<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0259</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bericht 2025 der Kommission über die Ukraine</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0172/2026 - Berichterstatter: Michael Gahler)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2026 zu dem Bericht 2025 der Kommission über die Ukraine (2025/2259(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zur Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Juni 2022, in denen der Ukraine der Status eines Bewerberlandes zuerkannt wird, vom 15. Dezember 2023, in denen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine gebilligt wird, und vom 20. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2026 zu der Erweiterungsstrategie der EU<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2026 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0013.</FIELD></FOOTNOTE> und seine Entschließung vom 11. März 2026 zu der Erweiterungsstrategie der EU<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ukraine-Fazilität und den Ukraine-Plan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von Kommissionsmitglied Marta Kos und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Ukraine Taras Katschka vom 11. Dezember 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Mai 2025 gebilligten Fahrpläne der Ukraine für die Rechtsstaatlichkeit, die Reform der öffentlichen Verwaltung und das Funktionieren der demokratischen Institutionen sowie den ebenfalls im Mai 2025 gebilligten Aktionsplan für den Schutz der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten (Gemeinschaften) angehören,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 1. April 2026 von der Regierung der Ukraine angenommene Nationale Programm zur Angleichung des Besitzstands,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 4. November 2025 mit dem Titel „Ukraine 2025 Report“ (Bericht 2025 über die Ukraine) (SWD(2025)0759) und die begleitende Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0172/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auf das Allerschärfste verurteilt, der einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts darstellt, wofür weitverbreitete und systematische Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Deportationen Tausender Ukrainer, insbesondere von Kindern, in von Russland beherrschtes Gebiet die Belege sind, mithin Taten, für die die Verantwortlichen uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden müssen und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren muss; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament für das Recht der Ukraine auf Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen eintritt; in der Erwägung, dass Russland in die Ukraine einmarschiert ist und den brutalen Krieg, den es gegen sein Nachbarland führt, jederzeit beenden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland mit der politischen, materiellen und militärischen Unterstützung durch seine Verbündeten – insbesondere Belarus, Iran und Nordkorea sowie China – seit dem 24. Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten vollumfänglichen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt; in der Erwägung, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine 2014 mit der rechtswidrigen Besetzung und Annexion der Halbinsel Krim und der anschließenden Besetzung von Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk begann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland die Souveränität europäischer Staaten in jüngster Zeit immer wieder verletzt und so unter Beweis stellt, dass seine Ziele weit über die Ukraine hinausreichen und eine existenzielle Bedrohung für die Freiheit und Demokratie Europas sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seine Kriegsanstrengungen trotz Verurteilung durch einen Großteil der internationalen Gemeinschaft und beispielloser Sanktionen ausweitet, indem es gezielt kritische Energieinfrastruktur, Wohngebäude und zivile Infrastruktur sowie Kulturerbe und religiöse Stätten wie das Höhlenkloster von Kyjiw-Petschersk angreift; in der Erwägung, dass Millionen Menschen in der Ukraine die eisigen Temperaturen des vergangenen Winters ohne ausreichende Stromversorgung, Heizung und fließendes Wasser überlebt haben; in der Erwägung, dass die von Russland in den vergangenen vier Jahren verursachten Umweltschäden auch verheerende Folgen für die natürlichen Ressourcen und die kritischen Ökosysteme sowie für die Gesundheit, die Lebensgrundlagen und die Sicherheit der Menschen in der Ukraine gezeitigt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass infolge des Einmarschs Russlands derzeit mehr als 4 Millionen Ukrainer auf der Grundlage des Mechanismus für vorübergehenden Schutz in EU-Mitgliedstaaten leben und in den Genuss des Rechts auf Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, medizinischer Versorgung, Sozialhilfeleistungen und Bildung für ihre Kinder kommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine durch ihre Selbstverteidigung gegen Russland erheblich zur Sicherheit der Europäischen Union beiträgt; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten seit Beginn des vollumfänglichen Einmarschs Russlands in die Ukraine den größten Teil der finanziellen, wirtschaftlichen, militärischen und humanitären Hilfe für die Ukraine leisten; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten der Ukraine seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine bislang Militärhilfe im Gegenwert von etwa 75 Mrd. EUR bereitgestellt haben; in der Erwägung, dass die Unterstützung der Ukraine auch zur Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) und zur strategischen Autonomie der EU beitragen, nicht aber zu einer verstärkten Abhängigkeit von externen Akteuren führen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit Beginn der unrechtmäßigen und fortdauernden Besetzung von Teilen des Hoheitsgebiets der Ukraine im Februar 2014 in den vorübergehend besetzten Gebieten ständig und fast überall die Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine und internationale Gremien Hunderte von Hinrichtungen ukrainischer Kriegsgefangener durch Russlands Streitkräfte dokumentiert haben; in der Erwägung, dass diese Hinrichtungen schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte sind und gemäß den Genfer Abkommen und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ausdrücklich als Kriegsverbrechen gelten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass mindestens 20 000 und möglicherweise bis zu 35 000 ukrainische Kinder nach Russland und Belarus deportiert wurden oder in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine festgehalten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands in Den Haag das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine ins Leben gerufen und das Register für die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden eingerichtet wurde und derzeit das Verfahren zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Gange ist; in der Erwägung, dass die Kommission einen Vorschlag angenommen hat, mit dem das Verfahren eingeleitet wird, nach dem die Europäische Union Gründungsmitglied des Sondergerichtshofs wird; in der Erwägung, dass der IStGH Wladimir Putin und Marija Lwowa-Belowa wegen Kriegsverbrechen angeklagt hat; in der Erwägung, dass am Rande der 135. Tagung des Ministerkomitees des Europarats am 14. Mai 2026 in Chișinău (Moldau) eine Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine eingerichtet wurde; in der Erwägung, dass die Internationale Schadensersatzkommission maßgeblich dazu beitragen wird, dass die Verantwortlichen für die Straftaten gegen das Völkerrecht, die in der Ukraine und gegen die Ukraine begangen wurden und werden, zur Rechenschaft gezogen werden können und das Recht der Ukraine auf vollständige Wiedergutmachung der durch die rechtswidrigen Handlungen Russlands entstandenen Schäden gewahrt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine eine bemerkenswerte Widerstandskraft und Entschlossenheit auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft unter Beweis stellt und so dem festen Willen ihrer Bevölkerung Genüge tut, obgleich Russland seinen Angriffskrieg fortsetzt, der dazu geführt hat, dass Tausende Menschen zu Tode gekommen sind, dass Überlebende, die Angehörigen der Opfer, Veteranen und ihre Angehörigen und die Zivilgesellschaft schwere Traumata erlitten haben, dass viele Städte und lebenswichtige Infrastruktur in Trümmern liegen und dass Teile des Hoheitsgebiets der Ukraine nach wie vor von den Streitkräften Russlands besetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Kampf der Ukraine nicht nur ein Kampf für das Recht auf ein Leben in Freiheit und die freie Bündniswahl, für ihre Souveränität und für Frieden, Stabilität und Sicherheit ist, sondern auch ein Kampf für die Erhaltung des Wesens der Demokratie unter existenzbedrohendem Druck; in der Erwägung, dass sich die Widerstandskraft der Demokratie in der Ukraine letztlich nicht nur daran bemessen lässt, ob das Land der Aggression von außen standhalten kann, sondern auch daran, ob die Ukraine willens ist, Pluralismus, Inklusivität, Offenheit und politische Vielfalt innerhalb des Landes zu schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration der Ukraine in die europäischen Strukturen eine strategische Investition in Frieden, Sicherheit, Demokratie und Wohlstand für ganz Europa ist; in der Erwägung, dass die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und die Unabhängigkeit der Ukraine nicht davon abhängig ist, wie schnell sich das Land in die europäischen Strukturen einfügt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die aktuellen Kopenhagener Kriterien nicht nur die formelle Angleichung an das EU-Recht erfordern, sondern auch die konkrete Verwirklichung und Gewährleistung der Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit; in der Erwägung, dass der Weg jedes Landes zur EU-Integration auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste bewertet werden muss und dass kein Land an ein anderes gekoppelt oder als Teil eines Gesamtpakets behandelt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine nach wie vor entschlossen ist, ihre Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU anzugleichen, und trotz des Angriffskriegs Russlands weiter Schritte zur Umsetzung von Reformen unternimmt; in der Erwägung, dass die Ukraine das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/295/oj).</FIELD></FOOTNOTE> mit Stand Ende 2025 zu 84 % umgesetzt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission bestätigt hat, dass die Ukraine den bilateralen Screening-Prozess für alle Verhandlungskapitel abgeschlossen hat und bereit ist, alle Verhandlungscluster zu eröffnen und dabei mit dem Cluster „Wesentliche Elemente“ zu beginnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass Fortschritte erzielt wurden, aber unter anderem in den Bereichen Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in der Ukraine weitere Anstrengungen unternommen werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass verlässliche, unabhängige und gut funktionierende Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung sowie eine wirksame demokratische Kontrolle unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner erforderlich sind, um die transparente und verantwortungsvolle Verwendung der internationalen Finanzhilfen und der EU-Finanzmittel sowie der künftigen Mittel für den Wiederaufbau sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass internationale Sachverständige in den Richterwahlausschüssen dazu beigetragen haben, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem zu mehren, da sie die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt haben; in der Erwägung, dass die Beteiligung internationaler Sachverständiger an der Auswahl der Hohen Qualifikationskommission für Richter am 1. Juni 2025 endete;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die demokratischen Institutionen der Ukraine ihre Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, indem sie gezeigt haben, dass sie selbst während des fortgesetzten Angriffskriegs Russlands und unter Kriegsrecht weiter den Interessen der Bürgerinnen und Bürger dienen und Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt durchführen; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament begrüßt, dass offenbar mit den Vorbereitungen für Wahlen begonnen werden kann, sobald das Kriegsrecht außer Kraft gesetzt ist und die Sicherheitslage die Durchführung von Wahlen im Einklang mit internationalen Standards ermöglicht; in der Erwägung, dass die Ukraine weiter darauf hinarbeiten sollte, ihre Demokratie zu schützen, für Transparenz zu sorgen und das Machtgleichgewicht zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft nach wie vor eine Säule der Widerstandsfähigkeit und der Demokratie in der Ukraine ist, obwohl einzelne Fälle, in denen Druck auf zivilgesellschaftlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerkschaften ausgeübt wurde, Anlass zu Besorgnis geben und die Regierung hier handeln muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration in die EU in der gesamten Gesellschaft und sämtlichen Institutionen der Ukraine breite Unterstützung findet und unverändert ein maßgeblicher Faktor für die Weiterentwicklung der Demokratie in der Ukraine ist; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedschaft der Ukraine auch die EU selbst stärken wird, indem sie zu ihrer geopolitischen Widerstandsfähigkeit beiträgt, ihr wirtschaftliches Potenzial steigert und ihren Einsatz für gemeinsame Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit verstärkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass sich laut dem jüngsten Eurobarometer-Bericht über die Erweiterung 56 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger dafür aussprechen, die Erweiterung der Europäischen Union fortzusetzen, wobei der größte Zuspruch einem Beitritt der Ukraine gilt, sobald alle Kriterien für die EU-Mitgliedschaft erfüllt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei der gemeinsamen Erklärung, die am 11. Dezember 2025 von Kommissionsmitglied Marta Kos und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Ukraine Taras Katschka unterzeichnet wurde (dem sogenannten Kos-Katschka-Plan), um einen 10-Punkte-Plan für die Reformprioritäten handelt, der bis Ende 2026 umgesetzt werden muss; in der Erwägung, dass diese Reformen die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Gerichtsverfahren und der Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung in der Ukraine betreffen; in der Erwägung, dass die Ukraine mit der vollständigen und uneingeschränkten Durchführung dieser Schritte einen wichtigen konkreten Beweis ihres Engagements liefern kann; in der Erwägung, dass einschlägige Denkfabriken zu der Einschätzung gelangt sind, dass mit Stand Mitte 2026 etwa 15 % des Plans umgesetzt worden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seine Bemühungen fortsetzt und intensiviert, seine Aggression gegen die Ukraine durch vorsätzliche Geschichtsfälschung und manipulative Geschichtsschreibung und den strategischen Einsatz von Religions-, Kultur- und Werteerzählungen zu rechtfertigen, mit denen es bezwecken will, den öffentlichen Diskurs zu verzerren, die nationale Identität, die Staatlichkeit und die Souveränität der Ukraine zu leugnen und zu delegitimieren und den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union zu verhindern; in der Erwägung, dass derlei Aktivitäten mit der am 25. Dezember 2014 gebilligten Militärdoktrin Russlands und den nachfolgenden strategischen Dokumenten wie beispielsweise der von Präsident Wladimir Putin am 31. Dezember 2015 gebilligten Nationalen Sicherheitsstrategie der Russischen Föderation im Einklang stehen, in denen der „Schutz der traditionellen geistigen und moralischen Werte Russlands“ vor dem vermeintlichen westlichen Einfluss hervorgehoben wird; in der Erwägung, dass diese Denkansätze in der Nationalen Sicherheitsstrategie 2021 weiter verfestigt wurden, in der die Wahrung der sogenannten traditionellen Werte, die Propagierung des Begriffs „Russische Welt“ („Russki mir“) und der sogenannte Schutz der „Landsleute im Ausland“ zu zentralen Prioritäten der nationalen Sicherheit erhoben wurden, wodurch Russland unter Beweis stellt, dass es Kultur-, Religions- und Zivilisationserzählungen dauerhaft und systematisch als Werkzeuge der geopolitischen Einflussnahme einsetzt und zur Rechtfertigung der Aggression gegen die Ukraine heranzieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben des Sozialministeriums der Ukraine mehr als drei Millionen Ukrainer als Menschen mit einer oder mehreren Behinderungen anerkannt sind und dass diese Zahl vor allem infolge des laufenden Krieges Monat für Monat voraussichtlich um 17 000 steigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die von Russland verursachten Umweltschäden verheerende Folgen für die natürlichen Ressourcen, die kritischen Ökosysteme sowie die Gesundheit, die Lebensgrundlagen und die Sicherheit der Menschen in der Ukraine gezeitigt haben; in der Erwägung, dass es bei der grünen Erholung darum geht, diese Schäden zu beheben und die Ukraine auf einen neuen Weg der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu bringen, der mit den Umweltrechtsvorschriften des EU-Besitzstands im Einklang steht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass laut einer Umfrage des Kyjiwer Internationalen Instituts für Soziologie aus dem Jahr 2024 die Haltung der Gesellschaft der Ukraine gegenüber LGBTIQ+-Personen nach wie vor überwiegend neutral oder positiv ist und über 70 % der Befragten gleiche Rechte für LGBTIQ+-Personen befürworten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland mit seinem Angriffskrieg unermessliches menschliches Leid und gewaltige Zerstörungen verursacht hat und es in Anbetracht des Ausmaßes der Verheerung unter den Menschen zwingend erforderlich ist, einen gerechten, dauerhaften und beständigen Frieden anzustreben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass das neue Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge, das am 27. Mai 2026 von der Werchowna Rada der Ukraine angenommen wurde und am 24. Juni 2026 in Kraft getreten ist, weithin als echte Reform angesehen wird, die mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang steht und mit der Garantien für Transparenz und Korruptionsbekämpfung bei großen Ausschreibungen eingeführt werden; in der Erwägung, dass dank der Annahme dieser Rechtsvorschriften 3,4 Mrd. USD an direkter Budgethilfe der Weltbank für die Ukraine freigegeben wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU am 15. Juni 2026 Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau über Cluster 1 („Wesentliche Elemente“) aufgenommen hat, der aus den Kapiteln Justiz und Grundrechte (Kapitel 23), Recht, Freiheit und Sicherheit (Kapitel 24), Öffentliches Beschaffungswesen (Kapitel 5), Statistiken (Kapitel 18) und Finanzkontrolle (Kapitel 32) besteht. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über den Cluster „Wesentliche Elemente“ die ersten sind, die aufgenommen werden, und die letzten sind, die abgeschlossen werden, und dass die Fortschritte bei diesem Cluster für das Gesamttempo der Verhandlungen entscheidend sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten Non-Papers über die Dynamik des EU-Beitritts der Ukraine und Optionen zur Stärkung künftiger EU-Beitrittsverträge verteilt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass in einer gemeinsamen Analyse des Europäischen Auswärtigen Dienstes und des Zentrums der Ukraine für die Bekämpfung von Desinformation festgestellt wurde, dass Russland mit seinen Strategien und Operationen zur ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung die öffentliche Unterstützung für den EU-Beitrittsprozess der Ukraine schwächt und schwinden lässt, und zwar sowohl in der Ukraine als auch in der EU;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT>I.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stand der Dinge beim Angriffskrieg Russlands und den Sanktionen der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt auf das Allerschärfste Russlands fortdauernden unrechtmäßigen Angriffskrieg gegen die Ukraine, bekundet den Menschen in der Ukraine erneut seine vorbehaltlose Solidarität und bekräftigt seine Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Landes innerhalb seiner international anerkannten Grenzen; bekräftigt, dass es keines der unrechtmäßig und vorübergehend von Russland besetzten Gebiete der Ukraine und auch nicht die Krim als Hoheitsgebiet Russlands anerkennt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert, dass die Russische Föderation sofort und bedingungslos alle in der Ukraine durchgeführten und gegen die Ukraine gerichteten militärischen Aktivitäten einstellt und all seine Streitkräfte und all sein militärisches Gerät aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und aus ihren Hoheitsgewässern abzieht; unterstreicht, dass die tapferen Menschen in der Ukraine den höchsten Preis für den Schutz der Ukraine und im weiteren Sinne auch für die Sicherheit Europas zahlen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bekundet allen, die vom Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine betroffen sind, sein tiefstes Mitgefühl und seine uneingeschränkte Solidarität, so den Angehörigen der Streitkräfte, den Veteranen, den Angehörigen der Getöteten und Verwundeten, den Binnenvertriebenen, den Flüchtlingen und allen Zivilisten, die die schwerwiegenden humanitären, gesundheitlichen, psychologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges ertragen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>verurteilt die breit angelegten und systematischen Angriffe der Russischen Föderation auf die Zivilbevölkerung der Ukraine, insbesondere die Angriffe auf kritische Energie- und Wasserinfrastruktur, die eklatante Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>beklagt zutiefst die schwerwiegenden Gewaltakte gegen ukrainische Kinder, insbesondere Mord, Misshandlung, Verschleppung und Deportation, sowie die illegalen Adoptionen, die Änderung ihrer personenbezogenen Daten und die Einschränkung des Kontakts zu ihren Familien; verurteilt zudem, dass sie einer Zwangsrussifizierung und einer militärisch-patriotischen Ausbildung sowie Kriegspropaganda und Militarisierung unterzogen werden; fordert, dass die verschleppten und deportierten Kinder sofort, sicher und bedingungslos zurückkehren dürfen, und fordert die EU auf, im Rahmen ihrer Wiederaufbauhilfe die psychische Gesundheit von Kindern gesondert zu behandeln und ihr Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die staatlichen Stellen der Ukraine und internationale und nichtstaatliche Organisationen stärker dabei zu unterstützen, diese Verbrechen zu dokumentieren und die betroffenen Kinder zu ermitteln, zu repatriieren und wiedereinzugliedern sowie ihnen Rehabilitationsmaßnahmen angedeihen zu lassen und ihnen Rückhalt zu bieten; begrüßt, dass die Internationale Koalition für die Rückkehr ukrainischer Kinder ihre Tätigkeit ausweitet und als zentrale Plattform für koordinierte internationale Maßnahmen zugunsten der Heimkehr deportierter und zwangsweise verbrachter ukrainischer Kinder fungiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>prangert an, dass sich die Menschenrechtslage unter der Besatzungsmacht Russland drastisch verschlechtert hat, etwa durch willkürliche Festnahmen und Verschwindenlassen, Folter, Zwangseinbürgerung und Zwangsmobilmachung ukrainischer Bürgerinnen und Bürger in den vorübergehend besetzten Gebieten, Hinrichtungen von Kriegsgefangenen und Deportationen; bekräftigt nachdrücklich, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die infolge der Aggression Russlands vertrieben wurden, das unveräußerliche Recht haben, nach dem vollständigen Ende der Besatzung und der Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine sicher, aus freien Stücken und ohne Vorbedingungen in ihre Heimat zurückzukehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass die Russische Föderation in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine unrechtmäßig eine Besatzungsverwaltung errichtet hat und dass sie sich systematisch und rechtswidrig öffentliches und privates Eigentum aneignet, Kulturgüter und das Kulturerbe der Ukraine plündert und rechtswidrig außer Landes schafft, die Wirtschaftstätigkeit zugrunde richtet und diese Gebiete im ausschließlichen politischen und wirtschaftlichen Interesse der Russischen Föderation ausbeutet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass die Russische Föderation ausländische Staatsangehörige auch in Drittstaaten für den Einsatz in ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine rekrutiert und dabei häufig irreführende Praktiken anwendet und die dortigen schlechten sozioökonomischen Verhältnisse ausnutzt; unterstreicht, dass solche Praktiken Menschenhandel gleichkommen und schwere Menschenrechtsverletzungen sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit internationalen Partnern gegen diese Praktiken vorzugehen, unter anderem durch Sanktionen, Sensibilisierung und Unterstützung der Opfer, und fordert Drittländer nachdrücklich auf, derlei Rekrutierungen zu unterbinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>verurteilt, dass die Russische Föderation ukrainische Kriegsgefangene unmenschlich behandelt und sie unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht auch foltert und hinrichtet, und fordert, dass sie sofort und bedingungslos freigelassen werden; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Bemühungen – auch mit den Mitteln der Diplomatie und des Rechts – zu intensivieren, um die Einhaltung des Völkerrechts zu erwirken und weitere Gefangenenaustausche zu vermitteln; fordert das Internationale Komitee vom Roten Kreuz auf, sein Mandat im Rahmen des humanitären Völkerrechts in vollem Umfang auszuüben, indem es für den ungehinderten und regelmäßigen Zugang zu allen Orten sorgt, an denen ukrainische Kriegsgefangene und anderweitig festgehaltene Zivilisten untergebracht sind; stellt fest, dass die Ukraine nach wie vor ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Behandlung von Kriegsgefangenen nachkommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die gesundheitsbezogene Hilfe deutlich aufzustocken und sicherzustellen, dass dem Bedarf an Rehabilitationsmaßnahmen in den Förderkonzepten der EU umfassend Rechnung getragen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Unterstützung für derzeit in den Mitgliedstaaten aufhältige Flüchtlinge aus der Ukraine und für Binnenvertriebene in der Ukraine bei Bedarf beizubehalten und auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Russlands Desinformation über seinen Angriffskrieg und das Verfahren für den Beitritt der Ukraine zur EU entgegenzuwirken, indem sie Aktivitäten im Zusammenhang mit staatlich kontrollierten Medienorganisationen Russlands und deren Mitarbeitern in den EU-Mitgliedstaaten vollständig unterbinden, die entsprechenden Listen personenbezogener Sanktionen erweitern, die Mitwirkenden an staatlich gelenkter Propaganda rechtlich zur Rechenschaft ziehen, die digitale Kompetenz stärken, die Verbreitung faktengestützter Informationen in Ländern außerhalb Europas fördern und dabei Ländern besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen, die Russlands Propaganda vorrangig ins Visier nimmt, und Plattformen der sozialen Medien im Wege der konsequenten Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> wegen der Verbreitung schädlicher Inhalte zur Rechenschaft ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont nachdrücklich, dass die Ukraine nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen das naturgegebene Recht zur Selbstverteidigung hat, das auch das Recht einschließt, im Abwehrkampf legitime Ziele im Hoheitsgebiet des Aggressors Russland unter Beschuss zu nehmen; nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die USA ihre Militärhilfe im Jahr 2025 um 99 % gekürzt haben; begrüßt daher ausdrücklich die NATO-Initiative „Prioritised Ukraine Requirement List“ (Liste des priorisierten Bedarfs der Ukraine) und die NATO-Mission „Sicherheitsunterstützung und Ausbildung für die Ukraine“; begrüßt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten als wichtigste Geber finanzieller und militärischer Unterstützung für die Ukraine die Federführung übernommen haben, unter anderem durch die Ausbildungsinitiativen der militärischen Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine und die Finanzierung und Bereitstellung militärischer Unterstützung wie Luftabwehrsystemen und in die Tiefe wirkenden Fähigkeiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung aufzustocken, damit die Ukraine das Recht zur Selbstverteidigung wahren kann; hebt hervor, dass eine ausreichende und planbare militärische Unterstützung, die beispielsweise auch den Zugang zu Finanzmitteln für die Waffenproduktion, Unterstützung für die Waffenproduktion außerhalb der Ukraine und die Zusammenarbeit zwischen der EDTIB und der Rüstungsindustrie der Ukraine umfasst, insbesondere angesichts der drastisch reduzierten Militärhilfe der USA unentbehrlich ist, damit die Ukraine Russlands Aggression wirksam Widerstand leisten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass sich das Tempo der Gebietsgewinne Russlands in der Ukraine im Jahr 2026 verlangsamt hat und die Ukraine im April 2026 Gebiete befreit hat, während Russland besonders hohe Verluste verzeichnete; ist davon überzeugt, dass die Ukraine obsiegen kann und muss und der Ausgang des Konflikts ungewiss ist; vertritt daher die Auffassung, dass eine dauerhafte und erweiterte militärische Unterstützung durch die EU entscheidende Auswirkungen auf dem Gefechtsfeld haben kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, entschlossener und schneller zu handeln und dabei auch die Lieferung und Finanzierung von Waffen und Munition an und für die Ukraine erheblich aufzustocken und zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert insbesondere Deutschland nachdrücklich auf, der Ukraine Langstreckenflugkörper des Typs Taurus zu liefern, und fordert die anderen Mitgliedstaaten auf, der Ukraine dringend zusätzliche Luftabwehrfähigkeiten zur Verfügung zu stellen, darunter auch Patriot-Systeme sowie Lenkflugkörper für die Systeme Patriot, SAMP/T, NASAMS, IRIS-T und Hawk;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die internationalen diplomatischen Bemühungen, den Krieg zu beenden, und zollt der Ukraine Anerkennung für ihre konstruktive Haltung; betont jedoch, dass den Friedensverhandlungen eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten vorausgehen muss; hebt hervor, dass ein etwaiger Frieden gerecht und dauerhaft sein muss und dass die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine dabei uneingeschränkt geachtet werden müssen; betont, dass ein etwaiges Friedensabkommen weder den strategischen Interessen der Ukraine und Europas schaden sollte noch der Ukraine durch dieses Abkommen Beschränkungen auferlegt werden sollten, was ihre Selbstverteidigungsfähigkeit und ihre nicht durch ein Veto Russlands eingeschränkte freie Wahl ihrer Sicherheitsbündnisse und politischen Bündnisse anbelangt; betont, dass ein solches Friedensabkommen darauf beruhen muss, dass die Grundsätze des Völkerrechts uneingeschränkt geachtet und die für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden sowie Russland für die in der Ukraine verursachten massiven Schäden Reparationszahlungen leistet; betont, dass es eine Verpflichtung Russlands enthalten sollte, seine hybride Kriegsführung gegen die EU und ihre Partner einschließlich der Ukraine sofort einzustellen, und dass es zudem die Rückkehr aller deportierten und unrechtmäßig verbrachten ukrainischen Kinder und aller inhaftierten ukrainischen Zivilisten sowie einen vollständigen Austausch der Kriegsgefangenen und der sterblichen Überreste gefallener Soldaten umfassen sollte; betont, dass ein solches Abkommen solide und glaubhafte Sicherheitsgarantien für die Ukraine vorsehen sollte, deren Wirkung nach dem formellen Ende des Kriegszustands Artikel 5 des Nordatlantikvertrags und Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union gleichkommt; nimmt zur Kenntnis, dass die Ukraine den EU-Beitritt als wichtige Sicherheitsgarantie betrachtet, insbesondere im Lichte von Artikel 42 Absatz 7 EUV;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bekräftigt, dass nur die Ukraine festlegen kann, welche Bedingungen eines Friedensabkommens für ihre Bevölkerung akzeptabel sind; beharrt darauf, dass nichts, was die Ukraine betrifft, ohne die Ukraine beschlossen werden sollte und nichts, was Europa betrifft, ohne Europa beschlossen werden sollte; bekräftigt, dass ein Abkommen, mit dem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beendet werden soll, beileibe nicht nur Russland und die Ukraine betrifft, sondern tiefgreifende Auswirkungen auf die europäische Sicherheitsordnung als Ganzes hat; betont, dass sich ein solches Abkommen nur unter Mitwirkung der EU und ihrer Mitgliedstaaten erreichen lässt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen hochrangigen europäischen Unterhändler zu ernennen und uneingeschränkt zu ermächtigen, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei diplomatischen Gesprächen mit einem genau festgelegten Mandat zu vertreten; fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und den Rat auf, in Abstimmung mit der Ukraine und in Absprache mit den Mitgliedstaaten ein Dokument mit strategischen Szenarien für die Architektur der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa nach Kriegsende auszuarbeiten, in dem die Lehren der Vergangenheit berücksichtigt werden und das potenzielle Parameter für die künftigen Beziehungen zu Russland nach Kriegsende enthält, unter anderem mit den Themen Sicherheit, Energie, Grenzen, Rechenschaft und Reparationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bedauert zutiefst, dass Russland bislang keinerlei Bereitschaft zu einem dauerhaften Frieden zeigt und seine diplomatischen Kontakte mit den Vereinigten Staaten nur im Rahmen einer Kampagne der psychologischen Kriegsführung pflegt, um die internationale Unterstützung für die Ukraine zu schwächen; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass der Druck auf Russland erhöht werden muss, und verurteilt, dass die Vereinigten Staaten beschlossen haben, ihre Sanktionen gegen Russland teilweise zu lockern, und prangert den Standpunkt der Vereinigten Staaten an, ihre Sicherheitsgarantien für die Ukraine vom Rückzug der Ukraine aus dem Donbas abhängig zu machen; weist erneut darauf hin, dass direkte Gespräche mit Russland ohne spürbaren Druck, der öffentliche Verzicht auf wichtige Druckmittel, die Verringerung der militärischen Unterstützung, die Weigerung der Einführung zusätzlicher Sanktionen und die Aufhebung bereits geltender Sanktionen, die Erpressung der Ukraine zwecks bevorzugter Berücksichtigung von Unternehmen aus den USA beim Wiederaufbau und beim Zugang zu natürlichen Ressourcen sowie der Versuch, die Ukraine zu territorialen Zugeständnissen und zum Verzicht auf ihr legitimes Recht zur Selbstverteidigung zu zwingen, allesamt Elemente diplomatischer Bemühungen darstellen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt die Erklärung der Staats- und Regierungsoberhäupter der G7 zur Ukraine vom Juni 2026, in der unter anderem zugesagt wird, a) den Umschwung auf dem Gefechtsfeld zu unterstützen und ihm einen stärkeren Impuls zu verleihen, indem beispielsweise geprüft wird, die Vorteile der Lizenzproduktion auch in der Ukraine zum Tragen kommen zu lassen, damit die Ukraine ihre militärische Produktion steigern kann, und b) den Druck auf Russlands Kriegswirtschaft zu erhöhen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alle Schritte zu unternehmen, die notwendig sind, um diesen Worten Taten folgen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>beharrt darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nebst Partnern und Verbündeten zu belastbaren und rechtlich bindenden Sicherheitsgarantien für die Ukraine beitragen, die durch bindende Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften, die systematische Koordinierung der Hilfe und das garantierte dauerhafte und langfristige Eintreten für die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und den Wiederaufbau der Ukraine verstärkt werden sollten, um Russland von einer etwaigen weiteren Aggression abzuschrecken; begrüßt die Schlussfolgerungen des Treffens der „Koalition der Willigen“ vom 6. Januar 2026 in Paris; begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine multinationale Sicherungstruppe für die Ukraine und fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, sorgfältig zu prüfen, wie sie eine solche Truppe am besten unterstützen können; begrüßt die Vereinbarung, politisch und rechtlich bindende Verpflichtungen zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit für den Fall eines künftigen bewaffneten Angriffs Russlands sowie einen klaren Rahmen für die Unterstützung der Ukraine festzulegen; bekräftigt seine Forderung, dass eine „Koalition der Willigen“ unter den EU-Mitgliedstaaten prüft, wie eine von Europa geführte und defensiv ausgerichtete integrierte Luftraumüberwachungszone eingerichtet werden könnte, in der bewaffnete Luftraumüberwachungseinsätze geflogen würden, womit ein Beitrag dazu geleistet würde, die Zivilbevölkerung in der Ukraine vor willkürlichen Angriffen auf die zivile Infrastruktur zu schützen, eine proaktive Verteidigung gegen Verletzungen des Luftraums der EU-Mitgliedstaaten durch Russland aufzubieten und durch eine Verlagerung des Kräftegleichgewichts daran mitzuwirken, Russland an den Verhandlungstisch zu zwingen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert – da mehr Druck auf Russland ausgeübt werden muss – verstärkte, umfangreichere und strukturelle Sanktionen gegen Russland und seine Verbündeten, um dem Land die Ressourcen zu entziehen, die es für die Finanzierung seiner Militärmaschinerie und zur Fortsetzung seiner Aggression gegen die Ukraine braucht, wobei zu diesen Sanktionen auch gezielte personenbezogene Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt der EU) gegen diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zählen sollten; fordert, dass die Sanktionslisten stärker an die Listen gleichgesinnter Partner angeglichen werden; fordert nachdrücklich mehr Verwaltungskapazitäten und finanzielle Ressourcen, um die Ausgestaltung, Umsetzung und Durchsetzung von EU-Sanktionen zu verbessern; besteht darauf, dass die Sanktionen erst aufgehoben werden, wenn ein Friedensabkommen ausgehandelt ist und dauerhaft umgesetzt wird; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Problem der Umgehung von Sanktionen systematisch anzugehen; hebt hervor, dass sich die Sanktionen eindeutig auf Russlands Wirtschaft auswirken, weist jedoch erneut darauf hin, dass die Sanktionsregelung ausgeweitet und strikter durchgesetzt werden muss, damit die erforderliche Wirkung – die Beschneidung der Mittel Russlands für seinen Angriffskrieg – erzielt wird; fordert daher, dass die Sanktionen gegen die wichtigsten Einnahmequellen Russlands verschärft und ausgeweitet werden, unter anderem gegen den Energie-, Rohstoff-, Finanz- und Verkehrssektor; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, nach Abstimmung untereinander darauf hinzuarbeiten, dass der Handel und kommerzielle Aktivitäten mit Russland und Belarus – insbesondere mit Gütern und Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck – verboten werden, sowie die Durchfuhr von Waren durch das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten zu untersagen; fordert, dass die Einfuhr von Stahlerzeugnissen aus Russland und die Ausfuhr von Aluminiumoxid nach Russland vollständig verboten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert, dass die Anstrengungen intensiviert werden, mit denen der Betrieb der Schattenflotte Russlands unterbunden werden soll, zumal deren Schiffe ein erhebliches und immer größeres Risiko für die Seeverkehrssicherheit und die Umwelt darstellen, insbesondere in der strategisch bedeutsamen Ostsee; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Behörden der Mitgliedstaaten, die Ostseeanrainer sind, enger zusammenarbeiten, damit der Betrieb der Schattenflotte tatsächlich eingestellt wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die EU-Rechtsvorschriften strikt einzuhalten und sämtliche Einfuhren von Flüssigerdgas und Erdgas aus Russland zu beenden, da mit den entsprechenden Erlösen ein stetiger Beitrag zu Russlands Kriegsmaschinerie geleistet und die Wirksamkeit der EU-Sanktionen und der Unterstützung für die Ukraine geschwächt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>missbilligt die harten Entscheidungen des Internationalen Olympischen Komitees und des Internationalen Paralympischen Komitees in Bezug auf das Recht ukrainischer Athleten auf freie Meinungsäußerung während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo sowie die Entscheidung des Internationalen Schwimmverbands, die Sanktionen gegen Athleten aus Russland und Belarus aufzuheben, und die Entscheidung der Biennale von Venedig, Künstlern aus Russland die Teilnahme wieder zu genehmigen; weist nachdrücklich darauf hin, dass das russländische und das belarussische Regime über Sport und Kultur aktiv Staatspropaganda verbreiten und das Bild verfälschen, das sich die Welt von den Tätern – also denjenigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen haben – macht; bekundet den ukrainischen Sportlern, die diskriminiert wurden, seine Solidarität und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, für die uneingeschränkte Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts bei Sportwettkämpfen zu sorgen; fordert, dass Sportlern und Künstlern aus Russland, die sich nicht vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine distanzieren, keine EU-Visa ausgestellt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>II.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Langfristige finanzielle Unterstützung für die Ukraine und Kriegsreparationen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>zollt der Kommission Anerkennung dafür, dass sie im Januar 2026 bekannt gegeben hat, sie werde im Zweijahreszeitraum 2026-2027 insgesamt 90 Mrd. EUR an kritischer Unterstützung für den Haushalts- und Militärbedarf der Ukraine bereitstellen, und begrüßt, dass die Regelung, die in dem Paket in Artikel 13 Absatz 5 der vorgeschlagenen Verordnung zur Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 14. Januar 2026 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 (COM(2026)0020).</FIELD></FOOTNOTE> als Ausnahmeregelung niedergelegt ist, die notwendige Flexibilität bietet; begrüßt, dass der Rat die Blockade überwunden hat, derentwegen das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine nicht umgesetzt werden konnte, und dass die Blockade des Unterstützungsfonds für die Ukraine im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität aufgehoben wurde; fordert die Regierungen Ungarns, der Slowakei und Tschechiens auf, ihre diesbezügliche Inanspruchnahme einer Opt-out-Regelung zu überdenken und sich an den Sicherheiten für das Darlehen zu beteiligen; begrüßt, dass der Ukraine im Rahmen des Ukraine-Unterstützungsdarlehens am 25. Juni 2026 die erste Tranche in Höhe von 3,2 Mrd. EUR ausgezahlt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen breiter angelegten, langfristigen und strategischen Ansatz zur Unterstützung der Ukraine zu verfolgen, der über Ad-hoc-Unterstützungsmaßnahmen hinausgeht; betont, dass eine strukturierte und mehrdimensionale EU-Strategie erforderlich ist, in der dauerhafte Unterstützung für das Militär, die Wirtschaft und die Industrie miteinander kombiniert werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass die europäischen Rüstungsproduktionskapazitäten erheblich ausgebaut und koordinierte, europaweite Beschaffungsmechanismen eingerichtet werden, damit die Ukraine rechtzeitig und in hinreichender Menge mit Munition und Ausrüstung beliefert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bekräftigt seine feste Überzeugung, dass Russland für die in der Ukraine angerichteten massiven Schäden aufkommen muss; unterstreicht, dass ein planbarer mehrjähriger Finanzrahmen für die Ukraine benötigt wird, mit dem dazu beigetragen wird, dass die Ukraine ihre Wiederaufbau- und Verteidigungskosten auch während der laufenden Aggression Russlands ohne Jahr für Jahr wiederkehrende Ungewissheit decken kann; bedauert, dass die Kommission und der Rat keine Einigung über den Vorschlag der Kommission für ein Reparationsdarlehen<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 3. Dezember 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Reparationsdarlehens für die Ukraine und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine (COM(2025)3502).</FIELD></FOOTNOTE> unter Verwendung der liquiden Mittel der staatlichen Vermögenswerte Russlands erzielt haben, und begrüßt die Forderungen des Rates an die Kommission, die Arbeit an den technischen und rechtlichen Aspekten der Instrumente fortzusetzen, mit denen ein Reparationsdarlehen auf der Grundlage der liquiden Mittel der immobilisierten Vermögenswerte Russlands eingerichtet wird, um die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren und ihr Reparationszahlungen zu leisten; bekräftigt, dass diese immobilisierten Vermögenswerte einer speziellen Zweckgesellschaft übertragen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass eine Einigung über das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine erzielt wurde, und fordert nachdrücklich, es rasch zu ratifizieren; begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Verfahren einzuleiten, das notwendig ist, damit die EU Gründungsmitglied des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine werden kann, als Schritt, mit dem zum einen dafür gesorgt wird, dass die Verantwortlichen für das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft gezogen werden können, und zum anderen die Bemühungen der internationalen Gerichtsbarkeit unterstützt werden; fordert, dass die EU die Beweiserhebung und -sicherung in Bezug auf die Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine stärker unterstützt und dazu auch die finanzielle, technische und forensische Hilfe für die Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden der Ukraine mit Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen erheblich aufstockt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>III.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Engagement für den EU-Beitritt und in den Beitrittsverhandlungen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt nachdrücklich, dass die Ukraine ununterbrochen mit großem Einsatz daran arbeitet, die Anforderungen an die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen, und dass es ihr gelingt, Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt zu erzielen; betont, dass die Leistung der Ukraine stets vor dem Hintergrund betrachtet werden muss, dass Russland seinen Angriffskrieg fortsetzt und der Krieg sich nachteilig auf die demokratischen Prozesse und die öffentliche Verwaltung der Ukraine auswirkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>bekräftigt, dass man im Erweiterungsprozess der EU zwar strikt auf Verdienste und objektive Bewertungen sowie auf die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Erweiterungsrahmens abstellen muss, die Erweiterung aber eine für beide Seiten vorteilhafte geostrategische Investition in Frieden, Stabilität und Sicherheit in Europa ist und auch eine moralische Verpflichtung verkörpert; betont daher, dass die Zukunft der Ukraine in der EU liegt, und stuft die Integration der Ukraine in europäische Strukturen als strategische Priorität der EU ein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine das Nationale Programm zur Anpassung der Rechtsvorschriften der Ukraine an das Recht der Europäischen Union als wichtiges Instrument für eine strukturierte und transparente Planung der Rechtsangleichung mit einem ambitionierten Zeitplan für den Abschluss aller erforderlichen Schritte angenommen hat, damit die Bezugswerte spätestens Ende 2027 erreicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt, dass das Screening für alle Cluster abgeschlossen ist, und nimmt die Bewertungen der Kommission und des Rates zur Kenntnis, wonach die Ukraine erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Eröffnung von Verhandlungsclustern erzielt hat; begrüßt, dass der Europäische Rat im März 2026 den Rat aufgefordert hat, unverzüglich alle Verhandlungscluster zu eröffnen, und fordert den Rat auf, im Nachgang der einschlägigen Entscheidung umgehend zu handeln und mit dem Cluster „Wesentliche Elemente“ zu beginnen; begrüßt, dass die Kommission und der zyprische Ratsvorsitz inzwischen beschlossen haben, die Verhandlungen auf fachlicher Ebene fortzusetzen und so die künftige Eröffnung von Verhandlungen vorzubereiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert alle Mitgliedstaaten und insbesondere die neue Regierung Ungarns nachdrücklich auf, kein Veto mehr gegen die Eröffnung von Verhandlungsclustern einzulegen und die Aussicht der Ukraine auf eine EU-Mitgliedschaft nicht länger für innenpolitische Zwecke und in politischen Kampagnen zu nutzen; begrüßt, dass Cluster 1 („Wesentliche Elemente“) der Beitrittsverhandlungen eröffnet wurde, und erwartet, dass auch die anderen Cluster eröffnet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist sich bewusst, dass sich der mögliche EU-Beitritt der Ukraine erheblich auf den Haushalt auswirken wird; betont jedoch, dass die Kosten des Wiederaufbaus voraussichtlich mehrheitlich aus anderen Quellen als dem EU-Haushalt gedeckt werden, wofür zusätzlich zu den enormen Anstrengungen, die die Ukraine selbst unternehmen muss, Beiträge von internationalen Finanzinstitutionen, privaten Investoren und Partnerländern erforderlich sind; erachtet es als überaus wichtig, die Unterstützung der Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten und der Ukraine für den Erweiterungsprozess und den Beitritt der Ukraine zu erhalten und weiter zu stärken, und dass hierfür eine maßgeschneiderte, faktengestützte Kommunikation auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten erforderlich ist, auch darüber, wie man auf berechtigte Bedenken eingeht, die hinsichtlich der Auswirkungen auf bestimmte Wirtschaftszweige und Politikbereiche der EU wie die Gemeinsame Agrarpolitik geäußert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine möglichst innovative Denkweise an den Tag zu legen, damit die Diskussionen über die EU-Mitgliedschaft der Ukraine nicht zu einem Negativfaktor in Friedensgesprächen, für andere Bewerberländer oder in der Innenpolitik der Ukraine werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv und konstruktiv an der Erörterung von Vorschlägen zu beteiligen, mit denen die Integration der Ukraine in europäische Strukturen vorangebracht werden soll, und dabei die strategischen Interessen der EU zum Ausdruck zu bringen, der Dynamik in den Bewerberländern Rechnung zu tragen, die Versuche Russlands zur Zersetzung der öffentlichen Unterstützung für die EU-Erweiterung und den EU-Beitritt nicht außer Acht zu lassen und die künftige Sicherheit der Ukraine und Europas zu stärken; fordert erneut, die Handlungsfähigkeit der EU durch die Vereinfachung der Entscheidungsprozesse zu verbessern, etwa durch die Einführung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den Zwischenschritten des Erweiterungsprozesses bei Entscheidungen über die Eröffnung und den Abschluss einzelner Verhandlungscluster und -kapitel, wobei die Verträge vollumfänglich einzuhalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist erneut auf seinen zuvor angenommenen Standpunkt zum Massaker von Wolhynien hin; bedauert die jüngste unnötige und unprovozierte Eskalation durch Präsident Wolodymyr Selenskyj, als er eine Elite-Militäreinheit der Streitkräfte der Ukraine nach den Helden der Ukrainischen Aufständischen Armee (Ukrajinska powstanska armija, UPA) benannte; bedauert, dass er dabei die Empfindlichkeiten und das Leid Polens im Zusammenhang mit den laut Schätzungen mehreren Zehntausend Opfern der UPA und ihren Angehörigen ausblendete, zumal Polen den Kampf der Ukraine gegen die Aggression Russlands unerschütterlich unterstützt; vertritt die Auffassung, dass diese Entscheidung den nachbarschaftlichen Beziehungen schadet und früheren Bemühungen zuwiderläuft, ungelöste und schmerzhafte Aspekte der bilateralen historischen Beziehungen im Geiste einer echten und aufrichtigen Aussöhnung anzugehen, und nicht im Einklang mit den europäischen Werten steht; fordert eine Deeskalation und erneute Aussöhnungsbemühungen in gutem Glauben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die kooperative und zukunftsgerichtete Politik der Ukraine gegenüber den Nachbarländern, die auch die Beilegung bilateraler Streitigkeiten und den Dialog über die Geschichte umfasst, zu Fortschritten im Beitrittsprozess beiträgt, und unterstreicht, dass der Beitrittsprozess nicht missbräuchlich dazu herangezogen werden sollte, die Ukraine bei ihren auf Verdienste gestützten Fortschritten auf dem Weg in die EU zu behindern oder die breiter gefassten strategischen Interessen der EU in den Hintergrund zu drängen, und dass solche Fragen vielmehr im offenen Dialog und durch echte Zusammenarbeit angegangen werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>IV.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Demokratie und demokratische Institutionen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>würdigt die außerordentlichen Anstrengungen der Ukraine, die demokratischen Organe auch während des Krieges zu stärken; ist jedoch besorgt darüber, dass sich die Beziehungen zwischen der Legislative und der Exekutive unlängst verschlechtert haben; fordert alle Interessenträger nachdrücklich auf, die produktiven Beziehungen zwischen der Regierung und der Werchowna Rada wiederherzustellen, fordert alle politischen Akteure in der Ukraine – insbesondere diejenigen, die derzeit an der Macht sind – auf, die politische Geschlossenheit zu pflegen und für eine kohärente, inklusive Politikgestaltung einzutreten, und fordert die politischen Kräfte der Ukraine nachdrücklich auf, sich bei der Verteidigung des Landes und auf seinem Weg zur Integration in die EU nicht spalten zu lassen; fordert insbesondere die staatlichen Stellen der Ukraine auf, im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen und Werten, die die Ukrainer so entschlossen und tapfer verteidigen, den Grundsatz der Gewaltenteilung, den Pluralismus und die Inklusion in einem Mehrparteiensystem aufrechtzuerhalten, den Zuständigkeiten und Rechten der lokalen Gebietskörperschaften und der Organe der kommunalen Selbstverwaltung gebührend Rechnung zu tragen und die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten, beispielsweise den Medienpluralismus, zu achten; fordert die Organe der EU auf, ihre Zusammenarbeit mit der Werchowna Rada zu vertiefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>bekräftigt, dass die interne politische Geschlossenheit als Grundpfeiler der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Ukraine gegen die fortgesetzte Aggression durch die Russische Föderation von überragender Bedeutung ist; bekräftigt zudem, dass der parlamentarische Pluralismus als Eckpfeiler der demokratischen Staatsführung erhalten bleiben muss; unterstreicht, dass eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit zwischen allen in der Werchowna Rada vertretenen parlamentarischen politischen Kräften erforderlich ist, um die Widerstandsfähigkeit in Politik, Militär, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken sowie die Umsetzung der EU-Beitrittskriterien voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bekräftigt, dass die Werchowna Rada bei der zeitnahen Annahme der Reformen eine entscheidende Funktion hat; erachtet es als sehr wichtig, die institutionelle Rolle der Werchowna Rada zu achten und zu stärken, und unterstützt die laufenden Reformbemühungen zur Stärkung der legislativen Kapazitäten, der Kontrolle der Exekutive und der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit; ist besorgt über die Verzögerungen bei der Annahme der einschlägigen Gesetze und fordert die Werchowna Rada und ihre Mitglieder auf, ein beschleunigtes Verfahren für ihre rasche Annahme einzuführen, dabei aber die parlamentarische Kontrolle von Gesetzgebungsvorschlägen uneingeschränkt beizubehalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Regierung der Ukraine und die Opposition nachdrücklich auf, konkret nach Mitteln und praktischen Möglichkeiten – auch durch Sondierung neuer Ansätze für eine breit angelegte politische Zusammenarbeit – zu suchen, um europäische Reformen auf dem Weg der Ukraine zur EU-Mitgliedschaft gemeinsam voranzutreiben; bekräftigt seine Besorgnis über Beschränkungen für Auslandsreisen von Mitgliedern der Werchowna Rada der Ukraine und wiederholt seine Empfehlung, die Beschränkungen für mandatsbezogene und politische Auslandsreisen von Parlamentsmitgliedern aufzuheben; empfiehlt, die Rechtsetzungskapazitäten der Werchowna Rada zu stärken, um die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und der Praxis entgegenzuwirken, mehrere parallele Gesetzesentwürfe von mangelhafter Qualität zu demselben Thema einzubringen („Vorschlagsschwemme“);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt, dass sich die Ukraine weiter an der Östlichen Partnerschaft und der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST beteiligt; begrüßt, dass Oppositionsmitglieder der Werchowna Rada an ihren Sitzungen teilnehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>hebt hervor, dass eine konstruktive politische Kultur und eine vertrauensgestützte Zusammenarbeit der Parteien in der Ukraine gefördert werden müssen; stellt fest, dass sich Parlamentarier aus der Ukraine aktiv in den Jean-Monnet-Dialog für Frieden und Demokratie mit der Werchowna Rada der Ukraine einbringen, der im Oktober 2016 erstmals stattfand und in diesem Jahr in sein zehntes Jahr geht; würdigt dieses Format als auf Dauer angelegtes und konstruktives Instrument des parteiübergreifenden Dialogs, das die Führung und alle Fraktionen und Gruppen der Werchowna Rada dabei unterstützt, einen Konsens über institutionelle Reformen zu erzielen; fordert die Werchowna Rada auf, eine weitere Runde einzuberufen, um die für den Beitrittsprozess der Ukraine erforderlichen Reformen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>würdigt die außerordentlichen Anstrengungen der Ukraine im Hinblick auf die Vorbereitung demokratischer Wahlen, die abgehalten werden sollen, sobald das Kriegsrecht aufgehoben ist, und besteht darauf, dass ausreichend Zeit vorgesehen wird, um die für eine Abhaltung freier und fairer Wahlen erforderlichen Standards und Bedingungen zu erfüllen; weist erneut darauf hin, dass nach weithin anerkannten demokratischen Grundsätzen und gemäß der Verfassung der Ukraine in Kriegszeiten und unter dem Kriegsrecht keine Wahlen durchgeführt werden dürfen und dass für die Abhaltung von Wahlen ein sicheres Umfeld gegeben sein und hinlänglich viel Zeit für deren Vorbereitung und den Zugriff auf Informationen vorgesehen werden muss, damit die internationalen Standards eingehalten werden können; hält daher den Druck der US-Regierung auf die Ukraine, noch während des Angriffskriegs Russlands und unter dem Kriegsrecht Wahlen abzuhalten, für unangemessen und ist der Ansicht, dass dieses Ansinnen nicht dem Zweck der demokratischen Legitimität dient;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>würdigt die wichtige Arbeit, die von den von der Werchowna Rada eingesetzten Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung von Wahlgesetzen für die ersten Wahlen nach dem Krieg geleistet wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der Ukraine Unterstützung bei der Reform ihres Wahlrechts zu leisten, etwa im Hinblick auf die Beseitigung von Hindernissen für die Teilnahme von Vertriebenen an Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, und Finanzhilfe bereitzustellen, insbesondere für die Organisation der Stimmabgabe außerhalb der Ukraine; empfiehlt der Europäischen Union, eine langfristige internationale Wahlbeobachtungsmission vorzubereiten und uneingeschränkt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Russland seinen Angriffskrieg auch in der Infosphäre führt, und verurteilt aufs Schärfste die Versuche Russlands, den Institutionen der Ukraine ihre Legitimität abzusprechen; unterstreicht, dass Russland mit seiner kognitiven Kriegsführung die Unterstützung für die Ukraine in europäischen Demokratien ins Visier nimmt und zu diesem Zweck auch Parteien verschiedener Couleur unterstützt; besteht daher darauf, dass die Ukraine zur Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung in den Zeiten, zu denen nach dem Krieg Wahlen anberaumt sind, Unterstützung von der EU erhält, ähnlich wie die Republik Moldau, und fordert die Ukraine und die EU nachdrücklich auf, ihre Kräfte zu diesem Zweck zu bündeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt, dass die Sitzungen der Werchowna Rada wieder im Fernsehen übertragen werden, wodurch die demokratische Legitimität der Ukraine gestärkt wird; stellt fest, dass die Aufrechterhaltung pluralistischer Medien unter Kriegsbedingungen mit Herausforderungen verbunden ist; betont, dass etwaige Beschränkungen, die unter diesen außergewöhnlichen Umständen eingeführt werden, nicht auf Dauer angelegt sind und regelmäßig überprüft und angepasst werden sollten, sofern es angemessen und machbar ist, um der sich wandelnden Situation Rechnung zu tragen; hebt hervor, dass die Fortdauer des Krieges keine implizite Begründung für die zeitlich unbegrenzte Aufrechterhaltung der Beschränkungen ist und dass diese Maßnahmen im Zuge der Stärkung der Resilienz der Ukraine schrittweise gelockert werden sollten, wobei nur unbedingt notwendige und mit Blick auf die nationale Sicherheit verhältnismäßige Maßnahmen beibehalten werden sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>V.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechtsstaatlichkeit und Justizreformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>begrüßt, dass der 10-Punkte-Plan für die Reformprioritäten (der sogenannte Kos-Katschka-Plan) angenommen wurde, der im Dezember 2025 zwischen der EU und der Ukraine als wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, zu Fortschritten bei der Justizreform und zur Intensivierung der Korruptionsbekämpfungsanstrengungen vereinbart wurde; begrüßt die laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Kos-Katschka-Plans, mit denen so bald wie möglich konkrete Ergebnisse erzielt werden sollen, indem wichtige Reformen nicht nur diskutiert und in Arbeitsgruppen erörtert, sondern auch umgesetzt werden; betont, dass der Stand der Umsetzung des Plans, der von einem Zusammenschluss von Denkfabriken in der Ukraine gemessen wurde und Mitte 2026 bei etwa 15 % lag, als unbefriedigend für die Ukraine angesehen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>unterstreicht, dass eine rechtzeitige und vollständige Umsetzung wichtig ist, unter anderem durch klar festgelegte Etappenziele, messbare Indikatoren und wirksame Überwachungsmechanismen; ist besorgt darüber, dass in bestimmten vorrangigen Bereichen nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, und fordert die staatlichen Stellen der Ukraine nachdrücklich auf, die Umsetzung nach Maßgabe klarer Richtwerte und durch stetiges politisches Engagement zu beschleunigen, da eine rechtzeitige, glaubhafte und wirksame Umsetzung unentbehrlich ist, um die Widerstandsfähigkeit der Demokratie in der Ukraine zu stärken und den EU-Beitrittsprozess des Landes voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt, dass die Leitinitiative Ukraine2EU, die von der EU, Litauen und Dänemark angeregt wurde und der sich Schweden, Irland und Polen später angeschlossen haben, ins Leben gerufen wurde und den staatlichen Institutionen der Ukraine gezielte Unterstützung bei der Abarbeitung der Schritte zur Vollendung des EU-Beitrittsprozesses und zur Vorbereitung der EU-Mitgliedschaft bietet; erachtet derlei Projekte der fachlichen Unterstützung als sehr wichtig und fordert, dass sie kontinuierlich unterstützt werden und mehr Mitgliedstaaten einbezogen werden; zollt auch den Organisationen der Zivilgesellschaft große Anerkennung für Bemühungen, die Umsetzung zu überwachen und weitere Reformfortschritte zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung Fortschritte erzielt, und würdigt, dass diese Fortschritte unter dem außergewöhnlichen Druck des Krieges erzielt werden; fordert, dass in diesen kritischen Bereichen schneller dauerhafte Fortschritte erzielt werden, da ein starker Rechtsstaat Transparenz und Rechenschaftspflicht beim Wiederaufbau und bei der Erholung der Wirtschaft ermöglicht und sich dadurch das Investitionsklima verbessert und das Vertrauen der internationalen Partner steigt; begrüßt, dass der im Mai 2025 angenommene Fahrplan für die Rechtsstaatlichkeit umgesetzt wird, und betont, dass diese Fortschritte unmittelbar mit der Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die staatlichen Institutionen zusammenhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>ist nach wie vor besorgt darüber, dass es nicht gelungen ist, Richter an das Verfassungsgericht der Ukraine zu berufen, die eine internationale Überprüfung durchlaufen haben; fordert die Werchowna Rada auf, das Gesetz über das Verfassungsgericht nach Maßgabe der Stellungnahmen der Venedig-Kommission anzunehmen und so sicherzustellen, dass das Auswahlverfahren transparent und unter Beteiligung internationaler Sachverständiger abläuft und für Ernennungen eine Zweidrittelmehrheit der Werchowna Rada erforderlich ist; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, das verfügbare internationale Fachwissen und die verfügbare internationale Unterstützung bei der Reform der Justiz in Anspruch zu nehmen, räumt jedoch ein, dass für institutionelle Verbesserungen breiter angelegte Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und zur Stärkung der Unabhängigkeit umgesetzt werden müssen; fordert, dass Fortschritte bei der umfassenden Reform der Nationalen Anwaltskammer der Ukraine erzielt werden, zumal es sich hierbei um eine vorrangige Aufgabe für 2026 handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Ukraine nachdrücklich auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Professionalität und Integrität von Amtsträgern in der Justiz sicherzustellen; betont, dass transparente Ernennungen in der Justiz und wirksame Ermittlungen und Sanktionen bei Korruptionsdelikten auf allen Ebenen erforderlich sind; fordert die Ukraine auf, das Verfahren für die Auswahl und Entlassung des Generalstaatsanwalts zu reformieren und die Möglichkeiten des Generalstaatsanwalts einzuschränken, auf einzelne Fälle unbillig Einfluss zu nehmen, etwa indem fortan Fälle automatisch zugewiesen werden und der Zugang zu Fallakten beschränkt wird; fordert die Justiz auf, weiter in neue Technologien zu investieren, um den Personalmangel und die hohe Arbeitsbelastung besser bewältigen zu können; würdigt, dass die Justiz ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen fortführt und die Zivilgesellschaft der Ukraine die Umsetzung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit überwacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert, dass der Sicherheitsdienst der Ukraine (Sluschba bespeky Ukrajiny, SBU) und das Staatliche Ermittlungsbüro (Derschawne Bjuro Rossliduwan, DBR) auf der Grundlage der am 2. Januar 2026 bekannt gegebenen Initiative von Präsident Selenskyj reformiert werden, insbesondere im Hinblick darauf, den SBU auf Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und andere Quellen von Sicherheitsbedrohungen auszurichten sowie das Potenzial für Machtmissbrauch zu begrenzen und die Menschenrechte zu wahren; würdigt die Anstrengungen, die im Hinblick auf Reformen dieser Institutionen in Kriegszeiten unternommen wurden; bedauert jedoch, dass der Gesetzentwurf zur Reform des DBR Stand Ende April 2026 noch nicht im Plenum der Werchowna Rada angenommen worden ist; zollt der EU-Beratungsmission für die Ukraine Anerkennung für ihre wichtige Arbeit im Hinblick auf die Integration in europäische Strukturen, beispielsweise bei der Reform des Sicherheitssektors, mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit und bei der Rechenschaftspflicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert, dass die Strafprozessordnung und die damit verbundenen Rechtsvorschriften überarbeitet werden, damit die Justiz zügige und hochwertige Arbeit leisten kann, wozu insbesondere die Bestimmungen über die automatische Einstellung von Ermittlungen nach Ablauf der Frist für vorgerichtliche Ermittlungen und über verkürzte Ermittlungsfristen zu überarbeiten sind, da durch die derzeitigen Bestimmungen wirksame Ermittlungen in komplexen Strafsachen, auch in Korruptionsfällen auf hoher Ebene, gefährdet werden; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine zudem nachdrücklich auf, gegen bestimmte Praktiken im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft vorzugehen und sich mit Verstößen gegen Verfahrensrechte zu befassen; spricht sich für mehr Transparenz beim Zugang zu öffentlichen Dokumenten aus, räumt aber gleichzeitig ein, dass diesbezüglich in Kriegszeiten Anforderungen an die Sicherheit bestehen; begrüßt, dass ein neues Gesetz über Lobbytätigkeit eingeführt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen der Ukraine nachdrücklich auf, davon abzusehen, politisch motivierte Gerichtsverfahren zu betreiben und persönliche Sanktionen gegen Vertreter der Oppositionsparteien und Leiter zivilgesellschaftlicher Organisationen zu verhängen; betont, dass solche Praktiken die Gefahr bergen, demokratische Standards aufzuweichen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu schwächen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, die Missachtung allgemein anerkannter europäischer und internationaler Standards der parlamentarischen Unabhängigkeit – zu denen etwa das freie Mandat, die Gewaltenteilung und der Grundsatz der Rechtssicherheit zählen – aus den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu streichen, soweit Mitglieder der Werchowna Rada irrtümlich mit Beamten gleichgesetzt werden; betont, dass die Mitglieder der Werchowna Rada ein repräsentatives Mandat ausüben und keiner Verwaltungshierarchie angehören, nicht für ein Amt ernannt werden, keine offiziellen Aufgaben wahrnehmen und daher in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht als Beamte definiert werden dürfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>VI.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Korruptionsbekämpfung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt, dass die spezialisierten Korruptionsbekämpfungsstellen Fortschritte bei der Aufdeckung und Strafverfolgung in Fällen erzielt haben, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, und streicht mit höchster Anerkennung heraus, dass Regelungen für Hinweisgeber in die Praxis umgesetzt wurden; hebt hervor, dass an den jüngsten aufgedeckten Korruptionsfällen auf hoher Ebene deutlich wird, dass sowohl der Kampf gegen die Korruption fortgesetzt werden muss als auch die diesbezüglichen Bemühungen erfolgreich sind; stellt fest, dass die Ukraine bei der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen bemerkenswerte Erfolge erzielt hat; betont, dass es auch künftig sehr wichtig bleibt, eine solide und beständige Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, der Strafverfolgung und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene vorweisen zu können; gibt warnend zu bedenken, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit stark sänke und die Ukraine in erheblichem Ausmaß Gefahr liefe, vom Weg zur Integration in europäische Strukturen abzukommen, wenn es bei den Reformen zur Korruptionsbekämpfung zu Rückschritten käme;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt, dass das Nationale Amt für Korruptionsbekämpfung der Ukraine (Nazionalne Antikorupcijne Bjuro Ukrajiny, NABU) und die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (Spezialisowana antikorupzijna prokuratura, SAP) zahlreiche neue Mitarbeiter eingestellt haben; begrüßt ferner, dass die Entwicklungsstrategie des NABU gebilligt und die Arbeit an der Strategie der SAP für die institutionelle Weiterentwicklung aufgenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>hebt hervor, dass Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung wie das NABU sehr wichtige Arbeit leisten und die Zivilgesellschaft ihre Anstrengungen darauf richtet, dass die Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung gewahrt wird und diese Einrichtungen ihre Effizienz steigern; begrüßt, dass die internationalen Mitglieder der Auswahlkommission für die SAP ernannt wurden, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Ethikprobleme, die im Zusammenhang mit einem der ukrainischen Mitglieder zur Sprache gebracht wurden; begrüßt, dass der Öffentliche Rat internationaler Sachverständiger und die Hohe Qualifikationskommission für Richter im Rahmen eines strengen, unabhängigen, inklusiven und transparenten Verfahrens für die Besetzung der Stellen am Obersten Antikorruptionsgericht der Ukraine bei den Auswahlgesprächen mit den Bewerbern wesentliche Fortschritte erzielt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>besteht darauf, dass die staatlichen Stellen der Ukraine die institutionelle und operative Unabhängigkeit des NABU und der SAP gewährleisten; prangert an, dass die Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung Gegenstand politischer Einflussnahme sind und instrumentalisiert und eingeschüchtert werden, etwa durch ungerechtfertigte Kontrollen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder operative Einschränkungen, und fordert, dass dem unangemessenen Druck, den die Sicherheits- und Nachrichtendienste – so auch der SBU – ausüben, sofort ein Ende gesetzt wird; betont, dass der Schutz des NABU und der SAP eine Grundvoraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit, den EU-Beitrittsprozess der Ukraine und die verlässliche Inanspruchnahme internationaler Unterstützung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>bekräftigt, dass die Nationale Agentur für Korruptionsprävention ihre Verfahren zur Überprüfung von Vermögenserklärungen verbessern und ihre Bemühungen auf hohe Amtsträger in Bereichen richten muss, in denen ein hohes Risiko festgestellt wurde; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, die Reform der Agentur für die Einziehung und Verwaltung von Vermögenswerten mitsamt den notwendigen Durchführungsbestimmungen vollständig umzusetzen; bedauert, dass die Strafverfolgungsorgane – abgesehen von den spezialisierten Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung – ihre Bilanz im Bereich Korruptionsbekämpfung kaum verbessert haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt die Mitgliedschaft der Ukraine in der Arbeitsgruppe „Bestechung“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als positiven Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft und als weitere Bestätigung des Engagements der Ukraine für internationale Standards im Bereich Transparenz und gute Regierungsführung; nimmt zur Kenntnis, dass die Ukraine Fortschritte bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Formen von Bestechung erzielt hat, bei denen internationale Transaktionen getätigt werden, wertet diese Fortschritte als Ausdruck der Integration des Landes in die globale Gemeinschaft verantwortungsbewusster Wirtschaftsakteure und legt der Ukraine nahe, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um diese Fortschritte zu verstetigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>bekräftigt, dass es wichtig ist, die organisierte Kriminalität unaufhörlich zu bekämpfen; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um Betrug und Online-Betrug noch stärker zu bekämpfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>VII.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grundfreiheiten und Menschenrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>würdigt, dass sich die Ukraine – obgleich Russland seine Aggression fortsetzt – der Wahrung der Grundrechte verpflichtet sieht, und zollt der Ukraine insbesondere Anerkennung für den Aktionsplan für nationale Minderheiten; legt der Ukraine nahe, nach Maßgabe der europäischen Standards und gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission einen strukturierten und konstruktiven Dialog mit den benachbarten Mitgliedstaaten über die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten aufrechtzuerhalten; begrüßt, dass die staatlichen Stellen der Ukraine Anstrengungen zur Reform des Bildungssystems unternommen haben, und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Bestimmungen des Bildungsgesetzes, die 2027 in Kraft treten, nicht dazu führen, dass das Recht der rumänischen Minderheit auf Bildung in ihrer Muttersprache beeinträchtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Ukraine auf, weiter für die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Medien einzutreten; fordert die Ukraine auf, dafür zu sorgen, dass die durch das Kriegsrecht bedingten Einschränkungen auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben und verhältnismäßig sind; fordert, dass in Fällen von Einschüchterung und unmittelbarer Drangsalierung sowie bei mittelbaren Formen von Druck auf Journalisten und Medien zügige, unabhängige und wirksame Ermittlungen durchgeführt werden; weist darauf hin, dass eine angemessene Finanzierung entscheidend ist, wenn es gilt, die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wahren, damit er seinen im ukrainischen Recht verankerten Aufgaben nachkommen kann, und fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, dafür Sorge zu tragen, dass in den von öffentlich finanzierten Medien produzierten Inhalten der politische und gesellschaftliche Pluralismus der Ukraine zum Ausdruck kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert, dass nach Maßgabe der Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des Assoziierungsabkommens und des EU-Beitrittsprozesses der Entwurf des Gesetzes Nr. 13597 angenommen wird, mit dem der rechtliche Schutz vor Diskriminierung, Hassverbrechen und Hetze wegen der Rasse, der Hautfarbe, der politischen oder religiösen Überzeugung oder anderer Weltanschauungen, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, der Nationalität, der ethnischen, sozialen oder ausländischen Herkunft, des Alters, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, des Familienstands und der Vermögensverhältnisse, der familiären Rechte und Pflichten, des Wohnorts, der Sprache, der Beschäftigung oder wegen anderer Gründe gestärkt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>begrüßt die laufenden Bemühungen der Ukraine zur Modernisierung ihrer Rechtsvorschriften im Zivilrecht; erachtet es als sehr wichtig, sicherzustellen, dass alle einschlägigen Reformen in vollem Einklang mit den EU-Standards in Bezug auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung stehen, auch beim Schutz der Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Personen; begrüßt das unlängst ergangene Urteil des Obersten Gerichtshofs der Ukraine, in dem ein gleichgeschlechtliches Paar als De-facto-Familie anerkannt wurde; fordert, dass der Entwurf des Gesetzes Nr. 9103 über die rechtliche Anerkennung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Ukraine angenommen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>zollt der Zivilgesellschaft der Ukraine Anerkennung dafür, dass sie dank ihrer genauen Prüfung des Sachverhalts und ihres Engagements erreicht hat, dass Mitglieder der Werchowna Rada zugesagt haben, Entwürfe von Änderungen des Familiengesetzbuchs zurückzuziehen, in deren Folge Gerichte Kinderehen bei Mädchen im Alter von 14 Jahren in Ausnahmefällen hätten genehmigen können; fordert die Werchowna Rada nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Entwürfe tatsächlich dauerhaft zurückgezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Ukraine auf, den ins Stocken geratenen Prozess der Annahme der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zum Abschluss zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt die Annahme einer Deinstitutionalisierungsstrategie und die Arbeit an der Reform der Zugänglichkeits- und Rehabilitationsdienste; betont jedoch, dass rasch Rechtsvorschriften über die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen erlassen werden müssen und dabei sichergestellt werden muss, dass diese Inklusionsreformen auch auf der Ebene der Kommunen und Territorialgemeinden umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>	nimmt zur Kenntnis, dass ein Gesetz angenommen wurde, das es den orthodoxen Kirchengemeinden in der Ukraine ermöglicht, sich aus der Oberhoheit des Moskauer Patriarchats zu lösen und frei über ihre neue hierarchische Zugehörigkeit zu entscheiden; stellt fest, dass die rumänisch-orthodoxen Kirchengemeinden in der Ukraine im August 2024 einen Antrag auf Anerkennung der Religionsgemeinschaft „Rumänisch-Orthodoxe Kirche in der Ukraine“ gestellt haben, der sich Kirchengemeinden anschließen können, die sich aus der Oberhoheit des Moskauer Patriarchats lösen; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, die Religionsgemeinschaft „Rumänisch-Orthodoxe Kirche in der Ukraine“ unverzüglich zu registrieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">VIII. Rolle der Zivilgesellschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>zollt der Zivilgesellschaft der Ukraine Anerkennung dafür, dass sie trotz der Entbehrungen in Zeiten des Krieges weiter aktiv ist; fordert alle staatlichen Stellen der Ukraine nachdrücklich auf, für eine systematische und konstruktive Konsultation der Zivilgesellschaft und Sozialpartner zu sorgen, ihren Beiträgen gebührend Rechnung zu tragen und gegen jede Form von politischem Druck auf Organisationen der Zivilgesellschaft vorzugehen; fordert die Ukraine auf, im Interesse einer verantwortungsvollen Verwaltung und der Bürgerbeteiligung das Gesetz über Bürgeranliegen zu verabschieden; stellt fest, dass die Zivilgesellschaft wichtig ist, wenn es gilt, die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung der Ukraine während des Krieges zu stärken, und hebt hervor, dass der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle bei der dauerhaften Erholung der Ukraine nach dem Krieg zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>begrüßt, dass Instrumente der digitalen Demokratie genutzt werden, darunter auch elektronische Petitionen und offene Briefe, und befürwortet strukturiertere und institutionalisierte Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements, unter anderem für Diasporagemeinschaften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft und weitere maßgebliche Organisationen und Institutionen der Gesellschaft in der Ukraine systematisch in die Gestaltung und Überwachung der finanziellen Unterstützung durch die EU und der Reformen einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt, dass europäische und internationale nichtstaatliche Organisationen zum Erfahrungsaustausch mit der Zivilgesellschaft der Ukraine beitragen und sie unterstützen, insbesondere durch die tatkräftige Mitwirkung an Maßnahmen gegen die Desinformationskampagnen Russlands, die sich gegen die Ukraine und gegen Ukrainer in der EU richten; fordert, dass die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen ausgebaut wird, um die Grundrechte zu schützen, die Fähigkeiten zur Prüfung des Wahrheitsgehalts von Informationen zu stärken und einen glaubhaften öffentlichen Diskurs zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>IX.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Integration in den Binnenmarkt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>erachtet es als überaus wichtig, die allmähliche Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der EU zu beschleunigen, was sowohl der Ukraine als auch den Mitgliedstaaten wirtschaftliche Vorteile bringt; betont, dass dieser Vorgang ein entscheidendes Element der wirtschaftlichen Unterstützung der EU bei der Abwehr der Aggression Russlands und der Vorbereitung der Industrie der Ukraine auf die Wirtschaftstätigkeit unter den Bedingungen des EU-Binnenmarkts ist; empfiehlt, dass sich die Ukraine dabei an den zehn Prioritäten orientiert, die in dem Aktionsplan für die vertiefte und umfassende Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine dargelegt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem engen Zusammenhang zwischen dem Wiederaufbau und der voraussichtlichen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der EU Rechnung zu tragen; betont, dass der Wiederaufbauplan Maßnahmen umfassen sollte, mit denen die Angleichung der Rechtsvorschriften vorangebracht wird und Investitionen in kritische Infrastruktur, die Verkehrsnetze und die Eisenbahnverbindungen unterstützt werden, wodurch die Einhaltung der Binnenmarktstandards erleichtert und die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>begrüßt, dass für die Ukraine seit Januar 2026 die EU-Regelung „Roaming zu Inlandspreisen“ gilt, wodurch die Bevölkerung der Ukraine in den Genuss eines der greifbarsten und unmittelbar spürbaren Vorteile des EU-Beitrittsprozesses ihres Landes kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine verstärkt daran arbeitet, ihre Standpunkte an die der EU und der Welthandelsorganisation anzugleichen; befürwortet eine enge Abstimmung mit der EU bei internationalen Handelsverhandlungen, insbesondere im Hinblick auf die allmähliche Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt und auf die Stärkung ihrer Beteiligung an globalen Wertschöpfungsketten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>X.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verteidigungszusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>stellt fest, dass die Rüstungsindustrie der Ukraine zu einer wesentlichen und komplementären Komponente der europäischen Sicherheit geworden ist, insbesondere im Hinblick auf die Drohnenproduktionskapazität, auf dem Gefechtsfeld erprobte Innovationen bei unbemannten Systemen, die elektronische Kriegsführung und Gefechtsfeldsoftware;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>begrüßt daher, dass die Ukraine und die EU und ihre Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit in Sicherheits- und Verteidigungsangelegenheiten intensiviert haben, insbesondere im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität, und fordert, dass die Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) und des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) ausgeweitet wird, damit der kritische Verteidigungsbedarf der Ukraine gedeckt und die Rüstungsindustrie der Ukraine noch besser in die industriellen Strukturen der EU integriert werden kann; unterstreicht, dass der Beitritt der Ukraine zum Europäischen Verteidigungsfonds als assoziiertes Land wichtig ist, und fordert, dass die notwendigen Verhandlungen zügig geführt werden; begrüßt, dass die Taskforce EU-Ukraine zur industriellen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich eingerichtet und die BraveTechEU-Initiative ins Leben gerufen wurde; fordert die EU auf, die Integration der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der Ukraine in die EDTIB zu unterstützen, auch über das EDIP und den künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit; würdigt, dass die Ukraine ihre Expertise auf dem Gefechtsfeld erneut unter Beweis gestellt hat, nämlich im Nahen Osten bei der Verteidigung der Golfstaaten; bekräftigt, dass die Ukraine über das kampferprobteste Militär in Europa verfügt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>hebt hervor, dass es von strategischer Bedeutung ist, regelmäßig gemeinsame Militärübungen durchzuführen und die Ukraine schrittweise in von der EU geführte Ausbildungs- und Einsatzrahmen zu integrieren, um die Bereitschaft, die Interoperabilität mit europäischen Streitkräften und die Angleichung an die NATO-Standards zu verbessern; fordert darüber hinaus verstärkte gemeinsame Investitionsinitiativen zwischen der EU und der Ukraine in der Verteidigungsindustrie, auch zur gemeinsamen Entwicklung und Produktion militärischer Ausrüstung, wodurch die Selbstverteidigungsfähigkeiten der Ukraine gestärkt würden; fordert, dass auf Dauer angelegte Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die technologische und industrielle Basis der Verteidigung der Ukraine und Europas enger vernetzt wird und strategische Abhängigkeiten verringert werden sowie zu langfristiger Sicherheit und Stabilität in Europa beigetragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>betont, dass es von strategischer Bedeutung ist, die militärische Mobilität zu verbessern, um die Verteidigung und Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu unterstützen, indem die rasche Bereitstellung von Ausrüstung und humanitärer Hilfe für die Streitkräfte der Ukraine sichergestellt wird; betont, dass die Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres und die Länder an der Ostgrenze der EU eine entscheidende Funktion haben, wenn es darum geht, sichere Transitkorridore einzurichten sowie die einsatznahe Bereitstellung von Material und die gemeinsame operative Koordinierung mit der Ukraine zu ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Infrastruktur, die Interoperabilität und den logistischen Rahmen in diesen geografischen Räumen zu stärken, unter anderem durch gemeinsame Übungen und gezielte Investitionen, um die operativen Fähigkeiten der Ukraine zu verbessern, ihre territoriale Unversehrtheit zu stärken und so eine abschreckende Wirkung gegenüber einer etwaigen erneuten Aggression zu entfalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine ihre Veteranenstrategie 2030 angenommen hat; betont, dass der wirksamen Wiedereingliederung ukrainischer Kriegsveteranen in das zivile Leben große Bedeutung zukommt, da ihre Wiedereingliederung ein wichtiger Bestandteil der langfristigen Erholung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts der Ukraine ist; hebt hervor, dass es immer mehr Veteranen mit Behinderungen gibt und dass mehr Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt und die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden müssen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ukraine in dieser Hinsicht weiter zu unterstützen; würdigt den strategischen Wert der Erfahrungen ukrainischer Veteranen für die europäische Sicherheit und Verteidigung, beispielsweise ihr einzigartiges Know-how in der modernen Kriegsführung wie bei der Bekämpfung unbemannter Systeme oder der medizinischen Versorgung Verwundeter auf dem Gefechtsfeld und ihrer Evakuierung in Konflikten hoher Intensität; betont, dass verhindert werden muss, dass sie sozial ausgegrenzt und dadurch für feindliche Manipulation anfällig werden, etwa durch die Russische Föderation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert die Kommission auf, geeignete Rahmenregelungen zu entwickeln, um die einzigartigen Erfahrungen der Ukraine aus der Zeit des Krieges in den Bereichen Katastrophenschutz, Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur, Bekämpfung von Desinformation sowie Führung unter den Bedingungen einer vollumfänglichen militärischen Aggression in die Vorsorge-, Resilienz- und Sicherheitspolitik der Union zu integrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>würdigt, dass seit Beginn des groß angelegten Einmarschs der Russischen Föderation im Jahr 2022 Drittstaaten und internationale Partner der Ukraine umfangreiche politische, finanzielle, humanitäre und militärische Unterstützung zur Verfügung stellten; unterstreicht, dass in dieser breiten Unterstützungskoalition das gemeinsames Engagement für die Achtung des Völkerrechts und der in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze zum Ausdruck kommt; hebt in diesem Zusammenhang den erheblichen Beitrag der Vereinigten Staaten hervor, die Militärhilfe im Gegenwert von über 66,9 Mrd. USD bereitgestellt haben; hebt außerdem hervor, dass das Vereinigte Königreich, Kanada, Japan, Norwegen, Neuseeland und Australien eine wichtige Rolle spielen, zumal sich diese Länder den internationalen Sanktionen gegen die Russische Föderation angeschlossen haben sowie zur Unterstützung des Militärs der Ukraine, zur Ausbildung von Soldaten und zur humanitären Hilfe und Makrofinanzhilfe für die Ukraine beitragen; würdigt die wichtige Unterstützung, die die Türkei etwa in Form militärischer und humanitärer Unterstützung und diplomatischer Bemühungen leistet; würdigt, dass die Republik Moldau humanitäre Hilfe leistet und damit vor dem Hintergrund der fortgesetzten Aggression Russlands die Solidarität in der Region unter Beweis stellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>XI.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zusammenarbeit in der Region und gutnachbarschaftliche Beziehungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>begrüßt, dass die Streitigkeiten zwischen der Ukraine und Ungarn (und der Slowakei) über die unterbrochenen Lieferungen von Öl aus Russland über die Druschba-Fernleitung beigelegt wurden; unterstreicht, dass es in Ungarn und der Slowakei keine konfliktbedingten Versorgungsengpässe gab, da ohne Weiteres alternative Transportmöglichkeiten durch die Adria-Fernleitung zur Verfügung stehen, die zudem den zusätzlichen Vorteil bieten, dass Russlands Wirtschaft nicht unterstützt wird; stellt fest, dass ungarische Unternehmen ihre Energieeinfuhren aus Russland seit Beginn der Aggression Russlands gegen die Ukraine erhöht haben, was im Widerspruch zur Politik der EU steht; stellt fest, dass die Kraftstoffpreise in Ungarn über dem europäischen Durchschnitt liegen und dass das Argument, die Kosten lägen bei Nutzung der Adria-Fernleitung höher, ein Scheinargument ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>betont, dass alle Mitgliedstaaten und nicht nur die Regierungen Ungarns und der Slowakei verpflichtet sind, ihre Abhängigkeiten von Energielieferungen und Energieinfrastruktur aus Russland schrittweise abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>verurteilt das anfängliche Vorgehen der ungarischen Strafverfolgungsorgane, das die Festnahme von Mitarbeitern der ukrainischen Bank Oschtschadbank und die Beschlagnahme von Bargeld und Gold umfasste und zuvor geflissentlich vom ungarischen Zoll genehmigt worden war; begrüßt, dass der Streit unlängst beigelegt wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT>XII.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sozioökonomische Reformen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>zollt der Ukraine Anerkennung dafür, dass sie die Reform der öffentlichen Verwaltung angenommen hat und sich weiter konkret in die EU-Governance-Strukturen und den Wirtschafts-, Regulierungs- und Sicherheitsrahmen der EU integriert; legt der Regierung der Ukraine nahe, bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen systematisch vorzugehen, den bestehenden Fahrplan tatsächlich einzuhalten und die Effizienz zu steigern; begrüßt, dass die Strategie zur Reform des Systems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen für den Zeitraum 2026-2030 angenommen wurde, und fordert, dass die Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2026-2030 zügig fertiggestellt und angenommen wird; ist sehr erfreut über den Erfolg des Programms „Create Ukraine“, das auf Erfahrungen aus Litauen aufbaut und mit dem dazu beigetragen wird, dass junge Ukrainer mit wertvoller internationaler Erfahrung eine Tätigkeit im öffentlichen Sektor der Ukraine aufnehmen; fordert, dass diese und ähnliche Initiativen ausgeweitet werden, um Fachkräfte für die Ukraine zurückzugewinnen und zu den Bemühungen des Landes zum EU-Beitritt und zum Wiederaufbau nach dem Krieg beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>begrüßt, dass bei der Reform des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine und ihrer Agentur für die Einziehung und Verwaltung von Vermögenswerten Fortschritte erzielt wurden; begrüßt zudem, dass der Leiter des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine ernannt wurde, und hält es für besonders wichtig, die Zollreform voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die jüngsten Berichte der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds positiv sind, was darauf hindeutet, dass die Ukraine trotz des fortdauernden Krieges wirtschaftliche Resilienz zeigt und Fortschritte bei der makroökonomischen Stabilisierung erzielt; begrüßt, dass das Programm des Internationalen Währungsfonds im Umfang von 1,8 Mrd. USD und die damit verbundenen Reformen unlängst angenommen wurden; fordert die Ukraine nachdrücklich auf, die Umsetzung der damit verbundenen Reformen zügig voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>fordert die Ukraine und die Mitgliedstaaten erneut auf, eng zusammenzuarbeiten, um die potenzielle Teilhabe der Flüchtlinge und der Diaspora aus der Ukraine an der Wirtschaft zu maximieren, damit die wirtschaftliche Erholung und der Wiederaufbau der Ukraine jetzt und in Zukunft von Resilienz und Inklusivität geprägt sind; fordert die Kommission auf, diesbezüglich konkrete Vorschläge vorzulegen; stellt fest, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2001/55/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, auf deren Grundlage mehr als 4 Millionen Ukrainern in der EU ein Rechtsstatus gewährt wurde, im März 2027 auslaufen soll; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Ukraine nachdrücklich auf, auf eine koordinierte, harmonisierte und gut kommunizierte Strategie hinzuarbeiten, die den Ukrainern, die sich auf eine Rückkehr vorbereiten oder legale Wege für den Verbleib in den Aufnahmeländern in Erwägung ziehen, Sicherheit bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>unterstreicht, dass der Wiederaufbau der Ukraine und die damit zusammenhängenden Vorbereitungspläne eng mit den Reformen der Ukraine für ihren EU-Beitritt verknüpft werden müssen und dass man sich dabei von den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Transparenz und inklusiven lokalen Eigenverantwortung leiten lassen muss; betont zudem, dass der Wiederaufbau der Ukraine auf belastbarer Rechtsstaatlichkeit, transparenter Regierungsführung und demokratischer Inklusion beruhen muss; hebt hervor, dass die Justizreform, Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung und Verbesserungen der öffentlichen Verwaltung nicht nur Voraussetzungen für den EU-Beitritt, sondern auch von grundlegender Bedeutung sind, um Investitionen einzuwerben und das Vertrauen zwischen den Partnern und den Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine wiederherzustellen; fordert, dass geschlechtersensible Ansätze in alle Wiederaufbaubemühungen integriert werden, etwa durch eine stärkere Vertretung von Frauen und Minderheiten in Entscheidungsprozessen im Interesse der Wirkmächtigkeit und der langfristigen Nachhaltigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass die Kohäsionspolitik der EU als wichtigstes Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Einheit unentbehrlich ist, wenn es gilt, die Ziele der EU-Regionalpolitik zu erreichen und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der EU und der Ukraine zu vertiefen; fordert, dass dieser Politik im Rahmen der regionalen und nachbarschaftlichen Zusammenarbeit in vollem Umfang Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>betont, dass die Ukraine für die EU zu einem immer wichtigeren strategischen Partner bei der Versorgung mit wichtigen Waren und kritischen Rohstoffen wird, darunter landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide, Ölsaaten und pflanzliche Öle sowie Lithium, Titan und andere für den grünen und den digitalen Wandel wesentliche mineralische Ressourcen; fordert nachdrücklich Transparenz, Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und den Schutz der nationalen Interessen bei allen Privatisierungs- und Investitionsprozessen; stellt fest, dass ein erheblicher Teil dieser kritischen Ressourcen in Gebieten liegt, die vorübergehend von der Russischen Föderation besetzt sind; betont daher, dass die Solidarität der EU mit der Ukraine beim Schutz ihrer natürlichen Ressourcen, ihrer landwirtschaftlichen Kapazitäten und ihrer territorialen Unversehrtheit gestärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>begrüßt, dass Anstrengungen unternommen werden, den dreigliedrigen sozialen Dialog in der Ukraine zu verbessern, auch gestützt auf die kürzlich unterzeichnete Partnerschaftsvereinbarung mit der EU und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO); besteht darauf, dass die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte und alle einschlägigen IAO-Übereinkommen während des gesamten Heranführungsprozesses geachtet werden; fordert die Ukraine auf, die Angleichung an die einschlägigen Arbeitsnormen fortzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit und den sozialen Dialog; betont, dass umfassende Konsultationen mit den Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft erforderlich sind, und empfiehlt, das einschlägige Fachwissen der IAO in Anspruch zu nehmen; fordert die Ukraine und die Kommission nachdrücklich auf, bei der Konzipierung, Umsetzung und Überwachung sozioökonomischer Reformen mit wichtigen Sozialpartnern, auch mit unabhängigen Gewerkschaften, zusammenzuarbeiten und gleichzeitig einzuräumen, dass Reformmaßnahmen erforderlich sind, um das Geschäftsklima und das Funktionieren der Marktwirtschaft zu verbessern; fordert, den Schwerpunkt stärker auf Maßnahmen zur Korrektur von Marktverzerrungen und auf Sozialschutzmaßnahmen zu legen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich der Staat in Gewerkschaftsangelegenheiten eingemischt haben soll, auch durch Beschlagnahme von gewerkschaftlichem Eigentum; fordert, dass die beschlagnahmten gewerkschaftlichen Vermögenswerte zurückgegeben werden; fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, zu gewährleisten, dass Gewerkschafter ihr Mandat frei ausüben können, und fordert, dass ein umfassender Rechtsschutz gegen gewerkschaftsfeindliche Praktiken eingeführt wird; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst nachdrücklich auf, den Stand der Arbeitnehmerrechte in der Ukraine in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund und der IAO aktiv zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>fordert dauerhafte Anstrengungen zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs, unter anderem durch die Angleichung der Regelungen an die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/260/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, sowie zur Verstärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>würdigt, dass die Mehrebenen-Governance in der Ukraine funktioniert; begrüßt, dass bei der Dezentralisierung nach Maßgabe der Anforderungen für den EU-Beitritt Fortschritte erzielt wurden; fordert, dass im Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung weitere Reformen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>würdigt, dass die Ukraine 63 der 68 Reformbedingungen erfüllt hat, die im Ukraine-Plan dargelegt sind, der ursprünglich nach dem Ende des Krieges umgesetzt werden sollte und dennoch bereits während des Krieges durchgeführt wurde, wodurch die Auszahlung von 26,8 Mrd. EUR im Jahr 2025 ermöglicht wurde; fordert, dass die Umsetzungsbemühungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/792<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine (ABl. L, 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj).</FIELD></FOOTNOTE> verstetigt werden, insbesondere um die Ukraine darin zu bestärken, sich an die EU-Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>	würdigt, dass die ukrainischen Gesundheitsdienste und insbesondere ukrainisches Krankenpflegepersonal während des gesamten Krieges täglich herausragende Arbeit leisten; stellt fest, dass ein großer Teil der Beschäftigten in der öffentlichen Pflege den Mindestlohn erhält, der derzeit bei 6 658 UAH netto liegt; weist darauf hin, dass das tatsächliche Existenzminimum für eine Person im Dezember 2025 laut Berechnung des Ministeriums für Sozialpolitik 10 979 UAH betrug; hebt außerdem hervor, dass eine spezifische und angemessene Regelung für die Arbeitsbelastung in der Krankenpflege eingeführt werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">XIII. Energie, Verkehr und nachhaltige Entwicklung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine bei den Reformen des Energiesektors und bei der Angleichung der Regelungen an die Ziele des europäischen Grünen Deals und des Deals für eine saubere Industrie erhebliche Fortschritte erzielt, und zollt der Ukraine Anerkennung dafür, dass sie trotz der großflächigen Zerstörung ihrer Energieinfrastruktur durch Russland gute Fortschritte bei der Umsetzung ihres nationalen Energie- und Klimaplans erzielt hat; betont, dass bei der Angleichung an EU-Initiativen, etwa an den europäischen Grünen Deal und den Deal für eine saubere Industrie, dem unmittelbaren Wiederaufbaubedarf, der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und der langfristigen Energieversorgungssicherheit der Ukraine Rechnung getragen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für das Energiesystem der Ukraine zu verstärken, und betont, dass eine größere Resilienz in der Ukraine unmittelbar zur allgemeinen Energieversorgungssicherheit Europas beiträgt; betont, dass eine dauerhafte und planbare Unterstützung der Ukraine im Bereich Energie unentbehrlich ist, damit in Anbetracht der fortgesetzten Angriffe und vor dem kommenden Winter die Widerstandskraft der Zivilbevölkerung, die Stabilität der Wirtschaft und die Kontinuität kritischer Dienste gewahrt werden können; fordert die Kommission auf, den Wiederaufbau des Energiesektors als Priorität einzustufen und von Ad-hoc-Soforthilfe zu langfristigen Mechanismen für die Erholung, den Schutz und die Modernisierung des Energiesektors überzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>betont, dass die Ukraine als Lieferant von Energie und energieintensiven Produkten für das übrige Europa über ein erhebliches Potenzial verfügt; fordert, die Integration der Ukraine in den Energiemarkt der EU zu beschleunigen, unter anderem durch Angleichung der Regelungen und Investitionen in erneuerbare Energiequellen, da diese Beschleunigung eines der Elemente ist, die zur Sicherheit der EU beitragen; fordert, die Energieverbundnetze mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten und Partnern in der Region wie der Republik Moldau im Hinblick auf die weitere Integration der Ukraine in den Energiemarkt der EU kontinuierlich weiter auszubauen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung grenzübergreifender Energieverbundnetze mit der Ukraine aufzustocken und die Zusammenschaltung und Harmonisierung der Übertragungsnetze in einem wichtigen Vorbereitungsschritt zur Integration der Ukraine in den EU-Energiebinnenmarkt fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>stellt fest, dass einem künftigen Abkommen über den Verkauf von zwei Kernreaktoren des Typs WWER-1000 von Bulgarien an die Ukraine strategische Bedeutung zukommt, da es ein Beispiel für die Vertiefung der energiepolitischen Zusammenarbeit ist, und stellt darüber hinaus fest, dass mit diesem Verkauf zur Energiesicherheit der Ukraine beigetragen wird; hebt hervor, dass dieses Projekt das Potenzial birgt, den Energieverbundgrad in der Region zu erhöhen und die Integration des Energiesystems der Ukraine in das Energiesystem der EU voranzubringen; spricht sich dafür aus, gemeinsame Initiativen in Bereichen wie der Energieinfrastruktur weiterzuentwickeln, etwa bei Hochspannungsleitungen und der Energiespeicherung, sowie die intermodalen Verkehrsverbindungen zu verbessern, um zwischen beiden Ländern und im gesamten Schwarzmeerraum die Lieferketten zu stärken und die Logistik und den Handel zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Ukraine wegen höherer Gewalt eine vorübergehende Ausnahme von der Einführung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems oder damit zusammenhängender Maßnahmen fordert, um den Auswirkungen Rechnung zu tragen, die Russlands Angriffskrieg darauf hat, inwiefern die Ukraine den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck ihrer Industriezweige verringern kann; fordert die Kommission auf, Konsultationen mit dem Ziel aufzunehmen, für beide Seiten akzeptable Zwischenlösungen zu finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert die Ukraine nachdrücklich auf, den Wiederaufbau zu nutzen, um wo immer möglich mithilfe der klimafreundlichsten Technologien und den kosteneffizientesten und verlässlichsten Lösungen für den Energiesektor der Ukraine eine bessere Zukunft zu gestalten, in erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz zu investieren und die Auswirkungen auf die Umwelt entlang der gesamten Produktionskette zu minimieren; begrüßt, dass die Kommission ihr Engagement in diesem Bereich fortsetzt, um die Reform des Energiesektors der Ukraine voranzubringen; fordert die Kommission und die staatlichen Stellen der Ukraine auf, die Mittel im Rahmen der Fazilität für die Ukraine strategisch in Anspruch zu nehmen, um Investitionen in erneuerbare Energiequellen Vorrang einzuräumen; fordert, dass die Umsetzung der geltenden Verpflichtungen im Rahmen des Ukraine-Plans und der Pakete der Energiegemeinschaft und auch die Entflechtung regionaler Energieversorgungsunternehmen vorangetrieben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>begrüßt, dass die Ukraine daran arbeitet, ihre Verkehrspolitik an den Besitzstand der EU anzugleichen und die Anbindung an die EU zu stärken; hält es für sehr wichtig, die nationale Verkehrsstrategie und die Strategie für die Entwicklung und den Ausbau der Grenzinfrastruktur mit den EU-Mitgliedstaaten und der Republik Moldau umzusetzen; fordert, die nachhaltige Modernisierung der Schienen-, Straßen-, Hafen- und Grenzübergangsinfrastruktur im Einklang mit den TEN-V-Prioritäten zu beschleunigen; fordert die Ukraine auf, die Eisenbahnreform zu beschleunigen und auch in den Bereichen Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität eine Angleichung an den Besitzstand der EU vorzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>betont gleichzeitig, dass die Einhaltung von Umweltstandards bei der Umsetzung von Energie- und Verkehrsprojekten äußerst wichtig ist, um die Reformagenda voranzubringen, die für einen Beitritt der Ukraine zur EU erforderlich ist; erachtet es als sehr wichtig, dass die EU die Ukraine beim Wiederaufbau für eine bessere Zukunft auf der Grundlage der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit unterstützt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ukraine stärker zu unterstützen, und zwar sowohl mit finanziellen Mitteln als auch mit Fachwissen, um die Angleichung ihrer Vorschriften an den Umweltbesitzstand der EU zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass die Ukraine nach wie vor mit erheblichen ökologischen Herausforderungen konfrontiert ist, die sich durch den noch andauernden Krieg weiter verschärft haben; stellt fest, dass der immer länger dauernde Konflikt weiter schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, etwa durch die Verschmutzung von Boden und Wasser, die Verschlechterung der Ökosysteme und den erhöhten Druck auf die natürlichen Ressourcen; ist besorgt über den daraus resultierenden Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Schäden an Wald-, Steppen- und Feuchtgebietsökosystemen; betont, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit unbedingt in die Erholungs- und Wiederaufbaubemühungen einbezogen werden müssen; fordert ein verstärktes Umweltmanagement, verbesserte Überwachungssysteme und eine wirksame Umsetzung der Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die strategische Umweltprüfung im Einklang mit dem EU-Besitzstand gemäß Kapitel 27;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>ist besorgt über den Bau von Windparks in Schutzgebieten im Hochland der Karpaten im Westen der Ukraine, insbesondere über die geplante Errichtung von 30 Windkraftanlagen auf dem Berg Runa; unterstreicht, dass Windenergie gegenüber fossilen Brennstoffen eine sicherere und nachhaltige Alternative ist, und fordert die Ukraine auf, ihr großes Potenzial für den Ausbau der Nutzung der Windenergie außerhalb von Schutzgebieten zu nutzen; betont, dass sich die Erzeugung grüner Energie und der Naturschutz in der Ukraine nicht ausschließen müssen, da es andere Flächen gibt, die bereits für die Entwicklung der Energieinfrastruktur ausgewiesen sind, auf denen sich keine einzigartigen Lebensräume und Urwälder befinden und zu denen bereits Zufahrtsstraßen vorhanden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die gegenwärtige Lage im Kernkraftwerk Saporischschja, das unverändert rechtswidrig unter der Kontrolle Russlands steht und wegen der ständigen Militäroperationen in seiner Nähe nach wie vor erhebliche Risiken mit Blick auf die nukleare Sicherheit und die nukleare Sicherung birgt; unterstreicht, dass die Einbindung der Internationalen Atomenergie-Organisation zwar für die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit unentbehrlich ist, diese Einbindung aber auf rein technische Aspekte beschränkt bleiben sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass diese Einbindung unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine erfolgen und nicht so ausgelegt werden sollte, dass sie sich auf den Status der Anlage auswirkt; bekräftigt, dass der sichere Betrieb des Kernkraftwerks im Einklang mit den internationalen Standards für nukleare Sicherheit und unter der rechtmäßigen Hoheit der Ukraine sichergestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die Reaktorkatastrophe von Tschornobyl, die nach wie vor einer der schwersten nuklearen Unfälle der Geschichte ist, im Jahr 2026 zum 40. Mal jährte; verurteilt aufs Schärfste die gezielten Angriffe Russlands auf das Gelände des Kernkraftwerks Tschornobyl und die katastrophalen Schäden an seiner Schutzhülle, mit deren Bau radioaktives Material eingeschlossen werden sollte und deren wesentliche Schutzwirkung nun nicht mehr gegeben ist, was schwerwiegende Risiken für die nukleare Sicherheit mit sich bringt; stellt fest, dass die Reparaturkosten auf 500 Mio. EUR geschätzt werden;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Ukraine zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>