<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0233</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Beschluss, mit dem die APPF aufgefordert wird, zu prüfen, ob die ESN Fraktion die in der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 festgelegten Voraussetzungen erfüllt</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0338/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 mit dem die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen aufgefordert wird, zu überprüfen, ob die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 genannten Voraussetzungen erfüllt (2026/2792(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von 247 Mitgliedern eingereichten Antrag auf Überprüfung, ob die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ die Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/2445, 8.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2445/oj.</FIELD></FOOTNOTE> erfüllt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das auf Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 gestützte Schreiben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen vom 22 Mai 2026 zu Tatsachen, die Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt, was die Werte betrifft, auf die sich die Union gründet,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 241 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen aufzufordern, zu überprüfen, ob die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 genannten Voraussetzungen erfüllt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen sowie zur Information dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>