusammengearbeitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Gelegenheit zu nutzen, durch den anstehenden Legislativvorschlag für ein Meeresgesetz eine bessere politische Koordinierung und eine kohärente Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Meeres- und der Wasserpolitik zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, um klimabedingte Risiken zeitnah anzugehen und zu verhindern, dass die Risiken zunehmen und die Kosten steigen, weil Maßnahmen in der Region verzögert ergriffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die kontinuierliche und wirksame Umsetzung des EU-Umweltrechts und erkennt gleichzeitig an, dass ausgewogene und praktikable Lösungen für alle betroffenen Sektoren erforderlich sind, um die Umweltbelastungen in der Ostsee und anderen EU-Gewässern, einschließlich der Nährstoffbelastung aus mehreren Quellen, anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert, dass die Investitionen in moderne Kläranlagen und Systeme zur Rückhaltung und Filtrierung von Verschmutzungen sowohl in den Ostseeanrainerstaaten als auch in allen Zuflussgebieten, deren Wasser in die Ostsee eingeleitet wird, erheblich erhöht werden; betont, dass ohne eine umfassende Modernisierung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur alle Bemühungen um eine Verbesserung der Qualität der Ostseegewässer rein deklaratorisch und unwirksam bleiben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Ansätze in Bezug auf natürliche Prädation auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Konsultationen der Interessenträger zu stützen, einschließlich präventiver, lokal verankerter und gezielter Bewirtschaftungsmaßnahmen für Kormorane und Graurobben, wobei sicherzustellen ist, dass alle angenommenen Maßnahmen wirksam sind, allen rechtlichen Verpflichtungen entsprechen und eine angemessene Überwachung, eine zweckgebundene und angemessene Finanzierung und eine verstärkte Zusammenarbeit der Interessenträger umfassen, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen sicherzustellen, einschließlich Minderungspraktiken wie Mittel der Abschreckung oder der physischen Ausgrenzung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass die Kommission dringend und wirksam auf den Druck reagieren muss, den große Kormoranpopulationen auf die Fischbestände in der Ostsee ausüben, und dafür sorgen muss, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und regional angepasst sind und durch wirksame, gezielte und auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnittene Bestandsbewirtschaftungsinterventionen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten umgesetzt werden, während es gleichzeitig den Mitgliedstaaten ermöglicht werden muss, erforderlichenfalls praktische und situationsspezifische Abhilfemaßnahmen anzuwenden, um den lokalen Auswirkungen wirksam zu begegnen und so die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei in den betroffenen Küstengebieten zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, genau zu überwachen, ob die Maßnahmen für die Erholung des vom Aussterben bedrohten Ostsee-Schweinswals wirksam umgesetzt werden, und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die größten Bedrohungen für sein Überleben abzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist darauf hin, dass die Ostsee-Robbenpopulationen in den 1970er Jahren an den Rand des Aussterbens gedrängt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der Verfahren der Mitgliedstaaten einen EU-Bewirtschaftungsplan für Kormorane in der Fischerei und Aquakultur in der Ostsee vorzuschlagen und dabei den kürzlich von der Europäischen Beratungskommission für Binnenfischerei und Aquakultur (EIFAAC) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen vorgeschlagenen Plan<FOOTNOTE><FIELD> https://www.fao.org/fishery/services/storage/fs/fishery/documents/EIFAAC/cormorantsplan/EuropeanManagementPlanforCormorants-April2025.pdf.</FIELD></FOOTNOTE> sowie frühere von der EU finanzierte Forschungsprojekte wie „INTERCAFE“<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ceh.ac.uk/our-science/projects/intercafe.</FIELD></FOOTNOTE> zu berücksichtigen; betont, dass Präventivmaßnahmen, Entschädigungen für Verluste und Finanzmittel aus EU- und nationalen Quellen erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist erneut auf die schwerwiegenden Umwelt- und Sicherheitsrisiken hin, die von in der Ostsee versenkten nicht gezündeten Sprengkörpern (UXO) ausgehen; verweist auf seine Entschließung vom 27. April 2021 zu chemischen Rückständen in der Ostsee und die erfolgreiche Umsetzung der Projekte CHEMSEA, DAIMON und DAIMON 3; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weitere koordinierte und praxisorientierte Maßnahmen zu ergreifen, um diese gefährlichen Materialien systematisch ausfindig zu machen, zu bewerten und zu überwachen, um so vorrangige Sanierungsgebiete zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und zum Austausch über bewährte Verfahren für sichere und kosteneffiziente Methoden zur Identifizierung und Bergung von Munition und UXO vom Meeresboden, damit koordinierte Sanierungsmaßnahmen in großem Maßstab ermöglicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein koordiniertes, langfristiges und angemessen finanziertes EU-Programm auf den Weg zu bringen, das darauf abzielt, UXO in der Ostsee zu ermitteln, zu neutralisieren und zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>verurteilt die unverantwortliche, nicht nachhaltige und unwissenschaftliche Nutzung der Fischbestände in der Ostsee durch Russland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission auf, die einseitigen Maßnahmen Russlands bei der Festlegung von Quoten für die Ostsee zu berücksichtigen; fordert die Kommission ferner auf, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen Druck auf Russland ausgeübt werden soll, die Quoten mit wissenschaftlichen Gutachten in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Russlands Schattenflotte immer stärkere Präsenz in der Ostsee zeigt und sich bei ihren Tätigkeiten über wichtige rechtliche Normen hinwegsetzt, wodurch das Risiko von Ölunfällen und anderen Umweltschäden steigt; weist auf den potenziellen Schaden hin, der sich für die Meeresökosysteme, die lokalen Fischereien und die Gesundheit des Menschen ergeben kann; nimmt ferner die Besorgnis darüber zur Kenntnis, dass Fischereierzeugnisse aus Russland weiterhin über bestehende Handelskanäle auf den EU-Markt gelangen, und betont, dass alle Schlupflöcher, durch deren Ausnutzung die Ziele der restriktiven Maßnahmen der EU gefährdet werden könnten, wirksam geschlossen werden müssen; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schattenflotte Russlands, insbesondere im Ostseeraum, zu prüfen; fordert eine verstärkte regionale Zusammenarbeit und eine strengere Durchsetzung, um diese Risiken zu mindern und die Ressourcen der Ostsee zu schützen; betont, dass die vollständige Durchsetzung der Sanktionen gegen Russland sichergestellt werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechtliche Änderungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass dringend mehr im Hinblick auf eine ganzheitliche politische Koordinierung sowie kontinuierliche und beschleunigte Fortschritte bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften in anderen Politikbereichen getan werden muss, um zu verhindern, dass man sich nur auf Fischereimaßnahmen verlässt, und um einen weiteren sozioökonomischen Niedergang der Küstengemeinden zu verhindern; nimmt die Anstrengungen zur Kenntnis, die im Rahmen der Konferenzen „Unsere Ostsee“ unternommen wurden; fordert weitere Fortschritte im Hinblick auf konkrete Ergebnisse;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Bewertung sowie eine mögliche Überarbeitung des Mehrjahresplans für die Ostsee in die Wege zu leiten, um seine Klarheit, Kohärenz und praktische Anwendung zu verbessern und seine Wirksamkeit im Hinblick auf ökologische und sozioökonomische Aspekte zu bewerten; betont ferner, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass jede künftige Anpassung des Rahmens einfach, wissenschaftlich fundiert und für den Sektor praktikabel bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen einer möglichen Überarbeitung des Mehrjahresplans für die Ostsee die Lachs- und Forellenbestände zu bewerten und erforderlichenfalls vorzuschlagen, sie als spezifische Bestände aufzunehmen, die in Bezug auf Beifänge in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Mehrwert in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit in der Ostsee gering war, wenn man bedenkt, dass mit dem Mehrjahresplan für die Ostsee hauptsächlich bereits bestehende oder eingeleitete Wege der Zusammenarbeit konsolidiert wurden; stellt fest, dass aufgrund der langsamen Verfahren und des erhöhten Verwaltungsaufwands, die mit solchen Initiativen einhergehen, relativ wenige gemeinsame Empfehlungen der Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht wurden, was ein beunruhigendes Signal dafür ist, dass die Regionalisierungsbestimmungen der EU-Fischereivorschriften nicht genutzt werden, um Bewirtschaftungsmaßnahmen an die Besonderheiten der Ostsee anzupassen; betont, dass die baltischen Länder unter Einbeziehung aller Interessenträger auf regionaler Ebene zusammenarbeiten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass eine wirksame Bewirtschaftung der Ostsee auf Vertrauen, Dialog und regionaler Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, allen Interessenträgern, regionalen Gremien wie der HELCOM und Küstengemeinden beruhen muss, um praktische Lösungen und den Wissensaustausch zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert einen neuen, regional angepassten Ansatz für das Risikomanagement;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert, dass die Vorschriften des Mehrjahresplans für die Ostsee derart präzisiert werden, dass der Mechanismus für jahresübergreifende Flexibilität für Bestände verboten wird, die unterhalb des derzeitigen Referenzpunkts für die Bestandserhaltung (Btrigger) des Mehrjahresplans in der derzeit vom Rat vereinbarten Fassung liegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission auf, die wissenschaftlich fundierten und verhältnismäßigen Bewirtschaftungsmaßnahmen für Lachs in der Ostsee zu verstärken und sicherzustellen, dass die Ökosystemauswirkungen der Herings-, Sprotten- und Dorschfischerei auf Lachs angemessen erfasst und angegangen werden; fordert nachdrücklich verstärkte Überwachung und Forschung zur Unterstützung einer nachhaltigen Lachsbewirtschaftung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont, dass die Fischereibewirtschaftung in der EU auf den europäischen Erfahrungen, der Wissenschaft und den regionalen Gegebenheiten beruhen sollte; fordert die Kommission auf, regional angepasste Vorschriften für die Ostsee vorzuschlagen, wonach automatisch Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn die Bestände unter die gemäß dem Vorsorgeansatz festgelegten Grenzwerte fallen, und weist erneut darauf hin, dass die MSY-Bewirtschaftung, wo dies angebracht ist, von vornherein durch Maßnahmen zur Differenzierung der Fänge nach Größe und Alter ergänzt werden sollte; ist der Ansicht, dass die Bewirtschaftungspraktiken in anderen Regionen wie Australien, Neuseeland, Kanada und den Vereinigten Staaten als Anregung dienen könnten, wobei die Kohärenz mit dem Rechtsrahmen der EU sicherzustellen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die regionale Zusammenarbeit im Einklang mit Artikel 18 der GFP-Verordnung zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert konkrete und wirksame Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass in der Ostsee gefangener Fisch zunehmend für den unmittelbaren menschlichen Verzehr verwendet wird, um die lokalen Lebensmittelversorgungsketten zu unterstützen und deren Attraktivität zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten im Ostseeraum wie Deutschland und Schweden nationale Maßnahmen eingeführt haben, um die Grundschleppnetzfischerei in bestimmten Meeresgebieten einzuschränken oder zu verbieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf die Ostsee vorzuschlagen, die Schleppnetzfischerei für Fischmehl und Fischöl während der Wiederauffüllung einzustellen und die Entnahmetätigkeiten in Meeresschutzgebieten einzuschränken; stellt fest, dass sich die Ansätze in der Union angesichts der spezifischen ökologischen, rechtlichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen unterscheiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Interessenträgern, insbesondere dem Fischereisektor und Küstengemeinden, weiterhin verhältnismäßige, wissenschaftlich fundierte Lösungen zu entwickeln, um den Schutz der Meere zu verbessern und gleichzeitig die Tragfähigkeit des Fischereisektors der EU durch einen gerechten Übergang sicherzustellen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>