<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0225</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Anhaltendes hartes Vorgehen gegen den zivilgesellschaftlichen Raum und die Grundfreiheiten in Burkina Faso</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0318/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2026 zu dem anhaltend harten Vorgehen gegen den zivilgesellschaftlichen Raum und die Grundfreiheiten in Burkina Faso (2026/2767(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf Politik, Menschenrechte und Sicherheit in Burkina Faso sowie der dortige Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft und Demokratie seit dem Militärputsch von 2022 erheblich verschlechtert haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Regierung Burkina Fasos Journalisten, Oppositionelle, Vertreter der Zivilgesellschaft und Richter einschüchtert, unrechtmäßig zum Wehrdienst einzieht, gewaltsam verschwinden lässt und willkürlich inhaftiert; in der Erwägung, dass die Fulbe-Gemeinschaften ethnischen Säuberungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Angriffe auf die Medien zur Einstellung von Fernseh- und Radiosendern und Zeitungen geführt haben, zuletzt auch von TV5Monde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Regierung Burkina Fasos sämtliche politischen Parteien und 118 Organisationen der Zivilgesellschaft aufgelöst und Hunderte von Vereinen, auch den Allgemeinen Studentenverband von Burkina Faso, vorläufig verboten hat, wodurch der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft weiter eingeschränkt wurde, und dass sie Organisationen der Zivilgesellschaft dazu gezwungen hat, ihre Konten zu schließen und einer staatlich kontrollierten Bank die Gelder zu übertragen; in der Erwägung, dass mit dem Gesetz Nr. 011-2025/ALT über die Vereinigungsfreiheit den Organisationen der Zivilgesellschaft restriktive Auflagen gemacht werden; in der Erwägung, dass mit dem neuen Personen- und Familiengesetzbuch die „Förderung“ gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Strafe gestellt wird; in der Erwägung, dass in einem Gesetzentwurf vorgesehen ist, die Todesstrafe für bestimmte Straftaten wieder einzuführen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sicherheitslage angesichts brutaler Terroranschläge weiter äußerst angespannt ist, zumal Millionen von Menschen vertrieben wurden und auf humanitäre Hilfe angewiesen sind; in der Erwägung, dass die europäischen Partner die Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung in der Sahelzone unter hohen menschlichen Opfern erheblich unterstützt haben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Organisationen der Zivilgesellschaft aufgelöst und vorläufig verboten wurden; fordert die Staatsorgane Burkina Fasos nachdrücklich auf, diese Maßnahmen umgehend rückgängig zu machen und die Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu wahren, unter anderem durch die Änderung des Gesetzes Nr. 011-2025/ALT und sonstiger damit zusammenhängender Maßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert, dass der Einschüchterung, der rechtswidrigen Einberufung zum Wehrdienst, der Drangsalierung, der willkürlichen Inhaftierung und des Verschwindenlassens von Akteuren der Zivilgesellschaft, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, humanitären Helfern und politischen Gegnern sofort ein Ende gesetzt wird; fordert, dass alle mutmaßlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen unabhängig untersucht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Staatsorgane Burkina Fasos auf, die Pressefreiheit zu wahren, die Beschränkungen für die Medien aufzuheben und es Journalisten zu ermöglichen, frei und sicher zu arbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Staatsorgane Burkina Fasos auf, das Recht von Studentenverbänden und politischen Parteien, sich zu organisieren, wiederherzustellen und einen plausiblen Fahrplan für eine freie und transparente Wahl und die Rückkehr zu einer Zivilregierung vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Staatsorgane Burkina Fasos auf, von der Wiedereinführung der Todesstrafe abzusehen, ihre Entscheidung, sich aus dem Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen, rückgängig zu machen und die Bemühungen der Zivilgesellschaft, für die Menschenrechte, die Gleichberechtigung und den vorbehaltlosen Verzicht auf Diskriminierung einzutreten, nicht mehr unter Strafe zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt, dass die Terrorismusbekämpfung unter uneingeschränkter Achtung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durchgeführt werden muss; stellt fest, dass die Ausweisung europäischer Streitkräfte, die Aufkündigung von Sicherheitspartnerschaften und das Streben nach einer Partnerschaft mit Russland keine sicherheitspolitischen Vorteile gebracht haben; ist besorgt darüber, dass Russlands Einfluss in Sicherheitsfragen und politischen Angelegenheiten steigt, was zu Menschenrechtsverletzungen und einer autoritären Entwicklung beiträgt; fordert die EU auf, sich mit den afrikanischen Partnern abzustimmen, um Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Staatsführung anzugehen und die Unterstützung für die Zivilgesellschaft und Akteure der humanitären Hilfe zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU sowie den Staatsorganen Burkina Fasos, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>