<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0191</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Notwendigkeit, die Zahl arbeitsbedingter Todesfälle zu verringern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0244/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2026 zu der Notwendigkeit, die Zahl arbeitsbedingter Todesfälle zu verringern (2025/3046(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 151, 153 und 156 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1989/391/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2022 zu einem neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für die Zeit nach 2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 122.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2025 mit Empfehlungen an die Kommission zu der Gestaltung der Zukunft des Arbeitslebens durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/2154, 6.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2154/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31, wonach jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein Grundpfeiler der europäischen Sozialpolitik und ein zentraler Bestandteil des Schutzes der Menschenwürde, der Grundrechte von Arbeitnehmern sowie fairer und sicherer Arbeitsbedingungen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2023 in der EU 3 298 tödliche Arbeitsunfälle und etwa 2,8 Millionen nicht tödliche Unfälle mit mindestens vier Tagen Arbeitsausfall verzeichnet wurden; in der Erwägung, dass diese Zahlen weiterhin gravierende Probleme in Hochrisikobranchen aufzeigen, in denen es häufig zu Arbeitsunfällen kommt, wie dem Bauwesen, dem Verkehrssektor, der verarbeitenden Industrie und der Landwirtschaft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Risiko eines schweren Arbeitsunfalls für junge Arbeitnehmer im Vergleich zu ihren älteren Kollegen höher ist, wobei die Quoten um mehr als 40 % höher sind als bei erfahreneren Arbeitnehmern, was ihre erhöhte Gefährdung aufgrund begrenzter Berufserfahrung, unzureichender Ausbildung und eines geringeren Bewusstseins für die Gefahren am Arbeitsplatz zum Ausdruck bringt; in der Erwägung, dass sie schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein können, die in jungen Jahren oder später im Leben Berufskrankheiten zur Folge haben können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus geschlechtsspezifischer Perspektive zu betrachten, da Arbeitnehmer unterschiedlichen Arten von Stoffen oder Risiken je nach Geschlecht auf verschiedene Weise ausgesetzt sind und ihnen gegenüber gefährdeter sein könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sich Arbeitnehmer in Branchen wie dem Gesundheitswesen und der Sozialfürsorge Gewalt und psychosozialen Risiken gegenübersehen und zudem mit erheblichen und oft unterschätzten Gefahren mit Blick auf ihre Gesundheit konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz schwerwiegende psychische Schäden verursachen können und mit einem erhöhten Risiko für psychische Probleme in Verbindung gebracht wurden; in der Erwägung, dass dies insbesondere im Bereich der Gesundheits- sowie Pflege- und Betreuungsdienste beobachtet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten in den letzten Jahren eine erhebliche Zunahme der Angriffe auf Beamte, die mit dem Gesetzesvollzug zusammenhängende Tätigkeiten ausüben, und auf Rettungskräfte gemeldet haben; in der Erwägung, dass sich bestimmte berufliche Tätigkeiten, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt und der legitimen Anwendung von Zwang, dadurch auszeichnen, dass die Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, strukturell und dauerhaft der Gefahr einer schweren Körperverletzung oder des Todes infolge vorsätzlicher Gewalttaten durch Dritte ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Drohungen und vorsätzliche Gewalttaten gegen Rettungskräfte wie Sanitäter und Feuerwehrleute ein eher neues Phänomen sind; in der Erwägung, dass sich diese Berufe durch eine solche Exposition, die vorsätzliche Handlungen durch Dritte umfasst, von anderen Formen gefährlicher Arbeit unterscheiden und die Exposition die besondere Anerkennung der Art der damit verbundenen Gefahren rechtfertigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Grenzgänger und Wanderarbeitnehmer, darunter Arbeitnehmer aus Drittländern, besonders gefährdet sind, was die Ausbeutung von Arbeitskräften und irreguläre Verhältnisse im Zusammenhang mit Arbeit betrifft; in der Erwägung, dass aus Forschungsarbeiten hervorgeht, dass das Risiko eines tödlichen Arbeitsunfalls für diese Arbeitnehmer im Vergleich zu lokalen Arbeitnehmern um etwa 70 % höher ist<FOOTNOTE><FIELD> Siehe beispielsweise Lau et al., „Workplace mortality risk and social determinants among migrant workers“, <STRING ITALIC="on">The Lancet Public Health</STRING>, Band 9, Ausgabe 11, 2024, E935-E949, https://doi.org/10.1016/S2468-2667(24)00226-3.</FIELD></FOOTNOTE>, und dass das Risiko in der EU mit 65 % ebenfalls nach wie vor deutlich höher ist, insbesondere für Arbeitnehmer aus Osteuropa; in der Erwägung, dass das Risiko arbeitsbedingter Unfälle für Drittstaatsangehörige dreimal höher ist und Schätzungen zufolge nur etwa jeder fünfte Unfall gemeldet wird, was verdeutlicht, dass das Phänomen ernsthaft unterschätzt wird und es erforderlich ist, die Schutz- und Durchsetzungsmechanismen zu verstärken und die Rechtmäßigkeit und Würde am Arbeitsplatz zu achten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass eine erhebliche Anzahl arbeitsbedingter Todesfälle auf Berufskrankheiten zurückzuführen ist, die allzu oft unterschätzt werden, nicht ausreichend Beachtung finden und nicht hinreichend gemeldet werden, insbesondere aufgrund der Ungleichheiten bei dem Zugang zu Gesundheitsversorgung, Prävention und Nachsorge sowie aufgrund der unzureichenden Rückverfolgbarkeit mit Blick auf die Exposition und der Latenzzeit bestimmter Erkrankungen; in der Erwägung, dass die unzureichende Meldung und Anerkennung von Berufskrankheiten die Wirksamkeit der Präventionspolitik, der Entschädigungsmechanismen und der Durchsetzungssysteme untergräbt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei Krebs um die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU handelt; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einer Kombination von Stoffen ausgesetzt sein können, die die Gesundheitsrisiken weiter verstärken; in der Erwägung, dass die Exposition gegenüber Faktoren wie Strahlung, arbeitsbedingtem Stress, unangemessener Arbeitsorganisation und unzulänglicher Arbeitsbedingungen mit berufsbedingten Krebserkrankungen in Verbindung gebracht wurde; in der Erwägung, dass die Erkrankungen an Hautkrebs, eine der häufigsten Berufskrankheiten, zunehmen, wobei nur ein begrenzter Teil dieser Fälle als Berufskrankheit eingestuft wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der am 28. November 2022 angenommenen aktualisierten Empfehlung der Kommission über Berufskrankheiten<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung (EU) 2022/2337 der Kommission vom 28. November 2022 über die Europäische Liste der Berufskrankheiten (ABl. L 309 vom 30.11.2022, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2022/2337/oj).</FIELD></FOOTNOTE> hervorgehoben wurde, dass es wichtig ist, Arbeitnehmer, die Berufsrisiken ausgesetzt sind, und Familien, die Angehörige aufgrund einer Exposition am Arbeitsplatz verloren haben, zu unterstützen, auch durch die Bereitstellung von angemessener Unterstützung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein Eckpfeiler der europäischen Sozialpolitik und des Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist; in der Erwägung, dass dies nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, die sich aus dem EU-Recht, insbesondere der Richtlinie 89/391/EWG, und aus den nationalen Rechtsordnungen ergibt, sondern auch eine strategische soziale und wirtschaftliche Investition, die durch die Verringerung der Risiken positive und dauerhafte Folgen für Arbeitnehmer, Unternehmen und das gesamte Gemeinwesen haben, die sozioökonomischen Kosten von Arbeitsunfällen begrenzen und eine allgemeine Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit des Arbeitsumfelds gewährleisten kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die speziellen Schulungen für freiwillige Feuerwehrleute, einschließlich Schulungen in den Bereichen Erste Hilfe, Risikobeurteilung, Evakuierungsvorgänge und Brandverhütung, nachweislich zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen, indem eine rasche und wirksame Reaktion bei schweren Unfällen ermöglicht und eine Kultur der Risikoverhütung gefördert wird, wodurch dazu beigetragen wird, dass es zu weniger schweren Arbeitsunfällen kommt; in der Erwägung, dass Arbeitgeber gemäß der Richtlinie 89/391/EWG rechtlich verpflichtet sind, Risikobewertungen durchzuführen, Schulungen anzubieten und Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung sicherzustellen; in der Erwägung, dass diese Verpflichtungen ergänzt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht werden kann, indem die Fähigkeiten freiwilliger Feuerwehrleute in ihrem Arbeitsumfeld gefördert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arbeitsaufsicht eine entscheidende Rolle spielt, wenn es gilt, die wirksame Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten, und wesentlich ist, um der Ausbeutung von Arbeitskräften und unsicheren Arbeitsbedingungen vorzubeugen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass tiefgreifende Veränderungen in der Arbeitswelt – darunter die Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, der steigende Anteil junger Menschen in unsicheren und risikoreichen Beschäftigungsverhältnissen, die alternde Erwerbsbevölkerung, die Digitalisierung, die Einführung neuer Technologien und die Globalisierung – zu höheren psychosozialen Risiken sowie zu arbeitsbedingtem Stress und neuen Herausforderungen im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz geführt haben, was umfassendere und integrierte Präventionsstrategien erforderlich macht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz wie chronischer Stress, Burnout und Belästigung ein wesentlicher und zunehmender Faktor für gesundheitliche Beschwerden und arbeitsbedingte Todesfälle sind und oft unterschätzt, nicht hinreichend gemeldet und unzureichend angegangen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass ein psychologisch förderliches Arbeitsumfeld für die psychische Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden von Arbeitnehmern unerlässlich ist; in der Erwägung, dass psychosoziale Risiken durch eine unangemessene Arbeitsgestaltung und unzureichende Organisations- oder Managementpraktiken entstehen können und Stress, Angstzustände, Burnout und Depressionen zur Folge haben können; in der Erwägung, dass die längere Exposition gegenüber nachteiligen psychosozialen Arbeitsbedingungen mit gravierenden Folgen mit Blick auf die psychische Gesundheit in Verbindung gebracht wird, einschließlich chronischen Erkrankungen und einer erhöhten Suizidgefahr;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und algorithmischen Managementsystemen am Arbeitsplatz das Arbeitstempo erhöhen, zu einer höheren Arbeitsbelastung führen, psychosoziale Risiken erhöhen, die Autonomie der Arbeitnehmer untergraben und neue Risiken für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz schaffen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel, einschließlich steigender Temperaturen, häufigerer und stärkerer Hitzewellen und anderer extremer Wetterereignisse, eine zunehmende und vielschichtige Gefahr mit Blick auf die Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in der gesamten EU darstellt; in der Erwägung, dass Hitzebelastung über einen längeren Zeitraum hinweg schwerwiegende gesundheitliche Folgen wie Hitzekollaps, Hitzschlag und anderen hitzebedingten Erkrankungen haben kann und zudem die Wahrscheinlichkeit von Ermüdung, Konzentrationsschwäche und Beeinträchtigungen der Entscheidungsfähigkeit und damit von Arbeitsunfällen erhöht, was gezielte Präventions- und Schutzmaßnahmen erforderlich macht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass wirksame Präventionsstrategien, Sensibilisierungsmaßnahmen, Initiativen zum Wohlergehen und die Förderung einer ausgeprägten Kultur der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz wesentlich sind, um schweren Unfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen und die Zahl arbeitsbedingter Todesfälle zu verringern; in der Erwägung, dass solche präventiven Ansätze nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer schützen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt mit sich bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bemühungen verstärkt werden müssen, um die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele zu erreichen, insbesondere die Zielvorgabe 8.8, die „Arbeitsrechte [zu] schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, [zu] fördern“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 10. März 2022 die Einführung des Ansatzes „Vision Null“ in Bezug auf arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen begrüßt und einen ehrgeizigen Fahrplan zur Verringerung von arbeitsbedingten Unfällen und zur Verhinderung von Todesfällen am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten sowie die Verstärkung von Präventionsmaßnahmen und die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fordert; in der Erwägung, dass das Ziel, die Zahl der Todesfälle auf null zu senken, nicht nur als politisches Ziel, sondern auch als ethische und soziale Verpflichtung gegenüber allen Arbeitnehmern betrachtet werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass das Recht jedes Arbeitnehmers auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld durch wirksame Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie durch regelmäßige Kontrollen und effektiv abschreckende Sanktionen, die durch angemessene Ressourcen für die zuständigen Behörden untermauert werden, uneingeschränkt gewährleistet werden muss; in der Erwägung, dass der Verstoß gegen die Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einen wesentlichen Bestandteil der Ausbeutung von Arbeitskräften ausmacht und die Verwirklichung des Ziels, die Zahl der Todesopfer auf null zu senken, untergräbt, wodurch es wesentlich ist, für eine strenge und wirksame Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zu sorgen, auch im Wege der Stärkung der Arbeitsaufsichtsbehörden und ihrer Kontroll- und Sanktionsinstrumente;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die wirksame Umsetzung des Ansatzes „Vision Null“ messbare Maßnahmen und Ziele, einen umfassenden Ansatz, der alle arbeitsbedingten Unfälle und Erkrankungen abdeckt, die Entwicklung und Förderung einer Präventionskultur und angemessene Ressourcen erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter eine wichtige Rolle beim Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz spielen, auch im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung und die Förderung der wirksamen Umsetzung geltender Vorschriften; in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391/EWG nach wie vor lückenhaft ist, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, darunter Hausangestellte, die teilweise oder vollständig vom Schutz ausgenommen sind, wodurch der Grundsatz des gleichen Schutzes, insbesondere für Frauen, Drittstaatsangehörige und andere Gruppen in prekärer Lage, unterhöhlt wird, was die Gewährleistung eines angemessenen und einheitlichen Schutzniveaus erforderlich macht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass der aktuelle Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 bald ausläuft; in der Erwägung, dass neue politische Verpflichtungen und ein aktualisierter und ambitionierterer Rahmen erforderlich sein werden, um schneller Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung des Ziels, die Zahl der Todesfälle auf null zu senken, zu erzielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gedenken an die Opfer von Arbeitsunfällen ein Akt des kollektiven Gedächtnisses und der moralischen Verantwortung ist, der dazu beiträgt, den Wert des menschlichen Lebens weiterhin in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken, eine Präventionskultur zu stärken und die Bekenntnis der europäischen und nationalen Institutionen zu dem Ziel, die Zahl der Todesfälle am Arbeitsplatz auf null zu senken, zu erneuern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass das kollektive Gedächtnis im Wege von Rechenschaftspflicht zum Tragen kommen muss, unter anderem durch zuverlässige Berichterstattung; in der Erwägung, dass es nach wie vor oft besonders schwierig ist, alle arbeitsbedingten Unfälle, einschließlich tödlicher Unfälle, zu erfassen; in der Erwägung, dass sichergestellt werden muss, dass alle Arbeitnehmer einen angemessenen sozialen Schutz erhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass das Unglück im Bergwerk Bois du Cazier in Marcinelle vom 8. August 1956, bei dem 262 Bergleute ums Leben kamen, von denen viele aus heutigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammten, ein dauerhaftes Symbol für den Kampf um menschenwürdige Arbeit, Solidarität und soziale Gerechtigkeit in Europa ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass dieses Unglück von Marcinelle aufgrund der hohen Zahl europäischer Staatsangehöriger unter den Opfern das erste kollektive Unglück in einem Europa war, das seitdem wichtige Themen wie Arbeit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Würde im Wege eines solidarischen Ansatzes angeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erinnerung an das Unglück von Marcinelle das Bewusstsein für den grundlegenden Wert der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, ihrer Rechte und ihrer Sicherheit aufrechterhält, was für ein erfolgreiches und wettbewerbsfähiges Europa von vorrangiger Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass andere arbeitsbedingte Katastrophen der Vergangenheit, darunter der Grubenbrand im Maria-Schacht vom 31. Mai 1892, das Grubenunglück von Courrières vom 10. März 1906, das Grubenunglück von Luisenthal vom 7. Februar 1962, das Grubenunglück von Aliveri von 1968, die Explosion von 1976 in der Fabrik Lapua Cartridge in Finnland und die Explosion und der Brand mit Todesopfern vom Januar 2026 in der Violanta-Fabrik in Griechenland, tief im kollektiven Gedächtnis mehrerer Mitgliedstaaten verankert sind und weiterhin die Dringlichkeit wirksamer Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz der Arbeitnehmer verdeutlichen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die Einführung eines europäischen Gedenktags für durch die Arbeit geschädigte Personen und für den Schutz und die Würde der Arbeitnehmer, der jedes Jahr am 8. August begangen wird, um an das Grubenunglück von Bois du Cazier in Marcinelle zu erinnern, das aufgrund seines inhärent europäischen Charakters – da Arbeitnehmer aus mehreren Ländern, die inzwischen Mitgliedstaaten der EU sind, davon betroffen waren – ein gemeinsames Symbol für ein Eintreten für menschenwürdige Arbeit und die Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>sieht den Zweck dieses europäischen Tages darin, der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu gedenken und die Öffentlichkeit, Unternehmen und Institutionen für die Bedeutung von Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren; weist jedoch darauf hin, dass die Sensibilisierung mit aktuellen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in Verbindung stehen sollte, um tatsächlich zur Prävention von Todesfällen, Unfällen und Erkrankungen am Arbeitsplatz beizutragen; betont, dass dieser europäische Tag dazu beitragen kann, das Bekenntnis der EU und der Mitgliedstaaten zu dem Ansatz „Vision Null“ zu stärken, insbesondere, indem Prävention am Arbeitsplatz, sichere und menschenwürdige Arbeit, Schulungen, die Sensibilisierung bezüglich neu auftretender Risiken, der soziale Dialog und die wirksame Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften gefördert werden und Maßnahmen der EU vorangebracht werden, mit denen psychosoziale Risiken, Muskel-Skelett-Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit extremen Wetterereignissen in allen Branchen und in allen Unternehmen jeder Größe angegangen werden; ist der Ansicht, dass dieser europäische Tag zudem jährlich die Gelegenheit bieten würde, die im Hinblick auf die Verwirklichung des Ziels „Vision Null“ erzielten Fortschritte zu bewerten, Defizite bei der Prävention und Durchsetzung zu ermitteln, die politische Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene zu verstärken und die Notwendigkeit wirksamer Kontrollen zu bekräftigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass mit diesem europäischen Tag, der den Welttag der IAO für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April ergänzen würde, konkrete Initiativen in Schulen, an Arbeitsplätzen und in Institutionen gefördert werden sollten, einschließlich Sensibilisierungskampagnen, Schulungsprogrammen und dem Austausch über bewährte Präventionsverfahren, um so eine Kultur der Sicherheit über Generationen und Branchen hinweg zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass dieser europäische Tag dazu beitragen sollte, die Bekenntnis der EU und der Mitgliedstaaten zu dem Ziel einer systematischen und dauerhaften Verhinderung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen im Einklang mit dem Ansatz „Vision Null“ zu stärken, insbesondere durch die Förderung von Prävention, sicherer und menschenwürdiger Arbeit, Schulungen, der Sensibilisierung für neu auftretende Risiken, des sozialen Dialogs und der wirksamen Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung durch die Wahl von Vertretern für Gesundheit und Sicherheit und den Abschluss von Tarifverträgen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass es einer engen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Arbeitgebern, Sozialpartnern, Arbeitsaufsichtsbehörden, Forschungseinrichtungen und EU-Agenturen bedarf, um das Ziel, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle auf null zu senken, zu erreichen; fordert, dass mit Unterstützung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) verstärkt bewährte Verfahren, Daten und Präventionsmethoden ausgetauscht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, die mit KI und algorithmischen Managementsystemen verbundenen Risiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, einschließlich intensiverer Arbeit, psychosozialer Belastung, unangemessener Überwachung und der Aufweichung von Grenzen hinsichtlich der Arbeitszeit, zu bewerten und anzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die neu auftretenden Risiken mit Blick auf Todesfälle und schwere Unfälle im Zusammenhang mit neuen Beschäftigungsformen, einschließlich Plattformarbeit und algorithmisch gesteuerter Arbeit, anzuerkennen und anzugehen; betont, dass Arbeitnehmer, die über digitale Arbeitsplattformen beschäftigt werden, und Arbeitnehmer, deren Aufgaben, Tempo und Leistung im Wege von KI-basierten Instrumenten gesteuert oder bewertet werden, aufgrund intensiverer Arbeitsrhythmen, schikanierender Überwachung, unzureichender Transparenz bei der algorithmischen Entscheidungsfindung, auch im Hinblick auf erkennbare Kontaktpersonen, und unangemessener oder unzureichender Informationen oder Schulungen erhöhten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können; betont, dass die Einführung derartiger Technologien im Einklang mit den Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einer angemessenen Risikobewertung unterzogen werden, mit transparenter Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer einhergehen und einer wirksamen Kontrolle durch den Menschen unterliegen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, die sich aus klimabedingten Faktoren wie Hitzebelastung, extremen Wetterereignissen, Luftverschmutzung, einer erhöhten Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen bei Renovierungs- und Infrastrukturmodernisierungsprojekten und dem Auftreten neuer biologischer Gefahren ergeben, umfassend zu bewerten und zu antizipieren; fordert, dass die Präventivmaßnahmen auf der Grundlage dieser Bewertung verstärkt werden, um die Widerstandsfähigkeit und Krisenvorsorge innerhalb der nationalen Systeme für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern, etwa mittels Frühwarnmechanismen und branchenspezifischen Leitlinien für Hochrisikobranchen, etwa dem Bauwesen, der Landwirtschaft und dem Verkehrssektor, und für andere betroffene Branchen, einschließlich des Rettungswesens; betont, dass Arbeitsaufsichtsbehörden und Arbeitgebern praktische Leitlinien auf EU-Ebene zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz und anderen klimabedingten Berufsrisiken zur Verfügung gestellt müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Auswirkungen von extremer Hitze und des Klimawandels als wichtige Berufsrisikofaktoren anerkannt werden müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Präventiv-, Schutz- und Anpassungsmaßnahmen für den Arbeitsplatz zu verstärken, um die Anzahl von arbeitsbedingten Unfällen, Berufskrankheiten und Todesfällen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission, den Rat, die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner auf, die Einführung und das Begehen des europäischen Tages als bürgerschaftliches Engagement, für das Institutionen, Unternehmen und Bürger zusammenkommen, zu unterstützen, unter anderem durch Initiativen zur Förderung der Unterrichtung und Sensibilisierung und von praktischen Präventionsinstrumenten, die auf kleine und mittlere Unternehmen und gefährdete Arbeitnehmer zugeschnitten sind, und durch den Austausch über bewährte Verfahren im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; betont, dass derartige Initiativen insbesondere auf psychosoziale Risiken, Risiken im Zusammenhang mit Hitze und extremen Temperaturen bei der Arbeit, Risiken im Zusammenhang mit Unterauftragsketten und atypischen Beschäftigungsformen sowie auf Herausforderungen, die entsandte und saisonale Arbeitnehmer und andere Grenzgänger betreffen, ausgerichtet sein sollten, wodurch die Einhaltung des Prinzips der Gleichbehandlung und die wirksame Anwendung der Vorschriften des Aufnahmestaats im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und sozialer Schutz gewährleistet werden; weist darauf hin, dass übermäßig lange Arbeitszeiten häufig zu Erschöpfung führen und das Risiko tödlicher arbeitsbedingter Unfälle erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Arbeitgeber und Arbeitnehmer für ihre Verantwortung zu sensibilisieren, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten, Erste-Hilfe-Schulungen für alle Arbeitnehmer zu fördern, insbesondere in Branchen mit höheren Berufsrisiken, und sicherzustellen, dass diese Schulungen regelmäßig aktualisiert werden, allgemein zugänglich sind und in die Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz integriert werden; betont, dass die Arbeitgeber die Hauptverantwortung für die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer tragen, unter anderem durch Risikobewertung, Präventivmaßnahmen, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen, arbeitsmedizinische Dienste, die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Bereitstellung angemessener Informationen, Unterweisungen und Schulungen für die Arbeitnehmer; betont, dass es den Arbeitgebern obliegt, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer und deren Vertreter konstruktiv in die Ausarbeitung der Verfahren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Bewertung der Risiken und Gefahren, die Planung und Überwachung von Maßnahmen und die Umsetzung von Präventivmaßnahmen eingebunden werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass Gewalt an vielen Arbeitsplätzen zunehmend zur Herausforderung wird, insbesondere im Dienstleistungssektor, im Gesundheitswesen und im Rettungswesen; betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, die der Umsetzung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Mobbing, Belästigung und anderen Formen von Gewalt am Arbeitsplatz mittels der Verbesserung und Förderung organisatorischer und gesetzgeberischer Unterstützungsstrukturen sowie mittels besserer Systeme zur Meldung von Vorfällen dienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission und die EU-OSHA auf, den europäischen Tag als Gelegenheit zu nutzen, um aktuelle Statistiken, vergleichende Analysen und evidenzbasierte Leitlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbreiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf psychosozialen Risiken, atypischen Beschäftigungsformen, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie den am stärksten gefährdeten Gruppen von Arbeitnehmern liegen sollte; fordert die Kommission und die EU-OSHA ferner auf, eine EU-weite Momentaufnahme und Länderdossiers zu Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Todesfällen zu veröffentlichen, darunter Indikatoren zu Prävention und Kontrollen (einschließlich Arbeitsaufsicht), um die öffentlichen Maßnahmen besser zu steuern und die Rechenschaftspflicht zu stärken; betont ferner, dass es wichtig ist, Entwicklungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, psychosoziale Risiken, Arbeitsaufsichtskapazitäten und die Einhaltung der Standards im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten systematisch zu überwachen und zu analysieren, um für mehr Prävention, Transparenz und eine Aufwärtskonvergenz in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in der gesamten EU zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Eurostat und den Mitgliedstaaten die Erhebung, Harmonisierung und Transparenz der Daten über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, einschließlich psychosozialer Risiken und Krankheiten mit langer Latenzzeit, zu verbessern und sich der Defizite bei der Meldung anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eindeutig auf Führungsebene verankert ist und in den Unternehmen umfassend umgesetzt wird, unter anderem im Wege von wirksamen Präventionsplänen und der Beteiligung der Arbeitnehmer; betont, dass die Durchführung von Risikobewertungen an sich schon dazu beiträgt, die Zahl der Unfälle zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass behördliche Kontrollen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz wichtig sind, um dazu beizutragen, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen, nimmt dabei jedoch zur Kenntnis, dass derartige Kontrollen in ihrer Reichweite begrenzt sein können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsaufsichtsbehörden im Wege von fest angestelltem Personal, angemessenen Ressourcen und institutioneller Unabhängigkeit zu stärken, um die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen und auf den Wandel der Arbeitswelt zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verstärken, etwa durch die Sicherstellung angemessener Ressourcen für die Arbeitsaufsichtsbehörden, die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Gewährleistung der effektiven Einhaltung der Vorschriften, insbesondere in Fällen, in denen grobe Fahrlässigkeit zu schweren Verletzungen oder zum Tod geführt hat; ist der Ansicht, dass die Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hinreichend abschreckend und verhältnismäßig sein müssen, um glaubhaft und wirksam zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt den Bewertungsbericht der Kommission über die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), in dem ihre Rolle bei der wirksamen Durchsetzung des Arbeitsrechts der EU und der Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, insbesondere in grenzüberschreitenden Kontexten und Hochrisikobranchen, anerkannt wird, und fordert die Kommission erneut auf, das Mandat der ELA zu stärken, um die Durchsetzung des Arbeitsrechts der EU sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern; betont, dass es wichtig ist, für einen konkreten Mehrwert zur Unterstützung der nationalen Durchsetzungsbehörden zu sorgen, etwa mittels verstärkter konzertierter und gemeinsamer Arbeitskontrollen und der Möglichkeit, wirksamer dazu beizutragen, Verstöße zu ermitteln und gegen Verstöße vorzugehen; betont, dass eine stärkere Übereinstimmung und Vereinfachung der Vorschriften über die Arbeitskräftemobilität und der damit verbundenen Kontrollprozesse im Einklang mit den Leitlinien der ELA gefördert werden müssen, unter anderem durch einheitlichere Vorschriften und einen wirksameren Informationsaustausch;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Prioritäten des derzeitigen Strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 und der mit ihm gesammelten Erfahrungen im Rahmen des Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze einen neuen strategischen Rahmen für den Zeitraum 2028-2034 festzulegen; betont, dass dieser neue strategische Rahmen klar, quantifizierbar und befristet sein sollte, klare und neue Anforderungen enthalten sollte und darauf abzielen sollte, arbeitsbedingte Unfälle und Todesfälle zu verringern, den Übergang zur Verringerung der Zahl der Todesfälle am Arbeitsplatz auf null zu verwirklichen, den Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere in Hochrisikobranchen und für schutzbedürftige Gruppen, zu stärken, neu auftretende berufsbedingte Risiken, einschließlich solcher, die sich aus neuen Arbeitsformen, der Digitalisierung und psychosozialen Risiken ergeben, anzugehen und die Anpassung der Arbeitsbedingungen an extreme Temperaturen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die Richtlinien, mit denen die Gefahr einer Exposition gegenüber Karzinogenen und das Risiko für andere potenziell tödliche Berufskrankheiten verringert werden sollen; stellt fest, dass die Prävention von tödlichen Berufskrankheiten die Ausweitung von expositionsbezogenem Fachwissen sowohl am Arbeitsplatz als auch in den arbeitsmedizinischen Diensten erfordert; weist darauf hin, dass angemessene Ressourcen am Arbeitsplatz wichtig sind, um zusammen mit arbeitsmedizinischen Diensten, die Leitlinien über angemessene Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereitstellen können, Expositionsrisiken zu ermitteln und anzugehen; ist der Ansicht, dass Arbeitnehmer, bei denen die Gefahr einer Exposition gegenüber Stoffen besteht, die schwere Berufskrankheiten verursachen, Zugang zu arbeitsmedizinischen Diensten und regelmäßigen Gesundheitskontrollen haben sollten, um eine etwaige Gefährdung zu überwachen; betont, dass bei einer umfassenden Strategie zur Verringerung der Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle ausdrücklich auf berufsbedingte Krebserkrankungen als stille, aber häufigste Ursache arbeitsbedingter Todesfälle – auch durch Erkrankungen mit langer Latenzzeit, die infolge einer längeren Exposition gegenüber Karzinogenen am Arbeitsplatz auftreten – eingegangen werden muss; betont, dass die Datenerhebung über berufsbedingte Krebserkrankungen auf EU-Ebene verbessert werden muss, damit das tatsächliche Ausmaß der damit zusammenhängenden Todesfälle vollständig erfasst wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist besorgt darüber, dass entsandte Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer in Unterauftragsketten an ihren Arbeitsplätzen unverhältnismäßig hohen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, einschließlich der Gefahr tödlicher Unfälle, ausgesetzt sind, was auf fragmentierte Verantwortungsstrukturen, unzureichende Koordinierung und verwässerte Rechenschaftspflichten, insbesondere in Hochrisikobranchen wie dem Bauwesen, zurückzuführen ist; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob mit dem derzeitigen Besitzstand im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hinreichend gewährleistet ist, dass die Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in allen Unterauftragsketten wirksam umgesetzt werden, und legislative Maßnahmen vorzuschlagen, wenn Defizite festgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Kombination von Bildung und Berufserfahrung eine Kultur der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu fördern, insbesondere für junge Arbeitnehmer; vertritt die Auffassung, dass Bildungseinrichtungen allgemeine Informationen und Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit anbieten sollten, während Arbeitgeber die Durchführung berufsspezifischer Schulungen, insbesondere im Rahmen von Ausbildungen und Praktika, gewährleisten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Beschäftigung von freiwilligen Feuerwehrleuten zu erleichtern, und dabei den Wert der erworbenen Fähigkeiten, insbesondere bei der Ersten Hilfe, der Risikoprävention, der Brandbekämpfung, dem Einsatz von Brandbekämpfungsausrüstung und der Durchführung von Evakuierungen, sowie bei der Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz, der Verhütung von Arbeitsunfällen und der Verringerung der Schwere solcher Unfälle bis zum Eintreffen der Notdienste anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen häufig nur über begrenzte Verwaltungskapazitäten, finanzielle Ressourcen und Fachwissen verfügen; fordert umfassende und gezielte Unterstützungsmaßnahmen, um sie bei der wirksamen Erkennung, Prävention und Bewältigung von Berufsrisiken und arbeitsbedingten Erkrankungen und Todesfällen zu unterstützen, unter anderem durch vereinfachte und benutzerfreundliche Risikobewertungsinstrumente, branchenspezifische Leitlinien, praktische Präventionsprogramme, zugängliche Schulungen und Unterstützung bei der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern die Leitlinien der EU für die Unterstützung von Menschen, die einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, sowie von ihren Familien zu stärken; fordert die Kommission ferner auf, die Möglichkeit zu prüfen, Empfehlungen auszuarbeiten, die der Förderung angemessener Unterstützungs- und Entschädigungsmechanismen für Opfer und ihre Familien und einer Aufwärtskonvergenz des Schutzes in der gesamten EU dienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer, einschließlich Plattformarbeitern, Drittstaatsangehörigen und in Privathaushalten beschäftigten Hausangestellten, im Einklang mit den nationalen Systemen und Verfahren wirksam geschützt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, den Einsatz innovativer Lösungen und bewährter Verfahren zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu fördern, unter anderem durch Initiativen wie die von der EU-OSHA vergebene Auszeichnung für gute praktische Lösungen im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“, im Rahmen derer wirksame Strategien und Technologien vorgestellt werden, die branchenübergreifend umgesetzt werden können, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>