<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0012</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bankenunion – Jahresbericht 2023</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0431/2023 - Berichterstatter: Ivars Ijabs)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2023“ (2023/2078(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2023 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2022“<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0270.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2023 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2022“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Feedback der Europäischen Zentralbank zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zur Bankenunion aus dem Jahr 2022 („Feedback on the input provided by the European Parliament as part of its resolution on Banking Union 2022“), das am 20. Oktober 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Aufsichtstätigkeit 2022 vom 21. März 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2022 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 30. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 24. November 2015 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (COM(2015)0586),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. März 2018 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (COM(2018)135),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Rates vom 7. Dezember 2022 mit dem Titel „Bekämpfung von Geldwäsche: Rat legt seinen Standpunkt zu einem verschärften Regelwerk fest“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Rates vom 27. Juni 2023 mit dem Titel „Bankensektor: Vorläufige Einigung über Umsetzung der Basel-III-Reformen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. April 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen (COM(2023)226),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. April 2023 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen (COM(2023)227),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. April 2023 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz (COM(2023)0228),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Euro-Gruppe vom 16. Juni 2022 zur Zukunft der Bankenunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Risikopositionen in Kryptowerten, die am 16. Dezember 2022 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2020 über den Abbau notleidender Kredite nach der COVID-19-Pandemie (COM(2020)0822),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung der EZB vom 15. Dezember 2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Occasional Paper der EZB mit dem Titel „The Road to Paris: stress testing the transition towards a net-zero economy“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Ergebnis der EU-weiten Transparenzübung 2023 der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA), das am 28. Juli 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EBA über die Rolle der ökologischen und sozialen Risiken im Aufsichtsrahmen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Finanzstabilitätsbericht der EZB vom Mai 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EZB zu ihren Aufsichtsprioritäten für 2023-2025 vom 12. Dezember 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom 12. Mai 2023 mit dem Titel „Sonderbericht 12/2023: EU-Aufsicht über Kreditrisiken von Banken: Die EZB hat ihre Bemühungen verstärkt, aber es bedarf weiterer Schritte, um die Sicherheit zu erhöhen, dass Kreditrisiken angemessen gesteuert und abgedeckt werden“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB, in den Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vom 21. März 2023 und 28. Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 20. September 2023 mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten für den Vorsitz des Aufsichtsgremiums der EZB abgegebenen Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Dominique Laboureix, Vorsitzender des SRB, in den Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2023 und 18. Juli 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Halbjahresbericht des SRB an die Euro-Gruppe vom 15. Mai 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EZB-Bankenaufsicht, der EBA und des SRB vom 20. März 2023 zu der Ankündigung der Schweizer Behörden vom 19. März 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Vereinbarung vom 27. Juni 2023 über den Rahmen der Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bei Finanzdienstleistungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Parlaments unterzeichnete und von den Koordinatoren von sechs Fraktionen (Europäische Volkspartei, Progressive Allianz der Sozialdemokraten, Renew Europe, Grüne/Freie Europäische Allianz, Europäische Konservative und Reformer und Die Linke) vereinbarte Erklärung vom 7. Dezember 2022 zum europäischen Einlagenversicherungssystem,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 118.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0431/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bankenunion (BU), die derzeit den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus sowie ein einheitliches Regelwerk als ihre Grundlage umfasst, ein integraler Bestandteil der Finanzstabilität der Union ist und in Ermangelung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) einen hohen Mindeststandard im Bereich der Einlagensicherung garantiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bewältigung der Risiken, die sich aus dem Problem der übermäßig konzentrierten Verbindung zwischen Staaten und Banken ergeben, eine entscheidende zusätzliche Stabilität und Sicherheit für das europäische Bankensystem und die Kunden, die es nutzen, bieten würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass eine vollständig entwickelte BU eine positive Entwicklung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft der EU darstellen und die Grundlage für ein stabileres Bankensystem, die Reduzierung von Systemrisiken, verbesserten Wettbewerb, bessere Wahlmöglichkeiten und besseren Schutz für Verbraucher, erweiterte Möglichkeiten für grenzüberschreitende Bankgeschäfte und den Zugang zu Finanzdienstleistungen, höhere Wirtschaftsinvestitionen, besseren Zugang zu Finanzmitteln für Haushalte und Unternehmen und geringere Kosten für die Kunden der Banken bieten würde, wobei gleichzeitig sichergestellt würde, dass keine öffentlichen Mittel zur Unterstützung des Bankensektors verwendet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Banken in der EU den Auswirkungen der Aggression Russlands standgehalten haben; in der Erwägung, dass sie eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass die Sanktionen, die von der EU als Reaktion auf die Invasion gegen Russland verhängt wurden, laufend umgesetzt und eingehalten werden; in der Erwägung, dass eine weitergehende Koordinierung erforderlich ist, um eine Umgehung von Sanktionen zu verhindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel, die Umweltzerstörung und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft eine Risikoquelle für Investitionen in allen Regionen und Sektoren darstellen können und deshalb Faktoren sind, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeit der Bilanzen der Banken zu berücksichtigen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass noch keine Einigung über ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) erreicht werden konnte; in der Erwägung, dass die Kommission auf Forderungen des Parlaments hin eine Reform des Rahmens für Krisenmanagement im Bankensektor und Einlagensicherung (CMDI) vorgeschlagen hat, wobei festgestellt wird, dass dieser Rahmen nicht als Ersatz für ein EDIS betrachtet werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass, obgleich 2020 eine politische Einigung darüber erzielt wurde, eine gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) einzurichten, diese gemeinsame Letztsicherung nach wie vor fehlt; in der Erwägung, dass nach den neuesten verfügbaren Daten 16 von 36 Einlagensicherungssystemen in der EU unter ihrer erforderlichen (Mindest‑)Finanzierungsausstattung lagen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die mangelnde grenzüberschreitende Konsolidierung des EU-Bankensektors seine globale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und dass in einigen Mitgliedstaaten die Bankgeschäfte für Privatkunden noch immer von einer kleinen Zahl von Banken beherrscht werden; in der Erwägung, dass sich die Rentabilitätslücke zwischen den Banken in der EU und den USA in den letzten zehn Jahren vergrößert hat und die Eigenkapitalrendite der Banken in der EU 5 Punkte niedriger ist als die der Banken in den USA<FOOTNOTE><FIELD> De Vito, L. et al.: <STRING ITALIC="on">Understanding the profitability gap between euro area and US global systemically important banks</STRING>. Occasional Paper Series der EZB Nr. 327, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass zum Teil aufgrund höherer Zinssätze und infolge der erhöhten Einlagen der EZB im Bankensektor in der EU eine steigende Rentabilität zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass der Zinsanstieg auch zu einer Verschlechterung der Bilanz bestimmter Banken aufgrund nicht realisierter Kapitalverluste geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass ein starker, stabiler, resilienter, dynamischer und wettbewerbsfähiger Bankensektor von entscheidender Bedeutung für das Wirtschaftswachstum, die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Start-up-Unternehmen, die Verbesserung der Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum sowie den dringlichen Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Bankensektor nach der Pandemie und der Invasion insbesondere im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte Risiken ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass die Quote notleidender Kredite im ersten Quartal 2023 zwar auf 2,24 % zurückgegangen und seit dem Ende der großen Rezession kontinuierlich gesunken ist, dass jedoch weitere Rückgänge erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Gesetzgeber Vorschriften ausgehandelt haben, um die Basel-III-Standards so umzusetzen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Banken gewahrt bleibt und den Besonderheiten des EU-Bankensektors Rechnung getragen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Digitalisierung des Finanzwesens große Chancen für den Bankensektor birgt und wichtige technologische Fortschritte im EU-Bankensektor mit sich gebracht hat, da sie die Effizienz bei der Erbringung von Bankdienstleistungen erhöht und die Bereitschaft zur Innovation gesteigert hat; in der Erwägung, dass die Digitalisierung zugleich Herausforderungen mit sich bringt, auch im Hinblick auf Datenschutz, Reputationsrisiken, Bekämpfung der Geldwäsche und Fragen hinsichtlich des Verbraucherschutzes;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzinstitute zunehmend auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angewiesen sind; in der Erwägung, dass der EU-Bankensektor seine Cyber-Resilienz erhöhen muss, um sicherzustellen, dass die IKT-Systeme verschiedenen Arten von Cybersicherheitsbedrohungen standhalten können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass der Umfang des Kreditengagements gegenüber Staaten bei einer Reihe von Banken zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Risiken, die sich aus dem Problem der übermäßig konzentrierten Verbindung zwischen Staaten und Banken ergeben, angegangen werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bankenunion dazu beitragen sollte, den Teufelskreis der nach wie vor bestehenden Verflechtung zwischen Staat und Banken anzugehen; in der Erwägung, dass der Umfang des Kreditengagements gegenüber Staaten bei einer Reihe von Banken zugenommen hat; in der Erwägung, dass die aufsichtliche Behandlung der Risikopositionen von Banken gegenüber Staaten mit internationalen Standards im Einklang stehen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Zinserhöhungen negativ auf die Kreditaufnahme der privaten Haushalte und die Fähigkeit der Kreditnehmer zur Schuldentilgung ausgewirkt haben und die EU-Banken anfällig für mögliche Verluste in der Zukunft machen; in der Erwägung, dass die aufgrund der Zinserhöhungen entstehenden Risiken bis jetzt angemessen angegangen wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vollendung der Kapitalmarktunion die Festlegung gemeinsamer Regeln und wirksamer Instrumente erfordert, um die Fragmentierung des Binnenmarkts zu reduzieren und den Zugang zu alternativer Finanzierung zu erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und das Vereinigte Königreich eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung von Finanzdienstleistungen unterzeichnet haben und dass mit diesem kooperativen Konzept die langfristigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich insbesondere im Bankenbereich gefestigt werden sollten; in der Erwägung, dass die Kommission ihre befristete Genehmigung verlängert hat, die es Banken und Fondsmanagern der EU ermöglicht, britische Clearingstellen zu nutzen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Erwägungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die Aggression Russlands gegen die Ukraine und ihre Auswirkungen für das ukrainische Volk, die EU und andere Länder; fordert die Banken auf, ihre strategischen Entscheidungen weiterhin auf den neuen europäischen und internationalen Kontext, der sich aus dieser Situation ergibt, abzustimmen und die als Reaktion auf die Invasion Russlands in der Ukraine verhängten Finanzsanktionen weiterhin umzusetzen und einzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zwar dafür verantwortlich sind, Verstöße gegen EU-Sanktionen zu ermitteln, der Bankensektor jedoch eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Sanktionen und der Überwachung ihrer Einhaltung spielt; fordert die Kommission auf, eine Datenbank auf EU-Ebene einzurichten, um die Koordinierung zwischen den Banken zu fördern, Schlupflöcher bei der Umsetzung von Sanktionen durch die Mitgliedstaaten zu schließen und zu bewerten, wie EU-Banken Sanktionen umsetzen; nimmt den Standpunkt des Parlaments zum Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) zur Kenntnis, mit dem die neue Behörde damit beauftragt wird, eine kohärente Anwendung der gezielten Finanzsanktionen der EU zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass die gesamten direkten Risikopositionen des Bankensektors gegenüber Russland und der Ukraine begrenzt sind und dass die Banken derzeit ihre Risikopositionen verringern, und fordert die Aufsichtsbehörden und die Bankenaufsicht der EZB auf, die verbleibenden in Russland tätigen EU-Banken bei der Vorbereitung eines geordneten Ausstiegs aus dem russischen Markt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt hervor, dass die Bankenunion nach wie vor eine wesentliche Ergänzung der Wirtschafts- und Währungsunion und damit des Binnenmarktes darstellt; weist darauf hin, dass die Hauptziele der Bankenunion die Sicherheit des Bankensystems, der Einlegerschutz und die Verhinderung von Bankenrettungen zulasten der Steuerzahler sind; erkennt die Fortschritte an, die in den letzten 15 Jahren durch die Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) erzielt wurden, und stellt fest, dass die Banken in der EU nun besser in der Lage sind, finanziellen Schocks standzuhalten; fordert, dass die Bankenunion vollendet wird, und stellt fest, dass deren dritte Säule, EDIS, noch aussteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Kommission auf, die Vollendung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion als Schlüsselprioritäten für die verbleibende Zeit ihrer derzeitigen Amtszeit und ihre nächste Amtszeit beizubehalten; hebt hervor, dass durch beide Projekte</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Haushalte und KMU, die noch immer weitgehend von Bankkrediten abhängig sind, Zugang zu breiteren Finanzierungsmöglichkeiten erhalten,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die europäische Wirtschaft gestützt wird,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die Finanzstabilität erhöht wird,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die Auswirkungen von Konjunkturabschwüngen abgeschwächt werden,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Mittel für den digitalen Wandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>das Wachstumspotenzial der EU ausgeschöpft wird;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt die Erklärung der EBA vom 13. Juli 2023 zur Kenntnis, in der festgestellt wird, dass der Bankensektor der EU/des EWR zwar eine steigende Rentabilität aufweist, dass sich jedoch Risiken in Bezug auf die Qualität der Vermögenswerte und die Rentabilität abzeichnen; nimmt die jüngsten Steigerungen der kurzfristigen Rentabilität der EU-Banken zur Kenntnis (die jährliche Eigenkapitalrendite stieg im zweiten Quartal 2023 auf 10,04 %, während sie 2022 im gleichen Zeitraum bei 7,59 % lag, und erreichte damit den höchsten Stand seit 14 Jahren<FOOTNOTE><FIELD> ECB: <STRING ITALIC="on">Supervisory Banking Statistics for significant institutions. Second quarter 2023</STRING>. Oktober 2023.</FIELD></FOOTNOTE>), warnt jedoch davor, dass diese Steigerungen nachhaltig sein müssen, um eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert, die Gewinne zum Aufbau von Puffern, zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems und zur Finanzierung der europäischen Wirtschaft zu verwenden; stellt fest, dass die Widerstandsfähigkeit der Banken während der COVID-19-Krise durch die vorübergehende Aussetzung von Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen wirksam geschützt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum für das zweite Quartal 2023 gezeigt hat, dass die Banken ihre Kreditstandards für Kredite an Unternehmen und private Haushalte für den Erwerb von Wohneigentum aufgrund einer höheren Risikowahrnehmung, einer geringeren Risikotoleranz und gestiegener Finanzierungskosten weiter verschärft haben, und dass die Banken zudem die Kreditbedingungen verschärft haben, da mehr Bedenken hinsichtlich notleidender Kredite bestehen<FOOTNOTE><FIELD> ECB: <STRING ITALIC="on">Euro area bank lending survey</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>; weist auf die zentrale Rolle des EU-Bankensektors bei der Finanzierung der Erholung der Wirtschaft der EU hin und ist der Auffassung, dass die Erholung auch davon abhängen wird, dass die Banken über ausreichendes Kapital verfügen, um Kredite zu vergeben, insbesondere da die staatlichen Stützungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten allmählich eingestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission auf, Hindernisse für grenzüberschreitende Verschmelzungen sowie potenzielle Anreize für Abschirmungen (Ring-Fencing) zu prüfen; nimmt zur Kenntnis, dass der Bankensektor laut einer öffentlichen Erklärung von Andrea Enria, dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB, im Großen und Ganzen immer noch eine Ansammlung nationaler Bankensektoren ist; stellt fest, dass ein stärker integrierter EU-Bankensektor die Fähigkeit der Banken verbessern könnte, strategische Investitionen zu tätigen und die Entwicklung der EU-Kapitalmärkte zu fördern, und nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, dass die Vielfalt der Geschäftsmodelle im Bankensektor im Euroraum die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems erhöht; weist auf die Risiken hin, die von Banken ausgehen können, die zu groß für eine Insolvenz sind, und stellt fest, dass die Finanzstabilität durch eine Reform der global systemrelevanten Banken in der EU, die die Gefahr eines ungebührlichen Risikoverhaltens zum Gegenstand hat, erhöht werden könnte; betont, dass die Rentabilität des EU-Bankensektors durch eine grenzüberschreitende Konsolidierung ohne eine übermäßige Konzentration erhöht und die derzeitige Situation, die in vielen Mitgliedstaaten durch ein geringeres Dienstleistungsangebot und höhere Kosten für die Bürgerinnen und Bürger gekennzeichnet ist, möglicherweise verbessert werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Bankdienstleistungen für Privatkunden in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor von einer kleinen Zahl von Banken beherrscht werden, und nimmt die damit einhergehende Einschränkung der Wahlmöglichkeiten für Privatkunden zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass eine integrierte Bankenunion einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Privatkunden voraussetzt; bedauert die verbleibenden Hindernisse für grenzüberschreitende Bankdienstleistungen für Privatkunden und fordert die Kommission auf, die Hindernisse und Barrieren zu bewerten, die sich für Verbraucher bei der Nutzung von Bankprodukten für Privatkunden ergeben; betont das Potenzial einer integrierten Bankenunion, den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im Bereich des Privatkundengeschäfts zu verbessern, unter anderem durch bessere Möglichkeiten für die Erbringung von grenzüberschreitenden Bankdienstleistungen für Privatkunden; unterstreicht die Vorteile eines diversifizierten und wettbewerbsfähigen Bankensektors in der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Zinssätze, die privaten Haushalten und KMU in den Mitgliedstaaten angeboten werden, stark voneinander abweichen; fordert die Organe und Einrichtungen der EU nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und des Wettbewerbs sowie zur Entlastung von Hypothekennehmern und KMU in Mitgliedstaaten mit höheren Kreditzinsen in Erwägung zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Zugang zu dringend benötigtem Kapital zu fairen und wettbewerbsfähigen Zinssätzen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass der Bankensektor entscheidend dazu beiträgt, den Übergang zu einer digitalisierten und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>‑neutralen Wirtschaft zu vollziehen, Mittel in erneuerbare Energiequellen zu lenken und die Erreichung der Ziele des Grünen Deals der EU und des EU-Klimagesetzes zu unterstützen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt zur Kenntnis, dass die Banken in der EU Risikopositionen in energieintensiven Unternehmen und Unternehmen mit fossilen Brennstoffen weiter verringern, und nimmt die verschiedenen Faktoren zur Kenntnis, die sich auf die Finanzstabilität auswirken, einschließlich der Werte von Anlagen in fossilen Brennstoffen; erwartet die Veröffentlichung der Berichte der EBA über die entscheidenden Fragen der Risiken in Bezug auf die Risikopositionen von Instituten gegenüber ESG-Vermögenswerten und die potenziellen Auswirkungen einer angepassten aufsichtsrechtlichen Behandlung dieser Risikopositionen, die Ende 2024 und 2025 veröffentlicht werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bedauert, dass es den Finanzinstituten nicht gelingt, insbesondere in ihren Führungsgremien eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter sicherzustellen; betont, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Vorstand und in der Belegschaft sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt; fordert die Finanzinstitute auf, ihre Strategien für Vielfalt und Inklusion regelmäßig zu aktualisieren und zur Förderung gesunder Arbeitskulturen beizutragen, die der Inklusion Vorrang einräumen; fordert die Aufsichtsbehörden auf, von ihren Aufsichtsbefugnissen Gebrauch zu machen, um die mangelnde Vielfalt und das unausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern in den Führungsgremien von Finanzinstituten anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bedauert, dass im EZB-Rat, im Aufsichtsgremium der EZB und im Präsidium des SRB kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis herrscht; fordert die Akteure auf, dafür zu sorgen, dass die Lücke durch künftige Ernennungen geschlossen wird; weist auf die Entschließung des Parlaments vom 14. März 2019 hin, die darauf abzielt, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf der künftigen Kandidatenliste für die Ernennungen im Bereich Wirtschaft und Währung der EU sicherzustellen, und bekräftigt seine Zusage, keine Kandidatenlisten zu berücksichtigen, bei denen der Grundsatz der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern nicht beachtet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>bedauert, dass die EZB im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Vorsitz des Aufsichtsgremiums der EZB die Rückmeldungen des Parlaments missachtet hat; fordert die EZB nachdrücklich auf, die Stellungnahme des Parlaments bei den bevorstehenden Auswahlverfahren gebührend zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die Risikopositionen der Banken gegenüber inländischen Staatsschulden im Rahmen der Bankenunion nach wie vor hoch sind; weist erneut darauf hin, dass es eines der Hauptziele der Bankenunion ist, die Verflechtung zwischen Bank- und Staatsrisiken aufzulösen; betont, dass die Frage der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Staatsanleihen einer eingehenden Prüfung in internationalen Gremien bedarf und mit internationalen Standards im Einklang stehen sollte, und fordert die Kommission auf, dies bei der Behandlung dieser Frage im Rahmen künftiger Vorschläge zu berücksichtigen; teilt die Besorgnis der EBA, dass öffentliche Risikopositionen für EU‑Banken von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer potenziellen Anfälligkeit werden könnten<FOOTNOTE><FIELD> EBA, Risk Assessment of the European Banking System, Dezember 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Schaffung einer sicheren EU‑Anlage dazu beitragen könnte, die negativen Rückkopplungen zwischen den Staaten und den inländischen Bankensektoren zu verringern; ist der Ansicht, dass durch „NextGenerationEU“ hochwertige europäische Anlagen mit geringem Risiko geschaffen werden, was eine Neugewichtung der staatlichen Schuldtitel in den Bilanzen der Banken ermöglichen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufsicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die harte Kernkapitalquote im zweiten Quartal 2023 auf 15,72 % gestiegen ist (von 14,96 % im zweiten Quartal 2022); bedauert, dass die Liquiditätsdeckungsquote im zweiten Quartal 2023 auf 158,00 % gesunken ist (von 164,36 % im zweiten Quartal 2022)<FOOTNOTE><FIELD> ECB: Supervisory Banking Statistics for significant institutions. Second quarter 2023, Oktober 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass die Quote notleidender Kredite weiter zurückgegangen ist, und fordert eine weitere Reduktion; weist darauf hin, dass die Risikominderung im Bankensektor zu einer stabileren, stärkeren und auf das Wirtschaftswachstum ausgerichteten Bankenunion beitragen würde; fordert die Aufsichtsbehörden auf, auch die Entwicklung der Stufe‑2‑Kredite zu überwachen; stellt fest, dass es an Fortschritten bei der Richtlinie über die beschleunigte außergerichtliche Realisierung von Sicherheiten mangelt, mit der Banken unter bestimmten Bedingungen ein Mechanismus zum beschleunigten Einzug von Forderungen aus besicherten Darlehen mittels außergerichtlicher Durchsetzung von Verfahren bereitgestellt werden soll, um Sekundärmärkte für notleidende Kredite weiterzuentwickeln; hebt hervor, dass mit der Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438 vom 8.12.2021, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> der Sekundärmarkt für notleidende Kredite effizienter gemacht wurde und gleichzeitig hohe Sicherheiten für Schuldner geschaffen wurden; betont, dass der Verkauf eines notleidenden Kredits im Vergleich zur Wiederherstellung des nicht notleidenden Status des Kredits nur eine zweitbeste Lösung darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt die Verschlechterung der makroökonomischen Lage zur Kenntnis; weist darauf hin, dass sich die Banken der EU auf eine mögliche Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte vorbereiten sollten; betont daher die Bedeutung eines umsichtigen Risikomanagements und angemessener Rückstellungen; fordert die Kommission sowie die nationalen und EU‑Aufsichtsbehörden auf, sich auf eine mögliche Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte vorzubereiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass die jüngste Runde von Bankzusammenbrüchen in den USA und der Schweiz die Anfälligkeit des Finanzsystems insbesondere in diesen Ländern bewiesen hat; betont, dass die Kapital‑ und Liquiditätslage der europäischen Banken vor diesem Hintergrund weiterhin solide ist und somit die Widerstandsfähigkeit des EU‑Bankensektors belegt; betont, dass die Aufsichtsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten diese Risiken angegangen sind, und begrüßt die Ergebnisse des EU‑weiten Stresstests 2023 und die Tatsache, dass die Banken in der EU einem Wirtschaftsabschwung standhalten könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Aufsichtsbehörden auf, die Zinsrisiken der Banken, die sich aus Änderungen des Zinsniveaus ergeben, weiter zu bewerten; stellt fest, dass das Zinsrisiko der Banken von ihrer Vermögensstruktur und ihrem Geschäftsmodell abhängt, und sieht mit Interesse der Bewertung des Regulierungsrahmens für Banken durch die Kommission entgegen; ist besorgt über das beträchtliche Ausmaß der Staatsschulden in den Bilanzen der Banken in der Bankenunion; betont, dass die Frage der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Staatsanleihen einer eingehenden Prüfung in internationalen Gremien bedarf und mit internationalen Standards im Einklang stehen sollte; weist erneut darauf hin, dass es eines der Hauptziele der Bankenunion ist, die Verflechtung zwischen Bank- und Staatsrisiken aufzulösen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass die EZB im „Financial Stability Review“ (Finanzstabilitätsbericht) von 2023 betont, dass es wichtig ist, der Verschlechterung der Bankbilanzen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Zinssätze Rechnung zu tragen, und betont, dass die makroprudenziellen Behörden kapital‑ und/oder kreditnehmerbezogene Maßnahmen schrittweise verstärken müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert eine weitere Harmonisierung des EU-Rechtsrahmens, soweit erforderlich, um die Konvergenz zwischen den nationalen Behörden zu fördern und den aufsichtlichen Dialog zu nutzen, um die Entwicklung der Bedrohungen für den Bankensektor zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die auf interinstitutioneller Ebene erzielte Einigung über die Umsetzung der Basel-III-Standards in der EU; betont, dass der Rahmen zu einer unterschiedlichen Zunahme der aufsichtsrechtlichen Anforderungen führen wird, je nachdem, ob die Banken bei der Berechnung ihrer Risikogewichte auf interne Modelle zurückgreifen; hebt hervor, dass mit den neuen Vorschriften der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Bankenaufsicht gestärkt und genauer spezifiziert wurde und dass sie zu einer weiteren Stärkung der Finanzstabilität in der EU beitragen werden; betont, dass einheitliche Wettbewerbsbedingungen zwischen verschiedenen Rechtsordnungen von Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt die von der EBA und der EZB geäußerten Standpunkte bezüglich der Abweichungen von der internationalen Vereinbarung, die in die Eigenmittelverordnung aufgenommen wurden, hervor<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass Kryptowerte neue Chancen und Herausforderungen für Banken mit sich bringen; stellt fest, dass die Umsetzung der Baseler Standards für Kryptowerte noch aussteht; begrüßt die Übergangsregelung, die bereits in der derzeitigen Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).</FIELD></FOOTNOTE> und der Eigenmittelverordnung enthalten ist; erwartet den Legislativvorschlag der Kommission zur Einführung einer speziellen Aufsichtsbehandlung für Risikopositionen in Kryptowerten unter Berücksichtigung der Baseler Standards bis zum 30. Juni 2025;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass der Finanzintermediärsektor der Nichtbanken weiter wächst; betont, dass die Widerstandsfähigkeit von Finanzintermediären des Nichtbankensektors gestärkt werden muss, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Bankensektor, auch durch die Ausarbeitung eines spezifischen aufsichtsrechtlichen und behördlichen Instrumentariums zur Verhinderung einer Liquiditätskrise, geschaffen werden; begrüßt den im April 2023 veröffentlichten „Global Financial Stability Report“ des IWF, in dem mögliche Risiken für den Finanzsektor aufgezeigt werden: warnt davor, dass die Verflechtung von Finanzinstituten, die keine Banken sind, mit Banken das Risiko erhöht, dass Schwierigkeiten von einem Sektor auf den anderen übertragen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die weitere Integration mit angemessenen Garantien zu kombinieren, mit denen die Thematik Herkunftsland/Aufnahmeland auf angemessene und glaubwürdige Art und Weise angegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>nimmt die Aufnahme von klima‑ und naturbedingten finanziellen Risiken in die Aufsichtsprioritäten der EZB für die kommenden Jahre zur Kenntnis; begrüßt unter anderem den zweiten gesamtwirtschaftlichen Klimastresstest der EZB vom September 2023; nimmt die Schlussfolgerungen des Occasional Paper Nr. 328 der EZB zum Thema „The Road to Paris: stress testing the transition towards a net-zero economy“ (Der Weg nach Paris: Stresstests für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft) zur Kenntnis, in dem festgestellt wurde, dass eine klimaneutrale Wirtschaft für Unternehmen, Haushalte und Banken im Euro‑Währungsgebiet am besten erreicht werden kann, indem der ökologische Wandel schneller als mit den derzeitigen Maßnahmen vorangebracht wird; stellt fest, dass die EZB bei ihren Aufsichtspraktiken klima‑ und naturbedingte finanzielle Risiken berücksichtigt und zunehmende physische Risiken und Übergangsrisiken genau überwacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt den Vorschlag der Kommission zu Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität von ESG-Ratings zur Kenntnis; stellt fest, dass die EBA empfiehlt, bei externen Ratings ökologische und/oder soziale Faktoren als Treiber des Kreditrisikos miteinzubeziehen, wenn dies zweckdienlich ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abwicklung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die Ansätze des SRB zur Vertiefung der Bewertungen der Abwicklungsfähigkeit, indem Qualitätskontrollmaßnahmen für Abwicklungspläne entwickelt werden und beurteilt wird, ob diese Pläne kurzfristig umgesetzt werden können; weist darauf hin, dass die Abwicklungspläne eine umfassende Bewertung der Abwicklungsfähigkeit jeder Bank enthalten müssen, damit sie den rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang entsprechen, einschließlich der Frage, ob wesentliche Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit bestehen und wie diese Hindernisse, gegebenenfalls unter Berücksichtigung struktureller und organisatorischer Änderungen der Bank, beseitigt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt, dass die Banken im Zuständigkeitsbereich des SRB insgesamt gute Fortschritte in Richtung Abwicklungsfähigkeit und beim Aufbau von Verlustabsorptionskapazitäten erzielt haben; erwartet, dass diese positive Entwicklung anhält; weist darauf hin, dass die Abwicklungsfähigkeit sämtlicher Institutionen kein ,,bewegliches Ziel“ sein sollte und dass alle Banken bis Ende 2023 vollständig abwicklungsfähig sein sollten; stellt fest, dass bei sämtlichen Banken weitere Fortschritte erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt den Beschluss des neuen Vorsitzenden des SRB, eine umfassende strategische Überprüfung durchzuführen und einen neuen Aktionsplan vorzulegen; fordert den SRB auf, die Transparenz seiner Beschlüsse weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Gläubigerhierarchie bei Bankenabwicklungs‑ und Insolvenzverfahren zu schützen; begrüßt die Erklärung der EZB-Bankenaufsicht, des SRB und der EBA, in der betont wird, dass in der EU Verluste mit den Instrumenten des harten Kernkapitals aufgefangen werden und dass das zusätzliche Kernkapital nur herabgeschrieben werden kann, wenn diese vollständig genutzt wurden; weist darauf hin, dass die Wertminderungshierarchie im Falle eines Bankenausfalls, wie vom SRB-Vorsitzenden verlautbart, uneingeschränkt und vollständig eingehalten werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass fossile Brennstoffe hauptsächlich zur Beschleunigung des Klimawandels beitragen und dass viele Vermögenswerte in Bezug auf fossile Brennstoffe vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer stillgelegt werden, ihren gesamten Wert verlieren und zu verlorenen Vermögenswerten werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt den Vorschlag, den CMDI-Rahmen entsprechend den Forderungen des Parlaments zu reformieren, zur Kenntnis; fordert, dass der Anwendungsbereich der Abwicklung erweitert wird, die Bewertung des öffentlichen Interesses präzisiert wird, Steuerzahler vor den aus Bankeninsolvenzen entstehenden Kosten geschützt werden und der Anwendungsbereich der staatlichen Beihilfen begrenzt wird sowie die Eindämmung von Maßnahmen, die zu einem übermäßig sorglosen Verhalten („moral hazard“) führen könnten; fordert eine rasche und wirksame Annahme des Überprüfung des CMDI-Rahmens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass eine gefährdete Bank nur dann abgewickelt wird, wenn ein normales Insolvenzverfahren nicht in Frage kommt, da es das öffentliche Interesse schädigen oder finanzielle Instabilität verursachen würde; stellt ferner fest, dass Vorschläge für eine künftige Reform vorsehen, kleinen und mittleren Banken mit einer positiven Bewertung des öffentlichen Interesses Zugang zum Abwicklungsrahmen auf EU-Ebene zu gewähren, sofern sie die Bedingungen für den Zugang zum einheitlichen Abwicklungsfonds erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hebt die Rolle des SRB und der von der Industrie finanzierten Sicherheitsnetze hervor, wenn es darum geht, die Steuerzahler davor zu schützen, für Rettungsmaßnahmen aufkommen zu müssen; ist der Auffassung, dass die Beiträge zu branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen immer im Verhältnis zu dem Risiko berechnet werden müssen, das das Institut darstellt; bedauert, dass trotz der politischen Einigung über eine frühzeitige Einführung im November 2020 die Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF), bestehend aus einer Kreditlinie des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), aufgrund der Verzögerungen bei der Ratifizierung des Änderungsabkommens zum ESM-Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist; unterstreicht, dass der einheitliche Abwicklungsfonds wichtig ist, wenn es darum geht, einen robusten und glaubwürdigen Rahmen für das Krisenmanagement sicherzustellen; fordert die vollständige Ratifizierung des Änderungsabkommens zum ESM-Vertrag durch alle Mitgliedstaaten, einschließlich der Einrichtung einer gemeinsamen Letztsicherung für den SRF;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>erinnert daran, dass die Banken nach der Umsetzung eines Abwicklungsbeschlusses weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen und ihre wichtigsten Aufgaben wahrnehmen müssen; ist besorgt darüber, dass Banken bei einer Abwicklung unmittelbar nach ihrer Rückkehr auf den Markt in eine angespannte Liquiditätslage geraten könnten; fordert die EU-Institutionen auf, sich auf eine Lösung zu einigen, die Vertrauen schafft und die Vorhersehbarkeit erhöht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einlagensicherung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>unterstützt die in der Erklärung vom 7. Dezember 2022 des EDIS-Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments sowie der Koordinatoren und der Vorsitzenden des ECON-Ausschusses aufgestellten Forderungen nach einer ehrgeizigen Überprüfung des CMDI-Rahmens, die dazu beitragen kann, die Hindernisse für die Einrichtung des EDIS zu überwinden, sowie nach einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über das EDIS; schließt sich der Forderung der EZB nach Wiederaufnahme der Arbeiten zur Einrichtung des EDIS an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die legislative Arbeit auf parlamentarischer Ebene an dem EDIS‑Vorschlag, die seit der Erklärung des EDIS‑Verhandlungsteams des Parlaments im Dezember 2022 stattgefunden hat; bekräftigt die Zusage des Parlaments, auf eine Einigung über das EDIS hinzuarbeiten; fordert den Mitgesetzgeber auf, auf die Einrichtung eines realistischen, glaubwürdigen und soliden EDIS hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Umfang des Einlegerschutzes zu präzisieren und die Konvergenz durch eine Reform der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149.</FIELD></FOOTNOTE> als Teil der Überprüfung des CDMI‑Rahmens zu stärken; unterstreicht, dass die Überprüfung des CDMI‑Rahmens zwar nicht als Ersatz für das EDIS angesehen werden kann, dass aber ein stärker harmonisierter Rahmen dazu beitragen kann, die Hürden bei der Einrichtung des EDIS zu überwinden; betont, wie wichtig die Verhältnismäßigkeit des Risikos der Beiträge zur Einlagensicherung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>unterstreicht, dass ein umfassendes EDIS mit risikobasierten Beiträgen, das eine Verlustumlage ermöglicht, von großer Bedeutung ist; fordert eine zielgerichtete Bewertung der Qualität von Bankaktiva; empfiehlt, mit Liquiditätspooling und einem schrittweisen Aufbau von EU‑Mitteln zu beginnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert, dass institutsbezogene Sicherungssysteme, insbesondere deren risikomindernde Auswirkungen, unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt im Rahmen eines jeden EDIS berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es eines der Hauptziele der Bankenunion ist, die Verflechtung zwischen Bank‑ und Staatsrisiken aufzulösen; stellt fest, dass die Risikopositionen der Banken gegenüber inländischen Staatsschulden im Rahmen der Bankenunion nach wie vor hoch sind; teilt die Besorgnis der EBA, dass öffentliche Risikopositionen für EU‑Banken von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer potenziellen Anfälligkeit werden könnten; betont, dass die Frage der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Staatsanleihen mit internationalen Standards im Einklang stehen muss, und fordert die Kommission auf, dies bei der Behandlung dieser Frage im Rahmen künftiger Vorschläge zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt die erheblichen Fortschritte, die bei der Risikominderung seit 2015 erzielt wurden; stellt andererseits fest, dass die Fortschritte bei der Risikoteilung begrenzt sind; weist dennoch darauf hin, dass eine angemessene und wirksame Risikominderung für eine erfolgreiche Bankenunion unerlässlich ist;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>