<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0010</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung der territorialen Entwicklung (Dachverordnung, Titel III, Kapitel II) und deren Anwendung in der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2030</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0420/2023 - Berichterstatter: Marcos Ros Sempere)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zur Umsetzung der territorialen Entwicklung (Dachverordnung, Titel III, Kapitel II) und deren Anwendung in der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2030 (2023/2048(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.</FIELD></FOOTNOTE> (die Dachverordnung (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen)),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 94.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) geschlossene Übereinkommen („Übereinkommen von Paris“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) Nr. 11 zu nachhaltigen Städten und Gemeinden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf dem informellen Treffen der Minister für Raumordnung, Raumentwicklung und/oder territorialen Zusammenhalt am 1. Dezember 2020 angenommene „Territoriale Agenda 2030 – Eine Zukunft für alle Orte“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf dem informellen Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister am 30. Mai 2016 vereinbarte „Städteagenda für die EU – Pakt von Amsterdam“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf dem informellen Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen Minister am 30. November 2020 angenommene „Neue Leipzig-Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das auf dem informellen Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen Minister am 26. November 2021 angenommene Abkommen von Ljubljana,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von den Vereinten Nationen am 20. Oktober 2016 verabschiedete „New Urban Agenda“ (Neue Städteagenda),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2023 mit dem Titel „Talenterschließung in den Regionen Europas“ (COM(2023)0032),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Februar 2022 mit dem Titel „8. Kohäsionsbericht: Kohäsion in Europa bis 2050“ (COM(2022)0034),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 – In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren“ (COM(2020)0562),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 16. September 2020 eingeführte Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Kommission,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 17. Juni 2022 mit dem Titel „New European Bauhaus territorial development model (NEB TDM) financial instrument“ (Neues Europäisches Bauhaus Flächenentwicklungs-Finanzinstrument) (SWD(2022)0172),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2022 zum Neuen Europäischen Bauhaus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 56.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zum Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 35.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum achten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 100.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2022 zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zur Umkehrung demografischer Trends in den Regionen der EU mithilfe von Instrumenten der Kohäsionspolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 125.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Kohäsionspolitik und zu regionalen Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 26.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zur Rolle der Regionen und Städte in der EU bei der Umsetzung des auf der COP21 abgeschlossenen Pariser Klimaschutzübereinkommens<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 31.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2020 zu der „Neufassung der Territorialen Agenda der EU, der Leipzig-Charta und der EU-Städteagenda“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 145.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2023 veröffentlichte eingehende Analyse mit dem Titel „Territorial Agenda 2030 – Implementation Review“ (Territoriale Agenda 2030 – Überprüfung der Umsetzung)<FOOTNOTE><FIELD> Eingehende Analyse – „Territorial Agenda 2030 – Implementation Review“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 7. Juni 2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Dezember 2017 veröffentlichte, für die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) der Kommission durchgeführte Studie mit dem Titel „Integrated territorial and urban strategies: how are ESIF adding value in 2014-2020“ (Integrierte territoriale und städtische Strategien: Mehrwert der ESIF im Zeitraum 2014–2020)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Integrierte territoriale und städtische Strategien: how are ESIF adding value in 2014-2020?, – Final Report“ (Integrierte territoriale und städtische Strategien: Mehrwert der ESIF im Zeitraum 2014-2020 – Abschlussbericht)<STRING UNDERLINE="on">, Dezember 2017. </STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf STRAT-Board, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission und der GD REGIO entwickelte interaktive Instrument, das zeigt, wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) den integrierten Ansatz für die städtische und territoriale Entwicklung unterstützen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „STRAT-Board“.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der GFS veröffentlichten Handbücher „Handbook of territorial and local development strategies“ (Handbuch zu territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Handbuch zu territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien“.</FIELD></FOOTNOTE> und „Handbook of Sustainable Urban Development Strategies“ (Handbuch zu Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäische Kommission, „</STRING>Handbuch zu territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien“.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im März 2023 veröffentlichte Arbeitsunterlage der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung mit dem Titel „The geography of EU discontent and the regional development trap“ (Die Geografie der Unzufriedenheit in der EU und die regionale Entwicklungsfalle),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Dezember 2022 veröffentlichte vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas durchgeführte Studie mit dem Titel „ITI and CLLD – The use of integrated territorial tools in cohesion policy“ (ITI und CLLD: Die Nutzung integrierter territorialer Instrumente in der Kohäsionspolitik),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt von 2007 und die Neue Leipzig-Charta – die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl vom 30. November 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 über das Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0420/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik nach wie vor die wichtigste Investitionspolitik für die Regionen und Städte der EU ist und bleiben sollte, und dass sie nicht dazu gedacht ist, stets die erste Wahl für finanzielle Unterstützung zu sein, um unvorhergesehene Ereignisse zu bewältigen, die unsere Sozioökonomie erschüttern; in der Erwägung, dass die Territoriale Agenda das Leitinstrument für die EU-Territorialpolitik ist, das sich in den nationalen Programmen und Projekten widerspiegelt und eine Orientierung für die strategische Raumplanung und Regionalentwicklung gibt, die Stärkung der territorialen Dimension von sektorbezogenen Maßnahmen auf allen Verwaltungsebenen verlangt und darauf abzielt, eine inklusive und tragfähige Zukunft für alle Orte zu fördern und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Europa beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Herausforderungen, mit denen die EU-Regionen konfrontiert sind, auf territorialer Ebene ermittelt und bewältigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in der vorherigen und der aktuellen Dachverordnung nicht ausdrücklich auf die Territoriale Agenda 2020 bzw. 2030 verwiesen wird; in der Erwägung, dass Titel III Kapitel II der aktuellen Dachverordnung die Grundlage für die Inanspruchnahme von Mitteln der Kohäsionspolitik durch Strategien zur territorialen Entwicklung bildet; in der Erwägung, dass in Artikel 7 der Verordnung (EU) 1301/2013<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289).</FIELD></FOOTNOTE> die nachhaltige Stadtentwicklung auf der Grundlage integrierter nachhaltiger städtischer Strategien als Rahmen für die Auswahl einzelner Vorhaben genannt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der ortsbezogene Ansatz der Politikgestaltung auf der Grundlage einer integrierten territorialen Entwicklung darauf abzielt, einzigartige territoriale Potenziale in Bezug auf territoriale Ressourcen, Wissen und Vermögen zu erschließen, und gleichzeitig die Notwendigkeit maßgeschneiderter Lösungen in verschiedenen Arten von Gebieten anerkennt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Hauptschwierigkeiten, mit denen die lokalen und regionalen Einrichtungen und die Zivilgesellschaft im Zeitraum 2014-2020 konfrontiert waren, neben einer langsamen Inanspruchnahme der Mittel eine unzureichende technische und administrative Unterstützung, unverhältnismäßige bürokratische Hindernisse, ein Mangel an Fähigkeiten und Schulung, Wissen und Kapazitätsaufbau sowie eine mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungsebenen waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Regionen und Verwaltungseinheiten, in denen LEADER durchgeführt wird, ein obligatorischer Manager der lokalen Aktionsgruppe zu einer besseren Leistung und Inanspruchnahme der regionalen Finanzierung beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Reichtum der territorialen Vielfalt Europas als ein dynamisches und komplexes System betrachtet werden sollte, in dem jede Region mit Entwicklungsherausforderungen entsprechend ihren eigenen besonderen Merkmalen konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die zunehmenden Ungleichheiten zwischen Orten und Menschen ein kritisches Ausmaß erreicht haben und konzertierte Maßnahmen auf allen geografischen und politischen Ebenen erforderlich sind, um positive Zukunftsperspektiven für alle Menschen und Orte in der gesamten EU sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Handbuch zu territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien eine methodische Unterstützung auf allen Ebenen bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mikrokohäsion eine Form des Ausgleichs für unterentwickelte Gebiete innerhalb stärker entwickelter Regionen darstellt; in der Erwägung, dass die Territoriale Agenda (TA2030), die sich ausdrücklich auf „Orte und Menschen“ konzentriert, neben dem territorialen Zusammenhalt auch die „Idee des zwischenmenschlichen Zusammenhalts“ in den Vordergrund stellt und berücksichtigt, dass diese Ungleichheiten nur durch eine stärkere Berücksichtigung der Vielfalt und des Potenzials der Gebiete sowie durch die Gestaltung von ortsbezogenen Maßnahmen und Strategien angegangen werden können, mit dem Ziel, eine territoriale Dimension besser in alle EU-Fonds einzubeziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 28 der Dachverordnung die integrierten territorialen Investitionen (ITI) und die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) als Instrumente für die Umsetzung von territorialen Strategien genannt werden und dass Kohärenz und Koordinierung zwischen den betreffenden Fonds gefordert werden, wenn Strategien für die territoriale oder lokale Entwicklung im Rahmen von mehr als einem Fonds umgesetzt werden; in der Erwägung, dass diese Instrumente auf einen Bottom-up-Ansatz zur territorialen Entwicklung abzielen und die aktive Beteiligung der lokalen Interessenträger stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Zeitraum 2014-2020 in den 28 Mitgliedstaaten 1 975 Strategien programmiert wurden, die mit 19 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wurden, wovon 13,8 Mrd. EUR für ITI in neun Mitgliedstaaten bereitgestellt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass CLLD das von den Mitgliedstaaten am zweithäufigsten genutzte Instrument zur Entwicklung territorialer oder lokaler Strategien im Zeitraum 2014-2020 war und dass sie sicherstellt, dass lokale und regionale Regierungen und Interessenträger eng in die Vorbereitung, die Umsetzung und die Überwachung der empfangenen EU-Mittel eingebunden werden; in der Erwägung, dass keine Zweckbindung für die Nutzung von CLLD im Programmplanungszeitraum 2021-2027 vorgesehen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung von ITI und CLLD in der EU nach wie vor uneinheitlich ist und mehrere Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden sich offenbar nicht sehr für ihre Umsetzung engagieren; in der Erwägung, dass die Auslegung und Umsetzung des politischen Ziels 5 „Ein bürgernahes Europa“ (PZ 5) in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, was eine geringe Durchführung von ITI und CLLD zur Folge hat; in der Erwägung, dass die Mitgesetzgeber in Zukunft eine flexiblere Umsetzung von PZ 5 ohne strenge Anforderungen an Strategien und Governance in Betracht ziehen sollten, um es für alle Arten von Initiativen zu öffnen, die zur regionalen und lokalen Entwicklung beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass ITI und CLLD Instrumente sind, die darauf ausgerichtet sein sollten, einen Bottom-up-Ansatz für die territoriale Entwicklung nicht nur durch die Einbeziehung der lokalen und regionalen Regierungen von Anfang an zu erleichtern, sondern auch durch die Erleichterung des Dialogs zwischen den verschiedenen Interessenträgern und durch die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie durch die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationstransfers zwischen allen Regierungsebenen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament und sein Ausschuss für regionale Entwicklung als der verantwortliche Ausschuss für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der TA2030 aufgerufen werden, die Ziele der Agenda zu berücksichtigen, indem sie in den Gesetzgebungsverfahren der EU für ihre Prioritäten eintreten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die ITI und ortsbezogene Maßnahmen notwendige Voraussetzungen für die Verwirklichung der strategischen Ziele der Union wie dem grünen und dem digitalen Wandel sind; in der Erwägung, dass ortsbezogene Maßnahmen dazu beitragen können, dass Gebiete einem langfristigen wirtschaftlichen Niedergang und der regionalen Entwicklungsfalle entkommen, in der eine Region nicht in der Lage ist, ihre wirtschaftliche Dynamik in puncto Einkommen, Produktivität und Beschäftigung aufrechtzuerhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass in der TA2030 zwei übergeordnete Ziele – ein gerechtes Europa und ein grünes Europa – mit sechs Prioritäten (ausgewogenes Europa, funktionale Regionen, Integration über Grenzen hinweg, gesunde Umwelt, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Verbindungen) für die Entwicklung des gesamten europäischen Raums und all seiner Orte definiert werden; in der Erwägung, dass in der TA2030 die territorialen Entwicklungsziele der EU weiter an die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den europäischen Grünen Deal angeglichen werden; in der Erwägung, dass die europäische Städteagenda im Rahmen der Leipzig-Charta die Ziele der TA2030 unterstützt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass eine starke gemeinsame territoriale Entwicklung durch die Dachverordnung und die Umsetzung der TA2030 als Mittel zur Stärkung der Solidarität und der demokratischen Prozesse sowie für eine gerechte und grüne EU dienen kann; in der Erwägung, dass territoriale Ansätze einen Mehrwert schaffen, indem sie eine strategische, räumliche Perspektive anwenden, die die spezifischen Kombinationen sozialer, institutioneller, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen und Möglichkeiten erfasst, die die Entwicklung aller Arten von Gebieten beeinflussen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung der Prioritäten der TA2030 in der EU nach wie vor uneinheitlich ist, insbesondere bei Berücksichtigung räumlicher Disparitäten wie der besonderen Situation von Inseln; in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen der TA2030 wachsende Ungleichheiten innerhalb der EU aufgezeigt werden, die die Kluft zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und zwischen den Gebieten vertiefen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass in der TA2030 gefordert wird, die territoriale Dimension der Fachpolitiken auf allen Verwaltungsebenen zu stärken; in der Erwägung, dass die Leitgrundsätze der TA2030 in den beiden Prioritäten „Menschen und Orte driften auseinander“ und „Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel“ zusammengefasst sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der TA2030 sieben Pilotmaßnahmen ins Leben gerufen wurden, die als Beispiel für die Umsetzung ihrer Ziele vor Ort auf lokaler und regionaler Ebene dienen und gemeinsame Aktionen in der gesamten EU anregen, nämlich: „Eine Zukunft für rückständige Regionen“, „Verstehen, wie Sektorpolitik räumliche (Un-)Gleichgewichte formt“, „Kleine Orte sind wichtig“, „Grenzüberschreitende Raumplanung“, „Maßnahmen zum Klimaschutz in Orten der Alpen“, „Anpassung an den Klimawandel und Resilienz durch Landschaftswandel“ und „Verringerung der Denaturierung des Bodens, der Zersiedelung und der Bodenversiegelung in Städten unterschiedlicher Größe und in funktionalen Stadtgebieten“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass angesichts der begrenzten geografischen Ausgewogenheit bei der Entwicklung dieser Pilotmaßnahmen und der verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, die auftraten, als die Pilotmaßnahmen aus mehreren Programmen finanziert wurden, eine bessere Datenerfassung sowie eine kohärente Überarbeitung der TA2030 erforderlich sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass im Zeitraum 2014-2020 nur 28 % der Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung durch ITI umgesetzt wurden; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung derartiger Instrumente zu fördern und die TA2030 weiterzuentwickeln, insbesondere durch intensivierte Kommunikationsaktivitäten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont den wertvollen Beitrag zur territorialen Entwicklung, den die im Rahmen von CLLD durchgeführten Maßnahmen leisten, beispielsweise diejenigen im Rahmen des LEADER-Programms; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, LEADER durch die Erhöhung seiner Mittelausstattung, die Sicherstellung eines hohen Maßes an Autonomie der lokalen Aktionsgruppen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Entscheidungsfindung sowie die Verringerung des Verwaltungsaufwands zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Ergebnisse des bevorstehenden Bewertungsberichts 2024 für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sowie die Ergebnisse der im Rahmen von CLLD durchgeführten Maßnahmen, z. B. im Rahmen des LEADER-Programms, zur Unterstützung der Programme für den Zeitraum 2021-2027 zu nutzen; weist auf die Bedeutung einer qualitativen Analyse der Instrumente zur territorialen Entwicklung hin; bedauert in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerung des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs zu LEADER und CLLD, dass deren Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt das Handbuch zu territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien und das Handbuch zu Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung als an alle Verwaltungsebenen gerichtete Leitfäden für die Konzeption, Umsetzung und Begleitung von Strategien für territoriale und lokale Entwicklung, einschließlich Stadtentwicklung; ist der Ansicht, dass die Verbreitung bewährter Verfahren der territorialen Entwicklung gefördert werden sollte, um sicherzustellen, dass die Projekte wirksam und nachhaltig sind; bedauert jedoch die verspätete Veröffentlichung dieser Handbücher und fordert die Kommission auf, zeitnah Leitlinien herauszugeben, um den Prozess zur Entwicklung der Programme zu vereinfachen; unterstreicht die Notwendigkeit, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von PZ 5 „Ein bürgernäheres Europa“ und den Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels mehr Orientierungshilfe und größere Flexibilität zu bieten, sie mit den in der TA2030 festgelegten Maßnahmen in Einklang zu bringen und Anreize zu schaffen, mehr Mittel für PZ 5 bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, eine strategische Raumordnung zu fördern, die Gebiete als Ganzes über großstädtische, städtische und funktionale städtische Gebiete hinaus berücksichtigt; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die Verbindungen zwischen Stadt und Land zu stärken, um eine ausgewogenere territoriale Entwicklung in der gesamten EU zu erreichen, und eine grenzüberschreitende Planung und Umsetzung auf der Grundlage von Bottom-up-Ansätzen wie CLLD/ITI zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, Mittel für ländliche Gebiete und Regionen mit ernsthaften und dauerhaften naturbedingten bzw. demografischen Problemen in derselben Weise bereitzustellen, wie 8 % der Mittel der Kohäsionspolitik für die Entwicklung von Programmen im Rahmen der Städteagenda vorgesehen sind; weist darauf hin, dass diese Mittel in erster Linie über integrierte territoriale Entwicklungsinstrumente eingesetzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt auf die von den lokalen und regionalen Behörden unter Beweis gestellten Kapazitäten bei der Umsetzung und Verwaltung territorialer Instrumente ab und hält einen Paradigmenwechsel bei der Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden an der Planung, Umsetzung und Verwaltung der territorialen Instrumente für erforderlich; fordert eine wirksame Umsetzung des Partnerschaftsprinzips und eine eingehende Konsultation mit lokalen und regionalen Behörden und anderen Interessenträgern vor der Festlegung von ITI- und CLLD-Maßnahmen; betont die Bedeutung des Bottom-up-Ansatzes für die territoriale Entwicklung, wobei die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihres Gebiets zu übernehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>Fordert, dass territoriale oder lokale Entwicklungsstrategien, die durch mehr als ein Programm finanziert werden, im Einklang mit Artikel 28 der Dachverordnung und erforderlichenfalls mit Unterstützung der Kommission auf eine einzige Finanzierungsschiene zusammengeführt werden, um Verzögerungen und administrative Hindernisse zu vermeiden; begrüßt die für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 eingeführte Möglichkeit, einen führenden Fonds für Strategien zu benennen, die aus mehr als einem Fonds finanziert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass territoriale Instrumente wie CLLD und ITI bewährte Maßnahmen sind, um Europa den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen; stellt fest, dass die auf STRAT-Board für den Zeitraum 2014-2020 ausgewiesenen Daten zeigen, dass CLLD eine wichtige Rolle bei der Entwicklung territorialer Strategien gespielt haben, was das starke Interesse auf der lokalen Ebene an einer aktiven Beteiligung an der Entwicklung dieser Strategien unterstreicht; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Verwaltung der Fonds zu vereinfachen, insbesondere in den Fällen, in denen CLLD aus mehr als einem Fonds finanziert werden; betont, dass ITI das Hauptinstrument sind, das von Mitgliedstaaten mit einer größeren Zuteilung von Mitteln im Rahmen des EFRE genutzt wird, da sie die Beträge schnell in Anspruch nehmen können und in der Lage sind, mehrere Hauptachsen abzudecken, die in einem oder mehreren Programmen enthalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont die klare Unterscheidung zwischen den Mitgliedstaaten, die sich zur Entwicklung von ITI oder CLLD verpflichtet haben, und denjenigen, die dies nicht tun; fordert die Kommission auf, diese Unterscheidung klarzustellen, um geografische Ungleichheiten zu vermeiden, sowie eine maßgeschneiderte technische Unterstützung für diejenigen Mitgliedstaaten bereitzustellen, die diese territorialen Instrumente nicht genutzt haben; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die integrierten territorialen Entwicklungsinstrumente im Sinne von Artikel 28 der Dachverordnung vermehrt zu nutzen und die Achtung der Partnerschaften im Sinne von Artikel 8 der Dachverordnung sicherzustellen; ist der Ansicht, dass integrierte territoriale Entwicklungsinstrumente für die Mitgliedstaaten obligatorisch sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt die im Programmplanungszeitraum 2021-2027 eingeführten technischen Vereinfachungen bei der territorialen Entwicklung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch auf, die erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsvorschriften auf ein striktes Minimum zu beschränken und den Schwerpunkt stärker auf die Verhältnismäßigkeit zu legen, da gegenwärtig der Verwaltungsaufwand (für Begünstigte) und die Verwaltungskosten (für Programmbehörden) bei kleinen Projekten höher sind als bei größeren Projekten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist der Auffassung, dass die TA2030 ein wirksames und geeignetes Instrument ist, das darauf ausgerichtet ist, die räumliche Dimension von Ungleichheiten zu verringern und den Zusammenhalt der EU durch die Verwaltung jeder ihrer Regionen mit ihren Besonderheiten sicherzustellen; ist daher der Ansicht, dass die Gesellschaften und Gebiete stärker an der Anerkennung der Bedeutung dieser Agenda beteiligt werden sollten; fordert die Kommission auf, die Funktion der TA2030 über die eines Leitfadens zur territorialen Bewirtschaftung hinaus zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die TA2030 nicht nur für ortsbezogene politische Antworten auf territoriale Herausforderungen eintritt, sondern auch eine Vision und Ambition im Hinblick auf das Ziel des territorialen Zusammenhalts durch bessere Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden sowie der Bürgerinnen und Bürger bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass die Finanzierung aus mehreren Quellen zwar einer der Hauptzwecke der integrierten territorialen Instrumente ist, dass aber aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass sich die Finanzierung aus mehreren Quellen in einigen Ländern immer noch als schwierig erweisen kann, hauptsächlich deshalb, weil der ELER (ländliche Entwicklung) im laufenden Zeitraum nicht mehr in der Dachverordnung enthalten ist und daher zusätzliche und spezifische Maßnahmen zur Angleichung der Bestimmungen für den ELER und für andere Fonds der Kohäsionspolitik erforderlich wären (d. h. Nutzung unterschiedlicher EU-Fonds für integrierte Projekte auf lokaler Ebene, die mehrere politische Ziele verfolgen);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, das Gender-Mainstreaming bei der Vorbereitung und Umsetzung der Pilotprojekte der TA2030 vor Ort zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass ein gerechtes und menschenwürdiges Einkommen und eine gute Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Familien in den ländlichen Gebieten von wesentlicher Bedeutung sind, um den sozialen Fortschritt und eine erfolgreiche territoriale und lokale Entwicklung sicherzustellen; besteht darauf, dass für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen sowie sozialen Schutz für alle gesorgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Kohärenz der Politik zu verbessern und ein der Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum künftiger integrierter Raumentwicklungs- und anderer einschlägiger EU-Initiativen durchzuführen, um die Kohärenz und Komplementarität der EU-Politik und ihre potenziellen Auswirkungen auf den ländlichen Raum zu bewerten und so die Abwanderung im ländlichen Raum wirksam zu verhindern und die Erneuerung der Generationen, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten zu erleichtern; hebt die Bedeutung des Mechanismus zur Prüfung des ländlichen Raums auch dann, wenn die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften auf den ländlichen Raum bewerten, hervor; betont, dass es wichtig ist, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Festlegung und Umsetzung von Mechanismen zur Prüfung des ländlichen Raums sowie in deren Steuerung sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene einzubeziehen, um die verkehrsbedingte soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und die territoriale Zugänglichkeit der betreffenden Gebiete zu verbessern, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit zwischen ländlichen und städtischen Gebieten, den Zugang zum Breitband-Internet und zu angemessenen Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen, sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und die Wiederbelebung ländlicher Gebiete zu verbessern, die Attraktivität dieser Gebiete zu erhöhen und eine nachhaltige Zukunft für diese Gemeinschaften sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die Maßnahmen der TA2030 in Partnerschaftsvereinbarungen und -programmen eine zentrale Rolle spielen sollten; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen bei der Mittelzuweisung eine größere Rolle spielen sollten und dass die Integration der TA2030 in die EU-Politik gefördert werden muss, wobei der Schwerpunkt auf den näher an der Basis liegenden Verwaltungsebenen liegen sollte; ist der Ansicht, dass die TA2030 im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen mit angemessenen Mitteln und einer Zuweisungsmethode ausgestattet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass die Einbeziehung der Prioritäten und Ziele der TA2030 in die Rechtsinstrumente und Programme der kohäsionspolitischen Fonds, die auf jedes Gebiet zugeschnitten sein sollten, von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt die im Rahmen der TA2030 entwickelten Pilotmaßnahmen und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, weiterhin in diese Maßnahmen zu investieren, ihre geografische Ausgewogenheit zu verbessern und sie besser mit den Grundsätzen der TA2030 zu koordinieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont die Notwendigkeit, das Parlament, insbesondere seinen zuständigen Ausschuss für regionale Entwicklung, in die Pilotmaßnahmen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass diese mit den aktuellen Prioritäten der EU im Einklang stehen, und die Ergebnisse der Pilotmaßnahmen auf europäischer Ebene zu fördern und bekanntzumachen, indem sie mit Initiativen wie der Kohäsionspolitik, insbesondere EFRE und Interreg, integriert und koordiniert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert eine Strategie zur Förderung von Synergien zwischen verschiedenen EU-Fonds für Projekte, die mithilfe territorialer Instrumente umgesetzt werden, und die Vereinfachung der administrativen Verfahren für Pilotmaßnahmen, die aus mehr als einem Fonds finanziert werden, um die administrativen Hindernisse zu verringern und die Antragstellung für diese Projekte zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Unternehmen in den territorialen Entwicklungsstrategien eine grundlegende Rolle spielen könnten; fordert die Kommission auf, Systeme der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern, um Projekte der territorialen Entwicklung zu entwickeln, die die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist auf das enorme Potenzial der TA2030 und ihrer aktuellen und künftigen Pilotprojekte hin, um den äußerst unterschiedlichen Bedürfnissen nichtstädtischer Gebiete gerecht zu werden, darunter ländliche Gebiete, Berggebiete, Inseln und Küstengebiete, entlegene und dünn besiedelte Gebiete und viele andere Arten von Gebieten, die durch eine Mischung aus städtischen und ländlichen Merkmalen gekennzeichnet sind; betont insbesondere die Tatsache, dass ländliche Gebiete häufig mit demografischen Herausforderungen, einer geringen Bevölkerungsdichte und einem begrenzten Zugang zu und einer begrenzten Qualität von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse konfrontiert sind und nicht immer über die Kapazitäten verfügen, innovative Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, und dass sie dann einen großen Nutzen aus dem Austausch und der Verbreitung bewährter Verfahren ziehen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Maßnahmen und die Erfolge der Pilotprojekte als Beispiele für die Umsetzung von EU-Fonds stärker verbreitet werden müssen; befürwortet die Idee einer alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz, um die Pilotmaßnahmen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den einschlägigen Akteuren auf nationaler und EU-Ebene vorzustellen, wobei diese Konferenz mit anderen Initiativen wie denen im Rahmen des Pakts für den ländlichen Raum oder des CITIES-Forums verknüpft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse jeder ihrer Regionen und als Anreiz ihre territorialen Agenden im Einklang mit der TA2030 auszuarbeiten, als Grundlage für die Planung ihrer territorialen Strategien und um den Entscheidungsprozess und die Gestaltung der territorialen und städtischen Politik zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, allen Regionen in der EU, einschließlich ländliche Gebiete, vom industriellen Wandel betroffene Gebiete und Regionen mit ernsthaften und dauerhaften naturbedingten bzw. demografischen Problemen wie den nördlichsten Regionen und Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie Insel-, Grenz- und Bergregionen, unterschiedliche territoriale Strategien zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die gute Leistung der Verwaltungsstrukturen den optimalen Mix von Investitionsprioritäten bestimmen kann, um die für die Gestaltung und Umsetzung von integrierten Entwicklungsstrategien erforderliche vertikale und horizontale Koordinierung auf mehreren Ebenen zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Umsetzung der TA2030 über Pilotmaßnahmen hinaus zu fördern und dieses Instrument zu einem Referenzrahmen für Maßnahmen zu machen, der den EU-Gebieten konkrete und angepasste Leitlinien zur Verbesserung ihrer Leistung bietet; betont die Möglichkeit, die Regionalfinanzierung mit der Verwirklichung der Prioritäten der TA2030 zu verknüpfen, und fordert die Kommission auf, Überwachungsindikatoren zu entwickeln, die eine Verbindung zwischen der TA2030 und der Verwendung von Mitteln der Kohäsionspolitik, insbesondere des EFRE, herstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die politische Strategie der EU im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel dringend gestärkt werden muss, auch angesichts der in den letzten Jahren und Monaten in der EU immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse; fordert daher die öffentlichen Behörden auf, den Kampf gegen den Klimawandel fortzusetzen; hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, das Niveau und die Qualität der Pilotprojekte im Rahmen des Ziels „Ein grünes Europa“ und seiner ersten Priorität „Eine gesunde Umwelt“ zu erhöhen; betont, dass die territoriale Entwicklung von entscheidender Bedeutung für den Aufbau widerstandsfähiger Regionen und die Gewährleistung einer nachhaltigen Umsetzung der kohäsionspolitischen Finanzierung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt den Vorschlag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, eine europaweite Charta der Rechte und Pflichten des ländlichen Raums und der Städte zu fördern; ist ferner der Überzeugung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit städtischen Gebieten erforderlich ist, um sicherzustellen, dass kein Gebiet oder Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des gerechten Übergangs zu einer klimaneutralen, nachhaltigen und erfolgreichen Europäischen Union außer Acht gelassen wird, indem eine Verpflichtung des ländlichen und städtischen Raums zu einem fairen Ansatz angestrebt wird und der Mehrwert der Zusammenarbeit von ländlichen und städtischen Organisationen verdeutlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass für eine ausgewogenere Entwicklung der Regionen der EU gesorgt werden muss, indem eine bessere Verteilung der EU-Mittel, einschließlich der Unterstützung durch die Gemeinsame Agrarpolitik, innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt wird; betont, dass es unmöglich ist, eine nachhaltige und langfristige territoriale Entwicklung zu erreichen, wenn die Unterstützung verschiedenen Regionen auf der Grundlage historischer Daten zugewiesen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass sich immer mehr Menschen dafür entscheiden, in Städten zu leben und in ländlichen Gebieten zu arbeiten; fordert die Kommission auf, Programme zu konzipieren, die alle Gebiete, einschließlich großstädtischer, städtischer und funktionaler Gebiete, berücksichtigen; bestärkt die Kommission darin, LEADER so zu gestalten, dass sie in kleinen Städten eingesetzt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, die bei der Umsetzung der TA2030 gewonnenen Erfahrungen mit der künftigen Kohäsionspolitik und den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für die Zukunft der Kohäsionspolitik zu verknüpfen, um territoriale Ungleichgewichte und funktionale Diskrepanzen wirksamer zu überwinden; weist auf die Möglichkeit hin, die TA2030 als Instrument zur Bewertung der Auswirkungen der Kohäsionspolitik im Hinblick auf das Ziel des territorialen Zusammenhalts zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2024 eine kohärente Überprüfung der TA2030 durchzuführen, einschließlich einer gründlichen Überprüfung ihres Governance-Systems, der Umsetzungsfortschritte und der Relevanz ihrer Prioritäten, wie in der TA2030 dargelegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt den verbindlichen Charakter der im Handbuch zu territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien beschriebenen Methodik, die den territorialen Strategien den gleichen Stellenwert einräumt wie den städtischen Strategien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert einen einheitlichen Rahmen für Strategien, die sowohl auf die städtische als auch auf die weiter gefasste territoriale Entwicklung abzielen, wobei die territorialen Erfordernisse in ihrer Gesamtheit behandelt werden; betont, dass bürokratische Hemmnisse bei der Beschaffung von Mitteln dadurch erheblich verringert werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Kommission auf, den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel und die Umsetzung territorialer Instrumente sicherzustellen und eine effiziente Verwaltung ohne unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand zu fördern; hebt hervor, dass der Zugang zu Mitteln vereinfacht werden muss, indem „einzige Anlaufstellen“ für potenzielle Empfänger von EU-Mitteln im Bereich Kohäsion und Begünstigte von ITI- oder CLLD-Projekten festgelegt werden, insbesondere für den Zugang zu Informationen über die Art der Finanzierung, die administrativen Anforderungen und Förderfähigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>erkennt die Rolle des Europäischen Rats bei der Entwicklung der territorialen Aktivitäten der Mitgliedstaaten an; fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Humanressourcen sowohl in den Verwaltungsbehörden als auch in den für ITI oder CLLD zuständigen Durchführungsstellen bereitzustellen, um technische Unterstützung und Beratungsdienste speziell für lokale Aktionsgruppen und ITI-Partner sicherzustellen und so die Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Beteiligung an der territorialen Politik durch die Kohäsionspolitik auszubauen und die Governance der Regionen zu stärken, um den Zusammenhalt und die Mikrokohäsion zu fördern, indem sie die Besonderheiten der einzelnen Regionen berücksichtigt, die Entscheidungsfindung auf lokaler und regionaler Ebene verbessert und die bestehenden Instrumente anwendet, um die Verwaltung der Rechtsinstrumente zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, weiterhin kohäsionspolitische Fonds zu unterstützen, um die Widerstandsfähigkeit der territorialen Entwicklung zu erhöhen, insbesondere um die Auswirkungen unerwarteter Ereignisse abzufedern, die Regionen vor den Folgen zu schützen und den kohäsionsfreundlichen Grundsatz zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>ist sich des Einflusses der im Rahmen des Europäischen Semesters gefassten Beschlüsse hinsichtlich des territorialen Zusammenhalts und folglich auf die Kapazitäten zur Entwicklung territorialer Programme bewusst; bekräftigt daher, dass die territoriale Dimension im Rahmen des Europäischen Semesters gestärkt und die Wechselbeziehung zwischen der Kohäsionspolitik und der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung verbessert werden müssen, indem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf allen Ebenen der Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester und den länderspezifischen Empfehlungen einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert den Europäischen Ausschuss der Regionen und den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, eine aktivere Rolle bei den Folgemaßnahmen und der Weiterentwicklung der TA2030 übernehmen; fordert die Kommission auf, eine Studie über die Fähigkeit jeder Region durchzuführen, künftige globale Herausforderungen abzufedern, die sich auf den territorialen Zusammenhalt auswirken; stellt fest, dass hierdurch ein Instrument für die schnelle Reaktion bereitgestellt würde, das Flexibilität bei der Zuweisung oder Aufstockung von Ressourcen entsprechend der aktuellen Situation der Regionen der EU ermöglichen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont die Bedeutung der territorialen Instrumente im Hinblick auf eine verstärkte und inklusive Beteiligung der Zivilgesellschaft und der lokalen und regionalen Regierungen; fordert die Kommission auf, neue Wege zu erkunden, um das Bewusstsein für die ihnen zugrunde liegenden Überlegungen weiter zu schärfen und die Nutzung von ITI und CLLD deutlich zu steigern, möglicherweise auch durch die Festlegung eines Prozentsatzes, der im kohäsionspolitischen Rahmen nach 2027 zu verwenden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Europäische Investitionsbank auf, die für die Fonds der Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittelzuweisungen zu erhöhen, die der Wahrung des Gleichgewichts und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Regionen dienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>