<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0245</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe – Jahresbericht 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0170/2026 - Berichterstatter: Joachim Streit)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 zu der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe – Jahresbericht 2025 (2025/2213(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 177, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auf das Protokoll Nr. 5 zu den Verträgen über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 41 bis 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Satzung der EIB,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 29. Januar 2026 veröffentlichen operativen Plan 2026-2028 der EIB-Gruppe und den am 30. Januar 2025 veröffentlichten operativen Plan 2025-2027 der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 29. Januar 2026 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025 der EIB-Gruppe mit dem Titel „Europa stärken“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 20. Oktober 2025 offengelegten Verfahren der EIB zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in den Bereichen Umwelt, Klima und Soziales,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung vom 15. Oktober 2025 mit dem Titel „Strategische Ausrichtung der EIB Global“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 14. Oktober 2025 veröffentlichte EIB-Investitionsumfrage 2025 mit dem Titel „Europäische Union – Überblick“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 15. September 2025 mit dem Titel „Unlocking innovation: Addressing the funding needs of EU technology infrastructures“ (Freisetzung von Innovationen: Deckung des Finanzierungsbedarfs von Technologieinfrastrukturen in der EU),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Evaluierung in der EIB (Tätigkeitsbericht 2022 und Arbeitsprogramm 2023-2025), die am 3. März 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 13. November 2018 veröffentlichten Leitlinien der EIB-Gruppe für den Beschwerdemechanismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 8. Mai 2023 mit dem Titel „Finanzierungspolitik der EIB im Energiebereich“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Klimabank-Fahrplan 2021-2025 der EIB-Gruppe, der am 11. November 2020 vom Verwaltungsrat der EIB genehmigt wurde, auf die am 3. Oktober 2025 veröffentlichte Phase 2 des Klimabank-Fahrplans und auf die am 15. November 2020 veröffentlichte Klimastrategie der EIB,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Umwelt- und Sozialstandards der EIB vom 2. Februar 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan der EIB-Gruppe für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 10. Februar 2023 mit dem Titel „EIB Global – Partnerschaften, Menschen, Wirkung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 6. Januar 2017 veröffentlichte Strategie der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zum wirtschaftlichen Empowerment von Frauen und den am 3. März 2026 veröffentlichten dritten Aktionsplan der EIB-Gruppe für die Gleichstellung (2026-2030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 3. Februar 2023 veröffentlichten Verhaltenskodex für das Personal der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Solidaritätspaket der EIB für die Ukraine, das am 4. März 2022 vom Verwaltungsrat der EIB gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Aktionsplan für erschwingliche Energie: Erschließung des wahren Werts unserer Energieunion zur Sicherstellung einer erschwinglichen, effizienten und sauberen Energieversorgung für alle Europäer“ (COM(2025)0079),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP] (COM(2025)0555),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank, die im November 2021 in Kraft getreten ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0170/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gesamtinvestitionen der EIB ihren Angaben zufolge im Jahr 2025 ein Rekordniveau von 100 Mrd. EUR erreicht haben (im Jahr 2024 beliefen sie sich auf 89 Mrd. EUR); in der Erwägung, dass das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital (Gearing Ratio) der EIB auf 290 % angehoben wurde, was der EIB zusätzlichen Spielraum für Investitionen und die Unterstützung der gemeinsamen Prioritäten der EU verschafft hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB einen Beitrag dazu leistet, Marktversagen und Investitionslücken zu beheben, indem sie privates Kapital mobilisiert und gleichzeitig als marktgestütztes Finanzinstitut auf der Grundlage solider Bankgrundsätze agiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB, die sich vollständig im Besitz der Mitgliedstaaten befindet, den Auftrag hat, zur Verwirklichung der Ziele der Union beizutragen, insbesondere zur Entwicklung des Binnenmarkts und zur Stärkung des Potenzials der Union im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie auf den grünen und den digitalen Wandel; in der Erwägung, dass dieser Auftrag auch die Förderung der Politik der Union in Drittstaaten umfasst;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeines</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den strategischen Fahrplan der EIB für den Zeitraum 2024 bis 2027, der darauf abzielt, die politischen Prioritäten der EU voranzubringen, darunter die Mobilisierung von Investitionen, um die wirtschaftliche und industrielle Basis Europas zu stärken, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, kritische Technologien, Sicherheit und Verteidigung zu unterstützen, nachhaltiges Wachstum, den grünen und den digitalen Wandel, die regionale Entwicklung, moderne und kritische Infrastrukturen, darunter soziale Infrastrukturen wie Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung, sowie einen krisenfesten und innovativen Agrarsektor zu fördern und europäische KMU und Start-up-Unternehmen im Blick zu haben, während zugleich internationale Partnerschaften und die Vollendung der Spar- und Investitionsunion begünstigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass sich die EIB im Laufe der Jahre eng an den europäischen Prioritäten orientiert hat; begrüßt nachdrücklich die verstärkte Priorisierung von Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, industriellen Resilienz und Sicherheit in Europa und fordert deren rasche und wirksame Umsetzung; befürwortet die Rolle der EIB als Klimabank und stellt fest, dass für den Zeitraum 2024-2027 Klimaschutzmaßnahmen als wichtigste strategische Priorität der EIB-Gruppe ermittelt wurden, wobei deutlich über 50 % der jährlichen Investitionen für den grünen Wandel bereitgestellt werden; fordert höhere Investitionen in Prioritäten im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere was KMU und Start-up-Unternehmen betrifft, und in die Expansion innovativer europäischer Unternehmen, zumal ihnen bei der Schließung der Wettbewerbslücke in Europa eine entscheidende Rolle zukommt; betont, dass die EIB ein ausgewogenes Portfolio wahren muss, auch in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Klima, Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenhalt, Innovation, Zusammenarbeit und Entwicklung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die EIB ein glaubwürdiger Akteur auf den internationalen Finanzmärkten ist, was sich in ihrem AAA-Rating zeigt; betont, dass die Beibehaltung dieses Ratings von wesentlicher Bedeutung ist, damit sie Mittel zu günstigen Bedingungen beschaffen kann, und dass bei einer Verschlechterung die Finanzierungskosten erheblich steigen würden; fordert die EIB auf, genau zu überwachen, wie sich die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf den Verteidigungsbereich auf ihr AAA-Rating auswirkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt die zentrale Rolle der EIB bei der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel hervor, wenn es darum geht, Investitionslücken zu schließen und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Union in einem schwierigen globalen Umfeld zu stärken; weist darauf hin, dass eine grenzüberschreitende Koordinierung, die Integration der Kapitalmärkte und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts unverzichtbar sind; fordert die Kommission und die EIB auf, das Potenzial der EIB voll auszuschöpfen und die Mittel bereitzustellen, die für den ökologischen, digitalen und sozialen Wandel erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass durch Maßnahmen auf EU-Ebene die Investitionen der Mitgliedstaaten ergänzt und nicht verdrängt werden sollten; fordert daher eine angemessene Flexibilität innerhalb des Förder- und Beurteilungsrahmens der EIB, um dem nationalen und regionalen Investitionsbedarf gerecht zu werden; weist darauf hin, dass öffentliche Entwicklungsbanken und -institutionen das Risiko tragfähiger Projekte, bei denen eine Marktlücke besteht, mindern sollten, ohne privates Kapital zu ersetzen; betont ferner, dass die EIB eine zentrale Rolle dabei spielen sollte, sowohl Geschäftsbanken als auch öffentliche Banken in die Lage zu versetzen, in den europäischen Verteidigungssektor zu investieren; stellt fest, dass der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen keine übergeordneten Beschränkungen für Verteidigungsinvestitionen vorsieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Forderung nach einer Stärkung der EIB im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, damit sie für die gemeinsamen Prioritäten der EU eine finanzielle Unterstützung erbringen kann, insbesondere im Rahmen des ECF-InvestEU-Fonds und des Fonds „Europa in der Welt“, aber auch durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien, die sich bei der Förderung wichtiger politischer Ziele der EU als äußerst wirksam erwiesen haben; betont, dass die EIB ausreichende Finanzmittel mobilisieren, Liquidität bereitstellen und mehr Ehrgeiz an den Tag legen sollte, private und öffentliche Investitionen im Rahmen von InvestEU zu unterstützen; fordert in Übereinstimmung mit seinem Zwischenbericht über den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028-2034 eine Aufstockung erfolgreicher Unionsprogramme wie InvestEU sowie eine verstärkte Investitionspartnerschaft mit der EIB-Gruppe, um sicherzustellen, dass jeder auf Unionsebene ausgegebene Euro so effektiv und wirkungsvoll wie möglich eingesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, wie wichtig verstärkte Komplementarität und Synergien zwischen EIB-Finanzierungen und anderen EU-Instrumenten sind, um die Wirkung zu maximieren und kohärente territoriale Investitionsstrategien sicherzustellen; fordert die EIB und die Kommission auf, klare Koordinierungsrahmen zu entwickeln, die den gemeinsamen Einsatz dieser Instrumente auf Projektebene erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EIB auf, eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Kontinuität und des Abschlusses von Projekten zu spielen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) aufgelegt wurden, und die Ziele über den Stichtag hinaus zu verfolgen; betont, dass Finanzierungen und die technische Hilfe der EIB als wichtiges Überbrückungsinstrument dienen können, um sicherzustellen, dass aus der ARF finanzierte Projekte die beabsichtigte wirtschaftliche und soziale Wirkung entfalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die EIB auf, weiterhin innovative Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, um die erheblichen privaten Ersparnisse Europas für produktive Investitionen zu mobilisieren und so zur Förderung der Spar- und Investitionsunion beizutragen, und zwar insbesondere durch die Beteiligung institutioneller Investoren zur Förderung von Risikokapitalfinanzierungen; betont, dass die von der EIB geförderten Investitionen Folgenabschätzungen zur Wettbewerbsfähigkeit umfassen sollten, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel als wirksamer Hebel zur Förderung von Innovationen, Produktivität und Marktskalierung in wichtigen Industriesektoren eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist darauf hin, dass die EIB der erste Emittent grüner Anleihen war und mittlerweile in mehreren Währungen der größte Emittent grüner Anleihen ist; begrüßt, dass die EIB am 2. April 2025 ihre erste Klimaschutzanleihe im Einklang mit der EU-Verordnung über Standards für grüne Anleihen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2631/oj).</FIELD></FOOTNOTE> begeben hat; betont, dass der EIB bei der Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen und der Bereitstellung von Finanzierungslösungen für nachhaltige Unternehmen eine Schlüsselrolle zukommt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Förderung von Innovationen im Hinblick auf eine technologische Führungsrolle </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die EU Gefahr läuft, Kapital, Talente und Innovationskapazitäten an agilere globale Wettbewerber zu verlieren, und dass die EU bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien weiterhin in Rückstand gerät; begrüßt den Start des TechEU-Programms, das auf der erfolgreichen European Tech Champions Initiative aufbaut und Investitionen in Höhe von bis zu 250 Mrd. EUR mobilisiert; fordert, dass im Rahmen dieses Programms Investitionen Vorrang eingeräumt wird, die in der Lage sind, im globalen Wettbewerb zu bestehen, zu einem langfristigen nachhaltigen Wachstum beizutragen, europäische Lieferketten zu stärken und strategische Abhängigkeiten zu verringern; betont, dass die Investitionen in europäische Technologien und Branchen verstärkt werden müssen, die für die langfristige Resilienz von entscheidender Bedeutung sind, auch im Hinblick auf Halbleiter, Wertschöpfungsketten im Batteriebereich, digitale Souveränität und die Entwicklung sauberer Technologien; fordert die EIB auf, den Anteil der für 2027 geplanten Finanzierungen zu erhöhen; fordert eine ausgewogene und umfassende Mittelzuweisung im Rahmen des Programms TechEU für KMU, Start-up- und Scale-up-Unternehmen, um sicherzustellen, dass Wettbewerbsfähigkeit neben anderen Kernzielen angemessen unterstützt wird; betont, dass die Einführung solcher Programme beschleunigt werden muss, um mit dem Tempo von Innovationen und Start-up-Unternehmen mitzuhalten; fordert eine Aufstockung der Mittel des Europäischen Investitionsfonds, die für das Risikokapital-Ökosystem der EU vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass nahezu 60 % der EIB-Finanzierungen im Jahr 2025 in den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft geflossen sind; fordert die EIB auf, die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Sicherheit zu stärken und hierfür einen vorhersehbaren, inklusiven, fairen und bezahlbaren Übergang zu ermöglichen, ohne dass Industrie und Haushalte übermäßig belastet werden; betont, dass Klima- und Umweltinvestitionen zur Stärkung der industriellen Basis, der Produktivität und der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen können; unterstützt Investitionen über industrielle Wertschöpfungsketten hinweg, auch in CO2-arme Technologien, um wirtschaftlich nachhaltige Wege zur Dekarbonisierung aufzuzeigen, wenn solche Investitionen durch Innovation vorangetrieben werden und eindeutig das Potenzial haben, die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten und die strategische Autonomie Europas zu verbessern; fordert die EIB auf, bei der Finanzierung CO2-armer Energievorhaben, einschließlich der Kernenergie, technologieneutrale Bewertungskriterien wie die CO2-Intensität über den gesamten Lebenszyklus hinweg und die Netzstabilität anzuwenden und gleichzeitig das souveräne Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, ihren eigenen Energiemix festzulegen, uneingeschränkt zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass saubere Technologien zur Stärkung der Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen können; begrüßt die Ausrichtung der EIB am EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, einschließlich der Aufnahme der Kriterien der EU-Taxonomie; fordert weitere Investitionen, die sich klar und messbar auf die Verringerung der Emissionen auswirken; betont, dass in die Anpassung an den und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel investiert werden muss; spricht sich für Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie für innovative Technologien im Hinblick auf die Vorsorge in Bezug auf den Klimawandel aus; begrüßt die zwischen der EIB und der EUA geschlossene Vereinbarung über die Vertiefung ihrer Zusammenarbeit im Bereich der biologischen Vielfalt und der Klimaschutzmaßnahmen; erwartet, dass die EIB ihre technische Hilfe und Beratungsdienste dazu heranzieht, um insbesondere Projekte zu unterstützen, die einen erschwinglichen Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf der Senkung der Energiepreise und der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, auch für schutzbedürftige Haushalte, liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die EIB im Jahr 2025 Finanzmittel in Höhe von 16 Mrd. EUR für kleine Unternehmen und Start-up-Unternehmen bereitgestellt hat; betont, dass eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, insbesondere zu Risikokapital, privates Beteiligungskapital und Scale-up-Finanzierungen, von entscheidender Bedeutung ist, um das Wachstum und die Internationalisierung wettbewerbsfähiger europäischer Unternehmen zu unterstützen; fordert verstärkte Anstrengungen, um die Finanzierungslücke für wachstumsstarke Unternehmen zu schließen und einen dynamischeren und stärker integrierten europäischen Kapitalmarkt zu fördern; ist der Ansicht, dass die Bemühungen um die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für KMU und expandierende Jungunternehmen verstärkt werden sollten, um sicherzustellen, dass sie im globalen Wettbewerb bestehen können; fordert die EIB auf, ihre Finanzierung für KMU in der gesamten Union aufzustocken; fordert den EIF auf, mehr Initiativen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und expandierenden Jungunternehmen auf den Weg zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die EIB auf, die Antrags- und Genehmigungsverfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen, den Verwaltungsaufwand abzubauen und die Unterstützung für kleine Begünstigte, darunter für lokale und regionale Behörden, Gemeinden, KMU und Start-up-Unternehmen, zu stärken, indem sichergestellt wird, dass die Voraussetzungen und Berichtspflichten in einem angemessenen Verhältnis zum Zuteilungsvolumen und/oder zur Größe des Begünstigten stehen, ohne bei den Finanzierungsstandards Abstriche zu machen; fordert die EIB ferner auf, die Mittel auf der Grundlage von Effizienz, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und messbarer Wirkung zuzuweisen; fordert insbesondere einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln für KMU und Start-up-Unternehmen, unter anderem durch vereinfachte Förderkriterien und -verfahren im Rahmen von InvestEU und des EIF, insbesondere in weniger entwickelten und ländlichen Regionen, was mit einer verstärkten technischen Hilfe einhergehen muss; fordert ferner, dass die Mittel auf der Grundlage von Effizienz, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und messbarer Wirkung zugewiesen und dass geeignete Ex-post-Bewertungen durchgeführt werden, um eine effiziente Nutzung der Ressourcen und die Mobilisierung privater Investitionen sicherzustellen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass unverhältnismäßige Anforderungen an die Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance, die den Begünstigten auferlegt werden, von der Durchführung wirtschaftlich tragfähiger Projekte abschrecken und europäische Unternehmen im Wettbewerb benachteiligen, und fordert die EIB auf, diese Anforderungen zu überprüfen, um für Verhältnismäßigkeit zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzierung der Energieversorgungssicherheit und der sicheren Versorgung mit kritischen Rohstoffen im Sinne der industriellen Wettbewerbsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass vorhersehbare und erschwingliche Energiepreise die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bilden; weist darauf hin, dass die Volatilität auf den Energiemärkten aufgrund von geopolitischen Herausforderungen und Versorgungsengpässen nach wie vor ein strukturelles Risiko für die Wirtschaft der EU darstellt; stellt fest, dass die EIB im Jahr 2026 den Schwerpunkt auf die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit legt; fordert die EIB auf, Energieinfrastrukturvorhaben zu unterstützen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert werden, um die Energiepreise für Haushalte und Unternehmen zu senken und die Energieversorgung zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die EIB im Jahr 2025 Finanzierungen in Höhe von 33 Mrd. EUR für die Energieversorgungssicherheit in Europa verzeichnet hat, durch die Gesamtinvestitionen in Höhe von 108 Mrd. EUR unterstützt wurden, darunter 11 Mrd. EUR für erneuerbare Energieträger im Jahr 2025; fordert, dass die klima- und energiepolitischen Maßnahmen pragmatisch umgesetzt werden, um unter anderem im Einklang mit der EU-Taxonomie und mit Blick auf messbare wirtschaftliche Auswirkungen die Finanzierung kosteneffizienter Lösungen sicherzustellen, in deren Rahmen für erschwingliche Energie, strategische Unabhängigkeit, Systemzuverlässigkeit und Infrastrukturentwicklung gesorgt wird; weist darauf hin, dass ein gerechter Übergang als eine der Säulen des EIB-Klimafahrplans fungiert, und begrüßt die Bemühungen der EIB, sicherzustellen, dass der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sozial gerecht und nachhaltig verläuft und dabei niemand zurückgelassen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>hebt hervor, dass die Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen für den ökologischen und digitalen Wandel, den Verteidigungsbereich und die industrielle Basis der EU generell von entscheidender Bedeutung ist; weist auf die Rolle der EIB in der Europäischen Rohstoffallianz und bei dem Bestreben der EU hin, bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen unabhängiger zu werden; betont, dass mit Blick auf kritische Rohstoffe ein Kreislaufwirtschaftskonzept auf der Grundlage von Wiederverwertung und Wiederverwendung wichtig ist, um die Abhängigkeit der EU von Drittländern zu verringern und ihre strategische Unabhängigkeit zu stärken; fordert die EIB deshalb auf, mehr in den Sektor kritischer Rohstoffe zu investieren, um die Resilienz im Bereich der Rohstoffe zu erhöhen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erreichung der in der Verordnung zu kritischen Rohstoffen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE> genannten Ziele zu legen ist, die im Abbau, in der Wiederverwertung und der Verarbeitung von Sekundärrohstoffen liegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene in Bezug auf kritische Rohstoffe, einschließlich einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EIB, Exportkreditagenturen und anderen öffentlichen Finanzinstituten; stellt fest, dass die EU hinter Wettbewerbern wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Australien zurückbleibt, die stärker koordinierte ressortübergreifende Finanzierungskonzepte verfolgen; betont, dass bei sämtlichen unterstützten Projekten im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen hohen Umwelt- und Sozialstandards nachgekommen werden muss; fordert die EIB auf, die Transparenz bei der Auswahl und Finanzierung von Projekten zu verbessern, die alle Stufen der Wertschöpfungskette für strategische Rohstoffe abdecken, wie dies auch in der Verordnung zu kritischen Rohstoffen festgelegt ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verteidigung und auswärtiges Handeln</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>unterstützt den Aktionsplan der EIB vom März 2025, in dem es um die Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten Europas geht; begrüßt die zusätzlichen 4 Mrd. EUR an neuen Finanzierungen, was fast 5 % der Gesamtinvestitionen der EIB in der EU entspricht; weist darauf hin, dass sich die kurz- und mittelfristigen Prioritäten der EU verschoben haben, was die nationalen Haushalte hinsichtlich der Investitionen in Verteidigung und Sicherheit erheblich belastet; betont, dass die EIB angesichts ihres Auftrags, die Ziele der Union zu unterstützen, ihr Engagement in diesen strategischen Branchen weiter verstärken und zugleich ihr AAA-Rating aufrechterhalten sollte; merkt an, dass die finanzielle Unterstützung der EIB für militärische Mobilität, strategische Infrastruktur und fortschrittliche Technologien zu den wichtigsten Faktoren gehört, um die Marktintegration voranzutreiben und gemeinsame europäische Interessen zu stärken; begrüßt die aktualisierten Förderkriterien, mit denen die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-up-Unternehmen durch maßgeschneiderte Finanzierungsinstrumente wie Venture Debt, Beteiligungsinvestitionen und spezielle Kreditlinien verbessert wird; stellt fest, dass im Rahmen der Verteidigungsausgaben für strategische Kohärenz und einen ausgewogenen Ansatz gesorgt werden sollte, was nicht zu Lasten von Sozial- und Umweltausgaben oder langjährigen Maßnahmen der Union gehen darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass bestimmte strategische Sektoren in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie nach wie vor mit Finanzierungsbeschränkungen seitens der EIB belegt sind; stellt fest, dass trotz des Beschlusses der EIB vom 21. März 2025, die Förderfähigkeit auszuweiten, nach wie vor Hindernisse bestehen, die die vollständige Mobilisierung von privatem Kapital zur Förderung der europäischen Sicherheit behindern; fordert den Rat der Gouverneure der EIB auf, die Verfahren der EIB in Bezug auf die Kreditvergabe an die Verteidigungsindustrie im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 weiter anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>hebt die wichtige Rolle der EU und der EIB beim Aufbau von für beide Seiten vorteilhaften Wirtschaftspartnerschaften mit Drittländern hervor, die für die Stellung Europas auf der Weltbühne von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, das regelbasierte multilaterale System, nachhaltige Entwicklung, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu fördern sowie widerstandsfähige Lieferketten und eine nachhaltige Infrastruktur zu stärken; betont, dass die EIB die Zivilgesellschaft und die Gemeinschaften vor Ort systematisch in alle Phasen der Projektgestaltung, -umsetzung und -bewertung einbeziehen muss, damit die Projekte von Global Gateway den lokalen Bedürfnissen entsprechen und substanzielle Ergebnisse im Bereich der Entwicklung liefern; stellt fest, dass die EIB Global eine zentrale Rolle dabei spielt, im Rahmen der Global-Gateway-Initiative Investitionen in nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, und dass sie ihr Ziel von 100 Mrd. EUR im Jahr 2025 übertroffen hat, sodass die wirtschaftlichen Interessen Europas und der Marktzugang in einem wettbewerbsorientierten globalen Umfeld gestärkt werden konnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt nachdrücklich die anhaltende Unterstützung der EIB bei der Durchführung und Stärkung von Maßnahmen im öffentlichen und privaten Sektor in der Ukraine und bei der Förderung des Handels, der Infrastruktur und der regionalen Integration in ganz Afrika, um die Beziehungen zu Europa zu vertiefen; betont, dass die Unterstützung durch die EIB und die EU allein nicht ausreicht, um den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Verschuldung in Schwellen- und Entwicklungsländern rapide zunimmt und die Fremdkapitalkosten steigen, während globale Schocks immer häufiger auftreten und die Staatsverschuldung in diesen Ländern so hoch ist wie seit 55 Jahren nicht mehr; hebt die wichtige Rolle der EIB bei Finanzierungen hervor; begrüßt die Rolle anderer multilateraler Institutionen, die dabei mitwirken, untragbare Schuldenlasten abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an die EIB Global, Mischfinanzierungsmaßnahmen auf Gebiete zu beschränken, in denen dadurch ein Mehrwert für die lokale Wirtschaft geschaffen werden kann, wobei es die Verdrängung von privatem Kapital zu verhindern gilt, und dafür zu sorgen, dass Mischfinanzierungen nicht für grundlegende öffentliche Dienstleistungen, insbesondere für das Gesundheits- und Bildungswesen sowie für den Sozialschutz, eingesetzt werden; weist darauf hin, dass sich die EIB-Investitionen in diesem Bereich an den entwicklungspolitischen Zielen der EU, insbesondere an dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen und bezahlbaren Zugangs zur Gesundheitsversorgung, orientieren sollten, um bessere gesundheitliche Ergebnisse für alle zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausschlussliste der EIB zu ändern, um über reine Technologien mit doppeltem Verwendungszweck hinaus die Finanzierung von Waffen und Munition zu ermöglichen und dadurch zur Entwicklung der europäischen Verteidigungsindustrie beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass durch die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern die außenpolitischen Prioritäten der EU gestärkt werden sollten; fordert die EIB auf, eine wirksame Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich des Migrationsmanagements, einschließlich der Rückübernahme und Rückkehr von Migranten, die kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in der EU haben, als relevanten Aspekt in den externen Finanzierungsrahmen für Drittländer aufzunehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Unterstützung für Kohäsion, Landwirtschaft und Wohnungsbau</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass die EIB im Jahr 2025 mit etwa der Hälfte ihrer Finanzmittel Investitionen in den weniger entwickelten Regionen der EU unterstützt hat und dass 3 Mrd. EUR für die Landwirtschaft und die Bioökonomie bereitgestellt wurden; fordert die EIB auf, die Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken und regionalen Finanzinstituten zu vertiefen, um die territoriale Wirkung der Unionsmittel zu maximieren und regionale Investitionsunterschiede zu verringern; fordert, dass Mischfinanzierungen genutzt werden, indem EU-Kohäsionsfonds mit EIB-Instrumenten kombiniert werden; betont, dass die Sicherstellung des Zugangs zu direkter Finanzierung in allen Regionen wesentlich ist, um die wirtschaftliche Konvergenz voranzutreiben und den wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, und dass sich dies zusammen mit der Stärkung der Ernährungssicherheit für die strategische Autonomie der EU als entscheidend erweist; fordert die EIB auf, planbare und ausreichende Finanzmittel für Junglandwirte zu mobilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert, dass die Unterstützung der EIB-Gruppe für die Landwirtschaft und die Kohäsionspolitik aufrechterhalten wird, auch im Wege einer verstärkten Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten zur Hebelung von EU-Finanzhilfen und zur Schaffung von Anreizen für private Investitionen; unterstreicht den Mehrwert einer angemessenen Finanzierung der gemeinsam von der EIB und der Kommission bereitgestellten technischen Hilfe für die Durchführungsbehörden, um dazu beizutragen, eine zeitnahe Umsetzung und die Zusätzlichkeit der Investitionen sicherzustellen, insbesondere durch den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und die Entwicklung von Investitionspipelines; fordert, dass Mischfinanzierungen verstärkt eingesetzt werden, um unterversorgte Regionen und Kohäsionsregionen durch die Zusammenlegung von Struktur- und Investitionsfonds der EU mit anderen Instrumenten gezielt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der EIB-Gruppe bei der Finanzierung von Sozialwohnungsprojekten in der gesamten Union; fordert die Bank auf, ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum angesichts der sich verschärfenden Wohnungskrise in Europa zu verstärken; legt der EIB nahe, mit anderen europäischen öffentlichen Investitionsbanken, lokalen öffentlichen Finanzinstituten, lokalen Gebietskörperschaften, Sozial- und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Gemeinden zusammenzuarbeiten, um Wohnraumlösungen zu finanzieren und angesichts der Krise der Lebenshaltungskosten langfristige Lösungen aufzuzeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der EIB, Projekte zu unterstützen, die zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen; fordert die EIB auf, die Gewichtung der Sozialleistungen bei Projektbewertungen zu erhöhen, um langfristige erschwingliche Lösungen zu finden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz und Rechenschaftspflicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Mittel der EIB öffentliche Gelder sind und immer der öffentlichen Kontrolle und der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit unterliegen sollten, insbesondere wenn sie durch EU-Garantien oder EU-Haushaltsmittel abgesichert sind; bekräftigt seine Forderung nach einem strukturierten interinstitutionellen Rahmen, durch den eine verstärkte parlamentarische Kontrolle, ein verbesserter Zugang zu Informationen und die Möglichkeit für das Parlament, Einfluss auf die strategischen Leitlinien der EIB zu nehmen, sichergestellt werden; nimmt die Fortschritte beim Foreign Direct Investment Transparency Index 2025 zur Kenntnis, fordert jedoch weitere Verbesserungen; betont, dass eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik und eine effiziente Verwendung der Mittel vonnöten sind, um das Geld der Steuerzahler zu schützen; stellt fest, dass verstärkte Berichterstattungsmechanismen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle maßgeblich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, dass die EIB dafür sorgt, dass finanzierte Projekte zurückverfolgt werden können; betont, dass die EIB zeitnah nähere Informationen zu ihren Projekten, einschließlich der Beweggründe und des Kontexts dieser Projekte, eine Erläuterung, wie diese an den gemeinsamen Prioritäten der EU ausgerichtet sind, und Angaben zu den tatsächlichen Empfängern aus der Wirtschaft veröffentlichen sollte, wobei klar hervorgehen muss, welche Projekte aus dem EU-Haushalt unterstützt werden; begrüßt die Entscheidung der EIB, im Anschluss an eine Untersuchung der Bürgerbeauftragten ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen für Projekte außerhalb der EU, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen in diesen Gebieten haben, proaktiv zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass gegebenenfalls sorgfältig konzipierte befristete Garantien anstelle von Zuschüssen eingesetzt werden sollten, um die direkten Auswirkungen auf den Haushalt zu begrenzen und die Mobilisierung von privatem Kapital zu begünstigen; weist darauf hin, dass Garantien ein konkretes haushaltspolitisches Risiko darstellen und der gleichen Disziplin unterliegen sollten wie direkte Ausgaben; betont, dass Garantien nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie mit einem hohen Maß an Transparenz, demokratischer Kontrolle und angemessenen Mechanismen zur Risikobewertung einhergehen; betont, dass private Investoren weiterhin den Großteil des wirtschaftlichen Risikos tragen sollten, während die Beteiligung der EIB auch künftig begrenzt, klar umrissen und befristet sein sollte, wobei der Schwerpunkt auf Risiken liegen sollte, die von privaten Marktteilnehmern nicht getragen werden können, sowie auf der Minderung projektspezifischer Risiken; fordert die EIB auf, Mischfinanzierungsmaßnahmen auf Gebiete zu beschränken, in denen sie einen Mehrwert für die lokale Wirtschaft schaffen können, und gleichzeitig eine Verdrängung von privatem Kapital zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>hebt die insgesamt hohen Betriebskosten der EIB hervor; fordert daher, dass geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ermittelt werden, um die Kosteneffizienz zu verbessern und gleichzeitig die operative Wirksamkeit der Bank sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass die EIB-Gruppe einem dualen System unterliegt, in dessen Rahmen die aus dem EU-Haushalt finanzierten Operationen indirekt von der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof sowie vom Parlament im Rahmen seines Beschlusses über die Entlastung für den EU-Haushalt kontrolliert werden, während die Operationen, die aus den aus den Mitgliedstaaten stammenden Eigenmitteln der EIB finanziert werden (mehr als drei Viertel der EIB-Operationen), weitgehend keiner systematischen externen Prüfung oder Kontrolle durch die nationalen Parlamente oder durch das Europäische Parlament unterliegen; stellt fest, dass die EIB über eine engmaschige interne Rechenschaftsarchitektur sowie über einen externen Prüfer verfügt, der die Tätigkeiten und das Rechnungslegungssystem der EIB beaufsichtigt; ist ebenfalls der Ansicht, dass diese Struktur weitgehend internationalen Gepflogenheiten entspricht; stellt fest, dass die Berichterstattung an das Europäische Parlament sporadisch erfolgt, dass sich die Zusammenarbeit mit der Europäischen Bürgerbeauftragten verlagert hat und dass die Rolle des Rechnungshofs durch die geltenden Vorschriften und Durchführungsbestimmungen eingeschränkt ist; betont, dass die EIB konkrete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Missstände zu beheben, wie dies bereits in früheren Entschließungen des Parlaments gefordert wurde, wobei die europäische Haushalts- und Entlastungsbehörde ihre Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit bekundet hat; fordert die EIB auf, die obersten Prüfbehörden der Mitgliedstaaten aktiv in diesen Prozess einzubeziehen, um die Rechenschaftspflicht für Maßnahmen sicherzustellen, die derzeit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rechnungshofs fallen, und um für eine solide Rechenschaftspflicht und Aufsicht zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt die interne Aufsichtsrolle des Prüfungsausschusses der EIB zur Kenntnis; weist darauf hin, dass außer im Bereich des Liquiditätsmanagements keine externe Finanzaufsicht nach international anerkannten Aufsichtsstandards durchgeführt wird; fordert den Rat der Gouverneure der EIB auf, angesichts der Größe, der Komplexität und der Besonderheiten des Geschäftsmodells der EIB geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die höchsten Standards der externen Finanzaufsicht eingehalten werden, wobei auch notwendige Anpassungen in Betracht zu ziehen sind, die sich aus dem einzigartigen Geschäftsmodell der EIB ergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>ist besorgt darüber, dass derzeit gegen einen ehemaligen EIB-Präsidenten Ermittlungen wegen Korruption laufen; erwartet, dass die Europäische Staatsanwaltschaft und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung den Fall gründlich untersuchen, und geht davon aus, dass die Angelegenheit vollständig aufgeklärt wird; weist darauf hin, dass jegliches Vergehen und jegliche missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel streng bestraft werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert, dass die Menschenrechtspolitik der EIB gestärkt wird; betont, dass von unabhängigen Sachverständigen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und unabhängige Überprüfungsmechanismen eingeführt werden sollten, um die von EIB-Kunden durchgeführte Selbstüberwachung und Selbstberichterstattung zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>erkennt die Bemühungen der EIB an, die Verwaltungsverfahren im Anschluss an die interne Umfrage der EIB aus dem Jahr 2023 zu verbessern; fordert, dass die Grundsätze der EIB in Bezug auf Vielfalt, Gleichheit und Inklusion weiterhin umgesetzt werden und dass unverändert darauf hingewirkt wird, das Ziel, bis Ende 2026 mindestens 40 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen, zu verwirklichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die EIB erneut auf, die Arbeitsteilung im Verwaltungsausschuss umgehend zu überprüfen und insbesondere sicherzustellen, dass die Vizepräsidenten der EIB angesichts eines klaren Risikos von Interessenkonflikten bei Projekten, die von ihren Heimatländern ausgehen, niemals die Leitung übernehmen, selbst wenn der Verwaltungsausschuss die gemeinsame Verantwortung für ihre Entscheidungen übernimmt; weist darauf hin, dass zu dieser Frage zahlreiche Empfehlungen der EU-Organe vorliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt, dass sich die EIB im Jahr 2025 nach wiederholten Forderungen des Parlaments bereit erklärt hat, Verhandlungen im Hinblick auf eine sogenannte Vereinbarung über eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Parlament aufzunehmen; begrüßt ferner das gemeinsame Verständnis, dass die Verhandlungen zeitnah abgeschlossen werden sollten; betont, dass durch eine solche „Vereinbarung“ das Zusammenspiel zwischen Parlament und EIB formalisiert und gestärkt würde und dass auf diese Weise ein beiderseitiges Eintreten für eine engere Zusammenarbeit zum Ausdruck käme; stellt fest, dass der Mehrwert solcher Vereinbarungen durch die Umsetzung vergleichbarer Vereinbarungen belegt wird, die zwischen dem Parlament und anderen Organen und Einrichtungen der Union oder zwischenstaatlichen Organisationen geschlossen wurden;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>