<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0221</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung zu der Förderung der transnationalen Governance im Bereich Wasser im Interesse der Konfliktverhütung und des Friedens</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0150/2026 - Berichterstatter: Leoluca Orlando)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RECOM><TI><STRING BOLD="on">Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2026 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der Förderung der transnationalen Governance im Bereich Wasser im Interesse der Konfliktverhütung und des Friedens (2025/2216(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Wasserkonvention) von 1992,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025 zu der Europäischen Wasserresilienzstrategie<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/576, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/576/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2025 mit dem Titel „Europäische Wasserresilienzstrategie“ (COM(2025)0280),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2022 mit dem Titel „Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 2023 abgehaltene UN-Wasserkonferenz und die dort angenommene Aktionsagenda für Wasser sowie auf die 2026 anstehende UN-Wasserkonferenz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das im August 2010 vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte veröffentlichte Informationsblatt mit dem Titel „The Right to Water“ (Das Recht auf Wasser),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Instituts für Wasser, Umwelt und Gesundheit der Universität der Vereinten Nationen vom 20. Januar 2026 mit dem Titel „Global Water Bankrupcy – Living Beyond Our Hydrological Means in the Post-Crisis Era“ (Globale Wasserinsolvenz: Leben jenseits unserer hydrologischen Möglichkeiten in der Zeit nach der Krise),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2018 zur Wasserdiplomatie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2021 über Wasser im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Leitlinien für einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung vom 17. Juni 2019,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2025 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4390, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4390/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2026 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0014.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 4. Dezember 2024 mit dem Titel „Wasserpolitik – Stärkung der Handlungskompetenz von jungen Menschen, Frauen, Indigenen und lokalen Gemeinschaften“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/769, 11.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/769/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0150/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser für das Überleben der Menschheit und aller Lebewesen auf der Erde unabdingbar ist und daher als gemeinsames öffentliches und globales Gut nachhaltig und gerecht bewirtschaftet werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu hygienisch unbedenklichem Trinkwasser und Sanitärversorgung ein Menschenrecht ist und eine Voraussetzung für Gesundheit, Stabilität, Sicherheit, Frieden und den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte darstellt; in der Erwägung, dass eine schlechte Wasser-Governance, Wasserknappheit und ein ungleicher Zugang zu Wasser zu Instabilität, Konflikten und Vertreibung beitragen können; in der Erwägung, dass rund 2,2 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu sicher bewirtschaftetem Trinkwasser haben, 3,5 Milliarden Menschen keine sicher bewirtschaftete Abwasserentsorgung haben und rund 4 Milliarden Menschen mindestens einen Monat im Jahr unter schwerer Wasserknappheit leiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass eine unzureichende Wasser- und Sanitärversorgung erheblich zur Ausbreitung vermeidbarer Infektionskrankheiten wie Cholera, Malaria und Magen-Darm-Erkrankungen beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel und umweltschädigende menschliche Aktivitäten eine schwerwiegende Bedrohung für Wasserressourcen darstellen und den Wasserstress verschärfen; in der Erwägung, dass die zunehmende Belastung der Wasserressourcen, die dem raschen Bevölkerungswachstum, dem steigenden Bedarf und einer nicht nachhaltigen Wasser- und Landnutzung geschuldet ist, zu Wasserknappheit, Hunger und Konflikten beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass in jedem der letzten sechs Jahre nur etwa ein Drittel des kontinentalen Einzugsgebiets normale Wassereinleitungsbedingungen aufwies; in der Erwägung, dass 90 % aller Naturkatastrophen wasserbedingt sind; in der Erwägung, dass die Unberechenbarkeit der Wasserkreisläufe aufgrund des Klimawandels zunimmt und dass es zu heftigen Schwankungen zwischen schweren Dürren und verheerenden Überschwemmungen kommt; in der Erwägung, dass in den letzten Jahren in allen Gletscherregionen weltweit Eisverlust zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil der Verschmutzung der Süßwasserressourcen auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Wassermenge und -qualität gleichermaßen wichtig sind; in der Erwägung, dass eine angemessene Bewirtschaftung beider Aspekte sowohl wirtschaftliche als auch soziale Chancen schafft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei 60 % der weltweiten Süßwasserläufe um grenzüberschreitende Grundwasserleiter, Seen und Flusseinzugsgebiete handelt, die sich über das Staatsgebiet von zwei oder mehr Ländern erstrecken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Wasser trotz Fortschritten weltweit noch unzureichend ist; in der Erwägung, dass von 153 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die sich grenzüberschreitende Gewässer teilen, nur 43 operative Vereinbarungen getroffen haben; in der Erwägung, dass mehr als 20 Länder über keine Vereinbarungen dieser Art verfügen, wobei in Asien und Lateinamerika besonders geringe Fortschritte zu verzeichnen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass eine starke Governance im Bereich Wasser sowie Transparenz und Kontrolle bei der Wasser- und Sanitärversorgung dafür sorgen, dass finanzielle Mittel für Zwecke verwendet werden, die dem öffentlichen Interesse entsprechen und die nachhaltige Entwicklung vorantreiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasserstress und einseitige Aktionen einzelner Länder mit Folgen für grenzüberschreitende Gewässer, wie Verschmutzung, Übernutzung oder der Bau von Infrastruktur, Auswirkungen auf alle an diese Gewässer angrenzenden Länder haben können; in der Erwägung, dass Streitigkeiten über den Zugang zu Wasser zu größeren Konflikten und zum wirtschaftlichen Zusammenbruch führen bzw. diese weiter befeuern können, was wiederum weitreichende Folgen für die regionale Stabilität und die Sicherheit der Menschen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit in den letzten Jahren von Konflikten um Wasserressourcen überschattet wurde; in der Erwägung, dass trotz der Fortschritte bei der Trinkwasserversorgung und der Sanitärversorgung in den letzten zehn Jahren Milliarden von Menschen weltweit nach wie vor keinen Zugang zu grundlegender Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung haben, wodurch sie einem erhöhten Krankheitsrisiko und der Gefahr einer noch stärkeren sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass bestimmte Gruppen, insbesondere Frauen, Kinder, Flüchtlinge, indigene Völker, unterprivilegierte Gemeinschaften, Menschen mit Behinderungen und andere Gruppen, bei der Planung und Entwicklung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur häufig unberücksichtigt bleiben oder diskriminiert werden; in der Erwägung, dass sich Umweltzerstörung und klimabedingte Risiken tendenziell unverhältnismäßig stark auf arme und marginalisierte Gemeinschaften auswirken; in der Erwägung, dass diese Bedingungen zunehmend von kriminellen Netzen, terroristischen Organisationen und lokalen Milizen ausgenutzt werden, um ihren Einfluss zu stärken und ihre Agenden voranzutreiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass nur ein gerechter und nachhaltiger Zugang zu den Wasserressourcen eine langfristige Vorhersehbarkeit für alle sicherstellen kann; in der Erwägung, dass eine strategische grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Wasserressourcen es ermöglicht, menschliche Aktivitäten nachhaltig zu gestalten und sich gemeinsam auf unvorhersehbare hydrologische Zyklen vorzubereiten, zum Wohle aller Anrainerstaaten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der Pakt für den Mittelmeerraum einen Rahmen für verstärkte regionale Zusammenarbeit bietet; in der Erwägung, dass angesichts der zunehmenden Belastung der gemeinsamen Wasserressourcen im gesamten Mittelmeerraum, auch in Regionen wie dem östlichen Mittelmeerraum und Nordafrika, die Wasserdiplomatie als vorrangige Maßnahme in den Pakt aufgenommen werden sollte; in der Erwägung, dass eine kooperative Wasserbewirtschaftung, gemeinsame Infrastrukturprojekte und der Dialog über grenzüberschreitende Ressourcen als wichtige Instrumente für Konfliktverhütung, Klimaresilienz und nachhaltige Entwicklung anerkannt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass bewaffnete Konflikte und die Besetzung von Gebieten die Zugänglichkeit von Wasser und die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Wasser erheblich beeinträchtigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die auf globaler Ebene eingegangenen politischen Verpflichtungen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung bislang nicht mit den erforderlichen Finanzmitteln oder Maßnahmen vor Ort einhergehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass im humanitären Völkerrecht, insbesondere in den Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1977, ausdrücklich der Schutz für Staudämme und andere „Anlagen oder Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten“, vorgesehen ist; in der Erwägung, dass Angriffe auf die Wasserversorgung, einschließlich des gezielten Vorgehens gegen Wassersysteme und -anlagen oder der daraus resultierenden Umweltschäden, eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. als Ökozid bewertet werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass gezielte Angriffe auf Wasserversorgungsanlagen und Wasserinfrastruktur sowie deren Instrumentalisierung in der modernen Kriegsführung immer häufiger vorkommen, wie zuletzt durch die verheerende Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine durch Russland im Jahr 2023 belegt; in der Erwägung, dass die Zerstörung des Kachowka-Staudamms schwere Umweltschäden nach sich zog, zu denen Überschwemmungen, die Verschmutzung von Süßwasserressourcen, der Verlust an biologischer Vielfalt und die langfristige Schädigung von Ökosystemen zählen, und zudem Todesfälle verursacht und dazu geführt hat, dass große Teile der Zivilbevölkerung vertrieben und um den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Lebensgrundlagen gebracht wurden; in der Erwägung, dass die Zerstörung des Staudamms die nukleare Sicherheit des nahegelegenen Kernkraftwerks Saporischschja schwerwiegend gefährdet hat; in der Erwägung, dass infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine derzeit etwa 1,7 Millionen Kinder in der Ukraine keinen sicheren Zugang zu sauberem Wasser haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament die vorsätzliche, als Mittel der Kriegsführung eingesetzte Zerstörung der Wasserinfrastruktur, einschließlich der Staudämme, durch Russland aufs Schärfste verurteilt hat; in der Erwägung, dass die Zerstörung schwere Umweltschäden verursacht, die Wasserversorgungssicherheit beeinträchtigt und die Zivilbevölkerung gefährdet hat; in der Erwägung, dass solche Handlungen Verstöße gegen das Völkerrecht darstellen, für die die Verantwortlichen umfassend zur Rechenschaft gezogen werden müssen; in der Erwägung, dass die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die Ukraine weiterhin bei der Ermittlung der Täter unterstützen, damit diese wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU die gemeinsamen israelisch-palästinensischen Mechanismen für die Governance im Bereich Wasser unterstützt, die auch die Wiederbelebung bestehender Rahmenwerke wie des Gemeinsamen Wasserausschusses (Joint Water Committee) mit einschließen und darauf ausgerichtet sind, eine gerechte Wasserverteilung, mehr Transparenz und einen wirksamen Ausbau der Infrastruktur zu fördern; in der Erwägung, dass der ungleiche Zugang zu gemeinsamen Wasserressourcen nach wie vor eine strukturelle Triebkraft für die Instabilität im Nahen Osten ist, insbesondere im Jordanbecken, wo historische und anhaltende Ungleichgewichte bei der Zuweisung und Kontrolle für palästinensische Gemeinden die sozioökonomischen Unterschiede vertiefen; in der Erwägung, dass die israelischen Behörden nach den derzeitigen Regelungen de facto den Großteil der Wasserressourcen im Westjordanland unter ihrer Kontrolle haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Konflikt zwischen Israel und der Hamas die umfassende Zerstörung der Infrastruktur für die Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung im Gazastreifen, einschließlich Entsalzungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Verteilungsnetze, zur Folge hatte, was einen Großteil der Bevölkerung vom sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser abgeschnitten und den Bedarf an humanitärer Hilfe erhöht hat; in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Juli 2025 berichtete, dass 89 % der Infrastruktur für die Wasser- und Sanitärversorgung im Gazastreifen durch israelische Streitkräfte beschädigt oder zerstört wurden, sodass über 90 % der Haushalte keine gesicherte Wasserversorgung mehr haben; in der Erwägung, dass die rasche und ungehinderte Lieferung von Materialien, Kraftstoff und technischer Hilfe für die Reparatur und den Wiederaufbau kritischer Wasserinfrastrukturen, einschließlich Rohrleitungen, Entsalzungsanlagen und Kläranlagen, erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die grenzüberschreitenden Auswirkungen der von der Türkei im Rahmen des Südostanatolien-Projekts (Güneydoğu Anadolu Projesi; GAP) durchgeführten groß angelegten Staudammprojekte, einschließlich des Ilısu-Staudamms, den Wasserfluss im Tigris und im Euphrat flussabwärts beeinträchtigen und zu Wasserknappheit, Ernteausfällen und Umweltzerstörung im Irak und in Syrien beigetragen haben; in der Erwägung, dass die türkischen, irakischen und syrischen Interessenträger einen strukturierten und inklusiven, das gesamte Einzugsgebiet umfassenden Dialog über die Bewirtschaftung des Tigris-Euphrat-Flusssystems brauchen, der den Grundsätzen des internationalen Wasserrechts folgt, zu denen auch eine gerechte und angemessene Nutzung und die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass seit der Fertigstellung und Einweihung des Staudamms „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ (GERD) im Jahr 2025, der das wasserpolitische Gleichgewicht im Nilbecken erheblich beeinträchtigen könnte, anhaltende Spannungen zwischen Ägypten und Äthiopien bestehen; in der Erwägung, dass der Grand Ethiopian Renaissance Dam mehrfach im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diskutiert wurde; in der Erwägung, dass alle betroffenen Parteien davon absehen sollten, einseitige Schritte zu unternehmen, die zu einer Verschärfung der Spannungen führen könnten, und vorrangig vertrauensbildende Maßnahmen ergreifen sollten, die Transparenz beim Betrieb des Staudamms und technische Zusammenarbeit bei der Erstellung von Prognosen des Wasserflusses umfassen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass der Fluss Aras für die Landwirtschaft, die wirtschaftliche Entwicklung und das Trinkwasser in Armenien und Aserbaidschan von entscheidender Bedeutung ist, die Wasserqualität und das Volumen des Flusses allerdings Belastungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass, sollten sich Armenien und Aserbaidschan auf ein Abkommen über den gemeinsamen grenzüberschreitenden Wasserlauf einigen, das Mechanismen für den Datenaustausch, eine gemeinsame Überwachung, die Sicherheit von Staudämmen und die gerechte und nachhaltige Zuweisung von Wasser für die landwirtschaftliche und zivile Nutzung vorsieht, der Fluss zu einer gemeinsamen Ressource werden kann, statt als Faktor der Instabilität zu fungieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass sich durch Flüsse und Meeresströmungen transportierte Verschmutzungen und Abfälle an den Küsten anderer Staaten ansammeln und dort ökologische, wirtschaftliche und soziale Schäden verursachen können, unter anderem im Tourismus und in der Fischerei;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasserknappheit und die Verschlechterung der Wasserressourcen auch zu Flucht und Vertreibung in großem Ausmaß führen können, wodurch Ernährungsunsicherheit, Armut und Instabilität in den am stärksten gefährdeten Regionen verschärft werden; in der Erwägung, dass eine der Maßnahmen zur Bewältigung der Ursachen von Migration darin besteht, die Wasserbewirtschaftung in Drittländern zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass sich bewaffnete staatliche und nichtstaatliche Akteure in Konfliktgebieten den geschwächten Zustand der Bevölkerung zunutze machen, um durch die Kontrolle der Wasserressourcen Legitimität zu erlangen; in der Erwägung, dass der Zugang zu Wasser und die Kontrolle über die Wasserinfrastruktur zunehmend für politischen Druck, Zwangsmaßnahmen oder Kriege instrumentalisiert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass öffentlich-private Partnerschaften einen besseren und erschwinglicheren Zugang zu Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene für alle fördern sollten, insbesondere bei der Schaffung von Wasserinfrastrukturen und deren effizienter und nachhaltiger Instandhaltung und Verwaltung; in der Erwägung, dass der Privatsektor durch staatliche Investitionen und politische Maßnahmen darin bestärkt werden und ihm Anreize geboten werden müssen, in Technologien und Bewirtschaftungsverfahren zu investieren, die nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten voranbringen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Rolle der transnationalen Governance im Bereich Wasser im auswärtigen Handeln der EU zu stärken, sodass sie als sinnvolles Instrument zur Verhinderung und Lösung von Konflikten sowie zur Vertrauensbildung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene dient, insbesondere in Gebieten, die durch den Klimawandel und dessen Auswirkungen besonders gefährdet sind und in denen Wasser bereits heute knapp ist, vor allem in Regionen, die von strategischer Bedeutung sind; ausdrücklich anzuerkennen, dass Wasserstress ein bedeutender sicherheitspolitischer, geopolitischer und humanitärer Risikofaktor ist, und die Prävention wasserbezogener Konflikte vollständig in die Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik der EU zu integrieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>das Fehlen operativer Vereinbarungen zwischen Regierungen, die grenzüberschreitende Wassereinzugsgebiete teilen, anzugehen und alles erforderliche Fachwissen der EU sowie technische und finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um Regierungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung solcher Vereinbarungen sowie bei der Einrichtung von Organisationen für Flusseinzugsgebiete zu unterstützen, wobei die Souveränität der Partnerländer und ihre vorrangige Verantwortung für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen uneingeschränkt zu achten sind, damit das Risiko von Spannungen oder Konflikten verringert, die Zusammenarbeit gefördert und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen verbessert wird; Fragen im Zusammenhang mit der transnationalen Governance im Bereich Wasser in bilateralen Dialogen der EU mit den Partnerländern konsequent zur Sprache zu bringen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Bemühungen der Partnerländer, rechtliche Rahmenbedingungen und eine geeignete Politik für eine kooperative Wasserbewirtschaftung zu schaffen, zu unterstützen und die Rolle der transnationalen Governance im Bereich Wasser im auswärtigen Handeln und der Diplomatie der EU zu stärken; zu diesem Zweck den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die EU-Delegationen weltweit mit den entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten, um die grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung vor Ort in den Partnerländern und zwischen diesen zu unterstützen und die Entwicklung und Umsetzung der blauen Diplomatie voranzutreiben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt und durch Global Gateway für eine angemessene und effiziente Finanzierung der transnationalen Governance im Bereich Wasser in der EU im Rahmen des auswärtigen Handelns der Union zu sorgen; die externen Investitionen der EU in den Zugang zu Wasser- und Sanitärversorgung in stärkerem Maße an fragile und von Konflikten betroffene Kontexte anzupassen, um Frieden und Resilienz zu unterstützen, unter anderem durch eine Aufstockung der Mittel für den weltweiten Zugang zu einer klimaresilienten und nachhaltigen Wasserbewirtschaftungs- und Sanitärinfrastruktur; sicherzustellen, dass Infrastruktur- und Energieprojekte, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenpolitik der EU finanziert werden, einschließlich der durch die Europäische Investitionsbank finanzierten Projekte, weiterhin uneingeschränkt im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, die grenzüberschreitenden Wasserbeziehungen, den gleichberechtigten Zugang zu Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht gefährden und Menschen – insbesondere indigenen Völkern – den Zugang zu ihrem Land erleichtern; die Finanzierung an die globalen Leitinitiativen der ersten Wasserresilienzstrategie der EU anzupassen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>die wichtige Arbeit zu würdigen und stärker zu unterstützen, die Personen, die sich für Umweltrechte einsetzen, und Organisationen der Zivilgesellschaft für die Erhaltung des Wassers, den gleichberechtigten Zugang und die grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung leisten; Personen vor Ort, die sich für Umweltrechte einsetzen, und Organisationen der Zivilgesellschaft eng in die Unterstützung der EU für die transnationale Governance im Bereich Wasser in Drittländern einzubeziehen und ihre Sicherheit und Freiheit zu fördern, damit sie frei von Gewalt und Einschüchterung tätig sein können; nichtstaatliche Organisationen stärker zu unterstützen, die in den Bereichen Wasserdiplomatie, Konfliktprävention und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Wasserbereich tätig sind, insbesondere in fragilen und von Konflikten betroffenen Regionen, und dabei ihrer wichtigen Rolle bei der Förderung des Dialogs auf lokaler und regionaler Ebene, der Unterstützung einer gemeindebasierten Wasserbewirtschaftung, der Förderung vertrauensbildender Maßnahmen sowie ihrem Beitrag zu Initiativen für eine nachhaltige und inklusive Wasserpolitik Rechnung zu tragen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>den geografischen Bereich grenzüberschreitender Wasserbewirtschaftungsprojekte der EU im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ über bestimmte Teile Afrikas und über Zentralasien hinaus auf Nord- und Südamerika, den Nahen Osten und Nordafrika sowie Ost- und Südasien auszuweiten, insbesondere dort, wo Wasserknappheit zu Instabilität und Vertreibung führen kann;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>die nachhaltige Wasser- und Abwasserbewirtschaftung zu stärken, indem die Zusammenarbeit in den Bereichen Infrastruktur, Technologien und Fachwissen systematisch in Partnerschaften und Entwicklungsprogramme integriert wird; den Kapazitätsaufbau und die Stärkung der Institutionen in den Partnerländern zu unterstützen, um die Planung, Verwaltung und Instandhaltung der Wasser- und Sanitärversorgung zu verbessern, unter anderem durch Partnerschaften mit lokalen Behörden, öffentlichen Diensten, der Zivilgesellschaft und lokal verankerten Organisationen; Infrastrukturinvestitionen an die lokalen und historischen Gegebenheiten anzupassen, um Wasser zu einem Instrument des Friedens und der Stabilität zu machen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h)</SYMBOL>die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich Wasser zu fördern, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, und zwar durch eine verstärkte Globalisierung der Wasserkonvention der Vereinten Nationen sowie durch die Unterstützung der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere von Ziel 6 zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung, sowie ferner durch die Bekämpfung der erheblichen Ungleichheit beim Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung zwischen den Ländern und innerhalb der Länder; die kontinuierliche Umsetzung der von der EU auf der UN-Wasserkonferenz 2023 eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen und gleichzeitig an diesen Ambitionen und Maßnahmen zur Vorbereitung der UN-Wasserkonferenz 2026 festzuhalten; den Dialog auf mehreren Ebenen mit Ländern in konfliktgefährdeten Einzugsgebieten zu intensivieren, einschließlich Gipfeltreffen und gemeinsamer Initiativen sowie langfristiger Kooperationsformate;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>hervorzuheben, dass eine wirksame transnationale Governance im Bereich Wasser von der Erhaltung der Biodiversität und des Klimas abhängt, und deshalb zu fordern, dass die Wasserbewirtschaftung in erster Linie ökologischen Interessen nachkommt, da sie eine Grundvoraussetzung für Pflanzen, Tiere und Menschen ist, und dass sie einer Logik folgt, die auf dem öffentlichen Interesse sowie auf gemeinsamen öffentlichen und globalen Gütern beruht;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j)</SYMBOL>die weltweite Wasserresilienz als Mittel zur Förderung der Stabilität durch die wirksame Umsetzung der Wasserresilienzstrategie der EU zu stärken, insbesondere ihrer globalen Maßnahmen, mit denen der Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen für mindestens 70 Millionen Menschen verbessert sowie die globale Wasserpolitik und das Engagement in multilateralen Foren wie G7, G20 und dem Baku-Dialog über Wasser für den Klimaschutz gestärkt werden sollen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k)</SYMBOL>eine transparentere Übersicht über alle laufenden EU-Unterstützungen zur Förderung der transnationalen Governance im Bereich Wasser auf internationaler Ebene zu schaffen und die Arbeiten und die Finanzierung über alle zuständigen Generaldirektionen hinweg sowie zwischen dem EAD und der Kommission zu koordinieren und aufeinander abzustimmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sich die verschiedenen Programme ergänzen und nicht überschneiden; die Kommunikation über die Bemühungen und Erfolge der EU im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Wasser zu verstärken, um dieses wesentliche Instrument und die führende Rolle der EU bei seiner Umsetzung stärker in den Vordergrund zu rücken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>l)</SYMBOL>die verstärkte internationale Zusammenarbeit, auch auf der Ebene der Organisationen für Flusseinzugsgebiete, voranzutreiben, um die sich verschärfende Wasserkrise zu bewältigen; den Zugang zu sauberem und hochwertigem Wasser und zu sauberen und hochwertigen sanitären Einrichtungen sicherzustellen und zu verbessern; eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu fördern, die Wiederverwendung von Wasser auszuweiten, gegen Verschmutzung, Übernutzung und Verschwendung von Wasser vorzugehen und verschiedene innovative Wassertechnologien, einschließlich naturbasierter Lösungen, einzusetzen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>m)</SYMBOL>dafür zu sorgen, dass die weltweiten Wasserinitiativen der EU die bestehenden Datenlücken und den Mangel an Datenaustausch zwischen den Regierungen angehen, indem die Partnerländer mit technischen und materiellen Mitteln ausgestattet werden, um den Wasserstand und die Qualität grenzüberschreitender Einzugsgebiete wirksam zu überwachen, sowie durch den Austausch von Daten und die Förderung gemeinsamer Standards bei der Datenerhebung zwischen den Partnerländern, um die Kompatibilität zu erhöhen; als glaubwürdiger und vertrauenswürdiger Akteur zu fungieren, um den Austausch zuverlässiger Wasserinformationen zwischen Regierungen, Interessenträgern und der Öffentlichkeit in Regionen, die unter Wasserknappheit leiden und von Spannungen geprägt sind, zu erleichtern, unter anderem dort, wo der Austausch von Informationen aufgrund Sicherheitsbedenken sensibel ist; auf einschlägigen Erfahrungen, Programmen, Verfahren und Strategien der EU aufzubauen, um den Austausch über bewährte Verfahren zwischen regionalen und nationalen Akteuren zu stärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>n)</SYMBOL>zwischenstaatliche und regionale Kooperationsinstrumente bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu fördern, wobei insbesondere die gerechte Verteilung von Wasser sichergestellt werden soll, und lokale und gemeinschaftliche Verwaltungsstrukturen zu stärken; die Unterstützung öffentlich-privater Partnerschaften in Erwägung zu ziehen, wenn sie zu einer effizienten Wasserbewirtschaftung und einem erschwinglicheren Zugang zu Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene für alle beitragen; Anreize für Investitionen in Technologien und Bewirtschaftungsverfahren zu schaffen, die den Einsatz nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren bei der Erzeugung von Feldfrüchten, Vieh und Fisch sowohl durch Kleinbetriebe als auch durch größere Unternehmen fördern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>o)</SYMBOL>den Grundsatz der Politikkohärenz in Entwicklungsfragen und der Angleichung der EU-Politik an die Entwicklungsprioritäten der Partnerländer – gestützt auf die Bewertung ihrer Auswirkungen auf die lokalen Ressourcen – herauszustellen, um gemeinsam zu verhindern, dass Wasserressourcen in Drittländern erschöpft oder verschmutzt werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>p)</SYMBOL>die Umsetzung der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen als zentrales Instrument zur Förderung der koordinierten Entwicklung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser, Land und damit verbundenen Ressourcen, auch grenzüberschreitend, im Einklang mit dem Indikator 6.5.2 der Ziele für nachhaltige Entwicklung zum Nutzen aller Anrainerstaaten zu verbessern sowie hervorzuheben, dass die Verknüpfung von Wasser, Energie, Nahrungsmitteln und Ökosystemen im Rahmen des gesamten auswärtigen Handelns der EU wichtig ist, um Synergieeffekte zu nutzen und wasserbezogene Zielkonflikte anzugehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>q)</SYMBOL>die Überwachungs- und Frühwarnkapazitäten der EU durch Digitalisierung und moderne Technologien auszubauen, darunter Satellitenüberwachung und eine Verfolgung von Umweltverschmutzung in Echtzeit, die für die Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Umweltverschmutzung sowie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge wesentlich sind; die Beobachtung von Wasserknappheit und wasserbezogenen Konfliktrisiken weltweit zu verstärken, etwa im Hinblick auf die Instrumentalisierung von Wasser und der Wasserinfrastruktur oder die gezielte Verweigerung des Zugangs zu Wasser, und in die Konfliktverhütungssysteme des Krisenreaktionszentrums des EAD zu integrieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>r)</SYMBOL>die Forschung im Bereich der nachhaltigen grenzüberschreitenden Wasserbewirtschaftung, der gemeinsamen Wassernutzung, der Zusammenarbeit und der Innovation zu finanzieren und Anreize dafür zu schaffen, auch im Rahmen von Horizont Europa, und neue Herausforderungen wie Maßnahmen zur Wetterbeeinflussung zu untersuchen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>s)</SYMBOL>in Erwägung zu ziehen, die EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte mit der Aufgabe zu betrauen, wasserbezogene Konflikte zu verhüten und zu lösen, die Zusammenarbeit im Bereich Wasser und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Wasserressourcen und -systeme zu schützen, auch während bewaffneter Konflikte und im grenzüberschreitenden Kontext, sowie im Namen der Union internationale Bemühungen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Wasserökosystemen im Einklang mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 6 zu leiten, da die Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen für die Bewältigung aktueller und künftiger Krisen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Energie und Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist; das Parlament zu Mandat, Ressourcen und Kooperationsvereinbarungen zur Unterstützung der Arbeit der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte zu konsultieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>t)</SYMBOL>die Rolle des Völkerrechts und der zuständigen internationalen Gerichte zu stärken und den Dialog, die Mediation und regionale Lösungen als vorrangige Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten um grenzüberschreitende Gewässer zu fördern, um Klarheit und Verantwortung hinsichtlich der rechtlichen Verpflichtungen aller Anrainerstaaten der betreffenden Gewässer herzustellen; den Einsatz von Wasser als Waffe in Konflikten systematisch zu verurteilen; sicherzustellen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>u)</SYMBOL>rechtliche Initiativen zu unterstützen, mit denen darauf abgezielt wird, Gerechtigkeit und Entschädigung für die gezielte Zerstörung von Wasserversorgungsanlagen und -infrastruktur zu erwirken;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RECOM></TXTLST></SDOCTA>