<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0215</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bericht 2025 der Kommission über die Türkei</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0106/2026 - Berichterstatter: Nacho Sánchez Amor)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2026 zu dem Bericht 2025 der Kommission über die Türkei (2025/2256(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. April 2024, vom 30. Juni 2023, vom 23. Juni 2022, vom 24. Juni 2021 und vom 12. Dezember 2019 sowie auf alle früheren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat und in der NATO,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 134 vom 7.5.2014, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/252/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zur Türkei vom 25. März 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen EU-Türkei des Rates vom 18. März 2016 und des Europäischen Rates vom 29. November 2015,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen der EU für die Türkei vom 3. Oktober 2005,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 im Anschluss an die Erklärung der Türkei bei der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara am 29. Juli 2005,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006 und 6. März 2020 und die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 21. und 22. Juni 1993, auch bekannt als Kopenhagener Kriterien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Rates vom 16. Dezember 2025 sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2024 und 12. Dezember 2023 zur Erweiterung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das internationale Seerecht und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, in denen der rechtliche Rahmen für die Meereszonen und die souveränen Rechte der Küstenstaaten festgelegt ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2025 mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Bericht 2025 über die Türkei“ (SWD(2025)0756),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 06/2024 des Europäischen Rechnungshofs vom 24. April 2024 mit dem Titel „Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Von Nutzen für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften, doch Auswirkungen und Nachhaltigkeit sind noch nicht sichergestellt“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. November 2023 (JOIN(2023)0050) und vom 22. März 2021 (JOIN(2021)0008) über den aktuellen Stand der politischen, wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. September 2025 mit dem Titel „Neunter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ (COM(2025)0517),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 3. April 2025 zur Verhaftung türkischer Bürgermeister und dem Angriff auf die lokale Demokratie in der Türkei,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 5. März 2026 zum Thema „Erweiterungspaket 2025 – Westbalkan und die Türkei“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die zentralen Grundsätze des Völkerrechts und die Charta der Vereinten Nationen, die von den politischen Oberhäuptern der beiden Volksgruppen geschlossenen Vereinbarungen auf hoher Ebene von 1977 und 1979 sowie die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Zypern, einschließlich der Resolution 186 (1964) vom 4. März 1964, in der die Souveränität der Republik Zypern bekräftigt wird, der Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) vom 11. Mai 1984 zu sezessionistischen Aktivitäten in Zypern, der Resolution 789 (1992) vom 25. November 1992, der Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. Juli 2021 zu Varosia, der Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen auf Zypern (UNFICYP), dessen Mandat durch die Resolution 2815 (2026) bis zum 31. Januar 2027 verlängert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wonach die Vertragsparteien verpflichtet sind, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen, woraus sich die Verpflichtung der Türkei ergibt, alle Urteile des EGMR umzusetzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die einschlägigen Entschließungen des Ministerkomitees des Europarats,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung 12 (2025) des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats vom 27. März 2025 zu den Amtsenthebungen von Bürgermeistern in der Türkei,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von der Venedig-Kommission des Europarats auf ihrer Tagung vom 9. und 10. Oktober 2025 angenommenen Bericht über die Auswirkungen der Untersuchungshaft von Bürgermeistern auf die Ausübung der lokalen demokratischen Regierungsführung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von Reporter ohne Grenzen erstellte Rangliste der Pressefreiheit 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Media Freedom Rapid Response veröffentlichten Überwachungsbericht 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Übereinkommen von Istanbul,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 10. Februar 2026 von Transparency International veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex 2025 (Corruption Perception Index),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der Artikel-IV-Mission 2025 zur Republik Türkei des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 22. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den globalen Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter 2025, der am 11. Juni 2025 vom Weltwirtschaftsforum veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der UNESCO vom 10. Juli 2020 zur Hagia Sophia und auf die einschlägigen Beschlüsse des UNESCO-Welterbekomitees 44 COM 7B.58 (2021) und 45 COM 7B.58 (2023) zu historischen Stätten in Istanbul, die auf seiner 44. bzw. 45. Tagung angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2026 zu der EU-Erweiterungsstrategie<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Februar 2024 zu einer Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6746, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6746/oj<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2026 zu der gezielten Ausweisung ausländischer Journalisten und ausländischer Christen aus der Türkei unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0047.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine sämtlichen früheren Entschließungen zur Türkei,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Zypern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2015 zu dem 100. Jahrestag des Völkermords an den Armeniern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 328 vom 6.9.2016, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0106/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei weiterhin ein Kandidatenland für den Beitritt zur EU ist; in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft in der EU nach wie vor das mehrfach erklärte politische Ziel der türkischen Regierung ist, obschon die Kluft zu den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werten und Grundsätzen und zu einigen Politikbereichen der EU immer größer wird; in der Erwägung, dass die Türkei glaubhaft unter Beweis stellen muss, dass sie sich für engere Beziehungen und eine Annäherung an die Europäische Union einsetzt, die Kopenhagener Kriterien – auch in Bezug auf die Außen- und Sicherheitspolitik der EU – achtet und einhält, ihre Beziehungen zu allen Mitgliedstaaten der EU normalisiert und gutnachbarliche Beziehungen zur EU und zu allen ihren Mitgliedstaaten pflegt und aufrechterhält, um ihrer Beitrittsperspektive eine neue Dynamik zu verleihen; in der Erwägung, dass die Türkei wiederholt aufgefordert wurde, von allen Maßnahmen abzusehen, mit denen unter Verletzung des Völkerrechts und des Unionsrechts gegen die Souveränität und die souveränen Rechte der Mitgliedstaaten der EU verstoßen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Beitrittsverhandlungen wegen Rückschritten bei Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in der Türkei und der damals angespannten bilateralen Beziehungen seit 2018 auf Eis liegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem jüngsten Fortschrittsbericht von 2025 erneut massive Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und eine sich zuspitzende Menschenrechtslage in der Türkei festgestellt hat, und dass in dem Bericht überdies Fragen hinsichtlich der Einhaltung elementarer demokratischer Grundsätze gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum 2024 aufgeworfen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit der Justiz trotz der elf „Justizpakete“, die die türkische Regierung seit 2019 verabschiedet hat, in einem besonders alarmierenden Zustand verharrt; in der Erwägung, dass die verfassungsmäßige Ordnung des Landes in Gefahr ist, da untergeordnete Gerichte durch ihre Weigerung, Urteile des Verfassungsgerichts zu vollstrecken, die Autorität des Verfassungsgerichts aushöhlen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass bei der Rechtsprechung eindeutig mit zweierlei Maß gemessen wird, wie die sehr unterschiedliche Behandlung ähnlicher Sachverhalte zeigt, insbesondere in politisch motivierten oder öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren oder in Verfahren im Zusammenhang mit Anklagen wegen Beleidigung von staatlichen Amtsträgern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei das Strafrecht und die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung systematisch instrumentalisiert, um gegen gewählte Amtsträger, Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger vorzugehen; in der Erwägung, dass die jüngsten Entwicklungen in der Türkei sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene durch eine gravierende Verschlechterung demokratischer Standards und Prozesse gekennzeichnet waren, die auf gerichtliche Entscheidungen und den von der Regierung auf oppositionelle Bürgermeister und Gemeinden ausgeübten Druck zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass seit den Kommunalwahlen im März 2024 mindestens 39 Bürgermeister, die Oppositionsparteien angehören (genauer gesagt 29 von der Republikanischen Volkspartei (CHP) und 10 von der Partei für die Gleichstellung der Völker und Demokratie (DEM)), verhaftet und ihres Amtes enthoben wurden; in der Erwägung, dass in 13 Fällen die Bürgermeister durch von der Regierung ernannte Zwangsverwalter ersetzt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass ein regionales Berufungsgericht in Ankara nach einem langwierigen Gerichtsverfahren am 21. Mai 2026 ein Urteil der „absoluten Nichtigkeit“ („mutlak butlan“) in Bezug auf den Parteitag 2023 der CHP erlassen und damit die Wahl aufgehoben hat, mit der Özgür Özel den Parteivorsitz übernahm und die damalige Parteiführung ins Amt kam; in der Erwägung, dass dieses Gerichtsurteil ungeachtet möglicher noch ausstehender Rechtsmittel mit einer spezifischen Verfügung einherging, um die gewählte Parteiführung wirksam ihres Amtes zu entheben und ihre Befugnisse dem ehemaligen Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu und dem vorherigen Parteirat zu übertragen; in der Erwägung, dass drei Tage später – am 24. Mai 2026 – auf Ersuchen des Teams des ehemaligen Vorsitzenden Kılıçdaroğlu die türkische Bereitschaftspolizei die Parteizentrale der CHP in Ankara stürmte und dabei Tränengas und Gewalt einsetzte, um das Gerichtsurteil zur Absetzung der gewählten Parteiführung und zur Wiedereinsetzung der vorherigen Parteiführung zu vollstrecken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der demokratisch gewählte Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, seit 19. März 2025 aufgrund fingierter Anschuldigungen, die durch politischen Druck gekennzeichnet sind, in Haft ist, was einen eklatanten Verstoß gegen grundlegende strafrechtliche Prinzipien wie den Grundsatz der individuellen Verantwortung darstellt; in der Erwägung, dass dies weithin als Versuch angesehen wird, den wichtigsten Kandidaten der Opposition für die nächste Präsidentschaftswahl politisch auszuschalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Großen Nationalversammlung der Türkei derzeit rund 800 Anträge auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität amtierender Abgeordneter zur Prüfung vorliegen; in der Erwägung, dass der Großteil dieser Anträge Abgeordnete der Oppositionsparteien betrifft, allen voran der Parteien DEM und CHP;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei Mitglied des Europarats ist und die Urteile des EGMR daher für das Land rechtsverbindlich sind; in der Erwägung, dass derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren von historischer Bedeutung gegen die Türkei anhängig ist, da das Land wegweisende Grundsatzentscheidungen des EGMR nicht umsetzt; in der Erwägung, dass die Türkei beständig zu den Ländern mit den häufigsten Feststellungen von Verletzungen der durch die EMRK geschützten Menschenrechte und Grundfreiheiten gehört; in der Erwägung, dass im Januar 2026 der größte Anteil der beim EGMR anhängigen Verfahren auf die Türkei entfiel, was mehr als einem Drittel des gesamten Fallaufkommens des Gerichts entspricht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei von Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird und in den vergangenen elf Jahren einen der weltweit massivsten Rückgänge des Freiheitsniveaus verzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Rangliste der Pressefreiheit 2025 auf eine weitere Verschlechterung hindeutet und die Türkei auf Rang 159 von 180 in Bezug auf Pressefreiheit liegt, wobei in dem Bericht betont wird, dass der Autoritarismus in der Türkei zunimmt, der Medienpluralismus infrage gestellt wird und alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden, um kritische Stimmen zu unterdrücken; in der Erwägung, dass Reporter ohne Grenzen und BIA-Medienbeobachtungsberichten zufolge im Jahr 2025 zwischen 20 und 29 Journalisten inhaftiert waren, drei weitere monatelang unter Hausarrest standen und gegen dutzende andere gerichtliche Kontrollmaßnahmen verhängt wurden, die ihr Recht auf Freizügigkeit verletzten; in der Erwägung, dass im selben Zeitraum insgesamt 58 Journalisten entweder inhaftiert oder zur Vernehmung durch die Polizei vorgeführt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei auf dem globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter 2025 auf Rang 135 von 146 liegt, was auf schwerwiegende geschlechtsspezifische Ungleichheit und systemische Versäumnisse beim Schutz der Frauenrechte hindeutet; in der Erwägung, dass es Daten der Plattform „We Will Stop Femicide“ zufolge im Jahr 2025 297 verdächtige Todesfälle bei Frauen und 294 Femizide gab, während andere Quellen Zahlen von bis zu 420 meldeten; in der Erwägung, dass 2025 in der Türkei eine beispiellose Zunahme verdächtiger Todesumstände bei Frauen festgestellt wurde; in der Erwägung, dass das Fehlen eines umfassenden offiziellen Systems zur Erhebung von Daten über Femizide nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis gibt; in der Erwägung, dass die Türkei als eines der am stärksten von Gewalt gegen Frauen betroffenen OECD-Länder hervorsticht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben der örtlichen Menschenrechtsorganisationen IHD und TIHV die Zahl der Häftlinge in der Türkei am 2. Dezember 2025 die Rekordhöhe von 433 543 erreicht hat, was einem Anstieg um das Siebenfache in den letzten zwei Jahrzehnten entspricht, sowie weitere 460 921 Menschen unter gerichtlicher Aufsicht standen; in der Erwägung, dass diese Organisationen auch 1 412 kranke Häftlinge, darunter 335 mit schweren Erkrankungen, dokumentiert haben; in der Erwägung, dass türkische Gefängnisse über ihre Kapazitäten hinaus belegt sind, was Probleme wie Überfüllung, unzureichende Lebensbedingungen und einen begrenzten Zugang zu grundlegenden Ressourcen noch verschärft; in der Erwägung, dass eine Häufung von Berichten über Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen zu verzeichnen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei auf dem Korruptionswahrnehmungsindex 2025 von Transparency International mit 31 von 100 Punkten bewertet wurde, nachdem sie 2013 mit 50 von 100 Punkten den niedrigsten Wert erreicht hatte, und derzeit auf Rang 124 von 180 liegt; in der Erwägung, dass mehr als neun Jahre nach der Annahme des Berichts der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarats im Rahmen der vierten Evaluierungsrunde für die Türkei nur 3 der 22 in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen vollständig umgesetzt worden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei über eine vielfältige, multiethnische Gesellschaft verfügt und sich in einer komplexen und von Spannungen geprägten Region befindet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei einen politischen Prozess unter dem Titel „Terrorfreie Türkei“ („Terörsüz Türkiye“) durchläuft, mit dem der politischen Gewalt ein Ende gesetzt und eine politische Lösung für die Kurdenfrage gefunden werden soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass über den Beitrittsprozess hinaus ein konstruktives Engagement in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei erforderlich ist; in der Erwägung, dass die Türkei Mitglied der NATO und ein wichtiger Partner für die Stabilität im erweiterten östlichen Mittelmeerraum und in den Bereichen Handel, Wirtschaftsbeziehungen, Sicherheit, Migration und Terrorismusbekämpfung ist; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit der Türkei in einer Reihe von Politikbereichen von gemeinsamem Interesse voranschreitet, unter anderem durch hochrangige Dialoge über den Abbau von Handelshemmnissen und eine verstärkte Kooperation bei der Verhinderung der Umgehung von Sanktionen, und dass diese im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom April 2024 schrittweise, verhältnismäßig und umkehrbar weiter ausgebaut werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor weltweit eines der Länder ist, in denen die meisten Flüchtlinge leben; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in den Bereichen Migrationsmanagement, Sicherheit und regionale Stabilität nach wie vor von strategischer Bedeutung ist und dazu beiträgt, die Zahl der irregulären und gefährlichen Überfahrten auf der östlichen Mittelmeerroute nach Europa zu verringern und Menschenleben auf See zu retten; in der Erwägung, dass die EU seit 2011 insgesamt fast 12,5 Mrd. EUR für die Unterstützung von Flüchtlingen und von Kommunen in der Türkei, die Flüchtlinge aufgenommen haben, bereitgestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Angleichung der Türkei an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU mit 4 % im Jahr 2025 gegenüber 6 % im Jahr 2024 einen historischen Tiefstand erreicht hat; in der Erwägung, dass dies der bei Weitem niedrigste Stand der Angleichung unter den Kandidatenländern ist; in der Erwägung, dass mit diesem Indikator nicht alle Ebenen des Engagements eines bestimmten Kandidatenlandes im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik erfasst werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen der EU und der Türkei im Zusammenhang mit der Situation im östlichen Mittelmeerraum zwar abgenommen haben, aber immer noch bestehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor eine wichtige Rolle im Syrienkonflikt spielt; in der Erwägung, dass die Türkei groß angelegte Militäroperationen auf syrischem Hoheitsgebiet, insbesondere in den von Kurden kontrollierten Gebieten, durchgeführt hat und Gebiete im Norden Syriens besetzt, was beides gegen das Völkerrecht verstößt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militäroperationen gegen das iranische Regime aufgrund der geografischen Nähe Auswirkungen auf die Türkei haben werden, unter anderem durch Ausstrahlungseffekte, insbesondere im Hinblick auf erneuten Migrationsdruck; in der Erwägung, dass die Türkei mehreren gegen ihr Hoheitsgebiet gerichteten Raketenbedrohungen aus dem Iran ausgesetzt war, die durch das integrierte Luft- und Raketenabwehrsystem der NATO erfolgreich abgewehrt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei besonders weitreichend sind und hochgradig integrierte Lieferketten umfassen und dass sich der Handel zwischen der EU und der Türkei im Jahr 2024 auf über 210 Mrd. EUR belief, wobei die Türkei der fünftgrößte Handelspartner der EU und die EU der mit Abstand größte Handelspartner der Türkei und zudem der wichtigste Partner für ausländische Direktinvestitionen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wirtschaft der Türkei einer hohen Inflation, Währungsinstabilität und strukturellen Herausforderungen ausgesetzt ist, was sich unmittelbar auf die Beschäftigung, die Haushalte und den sozialen Zusammenhalt auswirkt; in der Erwägung, dass der negative Trend in den vergangenen beiden Jahren gestoppt und durch solide makroökonomische Maßnahmen korrigiert wurde, die jedoch erst nach einiger Zeit Wirkung entfalten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die zweithöchste Zahl bearbeiteter Anträge auf EU-Visa auf türkische Staatsangehörige entfällt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Türkei im November 2026 die 31. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Antalya ausrichten wird und daher glaubhaft unter Beweis stellen sollte, dass sie ihre CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Reduktionsziele umsetzt und ihre Klimapolitik verschärft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass sich prominente Vertreter der Opposition kürzlich offen für eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei ausgesprochen haben; in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaș, ehemaliger Ko-Vorsitzender der Demokratischen Volkspartei (HDP), die Wiederaufnahme des türkischen Beitrittsprozesses gefordert hat, unter der Begründung, dass dies trotz aller derzeitigen Schwierigkeiten und Mängel Maßnahmen im Bereich der demokratischen Reformen auslösen würde und eine Hebelwirkung für alle Interessenträger entfalten könnte; in der Erwägung, dass sich der Vorsitzende der CHP, Özgür Özel, in einem Schreiben an die Interessenträger der EU für ein inklusiveres und strategischeres Verständnis der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei ausgesprochen sowie die Unterstützung für eine Perspektive einer Vollmitgliedschaft bekräftigt und betont hat, dass die Vertiefung der institutionellen und wirtschaftlichen Integration – auch im Rahmen des Prozesses „Made in Europe“ – als wichtiger Hebel für die Konsolidierung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei dienen wird; in der Erwägung, dass der Präsidentschaftskandidat der CHP und Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, in einem weiteren Schreiben auch die Ansicht geäußert hat, dass ein Rückzug aus der Türkei die Unterstützung der EU für den demokratischen Wandel im Land schwächen würde; in der Erwägung, dass er ferner einen grundsatzorientierten und schrittweisen Wiederaufbau der Beziehungen gefordert hat, einschließlich eines kontinuierlichen Engagements, das in den Kopenhagener Kriterien verankert ist, und der unverzüglichen Aufnahme der Gespräche über die Modernisierung der Zollunion, um die Türkei weiterhin eng an die EU-Standards anzugleichen und Transparenz, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu stärken;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Engagement für den EU-Beitritt </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt seine Anerkennung für die seit Langem bestehenden Bestrebungen der Mehrheit der türkischen Gesellschaft im Hinblick auf den Beitritt zur EU und den Beibehalt des Kandidatenstatus der Türkei – trotz des anhaltenden Mangels an Fortschritten und politischem Willen; nimmt die Ermüdung zur Kenntnis, die infolgedessen unter den Interessenträgern auf beiden Seiten des Prozesses weiter zunimmt; unterstreicht jedoch, dass jede Entwicklung im Beitrittsprozess greifbare Fortschritte bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Prozesse erfordert, und ist der Überzeugung, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei in Ermangelung solcher Fortschritte nicht wieder aufgenommen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont den leistungsorientierten, normativen, nicht auf Transaktionen beruhenden Charakter des EU-Beitrittsprozesses, der von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien abhängt und an keine Frist gebunden ist; betont, dass dies stabile Institutionen erfordert, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung der Menschenrechte, die Achtung und den Schutz von Minderheiten, gutnachbarliche Beziehungen, die Anerkennung aller Mitgliedstaaten, die Achtung des Völkerrechts und die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass die türkische Regierung trotz wiederholter Erklärungen, dass sie weiterhin eine EU-Mitgliedschaft anstrebt, die in früheren Berichten geäußerten ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Mängel des Beitrittsprozesses nicht ausräumt und dass in letzter Zeit sogar weitere gravierende Rückschritte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Verschlechterung der Lage im Bereich der Grundrechte zu verzeichnen waren, womit sich der Trend fortsetzt, in dessen Zuge das Land in den letzten zehn Jahren in Richtung eines autoritären Modells gedrängt wurde; ist der Ansicht, dass die anhaltende Untätigkeit der türkischen Regierung ein klares Zeichen dafür ist, dass es ihr an ernsthaftem politischem Willen und Glaubwürdigkeit bei der Durchführung von Beitrittsreformen fehlt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die türkische Regierung auf, Worten Taten folgen zu lassen und, anstatt zu beklagen, wie lange die Türkei auf die Aufnahme in die EU warten muss, durch konkrete und klar nachvollziehbare Maßnahmen ihre echte Bereitschaft zum Ausdruck zu bringen, die anhaltenden Mängel in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, demokratische Standards, Pressefreiheit und andere Grundfreiheiten zu beheben sowie die gutnachbarlichen Beziehungen und das Völkerrecht zu achten; betont, dass neben weiteren dringend erforderlichen Maßnahmen insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt und die Meinungsfreiheit gewahrt werden muss, Journalisten und die Rechte lokaler Behörden geschützt werden müssen sowie politisch motivierten Gerichtsverfahren ein Ende gesetzt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bekräftigt gleichwohl, dass die Türkei – trotz des seit 2018 stillstehenden Beitrittsprozesses – weiterhin ein strategischer Partner, ein NATO-Verbündeter sowie ein Land ist, mit dem die EU vielschichtige Beziehungen unterhält, die sich auf die Bereiche Handel, Wirtschaft und Migrationsmanagement sowie Außen- und Sicherheitspolitik erstrecken; unterstreicht, dass die Türkei angesichts des Angriffskriegs Russlands eine wichtige Rolle für den regionalen Sicherheitsrahmen und die regionale Stabilität sowie für die Sicherheit der Ukraine spielt; betont jedoch, dass zunehmende außenpolitische Divergenzen kaum mit der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur vereinbar sind; unterstützt in diesem Zusammenhang nachdrücklich den Aufbau einer kooperativen und für beide Seiten vorteilhaften Beziehung zur Türkei in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse, und zwar schrittweise, verhältnismäßig und reversibel im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom April 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die türkische Regierung ihr Engagement in Bezug auf die grundlegenden Fragen, die im Mittelpunkt des EU-Beitrittsprozesses stehen, ändert, wodurch sich die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei hin zu einer engeren Partnerschaft mit der Perspektive einer möglichen künftigen Wiederaufnahme des Beitrittsprozesses weiterentwickeln könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die kaum wahrnehmbaren und spärlichen Erklärungen anderer EU-Organe und vieler EU-Mitgliedstaaten zur Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei; unterstreicht, dass das Versäumnis hochrangiger EU-Amtsträger, die anhaltenden demokratischen Rückschritte konsequent und öffentlich anzusprechen – insbesondere während offizieller Besuche im Land –, die türkische Zivilgesellschaft weiter zu entfremden und das Ansehen sowie die Glaubwürdigkeit der Union, auch in den am meisten pro-europäischen Teilen der türkischen Gesellschaft, in einer Weise zu untergraben droht, die nur langsam zu beheben sein wird; fordert den EU-Botschafter und die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten in der Türkei auf, wieder prominente inhaftierte Persönlichkeiten zu besuchen, einschlägigen Gerichtsverfahren beizuwohnen, sich öffentlich gegen die fortgesetzten Angriffe auf politische Parteien und Mitglieder der Opposition und Kritiker auszusprechen und diesbezüglich bei den türkischen Staatsorganen systematisch Bedenken zu äußern und gleichzeitig eng mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kernstück des Beitrittsprozesses: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>erklärt sich zutiefst besorgt über die anhaltende schwerwiegende Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und den Mangel an Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei im Rahmen einer tief verwurzelten autoritären Auslegung des Präsidialsystems; missbilligt das harte Vorgehen und die willkürlichen Entscheidungen der türkischen Justiz gegenüber Politikern, Journalisten, Rechtsanwälten, Aktivisten, Künstlern und allen, die es wagen, sich kritisch zu äußern; missbilligt ferner, dass der Raum für Medienfreiheit, zivilgesellschaftliche Aktivitäten und das Versammlungsrecht im Lande zunehmend eingeschränkt wird, und fordert die Regierung auf, diesen Trend umzukehren, bevor es zu spät ist; fordert die Annahme struktureller Maßnahmen, die eine erhebliche Verbesserung der Unabhängigkeit der Justiz ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>missbilligt den Mangel an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit und die umfassende Anwendung von zweierlei Maß in der Justiz, sowohl durch Staatsanwälte als auch durch Richter, insbesondere im Zusammenhang mit Fällen von Beamtenbeleidigung oder Korruptionsvorwürfen; stellt fest, dass Unterstützer der Regierung und Mitglieder der Opposition nicht gleich behandelt werden; missbilligt außerdem die rechtswidrige Praxis der Abberufung und willkürlichen Entlassung von Richtern, die mit politischen Fällen befasst sind, was die Unparteilichkeit des Prozesses erheblich beeinträchtigt; fordert die türkische Justiz auf, die Verwendung von Aussagen geheimer Zeugen als Beweismittel einzustellen, eine Praxis, die insbesondere in prominenten Fällen immer wieder verfolgt wird und bei der Beweismittel ohne Überprüfung zugelassen werden, was einen klaren Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellt und der Rechtsprechung des EGMR widerspricht; hebt hervor, dass dieser missbräuchliche Einsatz von Gerichtsverfahren zu schweren Verstößen gegen die rechtliche Unschuldsvermutung führt, was im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen und innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Türkei steht; ist beunruhigt über Berichte über eine erhebliche Verschlechterung der Qualität der Gerichtsverfahren in der Türkei, insbesondere über die geringe Qualität der Anklageerhebungen, die sowohl gegen nationale als auch internationale Rechtsnormen verstößt; weist auf den Rat der Richter und Staatsanwälte in der Türkei und dessen offensichtlich mangelnde Unabhängigkeit von der Regierung bei der Auswahl, Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten hin, was als ein wesentlicher Faktor die gezielte Instrumentalisierung der Justiz zur Unterdrückung abweichender Meinungen ermöglicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass die Türkei diese Chance aufgrund fehlender demokratischer Reformen verpasst, obwohl die Erweiterungspolitik der EU derzeit wieder an Dynamik gewinnt; stellt ferner fest, dass ein erster Schritt zur Nutzung dieser Chance darin bestünde, sich an die Urteile des EGMR und des türkischen Verfassungsgerichts zu halten; ist nach wie vor entsetzt darüber, dass die türkischen Staatsorgane, und insbesondere die türkische Justiz, Grundsatzentscheidungen des Verfassungsgerichts und des EGMR anhaltend missachten und nicht anwenden, wodurch die Rechtssicherheit beeinträchtigt wird und sich systemische Verstöße verfestigen; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die langwierigen Vertragsverletzungsverfahren des Ministerkomitees des Europarates dazu geführt haben, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, um Urteile des EGMR durchzusetzen und für ihre Einhaltung zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle diplomatischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Türkei nachdrücklich aufzufordern, die einschlägigen Urteile des EGMR umzusetzen, und die Anwendung einschlägiger Finanzierungsauflagen in Bezug auf die Einhaltung der Urteile des EGMR in Erwägung zu ziehen; verurteilt aufs Schärfste die anhaltende und bewusste Entscheidung der türkischen Staatsorgane, prominente Persönlichkeiten wie die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP-Partei Selahattin Demirtaș und Figen Yüksekdağ – seit mehr als neun Jahren – und den Menschenrechtsverteidiger Osman Kavala – seit mehr als acht Jahren – trotz der einschlägigen Urteile des EGMR rechtswidrig aus politischen Gründen in Haft zu halten; fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung; ist entsetzt darüber, dass Selahattin Demirtaș am 6. Januar 2026 in einem anderen Verfahren auf der Grundlage von Reden aus dem Jahr 2015 zu einer zusätzlichen Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, anstatt sofort freigelassen zu werden, obwohl der EGMR in mittlerweile drei Grundsatzentscheidungen seine Freilassung gefordert hat, von denen die letzte am 3. November 2025 rechtskräftig wurde; ist der Ansicht, dass diese Handlungen einen schweren Machtmissbrauch und eine eklatante Missachtung der Rechtsstaatlichkeit darstellen; fordert die Türkei erneut mit Nachdruck auf, alle Urteile des EGMR im Einklang mit Artikel 46 der EMRK und gemäß der unbedingten Verpflichtung, die sich aus Artikel 90 der türkischen Verfassung ergibt, in vollem Umfang umzusetzen, einschließlich dem Urteil des EGMR aus dem Jahr 2023 in der Rechtssache Yüksel Yalçınkaya/Türkei und damit verbundene Rechtssachen; nimmt die Entscheidung des EGMR zur Kenntnis, wonach in Tausenden Folgeverfahren keine Entschädigung oder Übernahme der Prozesskosten gewährt wird, was möglicherweise ungerecht gegenüber den Beschwerdeführern sein könnte und nicht mit der bisherigen Praxis des Gerichts vereinbar ist; fordert die Türkei auf, auch Urteile im Zusammenhang mit vermissten Personen und Besitztümern in Zypern einzuhalten, einschließlich der Entscheidung des EGMR vom 24. Januar 2008 im Fall der Morde an Tassos Isaak und Solomos Solomou; fordert die türkischen Staatsorgane auf, die internationalen Haftbefehle gegen die Verdächtigen dieser Morde zu vollstrecken und diese Personen an die Republik Zypern auszuliefern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die wachsende Verfassungskrise in der Türkei, die darauf zurückzuführen ist, dass die ordentlichen Gerichte den verbindlichen Urteilen des Verfassungsgerichts oder anderen Entscheidungen einschlägiger höherer gerichtlicher Instanzen nicht nachkommen, was einen eindeutigen Verstoß gegen die Rechtsordnung darstellt; verurteilt die fortdauernde Inhaftierung des im Rahmen des Gezi-Verfahrens Angeklagten Can Atalay trotz zweier rechtsverbindlicher Entscheidungen des Verfassungsgerichts und verurteilt nachdrücklich die rechtswidrige Aberkennung seines parlamentarischen Mandats unter offener Missachtung der verfassungsrechtlichen Garantien und des demokratischen Willens der Wähler; verurteilt die Entscheidung der 13. Kammer des Hohen Strafgerichts Istanbul, der Anordnung des Verfassungsgerichts zur Wiederaufnahme des Verfahrens in der Rechtssache Tayfun Kahraman, ebenfalls Angeklagter im Rahmen des Gezi-Verfahrens, dessen Gesundheitszustand sich in jüngster Zeit ernsthaft verschlechtert hat, nicht nachzukommen und die Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung der Strafe und auf seine Freilassung abzulehnen; ist entsetzt über die jüngste Verurteilung von Ayșe Barım, einer bekannten Talentmanagerin, wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Protesten im Gezi-Park vor 13 Jahren, obwohl keinerlei Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen; bedauert ferner, dass sich die 13. Verwaltungskammer des Regionalen Verwaltungsgerichts Ankara geweigert hat, der Grundsatzentscheidung des Staatsrats in der Rechtssache Hafize Öztürk Türkmen – der ersten Rechtssache im Zusammenhang mit einem der „Akademiker für den Frieden“ – nachzukommen, durch die dieser wieder in sein Amt an der Universität hätte eingesetzt werden sollen; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen, die Einstellung der Verfahren gegen diejenigen, die nur wegen der Ausübung ihrer Grundrechte verfolgt werden, und die Beendigung des Missbrauchs von Mechanismen zur Terrorismusbekämpfung und von gerichtlichen Mechanismen, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>verurteilt das unerbittliche Vorgehen der Regierung der Türkei gegen politische Parteien und Mitglieder der Opposition, das sich im vergangenen Jahr im Fall der größten Oppositionspartei CHP besonders verschärft hat, wodurch sich die Türkei noch weiter von einem ohnehin begrenzten Parteienwettbewerb weg hin zu einem vollkommen autoritären Regime bewegt; verurteilt die politisch motivierte Amtsenthebung des gewählten Vorsitzenden der CHP Özgür Özel und der Parteiführung infolge eines Gerichtsurteils, mit dem der Parteitag 2023 der CHP für null und nichtig erklärt und beschlossen wurde, die vorherige Parteiführung wiedereinzusetzen, mit aller Schärfe; fordert die Regierung der Türkei auf, diese Methoden des Machtmissbrauchs einzustellen, die einen schweren Angriff auf den demokratischen Pluralismus, die Rechtsstaatlichkeit und den souveränen Willen der Parteimitglieder und Wähler in der Türkei darstellen; betrachtet diesen Fall als das jüngste Beispiel eines umfassenderen Musters der Unterdrückung der Opposition, bei dem das Justizsystem instrumentalisiert wird, um potenzielle Konkurrenten bei künftigen Wahlen auszuschalten, wodurch die Türkei noch tiefer in ein vollkommen autoritäres System geführt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Suspendierung der Parteiführung der CHP sowohl öffentlich als auch im Zuge interner Gespräche mit der Regierung der Türkei zu verurteilen und sich konstruktiver mit den Oppositionsparteien in der Türkei auszutauschen; erklärt sich besorgt über die Gefahr einer anhaltenden internen Krise innerhalb der wichtigsten Oppositionspartei, wenn nicht rasch ein Parteitag stattfindet, auf dem die Parteimitglieder ihre Führung demokratisch bestimmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>verurteilt erneut aufs Schärfste die andauernde Inhaftierung und Amtsenthebung von Ekrem İmamoğlu, dem Bürgermeister der Großstadtverwaltung Istanbul und Mitglied der CHP, im Rahmen eines Verfahrens, das sich zu einem gigantischen politischen Verfahren entwickelt hat, von dem mehr als 400 Angeklagte betroffen sind, darunter Bezirksbürgermeister und Amtsträger, von denen sich derzeit 105 in Untersuchungshaft befinden; weist die Entscheidung des Regionalgerichts Ankara vom 21. Mai 2026 mit Nachdruck zurück, die Entscheidung des 38. ordentlichen und 21. außerordentlichen Parteitags der CHP aufzuheben und den ehemaligen Vorsitzenden der CHP, Kemal Kılıçdaroğlu, anstelle des derzeitigen Vorsitzenden Özgür Özel wiedereinzusetzen; betrachtet diese Entscheidung als Paradebeispiel für die Einmischung des Staates in die inneren Angelegenheiten der größten Oppositionspartei; verurteilt zudem die Festnahme des gewählten Oppositionsbürgermeisters Mustafa Bozbey sowie die Festnahmen mehrerer Mitglieder der CHP am 4. April 2026, die Berichten zufolge auf haltlosen Anschuldigungen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung beruhten; betrachtet diese Entwicklungen als weiteren Beleg für die systematische Aushöhlung der demokratischen Staatsführung und des politischen Pluralismus auf lokaler Ebene in der Türkei; begrüßt die jüngsten Besuche von Bürgermeistern und Vertretern von Städten der EU sowie von Mitgliedern des Europäischen Ausschusses der Regionen in der Türkei, die ihre Solidarität mit den Angeklagten und ihre Unterstützung zum Ausdruck bringen; schließt sich der Forderung nach Achtung der kommunalen Freiheiten an; ist zutiefst besorgt über die Zulassung der fast 4 000 Seiten umfassenden Anklageschrift, die unter der Verantwortung des berüchtigten ehemaligen Oberstaatsanwalts von Istanbul, Akın Gürlek, ausgearbeitet wurde und in der İmamoğlu beschuldigt wird, ein riesiges kriminelles Netzwerk geleitet und 142 Straftaten begangen zu haben, die zu einer Haftstrafe von bis zu 2 430 Jahren führen könnten; begrüßt die bedeutsame Entscheidung des EGMR, İmamoğlus Beschwerde wegen mutmaßlicher unrechtmäßiger Inhaftierung im Rahmen einer „Rechtssache mit Vorrang“ für zulässig zu erklären; verurteilt, dass Ekrem İmamoğlu, der derzeitige Präsidentschaftskandidat der CHP, seit Langem im Rahmen Dutzender Ermittlungen, sich überschneidender Gerichtsverfahren und willkürlicher Verwaltungsentscheidungen verfolgt wird, einschließlich einer weiteren, kürzlich erfolgten Anklage wegen „politischer Spionage“ und der unrechtmäßigen und politisch motivierten Annullierung seines Universitätsdiploms, einer Voraussetzung für seine Eignung als Präsident; bedauert die Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Istanbul vom 23. Januar 2026, den Antrag von İmamoğlu auf Aufhebung der Entscheidung über die Annullierung abzulehnen; ist zutiefst besorgt über die überwältigende Zahl von Verfahren, die bei der Großen Nationalversammlung der Türkei eingeleitet wurden, um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der derzeitigen Abgeordneten zu erwirken, von denen überwiegend Mitglieder der Oppositionsparteien betroffen sind; betont, dass solche Vorgehensweisen die Aussichten auf eine stärkere und umfassendere Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei sowie auf eine allgemeine Verbesserung der Beziehungen untergraben; fordert alle politischen Akteure in der Türkei auf, sich ernsthaft für die Stärkung der Großen Nationalversammlung der Türkei als pluralistische Kammer einzusetzen, die Herausforderungen, mit denen die türkische Gesellschaft konfrontiert ist, anzugehen und die Grundlagen für eine demokratische Zukunft zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die sich weiter verschlechternde lokale Demokratie in der Türkei; verurteilt aufs Schärfste die Entlassung und Verhaftung von mindestens 39 gewählten Bürgermeistern der Oppositionsparteien und Dutzenden lokalen Amtsträgern sowie die Ersetzung von 13 Bürgermeistern durch von der Regierung ernannte Zwangsverwalter, was häufig im Zusammenhang mit der übermäßig weit gefassten und willkürlichen Anwendung der Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung der Türkei oder unbelegten Vorwürfen von Korruption erfolgt; bekräftigt seinen Standpunkt, dass diese langjährige Praxis der Ernennung von Zwangsverwaltern einen eklatanten Angriff auf die grundlegendsten Grundsätze der lokalen Demokratie darstellt; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die Unterdrückung von Gemeinden, in denen die Opposition stark vertreten ist, – auch durch die selektive Beschlagnahme von Finanzvermögen – unverzüglich einzustellen und rückgängig zu machen und das Recht der Wähler, ihre gewählten Vertreter zu wählen, gemäß den Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates und der Venedig-Kommission zu achten; ist zutiefst besorgt über die jüngste Gesetzesreform, nach der die lokalen Gebietskörperschaften, die mit ihnen verbundenen Einrichtungen und die von ihnen kontrollierten Unternehmen vor der Gründung von Unternehmen oder Genossenschaften und dem Treffen anderer strategischer Finanzentscheidungen die Genehmigung des Präsidenten einholen müssen, wodurch die Zentralregierung ihre Kontrolle über die kommunale Wirtschaftspolitik erheblich ausweitet und die schwindende Autonomie der lokalen Gebietskörperschaften weiter untergraben wird; hebt hervor, dass der Abbau der lokalen Demokratie die Kapazitäten des Staates erheblich schwächt, insbesondere bei der Erbringung von Dienstleistungen, bei der Krisenreaktion (wie im Fall von Erdbeben) und bei sozialen Diensten für Flüchtlinge und schutzbedürftige Gruppen, und somit die menschliche Sicherheit gefährdet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>verurteilt die Drangsalierung von und die Angriffe auf Strafverteidiger aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, wie das Beispiel der andauernden Inhaftierung von Mehmet Pehlivan, dem Rechtsanwalt von Ekrem İmamoğlu, oder die jüngste Verurteilung von Ramazan Demir, dem Rechtsanwalt von Selahattin Demirtaș, zu elf Jahren Haft zeigt; ist der Ansicht, dass diese und andere Maßnahmen gegen Rechtsanwälte einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Recht auf Verteidigung und den Anwaltsberuf darstellen, der eines der grundlegenden Elemente einer funktionierenden Justiz und Rechtsstaatlichkeit ist; begrüßt den Freispruch des Präsidenten und der zehn Vorstandsmitglieder der Istanbuler Rechtsanwaltskammer von Vorwürfen im Zusammenhang mit Terrorismus durch die 26. Kammer des Istanbuler Gerichts für schwere Strafsachen, betont jedoch, dass dieses Strafverfahren gar nicht erst hätte eingeleitet werden dürfen; fordert die türkischen Staatsorgane auf, Schutzvorkehrungen für die Unabhängigkeit, Sicherheit und Autonomie von Rechtsanwälten zu treffen und sicherzustellen, dass Rechtsanwälte und ihre Berufsverbände nicht strafrechtlich verfolgt oder auf andere Weise unangemessenem Druck ausgesetzt werden, nur weil sie ihre rechtmäßigen Aufgaben wahrnehmen, und die Rechte von Angehörigen der Rechtsberufe im Einklang mit den Standards des Europarats zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>missbilligt weiterhin, dass Journalisten und unabhängige Medien nach wie vor immer intensiver strafrechtlich verfolgt, zensiert und drangsaliert werden, wodurch ihnen die Freiheit genommen wurde, ihre beruflichen Aufgaben wahrzunehmen und die Öffentlichkeit zu informieren, was für eine funktionierende demokratische Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; ist zutiefst besorgt über Berichte, denen zufolge bis zu 90 % der nationalen Medien inzwischen regierungsfreundlich sind oder unter staatlicher Kontrolle stehen; bedauert in diesem Zusammenhang zutiefst, dass die türkische Regierung TELE1, eine der wenigen verbliebenen kritischen Rundfunkanstalten, die jetzt unter der Kontrolle eines Zwangsverwalters steht, beschlagnahmt hat, und ist der Ansicht, dass dies einen gezielten Angriff auf die Medienfreiheit darstellt; verurteilt die Drangsalierung unabhängiger Journalisten, die im Jahr 2025 vermehrt festgenommen und inhaftiert wurden, hauptsächlich unter der Anschuldigung der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, der „Beleidigung des Präsidenten“ oder wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz; beobachtet mit großer Besorgnis die Verfahren gegen Alican Uludağ, Reporter der Deutschen Welle, der wegen weit über ein Jahr zurückliegender Social-Media-Beiträge festgenommen, mehr als 90 Tage in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten und kürzlich freigelassen wurde, obschon die Anschuldigungen gegen ihn nicht fallen gelassen wurden und sein Prozess im September fortgesetzt wird, sowie gegen Merdan Yanardağ, Chefredakteur von TELE1, der derzeit wegen Anschuldigungen der „Spionage“ inhaftiert ist, gegen Furkan Karabay, Medyascope-Reporter, der in den letzten drei Jahren immer wieder verhaftet wurde und vor Kurzem für zwei Monate unter Hausarrest gestellt wurde, gegen Sedef Kabaș, Fernsehmoderatorin, die sich wegen ihrer Beiträge in den sozialen Medien vor Gericht verantworten muss, gegen den langjährigen Journalisten Fatih Altayli, der kürzlich entlassen wurde, nachdem er Berufung gegen eine Verurteilung zu mehr als vier Jahren Haft auf der Grundlage der grotesken Anklage wegen physischer Bedrohung des Präsidenten eingelegt hatte, gegen İsmail Arı, BirGün-Reporter, der kürzlich wegen mutmaßlicher „Desinformation“ aufgrund seiner Recherchetätigkeit festgenommen wurde, und gegen den schwedischen Journalisten Joakim Medin; fordert, dass alle zu Unrecht inhaftierten Journalisten unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden; bedauert zutiefst, dass der Oberste Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK), der eigentlich unabhängig sein sollte, instrumentalisiert wird, um unabhängige Medien durch finanzielle und sendetechnische Sanktionen, die überwiegend gegen kritische Medienunternehmen verhängt werden, weiter zu unterdrücken; bedauert die vielfältigen und systematischen Maßnahmen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet, darunter wiederholte Beschränkungen des Internetzugangs, die Drosselung der Bandbreite, Sendeverbote, die Sperrung von Konten in sozialen Netzwerken und von Websites und das Löschen Tausender Nachrichten sowie Aufforderungen zur Entfernung von Inhalten, um Journalisten und Bürger zum Schweigen zu bringen, die häufig mit der „nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ begründet werden; verurteilt die Instrumentalisierung von Rechtsvorschriften durch die türkischen Staatsorgane, um die Arbeit von Journalisten einzuschränken und gezielt Druck auf sie auszuüben; fordert die türkischen Staatsorgane auf, unverzüglich für den Schutz der Meinungsfreiheit und der Medienfreiheit zu sorgen und zu gewährleisten, dass niemandem allein wegen der friedlichen Ausübung seiner Grundrechte die Freiheit entzogen wird, wie es den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Türkei entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist nach wie vor besorgt über Versammlungsverbote, die häufig unbegründet sind, und die übermäßige Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten; betont, dass diese Methoden gegen die in Artikel 34 der türkischen Verfassung verankerten Garantien des Rechts, sich friedlich zu versammeln, verstoßen und nach wie vor nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen; ist besonders besorgt über die Auswirkungen, die diese Verstöße gegen die individuellen Freiheiten auf die Studentenbewegung haben, und darüber, dass eine Vielzahl repressiver Maßnahmen – einschließlich willkürlicher Verhaftungen, disziplinarischer Ermittlungen, Kürzungen von Stipendien, Zwangsräumungen in Wohnheimen, Medienzensur und körperlicher Gewalt – offenbar mit dem Ziel eingesetzt werden, die Präsenz der Jugendlichen im öffentlichen Leben zu begrenzen; bedauert, dass zahlreiche Personen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in Organisationen der Zivilgesellschaft und Rechtsanwaltskammern oder ihrer Teilnahme an Demonstrationen, insbesondere den Demonstrationen nach der Verhaftung und Inhaftierung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu, sowie an Protesten zum 1. Mai und für die Rechte von Frauen und LGBTI+-Personen festgenommen oder gerichtlichen Kontrollmaßnahmen unterworfen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass einige positive Schritte unternommen wurden, einschließlich einiger Freisprüche; fordert die türkischen Staatsorgane jedoch nachdrücklich auf, die Versammlungs- und Protestfreiheit ohne unangemessene Einschränkungen zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist zunehmend besorgt darüber, dass die türkischen Staatsorgane in allen Bereichen der Gesellschaft eine regressive moralische Agenda einführen, die auf einem religiösen Ansatz beruht und in deutlichem Gegensatz zu den säkularen Grundlagen der Türkischen Republik steht, wie sie in der Verfassung verankert sind; stellt fest, dass dieser von der Regierungskoalition geförderte zunehmende Wandel in der Gesetzgebung, im politischen Diskurs, in der Bildung, im kulturellen Leben und in den Medien zu beobachten ist und ernsthafte Fragen hinsichtlich der Aushöhlung von Säkularismus, Pluralismus und Grundfreiheiten aufwirft; ist besorgt über die Entscheidung der türkischen Regierung, eine Klage gegen die 168 Unterzeichner der „We Defend Secularism Together“-Erklärung, darunter Journalisten, Künstler und Akademiker, einzureichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist nach wie vor zutiefst besorgt über den Stand der akademischen Freiheit und der institutionellen Unabhängigkeit, wie die sich verschlechternde Situation an der Boğaziçi-Universität seit der durch eine Entscheidung des türkischen Präsidenten erfolgten Ernennung ihres Rektors im Jahr 2021 zeigt; ist der Ansicht, dass die Ausweitung des Modells der Zwangsverwalter auf akademische Einrichtungen – die sich eindeutig negativ auf das akademische Leben und die Leistung der Einrichtung ausgewirkt hat – eine weitere Abweichung von den EU-Normen zur akademischen Freiheit darstellt und die Bemühungen der Regierung zum Ausdruck bringt, jeden Raum möglicher abweichender Meinungen streng zu kontrollieren; fordert die türkischen Staatsorgane auf, für demokratische Regierungsführung und Autonomie an den Universitäten des Landes zu sorgen und das harte Vorgehen gegen Studierende durch Einschränkungen ihrer Vereinigungs- und Meinungsfreiheit oder ihres Rechts auf uneingeschränkte und freie Teilhabe am akademischen Leben zu beenden; erklärt sich besorgt über den Fall der Bilgi-Universität, die am 22. Mai 2026 durch ein Dekret des Präsidenten abrupt geschlossen und drei Tage später nach massivem öffentlichem Widerstand und weitreichenden Protesten von Studierenden und Wissenschaftlern wiedereröffnet wurde, was ein weiteres Beispiel für die Bedrohung der akademischen Freiheit und der institutionellen Autonomie sowie für staatliche Einflussnahme auf das Hochschulwesen darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Frauenrechte und insbesondere über das hohe Maß an geschlechtsspezifischer Gewalt und die hohe Zahl an Femiziden in der Türkei; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, den Rechtsrahmen und seine Umsetzung zu verbessern, unter anderem durch die uneingeschränkte Anwendung des Schutzgesetzes Nr. 6284, damit wirksam gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen und die Praxis der sogenannten „Ehrenmorde“ vorgegangen werden kann, stärkere Schutzmechanismen geschaffen werden und der anhaltenden Politik der Straffreiheit ein Ende gesetzt wird, indem die Täter zur Rechenschaft gezogen werden; bedauert, dass sich die türkische Regierung, obwohl sie das Jahr 2025 zum „Jahr der Familie“ erklärt hat, für einen äußerst ideologischen und regressiven Ansatz entschieden hat, der die Gleichstellung der Geschlechter als Bedrohung darstellt, die Sichtbarkeit von Frauen im öffentlichen Raum weiter einschränkt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen häufig als private Familienangelegenheit behandelt, was zur Straffreiheit beiträgt; verurteilt erneut aufs Schärfste, dass die Türkei per Präsidentenerlass aus dem Übereinkommen von Istanbul ausgetreten ist, und bekräftigt seine Forderung, dass diese Entscheidung rückgängig gemacht und das Übereinkommen erneut ratifiziert werden muss; ist besorgt darüber, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Rechte der Frauen einsetzen, immer stärkerem Druck ausgesetzt sind, unter anderem durch systematische administrative Schikanen und strafrechtliche Verfolgung; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, die nach wie vor unzureichende Gleichstellung der Geschlechter im Wirtschaftsleben anzugehen, da die Türkei unter den OECD-Ländern eine der niedrigsten Quoten bei der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben aufweist und auch die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und an der Politikgestaltung immer noch gering ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>verurteilt weiterhin, dass die Grundrechte von LGBTI+-Personen in der Türkei nach wie vor verletzt und nicht ausreichend geschützt werden, einschließlich willkürlicher Verhaftungen, anhaltender Hetze, Hasskriminalität, körperlicher Angriffe und diskriminierender Rhetorik sowie der fortgesetzten Verbreitung von Stereotypen und Stigmatisierung durch die Medien in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität; bedauert, dass die türkischen Staatsorgane, anstatt diese anhaltende Diskriminierung zu bekämpfen, ihre Unterdrückungsmaßnahmen sogar noch verschärft haben, indem sie die Initiative „Jahr der Familie“ als Plattform nutzten, um gezielt gegen die LGBTI+-Gemeinschaft vorzugehen und deren Rechte zu beschneiden; ist zutiefst besorgt, dass mehrere Gesetzesentwürfe, die im Laufe des letzten Jahres bekannt wurden, zum ersten Mal in der Geschichte der türkischen Republik die Kriminalisierung jeglicher Ausdrucksformen von LGBTI+-Identitäten und von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen vorsahen; fordert die türkischen Staatsorgane auf, von einer Reform des türkischen Strafgesetzbuches Abstand zu nehmen, die gegen die internationalen Verpflichtungen der Türkei verstoßen würde, auch gegen die Verpflichtungen aus der EMRK; bedauert zutiefst, dass die türkische Regierung auch im Jahr 2025 das Kuir-Fest und die Pride-Parade in Istanbul und an anderen Orten sowie viele andere Aktivitäten gegen Homophobie verboten hat, während sie gleichzeitig offizielle Genehmigungen für Anti-LGBTI+-Kundgebungen und -Demonstrationen erteilt hat, durch die Ausgrenzung und Diskriminierung gefördert werden; bedauert, dass die in İzmir ansässige LGBTI+-Vereinigung Genç durch gerichtliche Anordnung geschlossen wurde, während zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit LGBTI+-Themen befassen, zunehmend unter dem Vorwurf der „Obszönität“ schikaniert werden, und solche Vorwürfe immer häufiger gegen Aktivisten und Künstler, darunter die türkische Popsängerin Mabel Matiz, erhoben werden; begrüßt die Entscheidung eines Gerichts in Ankara vom 23. Februar 2026, mit der der Menschenrechtsverteidiger und LGBTI+-Aktivist Enes Hocaoğulları von allen Anklagepunkten freigesprochen wurde; bedauert, dass er ungerechtfertigt strafrechtlich verfolgt und 35 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde, weil er auf einer Konferenz des Europarats im März 2025 von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) erneut auf, angesichts der oben beschriebenen schwerwiegenden Rückschritte im Bereich der Demokratie restriktive Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte – einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten in der EU – gegen türkische Amtsträger zu erwägen, die für schwerwiegende und vorsätzliche Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten verantwortlich sind, einschließlich derjenigen Amtsträger, die die Rolle des Zwangsverwalters übernehmen, und derjenigen, die sie ernennen, oder derjenigen, die wichtige Akteure im Unterdrückungsapparat des Staates sind, wie z. B. der ehemalige Oberstaatsanwalt von Istanbul Akın Gürlek; ist entsetzt, dass Akın Gürlek unlängst zum Justizminister befördert wurde, was zeigt, dass er während seiner gesamten Laufbahn stets ein politischer Akteur war, der eine politische Agenda verfolgte; bekundet starke Solidarität mit der türkischen Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen, Frauen- und LGBTI+-Organisationen, Jugendinitiativen, Berufskammern, Rechtsanwaltskammern und Gewerkschaften; bekräftigt seine Auffassung, dass die finanzielle und technische Hilfe der EU weiterhin auf diese Gruppen ausgerichtet bleiben und verstärkt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>verurteilt die gemeldeten Fälle von grenzüberschreitender Unterdrückung, die sich gegen türkische Staatsangehörige im Ausland richtet, einschließlich Einschüchterung, Rückführungen und Missbrauch internationaler Kooperationsmechanismen; verurteilt die Aktivitäten der Türkei, durch die der soziale Zusammenhalt, die Sicherheit und die demokratischen Prozesse in Europa untergraben wurden, einschließlich der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten über Diasporagemeinschaften und der Instrumentalisierung ihrer staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu als Propagandaorgan; ist nach wie vor besorgt darüber, dass sich die als „Graue Wölfe“ bekannte rassistische und extremistische Bewegung Ülkü Ocakları, die enge Verbindungen zu der zur Regierungskoalition gehörenden Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetçi Hareket Partisi, MHP) unterhält, nicht nur in der Türkei, sondern auch in EU-Mitgliedstaaten ausbreitet; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Vereinigungen dieser Bewegung in den Mitgliedstaaten der EU zu verbieten; verurteilt die Strategie der türkischen Staatsorgane, der Muslimbruderschaft nahestehende Bewegungen , Netzwerke, Vereinigungen, Wohltätigkeitsorganisationen und Bildungseinrichtungen, die auf dem Hoheitsgebiet mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie in der EU-Nachbarschaft aktiv sind, politisch, finanziell, medial und logistisch zu unterstützen, wodurch Aktivitäten in den Bereichen ideologische Einflussnahme, Finanzierung und Rekrutierung Vorschub geleistet wird; fordert die Türkei auf, alle Formen der Unterstützung für diese Organisationen einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>erklärt sich zutiefst besorgt darüber, dass sich die katastrophale Lage in türkischen Gefängnissen aufgrund der starken Überbelegung und der schlechten Lebensbedingungen nicht verbessert hat, wobei Berichten zufolge, unter anderem vom Europarat, Folter und Misshandlungen weitverbreitet sind und der Zugang zu den grundlegenden Bedürfnissen wie Hygiene und Gesundheitsversorgung sowie zu Informationen stark eingeschränkt ist; nimmt Berichte über schwangere Frauen in Untersuchungshaft zur Kenntnis, einschließlich Fällen von Entbindungen in der Haft; fordert die Türkei mit Nachdruck auf, für schwangere Frauen vorrangig nicht freiheitsentziehende Maßnahmen vorzusehen und für die vollständige Umsetzung der Bangkok-Regeln der Vereinten Nationen für weibliche Gefangene zu sorgen; ist besonders besorgt über die Haftbedingungen für minderjährige, ältere und schwer kranke Häftlinge, die Berichten zufolge nicht mit den vom Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe festgelegten Standards vereinbar sind; nimmt die jüngsten Gesetzesreformen zum Strafvollzugsgesetz zur Kenntnis, durch die der Weg für die vorzeitige oder bedingte Freilassung von Tausenden Häftlingen geebnet wurde; fordert die türkischen Staatsorgane auf, jegliche politisch motivierte diskriminierende Umsetzung dieser Reformen zu vermeiden und schutzbedürftige Häftlinge, darunter ältere Menschen, Kranke, Menschen mit Behinderungen und Mütter mit Kindern, vorrangig freizulassen; fordert die türkischen Staatsorgane auf, ihre Strafvollzugspolitik zu reformieren, um die unzureichenden rechtlichen Garantien zur Verhinderung von Folter und Misshandlung anzugehen und ihre Weiterverfolgung von Verfahren, in denen Fälle von Folter, Misshandlung und Missbrauch gemeldet werden, zu verbessern; ist besorgt, dass lokale Menschenrechtsorganisationen in ihren Berichten vor einer erneuten Zunahme des Verschwindenlassens von Personen seit 2016 warnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>hebt die Bemühungen der türkischen Staatsorgane und politischen Parteien im Rahmen der laufenden Initiative „Terrorfreie Türkei“ lobend hervor, die dazu beigetragen haben, den Weg für bedeutende Erfolge wie die Bekanntgabe der Auflösung der terroristischen Vereinigung „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) zu ebnen; bedauert jedoch, dass die türkische Regierung nicht rechtzeitig und entschlossen gehandelt hat und durch ihre Hinhaltetaktik in Bezug auf die nächsten Schritte in diesem Prozess das Land instabiler und anfälliger für externe Entwicklungen gemacht und gleichzeitig Raum für weitere Polarisierung geschaffen hat; betont, dass verhindert werden muss, dass die breite Anwendung der Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung dazu eingesetzt wird, legitime politische Aktivitäten, friedliche abweichende Meinungen, die Arbeit von Akteuren der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien einzuschränken; bedauert, dass die Initiative mit einer Atmosphäre der Unterdrückung und Beschneidung demokratischer lokaler Gebietskörperschaften einhergeht; bedauert die anhaltende politische Unterdrückung, Drangsalierung durch die Justiz und die Beschneidung der kulturellen und sprachlichen Rechte der kurdischen Bürgerinnen und Bürger, wodurch die demokratischen Grundsätze und der soziale Zusammenhalt untergraben werden; nimmt den Abschlussbericht der in der Großen Nationalversammlung der Türkei eingerichteten Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie zur Kenntnis; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Prozess unter führender Beteiligung des türkischen Parlaments weiter vorangetrieben wird, um eine friedliche und nachhaltige Lösung der politischen, sozialen, demokratischen und sicherheitspolitischen Dimensionen der Kurdenfrage zu erreichen, Gesetzesreformen im Hinblick auf die Rechte der Kurden umzusetzen und eine Versöhnung zwischen den verschiedenen Gruppen der türkischen Gesellschaft herbeizuführen; hebt hervor, dass dieser Prozess eine Gelegenheit sein sollte, seit Langem bestehende Menschenrechtsbelange anzugehen und die demokratischen Institutionen zu stärken; fordert alle Interessenträger, insbesondere die türkische Regierung, auf, diesen Prozess in vollem Umfang zu nutzen, um Reformen voranzubringen und den Schutz der Menschenrechte zu stärken, indem sie die Terrorismusbekämpfung, die weiterhin einen wichtigen Bereich der Zusammenarbeit mit der EU darstellt, und andere Gesetze sowie deren Umsetzung mit den Menschenrechtsnormen der EU und des Europarats in Einklang bringen und den sicherheitsorientierten Ansatz, der im letzten Jahrzehnt verfolgt wurde, außer Acht lassen; ist der Ansicht, dass einige jüngste Entwicklungen wie die Beibehaltung des Systems der Zwangsverwalter oder die neuen Verurteilungen von Selahattin Demirtaș, seines Rechtsanwalts Ramazan Demir sowie des Bürgermeisters des Istanbuler Stadtteils Esenyurt, Ahmet Özer, der wegen seiner Rolle bei einem informellen politischen Bündnis zwischen seiner Partei, der CHP, und der DEM-Partei bei den Kommunalwahlen 2024 wegen der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt wurde, widersprüchlich und besorgniserregend sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die türkischen Staatsorgane auf, einen institutionellen Rahmen als integralen Bestandteil eines dauerhaften Friedensprozesses zu schaffen, um gegen Verschwindenlassen, Vertreibung und andere schwere Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, die sich aus dem jahrzehntelangen Konflikt in Bezug auf die Kurdenfrage ergeben; fordert mit Nachdruck, pluralistische Überwachungsmechanismen einzurichten und Menschenrechtsorganisationen und Akteure der Zivilgesellschaft konstruktiv einzubeziehen, auch bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Türkei im Allgemeinen angemessene rechtliche Garantien für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit bietet und dass die Freiheit der Religionsausübung im Land im Allgemeinen geachtet wird; fordert die türkischen Behörden nachdrücklich auf, die noch bestehenden Mängel beim Schutz der Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten zu beheben, insbesondere hinsichtlich ihrer Rechtspersönlichkeit, des unzureichenden Schutzes und der unzureichenden Förderung von Minderheitensprachen, des eingeschränkten Zugangs zu schulischer Unterstützung, Einschränkungen bei der Ausbildung, Ernennung und Nachfolge von Geistlichen, des eingeschränkten Zugangs zu Medien und öffentlicher Werbung in Minderheitensprachen sowie der anhaltenden Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung von Eigentumsrechten; fordert die Türkei auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission, die Entschließungen des Europarats und alle einschlägigen Urteile des EGMR in dieser Hinsicht umzusetzen, auch in Bezug auf die griechisch-orthodoxe Bevölkerung der Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos); stellt mit Besorgnis fest, dass Vertreter verschiedener Konfessionen, unter anderem nicht muslimische Gemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten, bei dem Versuch, Kultstätten zu registrieren, nach wie vor mit bürokratischen Hindernissen konfrontiert sind; fordert die Türkei auf, die seit Langem erwartete Verordnung über die Wahl von Vorstandsmitgliedern in Stiftungen nicht muslimischer Minderheiten, die Träger kommunaler Krankenhäuser sind, anzunehmen; fordert die Türkei erneut auf, die Bedeutung des Ökumenischen Patriarchats für orthodoxe Christen auf der ganzen Welt, dessen Rechtspersönlichkeit anzuerkennen und die öffentliche Verwendung des geistlichen Titels des Ökumenischen Patriarchen im Einklang mit der einschlägigen Empfehlung der Venedig-Kommission zuzulassen; fordert die Türkei auf, den außergewöhnlichen universellen Wert der Hagia Sophia und des Chora-Museums, die in der UNESCO-Liste des Welterbes aufgeführt sind, uneingeschränkt zu achten und zu schützen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Türkei die beiden Beschlüsse des UNESCO-Welterbekomitees von 2021 und 2023 über ihre Verpflichtung, besondere Maßnahmen zum Schutz dieser Denkmäler zu ergreifen, immer noch nicht umgesetzt hat; bedauert, dass das Kloster Panagia Soumela, das zur Aufnahme in die UNESCO-Liste der Denkmäler des Welterbes vorgeschlagen wurde, nicht geschützt wird; erklärt sich zutiefst besorgt angesichts des Vandalismus und der Zerstörung von Gebetsstätten von Minderheiten; verurteilt die anhaltenden durch Hass motivierten Angriffe auf alevitische, christliche und jüdische Minderheiten aufs Schärfste; fordert die türkischen Staatsorgane auf, die für hassmotivierte Straftaten, einschließlich Hetze, und alle Formen der Diskriminierung von Minderheiten Verantwortlichen wirksam zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen und sicherzustellen, dass die Medienregulierungsbehörden Standards gegen Aufstachelung und Hetze anwenden, auch wenn sie sich gegen Religionsgemeinschaften wie die alevitischen, christlichen und jüdischen Gemeinschaften richten; begrüßt die geplante Wiedereröffnung der seit 1971 geschlossenen Theologischen Schule von Chalki als einen wichtigen positiven Schritt im Hinblick auf die Anerkennung von Religions- und Minderheitenrechten und fordert die Beseitigung aller Hürden für deren ordnungsgemäßes Funktionieren; bedauert, dass in den vergangenen Jahren Verwaltungsmaßnahmen wie die Codes „N-82“ und „G-87“ in Bezug auf Hunderte von ausländischen christlichen Pastoren, Missionaren und ihren Familienmitgliedern angewandt wurden, mit denen sie ohne Beweise, Gerichtsverfahren oder wirksame Rechtsbehelfe als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft wurden, was dazu geführt hat, dass sie aus der Türkei abgeschoben wurden oder ihnen die Wiedereinreise in das Land verweigert wurde; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um im Rahmen der Vereinten Nationen und im Einklang mit dem Besitzstand und den Grundsätzen der EU die uneingeschränkte Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung sicherzustellen; fordert die Türkei auf, angesichts der einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von jeglichen Äußerungen oder Handlungen abzusehen, die als Einmischung in die inneren Angelegenheiten von EU-Mitgliedstaaten ausgelegt werden könnten, was die Lage der muslimischen Minderheit in Thrakien betrifft;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen und Nachhaltigkeitsreformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt, dass die Staatsorgane der Türkei ihr makroökonomisches Stabilisierungs- und Reformprogramm fortsetzen und zugesagt haben, die Inflation zu senken und gleichzeitig das Wachstum aufrechtzuerhalten, wodurch die Inflation zurückgegangen ist und das Vertrauen in die türkische Lira gestärkt wurde, wie dies auch bei den jüngsten Konsultationen des IWF-Personals gemäß Artikel IV in der Türkei deutlich wurde; stellt fest, dass die Wirtschaftslage trotz dieser Bemühungen weiterhin instabil und unbeständig ist und sich die Ergebnisse der unorthodoxen Geldpolitik noch immer auf die Lebenshaltungskosten auswirken; weist darauf hin, dass eine restriktive Geldpolitik und eine umsichtige Finanzpolitik erforderlich sind, um auf diesem Weg zu bleiben, und dass Maßnahmen zum Schutz der Schwächsten – insbesondere der Rentner – ergriffen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die anhaltende Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit unweigerlich negative Auswirkungen auf das Vertrauen von Investoren und Wirtschaft haben wird; weist darauf hin, dass für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung starke demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und die Achtung der Grundrechte erforderlich sind; hebt hervor, dass rechtswidrige Handlungen der Behörden enorme finanzielle Auswirkungen haben können, wie das Beispiel der Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul im März 2025 zeigt, die zu Finanzmarktturbulenzen und hohen Kapitalabflüssen geführt hat, wodurch die zuständigen Behörden gezwungen waren, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Kursverfall der Lira aufzuhalten, das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen und die Finanzstabilität zu wahren, was mit einem erheblichen Rückgang der offiziellen Währungsreserven verbunden war; ist besorgt, dass die außerordentlichen Befugnisse, die dem Einlagensicherungsfonds (TMSF) übertragen wurden, umfassend genutzt wurden, mit der Folge, dass Hunderte Privatunternehmen – darunter große Konzerne und Medienunternehmen wie TELE1 – beschlagnahmt wurden und Zwangsverwalter ernannt wurden, wodurch der TMSF zu einem der größten Wirtschaftsakteure des Landes wurde; stellt fest, dass die Abwanderung talentierter Menschen aus der Türkei aufgrund der Bedenken in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten zu einer verstärkten negativen Auswirkung auf die wirtschaftliche und soziale Situation führen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die türkische Regierung kürzlich in der Provinz Eskișehir bedeutende Vorkommen an Seltenerdmetallen entdeckt hat, wodurch die Türkei zu einem wichtigen Akteur auf einem strategischen Weltmarkt werden könnte; hebt hervor, dass diese Entdeckung das Potenzial birgt, zur Diversifizierung und Resilienz der globalen Lieferketten für Seltenerdmetalle beizutragen, weist jedoch auch auf die damit verbundenen großen Herausforderungen hin, darunter der Zugang zu fortschrittlichen Förderungs- und Verarbeitungstechnologien sowie die Notwendigkeit, hohe Standards im Umweltschutz und bei der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Staatsorgane der Türkei auf, die internationalen Verpflichtungen der Türkei in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung umzusetzen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und die einschlägigen Übereinkommen des Europarats, und dafür zu sorgen, dass die Empfehlungen der GRECO wirksam umgesetzt werden, unter anderem indem die erforderlichen Rechtsvorschriften angenommen werden, was einer der noch erforderlichen Richtwerte für die Liberalisierung der Visabestimmungen darstellt; betont, dass die Integrität der Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe, der Parteienfinanzierung, der Justiz, der öffentlichen Verwaltung und des Bausektors verbessert werden muss, da diese Bereiche nach wie vor besonders anfällig für Korruption sind; bedauert zutiefst, dass die jüngsten Korruptionsfälle auf hoher Ebene, gegen die die Behörden ermittelt haben, ausschließlich gegen von der Opposition gestellte Bürgermeister und Gemeinden gerichtet waren, wodurch das Vertrauen in die Wirksamkeit und die tatsächliche Bereitschaft der Behörden, Korruption zu bekämpfen, weiter geschwächt wurde; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, bei ihren Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung für Unparteilichkeit und Transparenz zu sorgen; fordert die türkischen Staatsorgane auf, das Vorgehen gegen Produktfälschungen zu verstärken und die Regelung der Rechte des geistigen Eigentums gemäß internationalen Standards wiederherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass die Türkei im Juni 2024 von der grauen Liste der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) gestrichen wurde, nachdem sie ihr System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich verbessert hatte; fordert die Türkei auf, sich stärker an den Besitzstand der EU und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) anzugleichen, um den Rahmen des Landes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken, auch in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von Überweisungen und die Verhinderung des Missbrauchs neuer Zahlungs- und Krypto-Kanäle für illegale Finanzierungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist darauf hin, dass einige wichtige Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt nach wie vor ungelöst sind, wie informelle Beschäftigung, Lohngefälle zwischen Frauen und Männern und Einkommensungleichheit; ist weiterhin besorgt darüber, dass Kollektivverhandlungen nur in begrenztem Umfang stattfinden und gewerkschaftliche Zusammenschlüsse im privaten Sektor erheblich behindert werden; ist der Ansicht, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den sozialen Dialog zu verbessern und die neuen Herausforderungen im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz anzugehen; weist erneut darauf hin, dass Gewerkschaftsfreiheit und sozialer Dialog für die Entwicklung und das Gedeihen einer pluralistischen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind; fordert die türkischen Staatsorgane auf, Hindernisse, die das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf Kollektivverhandlungen beeinträchtigen, wirksam durch Mechanismen des sozialen Dialogs zu beseitigen und das Streikrecht für Beamte anzuerkennen; Beklagt, dass in der Türkei immer wieder Gewerkschafter inhaftiert werden, die lediglich ihre Aufgaben im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit wahrgenommen haben; verurteilt in diesem Zusammenhang die jüngste Inhaftierung von Mehmet Türkmen, Vorsitzender der Textilgewerkschaft BİRTEK-SEN, am 15. März 2026 und stellt fest, dass er im Jahr 2025 ebenfalls für mehr als einen Monat inhaftiert war; fordert seine sofortige Freilassung und ein Ende der gegen ihn gerichteten gerichtlichen Schikane;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt das neue türkische Klimagesetz von 2025 zur Kenntnis, das im Juli 2025 in Kraft getreten ist, und begrüßt, dass darin ein Emissionshandelssystem vorgesehen ist, wobei jedoch immer noch einige Verbesserungen, beispielsweise hinsichtlich der Obergrenzen für Zertifikate, noch vorgenommen werden müssen; beklagt, dass die Türkei im Bereich des Klimaschutzes nach wie vor sehr schlechte Ergebnisse vorweisen kann, und fordert die Regierung in Ankara auf, sich einem glaubwürdigen Rechtsrahmen für die Emissionsreduktion zuzuwenden; unterstreicht, dass durch die Pläne des Ministeriums für Energie und Bodenschätze, die Subventionen für die Stromerzeugung aus heimischer Kohle und für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-intensive Stromerzeugung beizubehalten, Fortschritte bei der Einführung erneuerbarer Energien ausgebremst werden; fordert die türkische Regierung auf, auch angesichts der Ausrichtung der 31. Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 2026 einen Fahrplan für den Kohleausstieg zu beschließen und den Zeitpunkt des Höhepunkts der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen von 2038 vorzuverlegen; fordert die EU und die türkischen Staatsorgane auf, die Zusammenarbeit im Rahmen des Grünen Deals zu vertiefen und ihr Vorrang einzuräumen, insbesondere hinsichtlich der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung im Zusammenhang mit dem CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystem, die Auswirkungen auf türkische Ausführer anzugehen, die Finanzierung der Dekarbonisierung der Industrie und die Modernisierung des Stromnetzes sowie Maßnahmen für einen gerechten Übergang zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist besorgt über den Tierschutz bei Transporten aus und durch die Republik Türkei; fordert die Einhaltung internationaler Normen sowie die Vermeidung von Überbelegung und Hitzestress; Ist über die gemeldeten Tötungen und Misshandlungen von streunenden Hunden und Katzen besorgt; fordert eine Kontrolle der Population dieser Tiere im Einklang mit internationalen Standards;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>lobt die Türkei weiterhin dafür, dass das Land nach Stand vom Januar 2026 rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aufgenommen hat, darunter 2,3 Millionen Syrer, die unter vorübergehendem Schutz stehen; stellt fest, dass einem Bericht von Frontex aus dem Januar 2025 zufolge die irreguläre Migration an der Grenze zwischen der Türkei und der EU in absoluten Zahlen um etwa ein Viertel zurückgegangen ist; bekräftigt, dass die Kooperation der Türkei für eine wirksame und geordnete Steuerung der Migrationsströme wichtig ist; Stellt ferner fest, dass die EU seit 2011 fast 12,5 Mrd. EUR bereitgestellt hat, um die Türkei dabei zu unterstützen, Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden Hilfe zu leisten; begrüßt, dass die Finanzierung durch die EU fortgesetzt wird, um Gesundheitsversorgung, Bildung, Schutz und Integration von Flüchtlingen in der Türkei weiterhin sicherzustellen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung im Bereich der humanitären Hilfe und des Schutzes in der Türkei aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit aufzustocken und die Anstrengungen zur Unterstützung türkischer Organisationen der Zivilgesellschaft und von Flüchtlingen geführter Organisationen zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>ist besorgt über die sich verschlechternden Rahmenbedingungen im Hinblick auf den Schutz syrischer Flüchtlinge in der Türkei, darunter die Aussetzung der Krankenversicherung, die Schließung von Flüchtlingslagern ohne angemessene Alternativen sowie die Einschränkung der Dienste internationaler nichtstaatlicher Organisationen und der Vereinten Nationen; ist zudem nach wie vor darüber besorgt, dass Minderheiten, Flüchtlinge und Migranten im Jahr 2025 weiterhin Diskriminierung, Gewalt und Rückführungen ausgesetzt waren; betont, dass die Türkei syrische Flüchtlinge weiterhin schützen muss, bis die Bedingungen für ihre Rückkehr erfüllt sind; fordert die türkischen Staatsorgane auf, wieder Erkundungsbesuche zur Einschätzung der dortigen Lage oder gleichwertige Regelungen einzuführen, die fundierte Rückkehrentscheidungen ermöglichen; Weist mit Besorgnis auf glaubhafte Enthüllungsberichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in von der EU finanzierten Abschiebungshafteinrichtungen in der Türkei hin, und fordert die Kommission auf, eine transparente und unabhängige Untersuchung der Angelegenheit einzuleiten; fordert die Kommission auf, bei der Zuweisung der Mittel für größtmögliche Transparenz und Genauigkeit zu sorgen und sicherzustellen, dass von der EU finanzierte Projekte, insbesondere solche im Zusammenhang mit Abschiebungshafteinrichtungen und Grenzkontrollen, mit allen einschlägigen Menschenrechtsnormen in Einklang stehen; fordert die Türkei auf, die umfassende und diskriminierungsfreie Umsetzung der Erklärung EU-Türkei von 2016 und des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei gegenüber allen Mitgliedstaaten sicherzustellen; betont jedoch, dass die Schutzbedürftigkeit von Migration nicht für politische Zwecke gegen die EU oder ihre Mitgliedstaaten instrumentalisiert werden darf; fordert die Türkei nachdrücklich auf, im Bereich der Migration weiterhin in gutem Glauben mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass ein klares Signal an Menschenschmuggler gesendet wird, um weitere illegale Migrationsströme zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>wiederholt seine Aufforderung an die Türkei, in ihrer Nachbarschaft an einem konstruktiven und weder nach Dominanz strebenden noch aggressiven Ansatz zu arbeiten; begrüßt den fortlaufenden Dialog zwischen Griechenland und der Türkei, einschließlich Treffen auf hoher Ebene wie dem Gipfeltreffen zwischen Premierminister Mitsotakis und Präsident Erdoğan im Februar 2026, der ein konstruktives Umfeld schaffen und eine weitere Deeskalation im östlichen Mittelmeerraum begünstigen kann, was angesichts der gefährlichen Eskalation von Konflikten in der gesamten Region von allergrößter Bedeutung ist; bekräftigt sein starkes Interesse an Stabilität und Sicherheit in der Region und fordert alle Seiten auf, den Dialog und die Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, um alle noch offenen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Rahmen des Völkerrechts beizulegen; erklärt sich zutiefst besorgt darüber, dass die Türkei weiterhin eine formelle Kriegsdrohung (Casus Belli) gegen Griechenland aufrechterhält, was unter Verbündeten und guten Nachbarn undenkbar ist, sollte Griechenland seinen rechtmäßigen Anspruch geltend machen und seine Hoheitsgewässer gemäß Artikel 3 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen auf bis zu 12 Seemeilen in die Ägäis ausdehnen; beklagt, dass die Türkei weiterhin die Souveränität und die Hoheitsrechte von EU-Mitgliedstaaten wie Griechenland und der Republik Zypern verletzt, unter anderem durch die Propagierung der sogenannten „Blaue Heimat“-Doktrin;, die erhebliche Zunahme der Verletzungen der griechischen Hoheitsgewässer und des griechischen Luftraums im Vergleich zu 2024 – auch wenn letztere nach wie vor relativ selten sind –, die politische Instrumentalisierung des NAVTEX-Systems, die Verletzung des griechischen Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone Griechenlands durch die Behinderung von Projekten für die Konnektivität der EU wie des „Great Sea Interconnectors“ und der „EastMed Pipeline“, die als Vorhaben von gemeinsamem Interesse der EU ausgewiesen wurden, die Ablehnung der Veröffentlichung der griechischen maritimen Raumplanung, die im Rahmen der Richtlinie über die maritime Raumplanung<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/89/oj).</FIELD></FOOTNOTE> veröffentlicht wurde, und die Veröffentlichung einer türkischen maritimen Raumplanung, die Gebiete unter der Souveränität und Gerichtsbarkeit Griechenlands abdeckt, die Ablehnung der Einrichtung eines Meeresparks in der Ägäis durch Griechenland ausschließlich in griechischen Hoheitsgewässern, die Ankündigung der Errichtung von zwei türkischen Meeresparks im August 2025, die sich auf Gebiete unter griechischer Gerichtsbarkeit erstrecken, und die erhebliche Zunahme der illegalen Fischereitätigkeit türkischer Schiffe in griechischen Hoheitsgewässern seit 2024; hält den vom Nationalen Zentrum für Meeres- und Seerecht der Universität Ankara (DEHUKAM) ausgearbeiteten Gesetzesentwurf für höchst bedenklich, mit dem die Doktrin der „Blauen Heimat“ kodifiziert würde und der in direktem Widerspruch zum geltenden Völkerrecht stehen könnte; fordert die Türkei erneut auf, gemäß dem EU-Recht und dem Völkerrecht, einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, die Souveränität aller EU-Mitgliedstaaten über ihre Hoheitsgewässer und ihren Luftraum sowie deren souveräne Rechte uneingeschränkt zu achten, wozu auch das Recht den Festlandsockel und ausschließliche Wirtschaftszonen abzugrenzen, sowie das Recht auf Erforschung und Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen gehören; fordert die Türkei in diesem Zusammenhang auf, keine Gesetze zu verabschieden, die diesen Grundsätzen widersprechen könnten; bekräftigt seine Auffassung, dass die Vereinbarung zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung der seerechtlichen Zuständigkeitsgebiete im Mittelmeer die Hoheitsrechte von Drittländern verletzt, nicht mit dem Seerecht vereinbar ist und keine Rechtswirkung für Drittländer entfalten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bekräftigt nachdrücklich seine Auffassung, dass die einzige Lösung für die Zypernfrage eine faire, umfassende, tragfähige und demokratische Regelung im vereinbarten Rahmen der Vereinten Nationen ist, und zwar auf der Grundlage einer bikommunalen, bizonalen Föderation mit einer einzigen internationalen Rechtspersönlichkeit, einer einzigen Souveränität, einer einzigen Staatsbürgerschaft und politischer Gleichheit, wie in den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, den vereinbarten Konvergenzen und dem Rahmen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen dargelegt sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen und Werten, auf denen die EU aufgebaut ist; fordert nachdrücklich, dass die Verhandlungen über die Wiedervereinigung Zyperns unter der Leitung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen so bald wie möglich wieder aufgenommen werden, und zwar an dem Punkt, an dem sie 2017 in Crans-Montana abgebrochen wurden; fordert die Türkei auf, den inakzeptablen Vorschlag für eine Zweistaatenlösung in Zypern aufzugeben und zu der vereinbarten Grundlage einer Lösung und dem Rahmen der Vereinten Nationen zurückzukehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt die Schritte, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen im Hinblick auf eine Wiederaufnahme ausführlicher Gespräche über die Beilegung des Konflikts unternommen hat, wozu auch die Ernennung eines Persönlichen Gesandten für Zypern gehört. fordert die Kommission auf, rasch einen neuen Sonderbeauftragten der Europäischen Kommission für Zypern zu ernennen; begrüßt die beiden informellen Treffen, die in einem erweiterten Rahmen unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im März 2025 in Genf und im Juli 2025 in New York stattfanden, sowie die verschiedenen Treffen in Zypern zwischen Präsident Nikos Christodoulides und dem führenden Vertreter der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, Tufan Erhürman, einschließlich des Treffens im Dezember 2025 , bei dem in einer gemeinsamen Erklärung betont wurde, dass „das eigentliche Ziel die Lösung der Zypernfrage auf der Grundlage der politischen Gleichberechtigung ist, wie sie in den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschrieben ist“; begrüßt ferner die Haltung beider Seiten, die an die Tatsache anknüpft, dass es einen neuen führenden Vertreter der türkisch-zyprischen Gemeinschaft gibt, was der Hoffnung auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Lösung neuen Auftrieb verliehen hat; begrüßt nachdrücklich die Einigung auf weitere vertrauensbildende Maßnahmen als positiven und wichtigen Schritt und hält sie dazu an, diese umzusetzen; befürwortet nachdrücklich die Fortsetzung der Kontakte zwischen beiden Seiten unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sowie die Arbeit seiner persönlichen Gesandten für Zypern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Fortsetzung dieses Dialogs nachdrücklich zu unterstützen und sich bereit zu halten, den möglichen Erfolg dieses Prozesses in jeder erforderlichen Weise zu fördern; fordert alle Seiten auf, diese Dynamik zu nutzen, um auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen hinzuarbeiten, und diese Chance nicht ungenutzt verstreichen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Türkei auf, den Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP) zu achten, alle einseitigen Maßnahmen und Verstöße in und bei der Pufferzone zu beenden und von weiteren solchen Handlungen und Provokationen abzusehen, wozu auch die Drangsalierung und Einschüchterung von Landwirten gehört; bekräftigt seine Forderung nach einer Zusammenarbeit zwischen der Republik Zypern, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinten Nationen, um konkrete Maßnahmen zur Entmilitarisierung der Pufferzone umzusetzen und die Sicherheit auf der Insel zu verbessern, damit die Spannungen abgebaut werden und ein günstiges Umfeld für die Wiederaufnahme der von den Vereinten Nationen geleiteten Verhandlungen geschaffen wird; fordert die Türkei auf, sich aus Strovilia zurückzuziehen und die vollständige Umsetzung der Vereinbarung von Pyla zu ermöglichen; fordert die Türkei außerdem auf, ihre Streitkräfte aus Zypern abzuziehen, von einseitigen Maßnahmen abzusehen, durch die eine dauerhafte Teilung der Insel bewirkt würde, und von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die sich auf das demografische Gleichgewicht auswirken; verurteilt aufs Schärfste die Versuche der Türkei, den Status der sezessionistischen Entität im besetzten Teil Zyperns aufzuwerten, unter anderem über die Organisation der Turkstaaten und die Organisation für Islamische Zusammenarbeit, und fordert alle Staaten auf, die Souveränität Zyperns gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu achten; verurteilt die anhaltenden Bemühungen der Türkei, Varosia unter Verstoß gegen einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu „öffnen“ und dort Menschen anzusiedeln, die keine rechtmäßigen Einwohner des Ortes sind; fordert die Türkei auf, ihre rechtswidrigen Handlungen umzukehren und das Gebiet von Varosia gemäß den Resolutionen 550(1984) und 789(1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unter der vorübergehenden Verwaltung der Vereinten Nationen den rechtmäßigen Bewohnern zu übergeben; missbilligt die Bestrebungen, Varosia zu einer Attraktion des „Dark Tourism“ zu machen, wodurch man die Tragödie sensationslüstern missbraucht und die Würde und Rechte der rechtmäßigen Bewohner verletzt; verurteilt die anhaltende widerrechtliche Aneignung, den Verkauf und die illegale Bebauung von Eigentum griechischer Zyprer in den besetzten Gebieten; ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Einschränkungen und Hindernisse, mit denen die in Enklaven lebenden griechischen Zyprer im Hinblick auf Bildung und Religion konfrontiert sind; fordert die Türkei auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat und dessen einschlägigen Gremien und Institutionen zu intensivieren, deren Hauptempfehlungen umzusetzen, die EMRK in Bezug auf die Achtung der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie des Rechts auf Zugang zu Kultstätten und Ausübung der Religion, einschließlich des Rechts auf die Durchführung religiöser Zeremonien und den Zugang zum kulturellen Erbe und darauf, sich daran zu erfreuen, uneingeschränkt anzuwenden und der vorsätzlichen Zerstörung von kulturellem und religiösem Erbe ein Ende zu setzen; würdigt die Arbeit des bikommunalen Fachausschusses für das kulturelle Erbe bei der Restaurierung vieler der betroffenen Denkmäler; bedauert die anhaltende Weigerung der Türkei, das internationale Luftverkehrsrecht zu befolgen und einen Kommunikationskanal zwischen den Luftverkehrskontrollzentren in der Türkei und der Republik Zypern einzurichten, wodurch reale Sicherheitsrisiken und Gefahren entstehen, wie von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der „International Federation of Air Line Pilots’ Associations“ (IFALPA) festgestellt wurde; fordert die Türkei erneut auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara umfassend und diskriminierungsfrei gegenüber allen Mitgliedstaaten – auch gegenüber der Republik Zypern – umzusetzen und die Verpflichtungen zu erfüllen, die sie gegenüber der EU gemäß dem Verhandlungsrahmen vom Oktober 2005 eingegangen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Türkei erneut auf, der türkisch-zyprischen Gemeinschaft den notwendigen Raum zu geben, damit sie ihrer Rolle als legitime Gemeinschaft der Insel gerecht werden kann – ein Recht, das in der Verfassung der Republik Zypern garantiert ist; fordert die Kommission erneut auf, ihre Bemühungen um die Zusammenarbeit mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft mit Blick auf die Förderung der Regelung der Zypernfrage zu verstärken, und betont, dass diese Gemeinschaft zur Europäischen Union gehört; fordert alle beteiligten Parteien auf, bei der Annäherung der Gemeinschaften mehr Mut zu zeigen; betont, dass nach der umfassenden Regelung der Zypernfrage der Besitzstand der EU auf der gesamten Insel umgesetzt werden muss; nimmt den Jahresbericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Zypern zur Kenntnis; ist nach wie vor besorgt über Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen türkisch-zyprische Menschenrechtsverteidiger und insbesondere Journalisten, die den Einfluss der Türkei kritisiert haben, wie z. B. der türkisch-zyprische Journalist Şener Levent und der Präsident des türkisch-zyprischen Journalistenverbands Ali Kişmir; nimmt die umfangreiche Tätigkeit des Ausschusses für die Vermissten in Zypern zur Kenntnis und fordert einen besseren Zugang zu den von der türkischen Armee besetzten Militärgebieten sowie zu ihren Militärarchiven und Informationen wie etwa über die Umbettung sterblicher Überreste in neue Grabstätten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, wie wichtig es insbesondere in Anbetracht eines sich im Wandel befindlichen geopolitischen Umfelds ist, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in Bezug auf regionale Sicherheitsfragen zu verstärken; unterstreicht in diesem Zusammenhang die strategische und geopolitische Bedeutung der Türkei, die zudem ein NATO-Verbündeter ist, sowie ihre zunehmende Präsenz, ihren zunehmenden Einfluss und ihre Rolle als Vermittler und Wegbereiter in Gebieten, die für die internationale Sicherheit und die strategischen Interessen der EU von entscheidender Bedeutung sind, beispielsweise im Schwarzmeerraum einschließlich der Ukraine, im Südkaukasus und im Nahen Osten, sowie in anderen relevanten Bereichen der Zusammenarbeit wie Migrationssteuerung, Terrorismusbekämpfung und Energiesicherheit; stellt fest, dass die Türkei sich weiterhin aktiv an Missionen und Operationen der EU im Bereich Krisenmanagement beteiligt und einen wesentlichen Beitrag dazu leistet; betont, dass die pragmatische Zusammenarbeit mit der Türkei in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung dort verstärkt werden kann, wo dies den gemeinsamen strategischen Interessen dient; ist jedoch nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass die Türkei einen Mitgliedstaat weiterhin von der Zusammenarbeit mit der NATO ausschließt; fordert die Türkei auf, davon abzusehen, ihre NATO-Mitgliedschaft dafür zu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO zu blockieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>bedauert den geringen Grad der Angleichung der Türkei an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, die von 6 % im Jahr 2024 auf ein Rekordtief von 4 % im Jahr 2025 zurückgegangen ist; stellt jedoch fest, dass mit diesem Indikator, der ausschließlich auf Statistiken zur Übereinstimmung mit den Erklärungen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin und den Beschlüssen des Rates über die Einführung von Sanktionen basiert, möglicherweise nicht alle Ebenen der Zusammenarbeit und des Dialogs im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik vollständig erfasst werden; begrüßt in diesem Sinne den in jüngster Zeit verstärkten Dialog mit der EU sowie die aktive Beteiligung und den wesentlichen Beitrag zu Krisenbewältigungsmissionen und -operationen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik; nimmt die zunehmend antiwestliche Haltung der türkischen Staatsorgane zur Kenntnis; ist besorgt über die möglichen Auswirkungen auf die Interessen der EU im Westbalkan, in der Schwarzmeerregion, im Südkaukasus, im Mittelmeerraum und im Nahen Osten; ist gleichwohl der Ansicht, dass es angesichts der aktuellen geopolitischen Lage wichtig ist, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Türkei im Rahmen der gegenwärtigen und künftigen Politik der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu prüfen; fordert die türkischen Behörden dennoch nachdrücklich auf, sich dringend mit der äußerst geringen Angleichung des Landes an die GASP zu befassen und weitere wesentliche Hindernisse für die Schaffung des notwendigen Vertrauens unter Partnern und Verbündeten zu beseitigen, wie etwa die Aufrechterhaltung eines Casus Belli gegen einen EU-Mitgliedstaat, die Infragestellung der Souveränität anderer Staaten oder die fortgesetzte Verwendung des in Russland hergestellten Luftabwehrsystems S-400; stellt mit Besorgnis fest, dass die Türkei um die Mitgliedschaft bei den BRICS+-Staaten ersucht hat, obwohl sie derzeit den Status eines Partnerlandes hat, und dass sie dies auch für die Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit in Erwägung zieht; ist ernsthaft besorgt angesichts dessen, dass eine mögliche Vollmitgliedschaft der Türkei bei den BRICS+-Staaten mit dem EU-Beitrittsprozess grundsätzlich nicht vereinbar ist; betont, dass ein solches Engagement, das ein nicht liberales Modell der globalen und regionalen Ordnungspolitik widerspiegelt, die Bemühungen um eine umfassendere Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei beeinträchtigen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>erkennt in Bezug auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Bemühungen der Türkei in Bezug auf ihre Rolle als Wegbereiter und potenzieller Vermittler an, die durch die Ausrichtung mehrerer direkter Gespräche zwischen beiden Seiten in Istanbul sowie durch die Bereitstellung militärischer, diplomatischer und humanitärer Hilfe für die Ukraine, einschließlich Rüstungsgütern, untermauert werden, wodurch ein Beitrag zu den Verteidigungsanstrengungen der Ukraine geleistet wird; stellt fest, dass die Türkei traditionell den Standpunkt vertritt, Sanktionen, die außerhalb des Rahmens der Vereinten Nationen verhängt werden, nicht zu unterstützen; bedauert jedoch weiterhin, dass sich die Türkei nicht den restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland anschließt, begrüßt gleichwohl die von ihr ergriffenen Maßnahmen, um die Umgehung von Sanktionen über türkisches Hoheitsgebiet zu verhindern, beispielsweise durch die Unterbindung der Wiederausfuhr von Gütern von hoher Priorität, die bereits erste Ergebnisse zeigen, und fordert eine Angleichung an den Sanktionsrahmen der EU gegen Russland; fordert die türkischen Staatsorgane nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Aufdeckung und Verhinderung der Umgehung restriktiver Maßnahmen zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf Güter fortschrittlicher Technologie, die von Russland für militärische Zwecke genutzt werden, und zur Unterbindung des „Schein-Transits“ dieser Güter über Zentralasien nach Russland; fordert die  türkischen Staatsorgane ferner auf, diese Maßnahmen auf andere wirtschaftlich wichtige Güter auszuweiten, die Nutzung von Energieressourcen aus Russland zu reduzieren und die mit Russlands „Schattenflotte“ verbundenen Risiken im Hinblick auf die Sicherheit im Seeverkehr und den Umweltschutz anzugehen; äußert ferner seine Besorgnis darüber, dass die Türkei die Tätigkeit staatlich kontrollierter russischer Medien im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht eingeschränkt hat; stellt fest, dass im türkischen Informationsraum pro-russische Berichterstattung und mit Russland in Verbindung stehende Desinformation weit verbreitet sind, insbesondere in Bezug auf die Ukraine, die NATO und die Energiesicherheit; fordert die Türkei auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation und Desinformation zu verstärken; stellt besorgt fest, dass die Türkei über die Pipelines TurkStream und Blue Stream wichtigster Importeur von russischem Erdgas sowie eine wichtige Quelle für Öl und Erdölprodukte ist; bekräftigt seine Sorge über die enge Zusammenarbeit der Türkei mit Russland bei der Errichtung großer Kernkraftwerke, darunter das Kernkraftwerk Akkuyu, das voraussichtlich 2026 in Betrieb genommen wird und dessen Eigentümer und Betreiber die staatliche russische Atomenergiegesellschaft Rosatom ist; fordert die Regierung der Türkei nachdrücklich auf, dem Übereinkommen von Espoo beizutreten, dessen Vertragsparteien sich dazu verpflichten, die Nachbarländer über geplante Großprojekte, die voraussichtlich zu erheblichen grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen führen, zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>ist besorgt über die engen diplomatischen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Beziehungen der Türkei zur Islamischen Republik Iran, einschließlich regelmäßiger Kontakte auf hoher Ebene, anhaltender Handelsbeziehungen und der fortgesetzten Einfuhr von iranischem Gas; bedauert, dass sich die Türkei der Reaktion der EU auf das harte Vorgehen des Iran gegen Demonstranten, einschließlich restriktiver Maßnahmen gegenüber dem Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), nicht angeschlossen hat; nimmt die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in den USA im Zusammenhang mit der Halk Bankası A.Ş. (Halkbank) zur Kenntnis, einschließlich der Verfahren wegen Umgehung von Sanktionen und Geldwäsche; fordert die Türkei auf, sich schrittweise der GASP der EU sowie deren Sanktionsregelung anzugleichen; stellt besorgt fest, dass die Militäroperationen gegen das iranische Regime aufgrund der geografischen Nähe Auswirkungen auf die Türkei haben werden, unter anderem durch Ausstrahlungseffekte, insbesondere im Hinblick auf erneuten Migrationsdruck; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die regionale Koordinierung und die enge Zusammenarbeit mit der Türkei und anderen internationalen Partnern ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt, dass sich die Türkei im Konflikt zwischen Israel und Palästina seit langem für eine Zweistaatenlösung einsetzt, was mit dem Standpunkt der EU übereinstimmt, und sich aktiv an der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zweistaatenlösung für deren Umsetzung beteiligt; begrüßt den Beitrag der Türkei zu den Bemühungen um eine Vermittlung im Hinblick auf den Waffenstillstand im Gazastreifen sowie im Zusammenhang mit dem Friedensgipfel für den Gazastreifen im Oktober 2025 in Scharm El-Scheich; verurteilt die aktive Unterstützung der türkischen staatlichen Stellen für die von der EU als terroristisch eingestufte Gruppe Hamas und deren Weigerung, diese als Terrororganisation einzustufen, was mit der Außen- und Sicherheitspolitik der EU unvereinbar ist; missbilligt, dass die Türkei den von der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel verübten Angriff nicht verurteilt hat; warnt vor der Zusammenarbeit der Türkei mit regionalen Akteuren, die mit extremistischen Zielen in Verbindung stehen, und weist darauf hin, dass solche Verbindungen die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei beeinträchtigen und die regionale Stabilität gefährden könnten; fordert die Türkei auf, fest im multilateralen System verankert zu bleiben, dessen Kern die Vereinten Nationen bilden, als unverzichtbarer Rahmen für die Förderung einer umfassenden, gerechten und dauerhaften Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass die Türkei nach dem Sturz des Assad-Regimes zunehmend Einfluss auf die Entwicklungen in Syrien nimmt und intensiv mit den derzeitigen syrischen Übergangsbehörden zusammenarbeitet, unter anderem durch die Bereitstellung von militärischer Ausbildung und Beratungsdiensten; ist nach wie vor besorgt über die anhaltende Präsenz türkischer Streitkräfte im Land sowie über die Beteiligung von durch die Türkei unterstützten bewaffneten Gruppen an den jüngsten Gewalttaten im Norden und Nordosten Syriens, die sich unter anderem gegen Gruppen richten, die im internationalen Kampf gegen den IS eine entscheidende Rolle gespielt haben; verurteilt die Errichtung langfristiger militärischer Infrastruktur und von Verwaltungsstrukturen in den von der Türkei kontrollierten besetzten Gebieten; fordert die Türkei auf, konstruktiv mit den syrischen staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten, die Souveränität und territoriale Integrität Syriens zu achten und sich in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht um ihre Sicherheitsbelange zu kümmern und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Syrer, einschließlich der Kurden, in Sicherheit leben und ihre Grundrechte wahrnehmen können, sowie sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten Syriens zu enthalten; verurteilt die Angriffe auf die Zivilbevölkerung bei den jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der syrischen Armee und den von Kurden geführten Demokratische Kräfte Syriens (SDF), die zahlreiche Todesopfer und die Vertreibung einer großen Zahl von Zivilisten zur Folge hatten, sowie den fehlenden Zugang zu humanitärer Hilfe; bekundet seine Hoffnung, dass die jüngste Vereinbarung zwischen der syrischen Übergangsregierung und den SDF, in der die schrittweise Integration kurdischer Streitkräfte und Institutionen in den Staat sowie die historische Anerkennung kurdischer kultureller, sprachlicher und bürgerlicher Rechte vorgesehen sind, zur Stabilisierung der Nordostregion Syriens beitragen wird, die für den Erfolg eines inklusiven politischen Übergangs im Land von entscheidender Bedeutung ist; warnt davor, dass eine erhebliche Verschlechterung der regionalen Sicherheit zu einem Wiedererstarken des IS führen könnte; betont, dass jede Überstellung von volljährigen IS-Kämpfern oder -Verdächtigen aus Haftanstalten in Syrien in die Türkei oder über die Türkei hinweg wirksamen Vorkehrungen hinsichtlich Gewahrsam, Überwachung und Informationsaustausch unterliegen muss, auch bei grenzüberschreitenden Überstellungen; stellt fest, dass für den Wiederaufbau der syrischen Wirtschaft erhebliche Investitionen erforderlich sind, und würdigt das Interesse der Türkei, zu diesen Bemühungen beizutragen; bekundet seine Unterstützung für eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in dieser Hinsicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei im Interesse der Aussöhnung, gutnachbarlicher Beziehungen, der regionalen Stabilität und Sicherheit sowie der sozioökonomischen Entwicklung und begrüßt die bisher erzielten Fortschritte, darunter die Erleichterung bestimmter Visumverfahren, die Vorbereitungen für die bevorstehende Öffnung der Grenze für Drittstaatsangehörige und Inhaber von Diplomatenpässen sowie die Wiederaufnahme der Direktflüge von Turkish Airlines; fordert die Türkei auf, diesen Prozess aus eigener Kraft entschlossen voranzutreiben, ohne ihn von ihren Beziehungen zu einem Drittland abhängig zu machen; fordert beide Länder auf, sich weiterhin für eine bessere Vernetzung einzusetzen, um die Landverbindung zwischen Europa und Asien zu erleichtern, die historische Aussöhnung zu fördern, das Wirtschaftsklima zu verbessern und die zwischenmenschlichen Kontakte zu stärken; unterstützt die Bemühungen der Kommission, eine regionenübergreifende Konnektivitätsagenda der EU unter Einbeziehung der Türkei, Armeniens und Aserbaidschans vorzulegen – einschließlich Projekten wie der Eisenbahnstrecke Kars–Tiflis–Baku –, die ein großes Potenzial für die Förderung der regionalen Stabilität sowie der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung birgt; fordert die Türkei auf, den Friedensprozess zwischen Armenien und Aserbaidschan zu unterstützen und bekräftigt seiner Forderung an die Türkei, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, um den Weg für eine echte Aussöhnung zwischen dem türkischen und dem armenischen Volk zu ebnen, und ihren Verpflichtungen zum Schutz des armenischen Kulturerbes in vollem Umfang nachzukommen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umfassendere Beziehungen zwischen der EU und der Türkei</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>bekräftigt seine feste Überzeugung, dass die Türkei über den Beitrittsprozess hinaus, der derzeit aufgrund der Nichtbeachtung der Kopenhagen Kriterien und fehlender demokratischer Reformen stillliegt, ein Land von strategischer Bedeutung ist; betont, dass es wichtig ist, den konstruktiven Dialog aufrechtzuerhalten und die Zusammenarbeit in Bereichen von gegenseitigem strategischem Interesse zu vertiefen, unter anderem in Bezug auf Zypern, und zwar auf abgestufte, verhältnismäßige und umkehrbare Weise sowie im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom April 2024; bekräftigt, dass die EU nach wie vor entschlossen ist, auf der Grundlage von Dialog, Respekt und gegenseitigem Vertrauen sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Grundsatz gutnachbarlicher Beziehungen bestmögliche Beziehungen zur Türkei zu unterhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt in diesem Zusammenhang die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei über den Beitrittsprozess hinaus in Bereichen von gemeinsamem Interesse im Einklang mit den Empfehlungen der gemeinsamen Mitteilung zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vom 29. November 2023, und zwar auf abgestufte, verhältnismäßige und umkehrbare Weise; begrüßt ferner die jüngsten Dialoge auf hoher Ebene zu den Themen Handel und Wirtschaft, Migration und Sicherheit, Klima sowie Wissenschaft, Forschung, Technologie und Innovation; fordert erneut die Wiederaufnahme aller einschlägigen Dialoge auf hoher Ebene sowie gegebenenfalls die Einrichtung strukturierter Dialoge auf hoher Ebene zur sektoralen Zusammenarbeit, um andere gemeinsame Herausforderungen angehen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>unterstützt die Vertiefung der Konnektivitätsagenda mit der Türkei in den Bereichen Energie, Verkehr, Digitales und zwischenmenschliche Kontakte im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht als Beispiel für eine gute pragmatische und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit dem Potenzial, Frieden und Stabilität in der Region zu fördern; unterstreicht die strategische Bedeutung einer beschleunigten Fertigstellung wichtiger Infrastrukturvorhaben, um die Anbindung zwischen der EU und der Türkei im Einklang mit den erweiterten transeuropäischen Netzen zu verbessern; hebt die Bedeutung der Türkei für die Entwicklung und das Funktionieren transkontinentaler Konnektivitätsinitiativen hervor, einschließlich der zunehmend wichtigen alternativen Handelsroute zwischen Europa und Asien (Mittlerer Korridor), die erheblich zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der EU mit anderen Ländern beitragen und eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der umfassenderen strategischen Autonomie der EU spielen könnten; fordert den zeitnahen Ausbau der Schwarzmeer-Ringautobahn und der Eisenbahnverbindungen; begrüßt die Bereitschaft der Türkei, in den Bau einer Schwarzmeer-Autobahn zu investieren, durch die die Türkei, Bulgarien und Rumänien miteinander verbunden werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Kommission auf, nach den positiven Erfahrungen mit anderen Bewerberländern die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um das Programm „Roaming zu Inlandspreisen“ so bald wie möglich auch auf die Türkei auszuweiten; fordert die Kommission auf, die Ausweitung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) und anderer einschlägiger Programme in Betracht zu ziehen, um die zwischenmenschlichen Kontakte zu stärken; begrüßt die guten Fortschritte, die im Berichtszeitraum im Bereich der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung erzielt wurden, insbesondere im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Horizont Europa“; unterstützt die Beteiligung der Türkei am Katastrophenschutzverfahren der EU und fordert eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in den Bereichen Katastrophenschutz und resiliente Infrastruktur, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, die dezentralen kommunalen Kapazitäten, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, eine bessere Koordinierung sowie die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>bekräftigt seine Auffassung, dass die Zollunion der EU vollständig umgesetzt und modernisiert werden muss, insbesondere mit Blick auf die derzeitige geopolitische Landschaft; ist sich der Bedeutung bewusst, die ein Großteil der Wirtschaft in der EU und in der Türkei der Aktualisierung dieses seit mehr als 30 Jahren geltenden Instruments beimisst; ist bereit, eine verbesserte Zollunion mit einem breiteren, für beide Seiten vorteilhaften Anwendungsbereich zu unterstützen, die für beide Partner erhebliche wirtschaftliche und strategische Vorteile mit sich bringen könnte, indem man dadurch der Handel, die Investitionen und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten stärkt, den digitalen und ökologischen Wandel, das öffentliche Beschaffungswesen und die Verpflichtungen im Beriech der nachhaltigen Entwicklung vorantreibt und zur wirtschaftlichen Sicherheit sowohl der EU als auch der Türkei beiträgt; weist gleichwohl darauf hin, dass eine solche Modernisierung auf strengen Auflagen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung des Völkerrechts, die Einhaltung der GASP, und gutnachbarliche Beziehungen beruhen müsste, damit das Parlament am Ende des Prozesses seine Zustimmung erteilen kann, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Zusatzprotokolls durch die Türkei, mit dem das Abkommen von Ankara umfassend und diskriminierungsfrei auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt wird, sowie Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Wandels sowie zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Anpassung umfassen müsste; begrüßt die positiven Entwicklungen, darunter den Abbau von Handelshemmnissen, die in jüngster Zeit zu beobachten waren und auch auf die Durchführung des hochrangigen Dialogs über Handel zurückzuführen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>unterstreicht, dass die bevorstehenden Initiativen der Kommission, darunter die Verordnung zur industriellen Beschleunigung und der Ansatz „Made in Europe“, für den Handel zwischen der EU und der Türkei wichtig sind, da sie möglicherweise strenge Auflagen mit sich bringen, wodurch eine Überarbeitung der EU-Vergabevorschriften erforderlich werden könnte und die ohnehin bereits veraltete Zollunion zwischen der EU und der Türkei erheblich beeinträchtigt würde; begrüßt, dass im Vorschlag der Kommission für die Verordnung zur industriellen Beschleunigung bereits vorgesehen ist, dass Waren von Partnern, mit denen die EU ein Abkommen zur Einrichtung einer Freihandelszone oder einer Zollunion geschlossen hat – beispielsweise die Türkei –, als Waren mit Ursprung in der EU gelten sollen; unterstützt diesen Ansatz und fordert, dass künftige einschlägige Rechtsvorschriften nach dem gleichen Muster vorgelegt werden, um der Bedeutung einer weiteren Integration der Märkte und Volkswirtschaften der Bewerberländer, insbesondere derjenigen, die eine Zollunion mit der EU unterhalten, weiterhin Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt mit tiefem Bedauern fest, dass die Türkei keine Fortschritte bei der Erfüllung der für die Visaliberalisierung erforderlichen Richtwerte erzielt hat; bekräftigt seine Bereitschaft, den Prozess der Visaliberalisierung einzuleiten, sobald die türkischen Behörden die sechs eindeutig noch ausstehenden Vorgaben in diskriminierungsfreier Weise gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig erfüllen und dabei ihre Visapolitik an die der EU angleichen; bedauert, dass türkische Bürger auf Probleme bei Visaersuchen und Visaanträgen für EU-Mitgliedstaaten stoßen, da die Zahl der Anträge signifikant zugenommen hat und es Befürchtungen gibt, dass das System missbraucht wird; nimmt jedoch die politische Zusage zur Kenntnis, den Zugang zu Visa zu verbessern, und fordert verstärkte Anstrengungen beider Seiten, um die verbleibenden technischen und administrativen Hindernisse zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die diesbezüglich bereitgestellten Mittel aufzustocken; unterstützt Maßnahmen zur Visaerleichterung, insbesondere im Hinblick auf Geschäftstätigkeiten und, wenn es um Erasmus-Studenten geht; bedauert zutiefst, dass die türkischen Staatsorgane immer wieder versuchen, die EU dafür verantwortlich zu machen, dass keine Fortschritte bei diesem Dossier erzielt werden, während sie in keiner Weise Schritte unternehmen, die erforderlich wären, um die verbleibenden Vorgaben zu erfüllen; weist die Türkei erneut darauf hin, dass sich das Ausbleiben greifbarer Gesamtfortschritte bei den noch unerfüllten Bedingungen unmittelbar auf die Geschäftstätigkeiten und auf Erasmus-Studenten auswirkt; bedauert die missbräuchliche Verwendung von Dienstpässen durch die türkische Regierung, deren Zahl unbekannt ist, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Rahmen zu schaffen, der der gesamten Bevölkerung zugutekommen könnte; fordert die türkische Regierung auf, die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die einer Wiederaufnahme des Dialogs über die Visaliberalisierung im Wege stehen, und fordert den Rat gleichermaßen auf, nach solchen Schritten seinen Teil dazu beizutragen; nimmt den Beschluss der EU und der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, am 15.  Juli 2025 einen eine Visa-Kaskadenregelung einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt, dass die Europäische Investitionsbank sich wieder in der Türkei engagiert und die Investitionsplattform für die Türke (TIP) im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufen wurde, wodurch verstärkt Investitionen in den drei übergeordneten politischen Prioritäten – nämlich dem Grünen Deal, der Strategie „Global Gateway“ sowie Beschäftigung und Wachstum – durch Garantieprogramme gemäß den entsprechenden Bedingungen hinsichtlich der Achtung der Werte der EU gefördert werden können; betont, dass sichergestellt werden muss, dass keine EU-Programme Einrichtungen in der Türkei zugutekommen, die die Grundwerte der EU nicht achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>unterstützt den Beschluss der EU-Delegation des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Türkei, ihre für den 14. und 15. April 2025 in Ankara geplante 82. Sitzung zu verschieben, nachdem der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und weitere Personen festgenommen und inhaftiert worden waren; ist weiterhin der Ansicht, dass der parlamentarische Dialog nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ist, und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Arbeit des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses bald wieder aufgenommen wird, sobald die Umstände dies zulassen; bedauert die Entscheidung der türkischen Staatsorgane, das Europäische Parlament ungeachtet der Vorwürfe wegen unfairer Behandlung nicht zur Beobachtung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Mai 2023 einzuladen, wohingegen die Parlamentarische Versammlung des Europarats und die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa dazu eingeladen wurden; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass eine Delegation des Europäischen Parlaments eingeladen wird, künftige Wahlen in dem Land zu beobachten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Perspektiven für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>ist in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen der Auffassung, dass die türkische Regierung nicht die erforderlichen Schritte unternommen hat, um die grundlegenden demokratischen Mängel in dem Land zu beheben, und bekräftigt daher seine Auffassung, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei unter den derzeitigen Umständen nicht wiederaufgenommen werden kann, wobei es jedoch die demokratischen und pro-europäischen Bestrebungen eines großen Teils der türkischen Gesellschaft anerkennt; nimmt die jüngsten Forderungen einschlägiger türkischer Oppositionspolitiker nach erneuten Bemühungen und der Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen zur Kenntnis; würdigt diesen innovativen und mutigen Ansatz; sieht jedoch weiterhin skeptisch einer Unterstützung entgegen, solange es kein klares Signal seitens der türkischen Regierung gibt, dass diese bereit ist, sich durch konkrete und glaubwürdige Maßnahmen erneut dem Weg in die EU zu verpflichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Beitrittsprozess wie bei allen anderen Bewerberländern von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und der Normalisierung der Beziehungen zu allen EU-Mitgliedstaaten abhängt; betont, dass das konstruktive Engagement der Türkei, auch in Bezug auf die Zypernfrage, nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei voranzubringen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die türkischen Staatsorgane bei der Verfolgung ihrer erklärten Bestrebungen, der EU beizutreten, weniger Gewicht auf die Fähigkeiten des Landes in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung legen und sich stattdessen mit dem gravierenden Zustand der Demokratie im Land befassen sollten; stellt fest, dass es entschlossen ist, den Beitrittsprozess voranzubringen, sofern die türkische Regierung diese notwendigen Schritte unternimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert die türkische Regierung weiterhin nachdrücklich auf, konstruktiv mit den Organen und Mitgliedstaaten der EU zusammenzuarbeiten und auf der Grundlage der einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates sowie der festgelegten Auflagen weiterhin auf eine engere, dynamischere und strategischere Partnerschaft hinzuarbeiten, die über den derzeit eingefrorenen Beitrittsprozess hinausgeht; beharrt darauf, dass ein Reflexionsprozess darüber eingeleitet werden muss, wie dieser neue konstruktive und fortschrittliche Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei auf der Grundlage der Achtung demokratischer Prinzipien, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte den Interessen aller beteiligten Parteien gerecht werden kann; betont, dass die Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei gestärkt werden muss, zum Beispiel durch eine Modernisierung und den Ausbau des geltenden Assoziierungsabkommens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>ist jedoch der Ansicht, dass sich das Land durch anhaltende Rückschritte bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der nächsten Zeit nur noch weiter von der EU entfernen wird, wodurch das Vertrauen untergraben wird, das für eine echte Vertiefung der Zusammenarbeit und Partnerschaft in Bereichen von gemeinsamem Interesse wie Handel, Energie oder Sicherheit erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>ist der Ansicht, dass es im Interesse der EU liegt, erneut zu prüfen, auf welche Weise die Türkei nicht nur in Bezug auf Normen, sondern auch in Bezug auf Werte und Grundsätze mit der EU verbunden bleiben kann, und politische Initiativen entsprechend diesem Ziel auszuarbeiten; erklärt sich äußerst besorgt über die schrittweise Konsolidierung eines weiteren autokratischen Systems vor den Toren der EU, da solche Entwicklungen unmittelbare und weitreichende Auswirkungen auf die langfristigen Interessen und die Stabilität der Union haben; fordert alle EU-Organe, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Rat nachdrücklich auf, sich insbesondere angesichts des fortwährenden Abbaus der pluralistischen Demokratie entschieden für die Bewältigung der anhaltenden Rückschritte bei der Demokratie und den Menschenrechten in der Türkei einzusetzen, da dies nicht im Widerspruch zur Pflege bestmöglicher Beziehungen zwischen der EU und dem Land steht; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, dafür zu sorgen, dass bei den Besuchen hochrangiger Beamter in der Türkei eine pluralistische Vertretung politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure auf der Tagesordnung steht, damit sie sich ein umfassenderes Bild von dem Land verschaffen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>bekräftigt seine äußerste Entschlossenheit, die Unterstützung für die unabhängige Zivilgesellschaft in der Türkei aufrechtzuerhalten; fordert die Kommission auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung für die dynamische und prodemokratische Zivilgesellschaft in der Türkei aufrechtzuerhalten und zu verstärken, die dazu beitragen kann, den politischen Willen zu schaffen, der für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei erforderlich ist; ist der Ansicht, dass auf Anreizen und Transaktionen basierende Ansätze zwar in vielen Bereichen der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei funktionieren, es jedoch nicht gelungen ist, die Demokratisierung des Landes voranzubringen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Wiederaufnahme des Beitrittsprozesses in erster Linie vom unerschütterlichen politischen Willen der Staatsorgane und der Gesellschaft der Türkei abhängt, zu einer vollwertigen Demokratie zu werden, was ihnen von der EU nicht aufgezwungen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert erneut, das Wissen übereinander und das gegenseitige Verständnis zwischen den Gesellschaften der Türkei und der EU zu stärken und zu vertiefen, das kulturelle Wachstum und den soziokulturellen Austausch zu fördern und sämtlichen Ausprägungen einer gesellschaftlichen, religiösen, ethnischen oder kulturellen Voreingenommenheit entgegenzuwirken; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Ermöglichung ungehinderter Kontakte zwischen den Menschen für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ist, insbesondere für die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten; fordert die Türkei und die EU auf, gemeinsame Werte zu fördern, insbesondere durch die Unterstützung junger Menschen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Rat und der Kommission zu übermitteln. fordert, dass diese Entschließung ins Türkische übersetzt und an den Präsidenten, die Regierung und das Parlament der Republik Türkei weitergeleitet wird;</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>