<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0205</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung irregulärer Migrationsbewegungen und ihrer Ursachen in den Partnerländern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0147/2026 - Berichterstatter: Lukas Mandl)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2026 zu dem Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung irregulärer Migrationsbewegungen und ihrer Ursachen in den Partnerländern (2025/2111(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 79 und 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Applying the Human Rights Based Approach to international partnerships — An updated Toolbox for placing rights-holders at the centre of EU’s Neighbourhood, Development and International Cooperation“ (Anwendung des menschenrechtsbasierten Ansatzes auf internationale Partnerschaften — Ein aktualisiertes Instrumentarium, um die Rechteinhaber in den Mittelpunkt der Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Zusammenarbeit der EU zu stellen) (SWD(2021)0179),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments „Europa in der Welt“ (COM(2025)0551),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 11. März 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (COM(2025)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits (Cotonou-Nachfolgeabkommen)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. April 2022 zu dem Thema „Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern“ (COM(2022)0657),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Pakt für den Mittelmeerraum,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF Afrika) und den Sonderbericht 17/2024 des Europäischen Rechnungshofs vom 25. September 2024 mit dem Titel „Der EU-Treuhandfonds für Afrika – Trotz neuer Ansätze war die Unterstützung nach wie vor nicht zielgerichtet“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2025 mit dem Titel „Europäische Wasserresilienzstrategie“ (COM(2025)0280),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025 zu der Europäischen Wasserresilienzstrategie<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/576, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/576/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. Oktober 2024 mit dem Titel „Team Europa – Aufbau nachhaltiger internationaler Partnerschaften“ (JOIN(2024)0025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Oktober 2024 zu Migration,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 73/195 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 2018 über den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 71/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19. September 2016 über die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, die auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung in New York angenommen wurde und in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) festgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das diesbezügliche Protokoll von 1967 (New Yorker Protokoll),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu migrationsbezogenen Aktivitäten im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe und das zugehörige Instrumentarium,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Entwicklungsausschuss in Auftrag gegebene Studie zur Rolle der Entwicklungszusammenarbeit der EU beim Umgang mit irregulärer Migration in Afrika<FOOTNOTE><FIELD> Talleraas, C.: <STRING ITALIC="on">The role of EU development cooperation in addressing irregular migration in Africa</STRING>. Referat Analyse und Unterstützung für die externen Politikbereiche, Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union, Oktober 2025.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 80.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A10-0147/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Migration und Mobilität, Frieden, verantwortungsvolle Staatsführung, Stabilität, integratives Wachstum und nachhaltige Entwicklung eng miteinander verknüpft sind; in der Erwägung, dass Faktoren auf der Makro- wie auch auf der Mikroebene Anlass für Migration sind, etwa bewaffnete Konflikte, politische Instabilität, wirtschaftliche Schwierigkeiten, mangelnde Chancen und Armut, beschränkter Zugang zu Sozialschutzmechanismen, unzureichende Versorgung mit Dienstleistungen, Marginalisierung, Diskriminierung oder Verfolgung von schutzbedürftigen Personen, beispielsweise im Zusammenhang mit ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Ernährungsunsicherheit und knapper Zugang zu sauberem Wasser sowie Umweltzerstörung und Klimawandel<FOOTNOTE><FIELD> Essentials of Migration Management, „Drivers of international migration“ (Faktoren, die die internationale Migration befeuern), https://emm.iom.int/handbooks/global-context-international-migration/drivers-international-migration.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass irreguläre Migrationsbewegungen verschiedene Kategorien von Migranten umfassen, etwa Flüchtlinge und Asylbewerber, die internationalen Schutz beantragen; in der Erwägung, dass Personen, die internationalen Schutz beantragen, in den zuständigen Mitgliedstaaten bleiben können, bis über ihren Antrag entschieden wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine grundlegende Rolle spielt, wenn es darum geht, Armut zu beseitigen, gegen fragile Bedingungen vorzugehen, die menschliche Entwicklung und Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen zu fördern, globale Herausforderungen durch internationale Partnerschaften anzugehen, in denen die europäischen Werte und Interessen gewahrt und gefördert werden, und zu Frieden und Wohlstand in der Welt beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU mit ihrer Entwicklungspolitik die nachhaltige Entwicklung und Stabilität in Entwicklungsländern fördert, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, im Sinne der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung gemäß Artikel 208 AEUV extreme Armut zu beseitigen und zugleich den Grundsatz der Politikkohärenz in Entwicklungsfragen zu befolgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit auf überprüfbaren Ergebnissen und einer konkreten gemeinsamen Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung beruhen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der EUTF Afrika geschaffen wurde, um die Ursachen von Instabilität, Vertreibung und irregulärer Migration anzugehen und zu einem besseren Migrationsmanagement beizutragen; in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seiner Überprüfung zu dem Schluss kam, dass viele der Ziele des EUTF Afrika nicht erreicht werden konnten, weil wirksame Strategien nicht immer eindeutig identifiziert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU seit 2015 mit beispiellosen Migrationsströmen konfrontiert ist, deren Management nachhaltige Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten erforderten, und in der Erwägung, dass daher die europäischen entwicklungspolitischen Strategien so gestärkt werden müssen, dass die eigentlichen Ursachen der irregulären Migration und der Vertreibung bekämpft werden, da im Zeitraum 2015-2024 mehr als 8,5 Millionen Asylanträge in den EU-Mitgliedstaaten eingereicht wurden<FOOTNOTE><FIELD> Asylagentur der Europäischen Union, „3.4. Data on applications for international protection“ (3.4. Daten zu Anträgen auf internationalen Schutz), https://euaa.europa.eu/asylum-report-2025/34-data-applications-international-protection.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Zahl der irregulären Grenzüberquerungen an den EU-Außengrenzen im Jahr 2025 um mehr als ein Viertel (26 %) auf knapp 178 000 Fälle zurückgegangen ist<FOOTNOTE><FIELD> https://www.frontex.europa.eu/media-centre/news/news-release/frontex-irregular-border-crossings-down-26-in-2025-europe-must-stay-prepared-lyKpVb?etrans=de.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Migranten, die nach Europa kommen, zum Großteil auf regulärem Wege einreisen; in der Erwägung, dass in dem Ziel für nachhaltige Entwicklung 10.7 die Länder aufgefordert werden, die geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen durch eine geplante und gut gesteuerte Migrationspolitik zu erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass 2024 insgesamt 4,2 Millionen Menschen aus Drittstaaten in die EU eingewandert sind<FOOTNOTE><FIELD> Ausgenommen Asylsuchende und Flüchtlinge aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz genießen, bei einigen Mitgliedstaaten. Eurostat, „Migration to and from the EU“ (Migration aus der EU und in die EU), https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Migration_to_and_from_the_EU.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass viele Herkunftsländer von Asylbewerbern Länder mit geringem und mittlerem Einkommen sind; in der Erwägung, dass die Annahmequoten für Asylbewerber aus diesen Ländern sehr unterschiedlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 die EU-Länder 437 900 Asylsuchenden Schutzstatus zuerkannt haben, was einem Anstieg um 6,9 % gegenüber dem Jahr 2023 (409 530) entspricht; in der Erwägung, dass dies der höchste Wert seit den Höchstzahlen war, die 2016 und 2017 nach der Flüchtlingskrise im Zusammenhang mit dem Krieg in Syrien verzeichnet wurden; in der Erwägung, dass die Anerkennungsquote auf EU-Ebene, d. h. der Anteil der positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Asylentscheidungen, bei erstinstanzlichen Entscheidungen im Jahr 2024 bei 51,4 % lag;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 insgesamt 124 000 Drittstaatsangehörigen die Einreise in die EU verweigert wurde, 919 000 kein Status zuerkannt wurde, in 453 000 Fällen Rückführungsentscheidungen ergingen und etwa 110 000 Personen tatsächlich in ein Land außerhalb der EU zurückgeführt wurden<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Migration and asylum in Europe – 2025 edition, Irregular migration and return“, https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/migration-2025#irregular-migration-and-return.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass ungefähr 20 % der Personen, für die Rückführungsentscheidungen ergingen, tatsächlich zurückgeführt wurden<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Migration and asylum in Europe – 2025 edition, Orders to leave and returns“, https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/migration-2025#orders-to-leave-and-returns-of-non-eu-citizens.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die häufigsten internationalen Migrationsbewegungen zwischen Nachbarländern stattfinden; in der Erwägung, dass der Großteil der Flüchtlinge, der Personen, die internationalen Schutz benötigen, und der Binnenvertriebenen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aufgenommen werden; in der Erwägung, dass auf diesen Ländern eine erhebliche wirtschaftliche Belastung liegt, was sich auf ihren sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt und ihre Entwicklung auswirkt; in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit daher bei der Unterstützung vertriebener Bevölkerungen und von Aufnahmegemeinschaften eine entscheidende Rolle spielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Afrika mit Binnenmigration konfrontiert ist und etwa 80 % der afrikanischen Migration innerhalb dieses Kontinents stattfinden; in der Erwägung, dass es 2024 in Afrika südlich der Sahara 19,3 Millionen neue Binnenvertreibungen gab, von denen 11,5 Millionen durch Konflikte und 7,8 Millionen durch Naturkatastrophen verursacht wurden; in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Binnenvertriebenen in Afrika im Zeitraum 2015-2024 bei 38,8 Millionen lag, was 46 % der globalen Gesamtzahl entspricht, und 68 % von den Betroffenen aus der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien, Nigeria, Somalia und Sudan kommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Stand Juni 2025 117,3 Millionen Menschen weltweit gezwungen waren, wegen Verfolgung, Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder Ereignissen, die die öffentliche Ordnung ernstlich störten, aus ihrer Heimat zu fliehen; in der Erwägung, dass von diesen Menschen 42,5 Millionen Flüchtlinge, 67,8 Millionen Binnenvertriebene und 8,42 Millionen Asylsuchende waren<FOOTNOTE><FIELD> https://www.unhcr.org/about-unhcr/overview/figures-glance.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Global Trends Report und Umfragen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) hervorgeht, dass die meisten Flüchtlinge und Vertriebenen ihr Heimatland nicht verlassen wollen, sondern durch Konflikte, Verfolgung, Gewalt oder extreme Not dazu gezwungen werden; in der Erwägung, dass laut einer Umfrage des UNHCR von 2023 die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge lieber in ihren Gemeinschaften bleiben würde, wenn ihre Sicherheit und ihr Lebensunterhalt gewährleistet wären;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine grundlegende Rolle bei der Armutsbekämpfung und dem Vorgehen gegen Situationen der Instabilität spielt, indem die menschliche Entwicklung unterstützt wird, die Grundsätze der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Gleichstellung der Geschlechter, die Menschenrechte und Grundrechte gefördert und unterstützt werden, die Strafverfolgung gestärkt wird und nachhaltige Wirtschaftschancen geschaffen werden, die Governance verbessert wird und Frieden und Stabilität gefördert werden, womit die eigentlichen Ursachen der irregulären Migration angegangen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verbesserung der Lebensbedingungen, Bildungs- und Beschäftigungschancen in den Herkunftsländern entscheidend dafür ist, dass sich Menschen eine Zukunft in ihren eigenen Gemeinschaften aufbauen können, statt zur Migration gezwungen zu sein; in der Erwägung, dass daher eine gezielte und wirksame Zusammenarbeit durch Förderung von Stabilität, Sicherheit und Selbstversorgung in den Partnerländern die Anreize für irreguläre Migration verringern kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die zunehmende Fragilität, u. a. im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umweltzerstörung, und die Erschöpfung und der Raubbau der natürlichen Ressourcen sich auf die Migration auswirken können; in der Erwägung, dass 90 % aller Naturkatastrophen mit Wasser zusammenhängen und Auswirkungen hinsichtlich der Ernährungssicherheit, verstärkter gesellschaftlicher Konflikte und Migration haben können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass ein hohes Maß an Ernährungsunsicherheit zu einer höheren grenzüberschreitenden Migration führt, wobei ein Anstieg der Ernährungsunsicherheit um jeweils 1 % in einer bestimmten Bevölkerung 1,9 % mehr Menschen zur Migration zwingt; in der Erwägung, dass zwar Wirtschafts- und Umweltfaktoren für sich genommen keinen Grund für Asyl darstellen, aber in erheblichem Maße zu Gefährdungsfaktoren beitragen, die eine internationale umfassende Lösung erfordern können, die auf Schutz ausgerichtet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Migrationsströme häufig mit der Knappheit natürlicher Ressourcen, einschließlich Wasser, zusammenhängen; in der Erwägung, dass 2,2 Milliarden Menschen weltweit immer noch keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben; in der Erwägung, dass die Europäische Wasserresilienzstrategie darauf abzielt, die Wasserresilienz zu fördern und durch ein verstärktes Engagement in bestimmten Ländern und Regionen im Rahmen des Global Gateway mindestens 70 Millionen Menschen Zugang zu besserem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu verschaffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Migrations- und Asylpaket betont wird, wie wichtig die externe Dimension der Migration ist, indem umfassende Partnerschaften auf der Grundlage des politischen Dialogs, beiderseitiger Verpflichtungen und eines Gesamtrouten-Konzepts entwickelt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der Pakt für den Mittelmeerraum die Ausweitung von Erasmus+ auf mehrere Länder im Nahen Osten und in Afrika vorsieht, um junge Menschen miteinander in Verbindung zu bringen und ein stärker integriertes und inklusiveres Umfeld für Hochschulbildung und Kompetenzentwicklung zu unterstützen; in der Erwägung, dass in dem Pakt auch die Ausweitung von Fachkräftepartnerschaften gefordert wird, unter anderem durch die Einrichtung des EU-Talentpools, um Verbindungen zwischen Arbeitgebern in der EU und Arbeitssuchenden aus Partnerländern zu erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Global-Gateway-Strategie und Investitionen in die menschliche Entwicklung Gelegenheit bieten sollten, die Entwicklungszusammenarbeit an die Prioritäten der Partnerländer, u. a. Migration, anzugleichen, indem die Schaffung von Arbeitsplätzen, Schul- und Berufsbildung, demokratische Werte und hohe Standards, gute Regierungsführung und Transparenz und nachhaltige Investitionen, u. a. in die sichere Wasserversorgung, in Herkunfts- und Transitländern gefördert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Global-Gateway-Strategie auch darauf abzielen sollte, nachhaltige und vertrauensvolle Partnerschaften im Bereich grüne Energie und Infrastruktur zu fördern; in der Erwägung, dass Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und in erneuerbare Energieträger von wesentlicher Bedeutung dafür sind, die sozioökonomischen Ursachen der Migration anzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass wirtschaftliche Zusammenarbeit und private Investitionen wichtige Instrumente zur Verringerung der Armut und Steigerung der Selbstversorgung sind, damit ein nachhaltiges und lokales Wachstum in den Partnerländern gefördert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die industrielle Entwicklung als eine der wirksamsten Möglichkeiten erwiesen hat, Menschen aus der Armut zu befreien; in der Erwägung, dass sozialverantwortliche und nachhaltige Investitionen in Produktivitätskapazitäten Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und einen Multiplikatoreffekt haben können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenhandel und Schleusung grobe Verletzungen der Grundrechte darstellen und die Menschen ihrer Würde, Freiheit und Grundrechte berauben; in der Erwägung, dass kriminelle Menschenhändler- und Schleusernetze Migranten ausbeuten, indem sie Profit aus gefährlichen Überfahrten schlagen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass einigen Ländern die Instrumente und Ressourcen fehlen, um diese Verbrechen zu verhindern und zu bekämpfen; in der Erwägung, dass internationale Partnerschaften wirksam zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusung beitragen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine wesentliche Rolle dabei spielt, die Ursachen der irregulären Migration und der Vertreibung anzugehen, den Menschenschmuggel zu bekämpfen, Flüchtlinge und Menschen, die internationalen Schutz benötigen, zu schützen, die Aufnahmeländer von Flüchtlingen zu unterstützen und reguläre Migrationswege zu schaffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass Sicherheit, Stabilität, territoriale Integrität und eine verantwortungsvolle Regierungsführung Voraussetzungen für Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind und dass die EU ihre Partnerländer auch beim Ausbau der Kapazitäten des Strafvollzugs und Grenzmanagements und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterstützen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass für ein wirksames Migrationsmanagement auch eine stärkere Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern sowie die Zerschlagung der kriminellen Netzwerke, die verletzliche Menschen ausbeuten, erforderlich sind; in der Erwägung, dass die Unterstützung der lokalen Entwicklung und der Stabilität in den Partnerländern dazu beiträgt, die eigentlichen Ursachen der Migration nachhaltig anzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Unterstützung funktionierender Asylsysteme in Drittländern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit entscheidend für den internationalen Schutz Asylsuchender ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass bei politischen Maßnahmen und Strategien zur Rückkehr und Wiedereingliederung die Menschenrechte uneingeschränkt gewahrt werden müssen; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen Rückkehr und Wiedereingliederung für beide Seiten von Vorteil sein kann, wenn eine freiwillige, würdevolle und nachhaltige Rückkehr in die Herkunftsländer berücksichtigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass Wiederaufnahmevereinbarungen und innovative, maßgeschneiderte Projekte zur Wiedereingliederung von Migranten in ihr Herkunftsland grundlegender Bestandteil einer wirksamen Zusammenarbeit mit den Partnerländern sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der sozioökonomischen Integration von Vertriebenen und der Gemeinschaften, von denen sie aufgenommen werden, sowie beim Schutz von Menschen in prekären Situationen, einschließlich Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen, spielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass Migration zur nachhaltigen Entwicklung und zum inklusiven Wachstum sowohl in den Herkunftsländern als auch in den Zielländern sowie innerhalb der Regionen und regionsübergreifend beitragen können; in der Erwägung, dass Migration wirtschaftliche Auswirkungen sowohl auf das Zielland als auch auf das Herkunftsland hat; in der Erwägung, dass diese Auswirkungen sich im Beitrag der Migranten zu den öffentlichen Finanzen, zur Beschäftigung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen ebenso niederschlagen wie in der Rolle der Diaspora bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Herkunftsländer;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass Gemeinschaften der Diaspora eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Partnerländer spielen, insbesondere bei der Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie bei der Bewältigung einer Reihe von Themen im Zusammenhang mit Migration und Mobilität; in der Erwägung, dass die EU Global Diaspora Facility in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass die Abwanderung von Fachkräften die Drittländer vor Probleme stellt, was die Erreichung ihrer politischen Ziele im Zusammenhang mit Entwicklung und Migration anbelangt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verflechtung von Migration und Entwicklungszusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt die Verflechtung von Migration und Entwicklungszusammenarbeit hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich bei ihrer Migrationspolitik weiterhin für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einzusetzen und dabei die Menschenrechte und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen uneingeschränkt zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit und die Außen- und Sicherheitspolitik der EU stets vollumfänglich kohärent ausgearbeitet und umgesetzt werden müssen, wobei ein pragmatischer und für beide Seiten vorteilhafter, ergebnisorientierter Ansatz zu verfolgen ist, der darauf abzielt, für Stabilität und wirtschaftliche Chancen in den Partnerländern, darunter auch den Herkunfts- und Transitländern der Migrationsströme, zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass bei der Entwicklungszusammenarbeit der Armutsbekämpfung, dem Abbau von Ungleichheiten und der nachhaltigen Entwicklung im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, der Konfliktverhütung und der Friedenskonsolidierung durch die Stärkung der wirtschaftlichen Position, Reformen der Regierungsführung und die Förderung der Menschenrechte in Partnerländern Vorrang eingeräumt werden sollte, wobei langfristige Investitionen auf der Grundlage der Entwicklungsprioritäten und -bedürfnisse der Partnerländer den Vorzug erhalten sollten, u. a. bei der Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass Frauen und Mädchen oftmals unverhältnismäßig stark von Krisen und Armut betroffen sind; fordert die Kommission daher auf, bei Entwicklungsprogrammen einen auf den Menschenrechten beruhenden, geschlechtergerechten Ansatz zu verfolgen, bei dem der Grad der Gefährdung berücksichtigt wird, und hebt dabei hervor, dass es wichtig ist, Menschenrechtsrisiken zu ermitteln, Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass besonderes Augenmerk auf alle gefährdeten Personen gelegt wird (u. a. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Randgruppen und Frauen, Mädchen und junge Menschen), insbesondere weil die Rolle der Frauen in fragilen Umgebungen und bei der Friedenskonsolidierung, Konfliktprävention und nachhaltigen Entwicklung ausschlaggebend ist, da sie häufig an vorderster Front agieren und entscheidende Katalysatoren von Veränderung, Resilienz und Wiederaufbau sein können; betont, dass die Beteiligung von Frauen bzw. inklusive Beteiligung an Entscheidungsprozessen, Mediation, Klimaschutz und Gemeinschaftsentwicklung zu wirksameren und nachhaltigeren Ergebnissen führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>unterstreicht den hohen Stellenwert eines „Team Europa“-Ansatzes, mit dem für Kohärenz zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten bei der Arbeit an der externen Dimension von Migration gesorgt ist; betont, dass „Team Europa“ die politischen, diplomatischen, finanziellen und technischen Maßnahmen koordinieren sollte, mit denen umfassende Partnerschaften aufgebaut und vertieft werden sollen, um die Partnerländer bei der sicheren, geordneten, regulären und verantwortungsvollen Steuerung der Migration zu unterstützen, wobei ein wirksamer menschenrechtsbasierter und menschenzentrierter Ansatz zu verfolgen ist, der auch den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen gerecht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>hebt hervor, dass die Kommission mit Blick auf die Verhinderung von Korruption und Misswirtschaft dafür sorgen sollte, dass klare Überwachungs- und Bewertungsmechanismen vorhanden sind, die eine wirksame Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Ausführung des EU-Haushaltsplans bewirken, u. a. wenn es um die Verbindung zwischen Entwicklung und den eigentlichen Ursachen von Migration geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den politischen Dialog mit Drittstaaten zu verbessern, um umfassende und für alle Seiten vorteilhafte Ansätze je nach Land zu stärken und weiterzuentwickeln, die dem konkreten Kontext und den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Herkunfts- und Transitländer im Hinblick auf Entwicklung und Migration gerecht werden, insbesondere in Bezug auf die menschliche Entwicklung, menschenwürdige Arbeit, soziale Inklusion und den Schutz von Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen; betont, dass diese Zusammenarbeit auf Solidarität, gemeinsamer Verantwortung und Achtung der Menschenrechte beruhen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass ein klares Verständnis der Niederlassung von Migranten und ihrer Auswirkungen vor Ort erforderlich ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Strategie zu entwickeln, deren Schwerpunkt auf der erforderlichen lokalen Perspektive liegt, die lokale Eigenverantwortung zu stärken und auf bestehenden regionalen Prioritäten aufzubauen, indem insbesondere intrakontinentale Migrationssysteme unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission auf, fragile geografische Umgebungen vorrangig zu behandeln, indem beispielsweise migrationsspezifische Daten und forschungsbasierte Informationen herangezogen werden, um die Bedürfnisse der Partnerländer besser zu ermitteln und ihre Prioritäten in den Blick zu nehmen, u. a. in den Bereichen irreguläre Migration und Vertreibung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass Global Gateway eine Schlüsselrolle dabei spielen kann, die nachhaltige Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den Partnerländern zu fördern, wodurch lokale Gemeinschaften gestärkt werden und die Menschen in die Lage versetzt werden, aktiv zur Entwicklung sowohl ihrer Herkunftsländer als auch ihrer Aufnahmegemeinschaften beizutragen, sodass gegen die Ursachen irregulärer Migration vorgegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass für eine stärkere Einbindung des Privatsektors Sorge zu tragen ist, dass legale Wege diversifiziert und umgesetzt werden müssen, dass Qualifikationen anerkannt werden müssen, dass EU-Entwicklungsbanken einbezogen werden müssen und dass innovative Ansätze für Mischfinanzierungen im Rahmen von „Team Europe“ entwickelt werden müssen, während auch zu Global Gateway beigetragen wird; regt die Beteiligung des europäischen Privatsektors an Entwicklungsprojekten in Partnerländern an, um die Unterstützung eines sicheren und transparenten Investitionsrahmens zu gewährleisten, der die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen und die Schaffung lokaler Produktionsketten erleichtert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass Wasserknappheit, Umweltzerstörung, Bodendegradation, Entwaldung und andere klimabedingte Katastrophen Faktoren für Migrationsströme, einschließlich Vertreibung, sind; hebt hervor, dass Menschen, die durch Umweltzerstörung und klimabedingte Katastrophen vertrieben werden, angemessene Unterstützung benötigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen im Rahmen von Entwicklungsprogrammen, einschließlich Wasser- und Bodenschutz, Wiederaufforstung, klimaresistente Landwirtschaft und erneuerbare Energieträger, Vorrang einzuräumen, um den sozialen Zusammenhalt und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften zu stärken, Spannungen um natürliche Ressourcen zu verhindern und die Möglichkeiten der Menschen zu verbessern, in ihren Herkunftsländern ein nachhaltiges Leben aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die EU einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen muss, der sich auf die lokale Ebene konzentriert, mit dem Ziel, Entwicklungshilfe zu leisten, und durch Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der regelbasierten Ordnung und der Institutionen zur strukturellen Entwicklung beizutragen, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, Entwicklungsprogramme in enger Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass durch stärkere internationale und multilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern, u. a. im Bedarfsfall mit den lokalen Behörden, Sicherheitskräften und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in den Bereichen Verbrechensprävention, Opferschutz, besserer Strafvollzug, Öffentlichkeitskampagnen zur Bekämpfung von Desinformation, Verfolgung der Täter und Verhinderung der Ausbeutung von Migranten durch kriminelle Netze und Schleuser ebenso gegen Schleusung und Menschenhandel vorgegangen werden muss wie dadurch, dass sicherere Alternativen bereitgestellt werden, indem legale Wege für eine sichere und reguläre Migration und Arbeitskräftemobilität geschaffen werden; unterstreicht, dass strenge Grenzkontrollen ohne legale Migrationsalternativen zu einer Verlagerung der Migrationsrouten führen, indem andere Etappen der Reise und neue Transitländer entstehen, wodurch die Reise noch unsicherer wird und die Migranten Schleppernetzen, Erpressung und Gewalt ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich Migration zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass humanitäre Hilfe stets im Einklang mit den humanitären Grundsätzen geleistet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, Herkunftsländer und benachbarte Aufnahmeländer bei der Bewältigung der stärkeren interkontinentalen Migrationsströme stärker zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sie besser in der Lage sind, die Instrumentalisierung von Migranten zu verhindern und darauf zu reagieren; betont, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnerländern und einschlägigen Agenturen erforderlich ist, um derartige Handlungen aufzudecken und zu verhindern sowie dagegen vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass die öffentliche Entwicklungshilfe von entscheidender Bedeutung für die Partnerländer ist und dass private Investitionen dazu beitragen können, die Ziele der EU-Entwicklungspolitik zu erreichen, und weist darauf hin, dass Investitionsgarantien von der EU Anreize für Unternehmen setzen, Investitionen zu tätigen, sofern eine strenge Sorgfaltspflicht befolgt wird, damit sicher ist, dass sie ebenso mit den Sozial-, Umwelt- und Governance-Standards im Einklang stehen wie mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung; weist darauf hin, dass die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung dafür ist, die Lebensgrundlagen in Drittländern zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert, dass die Finanzinstrumente der EU und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus sowie die Europäische Investitionsbank darauf hinwirken, lokale Wirtschaftserträge zu generieren, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit und die langfristige Nachhaltigkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass die öffentliche Entwicklungshilfe nach wie vor ein wesentliches Instrument zur Armutsbekämpfung, zur Verringerung von Ungleichheiten und zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gemeinschaften ist; kritisiert nachdrücklich die drastischen Kürzungen der öffentlichen Entwicklungshilfe durch führende globale Geber; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission auf, für mehr Rechenschaftspflicht, Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei der Gestaltung und Durchführung aller EU-Finanzierungsmaßnahmen zu sorgen, u. a. bei dem künftigen Instrument „Global Europe“, bei dem die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung Vorrang haben muss, auch in Bezug auf die Bewältigung der Herausforderungen in puncto irreguläre Migration;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums zusammen mit der Lebensmittel- und Ernährungspolitik dazu beitragen kann, einige der Ursachen der Migration zu bewältigen; weist darauf hin, dass der Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen von entscheidender Bedeutung ist, damit die Ernährungssicherheit der lokalen Gemeinschaften sichergestellt ist, um die Produktivität von Kleinbauern zu verbessern und gleichzeitig die Produktion an den Klimawandel anzupassen sowie die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen zu Landnutzungsrechten zu fördern, die den Rechten und Bedürfnissen der rechtmäßigen Inhaber von Landnutzungsrechten, insbesondere von Frauen, Vorrang einräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategie mehr Unterstützung für Hochschuleinrichtungen und technische Ausbildung und Berufsbildung und Weiterbildung in Partnerländern zu leisten, damit gegen die eigentlichen Ursachen von Migration vorgegangen wird; hebt hervor, dass die menschliche Entwicklung gestärkt werden muss, indem lokal in Kompetenzen investiert wird; fordert die Kommission auf, die Partnerländer dabei zu unterstützen, in diesem Zusammenhang Kapazitäten aufzubauen; fordert ferner mehr Unterstützung für von jungen Menschen getragene Initiativen zur Stärkung der Kompetenzen, der Innovation und des Austauschs und zur Erschließung der Migration als Faktor, der die nachhaltige Entwicklung vorantreibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, EU-Fachkräftepartnerschaften mit weiteren Drittländern, insbesondere mit Ländern mit hoher Auswanderungsquote, weiter zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze die Hauptwerkzeuge für den Abbau von Ungleichheiten sind und dass sie die Lebensgrundlagen in den Herkunftsländern verbessern und somit die Ursachen für irreguläre Migration einschränken; fordert, dass mit den europäischen Mitteln auch lokales Unternehmertum und die öffentliche Infrastruktur gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass junge Menschen im Mittelpunkt von Partnerschaften stehen müssen und für die nachhaltige Entwicklung unabdingbar sind; betont, wie wichtig es ist, Austauschprogramme wie Erasmus+ und andere Jugendmobilitäts- und Kompetenzprogramme zu unterstützen, um Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten, damit junge Menschen die Wahl haben, in ihren Herkunftsländern erfolgreich zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft als Prioritäten für die Zusammenarbeit einzubeziehen und Projekte zu fördern, die die Autarkie verbessern und den Migrationsdruck verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass Migration und die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu Herausforderungen für die Entwicklung eines Partnerlandes führen können, da dadurch weniger qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; weist darauf hin, dass die Entwicklungszusammenarbeit dieses Risiko durch umfassende Strategien eindämmen kann, mit denen hochwertige Bildungs- und Ausbildungssysteme unterstützt, lokale Beschäftigungschancen gestärkt und Wissens- und Kompetenztransfer gefördert werden; fordert die Kommission daher auf, ihre Arbeit in diesem Bereich fortzuführen, indem sie u. a. durch den entwicklungspolitischen Rahmen und die entsprechende Finanzierung gegen das Problem der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte vorgeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>würdigt die entscheidende Rolle der Diasporagemeinschaften bei der Förderung von nachhaltiger Entwicklung, Investitionen und Innovation in ihren Herkunftsländern; betont, dass die Stärkung von Diaspora-Netzwerken sowohl für die Partnerländer als auch für die EU von beiderseitigem Vorteil ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Diaspora-Organisationen zu verstärken und inklusive Programme zu entwickeln, die zu für beide Seiten vorteilhaften Formen der zirkulären Migration beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Sensibilisierungskampagnen in der EU wie auch in Drittstaaten zu investieren, damit gegen Desinformation vorgegangen wird, Informationen über die Gefahren irregulärer Migration verbreitet werden und das Verständnis der EU-Vorschriften zu den Verpflichtungen im Bereich der Arbeitsmigration gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratieförderung, des Staats- und Kapazitätsaufbaus sowie der öffentlichen Dienste, einschließlich der Gesundheit, des Zugangs zu sauberem Wasser und der Bildung, aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bekräftigt, dass ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem Entwicklungszusammenarbeit und Migrationsmanagement kombiniert werden, von grundlegender Bedeutung für die wirksame Gewährleistung von Sicherheit und Solidarität in der EU und in den Herkunfts- und Transitländern ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt die entscheidende Tätigkeit der Akteure in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden, vor allem der Organisationen der Vereinten Nationen, anderer internationaler Organisationen und lokaler Akteure wie lokaler Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger, Frauenorganisationen, Jugendorganisationen, regierungsunabhängiger Organisationen und konfessioneller Gemeinschaften und Organisationen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>