<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0268</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Anhaltende Verfolgung von Christen in Nigeria, insbesondere das Massaker im Dorf Kawel</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0345, 0353, 0355 and 0356//2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2026 zu der anhaltenden Verfolgung von Christen in Nigeria, insbesondere zu dem Massaker im Dorf Kawel (2026/2800(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass im Juni 2026 bei einem brutalen bewaffneten Angriff auf Zivilpersonen im Dorf Kawel (Bundesstaat Plateau) Dutzende Angehörige der dortigen christlichen Gemeinschaft getötet und zahlreiche weitere verletzt wurden und Infrastruktureinrichtungen zerstört wurden, wobei dieser Angriff Ausdruck der tragischen Verknüpfung von ethnisch-religiösen Spannungen und Konflikten um Ressourcen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die nigerianischen Staatsorgane trotz wiederholter Warnungen von Gemeinschaften vor Ort, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft nicht in der Lage sind, solche Angriffe zu verhindern, gefährdete christliche Gruppen und schutzbedürftige Gemeinschaften im Allgemeinen angemessen zu schützen, ein rechtzeitiges und wirksames Eingreifen zu gewährleisten oder gründliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass dieser Angriff einem umfassenderen Gewaltmuster im Bundesstaat Plateau und in der Region Middle Belt folgt, das Angriffe auf überwiegend christliche landwirtschaftliche Gemeinschaften, traditionelle Anführer, Geistliche, Schulen, medizinische Einrichtungen und Gotteshäuser einschließt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die systematische Gewalt in der nigerianischen Region Middle Belt auf ein komplexes Zusammenspiel von Spannungen zwischen verschiedenen Religionen, Ethnien und Gemeinschaften, Konflikten zwischen Landwirten und Hirten, Streitigkeiten um Land und Wasser, organisierter Kriminalität, extremistischen Aktivitäten, klimabedingtem Druck und anhaltender Straflosigkeit zurückgeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Christen weltweit die am stärksten verfolgte Religionsgemeinschaft ist und dass die Tatsache, dass nicht gegen diese Verfolgung vorgegangen wird, den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aushöhlt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt alle gegen Zivilpersonen in Kawel und generell in der Region Middle Belt gerichteten Gewalttaten aufs Schärfste; bedauert insbesondere, dass unverhältnismäßig viele Frauen und Mädchen betroffen sind, und missbilligt nachdrücklich, dass die Zahl gezielter Entführungen und Verschleppungen in alarmierender Weise zunimmt; bekundet den Familien aller Opfer und all jenen, die von diesem furchtbaren Angriff betroffen sind – einschließlich der christlichen Gemeinschaft des Bundesstaates Plateau –, sein tiefstes Mitgefühl;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die nigerianischen föderalen und staatlichen Stellen eindringlich auf, das Massaker von Kawel gründlich, transparent und unabhängig zu untersuchen, damit die Verantwortlichen der Justiz überstellt werden und der Kultur der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die nigerianische Regierung auf, sowohl ihre Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gegenüber bewaffneten Kämpfern insbesondere in der Region Middle Belt als auch ihre Bemühungen um die Bekämpfung von Boko Haram und des Islamischen Staates in der Provinz Westafrika auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die nigerianische Regierung auf, Mängel in der Arbeit ihrer Nachrichtendienste zu beheben, Frühwarnungen besser weiterzuleiten, den staatlichen Zivilschutz zu stärken, in regionale Mediation zu investieren, eine nachhaltige Landbewirtschaftungspolitik zu verfolgen, die Ernährungssicherheit zu fördern und sich mit ökologischen Faktoren zu befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>unterstützt die Bestrebungen, einen konstruktiven und inklusiven Dialog auf nationaler Ebene aufzunehmen, um die anhaltende Gewalt in zahlreichen Regionen zu bekämpfen, und hält es für geboten, die mit diesen Angriffen zusammenhängenden sozioökonomischen Faktoren anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt sein unverbrüchliches Bekenntnis zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Sonderbeauftragte der EU für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union auf, besonderes Augenmerk auf die sich verschlechternde Lage der Christen und aller verfolgten Religionsgemeinschaften in Nigeria zu richten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die nigerianische Regierung nachdrücklich auf, sich auf sachdienliche Weise mit der Lage der Binnenvertriebenen zu befassen und zu diesem Zweck geeignete Übergangsunterkünfte bereitzustellen und ihrer sicheren Rückkehr in ihre Heimat Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der HR/VP sowie der Regierung und dem Parlament der Bundesrepublik Nigeria zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>