<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0231</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Russlands inakzeptable provokative Handlungen und das inakzeptable Eindringen russischer Drohnen in den Luftraum Rumäniens, Finnlands und der baltischen Staaten</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0304, 0307, 0308, 0309 und 0311/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2026 zu Russlands inakzeptablen provokativen Handlungen und dem inakzeptablen provokativen Eindringen russischer Drohnen in den Luftraum Rumäniens, Finnlands und der baltischen Staaten (2026/2772(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zur Ukraine, insbesondere die Entschließung vom 9. Oktober 2025 zu einer geeinten Reaktion auf die jüngsten Verletzungen des Luftraums und die jüngsten Bedrohungen der kritischen Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten durch Russland<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1530, 15.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1530/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze des Völkerrechts,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 24 Absatz 3, 42 Absatz 7 und 222,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Nordatlantikpakt vom 4. April 1949, insbesondere auf die Artikel 4 und 5,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0120) und auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Thema<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3151, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3151/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Oktober 2025 mit dem Titel „Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0027),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 zur anhaltenden Unterstützung der Ukraine durch die EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 20. Mai 2026 zu den gegen die baltischen Staaten gerichteten Drohungen Russlands,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas vom 29. Mai 2026, in der die rücksichtslose Verletzung des Luftraums der EU durch Russland verurteilt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland vor mehr als vier Jahren einen unrechtmäßigen, durch nichts provozierten und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, nachdem es zuvor bereits im Jahr 2014 die Krim annektiert und Teile des Donezbeckens besetzt hatte, was einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine darstellt; in der Erwägung, dass es seit Beginn des groß angelegten Einmarschs Russlands in die Ukraine bereits mehrmals zu Verletzungen des Luftraums der EU und der NATO gekommen ist, die von Russland verursacht wurden, diese Vorfälle jedoch in jüngster Zeit an Häufigkeit und Intensität zugenommen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verstärkung der militärischen Präsenz Russlands entlang der Ostflanke der EU weiter andauert und auch das Hoheitsgebiet von Belarus einschließt, das sich an Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mitschuldig macht, und dass die EU zudem hybriden Angriffen ausgesetzt ist, insbesondere durch die Instrumentalisierung der irregulären Migration, die organisierte Kriminalität, Desinformationskampagnen und den Einsatz von Wetterballons, die eine ernsthafte Sicherheitsbedrohung darstellen, unter anderem durch die ständige Unterbrechung der zivilen Luftfahrt, die Terrorisierung der an Belarus angrenzenden Länder, etwa Lettland, Litauen und Polen, und die Schädigung der lokalen Wirtschaft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Rumänien und andere EU-Mitgliedstaaten von den Destabilisierungsversuchen Russlands in Form des Eindringens von Drohnen und von Verletzungen des Luftraums, Propaganda und Desinformation, elektronischer Kriegsführung, Eingriffen in das globale Satellitennavigationssystem, Cyberangriffen und Sabotage betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass am 29. Mai 2026 eine russische Drohne in ein Wohngebäude in Galați (Rumänien) gestürzt und explodiert ist, wodurch zwei Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass dies der erste Vorfall dieser Art war, der sich im Hoheitsgebiet eines EU- und NATO-Mitgliedstaats ereignete und zu Verletzungen führte, die medizinisch behandelt werden mussten; in der Erwägung, dass über 70 Menschen evakuiert werden mussten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass am 19. Mai 2026 eine in den estnischen Luftraum eindringende Drohne von einem rumänischen Kampfflugzeug abgeschossen wurde, das an der Luftraumüberwachungsmission der NATO im Baltikum beteiligt war; in der Erwägung, dass am 20. Mai 2026 das Eindringen einer nicht identifizierten Drohne in den litauischen Luftraum die Behörden dazu zwang, eine beispiellose Luftangriffswarnung abzugeben, sodass die Zivilbevölkerung gezwungen war, Schutz zu suchen; in der Erwägung, dass an einer NATO-Mission beteiligte französische NATO-Kampfflugzeuge am 8. Juni 2026 Drohnen über Lettland abschossen; in der Erwägung, dass das derartige Eindringen von Drohnen eine direkte Folge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist, wobei die meisten Drohnen infolge der elektronischen Kriegsführung Russlands in den Luftraum der EU eindringen; in der Erwägung, dass im März 2026 aufgrund der Störung durch von Russland eingesetzte Systeme für die elektronische Kampfführung mindestens drei ukrainische Drohnen von ihrem geplanten Kurs abkamen und in das Hoheitsgebiet Finnlands gelangten, wo sie abstürzten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass eine ukrainische Seedrohne aufgrund der von der Russischen Föderation verwendeten Methoden der elektronischen Kriegsführung am 29. Mai 2026 im rumänischen Hafen Constanța explodierte, wodurch Sachschäden, aber keine Todesopfer verursacht wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass am 7. Mai 2026 zwei ukrainische Drohnen, die von Russland mithilfe von Systemen der elektronischen Kriegsführung gestört worden waren, in ein Treibstofflager in Rēzekne (Lettland) stürzten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass im Ostseeraum sehr viel kritische Infrastruktur verläuft, darunter unterseeische Energieversorgungs- und Telekommunikationsnetze, Verkehrsverbindungen und andere strategische Ressourcen, wodurch dieser Raum besonders anfällig für hybride Angriffe, Sabotage und Gefahrenlagen im Zusammenhang mit Drohnen ist; in der Erwägung, dass eine der Erkenntnisse aus den Angriffen Russlands auf die Infrastruktur der Ukraine ist, dass der Schutz kritischer Infrastruktur sowohl eine physische Härtung als auch mehr Redundanz und Dezentralisierung erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen erhebliche Risiken für die regionale Sicherheit und die Umwelt birgt, da große Mengen abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in vorübergehenden oberirdischen Lagerstätten gelagert werden; in der Erwägung, dass jeder Unfall oder jede vorsätzliche Provokation an dieser kritischen Infrastruktur schwerwiegende Folgen für den gesamten Ostseeraum und darüber hinaus haben könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass es weitere schwerwiegende Vorfälle mutmaßlicher Verletzungen des Luftraums von EU-Mitgliedstaaten durch Russland gegeben hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sicherheit und der Schutz der EU-Mitgliedstaaten entlang ihrer Ostflanke eine unmittelbare Priorität und eine gemeinsame europäische Verantwortung sind, insbesondere angesichts der Tatsache, dass hybride Angriffe mithilfe moderner Drohnenkriegsführung durchgeführt werden – ein Bereich, in dem die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten bei Weitem nicht ausreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Drohnenvorfälle an der Ostflanke der EU erhebliche Lücken sowohl bei der militärischen als auch bei der zivilen Vorsorge offenbart haben; in der Erwägung, dass sich bestehende Radarsysteme häufig als nicht in der Lage erweisen, Objekte in geringer Höhe zu verfolgen, dass die für das Abfangen unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) gewählten Methoden wirtschaftlich ineffizient sind und dass Berichte über Vorfälle gezeigt haben, dass einige Luftschutzbunker für die Öffentlichkeit gesperrt oder unzugänglich waren; in der Erwägung, dass diese Versäumnisse akute systemische Schwachstellen bei Warn- und Reaktionsverfahren sowie bei der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit im weiteren Sinne deutlich machen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland bei seinen jüngsten Angriffen auf die Ukraine die Lawra von Petschersk in Kyjiw, ein historisches Höhlenkloster des östlichen Christentums und eine UNESCO-Welterbestätte, sowie weitere Kulturerbestätten von unschätzbarem Wert in Brand gesetzt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass diese jüngsten Drohnenvorfälle gezeigt haben, dass dringend mehrschichtige Verteidigungsfähigkeiten benötigt werden, die kinetische und nicht-kinetische Abwehrsysteme für unbemannte Luftfahrzeuge (C-UAS) umfassen; in der Erwägung, dass Drohnen zu einem bestimmenden Merkmal der modernen Kriegsführung und hybrider Konflikte geworden sind und ihr Einsatz in der Ukraine die Verteidigungsanforderungen und operativen Doktrinen auf dem gesamten Kontinent grundlegend verändert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktis und der Hohe Norden für die Sicherheit Europas immer wichtiger werden, wobei durch die begrenzte Abdeckung mit Erkennungssystemen und die spärliche ständige Präsenz Schwachstellen entstehen, die feindselige Akteure durch unbemannte Systeme und hybride Operationen ausnutzen könnten, wodurch sich das Risiko des Eindringens feindlicher Drohnen in das Gebiet der EU erhöht;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt Russlands inakzeptable provokative Handlungen und das inakzeptable provokative Eindringen russischer Drohnen in den Luftraum der EU-Mitgliedstaaten aufs Schärfste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Solidarität mit Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Rumänien, deren Hoheitsgebiet, Luftraum und kritische Infrastruktur Ziel hybrider Provokationen seitens Russlands geworden sind; bekräftigt, dass sich die EU durch die Destabilisierungskampagne Russlands nicht einschüchtern lassen wird, und steht geeint in seiner Entschlossenheit, die Sicherheit, Souveränität und territoriale Integrität aller EU-Mitgliedstaaten zu verteidigen und die Ukraine weiterhin zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit der Bürgerinnen und Bürger in den EU-Grenzregionen an der Ostflanke an, die den schwerwiegendsten Bedrohungen ausgesetzt sind und infolgedessen auch erhebliche wirtschaftliche und soziale Kosten tragen, und bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit ihnen; fordert gezielte Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich gezielter finanzieller Unterstützung, um den Schutz der betroffenen Gemeinschaften und der kritischen Infrastruktur zu stärken und für die Prävention, die Vorsorge, die Resilienz sowie Notfallmaßnahmen und den Wiederaufbau in diesen besonders gefährdeten Regionen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>verurteilt entschieden den Drohnenangriff Russlands auf ein Wohngebäude in Galați (Rumänien), der unmittelbar zivile Opfer forderte, was eine schwerwiegende und ernsthafte Eskalation darstellt; ist der Ansicht, dass das wiederholte Eindringen von Drohnen in EU-Länder und die wiederholten Verletzungen ihres Luftraums keine Einzelfälle darstellen, sondern ein integraler Bestandteil der umfassenderen Strategie Russlands zur Einschüchterung der EU und ihrer Verbündeten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>erklärt, dass Russland die volle und eindeutige Verantwortung für diese rücksichtslosen, zur Eskalation führenden Angriffe trägt, die Menschenleben gefährden; bekräftigt, dass die Handlungen der Russischen Föderation eine vorsätzliche, systematische und anhaltende Bedrohung für die Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Souveränität der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellen; verurteilt erneut aufs Schärfste den unrechtmäßigen, durch nichts provozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Teilnahme von Belarus daran; verurteilt nachdrücklich die Entscheidung Russlands, seinen Angriffskrieg fortzusetzen, einschließlich seiner jüngsten gezielten Angriffe auf Kulturerbestätten und auf das Höhlenkloster von Kyjiw-Petschersk – eine UNESCO-Welterbestätte –, während es direkte Verhandlungen mit der Ukraine, wie sie kürzlich vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vorgeschlagen wurden, ablehnt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt erneut, dass Russland in der Ostsee und im Schwarzen Meer vorsätzlich GNSS-Signale stört, und dass Belarus vorsätzlich Wetterballons einsetzt, was schwerwiegende Sicherheitsrisiken für die zivile Luftfahrt und den Seeverkehr birgt; verurteilt ferner die hybriden Angriffe von Belarus auf die EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, die Herstellung und Lieferung vorrangiger militärischer Ausrüstung an die Ukraine, insbesondere von Luftabwehrsystemen, Munition, Drohnen und Flugkörpern, in dieser kritischen Phase, in der die Bevölkerung und die Infrastruktur der Ukraine aufgrund akuter Defizite bei den Luftabwehrfähigkeiten zunehmend gefährdet sind, dringend zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass diese feindseligen Handlungen durch eine aggressive Desinformationskampagne verschärft werden, die darauf abzielt, die lokale Bevölkerung einzuschüchtern, Angst zu verbreiten, die lokale Wirtschaft zu schädigen und die Grundlage für mögliche Vergeltungsmaßnahmen zu schaffen, wie im Fall der unbegründeten Anschuldigungen Russlands, die baltischen Staaten würden es der Ukraine gestatten, ihr Hoheitsgebiet und ihren Luftraum für Drohnenangriffe auf Ziele in Russland zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach der umgehenden Schaffung einer echten Europäischen Verteidigungsunion, einschließlich Vorschlägen für zügige Entscheidungsprozesse, die über die bestehenden Rahmen, darunter das Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 und der nachfolgende Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030, hinausgeht; betont, dass eine stärkere Integration, Koordinierung und Bündelung von Ressourcen unverzichtbar sind, damit die EU wirksam auf die wachsenden Bedrohungen durch Russland reagieren kann; fordert, dass die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung und ihre Produktionskapazität in der gesamten EU durch eine verstärkte Koordinierung auf EU-Ebene gestärkt werden, indem nationale Initiativen und EU-Instrumente bestmöglich genutzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert, dass die Solidaritätsklausel (Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und die Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) weiter operationalisiert werden, auch wenn ein konventioneller oder hybrider Angriff einen Mitgliedstaat dazu veranlasst, sich darauf zu berufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Ostflanke der EU und der NATO entlang ihrer gesamten Länge von der Arktis bis zum Schwarzen Meer auf dem Land, auf See und in der Luft kohärent gestärkt werden muss, indem in den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen Kapazitäten zur Bekämpfung von Drohnen und Wetterballons aufgebaut und angemessene Ressourcen für diesen Zweck bereitgestellt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Fähigkeiten zur Erkennung, Störung, Abfangung und Neutralisierung entlang der Ostflanke der EU dringend zu stärken; fordert zudem regelmäßige gemeinsame Übungen zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Organen, der Ukraine und der NATO, um die Einsatzbereitschaft dieser Schnellreaktionsmechanismen zu testen und zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>empfiehlt, dass die C-UAS in gemeinsame Übungen und in die Planung des Zivilschutzes auf der Ebene der EU mit Schwerpunkt auf kritischer Infrastruktur aufgenommen wird, die der Polizei, den Flughafenbehörden und den Betreibern in der Energiewirtschaft den Zugang zu EU-weiten Schulungen und standardisierten C-UAS-Fähigkeiten ermöglicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt mit Besorgnis hervor, dass die derzeitigen europäischen Systeme für die Drohnenerkennung und -abwehr unzureichend sind, und betont, dass die Erkennung und die Abwehr dringend verbessert werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass ein allumfassender Ansatz notwendig ist, der darauf ausgerichtet ist, die Strafverfolgungsbehörden und den Zivilschutz besser für die Drohnenerkennung und -abwehr auszustatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, sich vorrangig um die Integration von Befehls- und Kontrollsystemen mit Ersthelfern, dem Zivilschutz und den Doktrinen zur UAS-Abwehr zu bemühen, um sicherzustellen, dass die zivile Vorsorge, die Unterbringung, die Frühwarnung und die technologische Integration so weit wie möglich optimiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die vorsätzlichen Übergriffe Russlands an der Ostflanke der EU und der NATO nicht nur darauf abzielen, Mitgliedstaaten zu provozieren und zu destabilisieren, sondern auch darauf, Schwächen bei den Fähigkeiten der NATO zur Erkennung und Reaktion zu testen und auszunutzen; nimmt zur Kenntnis, dass Russland seine destabilisierenden Aktivitäten im Schwarzmeerraum sowohl durch konventionelle als auch durch hybride Maßnahmen fortsetzt, unter anderem durch Treibminen, Störoperationen mit elektronischen Mitteln und die Gefährdung der Freiheit der Schifffahrt, weshalb die Stärkung der Sicherheit in dieser Region eine strategische Priorität darstellt, die dringend angegangen werden muss, um der Bedrohung der Sicherheit in Europa entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die vollständige Umsetzung des strategischen Ansatzes der EU für den Schwarzmeerraum und fordert, dass die Einrichtung einer Plattform für maritime Sicherheit im Schwarzmeerraum beschleunigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die kürzlich erfolgte Annahme des 20. Sanktionspakets der EU gegen Russland und die Vorlage des 21. Sanktionspakets; fordert die Kommission, den EU-Sanktionsbeauftragten und die Mitgliedstaaten auf, die neuen und die bereits geltenden Sanktionen strikt durchzusetzen und der Schließung von Schlupflöchern in Lieferketten unverzüglich Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission auf, unverzüglich weitere Sanktionen zu verhängen, darunter Sanktionen gegen Aluminiumoxid und andere strategische Rohstoffe sowie Waren mit doppeltem Verwendungszweck, und fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Listung nicht aus Gründen des nationalen wirtschaftlichen Interesses zu blockieren; befürwortet zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des bevorstehenden Sanktionspakets, die auf den Energie- und Finanzsektor der Russischen Föderation abzielen, sowie ein Einreiseverbot in die EU für ehemalige russische Soldaten, die in der Ukraine gekämpft haben, und fordert die Mitgliedstaaten, die die Russische Föderation weiterhin unterstützen, auf, diese Unterstützung einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten – und insbesondere diejenigen, die die Mehrheit der Visa für Staatsangehörige Russlands ausstellen – auf, den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. November 2025 zur Festlegung angepasster Vorschriften über die Erteilung von Visa für die mehrmalige Einreise an Staatsangehörige Russlands, die in der Russischen Föderation wohnhaft sind und in der Russischen Föderation Kurzaufenthaltsvisa<FOOTNOTE><FIELD> (C(2025)7552).</FIELD></FOOTNOTE> beantragen, strikt umzusetzen und die Leitlinien der Kommission von 2022 für eine verstärkte Kontrolle, vor allem bei Reisen zu touristischen Zwecken und anderen nicht unbedingt notwendigen Reisen, uneingeschränkt anzuwenden, gleichzeitig aber politisch engagierten Kriegsgegnern, unabhängigen Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Vertretern der Zivilgesellschaft und in humanitären Fällen weiterhin Visa zu erteilen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Schaffung eines horizontalen EU-Sanktionsrahmens, der speziell auf hybride Bedrohungen zugeschnitten ist und parallel zur hybriden Sanktionsregelung gegen Russland bestehen würde, um die aktive Beteiligung Russlands an hybriden Operationen weltweit hervorzuheben und gleichzeitig eine schnellere und systematischere Verhängung von Sanktionen gegen Akteure zu ermöglichen, die für hybride Kampagnen verantwortlich sind; weist darauf hin, dass einige Personen, darunter Ksenia Fedorova in Frankreich, die für sanktionierte russische Propagandamedien wie RT tätig waren, nach wie vor Desinformation in Europa verbreiten; fordert, dass sie im nächsten Sanktionspaket in die Liste der sanktionierten Personen aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine angemessene Finanzierung für den Bau und die Sanierung ziviler Luftschutzbunker in den Mitgliedstaaten der Ostflanke und anderen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen und EU-weite Informationskampagnen sowie zivile Übungen durchzuführen, um die Bürgerinnen und Bürger dafür zu sensibilisieren, wie sie sich im Falle eines Luftangriffs oder einer ähnlichen Krisensituation verhalten sollen; ist der Ansicht, dass der Schutz der Zivilbevölkerung der EU vor Bedrohungen aus der Luft als integraler Bestandteil der europäischen Verteidigungsbereitschaft, -vorsorge und -resilienz behandelt werden muss; betont, dass im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen dringend mehr Mittel für Sicherheits- und Verteidigungsprogramme und -projekte bereitgestellt werden müssen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Ländern an der Ostflanke liegen sollte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, einen umfassenden, gesamtgesellschaftlichen Verteidigungsansatz zu verfolgen und dabei anzuerkennen, dass dauerhafte Sicherheit nicht nur angemessene militärische Fähigkeiten, sondern auch sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, demokratische Stabilität und starke öffentliche Dienstleistungen erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass die Ukraine beispielloses operatives und industrielles Fachwissen im Bereich der Drohnenproduktion und bei Drohnenabwehrsystemen entwickelt hat; ist daher der Ansicht, dass die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine im Bereich der Verteidigungsindustrie in diesem Bereich eine strategische Notwendigkeit ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Fachwissen und die industriellen Kapazitäten der Ukraine vollständig in die Entwicklung europäischer Fähigkeiten zur Abwehr unkonventioneller Bedrohungen aus der Luft zu integrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass bei der Bewältigung der von Russland ausgehenden Drohnenbedrohungen die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau – neben der Zusammenarbeit mit der Ukraine – im Hinblick auf operative Effizienz, Lagebewusstsein und Informationsaustausch von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Mittel für Moldau über die Europäische Friedensfazilität aufzustocken, auch angesichts der wiederholten Verletzungen des moldauischen Luftraums durch russische Drohnen und Flugkörper; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Moldau und die Ukraine in gemeinsame Beschaffungen einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend die im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 genannten vorrangigen Fähigkeiten bereitzustellen, insbesondere Luft- und Raketenabwehr, Drohnen und Drohnenabwehrsysteme; fordert die Mitgliedstaaten auf, rasch gemeinsame mehrschichtige und kosteneffiziente Drohnenabwehrsysteme einzurichten, beginnend an der Ostflanke, die in der Lage sind, Bedrohungen aus der Luft und von der See von außerhalb der EU zu erkennen und abzufangen, unter anderem durch eine verstärkte Luft- und Seeüberwachung, Frühwarnsysteme, Krisenreaktionsmittel und eine verbesserte Infrastruktur für die militärische Mobilität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Einrichtung eines europäischen Kompetenzzentrums für den Einsatz von Drohnen im Krieg, in dem ukrainische Fachkräfte ihr Fachwissen an die EU-Mitgliedstaaten weitergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die vollständige und rasche Umsetzung der Europäischen Drohnenabwehrinitiative und des Schutzschilds für die Ostflanke; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich in enger Zusammenarbeit mit der NATO aktiv an beiden Initiativen zu beteiligen und einen Beitrag dazu zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der NATO, der UNESCO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, den Staatsorganen Russlands und den De-facto-Staatsorganen des Lukaschenka-Regimes zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>