<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0224</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Verschlechterung der Lage politischer Gefangener in Belarus, insbesondere der Fall von Aljaksandra Pulinowitsch</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0294, 0324, 0325, 0326/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2026 zu der Verschlechterung der Lage politischer Gefangener in Belarus und insbesondere dem Fall von Aljaksandra Pulinowitsch (2026/2766(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass im Januar 2024 die damals 16 Jahre alte Aljaksandra Pulinowitsch in dem Fall „Schwarze Nachtigallen“ –in dem es um Graffiti gegen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ging – festgenommen, in einer Strafkolonie in eine Isolationszelle gesperrt und ihr ein Rechtsbeistand und elterliche Unterstützung verweigert wurde; in der Erwägung, dass sie in einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu über zehn Jahren Haft verurteilt und in der Folge auf eine „Terroristenliste“ gesetzt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Fall Pulinowitsch veranschaulicht, wie die belarussischen Staatsorgane mittels Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung junge Menschen aus politischen Gründen kriminalisieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Gewerkschafter, Studenten, nationale Minderheiten und Bürger, die ihre Grundfreiheiten ausüben, systematisch unterdrückt; in der Erwägung, dass nach wie vor 853 politische Gefangene willkürlich und unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fälle von Dzianis Ivashyn, Pavel Belavus, Ihar Alinevich, Volha Mayorava, Alena Lazarchyk, Alaksandr Frantskevich, Wiktar Snehur, Eduard Babaryka, Mikalai Autukhovich, Uladzimir Hundar, Iryna Melkher, Mitgliedern der Familien Rezanovich und Karsakou, Stsiapan Latypau, Viachaslau Areshka und vielen anderen die schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands und die verheerenden Folgen unmenschlicher Haftbedingungen, verlängerter Isolation und der Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung veranschaulichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 411 des Strafgesetzbuchs von Belarus systematisch gegen politische Gefangene angewandt wird, um ihre Haft auf der Grundlage fingierter Disziplinarverstöße willkürlich zu verlängern, wodurch ein Mechanismus für unbefristete Haft und Zwangsmaßnahmen geschaffen wurde; in der Erwägung, dass seit 2020 über 80 politische Gefangene und einige von ihnen mehrmals auf der Grundlage dieses Artikels verurteilt wurden; in der Erwägung, dass Häftlinge mit Verweis auf diesen Artikel erpresst und dazu gezwungen werden, das Regime um Begnadigung zu bitten, sich an Propagandaaktivitäten zu beteiligen oder mit den Staatsorganen zu kollaborieren, und dass dieser Artikel zu einem Werkzeug der psychologischen Folter und der politischen Repression geworden ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert, dass Aljaksandra Pulinowitsch und alle anderen politischen Gefangenen sofort und bedingungslos freigelassen sowie vollständig rehabilitiert und ihre Rechte uneingeschränkt wiederhergestellt werden; bekundet allen politischen Gefangenen und ihren Angehörigen erneut seine unerschütterliche Solidarität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, sämtliche Formen der Misshandlung politischer Gefangener fortan zu unterlassen, die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt abzuschaffen, den Gefangenen die medizinische Versorgung, den Zugang zu Anwälten und den Kontakt zu Angehörigen nicht länger zu verweigern, der Zwangsarbeit ein Ende zu setzen sowie Todesfälle, die sich in Haft ereignet haben, zu untersuchen und Foltervorwürfen nachzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass belarussische Staatsangehörige aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt und überdies auch Minderjährige wie Aljaksandra Pulinowitsch inhaftiert werden; verurteilt, dass Rechtsvorschriften, mit denen gegen Terrorismus und Extremismus vorgegangen werden soll, instrumentalisiert werden, um Antikriegsbekundungen, abweichende Meinungen junger Menschen und die Solidarität mit der Ukraine unter Strafe zu stellen und friedlich geäußerte abweichende Meinungen zu unterdrücken, auch indem zwecks Einschüchterung Gerichtsverfahren gegen junge Menschen wegen mutmaßlich schwerer Straftaten geführt werden; fordert, dass die Terroristen- und Extremistenlisten abgeschafft werden; fordert die belarussischen Staatsorgane nachdrücklich auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes einzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>verurteilt, dass Artikel 411 des Strafgesetzbuchs von Belarus systematisch und missbräuchlich als Werkzeug zur politischen Verfolgung und zur willkürlichen Verlängerung der Haftdauer eingesetzt wird; fordert, dass dieser Artikel sofort aufgehoben wird; fordert, dass alle Personen, die auf der Grundlage dieses Artikels verurteilt wurden, freigelassen und vollständig rehabilitiert werden; ist zutiefst besorgt über das Schicksal der etwa 50 politischen Gefangenen, die noch auf der Grundlage dieses Artikels inhaftiert sind und deren Leben und Gesundheit infolge der teilweise mehrmals verlängerten Haft, der Einzel- oder Isolationshaft und anderer Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erheblich gefährdet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>würdigt die Bemühungen der USA, die Freilassung politischer Gefangener zu erwirken; hebt jedoch hervor, dass die Freilassung von Gefangenen dadurch motiviert ist, dass das Regime um sein wirtschaftliches Überleben kämpft, und nicht mit einem politischen Wandel oder politischen Reformen einhergeht, denn nur wenn Letzteres der Fall wäre, wäre auch eine Normalisierung der Beziehungen gerechtfertigt; besteht darauf, dass die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Beendigung der Unterdrückung weiter als Voraussetzungen für politischen Dialog und wirtschaftliche Zusammenarbeit gelten; fordert, dass freigelassene politische Gefangener nicht mehr ins Ausland abgeschoben und ihre Angehörigen keinen Repressionsmaßnahmen mehr ausgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner nachdrücklich auf, stärker für die Freilassung aller politischen Gefangenen einzutreten, auch indem sie die Botschafter des Regimes einbestellen, um Informationen über den Gesundheitszustand und den Verbleib der Gefangenen zu erhalten, die Fälle politischer Gefangener genau beobachten und aus humanitären Gründen Visa erteilen sowie Rehabilitationsmaßnahmen und praktische und finanzielle Unterstützung bereitstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert den Rat auf, die gezielten Sanktionen gegen alle Personen und Organisationen, die für politisch motivierte Strafverfolgung, Repression und Folter verantwortlich sind, auszuweiten, zu verschärfen und strikt durchzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Dokumentation der vom Lukaschenka-Regime begangenen Verbrechen, auch auf der Ebene der Vereinten Nationen, zu unterstützen und die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht über internationale Mechanismen voranzubringen, wofür die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit dem Fall Belarus durch Litauen sowie Ermittlungen und nationale Gerichtsverfahren auf der Grundlage der extraterritorialen und universellen Gerichtsbarkeit Beispiele sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der HR/VP, dem Rat und der Kommission sowie dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den De-facto-Staatsorganen von Belarus zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>