<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0247</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0171/2026 - Berichterstatterin: Stéphanie Yon-Courtin)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 zu der Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2025 (2025/2134(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 101 bis 109,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Überprüfung der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) gemäß Artikel 53 dieser Verordnung (COM(2026)0178),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/139/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 31 vom 5.2.2004, S. 5.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission zur Bewertung nichthorizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 265 vom 18.10.2008, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2025 zu Erleichterungen bei der Finanzierung von Investitionen und Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (Draghi-Bericht)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1472, 9.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1472/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ – Speed, security, solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Jörg Kukies und Christian Noyer vom 19. Januar 2026 mit dem Titel „Financing Innovative Ventures In Europe“ (Finanzierung innovativer Unternehmen in Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 21. Januar 2026 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über digitale Netze, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120, der Richtlinie 2002/58/EG und der Entscheidung 676/2002/EG sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1971, der Richtlinie (EU) 2018/1972 und des Beschlusses 243/2012/EU (Rechtsakt über digitale Netze) (COM(2026)0016),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht vom 29. Oktober 2025 mit dem Titel „Factual summary of the contributions received in the context of the public consultation on the review of the horizontal and the non-horizontal merger guidelines“ (Faktenübersicht der Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Leitlinien für horizontale und nichthorizontale Zusammenschlüsse eingegangen sind),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 13. Oktober 2025 mit dem Titel „Evaluation of the Commission Notice on the application of Articles 87 and 88 on the EC Treaty to State aid in the form of guarantees“ (Evaluierung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften) (SWD(2025)0330),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 13. Oktober 2025 mit dem Titel „Evaluierung (Zusammenfassung) der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften“ (SWD(2025)0331),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Kommission mit dem Titel „Ex post evaluation of the implementation and effectiveness of EU antitrust remedies“ (Ex-post-Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der kartellrechtlichen Abhilfemaßnahmen)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Ex post evaluation of the implementation and effectiveness of EU antitrust remedies (Ex-post-Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der kartellrechtlichen Abhilfemaßnahmen), 2025,</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2560/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung über drittstaatliche Subventionen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Januar 2026 mit dem Titel „Leitlinien zur Anwendung bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/224, 13.1.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/224/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juli 2025 mit dem Titel „Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie“ (Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3602, 4.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3602/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 4. November 2025, die der Mitteilung über den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie beiliegt (SWD(2025)0850),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2025/2630 der Kommission vom 16. Dezember 2025 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/21/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2025/2630 vom 19.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2630/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (DAWI-Beschluss) und seinen Anhang,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 5. Mai 2026 über die Wettbewerbspolitik 2025 (COM(2026)0180),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 18. Dezember 2025 mit dem Titel „CRA Market Share Report: 2025 edition“ (Bericht über die Marktanteile von Ratingagenturen: Ausgabe 2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0171/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass ein fairer und offener Wettbewerb ein wesentliches Element für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Verbraucherschutz und die Entwicklung von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), ist; in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik in erster Linie darauf abzielen sollte, einen wirksamen Wettbewerb und das Wohl der Verbraucher sicherzustellen, und dabei mit anderen Politikbereichen der EU im Einklang stehen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik der Union vorausschauend gestaltet sein, europäische Lösungen und Innovationen fördern und den Schutz der Verbraucher sicherstellen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und die Wettbewerbspolitik ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen muss, um sicherzustellen, dass sie durch die Verpflichtung zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und Durchsetzungsverfahren nicht unverhältnismäßig stark belastet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Schutz des Binnenmarkts starke, solide, vorhersehbare und diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln voraussetzt, die für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten, wobei diese vor unzulässigen politischen Einflussnahmen jeglicher Art geschützt sein müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>betont, dass sich eine zunehmende Marktkonzentration auf die Einkommensverteilung auswirkt, während wettbewerbsfähige Märkte dazu beitragen, dass Produktivitätsgewinne in der gesamten Wirtschaft breiter verteilt werden, und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit fördern, indem sie die Kaufkraft, die Binnennachfrage und die Humankapitalbildung stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die institutionelle und operative Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden und die Durchsetzung der EU-Vorschriften Voraussetzungen dafür sind, die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Wettbewerbspolitik sicherzustellen; in der Erwägung, dass der Schutz ihrer Entscheidungsprozesse vor politischer Einflussnahme und dem Druck des Privatsektors von wesentlicher Bedeutung ist, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt aufrechtzuerhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht drei Hauptbereiche für Maßnahmen hervorgehoben werden: erstens die Schließung der Innovationslücke, zweitens die Aufstellung eines gemeinsamen Plans zur Sicherstellung sowohl der Dekarbonisierung als auch der Wettbewerbsfähigkeit, der die starke Industrie- und Innovationsbasis der EU sowie ihren komparativen Vorteil bei grünen Technologien widerspiegelt, und schließlich die Erhöhung der Sicherheit und die Verringerung von Abhängigkeiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der fragmentierte Energiemarkt die Preise in die Höhe treibt und den Wettbewerb schwächt, während die derzeitigen geopolitischen Spannungen die Anfälligkeiten weiter verstärken können; in der Erwägung, dass eine stärkere Integration des Energiebinnenmarkts, stärkere Verbundnetze und eine wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts die Effizienz, Widerstandsfähigkeit und grenzüberschreitende Beteiligung erhöhen, die Abhängigkeit von Lieferanten aus Drittländern verringern und die Kosten für die Verbraucher senken können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI), einschließlich generativer KI-Systeme, gleichzeitig die Wettbewerbsdynamik, die Marktstrukturen, die Wertschöpfungsketten und den Zugang der Nutzer zu digitalen Diensten in der gesamten EU erheblich verändert, was sich möglicherweise auf den Wettbewerb auf den digitalen Märkten auswirkt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wiedererlangung der strategischen Autonomie der EU durch Wettbewerbspolitik, Innovation und digitale Souveränität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass der starke Wettbewerbsrahmen der Union und dessen ordnungsgemäße Durchsetzung ein wesentliches Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Branchen darstellen; betont, dass die politischen Maßnahmen der EU nicht isoliert betrachtet werden sollten und dass Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit nicht als Hinweise auf Defizite in der Wettbewerbspolitik missverstanden werden dürfen; weist darauf hin, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften mit den in den Verträgen verankerten Grundsätzen im Einklang stehen müssen und die Umsetzung der EU-Politiken unterstützen sollten, einschließlich derjenigen in den Bereichen Industrie, Handel, Verbraucher, Finanzdienstleistungen und Verteidigung, und gleichzeitig einen stabilen Rahmen schaffen sollten, der Investitionen, Wachstum und Expansionsfähigkeit unter fairen Bedingungen fördert; betont, dass die Wettbewerbspolitik zur Integration und Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte beitragen und die Ziele der Spar- und Investitionsunion unterstützen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt hervor, dass ein gut funktionierender Wettbewerb eine wichtige Triebfeder für das Produktivitätswachstum und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist; stellt fest, dass eine stärkere Durchsetzung der Wettbewerbspolitik mit einer höheren Gesamtproduktivität und einer effizienteren Verteilung von Arbeit und Kapital verbunden ist; betont daher, dass eine wirksame Wettbewerbspolitik und deren Durchsetzung zu fairen Beschäftigungsbedingungen beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass die Berichte von Draghi und Letta zur Festlegung der Prioritäten im Wettbewerbsbereich beitragen sollten, und fordert, dass diese Berichte so schnell wie möglich weiterverfolgt werden; nimmt die Schätzung von Mario Draghi zur Kenntnis, dass zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der EU zusätzliche 800 Mrd. EUR pro Jahr erforderlich seien; betont, dass die Verbraucherinteressen weiterhin im Mittelpunkt stehen sollten, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Wettbewerbspolitik zu wichtigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Sicherheit, strategische Autonomie und Nachhaltigkeit beitragen muss; begrüßt den Vorschlag aus dem Draghi-Bericht für ein flexibles Instrument zur Marktuntersuchung (das „neue Wettbewerbsinstrument“), mit dem Marktversagen behoben werden soll, das im Rahmen der derzeitigen Artikel 101 und 102 AEUV nicht wirksam bekämpft werden kann; weist darauf hin, dass vergleichbare Instrumente bereits erfolgreich auf Ebene der Mitgliedstaaten angewendet werden, und legt nahe, dass ein neues Wettbewerbsinstrument auf Unionsebene dazu beitragen könnte, strukturelle Wettbewerbsprobleme in der gesamten EU anzugehen; fordert die Kommission auf, ein solches Instrument als Ergänzung zum bestehenden Rahmen einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>erkennt an, dass die industrielle Basis der europäischen Verteidigung gestärkt werden muss; betont, dass mit der Wettbewerbspolitik ein fairer Zugang für KMU gewährleistet und eine übermäßige Konzentration innerhalb der Lieferketten im Verteidigungsbereich vermieden werden muss, da dies die Widerstandsfähigkeit beeinträchtigen und die Abhängigkeit erhöhen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist erneut auf die grundlegende Rolle der KMU bei der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, der Förderung von Innovation und der Schaffung von Arbeitsplätzen hin; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und der Umsetzung digitalpolitischer Maßnahmen deren Auswirkungen auf KMU berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Energiekosten zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern, und Netto-Null-Energiequellen im Einklang mit dem delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet (ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/2139/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und dem ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten (ABl. L 188 vom 15.7.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/1214/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu fördern und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem offenen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Binnenmarkt und der Versorgungssicherheit und einer größeren Energieautonomie der EU sicherzustellen; betont, dass faire, gut funktionierende, wettbewerbsfähige, integrierte und gut miteinander verbundene Strommärkte von wesentlicher Bedeutung sind, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und für stabilere und erschwinglichere Energiepreise zu sorgen; betont, wie wichtig eine wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften der EU im Bereich der Energieinfrastruktur und des Netzzugangs ist, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, eine faire Preisgestaltung zu gewährleisten und die Verbraucher besser zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt die strategische Bedeutung kritischer Rohstoffe für die Energiewende und für die Ziele der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sowie bei der Verringerung geopolitischer Abhängigkeiten und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zur Kenntnis und fordert, dass mit der Wettbewerbspolitik wettbewerbsfähige Märkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette und gesamteuropäische Investitionen unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass der Wettbewerb wichtig ist, um Alternativen zu den bestehenden digitalen Märkten zu schaffen und die Abhängigkeit und beherrschenden Stellung von Anbietern aus Drittländern zu verringern; spricht sich dafür aus, zentrale Infrastrukturen aufzubauen, um Europas Autonomie und Innovationskraft zu stärken, darunter Cloud-Dienste, KI-Infrastrukturen (Rechenzentren und Konnektivität), Finanzmarktinfrastrukturen sowie resiliente, interoperable und wettbewerbsfähige europäischen Zahlungssysteme, um offene und wettbewerbsorientierte Märkte zu gewährleisten und strategische Abhängigkeiten zu verringern; beobachtet sich wandelnde Geschäftspraktiken und Marktstrukturen sowie mögliche neue Formen schädlichen Verhaltens wie stillschweigende Absprachen und algorithmische Preisabsprachen und betont, dass die Durchsetzungsprioritäten an diese sich wandelnde Landschaft angepasst werden müssen, unterstützt durch datengesteuerte Analysen und Nachweise;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert, dass in strategischen Sektoren für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird, und fordert die Europäische Union auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, einschließlich der Verordnung über drittstaatliche Subventionen, der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und des robusten Rahmens für die Bewertung von Zusammenschlüssen, um sicherzustellen, dass EU-Unternehmen im Leistungswettbewerb konkurrieren können und dass Marktteilnehmer aus Drittländern nicht von drittstaatlichen Subventionen profitieren; betont, wie wichtig es ist, die Widerstandsfähigkeit, Diversifizierung und Sicherheit der europäischen Lieferketten in strategischen Sektoren zu stärken, um gegebenenfalls europäische Kapazitäten und Lösungen zu fördern, ohne dabei offene Märkte zu gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die Wettbewerbsbehörden einen verbesserten Zugang zu Daten benötigen, um eine wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sicherzustellen; betont, wie wichtig es ist, die Datenerhebung zu verbessern, den Zugang der nationalen Wettbewerbsbehörden zu Vergabedaten zu erleichtern und die Mechanismen zur Aufdeckung von Betrug bei der Durchsetzung der Wettbewerbspolitik zu stärken; fordert die Wettbewerbsbehörden ferner auf, vereinfachte Verfahren zu fördern, die Transparenz zu erhöhen und den Marktzugang für aufstrebende KMU zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>unterstreicht, dass wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) für die Finanzierung großer strategischer EU-Projekte unerlässlich sind; fordert, dass die Kommission die IPCEI-Notifizierungsverfahren rationalisiert und vereinfacht, da diese insbesondere für KMU mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind, sowie die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, klare und vorhersehbare Kriterien für die Zulässigkeit aufstellt und sowohl die Transparenz als auch die Rechtssicherheit des gesamten Bewertungsverfahrens erhöht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt, dass die Verordnung über drittstaatliche Subventionen durchgesetzt wird, da sie notwendig ist, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Marktverzerrungen durch ausländische Subventionen entgegenzuwirken; begrüßt, dass die Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht wurden; vertritt die Auffassung, dass staatliche Beihilfen, die nach den EU-Verträgen nicht zulässig sind, auch nicht von Drittstaaten gewährt werden sollten; fordert eine gründliche Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen der Verordnung über drittstaatliche Subventionen sowie eine angemessene Prüfung ausländischer Direktinvestitionen neben den traditionellen handelspolitischen Schutzinstrumenten; fordert die Kommission auf, die Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen in Bezug auf Online-Plattformen und -Marktplätze, die in Drittländern niedergelassen sind, zu stärken; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass KMU und kleinere Transaktionen nicht unverhältnismäßig stark durch die Verpflichtung zur Einhaltung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen belastet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage und der Eurobarometer-Umfrage nach den Wahlen im Jahr 2024 die Befragten erwarten, dass sich die EU vorrangig der Inflation, der steigenden Preise und der Lebenshaltungskosten annimmt; betont, dass die Sicherstellung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs ein wichtiges Element bei der Bewältigung dieser Herausforderungen ist und daher eine Priorität in der Wettbewerbspolitik bleiben sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass eine strikte und konsequente Durchsetzung der Wettbewerbspolitik zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten EU und ihren Gebieten in äußerster Randlage beiträgt; stellt fest, dass anhaltende wirtschaftliche Ungleichheiten und Infrastrukturlücken zwischen internen, ländlichen und Inselregionen sowie Regionen in Randlage und Regionen in äußerster Randlage bestehen und fordert die Kommission auf, die territorialen Auswirkungen von wettbewerbsrechtlichen Beschlüssen zu berücksichtigen, um geeignete kohäsionspolitische Maßnahmen zu fördern, die die Entwicklung des Binnenmarkts begleiten und gleichzeitig die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss (EU) 2025/2376 des Rates vom 4. November 2025 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts im Namen der Europäischen Union (ABl. L, 2025/2376, 24.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2376/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, das einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Koordinierung zwischen den jeweiligen Wettbewerbsbehörden darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine unabhängigere und wirksamere Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Stärkung der Unabhängigkeit der EU-Wettbewerbsaufsicht zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Stärkung der bestehenden Durchsetzungskapazitäten kurzfristig von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Generaldirektion Wettbewerb mit den erforderlichen Ressourcen und dem erforderlichen technischen Fachwissen ausgestattet ist, um das Kartellrecht, das Gesetz über digitale Märkte und die Fusionskontrollvorschriften wirksam durchzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, dass das Wettbewerbsrecht unparteiisch und politisch unabhängig durchgesetzt wird; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung über die Vorteile der Einrichtung einer gesonderten europäischen Wettbewerbsbehörde vorzulegen, in der die Subsidiarität, die ordnungsgemäße Abgrenzung wettbewerbs- und aufsichtsrechtlicher Aufgaben, die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament und die möglichen Auswirkungen auf das Europäische Wettbewerbsnetz (ECN) beleuchtet werden; betont, dass angemessenes Personal, Fachwissen und Befugnisse erforderlich sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wettbewerb im digitalen Zeitalter und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Regelwerk der EU zu Wettbewerbsrecht, einschließlich das Gesetz über digitale Märkte, auf eine einheitliche, unparteiische und rechtlich fundierte Weise uneingeschränkt durchzusetzen, um die Regelungsautonomie Europas vor politischem Druck zu schützen; nimmt mit Besorgnis den Druck von außen im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Märkte zur Kenntnis und warnt vor Einflussnahme aus dem Ausland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass eine wirksame Durchsetzung nur erreicht werden kann, wenn die Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV) und das Gesetz über digitale Märkte gemeinsam zur Anwendung kommen und dabei Ex-ante- und Ex-post-Ansätze miteinander verbunden werden; fordert die Kommission auf, das Regelwerk zu Wettbewerbsrecht und Digitalisierung zu straffen und klarer zu formulieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung des Berichts der Kommission vom 28. April 2026 über die Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte; nimmt die Schlussfolgerung der Kommission zur Kenntnis, die im Rahmen dieser ersten Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Gesetz über digitale Märkte zweckmäßig ist und zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner Änderung bedarf, wobei jedoch bestimmte künftige Schwerpunkte genannt werden, nämlich KI- und Cloud-Computing-Dienste, und gleichzeitig betont wird, dass das Gesetz über digitale Märkte nicht isoliert betrachtet werden sollte, wenn es um Regulierungsinstrumente geht, die darauf abzielen, die KI- oder Cloud-Wertschöpfungskette zu erfassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>Fordert, dass das Verfahren zur Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte, das voraussichtlich alle drei Jahre stattfinden wird, transparent, evidenzbasiert, verhältnismäßig, zielgerichtet und ehrgeizig ist und gleichzeitig die regulatorische Stabilität gewahrt und eine unnötige Ausweitung der Verpflichtungen für die Marktteilnehmer vermieden wird; besteht darauf, dass bei der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte die Wirksamkeit und die praktischen Auswirkungen der bestehenden Verpflichtungen, die Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer, die Interaktion des Gesetzes über digitale Märkte mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften und die Notwendigkeit von Anpassungen der Schwellenwerte für die Benennung von Torwärtern im Lichte der Marktentwicklungen systematisch bewertet werden; fordert die Kommission auf, KMU systematisch in die Konsultationen zur Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die zunehmende Konzentration von Cloud-Diensten den Wettbewerb, die Innovation und die strategische Autonomie der EU untergraben kann; hebt hervor, dass Praktiken wie Bündelung, Cloud-Marktplätze und vertragliche Mechanismen, einschließlich Kredit- und Ausgabeverpflichtungen, die Anbieterabhängigkeit verstärken und einen Anbieterwechsel oder Multi-Cloud-Strategien einschränken können; betont, dass die Verpflichtungen für Cloud-Dienstanbieter aktualisiert werden müssen; stellt fest, dass die Kommission im  November 2025  Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten am 25. Juni 2026 ihren vorläufigen Standpunkt veröffentlicht hat, wonach Microsoft Azure und Amazon Web Services als Torwächter für Cloud-Computing-Dienste eingestuft werden sollten<FOOTNOTE><FIELD> https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/news/commission-reaches-preliminary-position-amazons-and-microsofts-market-leading-cloud-services-should.</FIELD></FOOTNOTE>, während ihre Untersuchung, ob mit dem Gesetz über digitale Märkte wirksam gegen Praktiken vorgegangen werden kann, die die Wettbewerbsfähigkeit und Fairness bei Cloud-Computing-Diensten einschränken könnten<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Pressemitteilung mit dem Titel „Commission launches market investigations on cloud computing services under the Digital Markets Act“ (Kommission leitet Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte ein), Website der Europäischen Kommission, 18. November 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission auf, die Marktuntersuchung von Cloud-Diensten zu nutzen, um die Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte anzupassen und sicherzustellen, dass dadurch die Hindernisse, die Nutzer daran hindern, den Anbieter zu wechseln, wirksam beseitigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte nach wie vor suboptimal ist; unterstützt eine stärkere Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte in Bezug auf alle Marktteilnehmer, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich seiner Verordnung fallen, und fordert die Kommission auf, offene Untersuchungen innerhalb der im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Fristen abzuschließen; stellt fest, dass für die wirksame Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte eine hinreichende und nachhaltige Finanzierung erforderlich ist; fordert die Kommission und die Haushaltsbehörden auf, sicherzustellen, dass für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte angemessene und kontinuierliche Mittel aus dem EU-haushalt zur Verfügung gestellt werden; fordert daher, dass nachhaltige Finanzierungslösungen unter Wahrung des institutionellen Gleichgewichts geprüft werden, insbesondere die Einführung einer im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte erhobenen Gebühr, ähnlich der Gebühr im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, alle im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Durchsetzungsinstrumente, einschließlich weitere Marktuntersuchungen, Nichteinhaltungsverfahren, Inspektionen, einstweilige Maßnahmen, Geldbußen und Zwangsgelder uneingeschränkt und proaktiv zu nutzen, um Umgehungen zu verhindern und eine wirksame Einhaltung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass es eine Rechtsgrundlage für strukturelle Abhilfemaßnahmen gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gibt; ist sich bewusst, dass strukturelle Abhilfemaßnahmen laut den EU-Wettbewerbsvorschriften nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten, wenn verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen sich als nicht wirksam erwiesen haben, bedauert aber dennoch die Zurückhaltung der Kommission, mit strukturellen Abhilfemaßnahmen gegen eine marktbeherrschende Stellung vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission bei ihrer ersten Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte anerkannt hat, dass die von den beiden gesetzgebenden Organen eingeführten Instrumente zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind, um den Rahmen in die Lage zu versetzen, auf Entwicklungen auf Märkten und bei Technologien zu reagieren; fordert die Kommission daher auf, das Gesetz über digitale Märkte sowohl einheitlich als auch zukunftssicher im Hinblick auf technologische Entwicklungen durchzusetzen, indem KI-gestützten Diensten und Cloud-basierten Infrastrukturen rechtzeitig Beachtung geschenkt wird, um neuen Formen von Bindungen, Kündigungen oder Torwächter-Praktiken vorzubeugen, unter anderem wenn Torwächter Daten, Rechenressourcen und integrierte Dienste nutzen, um aufstrebende KI-Entwickler und innovative neue Marktteilnehmer zu benachteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission den Einsatz von KI-Instrumenten innerhalb benannter zentraler Plattformdienste im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte bereits überwacht; stellt fest, dass die Kommission in ihrer ersten Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte berichtet, dass sie in Bezug auf KI-Dienste damit begonnen hat, verschiedene Fragen der Fairness und Bestreitbarkeit anzugehen, die in der öffentlichen Konsultation im Vordergrund standen, z. B. durch ihren Regulierungsdialog mit Torwächtern, um sicherzustellen, dass Standardeinstellungen leicht geändert werden können und KI-Dienste gleichberechtigten Zugang zu Betriebssystemen haben; stellt fest, dass im Januar 2026 zwei Spezifikationsverfahren in Bezug auf Alphabet eingeleitet wurden, die auch eine KI-Dimension in Bezug auf die Interoperabilität und den Zugang zu Suchdaten aufweisen; fordert die Kommission auf, neue Schadenstheorien zu entwickeln und anzuwenden, um die weitere Verfestigung der etablierten Betreiber anzugehen, und im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte zu bewerten, ob die derzeitige Liste der zentralen Plattformdienste die Marktgegebenheiten angemessen widerspiegelt, auch in Bereichen wie KI-Modelle, KI-Chatbots und Cloud-Dienste, wichtige virtuelle Assistentendienste und Betriebssysteme für vernetztes Fernsehen; fordert die Kommission auf, KMU, Start-up-Unternehmen, Industrieverbände, wissenschaftliche Sachverständige und Verbraucherorganisationen in allen Mitgliedstaaten in die Konsultationen zur Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte für alle benannten Torwächter unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft gilt, und fordert die Kommission auf, die Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte einheitlich anzuwenden; begrüßt, dass sich die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden in Fragen des Gesetzes über digitale Märkte miteinander abstimmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, entsprechende entschlossene Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Durchführung der Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 92, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/790/oj).</FIELD></FOOTNOTE> mögliche Missbräuche zu untersuchen, die von Torwächtern im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte in ihren Verhandlungen mit Presseverlagen begangen wurden, und insbesondere zu prüfen, ob diese Verhandlungen mit den fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND-Bedingungen – Fair, Reasonable And Non-Discriminatory) im Einklang stehen, um eine angemessene Vergütung, transparente Bedingungen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Online-Zielgruppen zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission auf, Artikel 13 uneingeschränkt anzuwenden, um Torwächter zur Rechenschaft zu ziehen, die ihre Verpflichtungen nach Artikel 5 und 6 umgehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kartellrecht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, einstweilige Maßnahmen angemessen zu nutzen, um Praktiken zu unterbinden, die dem Wettbewerb schaden, insbesondere auf sich schnell entwickelnden digitalen Märkten; fordert die Kommission auf, die Verordnung (EG) Nr. 1/2003<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 773/2004<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission (ABl. L 123 vom 27.4.2004, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/773/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu aktualisieren, um die Wirksamkeit, die Rechtssicherheit und die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung des Kartellrechts der EU zu erhöhen; befürwortet einen klar definierten Rahmen für einstweilige Maßnahmen in Fällen schwerwiegender und irreparabler Beeinträchtigungen des Wettbewerbs, der mit angemessenen Verfahrensgarantien einhergeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission auf, übermäßig lange kartellrechtliche Untersuchungen anzugehen; fordert verbindliche verfahrensrechtliche Fristen für kartellrechtliche Untersuchungen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, die die Rechtssicherheit und die Verteidigungsrechte beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende Studie über die abschreckende Wirkung ihrer Geldbußen durchzuführen; besteht darauf, dass die Sanktionen hoch genug sein müssen, um den aus dem Verstoß gezogenen unrechtmäßigen wirtschaftlichen Nutzen zu übertreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, zusätzlich zur behördlichen Durchsetzung der Wettbewerbsregeln wirksam auf Schadensersatz klagen zu können, um sicherzustellen, dass Opfer von Verstößen gegen die Artikel 101 und 102 AEUV vollständig entschädigt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die wirksame Durchführung der Richtlinie über wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/104/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu sorgen und die verbleibenden Hindernisse für die private Durchsetzung zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>bekräftigt, dass eine starke und wirksame Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden innerhalb des ECN sowie mit einschlägigen privaten und öffentlichen Interessenträgern und Verbraucherorganisationen erforderlich ist; betont, dass nationale Wettbewerbsbehörden politisch unabhängig bleiben und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden müssen und dass die ECN+-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (ABl. L 11 vom 14.1.2019, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in allen Mitgliedstaaten vollumfänglich und einheitlich umgesetzt und angewandt werden sollte; fordert, dass die Standards für die Durchsetzung stärker vereinheitlicht werden, der Informationsaustausch beschleunigt wird und Zuständigen klar aufgeteilt werden, um doppelte Verfahrensabläufe zu vermeiden; betont, dass das ECN von der Koordinierung zu einer vollständig integrierten Form der Zusammenarbeit übergehen muss, um die Kosteneffizienz und den Umgang mit grenzübergreifenden Aspekten zu verbessern, indem etwa Untersuchungen gemeinsam durchgeführt und Entscheidungen gemeinsam getroffen werden; fordert, dass das ECN auch weiterhin Unternehmen bei der Anwendung des Regelwerks zum Wettbewerbsrecht unterstützt, insbesondere KMU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden auf, einen leicht zugänglichen und KMU-freundlichen Mechanismus für Beschwerden über unlauteren Wettbewerb einzurichten, mit dem sichergestellt wird, dass Fälle rasch und effizient bearbeitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>nimmt die laufenden Untersuchungen von Unternehmen aus Drittländern zur Kenntnis, einschließlich der vorläufigen Untersuchung der Kommission gegen Visa und Mastercard zu ihren Gebühren; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Zahlungsverkehrsmarkt wettbewerbsfähig, transparent und für Verbraucher und Unternehmen zugänglich bleibt; betont, dass die Verordnung über Interbankenentgelte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 27.5.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/751/oj).</FIELD></FOOTNOTE> überprüft werden muss, um festzustellen, wie wirksam sie bei der Bekämpfung des Anstiegs der Gebühren ist; fordert die Kommission auf, die laufenden Untersuchungen des Zahlungsverkehrsektors unverzüglich abzuschließen; betont, dass der digitale Euro eine entscheidende Gelegenheit bietet, die übermäßige Abhängigkeit von Kartensystemen außerhalb der EU zu verringern und den Wettbewerb und die strategische Autonomie der EU im Zahlungsverkehrssektor zu stärken, unter anderem indem dazu beigetragen wird, wettbewerbsfähigere Preiskonditionen für Unternehmen, insbesondere KMU, sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, wie wichtig der Wettbewerb im Bankensektor und die Vollendung der Bankenunion sind; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Trends im Bankensektor in Zeiten hoher Inflation zu überwachen; betont die Bedeutung und Dringlichkeit des anstehenden Berichts der Kommission über die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors und erwartet, dass die Kommission den Bericht bis Juli 2026 annimmt; begrüßt ferner die bevorstehende Bewertung der Funktionsweise der Richtlinie 2002/87/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35 vom 11.2.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2002/87/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Solvabilität-II-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/138/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Akteure des Versicherungs- und des Bankenmarkts;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass es bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, die für die Finanzmarktteilnehmer in der EU von entscheidender Bedeutung sind, wie z. B. Marktaggregatoren und Konnektivitätsanbieter, Oligopole gibt, die sich durch eine begrenzte Anzahl von Anbietern und/ oder erhebliche Schwierigkeiten beim Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen oder durch eine asymmetrische Machtverteilung bei der Preisgestaltung zum Vorteil der Anbieter auszeichnen; stellt ferner fest, dass die drei größten Ratingagenturen und die vier größten Unternehmen auf dem Markt für Abschlussprüfungen immer noch Marktanteile von über 90 % halten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bestehende Oligopole zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die dem Wettbewerb in der EU zugutekommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist darauf hin, dass die Europäische Zentralbank festgestellt hat, dass die Lebensmittelpreise nach wie vor hoch sind, was insbesondere schutzbedürftige Verbraucher betrifft; ist zutiefst besorgt über die weitreichende Marktkonzentration auf bestimmten Ebenen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Ausmaß und die Auswirkungen von Einkaufsallianzen zu bewerten und deren Folgen zu untersuchen, und zwar nicht nur in Bezug auf die Preise, sondern auch auf die Fähigkeit von Landwirten und Lebensmittelherstellern, gesunde, sichere und nachhaltige Produkte an die Verbraucher zu liefern; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob zusätzliche Leitlinien zur Anwendung von Artikel 102 AEUV in Bezug auf Ausbeutungsmissbrauch, einschließlich überhöhter oder ungerechter Preise, erforderlich sind, um die Rechtssicherheit zu verbessern und die Durchsetzung auf hochkonzentrierten Verbrauchermärkten wirksamer zu gestalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Fusionskontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass es in Europa an Großunternehmen mangelt, die in mehreren strategischen Schlüsselbereichen weltweit wettbewerbsfähig sind; hält die Expansion innerhalb des Binnenmarkts für eine strategische Notwendigkeit der EU, um Investitionen zu mobilisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, in Innovationen zu investieren und EU-Unternehmen in die Lage zu versetzen, auf den globalen Märkten wirksam zu konkurrieren, wie im Letta-Bericht hervorgehoben wird; betont, dass die Vollendung des Binnenmarkts und die Beseitigung interner Hindernisse in dieser Hinsicht nach wie vor zentrale Prioritäten sind; stellt fest, dass die strukturellen Hindernisse für die Expansion innerhalb der EU zur Folge haben können, dass innovative EU-Unternehmen von Unternehmen aus Drittländern erworben werden, was wiederum nachteilige Auswirkungen auf die langfristige Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit in der EU hat; ist daher der Auffassung, dass bei der Fusionskontrolle die Fähigkeit von EU-Unternehmen, in Innovationen zu investieren, in vollem Umfang berücksichtigt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Wettbewerbspolitik keine unnötigen Hindernisse für Unternehmen schaffen sollte, die expandieren müssen, um weltweit wettbewerbsfähig zu sein, stellt jedoch fest, dass nicht alle EU-Unternehmen expandieren müssen; betont, dass die EU von der wichtigen Verbindung zwischen großen und kleinen Unternehmen profitiert; ist der Auffassung, dass große wettbewerbsfähige Unternehmen in erster Linie aus fairem Wettbewerb, der konsequenten Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und der Vertiefung des Binnenmarkts hervorgehen sollten, da es sich dabei um die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft in der EU und echte Motoren für Innovation handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Fusionspolitik auf der Grundlage einer wirtschaftlichen und rechtlichen Bewertung dynamisch anzuwenden, das Konzept des Verbraucherwohls bei der Bewertung des Wettbewerbs umfassend zu analysieren und die umfassenderen wirtschaftlichen Auswirkungen von Fusionen zu berücksichtigen, die Politik an neue Marktgegebenheiten, einschließlich digitaler Ökosysteme, KI, Energie und Verteidigung, anzupassen und die langfristigen Auswirkungen von Zusammenschlüssen zu analysieren und dabei einen zukunftsorientierten Ansatz zu verfolgen; fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Marktmacht in Europa, einschließlich der Auswirkungen von Fusionen auf Nachhaltigkeit, Innovation und langfristige Widerstandsfähigkeit, weiterhin zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert, dass die Leitlinien der EU zur Bewertung von Zusammenschlüssen ambitioniert und evidenzbasiert überarbeitet werden, damit sie besser auf die neuen Marktgegebenheiten und die Prioritäten der Union im Hinblick auf die Förderung eines widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren Europas ausgerichtet sind, während gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherwohl gewahrt bleibt; besteht darauf, dass die Fusionskontrolle zwar weiterhin auf Wettbewerbsanalysen beruht und einen wirksamen Wettbewerb auf den nationalen Märkten und im Binnenmarkt sicherstellt, dass sie jedoch europaweite Zusammenschlüsse vorausschauend bewerten und sicherstellen sollte, dass jede Konsolidierung, durch die „EU-Champions“ entstehen, das Wohl der Verbraucher, die Bestreitbarkeit des Marktes und die langfristige Widerstandsfähigkeit verbessert, insbesondere in Schlüsselsektoren wie Telekommunikation, Banken, Zahlungsverkehr, Verteidigung und Energie; fordert, dass die neuen Leitlinien zu Zusammenschlüssen den Unternehmen Rechtssicherheit bei der Schaffung paneuropäischer Akteure bieten, die eine wettbewerbsfördernde Skalierung begünstigen, und gleichzeitig sicherstellen, dass nationale Eingriffsbefugnisse, einschließlich Vetorechten, nur in hinreichend begründeten und verhältnismäßigen Fällen zum Einsatz kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission auf, bei Fusionen so früh wie möglich im Verfahren einen zukunftsorientierten und dynamischen Ansatz zu verfolgen, bei dem Effizienzgewinne, darunter beispielsweise Skaleneffekte und Nachhaltigkeitsgewinne, berücksichtigt werden und gleichzeitig Transparenz und Vorhersehbarkeit sichergestellt werden und es Unternehmen ermöglicht wird, Allianzen zu bilden, wenn sie zu Innovation, Klimaresilienz und Sicherheit beitragen, und der einen Ansatz für die Bewertung der Marktmacht und der sektorspezifischen Gegebenheiten widerspiegelt, der über Preise und Marktanteile hinausgeht und auch Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigungsbedingungen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, dass der Wettbewerb die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, Marktvielfalt und erschwingliche Preise schützt; stellt fest, dass die Aktionäre von Warner Bros. Discovery am 23. April 2026 den Fusionsvertrag mit Paramount Skydance genehmigt haben; fordert die Kommission auf, eine strenge Fusionskontrolle im audiovisuellen Sektor und im Mediensektor anzuwenden, die Auswirkungen der Marktkonsolidierung im Binnenmarkt zu überwachen und es den EU-Akteuren zu ermöglichen, zu expandieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass Online-Plattformen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Märkte fallen, seit dem Jahr 2000 fast 700 kleinere Unternehmen erworben haben, während der Kommission nur 19 dieser Transaktionen gemeldet wurden, da die meisten unter den umsatzbezogenen Meldeschwellen lagen; fordert die Kommission auf, „Killer-Übernahmen“ (d. h. wenn ein Unternehmen die Kontrolle über ein innovatives Unternehmen erwirbt, um dieses als potenzielle künftige Wettbewerbsquelle auszuschalten), aufzudecken und die Rechtsvorschriften anzupassen, um solche Übernahmen zu verhindern, insbesondere in den Bereichen Digitalwirtschaft, KI und Pharmaindustrie sowie in anderen strategischen Sektoren; vertritt die Auffassung, dass der EC-Fusionskontrollverordnung im Falle einer Überarbeitung eine Binnenmarkt-Rechtsgrundlage hinzugefügt werden sollte, ähnlich der des Gesetzes über digitale Märkte, um so Mitgesetzgeber vollständig einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den nationalen Wettbewerbsbehörden Eingriffsbefugnisse einzuräumen, damit sie Fusionen und Übernahmen überprüfen, sofern dies nicht bereits der Fall ist, und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen und ungebührlichen Aufwand für KMU und Start-up-Unternehmen vermeiden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass der Trend zu ausländischen Investitionen und Mehrfachbeteiligungen im europäischen Sport sowie die zunehmende Verbreitung dynamischer Ticketpreise zunimmt, und fordert die Kommission auf, die Auswirkungen dieser Entwicklung zu berücksichtigen, wenn sie Anstrengungen zur Wahrung der finanziellen Integrität und der Ausgeglichenheit des Wettbewerbs im europäischen Sport unterstützt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Regulierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, einschließlich eines Verbots dynamischer Preisgestaltung bei Live-Sport- und Kulturveranstaltungen im Rahmen des Rechtsakts über digitale Fairness, um so die Verbraucher zu schützen und den Wert von Sport und Kultur für die Gesellschaft und die Öffentlichkeit zu erhalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Staatliche Beihilfen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass eine eingehende Analyse des Regelwerks zu den staatlichen Beihilfen erforderlich ist, insbesondere für Unternehmen in strategischen Sektoren wie Energie, Technologie und Innovation; betont, wie wichtig es ist, die Wirksamkeit staatlicher Beihilfen in den Bereichen Landwirtschaft, Logistik und Verkehr sicherzustellen; nimmt die unterschiedlichen Fiskalkapazitäten der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, weist warnend darauf hin, dass fragmentierte staatliche Beihilfen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen, und fordert die Kommission auf, diese Auswirkungen zu überwachen; ist der Ansicht, dass alle gewährten staatlichen Beihilfen mit dem EU-Recht und den Grundsätzen der EU, einschließlich der umwelt- und sozialpolitischen Ziele der EU, im Einklang stehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>befürwortet den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State Aid Framework – CISAF); fordert, dass die CISAF zielgerichtet und verhältnismäßig umgesetzt wird, die Belastung für die Mitgliedstaaten so gering wie möglich gehalten wird, ein Subventionswettlauf verhindert wird und die Integrität des Binnenmarkts gewahrt bleibt, wobei strenge Schutzvorkehrungen in Bezug auf Transparenz, Verhältnismäßigkeit und ökologische Wirksamkeit vorgesehen werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>weist darauf hin, dass befristete, gezielte staatliche Beihilfen in Krisenzeiten angemessen sein können; bekräftigt die Bedeutung des CISAF für die Unterstützung gefährdeter Sektoren vor dem Hintergrund rasch steigender Kraftstoffpreise aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage; nimmt dennoch die Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs (Sonderbericht 21/2024) zur Kenntnis, in denen Mängel bei der Überwachung staatlicher Beihilfen durch die Kommission in Krisenzeiten festgestellt werden, und fordert eine strengere Überwachung der Anmeldung staatlicher Beihilfen durch die Kommission sowie eine verbesserte Berichterstattung über staatliche Beihilfen und Transparenz im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass mehr als drei Viertel aller staatlichen Beihilfen auf nur zwei Mitgliedstaaten konzentriert ist, was die Gefahr der Fragmentierung und ungleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarkts verdeutlicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont die Rolle staatlicher Beihilfen als Instrument zur Verringerung der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den am weitesten entwickelten Regionen und Inseln, den Binnengebieten, den Gebieten in äußerster Randlage, den wirtschaftlich benachteiligten Regionen und den Gebieten der Union mit naturbedingten Benachteiligungen; fordert mehr Flexibilität und weniger Beschränkungen bei staatlichen Beihilfen für die Inselregionen und die schwächsten Regionen in der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>erwartet, dass die Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/651/oj).</FIELD></FOOTNOTE> die derzeitigen Probleme hinsichtlich der Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ löst und die Vorschriften für staatliche Beihilfen modernisiert und vereinfacht, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken; begrüßt die Eröffnung der öffentlichen Konsultation, um Beiträge zu Umfang und Inhalt der Überarbeitung zu sammeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Verabschiedung des überarbeiteten DAWI-Beschlusses, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Bereitstellung menschenwürdiger, nachhaltiger, energieeffizienter, sozial integrativer und erschwinglicher Wohnprojekte zu fördern, auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen; fordert die Kommission auf, die Durchführung den überarbeiteten DAWI-Beschluss zu überwachen und zu beurteilen, ob die Schwellenwerte und Bedingungen flexibel genug sind, um den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden; fordert, dass für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit DAWI, die keine wesentlichen Gefahren für den Wettbewerb bergen, vereinfachte Meldeverfahren gelten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von Marktkonzentrationen im Immobiliensektor und auf den damit verbundenen Märkten wie etwa dem Baugewerbe und der Immobilienverwaltung zu bewerten, um sicherzustellen, dass ein wirksamer Wettbewerb dazu beiträgt, die Preise einzudämmen und den Zugang zu Wohnraum zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>weist auf die verzerrenden Auswirkungen aggressiver Steuerplanung und von Steuersystemen, einschließlich Steuervergünstigungsabkommen, auf den fairen Wettbewerb hin, da diese Innovationen hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Märkte gefährden können, insbesondere für KMU; begrüßt die Empfehlung der Kommission vom 14. Juli 2020<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung (EU) 2020/1039 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Knüpfung staatlicher finanzieller Unterstützung für Unternehmen in der Union an die Bedingung, dass keine Verbindungen zu nicht kooperativen Ländern und Gebieten bestehen dürfen (ABl. L 227 vom 16.7.2020, S. 76, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2020/1039/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen keine finanzielle Unterstützung zu gewähren und zugleich ehrliche Steuerzahler zu schützen; fordert, dass Unternehmen, die in Ländern niedergelassen sind, die in der vom Rat angenommenen EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt sind, von staatlichen Beihilfen ausgeschlossen werden, und fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob der derzeitige Rahmen zu umfassenderen Bemühungen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und von Praktiken in Steueroasen beiträgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einbeziehung des Parlaments </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>bedauert den Mangel an Informationen über die Überarbeitung und Umsetzung der Wettbewerbsregeln und betont, dass das Parlament ausreichend in die Gestaltung der Wettbewerbspolitik einbezogen werden sollte; betont ferner, dass gegenüber dem Parlament Transparenz hinsichtlich aller Gespräche mit Drittländern gewahrt werden muss, die sich auf die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte auswirken könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert in diesem Zusammenhang einen strukturierten und regelmäßigen Dialog zwischen der Kommission und dem Parlament über die Wettbewerbspolitik, einschließlich der Überprüfung und Umsetzung der Wettbewerbsvorschriften; fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments aktuelle und umfassende Informationen über wesentliche Durchsetzungsentscheidungen, Legislativvorschläge und die wichtigsten wesentlichen nicht zwingenden Instrumente vorzulegen; fordert den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung, um die Rolle des Parlaments bei der Kontrolle der Wettbewerbspolitik zu formalisieren, einschließlich der Konsultation bei der Festlegung von Prioritäten für Leitlinien und Rahmenbedingungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>warnt davor, übermäßig auf nicht rechtsverbindliche Instrumenten wie Leitlinien und befristete Rahmen zu setzen, bei denen das Europäische Parlament nur begrenzt eingebunden ist; fordert den Europäischen Rat auf, einen Beschluss gemäß Artikel 48 Absatz 7 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union zu erlassen, mit dem die Verabschiedung von Rechtsakten im Bereich der Wettbewerbspolitik nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgesehen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fördert den Austausch bewährter Verfahren in internationalen Gremien wie dem International Competition Network und dem Wettbewerbsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; fordert die Kommission auf, sich um einen kontinuierlichen Dialog und eine kontinuierliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu bemühen, unter anderem durch Kooperationsabkommen der zweiten Generation, die einen wirksameren Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden ermöglichen, bedauert jedoch, dass dies in der Vergangenheit nicht ausreichend verfolgt wurde; fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln, damit die EU auf internationaler Ebene eine führende Rolle bei der Förderung eines wirksamen Wettbewerbs übernehmen kann;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>