<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0271</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Gemeinsame Mitteilung über humanitäre Hilfe (JOIN(2026)0025)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0339/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2026 zu der Gemeinsamen Mitteilung über humanitäre Hilfe (JOIN(2026)0025) (2026/2734(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 27. Mai 2026 mit dem Titel „Defending values, driving reform, delivering impact: the EU’s humanitarian action in a shifting global order“ (Werte verteidigen, Reformen voranbringen, Wirkung erzielen: humanitäre Maßnahmen der EU in einer sich wandelnden Weltordnung) (JOIN(2026)0025) (Gemeinsame Mitteilung über humanitäre Hilfe) und die dazugehörigen gemeinsamen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen zu einem strategischen Ansatz für die humanitäre Diplomatie der EU (SWD(2026)0312), zu einem integrierten Ansatz für Fragilität (SWD(2026)0313) und zu humanitären Lieferketten (SWD(2026)0314),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf die Resolution Nr. 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 und die neun darauffolgenden Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu der gemeinsamen Mitteilung über humanitäre Hilfe (JOIN(2026)0025) (O-000026/2026 – B10-0013/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Entwicklungsausschusses,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Bedarf an humanitärer Hilfe rapide zunimmt und die verfügbaren Mittel übersteigt; in der Erwägung, dass derzeit mehr als 300 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen einen weltweiten Aufruf zur Bereitstellung von 33 Mrd. USD veröffentlicht haben und beabsichtigen, mit diesen Mitteln 135 Millionen Menschen in 50 Ländern im Jahr 2026 zu unterstützen; in der Erwägung, dass der entsprechende Aufruf der Vereinten Nationen im Jahr 2025 nur 12 Mrd. USD mobilisierte, was dem niedrigsten Niveau an Mittelbereitstellung seit zehn Jahren entspricht<FOOTNOTE><FIELD> Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, „Global Humanitarian Overview 2026“, https://humanitarianaction.info/document/global-humanitarian-overview-2026.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht alarmierende Ausmaße annehmen, darunter vorsätzliche Angriffe auf und Tötungen von Zivilisten, Zerstörung wesentlicher Infrastrukturen wie Schulen und Krankenhäuser, weit verbreitete sexuelle Gewalt, Rekrutierung von Kindersoldaten, Angriffe auf humanitäre Helfer und medizinisches Personal, Vertreibung, Einsatz von Hunger als Kriegswaffe und vorsätzliche Verweigerung und Instrumentalisierung des Zugangs zu humanitärer Hilfe als Waffe;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Verstöße gegen die Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts, einschließlich der Resolutionen Nr. 2286 (2016) und 2417 (2018) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, verstoßen; in der Erwägung, dass humanitäre Hilfe unter uneingeschränkter Einhaltung des humanitären Völkerrechts niemals instrumentalisiert werden darf und Zivilisten in Not ohne Behinderung oder Diskriminierung jeglicher Art erreichen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Zugangsbeschränkungen, einschließlich bürokratischer Hindernisse, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Einmischung von Konfliktparteien, die Fähigkeit humanitärer Akteure, die betroffene Bevölkerung zu erreichen, zunehmend behindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) ein systemweites „Humanitarian Reset“ eingeleitet hat, um das globale System der humanitären Hilfe effizienter und wirksamer zu gestalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weltweit den größten Teil der Mittel für humanitäre Hilfe bereitstellen<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rat und Rat, „Humanitäre Hilfe“, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/humanitarian-aid/.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die humanitären Lieferketten von der Beschaffung bis zur endgültigen Lieferung bis zu 80 % der gesamten humanitären Ausgaben weltweit ausmachen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die globale Fragilität nach den Schocks der letzten fünf Jahre nach wie vor ein nahezu Rekordhoch erreicht<FOOTNOTE><FIELD> Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), „States of Fragility 2025“ (Phasen der Fragilität im Jahr 2025), OECD Publishing, Paris, 2025, https://doi.org/10.1787/81982370-en.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Konflikte, der Klimawandel und wirtschaftliche Faktoren die drei Hauptursachen für den Anstieg des humanitären Bedarfs sind, da sie Ernährungsunsicherheit, Vertreibung und Gesundheitsrisiken verschärfen und die Häufigkeit und Intensität von Katastrophen erhöhen; in der Erwägung, dass der Anstieg der Meeresspiegel eine existenzielle Bedrohung für kleine Inselentwicklungsländer darstellen kann, die zu den Ländern gehören, die vom Klimawandel am stärksten betroffen sind, was zu einem erhöhten Bedarf an humanitären Maßnahmen und Vorsorgemaßnahmen führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass in Konflikt- und Krisenzeiten die bereits bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheit häufig verschärft wird, was dazu führt, dass Frauen und Mädchen, insbesondere jene mit sich überschneidender Formen der Schutzbedürftigkeit, unverhältnismäßig stark von Konflikten, Vertreibung, geschlechtsspezifischer Gewalt und dem Ausschluss von lebensrettenden Diensten und Entscheidungsprozessen betroffen sind; in der Erwägung, dass der Anteil der bilateralen humanitären Hilfe, die auf Gleichstellung abzielt, in der Vergangenheit gering war und in den letzten Jahren weiter zurückgegangen ist und im Zeitraum 2021-2022 bei 17 % stagnierte<FOOTNOTE><FIELD> OECD (2024), „Development Finance for Gender Equality 2024“ (Entwicklungsfinanzierung für die Gleichstellung der Geschlechter 2024), OECD Publishing, Paris, 2024 https://doi.org/10.1787/e340afbf-en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass von Frauen geführte Organisationen in fragilen Staaten nur 0,4 % der bilateralen Hilfe erhalten<FOOTNOTE><FIELD> Generalsekretär der Vereinten Nationen, „Women and peace and security – Report of the UN Secretary-General“ (Frauen und Frieden und Sicherheit – Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen), 5. September 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Vertreibung ein beispielloses Ausmaß erreicht und ein erheblicher Anteil der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen weltweit in einkommensschwachen und fragilen Staaten lebt, wodurch die Nachfrage nach humanitärer Hilfe und Schutzdiensten steigt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schutz – Aufrechterhaltung des humanitären Völkerrechts, der humanitären Grundsätze und des Schutzes der Zivilbevölkerung und der humanitären Helfer sowie Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für humanitäre Diplomatie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt die in der gemeinsamen Mitteilung über humanitäre Hilfe eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit; erinnert daran, dass das humanitäre Völkergewohnheitsrecht für alle Parteien bewaffneter Konflikte verbindlich ist; verurteilt aufs Schärfste die Behinderung der humanitären Hilfe; lehnt die Bereitstellung humanitärer Hilfe zur Förderung militärischer Agenden und die Politisierung der humanitären Hilfe, wodurch der Zugang zu lebensrettender Hilfe stark eingeschränkt wird und die grundlegenden humanitären Grundsätze ausgehöhlt werden, grundsätzlich ab und verurteilt sie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Missachtung des humanitären Völkerrechts zu verurteilen und Akteure, die konsequent gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, im Rahmen ihrer Außenbeziehungen zur Rechenschaft zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zum Schutz des humanitären Raums zu verstärken, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze sicherzustellen, die Mechanismen der Rechenschaftspflicht zu stärken, Lücken bei der Überwachung von Verstößen zu schließen, unter anderem durch Datenerhebung und Projekte wie „IHL in Focus“ (Humanitäres Völkerrecht im Fokus), und von Partnerschaften abzusehen, die die Einhaltung dieser Grundsätze beeinträchtigen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert den Rat, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin dafür zu sorgen, dass restriktive Maßnahmen und Praktiken zur Risikominderung von Banken grundsatzorientierte humanitäre Maßnahmen ermöglichen, unter anderem durch die systematische Einbeziehung und Anwendung wirksamer, klarer und operativer ständiger humanitärer Ausnahmen und Schutzmaßnahmen in alle einschlägigen restriktiven Maßnahmen, aufbauend auf der mit der Resolution Nr. 2664 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingeführten ständigen Ausnahme;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die EU in Fällen, in denen sie humanitäre Hilfe zur Rettung von Menschenleben und zur Verhinderung von Hungersnöten finanziert und bereitstellt und ein Nicht-EU-Land deren Bereitstellung behindert oder blockiert, alle ihr zur Verfügung stehenden politischen, diplomatischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten nutzen muss, um die sofortige und ungehinderte Weitergabe dieser Hilfe sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie die bedürftige Bevölkerung erreicht; fordert die Kommission und den EAD auf, diese Behinderung systematisch auf höchster politischer Ebene anzusprechen und alle erforderlichen Maßnahmen gegen Staaten, Einrichtungen oder Einzelpersonen zu ergreifen, die für die Behinderung verantwortlich sind, um die sofortige und ungehinderte Bereitstellung humanitärer Hilfe sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der humanitären Helfer zu verstärken, unter anderem durch Schulungsprogramme, insbesondere für Helfer vor Ort, und durch die Entwicklung gemeinsamer Mindestsicherheitsstandards für die humanitäre Gemeinschaft, die Verbesserung der Sicherheitskoordinierung und der Verfügbarkeit kritischer Sicherheitsdaten, die Bündelung von Sicherheitsressourcen und die Entwicklung gemeinsamer Initiativen mit humanitären Partnern, auch in Bezug auf neu auftretende Bedrohungen wie Desinformation; fordert die Kommission nachdrücklich auf, „Protect Aid Workers“ zu einem dauerhaften, globalen Programm mit angemessener Finanzierung zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Unterstützung für Dienste im Bereich der psychischen Gesundheit und die psychosoziale Unterstützung für humanitäre Helfer, insbesondere für Bedienstete vor Ort, angesichts des hohen Stress- und Traumaniveaus im Zusammenhang mit humanitären Einsätzen zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die zunehmenden Angriffe auf humanitäre Helfer und deren Tötung in Konfliktgebieten; weist die Staaten auf ihre Verpflichtung hin, humanitäre Helfer zu achten und zu schützen, und merkt an, dass vorsätzliche Angriffe auf Personen, die an einer humanitären Hilfsmission beteiligt sind, Kriegsverbrechen darstellen; verurteilt aufs Schärfste die in Konflikten, unter anderem in der Ukraine, im Gazastreifen und im Libanon, dokumentierte Taktik sogenannter Doppelangriffe, bei denen auf einen ersten Angriff ein oder mehrere anschließende Angriffe folgen, die sich häufig gegen Zivilisten und Rettungskräfte, insbesondere humanitäre Helfer, richten und die ein Kriegsverbrechen darstellen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Tötung von humanitären Helfern unmissverständlich zu verurteilen und in die Ermittlung und Verfolgung der Täter zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission, den EAD, die EU-Delegationen, die EU-Sonderbeauftragten und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ in enger Abstimmung mit den Akteuren der humanitären Hilfe, einschließlich der Partner internationaler nichtstaatlicher Organisationen, an einer gemeinsamen EU-Strategie für humanitäre Diplomatie zu arbeiten; betont, dass eine wirksame humanitäre Diplomatie situationsspezifisch und datengesteuert sein und auf lokal verwurzelter Interessenvertretung und Expertise sowie auf einem systematischen Dialog mit lokalen und nationalen humanitären Partnern und Akteuren vor Ort, einschließlich lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft und Frauenrechtsorganisationen, die bei humanitären Maßnahmen häufig an vorderster Front stehen, aufbauen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass eine wirksame und effiziente humanitäre Diplomatie eine verstärkte Koordinierung zwischen allen einschlägigen humanitären und politischen Akteuren und die Nutzung aller möglichen diplomatischen Instrumente erfordert, unter anderem durch Anlaufstellen für humanitäre Diplomatie und gezielte Kommunikationsstrategien, um die Fähigkeit der EU zu verbessern, den humanitären Raum bei bewaffneten Konflikten zu schützen und verstärkt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht abzulehnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Fähigkeit der EU gestärkt werden muss, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu überwachen und zu dokumentieren, unter anderem durch die Unterstützung unabhängiger Mechanismen der Rechenschaftspflicht und die Zusammenarbeit mit internationalen Untersuchungsstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt die Zusage der EU, das Eintreten und die Unterstützung im Bereich Schutz als Kernstück der humanitären Maßnahmen und für die Gleichstellung der Geschlechter zu stärken; ist beunruhigt über den starken Anstieg der Angriffe auf humanitäre Helfer, medizinisches Personal und humanitäre Infrastruktur sowie über die Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt im humanitären Kontext, auch sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten<FOOTNOTE><FIELD> Generalsekretär der Vereinten Nationen, „Conflict-related Sexual Violence – Report of the Secretary-General“ (Sexualisierte Gewalt in Konflikten – Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen), 21. April 2026.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission, den EAD, die EU-Delegationen und die Mitgliedstaaten auf, Frauen und Mädchen in den Mittelpunkt der Bemühungen um humanitäre Vorsorge und Reaktion zu stellen, einen inklusiven Ansatz zu verfolgen und die vollständige Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit anzukurbeln, einschließlich Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, und die uneingeschränkte, gleichberechtigte und sinnvolle Beteiligung von Frauen in allen Phasen des Friedensprozesses, auch bei humanitären Maßnahmen und Wiederaufbaubemühungen, zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, 5 % ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe in fragilen Kontexten für von Frauen geführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen durch flexible und langfristige Finanzierung bereitzustellen, da Friedensstifterinnen und von Frauen geführte Organisationen als Ersthelferinnen bei humanitären Krisen und gleichzeitig als Friedensstifterinnen, Vermittlerinnen und Entwicklungsakteurinnen in ihren Gemeinschaften eine wichtige Rolle spielen; begrüßt, dass die Kommission ihr Engagement im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der reproduktiven Rechte im humanitären Kontext verstärken wird, unter anderem durch das Programm SHIELD (Sexuelle und Reproduktive Gesundheit in Notsituationen und Leben in Würde), und fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel für dieses Programm bereitzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Leistung – Förderung einer auf die Menschen ausgerichteten humanitären Reform, Erzielung wirksamerer und effizienterer humanitärer Maßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bedauert zutiefst die weltweite Krise bei der Finanzierung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe und die Entscheidung mehrerer wichtiger Geber, auch mehrerer EU-Mitgliedstaaten, Gelder für humanitäre Hilfe zu kürzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, machbare Schritte zu unternehmen, um der gemeinsamen Verpflichtung der EU nachzukommen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens als öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, wobei 10 % für humanitäre Maßnahmen bestimmt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der zunehmende geopolitische Wettbewerb und die Verschiebung der Prioritäten der Geber die Aufmerksamkeit und Ressourcen von den am wenigsten entwickelten und fragilsten Ländern der Welt weglenken könnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Zuweisung humanitärer Hilfe transparente, bedarfsorientierte Kriterien anzuwenden und ausreichend und nachhaltige Mittel für Krisen zur Verfügung zu stellen, die weitgehend vernachlässigt wurden und bei denen nicht genug Gelder bereitgestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Effizienz der Hilfe und die Qualität der humanitären Hilfe im Rahmen des „Humanitarian Reset“ der Vereinten Nationen zu verbessern und den Bedürftigsten Vorrang einzuräumen; betont, dass neben dem Umfang der Hilfe auch Qualität und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die humanitäre Hilfe der EU von entscheidender Bedeutung sind und dass humanitäre Reformen bedarfsorientiert, ergebnisorientiert und auf Effektivität und tatsächliche Wirkung ausgerichtet sein müssen; betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen reinen Kostensenkungsansatz handeln darf, der die grundsatz- und bedarfsorientierte Bereitstellung von Hilfe beeinträchtigt; fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass Effizienzgewinne im Rahmen des „Humanitarian Reset“ wieder in humanitäre Maßnahmen an vorderster Front investiert werden, anstatt das Gesamtniveau der Hilfe zu verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bei allen humanitären Reformen, die sie durchführen, der Mensch im Mittelpunkt steht und die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wird, indem die Finanzierungs-, Einhaltungs- und Reformprozesse mit den Zielen der Qualität, Lokalisierung und Rechenschaftspflicht gegenüber den betroffenen Bevölkerungsgruppen in Einklang gebracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um die humanitären Lieferketten wirksamer, effizienter, ökologisch nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen; fordert die Kommission auf, diese Reformen gemeinsam mit den durchführenden Akteuren zu konzipieren und sie mit angemessenen Finanzmitteln zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt die Zusage der Kommission zur Kenntnis, mindestens zwei Drittel ihrer Mittel für humanitäre Hilfe durch transformative Modalitäten einzusetzen, die die Flexibilität und Effizienz erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Partner verringern; fordert die Kommission auf, den Einsatz von Unterstützung in Form von Barmitteln gegebenenfalls als effiziente, würdige und auf die Menschen ausgerichtete Modalität der Bereitstellung humanitärer Hilfe auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>unterstützt nachdrücklich die Lokalisierungsagenda und den Lokalisierungsfahrplan; fordert die Kommission auf, bis Ende 2026 über die Fortschritte Bericht zu erstatten, die sie bei der Verwirklichung ihres Ziels erreicht hat, bis 2027 25 % der humanitären Mittel über internationale Agenturen und Organisationen, spezialisierte Agenturen der Mitgliedstaaten und Partner nichtstaatlicher Organisationen so unmittelbar wie möglich an lokale Akteure bereitzustellen, und betont gleichzeitig die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei der Koordinierung der internationalen humanitären Reaktion auf Katastrophen und bewaffnete Konflikte; fordert die Kommission auf, darüber nachzudenken, wie sie nach 2027 weitere Fortschritte bei der Lokalisierung erzielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine sinnvolle Lokalisierung und gerechte Partnerschaften mit lokalen Helfern zu sorgen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass lokale Akteure eine aktive Rolle bei der Entscheidungsfindung, Planung, Überwachung und Bewertung humanitärer Maßnahmen spielen; begrüßt nachdrücklich die Zusage der EU, in das Engagement lokaler Akteure für humanitäre Diplomatie zu investieren; fordert die Kommission auf, den Zugang zu EU-Mitteln für humanitäre Hilfe für lokale Akteure zu vereinfachen, unter anderem durch den Abbau administrativer Hindernisse, die Anpassung der Einhaltungs- und Berichterstattungsanforderungen und die verstärkte Nutzung durchschaubarer und zwischengeschalteter Finanzierungsmechanismen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Partnerschaft – Auf dem Weg zu einem integrierten Konzept für Fragilität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass der Gesamtansatz der EU für fragile Kontexte die Kohärenz zwischen ihren humanitären, Entwicklungs- und Sicherheitsinstrumenten sicherstellen, mit dem Zusammenspiel von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden im Einklang stehen und Umwelt- und Klimaerwägungen sinnvoll einbeziehen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung sowohl für Vertriebene als auch für die Gemeinschaften, die sie aufnehmen, zu verstärken, in dauerhafte Lösungen und Eigenständigkeit zu investieren und sicherzustellen, dass die Reaktionen auf anhaltende Vertreibungen humanitäre, entwicklungspolitische und friedenspolitische Maßnahmen miteinander verbinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>erkennt an, dass koordinierte Ansätze der Akteure in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden in fragilen und von Konflikten betroffenen Kontexten wichtig sind; betont, dass bei einer solchen Koordinierung die unterschiedlichen Mandate und die operativen Grundsätze humanitärer Maßnahmen uneingeschränkt geachtet werden müssen; warnt davor, humanitäre Hilfe Zielen zu unterstellen, die nicht von den humanitären Grundsätzen geleitet werden, da eine solche Unterordnung den sicheren Zugang für humanitäre Hilfe und die Akzeptanz durch die betroffenen Gemeinschaften und Konfliktparteien beeinträchtigen und die Begünstigten und die humanitären Helfer zusätzlichen Risiken aussetzen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission auf, weitere Leitlinien für die Integration von Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden durch eine gestaffelte, ergänzende oder gemeinsame Finanzierung mit den Mitgliedstaaten bereitzustellen; fordert die Kommission auf, die verfügbare Flexibilität bei Finanzierungsinstrumenten zu nutzen, um angemessen auf Krisen in fragilen Kontexten zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass ein nachhaltiges Engagement in fragilen und von Konflikten betroffenen Situationen wichtig ist, und zwar mit einem auf die Menschen ausgerichteten Ansatz, der vollständig mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Grundsatz, niemanden zurückzulassen, im Einklang steht; betont, dass bei Interventionen in fragilen und von Konflikten betroffenen Situationen die strukturellen Ursachen von Armut und Ungleichheit angegangen werden sollten, die menschliche Entwicklung gefördert werden sollte und zunächst die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen ohne jegliche Diskriminierung erreicht werden sollten, während gleichzeitig Governance, institutionelle Kapazitäten und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen gestärkt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>unterstützt die Bemühungen, die Team-Europa-Koordinierung in fragilen Kontexten zu intensivieren und Partnerschaften mit Drittländern, regionalen und multilateralen Organisationen, internationalen Entwicklungsbanken, dem Privatsektor und Wohltätigkeitsorganisationen zu stärken; fordert die Kommission auf, eng mit lokalen Akteuren und Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Gemeinschaften in fragilen Kontexten zusammenzuarbeiten, um die Nachhaltigkeit, die gemeinschaftsbasierte Widerstandsfähigkeit und die Rechenschaftspflicht zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Ankündigung der Kommission, ein neues globales Programm für sektorübergreifende Bedarfsanalysen und Investitionen in Datenqualität, Interoperabilität, sicheren Datenaustausch und stärkere Analyse- und Berichterstattungsinstrumente, einschließlich Erdbeobachtungs- und Modellierungsinstrumenten, zu entwickeln, um eine faktengestützte Entscheidungsfindung zu stärken und schnellere, besser koordinierte und wirksamere humanitäre Maßnahmen zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass eine konfliktsensible Programmplanung wichtig ist, und fordert die Kommission und die Partner auf, Konfliktanalysen systematisch in humanitäre und entwicklungspolitische Maßnahmen in fragilen Kontexten einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert, dass den EU-Delegationen ausreichende operative Flexibilität gewährt wird, um die Programme an sich rasch wandelnde fragile Kontexte anzupassen und den politischen Dialog und die Umsetzung wirksam über die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden hinweg zu koordinieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Mittel für Projekte aufzustocken, mit denen die Beteiligung des Privatsektors und innovative Investitionen mit geteiltem Risiko in langwierigen humanitären Kontexten unterstützt werden; fordert die Kommission auf, die am besten geeigneten Instrumente für jeden Kontext zu ermitteln, um einen konfliktsensiblen Ansatz für Investitionen sicherzustellen, und die Einführung von Global Gateway als EU-Instrument zum Aufbau von Resilienz und nachhaltiger Entwicklung in fragilen Situationen, auch für den dringendsten und unmittelbarsten Bedarf, zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein verantwortungsvolles Engagement des Privatsektors im humanitären Kontext im Einklang mit den humanitären Grundsätzen und den Anforderungen an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu unterstützen und gleichzeitig zu einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung beizutragen, unter anderem durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze und die Verringerung der Armut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass die öffentliche Entwicklungshilfe dort geleistet werden sollte, wo sie am dringendsten benötigt wird, und ein wesentliches Instrument bleiben muss, um den humanitären Bedarf zu decken und lebensrettende Dienste für von Krisen betroffene Bevölkerungsgruppen zu erbringen, was eine Voraussetzung für stabile, inklusive und wohlhabende Gesellschaften ist; hebt hervor, dass öffentlich-private Partnerschaften die öffentliche Entwicklungshilfe für die Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit ergänzen können, aber nicht ersetzen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf Fragilität regelmäßig zu überwachen und dem Parlament alle zwei Jahre über ihre Umsetzung Bericht zu erstatten; betont, dass eine enge Koordinierung zwischen den Dienststellen der Kommission, dem EAD und den EU-Delegationen wichtig ist, unter anderem durch spezielle Fragilitätsrahmen; fordert die Kommission auf, die Rolle der am integrierten Fragilitätsansatz beteiligten Dienststellen weiter zu klären; fordert die Kommission und den EAD auf, bei der Bekämpfung der Fragilität aktiv mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern zusammenzuarbeiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weiteres Vorgehen und Umsetzung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, einen klaren Umsetzungs- und Überwachungsplan für die in der gemeinsamen Mitteilung über humanitäre Hilfe und den dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen eingegangenen Verpflichtungen auszuarbeiten und dafür zu sorgen, dass das Parlament umfassend in diesen Prozess einbezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist auf die Bedeutung der parlamentarischen Diplomatie und der demokratischen Kontrolle für die Stärkung der Rechenschaftspflicht und Legitimität in Bezug auf humanitäre Maßnahmen hin; betont den Beitrag interparlamentarischer Gremien wie der Parlamentarischen Versammlung Afrika-EU und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten und der EU zum Dialog mit Partnerländern und -regionen über den Bedarf an humanitärer Hilfe, wodurch der humanitäre Raum gewahrt wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>