<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0269</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entführung, Zwangskonvertierung und Kinderehe von Maria Shahbaz und der Schutz von Mädchen in Pakistan</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0346, 0348, 0350 und 0351/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2026 zu der Entführung, Zwangskonvertierung und Kinderehe von Maria Shahbaz und dem Schutz von Mädchen in Pakistan (2026/2801(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Maria Shahbaz, ein christliches Mädchen aus Lahore, im Alter von 13 Jahren entführt und gezwungen wurde, zum Islam zu konvertieren und ihren Entführer zu heiraten; in der Erwägung, dass ihre Familie geltend macht, dass ihre Aussagen erzwungen wurden; in der Erwägung, dass das Bundesverfassungsgericht Pakistans im März 2026 trotz schriftlich vorliegender Beweise, die bestätigen, dass Maria Shahbaz einer Minderheit angehört und dass die Heiratsunterlagen gefälscht worden waren, ihre Konvertierung und Heirat bestätigte und ihr auferlegte, bei ihrem Entführer zu bleiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Pakistan ein anhaltendes und gut dokumentiertes Muster der Entführung, Zwangskonvertierung und Zwangsheirat minderjähriger Mädchen, die hinduistischen, christlichen und anderen religiösen Minderheiten angehören, gibt; in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2025 von den Frauen und Mädchen, die von Zwangskonvertierungen durch Heirat betroffen waren, etwa 75 % Hindu und 25 % Christinnen waren; in der Erwägung, dass die Mädchen noch stärker gefährdet sind, wenn sie unter Armut und Ausgrenzung leiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die pakistanische Regierung kürzlich einen nationalen Rahmen zur Beendigung der Kinderheirat vorgeschlagen hat, mit dem der Schutz von Minderjährigen gestärkt werden soll; in der Erwägung, dass in einigen Provinzen Rechtsvorschriften gegen Kinderheiraten erlassen wurden, mit denen das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre angehoben wurde, wobei diese Rechtsvorschriften jedoch unzureichend durchgesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Christen die weltweit größte Religionsgemeinschaft darstellen und in Pakistan zu den am stärksten verfolgten Religionsgemeinschaften gehören, wie der Fall von Maria Shahbaz zeigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Fall von Maria Shahbaz für umfassendere Menschenrechtsverletzungen steht, denen Minderheiten in Pakistan ausgesetzt sind, darunter willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Schikanierung von Journalisten und der Zivilgesellschaft sowie Missbrauch von Gesetzen über Blasphemie, Terrorismusbekämpfung und Cyberkriminalität;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Maria Shahbaz entführt, zur Konvertierung zum Islam gezwungen und im Kindesalter verheiratet wurde, und das in ihrem Fall ergangene Urteil sowie ähnliche Fälle von Missbrauch minderjähriger Mädchen in Pakistan, die religiösen Minderheiten angehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Regierung Pakistans auf, dafür zu sorgen, dass alle Fälle, die Minderjährige betreffen oder in denen Vorwürfe der Ausübung von Zwang erhoben werden, transparent und unabhängig untersucht werden, und dafür Sorge zu tragen, dass die Täter wirksam verfolgt und die entführten Mädchen sicher zu ihren Familien zurückkehren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen Pakistans auf, Maria Shahbaz umgehend unter Schutz zu stellen, ihr Zugang zu rechtlicher Vertretung und unabhängiger psychologischer Unterstützung zu gewähren und sie zu ihrer Familie zu lassen sowie eine gründliche, transparente und unparteiische Überprüfung ihres Falls durchzuführen, wobei für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen und das Wohl des Kindes zu achten ist und Menschenrechtsorganisationen die Möglichkeit erhalten müssen, die Situation des Mädchens unabhängig zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>verurteilt die systematische Verfolgung von Christen in Pakistan aufs Schärfste und betont, dass die Entführung, Zwangskonvertierung und Kinderheirat von Maria Shahbaz im breiteren Kontext des Landes gesehen werden muss, wo die christliche Gemeinschaft mit Diskriminierung, Gewalt und Einschüchterung konfrontiert ist; fordert Pakistan auf, seine Blasphemiegesetze aufzuheben und der Verfolgung von Christen und anderen religiösen Minderheiten ein Ende zu setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die pakistanische Justiz nachdrücklich auf, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass alle Verfahren, an denen Mädchen, die Minderheiten angehören, beteiligt sind, ohne Druck, Einschüchterung oder Zwang von außen durchgeführt werden; betont, dass in dieser Hinsicht ein strukturierter Kapazitätsaufbau innerhalb der Justiz erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die legislativen Schritte, die in einigen Provinzen gegen Kinderheiraten unternommen wurden, und fordert Pakistan nachdrücklich auf, den nationalen Rahmen zur Beendigung von Kinderheiraten anzunehmen und uneingeschränkt umzusetzen und die auf der Ebene der Provinzen bestehenden Rechtsvorschriften um- und durchzusetzen; fordert die übrigen Provinzen auf, Rechtsvorschriften gleicher Art zu erlassen und umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert Pakistan auf, ein nationales Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden von Familien entführter oder zwangskonvertierter Mädchen, die Minderheiten angehören, einzurichten, und fordert, dass die Opfer umfassend unterstützt werden, auch durch sichere Unterkünfte, Rechtsbeistand, psychologischer Beratung und Wiedereingliederungsprogrammen; fordert, dass die Ursachen von Zwangsheirat und Zwangskonvertierung Zwangskonvertierung – darunter Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, Armut, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Kaste, Geschlecht und Religion – angegangen werden und dass gezielte Schutzmaßnahmen für Mädchen, die Minderheiten angehören und Diskriminierung ausgesetzt sind, ergriffen werden, wobei dem Zugang zu Bildung und Sozialschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Thema Zwangskonvertierung und Zwangsheirat sowie den Schutz von religiösen und anderen Minderheiten, politischen Gegnern, Journalisten, der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern und -aktivisten in den bilateralen Dialogen mit Pakistan systematisch zur Sprache zu bringen, auch im Rahmen der Überwachung des Allgemeinen Präferenzsystems Plus; weist darauf hin, dass Pakistan der APS+-Status entzogen werden sollte, wenn das Land seinen Menschenrechtsverpflichtungen, auch in Bezug auf die Rechte von Frauen und Kindern, nicht wirksam nachkommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin sowie der Regierung und dem Parlament Pakistans zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>