<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0194</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Fulvio Martusciello</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0154/2026 - Berichterstatter: Dominik Tarczyński)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Fulvio Martusciello (2025/2099(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das mit Schreiben vom 6. Mai 2025 des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit eingegangene Ersuchen, mit dem ein Antrag auf Aufhebung der Immunität von Fulvio Martusciello der belgischen Föderalstaatsanwaltschaft vom 16. April 2025 im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen Fulvio Martusciello eingeleitet werden soll, übermittelt wurde, der am 21. Mai 2025 im Parlament bekannt gegeben wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Fulvio Martusciello am 24. März 2026 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013 und 19. Dezember 2019<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10-0154/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der belgische Föderale Öffentliche Dienst für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit am 6. Mai 2025 ein Ersuchen von der Föderalstaatsanwältin, datiert am 16. April 2025, zur Aufhebung der Immunität von Fulvio Martusciello, einem in Italien gewählten Mitglied des Europäischen Parlaments, übermittelt hat, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen ihn wegen mutmaßlicher Korruption eingeleitet werden soll, beantragt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass eine breit angelegte Untersuchung in Bezug auf das Unternehmen Huawei schwerwiegende Beweise für das Bestehen einer kriminellen Organisation ergeben habe, deren Zweck darin bestanden habe, die Entscheidungen der Unionsorgane durch die aktive Korruption von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu beeinflussen; in der Erwägung, dass diese Untersuchung mehrere mutmaßliche Korruptionshandlungen aufgedeckt habe, die von 2021 bis 2024 regelmäßig begangen worden sein sollen; in der Erwägung, dass das Korruptionssystem verschiedene Formen angenommen habe, darunter die Einladung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu von Huawei unterstützten Veranstaltungen – mutmaßlich als Gegenleistung dafür, dass sie politische Positionen zugunsten dieses Unternehmens eingenommen haben – und übermäßige Geschenke wie die Übernahme von Verpflegungs- und Reisekosten oder regelmäßige Einladungen zu Fußballspielen außerhalb des Rahmens des Europäischen Parlaments;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass laut dem Antrag auf Aufhebung der Immunität mehrere Mitglieder des Europäischen Parlaments im Februar 2021 ein Schreiben an drei Kommissionsmitglieder gerichtet haben, um Einfluss auf die Unionspolitik im Hinblick auf die Einführung von 5G in Europa zu nehmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterstützung von Unternehmen aus Drittländern wie Huawei; in der Erwägung, dass die Untersuchung einen klaren Weg, den das Schreiben von seiner Erstellung, seiner Verbreitung, zu seinen Auswirkungen, aber auch seiner Inrechnungstellung folgte, nachweisen zu können scheinen, was offenbar zu bestätigen scheint, dass dieser Brief in einen Rahmen eingebettet war, der eindeutig über Einflussnahme oder Lobbyarbeit hinausging, und mutmaßlich im Kontext einer Korruptionsvereinbarung zu verorten ist; in der Erwägung, dass angenommen wird, dass Fulvio Martusciello, der der erste Unterzeichner des Schreibens ist, die treibende Kraft hinter der Abfassung des Schreibens war, und mutmaßlich über komplexe Finanzabläufe, mit denen versucht wurde, die mutmaßliche Vereinbarung zu verschleiern, dafür bezahlt wurde, sich bei der Ausübung seines politischen Einflusses an Korruption zu beteiligen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass auch angenommen wird, Fulvio Martusciello habe sich aktiv für die Förderung der Interessen von Huawei eingesetzt, möglicherweise im Rahmen der mutmaßlichen Korruptionsvereinbarung, indem er Änderungsanträge zu einem Entwurf einer Entschließung zur Wettbewerbspolitik der Union eingereicht habe, die offenbar im Interesse von Huawei formuliert und zwischen Januar 2021 und März 2021 – d. h. im selben Zeitraum wie die Erstellung und Verbreitung des in Erwägungsgrund C erwähnten Schreibens – ausgearbeitet worden seien, und indem er die Teilnahme von Studierenden aus seinem Wahlkreis an der Huawei-Akademie erleichtert habe, um Stimmen für seine Wiederwahl in das Parlament zu gewinnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Fulvio Martusciello bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in das Europäische Parlament wiedergewählt wurde und daher zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Begehung der Straftat Mitglied des Europäischen Parlaments war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Immunität, wie sie im Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehen ist, darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung die parlamentarische Immunität kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union  wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen; in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat keine in Ausübung seines Amtes erfolgte Äußerung und kein in Ausübung seines Amtes erfolgtes Abstimmungsverhalten von Fulvio Martusciello im Sinne von Artikel 8 des genannten Protokolls betrifft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union seine Mitglieder während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Untersuchung gegen viel Personen und nicht nur gegen Fulvio Martusciello richtete; in der Erwägung, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Fulvio Martusciello offenbar auf eine umfassendere Untersuchung mutmaßlicher Korruption zurückzuführen ist und sich nicht gegen seine politische Tätigkeit richtet; in der Erwägung, dass das Parlament in dem vorliegenden Fall keine Anzeichen von <STRING ITALIC="on">fumus persecutionis</STRING> gefunden hat, d. h. dass keine Tatsachen darauf hindeuten, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen wird, der politischen Tätigkeit von Fulvio Martusciello in seiner Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments und damit der Unabhängigkeit des Parlaments zu schaden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Fulvio Martusciello aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ des Königreichs Belgien und Fulvio Martusciello zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>