<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0249</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Eine neue Strategie für Medienkompetenz und digitales Lernen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0173/2026 - Berichterstatter: Marcos Ros Sempere)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 zu einer neuen Strategie für Medienkompetenz und digitales Lernen (2025/2181(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/1808/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1083, 17.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1083/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 2022 mit dem Titel „Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+)“ (COM(2022)0212),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 12. November 2025 mit dem Titel „Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien“ (JOIN(2025)0791),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen (COM(2025)0088),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“ (COM(2020)0784),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Februar 2026 mit dem Titel „Aktionsplan gegen Cybermobbing ‚Sicherer online, gemeinsam stärker‘“ (COM(2026)0071),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2026 mit dem Titel „Strategie für Generationengerechtigkeit“ (COM(2026)0110),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2025 zu dem Schutz von Minderjährigen im Internet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1708, 24.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1708/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf den Zukunftspakt der Vereinten Nationen vom 22. September 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa mit dem Titel „Die EU-Jugendstrategie 2019-2027“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission aus dem Jahr 2026 mit dem Titel „Leitlinien für Lehrkräfte über die ethische Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission aus dem Jahr 2026 mit dem Titel „Leitlinien für den Informatikunterricht: Praktische Strategien für europäische Klassenzimmer“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission aus dem Jahr 2024 mit dem Titel „Wellbeing and mental health at school – Guidelines for education policymakers“ (Wohlergehen und psychische Gesundheit an Schulen – Leitlinien für bildungspolitische Entscheidungsträger),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Gemeinsamen Forschungsstelle aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Social media usage and adolescents’ mental health in the EU“ (Die Nutzung sozialer Medien und die psychische Gesundheit von Jugendlichen in der EU),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte der UNESCO, insbesondere den Bericht aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Media and information literacy for all: closing the gaps: global analysis of the current state of play of media and information literacy“ (Medien- und Informationskompetenz für alle – Lücken schließen: globale Analyse des aktuellen Stands der Medien- und Informationskompetenz),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der OECD aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „PISA 2022 Results (Volume II): Learning During – and From – Disruption“ (PISA-2022-Ergebnisse (Band II): Lernen im Umbruch),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2025 mit dem Titel „Leitlinien für Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5519, 10.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5519/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 und die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 aus dem Jahr 2021 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der OECD aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Recommendation of the Council on Children in the Digital Environment“ (Empfehlung des Rates zu Kindern im digitalen Umfeld),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Jahr 2018 veröffentlichten Leitlinien des Europarates zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den 2020 veröffentlichten Bericht des Europarates „Media Literacy for all: Supporting marginalised groups through community media“ (Medienkompetenz für alle: Unterstützung marginalisierter Gruppen durch Community-Medien),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das im Jahr 2025 angenommene Strategiepapier des Lenkungsausschusses für Medien und die Informationsgesellschaft (CDMSI) des Europarates mit dem Titel „National Media and Information Literacy (MIL) Strategies: Practical Steps and Indicators“ (Nationale Strategien für Medien- und Informationskompetenz: praktische Schritte und Indikatoren),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A10-0173/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>	in der Erwägung, dass Medienkompetenz und digitales Lernen unerlässlich sind, um Bürgerinnen und Bürgern die Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die erforderlich sind, um Informationen und Medieninhalte eigenständig und verantwortungsbewusst unter Nutzung von herkömmlichen Plattformen und Online-Plattformen zu bewerten, zu überprüfen, zu generieren und bereitzustellen und in einem sich ständig wandelnden Informationsumfeld fundierte Entscheidungen zu treffen; in der Erwägung, dass durch diese Kompetenzen die gesellschaftliche Teilhabe, die soziale Inklusion und die Resilienz der Demokratie gestärkt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Medienkompetenz und digitales Lernen grundlegende Kompetenzen für die heutige Gesellschaft liefern und äußerst wichtig sind, um der Verbreitung von Desinformation, dem sinkenden Vertrauen in die Medien sowie der Wirkungen von Online-Plattformen, neuen Medienakteuren wie Influencern oder Content-Erstellern und künstlicher Intelligenz entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass Medienkompetenz und digitales Lernen vor dem Hintergrund des veränderten Informationskonsumverhaltens, das auf einer „Scrolling-Kultur“ beruht, notwendig sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Medienkompetenz und digitales Lernen unerlässlich sind, um das Wohlergehen der Nutzer im digitalen Raum sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Art und Weise, wie Medien und digitale Inhalte konsumiert werden, erheblich verändert hat und die Nutzer, insbesondere Minderjährige und junge Menschen, immer häufiger maßgeschneiderte Inhaltsformate auf Social-Media-Plattformen wählen, die Aktivitäten von Influencern aufmerksam verfolgen, sich stark auf Algorithmus-Empfehlungen stützen und oft eine kürzere Aufmerksamkeitsspanne haben als beim Konsum herkömmlicher Medien; in der Erwägung, dass die sozialen Medien ihre Feeds rasch personalisieren können, wodurch Nutzer, insbesondere Minderjährige, ältere Menschen und andere schutzbedürftige Nutzer, Gefahr laufen, dass schädliche Inhalte verstärkt in den Vordergrund gerückt werden oder sie in Informationsblasen geraten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass durch bestimmte Gestaltungsmerkmale digitaler Plattformen wie algorithmische Empfehlungssysteme die Auswahl und Sichtbarkeit von Inhalten beeinflusst werden und dies zu Risiken im Zusammenhang mit dem Wohlergehen der Nutzer und der Konfrontation mit schädlichen Inhalten beitragen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Menschen in der EU angesichts der aktuellen geopolitischen Lage über ein breites Spektrum an kognitiven, technischen und sozialen Kompetenzen verfügen sollten, um Medieninhalte effektiv zu nutzen und zu analysieren und sich somit vor potenziellen Manipulationsversuchen oder hybriden Angriffen schützen zu können, die darauf abzielen, den zivilgesellschaftlichen Diskurs und demokratische Prozesse zu destabilisieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>	in der Erwägung, dass hochwertiger, unabhängiger und pluralistischer Journalismus der Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften ist und eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Medienkompetenz, der Bekämpfung von Desinformation und der Steigerung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in das Informationsökosystem spielt, was sich auch positiv auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Mediensektors auswirkt; in der Erwägung, dass öffentlich-rechtliche Medien bei der Verfolgung dieser Ziele eine wesentliche Funktion erfüllen und dafür eine ausreichende und langfristig gesicherte Finanzierung benötigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Medienkompetenz und digitale Bildung als integrale Bestandteile einer umfassenden Strategie für lebenslanges Lernen betrachtet werden müssen, die den besonderen Bedürfnissen der Lernenden und der Interessenträger im Bildungs- und Wissensumfeld, einschließlich Eltern, Betreuungspersonen, Pädagogen, Medien, Journalisten, Bibliotheken, Organisationen der Zivilgesellschaft und neuer Medienakteure wie Influencer und Content-Ersteller, Rechnung tragen sollte; in der Erwägung, dass in der Strategie für Generationengerechtigkeit lebenslanges Lernen, digitale Kompetenzen, Medienkompetenz und die aktive Teilhabe aller Altersgruppen als zentrale Voraussetzungen für Generationengerechtigkeit und die Resilienz demokratischer Gesellschaften anerkannt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass wirksame Medienkompetenz und digitales Lernen Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und ein pluralistisches Informationsumfeld erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Kinder in einem zunehmend jüngeren Alter Zugang zu sozialen Medien haben und 97 % der jungen Menschen in der EU täglich das Internet nutzen, wobei die Plattformen der sozialen Medien die wichtigste Informationsquelle für junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren sind<FOOTNOTE><FIELD> Maza, M. T. et al., „Association of habitual checking behaviors on social media with longitudinal functional brain development“, JAMA Pediatrics, Bd. 177, Ausgabe 2, 2023, S. 160-167.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass es verschiedene Strategien für Medienkompetenz und digitales Lernen in der EU und erhebliche Unterschiede bei ihrer Einbindung in die Lehrpläne und der Höhe der finanziellen oder administrativen Unterstützung für Maßnahmen oder Programme sowie in Bezug auf die zuständigen Behörden oder Stellen und die Zusammenarbeit zwischen ihnen gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld, die 2021 vom Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes angenommen wurde, festgestellt wird, dass die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld geachtet, geschützt und verwirklicht werden müssen und dass die Anbieter digitaler Dienste bei der Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen für Kinder die höchsten Standards in Bezug auf Ethik, Datenschutz und Sicherheit sowie Altersgerechtheit einhalten müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Medienkompetenz und digitale Lernkompetenzen von klein auf entwickelt werden sollten und dass ihre Aufnahme in die Grundschulbildung dazu beitragen kann, Kinder alters- und entwicklungsgerecht besser auf die Herausforderungen des digitalen Umfelds vorzubereiten; in der Erwägung, dass diese Kompetenzen lebenslang unverändert wichtig sind und daher ein kontinuierliches Lernen erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Minderjährige durch die vorzeitige Einführung digitaler Tools oder Technologien, bevor sie grundlegende Medienkompetenz und kritisches Denken mithilfe analoger Werkzeuge entwickeln konnten, einer Vielzahl digitaler Risiken und Online-Gefahren aussetzt sind, die sie möglicherweise noch nicht erkennen oder bewältigen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere Minderjährige, junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten mit begrenzter digitaler Infrastruktur, nach wie vor verstärkt Gefahr laufen, im digitalen Umfeld ausgebeutet zu werden; in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger jeden Alters, insbesondere aber Minderjährige, deren kognitive Fähigkeiten sich noch entwickeln, anfällig für Risiken im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten und Chatbots sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einführung eines Mindestalters zum Schutz von Minderjährigen bei der Nutzung von Online-Plattformen – einschließlich Diskussionen über Mindestalter, Altersüberprüfung und elterliche Kontrollmaßnahmen – von politischen Entscheidungsträgern sowohl auf der Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten erörtert wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission im März 2026 einen Sonderausschuss zur Online-Sicherheit von Kindern eingesetzt hat, der Empfehlungen ausarbeiten wird, um Kinder im digitalen Umfeld besser zu schützen und zu stärken; in der Erwägung, dass sich der Sonderausschuss auch mit der Bedeutung der Medienkompetenz und des digitalen Lernens für Kinder, Eltern und Pädagogen befasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass das EU-Recht im audiovisuellen und im Medienbereich eine Definition von Medienkompetenz enthält und deren Bedeutung anerkennt, insbesondere durch Artikel 2 Nummer 21 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes und die Verpflichtungen zur Förderung der Medienkompetenz im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste; in der Erwägung, dass das Europäische Gremium für Mediendienste durch Artikel 13 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes damit betraut wurde, den Austausch über bewährte Verfahren im Bereich der Medienkompetenz zu fördern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kernelemente der neuen Strategie für Medienkompetenz und digitales Lernen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass ein zukunftsorientierter Ansatz für Medienkompetenz und digitales Lernen darauf ausgerichtet sein sollte, Menschen aller Altersgruppen mit grundlegenden Kompetenzen auszustatten, die es ihnen ermöglichen, die Vorteile des digitalen Umfelds in vollem Umfang zu nutzen, ihre kreativen Fähigkeiten zu stärken, Nutzen aus der Vielfalt der Quellen zu ziehen und den Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung und Gestaltung von Online-Plattformen aus dem Weg zu gehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt die Rolle der Medienkompetenz hervor, wenn es darum geht, dem Einzelnen Fähigkeiten des kritischen Denkens zu vermitteln, die zu einer fundierten und autonomen Entscheidungsfindung in demokratischen Prozessen beitragen und die staatsbürgerliche Verantwortung stärken, um Desinformation, Polarisierung sowie ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung, insbesondere im Kontext von Wahlen, entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass Medienkompetenz und digitales Lernen in umfassenderen EU-Initiativen zum Schutz demokratischer Prozesse, darunter im Rahmen des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie, einbezogen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Strategien für die Vermittlung von Medienkompetenz und digitalem Lernen innovativ sein, sich an alle Bevölkerungsgruppen richten und an die Bedürfnisse der Lernenden angepasst werden müssen, insbesondere an jene schutzbedürftiger Nutzer, die aufgrund geografischer, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Faktoren Benachteiligungen erfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>erkennt den Wert von Peer-Education-Ansätzen an, die von Safer-Internet-Zentren und Organisationen der Zivilgesellschaft als wirksames Instrument eingesetzt werden, um Kinder und Jugendliche mit Botschaften zur sicheren Nutzung des Internets zu erreichen und die formale Bildung zu ergänzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont die wichtige Funktion, die Medienkompetenz und digitales Lernen unter anderem bei der Bekämpfung von Cybermobbing und anderen Formen von Online-Gefahren übernehmen, geben sie doch Nutzern die Möglichkeit, sich sicher im digitalen Umfeld zu bewegen; hebt insbesondere hervor, dass die Vermittlung von Medienkompetenz und digitalen Kompetenzen während des gesamten Bildungswegs und im Rahmen des lebenslangen Lernens von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung und Stärkung von kritischem Denken, Selbstbewusstsein und verantwortungsvollem Verhalten im Internet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz das Bewusstsein dafür schärfen sollten, wie digitale Umfelder und das Plattformdesign den Zugang zu Informationen beeinflussen, einschließlich der Fähigkeit, die Funktionsweise von Algorithmen zu verstehen sowie suchtförderndes Design und emotional manipulative Inhalte zu erkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont den zunehmenden Einfluss digitaler Umfelder auf die psychische Gesundheit und das Wohlergehen der Nutzer; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Programme für Medienkompetenz und digitales Lernen die Entwicklung digitaler Empathie, verantwortungsvolles Online-Verhalten und das Verständnis der Auswirkungen des digitalen Umfelds auf die psychische Gesundheit und das Wohlergehen als wichtige Elemente bei der Prävention von Cybermobbing und der Förderung des digitalen Wohlergehens zu verankern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>unterstreicht, dass es wichtig ist, alle verfügbaren einschlägigen Regulierungsinstrumente zu nutzen und die Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren nach Bedarf zu fördern, um eine EU-weiten Herangehensweise für Medienkompetenz und digitales Lernen zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Interessenträgern unbedingt auszubauen ist, um die Medienkompetenz in der gesamten EU fördern; hebt hervor, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft, Gemeinschaftsinitiativen, Freiwilligen und kulturellen Akteuren äußerst wichtig sind, um Vertrauen aufzubauen und der dadurch den Austausch in öffentlichen Debatten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt die Arbeit der Sachverständigengruppe „Medienkompetenz“ und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien sowie deren wichtige Rolle bei der Zusammenführung von politischen Entscheidungsträgern, Forschenden und Praktikern, um eine multidisziplinäre Gemeinschaft von Expertinnen und Experten aufzubauen, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und verstärkt für die Problematik zu sensibilisieren; fordert, dass ihre Tätigkeiten im Bereich Medienkompetenz ausgeweitet werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt hervor, dass Medienkompetenz und digitales Lernen während des gesamten formalen Bildungswegs Teil der Lehrpläne an den Schulen sein müssen und ein faktengestütztes und ganzheitliches Konzept für den Einsatz digitaler Technologien an Schulen erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass es wichtig ist, Medienkompetenz und digitales Lernen über die formale Bildung hinaus und am Arbeitsplatz zu fördern, um lebenslanges Lernen und einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz unter Einbeziehung von Regierungen, Bildungseinrichtungen, der Zivilgesellschaft, Medienorganisationen, Technologieplattformen und Familien sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen strukturierten Überwachungs- und Bewertungsrahmen für nationale Maßnahmen im Bereich Medienkompetenz zu schaffen, der messbare Indikatoren zur Bewertung von Wissen, verhaltensbezogenen Ergebnissen, der Entwicklung kritischen Denkens und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation umfasst, unter anderem durch Längsschnittstudien und die Bewertung altersgerechter Ansätze und von Programmen zur Unterstützung von Eltern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Medienkompetenz und digitales Lernen: Stärkung der Säulen der modernen Medienlandschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, beim koordinierten EU-Ansatz für Medienkompetenz und digitales Lernen zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob eine gemeinsame Herangehensweise der EU beim altersgerechten Zugang zu Internetplattformen, insbesondere zu Plattformen der sozialen Medien, notwendig ist, und bei Bedarf eine derartigen gemeinsame Herangehensweise vorzuschlagen und dabei einem Ansatz zu folgen, der auf dem Schutz des Wohlergehens von Kindern, der Anerkennung der kognitiven und emotionalen Bedürfnisse beim Heranwachsen von Minderjährigen und der Sicherstellung eines sicheren und altersgerechten digitalen Umfelds beruht, und zwar unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der unterschiedlichen nationalen Ansätze;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu bewerten, ihre Durchsetzung sicherzustellen und gezielte Änderungen vorzuschlagen, um das Schutzniveau für Nutzer von Video-Sharing-Plattformen, insbesondere für Minderjährige, weiter zu erhöhen, die Vorschriften für Medieninhalte auf Influencer und Ersteller von Inhalten auszuweiten und für eine wirksame Kennzeichnung von KI-generierten, KI-gesteuerten und kommerziell gesponserten Inhalten zu sorgen, ohne sich ausschließlich auf Kennzeichnungen oder automatisierte Hinweise zu verlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Erarbeitung und Förderung von Verhaltenskodizes und klaren Leitlinien für Influencer und Ersteller von Inhalten in Bezug auf die Integration von Medienkompetenz sowie Grundsätzen des digitalen Lernens in ihre Inhalte angesichts ihrer bedeutenden Rolle bei der Prägung des Informationskonsumverhaltens, insbesondere bei jungen Menschen; fordert Internetplattformen auf, Inhalte, mit denen Medienkompetenz, kritisches Denken und Online-Sicherheit aktiv gefördert werden, unter anderem durch Empfehlungssysteme besser sichtbar zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirksame Kontrolle zu sorgen und sicherzustellen, dass Video-Sharing-Plattformen ihrer Verpflichtung nachkommen, wirksame Maßnahmen und Instrumente zur Medienkompetenz bereitzustellen und die Nutzer für solche Maßnahmen und Instrumente zu sensibilisieren, wie in Artikel 28 Buchstabe b Nummer 3 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgesehen; fordert die nationalen Aufsichtsbehörden und entsprechenden Stellen auf, den gemäß Artikel 15 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes eingerichteten Kooperationsmechanismus zu nutzen, um sicherzustellen, dass diese Verpflichtung in der gesamten EU wirksam durchgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 33a der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verpflichtet sind, Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Medienkompetenz zu ergreifen und der Kommission über die Umsetzung dieser Maßnahmen Bericht zu erstatten; fordert die nationalen Medienaufsichtsbehörden auf, bei der Ausarbeitung solcher Maßnahmen Vertreter aller Bevölkerungsgruppen zu konsultieren und bei ihrer Anwendung einen maßgeschneiderten Ansatz zu verfolgen, der den Bedürfnissen aller Altersgruppen Rechnung trägt; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Behörden über stabile und zweckgebundene Mittel verfügen, um Maßnahmen zur Medienkompetenz zu fördern und umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die sehr großen Online-Plattformen nachdrücklich auf, angemessene, verhältnismäßige und wirksame Minderungsmaßnahmen zu ergreifen, um systemischen Risiken infolge der Ausnutzung unzureichender Medienkompetenz und digitaler Lernfähigkeiten der Nutzer, insbesondere Minderjähriger, entgegenzuwirken, wie dies im Gesetz über digitale Dienste gefordert wird; fordert sehr große Internetplattformen auf, Folgenabschätzungen zur Medienkompetenz und zum digitalen Lernen durchzuführen, um proaktiv zu ermitteln, wie sich die Gestaltung ihrer Dienste auf die Fähigkeit der Nutzer auswirken kann, auf Inhalte zuzugreifen, diese zu erstellen und mit ihnen zu interagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass bei solchen Folgenabschätzungen auch die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Nutzer, die kognitive und sozioemotionale Entwicklung und die psychische Gesundheit sowie die Risiken im Zusammenhang mit auf Interaktion ausgerichteten oder potenziell suchterzeugenden Gestaltungsmerkmalen berücksichtigt werden sollten; fordert, dass solche Bewertungen transparent, unabhängig und öffentlich zugänglich gemacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Zusagen zur Medienkompetenz im Rahmen des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation des Gesetzes über digitale Dienste wirksam umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf Medienkompetenz und digitales Lernen bei ihrer Überarbeitung der Leitlinien des Gesetzes über digitale Dienste zu Maßnahmen zur Sicherstellung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet einzugehen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und des digitalen Lernens auf Online-Plattformen, um für eine altersgerechte Nutzung des Internets für Minderjährige zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert das Europäische Gremium für Mediendienste auf, den strukturierten Dialog gemäß Artikel 19 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes zu nutzen, um die Maßnahmen sehr großer Internetplattformen in Bezug auf Medienkompetenz zu überwachen und den Dialog zwischen Mediendiensteanbietern über die Förderung der Medienkompetenz und des digitalen Lernens sowie der Sichtbarkeit seriöser Medien im Internet zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass mit den Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz die Meinungsfreiheit und der Medienpluralismus uneingeschränkt gewahrt werden müssen und die Nutzer gestärkt werden sollten, ohne den Zugang zu verschiedenen Informationsquellen zu beschränken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass Medienkompetenz nicht nur von der Fähigkeit der Nutzer abhängt, Informationen kritisch zu bewerten, sondern auch von der Existenz eines starken, unabhängigen und hochwertigen Journalismus, der zuverlässige und geprüfte Informationen im Sinne des Pluralismus liefert; fordert die Kommission auf, die herkömmlichen Medien auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene stärker zu unterstützen, da sie eine wesentliche Rolle bei der Informierung der Bürgerinnen und Bürger spielen, und zwar unter anderem durch die Förderung einer fairen Vergütung für journalistische Inhalte und die Sicherstellung einer tragfähigen Finanzierung, insbesondere durch Programme wie das künftige Programm AgoraEU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz im Rahmen des Programms für Medienresilienz Vorrang einzuräumen und dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen alle Altersgruppen (Jugendliche, Erwachsene und Senioren) in ländlichen, abgelegenen und städtischen Gebieten erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass in die nationalen Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz spezifische Strategien der Öffentlichkeitsarbeit für gesellschaftlich und wirtschaftlich benachteiligte Gruppen, Menschen mit Behinderungen, in abgelegenen Gebieten lebende Menschen und Menschen mit geringeren digitalen Kompetenzen einfließen, um zu verhindern, dass die generelle Ungleichheit durch Lücken bei der Medienkompetenz und dem digitalen Lernen verstärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass eine stabile und langfristige EU-Finanzierung für Medienkompetenz und digitales Lernen sichergestellt werden muss; fordert die Kommission auf, Initiativen zur Medienkompetenz im Rahmen der einschlägigen EU-Programme, einschließlich des künftigen Programms AgoraEU, Vorrang einzuräumen, wobei der Schwerpunkt auf kritischem Denken, Resilienz gegenüber Desinformation und Medienpluralismus liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Sachverständigengruppe „Medienkompetenz“ der Kommission, das Europäische Gremium für Mediendienste und das Europäische Gremium für digitale Dienste auf, in Fragen der Medienkompetenz und des digitalen Lernens eng zusammenzuarbeiten und weitere Leitlinien für praxisorientierte Maßnahmen bereitzustellen, die auf nationaler Ebene ergriffen werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf der Europäischen Woche der Medienkompetenz als jährliche Leitveranstaltung aufzubauen, um Beispiele bewährter Verfahren zu präsentieren und ein inklusives Forum für Diskussionen und den Aufbau von Kapazitäten zu bieten, sowie verschiedenste Interessenträger und Institutionen, einschließlich der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in dem Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen, dazu aufzurufen, sich aktiv an der Förderung der Medienkompetenz und des digitalen Lernens zu beteiligen und dabei sicherzustellen, dass bei solchen Veranstaltungen eine Vielfalt verschiedener Meinungen vertreten werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Medienkompetenz und digitales Lernen: Förderung eines ganzheitlichen und zukunftsorientierten Bildungssystems </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission auf, Medienkompetenz und digitale Bildung als Grundfertigkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Medienkompetenz und digitales Lernen in altersgerechter Weise in ihre Lehrpläne aufzunehmen; betont, dass zur Förderung der Medienkompetenz analoge Hilfsmittel genutzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, der Medienkompetenz im Fahrplan für die Zukunft der digitalen Bildung und Kompetenzen bis 2030 besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die digitalen Kompetenzen zu stärken, Cybermobbing zu verhindern und das Wohlergehen im digitalen Raum zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen europäischen Leitfaden und andere Bildungsmaterialien zur Medienkompetenz bereitzustellen, die auf alle Altersgruppen und Bildungsstufen zugeschnitten sind, und regelmäßige Seminare zu organisieren, bei denen der Schwerpunkt auf kritischem Denken, der Überprüfung von Informationsquellen, Medienpluralismus, verantwortungsvoller Medienbeteiligung und der Rolle von Faktenprüforganisationen, journalistischen Selbstregulierungsgremien und Bürgermedien sowie auf Leitlinien für Eltern und Betreuungspersonen zur altersgerechten Mediennutzung, Risiken im digitalen Raum und KI-Instrumenten liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Entwicklung und Bewertung von Initiativen für Medienkompetenz und digitales Lernen Pädagogen, Forscher, Wissenschaftler, Organisationen der Zivilgesellschaft, Eltern, Betreuer und Jugendorganisationen zu konsultieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Initiativen den Bedürfnissen von Lernenden und Pädagogen gerecht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Einführung digitaler Lerninstrumente im Bildungsbereich frei von unangemessener kommerzieller Einflussnahme ist; betont, dass die Zusammenarbeit mit Akteuren des Privatsektors transparent, bildungsorientiert und im öffentlichen Interesse sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme für Medienkompetenz und digitales Lernen zu stärken, damit die Nutzer zwischen redaktionellen, kommerziellen und synthetischen Inhalten unterscheiden und Überzeugungstechniken erkennen können; betont, dass KI-Kompetenz in diese Programme integriert werden muss, um die Erkennung von KI-generierten Inhalten und der damit verbundenen Risiken von Manipulation und Fehlinformation zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Auswirkungen digitaler Geräte und Dienste, unter anderem von KI-Instrumenten, im Bildungsbereich auf Lernergebnisse, kognitive Entwicklung, Wohlbefinden, psychische Gesundheit und Aufmerksamkeitsspannen dringend und umfassend in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu bewerten, damit deren verantwortungsvolle Nutzung in Schulen gefördert wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, erforderlichenfalls politische Maßnahmen vorzuschlagen, die gezielte Beschränkungen oder Verbote, insbesondere in der frühkindlichen Bildung, vorsehen könnten, um sicherzustellen, dass der Einsatz digitaler Technologien im Bildungswesen aus pädagogischer Sicht eindeutig gerechtfertigt, altersgerecht sowie verhältnismäßig ist und auf unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, damit diese Hilfsmittel Lernprozesse unterstützen, anstatt sie zu ersetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine kontinuierliche Weiterbildung sowohl von Lehrkräften in der formalen, nicht formalen und informellen Bildung als auch von Bibliothekaren in den Bereichen Medien und digitale Bildung zu sorgen, die durch eine angemessene Finanzierung unterstützt wird; fordert die Kommission auf, die Schulung in Medienkompetenz durch Stellen für ein sicheres Internet, die Plattform „Besseres Internet für Kinder“ und entsprechende EU-Plattformen zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Kommission und die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden bzw. die einschlägigen Stellen auf, Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen zu Medienkompetenz und digitalem Lernen durchzuführen, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie digitale Umgebungen das Verhalten im Internet beeinflussen, sowie über verfügbare Maßnahmen zur elterlichen Kontrolle, die bestehenden rechtlichen Verpflichtungen von Internetplattformen und die verfügbaren Unterstützungsmechanismen, einschließlich Organisationen, die barrierefreie Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit anbieten, aufzuklären;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lebenslange Medienkompetenz und digitales Lernen für alle Bürgerinnen und Bürger zu fördern, wobei auch Erwachsene, ältere Menschen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu den Zielgruppen gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>erkennt die Rolle öffentlicher Bibliotheken, von Gemeindezentren und Organisationen der Zivilgesellschaft als vertrauenswürdige, zugängliche und inklusive Zentren für Medienkompetenz und digitales Lernen an, die zu gesellschaftlicher Inklusion, zur Teilhabe an demokratischen Prozessen und zum gleichberechtigten Zugang zu Wissen, Kultur und Informationen beitragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Partnerschaften zu stärken und mehr in diese wichtigen lokalen Infrastrukturen durch angemessene Finanzierung, Schulung des Personals und den Zugang zu zeitgemäßen digitalen Instrumenten und Ressourcen zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Akteuren von öffentlichem Interesse und einschlägigen Interessenträgern die Entwicklung widerstandsfähiger und vertrauenswürdiger digitaler Ökosysteme zu unterstützen, die die digitale Resilienz Europas, den Medienpluralismus und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu genauen und zuverlässigen Informationen stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten sowie ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Medienkompetenz und digitale Bildung auf innovative und kreative Weise in allen physischen und digitalen städtischen Umgebungen zu fördern, um die demokratische Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement zu fördern; betont, dass Städte eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit öffentlicher Räume spielen, die zunehmend in den Einfluss der Informationsumgebung gelangen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>