<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0250</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung und Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf das Hochrangige Politische Forum 2026</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0187/2026 - Berichterstatter: Lukas Mandl, Pierfrancesco Maran)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 zur Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angesichts des hochrangigen politischen Forums 2026 (2025/2248(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 208 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 210 vom 30.6.2017, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/591/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den ersten freiwilligen Überprüfungsbericht der EU über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der den Vereinten Nationen am 19. Juli 2023 vorgelegt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Eurostat mit dem Titel „Sustainable development in the European Union – Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2025 edition“ (Nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union: Bericht über die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Kontext der EU, Ausgabe 2025), der am 4. Juni 2025 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), die auf dem Nachhaltigkeitsgipfel der Vereinten Nationen am 25. September 2015 in New York verabschiedet wurde und in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD) und den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD COP 15) im Dezember 2022 verabschiedet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sendai-Aktionsrahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030, der auf der am 18. März 2015 abgehaltenen dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen zur Katastrophenvorsorge von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ (COM(2021)0400) und Anhänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das von der 21. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC am 12. Dezember 2015 in Paris angenommene Übereinkommen von Paris,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen von 2025 über die Ziele für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Gipfeltreffen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2023, das im September 2023 während der Tagungswoche der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene stattgefunden hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 22./23. September 2024 in New York ausgerichteten Zukunftsgipfel, seine Ergebnisse, den Zukunftspakt, in dem 56 Aktionen zur Beschleunigung und Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung vorgeschlagen werden, sowie seine beiden Anhänge, nämlich den Globalen Digitalpakt und die Erklärung zu künftigen Generationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vierte Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 30. Juni bis zum 3. Juli 2025 in Sevilla (Spanien) abgehalten wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der COP 29 über Wasser für den Klimaschutz, die am 20. November 2024 auf der 29. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC in Baku (Aserbaidschan) angenommen und von der EU gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Initiative „Eine Gesundheit“ der Weltgesundheitsorganisation,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Instituts für Wasser, Umwelt und Gesundheit der Universität der Vereinten Nationen vom Januar 2026 mit dem Titel „Global Water Bankrupcy – Living Beyond Our Hydrological Means in the Post-Crisis Era“ (Globale Wasserinsolvenz: Leben jenseits unserer hydrologischen Möglichkeiten in der Zeit nach der Krise),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2025 mit dem Titel „Europäische Wasserresilienzstrategie“ (COM(2025)0280),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Oktober 2022 zu dem Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE> und vom 7. Mai 2025 zu der Europäischen Wasserresilienzstrategie<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/576, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/576/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Juni 2023 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/493, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/493/oj</FIELD></FOOTNOTE> und vom 9. Juli 2025 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angesichts des hochrangigen politischen Forums 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1441, 31.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1441/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolutionen 64/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung und 68/157 vom 18. Dezember 2013 zum Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung sowie auf die Resolution 45/8 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 59 der Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (A10-0187/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agenda 2030 und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung den einzigen weltweit gemeinsamen und politisch vereinbarten Rahmen für evidenzbasierte Maßnahmen darstellen, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen, den globalen Kompass zugunsten sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit neu zu kalibrieren und Frieden und Sicherheit für alle Menschen sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren das Leben von Millionen von Menschen verbessert hat, dass mehr als 100 Millionen Kinder und junge Menschen Zugang zu Bildung erhalten haben, dass hunderte Millionen Menschen erstmals über sauberes Trinkwasser, Sanitärversorgung und Strom verfügen und dass inzwischen 92 % der Weltbevölkerung an das Stromnetz angeschlossen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass zwar in einigen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt wurden, jedoch nur 35 % der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf Kurs liegen oder mäßige Fortschritte aufweisen, bei fast der Hälfte der Ziele zu wenig oder nur marginale Fortschritte erzielt wurden und bei 18 % sogar Rückschritte gemacht wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das derzeitige geopolitische Klima und zahlreiche Krisen, darunter bewaffnete Konflikte, wirtschaftlicher Druck und internationale Instabilität, die Energiekrise, die zunehmende Wasserknappheit und die zunehmende Häufigkeit von Dürren, die Dreifachkrise des Planeten – Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung –, zunehmende Ungleichheit, Rückschritte bei der Demokratie, wachsende Bewegungen gegen Gender und gegen Rechte und der schrumpfende Raum für die Zivilgesellschaft, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erheblich beeinträchtigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass über die Finanzierungslücke bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung hinaus die zunehmenden Ungleichheit innerhalb und zwischen den Ländern das größte strukturelle Hindernis für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass der derzeitige weltweite Verbrauch den Ressourcen von 1,8 Planeten pro Jahr und der derzeitige Verbrauch in der EU den Ressourcen von 3 Planeten pro Jahr entspricht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Förderung nachhaltiger Entwicklung und des auf den Vereinten Nationen basierenden Multilateralismus spielen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Hochrangige Politische Forum 2026 die Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 6, 7, 9, 11 und 17 eingehend prüfen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung ein Menschenrecht ist, wie in der Resolution 64/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen anerkannt wurde; in der Erwägung, dass rund 2,2 Milliarden Menschen, darunter 600 Millionen Kinder, immer noch keinen Zugang zu sicher bewirtschaftetem Trinkwasser haben, 3,5 Milliarden Menschen, darunter 1,1 Milliarden Kinder, keinen Zugang zu sicher bewirtschafteter Abwasserentsorgung haben und rund 4 Milliarden Menschen mindestens einen Monat im Jahr unter schwerer Wasserknappheit leiden; in der Erwägung, dass fast drei Viertel der Weltbevölkerung in Ländern leben, die als wasserunsicher oder als kritisch wasserunsicher eingestuft sind; in der Erwägung, dass sich die wirtschaftlichen Verluste durch Wasserknappheit in der EU auf bis zu 9 Mrd. EUR pro Jahr belaufen und jährlich 30 % der Europäerinnen und Europäer sowie 20 % der Landfläche betreffen<FOOTNOTE><FIELD> Bericht 07/2024 der Europäischen Umweltagentur vom 15. Oktober 2024 mit dem Titel „Europe’s state of water 2024: the need for improved water resilience“ (Der Wasserzustand in Europa 2024: die Wasserresilienz muss verbessert werden).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel eine große Bedrohung für die Wasserressourcen und die aquatischen Ökosysteme darstellt; in der Erwägung, dass die globale Nachfrage nach Wasser bis 2030 die verfügbaren Ressourcen um 40 % übersteigen wird und dass bei der derzeitigen Nachfrage und nach aktuellen Schätzungen weltweit erst frühestens im Jahr 2049 ein nachhaltiges Wassermanagement erreicht werden wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen die Hauptverantwortung für Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung und das Energiemanagement auf Haushaltsebene tragen; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen aufgrund geschlechtsspezifischer gesundheitlicher Bedürfnisse, sozialer Faktoren sowie ihrer Hauptverantwortung für die Wasserbeschaffung und -bewirtschaftung unverhältnismäßig stark von Wasserknappheit betroffen sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in besonderem Maße Gesundheitsrisiken, dem Verlust von Bildungsmöglichkeiten und einem erhöhten Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, insbesondere in Gebieten, die von Konflikten betroffen sind, und während humanitärer Krisen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Investitionen in geschlechtergerechte Maßnahmen in den Bereichen Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung sowie im Energiebereich das Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt verringern, die Kinder- und Müttersterblichkeit senken, den Zugang zu Bildung für Mädchen und die Bildungsqualität verbessern, die wirtschaftliche Teilhabe und die Lebensgrundlagen von Frauen stärken, den Übergang zu nachhaltiger Energie beschleunigen und zur Schaffung widerstandsfähiger Gemeinschaften beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass täglich mehr als 1 000 Kinder unter fünf Jahren an Krankheiten sterben, die mit einer unsicheren Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung zusammenhängen, etwa an Durchfallerkrankungen; in der Erwägung, dass für Millionen von Menschen mit Behinderungen das Fehlen einer angemessenen Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung erhebliche Barrieren schafft – von unzugänglicher Infrastruktur bis hin zu Stigmatisierung –, die ihre Gesundheit, Sicherheit und Würde beeinträchtigen; in der Erwägung, dass das derzeitige Tempo der Fortschritte verdoppelt werden muss, wenn die Ziele für allgemeine Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung in Schulen bis 2030 erreicht werden sollen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser- und Energieinfrastrukturen nach dem humanitären Völkerrecht besonderen Schutz genießen; in der Erwägung, dass der Zugang zu Wasser für Zwecke wie Ökosystemmanagement, Landwirtschaft und Energie von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass Wasser zunehmend als Mittel der Kriegsführung eingesetzt wird, was zur gezielten oder versehentlichen Zerstörung von Wasserinfrastrukturen, Verunreinigung von Wasserressourcen und Unterbrechung der Stromversorgung führt, mit gravierenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung; in der Erwägung, dass die Wiederherstellung der Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung in Konfliktgebieten von entscheidender Bedeutung bleibt und als Brücke für den Frieden wirken kann; in der Erwägung, dass der Bergbau und die industrielle Landwirtschaft eine sorgfältige Bewirtschaftung erfordern, damit sowohl die Verfügbarkeit als auch die Qualität der Wasserressourcen geschützt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Europa weltweit führend in der Wassertechnologie ist und die EU-Mitgliedstaaten 40 % aller internationalen Patente auf wasserbezogene Technologien anmelden; in der Erwägung, dass gesunde Ökosysteme es ermöglichen, die Wasserqualität zu verbessern und gleichzeitig die Klimaresilienz zu erhöhen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 208 AEUV festgelegt ist, dass das Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit der EU die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund begrenzter Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten, niedrigerer Löhne und höherer Lebenshaltungskosten stärker von Armut bedroht sind; in der Erwägung, dass im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hervorgehoben wird, dass die internationale Entwicklungszusammenarbeit für die Beseitigung von baulichen Hindernissen und Hindernissen für die Kommunikation, auch in Städten, ein wesentliches Element darstellt, wenn es darum geht, die berufliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass Investitionen in Kinder und junge Menschen unerlässlich für die langfristige sozioökonomische Entwicklung, Stabilität und Armutsbekämpfung sind; in der Erwägung, dass Kinder einen erheblichen Anteil an der Bevölkerung in Entwicklungsländern ausmachen und besonders anfällig für die Auswirkungen von Armut, Konflikten und einem eingeschränkten Zugang zu grundlegender Infrastruktur und Dienstleistungen sind; in der Erwägung, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, auch in Bereichen wie dem Zugang zu Wasser, Energie und Infrastruktur, den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern stärker Rechnung tragen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass weltweit rund 1,18 Milliarden Menschen als energiearm gelten, darunter 685 Millionen Menschen ohne Zugang zur Stromversorgung; in der Erwägung, dass Energiearmut die Erbringung von Dienstleistungen, die wirtschaftliche Erholung und die Friedenskonsolidierung untergräbt; in der Erwägung, dass nachhaltige Energie eine Chance für einen Wandel darstellt, die Resilienz zu stärken, Konflikte zu verringern, vertriebene Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und die Abhängigkeit von volatilen Energiequellen zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass etwa 55 % der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten leben; in der Erwägung, dass gut bewirtschaftete städtische Wälder und Bäume die Lufttemperatur um bis zu 8 °C senken, die Kosten für Klimatisierung um bis zu 40 % reduzieren, den Abfluss von Regenwasser verringern und die Luftqualität verbessern können, indem sie Staub und Schadstoffe filtern; in der Erwägung, dass etwa 70 % des weltweiten Abfalls in Städten entstehen können; in der Erwägung, dass unzureichende Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen zu Luft- und Wasserverschmutzung, zu Meeresmüll und zum Klimawandel beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass eine unzureichende Finanzierung das größte Hindernis für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass die jährliche Investitionslücke bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung nach wie vor 4 Billionen USD beträgt; in der Erwägung, dass hohe Schuldenstände von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ein Hindernis für die Investitionen darstellen, die für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erforderlich sind; in der Erwägung, dass mehr als 50 % der Länder mit niedrigem Einkommen derzeit in einer Schuldenkrise sind oder einem hohen Risiko einer Schuldenkrise ausgesetzt sind, was die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung gefährdet; in der Erwägung, dass Global Gateway als Strategie für nachhaltige Investitionen das Potenzial hat, wesentlich zu Fortschritten bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung beizutragen; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt auch auf Ausgabeneffizienz und haushaltspolitische Verantwortung gelegt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU ihr unmissverständliches Engagement für die Agenda 2030 und die darin verankerten Ziele für nachhaltige Entwicklung bekräftigt hat; in der Erwägung, dass die EU anerkennt, dass sie bei vielen Zielen für nachhaltige Entwicklung weitere Fortschritte erzielen muss; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen, auch auf Länderebene, eine wichtige Rolle dabei spielt, die Ziele für nachhaltige Entwicklung besser umzusetzen, insbesondere in fragilen und komplexen Kontexten; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge rund 65 % der Ziele nur erreicht werden können, wenn lokale und regionale Gebietskörperschaften Beiträge leisten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten die weltweit führenden Geber öffentlicher Entwicklungshilfe sind; in der Erwägung, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten zwar gemeinsam verpflichtet haben, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) als öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, sie ihre Verpflichtungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe jedoch von 0,53 % im Jahr 2023 auf 0,47 % im Jahr 2024 gekürzt haben; in der Erwägung, dass die EU das gemeinsame Ziel festgelegt hat, 0,2 % des BNE als öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen, dieser Anteil im Jahr 2023 jedoch lediglich 0,12 % des BNE betrug; in der Erwägung, dass die am wenigsten entwickelten Länder unverhältnismäßig stark von diesem historischen Rückgang der Finanzmittel betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die US-Regierung eine Reihe zutiefst besorgniserregender und schädlicher Entscheidungen im Bereich der internationalen Entwicklung und humanitären Hilfe getroffen hat, darunter insbesondere die Aussetzung eines Großteils der Mittel für Programme der USAID; in der Erwägung, dass diese Kürzungen bereits den Zugang zu grundlegenden Gesundheits-, Nahrungsmittel- und Schutzdiensten gefährden und voraussichtlich Millionen von Menschen in extreme Armut treiben und humanitäre Krisen weiter verschärfen werden; in der Erwägung, dass die Kürzungen jüngsten Analysen zufolge zu Millionen vermeidbarer Todesfälle führen könnten, darunter bis zu 14 Millionen bis 2030, mit besonders schwerwiegenden Folgen für Frauen, Kinder und andere gefährdete Gruppen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aktueller Stand</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt sein starkes und unerschütterliches Engagement für die vollständige und rasche Umsetzung und Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung; ist der Ansicht, dass sich die EU weiterhin uneingeschränkt dafür einsetzen sollte, die Ziele für nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche und Gesetzgebungsinitiativen der EU einzubeziehen und für Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu sorgen, wobei anzuerkennen ist, dass die Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene spielen; fordert die EU auf, ihre Führungsrolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der EU und weltweit weiterzuführen, indem sie politische und finanzielle Unterstützung leistet; bekräftigt sein starkes Engagement für den Pakt für die Zukunft; fordert, dass die Rolle und die Fähigkeiten multilateraler Einrichtungen gestärkt werden, um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die seit 2015 auf EU-Ebene und weltweit unternommenen Schritte zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zur Kenntnis; bedauert, dass die globale Gemeinschaft im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 trotz der erheblichen Fortschritte im vergangenen Jahrzehnt stark vom Kurs abgekommen ist; nimmt zur Kenntnis, dass die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung miteinander verflochten sind und dass die Verwirklichung der Agenda 2030 beschleunigte Maßnahmen in Bezug auf alle Ziele für nachhaltige Entwicklung erfordern wird; betont, dass die verheerenden Auswirkungen eskalierender Konflikte, geopolitischer Spannungen, gesundheitlicher und humanitärer Notlagen und der dreifachen Krise des Planeten – Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung – erhebliche Hindernisse für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellen; betont daher, dass es dringend einer internationalen Zusammenarbeit und einer systemischen Umgestaltung des Umsetzungsrahmens bedarf, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, wobei wirtschaftlichen Zwängen und Entwicklungsunterschieden zwischen den Ländern Rechnung zu tragen ist; bedauert, dass die meisten Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit haben werden, während des Hochrangigen Politischen Forums 2026 ihre freiwilligen nationalen Berichte zu der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung vorzulegen; fordert jedoch alle Mitgliedstaaten auf, freiwillige nationale Berichte auszuarbeiten, die über ihre Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die derzeitige geopolitische und sicherheitspolitische Lage in Verbindung mit der dringenden Herausforderung, Klimaneutralität zu erreichen, weitere Schwierigkeiten für die Gesellschaft und für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung mit sich bringt; ist der Ansicht, dass Stabilität, Sicherheit, Konfliktverhütung sowie wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Klimaresilienz, insbesondere in fragilen Kontexten, für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erforderlich sein werden, auch im Hinblick auf die menschliche Entwicklung und die Gleichstellung, und dass sie nicht unabhängig von Geopolitik, Energieversorgungssicherheit sowie Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit erreicht werden können; betont, dass alle Akteure dringend verstärkte Anstrengungen unternehmen müssen, und hebt die unverzichtbare Rolle hervor, die dem Multilateralismus, der Verteidigung und Stärkung eines demokratischen und regelbasierten multilateralen Systems unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und nachhaltigen Investitionen bei der Bewältigung der den Zielen für nachhaltige Entwicklung zugrunde liegenden Probleme zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass das Engagement der EU für die weltweite und die EU-weite Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Agenda 2030 nach wie vor ausschlaggebend ist und ein klares Signal an die Partner in der ganzen Welt senden sollte; weist auf die Zusage der EU hin, die Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten zu achten und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und fordert in diesem Zusammenhang eine höhere Ressourceneffizienz; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Führungsrolle zu stärken, indem sie weltweit Bündnisse aufbauen und konstruktiv ihre Zusammenarbeit mit Partnerländern ausbauen, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, und angemessene und nachhaltige Finanzmittel für ihre Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, wobei die erhebliche Finanzierungslücke geschlossen werden muss, einschließlich derjenigen, die durch die Aussetzung eines Großteils der USAID-Mittel entstanden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>hebt hervor, dass der derzeitige weltweite Trend zu Rückschritten im Bereich der Demokratie – gekennzeichnet durch die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, geschwächte Institutionen, einen schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum und wachsende Bewegungen gegen Gender und Rechte, insbesondere gegen Frauenrechte und die Rechte von LGBTQI+-Personen – das Risiko birgt, die Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu verlangsamen oder umzukehren und die Verwirklichung der Agenda 2030 zu untergraben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die Beschleunigung der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung einen pragmatischen und ergebnisorientierten Ansatz erfordert, bei dem wissenschaftlich und evidenzbasierten, transformativen, innovativen und koordinierten Lösungen, die messbare Ergebnisse liefern, Vorrang eingeräumt wird, und dass eine größere Kohärenz zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden erforderlich ist; betont, dass eine wirksame Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung eine verantwortungsvolle Staatsführung, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und eine solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen erfordert; bekräftigt die Bedeutung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes; fordert, dass die Überwachung, die Rechenschaftspflicht und die ergebnisorientierte Berichterstattung über die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf EU-Ebene und weltweit effizienter gestaltet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass der Privatsektor, Innovation und nachhaltige Finanzierung eine wichtige Rolle beim Schließen der Finanzierungslücke im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung spielen und stärkere öffentlich-private Partnerschaften und öffentliche Governance sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmen in Partnerländern erforderlich sind; betont, dass es wichtig ist, lokales Unternehmertum, kleine und mittlere Unternehmen, Kompetenzentwicklung und geeignete Regulierungsrahmen zu unterstützen und gleichzeitig Umweltstandards und soziale Standards aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere Kindern, und insbesondere in fragilen und von Konflikten betroffenen Kontexten Vorrang eingeräumt werden muss, und fordert verstärkte, koordinierte und langfristige Investitionen in hochwertige Bildungs-, Gesundheits- und Kinderschutzsysteme im Einklang mit der Agenda 2030 und dem Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und nimmt zur Kenntnis, dass solche Investitionen für die menschliche Entwicklung, Resilienz und nachhaltige langfristige Stabilität von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 6 eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung mit dem schlechtesten Ergebnis ist, wobei keine der Zielvorgaben erreicht wurde oder erreicht werden dürfte und bei der Hälfte der Zielvorgaben entweder Stagnation oder ein Rückschritt zu verzeichnen ist; weist darauf hin, dass der Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung Grundrechte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse und öffentlichen und globalen Gütern sind und entscheidend dazu beitragen, die weltweite Gesundheitsversorgung und den Zugang zu Bildung zu verbessern, Armut zu verringern, Ernährungssicherheit zu erreichen und Ökosysteme zu schützen; betont ferner, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Wasserresilienz angesichts des zunehmenden Drucks durch den Klimawandel, Dürren, Überschwemmungen und Umweltverschmutzung vor dem Hintergrund eines steigenden Wasserbedarfs und konkurrierender Nutzung zu stärken; besteht darauf, dass der Zugang zu Wasser und Wasserresilienz für die Verwirklichung mehrerer anderer Ziele für nachhaltige Entwicklung entscheidend sind; verweist auf die Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ und die diesbezügliche Entschließung des Parlaments<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ („Recht auf Wasser“) (Abl. C 316, 22.9.2017, S. 99).</FIELD></FOOTNOTE> und fordert daher die Annahme der darin vorgeschlagenen Maßnahmen, um das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 6 zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen die Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung als eine der wirksamsten Anpassungsmaßnahmen bei kurzfristigen Klimaschocks und als Anpassungsmaßnahme mit geringem Fehlanpassungsrisiko ermittelt hat, und betont, dass die Fortschritte beim Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 6 eng mit der Stärkung effizienter und widerstandsfähiger Wasser-, Sanitär- und Hygienesysteme und -sektoren verknüpft sind; nimmt zur Kenntnis, dass Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgungsdienste für die Würde, die Gesundheit – einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte – und die Gleichstellung von Frauen und Mädchen von wesentlicher Bedeutung sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geschlechtergerechte Maßnahmen im Bereich der Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgungsdienste zu unterstützen, wobei Maßnahmen Vorrang einzuräumen ist, mit denen der Zugang von Frauen zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sichergestellt und die uneingeschränkte, gleichberechtigte und sinnvolle Beteiligung von Frauen an der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgungsdiensten unterstützt wird; betont, dass bei der Programmplanung im Bereich der Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgungsdienste ein behindertengerechter Ansatz sichergestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass gesunde Ökosysteme eine wichtige Funktion beim Erzielen von Wassersicherheit haben; betont, dass die Wiederherstellung und der Schutz des Wasserkreislaufs entscheidend sind, um die Widerstandsfähigkeit gegen Überschwemmungen, Dürren und Wasserknappheit zu stärken; betont, dass es wichtig ist, Süßwasserökosysteme zu schützen und wiederherzustellen, die für die biologische Vielfalt, die Klimaresilienz, die Gesundheit der Ozeane und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, alle EU-Wasservorschriften vollständig umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist beunruhigt über den unumkehrbaren Verlust des Naturkapitals von Wasser, da viele kritische Wassersysteme bereits wasserarm sind, was die verlässliche Bereitstellung von Wasserdienstleistungen beeinträchtigt; weist darauf hin, dass der Zugang zu Wasser die globale Stabilität untermauert, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, die bevorstehende Wasserkonferenz der Vereinten Nationen zu nutzen, um wasserbezogenen Angelegenheiten international mehr Aufmerksamkeit zu schenken; betont, dass für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserkörpern sowie für die sektorübergreifende Verankerung wassereffizienter Verfahren, einschließlich wassersparender Lösungen und innovativer digitaler Lösungen, geeignete politische Rahmenbedingungen erforderlich sind; fordert verstärkte internationale Maßnahmen, um Wasserstress und eine Übernutzung der Wasserressourcen zu verhindern und abzuschwächen, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die Wasserpolitik zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass den Vereinten Nationen zufolge nach wie vor rund 3,5 Milliarden Menschen keinen sicher verwalteten Zugang zu Sanitärdiensten haben, während 1,7 Milliarden Menschen nicht einmal grundlegende Dienstleistungen zur Verfügung stehen; betont, dass die Wassersicherheit – und insbesondere der Zugang zu sauberem Wasser und zu Sanitärversorgung – erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität, die Klimaresilienz und den Frieden hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Wassersicherheit ein integraler Bestandteil von Friedenskonsolidierungsprozessen ist; fordert die EU auf, in fragilen und von Konflikten betroffenen Kontexten ihre externen Investitionen in den Zugang zu Wasser, Sanitärdiensten und Hygiene zu verstärken und ihre Führungsrolle bei der kooperativen Wasserbewirtschaftung auszubauen, um Stabilität, Friedensförderung, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; fordert darüber hinaus die Konfliktparteien auf, Wasser- und Energieinfrastruktur nicht anzugreifen und damit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert eine verbesserte Datenbasis und Überwachung, insbesondere für informelle Siedlungen und wasserarme Regionen, sowie gezielte, klimaresiliente Investitionen, um langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>unterstreicht, dass die Wasserverschmutzung sowohl an der Quelle als auch durch die Sicherstellung des Zugangs zu einer effizienten Abwasserbehandlung angegangen werden sollte; betont, dass die Erhebung von Daten über die Qualität und Quantität von Süßwasser verbessert und die Überprüfung dieser Daten verbessert werden muss; fordert öffentlich-private Partnerschaften zum Ausbau der Süßwasser- und Abwasserinfrastruktur, einschließlich Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekten; regt an, Frühwarnsysteme und eine wasserbezogene Risikoplanung auszubauen, um irreversible Verluste zu verhindern; betont, dass die Abwasserbehandlung für die Gesundheit der Bevölkerung und der Gemeinschaften wichtig ist; betont ferner, dass Abwasser als wichtige Datenquelle dient und Schlüsselindikatoren für die Verfolgung der Ausbreitung von Pandemien bietet; betont die entscheidende Rolle der Überwachung und Datenerhebung, die auf praktikable und realistische Weise gestaltet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass Lösungen, die unter Beteiligung und mit dem Wissen von Gemeinschaften vor Ort entwickelt werden, am wirksamsten sind, wenn es gilt, die soziale Widerstandsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegenüber wasserbedingten Schocksituationen zu erhöhen; betont, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau für lokale Gemeinschaften, Behörden und Versorgungsunternehmen zu unterstützen, insbesondere in fragilen und sich entwickelnden Kontexten, unter anderem durch die Förderung von Lösungen, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst sind und dort aufrechterhalten werden und bei denen niemand zurückgelassen wird; fordert gezielte Unterstützung für Frauen, Kinder und die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert den schrittweisen Ausstieg – beginnend mit Konsumgütern – aus der Verwendung ewiger Chemikalien (PFAS), die von der Wissenschaft nachweislich mit schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in Zusammenhang gebracht werden, wobei ihre Verwendung in Fällen, in denen es keine sicheren Alternativen gibt, erlaubt sein sollte; betont, dass die Investitionen ausgebaut und die Erforschung und Entwicklung gleichwertiger und sicherer Alternativen beschleunigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die EU auf, in der Wasserdiplomatie und bei der Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Wasser insbesondere durch integriertes Wasserressourcenmanagement eine Führungsrolle zu übernehmen, um ihr globales Potenzial für nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Klimaresilienz, Ernährungssicherheit, Schutz der biologischen Vielfalt, Konfliktverhütung sowie den Aufbau nachhaltigen Friedens und einer nachhaltigen Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen, und dabei klimaresiliente Instrumente und Infrastrukturen für die Wasser- und Sanitärversorgung vollständig in die EU-Klimapolitik zu integrieren; fordert die EU auf, die grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung und die Wasserversorgungssicherheit in die Entwicklungszusammenarbeit und in humanitäre Maßnahmen der EU einzubinden; fordert die EU zudem auf, dafür zu sorgen, dass von der EU unterstützte grenzüberschreitende Wasserinitiativen, einschließlich durch Global Gateway finanzierter Infrastrukturprojekte, den Bedürfnissen von Menschen, einschließlich Menschen in Armut, sowie schutzbedürftigen und marginalisierten Gruppen gerecht werden; fordert die Einbeziehung von Frauen, Jugendlichen und indigenen Gemeinschaften in die Steuerung der Wasser; empfiehlt, die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich Wasser zu stärken, unter anderem durch die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der wasserpolitischen Ziele in andere relevante Politikbereiche zu integrieren, um die Politikkohärenz in einer Reihe von Bereichen – darunter Landwirtschaft, Handel und Umweltpolitik – sicherzustellen, und diese Ziele im Einklang mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Bereich der internationalen Entwicklung in ihre Außenpolitik zu integrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die erste Strategie der Kommission für eine resiliente Wasserversorgung, in der sich die Kommission verpflichtet, den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung für mindestens 70 Millionen Menschen zu unterstützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken und die Lücke bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 6 zu schließen, indem sie diese Strategie wirksam und vollständig umsetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass ihre Programme zur Stärkung der Wasserresilienz besser aufeinander abgestimmt werden, wobei der Schwerpunkt auf klimaresilienten Systemen und Infrastrukturen für die Wasser- und Sanitärversorgung liegen sollte; fordert die EU auf, mithilfe der Team-Europa-Initiativen den Kapazitätsaufbau, die institutionelle Stärkung und Ansätze für eine integrierte Wasserwirtschaft in den Partnerländern zu unterstützen, um die Planung, Organisation und Instandhaltung der Wasser- und Sanitärversorgung zu verbessern, unter anderem durch Partnerschaften mit lokalen Gebietskörperschaften, öffentlichen Diensten und der Zivilgesellschaft; fordert in diesem Zusammenhang einen äußerst ambitionierten Ansatz zur Stärkung der globalen Wasserbewirtschaftung und des Engagements in multilateralen Foren wie den G7-Gipfeln, den G20-Gipfeln, dem Baku-Dialog über Wasser für den Klimaschutz und der UN-Wasserkonferenz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist beunruhigt über die mangelnden Fortschritte bei der nachhaltigen Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, an die auf der UN-Ozeankonferenz 2025 eingegangene Verpflichtung zum dringenden Schutz der Meere anzuknüpfen, und ihre finanziellen Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme zu verstärken; ist zutiefst beunruhigt über die zunehmende Verschmutzung der Meere; fordert dringend stärkere Maßnahmen und eine beschleunigte Umsetzung, um der Meeresverschmutzung sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene ein Ende zu setzen; bedauert, dass die weltweiten Verhandlungen über eine erste zwischenstaatliche Übereinkunft über die Verschmutzung durch Kunststoffe gescheitert sind; fordert, dass bei der Wiederaufnahme der zwischenstaatlichen Verhandlungen im Jahr 2026 eine ambitionierte weltweit verbindliche Übereinkunft über die Verschmutzung durch Kunststoffe verabschiedet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel Nr 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>unterstreicht, dass der universelle Zugang zu sauberer und bezahlbarer Energie eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung der gesamten Agenda 2030 ist; betont, dass die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 7 dazu beitragen wird, bei zahlreichen anderen Nachhaltigkeitszielen Fortschritte zu erzielen, etwa bei jenen, die sich auf die Beseitigung der Armut, den Lebensstandard, die sozioökonomische Entwicklung, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Gleichstellung der Geschlechter, den Klimawandel, die Ernährungssicherheit, die öffentliche Gesundheit, nachhaltige Städte und Gemeinden sowie sauberes Wasser und sanitäre Versorgung beziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die EU auf, den globalen Übergang zu einem auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem weiter zu unterstützen, da dieser eine wichtige Triebkraft für wirtschaftliche Entwicklung, Resilienz und langfristige Energiesicherheit darstellt; weist darauf hin, dass erneuerbare Energien für die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 7 von zentraler Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 7 ein modernisiertes, miteinander verbundenes europäisches Stromnetz erforderlich ist; weist darauf hin, dass das europäische Netzpaket die grenzüberschreitende Lieferung bezahlbarer Energie ermöglichen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt hervor, dass bezahlbare, nachhaltige und sichere Energie entscheidend dazu beiträgt, dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu fördern, Europas industrielle Basis zu stärken und hochwertige Arbeitsplätze zu erhalten; betont, wie wichtig es ist, die langfristige Resilienz des europäischen Energiesystems zu stärken, indem stabile Lieferketten sichergestellt, Innovation gefördert und wettbewerbsfähige, bezahlbare und faire Energiepreise beibehalten werden, damit Bürgerinnen und Bürger sowie die Industrie über ein zuverlässiges und zukunftsfähiges Energiesystem verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Energiequellen diversifiziert werden müssen, insbesondere durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, sowie die Notwendigkeit, die Energieeffizienz zu fördern, die Treibhausgasemissionen zu senken und nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen in saubere Technologien zu beschleunigen, da dies wesentliche Faktoren für die Erreichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 7 sind; fordert zudem die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, beim Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin eine Vorreiterrolle einzunehmen und die Abhängigkeit von Nicht-EU-Ländern zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt, dass das Nachhaltigkeitsziel Nr. 7 eines der Ziele ist, bei denen bislang die größten Fortschritte erzielt wurden, was vor allem auf den raschen Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien zurückzuführen ist; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Partnerländern die Einführung kosteneffizienter Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz für Haushalte und die Industrie vorrangig voranzutreiben, indem sie die hierfür erforderlichen Finanzmittel sicherstellt und insbesondere dazu beiträgt, private Finanzmittel zu mobilisieren; fordert insbesondere dazu auf, den Ausbau erneuerbarer und unabhängiger Stromversorgungssysteme in fragilen und von Konflikten betroffenen Regionen im Rahmen eines konfliktsensiblen Ansatzes voranzutreiben, um sowohl vertriebene Bevölkerungsgruppen als auch aufnehmende Gemeinschaften zu unterstützen und die Resilienz sowie die lokale wirtschaftliche und menschliche Entwicklung zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, fossile Brennstoffe im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens und des VAE-Konsenses so bald wie möglich abzuschaffen und alle Subventionen für fossile Brennstoffe und umweltschädliche Subventionen im Einklang mit dem 8. Umweltaktionsprogramm der EU auslaufen zu lassen; begrüßt in diesem Zusammenhang die erste Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die vom 24. bis 29. April 2026 in Santa Marta (Kolumbien) stattfand;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, EU-Investitionen in dezentrale, nachhaltige und erneuerbare Energiesysteme zu fördern, darunter Solaranlagen für Privathaushalte, Mininetze, netzunabhängige Systeme und Initiativen in Gemeinschaftsbesitz, um die Bemühungen zur Schließung der Lücke beim Zugang zu Energie zu verstärken, insbesondere in Partnerländern und in fragilen Kontexten, und erkennt dabei deren entscheidende Auswirkungen auf Bildung, Gesundheitsversorgung und Schutz an, insbesondere für Frauen und Kinder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass durch Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem Privatsektor der Ausbau des Zugangs zu Energie beschleunigt werden kann; unterstreicht, dass energiebezogene Maßnahmen und Projekte auf einer konfliktsensiblen Analyse beruhen und so gestaltet werden sollten, dass sie den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen und dadurch eine möglichst große transformative Wirkung entfalten, insbesondere in unterversorgten und fragilen Kontexten; betont, dass zivilgesellschaftlichen Organisationen und der substanziellen Einbindung lokaler Interessenträger in diesem Zusammenhang große Bedeutung zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, die EU-Investitionen sowohl im Rahmen der „Global Gateway“-Initiative als auch des vorgeschlagenen Instruments „Europa in der Welt“ zu verstärken und dabei sicherzustellen, dass die Partnerländer in gleichem Maße davon profitieren, insbesondere im Hinblick auf den Wissensaustausch und den Technologietransfer, die Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung der lokalen Bevölkerung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Dekarbonisierung von industriellen Tätigkeiten mit schwer reduzierbaren Emissionen sowie den Zugang zu umweltfreundlicherer Mobilität und Energie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die globale Zusammenarbeit und nachhaltige Wertschöpfungsketten weiterentwickelt werden müssen, um sicherzustellen, dass kritische Rohstoffe, die für die globale Energieversorgungssicherheit sowie für den digitalen und ökologischen Wandel erforderlich sind, auf der Grundlage eines rechtebasierten Ansatzes beschafft werden; betont, dass dieser Ansatz die Bedürfnisse sowohl der Nachfrage- als auch der Angebotsseite berücksichtigen muss, und zwar in einer Weise, die nachteilige soziale, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen sowie Auswirkungen auf die Menschenrechte – wie beispielsweise Kinderarbeit – und die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften abmildert, zur industriellen und sozioökonomischen Entwicklung der Herkunftsländer beiträgt, einschließlich ihrer Rolle in der gesamten Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe, und sicherstellt, dass die lokalen Gemeinschaften und die Zivilgesellschaft in den Prozess einbezogen werden; betont in diesem Zusammenhang, dass auf den Zielen und Grundsätzen der Sachverständigengruppe des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu kritischen Mineralien für die Energiewende, an deren Vorsitz die EU beteiligt ist, aufgebaut werden muss, um die nachhaltige Produktion von Mineralien und die Entwicklung lokaler Wertschöpfungsketten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, wie wichtig die uneingeschränkte und effektive Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass die wachsende Nachfrage nach kritischen Rohstoffen ohne angemessene Steuerung das Risiko birgt, strategische Abhängigkeiten zu vergrößern, geopolitische Anfälligkeiten und Spannungen sowie Menschenrechtsverletzungen zu verschärfen und zu ökologischen wie sozialen Herausforderungen beizutragen; betont daher, wie wichtig es ist, eine wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Kreislaufwirtschaft zu stärken, insbesondere durch die Verbesserung der Ressourceneffizienz, die Steigerung der Recyclingkapazitäten und die Förderung von Innovationen bei Sekundärrohstoffen, um die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu verringern; fordert zu diesem Zweck, dass Schritte in Richtung einer verstärkten globalen Zusammenarbeit für eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung unternommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist insbesondere darauf hin, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut verstärkt werden müssen, insbesondere in von Fragilität und Vertreibung betroffenen Kontexten; hebt hervor, dass Energiearmut den Lebensstandard beeinträchtigt, die Existenzgrundlagen und die Gesundheit der Menschen gefährdet, sich auf die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen auswirkt und gezielte Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, erfordert, darunter Sozialtarife für Energie und Subventionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass Energiearmut in fragilen und von Vertreibung betroffenen Kontexten die Lebensgrundlagen, die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen, die menschliche Entwicklung und die soziale Stabilität untergräbt und dabei insbesondere schutzbedürftige Gruppen trifft;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel Nr. 9: Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>würdigt die allgemeinen Fortschritte, die beim Nachhaltigkeitsziel Nr. 9 erzielt wurden, insbesondere die erheblichen Fortschritte in den Bereichen Infrastrukturentwicklung, inklusives und nachhaltiges industrielles Wachstum und Innovation; stellt jedoch fest, dass sich der Fortschritt nicht gleichmäßig auf die verschiedenen Länder und Regionen verteilt; ist der Auffassung, dass gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um diese Kluft zu überbrücken und gleichmäßig verteilte Fortschritte bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 9 sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont die strategische Bedeutung einer sicheren, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur – einschließlich der digitalen Infrastruktur sowie der Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur –, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, die Vernetzung zu verbessern, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben sowie die menschliche Entwicklung zu stärken, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten; fordert einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem die Klimaresilienz in allen Phasen des Lebenszyklus von Infrastrukturen zu berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass die Lücken bei der Infrastruktur und die sozioökonomische Ungleichheit angegangen werden müssen, auch im Hinblick auf digitale Zugänglichkeit und Energiearmut; besteht darauf, dass Infrastruktur- und Konnektivitätsprojekte zur lokalen Wertschöpfung beitragen und den Grundsätzen der universellen Zugänglichkeit entsprechen müssen, damit durch Infrastrukturen keine neuen Hindernisse geschaffen werden und die vollständige Einbeziehung der am stärksten gefährdeten Gruppen begünstigt wird; betont, dass bei digitalen Investitionen geschlechtergerechte Ansätze sichergestellt werden müssen, um die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen, da anhaltende Hindernisse die Aussichten von Frauen und Mädchen einschränken, von neuen Technologien zu profitieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass nachhaltige Lösungen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen gefördert werden müssen, wie ein verantwortungsvoller Ressourcenverbrauch, Ressourceneffizienz und verstärkte Maßnahmen zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft; erinnert an die Bedeutung des Verursacherprinzips;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>hebt hervor, dass eine inklusive und nachhaltige Industrialisierung im Sinne der Agenda 2030 und darüber hinaus zwar Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Investitionen fördern muss, jedoch mit den Zielen der Klimaneutralität, des Umwelt- und Biodiversitätsschutzes sowie eines gerechten Übergangs, bei dem niemand zurückgelassen wird, in Einklang stehen muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass weitere Investitionen erforderlich sind, um das Nachhaltigkeitsziel Nr. 9 zu erreichen, insbesondere durch öffentlich-private Partnerschaften und sonstige Instrumente zur Risikominderung wie die „Global Gateway“-Strategie, sowie durch andere europäische Finanzierungsinstitutionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit; fordert verstärkte öffentliche Investitionen in grüne, digitale und soziale Infrastrukturen, darunter in den öffentlichen Verkehr, Energienetze und digitale Konnektivität, um Fortschritte in allen Regionen zu fördern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern; fordert die EU ferner auf, weiter privates Kapital zu mobilisieren, um Investitionen für private Investoren attraktiv zu machen; betont, dass solche Investitionen, um für beide Seiten von Nutzen zu sein, die lokale Wertschöpfung, eine verantwortungsvolle Staatsführung, steuerliche Vorteile und hohe Umweltstandards unterstützen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>hebt hervor, dass Innovation, Forschung und technologische Entwicklung wesentlich für die Steigerung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind, auch im Hinblick auf Forschung und Entwicklung sowie die Einführung nachhaltiger Technologien; fordert, dass Unternehmertum, berufliche Bildung und die Entwicklung von Kompetenzen stärker unterstützt werden, weil sie insbesondere in Ländern mit geringem Einkommen Innovation, Produktivität und ein inklusives industrielles Wachstum ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Technologietransfer, Forschungspartnerschaften und Innovationsökosysteme zwischen der EU und Partnerländern, um die Forschungszusammenarbeit zu fördern und die am wenigsten entwickelten Länder und Länder mit niedrigem Einkommen in die Lage zu versetzen, in den globalen Wertschöpfungsketten aufzusteigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel Nr. 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt die Risiken zur Kenntnis, die mit der raschen Urbanisierung in Verbindung mit dem Klimawandel, der Umweltverschmutzung und dem Rückgang der biologischen Vielfalt einhergehen; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Anpassung an den Klimawandel und die biologische Vielfalt in die Stadtplanung zu integrieren und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Städten zu fördern, unter anderem durch die Förderung energieeffizienter und klimaresilienter Wohnformen, den Ausbau von Grünflächen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die Stärkung der Katastrophenvorsorge, -prävention und -bewältigung sowie die Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und des Hochwasserschutzes; betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, für eine effiziente Landnutzung zu sorgen und die negativen Auswirkungen der Zersiedelung einzudämmen, um Ökosysteme zu schützen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass für die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 11 ein besonderer Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Ungleichheit in städtischen Gebieten gelegt werden muss; betont darüber hinaus, dass Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark vom Klimawandel, auch in städtischen Gebieten, betroffen sind, insbesondere Frauen und Mädchen in fragilen oder prekären Situationen; fordert die Regierungen und lokalen Gebietskörperschaften auf, sicherzustellen, dass Investitionen gerecht verteilt werden, um der Marginalisierung entgegenzuwirken, insbesondere in Gebieten, die derzeit unter einem systemischen Mangel an barrierefreien und bezahlbaren Verkehrsmitteln, öffentlichen Dienstleistungen, lokalen und nachhaltigen Lebensmittelversorgungsketten sowie Wohnraum leiden, wobei schutzbedürftigen und sozioökonomisch benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bedauert, dass ein großer Teil der städtischen Bevölkerung nach wie vor keinen Zugang zu bezahlbaren, effizienten und nachhaltigen Verkehrssystemen hat; stellt fest, dass die Verbesserung der Verfügbarkeit, der Zugänglichkeit und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Verbindung mit Infrastruktur für sanfte Mobilität sowie anderen innovativen und umweltfreundlichen Mobilitätslösungen ein entscheidendes Instrument zur Verringerung der Luftverschmutzung darstellt; betont, wie wichtig es ist, für eine angemessene Infrastruktur und angemessene Dienstleistungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>hebt hervor, dass die Abfallsammel- und -bewirtschaftungssysteme im Einklang mit den Grundsätzen der Abfallhierarchie dringend weiter verbessert und umgesetzt werden müssen, unter anderem, falls zweckmäßig, durch den Einsatz digitaler Technologien und KI sowie durch Investitionen in Wiederverwendungs- und Recyclingsysteme und Abfallverminderung; betont die Rolle des geplanten EU-Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Circular Economy Act), wenn es darum geht, das Potenzial der Kreislaufwirtschaft zu erschließen; fordert Maßnahmen zur Förderung eines echten EU-Marktes für Sekundärrohstoffe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass dringend Energie- und Klimalösungen auf lokaler und kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen, auch durch naturbasierte Lösungen, um die Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich der Exposition gegenüber extremer Hitze, zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>erinnert daran, dass Maßnahmen zur Modernisierung, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit von Wohnraum ergriffen werden müssen, indem verstärkt auf energieeffiziente und klimaresiliente Wohnmodelle und Baustrategien gesetzt wird; betont, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, die Investitionen zu erhöhen, die private Investitionen und öffentlich-private Partnerschaften umfassen können, und fordert die EU auf, Städte bei der Mobilisierung von Kapital durch innovative Finanzierungsinstrumente zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>erkennt das Recht auf ein Leben in Frieden, Sicherheit und Würde als grundlegendes Menschenrecht an und stellt fest, dass die Krise im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum weltweit bis zu drei Milliarden Menschen betrifft; betont, dass bis 2030 der Zugang für alle zu menschenwürdigen, angemessenen, sicheren, barrierefreien, nachhaltigen, energieeffizienten und bezahlbaren Wohnungen sowie zu grundlegenden Dienstleistungen sichergestellt werden muss, unter anderem durch die Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus; fordert die EU auf, die Partnerländer bei der Entwicklung von Strategien für den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Städten, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft, um Innovationen zu fördern, bewährte Verfahren auszutauschen und erfolgreiche städtische Lösungen in größerem Maßstab umzusetzen, unter anderem durch Partnerschaften zwischen Städten in Europa und in den Partnerländern, EU-Plattformen und Initiativen zum Wissensaustausch;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeitsziel Nr. 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die EU auf, sich weiterhin für den Multilateralismus, für eine auf internationalen Regeln basierende Weltordnung und für die Unterstützung des UN-Systems einzusetzen, damit dieses bei der Umsetzung der Agenda 2030 eine globale Führungsrolle übernehmen und Lücken füllen kann, die von anderen hinterlassen wurden, indem sie neue Allianzen aufbaut, bestehende stärkt und mit globalen Partnern zusammenarbeitet, um Finanzmittel zu mobilisieren; betont, dass internationale Verträge und Übereinkommen wie das Übereinkommen von Paris, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und regionale Erhaltungsinitiativen gestärkt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>bekräftigt sein uneingeschränktes Engagement für den dauerhaften Wert des Multilateralismus und unterstreicht, dass ein modernisiertes multilaterales System zur Regelung des Handels unerlässlich ist; weist erneut darauf hin, dass die EU das Mandat der WTO und die laufenden Verhandlungen über ein UN-Abkommen zur Wirtschaft und Menschenrechten unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>ist beunruhigt über die jährliche Investitionslücke von schätzungsweise 4 Billionen USD bei den für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele erforderlichen Mitteln, die durch den Rückgang der öffentlichen Entwicklungshilfe noch größer wird; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich darum zu bemühen, dass ausreichende Finanzmittel für die Erfüllung der Verpflichtung bereitgestellt werden, 0,7 % des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe auszugeben und 0,2 % des BNE als öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>spricht sich nachdrücklich dafür aus, Möglichkeiten zur Mobilisierung privater Finanzmittel zu prüfen, auch im Rahmen der Kapitalmarktunion; begrüßt in diesem Zusammenhang die SDG-Investorenplattform des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, die es privaten Unternehmen ermöglicht, Investitionsmöglichkeiten zu ermitteln, um zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, und fordert weitere Investitionen, auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften, um zur Schließung der Finanzierungslücke bei den Nachhaltigkeitszielen beizutragen, wobei die Kriterien des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu beachten sind; spricht sich ferner für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>äußert tiefe Besorgnis über die Aussicht auf eine Schuldenkrise in Entwicklungsländern, insbesondere in Ländern mit niedrigem Einkommen und den am wenigsten entwickelten Ländern, und fordert als ersten Schritt einen Schuldenerlass und eine Umschuldung für die betroffenen Länder unter Berücksichtigung der Grundsätze der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung zur Förderung einer verantwortungsvollen Kreditvergabe und Schuldenaufnahme durch Staaten sowie der Grundsätze der OECD zur Tragfähigkeit der Verschuldung und der Ressourcenhoheit; betont, dass die verfügbaren Ressourcen effizient und verantwortungsvoll genutzt werden müssen; weist darauf hin, wie wichtig zuschussbasierte und stark vergünstigte Finanzierungen sowie nicht zu Verschuldung führende Instrumente für die betroffenen Länder sind; hebt in diesem Zusammenhang die Grenzen der globalen Finanzarchitektur und die unzureichende internationale Unterstützung hervor; betont, dass diese Länder dringend mehr Finanzmittel und mehr haushaltspolitischen Spielraum benötigen, um wesentlich höhere Investitionen in die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen; nimmt in diesem Zusammenhang die laufenden Verhandlungen über die Schaffung und Umsetzung eines Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, dass wirksame globale Partnerschaften auf gegenseitiger Zusammenarbeit beruhen und zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Partner beitragen sollten; unterstreicht, dass Transparenz, verantwortungsvolle Staatsführung und messbare Auswirkungen bei allen Bemühungen um Entwicklungszusammenarbeit entscheidend sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>unterstreicht die strategische Bedeutung und das Potenzial der Global-Gateway-Initiative der EU als Vorzeigeinstrument zur Stärkung nachhaltiger Partnerschaften und zur Schaffung hochwertiger Infrastruktur, wobei gleichzeitig internationale Standards sowie die langfristige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Partnerländern gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fördert eine engere Zusammenarbeit mit Partnerländern, internationalen Finanzinstitutionen, regionalen Entwicklungsbanken und lokalen Akteuren, um Entwicklungsbemühungen zu koordinieren, Doppelarbeit zu vermeiden und die Wirkung zur Unterstützung der Agenda 2030 zu maximieren, insbesondere in fragilen, von Konflikten und Vertreibung betroffenen Gebieten; betont, dass Programme der Entwicklungszusammenarbeit klare Mechanismen zur Bewertung der Auswirkungen sowie eine partizipative Überwachung unter Einbeziehung lokaler Akteure umfassen sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ausblick</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>bekräftigt, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung das einzige weltweit vereinbarte und umfassende Paket von Zielen in Bezug auf die wichtigsten Herausforderungen sind, mit denen sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer konfrontiert sind, und dass sie das beste derzeit verfügbare Instrument zur Bekämpfung ihrer eigentlichen Ursachen darstellen; bekräftigt, dass die am wenigsten entwickelten Länder und die Länder mit niedrigem Einkommen als die am stärksten gefährdeten Gruppen von Ländern eine verstärkte weltweite Unterstützung benötigen, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; fordert die EU auf, ihre Rolle bei den Beratungen im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums 2026 der Vereinten Nationen fortzusetzen und zu verstärken, um den Weg für beschleunigte Maßnahmen im Hinblick auf die Frist der Agenda 2030 sowie auf die Förderung einer zukunftsorientierten Agenda für globale nachhaltige Entwicklung, die über das Jahr 2030 hinausgeht, zu ebnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Umsetzungspläne mit konkreten Zeitplänen für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele und die Festlegung ambitionierter Ziele über 2030 hinaus auszuarbeiten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine umfassende Strategie zu entwickeln, die mit einem strukturierten Plan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele einhergeht; begrüßt es, dass die EU im Jahr 2023 die erste freiwillige Überprüfung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele vorgenommen hat, und ist der Ansicht, dass solche Überprüfungen regelmäßig durchgeführt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>weist darauf hin, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung auch eine wirtschaftliche Chance für echtes Wohlergehen und den Aufbau einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft bei gleichzeitiger Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie von Innovation und Resilienz bieten, wodurch es den Menschen ermöglicht wird, unter uneingeschränkter Achtung der Belastungsgrenzen des Planeten, auch im Hinblick auf die biologische Vielfalt und die Umwelt, ein menschenwürdiges Leben zu führen, während neue Technologien eingesetzt und neue Wirtschaftszweige und Arbeitsplätze geschaffen werden; betont, dass mit dem Übergang zu einer nachhaltigen und resilienten Wirtschaft weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und umfassende Arbeitnehmerrechte gefördert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont die Notwendigkeit, gemäß Artikel 208 AEUV die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung sicherzustellen, mit dem Ziel, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung in allen Phasen des politischen Entscheidungsprozesses zu integrieren, um Synergien zwischen den Politikbereichen zu fördern, potenzielle Zielkonflikte zu ermitteln und in Einklang zu bringen sowie die internationalen Ausstrahlungseffekte der EU-Politik zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass eine unabhängige und angemessen finanzierte Zivilgesellschaft sowie lokale Gebietskörperschaften und Gemeinden zentrale Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030 sind; betont, dass zivilgesellschaftliche Freiräume geschaffen, gefördert und geschützt werden muss und sichergestellt werden muss, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich lokaler nichtstaatlicher Organisationen, umfassend in die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele einbezogen werden und eine angemessene langfristige und flexible Finanzierung erhalten, insbesondere in Ländern, in denen der zivilgesellschaftliche Freiraum abnimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist darauf hin, dass Frauen und Kinder, insbesondere Mädchen, unverhältnismäßig stark von Wirtschaftskrisen, einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung, dem Klimawandel, geschlechtsspezifischer Gewalt und Konflikten betroffen sind und dass anhaltende Ungleichheiten ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft nach wie vor einschränken; betont, dass eine angemessene und flexible Finanzierung erforderlich ist, auch für lokale Organisationen und Frauenrechtsorganisationen, von denen viele mit erheblichen finanziellen Zwängen konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass ein nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie ein starker Privatsektor unverzichtbare Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung und das Wohlergehen der Gesellschaften sind, und betont, dass Digitalisierung, KI und saubere Technologien das Potenzial haben, zur Verwirklichung der globalen Nachhaltigkeitsziele beizutragen, und daher in der Entwicklungsvision der EU eine Rolle spielen sollten; fordert die EU auf, ihren Einfluss geltend zu machen, um die Agenda 2030 voranzubringen, damit greifbare Verbesserungen des Lebensstandards, eine Verringerung der Armut und die Erweiterung der Chancen für künftige Generationen erreicht werden, unter anderem durch verbesserte Resilienz und mehr Innovation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert, dass die auf dem Zukunftsgipfel 2024, im Rahmen des Zukunftspakts und 2025 auf der 4. Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Sevilla eingegangenen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umgesetzt und die Investitionen aufgestockt werden, um die Lücke bei der Finanzierung für nachhaltige Entwicklung zu schließen; betont, dass ein möglicher globaler Rahmen für Entwicklung für die Zeit nach 2030 ambitioniert, messbar und ergebnisorientiert sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>betont, wie wichtig multilaterale Abkommen, insbesondere Umweltabkommen, als wirksame Rahmen für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Förderung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sind, und fordert die EU auf, ihre Umsetzung und Wirkung weiter zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert, dass der mehrjährige Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2028–2034 vollständig mit der Agenda 2030 in Einklang steht und einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leistet; betont, dass das Engagement der EU für die Ziele für nachhaltige Entwicklung durch ambitionierte finanzielle Verpflichtungen im mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 unterstützt werden sollte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem auf der 29. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 29) vereinbarten „Fahrplan von Baku nach Belém“ zusätzliche Finanzmittel für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel sowie für Verluste und Schäden bereitzustellen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>