<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0013</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Rolle des Europäischen Parlaments und der parlamentarischen Diplomatie in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0405/2023 - Berichterstatter: Jordi Solé)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zu der Rolle des Europäischen Parlaments und der parlamentarischen Diplomatie in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU (2023/2105(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 14 Absatz 1, Artikel 21 und Artikel 36 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juli 2010 über die politische Rechenschaftspflicht,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Juni 2016 zur Annahme des Berichts mit dem Titel „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. März 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024“ (JOIN(2020)0005),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Dokument mit dem Titel „Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, das am 21. März 2022 gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III – Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Absatz 34 der Erklärung des Gipfeltreffens 2023 zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten vom 18. Juli 2023, in der die parlamentarische Diplomatie als wichtige Dimension der Beziehungen anerkannt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. März 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/410 vom 23.11.2023, ELI: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023IP0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zu der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 26.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2019 zum Aufbau von EU-Kapazitäten für Konfliktverhütung und Mediation<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 13. September 2023 über Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Stärkung von Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0316.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0405/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Rolle des Parlaments als Legislativorgan und Teil der Haushaltsbehörde nicht nur auf die internen Politikbereiche der EU, sondern auch in hohem Maße auf das auswärtige Handeln der EU erstreckt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 36 EUV verpflichtet ist, das Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu hören und über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen zu unterrichten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass für das Inkrafttreten der meisten internationalen Übereinkommen die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist; in der Erwägung, dass in Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist, dass das Europäische Parlament bei Verhandlungen über derartige Übereinkommen „in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet“ wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament das außenpolitische Handeln der EU prüft und erörtert, insbesondere durch die Arbeit seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und dessen zwei Unterausschüsse (Unterausschuss Menschenrechte und Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung) sowie durch seinen Ausschuss für internationalen Handel und seinen Entwicklungsausschuss; in der Erwägung, dass diese Kontrollfunktion Angelegenheiten der Annahme, Umsetzung und Überprüfung von thematischen, regionalen und länderbezogenen Strategien der EU, anderen Strategiepapieren, wie dem EU-Aktionsplan für die Gleichstellung, sowie Finanzierungshilfen und Besetzungen von Führungspositionen in den EU-Außenvertretungen einschließt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament als das einzige direkt gewählte Unionsorgan öffentliche Aussprachen im Plenum und in den Ausschüssen abhält und Berichte und Entschließungen annimmt, die sich auf die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Lage in Drittstaaten beziehen, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte, und somit dazu beiträgt, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Diskussionen sowohl innerhalb der EU als auch in den betroffenen Ländern auszulösen; in der Erwägung, dass mit diesen Berichten und Entschließungen weltweit zu normativen Entwicklungen beigetragen wird, dass sie von Akteuren in Drittstaaten, einschließlich Regierungen, Parlamenten sowie Vertretern der Zivilgesellschaft und der Medien, genau geprüft werden und dass damit in diesen Ländern Reaktionen und Auswirkungen erzielt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament über ein einzigartiges Netz von 45 ständigen Delegationen verfügt, die die Beziehungen zu anderen Parlamenten aus Drittstaaten und aus Regionen außerhalb der EU sowie zu nicht in der EU ansässigen Organisationen pflegen und vertiefen; in der Erwägung, dass die parlamentarische Dimension der bilateralen Übereinkommen der EU mit solchen Ländern häufig durch diese Gremien bestimmt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rolle des Parlaments bei der Festlegung des Jahreshaushaltsplans der Union von zentraler Bedeutung ist, um die Länder mit dem größten Bedarf in Bezug auf die Bewältigung langfristiger Herausforderungen durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt zu unterstützen und um große humanitäre Katastrophen und Notfälle zu bewältigen, insbesondere durch eine Aufstockung der humanitären Hilfe;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ein außenpolitisches Ziel der EU ist; in der Erwägung, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dazu verpflichtet haben, die Resolution 1325(2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen und Frieden und Sicherheit umzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament zu einem der aktivsten Parlamente geworden ist, was seine parlamentarischen diplomatischen Tätigkeiten und die dafür bereitgestellten Mittel anbelangt; in der Erwägung, dass mit der parlamentarischen Diplomatie – auch auf multilateraler Ebene – zur Verwirklichung der Ziele der EU sowie zur Förderung der Werte, Interessen und Strategien der EU beigetragen und so ein Mehrwert geschaffen wird, indem ein einheitlicheres und geschlosseneres auswärtiges Handeln der EU gefördert wird; in der Erwägung, dass durch die parlamentarische Diplomatie sowohl im Rahmen der GASP als auch der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) die strategische Kommunikation sowie die Sichtbarkeit und Wirksamkeit von Beschlüssen und Durchführungsmaßnahmen verbessert werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament unter Gebrauch der parlamentarischen Diplomatie fortlaufend und weltweit mit Staats- und Regierungschefs, gewählten Amtsträgern, Regierungsvertretern und Diplomaten, öffentlichen Einrichtungen, Organisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft, einschließlich schutzbedürftiger und gefährdeter Bevölkerungsgruppen, sowie anderen Interessenträgern aus Drittstaaten und von multilateralen Einrichtungen in Dialog steht, insbesondere durch die Arbeit seiner Delegationen und Ausschüsse, die unter anderem Anhörungen abhalten, Berichte und Entschließungen annehmen und Reisen in die Länder unternehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 36 EUV verpflichtet ist, mindestens zweimal im Jahr vor dem Plenum zu erscheinen, um über den aktuellen Stand bezüglich der GASP und der GSVP zu berichten und Fragen zu beantworten; in der Erwägung, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 298 vom 30.11.2002, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> aktualisiert werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Europäischen Parlaments, die vom Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und vom Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses geleitet wird und in der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus dem gesamten politischen Spektrum vertreten sind, die Bemühungen des Parlaments zur Förderung der Demokratie in Drittstaaten überwacht, auch im Hinblick auf Wahlbeobachtung, Vermittlung und Dialogtätigkeiten; in der Erwägung, dass das Parlament über den Jean-Monnet-Dialog für Frieden und Demokratie Spitzenpolitiker aus Drittstaaten zusammenbringt, um die Kommunikation und Konsensbildung zwischen den Parteien zu fördern; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments weltweit in bestimmten Situationen starker Spannungen als Sonderbeauftragte und Mediatoren für die Konfliktverhütung agieren können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament nationale Parlamente und internationale regionale Versammlungen über die Grenzen der EU hinaus dabei unterstützt, ihre institutionellen Kapazitäten auszubauen; in der Erwägung, dass es einen laufenden Dialog mit diesen Gesetzgebern eingerichtet hat und sich mit ihnen regelmäßig über bewährte Verfahren austauscht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament ein international anerkannter Wahlbeobachter ist; in der Erwägung, dass seine Wahlbeobachtungsdelegationen entweder in EU-Wahlbeobachtungsmissionen oder in internationale Wahlbeobachtungsmissionen eingebettet sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fraktionen und einzelnen Mitglieder des Parlaments über ein dichtes und weitreichendes Netz von Kontakten mit politischen Parteien, Parlamentariern, Regierungsbeamten sowie Interessenträgern aus der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft in Drittstaaten verfügen, insbesondere in EU-Beitrittsländern und in EU-Nachbarländern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament zusätzlich zu seinen Verbindungsbüros außerhalb der EU in London und Washington auch Außenstellen bei den Vereinten Nationen in New York, der Afrikanischen Union in Addis Abeba und dem Verband südostasiatischer Nationen in Jakarta unterhält, deren Ziel darin besteht, die parlamentarische Zusammenarbeit mit diesen multilateralen Organisationen zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Artikel 5 Absatz 7 des Beschlusses 2010/427/EU heißt, dass „die Delegationen der Union […] über ausreichende Kapazitäten verfügen [müssen], um den Bedürfnissen anderer Organe der Union, insbesondere des Europäischen Parlaments, bei ihren Kontakten mit den internationalen Organisationen oder den Drittstaaten, bei denen die Delegationen akkreditiert sind, nachzukommen“;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der parlamentarischen Diplomatie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt, dass dem Parlament im auswärtigen Handeln der EU eine immer größere Rolle zukommt, die allmählich zu einer wesentlichen Rolle ausgebaut wurde, in deren Rahmen seine Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse mit vielfältigen Formen der öffentlichen und inoffiziellen Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Ländern, Gesellschaften und Einzelpersonen außerhalb der EU kombiniert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt hervor, dass der parlamentarischen Diplomatie der EU eine besondere Rolle und ein besonderer Stellenwert zukommen, wenn es gilt, die Außendarstellung und Wirkung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der Kommission und den diplomatischen Diensten und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu ergänzen und zu stärken und dabei gleichzeitig die Autonomie des Parlaments zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt den Stellenwert der parlamentarischen Diplomatie als Mittel hervor, in Partnerländern und Drittstaaten vielfältigere Interessengruppen zu erreichen, um so die Gesetzgebung und die Standpunkte der EU stärker ins Bewusstsein zu rücken, die Wahrnehmung, Wirkungen und Folgen dieser Gesetzgebung und dieser Standpunkte in diesen Ländern besser zu verstehen und in einem zunehmend komplexen und multipolaren internationalen Umfeld Allianzen und stabile Partnerschaften auf Augenhöhe zu begründen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bedauert, dass es zwar einen markanten Beitrag zur Verwirklichung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele der EU leistet und dass durch die parlamentarische Diplomatie ein Mehrwert und Komplementarität geboten werden, seine vorbehaltlose Anerkennung als wesentlicher Akteur im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ seitens der Kommission, des Rates und des EAD jedoch noch aussteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist der Ansicht, dass es mit Blick auf den Ausbau seiner diplomatischen Rolle und seines Beitrags zur Verwirklichung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele der EU noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Instrumente, Mittel und Werte der parlamentarischen Diplomatie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>hebt hervor, dass es durch die Arbeit seiner Ausschüsse, einschließlich des Unterausschusses Menschenrechte und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung, die sich mit auswärtigen Angelegenheiten befassen und weltweit an der Gestaltung der Beziehungen zu Drittstaaten, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft weltweit mitwirken, einen spezifischen, dynamischen und öffentlichen Beitrag zur Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie zur Bekämpfung der weltweiten Herausforderungen leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die ständigen Delegationen eine wichtige und ergänzende Arbeit zur Arbeit der Ausschüsse leisten, indem sie ein regelmäßiges und dauerhaftes Forum für den politischen Dialog mit Drittstaaten und internationalen Organisationen bilden, auch durch gemeinsame parlamentarische Gremien und multilaterale Versammlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>hebt hervor, dass die ständigen Delegationen in der ganzen Welt eine entscheidende Funktion als Verbindungsstelle zwischen dem Parlament und seinen Partnern wahrnehmen, indem sie die Interaktion erleichtern, die Ausschüsse und anderen Gremien des Parlaments fortlaufend unterrichten, Standpunkte und Strategien von gemeinsamem Interesse erörtern und außerdem den verschiedenen Partnern und anderen Interessenträgern zuhören und den zuständigen Gremien des Parlaments ihre Ansichten übermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Ansicht, dass die offiziellen Reisen von Delegationen des Parlaments in Drittstaaten fester Bestandteil der Außenpolitik der EU sind und daher von den EU-Delegationen uneingeschränkt unterstützt und vom EAD in diesem Zusammenhang mit der höchsten Informations- und Sicherheitsstufe versehen werden müssen; fordert, dass das Krisenreaktionszentrum des EAD mit allen notwendigen Mitteln ausgestattet wird; vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Koordinierung, Planung und Festlegung von Prioritäten vonseiten der verschiedenen Gremien des Parlaments in Verbindung mit diesen Reisen die Konsistenz, Glaubwürdigkeit und Wirkung der diplomatischen Rolle des Parlaments gesteigert würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>empfiehlt, dass die zuständigen Gremien des Parlaments für die interne Koordinierung sorgen, unter anderem indem sie regelmäßig – auf der Grundlage der anstehenden Gesetzgebungsdossiers sowie der geopolitischen oder strategischen Prioritäten – eine Liste der Schwerpunktländer für Kontakte aufstellen, mit diesen Schwerpunktländern einen gemeinsamen Meinungsaustausch über die EU-Beziehungen oder über horizontale geopolitische Themen oder Konfliktthemen führen und Synergieeffekte zwischen Auslandsreisen des Parlaments fördern, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden, Ressourcen zu bündeln und die Kohärenz der Botschaften des Parlaments zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass die Mitglieder des Parlaments im Hinblick auf die kulturelle Dimension und die Dimension der internationalen Kulturbeziehungen eines Drittstaats umfassend vorbereitet sein sollten, wenn sie eine offizielle Reise unternehmen, sodass sie im Kontext eines Dialogs der Kulturen eine Kultur des Dialogs fördern können; fordert in diesem Zusammenhang, dass der EAD und insbesondere seine Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau die offiziellen Reisen des Parlaments in Drittstaaten in vollem Umfang unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass mit dem von ihm und seinen einzelnen Mitgliedern geführten politischen Dialog mit staatlichen, parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der ganzen Welt dazu beigetragen wird, die Prioritäten, Ansichten und Werte der EU im Hinblick auf globale Standards in Bereichen wie universelle Menschenrechte und Demokratie, LGBTI-Rechte, Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, Klima- und Energiediplomatie, Konnektivität, künstliche Intelligenz sowie Digital- und Technologiepolitik zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass es sich konsequent dafür einsetzt, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in den Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU zu stellen und ein wichtiges Forum zu bieten, durch das die Stimme der Zivilgesellschaft und der demokratischen Interessenträger aus der ganzen Welt Gehör findet und nach außen getragen wird; hebt in diesem Zusammenhang seine Maßnahmen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, gefährdeten Parlamentariern und jungen Spitzenpolitikern sowie zur Unterstützung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben und zur Bekämpfung von Desinformation hervor; fordert, dass die Maßnahmen des Parlaments weiterentwickelt werden und dass denjenigen, deren Rechte in der nächsten Wahlperiode gefährdet sind, eine Stimme gegeben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt hervor, dass die Debatten und Entschließungen des Parlaments zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu seinen Instrumenten mit der größten Wirkung außerhalb der EU gehören und im Hinblick auf die Behandlung von Menschenrechtssituationen in Drittstaaten von entscheidender Bedeutung sind; fordert daher, dass diese Debatten und Entschließungen sichtbarer gemacht werden, auch auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen und im Einklang mit der Arbeit der Ausschüsse und der anderen ständigen parlamentarischen Gremien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt den Stellenwert und den einzigartigen Charakter der Rolle des Parlaments bei Wahlbeobachtungsmissionen und allgemeiner bei Programmen zur Förderung der Demokratie hervor, zum Beispiel seine Stärkung der parlamentarischen Demokratie in Drittstaaten und Initiativen zur Vermittlung, zur Erleichterung des Kapazitätsaufbaus, zur Konfliktverhütung, zur Förderung einer konsensgeprägten und demokratischen parlamentarischen Kultur sowie zur Förderung der Menschenrechte; fordert, dass die durch die Tätigkeiten der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen über bestimmte Länder gewonnenen Erkenntnisse sowie die aus den EU-Wahlbeobachtungsmissionen abgeleiteten Erkenntnisse besser in die einschlägige Arbeit der Ausschüsse und Delegationen sowie in die Plenarsitzungen integriert werden, wenn eben diese Länder behandelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert eine stärkere Abstimmung mit der Kommission, unter anderem mit der Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen und der Generaldirektion für internationale Partnerschaften, bei der Unterstützung der parlamentarischen Demokratie weltweit und der Stärkung der institutionellen Unterstützung für Parlamente; empfiehlt, dass das von ihm eingerichtete Netz mit nationalen Parlamenten zur Demokratieförderung zu einer regelmäßigen Einrichtung für die Koordinierung von Aktivitäten und die Nutzung von Fachwissen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass bei Reisen außerhalb der EU bei allen Tätigkeiten und Missionen, auch bei den Vertretungen des Parlaments, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern erreicht und das Fachwissen in Gleichstellungsfragen ausgebaut werden muss, indem im Rahmen von Aktionen und Programmen der parlamentarischen Assistenz Sachverständige im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beitrag des Europäischen Parlaments zur Außen- und Sicherheitspolitik der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist der Ansicht, dass die nächste Wahlperiode und die Einsetzung der künftigen Kommission eine Gelegenheit sein sollten, den Rahmen für die interinstitutionellen Beziehungen zwischen dem Parlament, dem EAD und der Kommission, einschließlich der EU-Delegationen, zu festigen, um die parlamentarische Diplomatie aufzuwerten und das Instrumentarium der EU für das auswärtige Handeln zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert insbesondere, dass seine Aufsicht über die Arbeit im Rahmen der außen- und sicherheitspolitischen Tätigkeiten der EU gestärkt wird, indem für mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz des EAD und der externen Dienststellen der Kommission gesorgt wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Erklärung zur politischen Rechenschaftspflicht aus dem Jahr 2010 aktualisiert werden muss, um die Beziehungen zwischen dem Parlament und dem EAD neu zu gestalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, es tatsächlich in die Umsetzung und Kontrolle von Angelegenheiten von strategischer Bedeutung m auswärtigen Handeln der EU, etwa bei der Anwendung von restriktiven Maßnahmen, sowie in die Kontrolle der externen Finanzierungsinstrumente einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>beharrt auf seinem Recht auf Unterrichtung in GASP-Angelegenheiten gemäß Artikel 36 EUV, darunter das Recht auf Zugang zu Berichten, Länderstrategien und anderen vertraulichen Informationen, durch die die Gestaltung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU geleitet wird; erachtet es in diesem Zusammenhang als sehr wichtig, die Aktualisierung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik so bald wie möglich abzuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass ihm aufgrund seiner Kontrollfunktion und seiner Befugnis zur Überwachung der Aushandlung und Umsetzung internationaler Übereinkommen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Engagements der Union gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen sowie bei ihrem allgemeinen Handeln auf internationaler Ebene gewährt werden sollte, wodurch die EU zudem in internationalen Beziehungen die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und der Klimadiplomatie fördern könnte; missbilligt in diesem Zusammenhang sogenannte informelle Vereinbarungen oder Ad-hoc-Vereinbarungen, für die seine Zustimmung nicht erforderlich ist und durch die somit seine Autorität als eines der beiden gesetzgebenden Organe und seine Aufsichtsfunktionen beeinträchtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist der Ansicht, dass EU-Botschafter in strategischen Ländern und EU-Sonderbeauftragte nur nach einer positiven Bewertung durch seinen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten bestätigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert eine systematischere Beteiligung der Vorsitze seiner für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse bei hochrangigen Sitzungen und Veranstaltungen im Rahmen der GASP, einschließlich des Rates (Auswärtige Angelegenheiten); fordert bei großen multilateralen und regionalen Zusammenkünften gemeinsame Delegationen von EAD, Kommission und Parlament;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>beharrt darauf, dass alle wichtigen Strategiepapiere, die von der Kommission und dem Rat im Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenpolitik der EU angenommen werden, in Konsultation mit dem Parlament ausgearbeitet werden und dass darin seiner Rolle und seinen Beiträgen Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert, dass seine Beziehungen zu den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten, die als Bindeglied zur Exekutive der Mitgliedstaaten fungieren können, ausgebaut werden; betont daher, dass die Interparlamentarische Konferenz über die GASP/GSVP sowie die jährlich im Unterausschuss Menschenrechte abgehaltenen interparlamentarischen Konferenzen ein exzellentes Forum für den Austausch über Informationen und bewährte Verfahren zwischen nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament in den betreffenden Bereichen sind und gestärkt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>ist der Ansicht, dass ihm eine einzigartige Aufgabe dabei zukommen kann, den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die Außenpolitik der EU näherzubringen und ihre demokratische Legitimierung zu stärken, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit subnationalen Einrichtungen wie den regionalen Regierungen und Parlamenten, und so im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Außenpolitik der EU und der Mitgliedstaaten eine Diplomatie auf mehreren Ebenen zu ermöglichen, die in das auswärtige Handeln auf EU-Ebene einfließt und daran anknüpft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, eine eigenständige EU-Diplomatie zu entwickeln, die durch eine gemeinsame diplomatische Kultur aus einer EU-Perspektive bestimmt wird, und hebt in diesem Zusammenhang die Rolle des Parlaments hervor; ist der Ansicht, dass die Umsetzung seines Pilotprojekts zur Schaffung einer Diplomatischen Akademie der Europäischen Union und insbesondere deren zukünftige und dauerhafte Struktur einen konkreten Schritt in diese Richtung darstellen; fordert Garantien für die dauerhafte Teilnahme und aktive Beteiligung des Parlaments an den künftigen Verwaltungs- oder Leitungsgremien der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union sowie an ihren Schulungsprogrammen und ‑aktivitäten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass ihm im Zusammenhang mit den weltweiten Rückschritten im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie eine besondere Aufgabe dabei zukommt, den auf Regeln basierenden Multilateralismus, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, die Menschenrechte und den politischen Pluralismus zu fördern, Desinformation und ausländischer Einflussnahme in Drittstaaten entgegenzuwirken und gewählte Parlamente weltweit durch gezielte Programme dabei zu unterstützen, ihre institutionelle Rolle und ihre internen Arbeitsmethoden zu festigen; stellt fest, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments sensiblere Themen wie Verletzungen der Menschenrechte ansprechen, öffentliche Erklärungen abgeben, öffentliche oder private Kommunikationswege verfolgen oder mit lokalen Partnern zusammenarbeiten können, wenn der Raum für die herkömmliche Diplomatie stärker eingeschränkt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>hebt hervor, dass den parlamentarischen Gremien eine besondere Rolle dabei zukommt, die Partnerländer und insbesondere die Erweiterungsländer und potenziellen Bewerberländer auf dem Westlichen Balkan und in der östlichen Nachbarschaft zu unterstützen; fordert, ihre Rolle im EU-Beitrittsprozess in Anbetracht der besonderen und zentralen Rolle zu stärken, die die nationalen Parlamente in dem erforderlichen Reformprozess unter anderem durch die Angleichung der Rechtsvorschriften, die Überwachung des Verfahrens und ihre Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern einnehmen; bekräftigt, dass die EU-Delegationen eine interparlamentarische Zusammenarbeit dieser Art in den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern aktiv unterstützen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt innovative Ansätze wie die vor Kurzem initiierte Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und der Werchowna Rada der Ukraine und legt nahe, dass angesichts der politischen Bedeutung des Erweiterungsprozesses weitere Initiativen in diesem Bereich entwickelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, die institutionellen Kapazitäten der EU für präventive Diplomatie, Konfliktverhütung und Mediation zu stärken, und ist der Ansicht, dass es durch seine Gremien und Maßnahmen in diesem Bereich Fachwissen bereitstellen und einen wesentlichen Beitrag leisten kann, auch durch die Beteiligung an Frühwarnmechanismen und Besuchen vor Ort;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass das breite interparlamentarische Netz, das es durch seine ständigen Delegationen und multilateralen Versammlungen aufgebaut hat, ein besonders gut geeignetes Mittel ist, um in multilateralen Foren Standpunkte mit internationalen Partnern zu erörtern und abzustimmen, beispielsweise in Bezug auf Resolutionen der Vereinten Nationen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, die Klimadiplomatie oder die Standpunkte der G20, und um die Absichten der EU gegenüber ihren Partnern zu klären und für das Handeln der EU zu werben; hebt hervor, dass das Parlament durch seine Beteiligung unter anderem an den parlamentarischen Gipfeltreffen der G7 und der G20 sowie an den Sitzungen der Interparlamentarischen Union einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit multilateraler Foren leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>hebt hervor, dass dem Europäischen Parlament eine wichtige Rolle dabei zukommt, im auswärtigen Handeln der EU die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Bekämpfung von Frauenmord und geschlechtsspezifischer Gewalt, und die LGBTI-Rechte zu fördern; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Parlaments in den Außenbeziehungen der EU für die Förderung der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Perspektiven durch Sensibilisierung, Kapazitätsaufbau und den Austausch über bewährte Verfahren sehr wichtig sind, unter anderem aufgrund des Mehrwerts, der sich ergibt, wenn in den Parlamenten für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und in der Arbeitsweise parlamentarischer Gremien für eine Geschlechterperspektive gesorgt wird; fordert das Parlament auf, diese relevante Dimension seiner parlamentarischen Diplomatie in seinen Interaktionen mit den Partnerländern weiter zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist der Ansicht, dass es angesichts des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung der wesentlichen strategischen Benchmarks für die Geschlechtergleichstellung einnehmen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont seinen Einsatz für die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Übereinkommen und optionaler Protokolle wie dem Übereinkommen von Paris und dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Team Europa: das Parlament als Partner in der Außenpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass es zwar seine volle Autonomie bei der Umsetzung seiner außenpolitischen Agenda wahren sollte, gemeinsame Ad-hoc-Reisen und Erklärungen des Europäischen Parlaments mit Vertretern der Kommission und des Rates zu maßgeblichen Entwicklungen in Drittstaaten jedoch einen vielversprechenden Bereich für die Umsetzung des Konzepts „Team Europa“ darstellen; fordert in diesem Zusammenhang, dass in einer ausgewählten Zahl von Drittstaaten ein interinstitutionelles Pilotprogramm für das Konzept „Team Europa“ gestartet wird; fordert, dass im Rahmen dieses Pilotprogramms sichergestellt wird, dass die Instrumente des Parlaments vollständig in einen gemeinsamen interinstitutionellen Ansatz gegenüber den betroffenen Ländern integriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>missbilligt die Entscheidung einiger Länder, einschließlich einiger Länder, die Abkommen mit der EU geschlossen haben, Delegationen und einzelnen Mitgliedern des Parlaments die Einreise in ihre Hoheitsgebiete oder Teile davon zu verbieten; missbilligt die Drohungen und Sanktionen gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments vonseiten Drittstaaten; besteht darauf, dass der Rat und die Mitgliedstaaten umgehend energische Maßnahmen, soweit erforderlich bis hin zu Sanktionen, ergreifen, wenn die Gremien oder einzelne Mitglieder des Europäischen Parlaments von restriktiven Maßnahmen von Drittstaaten betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hebt hervor, dass die Wahlbeobachtung der Bereich ist, in dem die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem EAD am stärksten strukturiert ist, wobei beide Einrichtungen Wahlbeobachtungstätigkeiten durchführen, die auf verschiedene Weise gut miteinander verflochten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren strategischen Koordinierung zwischen den Unionsorganen im Hinblick auf dringende individuelle Fälle, in denen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten oder Mitglieder besonders gefährdeter Gruppen beteiligt sind; ist überzeugt, dass sich die parlamentarische Diplomatie in Fällen dieser Art als wirksamer und komplementärer Mechanismus für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten erweisen kann; fordert eine interinstitutionelle Taskforce für Menschenrechtsverteidiger, um die europäischen Anstrengungen bei Fällen von Menschenrechtsverteidigern mit Priorität zu koordinieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen und Sicherheitspolitik in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament eine jährliche Liste von Schwerpunktländern annimmt, bei denen ernste Bedenken hinsichtlich der Notlage von Menschenrechtsverteidigern und Demokratieaktivisten bestehen, wodurch unter anderem vor Ort eine umfassend koordinierte praktische Reaktion von „Team Europa“ ermöglicht würde; ist der Ansicht, dass es eine entscheidende Rolle einnehmen könnte, indem es seine institutionellen und sonstigen Mittel zur Unterstützung dieses gezielten und gemeinsamen Ansatzes einsetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert alle EU-Delegationen nachdrücklich auf, die Arbeit des Parlaments, die für das jeweilige Gastland relevant ist, besser bekannt zu machen, auch in der jeweiligen Landessprache auf ihrer Website, und mit den lokalen Behörden und den örtlichen Gruppen der Zivilgesellschaft im Gespräch zu bleiben;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>