<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0204</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Rolle des Handels bei der Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0148/2026 - Berichterstatter: Juan Ignacio Zoido Álvarez)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 zu der Rolle des Handels bei der Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU (2025/2113(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 79I vom 21.3.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/452/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1781/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2675 vom 7.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2675/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1252 vom 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung zu kritischen Rohstoffen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1735 vom 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2747 vom 8.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2747/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2023 zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, zwecks weiterer Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten (C(2023)6689),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2025/63 der Kommission vom 15. Januar 2025 zur Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten in Technologiebereiche, die für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2025/63 vom 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2025/63/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2025/683 der Kommission vom 8. April 2025 zur Koordinierung der nationalen Kontrolllisten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2025/683 vom 16.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2025/683/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 23. Mai 2024 zur Stärkung der Forschungssicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/3510, 30.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3510/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 24. Januar 2024 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2024)0023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 11. März 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Stärkung der Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln sowie der Verfügbarkeit und der Zugänglichkeit von Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/795 (COM(2025)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 20. Januar 2026 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), den europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung und die Sicherheit der IKT-Lieferkette sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/881 (Rechtsakt zur Cybersicherheit 2) (COM(2026)0011),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 21. Januar 2026 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über digitale Netze, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120, der Richtlinie 2002/58/EG und der Entscheidung 676/2002/EG sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1971, der Richtlinie (EU) 2018/1972 und des Beschlusses 243/2012/EU (Rechtsakt über digitale Netze) (COM(2026)0016),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2023 über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit (JOIN/2023/0020),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Dezember 2025 mit dem Titel „Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU“ (JOIN/2025/0977),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Weit mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 vom 18. Juli 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Mandatsschreiben der Präsidentin der Kommission vom 17. September 2024 an das designierte Mitglied der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sowie für interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Unionsliste kritischer Arzneimittel, die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur erstellt und geführt wird, um Schwachstellen und Engpässe bei der Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln zu beheben,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 24. Januar 2024 über Ausfuhrkontrollen (COM(2024)0025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 24. Januar 2024 über Investitionen in Drittstaaten (COM(2024)0024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 24. Januar 2024 über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck (COM(2024)0027),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A10-0148/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Offenheit der EU für Handel und Investitionen nach wie vor ein Eckpfeiler ihres Wohlstands, ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres globalen Einflusses ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das internationale wirtschaftliche Umfeld einen Strukturwandel durchlaufen hat, der durch zunehmende geopolitische Rivalität, systemischen Wettbewerb, strukturelle Überkapazitäten und den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente für strategische Zwecke gekennzeichnet ist, beispielsweise indem Handel, wirtschaftliche Abhängigkeiten und wirtschaftlicher Zwang als Druckmittel eingesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU angesichts des immer häufigeren Einsatzes von Ausfuhrkontrollen oder -beschränkungen, einer Politik staatlicher Beihilfen, durch die der faire Wettbewerb verzerrt wird, der Instrumentalisierung des Handels und wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen dringend eine wirksame Strategie für wirtschaftliche Sicherheit entwickeln muss, mit der ihre wirtschaftlichen Schwachstellen umfassend angegangen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass eine glaubwürdige Strategie für wirtschaftliche Sicherheit darauf ausgerichtet sein muss, die wirtschaftliche, digitale und finanzielle Autonomie der EU zu stärken und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts zu wahren, übermäßige Abhängigkeiten in den entsprechenden Sektoren zu quantifizieren, Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer sicherzustellen und das Engagement der EU für einen fairen und nachhaltigen Handel und eine regelbasierte internationale Ordnung zu wahren; in der Erwägung, dass dies auch erfordert, die strategischen technologischen Abhängigkeiten zu verringern, unter anderem in den Bereichen digitale Infrastruktur, Halbleiter, Cloud-Dienste und Cybersicherheitssysteme, da es sich dabei um integrale Bestandteile der wirtschaftlichen Sicherheit handelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gemeinsame Mitteilung vom 3. Dezember 2025 einen konzeptionellen Wandel im Ansatz der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit darstellt und der Erkenntnis Rechnung trägt, dass Handel und wirtschaftliche Offenheit nicht ausschließlich als Positivsummenspiel betrachtet werden können und dass Drittländer wirtschaftliche Verflechtungen zu strategischen Zwecken oder zur Ausübung von Zwang nutzen können; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten daher bereit sein müssen, erforderlichenfalls wirtschaftliche Kosten zu tragen, um Schwachstellen zu verringern und die allgemeine Sicherheit zu verbessern; in der Erwägung, dass Überlegungen zur wirtschaftlichen Sicherheit daher als strukturelle Dimension in die Handels- und Wirtschaftspolitik der EU einbezogen werden müssen und nicht als außergewöhnliche Abweichung davon behandelt werden dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass ungeachtet der umfassenden Rahmenbestimmungen in den Gemeinsamen Mitteilungen vom 20. Juni 2023 und vom 3. Dezember 2025 der Begriff der wirtschaftlichen Sicherheit weder im Unionsrecht noch in amtlichen Dokumenten der EU definiert wurde; in der Erwägung, dass sich dennoch ein breiter Konsens darüber herausgebildet hat, dass die wirtschaftliche Sicherheit der EU in ihrer Fähigkeit besteht, Bedrohungen für ihre Wirtschaft, ihre Bürgerinnen und Bürger und ihre strategischen Interessen zu antizipieren, abzuschrecken und darauf zu reagieren – einschließlich der Risiken für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten, für die physische Sicherheit und die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen, für die Technologiesicherheit, unter anderem durch den Abfluss von Technologie, sowie für die wirtschaftliche Offenheit, wenn Abhängigkeiten als Druckmittel eingesetzt werden oder Zwang ausgeübt wird – und dass die Bewältigung dieser Probleme seitens der EU einerseits die Bewältigung strategischer Abhängigkeiten durch inländische Produktion oder Diversifizierung und andererseits die Minderung struktureller Schwachstellen durch die Aufrechterhaltung der Kontrolle der EU über kritische Vermögenswerte, auch durch die Überprüfung ausländischer Investitionen, erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass in jüngsten Analysen Produktionskostenunterschiede von 30 % bis 40 % zwischen europäischen und chinesischen Herstellern festgestellt wurden, von denen fast zwei Drittel der Wertschöpfung des europäischen verarbeitenden Gewerbes betroffen sind; in der Erwägung, dass diese Unterschiede strukturell sind und sich selbst verstärken, angetrieben durch ein kohärentes System staatlicher Unterstützung, Faktorkostenvorteile und regulatorische Asymmetrien, die durch Produktivitätssteigerungen allein nicht ausgeglichen werden können; in der Erwägung, dass die EU ein beispielloses Ungleichgewicht im Handel mit China zu verzeichnen hat, wobei das Defizit 400 Mrd. EUR erreicht, obgleich die EU insgesamt einen Überschuss gegenüber der übrigen Welt aufrechterhält; in der Erwägung, dass dieses Ungleichgewicht auf massiv subventionierte Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe in China zurückzuführen ist, die zu einer Deindustrialisierung in der EU geführt haben; in der Erwägung, dass die erwartete Wechselkursanpassung nicht erfolgt ist, wodurch sich die Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit weiter vergrößert und die europäischen Hersteller Marktanteile eingebüßt haben; in der Erwägung, dass die bestehenden handelspolitischen Schutzinstrumente der EU weitgehend produktspezifisch sind und in ihrer derzeitigen Form nicht ausreichen, um systemischen, gesamtwirtschaftlichen Verzerrungen dieses Ausmaßes entgegenzuwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU deutlich weniger Verwaltungsressourcen für die Durchsetzung des Handelsschutzes bereitstellt als vergleichbare Länder und Gebiete, wodurch die Einleitung und Bearbeitung von Fällen in einer Zeit, in der die europäischen Industrien einem zunehmenden Handelsdruck ausgesetzt sind, in der Praxis erschwert wird; in der Erwägung, dass die EU im Verhältnis zu den Gesamteinfuhrmengen und -werten bereits wesentlich seltener auf handelspolitische Schutzinstrumente zurückgreift als die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien; in der Erwägung, dass die Antidumpingzölle der EU trotz vergleichbarer Feststellungen zu Dumping und Schädigung häufig deutlich niedriger sind als die von anderen großen Volkswirtschaften eingeführten Zölle; in der Erwägung, dass die EU verpflichtet ist, eine Schadensspanne anzuwenden, wenn diese niedriger ist als die Dumpingspanne; in der Erwägung, dass die EU nur zögerlich allein auf der Grundlage einer drohenden Schädigung tätig wird; in der Erwägung, dass diese Kombination aus geringerer Durchsetzungsintensität, Verfahrenszwängen und vergleichsweise moderaten Zollsätzen zu Handelsumlenkungen und zu der Wahrnehmung der EU als weniger strenges Durchsetzungsumfeld oder als „Dumpinggebiet“ beiträgt, wodurch der Druck auf die industrielle Basis der EU erhöht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel und die Umweltzerstörung ein wachsendes und systemisches Risiko für die langfristige wirtschaftliche Sicherheit der EU darstellen, denn dadurch werden Lieferketten unterbrochen, die landwirtschaftliche Produktion bedroht und der Wettbewerb um Ressourcen verschärft; in der Erwägung, dass der Einsatz von Lieferungen fossiler Brennstoffe als Druckmittel durch Russland nach Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders deutlich gezeigt hat, dass die Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus unzuverlässigen Drittländern eine direkte und akute Bedrohung für die wirtschaftliche Sicherheit der Union darstellt und dass die Beschleunigung des Übergangs zu erneuerbaren Energiequellen und eine damit verbundene Risikominderung daher nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus strategischen Gründen unerlässlich ist; in der Erwägung, dass der grüne Wandel selbst jedoch rasch zu neuen und erheblichen Abhängigkeiten geführt hat, insbesondere in Bezug auf kritische Rohstoffe und saubere Technologien wie Solarpaneele, Photovoltaik-Wechselrichter, Elektrofahrzeuge und Netzbatterien, die überwiegend aus China bezogen werden; in der Erwägung, dass die EU darauf achten muss, nicht eine strategische Abhängigkeit durch eine andere zu ersetzen, und daher eine echte Autonomie in Bezug auf die für den grünen Wandel erforderlichen Inputs als Kernbestandteil ihrer Strategie für wirtschaftliche Sicherheit anstreben muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Überwachung der Lieferkette dazu beitragen kann, Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit zu erkennen, zu verhindern und zu mindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Sicherheit letztlich den Bürgerinnen und Bürgern der Union dienen muss; in der Erwägung, dass die Fähigkeit, externen wirtschaftlichen Schocks standzuhalten und sie zu bewältigen, eine Voraussetzung für die Erhaltung des Lebensstandards, die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen und die Aufrechterhaltung des sozialen Zusammenhalts ist; in der Erwägung, dass die Politik im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit daher nicht nur im Hinblick auf makroökonomische Aggregate oder strategische Interessen, sondern auch anhand ihrer konkreten Auswirkungen auf das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger bewertet werden muss;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die sich wandelnde Risikolage im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt die Gemeinsame Mitteilung vom 3. Dezember 2025 als notwendigen Schritt zur Stärkung des gemeinsamen Ansatzes der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit; stellt fest, dass weitere Schritte erforderlich sind, um die Ziele der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit umzusetzen, einschließlich eines Aktionsplans, eines Fahrplans und konkreter Zielwerte zur Risikominderung in Lieferketten in strategischen Sektoren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist der Ansicht, dass in der Gemeinsamen Mitteilung zu Recht die Notwendigkeit eines Kulturwandels betont wird, der von einem reaktiven zu einem proaktiveren Ansatz für die wirtschaftliche Sicherheit führt; betont, dass dies einen Paradigmenwechsel hin zu einem gesamteuropäischen und gesamtgesellschaftlichen Ansatz erfordert, bei dem die Kommission, das Parlament, die Mitgliedstaaten, der Privatsektor sowie andere öffentliche und private Interessenträger zusammenarbeiten, um zum Ziel der Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU beizutragen; betont, dass eine echte Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit auf einer strategischen Ausrichtung beruhen muss, bei der die politischen Maßnahmen in den Bereichen Klima und Energie, Handel und Wettbewerb, Regulierung der digitalen Märkte, Industriepolitik, Forschung und Innovation, ausländische Investitionen und die Rolle des Euro einbezogen und strategisch aufeinander abgestimmt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>teilt die Einschätzung der Kommission, dass wirtschaftliche Sicherheitsmaßnahmen kurzfristig sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen mit gewissen Kosten verbunden sein können, hebt jedoch hervor, dass die Kosten aufgrund von Abhängigkeiten und wirtschaftlichem Zwang viel höher sind; fordert, dass solche Maßnahmen im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen durch das Programm „Horizont-Europa“ und den Fonds für Wettbewerbsfähigkeit angemessen unterstützt werden; fordert die Kommission auf, eine ausreichende Unterstützung für die Branchen und Arbeitnehmer sicherzustellen, die am stärksten von Störungen der Lieferkette oder anderen Formen des wirtschaftlichen Drucks oder wirtschaftlichen Zwangs betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU mit einem Außenhandelsanteil von mehr als 20 % am BIP eine der größten Handelsmächte der Welt ist; betont, dass Handel und internationale Investitionen für die Wirtschaft der EU von grundlegender Bedeutung sind; unterstreicht, dass die EU durch ihre starke Einbindung in die globalen Märkte zunehmend anfällig für Störungen, Zwangsmaßnahmen und strategischen Einfluss von Drittländern ist, die durch Engpässe in den Lieferketten, Monopolstellungen bei kritischen Ressourcen, die Abhängigkeit von Hochrisikoanbietern von kritischen Technologien sowie Schwachstellen in wichtigen physischen und digitalen Infrastrukturen und bei Energieimporten aus Drittländern ausgeübt werden; betont, dass diese erhebliche und strukturelle Abhängigkeit von externen Akteuren bei strategischen Gütern, Dienstleistungen und Infrastrukturen zu gefährlichen Schwachstellen führt, die dringend angegangen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die jüngsten Krisen – darunter die COVID-19-Pandemie, Unterbrechungen der Energieversorgung infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, die Ausbreitung rechtswidriger Zölle, Handelsbeschränkungen und anderer protektionistischer Maßnahmen, wiederkehrende Spannungen, die sich auf die globalen Verkehrs- und Logistikrouten auswirken, Zwangsbeschränkungen beim Zugang zu kritischen Materialien, die eskalierenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, unter anderem infolge extremer Wetterereignisse, die Produktion und Logistik stören, sowie die Politik staatlicher Beihilfen und das Dumping subventionierter Überkapazitäten durch Drittländer in Schlüsselsektoren auf den europäischen Märkten – gezeigt haben, wie Einfuhrabhängigkeiten rasch zu Engpässen, Inflation, Schädigung lokaler Produktionskapazitäten und Produktionsausfällen führen können; hebt hervor, dass sich auch Ausfuhrabhängigkeiten als erhebliches Risiko für die Ausführer in der EU erwiesen haben; betont, dass sowohl die Abhängigkeit von Einfuhren als auch von Ausfuhren konkrete Einschränkungen für die Wirtschaftstätigkeit Europas und die Fähigkeit der EU darstellen, wirksam auf externe Schocks zu reagieren; betont, dass diese Schwachstellen eher struktureller als vorübergehender Natur sind, da sie auf Konzentrationen und Monopole zurückzuführen sind, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über die systemischen Marktverzerrungen Chinas zum Ausdruck, die zu Überkapazitäten führen, darunter umfassende staatlich gesteuerte Unterstützungsmechanismen, die strategische Beschaffung nach dem Prinzip „Buy China“, die Vorzugsbehandlung inländischer Unternehmen und ein Mangel an Gegenseitigkeit; bekräftigt, dass es keinen fairen Handel in einem System geben kann, in dem ein Land den Weltmarkt dominiert und überschwemmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt den Plan der Kommission, eine umfassende, systematische und regelmäßig aktualisierte Bewertung der kritischsten Abhängigkeiten der EU entlang der Wertschöpfungsketten zu erstellen, und fordert, dass diese Bewertungen eine Analyse der Schwachstellen umfassen, die potenziell zu Engpässen in der EU führen könnten, einschließlich quantifizierter Daten über die Konzentration von Einfuhren und globale Marktanteile nach Ländern und Sektoren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Prävention durch Diversifizierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass wirtschaftliche Sicherheit nicht als wirtschaftliche Isolation ausgelegt werden darf; bekräftigt, dass die Offenheit für nachhaltigen Handel und nachhaltige Investitionen in Verbindung mit Maßnahmen zur Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb sowie die Diversifizierung von Partnern, Lieferanten, Energieeinfuhren und Transportwegen eines der wichtigsten Mittel der EU ist, um die strukturelle Anfälligkeit gegenüber externen Schocks und Störungen in kritischen Sektoren sowie gegenüber Zwangsmaßnahmen zu verringern; betont, dass die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der wirtschaftlichen Sicherheit der EU ein ausdrückliches Ziel jeder Handels- oder Investitionspartnerschaft der EU sein sollte; betont, dass die Förderung der Nachfrage nach in der EU hergestellten Alternativen und die Schaffung sektoraler Ökosysteme in der EU von entscheidender Bedeutung sind, um die wirtschaftliche Sicherheit der EU glaubwürdig zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Offenheit des EU-Marktes auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit, der Verlässlichkeit und des Verzichts auf Zwang beruhen muss und dass sie nicht bedingungslos sein kann, wenn grundlegende Sicherheitsinteressen auf dem Spiel stehen; betont, dass die EU über beträchtliche wirtschaftliche Stärken verfügt, insbesondere über ihren Binnenmarkt mit einem Volumen von 18 Bio. EUR und 450 Millionen Verbrauchern, ihre Führungsrolle in den Bereichen hochtechnologische Fertigung und Dienstleistungen, ihre hochwertigen Standards und Normen sowie ihre hochwertigen Bildungseinrichtungen und Forschungs- und Entwicklungsprogramme (FuE); betont, dass diese Stärken angesichts externer Zwänge genutzt werden sollten, insbesondere in Bereichen, in denen europäische Güter oder Technologien auf den globalen Märkten unverzichtbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>warnt davor, dass durch ein mikro- und makroökonomisches Umfeld, das die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächt, etwa durch Hindernisse im Binnenmarkt, unnötigen Verwaltungsaufwand, Unsicherheiten bezüglich der Regulierung, hohe Energiepreise, übermäßig komplexe Genehmigungsverfahren und Investitionsrückgänge, Innovationen hemmt und die Ziele der EU in Bezug auf wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Sicherheit gefährdet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die wirtschaftliche Sicherheit der EU nicht wesentlich gestärkt werden kann, solange die europäische Wirtschaft übermäßig von der Einfuhr fossiler Brennstoffe oder von der Einfuhr von Technologien für erneuerbare Energien abhängig ist; ist der Ansicht, dass die Verfolgung einer stabilen und berechenbaren Dekarbonisierungspolitik, mit der Netto-Null-Ziele erreicht und die Einfuhren fossiler Brennstoffe beendet werden sollen, zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöht; betont, dass wesentlich höhere und beschleunigte Investitionen in die Elektrifizierung und in eine Kreislaufwirtschaft von grundlegender Bedeutung sind, um die strategische Abhängigkeit der EU von externen Akteuren zu verringern; fordert die Kommission auf, entschlossene und breit angelegte nachfrageseitige Maßnahmen zu ergreifen, um die Nachfrage nach europäischen, CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armen strategischen Gütern, die für die Energiewende von zentraler Bedeutung sind, wie grüner Stahl, Batterien, erneuerbare Energien und Halbleiter anzukurbeln; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass der grüne Wandel nicht dieselbe strukturelle Logik der Abhängigkeit in einer anderen Form nachbildet, und zu diesem Zweck Produktionskapazitäten auf EU-Ebene, strategische Bevorratung und eine stabile Diversifizierung bei der Beschaffung kritischer Rohstoffe und den Komponenten sauberer Technologien, von denen der Übergang abhängt, Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass ein voll funktionsfähiger und integrierter Binnenmarkt ein Grundpfeiler der wirtschaftlichen Sicherheit ist; hebt hervor, dass eine vertiefte Integration und die Beseitigung von Hindernissen für einen tatsächlich harmonisierten Markt für Waren, Dienstleistungen und Kapital für das langfristige sozioökonomische Modell, die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit der EU von wesentlicher Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die Aufstockung der Investitionen in Bildung, Innovation und FuE ein wesentlicher Bestandteil der langfristigen Strategie zum Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit der EU ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>missbilligt die übermäßige Abhängigkeit der EU von Drittländern bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen und nimmt zur Kenntnis, dass die EU dadurch in geopolitischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die Lieferkette erheblichen Schwachstellen ausgesetzt ist; ist daher der Ansicht, dass die Stärkung der inländischen Widerstandsfähigkeit, unter anderem durch strategische Projekte im heimischen Bergbau und in der heimischen Verarbeitung, den Ausbau der Recyclingkapazitäten, die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die vollständige Umsetzung eines Kreislaufwirtschaftsmodells eine nachhaltige und strategische Lösung darstellt; fordert einen Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft, der ambitionierte Ziele enthält; fordert, Anreize für Investitionen in kritische innovative Kreislauftechnologien zu schaffen und diese Investitionen zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor externen wirtschaftlichen Schocks – einschließlich der Unterbrechung von Lieferketten, des Anstiegs von Energiepreisen und der Folgen von wirtschaftlichem Zwang – ein Kernziel der Politik der wirtschaftlichen Sicherheit ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die sozialen Auswirkungen von Maßnahmen der wirtschaftlichen Sicherheit systematisch bewertet werden und dass diese Maßnahmen die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen nicht unverhältnismäßig stark belasten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass die Handelspolitik ein strategischer Bestandteil der Macht der EU ist und proaktiv eingesetzt werden sollte, um die Sicherheitsinteressen der EU und die strategische Autonomie zu schützen; betont, dass es notwendig ist, über einen vorwiegend defensiven Ansatz hinauszugehen und die vorhandenen Instrumente strategischer und vorausschauender zu kombinieren und einzusetzen, auch indem wirtschaftliche Interdependenzen in einer Weise genutzt werden, mit der die geopolitische Position der EU gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der Agenda der EU für Handel und wirtschaftliche Sicherheit von der einheitlichen Anwendung der Handelsregeln und der wesentlichen Klauseln in Handels-, Partnerschafts- und Assoziierungsabkommen abhängt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um für die vollständige und wirksame Einhaltung ihrer eigenen Zusagen und Verpflichtungen zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, die laufenden Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und als zentrales Element ihrer Diversifizierungsstrategie aktiv einen strategischen und ehrgeizigen Ansatz für Handelsabkommen und sektorale Partnerschaften mit verlässlichen Partnern zu verfolgen; ist der Ansicht, dass die Diversifizierung der Lieferanten aus Drittländern und der Ausfuhrmärkte auf einer klaren Bewertung der strukturellen Schwachstellen der EU beruhen und sich daran orientieren sollte; betont, dass die traditionellen umfassenden Freihandelsabkommen vorrangig durch neue, flexiblere und gezieltere Formen von Handels- und Investitionspartnerschaften ergänzt werden müssen, die ausdrücklich darauf abzielen, das Risiko von Ein- und Ausfuhren durch die Entwicklung sicherer und widerstandsfähiger Lieferketten in bestimmten Hochrisikosektoren zu verringern; betont, dass solche Partnerschaften verbindliche Verpflichtungen umfassen und die uneingeschränkte Einbeziehung des Parlaments und Transparenz gegenüber dem Parlament während der gesamten Verhandlungen erfordern sollten, ebenso wie die Zustimmung des Parlaments im Ratifizierungsprozess;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>unterstreicht, dass das modernisierte Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur von strategischer Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit der EU ist; betont, dass das Abkommen dazu beitragen wird, den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu diversifizieren und widerstandsfähige Wertschöpfungsketten zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>hebt hervor, dass die Erweiterung des wirtschaftlichen und handelspolitischen Engagements mit Indien von strategischer Bedeutung ist, denn Indien ist ein zunehmend wichtiger Produktions- und Technologiestandort und spielt eine wachsende Rolle bei digitalen Dienstleistungen und der Versorgung mit kritischen Rohstoffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Partnern wie den Philippinen und Thailand zu beschleunigen und das Handelsabkommen mit Indonesien abzuschließen, da diese Länder eine immer wichtigere Rolle bei der Produktion von wichtigen Mineralien, Elektronik und Komponenten sauberer Technologien spielen; unterstreicht, dass verlässliche handelspolitische Rahmenbedingungen erforderlich sind, um Risiken im Zusammenhang mit Ausfuhrbeschränkungen und Lieferketten anzugehen und die EU stärker in den industriellen Wertschöpfungsketten des indopazifischen Raums zu verankern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt den Abschluss der Handelsverhandlungen mit Australien, einem zuverlässigen und gleichgesinnten Partner; betont die Bedeutung dieser regelbasierten Partnerschaft für die Versorgungssicherheit und die Diversifizierung der Lieferketten, da Australien über erhebliche Reserven an kritischen Rohstoffen verfügt und Technologien für den Bergbau und die Weiterverarbeitung herstellt; begrüßt die weitere Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, insbesondere angesichts der Erfahrungen, die Australien aus erster Hand beim Umgang mit wirtschaftlichen Zwang gesammelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert, einen strukturierten Dialog über wirtschaftliche Sicherheit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einzurichten, um die Koordinierung in den Bereichen Handel, Überprüfung von Investitionen und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu verbessern; unterstützt eine engere Zusammenarbeit im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, um Störungen in strategischen Sektoren vorzubeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>unterstützt die im Rahmen der EU-Strategie für den indopazifischen Raum aufgestellte Forderung, die Zusammenarbeit mit den asiatischen Partnern im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit zu vertiefen, unter anderem durch verstärkte Partnerschaften mit den ASEAN-Mitgliedern sowie durch eine engere Kooperation mit den Partnern, die an der umfassenden und fortschrittlichen Vereinbarung über eine transpazifische Partnerschaft beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die noch ausstehenden Freihandelsabkommen zu ratifizieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen erneuerten und umfassenden Handels- und Investitionsdialog mit den Entwicklungsländern und -regionen vorzuschlagen, der auf für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften beruht, die über die Ausweitung des Marktzugangs oder die Gewinnung natürlicher Ressourcen hinausgehen; betont, dass es wichtig ist, im Rahmen von Handelsabkommen und sektoralen Partnerschaften die lokale und regionale Wertschöpfung durch die Entwicklung sauberer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten zu fördern und gleichzeitig eine inklusive und nachhaltige Entwicklung zu fördern sowie den Schutz von Umweltstandards und Arbeitnehmerrechten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die EU derzeit bei rund 98 % ihrer Versorgung mit Seltenerdmetallen und bei über 90 % ihrer Magnesiumeinfuhren von China abhängig ist, dass die heimischen Recyclingraten für Seltenerdmetalle nach wie vor unter 1 % liegen und dass über 60 % der weltweiten Kapazitäten für Lithiumraffination und über 85 % der Verarbeitungskapazitäten für Seltenerdmetalle in einem einzigen Drittland konzentriert sind, sodass die EU weit davon entfernt ist, die in der Verordnung zu kritischen Rohstoffen festgelegten Zielwerte zu erreichen; hebt hervor, dass es wichtig ist, Abkommen mit gleich gesinnten Ländern in diesem Bereich zu schließen sowie weiterhin neue Partnerschaften auszuhandeln, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten der EU zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Diversifizierung der Bezugsquellen kritischer Rohstoffe angesichts ihrer entscheidenden Rolle beim grünen und beim digitalen Wandel sowie in der Verteidigung ein strategisches Ziel der EU-Handelspolitik sein sollte; stellt fest, dass die Verordnung zu kritischen Rohstoffen zwar einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU darstellt, jedoch nicht ausreicht, um die wichtigsten Schwachstellen zu beseitigen, insbesondere die anhaltende Konzentration von Raffinations- und Verarbeitungskapazitäten in einer begrenzten Anzahl von Drittländern; betont, dass der Verordnung auf EU-Ebene unverbindliche Benchmarks zugrunde liegen und die Verfügbarkeit spezieller Finanzmittel und wirksamer Durchführungskapazitäten nach wie vor begrenzt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt die Initiative „ResourceEU“, die darauf abzielt, die Mittel für strategische inländische Bergbau-, Verarbeitungs- und Recyclingkapazitäten aufzustocken; unterstreicht, dass diese Fördermaßnahmen jedoch mit Schutz- und Partnerschaftsmaßnahmen kombiniert werden müssen, um die Risiken für die Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe bis 2030 erfolgreich zu verringern; bekräftigt, dass der langfristige wirtschaftliche Nutzen und die Rentabilität von Investitionen in vertrauenswürdige Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe mit Preisuntergrenzen und Abnahmegarantien sowie in enger Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Ländern einhergehen sollten, um so dem Risiko entgegenzuwirken, dass ein Drittland seine Monopolstellung missbraucht, um schwächere Wettbewerber zu unterbieten; betont, dass sich die Initiative „ResourceEU“ zu einem wirksamen Instrument entwickeln muss, um die Erreichung der in der Verordnung zu kritischen Rohstoffen festgelegten Ziele für 2030 zu beschleunigen; betont, dass die EU ohne eine rasche Mobilisierung koordinierter finanzieller Unterstützung für Projekte in den Bereichen Gewinnung, Verarbeitung und Recycling nicht in der Lage sein wird, ihre Benchmarks innerhalb des festgelegten Zeitrahmens zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass die Diplomatie der EU in Bezug auf kritische Rohstoffe über die Gewinnung und den Zugang zu Primärressourcen hinausgehen und sich systematisch mit der Verarbeitung, der Raffination und den nachgelagerten Tätigkeiten befassen sollte, wo strategische Schwachstellen und Konzentrationsrisiken nach wie vor besonders akut sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Überwachung der, Umgang mit den und Eindämmung der festgestellten Risiken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>gelangt zu dem Schluss, dass die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung ist, um die wirtschaftliche und politische Souveränität der Union, die Integrität des Binnenmarktes, die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten, die wirtschaftliche Rentabilität der Unternehmen in der EU sowie den Lebensunterhalt der Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf hochwertige Arbeitsplätze, zu sichern; betont, dass ein umfassender und integrierter Ansatz für wirtschaftliche Sicherheit nicht nur auf die Verringerung externer Abhängigkeiten abzielen sollte, sondern auch auf den Aufbau strategischer Autonomie bei kritischen Rohstoffen, Technologie, Energie, Verkehr, Finanzen und digitaler Infrastruktur; fordert die Europäische Kommission daher auf, die wirtschaftliche Sicherheit in allen industriepolitischen Maßnahmen durchgängig zu berücksichtigen, einschließlich sektorbezogener Rechtsvorschriften und Risikobewertungen der Lieferketten, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>räumt ein, dass bestimmte kritische wirtschaftliche Risiken aufgrund ihres Umfangs, ihrer Konzentration, ihrer strategischen Bedeutung oder ihrer Unumkehrbarkeit gezielte, dringende und entschlossene Abhilfemaßnahmen erfordern; betont, dass die Maßnahmen in solchen Fällen berechtigterweise Beschränkungen oder Verbote des Marktzugangs, der Wirtschaftstätigkeit oder der Investitionsströme aus Drittländern umfassen können, um die wesentlichen Interessen der EU und die öffentliche Ordnung zu schützen; bekräftigt, dass der Zugang zum Binnenmarkt das größte Druckmittel der EU ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die „umgekehrten Abhängigkeiten“ zu nutzen, um Druck auf Drittländer auszuüben, damit diese unrechtmäßige Ausfuhrbeschränkungen, die der EU auferlegt wurden, aufheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen wirtschaftliche Sicherheitsrisiken verhindert oder beschränkt werden können; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, EU-Wirtschaftsteilnehmer in bestimmten Hochrisikosektoren zur Diversifizierung der Lieferanten zu verpflichten; ist der Ansicht, dass dies in Zukunft ausgeweitet werden sollte, um die Wirtschaftsteilnehmer auch dazu zu verpflichten, die Bezugsländer oder -regionen zu diversifizieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass wirksame Instrumente entwickelt werden müssen, die darauf abzielen, wirtschaftliche Sicherheitsrisiken entlang der Wertschöpfungsketten in Hochrisikobereichen frühzeitig zu überwachen, zu ermitteln und zu bewerten, um eine proaktive Bestandsaufnahme bestehender und potenzieller strategischer Abhängigkeiten zu ermöglichen; betont, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch der Privatsektor wichtige Partner bei der Ermittlung und Bewertung von Abhängigkeiten sind; unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine Plattform für Informationen zum Thema wirtschaftliche Sicherheit einzurichten, um die verfügbaren Informationen zu konsolidieren; fordert die Kommission auf, Instrumente auszuarbeiten, die darauf abzielen, Wirtschaftsinformationen mit internationalen Partnern auszutauschen, um Maßnahmen von Drittländern vorzubeugen, die Abhängigkeiten als Druckmittel gegen die EU einsetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein jährliches Barometer für wirtschaftliche Sicherheit einzurichten, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit systematisch zu bewerten; betont, dass ein solcher Mechanismus klare und messbare Indikatoren enthalten sollte, die unter anderem die Verringerung der kritischen Abhängigkeiten nach Sektoren, die Anzahl der als für die wirtschaftliche Sicherheit relevant eingestuften handelspolitischen Schutzinstrumente sowie die Zunahme der Anzahl alternativer Lieferanten aufzeigen; betont, dass eine transparente und regelmäßige Berichterstattung unerlässlich ist, um die Rechenschaftspflicht und eine fundierte Anpassung der Politik sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Schwere und Dauer des Risikos zugeschnitten sein, auf klar definierten Risikoschwellen, objektiven und überprüfbaren Kriterien und im Vorfeld durchgeführten Bewertungen beruhen und einer kontinuierlichen Überwachung und Überprüfung unterzogen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>hebt hervor, dass bestehende EU-Instrumente, mit denen strukturelle Schwachstellen, Marktverzerrungen und nicht marktkonformes Verhalten angegangen werden sollen, wie von der Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Mitteilung vom 3. Dezember 2025 vorgeschlagen, bei Bedarf modernisiert und strategischer sowie entschlossener eingesetzt werden sollten und dass der fragmentierte, zögerliche oder uneinheitliche Einsatz solcher Instrumente ihre Wirksamkeit, einschließlich ihrer abschreckenden Wirkung, untergräbt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Fristen für Handelsschutzuntersuchungen zu verkürzen und dem Beispiel zahlreicher Länder zu folgen und die rechtlich zulässigen, aber nicht ausreichend genutzten Bestimmungen über drohende Schädigungen und vorläufige Maßnahmen stärker zu nutzen, um irreparable Schäden für die Industrie der EU zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass wirtschaftliche Sicherheit zwar langfristig nicht durch allgemeine Maßnahmen der Autarkie oder des Protektionismus erreicht werden kann, es derzeit jedoch dringend notwendig ist, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Welle der Deindustrialisierung zu stoppen und strategische Sektoren in der EU vor dem unlauteren Wettbewerb durch billige Einfuhren aus Drittländern in Bereichen wie Stahl, Chemikalien, Pharmazeutika, Energie aus erneuerbaren Quellen und umweltverträgliche Waren zu schützen; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan auszuarbeiten, um die am meisten gefährdeten strategischen Sektoren der EU vor weltweiten Überkapazitäten zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>ist der Ansicht, dass der gleichzeitige Ausbau der industriellen Kapazitäten in mehreren strategischen Sektoren durch bestimmte große Volkswirtschaften außerhalb der EU, insbesondere China, eine systemische Wettbewerbsherausforderung darstellt, die nicht angemessen durch sektorspezifische Reaktionen angegangen werden kann; ist der Ansicht, dass systemische Risiken dieser Art systemische Reaktionen erfordern, die auf die strukturellen Bedingungen abzielen, die zu Überkapazitäten in großem Umfang führen, anstatt deren Folgen auf einzelnen Märkten zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission vom 7. Oktober 2025 für eine Verordnung zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union<FOOTNOTE><FIELD> COM(2025)0726.</FIELD></FOOTNOTE> als Anerkennung der strategischen Bedeutung des Erhalts eines rentablen europäischen Stahlsektors; betont, dass der Verlust europäischer Stahlproduktionskapazitäten ein irreversibles wirtschaftliches Sicherheitsrisiko darstellen würde; stellt jedoch fest, dass das Problem der Überkapazität nicht auf Stahl und Aluminium beschränkt ist, sondern auch viele andere Sektoren wie die chemische Industrie sowie aus Stahl und Aluminium hergestellte Erzeugnisse betrifft; ist besorgt darüber, dass Untersuchungen im Rahmen der handelspolitischen Schutzmaßnahmen zu langsam, ressourcenintensiv und produktspezifisch sind, um die durch Überkapazitäten verursachten gesamtwirtschaftlichen Verzerrungen angemessen anzugehen; ist der Ansicht, dass sich die EU mit geeigneten Instrumenten ausstatten sollte, um systemische Überkapazitäten in der gesamten Wertschöpfungskette zu überwachen und anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Handelspolitische Instrumente, Durchsetzung und Abschreckung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass die Abschreckung und die Wettbewerbsfähigkeit geschwächt werden, wenn Durchsetzungsmaßnahmen verzögert ergriffen werden, inkohärent ausfallen oder als unsicher empfunden werden; fordert die Kommission daher auf, für eine zeitnahe Entscheidungsfindung, klare Aktivierungskriterien und vorhersehbare Konsequenzen zu sorgen, sobald das Vorliegen oder das Drohen von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit oder von unlauteren Praktiken festgestellt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass die wirksame Durchsetzung der Handelspolitik der EU und die zunehmende Dimension der wirtschaftlichen Sicherheit angemessene administrative und technische Ressourcen erfordern; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit mit ausreichend Personal, Fachwissen und Ressourcen ausgestattet wird, um handelspolitische Schutzinstrumente und die Strategie der Union für wirtschaftliche Sicherheit wirksam umzusetzen; betont, dass im derzeitigen geoökonomischen Kontext die wirtschaftlichen Sicherheitsfähigkeiten der EU gestärkt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>unterstreicht, dass die systematische Durchsetzung der geltenden Handelsregeln die vorrangige und verhältnismäßige Reaktion der EU auf Verstöße darstellt und die Strategie der EU für wirtschaftliche Sicherheit umzusetzen; bedauert jedoch, dass die Durchsetzung der geltenden Vorschriften nicht ausreicht, um das Problem vollständig zu lösen; fordert die Kommission daher auf, höhere Antidumpingzölle einzuführen, die sich an denen vergleichbarer Partner orientieren, um Handelsumlenkungen und Dumping auf dem EU-Markt entgegenzuwirken; fordert die Kommission ferner auf, Umwelt-, Energie- und Arbeitskosten in die Berechnung der Dumpingspanne von Ausführern aus Drittländern einzubeziehen und von der Regel des niedrigeren Zolls, die von der Welthandelsorganisation (WTO) nicht gefordert wird, abzurücken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass Antidumping- und Antisubventionsverfahren zu eng gefasst, zu ressourcenintensiv und zu langsam sind, um das Ausmaß und den strukturellen Charakter der Herausforderungen im Wettbewerb und der Überkapazität, vor denen die EU-Industrie derzeit steht, zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass die Resilienzziele der EU – darunter die Fähigkeit, den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel auf nachhaltige, gerechte und demokratische Weise zu bewältigen, sowie die Erhaltung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und der natürlichen Ressourcen – fest im Primär- und Sekundärrecht der EU verankert sind; ist der Ansicht, dass dieser Rechtsrahmen eine solide und weitgehend ungenutzte Grundlage für die Geltendmachung der in Artikel XX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens vorgesehenen allgemeinen Ausnahmen darstellt; fordert die Kommission auf, von den Ausnahmen nach Artikel XX umfassender und systematischer Gebrauch zu machen, wenn Maßnahmen der EU, mit denen diese legitimen politischen Ziele verfolgt werden, im Rahmen der WTO angefochten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Kommission auf, Änderungen an bestehenden Instrumenten vorzuschlagen, um eine aktivere, strategischere und koordiniertere Nutzung zu ermöglichen, und neue Instrumente vorzuschlagen, wenn eine klare und nachweisbare Lücke in der Wirksamkeit bestehender EU-Instrumente festgestellt wurde; fordert die Straffung bestehender und künftiger Rechtsvorschriften und Initiativen, die für die wirtschaftliche Sicherheit von Belang sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass die Glaubwürdigkeit der Reaktion der EU auf wirtschaftlichen Zwang in erster Linie von ihrer Bereitschaft abhängt, Zwangsmaßnahmen rechtzeitig zu ermitteln und formell als solche einzustufen, und so den Prozess einzuleiten, der sowohl der Abschreckung als auch der Verhandlungsmacht zugutekommt; ist der Ansicht, dass das Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen das geeignetste Instrument ist, um die Stärken der EU in dieser Hinsicht zu nutzen; betont, dass das Instrument im Falle von Zwangsmaßnahmen oder deren Androhung eingesetzt werden sollte und dass alle Möglichkeiten zur Deeskalation geprüft werden sollten, bevor als letztes Mittel Gegenmaßnahmen ergriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Kapazität der EU für Abschreckungsmaßnahmen dringend zu stärken; fordert die Kommission auf, eine proaktive Strategie auszuarbeiten, um auf Bedrohungen der Wirtschaftssouveränität der EU, einschließlich der ihr zugrunde liegenden kritischen Infrastruktur, reagieren zu können; betont, dass eine solche Strategie es ermöglichen muss, ausländische Akteure schnell und wirksam davon abzuhalten, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen, indem das gesamte Repertoire an Gegenmaßnahmen der EU genutzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass die Reaktion der EU in Fällen, in denen Durchsetzung und Zusammenarbeit keine Verhaltensänderung bewirken, einem schrittweisen, angemessenen und umkehrbaren Eskalationsansatz folgen sollte, bei dem es möglich ist, den Druck in kontrollierter Weise zu erhöhen und gleichzeitig Rechtssicherheit und glaubwürdige Optionen für eine Deeskalation aufrechtzuerhalten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in dieser Hinsicht entschlossener zu reagieren, und weist darauf hin, dass Maßnahmen, die nicht zu einer Änderung des schädigenden und Zwang ausübenden Verhaltens führen, die Glaubwürdigkeit und den Einfluss der Handelspolitik der EU zu untergraben drohen und somit zu hohen anfänglichen politischen Kosten für ein Eingreifen führen können, ohne dass dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen wiederhergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Anwendung von Durchsetzungsinstrumenten, handelspolitischen Schutzinstrumenten und Instrumenten gegen Zwangsmaßnahmen innerhalb eines kohärenten operativen Rahmens in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsteilnehmern koordiniert wird; fordert die Kommission ferner auf, die Ausarbeitung eines Mechanismus für die Lastenteilung auf EU-Ebene in Erwägung zu ziehen, um dazu beizutragen, die Kosten nationaler Reaktionen auf wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen zu verteilen und so den politischen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit angesichts eskalierender Handelsspannungen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die öffentliche Finanzkraft Europas eine der größten Stärken der EU ist; ist der Ansicht, dass keine öffentlichen EU-Gelder ausgegeben werden sollten, wenn dadurch nicht nachweislich zur Stärkung der Souveränität und Widerstandsfähigkeit der EU beigetragen wird; fordert die Kommission auf, diese Stärke zu nutzen und ein Instrument zur Aussetzung der Finanzierung einzuführen, mit dem der Zugang zu EU-Mitteln in Situationen, in denen Drittländer Maßnahmen ergreifen, durch die die wirtschaftliche Sicherheit der EU untergraben wird, zügig beschränkt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass ein sicherer und unterbrechungsfreier Zugang zu kritischen Komponenten, Rohstoffen und grundlegenden Technologien, die bei der Produktion von Verteidigungsgütern zum Einsatz kommen, sichergestellt werden muss; hebt hervor, dass Schwachstellen in der Lieferkette in Sektoren, in denen Güter mit doppeltem Verwendungszweck hergestellt werden, unmittelbare Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU haben können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass die zunehmende Verflechtung zwischen zivilen Innovationen und Verteidigungsanwendungen einen gemeinsamen Ansatz für die Überprüfung, Ausfuhrkontrolle und Investitionsaufsicht in Sektoren, in denen Güter mit doppeltem Verwendungszweck hergestellt werden, erfordert, um unbeabsichtigte Transfers sensibler Technologien zu verhindern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>hebt hervor, dass der EU-Rahmen für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck strukturelle Begrenzungen aufweist, insbesondere die Abhängigkeit von sich langsam entwickelnden multilateralen Regelungen, die begrenzte Fähigkeit, neu entstehende und sich rasch entwickelnde Technologien zu antizipieren und darauf zu reagieren, sowie die fragmentierte Umsetzung in den Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>ist der Ansicht, dass der derzeitige Rahmen für die Ausfuhrkontrolle ein uneinheitliches Gefüge verschiedener nationaler politischer Strategien und Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist, dem es an der erforderlichen Wirksamkeit, Kohärenz und Schnelligkeit fehlt, um auf den aktuellen geoökonomischen Kontext zu reagieren; hebt hervor, dass die Reform und der Übergang über die bestehenden nationalen Strategien zur Ausfuhrkontrolle hinaus dringend erforderlich für die wirtschaftliche Sicherheit der EU ist; betont, dass ein harmonisiertes Ausfuhrkontrollsystem auf EU-Ebene ausgearbeitet werden muss; betont, dass die Angleichung der Ausfuhrkontrollen an internationale Partner die wirtschaftliche Sicherheit der EU erheblich stärken würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt die jüngsten Aktualisierungen der EU-Ausfuhrkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Einklang mit der im Rahmen des Wassenaar-Arrangements vereinbarten Liste, obwohl Russland ein Veto dagegen eingelegt hat; fordert, dass die Verordnung (EU) 2021/821<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj).</FIELD></FOOTNOTE> dringend überarbeitet wird, um es der EU zu ermöglichen, bei den Ausfuhrkontrollen mit einer Stimme zu sprechen und in der gesamten EU einheitliche Kontrollen einzuführen sowie die internationale Angleichung und die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten aufrechtzuerhalten; fordert in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines konsolidierten Referats für die gemeinsame Wirtschafts- und Sicherheitspolitik in der Kommission, das sich mit den sich wandelnden Herausforderungen für die wirtschaftliche Sicherheit befasst, die sich aus der anhaltenden Umgehung der Ausfuhrkontrollen und Sanktionen der EU durch Drittländer ergeben; ist der Ansicht, dass dieses Referat von den Nachrichtendiensten der Mitgliedstaaten unterstützt werden sollte, indem der Zugang zu Echtzeitinformationen über Ausweichnetze und Fähigkeiten zum Austausch von Informationen in Echtzeit mit der Industrie verbessert wird, um neue Umgehungstaktiken zu erkennen; stellt ferner fest, dass es mit der Befugnis zur Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen und mit Ressourcen für die technologische Entwicklung, Analyse und internationale Koordinierung sowie mit der Befugnis zur Einführung robuster Überprüfungssysteme und Technologien zur Verfolgung der Lieferkette ausgestattet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU die Kohärenz mit den Zielen der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit sicherstellen sollte; betont, dass strategische Abhängigkeiten, Schwachstellen in der Lieferkette und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen zunehmend direkte Auswirkungen auf die Sicherheit haben und sich auf die Kapazitäten der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung auswirken; fordert, Überlegungen zur wirtschaftlichen Sicherheit systematisch in die strategischen Politiken der EU, die Verteidigungsplanung und die Krisenreaktionsmechanismen einzubeziehen, um die Krisenvorsorge und die Widerstandsfähigkeit der EU in einem zunehmend konfliktreichen geopolitischen Umfeld zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Investitionen, Kapitalströme und strategische Risiken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt die laufenden legislativen Arbeiten am Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie und betont dessen Potenzial, zu den Zielen der EU im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit beizutragen; ist der Ansicht, dass dieser Rechtsakt einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung strategischer Abhängigkeiten und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber externen Schocks und Zwangsmaßnahmen leisten könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, dass von der EU finanzierte Programme in strategisch sensiblen Sektoren so gestaltet und durchgeführt werden sollten, dass sie in erster Linie Investitionen zugutekommen, mit denen die industriellen Kapazitäten, die technologische Entwicklung und die Wertschöpfung in der EU gestärkt werden; betont, dass der Zugang zu EU-Mitteln in diesen Sektoren an angemessene Schutzvorkehrungen und Bedingungen geknüpft sein sollte, mit denen sichergestellt wird, dass von den Empfängern keine Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit ausgehen und dass die finanzierten Tätigkeiten wirksam zur langfristigen Widerstandsfähigkeit und den strategischen Interessen der EU beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass auch Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Herstellung in der EU erforderlich sind, um die EU in kritischen Lieferketten und Engpässen unverzichtbarer zu machen; begrüßt die in der Netto-Null-Industrie-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegten Resilienzanforderungen und betont, wie wichtig es ist, sie mit Quoten zuverlässiger Lieferanten zu kombinieren, auch um alternative Lieferanten mit Sitz in der EU zu fördern und die in der Netto-Null-Industrie-Verordnung festgelegten Fertigungsziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge in strategischen Sektoren als Hebel zur Stärkung der industriellen Kapazitäten, der Versorgungssicherheit und der wirtschaftlichen Sicherheit in der EU genutzt werden sollten; betont, dass der Zugang zu einer Vergabe öffentlicher Aufträge in solchen Sektoren und der damit verbundenen EU-Unterstützung an klare Bedingungen für die Förderfähigkeit geknüpft sein sollte, mit denen sichergestellt wird, dass die teilnehmenden Unternehmen keine Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass der fehlende gegenseitige Zugang bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Schlüsselsektoren angegangen werden muss; fordert, dass die Instrumente der EU gegenüber Drittländern wirksam genutzt werden, um auf restriktive oder diskriminierende Maßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu reagieren, und zwar auf der Grundlage des Grundsatzes gleicher Wettbewerbsbedingungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>weist darauf hin, dass grenzüberschreitende Investitionen und Kapitalströme wichtige Triebkräfte für Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU sind; stellt fest, dass europäische Scale-up-Unternehmen, die eine Finanzierung von mehr als 1 Mrd. EUR benötigen, häufig gezwungen sind, die EU zu verlassen, um Kapital zu beschaffen; fordert die Kommission daher auf, die Kapitalmarktunion dringend zu vollenden und diese Finanzierungslücke bei Scale-up-Unternehmen durch den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit zu schließen; weist jedoch darauf hin, dass Investitionen zu Risiken führen können, wenn sich die Kontrolle, der Einfluss oder der Zugang zu sensiblen Gütern, Technologien oder kritischen Infrastrukturen in Drittländern konzentriert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass die überarbeitete Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen als zentrales wirtschaftliches Sicherheitsinstrument wichtig ist, und fordert deren kohärente, wirksame und strikte Anwendung in allen Mitgliedstaaten, unter anderem mithilfe von umfassenden nationalen Überprüfungsmechanismen, klaren Zeitplänen und einer verstärkten Zusammenarbeit und eines verstärkten Informationsaustauschs zwischen den nationalen Behörden und der Kommission, sowie wirksame Folgemaßnahmen, wenn Risiken festgestellt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bestimmungen der überarbeiteten Verordnung umfassend und proaktiv zu nutzen und sicherzustellen, dass die Liste kritischer Technologien ständig überprüft und regelmäßig aktualisiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert einen kohärenteren und koordinierteren europäischen Ansatz für die Überprüfung von Investitionen, der durch eine stärkere Durchsetzung auf EU-Ebene und solidere und klar definierte Marktzugangsbedingungen unterstützt wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass zusätzliche Mechanismen für ausländische Direktinvestitionen mit Indikatoren für die wirtschaftliche Sicherheit, wie Joint Ventures, der Transfer von Technologien an europäische Unternehmen, Abnahmevereinbarungen, in denen sich ausländische Investitionspartner verpflichten, einen bestimmten Anteil der Produktion zu erwerben, die Einstellung von Personal in der EU und die Integration in die Wertschöpfungsketten der EU, sorgfältig überprüft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>erklärt sich zutiefst besorgt über das beschleunigte Tempo, mit dem große EU-Technologieunternehmen ihre Marktmacht im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Quantentechnologien konsolidieren; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die bestehenden EU-Mechanismen angemessen ausgestattet sind, um nicht traditionelle Transaktionen wie Miet- und Lizenzvergabevereinbarungen, die die wirtschaftliche Sicherheit der EU in strategisch sensiblen Sektoren untergraben, indem Schwellenwerte für die Anmeldung von Zusammenschlüssen und die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen umgangen werden, aufzudecken, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu stoppen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt fest, dass Japan nach der Unterbrechung der Versorgung mit Seltenerdmetallen im Jahr 2010, durch die die strategischen Risiken einer übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten deutlich wurden, seinen Rahmen für wirtschaftliche Sicherheit gestärkt hat; hebt als Vorbild besonders die Rolle hervor, die das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie des Landes bei der Koordinierung von Investitionsüberprüfungen, Ausfuhrkontrollen und Maßnahmen zur industriellen Widerstandsfähigkeit spielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die EU auf, aus der Rolle des Ausschusses für ausländische Investitionen in den Vereinigten Staaten Lehren zu ziehen, um einen kohärenten und koordinierten Ansatz für die Überprüfung von Investitionen und den Schutz kritischer Technologien über verschiedene Stellen und Einrichtungen hinweg sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>hebt hervor, dass Investitionen, die kritische Infrastrukturen betreffen, erhöhte Wachsamkeit erfordern, da sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Governance oder der betrieblichen Kontrolle unmittelbar auf die Sicherheit und die Kontinuität der Versorgung auswirken können, insbesondere auf wichtige Verkehrs- und Logistikknotenpunkte, die sich für den Außenhandel und die militärische Mobilität als maßgeblich erweisen, sowie auf die Infrastruktur für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energie; ist zutiefst besorgt über die zunehmende Abhängigkeit von Anbietern mit hohem Risiko in Bezug auf kritische Infrastrukturen der EU; kommt zu dem Schluss, dass die EU ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auf ihre Einfuhren sauberer Technologien aus risikoreichen Drittländern übertragen hat, insbesondere in den Bereichen Windkraft, Solarenergie und Batterien, und stellt fest, dass diese häufig mit Fernüberwachungs- und -aktualisierungsfunktionen ausgestattet sind, wodurch die Gefahr von Datenexfiltrationen, Systemstörungen oder ferngesteuerten Eingriffen in Energienetze, Verkehrssysteme und andere kritische Infrastrukturen erheblich zunimmt; ist der Ansicht, dass solche strukturellen Abhängigkeiten die EU in einer Zeit des verschärften geopolitischen Wettbewerbs wirtschaftlichem Zwang und Sicherheitslücken aussetzen und fordert die EU nachdrücklich auf, in diesen Sektoren unabhängiger zu werden; begrüßt die Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/881/oj).</FIELD></FOOTNOTE> als Gelegenheit, darauf hinzuwirken, dass allen Betreibern kritischer Infrastrukturen der Einsatz von Systemen mit Fernüberwachungsfunktionen, die von Hochrisikoverkäufern hergestellt oder mit dort lizenzierter Technologie gefertigt wurden, untersagt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>hält es für wesentlich, dass die Kommission eine stärkere Rolle bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU spielt, die der ausschließlichen Zuständigkeit der EU für die gemeinsame Handelspolitik gemäß Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entspricht; verweist in diesem Zusammenhang auf die Verordnung über drittstaatliche Subventionen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2560/oj).</FIELD></FOOTNOTE> als starkes und wirksames Instrument auf EU-Ebene, um den Binnenmarkt vor Verzerrungen zu schützen, und betont ihre erhebliche abschreckende Wirkung; hält es für unerlässlich, dass die Kommission letztlich dafür zuständig ist, ausländische Direktinvestitionen in der EU zu genehmigen oder zu blockieren, wenn diese ein Risiko für die EU-weite wirtschaftliche Sicherheit darstellen; warnt davor, dass die Überlassung solcher Entscheidungen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten die Gefahr eines Wettlaufs nach unten mit sich bringt, bei dem der Wettbewerb um eingehende Investitionen einzelne Mitgliedstaaten dazu veranlasst, Transaktionen zu genehmigen, die den kollektiven Interessen der EU abträglich sind; fordert die Kommission auf, ihre Befugnisse im Rahmen der Verordnung über drittstaatliche Subventionen umfassend und entschlossen zu nutzen, auch durch Untersuchungen von Amts wegen, um gegen neu aufkommende Umgehungspraktiken vorzugehen, wie die Verlagerung von Zöllen, bei der Ausführer Produktionsanlagen in Drittländern oder in der EU erwerben oder errichten, um für ihre Güter einen neuen Herkunftsort angeben zu können und so bestehende Antidumping- oder Antisubventionszölle der EU zu umgehen, oder um eine Monopolstellung auf dem EU-Markt zu erlangen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit auch dann entstehen, wenn aufgrund von Investitionen in Drittstaaten, strategischen Partnerschaften oder Unternehmensumstrukturierungen der Transfer, die Entwicklung oder die Verbreitung von sensiblen Technologien, Produktionskapazitäten oder technischem Know-how außerhalb der EU möglich wird, unter anderem durch Neuansiedlungsinvestitionen, Gemeinschaftsunternehmen, Lizenzvereinbarungen, Auftragsherstellung oder die Verlagerung wichtiger Forschungs-, Entwicklungs- und Herstellungstätigkeiten; betont, dass durch solche Transfers die langfristige industrielle Basis bzw. die technologische Führungsrolle der EU geschwächt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>nimmt die Empfehlungen der Kommission zu Investitionen in Drittstaaten zur Kenntnis und betont, dass auf EU-Ebene ein gemeinsames Verständnis der potenziellen Risiken, die sich aus Investitionen, Partnerschaften oder Umstrukturierungen von Unternehmen ergeben, entwickelt werden muss; betont, dass es wichtig ist, einen gezielten, risiko- und faktenbasierten und verhältnismäßigen Ansatz zu verfolgen, der sich auf eindeutig ermittelte und klar definierte Risiken beschränkt, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf rechtmäßige wirtschaftliche Tätigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationsfähigkeit und das legitime globale wirtschaftliche Engagement der EU nicht ausgehöhlt werden; fordert die Kommission auf, einen Rahmen für die Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten vorzuschlagen, mit dem die Risiken von Technologietransfer so bald wie möglich angegangen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass die EU zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit ihre wirksame Kontrolle, Entscheidungsfähigkeit, operative Autonomie oder strategische Unverzichtbarkeit in Bezug auf kritische Technologien aufrechterhalten muss, darunter insbesondere was fortgeschrittene Halbleiter und Mikroelektronik, Cloud- und Dateninfrastrukturen, KI und Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, fortschrittliche Robotik, weltraumgestützte Systeme und Satellitensysteme, Cybersicherheit und Verschlüsselungstechniken sowie wichtige energiebezogene Technologien betrifft, da dies die wesentlichen Säulen der technologischen und wirtschaftlichen Souveränität Europas ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Investitionsrisiken in diesen Bereichen gezielt und vertraulich bewertet und angegangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass sich die EU in vollem Umfang an neu entstehenden Rahmenbedingungen für die Koordinierung der Halbleiterindustrie beteiligen sollte; betont, dass die EU in solchen Vereinbarungen trotz der strategischen Rolle einiger EU-Unternehmen in den globalen Lieferketten für Halbleiter derzeit unterrepräsentiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>betont, dass geistiges Eigentum und industrielles Know-how in strategisch sensiblen Sektoren zentrale strategische Vermögenswerte darstellen, deren Kontrolle und Standort für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von wesentlicher Bedeutung sind; betont, dass öffentliche Unterstützung, Entscheidungen in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Genehmigungen für ausländische Investitionen Schutzmaßnahmen umfassen sollten, mit denen sichergestellt wird, dass kritisches geistiges Eigentum, das in der EU erzeugt oder entwickelt wird, wirksam in der EU verankert bleibt und nicht in einer Weise außerhalb der EU übertragen wird, die die technologische Führungsrolle und die industrielle Kapazität der EU untergräbt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit auch nach einer Investition auftreten können, und hebt hervor, dass Entwicklungen nach der Investition, einschließlich der Governance, der strategischen Entscheidungsfindung und der möglichen Übertragung von kritischen Technologien oder Know-how, wirksam überwacht und einer Risikobewertung unterzogen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Ziele des Rahmens der EU für die Überprüfung von Investitionen in vollem Umfang erreicht werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftliche Sicherheit in allen Politikbereichen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Seetransportwege, Häfen und Logistikdienste von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit sind, und betont, dass die Wahrung der Freiheit der Schifffahrt ein wichtiges diplomatisches und militärisches Ziel der EU sein sollte; fordert eine verstärkte Notfallplanung auf EU-Ebene und die koordinierten Mechanismen zur Krisenvorsorge, um längere Störungen an wichtigen Seekontrollpunkten, wie der Straße von Hormus zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert, dass ein EU-Mechanismus zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Luftfracht für lebensnotwendige Güter (z. B. medizinische Güter und kritische Komponenten) eingerichtet wird, einschließlich einer raschen Mobilisierung von Kapazitäten und vereinfachter Genehmigungsverfahren in Krisenzeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert einen strategischen Ansatz für Schienengüterverkehrskorridore, bei dem der Stärkung und Integration des internen Güterverkehrsnetzes der EU Vorrang eingeräumt wird, um bestehende Ineffizienzen und Engpässe zu beheben und gleichzeitig diversifizierte und widerstandsfähige Verbindungen mit Drittländern, auch entlang der Strecken zwischen Europa und Asien, zu unterstützen; betont, dass eine Risikobewertung der Korridorinfrastruktur, der Betreiber und der digitalen Systeme zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>stellt fest, dass Prämien für Seeversicherungen und Risikoklassifizierungen in Krisenzeiten faktisch zu Handelshemmnissen werden können; fordert, dass auf EU-Ebene mit Versicherern, Akteuren im Bereich der Klassifizierung und Schifffahrtsunternehmen zusammengearbeitet wird, um die Kontinuität von wichtigen Transporten sicherzustellen und Manipulationen durch Zwangsmaßnahmen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert, die Nutzung von Verschiffungs- und Containerdaten zu verstärken, um Zwangsmaßnahmen, Umgehungen und rechtswidrige Umlenkungen aufzudecken, einschließlich einer verbesserten Fähigkeit der EU, die Nutzung anomaler Muster bei der Streckenführung und bei Umschlagzentren, die für die Umgehung von Sanktionen genutzt werden, zu erkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>begrüßt die Einführung der Neugestaltung des Zollkodex der EU als eine Möglichkeit der schnelleren Abwicklung für kritische Inputs und lebensnotwendige Güter, und stellt fest, dass sie bei größeren Störungen mit harmonisierten Kriterien aktiviert werden kann, um eine Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU gegen Störungen großer globaler Satellitennavigationssysteme (GNSS), einschließlich Stören und Spoofing, die sich auf die Luftfahrt auswirken, durch den Einsatz von Backup-Navigationsprotokollen und sicheren Ortungsalternativen sowie robusten Detektions- und Minderungssystemen, gegebenenfalls einschließlich KI-gestützter Fähigkeiten für kritische Operationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass durch wiederholtes Eindringen von Drohnen in den Luftraum über großen europäischen Flughäfen ernsthafte Schwachstellen im europäischen Luftraum deutlich wurden, und stellt fest, dass dies zu erheblichen Störungen des Luftverkehrs und der Frachtrouten geführt hat; betont, dass dem Schutz kritischer Infrastrukturen wie Luftverkehrsdrehkreuze bei der wirtschaftlichen Sicherheit Priorität eingeräumt werden muss, weshalb koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, um Betriebsstörungen von kritischen Verkehrsinfrastrukturen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass kritische Energieinfrastrukturen wie Terminals für Flüssigerdgas (LNG), Verbindungsleitungen, Speicherfazilitäten oder Stromnetze als Vermögenswerte der wirtschaftlichen Sicherheit behandelt werden müssen, wobei die Eigentumsverhältnisse, die Kontrolle und die wichtigsten Diensteanbieter wie in der überarbeiteten Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen festgelegt einer verstärkten Prüfung unterzogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert einen gezielten Plan der EU zur Verringerung risikoreicher Abhängigkeiten im Kernbrennstoffkreislauf, einschließlich koordinierter Protokolle für die Diversifizierung und die Notfallbeschaffung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>stellt fest, dass der jüngste großflächige Stromausfall in der EU Schwachstellen in der Stabilität des Stromnetzes und in den digitalen Steuersystemen, die der kritischen Energieinfrastruktur zugrunde liegen, offenbart und zu unmittelbaren kaskadenartigen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt hat, verbunden mit der Gefahr einer verstärkten Abhängigkeit von Drittländern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>betont, dass die Rechenzentrumskapazität der EU nach wie vor unzureichend ist, um der rasch wachsenden Nachfrage nach Hochleistungsrechnern und fortschrittlichen Rechensystemen gerecht zu werden und dass auf Europa nur etwa 15 % der weltweiten Kapazität von Hyperscale-Rechenzentren entfallen, während die Nachfrage in Europa mit zweistelligen jährlichen Zuwachsraten steigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont, wie wichtig eine verstärkte Überprüfung von Eigentums-, Betriebs- und Wartungsverträgen in Bezug auf Unterseekabel, Anlandestellen und wichtige Internet-Hubs ist, bei denen es sich um strategische Vermögenswerte handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>fordert einen gezielten Schutz vor feindseligen Übernahmen strategischer digitaler Start-up-Unternehmen, einschließlich der Überprüfung von Minderheitsbeteiligungen, konvertierbaren Instrumenten und Vereinbarungen über die Übertragung von geistigem Eigentum, wobei angemessene Kanäle auf hoher Ebene für EU-Investitionen sichergestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass dem zweiten Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Instrumentariums für 5G-Cybersicherheit zufolge 14 Mitgliedstaaten noch keine Beschränkungen für Anbieter mit hohem Risiko umgesetzt haben, was zu erheblichen Sicherheitslücken führt; begrüßt den im Vorschlag für die Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit für Fälle mit hohem Risiko dargelegten risikobasierten Ansatz und die strengere Durchsetzung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>betont, dass es zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU erforderlich ist, die bestehenden EU-Unternehmen im Bereich der Spitzentechnologien vor Zwangsmaßnahmen zu schützen und unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>hebt hervor, dass der Regelungsrahmen der EU für den digitalen Bereich ein Grundpfeiler ihrer Souveränität ist; betont, dass die Durchsetzung dieses Rahmens unberührt von Druck von außen oder der Androhung von Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Handelsstreitigkeiten bleiben muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>begrüßt die anstehenden Vorschläge für einen Rechtsakt der EU über Quantentechnologie, einen Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung und eine Überarbeitung des Chip-Gesetzes; betont, dass die Wirksamkeit dieser Rechtsakte von einer starken Dimension im Bereich Handel und Investitionen abhängt, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung der Ausweitung und Markteinführung, zur Erleichterung des Zugangs zu globalen Wertschöpfungsketten und zu Partnerschaften mit gleich gesinnten Ländern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>stellt fest, dass Engpässe bei kritischen Arzneimitteln eine Schwachstelle für die wirtschaftliche Sicherheit darstellen; fordert gezielte Instrumente für den Handel und die Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Kontinuität der Versorgung mit unentbehrlichen Arzneimitteln, deren Wirkstoffen und wichtigen Vorprodukten in Notfällen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert, die Abhängigkeiten vorrangig bei pharmazeutischen Wirkstoffen, Ausgangsstoffen und wichtigen Vorläuferstoffen zu verringern, bei denen die Produktion konzentriert ist und Ausfuhrbeschränkungen plausibel sind, unter anderem durch diversifizierte Lieferketten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>fordert, dass eine EU-weite Bestandsaufnahme angefertigt wird sowie Abhängigkeiten von einer einzigen Bezugsquelle bei der Herstellung von Medizinprodukten, In-vitro-Medizinprodukten und deren Schlüsselkomponenten verringert werden und betont, dass eine gezielte Diversifizierung der Herstellung und eine Ausweitung der inländischen Produktion erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert, dass Gesundheitsdateninfrastrukturen und Cloud-Dienste, mit denen Gesundheitssysteme unterstützt werden, risikobasiert geschützt werden, unter anderem durch Kontinuitätsanforderungen und Schutzvorkehrungen gegen unberechtigten Zugriff oder Störungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>betont, dass der Zustrom gefälschter medizinischer Produkte aus Drittländern die Sicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit untergräbt; fordert eine engere Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Zollvorschriften, um die in der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette (ABl. L 174, 1.7.2011, S. 74, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/62/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>betont, dass die Stärkung und Vollendung der Kapitalmarktunion und die Mobilisierung europäischer privater Ersparnisse für strategische Wirtschaftszweige die Abhängigkeit von externer Finanzierung verringern und den Verlust der Kontrolle über kritische Vermögenswerte und Technologien verhindern könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>hebt hervor, dass Meldesysteme für Finanztransaktionen, einschließlich SWIFT, eine kritische Infrastruktur für die Funktionsfähigkeit des globalen Finanzsystems und den Außenhandel der EU darstellen; stellt fest, dass geopolitische Spannungen und Sanktionsregelungen in der Vergangenheit gezeigt haben, welche Auswirkungen der Zugang zu solchen Systemen hat; betont, dass es wichtig ist, die Widerstandsfähigkeit, Autonomie und Rechtssicherheit der Finanzinfrastruktur der EU sicherzustellen, unter anderem durch Schutzvorkehrungen gegen unzulässige externe Eingriffe oder Störungen, durch die die Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werden könnten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Multilaterales Engagement und Partnerschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>bekräftigt das Eintreten der EU für ein regelbasiertes multilaterales Handelssystem mit der WTO als dem am weitesten entwickelten Rahmen, um die globale wirtschaftliche Verflechtung zu steuern und Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit in einer vorhersehbaren und diskriminierungsfreien Weise anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>bedauert jedoch, dass die WTO in ihrer derzeitigen Form die Asymmetrien zwischen ihren Mitgliedern in Bezug auf die Marktöffnung und das Engagement für einen fairen Wettbewerb nicht beseitigt und über ein dysfunktionales Streitbeilegungssystem verfügt; betont, dass eine substanzielle Reform der WTO, einschließlich der Wiederherstellung eines vollständig funktionsfähigen Streitbeilegungssystems, von wesentlicher Bedeutung ist, um systemische Risiken in Angriff zu nehmen, unlautere Praktiken einzudämmen und die Eskalation von Handelsstreitigkeiten zu verhindern; nimmt zur Kenntnis, dass die EU bis zu einer solchen Reform ihre eigene Fähigkeit stärken muss, autonom zu handeln und wirksam auf Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit, steigende Zölle und mangelnde Gegenseitigkeit bei der Marktöffnung zu reagieren; ist der Ansicht, dass die EU bei der Bildung einer Koalition gleich gesinnter Mittelmächte, die einen klaren Rahmen für eine kollektive Reaktion und gegenseitige Unterstützung in Fällen wirtschaftlichen Zwangs bietet, eine führende Rolle übernehmen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>nimmt mit Interesse den Standpunkt von Maroš Šefčovič, für Handel und wirtschaftliche Sicherheit zuständiges Mitglied der Kommission, zur Kenntnis, demzufolge das Meistbegünstigungsprinzip angesichts der Tatsache, dass bestimmte Mitglieder der WTO ihren Anteil am Welthandel drastisch ausgeweitet haben und gleichzeitig ihre eigenen Märkte relativ geschlossen halten, neu bewertet werden muss; fordert eine Bewertung, wie das Meistbegünstigungsprinzip die Realitäten des derzeitigen Handelsumfelds besser widerspiegeln könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>spricht sich für eine engere und strukturiertere Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern und ähnlich ausgerichteten Volkswirtschaften aus, um eine vernetzte Resilienz gegen Störungen des Handels und der Versorgung aufzubauen, unter anderem durch die Festlegung von Netzwerken von vertrauenswürdigen Lieferanten für kritische Technologien und Infrastrukturen, in denen nicht durch die technische Konformität geregelt, sondern auch nichttechnische, auf Governance basierende Kriterien einbezogen werden sollten, die sich mit systemischen Risiken befassen, die von Lieferanten ausgehen, die unter dem Einfluss ausländischer Staaten stehen, sowie durch koordinierte Vorsorge, Vereinbarungen zur gegenseitigen Unterstützung und komplementäre Ansätze bei der Bevorratung, der Krisenbewältigung und dem Schutz kritischer Lieferketten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Erfahrungen von Partnern, die mit Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit konfrontiert waren, in den Bewertungen der wirtschaftlichen Sicherheit, der Vorsorgeplanung und der externen Koordinierung der EU systematisch berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>begrüßt die im Rahmen der G7 entwickelten Initiativen für wirtschaftliche Sicherheit; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass die EU eine proaktive und sichtbare Rolle bei der Umsetzung und Weiterverfolgung dieser Initiativen übernimmt und gleichzeitig für Kohärenz zwischen den Verpflichtungen der G7 und dem Instrumentarium der EU für wirtschaftliche Sicherheit sorgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>besteht auf der zentralen Rolle des Parlaments und insbesondere seines Ausschusses für internationalen Handel bei der demokratischen Kontrolle von Maßnahmen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Sicherheit, die sich auf Handel und Investitionen auswirken, auch in allen Phasen ihrer Gestaltung, Umsetzung und Überprüfung, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und eine fundierte parlamentarische Kontrolle sicherzustellen; fordert die Kommission auf, dem Ausschuss für internationalen Handel im Einklang mit den bewährten interinstitutionellen Verfahren für den Zugang zu Dokumenten Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit zu gewähren; fordert, dass der Ausschuss für internationalen Handel in das in der gemeinsamen Mitteilung vom 3. Dezember 2025 vorgeschlagene Netz für wirtschaftliche Sicherheit einbezogen wird; betont, dass ein regelmäßiger strukturierter Dialog mit dem Parlament über Prioritäten, Risiken und Abhilfestrategien im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit geführt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen institutionellen Rahmen und einen Governance-Rahmen vorzuschlagen, in dessen Rahmen ermöglicht wird, gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat sowie allen anderen einschlägigen öffentlichen und privaten Interessenträgern eine umfassende Strategie für wirtschaftliche Sicherheit auszuarbeiten und umzusetzen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>