<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0203</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bekämpfung transnationaler Repression und Entwicklung einer EU-Strategie für den Schutz der Souveränität und der demokratischen Werte Europas</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0142/2026 - Berichterstatterin: Hannah Neumann)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 zu der Bekämpfung transnationaler Repression und die Entwicklung einer EU-Strategie für den Schutz der Souveränität und der demokratischen Werte Europas (2025/2179(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, in dem die Werte, auf die sich die EU gründet, nämlich die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte verankert sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 3 und 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Zunahme transnationaler Repression und die Verantwortung der Mitgliedstaaten, alle in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen zu schützen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 83 und 215,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahr 1998,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 4. April 2025 mit dem Titel „Human rights defenders and new and emerging technologies: protecting human rights defenders, including women human rights defenders, in the digital age“ (Menschenrechtsverteidiger und neue und aufkommende Technologien: Schutz von Menschenrechtsverteidigern, einschließlich Menschenrechtsverteidigerinnen, im digitalen Zeitalter) und vom 1. Juli 2025 mit dem Titel „Civil society space“ (Zivilgesellschaftlicher Raum),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 18. Juni 2025 veröffentlichte Kurzinformation des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu transnationaler Repression<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ohchr.org/en/documents/tools-and-resources/transnational-repression.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 13. Januar 2025 zur Verbesserung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die Berichte des Amtes des Hohen Kommissars und des Generalsekretärs A/HRC/60/62 vom September 2025 mit dem Titel „Cooperation with the United Nations, its representatives and mechanisms in the field of human rights – Report of the Secretary General“ (Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, ihren Vertretern und ihren Mechanismen im Bereich der Menschenrechte – Bericht des Generalsekretärs),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zur Umsetzung des Rahmenprogramms „Protect, Respect and Remedy“ (Schutz, Achtung und Abhilfe) der Vereinten Nationen, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 17/4 vom 16. Juni 2011 gebilligt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 22. Januar 2025 veröffentlichte Erklärung einer Gruppe unabhängiger Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, in der sie ihre Besorgnis über die Verbreitung von in Abwesenheit geführten Gerichtsverfahren in Belarus zum Ausdruck bringen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs durchgeführte Voruntersuchung zur Lage in der Republik Litauen und in der Republik Belarus (ICC-01/24-1),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Juni 2004 angenommenen und 2008 aktualisierten EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und auf seine Entschließung vom 16. März 2023 zu den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/409, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Januar 2025 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Januar 2026 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie 2020‑2024, der bis 2027 verlängert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Jahresberichte 2024 und 2025 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2025 mit dem Titel „EU-Strategie für die Zivilgesellschaft“ (COM(2025)0790),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. Juni 2023 an den Rat und die Kommission nach der Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/494, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/494/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 12. November 2025 mit dem Titel „Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien“ (JOIN(2025)0791),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. Juni 2025 mit dem Titel „Eine internationale Digitalstrategie für die Europäische Union“ (JOIN(2025)0140),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2025 zu den Maßnahmen gegen die länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0258.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2026 zu der Bekämpfung der Straflosigkeit mittels EU-Sanktionen, auch mittels der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (sogenannte Magnitski-Verordnung der EU)<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0015.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 61.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1226, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeit seines Sonderausschusses für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verfassung der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol), insbesondere auf Artikel 2, wonach die Organisation im Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handeln muss,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 17. Juni 2025 zu transnationaler Repression und auf den im Februar 2025 unter Beteiligung verschiedener Interessenträger geführten Dialog der G7 zu transnationaler Repression,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister der G7 vom 19. April 2024 mit dem Titel „Addressing global challenges, fostering partnerships“ (Globale Herausforderungen angehen, Partnerschaften entwickeln),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2509 (2023) und die Empfehlung 2257 (2023) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit dem Titel „Transnational repression as a growing threat to the rule of law and human rights“ (Transnationale Repression als zunehmende Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union vom Juni 2025 zu dem Thema „Transnationale Repression von Menschenrechtsverteidigern: Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum und Verantwortung der Aufnahmestaaten“<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament: Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union, Referat Analyse und Unterstützung für die externen Politikbereiche, <STRING ITALIC="on">Transnational repression of human rights defenders: The impacts on civic space and the responsibility of host states</STRING>, August 2025, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2025/754475/EXPO_STU(2025)754475_EN.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union vom Januar 2026 zu dem Thema „Akteure und Methoden im Bereich transnationaler Repression und mögliche Gegenmaßnahmen“<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament: Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union, Referat Analyse und Unterstützung für die externen Politikbereiche, <STRING ITALIC="on">Perpetrators and methods of transnational repression and possible counter-strategies</STRING>, Januar 2026, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2026/775286/EXAS_STU(2026)775286_EN.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den siebten Bericht der Tagung 2024/2025 des Gemeinsamen Ausschusses für Menschenrechte des Parlaments des Vereinigten Königreichs mit dem Titel „Transnational repression in the UK“ (Transnationale Repression im Vereinigten Königreich),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im Juni 2025 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2024 des deutschen Bundesministeriums des Inneren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0142/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression eine vorsätzliche, systematische, gezielte und repressive Handlung ist, bei der Regierungen oder ihre Stellvertreter außerhalb ihrer Landesgrenzen und ihrer territorialen Zuständigkeit tätig werden, um im Ausland lebende Einzelpersonen oder Gruppen oder deren Familienangehörige oder Unterstützungsnetze unter Verletzung der Grundrechte einzuschüchtern, zu bedrohen, zum Schweigen zu bringen, zu nötigen, zu kontrollieren oder ihnen auf andere Weise zu schaden, indem sie ein breites Spektrum physischer, psychologischer, digitaler, rechtlicher, administrativer und sonstiger Mittel einsetzen; in der Erwägung, dass unter anderem Tausende von Demokratieverfechtern, die aufgrund von Repressionsmaßnahmen in ihren Herkunftsstaaten gezwungen waren, aus diesen Staaten zu fliehen, Ziel transnationaler Repression sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei den Werten, auf die sich die EU gründet, um die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte handelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Grundwerte durch transnationale Repression beeinträchtigt werden und dass transnationale Repression zur Manipulation der öffentlichen Debatte beiträgt sowie die Grundrechte, das Völkerrecht und die Souveränität und Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten verletzt; in der Erwägung, dass zunehmende Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsstaaten häufig mit verstärkter transnationaler Repression im Ausland einhergehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Hoheitsgebieten der EU-Mitgliedstaaten begangene transnationale Repression Teil einer umfassenderen Strategie der Einflussnahme aus dem Ausland ist, mit der demokratische Einrichtungen und Gesellschaften geschwächt werden sollen, und dass damit unmittelbar in den internen demokratischen Raum der EU eingegriffen wird, indem Stimmen zum Schweigen gebracht, Gemeinschaften zersplittert, Angst geschürt und Selbstzensur gefördert werden, während gleichzeitig das auswärtige Handeln der EU beeinträchtigt wird, indem die Fähigkeit von Personen mit Wohnsitz in der EU, sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechenschaftspflicht in Drittstaaten einzusetzen, eingeschränkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression angesichts ihres systematischen und weit verbreiteten Ausmaßes ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne von Artikel 7 Buchstabe h des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs<FOOTNOTE><FIELD> https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/2024-05/Rome-Statute-eng.pdf.</FIELD></FOOTNOTE> darstellen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Personen mit Wohnsitz in der EU unabhängig von ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft nach dem Unionsrecht die gleichen Rechte und den gleichen Schutz genießen, einschließlich der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Rechte; in der Erwägung, dass die individuellen Rechte aller Personen mit Wohnsitz in der EU von den zuständigen nationalen Behörden und EU-Behörden geschützt und gewahrt werden müssen; in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit transnationaler Repression spezifische, opferorientierte Maßnahmen erforderlich sind, um bestehende Lücken beim Schutz zu schließen; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass andere Aspekte transnationaler Repression verschleiert werden, die Wirksamkeit der Maßnahmen eingeschränkt wird und die von transnationaler Repression betroffenen Personen und Gemeinschaften unzureichend geschützt werden, wenn transnationale Repression in erster Linie als Sicherheitsproblem oder Problem der Einflussnahme aus dem Ausland behandelt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass ausländische Akteure transnationale Repression gegen Personen und Gruppen mit Wohnsitz in den EU-Mitgliedstaaten ausgeübt haben; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße von transnationaler Repression betroffen sind und hinsichtlich der Sensibilisierung, der institutionellen Vorsorge und der Verfügbarkeit von Schutzmechanismen auf einem unterschiedlichen Stand sind; in der Erwägung, dass die Täter grenzüberschreitend tätig sind und solche Unterschiede zwischen den rechtlichen und institutionellen Rahmen der Mitgliedstaaten ausnutzen, sodass die Wirksamkeit isolierter einzelstaatlicher Maßnahmen verringert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression mehrere Politikbereiche betrifft und daher eine zusätzliche Koordinierung erforderlich ist; in der Erwägung, dass bei Taktiken transnationaler Repression häufig Grauzonen zwischen Agenturen und Abteilungen ausgenutzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass den Mitgliedstaaten eine grundlegende Rolle dabei zukommt, transnationale Repression zu verhindern, zu untersuchen und darauf zu reagieren; in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU, transnationale Repression wirksam und konsequent zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen, durch fragmentierte einzelstaatliche Ansätze und eine mangelnde Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird und dass derartige Ansätze nicht ausreichen, um dem grenzüberschreitenden Charakter transnationaler Repression Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass durch eine solche Fragmentierung in der Praxis die Unsicherheit für betroffene Personen und Gemeinschaften unter anderem dadurch verschärft werden kann, dass das Gefährdungspotenzial, die Sichtbarkeit und die Verwundbarkeit zunehmen, was Nötigung durch die Herkunftsstaaten betrifft; in der Erwägung, dass die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit durch eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene unterstützt und ergänzt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die in den letzten zehn Jahren erhobenen Daten darauf hindeuten, dass der Umfang, die geografische Reichweite und die Komplexität transnationaler Repression stetig zunehmen; in der Erwägung, dass auch bei der Zahl und den Arten der an transnationaler Repression beteiligten Akteure ein Anstieg zu verzeichnen ist, da Repressionsmaßnahmen an Stellvertreter, etwa an Gruppen der organisierten Kriminalität, ehemalige Geheimdienstbeamte und Cyberakteure, ausgelagert werden, auch an solche in den EU-Mitgliedstaaten, wodurch die Beteiligung an transnationaler Repression einfacher zu leugnen ist, die Zuordnung erschwert wird und die Rechenschaftspflicht beeinträchtigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass bei transnationaler Repression häufig die normalen Abläufe der Verwaltungs-, Finanz- und Migrationssysteme des Aufnahmestaats ausgenutzt werden, einschließlich der auf der Einhaltung von Vorschriften beruhenden Finanzkontrollen, starrer Dokumentationsanforderungen und fragmentierter Datenverarbeitungsverfahren; in der Erwägung, dass somit die Gefahr besteht, dass die Strukturen der Organe und Mitgliedstaaten der EU von den Tätern missbraucht werden, auch wenn dies von den Organen und Mitgliedstaaten der EU nicht beabsichtigt ist und sie nicht direkt mit den Täterstaaten zusammenarbeiten; in der Erwägung, dass für die Bekämpfung von transnationaler Repression daher eine Kontrolle der internen Verfahren der EU und der Mitgliedstaaten erforderlich ist, um zu verhindern, dass sie für repressive Zwecke ausgenutzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von transnationaler Repression betroffen sind, zudem wichtige Ersthelfer mit einzigartigen Kenntnissen über repressive Taktiken, Stellvertreternetze und neue Risikoverläufe sind; in der Erwägung, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften für eine wirksame Prävention, Frühwarnung und die Entwicklung dauerhafter Gegenstrategien daher von entscheidender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression schwerwiegende und nachhaltige Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte und politische Aktivisten sowie auf deren Familienangehörige hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass häufig fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass es sich bei transnationaler Repression um eine Reihe isolierter Vorfälle handelt, und sie nicht als nachhaltige Strategie verstanden wird, die gegen ganze Gemeinschaften gerichtet ist; in der Erwägung, dass ein Ausbleiben von körperlicher Gewalt oder offenkundiger Schikanierung nicht mit Sicherheit oder Freiheit gleichgesetzt werden sollte, da häufig Unterdrückung, Angst, Traumata und Fragmentierung das beabsichtigte Ergebnis von transnationaler Repression sind; in der Erwägung, dass aufgrund dieser kumulativen Auswirkungen transnationaler Repression nicht nur sofortiger Schutz, sondern auch Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen und Entschädigungen erforderlich sind; in der Erwägung, dass selbst dann, wenn die Opfer siegen, die Entschädigung nur symbolisch ist, verzögert gezahlt wird oder nicht durchgesetzt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass sich transnationale Repression je nach Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischem oder religiösem Hintergrund und sozioökonomischer Lage auf unterschiedliche Weise auf Einzelpersonen auswirkt; in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen transnationaler Repression durch sich überschneidende Formen der Diskriminierung und strukturelle Ungleichheiten sowohl in den Herkunfts- als auch in den Aufnahmestaaten verstärkt werden können; in der Erwägung, dass Frauen mit besonderen Formen transnationaler Repression konfrontiert sind, die sich in sexualisierten und sexistischen digitalen Angriffen auf ihre Identität manifestieren können, durch die sie eingeschüchtert, diskreditiert und von Aktivismus abgeschreckt werden sollen und die einem allgemeineren Muster des geschlechtsspezifischen Missbrauchs und der geschlechtsspezifischen Belästigung im Internet entsprechen; in der Erwägung, dass LGBTIQ+-Personen ebenfalls unverhältnismäßig stark ins Visier genommen werden;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Tendenzen, Formen und Methoden der transnationalen Repression</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression zwar nicht neu, aber ein sich veränderndes Phänomen ist, das in einem schwierigen Kontext stattfindet, der durch die Beeinträchtigung der Menschenrechte, Einschränkungen der Grundfreiheiten und des zivilgesellschaftlichen Raums sowie das immer forschere Auftreten bestimmter autoritärer Regime gekennzeichnet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass physische Formen transnationaler Repression gezielte Tötungen, Entführungen, Gewalt, Rückführungen, Verschleppungen, Abschiebungen und Angriffe auf Eigentum umfassen; in der Erwägung, dass Freedom House von 2014 bis 2025 in 107 Zielländern 1 375 direkte physische Vorfälle verzeichnet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass bestimmte Regime bekanntermaßen Drohungen einsetzen oder Kollaborateure bezahlen, um Teilnehmer an öffentlichen Protesten aufzuzeichnen oder Dissidenten in der EU auszuspionieren, wodurch die Ausübung der Grundrechte unmittelbar beeinträchtigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass autoritäre Regime im digitalen Zeitalter immer ausgefeiltere Methoden der digitalen transnationalen Repression entwickeln; in der Erwägung, dass digitale Formen transnationaler Repression Online-Belästigung, direkte Bedrohungen, Doxing, Hacking, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen, Verleumdungskampagnen und Anstiftung zu Hass gegen Dissidenten in ihren Wohnsitzstaaten, auch unter Anwendung künstlicher Intelligenz (KI), sowie den Einsatz von Spähsoftware und anderen Überwachungstechnologien umfassen, um Personen im Ausland zu überwachen, Profile von ihnen zu erstellen, sie einzuschüchtern oder sie zum Schweigen zu bringen, und mit herkömmlichen Methoden transnationaler Repression verflochten sind; in der Erwägung, dass solche Praktiken oft schwer zuzuordnen sind und häufig das traditionell strafrechtlich relevante Maß nicht überschreiten; in der Erwägung, dass diese Praktiken besonders schädlich sind, da Internetplattformen und digitale Medien für Personen, die aufgrund politischer Verfolgung gezwungen waren, ihr Land zu verlassen, sowohl persönlich als auch beruflich äußerst wichtig sind; in der Erwägung, dass die Reichweite und Wirkung transnationaler Repression aufgrund der Verbreitung von künstlicher Intelligenz exponentiell zugenommen hat, da die Behörden damit unter anderem Gesichtserkennung vornehmen, Verhaltensanalysen durchführen und Daten in Echtzeit verarbeiten; in der Erwägung, dass digitale Drohungen gegen die Zivilgesellschaft als Menschenrechtsverletzung gelten; in der Erwägung, dass Unternehmen der sozialen Medien und Online-Plattformen eine wichtige Rolle dabei spielen, das Online-Umfeld für Menschenrechtsverteidiger und -aktivisten zu gestalten; in der Erwägung, dass ein Fehlen wirksamer Schnellreaktionsmechanismen zur Bekämpfung von Doxing und gezielter Online-Belästigung zur Folge hat, dass Verteidiger einem erhöhten Risiko der Einschüchterung, Überwachung und weiterer transnationaler Repression ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass in dem Gesetz über digitale Dienste Maßnahmen vorgesehen sind, mit denen Aspekte von transnationaler Repression angegangen werden können, insbesondere in Bezug auf koordinierte Belästigung und Desinformation;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Anbieter digitaler Dienste, soziale Medien und andere Online-Plattformen, private Spähsoftwareunternehmen und andere Technologieunternehmen zuweilen Wegbereiter für transnationale Repression geworden sind; in der Erwägung, dass gängige Plattformen wie unter anderem WeChat, Telegram, Facebook und X genutzt werden, um Dissidenten, die an Protesten teilnehmen oder ihre Meinung auf andere Art zum Ausdruck bringen, zu verfolgen; in der Erwägung, dass Unternehmen, die Überwachungstechnologien in Verkehr bringen, verhindern müssen, dass sie rechtswidrig für politische Zwecke genutzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass böswillige ausländische Akteure offene Schwachstellen in Geräten missbrauchen, um private oder dienstliche Nachrichten auszuspähen; in der Erwägung, dass in den letzten Jahren in mehreren Fälle deutlich wurde, dass die EU nicht dafür gerüstet ist, dagegen vorzugehen, dass mithilfe von Spähsoftware in Geräte eingedrungen wird; in der Erwägung, dass ausländische Akteure Spähsoftware eingesetzt haben, um Dissidenten wie auch Beamte zu überwachen; in der Erwägung, dass die zunehmende Überwachung von Menschenrechtsverteidigern als eine Form von transnationaler Repression oder überwachungsgestützter Nötigung betrachtet werden sollte; in der Erwägung, dass der Einsatz von Spähsoftware für transnationale Repression eine ernsthafte Bedrohung für die Grundrechte, die demokratischen Prozesse und die Integrität von Wahlen darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Nötigung mittels Stellvertretern eine weit verbreitete und besonders schädliche Form von transnationaler Repression darstellt, die Drohungen, Schikanierung, Inhaftierungen oder Bestrafungen von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen, die im Herkunftsstaat verbleiben, sowie den Einsatz von Veranstaltungen oder Organisationen in der Diaspora umfasst, um Gemeindemitglieder überwachen und einschüchtern zu können, wodurch schwere psychische Schäden verursacht und Anreize für die Selbstzensur geschaffen werden; in der Erwägung, dass Nötigung mittels Stellvertretern auch damit einhergehen kann, dass Mitglieder von Diaspora-Gemeinschaften gezwungen werden, im Namen des Staates repressive Handlungen vorzunehmen, sodass sie gleichzeitig Opfer und Instrumente transnationaler Repression sind; in der Erwägung, dass einige Mitglieder der Diaspora auch als Instrument der transnationalen Repression genutzt werden können, ohne dazu gezwungen zu werden; in der Erwägung, dass Personen in der Diaspora, die möglicherweise an Maßnahmen transnationaler Repression beteiligt sind, besser identifiziert werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die für transnationale Repression verantwortlichen staatlichen Stellen häufig Vorwürfe erfinden und die Opfer transnationaler Repression als Straftäter darstellen, um ihre Forderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen; in der Erwägung, dass diejenigen, die transnationale Repression ausüben, in zunehmendem Maße in Abwesenheit geführte Gerichtsverfahren, Massenverfahren, Vermögensbeschlagnahmungen und die Einschüchterung von Familienangehörigen als Mittel der Unterdrückung gegen im Ausland lebende Dissidenten einsetzen, wodurch sie internationale Reisen und eine sichere Rückkehr verhindern, Eigentumsrechte einschränken und über die im Land verbliebenen Familienangehörigen indirekten Druck ausüben; in der Erwägung, dass es den Aufnahmestaaten durch die Beschränkungen der Zuständigkeit und den extraterritorialen Charakter solcher Praktiken besonders erschwert wird, Nötigung mittels Stellvertretern zu verhindern, zu dokumentieren und strafrechtlich zu verfolgen, wodurch wesentlich dazu beigetragen wird, dass sich die Opfer mit der Meldung von Vorfällen zurückhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Staaten, die transnationale Repression betreiben, häufig Mechanismen der internationalen und rechtlichen Zusammenarbeit missbrauchen, darunter Auslieferungs- und Informationsersuchen, Mechanismen für den Datenaustausch, gegenseitige Rechtshilfe, die Rahmen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und für die Cybersicherheit sowie Interpol-Ausschreibungen oder -Durchgaben, die im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung verwendet werden, um Personen aus politischen Gründen ausfindig zu machen, festzunehmen oder zwangsweise zurückzuführen, wodurch repressive Regime legitimiert werden, obwohl der politische Missbrauch nach dem Völkerrecht ausdrücklich verboten ist; in der Erwägung, dass insbesondere die violetten und silbernen Ausschreibungen von Interpol als operative Instrumente ohne individuelle Abhilfemaßnahmen oder Überprüfungsmöglichkeiten für die Betroffenen konzipiert sind, wodurch ihr Missbrauch im Zusammenhang mit transnationaler Repression erleichtert wird; in der Erwägung, dass die von autokratischen Akteuren ins Visier genommenen Personen durch den Austausch von Interpol-Daten, unter anderem von roten Ausschreibungen und Durchgaben, in Gefahr gebracht werden können; in der Erwägung, dass die Zahl der roten Ausschreibungen und Durchgaben von Interpol in den letzten zehn Jahren drastisch gestiegen ist und es sich dabei um das wichtigste Instrument handelt, das von denjenigen, die transnationale Repression ausüben, eingesetzt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Täterstaaten administrative und mobilitätsbezogene Formen transnationaler Repression durch Überwachung und Nötigung vonseiten diplomatischer oder konsularischer Missionen einsetzen, unter anderem im Wege der Annullierung oder Verweigerung der Verlängerung von Pässen, der Verweigerung von Konsulardiensten oder des Widerrufs der Staatsangehörigkeit, sodass Einzelpersonen genötigt werden, mit den Konsularbehörden zusammenzuarbeiten oder von Reisen abzusehen; in der Erwägung, dass die Verweigerung von Konsulardienste nicht nur Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten, sondern auch deren Familien betrifft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass finanzielle transnationale Repression den Missbrauch von FATF-Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit dem Ziel umfasst, falsche Anschuldigungen zu verbreiten und auf der Grundlage der Einhaltung der Vorschriften Kontosperrungen und die Kündigung von Bankkonten auszulösen; in der Erwägung, dass betroffene Einzelpersonen und Organisationen durch diese Praktiken um Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzdienstleistungen gebracht werden und dass ihre Existenzgrundlage sowie ihre staatsbürgerlichen und politischen Tätigkeiten gefährdet werden; in der Erwägung, dass die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) eine wichtige Schutzeinrichtung der EU ist, die Schnellreaktionsmechanismen gegen missbräuchliche Kontosperrungen und -kündigungen entwickeln und strenge Grenzen für den Datenaustausch mit Täterstaaten festlegen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass Verwaltungsverfahren von den Täterstaaten und ihren Helfern ausgenutzt werden können, insbesondere wenn vom Herkunftsstaat ausgestellte Dokumente benötigt werden oder wenn Dolmetscher als Stellvertreter eingesetzt werden, um Opfer einzuschüchtern oder zu nötigen;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Täter, Zusammenarbeit und Stellvertreterstrukturen</STRING></STRING></P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass aus den vom Parlament in Auftrag gegebenen Untersuchungen und unabhängigen Datensätzen hervorgeht, dass transnationale Repression ein globales Phänomen ist, und dass einer Untersuchung von Freedom House zufolge mehr als 25 % der Regierungen weltweit transnationale Repression betreiben, schätzungsweise 3,5 Millionen Menschen gefährdet sind und es dokumentierte Fälle transnationaler Repression in mehr als 100 Ländern gibt; in der Erwägung, dass transnationale Repression hauptsächlich von autoritären Regimen ausgeübt wird; in der Erwägung, dass Russland, China, Iran und Belarus zu den prominenten Tätern gehören, wenn es um transnationale Repression in Europa und weltweit geht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass aus den vom Parlament in Auftrag gegebenen Untersuchungen hervorgeht, dass bei der Mehrzahl der dokumentierten Vorfälle transnationaler Repression die Herkunfts- und die Aufnahmestaaten zusammengearbeitet haben oder schwache rechtsstaatliche Rahmenbedingungen ausgenutzt wurden, unter anderem durch den Missbrauch von Auslieferungsrahmen, der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und internationalen Organisationen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression oft regional gehäuft auftritt, was auf informelle oder formelle Kooperationsrahmen und gemeinsame Praktiken der Täterstaaten und ihrer Helfer, einschließlich der gegenseitigen Durchsetzung der Repression gegen im Exil lebende Gemeinschaften, Unionsbürger sowie Organisationen, schließen lässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland transnationale Repression weltweit am aggressivsten einsetzt, in der EU unter allen Herkunftsstaaten für die höchste Zahl dokumentierter Vorfälle verantwortlich ist, politische Auswanderung als strategische Bedrohung betrachtet und Praktiken wie Mord, versuchten Mord, digitale Überwachung, Schikanierung, Entführungskomplotte, Cyberangriffe, feindliche Geheimdienstoperationen, Erpressung, Verleumdungskampagnen, Einschüchterung von Diaspora-Gemeinschaften, Stigmatisierung, in Abwesenheit geführte Gerichtsverfahren, Nötigung mittels Stellvertretern, Drohungen gegen Familienangehörige, die systematische Instrumentalisierung internationaler Mechanismen der rechtlichen und finanziellen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Cybersicherheit und der Strafverfolgung sowie Drohungen gegen EU-Gesetzgeber anwendet; in der Erwägung, dass auf Russland ein unverhältnismäßig hoher Anteil der weltweiten öffentlichen roten Ausschreibungen von Interpol entfällt, der deutlich über der vergleichbaren Nutzung durch andere Staaten liegt; in der Erwägung, dass Russland auf bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Drittstaaten zurückgreift, um Auslieferungsersuchen gegen ihre Staatsangehörigen im Ausland zu erleichtern; in der Erwägung, dass die russischen Nachrichtendienste im Internet, häufig auf Telegram, Rekrutierungskampagnen für Auftragsmorde und terroristische Aktivitäten durchgeführt haben, die sich häufig gegen die russische Diaspora und politische Gegner richteten; in der Erwägung, dass Russland Maßnahmen der transnationalen Repression von Stellvertretern wie der Wagner-Gruppe, tschetschenischen Todesschwadronen, kulturellen Einrichtungen und in manchen Fällen mit der russisch-orthodoxen Kirche verbundenen Strukturen durchführen lässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass Belarus in alarmierendem Umfang transnationale Repression ausübt, auch auf dem Gebiet der EU, insbesondere durch physische Gewalt, den Missbrauch der Mechanismen von Interpol, die Verweigerung der Ausstellung von Reisedokumenten, den Einsatz von Spähsoftware, konsularische Zwangspraktiken, Rückführungen, die Beschlagnahme von Vermögenswerten und Einschüchterung; in der Erwägung, dass Belarus die roten Ausschreibungen von Interpol nutzt, um politische Gegner im Exil ins Visier zu nehmen, und im Rahmen von Strafverfahren, insbesondere von in Abwesenheit geführten Gerichtsverfahren, sowie durch Nötigung mittels Stellvertretern gegen die Diaspora und Dissidenten, einschließlich derjenigen, die in der EU leben, vorgeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass China die umfassendste und systematischste Kampagne transnationaler Repression weltweit durchführt und dabei auf eine umfassende extraterritoriale Infrastruktur zurückgreift, einschließlich staatsnaher Einrichtungen, Polizeidienststellen im Ausland, der Diaspora, akademischer Organisationen, Studentenvereinigungen, Medien und digitaler Netze, um Personen in Diaspora-Gemeinschaften und ihre Partner durch Überwachung, Schikanierung, rechtlichen und finanziellen Druck, Missbrauch von Interpol-Mechanismen, Rückführungen und die Einschüchterung von Familienangehörigen zu identifizieren, zu überwachen, einzuschüchtern und zu nötigen; in der Erwägung, dass China Zwangsmaßnahmen gegen europäische Einzelpersonen und Einrichtungen anwendet; in der Erwägung, dass Berichte von Menschenrechtsverteidigern darauf hindeuten, dass China ohne Rechtsgrundlage verdeckte Polizeidienststellen auf europäischem Boden betreibt und dort Stellvertreter einsetzt, wodurch Überwachung und Rückführungen möglich werden, unter anderem durch Drohungen gegen Familienangehörige und in einigen Fällen durch Entführungen; in der Erwägung, dass die chinesischen Staatsorgane Druck auf Wissenschaftler ausüben, damit diese als sensibel eingestufte Forschungsarbeiten, auch in Bezug auf Lieferketten und Zwangsarbeit oder auf Tibet und Taiwan, einstellen, und Künstler ins Visier nehmen, indem sie Veranstaltungen im Zusammenhang mit Taiwan absagen lassen; in der Erwägung, dass China ein führender Exporteur von Überwachungssystemen, Spähsoftware und Anwendungen für die datengestützte Polizeiarbeit ist, die von anderen autoritären Regimen eingesetzt werden, um ihre eigenen Diaspora-Gemeinschaften im Ausland zu überwachen und einzuschüchtern; in der Erwägung, dass in Hongkongs Gesetz über die nationale Sicherheit aus dem Jahr 2020 und in der Verordnung über den Schutz der nationalen Sicherheit aus dem Jahr 2024 die extraterritoriale Zuständigkeit geltend gemacht wird und sie für Maßnahmen der transnationalen Repression genutzt wurden, unter anderem indem europäischen Politikern Strafverfolgung und Auslieferung angedroht wurde sowie Haftbefehle gegen Aktivisten und Akademiker mit Wohnsitz in der EU erlassen und Kopfgelder gegen sie ausgelobt wurden; in der Erwägung, dass die Auslieferungsabkommen der EU mit China und Hongkong Anlass zu großer Besorgnis geben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass Iran seit Langem mutmaßliche Gegner im Ausland verfolgt und transnationale Repression in der EU ausübt, wobei die Operationen auf höchster Ebene der staatlichen Autorität geleitet und vom Geheimdienstministerium und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde, einschließlich deren Quds-Einheit, durchgeführt werden und dabei Taktiken wie Morde, Entführungen, Verschwindenlassen, glaubhafte Gewaltandrohungen, digitale Formen transnationaler Repression und Auslagerung von Repression an Gruppen der organisierten Kriminalität und andere Stellvertreter, Einschüchterung von Journalisten und Dissidenten, Cyberüberwachung, Nötigung von Familienangehörigen in Iran sowie dokumentierte Mord- und Entführungskomplotte gegen Oppositionelle auf europäischem Boden zur Anwendung kommen; in der Erwägung, dass durch diese Handlungen die öffentliche Sicherheit bedroht wird und die Grundrechte verletzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte ein wichtiges Instrument ist, um gegen Einzelpersonen und Organisationen vorzugehen, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind, einschließlich derjenigen, die an transnationaler Repression beteiligt sind; in der Erwägung, dass durch ihren wirksamen und konsequenten Einsatz zur Abschreckung, zur Rechenschaftspflicht und zum Schutz der Grundrechte beigetragen werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass in der EU derzeit eine gemeinsame Begriffsbestimmung, umfassende Datenerhebungsmechanismen und ein koordinierter, EU-weiter institutioneller Ansatz zur Bekämpfung von transnationaler Repression fehlen; in der Erwägung, dass diese auch außerhalb der EU fehlen, was die Prävention, die Identifizierung und die wirksame politische Reaktion erschwert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass viele Formen von transnationaler Repression verdeckt ausgeübt werden und daher in amtlichen Statistiken nur selten erfasst werden; in der Erwägung, dass es eine hohe Dunkelziffer bei den Fällen von transnationaler Repression gibt, auch in der EU, da die Personen, gegen die transnationale Repression gerichtet ist, häufig Vergeltungsmaßnahmen gegen Familienangehörige befürchten oder den Behörden aufgrund früherer Erfahrungen in autoritären Kontexten misstrauen; in der Erwägung, dass zu den zusätzlichen Hemmnissen für die Meldung eine fehlende Sensibilisierung und Schulung der Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden, fehlende niederschwellige und traumasensible Meldemechanismen, Sprachbarrieren und die kumulative psychologische Belastung durch anhaltende Einschüchterung, Überwachung und Schikanierung gehören; in der Erwägung, dass viele Opfer transnationaler Repression auch aufgrund der Ineffizienz der lokalen Strafverfolgung oder aus Angst, die Situation zu verschlimmern, davon absehen, Übergriffe zu melden; in der Erwägung, dass diese strukturell unzureichende Meldung ein anhaltendes Schutzdefizit für von transnationaler Repression betroffene Opfer und Gemeinschaften zur Folge hat, die faktengestützte Politikgestaltung und Rechenschaftspflicht beeinträchtigt und somit aufgrund des begrenzten Risikos einer Aufdeckung oder von Konsequenzen dazu beiträgt, dass die transnationale Repression durch die Täterstaaten fortgeführt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass viele EU-Aufnahmestaaten transnationale Repression nicht bekämpfen oder erfassen, wenn die Schwellenwerte für Strafbarkeit dabei nicht überschritten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass transnationale Repression im aktuellen Vorschlag für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie nicht erwähnt wird;</P></CONS><CONS><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Festlegung einer EU-weit einheitlichen Definition transnationaler Repression</STRING></STRING></P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass transnationale Repression eine schwerwiegende und zunehmende Bedrohung für die Demokratie, eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Einflussnahme aus dem Ausland darstellt, die die demokratische Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte sowie die Souveränität und Sicherheit der Aufnahmestaaten und ihre Fähigkeit, für den Schutz der in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Personen zu sorgen, untergräbt; betont, dass sich diese Tendenzen aufgrund der Aushöhlung internationaler Normen und des raschen technologischen Wandels, durch den auch die Kosten für die Durchführung solcher Handlungen sinken, voraussichtlich noch verstärken werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt Akte transnationaler Repression und der Einflussnahme aus dem Ausland, einschließlich solcher, die in EU-Mitgliedstaaten begangen werden, aufs Schärfste; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass transnationale Repression eine nicht hinnehmbare und rechtswidrige Praxis darstellt, die in erster Linie von autoritären Regime betrieben wird, und sich zu einem Null-Toleranz-Ansatz zu verpflichten, der ein entschiedenes, abgestimmtes und umfassendes Vorgehen gegen jegliche Form von transnationaler Repression erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Fehlen einer klaren Definition transnationaler Repression zu der hohen Dunkelziffer beiträgt, wirksame politische Maßnahmen verhindert und den Einsatz von Instrumenten zur Rechenschaftspflicht, einschließlich Sanktionsmechanismen, behindert; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage der in diesem Bericht und in früheren Berichten des Europäischen Parlaments dargelegten Begriffsbestimmung eine EU-weit einheitliche Definition transnationaler Repression anzunehmen und diese Definition systematisch in alle politischen Maßnahmen und Instrumente der EU aufzunehmen, einschließlich der Außenpolitik, der Politik in den Bereichen Justiz und Inneres, der Digitalpolitik, der Haushaltsordnung und der Sanktionsregelungen, um zu verhindern, dass die rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen der EU zu repressiven Zwecken missbraucht werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, transnationale Repression in ihren nationalen Rechtsvorschriften zu kodifizieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>definiert transnationale Repression als vorsätzliche Handlungen oder Drohungen von Staaten, einschließlich repressiver oder autoritärer Regime, von mit dem Staat verbundenen Einrichtungen oder von Einrichtungen, die unter dem Einfluss eines Staates stehen oder auf die ein Staat Druck ausübt, sowie von deren Stellvertretern, die dazu dienen, ihre Interessen zu verteidigen und zu fördern, indem sie außerhalb ihrer Landesgrenzen tätig werden, um im Ausland lebende Einzelpersonen oder Gruppen oder deren Unterstützungsnetze oder Familienangehörige einzuschüchtern, zu bedrohen, zum Schweigen zu bringen, zu nötigen, zu kontrollieren oder ihnen auf andere Weise zu schaden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass transnationale Repression auf ein breites Spektrum von Einzelpersonen und Gruppen abzielt, darunter Dissidenten, Journalisten, Aktivisten, Akademiker und Mitglieder der Diaspora sowie ihre Familienangehörigen; stellt fest, dass transnationale Repression nicht nur die Diaspora betrifft, sondern auch gegen Organisationen und Personen gerichtet ist, die Opfer verteidigen oder unterstützen, einschließlich solcher, die keine nationale Verbindung zum Täterstaat haben; ist zutiefst besorgt über den schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raum und die Unterdrückung von im Exil lebenden Gemeinschaften, deren Stimmen bei der Dokumentation der Menschenrechtslage und der Menschenrechtsverletzungen eine zentrale Rolle spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">betont, dass transnationale Repression ein breites und immer größeres Spektrum an Zwangsmaßnahmen umfasst, darunter</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>physische Formen transnationaler Repression, wie gezielte Tötungen, Entführungen, Gewalt, Rückführungen, Verschleppungen, Abschiebungen und Angriffe auf Eigentum,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>Rechtsmissbrauch und verwaltungsrechtlicher Missbrauch – einschließlich des Missbrauchs von Konsulardiensten, Auslieferungsverfahren und Rechtshilfeverfahren – wie in Abwesenheit geführte Gerichtsverfahren, Missbrauch internationaler Ausschreibungen, Einfrieren von Vermögenswerten und Beschränkungen des Zugangs zu Bank- und Finanzdienstleistungen, unbegründete Strafanzeigen, selektive Strafverfolgung, Verweigerung von Genehmigungen, Lizenzen oder Zulassungen ohne triftigen Grund oder willkürliche Geldbußen oder Strafen,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>nicht physische Methoden der Nötigung wie digitale Überwachung, Bedrohung, Einschüchterung, digitale Belästigung, Missbrauch von Spähsoftware, Hacking, Erpressung, Anschuldigungen wegen Terrorismus oder Gefährdung der Staatssicherheit, Schikanierung von Familienangehörigen und Nötigung mittels Stellvertretern – unter anderem durch diplomatische oder konsularische Vertretungen, Gruppen der organisierten Kriminalität, private Akteure oder mit dem Staat verbundene und ihm nahestehende Einrichtungen, die im Ausland tätig sind;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die Mitgliedstaaten derzeit in unterschiedlichem Maße von transnationaler Repression betroffen sind und hinsichtlich der Sensibilisierung, der institutionellen Vorsorge und der Schutzmechanismen auf einem unterschiedlichem Stand sind; betont jedoch, dass transnationale Repression nicht wirksam durch isolierte einzelstaatliche Maßnahmen bekämpft werden kann, da die Täter grenzüberschreitend tätig sind und Unterschiede zwischen den nationalen Systemen ausnutzen, und dass daher die Mitwirkung und Bereitschaft aller Mitgliedstaaten im Rahmen einer koordinierten EU-Strategie erforderlich sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verbesserung der EU-Koordinierung, der Datenerhebung und der institutionellen Reaktion</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass Fälle von transnationaler Repression deutlich zu selten gemeldet werden, obwohl die Erhebung zuverlässiger Daten entscheidend dafür ist, ihr Ausmaß zu verstehen; stellt fest, dass die Opfer transnationaler Repression möglicherweise zögern, Vorfälle zu melden, weil sie Vergeltungsmaßnahmen gegen Familienangehörige befürchten, den Behörden aufgrund von Erfahrungen in autoritären Ländern misstrauen oder mit Sprachbarrieren konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, gemeinsam mit den einschlägigen EU-Einrichtungen, einschließlich Europol, einen EU-Mechanismus für die Erhebung, Überwachung und Meldung von Daten über transnationale Repression einzurichten, der Vorfälle innerhalb der EU und weltweit abdeckt, es Behörden und Interessenträgern ermöglicht, Beiträge zu leisten, und von der Kommission und den Mitgliedstaaten genutzt werden kann, um ihre Strategien zur Bekämpfung von transnationaler Repression zu entwickeln, zu verfeinern und zu bewerten; betont, dass gemeinsame Verfahren benötigt werden und die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern in diesem Bereich sichergestellt werden muss; betont, dass die Meldekanäle mehrsprachig und traumasensibel sein sollten und dabei gleichzeitig für einen soliden Datenschutz und Vertraulichkeit gesorgt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass strafbare und nicht strafbare Handlungen, die einen Bezug zu transnationaler Repression aufweisen, in der gesamten EU einheitlich als solche erfasst werden, und dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, den Aspekt der transnationalen Repression zu erkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass eine starke Verschlüsselung und strenge Schutzvorkehrungen erforderlich sind, damit die über diese Kanäle ausgetauschten Informationen nicht von unbefugten Akteuren abgefangen, missbraucht oder abgerufen werden können und die Opfer keiner weiteren Gefahr ausgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass Meldungen, die über diese Kanäle eingehen, rasch bewertet werden sollten und bei Bedarf konkrete Maßnahmen der zuständigen Behörden ergriffen werden sollten, einschließlich Untersuchungen und Bemühungen zur Ermittlung möglicher Verbindungen zu ausländischen Geheimdienstakteuren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass Organisationen der Zivilgesellschaft die wichtige Aufgabe zukommt, die verborgensten Formen transnationaler Repression zu dokumentieren, darunter digitale Überwachung, finanzielle Repression, administrative Schikanen und Nötigung mittels Stellvertretern; hebt hervor, dass die derzeitige Datenerhebung zu transnationaler Repression nach wie vor hauptsächlich auf nichtstaatlichen Quellen beruht, von denen viele mit erheblichen finanziellen Engpässen zu kämpfen haben, was den dringenden Bedarf an Überwachungsmechanismen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU noch verstärkt; bekräftigt, dass die Zivilgesellschaft, Journalisten, Hinweisgeber und andere Personen, die Mechanismen und Fälle von transnationaler Repression aufdecken und dadurch häufig hohen persönlichen Risiken ausgesetzt sind, unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, einen engen Austausch mit den Diaspora-Gemeinschaften zu pflegen, die am stärksten von transnationaler Repression bedroht sind; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien und Empfehlungen zum Schutz im Exil lebender gefährdeter Gruppen zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Schulungen für Strafverfolgungs-, Justiz-, Finanz-, Cybersicherheits-, Einwanderungs- und Asylbehörden zur Aufdeckung und Bekämpfung transnationaler Repression anzubieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die betroffenen Gemeinschaften in die Ausarbeitung und Durchführung dieser Schulungen einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert nachdrücklich die Schaffung eines umfassenden Rahmens, um der Fragmentierung der nationalen Maßnahmen entgegenzuwirken und die Koordinierung und den Informationsaustausch zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, den Mitgliedstaaten, den einzelstaatlichen Menschenrechtsinstitutionen und den einschlägigen Interessenträgern sicherzustellen; betont, dass eine verstärkte dienststellenübergreifende Zusammenarbeit und ein strukturierter politischer Dialog erforderlich sind, um für eine kohärente und wirksame Reaktion der EU zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Anlaufstellen für transnationale Repression zu benennen, die für die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden auf allen Ebenen zuständig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den regelmäßigen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über ein Netz dieser nationalen Anlaufstellen für transnationale Repression zu erleichtern, damit sie sich über Erfahrungen, Tendenzen, bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse austauschen können; fordert, dass die nationalen Anlaufstellen regelmäßig zu Sitzungen des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz eingeladen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission systematisch über die Entwicklungen auf nationaler Ebene Bericht zu erstatten und ihre nationalen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen, um der grenzüberschreitenden Dimension transnationaler Repression wirksamer zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, jährlich einen öffentlichen Bericht über transnationale Repression mit Auswirkungen auf die EU zu veröffentlichen, in dem Tendenzen, Muster und neu auftretende Risiken bewertet werden, einschließlich selten gemeldeter Formen wie digitale Überwachung, finanzielle Repression, administrative Schikane und Nötigung mittels Stellvertretern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Aktualisierung der Mandate von Europol und Eurojust vorzulegen, damit transnationale Repression wirksamer bekämpft werden kann; fordert Europol und Eurojust auf, der engen Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von transnationaler Repression Vorrang einzuräumen und für einen besseren Informationsaustausch zu sorgen, unter anderem durch spezielle Schulungen sowie gezielte Bewertungen der Bedrohung durch transnationale Repression;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den EAD auf, die Koordinierung innerhalb der bestehenden außenpolitischen Instrumente der EU zu verstärken, um transnationaler Repression wirksamer entgegenzuwirken, unter anderem durch eine Verstärkung der EU-Präsenz in Drittstaaten und durch eine Stärkung der Anlaufstellen in den EU-Delegationen, damit Fälle von transnationaler Repression in Drittstaaten zur Sprache gebracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert den Rat auf, einen Koordinator für die Bekämpfung transnationaler Repression zu ernennen, der als zentrale Anlaufstelle fungieren und zur Ausarbeitung einer allgemeinen Strategie der EU zu transnationaler Repression beitragen könnte; ist der Ansicht, dass dieser Koordinator in die Arbeit des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz einbezogen werden und diese ergänzen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass bei allen Maßnahmen zur Erhebung von Daten und zur Unterstützung der Opfer, allen Schutzmaßnahmen und allen sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung transnationaler Repression den spezifischen Risiken, denen ethnische und religiöse Minderheiten sowie LGBTIQ+-Personen ausgesetzt sind, und kulturellen Besonderheiten Rechnung getragen werden sollte sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen und sich überschneidende Formen der Schutzbedürftigkeit systematisch berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung von Personen, die transnationaler Repression ausgesetzt sind</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert einen umfassenden, auf die Opfer ausgerichteten und intersektionalen Ansatz für den Schutz und die Unterstützung von Personen, die transnationaler Repression ausgesetzt sind, bei dem sofortige und langfristige Schutzmaßnahmen mit maßgeschneiderter Unterstützung für Personen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, kombiniert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, geschlechtersensible Schutzmaßnahmen für Frauen und LGBTIQ+-Personen zu ergreifen, die transnationaler Repression ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass Prävention, Schutz, Stabilisierung, Rechenschaftspflicht und Abschreckung erforderlich sind und dass bestehende Schutzdefizite abgebaut werden müssen und dazu unter anderem Zugang zu rechtlicher, administrativer und psychosozialer Unterstützung ermöglicht werden muss; betont ferner, dass in den zuständigen Behörden die Fähigkeit entwickelt werden muss, schnell zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt die schwerwiegenden psychologischen, sozialen und sicherheitspolitischen Folgen transnationaler Repression für die Opfer und ihre Familien hervor; fordert die Mitgliedstaaten auf, psychosoziale Schäden als integrales Merkmal transnationaler Repression einzustufen und für Zugang zu mehrsprachiger, traumasensibler psychologischer Betreuung zu sorgen; weist in diesem Zusammenhang auf die Folgen und die psychische Belastung hin, die strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) für Journalisten oder rechtlicher Druck für Akademiker mit sich bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, den Missbrauch von Rechtssystemen als eine Form von transnationaler Repression anzuerkennen und sicherzustellen, dass die Opfer transnationaler Repression Zugang zu spezialisiertem Rechtsbeistand sowie zu wirksamen, verhältnismäßigen und durchsetzbaren Rechtsbehelfen und Wiedergutmachung haben, einschließlich Entschädigung und Erstattung der Prozesskosten, die sich aus missbräuchlichen oder schikanösen Verfahren ergeben, durch die Täter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Unterstützung bereitzustellen, damit Personen, die transnationaler Repression ausgesetzt sind, ihre berufliche und staatsbürgerliche Tätigkeit fortsetzen können, und für einen wirksamen und schnellen Schutz derjenigen zu sorgen, die sich dafür entscheiden, Missbrauch öffentlich zu dokumentieren oder zu melden; begrüßt in diesem Zusammenhang die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von SLAPP-Klagen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (ABl. L, 2024/1069, 16.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; ist der Ansicht, dass ähnliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die akademische Freiheit vor äußerem Druck zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf, dauerhafte Kontakte zu Gemeinschaften aufzubauen, die transnationaler Repression ausgesetzt sind, und vertrauenswürdige Kanäle für die Kommunikation mit ihnen sowie Strukturen zur Zusammenarbeit mit ihnen einzurichten, um für das Thema zu sensibilisieren, eine sichere Meldung von Vorfällen zu ermöglichen und sich wandelnde Muster transnationaler Repression besser zu verstehen, einschließlich Verhaltensweisen, die noch nicht den Straftatbestand erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, betroffene Personen und Gemeinschaften zu ermitteln und als wichtige Ersthelfer zu unterstützen; nimmt die Rolle von im Exil lebenden Journalisten als wichtige Verbündete bei der Bekämpfung autoritärer Propaganda sowie der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die EU-Strategie für die Zivilgesellschaft umzusetzen, und spricht sich für eine bessere Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch zwischen der Zivilgesellschaft und den Organen und Mitgliedstaaten der EU aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert den EAD auf, den Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie und die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu aktualisieren und darin ausdrücklich auch auf transnationale Repression einzugehen, einschließlich des Schutzes und der Unterstützung von im Exil und in Diaspora-Gemeinschaften lebenden Menschenrechtsverteidigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine vorhersehbare Finanzierung dieser Unterstützung für Opfer zu sorgen, unter anderem im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und von Horizont Europa;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Prävention und Bekämpfung spezifischer Formen transnationaler Repression</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Physische Formen transnationaler Repression</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, neue Mechanismen zu entwickeln oder bestehende Mechanismen anzupassen, mit denen dem grenzüberschreitenden Charakter physischer Formen transnationaler Repression Rechnung getragen wird, einschließlich Überwachung, Nötigung, Übergriffen und versuchter Entführungen, um sicherzustellen, dass solche Handlungen systematisch aufgedeckt, untersucht und als staatlich motivierte Repression und nicht als vereinzelte Straftaten behandelt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Digitale und technologiegestützte Formen transnationaler Repression</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, digitale Formen transnationaler Repression wie Zensur, Desinformation, Verleumdungskampagnen, Online-Belästigung und Einschüchterung, die durch von Online-Plattformen unterstützte Mechanismen ermöglicht werden, wie auf dem Nutzerverhalten beruhende Empfehlungssysteme, Scheinkonten und Bot-Netzwerke, als solche einzustufen, zu unterbinden und zu bekämpfen; betont, dass die besondere Herausforderung im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen digitalen Formen transnationaler Repression und die besonderen Folgen dieser Art von Repression für Frauen, die transnationaler Repression ausgesetzt sind, anerkannt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Durchsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften, darunter das Gesetz über digitale Dienste, die Verordnung über künstliche Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, transnationaler Repression Rechnung zu tragen, um eine konsequente Durchsetzung, strenge Ausfuhrkontrollen und Mechanismen zur Rechenschaftspflicht sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert digitale Plattformen nachdrücklich auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Bedrohungen durch digitale Formen transnationaler Repression zu mindern und ihnen entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob digitale Formen transnationaler Repression die Kriterien für eine Einstufung als Tätigkeit erfüllen, die negative Auswirkungen auf die „Grundrechte“ im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste hat; fordert die Kommission auf, den Auswirkungen transnationaler Repression bei den bevorstehenden Überarbeitungen der Leitlinien in Bezug auf Risikobewertungs- und Risikominderungsmaßnahmen für sehr große Online-Plattformen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, unter anderem durch die Untersuchung der systemischen Risiken, die von Plattformen wie WeChat und TikTok ausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über den Einsatz künstlicher Intelligenz als Instrument transnationaler Repression durch Drittstaaten und deren Stellvertreter zum Ausdruck, unter anderem durch KI-gestützte digitale Überwachung, den Einsatz von Spähsoftware, Phishing- und Hacking-Angriffe, Doxing, automatisierte Online-Belästigung sowie koordinierte Desinformationskampagnen in den sozialen Medien; fordert das Büro für Künstliche Intelligenz der Kommission auf, die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf transnationale Repression weiter zu untersuchen und konkrete Schutzmaßnahmen vorzuschlagen, um den Missbrauch von KI-Systemen zu verhindern, durch den grenzüberschreitende Überwachung, Nötigung oder Unterdrückung ermöglicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass das Recht auf sichere und private Kommunikation ein Grundrecht ist; verurteilt nachdrücklich den Einsatz von Spähsoftware und Überwachungstechnologien durch Drittstaaten und ihre Stellvertreter gegen Personen in der EU; nimmt mit Besorgnis dokumentierte Fälle zur Kenntnis, an denen private Unternehmen beteiligt sind, die fortgeschrittene Spähsoftware und digitale Überwachungsinstrumente entwickeln und ausführen, die für transnationale Repression eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist auf den Bericht seines Untersuchungsausschuss zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware (PEGA) hin, der Empfehlungen zur Bekämpfung des illegalen Einsatzes von Spähsoftware, insbesondere intrusiver Spähsoftware, enthält; bedauert, dass die Kommission die Empfehlungen bis heute nicht berücksichtigt hat, obwohl die Probleme weiterhin bestehen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Empfehlungen des PEGA-Untersuchungsausschuss des Parlaments umzusetzen, die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung und den Missbrauch von Spähsoftware zu verstärken und Mängel in den nationalen Rechtsvorschriften durch eine bessere Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften wie der Geldwäscherichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/849/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, den Vergabevorschriften und der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu beheben; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, für eine strenge Überwachung der Märkte für Spähsoftware, wirksame Mechanismen zur Rechenschaftspflicht und die Einstufung der unter Verstoß gegen das EU-Recht im Auftrag ausländischer Staaten erfolgenden unrechtmäßigen Datenerhebung als Straftat zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert, dass Technologieunternehmen und andere private Akteure zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie transnationale Repression erleichtern, indem sie etwa Risiken für die Grundrechte von in der EU ansässigen Personen nicht mindern, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der betreffenden Apps für staatlich geförderte Überwachung, die Zensur politischer Äußerungen und die Erleichterung von transnationaler Repression gegen Diaspora-Gemeinschaften; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen bei der Moderation von Inhalten die Menschenrechte zugrunde legen; fordert diese Plattformen auf, Mechanismen zur raschen Reaktion für schutzbedürftige Personen einzurichten, darunter vorrangige Meldekanäle, eine zeitnahe Überprüfung durch Menschen, Schutzmaßnahmen gegen die willkürliche Entfernung von Inhalten sowie wirksame Maßnahmen gegen Doxing, Kontoübernahmen und koordinierte Online-Belästigung;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nötigung mittels Stellvertretern und Repression von Familienangehörigen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen Familienangehörige von im Exil lebenden Personen als eigenständige und schwerwiegende Form transnationaler Repression einzustufen sind, und zwar unabhängig davon, ob diese innerhalb der EU oder in Drittstaaten stattfinden; fordert, dass auf Familien gerichtete Einschüchterungen, Inhaftierungen, die Beschlagnahmung von Eigentum, Reiseverbote und ähnliche Praktiken im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen, Sanktionsmaßnahmen und diplomatischen Maßnahmen der EU systematisch behandelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass Familienzusammenführungen und andere Schutzmaßnahmen das Risiko einer Nötigung mittels Stellvertretern verringern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bekämpfung der Strukturen, die transnationale Repression ermöglichen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, strukturelle Schwachstellen in Verwaltungs-, Rechts- und Finanzsystemen der EU und der Mitgliedstaaten, die für transnationale Repression ausgenutzt werden können und unter anderem in Konsulardiensten bestehen, zu ermitteln, zu bewerten und zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Strukturen für transnationale Repression missbraucht werden, und dazu etwa risikobewusste Schutzmaßnahmen einzuführen, bei Bedarf alternative Verfahren zu schaffen und die Aufsicht über rechtliche, administrative und finanzielle Infrastrukturen – einschließlich Bewertungen der Auswirkungen auf die Grundrechte, Programmen zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen und Rahmenwerken zur Bekämpfung der Geldwäsche – zu verstärken, um einen Missbrauch durch Täter zu verhindern und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit Investitionen verbundene Aufenthaltsgenehmigungen und ähnliche Programme für „goldene Visa“ für Personen, die glaubhaft mit Regimen oder Netzwerken in Verbindung stehen, von denen bekannt ist, dass sie sich an transnationaler Repression beteiligen, streng zu prüfen – und bei Bedarf zu widerrufen –, um zu verhindern, dass Täter und Mittäter in der EU Aufenthaltsrechte erwerben, die illegale Aktivitäten erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Missbrauch internationaler Kooperationsmechanismen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, wachsam zu bleiben und informelle, mit Gewaltandrohung verbundene oder außergerichtliche Ersuchen ausländischer Stellen zur Überwachung, Inhaftierung, Einschränkung, Einschüchterung oder Auslieferung von im Exil lebenden Personen oder Angehörigen von Diaspora-Gemeinschaften abzulehnen, zu dokumentieren und zu melden, auch wenn solche Ersuchen über diplomatische Kanäle übermittelt werden; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Prüfung, die Personen betreffen, die von transnationaler Repression bedroht sind; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, von der Auslieferung von Opfern oder potenziellen Opfern von transnationaler Repression abzusehen und deren Schutz in der EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden, die Justizbehörden und die anderen zuständigen Stellen, die Interpol-Daten erhalten und bilaterale Kooperationsabkommen mit Ländern umsetzen, die verdächtigt werden, transnationale Repression anzuwenden, angemessen geschult sind, um Missbrauchsrisiken zu ermitteln und zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass zur Bekämpfung des Missbrauchs von Interpol in innerstaatlichen Rechtsvorschriften und operativen Leitlinien festgeschrieben werden muss, dass Interpol-Ausschreibungen und -Durchgaben vor ihrer Veröffentlichung nicht derselben Prüfung unterliegen wie Haftbefehle und nicht als diesen gleichwertig behandelt werden sollten; betont, dass die Voraussetzungen und Bewertungen für Abhilfemaßnahmen von Interpol im Rahmen der Bekämpfung von transnationaler Repression überprüft werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene einen Rechtsbehelfsmechanismus für missbräuchliche rote Ausschreibungen von Interpol einzurichten, die Aussetzung der Zusammenarbeit in Fällen in Erwägung zu ziehen, in denen Bedenken hinsichtlich des ordnungsgemäßen Verfahrens bestehen oder Urteile in Abwesenheit verhängt werden, und die Anerkennung von Ersuchen aus Täterstaaten auszusetzen bzw. keine Unterstützung infolge solcher Ersuchen zu leisten, bis die Unabhängigkeit der Justiz wiederhergestellt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, sich innerhalb von Interpol dafür einzusetzen, dass jährlich detaillierte Statistiken für jede Art von Ausschreibung und Durchgabe veröffentlicht werden, aufgeschlüsselt nach dem ausstellenden Staat und unter Angabe der Anzahl sowie der Gründe für Genehmigungen, Ablehnungen und Löschungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert, dass angemessene Reformen und Ressourcen eingeführt werden, damit langfristige Lösungen bereitgestellt werden können, mit denen politisch motivierte rote Ausschreibungen und Durchgaben unterbunden werden, einschließlich der Festlegung von Benchmarks zur Verhinderung des Missbrauchs des Interpol-Ausschreibungssystems und einer verstärkten Kontrolle von Regierungen mit einer schlechten Bilanz in Bezug auf die Menschenrechte oder transnationale Repression;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Finanzielle und verwaltungstechnische Mittel der Repression</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die EU-Finanzaufsichtsbehörden und die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Einhaltung der FATF-Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und für die Cybersicherheit als Instrument der transnationalen Repression gegen die Zivilgesellschaft und ihre Geldgeber, Journalisten und Diaspora-Gemeinschaften, Unternehmer und deren Unternehmen und Partner sowie Einzelpersonen missbraucht werden können; fordert die Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten auf, mit den Finanzaufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, um dem Missbrauch von Finanzsystemen und Reisedatenbanken, die zur Erleichterung von transnationaler Repression genutzt werden, vorzubeugen und dagegen vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die EU-Finanzaufsichtsbehörden, einschließlich der AMLA, auf, Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um eine derartige Manipulation zu verhindern, darunter Überprüfungen vor der Sperrung von Konten sowie geeignete Kontroll- und Datenschutzmaßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die EU-Finanzaufsichtsbehörden auf, auf die Opfer ausgerichtete Rechtsbehelfsmechanismen zu erarbeiten, um bei Finanzmanipulation und langfristigen Schäden Abhilfe zu schaffen, etwa in Form öffentlicher Korrekturmechanismen; fordert eine verstärkte Koordinierung zwischen Finanzaufsichtsbehörden, Finanzinstituten und den zuständigen Aufsichtsbehörden sowie den für die Bekämpfung transnationaler Repression zuständigen EU-Gremien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen einzurichten, mit denen dafür gesorgt wird, dass Personen, bei denen glaubhaft ein Risiko transnationaler Repression besteht, einen garantierten Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen haben und auf Notfallmechanismen für die finanzielle Kontinuität oder Liquidität zurückgreifen können, falls die Repression zu einem plötzlichen Einfrieren von Vermögenswerten führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die zentralen Meldestellen auf, mit transnationaler Repression verbundene Finanzmuster zu ermitteln und systematisch zu analysieren sowie relevante Erkenntnisse an die Koordinierungsstellen der EU und der Mitgliedstaaten für transnationale Repression weiterzuleiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Strafverfolgungs-, Justiz-, Finanz- und Cybersicherheitsbehörden speziell darin geschult werden, mit transnationaler Repression in Verbindung stehende Finanzmuster zu erkennen, einschließlich des Missbrauchs von Instrumenten der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“, von Interpol und von Reisedatenbanken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, den Finanzinstituten Leitlinien an die Hand zu geben, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Finanzaufsichtsbehörden befugt sind, die ihnen vorliegenden Daten an Strafverfolgungs- und Justizbehörden weiterzugeben, und wirksame nationale Beschwerde- und Überprüfungsverfahren einzuführen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Schutz der Asyl-, Migrations- und Konsulardienste vor Missbrauch zum Zwecke transnationaler Repression</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>hebt die Verweigerung von Konsulardiensten als eine Form transnationaler Repression hervor, die mit Einschüchterung, Überwachung oder Nötigung in Verbindung gebracht werden kann; verurteilt den Einsatz von Reisebeschränkungen durch die Täterstaaten, einschließlich des Entzugs von Reisepässen, der Verweigerung von Konsulardiensten und anderer Reisebeschränkungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission auf, offizielle Leitlinien zur Bekämpfung konsularischer Zwangsmaßnahmen zu erlassen, damit sich Personen, die von transnationaler Repression betroffen sind, nicht zu ihren nationalen Botschaften oder Konsulaten im Ausland begeben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die individuellen Umstände von Antragstellern, die Opfer von transnationaler Repression sind, angemessen berücksichtigt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die übrigen Länder des Schengen-Raums auf, den EU-Visakodex und das EU-Handbuch konsequent und flexibel anzuwenden, um den Schutzbedürfnissen von Personen gerecht zu werden, die von transnationaler Repression betroffen sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der Abschreckung und der Rechenschaftspflicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass die mit transnationaler Repression verbundenen Kosten erhöht werden müssen und die Abschreckung verstärkt werden muss, unter anderem durch eine wirksame Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der Täter und derjenigen, die ihnen dabei helfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, klare rechtliche Haftungsregelungen für Personen und Organisationen festzulegen, die wissentlich Akte transnationaler Repression, die im Auftrag ausländischer Staaten begangen werden, unterstützen oder davon profitieren; fordert darüber hinaus die wirksame Umsetzung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte, unter anderem gemäß der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit; ist der Ansicht, dass eine geeignete Maßnahme, um dem zunehmenden Phänomen der transnationalen Repression durch autoritäre Regime gegen in der EU ansässige Personen entgegenzuwirken, darin besteht, zu zeigen, dass die EU eine abschreckende Macht sein kann; fordert die EU daher nachdrücklich auf, ihre eigenen Verteidigungsfähigkeiten weiter auszubauen und Abhängigkeiten abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Prävention und hinsichtlich der Rechenschaftspflicht zu verstärken und dazu unter anderem vor ihrer Akkreditierung zu überprüfen, ob Diplomaten, Beamte der betreffenden Länder, Dolmetscher, Vertreter von Lobbyisten und andere einschlägige Akteure an transnationaler Repression mitwirken, und angemessene Maßnahmen – einschließlich Ausweisungen, Einreiseverbote oder die Aussetzung der Akkreditierung – gegen Personen zu verhängen, die für solche Handlungen verantwortlich sind; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, einschlägige Informationen an die Partnerländer weiterzugeben, um eine erneute Akkreditierung oder weiteren Missbrauch zu verhindern; betont, dass die Risiken, die von der Unterwanderung demokratischer oppositioneller Gruppen im Ausland durch transnationale Repression ausgehen, zur Kenntnis genommen werden müssen und dass koordinierte, gemeinsame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um solchen Aktivitäten vorzubeugen und ihnen entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Missbrauch von Justiz- oder Strafverfolgungsmechanismen durch den Täterstaat oder staatsnahe Akteure zu überwachen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf diese Staaten in Erwägung zu ziehen, wenn hinreichende Beweise vorliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Rechtsrahmen Eingriffe in die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Rechte verbieten, auch wenn solche Handlungen im Namen einer ausländischen Macht durchgeführt werden, und dass diese Beteiligung bei der Verurteilung für damit zusammenhängende Straftaten als erschwerender Faktor gewertet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert den Rat auf, die Möglichkeit zu prüfen, transnationale Repression gemäß Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als schwere Straftat mit grenzüberschreitender Dimension einzustufen, um erforderlichenfalls gemeinsame EU-Vorschriften für Definitionen und Sanktionen festzulegen; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des Verbots ausländischer Überwachungstätigkeiten in der EU und insbesondere jener Aktivitäten auf den Weg zu bringen, die unter transnationale Repression fallen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert die Strafverfolgungs- und Justizbehörden auf, Fälle von transnationaler Repression zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, die nach dem Römischen Statut Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem EAD die Risiken im Zusammenhang mit transnationaler Repression in die Reiseinformationen und konsularischen Leitlinien der EU aufzunehmen, unter anderem durch gezielte Reisehinweise für Länder, für die belastbare Hinweise auf eine Beteiligung staatlicher Behörden oder Stellvertreter an transnationaler Repression vorliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, dafür zu sorgen, dass Personen und Organisationen, die sich an transnationaler Repression beteiligen, systematisch für eine Aufnahme in die Liste gemäß der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte in Betracht gezogen werden, und transnationale Repression ausdrücklich als Grund für eine Aufnahme in die Liste gemäß der künftigen Sanktionsregelung der EU im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Finanzmittel in forensische Untersuchungen, Finanzermittlungen und digitale Ermittlungen im Zusammenhang mit transnationaler Repression zu investieren, um transnationale Repression aufzudecken, zuzuordnen und zu dokumentieren sowie von Opfern angestrengte Gerichtsverfahren zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, der Ermittlung und Zerschlagung von Netzen transnationaler Repression, einschließlich Stellvertretern und Verbindungen zur organisierten Kriminalität, durch eine verstärkte Koordinierung zwischen Sicherheits-, Justiz- und Finanzbehörden Vorrang einzuräumen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Positionierung der Europäischen Union als weltweiter Vorreiter bei der Bekämpfung transnationaler Repression</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, die Bekämpfung transnationaler Repression systematisch in das auswärtige Handeln der EU einzubeziehen, unter anderem in die politischen Dialoge und Menschenrechtsdialoge, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Bewerberländern sowie die Public Diplomacy, und Bedenken öffentlich anzusprechen; fordert die Kommission und den EAD auf, in internationale Abkommen und Kooperationsrahmen Bedingungen, die dem Missbrauch multilateraler und bilateraler Kooperationsabkommen in Strafsachen im Bereich transnationaler Repression vorbeugen, und die Möglichkeit einer Aussetzung aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Fälle von transnationaler Repression, einschließlich Nötigung mittels Stellvertretern und Repression von Familienangehörigen, in den bilateralen Beziehungen zu den Täterstaaten zur Sprache zu bringen und die Einstellung derartiger Praktiken zu fordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, die strategische Kommunikation zum Thema transnationale Repression zu verstärken, diese ausdrücklich als globale Bedrohung anzuerkennen, die Täter scharf zu verurteilen und die Unterstützung der EU für die betroffenen Personen zum Ausdruck zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert den EAD auf, transnationale Repression ausdrücklich in das Mandat der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte aufzunehmen und sicherzustellen, dass dieses Thema in den Menschenrechtsberichten der EU angesprochen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, bei der Ausarbeitung von Finanzierungs-, Kooperations- und Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten das Risiko transnationaler Repression systematisch zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Kommission auf, transnationale Repression als Kategorie in ihre Berichte über die Rechtsstaatlichkeit und ihre Erweiterungsberichte aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Thema transnationale Repression bei der Umsetzung des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie zu einer Priorität zu machen, insbesondere für das Europäische Zentrum für demokratische Resilienz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert die künftigen Ratsvorsitze auf, dem Thema transnationale Repression in der Agenda der EU Vorrang einzuräumen, den Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und auf eine Mitteilung des Rates hinzuarbeiten, in der ein kohärenter Ansatz der EU zur Bekämpfung transnationaler Repression dargelegt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>begrüßt die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 zu transnationaler Repression und fordert den Rat und die Kommission auf, die Koordinierung auf der Ebene der G7, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen weiter zu verstärken, unter anderem durch ein nachhaltiges Engagement im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und durch die Unterstützung der Arbeit des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte; fordert darüber hinaus, dass systematische Praktiken transnationaler Repression durch Täterstaaten bei der Bewertung der Beteiligung dieser Länder an zwischenstaatlichen Gremien und ihrer Initiativen in zwischenstaatlichen Gremien berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für ein Übereinkommen des Europarats zu transnationaler Repression einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass die EU eng mit gleichgesinnten Verbündeten zusammenarbeiten sollte, unter anderem durch den Austausch über bewährte Verfahren in den Bereichen Gesetzgebung, Opferschutz, Zurechnung von Straftaten und Sanktionen gegen Netze von Stellvertretern;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>