<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0267</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Drohende Kriegsverbrechen, ausufernde Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechtslage in Al-Ubajjid (Sudan)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0357, 0358, 0359, 0361 und 0362/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2026 zu den drohenden Kriegsverbrechen, ausufernden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und der Menschenrechtslage in Al-Ubajjid (Sudan) (2026/2799(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces – SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) zur weltweit größten humanitären Krise ausgeweitet hat, wobei mehr als 33 Millionen Menschen, darunter 16 Millionen Kinder, Hilfe benötigen und Millionen Menschen Hunger und Vertreibung ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die RSF-Milizen die Stadt Al-Ubajjid belagern und Berichten zufolge eine kurz bevorstehende Bodenoffensive vorbereiten; in der Erwägung, dass internationale Akteure vor der Gefahr von Massengräueltaten in Al-Ubajjid warnen, von denen 500 000 Zivilisten betroffen sein könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die unabhängige Erkundungsmission der Vereinten Nationen festgestellt hat, dass die Übernahme von Al-Faschir durch die RSF Züge eines Völkermords trug, und dass sie vor weiteren Kriegsverbrechen warnt; in der Erwägung, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt als Kriegswaffen eingesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass durch Drohnenangriffe auf Al-Ubajjid Zivilisten getötet wurden und die Versorgung der Stadt mit Strom und Kraftstoff abgeschnitten, die Wasserversorgung zum Erliegen gebracht und der Zugang zu lebensrettenden Gütern unterbrochen wurde; in der Erwägung, dass das sudanesische Gesundheitssystem im Begriff ist, zusammenzubrechen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass plausible Berichte darauf hindeuten, dass die RSF-Milizen Unterstützung von außen erhalten, etwa durch ausländische Militärfirmen und die Weitergabe militärischer Ausrüstung unter Verstoß gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Sudan begangen werden, darunter vor allem die anhaltende Belagerung von Al-Ubajjid durch die RSF, und besteht darauf, dass die internationale Gemeinschaft eine Wiederholung des Massakers von Al-Faschir verhindert und die RSF zwingt, ihre Belagerung von Al-Ubajjid zu beenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert alle Konfliktparteien auf, das Feuer einzustellen, das humanitäre Völkerrecht zu achten und alle Angriffe auf Zivilisten, die auch sexuelle Gewalt und Aushungerung einschließen, unverzüglich einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU auf, die humanitäre Hilfe für Sudan dringend aufzustocken, wobei diese Hilfe unter anderem Opfern sexueller Gewalt, Menschen, die Hunger leiden, Binnenvertriebenen und Flüchtlingen zugutekommen sollte; fordert, dass die Initiative Emergency Response Rooms und andere lokale Hilfsorganisationen auf direktem Wege finanziell unterstützt werden; betont, dass es humanitärer Korridore bedarf, damit Zivilisten in Sicherheit gebracht werden können und humanitäre Hilfe die Grenze und die Front passieren und nach Al-Ubajjid gelangen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, sich den Bemühungen der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen anzuschließen, die zum Ziel haben, die Konfliktparteien zu einem Waffenstillstand zu bewegen und einen Friedensprozess unter ziviler Führung zu unterstützen; fordert die EU auf, gezielte Sanktionen gegen Organisationen und Personen zu verhängen, die für in dem Land begangene Kriegsverbrechen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt jede Einmischung von außen, die den Krieg weiter befeuert; fordert alle Staaten einschließlich der Vereinigten Arabischen Emirate nachdrücklich auf, die RSF-Milizen nicht weiter zu unterstützen – weder finanziell noch durch Waffenlieferungen noch in sonstiger Weise; fordert den EAD und den Rat nachdrücklich auf, Sanktionen gegen Einzelpersonen, Einrichtungen und externe Unterstützer sowie private Sicherheitsunternehmen wie die Global Security Services Group wegen Verstoßes gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen zu verhängen und mit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um das Embargo auf ganz Sudan auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert, dass alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden und dass mutmaßliche Kriegsverbrechen unabhängig untersucht werden; fordert die EU nachdrücklich auf, diese Bemühungen finanziell und politisch zu unterstützen, sich für die Ausweitung der Zuständigkeit des IStGH auf ganz Sudan einzusetzen, das Mandat der Erkundungsmission der Vereinten Nationen zu unterstützen und die Aufnahme der RSF in die Terrorismusliste der EU in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Staatsorganen Sudans, der Afrikanischen Union und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>