<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0220</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bericht 2025 der Kommission über das Kosovo</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0166/2026 - Berichterstatter: Riho Terras)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2026 zu dem Bericht 2025 der Kommission über das Kosovo (2025/2252(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 71 vom 16.3.2016, S. 3. ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2016/342/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, das seit dem 1. April 2016 in Kraft ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Antrag des Kosovo vom 15. Dezember 2022 auf Beitritt zur Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Antrag des Kosovo vom 12. Mai 2022 auf Aufnahme in den Europarat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Kosovo an den Programmen der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 195 vom 27.7.2017, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2017/1388/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, das seit dem 1. August 2017 in Kraft ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 110 vom 25.4.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/850/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, in Bezug auf das Kosovo, mit der Inhaber biometrischer Reisepässe des Kosovo ab dem 1. Januar 2024 von der Visumpflicht befreit werden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes bei der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gipfeltreffen EU-Westbalkan von 2018, 2020 und 2021 in Sofia, Zagreb und Brdo pri Kranju und ihre Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Westbalkanländer vom 1. Juli 2025 in Skopje (Nordmazedonien) zum Wachstumsplan für den Westbalkan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 17. Dezember 2025 auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan abgegebene Erklärung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes vom 16. Dezember 2025 zur Erweiterung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Gipfeltreffens 2025 zum Berlin-Prozess vom 22. Oktober 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ (COM(2023)0691),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung (COM(2024)0146),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2025 mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Kosovo 2025 Report“ (Bericht 2025 über das Kosovo) (SWD(2024)0752),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 25. Oktober 2005 in Athen unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, mit dem die EU-Vorschriften für den Energiebinnenmarkt auf Südosteuropa ausgedehnt werden sollen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des IGH zur Kenntnis genommen und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo zu fördern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass das Kosovo weiterhin die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU übernimmt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das erste Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo vom 19. April 2013 und die Abkommen vom 25. August 2015 sowie auf den von der EU unterstützten laufenden Dialog zur Normalisierung der Beziehungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Vereinbarung von Brüssel vom 27. Februar 2023 und das Ohrid-Abkommen vom 18. März 2023 und seinen Anhang zur Durchführung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass die von der NATO geführte Kosovo-Truppe nach wie vor im Kosovo stationiert ist und ihr Mandat wahrnimmt, wodurch sie weiterhin dazu beiträgt, ein sicheres Umfeld aufrechtzuerhalten und die Freizügigkeit im Land zu sichern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2025/1161 des Rates vom 5. Juni 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX Kosovo<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2025/1161, 6.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1161/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, mit dem das Mandat der Mission bis zum 14. Juni 2027 verlängert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den endgültigen Bericht der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union über die Parlamentswahl 2025 im Kosovo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Kosovo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Empfehlungen, die auf der am 9. Dezember 2024 abgehaltenen zwölften Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Kosovo angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Transparency International erstellten Korruptionswahrnehmungsindex 2025 (Corruption Perception Index),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rangliste der Pressefreiheit 2025 von Reporter ohne Grenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Informationsreise der Plattform des Europarates zur Förderung der Sicherheit von Journalisten vom 24./25. März 2026 nach Pristina/Priština,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0166/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erweiterungspolitik zu den wirksamsten außenpolitischen Instrumenten der EU gehört, eine der erfolgreichsten Maßnahmen zur Förderung grundlegender Reformen und zur Schaffung entsprechender Anreize in Bewerberländern ist und eine strategische geopolitische Investition in langfristigen Frieden, Stabilität und Sicherheit in ganz Europa darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit die Grundwerte sind, auf die sich die EU gründet; in der Erwägung, dass diese Grundwerte im Rahmen des Erweiterungsprozesses nicht aufgeweicht werden dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verfassung der Republik Kosovo im Hinblick auf Minderheitenrechte eine der fortschrittlichsten ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass jedes Bewerberland ausschließlich nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird; in der Erwägung, dass es von der Umsetzung der erforderlichen Reformen, der Einhaltung der Kriterien und der Wahrung der gemeinsamen europäischen Werte abhängt, wie schnell und in welchem Umfang der Beitritt voranschreitet; in der Erwägung, dass der Beitrittsprozess nicht voranschreiten kann, wenn die erforderlichen Reformen nicht umgesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Kosovo zudem die Beziehungen zu Serbien normalisieren und gutnachbarschaftliche Beziehungen pflegen muss, damit es der EU beitreten kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wahrung der Integrität demokratischer Prozesse zu einem zentralen Anliegen der Erweiterungspolitik der EU geworden ist; in der Erwägung, dass das Kosovo insbesondere seitens Russlands und über nationalistische Medienunternehmen aus Serbien der Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformationskampagnen ausgesetzt ist, mit dem Ziel, die demokratischen Institutionen ins Wanken zu bringen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu schwächen und die europäische Integration des Kosovo zu behindern; in der Erwägung, dass die Stärkung der demokratischen Widerstandsfähigkeit ein wesentlicher Bestandteil ist, um die politischen Beitrittskriterien zu erfüllen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Griechenland, Rumänien, die Slowakei, Spanien und Zypern die Unabhängigkeit des Kosovo – abweichend von der allgemeinen in Europa verfolgten Linie – noch nicht anerkannt haben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Engagement für den EU-Beitritt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>würdigt, dass das Kosovo den Beitritt zur EU weiter anstrebt und dass es mit dieser Entscheidung unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass es eine sicherheitsförderliche, strategisch-geopolitische Position einnimmt, eine starke Verbundenheit mit Europa hat, ein allgemeiner, parteiübergreifender Konsens hinsichtlich der europäischen Integration besteht und dass die Bevölkerung den vom Kosovo eingeschlagenen Weg in die EU in großen Teilen unterstützt, und begrüßt insbesondere, dass das Land zu diesem Zweck enge und konkrete Beziehungen zur EU aufbaut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seine feste Überzeugung, dass insbesondere angesichts der derzeitigen geopolitischen Entwicklungen in der Region, des raschen Wandels in der Weltpolitik und der sich verschärfenden Konkurrenzsituation mit autoritären Regimen die Zukunft des Kosovo in der EU liegt; betont, dass die Annäherung zwischen dem Kosovo und der EU Teil eines Prozesses der schrittweisen Integration ist, der über den rein formellen Beitritt hinausgeht; betont, dass es für die Stärkung der Beziehungen zum Kosovo entscheidend ist, konkrete Formen der Zusammenarbeit und der schrittweisen Integration zu entwickeln, unter anderem indem branchenbezogene Partnerschaften geschlossen werden, dem Land die Teilnahme an EU-Programmen wie Erasmus+ ermöglicht wird und es in bestimmte Maßnahmen der EU einbezogen wird; betont, dass diese Instrumente dazu beitragen, die Verbundenheit des Kosovo mit Europa zu festigen und die geostrategischen Herausforderungen in der Region anzugehen, unter anderem indem der Einfluss Dritter verhindert wird, ohne dem Tempo oder dem Ergebnis des Erweiterungsprozesses vorzugreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass nach der vorgezogenen demokratischen Parlamentswahl im Dezember 2025 und nach mehr als einem Jahr des politischen Stillstands sowie tiefgreifender politischer Polarisierung am 12. Februar 2026 im Kosovo eine neue Versammlung und eine neue Regierung konstituiert wurden; bedauert jedoch, dass der politische Prozess im Jahr 2025 zum Erliegen kam, was dazu führte, dass dem Kosovo ein Jahr „verloren ging“; bedauert ferner, dass es der Versammlung nicht gelungen ist, innerhalb der verfassungsmäßigen Frist einen neuen Präsidenten zu wählen; nimmt zur Kenntnis, dass die Versammlung am 6. März 2026 per Präsidialerlass aufgelöst wurde und dass das Verfassungsgericht diesen Erlass in einem anschließenden Urteil aufgehoben und den Mitgliedern der Versammlung eine Frist von 34 Tagen eingeräumt hat, um einen neuen Präsidenten zu wählen, da andernfalls Neuwahlen stattfinden würden; stellt fest, dass es innerhalb dieser Frist nicht gelungen ist, einen Präsidenten zu wählen, woraufhin Neuwahlen für den 7. Juni 2026 angekündigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt zudem, dass die Versammlung des Kosovo am 13. Februar 2026 die Abkommen im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität ratifiziert hat; stellt fest, dass dadurch der Weg dafür geebnet wird, dass das Kosovo zu Vorzugsbedingungen Zugang zu umfangreichen Zuschüssen und Darlehen erhält, mit denen das Ziel verfolgt wird, wichtige Reformen voranzubringen, die Wirtschaftskonvergenz zu beschleunigen und weitere Fortschritte auf dem Weg in die EU zu erzielen; bedauert zutiefst, dass das Land aufgrund des „verloren gegangenen Jahres“ und angesichts der Gefahr, weitere Monate durch einen Wahlkampf zu verlieren, möglicherweise nicht in der Lage sein wird, alle notwendigen Reformen fristgerecht umzusetzen, und damit riskiert, erhebliche finanzielle Unterstützung im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität zu verlieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass ein leistungsbasierter Prozess die Grundlage einer glaubhaften Erweiterung bildet und dass hierfür eine anhaltende und unumkehrbare Reformdynamik erforderlich ist und Reformen im Einklang mit den EU-Standards – insbesondere den Kopenhagener Kriterien – streng umgesetzt werden müssen; fordert das Kosovo auf, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und Korruptionsbekämpfung größere Fortschritte bei der Umsetzung der EU-bezogenen Reformen zu erzielen, seine Bemühungen fortzusetzen und sich zu diesem Zweck stärker für die Werte und Standards der Union einzusetzen; betont, dass Heranführungshilfe und der damit verbundene finanzielle Beistand nur dann gewährt werden dürfen, wenn in diesen Bereichen messbare und nachprüfbare Ergebnisse erzielt werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, die Meinungsfreiheit aller Personen zu gewährleisten und die Gesetze in der Praxis wirksam anzuwenden; hebt hervor, dass das Kosovo diesen Reformen erneut Vorrang einräumen und konkrete Fortschritte bei diesen Reformen erzielen muss, damit es seine Verbundenheit zu Europa stärken und in Bezug auf den Beitritt zur EU wieder auf Kurs kommen kann; betont, dass der Erweiterungsprozess auch eine gründliche Vorbereitung der EU-Organe und der Mitgliedstaaten erfordert, um die erfolgreiche Integration möglicher neuer Mitgliedstaaten unter Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität des Binnenmarkts, der Sozial- und Umweltstandards und des ordnungsgemäßen Funktionierens der EU-Organe sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>befürwortet, dass das Kosovo im Dezember 2022 einen Antrag auf Beitritt zur EU eingereicht hat; fordert die Mitgliedstaaten im Rat erneut auf, die Kommission zu ersuchen, ihren Fragebogen unverzüglich vorzulegen und ihre Stellungnahme zur Begründetheit des Beitrittsantrags des Landes abzugeben, und fordert den Rat auf, anschließend Eile walten zu lassen und in diesem Sinne unter anderem den Kandidatenstatus zu verleihen, sobald die einschlägigen Kriterien erfüllt sind; fordert die fünf Mitgliedstaaten, die die Unabhängigkeit des Kosovo noch nicht anerkannt haben, auf, dies unverzüglich zu tun, damit es mit den anderen Kandidaten gleichberechtigt voranschreiten kann; weist auf das Gutachten des (IGH) vom 22. Juli 2010 hin, in dem festgestellt wird, dass das Kosovo mit seiner einseitigen Unabhängigkeitserklärung nicht gegen das allgemeine Völkerrecht verstoßen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt, dass es den Antrag des Kosovo auf Beitritt zum Europarat, seine strategisch ausgerichtete Absicht, sich am NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ zu beteiligen, und seine Anträge auf Beitritt zu anderen internationalen Organisationen voll und ganz befürwortet; fordert die betreffenden Organisationen und die Mitgliedstaaten auf, diese Anträge aktiv zu unterstützen; stellt fest, dass die Annäherung des Kosovo an die NATO die Sicherheit Europas stärkt; fordert die Kommission und das EU-Büro im Kosovo auf, ihre Bemühungen zu verstärken, damit die EU und die konkreten Vorteile einer engeren Partnerschaft zwischen der EU und dem Kosovo dort sichtbarer werden und das diesbezügliche Verständnis verbessert wird; fordert Serbien mit Nachdruck auf, keine Einwände gegen die Mitgliedschaft des Kosovo im Europarat und in anderen internationalen Organisationen zu erheben, da ein solches Vorgehen im Widerspruch zu dem Abkommen von 2023 zwischen dem Kosovo und Serbien über die Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>würdigt, dass das Kosovo weiterhin aus freien Stücken die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU übernimmt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland und Belarus nach wie vor umsetzt sowie Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine entschieden verurteilt und damit deutlich gemacht hat, dass es ein verlässlicher Partner der EU ist, und zollt dem Land Anerkennung für die anhaltend hohe öffentliche Unterstützung der Bevölkerung für den EU-Beitritt; erwartet, dass das Kosovo diese Ausrichtung beibehält und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um der Bedrohung durch Russland entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt, dass am 18. März 2025 die trilaterale Erklärung zur Verteidigungszusammenarbeit zwischen dem Kosovo, Albanien und Kroatien unterzeichnet wurde, mit der die Verteidigungsfähigkeiten gestärkt werden sollen und die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen verbessert werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt, dass die EU die längst überfällige Entscheidung getroffen hat, ihre Maßnahmen gegen das Kosovo aufzuheben, und im Dezember 2025 Mittel in Höhe von 216 Mio. EUR für vorrangige Verträge und Programme und Anfang 2026 die verbleibenden 205 Mio. EUR freigegeben hat; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen in klarem Widerspruch zu dem vom Kosovo bekundeten Bekenntnis zu den europäischen Werten und seiner Angleichung an die EU-Politik standen und nicht mehr gerechtfertigt waren, da alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden; stellt fest, dass diese Maßnahmen negative Auswirkungen auf die Gesellschaft im Kosovo hatten, insbesondere auf lokale Gemeinschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU); hält es für bedenklich, dass die Maßnahmen derart lange andauerten, dass es an Transparenz und Planungssicherheit mangelte und die Öffentlichkeit unzureichend informiert wurde, obgleich das Kosovo die von der EU festgelegten Anforderungen erfüllt hatte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Demokratie und Rechtsstaatlichkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt, dass die Abhaltung der Parlamentswahl und Kommunalwahl im Jahr 2025 insgesamt positiv bewertet wurde, und stellt fest, dass sie im Rahmen eines überarbeiteten Wahlsystems, das den früheren Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission entspricht, auf friedliche, wettbewerbsfähige und inklusive Weise durchgeführt wurden; zollt den staatlichen Stellen Anerkennung dafür, dass sie das elektronische Wahlsystem im Kosovo eingeführt haben; stellt jedoch fest, dass bei der Durchführung der Wahlen einige Mängel festgestellt wurden, und fordert die staatlichen Stellen des Kosovo nachdrücklich auf, diese bei der Organisation künftiger Wahlen zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt, dass die Kosovo-Serben an der Parlamentswahl und der Kommunalwahl 2025 teilgenommen haben und dass vier neu gewählte serbische Bürgermeister in den Gemeinden mit serbischer Mehrheit im Norden des Kosovo die Nachfolge ihrer albanischen Vorgänger angetreten haben; ist besorgt darüber, dass Wählerinnen und Wähler, die auf von Serbien geleistete Sozialhilfe angewiesen sind oder ihren Lebensunterhalt dort verdienen, unter Druck gesetzt wurden, bei der Parlamentswahl im Februar 2025 für Vertreterinnen und Vertreter der „Srpska Lista“ zu stimmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bedauert, dass immer wieder versucht wird, unabhängige Institutionen wie die Zentrale Wahlkommission zu politisieren, und dass es bei der Unabhängigen Medienkommission steuerungsbedingte Mängel gibt; fordert das Kosovo auf, den Rechtsrahmen für die Unabhängige Medienkommission weiter an die Empfehlungen des Europarats und die EU-Standards anzugleichen, um die regulatorische Unabhängigkeit, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medienaufsicht zu stärken; fordert die staatlichen Stellen auf, für nach Leistung ausgerichtete Ernennungsverfahren, Transparenz bei den Einstellungsverfahren und die uneingeschränkte Achtung der Unabhängigkeit dieser Institutionen zu sorgen; betont, dass widerstandsfähige demokratische Institutionen eine erste Verteidigungslinie gegen Manipulation des Informationsraums, verdeckte Einflussnahme und politisch motivierte Verzerrung der öffentlichen Debatte darstellen; fordert das Kosovo auf, einen institutionalisierten Rahmen für demokratische Resilienz zu schaffen, der die Versammlung, die Regierung, unabhängige Regulierungsstellen und die Wahlverwaltung zusammenführt und klar definierte Zuständigkeiten, regelmäßige Risikobewertungen sowie eine öffentliche Berichterstattung vorsieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft in einem insgesamt günstigen Umfeld tätig sind, und fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft von Anfang an sinnstiftend in die Vorbereitung und Umsetzung EU-bezogener Reformen einbezogen wird; erachtet es als wichtig, die Rechenschaftspflicht und Transparenz in Bezug auf die öffentliche Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft zu verbessern; betont, dass die Zivilgesellschaft entscheidend ist, wenn es darum geht, Demokratie und Pluralismus zu stärken und eine verantwortungsvolle Staatsführung sowie den sozialen Fortschritt zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>zollt den staatlichen Stellen Anerkennung dafür, dass sie die Venedig-Kommission zu dem Paket mit Entwürfen von Gesetzen zur Justiz sowie zum Gesetz über den Rat der Staatsanwaltschaft des Kosovo konsultiert haben; ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass die Regierung die Strategie für Rechtsstaatlichkeit nur teilweise umsetzt und Reformen nicht konsequent durchsetzt sowie dass der Justizrat des Kosovo noch nicht vollständig besetzt ist und es bei der Umsetzung der Justizreformen zu Verzögerungen kommt; ist besorgt darüber, dass die Regierung den erforderlichen untergeordneten Rechtsakt nicht angenommen hat, in dem die Organisationsstruktur und die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen der Sonderermittlungseinheit der Kosovo-Polizei und der Sonderstaatsanwaltschaft festgelegt sind; begrüßt die Fortschritte bei der Ernennung des neuen Vorsitzenden des Rates der Staatsanwaltschaft des Kosovo und geht davon aus, dass die neue Zusammensetzung des Rates nach Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit endgültig festgelegt wird; begrüßt, dass der Justizrat des Kosovo im Rahmen eines transparenten und leistungsorientierten Verfahrens 17 neue Richter ernannt hat, und fordert die Präsidentin des Kosovo nachdrücklich auf, diese Ernennungen unverzüglich zu bestätigen; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, entschlossene Schritte zu unternehmen, um die Mängel zu beheben, und sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften zur Integrität und Rechenschaftspflicht der Justiz an die europäischen Standards und die einschlägigen Empfehlungen der Venedig-Kommission angepasst werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass das Kosovo den Verwaltungsaufwand durch die Umsetzung des Programms zur Verhinderung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für den Zeitraum 2025-2028 und seines Aktionsplans für 2025-2026 verringert hat; begrüßt diese Verbesserung und befürwortet, dass die Änderungen des Gesetzes über öffentliche Bedienstete angenommen wurden, und fordert das Kosovo auf, die öffentliche Verwaltung und den leistungsorientierten öffentlichen Dienst weiter zu verbessern; stellt fest, dass das Kosovo zwar über einen strategischen Rahmen für die öffentliche Verwaltung verfügt, dieser aber nicht wirksam umgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass bei der Korruptionsbekämpfung im Großen und Ganzen nur unzureichende Fortschritte erzielt wurden; bedauert die trotz der eingegangenen Verpflichtungen mangelnden greifbaren strukturellen Fortschritte in diesem Bereich und betont, dass Korruption nach wie vor ein systemisches Problem ist, das die Funktionsfähigkeit öffentlicher Stellen einschränkt und das Vertrauen der Bevölkerung schmälert; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich das Kosovo im Korruptionswahrnehmungsindex 2025 gegenüber 2024 um drei Plätze verschlechtert hat und nunmehr unter 182 Ländern und Gebieten Rang 76 einnimmt, was einen besorgniserregenden Rückschritt gegenüber dem bisherigen Trend einer allmählichen Verbesserung darstellt, wobei das Kosovo jedoch weiterhin vor einigen anderen Ländern der Region rangiert; fordert die staatlichen Stellen auf, unverzüglich konkrete, wirksame und überprüfbare Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention, Ermittlung und Strafverfolgung im Bereich der Korruption zu ergreifen und umzusetzen; fordert insbesondere, dass rasch eine nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung und ein Aktionsplan für den Zeitraum 2025-2028 angenommen werden, dass Vermögensangaben und Integritätspläne verstärkt genutzt werden und dass die Instrumente zur Einziehung in Korruptionsfällen wirksamer genutzt werden; betont, dass die Unabhängigkeit und die operativen Kapazitäten der Korruptionsbekämpfungsstellen gestärkt werden müssen und eine wirksame Koordinierung zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzermittlungsstellen sichergestellt werden muss; weist darauf hin, dass die früheren Empfehlungen der Kommission zur Stärkung der Kapazitäten der Agentur für Korruptionsprävention und zur Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung noch nicht umgesetzt wurden; fordert, dass die Qualität der Ermittlungen von Korruption auf hoher Ebene kontinuierlich verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nur begrenzt Fortschritte erzielt wurden; fordert, dass zeitnah eine nationale Strategie und ein Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angenommen wird; erachtet es als wichtig, gegen kriminelle Netze vorzugehen und zu diesem Zweck die internationale Zusammenarbeit durch den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse sowie die Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich der Strafverfolgung zu stärken; fordert die Nachbarn des Kosovo auf, dem Land die Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu ermöglichen, um die Wirkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu maximieren; betont, dass die Zusammenarbeit im Kampf gegen Drogen verstärkt werden muss; fordert, dass die Maßnahmen in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung weiter angeglichen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der EULEX, die staatlichen Stellen des Kosovo beim Aufbau tragfähiger und unabhängiger rechtsstaatlicher Institutionen zu unterstützen; stellt fest, dass anhaltende Herausforderungen, darunter begrenzte Durchsetzungsbefugnisse, die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit eingeschränkt haben; fordert eine kontinuierliche Neubewertung des Mehrwerts, des Umfangs und der strategischen Ziele der Mission, um ihre Relevanz und Effizienz sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>ist besorgt über die gemeldeten Fälle von übermäßiger Gewaltanwendung und Fehlverhalten einiger kosovarischer Polizeibeamter im Norden des Landes; fordert die Polizei des Kosovo auf, dafür zu sorgen, dass ihr Personal alle Anforderungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte uneingeschränkt einhält; weist erneut darauf hin, dass es in der gemeinsamen Verantwortung aller politischen Vertreter und Menschen im Kosovo liegt, den Frieden und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grundfreiheiten und Menschenrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass ein rechtlicher und institutioneller Rahmen für Menschenrechte zwar weitgehend vorhanden ist, dieser jedoch nach wie vor nicht ausreichend umgesetzt wird; begrüßt, dass die Strategie zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Gemeinschaften angenommen wurde; begrüßt, dass das Kosovo das Urteil des Verfassungsgerichts zum Grundbesitz des Klosters Deçani/Dečani umsetzt; fordert das Kosovo auf, in eine wirksamere Umsetzung des Menschenrechtsrahmens zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Verfassung des Kosovo im Hinblick auf Minderheitenrechte sehr fortschrittlich ist; stellt in diesem Zusammenhang mit Bedauern fest, dass die Versammlung des Kosovo die im Januar 2023 eingegangene Petition, die von fast 500 Personen unterzeichnet wurde, die sich aus historischen Gründen als Bulgaren identifizieren, noch immer nicht behandelt hat, und empfiehlt, ihre Rechte gesetzlich zu verankern und in der Praxis zu gewährleisten, damit die historische, kulturelle und politische Identität der bulgarischen Minderheit geschützt werden kann; fordert das Kosovo auf, dafür zu sorgen, dass alle nach dem Gesetz über den Schutz und der Förderung der Minderheitenrechte anerkannten Minderheiten und die Mitglieder ihrer Gemeinschaften vollständig in die Verfassung des Landes aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass das Strafvollzugssystem im Kosovo weitgehend an die Mindestgrundsätze der VN und des Europarats angeglichen ist; fordert einen besseren Schutz der Rechte von Häftlingen, insbesondere von Insassinnen, Angehörigen von Minderheiten sowie Häftlingen mit psychischen Problemen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte schutzbedürftiger Gruppen und von Personen, die Minderheiten angehören, konsequenter umgesetzt werden müssen, insbesondere hinsichtlich ihrer Vertretung in öffentlichen Einrichtungen und des Sprachgebrauchs, und dass zu Diesem Zweck unter anderem sichergestellt werden muss, dass sie gleichberechtigten und wirksamen Zugang zu staatlicher Bildung in ihrer Muttersprache sowie zu medizinischer Versorgung und öffentlichen Dienstleistungen haben, dass ihre Sprach- und Eigentumsrechte geachtet werden, dass sie in der zentralen und lokalen Verwaltung angemessen vertreten sind und dass das materielle und immaterielle religiöse, traditionelle und kulturelle Erbe geschützt wird; fordert das Kosovo auf, seine Bemühungen zu intensivieren, um Minderheiten Chancengleichheit und eine angemessene Vertretung im politischen und kulturellen Leben, in den öffentlichen Medien, in der Verwaltung und in der Justiz zu bieten; fordert, dass religiöse Minderheiten im Kosovo geschützt werden und der Zugang zu Gotteshäusern gewährleistet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bedauert, dass Frauen aus Minderheitengruppen – insbesondere aus den Gemeinschaften der Roma, der Aschkali und der Ägypter – vor allem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Zugang zur Gesundheitsversorgung zahlreichen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind; ist besorgt darüber, dass die Verwaltung im Kosovo Minderheitengruppen nicht angemessen vertritt und dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen nach wie vor gering ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert das Kosovo auf, seine bestehenden Mechanismen zum Schutz der Rechte von Minderheiten, Religionsgemeinschaften und der LGBTIQ+-Gemeinschaft besser umzusetzen und zu diesem Zweck das neue, noch nicht angenommene Zivilgesetzbuch fertigzustellen; ist weiterhin besorgt darüber, dass Frauen und LGBTIQ-Personen nach wie vor diskriminierenden Äußerungen ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau im Kosovo gestärkt werden müssen; stellt fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt weitgehend vorhanden ist; begrüßt, dass die Mittel für spezialisierte Unterstützungsdienste aufgestockt wurden, darunter für Unterkünfte für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, dass eine voll funktionsfähige Datenbank zur Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt eingerichtet wurde und dass weiterhin Aufklärungsarbeit geleistet wird; ist besorgt darüber, dass geschlechtsspezifische Gewalt fortbesteht und dass die Umsetzung und Durchsetzung weiterhin unzureichend sind, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Frauen, vor allem aus Minderheitengemeinschaften, nach wie vor verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen erneut auf, den internen Dialog zu verbessern und aufrichtig und unmittelbar mit den unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen der Kosovo-Serben, insbesondere im Norden, zusammenzuarbeiten, um Vertrauen zu schaffen, das Alltagsleben der Kosovo-Serben zu erleichtern und ihre erfolgreiche Integration zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass die Regierung die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2025-2030 sowie den dazugehörigen Aktionsplan für den Zeitraum 2025-2027 verabschiedet hat; bedauert jedoch, dass das Kosovo das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch nicht angenommen hat; ist besorgt darüber, dass das Kosovo den Besitzstand der EU in diesem Bereich noch nicht ausreichend übernommen hat und dass Menschen mit Behinderungen, darunter auch Kinder, beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Dienstleistungen mit Diskriminierung und Hindernissen konfrontiert sind; fordert die staatlichen Stellen auf, die Rechte dieser Personen besser zu schützen und den Gesetzentwurf über die Anerkennung des Status sowie über Leistungen und Dienste anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, das multikulturelle Erbe des Kosovo, einschließlich der kroatischen Gemeinschaft, zu schützen und gleichzeitig eine nachhaltige lokale Entwicklung und das gemeinschaftliche Engagement zu unterstützen; begrüßt das von der EU finanzierte Projekt, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen durchgeführt wird und auf die Erhaltung und Wiederbelebung des kulturellen Erbes von Janjeva/Janjevo abzielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bedauert, dass die Versammlung des Kosovo den neuen Entwurf des Schulbuchgesetzes noch nicht angenommen hat; ist besorgt darüber, dass die Umsetzung der Bildungsstrategie des Kosovo für den Zeitraum 2022-2026 im Rückstand ist und dass die Mittel für die öffentliche Grundschulbildung weiter gekürzt werden; fordert das Kosovo auf, das Verfahren für die Annahme des Entwurfs des Schulbuchgesetzes abzuschließen, die Überarbeitung der derzeitigen Schulbücher fertigzustellen und Lehrkräften kontinuierliche und systematische Schulungen anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt die pluralistische Medienlandschaft des Kosovo zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass diese weiterhin zerbrechlich und verschiedenen Formen von Druck ausgesetzt ist; bedauert zutiefst die mangelnden Fortschritte bei der Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des tatsächlichen Schutzes von Journalistinnen und Journalisten; bedauert, dass das Kosovo in der Rangliste der Pressefreiheit 2025 um 24 Plätze auf Rang 99 zurückgefallen ist, was einen bedeutenden und besorgniserregenden Rückschritt darstellt; stellt fest, dass die Pressefreiheit ein grundlegender europäischer Wert ist und dass das Kosovo wirksamere Maßnahmen als bisher ergreifen muss, um sie zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>bekräftigt seine tiefe Besorgnis darüber, dass sich das Medienumfeld und das Arbeitsklima für Fachkräfte im Informationsbereich verschlechtert haben, und hält es insbesondere für höchst bedenklich, dass Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende angegriffen und bedroht werden, wozu auch beleidigende Äußerungen hochrangiger Amtsträgerinnen und Amtsträger des Kosovo gegenüber den Medien während des Wahlkampfs zählen; bedauert, dass der Entwurf eines Gesetzes über den Schutz journalistischer Quellen noch immer nicht verabschiedet wurde, wodurch Journalistinnen und Journalisten keinen angemessenen Rechtsschutz genießen; betont, dass körperliche Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten unter keinen Umständen hingenommen werden dürfen, und fordert, dass in Bezug auf sämtliche gegen Medienschaffende gerichteten Drohungen strengere Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden sowie die medienbezogenen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand, insbesondere an das Europäische Medienfreiheitsgesetz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (ABl. L, 2024/1083, 17.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1083/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die EU-Richtlinie gegen SLAPP-Klagen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (ABl. L, 2024/1069, 16.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, sowie an andere einschlägige internationale Menschenrechtsverpflichtungen angepasst werden; fordert die staatlichen Stellen in dieser Hinsicht auf, umgehend konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten, gegen Einschüchterung vorzugehen und für ein Umfeld zu sorgen, in dem ein freier und pluralistischer Journalismus gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>ist zutiefst besorgt über Berichte, wonach Journalistinnen und Journalisten von politischen Akteuren und organisierten kriminellen Gruppen unter Druck gesetzt werden, was zu Fällen von Selbstzensur geführt hat; stellt fest, dass Journalistinnen und Journalisten aus Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit oder ihren Arbeitsplatz möglicherweise davon absehen, kritische investigative Berichterstattung zu betreiben; hebt ferner Berichte hervor, wonach staatliche Stellen Werbung von Medien, die kritische Inhalte veröffentlichen, zurückziehen können, wodurch indirekter wirtschaftlicher Druck ausgeübt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>	bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Kosovo „Radiotelevizioni i Kosovës / Radio-televizija Kosova“ (RTK) noch aussteht, und fordert daher, dass dieser zeitnah angenommen wird; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nachhaltig finanziert wird und seine Unabhängigkeit gewahrt bleibt; bedauert, dass die Stelle des Generaldirektors der RTK seit September 2024 unbesetzt ist und dass der Vorstand der RTK seit Dezember 2024 nicht beschlussfähig ist, was dazu führt, dass die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt faktisch handlungsunfähig ist und ihren Auftrag nicht erfüllen kann; fordert, dass die RTK einer ausgewogenen, repräsentativen und politisch unabhängigen Aufsicht unterliegt; fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, die Mitglieder des RTK-Vorstands und den Generaldirektor der RTK in einem transparenten und leistungsorientierten Verfahren zu ernennen, um das wirksame Funktionieren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Kosovo zu gewährleisten; betont, dass bei jeder Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt die redaktionelle Unabhängigkeit gewahrt, politische Einflussnahme verhindert und eine nachhaltige und transparente Finanzierung sichergestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in dem über Menschenhandel aus dem Jahr 2025 hervorgehoben wird, dass die zuständigen staatlichen Stellen im Kosovo die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig erfüllt haben, obwohl sie verstärkte Anstrengungen unter Beweis gestellt haben, einschließlich verbesserter Strafverfolgungsquoten und verstärkter Unterstützung für Opfer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>ist besorgt darüber, dass ausländische Akteure, darunter vor allem staatlich kontrollierte Quellen aus Russland und Serbien, insbesondere in Zeiten von Wahlen zunehmend Desinformationen – unter anderem über interethnische Spannungen – in den Ländern der Region verbreiten, was die politische Polarisierung weiter verschärft; ist nach wie vor ernsthaft besorgt über böswillige Einflussnahme aus dem Ausland, Destabilisierungsbemühungen und hybride Bedrohungen, einschließlich KI-generierter Desinformation und koordinierter Online-Kampagnen, die darauf abzielen, politische Prozesse und die öffentliche Meinung zu beeinflussen; fordert, dass die institutionelle Reaktion verstärkt und die Medienkompetenz verbessert wird und zu diesem Zweck Maßnahmen wie eine umfassendere Lehrkräfteausbildung, moderne Unterrichtsmaterialien und eine verstärkte Zusammenarbeit mit unabhängigen Medien, Faktenprüfungsorganisationen und einschlägigen EU-Programmen ergriffen werden, damit kritisches Denken und ein verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien gefördert werden; fordert das Kosovo und seine regionalen Partner auf, geeint zu bleiben und die Zusammenarbeit in der Region weiter zu stärken, wobei auch die Zusammenarbeit zwischen Europa und dem Kosovo ausgebaut werden muss, um externen Bedrohungen, Desinformation, Einflussnahme aus dem Ausland sowie Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die Aussicht des Landes und der Region auf einen Beitritt zur EU zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>würdigt das aktive Engagement des Kosovo für eine Reihe regionaler Kooperationsinitiativen, etwa das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen, die Energiegemeinschaft, die Verkehrsgemeinschaft, den Südosteuropäischen Kooperationsprozess und den Regionalen Kooperationsrat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt, dass die staatlichen Stellen des Kosovo den Fahrplan für eine nachhaltige Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen und Explosivstoffen sowie den unerlaubten Handel damit erfolgreich umgesetzt haben; begrüßt, dass die Vorschriften des Feuerwaffenprotokolls der Vereinten Nationen in hohem Maße eingehalten werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aussöhnung und gutnachbarschaftliche Beziehungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es für die Aussichten des Kosovo auf einen Beitritt zur EU wesentlich und unerlässlich ist, die Beziehungen zu Serbien zu normalisieren und sämtliche im Rahmen des Dialogs zwischen Belgrad und Prishtina/Priština getroffenen Vereinbarungen umzusetzen, und dass dies auch künftig ein zentrales Anliegen sein wird; betont, dass konkrete, dauerhafte und überprüfbare Fortschritte in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung sind, um die regionale Stabilität zu stärken und die Aussichten des Landes auf einen Beitritt zur EU voranzubringen; betont, dass die Normalisierung nicht vernachlässigt werden darf, sondern weiterhin höchste politische Priorität haben muss; betont, dass es wichtig ist, die Vermittlungsbemühungen der EU zwischen den Parteien weiter zu verstärken, um den derzeitigen Stillstand zu beenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt, dass es den von der EU geförderten Dialog uneingeschränkt unterstützt, und begrüßt, dass das Mandat von Peter Sørensen in seiner Eigenschaft als EU-Sonderbeauftragter für den Dialog zwischen Belgrad und Prishtina/Priština bis zum 29. Februar 2028 verlängert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert erneut, dass die Qualität des Dialogprozesses durch die Beteiligung von Frauen, durch mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und durch eine sinnstiftende Einbeziehung der Zivilgesellschaft verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>erachtet es nach wie vor als wichtig, dass sich die staatlichen Stellen des Kosovo als auch Serbiens konstruktiv um die Umsetzung des Abkommens über den Weg zur Normalisierung und seines Anhangs zur Durchführung bemühen, das für beide Parteien nach wie vor gültig und rechtlich bindend ist; fordert das Kosovo und Serbien auf, das Brüsseler Abkommen und das Ohrid-Abkommen vollumfänglich umzusetzen, d. h. die Vereinigung/Gemeinschaft der Gemeinden mit serbischer Mehrheit zu gründen, seitens Serbiens keine Einwände gegen die Mitgliedschaft des Kosovo in regionalen und internationalen Organisationen zu erheben und keine einseitigen Maßnahmen zu ergreifen, durch die der Dialog gefährdet werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt die am 14. März 2026 erzielte Einigung über die Umsetzung des Ausländergesetzes des Kosovo, mit dem Abhilfemaßnahmen für Mitglieder der serbischen Gemeinschaft eingeführt werden; stellt fest, dass mit dieser Regelung dazu beigetragen wird, einen fortwährenden Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen, und dem Risiko eines De-facto-Ausschlusses der Kosovo-Serben entgegengewirkt wird; betont, dass solche Lösungen zur Vertrauensbildung beitragen und einen positiven Schritt hin zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Prishtina/Priština und zur Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Norden des Kosovo zahlreiche von Serbien geförderte Einrichtungen ohne vorherige Abstimmung geschlossen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>erwartet, dass Serbien uneingeschränkt mit dem Kosovo zusammenarbeitet, damit die Täter des im Jahr 2023 in Banjska verübten Terroranschlags endlich vor Gericht gestellt werden können; verurteilt, dass Serbien noch immer keine strafrechtlichen Schritte gegen die Verantwortlichen eingeleitet hat, insbesondere gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Srpska Lista, Milan Radoičić; bekräftigt, dass alle Personen, die für Gewalttaten verantwortlich sind, im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und in einem ordnungsgemäßen Verfahren unverzüglich zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; verurteilt aufs Schärfste den im November 2024 verübten Anschlag auf den Kanal Ibër-Lepenc/Ibar-Lepenac im Norden des Kosovo und fordert, dass die Täter rasch festgenommen und vor Gericht gestellt werden; fordert Serbien auf, unverzüglich auf das im Januar 2025 eingereichte Ersuchen des Kosovo um Rechtshilfe im Zusammenhang mit diesem Anschlag zu reagieren und uneingeschränkt an den Ermittlungen mitzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass nach wie vor unklar ist, was mit den bis zu 1 590 Vermissten geschehen ist, und dass zwischen April 2024 und dem Ende des Berichtszeitraums im September 2025 nur das Schicksal von lediglich 26 Vermissten aufgeklärt werden konnte; fordert sowohl das Kosovo als auch Serbien auf, sich konstruktiv und in gutem Glauben an allen fachlichen Beratungen zu beteiligen, in denen das Schicksal der verbleibenden vermissten Personen geklärt werden soll, auch im Rahmen der Unterarbeitsgruppe für kriminaltechnische Fragen, und von jeglicher Politisierung abzusehen; begrüßt die erste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses für vermisste Personen, die von den Chefunterhändlern des Kosovo und Serbiens im Januar 2026 im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs einberufen wurde, und fordert eine weitere Zusammenarbeit, um die Ermittlung von Massengräbern und den Informationsaustausch zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert Serbien auf, sämtliche mit dem Krieg 1998-1999 im Kosovo im Zusammenhang stehenden Polizei- und Militärdokumente freizugeben, die entsprechenden Archive zu öffnen und diese Informationen offenzulegen, um Wahrheit und Gerechtigkeit walten lassen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können, auch in Fällen sexueller Gewalt in Konflikten; stellt fest, dass noch keine allgemeine Vereinbarung über den Austausch über solche Informationen umgesetzt wurde, und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass höhere Geheimhaltungsstufen festgelegt wurden, was die Gefahr birgt, dass weitere Verzögerungen eintreten, bevor die Justiz tätig werden kann und die überlebenden Opfer als solche anerkannt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass für den uneingeschränkten Zugang zu den Archiven des Geheimdienstes des jugoslawischen Staates (Uprava državne bezbednosti – UDBA) und des Geheimdienstes der jugoslawischen Volksarmee (Kontraobaveštajna služba – KOS) gesorgt werden muss, darunter auch zu den Archiven in Prishtina/Priština und Belgrad, damit Straftaten und kriminelle Organisationen aus der Zeit des Kommunismus gründlich untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können; betont, dass die Öffnung dieser Archive in der gesamten Region dazu dienen könnte, die Wahrheitsfindung voranzubringen und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen sowie zur Aussöhnung und zur Konsolidierung der demokratischen Regierungsführung beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert das Kosovo auf, sich weiterhin an zahlreichen Initiativen der regionalen Zusammenarbeit zu beteiligen; bekräftigt, dass die NATO-geführte Kosovo-Truppe für die allgemeine Sicherheit wichtig ist, und würdigt ihre anhaltenden Bemühungen, sowohl im Kosovo als auch in der gesamten Westbalkanregion ein sicheres Umfeld zu schaffen und zu wahren; weist darauf hin, dass die Mission für den derzeitigen Aufbau der Sicherheitskräfte des Kosovo wichtig ist, da sie Beratung, Ausbildung und Unterstützung im Bereich Kapazitätsaufbau bereitstellt; fordert die Mitgliedstaaten, die zur Kosovo-Truppe beitragen, auf, von einer Reduzierung ihrer Truppenstärke abzusehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert als Teil eines breiter angelegten Engagements für Pluralismus, Versöhnung und die Achtung des gemeinsamen Kulturerbes Europas erneute Anstrengungen zum Schutz des religiösen und kulturellen Erbes im Kosovo, zu dem orthodoxe, islamische und katholische Stätten sowie Stätten anderer Glaubensgemeinschaften zählen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass das Kosovo in den Bereichen Wirtschafts- und Währungspolitik sowie Wettbewerbsfähigkeit mäßig gut vorbereitet ist; betont, dass das Kosovo seinen Haushaltsrahmen an den Besitzstand der EU angleichen und strukturelle Schwächen angehen muss, insbesondere die begrenzte Fertigungsbasis sowie die Tatsache, dass KMU nur schwer Zugang zu Finanzmitteln erhalten; betont, dass es wichtig ist, für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen, die Arbeitslosigkeit zu verringern und das Sozialschutzsystem des Landes im Einklang mit dem sozialen Besitzstand der EU zu stärken; betont, dass es umfassendere Reformen vornehmen muss, um die verbleibenden strukturellen Schwächen zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt die Feststellung der Kommission, dass das Kosovo einige Fortschritte beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt hat, insbesondere durch stärkeres Wachstum, einen soliden und widerstandsfähigen Bankensektor, die Verringerung der Schattenwirtschaft und die schnellere Beilegung von Handelsstreitigkeiten; stellt fest, dass die Schattenwirtschaft weiterhin ausgeprägt ist, und fordert die staatlichen Stellen auf, der Arbeitsaufsichtsstelle die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt, dass das Handelsgericht des Kosovo Fälle von Rechten des geistigen Eigentums wirksam bearbeitet; fordert das Handelsgericht auf, weiter mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert einen angemessenen Arbeitsschutz, gerechte Löhne und die Durchsetzung des Arbeitsrechts im Einklang mit den EU-Standards; bedauert, dass der soziale Dialog im Kosovo nach wie vor begrenzt ist; fordert, dass für den Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner gezielte Unterstützung bereitgestellt wird; fordert die staatlichen Stellen auf, die Unabhängigkeit und die Rechtmäßigkeit anerkannter Gewerkschaften sowie die Grundrechte der Arbeitnehmer, insbesondere das Recht auf Tarifverhandlungen, sowohl rechtlich als auch in der Praxis im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zu gewährleisten; fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, das Mandat des Wirtschafts- und Sozialrates zu verlängern, den sozialen Dialog zu fördern und die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan zu nutzen, um den Kapazitätsaufbau der Sozialpartner zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Konsolidierung des Besoldungssystems im Rahmen des Gesetzes über die Gehälter im öffentlichen Dienst; bedauert jedoch, dass die berufliche Einstufung und die Systematisierung von Stellenbezeichnungen noch immer nicht begonnen wurde sowie die Befassung mit dem Urteil des Verfassungsgerichts, wonach einige Bestimmungen verfassungswidrig sind, nach wie vor aussteht; fordert die staatlichen Stellen auf, den Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung der öffentlichen Finanzen anzunehmen und die Bewertung der Haushaltsrisiken und die Verfahren für öffentliche Investitionen in die Rechtsvorschriften aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Geburt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt liegt und dass die Kindersterblichkeit nach wie vor die höchste in der Region ist und deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt; bedauert, dass die Fortschritte auf dem Weg zu einer universellen Gesundheitsversorgung unverändert sehr begrenzt sind und dass erhebliche Ineffizienzen fortbestehen; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen besseren Zugang zu Gesundheitsdiensten erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert das Kosovo auf, einer hochwertigen beruflichen Bildung, einer stärkeren Verknüpfung von Bildung und dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt sowie der gezielten Unterstützung für junge Unternehmer und Forscher Vorrang einzuräumen, damit jungen Menschen im Land glaubhafte Perspektiven eröffnet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert das Kosovo auf, auch künftig Abkommen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit den EU-Mitgliedstaaten abzuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass das Kosovo einige Fortschritte bei der Vorbereitung auf den digitalen Wandel erzielt hat, unter anderem beim Ausbau der Online-Dienste und der 5G-Abdeckung; bedauert, dass derzeit nur 10 % der öffentlichen Dienste online angeboten werden und dass die Digitalisierung nach wie vor fragmentiert ist; betont, dass das Kosovo seine Rechtsvorschriften an die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Digitalbereich angleichen muss, auch an den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, die NIS-2-Richtlinie, das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit, das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und den EU-Rahmen für die digitale Identität; bedauert, dass das Kosovo nur 8 von 14 Vorschriften des abgeleiteten Rechts, die sich aus dem Gesetz über die Cybersicherheit ergeben, übernommen hat und dass sowohl die Agentur für Cybersicherheit als auch der Nationale Rat für Cybersicherheit noch nicht vollständig einsatzbereit sind; fordert, dass das Kosovo eine umfassende E-Governance-Strategie annimmt, die mit den EU-Standards im Einklang steht, und dass die Interoperabilität der Systeme der öffentlichen Verwaltung verbessert wird; fordert das Kosovo auf, die Digitalisierung intensiver zu fördern und sichere digitale öffentliche Dienste weiterzuentwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt, dass das Kosovo die ersten Schritte zu einem strategischeren Ansatz für Forschung und Innovation unternommen und dabei auch mit der Finanzierung von Innovationsförderungsmaßnahmen begonnen hat und sich am Netz europäischer digitaler Innovationszentren beteiligt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission, Verhandlungen über die Ausweitung der EU-Regelung „Roaming zu Inlandspreisen“ auf die Westbalkanländer, einschließlich des Kosovo, aufzunehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen greifbare Vorteile zu verschaffen und die regionale Vernetzung zu verbessern; stellt fest, dass diese Initiative auf bestehenden regionalen Roaming-Vereinbarungen aufbaut; fordert, dass die Verhandlungsmandate rasch angenommen und die Abkommen zeitnah abgeschlossen werden, damit eine schnelle und wirksame Integration in den EU-Raum „Roaming zu Inlandspreisen“ erfolgen kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Energie, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Konnektivität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass das Kosovo nach wie vor stark auf veraltete Kohlekraftwerke angewiesen ist und stärker in die Energieeffizienz investieren muss; begrüßt, dass in der Energiebranche einige Fortschritte erzielt wurden, insbesondere die Einleitung einer Auktion für die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Erzeugungskapazität von 100 MW; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, den grünen Wandel zu beschleunigen und seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Kohlekraftwerken erheblich zu verringern; fordert die EU auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um dem Kosovo dabei zu helfen, diese Ziele zu erreichen; fordert die Regierung des Kosovo auf, in einen diversifizierten Energiemix zu investieren, mit dem die Versorgungssicherheit gestärkt wird; fordert das Kosovo auf, seine Bemühungen um die Integration seines Strommarkts in die europäischen Strommärkte fortzusetzen, unter anderem durch die wirksame Umsetzung von Strommarktreformen und eine verstärkte länderübergreifende Zusammenarbeit in der Strombranche;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert das Kosovo auf, seine institutionellen und administrativen Kapazitäten zur Umsetzung strategischer Infrastrukturprojekte zu stärken, unter anderem durch die Durchführung umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der Planungsphase, und noch ausstehende Projekte im Bereich der Verkehrs- und Energievernetzung weiter umzusetzen; fordert die Kommission und das Kosovo auf, strategischen Konnektivitätsprojekten Vorrang einzuräumen, die die Westbalkanregion mit den europäischen Verkehrs-, Energie- und Digitalkorridoren sowie dem Schwarzmeerraum verbinden, unter anderem durch Energieverbundnetze, Maßnahmen für Energieeffizienz, Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen, die Integration in den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) und die Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln; betont, dass mit derartigen Investitionen die sozioökonomische Konvergenz, die geostrategische Widerstandsfähigkeit und die wirtschaftliche Sicherheit Europas gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert das Kosovo nachdrücklich auf, die Schutzgebiete im Land zu vergrößern und dafür zu sorgen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Schutzgebiete und Stätten des kulturhistorischen Erbes so zu bewirtschaften, dass die biologische Vielfalt erhalten bleibt, darunter auch die wichtigsten Lebensräume des vom Aussterben bedrohten Balkanluchses; begrüßt, dass das Kosovo die Zusammenarbeit mit Nordmazedonien und Albanien in Bezug auf den länderübergreifenden Nationalpark Sharr bzw. Šar Planina fortsetzt; fordert das Kosovo auf, die Zusammenarbeit mit seinen Nachbarländern weiter zu intensivieren und rascher voranzutreiben, um länderübergreifende Schutzgebiete auszuweisen und kohärente länderübergreifende Bewirtschaftungspläne zu erstellen; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, das Gesetz über die Abfallbewirtschaftung zu ändern und das Gesetz über den Klimawandel umzusetzen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin, der Regierung und der Versammlung des Kosovo zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>