<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0200</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Notwendige Maßnahmen zur Durchführung des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0158/2026 - Berichterstatter: Johan Van Overtveldt)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Festlegung der zur Durchführung des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl und zur Aufhebung der Entscheidung 2003/76/EG notwendigen Maßnahmen (06884/2026 – C10-0091/2026 – 2025/0390(APP))</STRING></TI><NOTE>(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06884/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das vom Rat gemäß dem Protokoll Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt ist, und insbesondere gemäß Artikel 2 Absatz 1 dieses Protokolls unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10‑0091/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 107 Absätze 1 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Haushaltsausschusses (A10-0158/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>