<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2023)0449</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Ermächtigung Frankreichs zur Aushandlung eines bilateralen Abkommens mit Algerien über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen im Zusammenhang mit dem Familienrecht</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0355/2023 - Berichterstatterin: Ilana Cicurel)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2023 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung Frankreichs zur Aushandlung eines bilateralen Abkommens mit Algerien über Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen (COM(2023)0064 – C9-0026/2023 – 2023/0027(CNS))</STRING></TI><NOTE>(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2023)0064),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C9-0026/2023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9-0355/2023),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF><AMDLST><HD><HEAD.OLD><STRING ITALIC="on">Vorschlag der Kommission</STRING></HEAD.OLD><HEAD.NEW><STRING ITALIC="on">Geänderter Text</STRING></HEAD.NEW></HD><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		1</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 2</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(2)</NO.P>Frankreich legte Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass es aufgrund der außergewöhnlichen wirtschaftlichen, kulturellen, historischen, gesellschaftlichen und politischen Verbindungen zwischen Frankreich und Algerien ein besonderes Interesse an <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verhandlungen über den der Kommission übermittelten</STRING></STRING> Entwurf <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">eines Abkommens hat</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>Frankreich legte Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass es aufgrund der außergewöhnlichen wirtschaftlichen, kulturellen, historischen, gesellschaftlichen und politischen Verbindungen zwischen Frankreich und Algerien ein besonderes Interesse an <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Aushandlung eines bilateralen Abkommens mit Algerien hat, dessen</STRING></STRING> Entwurf <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Kommission übermittelt wurde</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		2</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 8</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(8)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die meisten</STRING></STRING> der im Entwurf des Abkommens zwischen Frankreich und Algerien zu behandelnden Fragen betreffen den Besitzstand der Union<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, insbesondere die Rechtsvorschriften</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Union</STRING></STRING> im Bereich des Familienrechts. Somit fallen die von solchen internationalen Verpflichtungen betroffenen Angelegenheiten in die ausschließliche Außenkompetenz der Union. Die Mitgliedstaaten dürfen solche Verpflichtungen nur aushandeln oder eingehen, wenn <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sie von der Union gemäß</STRING></STRING> Artikel 2 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in Verbindung mit der materiellen Rechtsgrundlage nach</STRING></STRING> Artikel 81 Absatz 3 AEUV <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">dazu ermächtigt sind</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(8)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einige</STRING></STRING> der im Entwurf des Abkommens zwischen Frankreich und Algerien zu behandelnden Fragen betreffen den <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">einschlägigen </STRING></STRING>Besitzstand der Union im Bereich des Familienrechts. Somit fallen die von solchen internationalen Verpflichtungen betroffenen Angelegenheiten in die ausschließliche Außenkompetenz der Union. Die Mitgliedstaaten dürfen solche Verpflichtungen nur aushandeln oder eingehen, wenn <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">ihnen vom Unionsgesetzgeber nach</STRING></STRING> Artikel 2 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gemäß dem in</STRING></STRING> Artikel 81 Absatz 3 AEUV <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">genannten Gesetzgebungsverfahren eine Ermächtigung erteilt wird</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		3</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 1</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Europäische Kommission in beobachtender Funktion an den Verhandlungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">teilnimmt</STRING></STRING> und über die Fortschritte und Ergebnisse unterrichtet wird, die in den verschiedenen Phasen der Verhandlungen erzielt werden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Europäische Kommission in beobachtender Funktion an den Verhandlungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">teilnehmen kann</STRING></STRING> und über die Fortschritte und Ergebnisse unterrichtet wird, die in den verschiedenen Phasen der Verhandlungen erzielt werden.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		4</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 2</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird nahegelegt, den Beitritt zu den von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeiteten Kernübereinkommen zum Familienrecht in Erwägung zu ziehen und eine <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sorgfältige </STRING></STRING>Analyse der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gründe</STRING></STRING> einzuleiten, die das Land bisher davon abgehalten haben.</P></OLD><NEW><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird nahegelegt, den Beitritt zu den von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeiteten Kernübereinkommen zum Familienrecht in Erwägung zu ziehen und eine Analyse der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">am besten geeigneten Mittel zur Beseitigung der Hindernisse</STRING></STRING> einzuleiten, die das Land bisher davon abgehalten haben.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		5</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 3</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird davon in Kenntnis gesetzt, dass nach Abschluss der Verhandlungen eine Ermächtigung des Rates der Europäischen Union erforderlich ist, bevor <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die Vertragsparteien</STRING></STRING> das Abkommen schließen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">können</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird davon in Kenntnis gesetzt, dass nach Abschluss der Verhandlungen eine Ermächtigung des Rates der Europäischen Union erforderlich ist, bevor <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Frankreich</STRING></STRING> das Abkommen schließen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">kann</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		6</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 4</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>–</NO.P>Algerien wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Ermächtigung des Rates der Europäischen Union zum Abschluss des Abkommens auf Vorschlag der Kommission vorsehen kann, dass das Abkommen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">(z. B. auf fünf Jahre) befristet wird</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">danach möglicherweise überprüft werden muss</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>–</NO.P>	Algerien wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Ermächtigung des Rates der Europäischen Union zum Abschluss des Abkommens auf Vorschlag der Kommission vorsehen kann, dass das Abkommen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">befristet wird, möglicherweise im Rahmen eines Systems der stillschweigenden Verlängerung, das in dem Beschluss des Europäischen Parlaments</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">des Rates über den Abschluss des Abkommens anzugeben ist</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		7</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 4 a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><NO.P>–</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Es wird eine Bestimmung aufgenommen, die die vollständige oder teilweise Kündigung des Abkommens oder die unmittelbare Ersetzung der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens im Falle des Abschlusses eines späteren Abkommens zwischen der Union oder der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Algerien andererseits oder des Beitritts Algeriens zu den einschlägigen Haager Übereinkommen vorsieht.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		8</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 5</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>–</NO.P>Es wird eine Bestimmung aufgenommen, wonach die in Frankreich im Rahmen dieses Abkommens anerkannten Entscheidungen nicht später in anderen Mitgliedstaaten der Union gelten.</P></OLD><NEW><P><NO.P>–</NO.P>Es wird eine Bestimmung aufgenommen, wonach die in Frankreich im Rahmen dieses Abkommens anerkannten Entscheidungen nicht später in anderen Mitgliedstaaten der Union <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">nach Unionsrecht </STRING></STRING>gelten.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		9</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1 – Spiegelstrich 6</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>–</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Bestimmungen über das Recht, die Annahme von Schriftstücken zu verweigern</STRING></STRING>, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">werden den</STRING></STRING> Bestimmungen des <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikels 12 Absatz 3 der Neufassung der Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken angepasst, d. h. der Empfänger kann die Annahme von Schriftstücken entweder bei</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zustellung oder innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Zustellung verweigern</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>–</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Es wird sichergestellt</STRING></STRING>, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">dass die</STRING></STRING> Bestimmungen des <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">mit Algerien ausgehandelten Abkommens mit dem einschlägigen Besitzstand</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Union und den Haager Übereinkommen in Einklang stehen</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND></AMDLST></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>