<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0217</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bericht 2025 der Kommission über Albanien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0141/2026 - Berichterstatter: Andreas Schieder)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2026 zu dem Bericht 2025 der Kommission über Albanien (2025/2250(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 107 vom 28.4.2009, S. 166, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2009/332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass Albanien am 24. April 2009 einen Antrag auf Beitritt zur EU eingereicht hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Rat im Juli 2022 gebilligten Verhandlungsrahmen der EU für Albanien, in dem die Leitlinien und Grundsätze für die Verhandlungen über den Beitritt Albaniens zur EU festgelegt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ (COM(2023)0691),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Reformagenda Albaniens, die im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität der EU für den Westbalkan vorgelegt wurde und von der Kommission am 23. Oktober 2024 gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2025 mit dem Titel „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025“ (COM(2025)0900) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2025 Rule of Law Report – Country Chapter on the rule of law situation in Albania“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Albanien) (SWD(2024)0928),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2025 mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2025 Report“ (Bericht 2025 über Albanien) (SWD(2025)0750),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 23. Oktober 2025 über die Parlamentswahl in Albanien vom 11. Mai 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Dezember 2025 in Brüssel abgegebene Erklärung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gipfeltreffen EU-Westbalkan von 2018, 2020 und 2021 in Sofia, Zagreb und Brdo pri Kranju und ihre Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2006 zu der EU-Erweiterungsstrategie<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Transparency International im Februar 2026 veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von Reporter ohne Grenzen im März 2025 veröffentlichte Rangliste der Pressefreiheit 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Weltwirtschaftsforum am 11. Juni 2025 veröffentlichten Bericht mit dem Titel „Global Gender Gap Report 2025“ (Globaler Bericht über das geschlechtsbedingte Gefälle 2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0141/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Erweiterung nach wie vor eine strategische Investition in Frieden, Sicherheit, Stabilität und demokratische und sozioökonomische Entwicklung in ganz Europa darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Albanien mit Blick auf den Beitritt zur EU unverändert klar, konsequent und strategisch Kurs gehalten und unter Beweis gestellt hat, dass es – auch in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland und Belarus – die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU vollständig übernommen hat und dementsprechend die Ukraine in Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Albanien im Jahr 2014 der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt wurde, es die Beitrittsverhandlungen im Juli 2022 aufgenommen und das Screening-Verfahren im November 2023 erfolgreich abgeschlossen hat sowie dass mit dem Land zwischen dem 15. Oktober 2024 und dem 17. November 2025 alle Verhandlungscluster eröffnet wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im Bericht 2025 der Kommission über Albanien bestätigt wird, dass das Land in den meisten beitrittsbezogenen Bereichen weiter Fortschritte erzielt, und gleichzeitig betont wird, dass tiefgreifendere, kohärentere und unumkehrbare Reformen erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Erweiterungsprozess der EU nur dann glaubhaft ist, wenn er an strenge Auflagen geknüpft ist, auf leistungsorientierten Fortschritten beruht und Reformen wirksam umgesetzt werden, nicht aber, wenn lediglich Rechtsvorschriften formell angenommen werden; in der Erwägung, dass Albanien der EU nur dann beitreten kann, wenn es in sämtlichen Bereichen des Clusters „Wesentliche Elemente“ der Beitrittsverhandlungen – allen voran in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Funktionsweise demokratischer Institutionen – dauerhafte, tiefgreifende und unumkehrbare Reformen durchführt; in der Erwägung, dass der Zeitplan für den Beitritt eines Bewerberlandes von der Qualität der von diesem Land durchgeführten Reformen abhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass es für den Beitrittsprozess Albaniens nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, die demokratischen Institutionen, die Unabhängigkeit der Justiz, die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung, die Medienfreiheit und die Grundrechte, darunter die Minderheitenrechte, zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wahrung der Integrität demokratischer Prozesse zu einem zentralen Bestandteil der Erweiterungspolitik der EU geworden ist; in der Erwägung, dass das Parlament Albaniens im Juli 2025 die erste nationale Strategie des Landes gegen Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation angenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Empfehlungen des BDIMR vom 23. Oktober 2025, die im Anschluss an die Parlamentswahl in Albanien vom 11. Mai 2025 abgegeben wurden, sowie die früheren Empfehlungen des BDIMR, wonach bei der Abhaltung von Wahlen in dem Land weitere Verbesserungen zu erzielen sind, bislang noch nicht vollständig umgesetzt wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt das außerordentliche Engagement Albaniens für den Beitritt zur EU, dem ein parteiübergreifender Konsens sowie der überwältigende Rückhalt in der Bevölkerung zugrunde liegen, und würdigt, dass innerhalb von nur 13 Monaten alle Cluster der Beitrittsverhandlungen mit dem Land eröffnet wurden; stellt fest, dass die Bürgerinnen und Bürger Albaniens die EU-Mitgliedschaft nach wie vor in gleichbleibend hohem Maße befürworten und somit deutlich machen, dass die Bevölkerung des Landes äußerst bestrebt ist, Teil der EU zu werden; fordert das Land auf, den derzeitigen Reformimpuls beizubehalten und die Angleichung an den Besitzstand der EU fortzuführen, und betont, dass die Fortschritte Albaniens auf dem Weg zum EU-Beitritt zur Stabilität, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit Europas beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Albanien die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2027 abschließen möchte, und begrüßt, dass das Land in den vergangenen Jahren rasche Fortschritte in dieser Hinsicht erzielt hat; betont, dass die staatlichen Stellen Albaniens dafür Sorge tragen müssen, dass die Rechtsvorschriften vollumfänglich umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass sowohl in dem Bericht 2025 der Kommission über Albanien als auch in dem Bericht des BDIMR über die Parlamentswahl vom Mai 2025 die Rahmenbedingungen für Wahlen in Albanien als weitgehend geeignet für die Abhaltung wettbewerbsgeprägter Wahlen bewertet werden, gleichzeitig jedoch Bedenken hinsichtlich ungleicher Wettbewerbsbedingungen für politische Akteure, der missbräuchlichen Verwendung von Verwaltungsressourcen, wodurch die Grenzen zwischen staatlichen Institutionen und Parteistrukturen verwischt werden, der Finanzierung politischer Parteien, mutmaßlichen Stimmenkaufs sowie der Ausübung von Druck auf Wählerinnen und Wähler bekräftigt werden; fordert daher die Regierungs- und Oppositionsparteien Albaniens auf, in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft konstruktiv und unter Einbeziehung aller Beteiligten eine umfassende Wahlreform voranzutreiben und die noch ausstehenden Empfehlungen des BDIMR und der Venedig-Kommission rechtzeitig vor den nächsten regulär anstehenden Wahlen vollständig umzusetzen; betont, dass mit einer derartigen Reform die Rahmenbedingungen für Wahlen gestärkt werden sollten, zu denen die Transparenz der Wahlkampffinanzierung, der gleichberechtigte Zugang zu den Medien und Schutzmaßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Verwaltungsressourcen gehören, und dafür gesorgt werden sollte, dass die Rahmenbedingungen wirksam durchgesetzt werden; betont, dass für das Vertrauen der Öffentlichkeit in künftige Wahlen ein umfassender parteiübergreifender Konsens und eine tatsächliche Umsetzung entsprechender Reformen erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist besorgt über die anhaltende politische Polarisierung und den konfrontativen politischen Diskurs, durch die die parlamentarische Kontrolle, das Vertrauen der Öffentlichkeit und das wirksame Funktionieren demokratischer Institutionen beeinträchtigt werden; fordert die politischen Akteure auf, wieder in einen konstruktiven parlamentarischen Dialog einzutreten und dafür zu sorgen, dass das Parlament Albaniens das zentrale Forum für demokratische Debatten und demokratische Kontrolle bleibt; betont, dass für eine funktionierende Demokratie eine sinnstiftende Beteiligung der Oppositionsparteien an den parlamentarischen Verfahren erforderlich ist; weist darauf hin, dass gewaltvolle Proteste in einer funktionierenden Demokratie fehl am Platz sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, dass die Exekutive einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegt, bei Gesetzgebungsverfahren mehr Transparenz herrscht und Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner und unabhängige Institutionen bereits frühzeitig konstruktiver einbezogen werden; betont, dass Fortschritte beim Prozess der Integration in die EU angestrebt werden sollten, ohne dabei Abstriche bei der Qualität und der Inklusivität der Reformen zu machen; betont, dass für eine nachhaltige Umsetzung und dauerhafte Wirkung Interessenträger angemessen einbezogen werden müssen und nationale Eigenverantwortung wichtig ist; betont, dass es wichtig ist, die Funktion und die Kapazitäten der parlamentarischen Ausschüsse Albaniens zu stärken und zu diesem Zweck unter anderem den Zugang zu Informationen zu erleichtern, fachliche Unterstützung bereitzustellen und für transparente Gesetzgebungsverfahren zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Korruptionsbekämpfung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass Albanien seine Justizreform, die auch die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten umfasst, fortsetzt, zumal die Reformen zu mehr Rechenschaftspflicht und Integrität innerhalb der Justiz beigetragen haben; begrüßt, dass der Hohe Justizrat neue Richter ernannt und damit zur Verringerung der unbesetzten Stellen beigetragen hat; betont, dass es für die Rechtsstaatlichkeit nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren und sich kontinuierlich um eine weitere Verbesserung der Rechenschaftspflicht, Qualität und Effizienz der Justiz zu bemühen; stellt jedoch fest, dass weiter Herausforderungen in Bezug auf die Effizienz des Justizwesens, die wirksame Vollstreckung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen, den Rückstau anhängiger Verfahren, die Kohärenz der Rechtsprechung sowie die versuchte unzulässige Beeinflussung bestehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist darauf hin, dass die parlamentarische Immunität Teil des verfassungsrechtlichen Rahmens Albaniens ist, mit dem das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen sichergestellt werden soll; betont, dass alle diesbezüglichen Entscheidungen strikt im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen sowie den geltenden rechtlichen Verfahren und ohne politische Einflussnahme oder ungebührliche Verzögerung getroffen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>zollt den staatlichen Stellen Albaniens Anerkennung dafür, dass die Effizienz des Verfassungsgerichts des Landes kontinuierlich verbessert wird; fordert jedoch, dass die weiter gefassten Justizverwaltungsorgane weiter gestärkt werden und dass nachhaltig in die Infrastruktur der Gerichte und die Digitalisierung investiert wird; weist darauf hin, dass die Justiz weiterhin politischem Druck und Drohungen ausgesetzt ist und dadurch ihre Unabhängigkeit gefährdet wird; erachtet es als wichtig, dass sowohl die Exekutive als auch die Legislative die Beschlüsse des Verfassungsgerichts zeitnah und vollständig umsetzen, da dies ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und des institutionellen Gleichgewichts ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bedauert, dass Albanien im Korruptionswahrnehmungsindex 2025 von Transparency International auf den 91. Platz zurückgefallen ist, nachdem es 2024 noch auf Platz 80 lag; betont, dass Korruption nach wie vor ein erhebliches Problem ist und dass Albanien trotz Fortschritten bei seinem rechtlichen und institutionellen Rahmen die entsprechenden polizeilichen Kapazitäten weiter ausbauen und seine Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und rechtskräftigen Verurteilungen weiter festigen muss, insbesondere wenn es um Korruption auf hoher Ebene geht; begrüßt, dass wichtige Gesetze zur Korruptionsbekämpfung, unter anderem zum Schutz von Hinweisgebern und zu Interessenkonflikten, angenommen wurden, und fordert deren konsequente Umsetzung; begrüßt, dass die speziellen Einrichtungen zur Bekämpfung von Korruption und die Einrichtungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, darunter die spezielle Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, ihre Arbeit fortsetzen, und fordert, dass ihre Unabhängigkeit, eine angemessene Mittelausstattung und ihre hinreichende operative Leistungsfähigkeit dauerhaft sichergestellt werden, ohne ihre Ermittlungsbefugnisse einzuschränken oder ihre Arbeit zu beeinträchtigen; fordert, dass sich verstärkt darum bemüht wird, durch Straftaten erlangte Vermögenswerte wirksam zu ermitteln, einzufrieren, einzuziehen und zu verwalten, und dass zu diesem Zweck unter anderem systematische Finanzermittlungen durchgeführt werden, die einrichtungs- und länderübergreifende Zusammenarbeit verbessert wird und die Einziehungsinstrumente im Einklang mit den Grundrechten in vollem Umfang genutzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hält daran fest, dass Korruption auf allen Ebenen bekämpft werden muss, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen des Staates zu stärken und ein berechenbares Geschäftsumfeld zu schaffen; fordert mehr Transparenz, strengere Kontrollen hinsichtlich Interessenkonflikten, gründlichere Integritätsrisikobewertungen und mehr gezielte Präventivmaßnahmen in Branchen mit hohem Risiko, insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie bei der Konzessionsvergabe, bei der Erteilung von Genehmigungen, bei Inspektionen sowie im Bauwesen und in der Raumplanung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert Albanien auf, eindeutige Fortschritte in Bezug auf die Erstregistrierung von Eigentum und hinsichtlich fairer, gemeinhin akzeptierter Entschädigungsleistungen zu erzielen und zu diesem Zweck die Transparenz des staatlichen Liegenschaftsregisters sowie die Qualität der Katasterdaten im Grundbuch zu verbessern und darüber hinaus sicherzustellen, dass bei Enteignung und der Entziehung von Eigentum das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>erachtet es als sehr wichtig, wirksam gegen die organisierte Kriminalität wie Geldwäsche und Drogennetze vorzugehen, und fordert, dass enger mit EU-Agenturen wie Europol und Eurojust zusammengearbeitet wird; fordert die staatlichen Stellen auf, sich mit mehr Nachdruck darum zu bemühen, Albaniens Rechtsrahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität an den Besitzstand der EU anzupassen, die Strafverfolgungskapazitäten zu stärken und die Wirksamkeit der Ermittlungen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass Banken in Albanien offiziell damit begonnen haben, länderübergreifende Überweisungen in Euro über das SEPA-System durchzuführen; würdigt, dass die staatlichen Stellen Albaniens die nationale Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2024-2030 angenommen haben und sich damit nachdrücklich für die Bekämpfung von Geldwäsche einsetzen; nimmt die Initiative „Cashless Albania 2030“ (Bargeldloses Albanien 2030) zur Kenntnis, mit der das hohe Maß an informeller Arbeit und illegalen Geldströmen angegangen werden soll;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grundrechte und Medienfreiheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt, dass sich Albanien in der Rangliste der Pressefreiheit für das Jahr 2025 von Reporter ohne Grenzen von Platz 99 im Jahr 2024 auf Platz 80 im Jahr 2025 verbessert hat; fordert, dass weitere Anstrengungen zum Schutz der Meinungsfreiheit und des Medienpluralismus in Albanien unternommen werden, die Transparenz hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte von Medieneigentümern erhöht wird, Schutzmaßnahmen gegen politischen und wirtschaftlichen Druck auf Journalistinnen und Journalisten getroffen und Drohungen und Angriffe gegen Medienschaffende wirksam untersucht werden; fordert, dass mehr Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen im Medienbereich geschaffen wird und staatliche Werbeaufträge auf nachvollziehbare Weise verteilt werden, um die redaktionelle Unabhängigkeit und den Medienpluralismus zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass unabhängige Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende in Albanien angefeindet werden, wozu verbale Angriffe und medienfeindliche Äußerungen hochrangiger Amtsträger, Verleumdungskampagnen sowie frauenfeindliche Schikane im Internet gehören, und stellt fest, dass häufig diejenigen Journalistinnen und Journalisten ins Visier genommen werden, die über Rechtsstaatlichkeit, Korruption und gerichtliche Angelegenheiten berichten; ist ferner besorgt über die hohe Zahl von Klagen gegen Journalistinnen und Journalisten; begrüßt die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs Albaniens; bedauert jedoch, dass diese nicht zu einer vollständigen Entkriminalisierung von Verleumdung und Beleidigung im Einklang mit EU-Standards und internationalen Standards geführt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Medien- und Digitalkompetenz als ergänzende Maßnahme zu fördern, um die Widerstandsfähigkeit des Informationsumfelds zu stärken, und zu diesem Zweck unter anderem Medienkompetenzinitiativen in das gesamte Bildungssystem zu integrieren, die Lehrkraftausbildung und die Nutzung moderner Unterrichtsmaterialien zu unterstützen sowie die Zusammenarbeit mit unabhängigen Medien und einschlägigen EU-Programmen zu intensivieren, um kritisches Denken und einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anzuregen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert Albanien auf, den institutionellen Rahmen für den Schutz und die Förderung der Rechte von Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen zu stärken, darunter Roma und Ägypter, Menschen mit Behinderungen, Wanderarbeitnehmer und LGBTIQ+-Personen, und dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung wirksam umgesetzt werden, dass ethnischen und religiösen Minderheiten sowie schutzbedürftigen Gruppen der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erleichtert wird und dass diese sinnstiftend am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben können; ist besorgt darüber, dass im politischen Diskurs in Albanien Äußerungen getätigt werden, die sich gegen die Geschlechtervielfalt richten; stellt fest, dass die Stärkung des institutionellen Rahmens für den Schutz der Minderheitenrechte mit wirksamen Maßnahmen einhergehen muss, durch die sichergestellt wird, dass diese Rechte in der Praxis uneingeschränkt und effektiv zum Tragen kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, dafür zu sorgen, dass anerkannte nationale Minderheiten dauerhaften Zugang zu Bildung in ihren Minderheitensprachen erhalten und dass die dafür erforderliche Ausbildung von Lehrkräften, die Erstellung von Lehrbüchern sowie die Bewahrung der kulturellen Identität gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt, dass Albanien das Gesetz über die Gleichstellung der Geschlechter angenommen hat, das mit dem Besitzstand der EU und den internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang steht; ist jedoch besorgt über die Flut von Desinformation und Hass gegen LGBTIQ-Personen, einschließlich Verleumdungskampagnen gegen die Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen einsetzen; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, Personen, die diskriminierende Äußerungen verbreiten, vor dem Gesetz zur Rechenschaft zu ziehen; fordert die Regierung Albaniens auf, mit Blick auf die Angleichung der Rechtsvorschriften des Landes im Bereich der Menschenrechte an den Besitzstand der EU seiner im nationalen Aktionsplan für LGBTI-Personen (2021–2027) eingegangenen Verpflichtung nachzukommen und rechtliche Maßnahmen wie eingetragene Partnerschaften zu erarbeiten, um gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen und zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt, dass anerkannt wurde, dass die bulgarische Gemeinschaft seit jeher in Regionen wie Prespa, Golloborda und Gora ansässig ist, und fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, dafür zu sorgen, dass ihre sprachlichen, kulturellen und bildungsbezogenen Rechte sowie die entsprechenden Rechte der anderen anerkannten nationalen Minderheiten Albaniens uneingeschränkt geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bedauert, dass Minderheiten in Albanien nach wie vor Opfer von Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung sind, insbesondere was den Zugang zu Bildung, Beschäftigung und öffentlichen Dienstleistungen betrifft; fordert die Regierung Albaniens auf, die Antidiskriminierungspolitik und die Minderheitenrechte vollständig an den Besitzstand der EU anzugleichen; betont, dass insbesondere schutzbedürftigen und marginalisierten Gruppen der Zugang zur Justiz und die Teilhabe am politischen Leben erleichtert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die nationale griechische Minderheit insbesondere in Südalbanien heute wie damals stark vertreten ist, und fordert Albanien auf, für den Schutz des Eigentumsrechts zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont ferner, dass es wichtig ist, Gedenkstätten im Zusammenhang mit der kommunistischen Diktatur zu erhalten und Gedenk- und Bildungsinitiativen zu unterstützen, die insbesondere bei jüngeren Generationen das Geschichtsbewusstsein fördern und die demokratische Kultur stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt die lebendige und konstruktive Zivilgesellschaft Albaniens, die im Reformprozess eine entscheidende und positive Rolle spielt; fordert die Regierung Albaniens auf, kooperative Beziehungen aufzubauen und die Zivilgesellschaft von Anfang an aufrichtig in einen transparenten Gesetzgebungsprozess einzubeziehen; bedauert jedoch, dass Organisationen der Zivilgesellschaft in Albanien weiterhin mit Hindernissen konfrontiert sind und kaum öffentliche Mittel erhalten; fordert die Regierung Albaniens ferner auf, ein förderliches, sicheres und diskriminierungsfreies Umfeld für die Zivilgesellschaft zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist besorgt darüber, dass Albanien in der weltweiten Rangliste, die das Weltwirtschaftsforum in ihrem Globalen Bericht 2025 über das geschlechtsbedingte Gefälle veröffentlicht hat, von Rang 23 im Jahr 2024 auf Rang 36 im Jahr 2025 zurückgefallen ist, was darauf hindeutet, dass sich das geschlechtsbedingte Gefälle vergrößert; bedauert, dass der Rechtsrahmen für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt noch nicht an das Übereinkommen von Istanbul angeglichen wurde; fordert die Regierung Albaniens nachdrücklich auf, dass die Opferunterstützungsdienste verbessert werden, insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Finanzierung von Schutzunterkünften für Frauen, die kostenlose Prozesskostenhilfe sowie die Programme zur Wiedereingliederung und Rehabilitierung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die nationale Agenda Albaniens für die Rechte des Kindes 2021-2026 noch nicht vollständig umgesetzt ist und dass der Zugang von Kindern zur Justiz durch Verzögerungen, begrenzte Prozesskostenhilfe und eine unzureichende institutionelle Koordinierung behindert wird; bedauert, dass die Mehrheit der Kinder in Albanien nach wie vor von Armut bedroht ist; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die nationale Agenda für die Rechte des Kindes wirksam umzusetzen und zu diesem Zweck Kinder zu unterstützen, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reform der öffentlichen Verwaltung und Governance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt die Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, unter anderem in den Bereichen strategische Planung und Koordinierung, zur Kenntnis; begrüßt die Annahme der bereichsübergreifenden Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung 2025-2030; betont jedoch, dass für nach Leistung ausgerichtete Einstellungsverfahren und die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes weitere Anstrengungen erforderlich sind und ein neuer Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst angenommen und umgesetzt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist besorgt darüber, dass weder der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge noch das Gesellschaftsrecht vollständig an den Besitzstand der EU angeglichen sind; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, ihre Bemühungen um die vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften des Landes an den Besitzstand der EU fortzusetzen; fordert eine verstärkte parlamentarische Kontrolle, unabhängige Prüfungen und vollständige Transparenz bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, damit EU-Standards in den Bereichen Wettbewerb, Datenschutz und Korruptionsbekämpfung eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die laufende Arbeit des parteiübergreifenden parlamentarischen Ausschusses Albaniens für die Gebietsreform; betont, dass jegliche Reform in diesem Bereich im Rahmen eines inklusiven Prozesses und auf der Grundlage objektiver sozioökonomischer Kriterien und europäischer Standards der lokalen Selbstverwaltung durchgeführt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert eine verbesserte Politikplanung, eine faktengestützte Beschlussfassung und transparente Haushaltsverfahren, wozu auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Finanzen zählt; hält daran fest, dass die Finanzmittel aufgestockt, die Verwaltungskapazitäten erhöht und Verbesserungen hinsichtlich der Steuerautonomie der lokalen Gebietskörperschaften erzielt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>würdigt, dass die staatlichen Stellen Albaniens kürzlich die nationale Cybersicherheitsstrategie 2025-2030 angenommen haben; begrüßt, dass das derzeitige Gesetz zur Cybersicherheit an die NIS-2-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS‑2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj).</FIELD></FOOTNOTE> der EU angeglichen wird; würdigt, dass die staatlichen Stellen Albaniens eine aktualisierte Liste der Betreiber kritischer und wichtiger Informationsinfrastrukturen angenommen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass Albanien die Datenübermittlung an Eurostat kontinuierlich verbessert hat; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Daten weiter auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>würdigt, dass die Regierung Albaniens neue Gesetze zu Marken und Patenten angenommen hat; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Rechtsvorschriften des Landes über geistiges Eigentum vollständig an den Besitzstand der EU anzugleichen und sie weiter zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen und Umwelt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt Albaniens Engagement bei der Umsetzung des EU-Wachstumsplans für den Westbalkan; stellt jedoch fest, dass nach wie vor strukturelle Schwächen bestehen, darunter informelle Wirtschaftstätigkeiten, begrenztes Produktivitätswachstum und ein schwieriges Unternehmensumfeld; bedauert, dass die umfangreiche informelle Wirtschaft das Geschäftsumfeld und den Wettbewerb behindert; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Verkehrsinfrastruktur zwischen den Westbalkanländern zu verbessern und die Zug- und Flugverbindungen zu den EU-Mitgliedstaaten weiter auszubauen; würdigt, dass die staatlichen Stellen Albaniens Projekte im Land, die von der EU finanziert werden, von der Mehrwertsteuer befreien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Wirtschafts- und Investitionsplan der EU für den Westbalkan das Potenzial birgt, die Anbindung der Region durch den Schienen- und Straßenverkehr zu verbessern; fordert in diesem Zusammenhang die staatlichen Stellen aller betreffenden Länder auf, die Projekte im Rahmen des Korridors VIII, der Albanien, Nordmazedonien und Bulgarien verbindet, fertigzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert, dass ein umfassender Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen als strategische Initiative eingeführt wird, um die nationalen Interessen Albaniens zu schützen, die Sicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass für Investoren Planbarkeit und die Übereinstimmung mit EU-Standards gegeben ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass das im Zusammenhang mit der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen verwendete System der internen Kontrolle nach wie vor nur teilweise wirksam ist; fordert Albanien auf, die Rechenschaftspflicht und Transparenz staatseigener Unternehmen zu erhöhen und zu diesem Zweck ihre jährlichen Finanzberichte öffentlich zugänglich zu machen; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Empfehlungen des Obersten Rechnungskontrollorgans Albaniens vollumfänglich umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt, dass Albanien die Strategie für die Modernisierung und Harmonisierung seiner Zollinformationssysteme mit den Systemen der EU für den Zeitraum 2025-2030 angenommen hat; würdigt, dass die staatlichen Stellen Albaniens bemüht sind, durch die Harmonisierung und Verbesserung der Zollinfrastruktur die EU-Standards zu erfüllen; betont, dass die IT-Systeme des Zolls erheblich modernisiert werden müssen, um eine vollständige Harmonisierung mit den EU-Standards zu erreichen, und fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Investitionen und Reformen zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt, dass die staatlichen Stellen Albaniens die Rechtsvorschriften über private Pensionsfonds an den Besitzstand der EU angepasst haben; fordert Albanien auf, die Angleichung an den Besitzstand der EU in den Bereichen Versicherungen, Kapitalmärkte, Wertpapiermärkte, Investmentfonds und Finanzmarktinfrastrukturen zum Abschluss zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt nachdrücklich, dass die Kommission den Vorschlag unterbreitet hat, Verhandlungen über die Ausweitung der EU-Regelung „Roaming zu Inlandspreisen“ auf die Westbalkanländer aufzunehmen, und dass der Rat dies genehmigt hat, und fordert die Kommission und die Partner im Westbalkanraum auf, rasch die notwendigen Schritte zur gegenseitigen Öffnung der Roamingmärkte der EU und der Partner im Westbalkanraum zu unternehmen, damit Bürger und Unternehmen Roamingdienste ohne zusätzliche Kosten nutzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass Investitionen in Bildung, Kompetenzentwicklung und Innovation wichtig sind, um nachhaltiges Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu fördern; begrüßt, dass die Regierung Albaniens Gesetzgebungsakte zur Reform der Hochschulbildung und zur stetigen Umsetzung der nationalen Bildungsstrategie 2021-2026 angenommen hat; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die Durchführungsbestimmungen für das Gesetz über das Kulturerbe und die Museen fertigzustellen; spricht sich für die Entwicklung politischer Maßnahmen aus, die darauf abzielen, die Auswanderung junger Menschen und die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verringern und die Chancen für junge Fachkräfte durch verbesserte Arbeitsmarktbedingungen, Bildungsreformen und Innovationsförderung zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert, dass der Rahmen für den sozialen Wohnungsbau in Albanien weiterentwickelt und wirksam umgesetzt wird, und zwar auf der Grundlage der Fortführung und Verbesserung der nationalen Strategie für den sozialen Wohnungsbau 2016-2025, um einkommensschwachen und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen stabile und menschenwürdige Lebensbedingungen zu ermöglichen; betont insbesondere, dass zugänglicher und erschwinglicher sozialer Wohnraum für junge Menschen, einschließlich Studierender und Auszubildender, wichtig ist, da dadurch ihre geografische Mobilität, ihr Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie ihre erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>hebt hervor, dass ein aufrichtiger gesellschaftlicher Dialog überaus wichtig ist, damit die Vorteile der EU-Erweiterung verschiedenen Bevölkerungsgruppen zugutekommen; begrüßt, dass die Datenbankübertragung und die frühzeitige Anbindung an das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) verbessert wurden, was durch die vollständige Angleichung der nationalen Liste der Berufe an die mehrsprachige europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) ermöglicht wurde; bedauert jedoch, dass der Nationale Arbeitsrat nur selten zusammentritt; fordert, dass die dreiseitigen Konsultationen gestärkt und die Gewerkschaften angemessen vertreten werden; betont, dass der Kapazitätsaufbau der Sozialpartner gestärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen EU-Rechtsvorschriften und des Rahmens der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, wozu auch die vollständige Umsetzung einer diskriminierungsfreien Politik und von Gleichstellungsmaßnahmen gehört, und hält die zuständigen staatlichen Stellen nachdrücklich dazu an, für eine wirksame Überwachung und Durchsetzung sowie für angemessene Sanktionen bei Verstößen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass Fortschritte im Hinblick auf den Beitritt zur EU nur dann erzielt werden können, wenn tatsächlich nachweisbar ist, dass der Besitzstand im Umweltbereich – insbesondere in Bezug auf Umweltprüfungen, Naturschutzvorschriften und das Recht auf Beteiligung der Öffentlichkeit – umgesetzt und durchgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung Albaniens bekannt gegeben hat, die Abfallbewirtschaftungsbranche des Landes reformieren und die Abfallsammlung und -bewirtschaftung zentralisieren und verbessern zu wollen; nimmt jedoch mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Einschätzung der Kommission zufolge im Berichtszeitraum keine Fortschritte in den Bereichen Umwelt und Klimawandel erzielt wurden; fordert die Regierung Albaniens auf, der Umsetzung von Strategien zur Anpassung an den Klimawandel sowie dem Ausbau erneuerbarer Energieträger Vorrang einzuräumen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bedauert zutiefst, dass Albanien sein Gesetz von 2015 über strategische Investitionen verlängert hat, zumal die darin enthaltenen Bestimmungen beschleunigte Genehmigungsverfahren und weniger strenge Umweltprüfungen ermöglichen, was sich nachteilig auf Schutzgebiete und andere ökologisch empfindliche Gebiete auswirken könnte; fordert, dass die 2024 vorgenommenen Änderungen des Gesetzes über Schutzgebiete aufgehoben werden, da diese den Ausbau groß angelegter touristischer Infrastruktur innerhalb von Schutzgebieten ermöglichen und mit ihnen wichtige Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnisse auf den Nationalen Rat für Raumordnung übertragen werden, wodurch die Umweltaufsicht geschwächt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass die Kommission Albanien dazu aufgefordert hat, von Maßnahmen abzusehen, die seinen EU-Beitrittsprozess beeinträchtigen könnten, während im Land anhaltende Proteste gegen ein groß angelegtes Luxusbauprojekt stattfinden, durch das ein Naturschutzgebiet bedroht ist, in dem Flamingos und Robben beheimatet sind und Schildkröten nisten; schließt sich in diesem Zusammenhang der Kritik der Kommission an und weist darauf hin, dass die Angleichung an die EU-Umweltvorschriften, einschließlich der Vogelschutzrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Habitat-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, eine Voraussetzung für den EU-Beitritt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die aktuellen Entwicklungen im Schutzgebiet Vjosa-Narta, die deutlich machen, welche Folgen diese Gesetzesänderungen in der Praxis haben und welche Risiken sich daraus für Gebiete von anerkanntem ökologischem Wert ergeben; verfolgt in diesem Zusammenhang aufmerksam die anhaltenden friedlichen Massenproteste; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, der seit Langem bestehenden Forderung der Kommission und des Parlaments nachzukommen und im Einklang mit den Benchmarks für den Abschluss von Kapitel 27 umgehend ein Aussetzungsgebot für alle neuen Genehmigungsverfahren, Bauarbeiten und Erschließungsmaßnahmen in Schutzgebieten zu erlassen, bis die unvereinbaren Bestimmungen des geänderten Gesetzes über Schutzgebiete aufgehoben wurden und bis die vollständige Einhaltung der EU-Naturschutzstandards sichergestellt ist; betont, dass alle Projekte in diesem Bereich umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungen unterzogen werden müssen, die in vollem Einklang mit den EU-Standards stehen, und dass ein transparentes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden muss, an dem lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft beteiligt sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Außenpolitik und regionale Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>würdigt, dass Albanien die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU vollumfänglich übernommen, restriktive Maßnahmen umgesetzt, sich weiter an Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU beteiligt sowie eine konstruktive Rolle bei der Förderung der regionalen Stabilität gespielt hat und damit unter Beweis gestellt hat, dass das Land eine starke euro-atlantische Haltung einnimmt; begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit in Sicherheits- und Verteidigungsfragen im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der EU und Albanien sowie im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungsdialoge; betont, dass eine weitere Zusammenarbeit wichtig ist, beispielsweise in Form von gemeinsamen Ausbildungsinitiativen, Bündelung nachrichtendienstlicher Kapazitäten und verstärkten Maßnahmen zur Grenzsicherung, um regionalen und globalen Sicherheitsherausforderungen zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass bei der Teilnahme an internationalen Initiativen und Organisationen stets die Werte der EU, die regionale Stabilität und die Ziele Albaniens im Hinblick auf den Beitritt zur EU gewahrt bleiben sollten; hebt hervor, dass Transparenz und eine angemessene parlamentarische Kontrolle bei Beschlüssen im Zusammenhang mit internationalen Verpflichtungen von großer Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit wesentliche Bestandteile des EU-Erweiterungsprozesses und mithin von großer Bedeutung sind, und begrüßt die aktive Beteiligung Albaniens an regionalen Initiativen; betont, dass die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Westbalkanraum vertieft und eine engere Koordinierung zwischen den Partnern in der Region gefördert werden muss, um gegen organisierte Kriminalität, Cyberbedrohungen und hybride Herausforderungen vorzugehen; stellt fest, dass die Region Adria-Ionisches Meer für die Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität Europas von strategischer Bedeutung ist; fordert Albanien auf, seine Fähigkeiten im Bereich der maritimen Sicherheit in Abstimmung mit der EU und der NATO zu verbessern sowie die Marineinfrastruktur zu stärken, die Überwachungssysteme zu verbessern und die Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten wie Menschenhandel zu intensivieren; legt Albanien nahe, enger mit den EU-Küstenstaaten zusammenzuarbeiten, um den Schutz wichtiger Seewege und die ökologische Nachhaltigkeit in der Region sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass außerhalb des EU-Rahmens entwickelte Initiativen wie der Verbund „Offener Balkan“ die Gefahr bergen, Parallelstrukturen zu schaffen, durch die der Berlin-Prozess und der gemeinsame regionale Markt der Westbalkanländer entkräftet werden könnten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">EU-Unterstützung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt die finanzielle und technische Unterstützung, die die EU Albanien im Rahmen des IPA III und der Reform- und Wachstumsfazilität zukommen lässt, und betont, dass diese Unterstützung auch künftig fest an die Umsetzung konkreter Reformen und an messbare Ergebnisse geknüpft sein muss; fordert die EU auf, Initiativen für die regionale Sicherheit, mit denen die Stabilität und die Widerstandsfähigkeit in der gesamten Westbalkanregion verbessert werden, stärker zu fördern; begrüßt die bilateralen Hilfsmaßnahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Albaniens, wodurch Albanien besser in die Lage versetzt wird, einen Beitrag zu den im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU durchgeführten Missionen und Operationen zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert, dass eine verstärkte Aufsicht erfolgt, Organisationen der Zivilgesellschaft, Wirtschaftsverbände und Sozialpartner in allen Phasen der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan sinnstiftend eingebunden werden und Reformmaßnahmen ausgearbeitet, Projekte umgesetzt und die Ergebnisse überwacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die EU auf, Albanien zusätzliche finanzielle und technische Unterstützung zukommen zu lassen, um eine nachhaltige ländliche Entwicklung zu fördern und im Einklang mit der Kohäsionspolitik der EU die Kluft zwischen Stadt und Land zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>ist besorgt über die schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten, die das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung bei der Umsetzung des EU-Instruments für Heranführungshilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD II) in Albanien festgestellt hat; betont, dass für vollständige Transparenz, Rechenschaftspflicht und wirksame Kontrollmechanismen bei der Verwendung der Finanzhilfen der EU zu sorgen ist, damit die finanziellen Interessen der EU gewahrt werden und das Vertrauen der Öffentlichkeit aufrechterhalten wird; fordert, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen umgehend umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert die Kommission auf, weiterhin klare Leitlinien zu den Reformprioritäten vorzugeben und dafür zu sorgen, dass die Fortschritte bei den Reformen transparent und streng überwacht werden; fordert die Kommission ferner auf, in allen Mitgliedstaaten und in Albanien eine Informationskampagne durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern die positiven Auswirkungen der EU-Erweiterung aufzuzeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die Widerstandsfähigkeit Albaniens gegen hybride Bedrohungen in den Bereichen Cybersicherheit, Informationsmanipulation und Schutz kritischer Infrastruktur weiter zu stärken; betont, dass die Koordinierung verbessert und gegen Desinformation und hybride Bedrohungen – mit denen die Unterstützung der Öffentlichkeit in Albanien für eine EU-Mitgliedschaft geschmälert werden soll – vorgegangen werden muss und dass zu diesem Zweck den Menschen in der Westbalkanregion auf strategische Weise stärker vor Augen geführt werden muss, welche Bedeutung die EU hat;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Albanien zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>