<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0009</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Durchführung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ 2021-2027 – Bürgerbeteiligung und Teilhabe</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0392/2023 - Berichterstatter: Łukasz Kohut)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zur Durchführung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ 2021–2027 – Bürgerbeteiligung und Teilhabe (2023/2004(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. Mai 2018 mit dem Titel „Folgenabschätzung – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung des Programms ‚Rechte und Werte‘, Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung des Programms ‚Justiz‘, Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung des Programms ‚Kreatives Europa‘“ (SWD(2018)0290),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auf Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Parlaments vom 6. April 2022 über die Umsetzung von Maßnahmen der politischen Bildung (2021/2008(INI)),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan für Demokratie“ (COM(2020)0790),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU“ (COM(2020)0711),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025“ (COM(2020)0565),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025“ (COM(2020)0698),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Oktober 2021 mit dem Titel „Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030)“ (COM(2021)0615),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>	unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (COM(2020)0620),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. März 2021 mit dem Titel „EU-Kinderrechtsstrategie“ (COM(2021)0142),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 über das Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0392/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die aktive Teilhabe am politischen und kulturellen Leben ein Grundrecht ist, das für alle gleichermaßen zugänglich sein sollte; in der Erwägung, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Recht auf Teilnahme an freien Wahlen, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft und das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen, verankert ist, wodurch die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass den Menschen mit der Unionsbürgerschaft gemäß den geltenden EU-Vorschriften verschiedene Rechte eingeräumt werden, insbesondere das Recht, zu beliebigen Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, Petitionen an das Europäische Parlament einzureichen, das Recht, bei wahrgenommenen Missständen bei EU-Institutionen die Europäische Bürgerbeauftragte zu befassen, das Recht, beliebige EU-Institutionen in einer der Amtssprachen der EU zu kontaktieren und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten, sowie das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass für bestehende und sich abzeichnende systemische Herausforderungen, wie z. B. die Klimakrise, weltweite Pandemien, der digitale Wandel und soziale Ungleichheiten, eine Anpassung von Strukturen und Ansätzen erforderlich ist, damit eine aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden kann; in der Erwägung, dass bei der aktiven digitalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die digitale Kluft zwischen den Generationen, zwischen verschiedenen sozialen Gruppen sowie zwischen gut vernetzten städtischen und ländlichen bzw. entlegenen Gebieten berücksichtigt und überwunden werden sollte und gleichzeitig die allgemeine digitale Kompetenz verbessert werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass EU-Programme zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Rechte und Werte, des Zugehörigkeitsgefühls und der Stärkung der sozioökonomischen Kompetenzen und des kritischen Denkens wichtiger denn je sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeteiligung auf einem Mehrebenenansatz aufbauen muss, der lokale, regionale, nationale, europäische und weltweite Prozesse miteinander vereint und in dessen Rahmen die Menschen aufgeklärt werden, ihre Ansichten zum Ausdruck bringen und dadurch an den Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, teilhaben und darauf Einfluss nehmen; in der Erwägung, dass Beteiligte aus ländlichen und abgelegenen Gebieten zur Teilnahme am Programm ermutigt werden müssen; in der Erwägung, dass die fortschreitenden Prozesse der Globalisierung und der europäischen Integration von der neuen Generation von Unionsbürgern verlangen werden, sich zunehmend auf verschiedenen Ebenen politisch zu engagieren, um international leben und arbeiten und sich im täglichen Leben mit Unterschieden auseinandersetzen zu können; in der Erwägung, dass die Gesellschaften immer vielfältiger werden, wodurch die Achtung der Menschenwürde, der Vielfalt von Kulturen und Herkunft und die Ablehnung jeglicher Art von Diskriminierung von Frauen, LGTBIQ-Personen, ethnischen Minderheiten oder anderen marginalisierten Gruppen in Europa immer größere Bedeutung erlangen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die in den Mitgliedstaaten zu beobachtenden gesellschaftspolitischen Veränderungen, die von sozialer Polarisierung und geringem Vertrauen in die Institutionen bis hin zu Rückschritten im Bereich der Demokratie, der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, schrumpfendem Raum für die Zivilgesellschaft, ausgrenzendem Nationalismus und der Instrumentalisierung des Euroskeptizismus für politische Zwecke reichen, zusammen mit dem Erstarken extremistischer Bewegungen, des Autoritarismus, der Infiltration des religiösen Fundamentalismus sowie Desinformationskampagnen und Fehlinformationen eine ernsthafte Bedrohung für die europäischen Demokratien darstellen und die Union als Ganzes destabilisieren können; in der Erwägung, dass die Stärkung der aktiven Bürgerbeteiligung und Teilhabe durch formale, nichtformale, informelle und lebenslange Lern- und Bildungsangebote eine entscheidende Rolle dabei spielt, diesem Trend entgegenzuwirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Aufkommen eines Unionsbürgersinns durch einen Mangel an Kenntnissen und an Zugehörigkeitsgefühl, der oft mit einer falschen Wahrnehmung der EU in Verbindung steht, erschwert wird und daher von Mechanismen zur Förderung der Bürgerbeteiligung und des interkulturellen Dialogs begleitet und verstärkt werden sollte; in der Erwägung, dass ein besseres gemeinsames europäisches Geschichtsverständnis und eine intensivere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen und politischen Leben eine positive Wirkung auf die Entwicklung einer europäischen Identität haben können, die ergänzend zu den vielfältigen lokalen, regionalen, nationalen, geografischen, kulturellen und weiteren Identitäten der Bürgerinnen und Bürger entsteht; in der Erwägung, dass die aktive Bürgerbeteiligung und der Bürgerdialog mit der europäischen Dimension der staatsbürgerlichen Bildung verknüpft sind und wirksam zur Schaffung einer Unionsbürgerschaft mit klaren Rechten und Pflichten beitragen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass eine unzureichende Bürgerbeteiligung sowie begrenzte Kenntnisse über die EU und über den konkreten zusätzlichen Nutzen der EU dazu beitragen, dass ein demokratisches Defizit wahrgenommen wird und sich eine ablehnende Haltung gegenüber der EU in den Mitgliedstaaten entwickelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Schrumpfen zivilgesellschaftlicher Räume in der Europäischen Union und in anderen Ländern, die am Programm teilnehmen, auf die demokratische Teilhabe auswirken sowie auf die Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, als Kontrollorgan im Sinne der Rechtsstaatlichkeit zu handeln; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Teilhabe der Zivilgesellschaft, wozu auch Minderheiten- und Basisorganisationen mit langjähriger und weitreichender Erfahrung gehören, für die Verteidigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Minderheitenorganisationen für die Selbstdarstellung und bürgerschaftliche Beteiligung von Minderheiten, insbesondere für Gruppen, die über keine anderen offiziellen Medien für ihren politischen Auftritt verfügen, von grundlegender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich 2020 mehr als 22 Millionen Drittstaatsangehörige in der EU aufhielten; in der Erwägung, dass diese Gruppen keinen Zugang zu formellen politischen Aktivitäten haben, was dazu führt, dass das Leben von Millionen von Menschen durch Entscheidungen beeinflusst wird, die ohne ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung getroffen werden; in der Erwägung, dass dies ein wesentliches Demokratiedefizit in der gesamten Union und auf allen Ebenen darstellt und für die Erarbeitung von nachhaltigen, gerechten und wirksamen politischen Strategien und Programmen eine Herausforderung bedeutet, während die Verwirklichung der Menschenrechte im Zusammenhang mit der politischen und öffentlichen Beteiligung von Drittstaatsangehörigen maßgeblich zur Förderung von demokratischer Staatsführung, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Inklusion, der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Beseitigung von Ausgrenzung und Diskriminierung in der EU beiträgt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die ersten Phasen der Durchführung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (2021–2027): Aktionsbereich 3 – Bürgerbeteiligung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass mit dem CERV-Programm („Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“) hinsichtlich der Grundrechte ein einzigartiger Beitrag zur Verbesserung der bürgerschaftlichen Beteiligung und Teilhabe durch eine wirksame Verknüpfung der Elemente Werte, Dialog mit der Zivilgesellschaft und Unionsbürgerschaft geleistet wird und dabei die Gleichstellung der Geschlechter und die soziale Gleichstellung, die Vielfalt durch Unterstützung der Wahrung des regionalen Erbes, das europäische Geschichtsbewusstsein sowie der Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt gefördert werden; ist der Auffassung, dass das CERV-Programm ein entscheidendes Instrument für die Zukunft der EU ist, um gesellschaftspolitische Herausforderungen wie den Wissensmangel, den Euroskeptizismus, das Schrumpfen zivilgesellschaftlicher Räume sowie die Aushöhlung und Herausforderungen der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa anzugehen; regt an, dass im Rahmen des Programms Maßnahmen unterstützt werden, die die Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft zum Ziel haben, unter anderem derjenigen, die sich vornehmlich der Rechtsstaatlichkeit und den Werten der Union verschrieben haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass sich das CERV-Programm noch in einer frühen Phase der Durchführung befindet, da die Verordnung zur Aufstellung des Programms erst 2021 verabschiedet wurde; weist darauf hin, dass aus diesem Grunde nur einige wenige Projekte in Aktionsbereich 3 abgeschlossen wurden und dass nur wenige Informationen von Begünstigten verfügbar sind, sodass sich eine genaue Bewertung von Ergebnissen als schwierig erweist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, der Erhebung von Daten über das Programm CERV Vorrang einzuräumen, insbesondere über benachteiligte Gruppen, darunter marginalisierte Gemeinschaften, Minderheiten und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, um ihre einzigartigen Herausforderungen anzugehen und die Erforschung ihrer Erfahrungen zu fördern; beharrt darauf, dass starke Überwachungs- und Bewertungsmechanismen eingerichtet werden müssen; betont, dass dieser Ansatz nützlich für die Politikgestaltung sein wird, die sinnvolle Beteiligung benachteiligter Gruppen an Bürgerbeteiligungsinitiativen sicherstellt und ihnen eine Stimme gibt sowie ein inklusiveres und gerechteres Programm schafft und gleichzeitig für bessere künftige Evaluierungen im Allgemeinen sorgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt hervor, dass die ersten Phasen der Programmdurchführung durch mehrere Herausforderungen, bei denen es sich häufig um externe Faktoren handelte, wie beispielsweise die COVID-19-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, erschwert wurden und dass dadurch die Rechte der Bürger und ihre Teilhabe an der Demokratie gestört wurden; weist jedoch darauf hin, dass das Programm nach einem verhaltenen Start inzwischen gut läuft und die Durchführung Fahrt aufgenommen hat; hebt außerdem hervor, dass Sensibilisierungskampagnen organisiert werden müssen, um die allgemeine Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist besorgt, dass es für Begünstigte anscheinend ein zentrales Problem in Bezug auf die Programmentwicklung darstellt, dass neue digitale Tools für den Einsatz von EU-Mitteln (z. B. das eGrants-Instrument) eingeführt und verwendet werden; bedauert, dass zudem kleinere Organisationen aufgrund der komplexen Verfahren von einer Teilnahme am Programm abgesehen haben, da sie weder über die Zeit noch über die Ressourcen verfügen, die für die Einreichung des Antrags innerhalb der festgelegten Fristen erforderlich sind; geht davon aus, dass es für das Programm aufgrund der Konzeption dieser Tools nur schwer möglich ist, neue Entwicklungen und sich ändernde Anforderungen zu berücksichtigen; fordert die Beseitigung des Verwaltungsaufwands und die Vereinfachung des Antrags-, Vergabe- und Berichtsverfahrens; betont, dass die Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen auch ein effizienteres und flexibleres Antragsverfahren für Organisationen umfasst, die mehrjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen unterzeichnet haben, auch um politische Entwicklungen zu antizipieren; betont ferner, dass das Antragsportal benutzerfreundlicher gestaltet werden muss, insbesondere für kleine Organisationen, und dass sichergestellt werden muss, dass alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Verfahren in alle EU-Sprachen übersetzt werden, um die Beteiligung aller Mitgliedstaaten zu erhöhen und die kulturelle Vielfalt sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bedauert, dass für die Mitgliedstaaten keine Pflicht zur Einrichtung nationaler Kontaktstellen für das Programm besteht, in denen neutrale Beratungsdienste, nützliche Informationen und Unterstützungsdienste für Antragsteller, Akteure und Begünstigte, unter anderem in Bezug auf das Antragsverfahren, sowie leicht verständliche Informationen über die Programmergebnisse bereitgestellt werden; stellt mit Bedauern fest, dass es bis Juni 2023 in nur 20 Mitgliedstaaten eine nationale Kontaktstelle gab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist ernsthaft darüber besorgt, dass sich aktuelle Inflationsraten auf die Betriebskosten auswirken, die für CERV-Begünstigte anfallen; bedauert, dass Begünstigte bei der Umsetzung ihrer geplanten Aktivitäten auf Schwierigkeiten stoßen, insbesondere was die Kosten je Einheit für Reise- und Unterbringungskosten sowie für Tagegelder anbelangt, und sich unter Umständen bei einigen der ursprünglich geplanten Aktivitäten einschränken müssen, um das Budget nicht zu überschreiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Empfehlungen für die Zukunft des CERV-Programms</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ruft die Kommission auf, die Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft einzurichten, um regelmäßige, offene und transparente Dialoge sicherzustellen und so den Dialog mit der Zivilgesellschaft während des gesamten Programms zu intensivieren, und zwar so, dass ein wechselseitiger Prozess zwischen Institutionen aller Ebenen und allen einschlägigen Interessenvertreter, insbesondere Organisationen der Zivilgesellschaft, gefördert wird, und diesen Dialog im Rahmen der Umsetzung von Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/692 sowie als Instrument zur Verwaltung und zur Festlegung von Prioritäten für das zweijährige Arbeitsprogramm zu verwenden und die kollektive Dimension der bürgerschaftlichen Beteiligung als kritische Dimension der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weiter zu fördern; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass innovative Maßnahmen zur Unterstützung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft gefördert werden sollten, unter anderem mit dem Ziel, eine Kultur zu schaffen, bei der vertrauensbasierte Partnerschaften mit Fördermittelempfängern gepflegt werden; fordert insbesondere kapazitätsbildende Maßnahmen zur Förderung einer regen Beteiligung der Zivilgesellschaft, vor allem durch eine Verzahnung mit anderen Finanzierungssystemen, die durch eine gemeinsame Verwaltung ermöglicht wird, beispielsweise durch das Instrument für technische Unterstützung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass für eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gesorgt werden muss, indem die europäische Dimension der politischen Bildung sowohl in den Lehrplänen als auch im Rahmen außerschulischer Aktivitäten gestärkt wird; hebt hervor, dass eine echte staatsbürgerliche Bildung dazu beitragen kann, die Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Bürgerbeteiligung und Teilhabe zu informieren und auszubilden, und dass in diesem Sinne EU-Leitlinien ein nützliches Instrument sein können; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass in der EU lebende Drittstaatsangehörige samt ihrer selbstgeführten Organisationen in die Zielgruppe des CERV-Programms aufgenommen werden, wodurch eine demokratische Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die soziale Inklusion gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Kontaktstelle benannt haben, auf, eine solche schnellstmöglich einzurichten, und fordert die Kommission auf, die Arbeit mit den nationalen Kontaktstellen in Form von Treffen, Schulungsmaßnahmen und speziellen Austauschinitiativen fortzuführen, da die bisher veranstalteten Maßnahmen sehr erfolgreich waren; empfiehlt der Kommission, den Mitgliedstaaten und den nationalen Kontaktstellen diesbezüglich, ein europäisches Netzwerk der nationalen Kontaktstellen zu errichten, um den Austausch von bewährten Verfahren und den Wissensaustausch zu vereinfachen; fordert die Kommission zudem auf, für CERV-Begünstigte ein Netzwerk zu errichten, in dessen Rahmen Erfahrungen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden können und ein tiefergehendes Verständnis der in der gesamten EU und anderswo vorliegenden lokalen und nationalen Gegebenheiten etabliert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt den bisher äußerst vielversprechenden Erfolg zur Kenntnis, den die Einführung verschiedener Arten von Mechanismen für die Weiterleitung von Finanzhilfen im Rahmen des CERV-Programms hatte; fordert eine qualitative und quantitative Analyse der einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Weiterleitung von Finanzhilfen, um den Einsatz dieser Verfahren gegebenenfalls auf die anderen Aktionsbereiche des CERV-Programms, insbesondere auf Aktionsbereich 3, auszuweiten, damit sichergestellt werden kann, dass EU-Mittel auch Organisationen der Zivilgesellschaft an der Basis erreichen, die über eine langjährige und weitreichende Erfahrung verfügen; fordert die Kommission dringend auf, die für die Weiterleitung von Finanzhilfen geltenden administrativen Abläufe und Auflagen weiter zu vereinfachen, damit Organisationen, die sich um eine Weiterleitung ihrer Finanzhilfen bemühen, gegenüber den nachgeordneten Empfängern flexibler agieren und für die Einhaltung angemessener Arbeits-, Gesundheits- und Sozialschutznormen sorgen können; ist der Auffassung, dass die Kofinanzierungserfordernisse unter dem Aspekt überprüft werden könnten, dass die für die Situation der Begünstigten geltenden Vorschriften geändert werden, um die Förderung einer größeren Vielfalt von Begünstigten, d. h. Einzelpersonen und Kleinstunternehmen, und von thematischen Bereichen zu ermöglichen; weist darauf hin, dass der Einsatz des Programms im Bildungsbereich im Allgemeinen und bei Lernenden, Lehrenden, pädagogischen Fachkräften und Jugendarbeitern im Besonderen unterstützt werden muss; hebt hervor, dass die im Rahmen des CERV-Programms bereitgestellten Finanzmittel für die Bereiche Rechte, Gleichstellung, Werte und bürgerschaftliche Beteiligung, für die andere Finanzierungsquellen kaum oder gar nicht zur Verfügung stehen, einen größeren Anteil an den Zuschüssen ausmachen sollten; fordert die Kommission dringend auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzmittel Einrichtungen erreichen, die sich an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union halten, beispielsweise durch die Einrichtung von Kontrollmechanismen zur Sicherstellung angemessener Arbeits-, Gesundheits- und Sozialschutzstandards; fordert eine Bewertung der Mechanismen für die Weitervergabe von Finanzhilfen, um ihre Wirksamkeit und Flexibilität bei der Erreichung von Basisgruppen und bei der Unterstützung von Organisationen in Ländern mit schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Räumen zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert, dass der Haushalt des Programms im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf 2,6 Mrd. EUR aufgestockt wird, um der wachsenden Nachfrage nach Initiativen für bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe gerecht zu werden, und fordert die Einrichtung eines Ad-hoc-Mechanismus zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, ähnlich den bestehenden Mechanismen für Menschenrechtsverteidiger außerhalb der EU, oder zum Schutz von Journalisten, und generell zur Bewältigung der Auswirkungen der Inflation auf die Programmkosten, auch unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas über europäische Bürgerschaft und Bildung sowie der strategischen Bedeutung von CERV für die Umsetzung der Prioritäten der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass wirksame Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für den Erfolg des Programms unabdingbar sind und ihnen Vorrang eingeräumt werden muss, um potenzielle Begünstigte, insbesondere auf lokaler Ebene, einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hält fest, dass der Austausch und die Beteiligung an Maßnahmen im Rahmen des CERV-Programms Schlüsselelemente dafür sind, dass Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der bürgerschaftlichen Beteiligung und der Förderung der Werte der Union in Drittländern Kapazitäten aufbauen; hebt hervor, dass der aktive Einsatz für die europäischen Werte und das Bekenntnis zu ihnen nicht mit der Unterzeichnung von Beitrittsabkommen beginnen, sondern das Ergebnis langjähriger Bemühungen von Aktivisten und Organisationen der Zivilgesellschaft sind, die diese Ideen verbreiten und lokale Aktivisten in Drittländern unterstützen; fordert die Kommission auf, die Teilnahme von Drittstaatsangehörigen durch die Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft aus Drittländern in CERV-Maßnahmen zu erleichtern; fordert daher, dass vom CERV-Programm die Teilnahmekosten für die Vertreter der Zivilgesellschaft übernommen werden, zumindest für diejenigen aus Bewerberländern und assoziierten Ländern, und zwar unabhängig davon, ob ihr Land in das CERV-Programm eingebunden ist; betont, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine angegangen werden müssen, indem Projekte mit ukrainischen Partnern im Rahmen von Maßnahmen zugunsten des Geschichtsbewusstseins, der demokratischen Teilhabe und der Wiederherstellung des ukrainischen Kulturerbes gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert erneut, dass das CERV-Programm als Hebel für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem europäischen Geschichtsbewusstsein genutzt wird, indem aktiv Einrichtungen unterstützt werden, die sich die Förderung kritischer historischer Erinnerungen, beispielsweise in Form von transnationalen Forschungsprojekten oder Besuchen von Gedenkstätten sowohl in der EU als auch außerhalb, zum Ziel gesetzt haben und insbesondere den historischen und kulturellen Revisionismus verurteilen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sensible gesellschaftliche Fragen, die Gegenstand einer möglichen Instrumentalisierung sein könnten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ersucht darum, dass mit dem CERV-Programm die sich abzeichnende Dynamik unterstützt wird, dass Städtepartnerschaften und Stadtnetzwerke mit Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen verknüpft werden, wodurch die Möglichkeit geschaffen werden kann, die europäische Dimension, den Austausch bewährter Verfahren und das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission dringend auf, die administrativen Abläufe weiter zu vereinfachen, die für vierjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Beiträge zu den Betriebskosten gelten, insbesondere was die speziellen Merkmale des verwendeten IT-Tools anbelangt, das eher für maßnahmenbezogene Finanzhilfen geeignet zu sein scheint;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>