<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0195</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikola Minchev</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0155/2026 - Berichterstatter: Ilhan Kyuchyuk)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikola Minchev (2025/2100(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das mit Schreiben vom 6. Mai 2025 des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit eingegangene Ersuchen, mit dem ein Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikola Minchev der belgischen Föderalstaatsanwaltschaft vom 16. April 2025 im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen Nikola Minchev eingeleitet werden soll, übermittelt wurde, der am 21. Mai 2025 im Parlament bekannt gegeben wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die zusätzlichen Informationen, die die Föderalstaatsanwältin und der Untersuchungsrichter im Rahmen eines Meinungsaustauschs am 15. Juli 2025 mitgeteilt haben, sowie auf die Antwort, die 18. September 2025 der Föderalstaatsanwältin auf ein weiteres schriftliches Auskunftsersuchen hin erteilt wurde; unter Hinweis darauf, dass ein Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds bestimmten Anforderungen genügen muss, nämlich klar formuliert sein muss, auch in Bezug auf den rechtlichen Rahmen, auf den sich der Antrag stützt, und klare und ausreichende Angaben und Informationen enthalten muss, damit das Parlament in der Lage ist, den Antrag zu prüfen, um zu einer Entscheidung zu gelangen und diese Prüfung so schnell wie möglich abzuschließen, auch unter Berücksichtigung der relativen Komplexität der Rechtssache,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Nikola Minchev am 3. Dezember 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013 und 19. Dezember 2019<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10-0155/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der belgische Föderale Öffentliche Dienst für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit am 6. Mai 2025 ein Ersuchen von der Föderalstaatsanwältin, datiert am 16. April 2025, zur Aufhebung der Immunität von Nikola Minchev, einem in Bulgarien gewählten Mitglied des Europäischen Parlaments, übermittelt hat, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen ihn eingeleitet werden soll, beantragt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass eine breit angelegte Untersuchung in Bezug auf das Unternehmen Huawei schwerwiegende Beweise für das Bestehen einer kriminellen Organisation ergeben habe, deren Zweck darin bestanden habe, die Entscheidungen der Unionsorgane durch die aktive Korruption von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu beeinflussen; in der Erwägung, dass diese Untersuchung mehrere mutmaßliche Korruptionshandlungen aufgedeckt habe, die von 2021 bis 2024 regelmäßig begangen worden sein sollen; in der Erwägung, dass das Korruptionssystem verschiedene Formen angenommen habe, darunter die Einladung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu von Huawei unterstützten Veranstaltungen – mutmaßlich als Gegenleistung dafür, dass sie politische Positionen zugunsten dieses Unternehmens eingenommen haben – und übermäßige Geschenke wie die Übernahme von Verpflegungs- und Reisekosten oder regelmäßige Einladungen zu Fußballspielen außerhalb des Rahmens des Europäischen Parlaments;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Nikola Minchev laut dem Antrag auf Aufhebung der Immunität zusammen mit seinem akkreditierten parlamentarischen Assistenten, zwei Vertretern von Huawei und einer weiteren Person am 24. Oktober 2024 an einem Fußballspiel in einem Stadion in Brüssel teilgenommen habe; in der Erwägung, dass sie dem Antrag zufolge in einer Loge anwesend gewesen seien, die Huawei zu einem Preis von 45 000 EUR pro Saison angemietet habe, angeblich über ein zwischengeschaltetes Unternehmen, um den Kontakt zu bestimmten Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu erleichtern; in der Erwägung, dass die Übernahme der Kosten, die durch den Besuch des Fußballspiels entstanden sind – deren genaue Höhe der Behörde, die die Aufhebung der Immunität beantragt, nicht bekannt ist – scheinbar nicht von Nikola Minchev gegenüber dem Europäischen Parlament erklärt wurde; in der Erwägung, dass Nikola Minchev laut den zusätzlichen Informationen der Föderalstaatsanwältin am 16. Juli 2024 auch an einem Abendessen zusammen mit einer Führungskraft von Huawei teilgenommen habe, das von einem der beiden Huawei-Vertreter organisiert worden sei;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass erst in den weiteren Informationen, die die Föderalstaatsanwältin in Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens vorgelegt hat, darauf hingewiesen wurde, dass die mutmaßlichen Handlungen von Nikola Minchev eine passive öffentliche Bestechung darstellen könnten, was gemäß Artikel 246 § 1 des belgischen Strafgesetzbuchs eine Straftat ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Nikola Minchev bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in das Europäische Parlament gewählt wurde und daher zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftaten Mitglied des Europäischen Parlaments war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Immunität, wie sie im Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehen ist, darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung die parlamentarische Immunität kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen; in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat keine in Ausübung seines Amtes erfolgte Äußerung und kein in Ausübung seines Amtes erfolgtes Abstimmungsverhalten von Nikola Minchev im Sinne von Artikel 8 des genannten Protokolls betrifft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union seine Mitglieder während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Schlussfolgerungen in Bezug auf die Immunität von Nikola Minchev auf der Grundlage des Antrags auf Aufhebung der Immunität und auf der Grundlage der in diesem Fall vorgelegten Informationen und Erläuterungen, einschließlich der Antworten der Föderalstaatsanwältin, sowohl während des Meinungsaustauschs als auch in den schriftlich vorgelegten zusätzlichen Informationen gezogen werden müssen; in der Erwägung, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität einen eklatanten Mangel an konkreten Elementen aufweist; in der Erwägung, dass der anschließende mündliche und schriftliche Austausch mit dem Föderalstaatsanwalt die erhebliche Unsicherheit in Bezug auf die verschiedenen Elemente, die im Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikola Minchev enthalten sind, nicht zerstreut hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass es dem Parlament angesichts der vorstehenden Ausführungen nicht möglich war, anhand der vorgelegten Informationen zu einer hinreichend fundierten Entscheidung über die Aufhebung der Immunität von Nikola Minchev zu gelangen; in der Erwägung, dass die erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der verschiedenen Elemente dieses Falls darüber hinaus Anlass zu der Vermutung geben könnten, dass ein <STRING ITALIC="on">fumus persecutionis</STRING> vorliegt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Nikola Minchev nicht aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ des Königreichs Belgien und Nikola Minchev zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>