<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0235</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Klára Dobrev</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0190/2026 - Berichterstatter: Mario Furore)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Klára Dobrev (2026/2010(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>befasst mit einem am 29. August 2024 vom Gericht des II. und III. Bezirks von Budapest am 5. Dezember 2025 übermittelten und am 19. Januar 2026 im Parlament bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Klára Dobrev im Zusammenhang mit einem gegen sie im Wege einer Privatklage eingeleiteten Strafverfahren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Klára Dobrev am 5. Mai 2026 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013 und 19. Dezember 2019<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes Ungarns,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10-0190/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gericht des II. und III. Bezirks von Budapest am 5. Dezember 2025 einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Klára Dobrev, für Ungarn gewähltes Mitglied des Europäischen Parlaments, im Rahmen eines im Wege einer Privatklage eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verleumdung gestellt hat, der sich auf die mutmaßliche Begehung einer Straftat am 3. Oktober 2023 bezieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass laut Antrag das ungarische Ministerium für Kultur und Innovation, vertreten durch den seinerzeitigen Minister, Dr. Balázs Zoltán Hankó, als Privatkläger, am 4. November 2025 Anzeige gegen Klára Dobrev wegen des Delikts der Verleumdung erstattete, deren Gegenstand eine Äußerung ist, die mutmaßlich am 3. Oktober 2023 im Rahmen einer in den sozialen Medien und auf Internet-Websites übertragenen Online-Pressekonferenz getätigt worden sein soll, deren Titel „Wir verlangen Antworten auf die Frage, warum pädophile Priester staatliche Aufklärungskurse leiten! Wie viele pädophile Priester gibt es noch, die Dutzende Millionen Forint vom Staat für Sexualerziehungskurse erhalten haben? Wir verlangen Antworten von Balázs Hankó und Zsolt Semjén! Verfolge unsere Pressekonferenz zu diesem Skandal live!“ lautete; in der Erwägung, dass das ungarische Ministerium für Kultur und Innovation der Auffassung ist, dass diese Äußerungen grob diffamierend und dazu geeignet sind, den Ruf des Ministeriums in der Gesellschaft zu schädigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Klára Dobrev mit diesen Äußerungen mutmaßlich die Straftat der öffentlich begangenen Verleumdung im Sinne von § 226 Absatz 1 und § 226 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes C von 2012 über das Strafgesetzbuch Ungarns begangen hat; in der Erwägung, dass nach Maßgabe von Artikel 231 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs Ungarns diese strafbare Handlung nur im Wege einer Privatklage bestraft werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Immunität, wie sie im Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehen ist, darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament gemäß Artikel 5 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse hinsichtlich der Vorrechte und Befreiungen so handelt, dass es seine Integrität als demokratische gesetzgebende Versammlung bewahrt und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Klára Dobrev bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 in das Europäische Parlament gewählt und im Juni 2024 wiedergewählt wurde und mithin zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Begehung der Straftat Mitglied des Europäischen Parlaments war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder eines in Ausübung ihres Amtes erfolgten Abstimmungsverhaltens in ein Ermittlungsverfahren verwickelt, festgenommen oder verfolgt werden dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Straftaten weder eine in Ausübung des Amtes erfolgte Äußerung noch ein in Ausübung des Amtes erfolgtes Abstimmungsverhalten von Klára Dobrev im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union darstellen und der folgende Antrag auf Aufhebung der Immunität von ihr daher keinen Bezug dazu hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union heißt, dass den Mitgliedern des Europäischen Parlaments während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Mitgliedern des Parlaments ihres Mitgliedstaats zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes Ungarns vorsieht, dass die Mitglieder der Nationalversammlung Ungarns Immunität genießen; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Gesetzes XXXVI von 2012 über die Nationalversammlung Ungarns die Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens oder eines Verfahrens wegen eines Vergehens, für das das betreffende Mitglied nicht freiwillig auf seine Immunität verzichtet, und die Vollstreckung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines Strafverfahrens gegen ein Mitglied der Einwilligung der Nationalversammlung Ungarns bedürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Klára Dobrev zu dem Zeitpunkt, als sich der Sachverhalt ereignete, der dem Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität zugrunde lag, als prominente und entschiedene Kritikerin der ehemaligen ungarischen Regierung galt und deren Politik und Handlungen konsequent anprangerte, auch und gerade den öffentlichkeitswirksamen Pädophilie-Skandal, in den Personen mit Verbindungen zur seinerzeitigen Regierung verwickelt waren; in der Erwägung, dass der Privatkläger der ehemaligen ungarischen Regierung angehörte; in der Erwägung, dass nach ungarischem Recht Verleumdungsklagen offenbar sowohl straf- als auch zivilrechtlich geführt werden können, wobei erhebliche Unterschiede bei den entsprechenden möglichen Rechtsfolgen, auch in Bezug auf Haftstrafen, bestehen; in der Erwägung, dass folglich in dem vorliegenden Fall die Entscheidung, ein Strafverfahren anzustrengen, Zweifel daran aufkommen lässt, ob damit – wie geltend gemacht – die Behebung einer tatsächlichen Rufschädigung angestrebt wird, und das Verfahren möglicherweise über dieses legitime Ziel hinausgeht und vielmehr darauf abzielt, den Ruf von Klára Dobrev als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schädigen; in der Erwägung, dass folglich der Zeitpunkt, der Kontext und die Art der Strafverfolgungsmaßnahme – d. h. die Kombination aus der parteipolitischen Zugehörigkeit des Privatklägers, seinem Amt als Minister und dem selektiven Rückgriff auf das Strafrecht statt auf das Zivilrecht – insgesamt erhebliche Zweifel aufkommen lassen, ob das antragsgegenständliche Verfahren nicht doch politisch motiviert sein könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass daher ersichtlich ist, dass in diesem Fall ein „fumus persecutionis“ vorlag, d. h. dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen ist, der politischen Arbeit von Klára Dobrev als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden und mithin die Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments zu beeinträchtigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Klára Dobrev nicht aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ in Ungarn und Klára Dobrev zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>