<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0218</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bericht 2025 der Kommission über Nordmazedonien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0162/2026 - Berichterstatter: Thomas Waitz)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2026 über den Bericht 2025 der Kommission über Nordmazedonien (2025/2254(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Nordmazedonien andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 84 vom 20.3.2004, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2004/239(2)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass Nordmazedonien am 22. März 2004 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union eingereicht hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, Nordmazedonien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2022 zur Erweiterung – Nordmazedonien und Albanien und vom 17. Dezember 2024 zur Erweiterung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Reformagenda Nordmazedoniens, die von der Kommission im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan am 23. Oktober 2024 gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ (COM(2023)0691),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung (COM(2024)0146),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2025 mit dem Titel „2025 Rule of Law Report“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025) (COM(2025)0900) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „2025 Rule of Law Report – Country Chapter on the rule of law situation in North Macedonia“ (Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien) (SWD(2025)0930),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2025 mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „North Macedonia 2025 Report“ (Bericht 2025 über Nordmazedonien) (SWD(2025)0753),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gipfeltreffen EU-Westbalkan von 2018, 2020 und 2021 in Sofia, Zagreb und Brdo pri Kranju und ihre Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 17. Dezember 2025 in Brüssel abgegeben wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 23. September 2024 zu der Präsidentschaftswahl in Nordmazedonien am 24. April 2024 und der Parlamentswahl am 8. Mai 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 19. Sitzung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Nordmazedonien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Empfehlungen, die auf der 24. Tagung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Nordmazedonien am 26. und 27. November 2025 in Straßburg angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nordmazedonien, insbesondere auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2019 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 202 vom 28.5.2021, S. 86.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Februar 2024 zu einer Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6746, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6746/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2026 zu der EU-Erweiterungsstrategie<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenabkommen von Ohrid von 2001,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit zwischen Bulgarien und der Republik Nordmazedonien, der am 1. August 2017 unterzeichnet und im Januar 2018 ratifiziert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das endgültige Abkommen über die Beilegung der in den Resolutionen 817 (1993) und 845 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bezeichneten Differenzen, die Kündigung des Interimsabkommens von 1995 und die Begründung einer strategischen Partnerschaft zwischen Griechenland und Nordmazedonien vom 17. Juni 2018, das auch als Prespa-Abkommen bekannt ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die dritte Konferenz der Vereinten Nationen über die Standardisierung geografischer Bezeichnungen im Jahr 1977,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Dialog mit Nordmazedonien über die Nachbegleitung und den entsprechenden Bericht, der am 8. Januar 2026 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 29. Juni 2023 von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats angenommenen sechsten Bericht zu Nordmazedonien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) – Eine ambitionierte Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017), die der Mitteilung beigefügte gemeinsame Arbeitsunterlage mit dem Titel „Objectives and Indicators to frame the implementation of the Gender Action Plan III (2021-25)“ (Ziele und Indikatoren für die Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung III (2021-25)) (SWD(2020)0284) sowie den Umsetzungsplan auf Länderebene für Nordmazedonien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0162/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Nordmazedonien seit 2005 den Status eines EU-Bewerberlandes innehat und das Screening-Verfahren im Dezember 2023 erfolgreich abgeschlossen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Nordmazedoniens strategisches Engagement für den EU-Beitritt und der nationale Konsens zwischen den Parteien unerschütterlich sind und dass die Unterstützung in den Reihen der Bürger für die EU-Mitgliedschaft gegenüber 2024 um nahezu 10 % auf 71 %; gestiegen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erweiterungspolitik der EU weiterhin eine strategische Investition in Frieden, Demokratie, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent darstellt und dass die Glaubwürdigkeit des Beitrittsprozesses von strengen Auflagen und einer fairen Behandlung der Bewerberländer abhängt; in der Erwägung, dass die Bewerberländer die Kopenhagener Kriterien uneingeschränkt erfüllen und sich an die europäischen Werte halten müssen; in der Erwägung, dass bilaterale Fragen bilateral und im Einklang mit dem Völkerrecht gelöst werden und nicht dazu genutzt werden sollten, den Erweiterungsprozess zu blockieren oder weiter zu politisieren; in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik der EU gleichermaßen davon abhängt, dass die Bewerberländer Reformen durchführen und dass die EU ihren Verpflichtungen nachkommt, sobald alle Bedingungen erfüllt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament die europäische Perspektive Nordmazedoniens konsequent unterstützt und einen kontinuierlichen Dialog mit mazedonischen Behörden, Interessenträgern und der Zivilgesellschaft des Landes führt und betont hat, dass nachhaltige Reformen, die Achtung demokratischer Werte, der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Auswanderung nach wie vor negativ auf Nordmazedonien auswirkt und langfristige Risiken für die finanzielle Tragfähigkeit wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen birgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die politische Polarisierung, die eingeschränkte parteiübergreifende Zusammenarbeit und die langsame Umsetzung von Reformen das Vertrauen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach wie vor verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass insbesondere in komplexen historischen Kontexten Fragen der Sprache, Identität und Kultur naturgemäß sensibel sind; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass der Beitrittsprozess der Bewerberländer erschwert und politisiert wird, wenn solche Fragen zusätzlich in die Erweiterungsdiskussionen eingebracht werden, und dass diese Fragen daher mit Zurückhaltung und Verantwortung in einer Weise behandelt werden sollten, bei der die Integrität der Erweiterungspolitik der EU gewahrt bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Nordmazedonien messbare, wenn auch langsame Fortschritte bei der Umsetzung seiner Reformagenda erzielt hat, die hauptsächlich Reformen in anderen als den grundlegenden Bereichen abdecken; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Reformagenda zur Modernisierung und Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Institutionen Nordmazedoniens beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat zu der Schlussfolgerung gekommen ist, dass er bereit ist, gemäß seinen internen Verfahren, ohne weitere Verzögerungen oder zusätzliche politische Entscheidungen eine Regierungskonferenz einzuberufen, sobald Nordmazedonien seiner Verpflichtung, die Verfassungsänderungen abzuschließen, nachgekommen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten ihre Standpunkte zum Verhandlungsrahmen Nordmazedoniens zum Ausdruck gebracht haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das Ersinnen einer gemeinsamen Herangehensweise bei der Vermittlung und Aufarbeitung der Vergangenheit und die Etablierung einer Kultur des Gedenkens in einer für beide Seiten respektvollen Art und Weise die Grundlage ist, auf der Bulgarien und Nordmazedonien ihre künftigen Beziehungen aufbauen sollten; in der Erwägung, dass sich die Bildungsprozesse in den beiden Ländern in den Beziehungen zwischen den künftigen Generationen in Nordmazedonien und Bulgarien widerspiegeln werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für das Engagement Nordmazedoniens im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft auf der Grundlage klarer und messbarer Fortschritte und strenger, aber fairer Bedingungen sowie der notwendigen tiefgreifenden Änderungen, die zur Erfüllung der Beitrittskriterien erforderlich sind; würdigt das Engagement des Landes für die europäische Integration und fordert weitere Anstrengungen, um Reformen zwecks Angleichung an die EU voranzubringen; weist jedoch erneut darauf hin, dass Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen nach wie vor von anhaltenden und tiefgreifenden Reformen abhängen und auf einem strikt leistungsbasierten Ansatz basieren müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass seit dem letzten Bericht keine Fortschritte erzielt wurden; weist darauf hin, dass die Reformdynamik ein erneuertes politisches Engagement erfordert und aus konkreten Maßnahmen bestehen muss, auch wenn es um die notwendigen Verfassungsänderungen, eine konstruktive parteiübergreifende Zusammenarbeit und eine wirksame parlamentarische Kontrolle geht; ist sich dessen bewusst, dass die Verfassungsänderungen ein wichtiges, aber sehr kontroverses Thema in einem Land sind, das viele Schwierigkeiten auf dem Weg zu einer unabhängigen Nation überwunden hat; betont in diesem Zusammenhang, dass alle politischen Interessenträger, die sich für den europäischen Weg des Landes einsetzen, dringend ihre Kräfte bündeln sollten, damit die notwendigen Verfassungsänderungen umgesetzt werden, was die Eröffnung des ersten Verhandlungsclusters ermöglichen wird; weist darauf hin, dass die parteiübergreifende Zusammenarbeit bei der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand während der gesamten Verhandlungen weiterhin von wesentlicher Bedeutung sein wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt die jüngsten politischen Signale in Nordmazedonien in Bezug auf ein erneuertes Engagement für Reformen; betont jedoch, dass das Land nur auf der Grundlage einer Erfolgsbilanz bei den durchgeführten Reformen bewertet wird; betont, dass das Fehlen einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit zur Förderung der Verfassungsänderungen keine Entschuldigung dafür ist, andere notwendige Reformen zu verzögern, die dem Land und seinen Bürgern unabhängig vom europäischen Weg zugutekommen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Beitrittsprozess berechenbar und glaubhaft bleibt, nicht zuletzt, um die öffentliche Unterstützung in den Erweiterungsländern für den Beitritt zu erhalten; fordert in diesem Zusammenhang den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, öffentlich und unmissverständlich ihre Absicht zu bekunden, zeitnah und bedingungslos den positiven Beschluss zu fassen, die nächste Phase der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien aufzunehmen, sofern die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2022 festgelegten Bedingungen erfüllt sind; stellt fest, dass Nordmazedonien eines der Bewerberländer ist, dessen Beitrittsprozess am längsten aussteht, da ihm vor zwei Jahrzehnten der Status eines Bewerberlandes zuerkannt wurde; betont, dass die wiederholte Verschiebung des Beginns der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien durch den Europäischen Rat dazu beigetragen hat, dass die politischen Akteure und die Bürger des Landes davon ausgehen, dass Nordmazedonien geringe Aussichten auf einen EU-Beitritt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>Schließt sich der Forderung des Europäischen Rates aus seinen Schlussfolgerungen zu Nordmazedonien aus dem Jahr 2024 erneut an, den Abschluss der Verfassungsänderungen zu beschleunigen; weist darauf hin, dass der Rat seine Bereitschaft bekräftigt hat, unverzüglich eine weitere Regierungskonferenz einzuberufen oder zusätzliche politische Entscheidungen zu treffen, sobald Nordmazedonien seine Verpflichtung gemäß seinen internen Verfahren erfüllt hat, und dass der Rat danach bereit ist, den ersten Verhandlungscluster gemäß dem Verhandlungsrahmen so bald wie möglich zu eröffnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>würdigt das Engagement der Bürger Nordmazedoniens für die Integration in die EU und die Unterstützung, die sie diesem Projekt auch zwei Jahrzehnte nach Beginn des Prozesses entgegenbringen; fordert die Kommission auf, klare Vorschläge dazu vorzulegen, wie die Instrumente der schrittweisen Integration, einschließlich der Instrumente im Rahmen des Wachstumsplans für den Westbalkan, als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Vollmitgliedschaft in möglichst vielen Bereichen angewandt werden können, damit die Bürger Nordmazedoniens bereits vor dem Beitritt von der EU-Integration profitieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass eine einstimmige Beschlussfassung über die Aufnahme und den Abschluss von Beitrittsverhandlungen als wichtige politische Meilensteine im Erweiterungsprozess erforderlich ist; bekräftigt seine Forderung, die Handlungsfähigkeit der EU durch vereinfachte Verfahren wie die Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den Zwischenschritten des Erweiterungsprozesses in vollem Einklang mit den Verträgen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass bilaterale Streitigkeiten zwischen Ländern im Rahmen eines offenen Dialogs unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und von Fachleuten und einer echten Zusammenarbeit nach Treu und Glauben und im Einklang mit dem Völkerrecht beigelegt und nicht im Rahmen des Beitrittsprozesses instrumentalisiert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass sprachliche, kulturelle und nationale Identitäten eine echte Grundlage jedes Landes sind und nicht von Dritten infrage gestellt werden sollten; stellt ferner fest, dass solche Angelegenheiten den EU-Beitrittsprozess nicht beeinflussen sollten, bei dem man sich auf die Umsetzung des EU-Besitzstands und die Angleichung an die Werte und Grundsätze der EU gemäß den Kopenhagener Kriterien und den Grundsätzen gutnachbarlicher Beziehungen konzentriert und der von objektiven Kriterien geleitet werden und ausschließlich auf Verdiensten beruhen sollte; lehnt ethno-nationalistische Rhetorik, auch seitens politischer Akteure, durch die einer Spaltung Vorschub geleistet wird und gutnachbarliche Beziehungen und Beziehungen zwischen ethnischen Gruppen und Gemeinschaften untergraben werden, entschieden ab; fordert die EU auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um diese Rhetorik und ihre Auswirkungen einzudämmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt die Stabilität der Beziehungen zwischen den Volksgruppen in Nordmazedonien und die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, unter anderem durch Regelungen einer gerechten Vertretung; fordert alle Akteure auf, die Grundlagen für die Stabilität und Integrität des Landes zu wahren, die Beziehungen, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen ethnischen Gruppen, Minderheiten und anderen Gemeinschaften voranzubringen und von spaltender Rhetorik Abstand zu nehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichts Nordmazedoniens vom 18. September 2024 über die Aufhebung bestimmter Bestimmungen über Quoten für Vertreter der albanischen und anderer Gemeinschaften in öffentlichen Einrichtungen zur Kenntnis; betont, dass die Verwaltung des Landes seine multiethnische Zusammensetzung widerspiegeln sollte; fordert die staatlichen Stellen auf, für eine angemessene und faire Vertretung aller Gemeinschaften gemäß dem Rahmenabkommen von Ohrid zu sorgen und den entsprechenden Gesetzentwurf vollständig im Einklang mit der Stellungnahme der Venedig-Kommission und den EU-Standards zu ändern und umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen Nordmazedoniens nachdrücklich auf, die Frage der Verwendung der albanischen Sprache für staatliche Prüfungen rasch beizulegen, um die praktische Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid sowohl in rechtlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht sicherzustellen, und die Studentenproteste nicht in unaufrichtiger Weise als politisch motiviert oder als destabilisierender Faktor darzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Stabilitäts- und Assoziationsausschuss kürzlich die Fortschritte bei der Erfüllung der Vorgaben für die Öffnung des Clusters „Wesentliche Elemente“ begrüßt hat, die mithilfe in Form von Fahrplänen für die Reform der öffentlichen Verwaltung und für die Kapitel über Rechtsstaatlichkeit erzielt wurden; fordert Nordmazedonien auf, alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Eröffnung des Clusters „Wesentliche Elemente“ in einem transparenten und sinnvollen Konsultationsprozess mit allen einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, vorzubereiten und abzuschließen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die demokratischen Institutionen in Nordmazedonien zwar zufriedenstellend funktionieren, eine politische Polarisierung jedoch fortbesteht, aufgrund derer sich dringend benötigte Reformen und Ernennungen verzögern; bedauert, dass keine Versuche unternommen wurden, die Verfassungsänderungen anzunehmen, zu deren Annahme sich das Land verpflichtet hat und die erforderlich sind, damit das Cluster „Wesentliche Elemente“ eröffnet werden kann; fordert alle in der Versammlung der Republik Nordmazedonien vertretenen politischen Parteien nachdrücklich auf, die hitzige Wahlkampfrhetorik zu überwinden und parteiübergreifend zusammenzuarbeiten, um eine Einigung über die notwendigen Reformen zu erzielen; fordert die Organe und Mitgliedstaaten der EU auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um die Lösung dieses Problems zu erleichtern, unter anderem durch technische Hilfe und die Förderung von Dialog;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass die parlamentarische Kontrolle der Exekutive weiter ausgebaut werden sollte, und fordert verstärkte Kontrollmechanismen, einschließlich der verstärkten Einbeziehung von Oppositionsparteien und Akteuren der Zivilgesellschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt, dass die Kommunalwahlen im Oktober und November 2025 im Allgemeinen von fairem Wettbewerb geprägt waren und dass die Wahlverwaltung die Wahlvorbereitungen trotz einiger Verfahrensmängel weitgehend effizient abgewickelt hat; merkt an, dass eine umfassende Wahlreform immer noch überfällig ist; bekräftigt seine Forderung, die noch offenen Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission in transparenter Weise unter Einbeziehung aller relevanten Interessenträger umzusetzen; fordert darüber hinaus mehr Transparenz in Bezug auf die Finanzierung und Ausgaben politischer Parteien und politischer Werbung, sowohl in traditionellen als auch in digitalen Medien, insbesondere in den Social Media; fordert Nordmazedonien auf, Regelungslücken zu schließen, die eine verdeckte Einflussnahme bei Wahlen ermöglichen, insbesondere durch die Regulierung politischer Werbung im Internet – so auch mittels einer obligatorischen Nennung der Sponsoren, Transparenz bei den Ausgaben und einer aussagekräftigen Offenlegung der Targeting-Kriterien – sowie durch Regelungen zu Kanälen für die Finanzierung durch Dritte und wahlkampfbezogene Ausgaben; fordert eine gerechte staatliche Finanzierung und einen gleichberechtigten Zugang aller politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten zu den Medien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert eine echte und bedeutsame politische Stärkung von Frauen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, um ihre Beteiligung am Wahlprozess und an der politischen Entscheidungsfindung zu verbessern; empfiehlt ferner, Geschlechterquoten einzuführen, wenn sie noch nicht vorhanden sind, um sicherzustellen, dass die in der nationalen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter festgelegte Verpflichtung zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern eingehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>erkennt an, dass bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und dem digitalen Wandel im Hinblick auf größere Transparenz und Effizienz im öffentlichen Sektor moderate Fortschritte erzielt wurden, darunter durch die kürzlich angenommenen Vorschriften über die elektronische Identifizierung, die mit den EU-Verordnungen übereinstimmen; stellt jedoch fest, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, einschließlich Reformen der lokalen Selbstverwaltung und einer stärkeren Umsetzung der Strategie für die öffentliche Verwaltung 2023-2030, die es den lokalen Verwaltungen ermöglichen würde, bessere Dienstleistungen für die Bürger zu erbringen, lokale und regionale Entwicklungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Verwaltungskapazitäten vorhanden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert nachdrücklich eine weitere Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung und die vollständige Umsetzung leistungsorientierter Einstellungsverfahren und Auswahlverfahren für Führungskräfte im Einklang mit den EU-Standards;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt die kürzlich erfolgte Ernennung der neuen Ombudsperson; begrüßt das Format der öffentlichen Anhörungen bei der Besetzung öffentlicher Ämter, wodurch die die Transparenz und die öffentliche Kontrolle gestärkt wird; ist jedoch besorgt über Hinweise auf politische Bevorzugung bei der Ernennung von Mitgliedern der Kommission für Prävention und Schutz vor Diskriminierung; betont, dass Gleichstellungsstellen unabhängig und frei von politischer Einflussnahme arbeiten müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Medien und Zivilgesellschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt, dass Nordmazedonien angemessene rechtliche Garantien für das Recht auf freie Meinungsäußerung bereitstellt; stellt jedoch fest, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, um ein wirklich günstiges Umfeld für freie und unabhängige Medien zu schaffen; fordert die Medien auf, bei der Veröffentlichung von Äußerungen, die die Beziehungen zwischen ethnischen Gruppen und Gemeinschaften beeinträchtigen könnten, Zurückhaltung zu üben; betont, dass Social-Media-Plattformen die Moderation von Inhalten stärken müssen, insbesondere in Bezug auf ethnisch motivierte Hetze; spricht sich ferner für die Entwicklung privater Medien auf lokaler und regionaler Ebene aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz von Journalisten nach wie vor schwierig ist, insbesondere in Fällen von Belästigung im Internet und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Journalistinnen; ist besorgt darüber, dass das Fehlen spezifischer Rechtsvorschriften zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) und das begrenzte Bewusstsein von Richtern, Anwälten und Journalisten für dieses Problem nach wie vor Hindernisse für einen wirksamen Schutz von Journalisten und öffentlichen Kritikern vor SLAPP-Klagen darstellen; betont, dass nationale Rechtsvorschriften angenommen werden müssen, die mit der EU-Richtlinie gegen SLAPP-Klagen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (ABl. L, 2024/1069, 16.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in Einklang stehen; bringt seine Besorgnis über die sozioökonomische Unsicherheit von Medienschaffenden zum Ausdruck, wobei in Bezug auf Frauen, die im Medienbereich arbeiten, Anlass zu besonderer Sorge besteht; fordert die Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz auf, für wirksame Ermittlungen und Sanktionen bei Angriffen, Drohungen, Belästigungen und Druck gegen Journalisten zu sorgen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Journalistinnen liegen sollte; fordert die zuständigen Behörden mit Nachdruck auf, alle Fälle von Hetze, Hassverbrechen und Einschüchterung vorausschauend zu verhindern und systematisch zu verfolgen, damit verbundene Angriffe eingehend zu untersuchen und für die Sicherheit und Unversehrtheit der Personen, gegen die sie gerichtet sind, z. B. Journalisten sowie Angehörige von Minderheiten, Gemeinschaften und anderen gefährdeten Gruppen, zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt die zunehmende Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und die Gefahr einer verdeckten Kontrolle durch Mittelsleute besorgt zur Kenntnis; fordert stärkere Garantien für die redaktionelle Unabhängigkeit, transparente Praktiken im Bereich der staatlichen Werbung und den Schutz von Journalisten; betont, dass dringend eine wirksame Medienreform eingeführt und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Medienkonzentration erlassen werden müssen, einschließlich vollständiger Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse in den Medien und der Vergabe öffentlicher Mittel für staatliche Werbung sowie der Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Rechte des geistigen Eigentums; betont, dass der Medienpluralismus für die demokratische Resilienz von wesentlicher Bedeutung ist; betont, dass die Unabhängigkeit und die Kapazitäten der Medienaufsichtsbehörde, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Regulierungsstelle für elektronische Kommunikation gestärkt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist besorgt über die strategische Übernahme wichtiger Fernsehsender und Nachrichtenportale durch ungarische Medienmanager, wodurch antieuropäische Narrative in den öffentlichen Diskurs in Nordmazedonien Einzug halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>zeigt sich ernsthaft besorgt über fortdauernde Versuche, die öffentliche Debatte zu stören und das Vertrauen in die demokratische Institutionen und den Weg des Landes in die EU durch koordinierte Manipulation der Informationsumwelt, darunter verdeckte Einflussoperationen und böswillige Narrative, zu untergraben; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Nordmazedonien bei der Bekämpfung böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland in dem Land unter anderem durch technische Hilfe zu unterstützen; betont, dass durch böswillige Einflussnahme aus dem Ausland die Glaubwürdigkeit von Institutionen geschwächt und die Polarisierung der Gesellschaft vorangetrieben wird; fordert die Behörden auf, einen umfassenden, institutionalisierten Rahmen für demokratische Resilienz mit klar definierten Zuständigkeiten, regelmäßigen Risikobewertungen und öffentlicher Berichterstattung im Einklang mit den sich weiterentwickelnden Standards der EU für den Schutz demokratischer Prozesse zu schaffen; fordert darüber hinaus, die Medienkompetenz und die digitale Kompetenz zu verbessern, Faktenprüfungen zu fördern, Hetze in all ihren Formen zu bekämpfen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen zu stärken, die sich gegen die demokratischen Werte und das Ziel des Landes richten, Mitglied der EU zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass das Fehlen einer EU-Beitrittsperspektive in den vergangenen Jahren Raum für verstärkte Umtriebe autoritärer Akteure geschaffen hat; fordert daher eine transparente und faktenbasierte öffentliche Kommunikation über EU-bezogene Reformen und den Beitrittsprozess, um eine breite gesellschaftliche Unterstützung aufrechtzuerhalten und Desinformation entgegenzuwirken; fordert von der Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich eine wirksamere Kommunikation mit der mazedonischen Öffentlichkeit in Bezug auf den mangelnden politischem Willen auf, Reformen voranzutreiben, mit denen Probleme angegangen werden, von denen alle Bürger Nordmazedoniens betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die allgemein günstigen Rahmenbedingungen für Organisationen der Zivilgesellschaft, betont jedoch, dass die Zivilgesellschaft stärker in vorrangige Bereiche und öffentliche Konsultationen einbezogen werden muss; nimmt die Reaktivierung des Rates für die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft zur Kenntnis; fordert eine transparente öffentliche Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie eine Verbesserung der Vorschriften und deren Angleichung an internationale Standards, wie die Empfehlungen der Venedig-Kommission und die Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI); erachtet es als wichtig, für inklusive Konsultationen und Transparenz gegenüber Organisationen der Zivilgesellschaft zu sorgen; fordert die Kommission auf, Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die die Umsetzung von Reformen mit EU-Bezug gründlich überwachen und erforderlichenfalls Kritik daran üben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grundrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass alle Mitgliedstaaten des Europarats verpflichtet sind, anhängige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unverzüglich umzusetzen; betont, dass alle Gesetzesänderungen internationalen Standards und den Empfehlungen der Venedig-Kommission entsprechen und mit der Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im Einklang stehen sollten, auch mit dem Gesetz über Vereine und Stiftungen und der Umsetzung der Gerichtsentscheidungen zur Registrierung von Vereinigungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass der allgemeine Rechtsrahmen für die Grundrechte weitgehend den europäischen Standards entspricht; fordert die nordmazedonische Regierung jedoch auf, die praktische Umsetzung voranzubringen, insbesondere durch Verbesserung des institutionellen Rahmens für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Bereitstellung wirksamer Mechanismen für den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, den Zugang zu Gesundheitsdiensten und die Bewilligung angemessener Ressourcen für Opferunterstützungsdienste; fordert den endgültigen Erlass des Gesetzes über die Gleichstellung der Geschlechter, des Gesetzes über Arbeitsbeziehungen und des Gesetzes über die Prävention von und den Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz im Einklang mit internationalen Standards und dem Besitzstand der EU, um die Lebensqualität von Frauen zu verbessern, indem zentrale Fragen der Gleichstellung der Geschlechter angegangen werden, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die Änderungen des Strafgesetzbuchs von 2023 zur Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften an das Übereinkommen von Istanbul; nimmt insbesondere den Übergang zu einer auf Einwilligung basierenden Definition von Vergewaltigung und die ausdrückliche Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt zur Kenntnis; begrüßt ferner die Änderungen von 2026, mit denen die strafrechtliche Verfolgung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gestärkt und die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Bilder unter Strafe gestellt wird; ist der Ansicht, dass diese Reformen eine sinnvolle Angleichung an europäische Standards darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass weiterhin darauf hingearbeitet werden muss, die Lage von Gemeinschaften, die nicht der Mehrheit angehören, zu verbessern, auch was den Gebrauch von Sprachen anbelangt, und dass Diskriminierung bekämpft und Vielfalt gefördert werden muss; begrüßt die Fortschritte beim Aktionsplan zum Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten oder Gemeinschaften angehören, und fordert Nordmazedonien auf, diesen Plan auf inklusive Art und Weise abzuschließen, indem klare Richtwerte, messbare Indikatoren und ein spezieller Überwachungsmechanismus festgelegt werden, um einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und die Grundrechte aller Bürger Nordmazedoniens zu verbessern; fordert die einschlägigen politischen Interessenträger nachdrücklich auf, von dem Gebrauch einer polarisierenden und eskalierenden Sprache abzusehen, die sich negativ auf die Beziehungen zwischen Gemeinschaften und Minderheiten auswirken könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass die ethnische und kulturelle Vielfalt Nordmazedoniens von unschätzbarem Wert ist und zu einer Quelle der Stärke werden sollte, um die demokratische und inklusive Regierungsführung weiter zu festigen und den Weg Nordmazedoniens zum EU-Beitritt zu beschleunigen; fordert Nordmazedonien auf, alle seine ethnischen Gemeinschaften in seine Verfassung aufzunehmen, Inklusivität zu fördern, Vielfalt zu schützen, Diskriminierung zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt im Einklang mit den europäischen Werten und demokratischen Grundsätzen zu stärken und uneingeschränkt gleiche Rechte und Chancen für alle zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der anhaltenden sozioökonomischen Ausgrenzung der Roma; fordert die Behörden nachdrücklich auf, die wirksame Umsetzung der Strategie zur Integration der Roma mit messbaren Indikatoren, einer geeigneten institutionellen Überwachung und einer angemessenen Mittelzuweisung sicherzustellen; ist besorgt über die anhaltende Praxis der Segregation in Schulen in bestimmten Gemeinden und fordert proaktive Maßnahmen zur Aufhebung dieser Segregation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass kaum Fortschritte beim Abbau der Hindernisse erzielt wurden, mit denen Menschen mit Behinderungen in den meisten Lebensbereichen konfrontiert sind; fordert, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu vervollständigen und dessen Umsetzung und Durchsetzung zu verbessern; stellt fest, dass die Arbeit der Kommission Nordmazedoniens für Prävention und Schutz vor Diskriminierung aufgrund fehlender Ressourcen nach wie vor mit strukturellen Herausforderungen verbunden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert, dass der rechtliche Schutz der Rechte von LGBTIQ+-Personen verbessert und dass gegen Hetze vorgegangen wird, die sich gegen die Gemeinschaft richtet, auch wenn sie im Internet erfolgt; ist zutiefst beunruhigt über die Eskalation des Hasses auf LGBTIQ+-Personen und -Organisationen der Zivilgesellschaft in Nordmazedonien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert alle politischen Akteure nachdrücklich auf, das Gesetz über das Personenstandsregister zu ändern, eine rasche, zugängliche und ungehinderte rechtliche Anerkennung des Geschlechts sicherzustellen und ein transparentes juristisches Verfahren im Einklang mit internationalen Standards und dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2019 einzurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Behörden nachdrücklich auf, wichtige Begriffe zur Bekämpfung von Diskriminierung wieder in das Gesetz über die Grundschulbildung aufzunehmen, und fordert die Wiedereinführung von Bestimmungen zur Meldepflicht bei Gewalt an Schulen, um gefährdete Gruppen zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, welche Lebensbedingungen in Gefängnissen in Nordmazedonien vorherrschen, was dringend angegangen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit beim Grenzmanagement und fordert Nordmazedonien auf, die Migrationssteuerung zu stärken, die kriminellen Netze von Schleusern und Menschenhändlern sowie andere Formen der organisierten Kriminalität zu bekämpfen, die Angleichung an den EU-Besitzstand zu verbessern und die anhaltenden Herausforderungen beim Umgang mit regulärer und irregulärer Migration unter vollständiger Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts anzugehen; betont, dass illegale Push-back-Aktionen an den Grenzen Nordmazedoniens verhindert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>lobt die Regierung Nordmazedoniens für ihre rasche Reaktion auf den antisemitischen Brandanschlag auf ein Gebäude der jüdischen Gemeinschaft in Skopje am 12. April 2026;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechtsstaatlichkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in Bezug auf das Justizsystem, die Unabhängigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft und die Bemühungen um eine Stärkung der Rahmen für Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung nicht genügend Fortschritte erzielt wurden; fordert die politischen Interessenträger auf, dringend von politischer Einmischung in die Justiz abzusehen; nimmt mit Besorgnis die tiefen strukturellen Schwächen und negativen Tendenzen in der Arbeitsweise der Justiz zur Kenntnis, darunter eine unzureichende Finanzierung und Personalausstattung der Justizbehörden, wodurch deren Unabhängigkeit untergraben wird; fordert Nordmazedonien daher auf, die Umsetzung der Strategie für die Justizreform 2024-2028 zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>erachtet es als wichtig, die Integrität und Unabhängigkeit der Justiz zu wahren, unter anderem durch die Stärkung des Justizrats im Einklang mit der Empfehlung und Stellungnahme der Peer-Review-Mission der Venedig-Kommission aus dem Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>ist besorgt darüber, dass durch die Änderungen des Strafgesetzbuchs in Nordmazedonien, mit denen die Verjährungsfristen verkürzt und die Strafen für Korruption auf hoher Ebene und Amtsmissbrauch verringert wurden, laufende Gerichtsverfahren ausgehöhlt werden, auch bei Fällen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, was den Eindruck von Straflosigkeit für prominente politische Akteure erweckt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz weiter schwächt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die zuständigen Behörden auf, für angemessene Folgemaßnahmen bei Fällen möglicher Hassverbrechen zu sorgen, auch wenn ethnische Gruppen und Gemeinschaften betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption keine Fortschritte zu verzeichnen sind und dass Korruption in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet ist; betont, dass es nach wie vor eine erhebliche und unerklärliche Kluft zwischen offiziell angekündigten Korruptionsermittlungen und gerichtlichen Schuldsprüchen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene gibt; fordert die Regierung Nordmazedoniens auf, die Umsetzung ihrer nationalen Strategie zur Verhütung von Korruption und Interessenkonflikten zu verbessern und ein neues Strafgesetzbuch anzunehmen, das im Einklang mit dem EU-Besitzstand und internationalen Standards steht; fordert darüber hinaus einen verstärkten Schutz von Hinweisgebern, da dieser nach wie vor schwach ist, wodurch Einzelpersonen davon abgehalten werden, Korruptionsfälle zu melden; begrüßt jedoch die aktive Beteiligung Nordmazedoniens am Internationalen Vertrag über den Datenaustausch zur Überprüfung von Vermögenserklärungen, wodurch das Land zu einem regionalen Vorreiter bei diesem Mechanismus wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert nachdrücklich die zeitnahe Annahme einer umfassenden Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2026-2030, die auch klare Zuständigkeiten und messbare Ziele umfasst, und fordert die Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass Verzögerungen bei Gerichtsverfahren und Ressourcenknappheit einer soliden Erfolgsbilanz bei der Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene nach wie vor entgegenstehen; fordert insbesondere Ermittlungen und rechtskräftige Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, die als Beispiel dafür herangezogen werden könnten, dass Korruption auf allen Ebenen bekämpft und dass es keine Straflosigkeit geben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass das wahrgenommene Vertrauen in die Justiz nach wie vor sehr gering ist und dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um unzulässige Einflussnahme und Einschüchterung zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, seine Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert, dass bei der wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität verstärkt konzertierte Anstrengungen unternommen werden; fordert die Regierung Nordmazedoniens auf, die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Waffen, Suchtstoffe und psychotrope Substanzen an den Besitzstand der EU anzugleichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die nationalen Behörden auf, einen umfassenden Unterstützungsrahmen für weibliche Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen, unter anderem durch Bereitstellung von rechtlich garantierter finanzieller Unterstützung, die Gewährleistung kostenloser Prozesskostenhilfe und die Befreiung von Gerichtskosten, die Einrichtung eines staatlichen Fonds zur Deckung unbezahlter Unterhaltsansprüche von Kindern und die Erhöhung der Investitionen in die wirtschaftliche Stärkung von Frauen durch gezielte Ausbildung, Sozialunternehmen und lokale Beschäftigungsinitiativen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>unterstützt die anhaltenden Bemühungen um die Modernisierung der Wirtschaft, die Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, die Stärkung der digitalen Wirtschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, was einer Reaktion auf den Wettbewerbsdruck im EU-Binnenmarkt gleichkommt; betont, dass nachhaltiges Wirtschaftswachstum von Rechtsstaatlichkeit, der Berechenbarkeit der Justiz und wirksamen Maßnahmen gegen Korruption abhängt; fordert die Umsetzung des Haushaltsgrundlagengesetzes von 2023, die Einführung von Haushaltsregeln und eines Fiskalrats sowie die Stärkung des Verfahrens zur Festlegung des mittelfristigen Haushaltsplans;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass es erforderlich ist, die sozialen Herausforderungen zu bewältigen, für hochwertige beschäftigungspolitische Maßnahmen zu sorgen, die soziale Konvergenz hin zu den EU-Standards zu fördern und Fortschritte bei der europäischen Säule sozialer Rechte zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt die ersten Schritte bei der Umsetzung der Reformagenda und des mehrjährigen Arbeitsprogramms im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, die auf dem besten Weg sind, konkrete Vorteile für die Bürger zu erbringen; fordert Nordmazedonien auf, mit der Umsetzung seiner Reformagenda fortzufahren; betont, dass die Reformagenda erheblich beschleunigt und umgesetzt werden muss, insbesondere in Bezug auf den Cluster „Wesentliche Elemente“; betont, dass die Auszahlung von Mitteln weiterhin strikt von der Erfüllung vereinbarter Reformziele und Etappenziele abhängig gemacht werden muss; begrüßt die Annahme des umfassenden Cybersicherheitsrahmens und des aktualisierten Gesetzes über elektronische Dokumente, elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste; begrüßt die objektive und faktenbasierte Art und Weise, in der die Kommission die Umsetzung der Reformschritte bislang bewertet hat; begrüßt nachdrücklich die jüngste Auszahlung von 65,7 Mio. EUR an Nordmazedonien im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität nach einer positiven Bewertung der Umsetzung der Reformen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Bildung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert, dass die EU und Nordmazedonien eine verstärkte Aufsicht durchführen und Organisationen der Zivilgesellschaft, Wirtschaftsverbände und Sozialpartner in allen Phasen der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan sinnstiftend einbinden, auch bei der Ausgestaltung von Reformmaßnahmen, der Umsetzung von Projekten und der Überwachung der Ergebnisse; räumt ein, dass das Geschäftsklima und das Funktionieren der Marktwirtschaft verbessert werden müssen; fordert, den Schwerpunkt stärker auf Maßnahmen zur Behebung von Marktverzerrungen und auf soziale Schutzmaßnahmen zu legen; fordert, dass den rückläufigen demografischen Tendenzen und der Bekämpfung der informellen Wirtschaft und ihrer negativen sozialen und steuerlichen Auswirkungen mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Behörden auf, die Unabhängigkeit und die legitime Rolle repräsentativer Gewerkschaften zu wahren und die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Rechtes auf Tarifverhandlungen, in Recht und Praxis sicherzustellen; fordert die Behörden überdies auf, für einen konstruktiven und sinnvollen Dialog mit den Gewerkschaften zu sorgen, um dringende Fragen wie Löhne, Arbeitsbedingungen und Sozialschutz anzugehen, auch im Zusammenhang mit Plattformarbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>erkennt die strategische Bedeutung der Kultur- und Kreativbranche und die Notwendigkeit eines stabilen, an die EU angeglichenen Urheberrechtsrahmens an; fordert Nordmazedonien auf, eine gerechte Vergütung für Urheber und ausübende Künstler sicherzustellen, die kollektive Rechtewahrnehmung an den EU-Besitzstand anzupassen und die Bekämpfung der Piraterie zu stärken; betont, dass durch einen schwachen Schutz der Rechteinhaber die Tragfähigkeit der Medien und die Entwicklung hochkarätiger audiovisueller Inhalte untergraben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert, dass weiterhin Strategien zur Aktivierung des Arbeitsmarktes für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Menschen mit Behinderungen, Roma und Balkan-Ägypter umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert, die Jugendpolitik zu stärken, und zwar durch eine Änderung des Gesetzes über Jugendbeteiligung und Jugendpolitik, die Einführung einer wirksamen Überwachung und eines speziellen Haushaltskodexes und die Verbesserung der Strukturen für die Jugend vor Ort;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>begrüßt die Integration Nordmazedoniens in den geografischen Anwendungsbereich des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>begrüßt nachdrücklich, dass die Kommission den Vorschlag unterbreitet hat, Verhandlungen über die Ausweitung der EU-Regelung „Roaming zu Inlandspreisen“ auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien aufzunehmen, und dass der  Rat dies genehmigt hat, und fordert die Kommission und die Partner im Westbalkanraum auf, rasch die notwendigen Schritte zur gegenseitigen Öffnung der Roamingmärkte der EU und der Partner im Westbalkanraum zu unternehmen; betont, dass die Ausweitung der Regelung „Roaming zu Inlandspreisen“ auf die Westbalkanländer sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen greifbare Vorteile mit sich bringen würde, denn dadurch würden nicht nur die Kontakte zwischen den Menschen gefördert und Wirtschaftsbeziehungen gestärkt, sondern auch der Bildungsaustausch würde unterstützt und der Tourismus begünstigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert Nordmazedonien auf, sich an den EU-Besitzstand hinsichtlich der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen anzugleichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt, biologische Vielfalt, Energie und Verkehr</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert verstärkte Investitionen in die Verkehrs- und Energieinfrastruktur und Fortschritte bei den Bemühungen um eine Annäherung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Verkehr, Energie und Umwelt an die EU-Standards; fordert, dass die nationale Gesetzgebung an die EU-Vorschriften über Passagierrechte angeglichen wird; betont, dass die Konnektivität gestärkt werden muss und dass ungehinderte Handelsströme, insbesondere im Straßenverkehr, sichergestellt werden müssen; fordert die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems der EU, wobei dessen Auswirkungen auf Berufskraftfahrer und Lieferketten zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass grenzüberschreitende Verbindungen wie die Korridore des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN‑V) VIII und X wichtig sind, da sie für die Ausweitung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit benachbarten Ländern und der zwischenmenschlichen Kontakte eine entscheidende Rolle spielen; vertraut auf die wirksame Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen; begrüßt das Abkommen zwischen Bulgarien und Nordmazedonien über den Bau eines grenzüberschreitenden Eisenbahntunnels, das einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Fertigstellung der Eisenbahnverbindung entlang des Korridors VIII darstellt; weist auf die strategische Bedeutung des Korridors VIII für die geostrategische Autonomie der EU und der NATO hin, da er eine wichtige Logistikstrecke entlang der Südflanke der NATO darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>begrüßt die Annahme des Energiegesetzes im Mai 2025, betont jedoch, dass das Land nach wie vor stark von Kohle abhängig ist; fordert eine rasche Nutzung erneuerbarer Energieträger und eine stärkere Konzentration auf Energieeffizienz, insbesondere bei Gebäuden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>bedauert, dass bei den Umweltvorschriften nur geringe Fortschritte erzielt wurden; fordert insbesondere, dass sich dringend mit der Luft- und Wasserqualität und der Abwasserbewirtschaftung befasst wird, unter anderem durch mehr und eindeutig zweckgebundene nationale Mittel für die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur in städtischen und ländlichen Gebieten, wobei dörfliche Wasserversorgungssysteme, soweit möglich, in die öffentlichen Versorgungsbetriebe integriert werden sollten, samt klar zugewiesener institutioneller Zuständigkeiten, und regelmäßige Hygiene- und Laborkontrollen samt öffentlicher Bekanntgabe der Ergebnisse sowie eine Stärkung der Inspektionsaufsicht, einschließlich der Einführung von Sanktionen für unregulierte, schlecht gewartete oder umweltverschmutzende Systeme, sichergestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die anhaltend hohe Luftverschmutzung, insbesondere in städtischen Gebieten, zur Kenntnis, die stark mit der Kohleverbrennung und der Zementproduktion zusammenhängt; bringt in diesem Zusammenhang seine ernste Besorgnis über das neue Gesetz über die Kontrolle industrieller Emissionen zum Ausdruck und fordert die Behörden nachdrücklich auf, es durch ein transparentes und inklusives öffentliches Verfahren zu ändern, an dem alle einschlägigen Interessenträger, insbesondere Umweltsachverständige und Organisationen der Zivilgesellschaft, beteiligt werden; betont, dass es dringend notwendig ist, die Luftqualität in Städten zu verbessern, unter anderem durch die Einführung von Umweltzonen und die Anschaffung moderner Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr, die weniger Verschmutzung verursachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die begrenzten Fortschritte bei der Umsetzung horizontaler Umweltvorschriften zur Kenntnis und fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, seine Rechtsvorschriften vollumfänglich an die Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/92/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und über die strategische Umweltprüfung<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2001/42/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, einschließlich des Sekundärrechts im Zusammenhang mit kleinen Wasserkraftprojekten, anzugleichen und diese wirksam umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Regierung Nordmazedoniens und die örtlichen Behörden mit Nachdruck auf, die Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt zu stärken, einen wirksamen juristischen Schutz für die im Rahmen des Berner Übereinkommens ausgewiesenen Smaragdgebiete zu schaffen und die Ermittlung und Ausweisung künftiger Natura-2000-Gebiete zu beschleunigen; fordert die Regierung Nordmazedoniens eindringlich auf, der Annahme eines neuen Naturschutzgesetzes Vorrang einzuräumen und diese zu beschleunigen, um den veralteten Rechtsrahmen zu ersetzen und die vollständige Angleichung an die Habitatrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Vogelschutzrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).</FIELD></FOOTNOTE> der EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt die weitere Zusammenarbeit Nordmazedoniens mit dem Kosovo und Albanien in Bezug auf den grenzüberschreitenden Nationalpark Sharr; bekräftigt die dringende Notwendigkeit, das Gesetz über die erneute Ausweisung des Mavrovo-Nationalparks anzunehmen und den damit verbundenen Bewirtschaftungsplan fertigzustellen und wirksam umzusetzen; fordert, dass Jablanica in die nationale Liste der Schutzgebiete aufgenommen wird; fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, einen nationalen Aktions- und Bewirtschaftungsplan für die Erhaltung des Balkanluchses im Einklang mit der regionalen Strategie und in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern auszuarbeiten und umzusetzen, auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der ökologischen Vernetzung zwischen wichtigen Lebensräumen, einschließlich der Nationalparks Mavrovo und Jablanica und grenzüberschreitenden Gebieten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Regionale Zusammenarbeit und Außenpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>begrüßt den wertvollen und bedeutenden Beitrag Nordmazedoniens zur regionalen Zusammenarbeit und Stabilität, und zwar durch seine Beteiligung an regionalen wirtschaftlichen und diplomatischen Initiativen wie dem Berlin-Prozess, dem Wachstumsplan für den Westbalkan und der Umsetzung von Abkommen über den gemeinsamen regionalen Markt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert einen konsequenten Einsatz für Dialog und Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, um die regionale Stabilität zu stärken und das gegenseitige Vertrauen zu fördern; fordert, dass die Kontakte zwischen den Menschen in ganz Südosteuropa weiter gefördert werden; betont, wie wichtig es ist, dass internationale Abkommen wie das Prespa-Abkommen und der Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Bulgarien nach Treu und Glauben umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>erkennt an, dass es unterschiedliche Auslegungen in Bezug auf die historischen Charakteristika der mazedonischen Gesellschaft gibt; betont, dass der Bericht nicht darauf abzielt, dem wissenschaftlichen Diskurs über diese Fragen vorzugreifen oder diesen einzuengen, und dass die darin enthaltenen Auslegungen keinen Einfluss auf die Bewertung der Fortschritte Nordmazedoniens auf dem Weg zum EU-Beitritt durch das Parlament haben, zumal für die Bewertung weiterhin die Kopenhagener Kriterien und die Grundsätze gutnachbarschaftlicher Beziehungen ausschlaggebend sind; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die Arbeit der gemeinsamen multidisziplinären Historiker- und Schulbuchkommission Bulgariens und Nordmazedoniens wieder aufzunehmen und dieser Tätigkeit nach Treu und Glauben nachzugehen, sodass die Gesellschaften näher zusammenrücken; verurteilt jeden Versuch, historische Denkmäler und/oder Artefakte zu ersetzen, einschließlich der Zerstörung von authentischem Kulturerbe; bedauert die Zerstörung und Fälschung bulgarischer Aufschriften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass die letzte Tagung der gemäß Artikel 12 des Vertrags über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit eingesetzten gemeinsamen zwischenstaatlichen Kommission am 17. Juli 2022 stattfand und dass seitdem keine neue Tagung einberufen wurde; fordert die Regierungen Bulgariens und Nordmazedoniens nachdrücklich auf, die dritte Tagung der gemeinsamen zwischenstaatlichen Kommission rasch zu planen, um die Umsetzung des Vertrags und seiner Protokolle voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die gemeinsame multidisziplinäre Historiker- und Schulbuchkommission, die von Bulgarien und Nordmazedonien auf der Grundlage des Vertrags über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Bulgarien eingesetzt wurde, mit allem Nachdruck auf, konkrete und greifbare Ergebnisse zu erzielen; betont, dass in den Texten der Auslegung historischer Fakten und Zahlen aus der gemeinsamen Geschichte beider Völker, wie im zweiten Protokoll des Vertrags mit Bulgarien festgelegt, auf der Grundlage objektiver, authentischer und faktenbasierter historischer Quellen und Dokumente, wissenschaftlicher Interpretation und historischer Ereignisse Rechnung getragen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die immer engeren Beziehungen zwischen Nordmazedonien und der Regierung Serbiens zur Kenntnis, die eine illiberale Agenda verfolgt; warnt vor dem wachsenden wirtschaftlichen und politischen Einfluss Chinas in der Region, der sich insbesondere durch Infrastrukturvorhaben und Kreditvergaben bemerkbar macht; nimmt ebenfalls mit Besorgnis Berichte zur Kenntnis, wonach Russland Anstrengungen unternimmt, um Einfluss in Nordmazedonien zu gewinnen; fordert die EU auf, Nordmazedonien dabei zu unterstützen, seine Resilienz gegenüber Einflussnahme aus dem Ausland, die durch religiöse Netzwerke erfolgt, zu stärken; ist besorgt über die in der Region verbreiteten Narrative, die die Souveränität und territoriale Integrität von Ländern, auch in der sogenannten serbischen Welt, infrage stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die jugoslawischen Geheimdienstarchive (UDBA und KOS), die sowohl in Nordmazedonien als auch in Serbien aufbewahrt werden, geöffnet werden müssen; betont, dass diese Archive in der gesamten Region geöffnet werden müssen, um die totalitäre Vergangenheit transparent aufzuarbeiten, sodass Demokratie, Rechenschaftspflicht und die Institutionen in den Westbalkanländern aus dem Prozess gestärkt hervorgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>würdigt die enge und seit Langem betriebene Angleichung Nordmazedoniens an die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, darunter wenn es um restriktive Maßnahmen geht; bedauert jedoch die zunehmende Tendenz, sich bei wichtigen Abstimmungen in internationalen Gremien eher zu enthalten als sich dem Standpunkt der Mehrheit in der EU anzuschließen; fordert die Regierung Nordmazedoniens daher auf, sich im Zweifelsfall dem Standpunkt der Mehrheit innerhalb der EU anzuschließen; hebt die geostrategische Bedeutung Nordmazedoniens und seine wichtige Rolle als NATO-Mitglied hervor; begrüßt die aktive Beteiligung des Landes an Missionen und Operationen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und seinen Beitrag zur führenden Rolle der EU bei der Friedenssicherung, der Konfliktverhütung und der Bewältigung internationaler Krisen; würdigt die Bereitschaft Nordmazedoniens, seine Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zu verstärken;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin, der Regierung und der Versammlung der Republik Nordmazedonien zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>