<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0008</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Durchführung des Programms Kreatives Europa 2021-2027</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0425/2023 - Berichterstatter: Massimiliano Smeriglio)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zur Durchführung des Programms Kreatives Europa 2021-2027 (2023/2003(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 167, Artikel 173 Absatz 3 und Artikel 294 Absatz 7,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 5. Mai 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (COM(2018)0366),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 28. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 934.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Dezember 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 87.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 6. Februar 2019 — Kreatives Europa und „Eine neue europäische Agenda für Kultur“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 168 vom 16.5.2019, S. 37.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 30. April 2018 mit dem Titel „Halbzeitbewertung des Programms „Kreatives Europa“ (2014-2020)“ (COM(2018)0248),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss C(2023)3227 der Kommission vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2021)3563 über die Finanzierung des Programms Kreatives Europa 2021-2025 und die Annahme der Arbeitsprogramme für 2021, 2022 und 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss C(2022)6138 der Kommission vom 31. August 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2021)3563 über die Finanzierung des Programms Kreatives Europa 2021-2023 und die Annahme der Arbeitsprogramme für 2021 und 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss C(2021)3563 der Kommission vom 26. Mai 2021 über die Annahme des Arbeitsprogramms 2021 für die Durchführung des Programms Kreatives Europa,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das jährliche Arbeitsprogramm 2022 der Kommission für die Durchführung des Programms Kreatives Europa,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das jährliche Arbeitsprogramm 2021 der Kommission für die Durchführung des Programms Kreatives Europa,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Juli 2023 mit dem Titel „Eine EU-Initiative für das Web 4.0 und virtuelle Welten: mit Vorsprung in den nächsten technologischen Wandel“(COM(2023)0442),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“ (COM(2020)0784),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ COM(2018)0267,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2022 zum Arbeitsplan der EU für Kultur 2023-2026<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 466 vom 7.12.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2023 zur Zukunft der Europäischen Buchbranche<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0329.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 78.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zum Thema: „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 71.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 316 vom 6.8.2021, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 2</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 152.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0425/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass aus den erhobenen Daten das große Interesse des Kultur- und Kreativsektors an dem Programm ersichtlich wird; in der Erwägung, dass sich die höheren Kofinanzierungssätze bei verschiedenen Maßnahmen der Aktionsbereiche Kultur und Media als für die Unterstützung der Kultur- und Kreativ-Ökosysteme vorteilhaft erwiesen und auch kleineren Projekten bessere Chancen eingeräumt haben – insbesondere in der Zeit nach der Pandemie;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mittel für das Programm Kreatives Europa 2021-2027 gegenüber dem Vorgängerprogramm insgesamt um etwa 68 % aufgestockt wurden; in der Erwägung, dass diese Aufstockung aufgrund der mit Energiekosten verbundenen stetig steigenden Inflationsrate<FOOTNOTE><FIELD> https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20230309-2.</FIELD></FOOTNOTE> erheblich an Wert verliert; in der Erwägung, dass bei den Gesamtmitteln ein Ansatz der vorgezogenen Bereitstellung verfolgt und so ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel in den Jahren 2021 und 2022 gebunden wurde, um unter anderem den Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Kreatives Europa das einzige Programm ist, das nur die Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt, deren Aktivitäten auf kulturellen und künstlerischen Werten beruhen, insbesondere durch die Unterstützung von Kunstschaffenden und Künstlern, wie – neben kleinen Projekten – Autoren und ausübenden Künstlern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der inhärente und künstlerische Wert der Kultur durch das Programm anerkannt wird, und er das Kernstück des Programms bleiben sollte, wobei gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zu seinem umfassenderen Beitrag zu Innovation und Wachstum gefunden werden sollte; in der Erwägung, dass Kreatives Europa – als ein von der EU finanziertes Programm – zur Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen und faire Verfahren und Arbeitsbedingungen in den Kultur- und Kreativbranchen und in der Kultur- und Kreativwirtschaft fördern sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass eine der wichtigsten Neuerungen im Programm die durchgehende Berücksichtigung der Querschnittsprioritäten Inklusion und Vielfalt – insbesondere ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis – und Ökologisierung ist; in der Erwägung, dass durch die Jahresarbeitsprogramme 2021 und 2022 ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung sozialer Inklusion und Geschlechtergleichstellung gelegt wird; in der Erwägung, dass durch die Umsetzung des Programms die weitest mögliche Teilhabe an der Kultur sichergestellt werden sollte, indem – unter anderem – Menschen mit Behinderungen und Menschen aus benachteiligten Verhältnissen einbezogen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Programm darauf abzielt, den digitalen Wandel in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen, denn Technologien haben die Art und Weise verändert, wie in diesen Sektoren Inhalte geschaffen, produziert und verteilt werden; in der Erwägung, dass die Digitalisierung Chancen bietet, die Teilhabe an der Kultur zu erhöhen und dass sie auch zu Herausforderungen führen könnte, die sich von denen des analogen Zeitalters unterscheiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die administrativen Verwaltungsverfahren des Programms Kreatives Europa (Antragstellung, Evaluierung und Berichterstattung) trotz einiger Fortschritte bei der Vereinfachung nach wie vor von einer großen Zahl Begünstigter und potenzieller Begünstigter als sehr zeit- und arbeitsaufwendig empfunden werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass weniger erfahrene Antragsteller durch belastende Verwaltungsverfahren oft von der Teilhabe an der Kultur abgehalten werden, einschließlich – neben kleinen Organisationen – junge Kulturschaffende, insbesondere solche aus benachteiligten Gebieten; in der Erwägung, dass das Antragsverfahren vereinfacht und verbessert werden muss, was in erster Linie auf die Zunahme der Verfahrensschritte in Verbindung mit einer wenig benutzerfreundlichen Schnittstelle zurückzuführen ist, die möglicherweise nicht mit häufig genutzten Applikationen kompatibel ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Programmplattform ein komplexes Berichterstattungsverfahren umfasst, das sich schwer steuern lässt und das ursprünglich nicht für die Art von Projekten konzipiert wurde, die durch das Programm finanziert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur die Vernetzung kreativer Gemeinschaften und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert wird, wobei ein besonderer Fokus auf Kooperationsprojekten liegt; in der Erwägung, dass sich in den ersten beiden Jahren der Durchführung gezeigt hat, dass im Aktionsbereich Kultur der Förderbereich „Kooperationsprojekte“ mit 291 unterstützten Projekten besonders nachgefragt ist; in der Erwägung, dass die Kommission es in Betracht ziehen sollte, die Maßnahmen zur Kontaktaufnahme des Aktionsbereichs Kultur zu verstärken, um die Teilhabe an der Kultur in allen Kultur- und Kreativgemeinschaften zu erhöhen, einschließlich denjenigen aus Rand- und ländlichen Gebieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Aktionsbereich Media bei der Förderung des Wachstums und der Widerstandsfähigkeit des audiovisuellen Sektors eine zentrale Rolle spielt; in der Erwägung, dass im Rahmen dieses Aktionsbereichs im Zweijahreszeitraum 2021-2022 Anträge von 2 124 Antragstellern eingegangen sind und die Erfolgsquote bei 66 % lag;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die ab 2021 unterstützte vorbereitende Maßnahme „Europäisch Schreiben“ entwickelt wurde, um Urheber, insbesondere Autoren, bei der Konzeption und Entwicklung hochwertiger fiktionaler Serien zu unterstützen, die auch im Ausland gezeigt werden können und ein neues Publikum erreichen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der sektorübergreifende Aktionsbereich eine erhebliche Zahl an Neuerungen beinhaltet, die neue Ziele widerspiegeln; in der Erwägung, dass die bereichsübergreifenden Maßnahmen zur Unterstützung der Nachrichtenmedien einen ganz neuen Schwerpunkt des Programms Kreatives Europa darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Förderung der Mobilität im europäischen Kultur- und Kreativsektor ein spezifisches Ziel des Programms ist, das im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur mit einem eigenen, neu geschaffenen Förderbereich verfolgt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Culture Moves Europe das größte Mobilitätsprogramm der EU für die Kultur- und Kreativbranche ist und bis Mitte 2023 rund 4 660 Anträge eingegangen sind; in der Erwägung, dass etwa 85 % der Anträge aus Bereichen wie der bildenden Kunst, den darstellenden Künsten und der Musik stammen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Programm die Bedeutung der Musikbranche als ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt Europas anerkannt wird, der der horizontale Ansatz im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur zugutekommen kann; in der Erwägung, dass im Zeitraum 2021-2022 im Rahmen der Initiative „Music Moves Europe“ 5 Mio. EUR für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Vielfalt der europäischen Musikbranche bereitgestellt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die literarische Übersetzung eine einzigartige Rolle spielt, wenn es darum geht, Autoren über Grenzen hinweg zu fördern, ein neues Publikum zu erreichen und zu einem kulturell und sprachlich vielfältigeren Europa beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die öffentliche Förderung des audiovisuellen Ökosystems in Europa in erster Linie auf nationaler Ebene erfolgt und der Aktionsbereich Media die nationalen Systeme durch Unterstützung von Projekten mit langfristiger Wirkung ergänzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kontaktstellen für das Programm Kreatives Europa eine wichtige Rolle als Mittler zwischen der Kommission, der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA), den Antragstellern und den Begünstigten spielen; in der Erwägung, dass sich im Zeitraum 2021-2022 über 60 % aller Antragsteller vor der Einreichung eines Antrags an ihre örtliche Kontaktstelle gewendet haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rolle der „Kreatives-Europa“-Desks angesichts der wesentlichen Aufgaben, die sie bei der Förderung und Übermittlung von Informationen zu allen Aspekten des Programms, der Zusammenarbeit und dem Austausch mit der Kommission – einschließlich der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur – einnehmen, verstärkt werden und auch den Austausch relevanter Informationen zu bevorstehenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umfassen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass das Programm Kreatives Europa durch die Förderung von Partnerschaften zwischen verschiedenen Akteuren aus den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft, die Nutzung persönlicher Kontakte sowie der Förderung der kulturellen Vielfalt innerhalb und außerhalb Europas eine strategische Rolle bei der Erweiterung der externen Dimension der Kulturbeziehungen der Europäischen Union spielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass durch das Programm die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Bereiche Kunsthandwerk und Handwerk, insbesondere im Bereich des kulturellen Erbes, sowie die wesentliche Rolle anerkannt wird, die diese Bereiche bei der Unterstützung der städtischen und ländlichen Volkswirtschaften in Europa sowie der Erweiterung der kulturellen Vielfalt spielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass das Exzellenzsiegel eine Neuerung im Rahmen des Programms Kreatives Europa 2021-2027 darstellt, die mit dem Ziel eingeführt wurde, im Falle von Haushaltszwängen Synergieeffekte zu verstärken und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu vereinfachen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kulturhauptstadt Europas als Sonderaktion eine renommierte Initiative ist, die in der globalen Kulturagenda fest etabliert ist und mit der seit ihrer Einführung im Jahr 1985 der Reichtum und die einzigartige Vielfalt an Kulturen und Städten hervorgehoben werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass das Interesse der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie des audiovisuellen Sektors und der Nachrichtenmedien an der neuen Generation des Programms Kreatives Europa weiterhin groß ist und im Rahmen der drei Aktionsbereiche immer mehr Anträge eingehen, weshalb die Erfolgsquote der Anträge entsprechend sinkt, was zu einem Gefühl der Desillusionierung in Bezug auf die Programme in diesen Sektoren führen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, wie im Rahmen des Programms auf die Folgen der COVID-19-Pandemie, die die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft bereits vor Start des aktuellen Programms erheblich beeinträchtigt hat, reagiert wurde und diese abgeschwächt wurden; bekräftigt seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Anstrengungen zur Bewältigung der langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf Kulturschaffende und Akteure des Kulturlebens zu verstärken, insbesondere die Anstrengungen, die die Weiterqualifizierung und Umschulung betreffen, um die Anforderungen anzugehen, die durch die Entwicklung und die Herausforderungen für diese Sektoren entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bedauert es, dass nicht alle Mitgliedstaaten mindestens 2 % der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Sicherstellung der Resilienz dieser Branchen bereitstellen, wie dies vom Parlament gefordert wurde; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Synergieeffekte zu verstärken und ausreichende, gezielte Investitionen für diese Branchen durch andere EU-Programme sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>erkennt die Flexibilität der Kommission und der EACEA bei der Umsetzung des Programms an, das angepasst wurde, um den Folgen der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen; betont, dass ein Mittelweg zwischen harmonisierten administrativen Verwaltungssystemen für alle EU-Programme einerseits und den spezifischen Bedürfnissen der verschiedenen Begünstigten andererseits gefunden werden muss; fordert die Kommission und die EACEA daher nachdrücklich auf, sich stärker um eine Vereinfachung der administrativen Verwaltungsverfahren des Programms Kreatives Europa 2021-2027 zu bemühen; weist jedoch darauf hin, dass die Straffung und Vereinfachung nicht zu einer Verringerung der finanziellen und personellen Ressourcen für die Überwachung und Bewertung von Projekten führen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>erkennt an, dass das Antragsverfahren häufig komplex ist, insbesondere für Einzelpersonen, sehr kleine und kleine Organisationen mit begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen; fordert die Kommission und die EACEA daher auf, die Aufnahme der mit dem Antragsverfahren verbundenen Kosten in die veranschlagten Gesamtkosten zu gestatten; fordert darüber hinaus die Vertreter der „Kreatives-Europa“-Desks auf, die Unterstützung für alle Antragsteller weiter zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission auf, mit den Begünstigten einen regelmäßigen Austausch zum Kapazitätsaufbau vorzusehen, um Neuerungen wie etwa neue Anforderungen im Rahmen des Berichterstattungssystems, einschließlich mit der Datenschutz-Grundverordnung im Einklang stehender Leistungen, darzulegen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>; hebt hervor, dass es im Rahmen des Programms, dessen Ziel es ist, die Vielfalt, Inklusion und Geschlechtergleichstellung zu erweitern, dringend erforderlich ist, das Berichterstattungssystem zu verbessern, um die Zugänglichkeit und leichte Nutzung des Systems für alle Begünstigten sicherzustellen, einschließlich Menschen mit Behinderungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass in den ersten beiden Jahren der Durchführung des Programms schrittweise Inklusionsanreize für alle Aktionsbereiche eingeführt wurden; stellt jedoch fest, dass es an umfassenden Daten darüber mangelt, auf welche Weise Inklusion, Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe bei der Verfolgung der Programmziele gefördert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen ihrer Zwischenbewertung hierzu einen ausführlichen Bericht vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>erkennt an, dass mit den Maßnahmen im Rahmen des Programms ein Beitrag zum Ziel des Klimaschutzes und der ökologischen Nachhaltigkeit geleistet wird; stellt jedoch fest, dass die Prioritäten zur Ökologisierung in den drei Programmbereichen auf unterschiedliche Weise eingeführt wurden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Prioritäten zur Ökologisierung und ihre Auswirkungen auf die Bereiche genau zu überwachen und regelmäßig über ihre Bewertung Bericht zu erstatten; hebt hervor, dass Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel entwickelt werden müssen, die Annahme nachhaltigerer Verfahren in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Akteure der Kultur- und Kreativbranche bei der Nutzung der Chancen zu unterstützen, die auf EU-Ebene angeboten werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die CulturEU Initiative der EU, einen mehrsprachigen interaktiven Leitfaden, in dem alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten aufgeführt werden; betont, dass der regelmäßige und gegebenenfalls gezielte Austausch mit den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem audiovisuellen Sektor und den Nachrichtenmedien von zentraler Bedeutung ist, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen; weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Interessenträger angemessen in die Erarbeitung der künftigen jährlichen Arbeitsprogramme einbezogen werden müssen; schlägt vor, dass die Kommission eine Bewertung dazu durchführt, ob das Programm Kreatives Europa 2028-2034 besser durch jährliche oder zweijährige Arbeitsprogramme umgesetzt werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert eine verstärkte Kommunikation und einen verstärkten Austausch zwischen der Kommission, der EACEA und den „Kreatives-Europa“-Desks, um sicherzustellen, dass letztere Zugang zu allen relevanten Informationen haben, und so Antragstellern und Begünstigten hochwertige Unterstützung und Leitlinien bereitstellen können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig Transparenz bei der Verbreitung der Ergebnisse von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ist; fordert die Kommission daher auf, auch weiterhin zeitnah die Liste aller Empfänger von Finanzhilfen zusammen mit dem gewährten Betrag für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass es wichtig ist, die Bedeutung des Programms zu ermitteln und seine Sichtbarkeit zu erhöhen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dem Parlament über die Umsetzung der Kommunikationsstrategie des Programms Bericht zu erstatten, einschließlich zur Nutzung offizieller Logos;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt hervor, dass sehr viele Begünstigte bereit sind, ihre Leistungen und Ergebnisse mit dem Kultur- und Kreativsektor, dem audiovisuellen Sektor und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu teilen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die zu diesem Zweck bereitgestellte Plattform als nicht zufriedenstellend betrachtet wird und fordert die Kommission daher auf, die Begünstigten in die Entwicklung einer besser geeigneten Plattform einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten keine nationalen Entschädigungssysteme oder Versicherungen zur Förderung der Mobilität von kulturellen Gütern anbieten; erkennt an, dass die Kosten für gewerbliche Versicherungen für zahlreiche kulturelle Akteure erheblich sein können; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass die Kommission eine Machbarkeitsstudie zu einem gesamteuropäischen Sicherungssystem veröffentlicht, um in einem ersten Schritt zur Bewältigung dieses Problems die Entschädigungskosten abzudecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, durch die Entwicklung angemessener ethischer Normen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) eine auf den Menschen ausgerichtete und transparente Nutzung der KI in künstlerischen und kreativen Verfahren zu fördern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sicherzustellen, dass sowohl Antragsteller als auch Begünstigte Informationen zur Nutzung von KI in Projekten bereitstellen, einschließlich bei der Produktion, dem Vertrieb und der Förderung von schöpferischen Werken, um diesen sich abzeichnenden Trend in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft und seine Auswirkungen auf das Programm zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt das erhebliche Potenzial hervor, dass das Programm Kreatives Europa in Bezug auf die Entwicklung und den Ausbau transnationaler Partnerschaften hat, und dass das Programm somit auch durch Kultur zu den internationalen Beziehungen der EU beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission auf, angemessene Ressourcen in die externe Dimension des Programms zu investieren und legt eine weitere Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen und Organisationen in den Mitgliedstaaten sowie den Clustern der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC) in Drittländern nahe; fordert die Kommission auf, soweit möglich die Teilnahme von Drittländern an dem Programm zu unterstützen und zu erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Mittelausstattung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass im Rahmen des aktuellen Programms Kreatives Europa trotz der erheblichen Aufstockung der für den Zeitraum 2021-2027 bereitgestellten Mittel nach wie vor mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, den Finanzrahmen für das Programm Kreatives Europa für den Zeitraum 2028-2034 deutlich zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass es im Zweijahreszeitraum 2021-2022 dringend notwendig war, Ausgaben vorzuziehen, um die Folgen der COVID-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern; weist jedoch auf die negativen Auswirkungen hin, die diese Maßnahme auf die zweite Hälfte des Finanzzyklus haben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission angesichts der Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und der Ökologisierung ergeben, sowie angesichts der hohen Zahl eingehender Anträge und der starken Inflation und der mit ihr zusammenhängenden hohen Energiekosten, die allesamt die operative Kapazität der Begünstigten erheblich beeinträchtigen, nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die Mittel für das Programm in den kommenden Haushaltsjahren nicht gekürzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>bedauert es, dass die Einrichtung des Exzellenzsiegels bisher noch nicht umgesetzt wurde; fordert die Kommission auf, dieses Siegel unverzüglich einzuführen, damit die Vertreter der Projekte von den Möglichkeiten profitieren können, die in diesem Programmzyklus im Rahmen der kumulativen und alternativen Finanzierung angeboten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bedauert, dass im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 keine Flexibilität zur Aufstockung des Programms Kreatives Europa besteht, und betont, dass dies die Finanzierung neuer Initiativen, wertvoller Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen ausschließt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wichtige Instrumente zur Erprobung neuer Initiativen sind, die sich in langjährige EU-Finanzierungsprogramme entwickeln oder in bereits bestehende Programme integriert werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>bedauert die Finanzierungslücke zwischen den zwei MFR-Zyklen, durch die insbesondere das System von Netzwerken beeinträchtigt werden könnte und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass dies in der Zukunft nicht erneut auftritt; fordert die Kommission vor dem Hintergrund der zentralen Rolle dieses Programms auf, die Kapazitäten der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft länderübergreifend und international zu arbeiten, zu unterstützen, und darüber hinaus die Einführung von Zuschüssen zu den operativen Kosten dieser Maßnahme zu erwägen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aktionsbereich Kultur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt die Einführung des sektoralen Ansatzes als ein neues Element des Aktionsbereichs Kultur zur Ergänzung der horizontalen Maßnahmen; fordert eine verstärkte Unterstützung dieses Ansatzes durch eine angemessene Bereitstellung von Mitteln, um sicherzustellen, dass keine Branche zurückgelassen wird und die Mittel für horizontale Maßnahmen nicht verringert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks zu schützen und zu fördern, insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten des Programms im Rahmen der Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit und dem Programm Europäisches Netz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die höheren Kofinanzierungssätze insbesondere bei kleinen Kooperationsprojekten nutzbringend sind und die Teilnahme kleiner Organisationen erleichtern; fordert die Kommission und die EACEA in dieser Hinsicht auf, den Projektkonsortien zu gestatten, selbst über die Verteilung der Fördermittel unter ihren Partnern zu entscheiden, solange der Gesamt-Kofinanzierungssatz auf Projektebene angewandt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig grenzüberschreitende Mobilität für alle Kulturschaffenden ist, da durch sie der kreative Prozess durch eine Erweiterung der beruflichen Chancen im Ausland gefördert wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung des Programms „Culture Moves Europe“ als eine neue Maßnahme im Rahmen des Programms Kreatives Europa;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt die hohe Qualität der im Rahmen des Mobilitätsprogramms eingegangenen Anträge zur Kenntnis; fordert die Kommission jedoch auf, das Programm „Culture Moves Europe“ – mithilfe der „Kreatives-Europa“-Desks, die Kommunikationstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit durchführen – einem größeren Publikum bekannt zu machen; ist der Auffassung, dass diese Aktivitäten insbesondere auf einzelne Bereiche abzielen sollten, einschließlich Kulturschaffenden aus marginalisierten Gruppen sowie weniger stark vertretenden Länder und Regionen, um eine geografische Ausgewogenheit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist darauf hin, dass in Anerkennung des großen Erfolgs der neuen Mobilitätsmaßnahme bis Ende 2024 unbedingt eine Analyse der wichtigsten sich abzeichnenden Trends durchgeführt werden muss, um neue Akteure aus den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft einzubeziehen, zum Beispiel Vertreter des Buchsektors; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel ab 2025 aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont die positiven Auswirkungen der in das Mobilitätsprogramm aufgenommenen Zusatzzahlungen für Umweltfreundlichkeit und Familien, was ein konkretes Beispiel dafür ist, wie das Programm inklusiver gestaltet werden kann; fordert die Kommission daher auf, die Verfolgung dieses Ansatzes auch bei anderen Maßnahmen des Programms Kreatives Europa in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Aufstockung der Mittel für den Förderbereich „Europäische Plattformen“ zur Unterstützung von Nachwuchskünstlern im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur und betont die positiven Auswirkungen, die dies auf die Vielfalt hatte, da die Sichtbarkeit von Kunstschaffenden und ihren Werken auf internationaler Ebene erhöht wurde; fordert die Kommission daher auf, diese Maßnahme durch Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung und Bekanntmachung weiter auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>hebt die Bedeutung des Systems von Netzen für die Vernetzung und den Aufbau von Kapazitäten hervor, durch die die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft verstärkt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, angemessene Mittel für diese Maßnahmen mit dem Ziel bereitzustellen, Begünstige, die bereits von dem Programm profitieren sowie neue Netzwerke zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass der sektorale Ansatz ein hervorragendes Instrument zur Stärkung des Buch- und Verlagswesens darstellt, das konzertierte Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung des Marktzugangs und der weiteren Verbreitung europäischer Werke ermöglicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass literarische Übersetzung im Zentrum des wichtigsten Programms zur Unterstützung des Buchsektors steht; betont jedoch, dass dieses Programm erweitert werden muss, damit es auch die Übersetzung von Sachbüchern umfasst; fordert die Kommission auf, in ihrer Halbzeitbilanz des Programms messbare Ziele für die Verwendung von Finanzmitteln zur Verbesserung des Zugangs zu Büchern für Menschen mit Behinderungen einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die Verstärkung der Maßnahmen, mit denen im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur Unterstützung für die Musikbranche bereitgestellt wird, was dazu geführt hat, dass im Rahmen des derzeitigen Programms eine größere Zahl an musikbezogenen Projekten eingereicht wird; fordert die Kommission jedoch auf, einen strategischeren und stärker sektororientierten Ansatz für den Musiksektor zu entwickeln, um aufbauend auf den Ergebnissen der vorbereitenden Maßnahme „Music Moves Europe“ neue und bevorstehende Herausforderungen zu bewältigen; erachtet in dieser Hinsicht einen regelmäßigen strukturierten Dialog zwischen dem Musiksektor und der Kommission für sehr wichtig; fordert die Kommission darüber hinaus auf, in Zusammenarbeit mit Bereich Daten über die Musikmärkte der Mitgliedstaaten zu sammeln und über alle neuen Herausforderungen zu berichten, die das gesamte Ökosystem betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>unterstreicht den Stellenwert der spezifischen Maßnahme „Kulturhauptstädte Europas“ als Katalysator für die kulturelle und wirtschaftliche Erholung der Städte und Regionen; hält es für dringend geboten, längst fällige zusätzliche Mittel für diese spezifische Maßnahme zur Verfügung zu stellen, um die im Zusammenhang mit den Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie und der hohen Inflation entstandenen Zusatzkosten zu decken; fordert die Kommission daher auf, die Mittel für den Melina-Mercouri-Preis aufzustocken, der seit mehreren Jahren mit nur 1,5 Mio. EUR dotiert ist; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, eine nachhaltige Wirkung der Initiative sicherzustellen und ihren Einflussbereich mit dem Ziel zu erweitern, die Beteiligung an dem im Rahmen der Initiative entwickelten Kulturmaßnahmen zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>erkennt an, dass das europäische Kulturerbe-Siegel eine wertvolle Initiative ist, mit der die wichtige Rolle dieser Stätten in der Geschichte und Kultur Europas gefördert wird, und weist darauf hin, dass dieser Titel im Zeitraum von 2013 bis 2021 an 60 Stätten verliehen wurde; fordert die Kommission jedoch auf, die Sichtbarkeit des europäischen Kulturerbe-Siegels zu verbessern, indem Synergieeffekte mit anderen einschlägigen Finanzierungsinstrumenten der EU geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>hebt die Bedeutung der Preise hervor, die in den Bereichen Literatur, Architektur und Kulturerbe, Musik (zeitgenössische Musik, Rock und Pop) und audiovisuelle Medien durch das Programm Kreatives Europa unterstützt werden; hebt hervor, dass diese seit Langem geplanten Initiativen in diesen Branchen gut bekannt sind und dass durch sie die Sichtbarkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Auszeichnung von Leistungen in verschiedenen Bereichen erhöht wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aktionsbereich Media</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der Aktionsbereich Media nach wie vor das wichtigste europäische Instrument zur strategischen Unterstützung des unabhängigen audiovisuellen Sektors ist, der hauptsächlich aus kleinen und mittelgroßen Unternehmen besteht; hebt den signifikanten internationalen Wettbewerb hervor, dem der europäische audiovisuelle Sektor sowie die europäische Kino- und Videospielbranche ausgesetzt sind sowie die wesentliche Unterstützung, die dieser Aktionsbereich für die Erholung und Transformation dieser Branchen und für eine verstärkte strategische Autonomie der EU bietet; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, eine angemessene Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Aktionsbereich Media sicherzustellen und besteht darauf, dass umfassende Daten für die Bewertung und Überwachung dazu erhoben werden müssen, ob und wie durch das Programm das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial dieser Branchen wirksam und erfolgreich erhöht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>würdigt die positiven Auswirkungen der in den Aktionsbereich Media aufgenommenen gezielten Maßnahmen zur stärkeren Beteiligung von Ländern mit unterschiedlicher audiovisueller Kapazität und zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>hebt hervor, dass eine Vielzahl hochwertiger Projekte im Rahmen der Co-development- und Mini-slate-Programme im Zeitraum 2021-2022 aufgrund von Haushaltsbeschränkungen abgelehnt wurde; fordert die Kommission daher auf, für die künftige Umsetzung dieser Programme mehr Mittel bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>hebt den wichtigen Beitrag hervor, den die Förderbereiche „Verleih europäischer Filme“ und „Vertrieb europäischer Filme“ zur kulturellen Vielfalt des europäischen audiovisuellen Sektors durch die Förderung der grenzüberschreitenden Verbreitung europäischer Filme und durch den Ausgleich eines Teils der Risiken, die Vertreiber eingehen, wenn sie in die Produktion, den Vertrieb und die Bekanntmachung von Filmen aus dem europäischen Ausland investieren, leisten; hebt daher hervor, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Finanzierung beider Programme erhöht wird und weitere Anstrengungen unternommen werden, um eine umfassendere Verbreitung und Online-Verfügbarkeit europäischer Werke sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass es in vielen EU-Ländern keine Förderprogramme für Kinovorführungen gibt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es wichtig ist, weiterhin ausreichend Finanzmittel für das Netz Europa Cinemas bereitzustellen, wobei es sich um eine Leitinitiative des Aktionsbereichs Media handelt, mit der zur Verbreitung europäischer Filme in den Kinos beigetragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>hebt hervor, dass in der Verordnung über das Programm Kreatives Europa 2021-2027 die Unterstützung von Vernetzungsaktivitäten von Fachleuten des audiovisuellen Sektors, einschließlich Kulturschaffender, vorgesehen ist; weist darauf hin, dass diese Maßnahme bisher noch nicht umgesetzt wurde; fordert die Kommission daher auf, zeitnah eine spezifische Maßnahme zur Unterstützung von Aktivitäten, die auf die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen europäischen Berufs- und Kulturorganisationen entlang der Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors ausgerichtet sind, zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>weist erneut auf den Erfolg der vorbereitenden Maßnahme „Europäisch Schreiben“ hin und schlägt vor, dass die Kommission die von dieser Maßnahme verfolgten Ziele in das Programm Kreatives Europa aufnimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt die Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten, die im Sektor erhebliches Interesse geweckt hat; fordert die Kommission auf, die kulturelle und kreative Dimension dieses Sektors zu unterstützen, indem beim Entwurf der einschlägigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen die spezifischen Eigenschaften und mit ihnen verbundenen Anforderungen dieses Sektors zu berücksichtigt werden, einschließlich des Aspekts, dass neue Geschäftsmodelle in der virtuellen Welt erprobt werden müssen, um eine Entwicklung von Kompetenzen in diesem Bereich zu ermöglichen, mit einem besonderen Schwerpunkt an der Beteiligung von Frauen; stellt jedoch fest, dass der derzeitige Haushalt unzureichend sein könnte und fordert eine zusätzliche Finanzierung zur Unterstützung des Wachstums des europäischen Videospiel-Ökosystems und fordert zur Entwicklung und Bindung europäischer Talente auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass die zunehmende Inflation in einem stark von Wettbewerb geprägten audiovisuellen Markt Auswirkungen auf die Produktionskosten hat; fordert die Kommission daher auf, die Finanzierungsobergrenzen anzuheben, um sicherzustellen, dass die audiovisuelle Branche über den Aktionsbereich Media gefördert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>erkennt den Erfolg der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu Netzwerken europäischer Festivals an, mit der 71 Festivals im Rahmen von 12 Netzwerken unterstützt wurden, die u. a. zusammenarbeiten, um die Publikumsbeteiligung zu fördern; fordert die Kommission daher auf, die Finanzierung der zwei sich ergänzenden Maßnahmen, nämlich der europäischen Festivals und der Netzwerke europäischer Festivals, im jährlichen Wechsel weiter zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass angesichts der großen Zahl an Anträgen, die die Fazilität Media Invest angezogen hat, für die künftige Umsetzung verstärkte haushaltstechnische Synergieeffekte mit dem Programm InvestEU sichergestellt werden müssen; fordert die Kommission auf, die Bekanntmachung dieser Fazilität in der audiovisuellen Branche weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>weist darauf hin, dass im Rahmen des Vorschlags der Kommission vom September 2022 über ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz ein neuer Europäischer Rat für Mediendienste eingerichtet werden sollte, der die mit der Richtlinie 2010/13/EU eingesetzte Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) ersetzt<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste). ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>; hebt vor dem Hintergrund der beschränkten Finanzmittel, die für die Umsetzung der Ziele des Programms bereitstehen, hervor, dass die dem Aktionsbereich Media zugewiesenen Mittel und andere Haushaltslinien nicht für die Finanzierung des Ausschusses eingesetzt werden dürfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sektorübergreifender Aktionsbereich</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>bedauert, dass es bei der Umsetzung der im sektorübergreifenden Aktionsbereich geplanten Maßnahmen insbesondere im Jahr 2021 aufgrund der in diesem Aktionsbereich eingeführten Neuerungen erhebliche Verzögerungen gab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in den Förderbereichen Journalismus-Partnerschaften und Medienkompetenz im Zeitraum 2021-2022 die meisten Anträge eingingen, was verdeutlicht, dass der europäische Mediensektor dringend mehr finanzielle Unterstützung benötigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass der Umstand, dass die Erfolgsquote der im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs eingereichten Anträge trotz der insgesamt hohen Qualität der Anträge niedrig ist, auf einen hohen Bedarf an finanzieller Unterstützung hinweist, der mit der derzeitigen Finanzausstattung bedauerlicherweise nicht gedeckt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im verbleibenden Programmplanungszeitraum mindestens 9 %<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/818 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027).</FIELD></FOOTNOTE> der Gesamtmittel für den Zeitraum 2021-2027 für die Unterstützung der Ziele des sektorübergreifenden Aktionsbereichs bereitgestellt werden;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Kontaktstellen für das Programm Kreatives Europa zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>