<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0248</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Ein stimmiger Steuerrahmen für den Finanzsektor in der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0169/2026 - Berichterstatter: Matthias Ecke)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 zu einem stimmigen Steuerrahmen für den Finanzsektor in der EU (2024/2117(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 113, 114 und 115,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. September 2011 für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG (COM(2011)0594),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. Februar 2013 für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (COM(2013)0071) (FTS-Vorschlag),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2007 für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (COM(2007)0746),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2007 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (COM(2007)0747),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Folgenabschätzung der Kommission in der Anfangsphase vom 22. Oktober 2020 zu der Überprüfung der Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. September 2023 zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2053/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Dezember 2021 mit dem Titel „Die nächste Generation von Eigenmitteln für den EU-Haushalt“ (COM(2021)0566),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Unterausschuss für Steuerfragen des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „The taxation of the EU’s financial sector“ (Die Besteuerung des Finanzsektors der EU), die von seiner Generaldirektion Wirtschaft, Transformation und Industrie im Juni 2025 veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „The taxation of the EU’s financial sector“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Wirtschaft, Transformation und Industrie, Fachabteilung Wirtschaft und Wachstum, Juni 2025.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Mehrwertsteuerbefreiung für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28. ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 zum Thema „Eigenmittel: ein Neubeginn für die Finanzen der EU, ein Neubeginn für Europa“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1067, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1067/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a Market – Speed, Security, Solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2025/2029 der Kommission vom 30. September 2025 zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit vereinfachter und vorteilhafter steuerlicher Behandlung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/2029, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2025/2029/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Weltbank vom Mai 2025 mit dem Titel „VAT Exemptions, Embedded Tax, and Unintended Consequences“ (Mehrwertsteuerbefreiungen, eingebettete Steuern und unbeabsichtigte Folgen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0169/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommissionspräsidentin die Kommission mit ihrem Mandatsschreiben von 2024 an das für Steuern zuständige Mitglied der Kommission beauftragt hat, innovative Lösungen für die Besteuerung des EU-Finanzsektors zu ermitteln, um die weitere Integration des Sektors, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Digitalisierung und Innovationen zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Kommission eine Studie über die Besteuerung des Finanzsektors in der EU auf den Weg gebracht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzdienstleistungen in der EU im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit sind; in der Erwägung, dass Finanzinstitute aufgrund dieser Befreiung die auf ihre Eingangsumsätze entrichtete Mehrwertsteuer nicht abziehen können, was zu dem sogenannten „Problem der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer“ führt; in der Erwägung, dass diese Befreiung zu einem Mangel an Transparenz führen, die Kosten für die Verbraucher erhöhen und zusätzliche Kosten für Finanzinstitute verursachen, Organisations- und Auslagerungsentscheidungen beeinflussen und zu Wettbewerbsnachteilen für kleinere, digitale und grenzüberschreitend tätige Dienstleister führen könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Möglichkeit für Finanzinstitute, sich für die Berechnung von Mehrwertsteuer zu entscheiden, in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich angewandt wird, was zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mehrwertsteuerbefreiung auf das Jahr 1977 zurückgeht, als die Besteuerung solcher Finanzdienstleistungen erhebliche technische und administrative Schwierigkeiten mit sich brachte; in der Erwägung, dass die ursprüngliche technische Begründung für die Mehrwertsteuerbefreiung nun durch technologische, digitale und aufsichtliche Fortschritte, darunter Datenverarbeitung in Echtzeit und verbesserte Berichtspflichten, angegangen werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Länder und Gebiete weltweit ähnliche Steuerbefreiungen überarbeitet oder alternative Formen der Besteuerung von Finanzdienstleistungen eingeführt haben, um den unbeabsichtigten steuerlichen und wettbewerblichen Auswirkungen einer nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer entgegenzuwirken und weiterhin einen fairen und soliden Beitrag des Finanzsektors zu den öffentlichen Einnahmen sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sowohl im Letta- als auch im Draghi-Bericht betont wird, dass die steuerliche Fragmentierung des Binnenmarkts, einschließlich administrativer und steuerlicher Hindernisse, das Wirtschaftswachstum, den Handel und grenzüberschreitende Tätigkeiten behindert; in der Erwägung, dass Finanzdienstleistungen durch interne Hindernisse in der EU effektiv mit einem Zoll von fast 100 % belegt werden; in der Erwägung, dass diese Hindernisse und regulatorischen Hürden Draghi zufolge dem Wirtschaftswachstum weitaus mehr schaden als alle Zölle, die die USA erheben könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Finanzsektor Eurostat-Daten zufolge ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft der Union ist und im Jahr 2022 eine Wertschöpfung von rund 0,9 Billionen EUR erwirtschaftet, fast 5 Millionen Menschen beschäftigt und einen Nettoumsatz von rund 2,4 Billionen EUR erzielt hat; in der Erwägung, dass der Sektor durch Unternehmenssteuern, Lohnsteuern und sektorspezifische Abgaben zu den öffentlichen Finanzen beiträgt; in der Erwägung, dass der Finanzsektor der EU bei der Finanzierung der Realwirtschaft, der Förderung von Innovationen und der Erleichterung von Investitionen eine zentrale Rolle spielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass mit aktuellen Initiativen wie der Richtlinie 2025/50 des Rates vom 10. Dezember 2024 über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/50, 10.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2025/50/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (FASTER-Richtlinie) wesentliche Fortschritte bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Erleichterung der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit in der EU erzielt wurden und dass ähnliche Bemühungen fortgesetzt werden sollten, um die Integration und Effizienz des Binnenmarkts weiter zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat eine Entscheidung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU verzögert, während das Parlament bereits am 10. April 2024 eine legislative Entschließung<FOOTNOTE><FIELD> Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (ABl. C, C/2025/1326, 13.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1326/oj).</FIELD></FOOTNOTE> angenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass künftige Initiativen die Fragmentierung des Binnenmarkts verringern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken sollten, indem sie für einen stimmigen, vorhersehbaren und neutralen steuerlichen Rahmen für Finanzdienstleistungen sorgen und gleichzeitig unterschiedlichen Geschäftsmodellen und steuerlichen Interaktionen im gesamten Finanzsektor der EU Rechnung tragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Besteuerung von Finanzdienstleistungen in der EU nach wie vor stark fragmentiert ist und es unterschiedliche nationale Ansätze in Bezug auf Steuern auf Versicherungsprämien, Finanztransaktionssteuern, Bankenabgaben, Steuern auf Finanztätigkeiten und andere gewinnbasierte Steuern gibt; in der Erwägung, dass diese Fragmentierung zu Rechtsunsicherheit und Komplexität führt, Marktverzerrungen verursacht, Steuervermeidung fördert und die Wettbewerbsfähigkeit der EU verringert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Spar- und Investitionsunion erfordert, dass den Menschen stärkere Anreize geboten werden, an den europäischen Kapitalmärkten zu sparen und zu investieren; in der Erwägung, dass die Vollendung der Spar- und Investitionsunion einen umfassenden Ansatz in Bezug auf Finanzstabilität, Marktintegration und Anlegerschutz erfordert; in der Erwägung, dass es für den Erfolg und die Glaubwürdigkeit der Spar- und Investitionsunion von entscheidender Bedeutung ist, sicherzustellen, dass der Finanzsektor einen angemessenen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen leistet, die von ihm verursachten Risiken internalisiert und langfristig nachhaltige Investitionen fördert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanztransaktionssteuern und Bankenabgaben nach der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 erörtert wurden; in der Erwägung, dass durch diese Maßnahmen die Kosten der Krise abgefedert werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass derzeit mindestens sieben Mitgliedstaaten eine Finanztransaktionssteuer erheben; in der Erwägung, dass diese Mitgliedstaaten ihre Finanztransaktionssteuern in Bezug auf Umfang, Steuersatz und Anwendung nicht koordiniert haben; in der Erwägung, dass keine Einigung über eine EU-weite Finanztransaktionssteuer erzielt wurde, obwohl die Kommission seit 2011 mehrere Legislativvorschläge vorgelegt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer, auch als mögliche Eigenmittelquelle, stets unterstützt hat, zuletzt in seiner Entschließung vom Mai 2023; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2026 vorgeschlagen hat, ihren früheren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer zurückzuziehen, da zwischen den Mitgliedstaaten kein Konsens besteht und keine Einigung erzielt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin befristete Steuern auf Zufallsgewinne oder Solidaritätsabgaben auf Bankgewinne einführen, um auf die durch die Geldpolitik bedingten außerordentlichen Rentabilitätssteigerungen zu reagieren;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bekämpfung der steuerlichen Fragmentierung des Finanzsektors und Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die Mitgliedstaaten im Nachgang der großen Finanzkrise  91 sektorspezifische Steuern eingeführt haben, um den Finanzsektor zu besteuern, was zu einer stark fragmentierten Steuerlandschaft geführt hat; stellt fest, dass diese fragmentierte Steuerlandschaft zusätzliche Betriebs- und Verwaltungskosten verursacht und strukturelle Hindernisse für die grenzüberschreitende Expansion von Finanzdienstleistern erhöht und so den Finanzsektor der EU und seine Investitionskapazität schwächt und die Ziele der Spar- und Investitionsunion und der Bankenunion untergräbt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen einzelstaatliche politische Entscheidungen widerspiegeln; nimmt die laufende Arbeit auf internationaler Ebene in Bezug auf Gewinnverlagerung zur Kenntnis; fordert eine verstärkte Koordinierung auf EU-Ebene, auch bei der Umsetzung der Richtlinie zur zweiten Säule, robuste Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Transparenzanforderungen, insbesondere im Bereich der öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass die Fragmentierung der nationalen Steuersysteme das Risiko einer grenzüberschreitenden Doppelbesteuerung erhöht und aufgrund der administrativen und rechtlichen Komplexität das Wachstum des Finanzsektors der EU hemmen und eine Hürde für eine weitreichendere Integration der Finanzmärkte der EU darstellen kann; betont, dass die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verringerung des Verwaltungsaufwands weiterhin von entscheidender Bedeutung sein sollten; betont jedoch, dass Bemühungen um Vereinfachung nicht in einer Deregulierung oder einem Wettlauf nach unten in Bezug auf Steuerstandards münden dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass Unterschiede zwischen nationalen Verfahren für Quellensteuern zu Verwaltungsaufwand führen und ein Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen darstellen können, wie in der Strategie der Kommission für die Spar- und Investitionsunion dargelegt; begrüßt die Annahme der FASTER-Richtlinie; fordert weitere Fortschritte auf dem Weg zu einem besser koordinierten und ehrgeizigeren Rahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert den Rat auf, unter gebührender Berücksichtigung der legislativen Entschließung des Parlaments vom 10. April 2024 über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU zu entscheiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt außerdem fest, dass bestehende Steuervorschriften mit dem Aufkommen neuer Finanzprodukte und Marktinfrastrukturen nicht umfassend Schritt gehalten haben; hebt hervor, dass die Fragmentierung angesichts des Erfolgs von Neobanken wie rein digitalen Banken, Challenger-Banken oder FinTech-Banken zusehends mehr Grund zur Sorge gibt; weist auf die beträchtliche Zunahme des Anteils der grenzüberschreitenden Einlagen bei diesen Banken in den vergangenen sechs Jahren hin; betont, dass Unterschiede bei den Steuervorschriften zwischen Banken und Nichtbanken zu Verzerrungen führen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass die unzureichenden Daten über die effektive Steuerlast im gesamten Finanzsektor der EU die faktengestützte Politikgestaltung und die Bewertung der Auswirkungen politischer Maßnahmen auf das Marktverhalten, den Wettbewerb und die Finanzstabilität beeinträchtigen; unterstreicht die Notwendigkeit einer verbesserten Transparenz und Nutzung der vorhandenen Daten als Voraussetzung für eine kohärente Reform der Besteuerung des Finanzsektors;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Beseitigung steuerlicher Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen durch kohärente Vorschriften auf EU-Ebene die Befolgungskosten senken, die Markteffizienz verbessern, die Rechtsklarheit für grenzüberschreitende Kapitalströme erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzdienstleistungen in der EU stärken würde, während gleichzeitig Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung eingedämmt würden; betont, dass ein kohärentes Regelwerk für den Finanzsektor der EU erforderlich ist, wobei die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten und das Subsidiaritätsprinzip zu achten sind; betont, dass die Besteuerung von Finanzdienstleistungen dazu beitragen sollte, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Sparquote der privaten Haushalte in der EU dem europäischen makroökonomischen Bericht 2026<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „2026 European Macroeconomic Report“, November 2025.</FIELD></FOOTNOTE> der Kommission zufolge nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt der Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegt; bedauert, dass etwa ein Drittel dieser Ersparnisse außerhalb der EU investiert wird, was die Schwächen des Finanzrahmens der EU beim Halten von Investitionen zeigt; fordert die Kommission auf, zu bewerten, wie steuerliche Maßnahmen dazu beitragen können, dass Investitionen in die EU fließen; hebt hervor, dass es wichtig ist, Negativanreize für Kapitalabflüsse in Länder und Gebiete zu schaffen, die in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Spar- und Investitionsunion voranzubringen, um Ersparnisse für produktive Investitionen zu mobilisieren; ist der Ansicht, dass die Verringerung der steuerlichen Fragmentierung und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Investitionskanäle für die Mobilisierung europäischer Ersparnisse für Investitionen innerhalb der EU äußerst wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass parallel zu den Zielen der Spar- und Investitionsunion ein steuerlicher Rahmen für Finanzdienstleistungen konzipiert werden sollte, wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Effizienz, der Bekämpfung von Marktverzerrungen und der Förderung von Investitionen und langfristigem Wachstum liegen und gleichzeitig ein ausgewogener Ansatz sichergestellt werden sollte, der auch umfassenderen wirtschaftlichen und sozialen Erwägungen Rechnung trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass für die Besteuerung des Finanzsektors die Grundsätze der Einfachheit, Neutralität, Fairness, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit gelten sollten; stellt fest, dass sie auch die zyklische Dynamik der Rentabilität der Banken im Zusammenhang mit der Geldpolitik und den wirtschaftlichen Bedingungen widerspiegeln sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihrer Zusage nachzukommen, innovative Lösungen für die Besteuerung des Sektors vorzuschlagen, durch die die Fragmentierung verringert, eine stärkere Integration auf EU-Ebene gefördert und zur Verwirklichung der Spar- und Investitionsunion beigetragen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Angehen der Mehrwertsteuerregelung für Finanzdienstleistungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen aus dem Jahr 1977 stammt und ihr Zweck darin bestand, technische Schwierigkeiten bei der Anwendung der Mehrwertsteuer auf komplexe Finanzdienstleistungen zu vermeiden, die als verwaltungstechnisch nicht praktikabel erachtet wurde; stellt fest, dass die ursprüngliche technische Begründung für die Mehrwertsteuerbefreiung nun durch die Realitäten des technologischen Fortschritts und der Digitalisierung angegangen werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die Befreiung für Finanzinstitute nicht unbedingt von Vorteil ist, da sie diese daran hindert, sich Mehrwertsteuer erstatten zu lassen; ist der Ansicht, dass der Status quo Marktverzerrungen verfestigt, zu einem Mangel an Transparenz und erhöhten Kosten für Verbraucher führen kann, die Bevorzugung der Selbstversorgung im Finanzsektor verstärkt und Wettbewerbsnachteile gegenüber Instituten aus Drittländern schafft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass Mehrwertsteuerbefreiungen häufig für Tätigkeiten von allgemeinem Interesse in Anerkennung ihrer wesentlichen gesellschaftlichen Funktion gewährt werden; hebt hervor, dass bestimmte grundlegende Finanzdienstleistungen, insbesondere Zahlungsdienste, die Entgegennahme von Einlagen und die grundlegende Vergabe von Krediten, eine vergleichbare quasi-öffentliche Versorgungsfunktion erfüllen können, da durch sie Ersparnisse geschützt werden, der wirtschaftliche Handel erleichtert wird und gewährleistet wird, dass Menschen und Unternehmen in der Lage sind, sicher am Wirtschaftsleben teilzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass wiederholte Initiativen der Kommission, einschließlich ihrer Vorschläge von 2007 und der Folgenabschätzung in der Anfangsphase von 2020, nicht zu einer Reform der Mehrwertsteuerbefreiung für den Finanzsektor geführt haben, da die Mitgliedstaaten keine einstimmige Einigung erzielt haben; stellt fest, dass die Kommission zuletzt beabsichtigte, Anfang 2023 Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu veröffentlichen; stellt fest, dass diese Pläne ins Stocken geraten sind, sodass diese grundlegende Reform noch aussteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass Mehrwertsteuergruppen gemäß Artikel 11 der Mehrwertsteuerrichtlinie für die Mitgliedstaaten nach wie vor nicht verpflichtend sind und durch territoriale Beschränkungen eingeschränkt werden, wodurch rechtliche und praktische Hindernisse für grenzüberschreitende Gruppen im Finanzdienstleistungssektor geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass die Mehrwertsteuerbefreiung in Verbindung mit unterschiedlichen nationalen steuerlichen Ausgleichsvorschriften wie Steuern auf Versicherungsprämien trotz der Anwendung von Mehrwertsteuergruppen und Kostenteilungsvereinbarungen in einigen Mitgliedstaaten eine komplexe und fragmentierte Steuerlandschaft schafft, wodurch die Einhaltung der Steuervorschriften für grenzüberschreitende Tätigkeiten kostspielig wird und sich die Betriebskosten der Unternehmen erhöhen; betont, dass klarere Mehrwertsteuerdefinitionen und vereinfachte Vorschriften erforderlich sind, um diese Belastungen zu verringern, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in der gesamten EU sicherzustellen, grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern und Innovationen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass Mehrwertsteuergruppen, die den Verwaltungsaufwand für Finanzinstitute verringern und deren Effizienz steigern können, in den einzelnen Mitgliedstaaten derzeit unterschiedlich angewandt werden und in der Regel auf Unternehmen beschränkt sind, die in ein und demselben Mitgliedstaat ansässig sind; betont, dass eine stärkere Konvergenz bei der Anwendung von Mehrwertsteuergruppen die Fragmentierung und Rechtsunsicherheit im Binnenmarkt verringern und grenzüberschreitende Finanzdienstleistungstätigkeiten erleichtern könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, Mehrwertsteuergruppen konsequent umzusetzen und Optionen für einen klareren Rechtsrahmen zu prüfen, einschließlich der Möglichkeit grenzüberschreitender Mehrwertsteuergruppen; betont, dass eine breitere Nutzung von Mehrwertsteuergruppen für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen im Einklang mit den Körperschaftsteuervorschriften, insbesondere den Vorschriften über Verrechnungspreise, stehen und mit verbindlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Missbrauch einhergehen muss, um Betrug und Steuervermeidung, Verlagerung der Mehrwertsteuer innerhalb der Gruppe und Missbrauch bei der Kostenteilung zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie keine spezifischen Bestimmungen für neu entstehende Finanzinstrumente, einschließlich Kryptoanlagen, für den dezentralen Finanzsektor und für FinTech enthält; hebt hervor, dass in der Richtlinie außerdem nicht auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Derivaten eingegangen wird und dass Investmentfonds weiterhin von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich behandelt werden; stellt fest, dass dies zu unterschiedlichen nationalen Auslegungen der Mehrwertsteuervorschriften, Rechtsunsicherheit für Dienstleister und einer ungleichen Behandlung von traditionellen und neuen Finanzdienstleistungen sowie Risiken, die Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit behindern, führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hebt hervor, dass mit einem modernen Steuerrahmen Innovationen in den Bereichen FinTech und digitales Finanzwesen gefördert werden sollten und die Schaffung regulatorischer Negativanreize für neue Marktteilnehmer verhindert werden sollte; fordert die Kommission auf, die mehrwertsteuerliche Behandlung neu entstehender Finanzdienstleistungen klarzustellen, um Technologieneutralität zu gewährleisten und in der gesamten EU gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine umfassende und undifferenzierte Mehrwertsteuerbefreiung für den gesamten Finanzsektor Fragen hinsichtlich der allgemeinen Kohärenz und Ausgewogenheit des Steuersystems aufwirft; betont, dass eine Reform der Mehrwertsteuerbefreiung Verzerrungen und die Höhe der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer verringern könnte, ohne einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu schaffen; stellt fest, dass Optionen für die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer wirksam beseitigen könnten, indem es Finanzunternehmen ermöglicht wird, die Mehrwertsteuer, die sie auf die für ihre Tätigkeiten verwendeten Waren und Dienstleistungen entrichten, vollständig zurückzufordern; betont, dass dies die derzeitige Tendenz beseitigen würde, Dienstleistungen intern erbringen zu lassen, anstatt sie auszulagern, was die Fähigkeit eines Unternehmens einschränken kann, sich zu spezialisieren, auf externes Fachwissen zuzugreifen und innovativ zu sein; stellt fest, dass diese Reform auch gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Ländern und Gebieten schaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Finanzinstitute der EU stärken könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mehrwertsteuer ein harmonisierter steuerlicher Rahmen auf EU-Ebene ist, auch wenn die Mitgliedstaaten noch einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung haben; erkennt daher an, dass eine Reform des Mehrwertsteuersystems für Finanzdienstleistungen auf EU-Ebene in Angriff genommen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der derzeitigen Mehrwertsteuerregelung auf den Finanzsektor zu überprüfen und diese Analyse öffentlich zur Verfügung zu stellen; fordert die Kommission auf, politische Optionen zur Bewältigung festgestellter wettbewerbsverzerrender Auswirkungen vorzulegen; betont, dass eine solche Reform die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer und die fragmentierte Anwendung von Vorschriften verringern, die Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte stärken sollte, während gleichzeitig die Finanzstabilität gewahrt und die Aufsichtsarbitrage zwischen den Mitgliedstaaten minimiert werden sollte; betont, dass bei einer solchen Reform auch die Verbraucher geschützt werden müssen und weiterhin sichergestellt werden muss, dass der Finanzsektor einen fairen Beitrag zu den öffentlichen Einnahmen leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass jeder Vorschlag zur Überarbeitung des Mehrwertsteuerrahmens auf einer eingehenden Analyse auf makroökonomischer Ebene und einer umfassenden Bestandsaufnahme der nationalen Bankensteuern und -abgaben beruhen sollte; betont, dass bei einer solchen Analyse die administrativen Auswirkungen auf Finanzdienstleistungen, die Wechselwirkung zwischen bestehenden nationalen Bankensteuern, Abgaben des Finanzsektors und dem Mehrwertsteuersystem sowie die Auswirkungen auf den Binnenmarkt berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass bei jeder Änderung der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Finanzdienstleistungen die Auswirkungen auf Dienstleistungen für Privatkunden, insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, sorgfältig bewertet und zusätzliche Kosten im Allgemeinen vermieden werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission auf, als Teil einer möglichen Reform der Mehrwertsteuerbefreiung zu prüfen, ob die nationalen Steuern auf Versicherungsprämien ersetzt werden können, indem Versicherungsdienstleistungen vollständig in das Mehrwertsteuersystem integriert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Förderung eines stimmigeren Steuerrahmens für den Finanzsektor</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU mit einer erheblichen Investitionslücke von 750 bis 800 Mrd. EUR jährlich konfrontiert ist, wenn es darum geht, ihre Ziele in den Bereichen Klima, Digitales und strategische Autonomie zu erreichen; erinnert an die Zusage der Mitgliedstaaten und der EU, die europäischen Verteidigungsinvestitionen erheblich zu erhöhen; betont, dass mit Blick auf die Bewältigung dieser Herausforderungen eine faire und kohärentere Besteuerung des Finanzsektors dazu beitragen könnte, privates Kapital zu mobilisieren – wodurch Investitionen von Kleinanlegern gefördert würden –, die europäischen Kapitalmärkte zu stärken und die für öffentliche Investitionen in strategische Prioritäten sowie den Sozial-, Klima- und Investitionsbedarf erforderlichen Einnahmen zu erhöhen, was die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>erinnert in diesem Zusammenhang an die Vereinbarung von 2020 zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission über einen Fahrplan für die Einführung neuer Eigenmittel, einschließlich einer Finanztransaktionssteuer auf der Grundlage einer Folgenabschätzung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass beim Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer im Rat trotz einer ausführlichen Debatte sowohl im Rahmen der Einstimmigkeit als auch der verstärkten Zusammenarbeit keine Fortschritte erzielt wurden, und nimmt die Ankündigung der Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2026 zur Kenntnis, den Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer zurückzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist der Ansicht, dass regelmäßige Bewertungen der wirtschaftlichen Auswirkungen und der anhaltenden Relevanz der Steuerpolitik im Finanzsektor von entscheidender Bedeutung sind, um unbeabsichtigte oder dauerhafte Verzerrungen der Finanzmärkte zu vermeiden; begrüßt, dass die Kommission eine umfassende Analyse der potenziellen Auswirkungen der Gesamtbesteuerung des Finanzsektors auf das Funktionieren der Märkte, grenzüberschreitende Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte durchführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass die Steuervorschriften für den Finanzsektor vereinfacht werden sollten und sicherstellen sollten, dass der Sektor einen fairen und soliden finanziellen Beitrag leistet, und dass sie klar, transparent und vorhersehbar sein sollten, um die Fragmentierung zu verringern, Investitionen und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten; betont, dass diese Vorschriften die Effizienz und Kapitalallokation verbessern, die Marktstabilität und Wettbewerbsfähigkeit wahren und die Befolgungskosten, insbesondere für Privatkunden und kleine und mittlere Unternehmen, senken sollten;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>