<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0222</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bericht 2025 der Kommission über Georgien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0140/2026 - Berichterstatterin: Rasa Juknevičienė)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2026 zu dem Bericht 2025 der Kommission über Georgien (2025/2257(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2025 mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690) und die der Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Georgia 2025 Report“ (Bericht 2025 über Georgien) (SWD(2025)0757),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 261 vom 30.8.2014, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/494/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/2441 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 hinsichtlich der Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2025/2441, 10.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2441/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 78 der Verfassung Georgiens, der vorsieht, dass alle tunlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die vollständige Integration Georgiens in die EU und die NATO sicherzustellen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 12. November 2025 angenommene dringliche Stellungnahme des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu den Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und des Strafgesetzbuchs Georgiens,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, zu deren Vertragsparteien Georgien gehört,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die früheren Erweiterungsberichte der Kommission über Georgien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Freedom House veröffentlichten Bericht von 2025 mit dem Titel „Freedom in the World“ (Freiheit in der Welt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von World Justice Project veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsindex (Rule of Law Index) von 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Transparency International veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex von 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über die OSZE-Erkundungsmission zu Georgien (2026) gemäß Ziffer 12 des Dokuments zum Moskauer Mechanismus mit dem Titel „Developments in Georgia in Respect of Human Rights and Fundamental Freedoms since Spring 2024“ (Entwicklungen in Georgien im Hinblick auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten seit Frühjahr 2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes vom 16. Dezember 2025 zur Erweiterung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Venedig-Kommission am 9./10. Oktober 2025 angenommene Stellungnahme zu dem Gesetz über die Registrierung ausländischer Agenten, zu den Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen und zu anderen Gesetzen über ausländische Einflussnahme,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2006 zu der EU-Erweiterungsstrategie<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0140/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Georgien am 3. März 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt hat; in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 14./15. Dezember 2023 Georgien den Status eines Bewerberlandes unter der Voraussetzung zuerkannt hat, dass die in der Empfehlung der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten einschlägigen Schritte unternommen werden; in der Erwägung, dass der Beitrittsprozess Georgiens in der Praxis seit 2024 de facto ausgesetzt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission Georgien nur noch auf dem Papier als Bewerberland betrachtet, nachdem der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 festgehalten hat, dass die Handlungen der staatlichen Stellen Georgiens de facto zu einem Stillstand des Heranführungsprozesses geführt haben, und Georgien seither fortwährend erhebliche Rückschritte bei den wesentlichen Elementen gemacht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Kommissionsmitglied Marta Kos den Bericht 2025 der Kommission über Georgien zu Recht als den negativsten Bericht bezeichnet hat, der jemals für ein Bewerberland erstellt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Lage in Georgien weiter dramatisch verschlechtert und die Handlungen der Partei Georgischer Traum zu weiteren Rückschritten in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geführt haben; in der Erwägung, dass in den Methoden der Repression, den Desinformationskampagnen und der politischen Schikanierung die hybriden Taktiken Russlands widergespiegelt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass am 29. Januar 2026 24 teilnehmende OSZE-Staaten den Moskauer Mechanismus aktiviert haben, in dessen Rahmen eine unabhängige Expertendelegation mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen untersuchen kann, insbesondere was die Entwicklungen seit Frühjahr 2024 betrifft; in der Erwägung, dass in dem am 12. März 2026 veröffentlichten Bericht über die OSZE-Erkundungsmission zu Georgien im Rahmen des Moskauer Mechanismus ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Integrität von Wahlprozessen behandelt werden, darunter Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten und Druck auf die politische Opposition sowie der Einsatz rechtlicher Maßnahmen gegen Anführer der Opposition und politische Parteien; in der Erwägung, dass in dem Bericht die Aufhebung restriktiver Rechtsvorschriften gefordert wird, zu denen das Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und Änderungen, die sich auf die Medienfreiheit auswirken, zählen; in der Erwägung, dass darin Fälle unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen Demonstrierende dokumentiert und Bedenken in Bezug auf Verstöße gegen das Verbot von Folter und Misshandlung geäußert werden, wobei auch von Fällen die Rede ist, die als an der Grenze zu Folter eingestuft werden; in der Erwägung, dass in dem Bericht ferner die sofortige Freilassung von Personen gefordert wird, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, darunter auch Mitglieder der Opposition und Journalistinnen und Journalisten, und betont wird, dass Georgien uneingeschränkt mit internationalen Gremien, so auch mit der Venedig-Kommission und relevanten internationalen Mechanismen, zusammenarbeiten muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Regierung unter der Führung der Partei Georgischer Traum die Gewaltenteilung systematisch geschwächt hat, indem sie die Unabhängigkeit der Justiz, der Staatsanwaltschaft und des Verfassungsgerichts ausgehöhlt hat, weswegen Georgien strukturell nicht in der Lage ist, unter den derzeitigen Bedingungen die Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft zu erfüllen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Proteste gegen das Vorgehen der Partei Georgischer Traum– die als Ausdruck des beständigen demokratischen Willens der georgischen Bevölkerung zu werten sind – seit dem 28. November 2024 andauern, obwohl gegen die Teilnehmenden mit systematischer und unverhältnismäßiger Gewalt und Festnahmen vorgegangen wird und bei einer Beteiligung zunehmend drakonische Strafen eingesetzt werden; in der Erwägung, dass groß angelegte Proteste begannen, nachdem die Regierung angekündigt hatte, die Vorbereitungen für die EU-Beitrittsverhandlungen bis 2028 auszusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem am 1. Dezember 2025 ausgestrahlten Dokumentarfilm der BBC mit dem Titel „When Water Burns“ Belege dafür geliefert wurden, dass im November und Dezember 2024 Wasser, dem eine toxische Chemikalie beigemischt war, gegen Demonstrierende in Georgien eingesetzt wurde; in der Erwägung, dass der Einsatz toxischer Chemikalien langfristige Gesundheitsprobleme verursachen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das BDIMR der OSZE aufgrund einer verspäteten Einladung vonseiten der staatlichen Stellen Georgiens daran gehindert wurde, die Kommunalwahl vom 4. Oktober 2025 zu beobachten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass im Zuge der kürzlich angenommenen Gesetzesänderungen zusätzliche Beschränkungen für die Finanzierung aus dem Ausland eingeführt und sogenannte ausländische Lobbytätigkeiten unter Strafe gestellt werden; in der Erwägung, dass mit den Rechtsvorschriften die Bedeutung des Begriffs „Finanzhilfen“ erheblich erweitert und auf technische oder unentgeltliche Unterstützung und Überweisungen zwischen ausländischen Organisationen und ihren lokalen Zweigstellen ausgedehnt wird, der Kreis der als Finanzhilfeempfänger geltenden Einrichtungen ausgeweitet wird, sodass im Ausland ansässige Organisationen, die sich mit Themen rund um Georgien befassen, einbezogen werden, und strafrechtliche Sanktionen für Verstöße im Zusammenhang mit Finanzhilfen eingeführt werden; in der Erwägung, dass mit den Rechtsvorschriften darüber hinaus Haftstrafen von bis zu sechs Jahren für „externe Lobbyarbeit“, ein achtjähriges Verbot der Mitgliedschaft in politischen Parteien für Personen, die in aus dem Ausland finanzierten Organisationen tätig waren, und zusätzliche Strafen für Unternehmen, die politische Aktivitäten ausüben, die nicht mit ihrer Haupttätigkeit in Zusammenhang stehen, eingeführt werden; in der Erwägung, dass mit den Rechtsvorschriften auch eine „Extremismus“-Klausel eingeführt wird, die die Verhängung von Haftstrafen von bis zu drei Jahren für „systematische Handlungen“ ermöglicht, die darauf abzielen, „den Eindruck zu erwecken“, dass es der Regierung an Legitimität fehlt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die angenommenen Änderungen des Strafgesetzbuchs Haftstrafen für Personen eingeführt werden, die sich weigern, die Rechtmäßigkeit der Regierung unter der Führung der Partei Georgischer Traum anzuerkennen, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit, des politischen Pluralismus und der demokratischen Standards aufwirft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten als Reaktion auf die Rückschritte im Bereich der Demokratie in Georgien unter dem Regime der Partei Georgischer Traum und auf die geopolitische Neuausrichtung des Landes die strategische Partnerschaft mit dem Land ausgesetzt und Sanktionen verhängt haben, die weiterhin in Kraft sind; in der Erwägung, dass der US-Kongress ein Gesetz zur Mobilisierung und Stärkung der Optionen Georgiens für den Aufbau von Rechenschaftspflicht, Resilienz und Unabhängigkeit (Mobilizing and Enhancing Georgia's Options for Building Accountability, Resilience, and Independence Act – MEGOBARI Act) eingebracht hat, mit dem ermöglicht werden soll, die Handlungen der georgischen Regierung und ihre Verbindungen zu Russland und anderen autoritären Regimen, darunter China, einer stärkeren Kontrolle zu unterwerfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Dezember 2024 Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili verhängt haben, und zwar mit der Begründung, dass er die demokratische und euro-atlantische Zukunft Georgiens zum Vorteil der Russischen Föderation gefährdet; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten zu dem Schluss gelangten, dass Iwanischwili und die Partei Georgischer Traum durch ihr Vorgehen die demokratischen Institutionen ausgehöhlt, Menschenrechtsverletzungen ermöglicht und die Ausübung der Grundfreiheiten in Georgien eingeschränkt haben; in der Erwägung, dass durch dieses Vorgehen die euro-atlantische Zukunft Georgiens weiter unterminiert wurde, sodass das Land zunehmend in eine Schwächeposition im Verhältnis zu Russland gerät, das bis heute über 20 % des georgischen Hoheitsgebiets besetzt hält;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass am 2. März 2026 neun Oppositionsparteien in Georgien die Bildung eines Bündnisses als Reaktion auf die anhaltenden Rückschritte im Bereich der Demokratie und die autoritäre Machtkonsolidierung durch die Partei Georgischer Traum angekündigt haben, was auf eine Stärkung der proeuropäischen demokratischen Kräfte und eine zunehmende gesellschaftliche Forderung nach der Verteidigung des europäischen Kurses Georgiens schließen lässt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass acht Oppositionsführer und -politiker – namentlich Nika Gwaramia, Surab Dschaparidse, Badri Dschaparidse, Mamuka Chasaradse, Nika Chasaradse, Irakli Okruaschwili, Giwi Targamadse und Giorgi Waschadse – zu sieben bis acht Monaten Haft verurteilt wurden und zwei Jahre lang kein öffentliches Amt bekleiden dürfen, weil sie sich geweigert hatten, vor dem zeitweiligen Untersuchungsausschuss des georgischen De-facto-Parlaments zu erscheinen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane der Partei Georgischer Traum ein System politisch motivierter Repression geschaffen haben, das zur Inhaftierung zahlreicher politischer Gefangener geführt hat, darunter Oppositionspolitiker, Aktivisten, Journalisten und friedliche Demonstrierende, die allein deshalb ihrer Freiheit beraubt wurden, weil sie sich geweigert hatten, sich der Autorität der Regierungspartei zu unterstellen, oder weil sie ihre Grundrechte ausgeübt hatten; in der Erwägung, dass solche Inhaftierungen Teil einer vorsätzlichen Strategie der Einschüchterung sind, mit der das Ziel verfolgt wird, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen, politischen Pluralismus abzubauen und autoritäre Herrschaftsformen zu konsolidieren; in der Erwägung, dass die anhaltende Inhaftierung dieser Personen eine schwerwiegende Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung Georgiens, seiner internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und der Grundwerte darstellt, auf denen der Status Georgiens als EU-Bewerberland beruht; in der Erwägung, dass zahlreiche Studierende, Vertreter der Zivilgesellschaft und Künstler wegen ihrer Teilnahme an den Protesten inhaftiert oder mit einer Geldstrafe belegt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die politische Verfolgung von Oppositionellen weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis gibt, so auch die systematischen Angriffe auf Giorgi Gacharia, Vorsitzender der Partei Für Georgien, der zweimal körperlichen Übergriffen zum Opfer gefallen ist und wegen politisch motivierter Straftaten angeklagt wurde, was zu seinem derzeitigen Aufenthalt im Exil geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Micheil Saakaschwili seit mehr als vier Jahren seiner Freiheit beraubt ist und de facto ein politischer Gefangener des Oligarchen Bidsina Iwanischwili ist, der Kontrolle über den Staat und unrechtmäßige Einflussnahme auf dessen Institutionen ausübt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die georgische Zivilgesellschaft bis Januar 2026 48 politische Gefangene ermittelt hat, die wegen ihrer Teilnahme an den Protesten und deren Unterstützung Unrecht inhaftiert wurden, sowie 68 weitere politische Gefangene, die sich aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen weiterhin in Untersuchungshaft befinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Demonstrantinnen in Georgien regelmäßig berichten, bei Protesten, in Haft und bei Hausdurchsuchungen erniedrigender Behandlung durch die Polizei ausgesetzt zu sein, einschließlich sexistischer Beleidigungen, routinemäßiger Leibesvisitationen, Vergewaltigungsandrohungen und anderer Androhungen körperlicher Gewalt; in der Erwägung, dass diese Tendenz sich in ein umfassenderes Muster von Missbrauch und Straflosigkeit innerhalb der georgischen Strafverfolgungsbehörden einschreibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass Msia Amaghlobeli, eine inhaftierte georgische Journalistin und Direktorin der Online-Medien Batumelebi und Netgaseti, zusammen mit Andrzej Poczobut aus Belarus vom Europäischen Parlament mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2025 ausgezeichnet wurde; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof Georgiens die Berufung von Msia Amaghlobeli zurückgewiesen hat, sodass ihr in ihrem Streben nach Gerechtigkeit nur noch der Rechtsweg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Lage der Medienfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung dramatisch verschlechtert hat; in der Erwägung, dass auf der Plattform des Europarats zur Förderung der Sicherheit von Journalisten im Jahr 2025 32 Warnmeldungen zu Georgien erfasst wurden, was einem Anstieg um 78 % gegenüber 2024 entspricht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass der zunehmende Druck auf das Bildungssystem und die Versuche der Partei Georgischer Traum, mittels ihrer Initiative „Eine Stadt, eine Fakultät“ den Hochschulen ihre Autonomie zu entziehen, die Gefahr mit sich bringen, dass eine der wichtigsten institutionellen Säulen zur Förderung der demokratischen Debatte, des bürgerschaftlichen Engagements und des Kurses Georgiens in Richtung einer europäischen Integration geschwächt und der Zugang zu Bildung eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass Angriffe auf die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und den akademischen Bereich ein breiteres Muster erkennen lassen, was den Druck auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die akademische Freiheit in Georgien anbelangt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gewinnung von Mangan in Georgien für den Export in die EU zu Erdrutschen, der Verschmutzung der umliegenden Gebiete und der Verletzung der Rechte der Arbeitskräfte in der Bergbauregion um Tschiatura geführt hat; in der Erwägung, dass nach Angaben von Umweltorganisationen Abfälle direkt in den Fluss Kwirila eingeleitet werden; in der Erwägung, dass Personen, die gegen den Manganabbau protestieren, über Fälle von Überwachung, Einschüchterung und Inhaftierung durch die staatlichen Stellen Georgiens berichten; in der Erwägung, dass europäische Unternehmen gemäß der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj.</FIELD></FOOTNOTE> verpflichtet sind, die Einhaltung der Menschenrechte, gute Arbeitsbedingungen und die Beachtung des Umweltschutzes in ihren Lieferketten sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Teile des international anerkannten Hoheitsgebiets Georgiens nach wie vor besetzt sind; in der Erwägung, dass Russland Abchasien und Zchinwali bzw. Südossetien im Jahr 2008 als unabhängige Staaten anerkannt hat und in diesen Gebieten immer noch Tausende von Soldaten stationiert hält, was einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt; in der Erwägung, dass Russland seine Maßnahmen zur „Festlegung der Grenzen“, d. h. die Errichtung physischer Barrieren entlang der Verwaltungsgrenzen der Regionen Abchasien und Zchinwali bzw. Südossetien, fortsetzt und damit die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Georgiens verletzt; in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ferner festgestellt hat, dass dies zu Menschenrechtsverletzungen wie Einschränkungen der Freizügigkeit, Hinderung am Zugang zu Eigentum oder Land und Trennung von Familienangehörigen geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland infolge politischer und wirtschaftlicher Kampagnen sowie von Informationskampagnen einen wachsenden Einfluss auf Georgien ausübt; in der Erwägung, dass die EU nicht in einer Reaktionshaltung verharren darf, die darin besteht, lediglich die Verschlechterung der Lage im Land zur Kenntnis zu nehmen; in der Erwägung, dass sie stattdessen einen proaktiven und strategischen Ansatz gegenüber Georgien verfolgen muss, um die Angriffsflächen des Landes für externen Zwang zu verringern und die regionale Konnektivität zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass Georgien seit 2022 seine Einfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aus westlichen Ländern und aus China erheblich erhöht hat; in der Erwägung, dass verfügbare statistische Daten darauf schließen lassen, dass Georgien als Transitstaat fungiert und die Verbringung von mit Sanktionen belegten Waren in die Russische Föderation erleichtert, wo sie für die Herstellung von militärischer Ausrüstung und Waffen verwendet werden können; in der Erwägung, dass solche Unregelmäßigkeiten vielfach auf vorsätzliche Strategien zurückgeführt werden können, mit denen die gegen Russland verhängten internationalen Sanktionen umgangen werden sollen; in der Erwägung, dass ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rolle geäußert wurden, die informelle Governance-Strukturen und Personen, die mit Bidsina Iwanischwili in Verbindung stehen, bei der Schaffung eines Umfelds einnehmen, das der Umgehung von Sanktionen förderlich ist; in der Erwägung, dass derzeit etwa 40 000 Unternehmen, die sich im Besitz russischer Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen befinden, in Georgien tätig sind, von denen etwa 30 000 seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine registriert wurden; in der Erwägung, dass Unternehmen, die mit Russland Handel treiben, der auch mit Sanktionen belegte Güter umfasst, häufig über Offshore-Strukturen gegründet werden, was für Intransparenz sorgt und die Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers erschwert, und zwar auch in Bezug auf Unternehmensnetze, die mit Bidsina Iwanischwili in Verbindung stehen; in der Erwägung, dass immer wieder davon berichtet wird, dass mit Sanktionen belegte Waren, darunter Fahrzeuge und Technologie, weiterhin über Georgien auf den russischen Markt gelangen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die Attraktivität der EU als Modell für demokratische Staatsführung, Wirtschaftswachstum und regelbasierte Zusammenarbeit nach wie vor als wichtige Inspirationsquelle für die georgische Zivilgesellschaft fungiert; in der Erwägung, dass aus Meinungsumfragen beständig hervorgeht, dass die georgische Bevölkerung die Integration in die EU nachdrücklich unterstützt und etwa 75 % der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen, dass sie den Weg des Landes in die EU befürworten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass der groß angelegte Angriffskrieg, den Russland seit 2022 gegen die Ukraine führt, die europäische Sicherheitslandschaft verändert und die strategische Bedeutung der EU-Erweiterung erhöht hat; in der Erwägung, dass sich viele Georgierinnen und Georgier seit Beginn des Krieges an der Unterstützung der Ukraine beteiligt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU mit einem Anteil von etwa 22,1 % am Gesamthandel Georgiens der größte Handelspartner des Landes ist; in der Erwägung, dass dieser Austausch durch das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien und die entsprechende vertiefte und umfassende Freihandelszone geregelt wird, die 2016 vollständig in Kraft getreten ist und georgischen Unternehmen einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt mit mehr als 450 Millionen Verbrauchern gewährt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission am 6. März 2026 angekündigt hat, dass sie den visumfreien Reiseverkehr für Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verschlechterung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit bis mindestens März 2027 aussetzt; in der Erwägung, dass gewöhnliche georgische Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit dem Beschluss von 2017 weiterhin von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum befreit sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aussetzung der Integration Georgiens in die EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem georgischen Volk, das den Rückschritten im Bereich der Demokratie, der wachsenden Unterdrückung, den willkürlichen Verhaftungen, den unablässigen feindseligen Äußerungen, der Desinformation und den Bedrohungen zum Trotz weiter für ein europäisches und demokratisches Georgien kämpft; betont, dass fast 75 % der Georgierinnen und Georgier nach wie vor eine weitere Integration in die EU befürworten; bekräftigt, dass die Tür der EU für das georgische Volk nach wie vor weit offen steht, wenn es um eine neuerliche Hinwendung zur EU geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt mit großer Enttäuschung fest, dass die Partei Georgischer Traum den Kurs Georgiens in Richtung europäische Integration nicht nur ausgesetzt, sondern sogar umgekehrt hat; bedauert, dass es bei der Umsetzung aller neun Prioritäten, die Voraussetzung dafür waren, Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, Rückschritte gegeben hat; hebt hervor, dass die Behauptungen der Partei Georgischer Traum, die Integration in die EU habe nach wie vor oberste Priorität, nicht vereinbar sind mit dem Umstand, dass gleichzeitig ihre ranghöchsten Mitglieder und regierungsnahe Medien eine orchestrierte und systematische Kampagne führen, mit der manipulative, dem russischen Muster folgende Narrative, Desinformation und Verschwörungstheorien gegen die EU und ihre Amtsträger und Diplomaten verbreitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>missbilligt, dass die Partei Georgischer Traum seit der manipulierten Parlamentswahl vom Oktober 2024 ihren Kurs hin zu uneingeschränktem Autoritarismus weiter verstärkt hat; ist bestürzt über den raschen Abbau der demokratischen Grundfesten Georgiens durch gezielte Angriffe auf die demokratischen Institutionen, die Grundfreiheiten und den demokratischen Pluralismus, was in völligem Widerspruch zu der für die EU-Mitgliedschaft erforderlichen demokratischen Entwicklung steht; teilt die Einschätzung der Kommission, dass es wichtigen Institutionen wie der zentralen Wahlkommission, der Kommunikationskommission, dem Hohen Justizrat, dem Verfassungsgericht, der Staatsanwaltschaft, der Nationalbank sowie den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden an Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und demokratischer Kontrolle mangelt; betont, dass Georgien keine Fortschritte im EU-Beitrittsprozess erzielen kann, solange es nicht auf den Weg demokratischer Reformen zurückkehrt, indem es unter anderem freie, faire und von Wettbewerb geprägte Wahlen garantiert, die Unabhängigkeit offizieller Institutionen schützt, oligarchischer Kontrolle wirksam begegnet und den Schutz der Menschenrechte und der Medienfreiheit verbessert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten ein wichtiges Instrument gegen Straflosigkeit in der Hand hätten, wenn sie Bidsina Iwanischwili, führende Mitglieder der Partei Georgischer Traum, Richter, Staatsanwälte und andere Amtsträger, die für die kontinuierliche Demontage der Demokratie in Georgien, Wahlbetrug, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung politischer Gegner und engagierter Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sind, mit gezielten persönlichen Sanktionen belegen würden, genauso wie regimetreue Eigentümer von Gesellschaften und Medienunternehmen, die mit der Partei Georgischer Traum in Verbindung stehen; begrüßt, dass angesichts der fehlenden Einstimmigkeit auf EU-Ebene immer mehr Mitgliedstaaten individuelle Einreiseverbote und andere Sanktionen gegen georgische Amtsträger verhängen; fordert weitere Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bekräftigt seine nachdrückliche Forderung an die EU und ihre Mitgliedstaaten, sofortige und gezielte persönliche Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili, seine Familienangehörigen und seine Unternehmen zu verhängen, und fordert die EU auf, seine Vermögenswerte einzufrieren und in dieser Angelegenheit mit anderen Ländern, insbesondere dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt die systemische Straflosigkeit von Amtsträgern und Institutionen, die für politische Unterdrückung, Schikanierung von Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und Verfolgung von Oppositionellen verantwortlich sind; betont, dass die bisherige Reaktion der EU angesichts der sich beschleunigenden Verfestigung autoritärer Strukturen in Georgien unzureichend und verspätet war; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, dringend EU-weite restriktive Maßnahmen gegen sämtliche verantwortliche Politiker, Amtsträger und Hintermänner anzunehmen, zu denen auch eine Ausweitung der Sanktionslisten, das umfassende Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gehören sollten, die gezielt gegen all jene eingesetzt werden, die für die Vereinnahmung des Staates, Repressionen und vom Regime geförderte Propaganda verantwortlich sind; fordert die neue ungarische Regierung nachdrücklich auf, die von der Vorgängerregierung verhängte Blockade der EU-weiten gezielten Sanktionen gegen Iwanischwili und die Führungsriege der Partei Georgischer Traum aufzuheben; fordert den Rat auf, zu prüfen, welche kollektive Mechanismen in Fällen, in denen keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, zum Einsatz kommen können, um eine wirksame und einheitliche Reaktion der EU sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weitere Rückschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Konsolidierung der autokratischen Macht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bedauert, dass die Partei Georgischer Traum keine Schritte unternommen hat, um ihren antidemokratischen und antieuropäischen Kurs umzukehren; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen Georgiens strikt von greifbaren und überprüfbaren Schritten abhängig gemacht werden sollte, die sie zur Umkehrung ihres aktuellen Kurses des Demokratieabbaus, der Unterdrückung, der Restriktionen und der aggressiven EU-feindlichen Desinformation nach russischem Muster unternehmen; hält daher an seinen früheren Standpunkten in Bezug auf die Nichtanerkennung der Legitimität des Parlaments und des von ihm ernannten Präsidenten fest; bedauert, dass das georgische Parlament de facto ein Einparteienparlament ist, das Gesetzesinitiativen, die darauf abzielen, die Grundlagen einer pluralistischen parlamentarischen Demokratie zu zerschlagen, widerspruchslos abnickt; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das De-facto-Parlament Georgiens seinen vorübergehenden Austritt aus der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST erklärt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten sowie die Mitglieder der Parlamente erneut auf, von Treffen mit Vertretern des Regimes und allen voran mit dem derzeitigen De-facto-Präsidenten abzusehen, solange die staatlichen Stellen Georgiens den Demokratieabbau und die Repressionen weiterbetreiben; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen einheitlichen und koordinierten Ansatz zu konsolidieren, um die politischen Kontakte mit den von der Partei Georgischer Traum gestellten Staatsorganen auf absolut notwendige Angelegenheiten zu beschränken und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den unabhängigen Medien und den akademischen Einrichtungen Georgiens aufrechtzuerhalten und zu intensivieren; verurteilt die unablässigen aggressiven Äußerungen gegenüber Diplomaten, Politikern und Amtsträgern der EU und der Mitgliedstaaten; erachtet es als wichtig, bei der Bevölkerung und den politischen Kräften Georgiens, die sich für demokratische Grundsätze einsetzen, weiter für die europäischen Normen, die demokratischen Werte und den europäischen Weg einzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die aggressiven Äußerungen gegen die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und andere Verbündete zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, Mechanismen zur Sicherstellung eines leistungsorientierten öffentlichen Dienstes sowie einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen politisch motivierte Entlassungen wiederherzustellen und für die wirksame Umsetzung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommunalwahl vom 4. Oktober 2025 von den meisten Oppositionsparteien boykottiert wurde, was Ausdruck des tiefen Misstrauens der Mehrheit der Gesellschaft im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Wahlprozesses ist; bedauert, dass durch die im Dezember 2024 sowie im März und April 2025 vorgenommenen Änderungen des georgischen Wahlgesetzes die Dominanz der Regierungspartei weiter verfestigt und neue Beschränkungen für die Registrierung von lokalen Beobachtern, Medien und Wahlsubjekten eingeführt wurden; bekräftigt, dass die staatlichen Stellen Georgiens die Forderungen der Venedig-Kommission, die 2024 vorgenommenen Änderungen aufzuheben, ignoriert haben; betont, dass die Transparenz des Wahlprozesses und die Glaubwürdigkeit der Wahlergebnisse erheblich beeinträchtigt wurden, da es keine Wahlbeobachtung durch das BDIMR der OSZE gab, da dieses verspätet eingeladen wurde, und aufgrund von Einschränkungen auch keine Wahlbeobachtung durch lokale Beobachterorganisationen möglich war; bekräftigt seine Forderung nach verbesserten Rahmenbedingungen für Wahlen durch eine unabhängige und unparteiische Organisation künftiger Wahlen unter sorgfältiger Beobachtung durch internationale und nationale nichtstaatliche Organisationen; bringt seine tiefe Besorgnis über die Änderung des Wahlgesetzes vom Dezember 2025 zum Ausdruck, mit der es georgischen Bürgerinnen und Bürgern im Ausland verboten ist, an Wahlen teilzunehmen; betont, dass die Teilnahme an Wahlen ein verfassungsmäßiges Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger ist und unabhängig vom Wohnort ermöglicht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>verurteilt die Einführung von beispiellosen und zunehmend restriktiven Rechtsvorschriften, mit denen es in der Praxis unmöglich gemacht werden soll, dass internationale Unterstützung – einschließlich finanzieller Mittel– die Zivilgesellschaft und die Medien erreicht, und mit denen die Zivilgesellschaft und die Medien von jeder Form der unabhängigen Finanzierung abgeschnitten werden sollen; weist auf die jüngsten Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen hin, die am 5. März 2026 in Kraft getreten sind und mit denen der Definitionsbereich dessen, was als „Finanzhilfe“ gilt, erheblich erweitert und der Erhalt von Finanzhilfen oder Fördermitteln aus dem Ausland ohne vorherige Genehmigung der Regierung unter Strafe gestellt und mit bis zu sechs Jahren Haft geahndet wird; stellt fest, dass dies eine unmittelbare Verletzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien darstellt; fordert Schutzmaßnahmen für politische Stiftungen, internationale nichtstaatliche Organisationen und Entwicklungsagenturen; weist die staatlichen Stellen Georgiens erneut darauf hin, dass jedwede Drangsalierung von Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Folgen nach sich zieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass diese Änderungen auf die im April 2025 angenommenen Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen folgen, mit denen die Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung aus dem Ausland bereits erheblich eingeschränkt wurden und internationalen Gebern die Verpflichtung auferlegt wurde, bei den staatlichen Stellen Georgiens eine Vorabgenehmigung für Finanzhilfen einzuholen, und dass diese Änderungen zudem restriktive Überwachungsmaßnahmen und eine strafbewehrte verwaltungsrechtliche Haftung für Empfänger beinhalten, um Organisationen davon abzuhalten, Unterstützung aus dem Ausland, etwa Finanzmittel aus der EU, anzunehmen; betont, dass die weit gefasste Definition des Begriffs „Finanzhilfe“ ein breites Spektrum von Transaktionen abdecken kann, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen, und dass dadurch unter Umständen alle Bürgerinnen und Bürger ins Visier des Staates geraten können; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass allen Personen, die jemals bei einer Organisation beschäftigt waren, die sich auf ausländische Finanzmittel stützte, die Mitgliedschaft in einer Partei für acht Jahre untersagt ist, wodurch einer großen Zahl gesellschaftlich engagierter Personen eine parteipolitische Betätigung verwehrt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die verbleibenden unabhängigen Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft in Georgien zu schützen und zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>missbilligt die ständigen Versuche der regierenden Partei Georgischer Traum, politische Gegner zu verfolgen, etwa in Form rechtswidriger Festnahmen, Inhaftierungen, Drohungen und körperlicher Übergriffe; verurteilt, dass politische Gegner festgenommen wurden, weil sie sich geweigert hatten, vor dem zeitweiligen Untersuchungsausschuss des georgischen De-facto-Parlaments zu erscheinen, der von der Partei Georgischer Traum als eine Form des politischen Schauprozesses inszeniert wurde, um der weiteren Verfolgung politischer Gegner und dem Verbot von Oppositionsparteien den Weg zu ebnen; betont, dass die Tatsache, dass es in Georgien politische Gefangene gibt, mit Georgiens Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien unvereinbar ist; fordert, dass alle aus politischen Gründen Inhaftierten, einschließlich Oppositionspolitiker und ehemaliger Amtsträger, sofort und bedingungslos freigelassen werden; stellt fest, dass der De-facto-Präsident im Vorfeld der Kommunalwahl zwei Oppositionspolitiker begnadigt hat, um den Schein einer wettbewerbsgeprägten Wahl zu wahren; bekräftigt nachdrücklich seine Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili sofort aus humanitären Gründen freizulassen, um ihm die notwendige medizinische Behandlung im Ausland zu ermöglichen; fordert die von der Partei Georgischer Traum gestellten Staatsorgane darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass Mitgliedern des Europäischen Parlaments ungehinderter Zugang zu Micheil Saakaschwili und anderen politischen Gefangenen gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Inhaftierung des ehemaligen Ministerpräsidenten Irakli Gharibaschwili – ungeachtet dessen, dass er seine Schuld eingestanden hat und glaubhafte öffentliche Beweise für Korruption vorliegen – erhebliche Bedenken bestehen, ob die Standards für ein faires Verfahren eingehalten wurden; betont, dass an dem Fall generelle Bedenken erkennbar werden, was die politisch beeinflusste Justiz, informelle Machtstrukturen und interne Unstimmigkeiten in der regierenden Partei Georgischer Traum, auch bezüglich der Rolle von Bidsina Iwanischwili, anbelangt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, unabhängige Mechanismen der Rechenschaftspflicht einzuführen, die Unparteilichkeit der Justiz sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die politisch motivierte Übergriffe begangen haben, gemäß internationalen Menschenrechtsnormen zur Verantwortung gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert eine umfassende Reform des Hohen Justizrats nach Maßgabe der Empfehlungen der Venedig-Kommission, zu denen auch die Einführung fester, nicht verlängerbarer Amtszeiten, transparente Ernennungsverfahren und außerordentliche Integritätsprüfungen für hochrangige Amtsträger der Justiz unter konkreter Mitwirkung internationaler Sachverständiger zählen, um die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu stärken; nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass das 2022 eingerichtete Büro für Korruptionsbekämpfung, das eine der wichtigsten Voraussetzungen der EU dafür war, Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, aufgelöst wurde; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, das Verfahren zur Ernennung des Generalstaatsanwalts so zu ändern, dass dafür eine qualifizierte parlamentarische Mehrheit erforderlich ist, und das Gesetz über die Staatsanwaltschaft an europäische Standards anzugleichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert den Bürgerbeauftragten Georgiens nachdrücklich auf, sein Mandat entschlossener wahrzunehmen und die Menschenrechte mit allen verfügbaren Mechanismen zu schützen und dabei in einen konstruktiven Dialog mit Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und der Zivilgesellschaft in Georgien einzutreten und mit ihnen zusammenzuarbeiten; betont, dass eine selektive Ausübung seines Mandats verhindert werden muss, worauf auch im Bericht 2025 der Kommission über Georgien Bezug genommen wird; hebt die besondere Befugnis des Bürgerbeauftragten hervor, Gutachten des BDIMR der OSZE zu autoritären oder undemokratischen Rechtsvorschriften anzufordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bedauert, dass es keine Fortschritte bei der Beseitigung von oligarchischen Strukturen gibt, und fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, nach Maßgabe der entsprechenden Empfehlungen der Venedig-Kommission systematisch vorzugehen, unter anderem durch strengere Transparenzanforderungen, wirksame Vorschriften hinsichtlich Interessenkonflikte und Schutzvorkehrungen gegen unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung in Politik und Wirtschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Versuche der staatlichen Stellen Georgiens, Oppositionsparteien zu verbieten; fordert die staatlichen Stellen auf, diese Versuche umgehend zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass die von 88 Mitgliedern des georgischen De-facto-Parlaments eingereichte Verfassungsklage zurückgezogen wird, in der sie beantragen, dass die Tätigkeiten von drei großen Oppositionsparteien – der Vereinten Nationalen Bewegung, der Koalition für den Wandel und der Koalition Starkes Georgien-Lelo – für verfassungswidrig erklärt werden und ihre Eintragung annulliert wird; betont, dass ein derartiges Vorgehen die Grundprinzipien der Demokratie und den politischen Pluralismus in gefährlicher Weise bedroht; hebt hervor, dass eine gesunde Demokratie einen fairen und freien Wettbewerb zwischen den verschiedenen Parteien voraussetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>missbilligt entschieden, dass vor Kurzem ein neuer Artikel in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, mit dem öffentliche und systematische Kritik an staatlichen Stellen oder die Infragestellung ihrer Legitimität sowie jede andere öffentliche und systematische Handlung derselben Person untersagt wird, wobei es sich um einen auslegbar Passus handelt, der allerdings eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht; betont, dass hierdurch de facto das Recht auf freie Meinungsäußerung kriminalisiert werden kann, und fordert die Regierung auf, dieses Gesetz zurückzuziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist überaus besorgt darüber, dass die Partei Georgischer Traum bereits eine Reihe von Rechtsakten angenommen hat, mit denen die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien unterdrückt werden sollen und der Pluralismus eingeschränkt werden soll, z. B. das Gesetz über die Registrierung ausländischer Agenten, restriktive Änderungen des Rundfunkgesetzes, das Gesetz über den öffentlichen Dienst, das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen sowie strengere Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; verurteilt insbesondere, dass Gesetzgebungsmaßnahmen getroffen wurden, mit denen die verwaltungsrechtlichen Bußgelder erhöht werden, was immer öfter dazu führt, dass Demonstrierende inhaftiert werden, weil sie diese Bußgelder nicht zahlen können; bekräftigt seine Forderung, alle politischen Gefangenen und andere illegal inhaftierte Personen unverzüglich freizulassen; weist warnend darauf hin, dass die Bestrebungen der staatlichen Stellen Georgiens, die dynamische Zivilgesellschaft Georgiens in ein streng kontrolliertes Umfeld aus regierungstreuen Organisationen umzuwandeln, einen weiteren Schritt hin zu einem autoritären Regime darstellen; weist erneut darauf hin, dass mit den meisten dieser Gesetze die frühen Entwicklungen unter Putins totalitärem Regime in Russland kopiert werden; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, diese Rechtsakte aufzuheben und so einen konkreten Schritt zu setzen, um das Land zurück auf seinen Weg in die EU zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>verurteilt, dass Elene Choschtaria in ihrer Haft erniedrigend und unmenschlich behandelt wurde; fordert, dass sie sofort und bedingungslos freigelassen wird und die gegen sie erhobenen politisch motivierten Anklagepunkte umgehend fallen gelassen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass fortwährend missbräuchlich auf das Mittel der Ingewahrsamnahme von Demonstrierenden und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zurückgegriffen wird; nimmt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Mekwabischwili/Georgien zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass es ein faires Verfahren beeinträchtigt und zur Verhängung unverhältnismäßiger Sanktionen gegen friedliche Demonstrierende beigetragen hat, dass man sich ausschließliche auf polizeiliche Zeugenaussagen ohne unabhängige Beweise gestützt hat; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, ihre Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten zu reformieren und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>verurteilt, dass es zu übermäßiger Gewaltanwendung, Folter und Misshandlung von Demonstrierenden und Häftlingen gekommen ist, worüber glaubhafte Berichte vorliegen, zu denen auch die jüngsten Erkenntnisse des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zählen, in denen Vorwürfe der Misshandlung durch die Polizei und systematische Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen und Verantwortlichkeiten dokumentiert sind; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, rasche, unabhängige und effektive Ermittlungen durchzuführen, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die Empfehlungen des CPT vollständig umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>verurteilt, dass Bedienstete der Strafverfolgungsbehörden Georgiens im Rahmen einer Kampagne zur Einschüchterung von Dissidentinnen und Dissidenten – insbesondere von Demonstrantinnen – und zur Beschneidung der Menschenrechte der georgischen Bevölkerung auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung immer stärker auf verbale und physische Übergriffe gegen Demonstrierende, Androhung von Vergewaltigung und anderer geschlechtsbezogener Gewalt sowie unrechtmäßige Leibesvisitationen setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>verurteilt, dass Rechtsvorschriften verabschiedet wurden, die eine automatische Festnahme und anschließende Verhängung strafrechtlicher Sanktionen, einschließlich einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, für Personen vorsehen, die friedlich auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen protestieren; betont, dass derlei Maßnahmen repressive Instrumente sind, mit denen abweichende Meinungen aus politischen Gründen unterdrückt werden sollen; missbilligt, dass Personen häufig festgenommen werden, weil sie in den sozialen Medien ihre Meinung geäußert haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist zutiefst beunruhigt über Vorwürfe, nach denen in Georgien im Zusammenhang mit Protesten ein verbotener chemischer Kampfstoff gegen Personen eingesetzt worden sein soll; betont, dass der Einsatz chemischer Kampfstoffe gegen die Zivilbevölkerung – sollte er belegt werden – eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte, der internationalen humanitären Normen und der Verpflichtungen Georgiens nach dem Völkerrecht, einschließlich des Verbots chemischer Waffen, darstellen würde; bedauert, dass die staatlichen Stellen Georgiens diese Sache unzureichend untersuchen; fordert eine unverzügliche, unabhängige und transparente internationale Untersuchung dieser Vorwürfe; fordert eine Prüfung durch die Organisation der Vereinten Nationen für das Verbot chemischer Waffen und appelliert an die Mitgliedstaaten, ihr diesen Fall zur weiteren Untersuchung vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass die Menschenrechte in Georgien systematisch verletzt und schutzbedürftige Gruppen, darunter auch LGBTIQ+-Personen, diskriminiert werden; betont, dass diese Verstöße mit den Verpflichtungen Georgiens im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien und den internationalen Menschenrechtsnormen unvereinbar sind; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und politische Teilhabe zu wahren und sicherzustellen, dass allen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Schutz gewährt werden und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen; drängt darauf, dass die EU und die Mitgliedstaaten diese Verstöße beobachten, gefährdeten Personen Unterstützung und Schutz zuteilwerden lassen und Fortschritte hinsichtlich der Unterstützung durch die EU, der Zusammenarbeit mit der EU und eines Beitritts zur EU von greifbaren Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte abhängig machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert das De-facto-Parlament Georgiens nachdrücklich auf, das Gesetz über Familienwerte und den Schutz Minderjähriger aufzuheben, mit dessen Bestimmungen die Menschenrechte gravierend verletzt werden, darunter die Rechte auf Gleichheit, Freiheit von Diskriminierung, Bildung, Gesundheit, Meinungsfreiheit, friedliche Versammlung und Vereinigung sowie Privatsphäre, Freiheit und Sicherheit; steht an der Seite der LGBTIQ+-Gemeinschaft Georgiens und ist zutiefst entsetzt darüber, dass in dem genannten Gesetz einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen und Inzest fälschlich gleichgesetzt werden; weist erneut darauf hin, dass ähnliche Gesetze in Russland unter Putins Regime den Weg dafür geebnet haben, dass Minderheiten noch stärker unterdrückt werden und in Russland letztlich eine Atmosphäre der Einschüchterung und Diskriminierung entstanden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die in der Umgebung der georgischen Stadt Tschiatura infolge des Abbaus von Mangan für den EU-Markt entstandenen Situation und fordert, dass die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit durchgesetzt wird, da die EU eine Verantwortung für das Wohlergehen der Bevölkerung vor Ort und den Schutz der Umwelt, die von den verursachten Schäden betroffen ist, trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bekräftigt, dass es sich gegen den Rückbau in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte in Georgien ausspricht, wie er mit den Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2024 erfolgt ist; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, die Standards im Arbeitsrecht einzuhalten und von Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte abzusehen; weist darauf hin, dass der Besitzstand der EU die Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Rechtsvorschriften über Arbeitsbedingungen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt, dass die OSZE auf Initiative von 24 Teilnehmerstaaten den sogenannten Moskauer Mechanismus aktiviert hat, sodass eine Expertendelegation mit dem Auftrag entsandt werden kann, die Umsetzung der OSZE-Verpflichtungen durch Georgien zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten seit dem Frühjahr 2024; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, sich eingehend mit den Erkenntnissen der Delegation zu befassen und deren Empfehlungen innerhalb klarer Fristen umzusetzen, unter anderem in Bezug darauf, aus politischen Gründen Inhaftierte freizulassen, mit internationalen Verpflichtungen unvereinbare Rechtsvorschriften aufzuheben und die für Misshandlungen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen; betont, dass die Teilnehmerstaaten und die relevanten internationalen Institutionen für den Fall, dass die staatlichen Stellen des Landes keine konkreten und überprüfbaren Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen unternehmen, geeignete Folgemaßnahmen in Erwägung ziehen sollten, um für die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht zu sorgen, wozu auch gezielte Sanktionen und der Einsatz entsprechender völkerrechtlicher Mechanismen zählen; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der OSZE sind, auf, sich in Anbetracht der systematischen und gut dokumentierten Verstöße, die eine umfassende unabhängige Beurteilung erfordern, aktiv für eine Ausweitung des Mandats der Mission stark zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom Oktober 2025, in der die Gremien des Europarats nachdrücklich aufgefordert werden, alle verfügbaren Mittel zu nutzen – auch Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Staatenbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemäß Artikel 33 –, mit denen sichergestellt werden kann, dass Georgien seinen Verpflichtungen als Mitgliedstaat des Europarats nachkommt; fordert die Mitgliedstaaten der EU und des Europarates auf, die Umsetzung dieser Empfehlung in Betracht zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Medienunternehmen, die auf Linie mit der Partei Georgischer Traums sind, darunter Imedi TV, PosTV und Rustavi 2 TV, bei der Verbreitung systematischer Desinformation, Verleumdungskampagnen und feindseliger Propaganda gegen die EU und ihre Organe und Vertreter, insbesondere gegen den Leiter der EU-Delegation in Georgien und diplomatisches Personal der EU-Mitgliedstaaten, eine Rolle spielen; nimmt die jüngste Entscheidung des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis, Sanktionen gegen Imedi TV und PosTV zu verhängen; fordert die EU-Organe auf, die Akkreditierung solcher Medienunternehmen bei den EU-Organen zu prüfen, und bestärkt die EU-Mitgliedstaaten darin, dem Beispiel des Vereinigten Königreichs zu folgen und angemessene und verhältnismäßige restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen zu ergreifen, die für die Organisation und Finanzierung dieser Desinformationskampagnen verantwortlich sind, und zwar auch im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte; fordert, dass Mitglieder der Führungsriege der Nationalen Kommunikationskommission Georgiens und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Georgiens in die Sanktionsliste der EU aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>äußert seine Besorgnis über den auf die unabhängigen Medien ausgeübten Druck und die gegen sie eingeleiteten Gerichtsverfahren; betont, dass Medienpluralismus und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten wesentliche Voraussetzungen für eine demokratische Gesellschaft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die jüngsten Reformen im Bildungssektor Georgiens zur Kenntnis, die dem Anschein nach die Kontrolle über akademische Einrichtungen zentralisieren, die akademische Freiheit und die Hochschulautonomie schwächen und die Integration Georgiens in das europäische Hochschulsystem behindern; weist warnend auf Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Struktur und Dauer von Studienprogrammen zu ändern, und auf die Einführung des Grundsatzes „Eine Stadt – eine Fakultät“ hin, wodurch das Spektrum der von den einzelnen Hochschulen angebotenen Studienfächer eingeschränkt wird; ist besorgt über den Regulierungsdruck, der auf Einrichtungen wie die Staatliche Ilia-Universität ausgeübt wird, nachdem diese Studentenproteste öffentlich unterstützt haben, während gleichzeitig die Unterstützung für private Einrichtungen, die mit Personen im Umkreis der Machtelite in Verbindung stehen, ausgeweitet wird; betont, dass unabhängige Bildungsexperten davor warnen, dass die kumulative Wirkung dieser Maßnahmen die Gefahr birgt, den akademischen Pluralismus abzubauen und das Hochschulsystem weiter zu politisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>ist besorgt über die organisierten Callcenter-Betrugsnetzwerke, die von Georgien aus tätig sind, insbesondere über jene, die EU-Bürgerinnen und -Bürger ins Visier nehmen; betont, dass internationale journalistische Untersuchungen darauf hindeuten, dass hochrangige Amtsträger der Partei Georgischer Traum diesen Betrugsnetzwerken im Gegenzug für finanzielle Leistungen Schutz bieten, was diesen Amtsträgern dabei hilft, den Wirtschaftssanktionen standzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission im Rahmen des überarbeiteten und flexibleren Visa-Aussetzungsmechanismus, der am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, den seit 6. März 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden Beschluss erlassen hat, den visumfreien Reiseverkehr für Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe auszusetzen und damit unmittelbar auf gegen die Grundwerte gerichtete Handlungen des Regimes der Partei Georgischer Traum reagiert hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, Visumantragsteller aus diesen Gruppen sorgfältig zu durchleuchten, ein Gespräch mit ihnen zu führen und Belege von ihnen anzufordern sowie die Erteilung des Visums zu verweigern, wenn Zweifel an der Verlässlichkeit der von ihnen bereitgestellten Informationen bestehen; bedauert, dass EU-weite Visumsperren für georgische Amtsträger, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, demokratische Rückschritte und Unterdrückung verantwortlich sind, aufgrund des Widerstands der Regierungen Ungarns und der Slowakei nicht möglich waren; stellt fest, dass im achten Bericht über den Visa-Aussetzungsmechanismus hervorgehoben wird, dass Georgien wichtige Vorgaben nicht erfüllt und frühere Empfehlungen nicht einhält; gibt zu bedenken, dass die fortdauernde Untätigkeit der staatlichen Stellen Georgiens dazu führen könnte, dass der visumfreie Reiseverkehr für die gesamte Bevölkerung ausgesetzt wird, wofür die Partei Georgischer Traum die volle Verantwortung tragen würde; fordert die Kommission auf, einen Mechanismus einzurichten, über den engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft, Journalistinnen und Journalisten sowie Studierende weiter visumfrei in die EU reisen können, und Austauschprogramme für direkte Kontakte zwischen den Menschen wie Erasmus+, Horizont Europa, das Europäische Solidaritätskorps und Kreatives Europa stärker direkt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass der Mangel an sorgfältiger akademischer Forschung, historischer Bildung und öffentlichem Bewusstsein in Bezug auf die sowjetische Besatzung und ihre langfristigen Folgen die Verbreitung von Geschichtsmanipulation und Desinformationskampagnen ermöglicht, die von der Russischen Föderation ausgenutzt werden, um die euroatlantischen Bestrebungen der georgischen Gesellschaft zu untergraben; betont daher den Stellenwert von akademischer Forschung, Dokumentation und der Verbreitung von Wissen über die Geschichte Georgiens unter sowjetischer Besatzung, einschließlich der politischen Unterdrückung, Massenhinrichtungen und der Geschichte des Widerstands gegen die sowjetisch-russische Besatzung, sowie das Zurückbringen dieser Ereignisse in das kollektive Gedächtnis; bedauert, dass in den letzten Jahren zumindest mit passiver Zustimmung der Behörden Bemühungen zur Relativierung kommunistischer Verbrechen und zur Umkehrung des Prozesses der Entstalinisierung beobachtet wurden; betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle unabhängiger Historiker, Forscher und Organisationen der Zivilgesellschaft wie SovLab, wenn es darum geht, sich mit der sowjetischen Besatzung und ihren politischen, rechtlichen und moralischen Folgen zu befassen sowie die Orte zu ermitteln, an denen Opfer des kommunistischen Terrors begraben liegen, und für ihre Identifizierung und ein würdevolles Gedenken zu sorgen; fordert relevante Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, die sich mit der Dokumentation der Folgen der sowjetischen Besetzung, kommunistischer Verbrechen und anderer totalitärer Regime beschäftigen, auf, die Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen in Georgien zu vertiefen, gemeinsame Forschungsprojekte voranzutreiben und sich an Bildungsprogrammen und -initiativen zu beteiligen, die darauf abzielen, Informationen über dieses Kapitel der Geschichte Georgiens ans Licht zu bringen, zu dokumentieren und zu verbreiten; ist besorgt über die systematische Behinderung des Zugangs zu Archiven im Zusammenhang mit Repressionen und Verbrechen, die während der sowjetischen Besatzung begangen wurden; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, Wissenschaftlern, Forschern und Organisationen der Zivilgesellschaft uneingeschränkten, transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu Archiven im Zusammenhang mit der Sowjetzeit zu gewähren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Angleichung in außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bedauert, dass der Grad der Angleichung Georgiens an die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und an die Beschlüsse des Rates über Sanktionen weiter gesunken ist, und zwar von 53 % im Jahr 2024 auf nunmehr 40 %, womit das mangelnde Bekenntnis des Landes zur EU-Integration offenkundig wird; ist besonders enttäuscht darüber, dass Georgien sich nicht systematisch an internationalen Initiativen und EU-Initiativen zur Unterstützung der Ukraine beteiligt hat – darunter Resolutionen der Generalversammlung und des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und Entschließungen des Europarats – und stattdessen seine Beziehungen zu Russland vertieft hat und Narrative, mit denen Russland versucht, die Verantwortung für den Angriffskrieg und für die von Russland verübten Verbrechen von sich zu weisen, unterstützt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>ist überaus dankbar dafür, dass das georgische Volk während des Angriffskriegs Russlands große Solidarität mit der Ukraine gezeigt hat, was ein Ausdruck des weitverbreiteten Widerstands der Öffentlichkeit gegen die imperialistische Politik Russlands, der eigenen Erfahrungen des Landes mit der militärischen Aggression Russlands und des starken Willens des Volkes ist, seine Unabhängigkeit zu wahren und außerhalb des Einflussbereichs Moskaus zu bleiben; weist darauf hin, dass viele georgische Freiwillige an der Seite der ukrainischen Streitkräfte kämpfen – insbesondere in der Georgischen Legion – und dass sich die georgische Zivilgesellschaft an Kampagnen für humanitäre Hilfe zur Unterstützung der Ukraine beteiligt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass sich Georgien den allermeisten Sanktionen gegen Russland, Belarus und Iran immer noch nicht angeschlossen hat; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, überprüfbare Maßnahmen zu beschließen und die Zusammenarbeit und die Zollkontrollen zu verstärken, damit restriktive Maßnahmen der EU nicht über das Hoheitsgebiet Georgiens bzw. in Georgien registrierte juristische Personen umgangen werden können; ist der Ansicht, dass der derzeitige Stand der Angleichungs- und Durchsetzungsbemühungen offenkundig unzureichend ist und ein EU-Bewerberland seiner Verantwortung so nicht gerecht wird; betont, dass dringend entschlosseneres Handeln geboten ist, was auch eine vollständige Angleichung an die restriktiven Maßnahmen der EU, wirksame Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen und eine transparente Zusammenarbeit mit den Organen der EU zwecks Verhinderung der Umgehung von Sanktionen umfasst, unter anderem in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Ölausfuhren und Finanzströme im Zusammenhang mit russischen und iranischen Einrichtungen; gibt zu bedenken, dass sich die fortgesetzte Unterlassung der Angleichung an die Außenpolitik und die Sanktionsregelung der EU unmittelbar auf den EU-Beitrittsprozess Georgiens auswirken wird; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Einhaltung der EU-Sanktionsregelung durch Georgien weiterhin genau überwachen, darunter auch die Risiken im Zusammenhang mit der Umgehung von Sanktionen über das Hoheitsgebiet Georgiens oder in Georgien registrierte juristische Personen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend entschlossene Maßnahmen ergreifen, um der systematischen und von den staatlichen Stellen Georgiens unterstützten Umgehung von EU-Sanktionen durch Russland Einhalt zu gebieten, und zwar unter anderem durch die Einrichtung eines speziellen EU-Überwachungsmechanismus zur Verfolgung der Handelsströme von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Luftfahrtkomponenten mit hoher Priorität, die über Georgien laufen; fordert die staatlichen Stellen Georgiens ferner auf, bei diesen Bemühungen uneingeschränkt zu kooperieren und regelmäßig transparente Berichte über solche Handelsströme zu veröffentlichen, damit die Durchsetzung der Zollvorschriften gestärkt und eine weitere Umgehung von Sanktionen verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Wiederausfuhr oder der Verschnitt von Erdölerzeugnissen aus Russland unter Umständen über Häfen, die Raffinerieinfrastruktur und Ölumschlaganlagen in Georgien erfolgen und so internationale Sanktionsregelungen umgangen werden; ist zutiefst besorgt über Berichte, wonach Rohöl aus Russland zu Georgiens neu gebauter und teilweise staatlich finanzierter Raffinerie Kulewi an der Schwarzmeerküste verschifft wird; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, solche Aktivitäten umgehend einzustellen und zu verhindern sowie sicherzustellen, dass der Umgehung der gegen Russland verhängten EU-Sanktionen nicht über die Infrastruktur Georgiens Vorschub geleistet wird; hält fest, dass das Ölterminal Kulewi nicht in das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland aufgenommen wurde, weil die staatlichen Stellen Georgiens und der Terminalbetreiber zugesagt haben, die EU-Sanktionen strikt einzuhalten; fordert, dass es in künftige Sanktionen einbezogen wird, wenn die staatlichen Stellen Georgiens und die Terminalbetreiber die EU-Sanktionen nicht strikt einhalten; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und internationalen Partnern, um die vollständige Durchsetzung restriktiver Maßnahmen zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den Rechts- und Regelungsrahmen Georgiens zu bewerten, einschließlich der Bestimmungen der georgischen Abgabenordnung, die unter Umständen die Nutzung von an Offshore-Standorten registrierten Gesellschaften und die Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers und so wiederum die Umgehung von Sanktionen und Geldwäsche erleichtern; fordert, dass in Georgien registrierte Unternehmen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle russischer Bürgerinnen oder Bürger bzw. Organisationen befinden, und insbesondere seit Februar 2022 gegründete Unternehmen verstärkt überwacht und kontrolliert werden; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, eine Vermögensabschöpfungsstelle, eine Vermögensverwaltungsstelle und ein Verzeichnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten, um die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu stärken und das Risiko der Umgehung von Sanktionen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass die Partei Georgischer Traum den Weg der euro-atlantischen Integration verlassen hat und nun – wie sich in zahlreichen Berichten bestätigt – eine strategische Wende hin zur Zusammenarbeit mit China, Russland und Iran vollzieht; betont, dass diese Neuausrichtung aufzeigt, dass die verfassungsmäßige Verpflichtung Georgiens zur euro-atlantischen Integration und der eindeutige und konsequent zum Ausdruck gebrachte Wille der georgischen Gesellschaft missachtet werden; bringt seine Empörung darüber zum Ausdruck, dass nicht etwa auf glaubhafte Erkenntnisse über den zunehmenden Einfluss autoritärer Mächte eingegangen wird, sondern vielmehr Ermittlungen gegen diejenigen eingeleitet wurden, die derlei Berichte verfassen, beispielsweise gegen den am Hudson Institute tätigen Forscher Giorgi Kandelaki und gegen Tinatin Chidascheli;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>äußert seine Besorgnis über die Beteiligung chinesischer staatseigener Unternehmen an strategischen Projekten wie dem Tiefseehafen Anaklia, der ursprünglich mit westlichen Partnern entworfen wurde und dazu gedacht war, die Anbindung zwischen Ost und West unabhängig von russischem und chinesischem Einfluss zu stärken; weist die staatlichen Stellen Georgiens erneut darauf hin, dass der Erfolg des Mittleren Korridors davon abhängt, dass Georgien die Rechtsstaatlichkeit wahrt, und dass Georgien bei den Global-Gateway-Investitionen ein stabiler und transparenter Partner sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt Initiativen für strategische Konnektivitätsprojekte im Schwarzmeerraum zur Kenntnis, einschließlich des Unterseekabels für die digitale Konnektivität im Schwarzen Meer und des Unterseestromkabels im Schwarzen Meer, mit denen die Energie- und Digitalverbindungen zwischen der EU und dem Südkaukasus verbessert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass die Georgische Orthodoxe Kirche nach wie vor eine einflussreiche Institution in der Gesellschaft Georgiens ist und den öffentlichen Diskurs maßgeblich prägt; ist besorgt darüber, dass Russland religiöse Netzwerke als Kanäle für Desinformation und Beeinflussungsoperationen in ganz Georgien nutzt, um eine proeuropäische Ausrichtung und die demokratische Resilienz zu untergraben; weist erneut darauf hin, dass einige Geistliche in Georgien sich dieser Instrumentalisierung widersetzen und sich gegen den Einfluss Russlands wie auch gegen die politischen Maßnahmen des Regimes der Partei Georgischer Traum aussprechen; betont, dass die Georgische Orthodoxe Diözese und die georgischen orthodoxen Gemeinschaften auch in der EU vertreten sind, was verdeutlicht, dass es angesichts transnationaler Desinformationsbemühungen Wachsamkeit und Widerstandsfähigkeit braucht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>nimmt mit besonderer Besorgnis zur Kenntnis, dass der iranische Einfluss im Land zunimmt, insbesondere über religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen und die Mobilisierung junger Menschen sowie durch Wirtschaftsstrukturen, die es Iran effektiv ermöglichen, Sanktionen zu umgehen; ist zudem besorgt darüber, dass in Georgien tätige Wirtschaftsakteure, die mit dem iranischen Regime in Verbindung stehen, an Einfluss gewinnen; betont, dass solche Akteure benutzt werden können, um finanzielle Sanktionen zu umgehen, Geldwäsche zu betreiben und Güter illegal aus Iran auszuführen, was Akteuren zugutekommt, die über Korruption und manipulierte öffentliche Ausschreibungen Verbindungen sowohl zum iranischen Regime als auch zum Regime der Partei Georgischer Traum haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>ist der Ansicht, dass Georgien konstruktiv an der Erleichterung des Zugangs Armeniens zu internationalen Seehandelsrouten mitwirken und so zur regionalen Konnektivität, wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Stabilität im Südkaukasus beitragen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>bringt erneut seine unverminderte Befürwortung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit Georgiens zum Ausdruck; verurteilt aufs Schärfste, dass Russland Georgiens Regionen Abchasien und Zchinwali bzw. Südossetien besetzt hält und weiter Grenzanlagen errichtet, was eine Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit Georgiens darstellt; fordert die Regierung Georgiens nachdrücklich auf, eine klare und kohärente Haltung zur Aggression Russlands beizubehalten; verurteilt entschieden die Bestrebungen Russlands, die besetzten Gebiete politisch, militärisch und wirtschaftlich in die Russische Föderation einzugliedern; nimmt mit tiefer Besorgnis zur Kenntnis, dass georgischstämmige Menschen in Abchasien und der Region Zchinwali – darunter Frauen und junge Menschen – auf der Grundlage konstruierter Anschuldigungen wie Spionage oder des Besitzes eines georgischen Passes weiterhin rechtswidrig inhaftiert und ins Visier genommen werden; verurteilt diese Praktiken als schwere Menschenrechtsverletzungen, die zur Einschüchterung, Diskriminierung und Vertreibung der georgischen Bevölkerung beitragen; verurteilt aufs Schärfste, dass in Otschamtschire derzeit ein Marinestützpunkt Russlands errichtet wird, was nicht nur eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit darstellt, sondern unmittelbar die Sicherheit des gesamten Schwarzmeerbeckens und Georgiens eigene Seehandelsambitionen gefährdet; bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen und bedingungslosen Rückzug der Streitkräfte Russlands aus den georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali bzw. Südossetien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert gezielte restriktive Maßnahmen, die auf Präzedenzfällen wie der „Otchosoria-Tatunaschwili-Liste“ aus dem Jahr 2018 aufbauen, gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont erneut den Stellenwert der Mitwirkung der Beobachtermission der Europäischen Union (EUMM) in Georgien an der Konfliktlösung, der Überwachung der Lage der Menschenrechte und der Unterstützung der betroffenen Gemeinschaften; verurteilt aufs Schärfste, dass die Russische Föderation den Zugang der EUMM zu den besetzten Gebieten Georgiens fortwährend behindert und es frühere Einschüchterungsversuche gegen Überwachungskräfte der EUMM gegeben hat, einschließlich rechtswidriger Inhaftierungen und anderer Vorfälle, mit denen Drohungen und Einmischung in die Arbeit der EUMM einhergingen; ist der Ansicht, dass die sichtbare und öffentliche Ausübung des Mandats der EUMM durch mehr Unterstützung und zusätzliches Personal weiter gestärkt und deutlicher kommuniziert werden sollte, da die Mission erheblich zum Engagement der EU in der Region beiträgt und die aggressiven Taktiken Russlands aufdeckt, die der Region seit dem Krieg gegen Georgien im Jahr 2008 unablässig Tod, Leid und Instabilität gebracht haben;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Georgiens Präsidentin Salome Surabischwili und den De-facto-Staatsorganen Georgiens zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>