<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0015</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Derzeitige und künftige Herausforderungen bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Nachbarländern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0415/2023 - Berichterstatter: Daniel Buda)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zu derzeitigen und künftigen Herausforderungen bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Nachbarländern (2023/2076(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und die Artikel 4, 162, 174 bis 178 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 94.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 109 vom 8.4.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 29. Mai 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM(2018)0373),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2017 mit dem Titel „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“ (COM(2017)0534),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. April 2020 mit dem Titel „Leitlinien für die EU-Soforthilfe im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen in der COVID-19-Krise“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 111 I vom 3.4.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020)0625),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum achten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 100.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Mai 2023 zum Beitrag der Kohäsionspolitik zur Bewältigung mehrdimensionaler ökologischer Herausforderungen im Mittelmeerbecken<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0133.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Gebieten in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 24.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von seiner Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst am 26. Oktober 2020 veröffentlichte Studie mit dem Titel „EU lagging regions: state of play and future challenges“<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „EU lagging regions: state of play and future challenges“ (EU-Regionen mit Entwicklungsrückstand: Aktueller Stand und künftige Herausforderungen). Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, September 2020.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 24.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen der VN von 2022 mit dem Titel „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change“<FOOTNOTE><FIELD> Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change (Klimawandel 2022: Minderung des Klimawandels. Beitrag der Arbeitsgruppe III zum sechsten Sachstandsbericht der IPCC) (Hrsg. Shukla, P. R. et al.), Cambridge University Press, Cambridge (UK) und New York, NY (USA), 2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris abgeschlossen wurde (Übereinkommen von Paris),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. April 2021 zu dem Thema „Erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 1. Juli 2021 mit dem Titel „Eine Vision für Europa: Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 440 vom 29.10.2021, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 8. Februar 2017 mit dem Titel „Fehlende Verkehrsverbindungen in den Grenzregionen“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 19.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0415/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarländern an den Binnen- und Seegrenzen, die 184 Regionen, 33 Länder und 260 Millionen Einwohner umfassen, ein Schlüsselelement der Politik der EU ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 8 EUV besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickeln sollte, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit einen bedeutenden Schritt im Heranführungsprozess der Kandidatenländer an die EU darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im Wege der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Frieden und die nachhaltige Entwicklung entlang der Außengrenzen der EU unterstützt und die demokratischen Reformen, die europäischen Werte sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Grenzregionen gefördert werden, auch in den Bereichen Umweltschutz, öffentliche Gesundheitsdienste und Sicherheitsmaßnahmen, die EU-Ziele für eine intelligentere, grünere und stärker vernetzte EU und eine ebensolche Nachbarschaft unterstützt werden, die regionalen Bedürfnisse hinsichtlich der verantwortungsvollen Zusammenarbeit und Steuerung sowie gemeinsame Herausforderungen in Angriff genommen, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen gefördert und künftige Konflikte und Kriege durch Instrumente wie das Programm PEACE+ verhindert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die derzeitigen geopolitischen Gegebenheiten erneut verdeutlichen, wie wichtig die Stabilität und die demokratische Entwicklung in den Ländern und Regionen an den EU-Außengrenzen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine tiefgreifende Auswirkungen auf sämtliche Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nach sich gezogen haben, die durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI-CBC), das sich auch auf Russland und Belarus erstreckt, unterstützt werden, was beträchtliche Folgen für die Hälfte der für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagenen Programme hat; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik ihren Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit leisten kann, jedoch unter der Voraussetzung, dass ihr strategischer Ansatz beibehalten und ein solides Budget vereinbart wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass einige weniger entwickelte Grenzregionen unverhältnismäßig stark von der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte betroffen sind und dass diese Tendenz, wenn ihr nicht entgegengewirkt wird, langfristige negative Auswirkungen auf die Zukunft der EU haben wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die ausgeprägten Abwanderungstendenzen in einigen Grenzregionen, insbesondere bei jungen Menschen und qualifizierten Arbeitnehmern, die fehlende wirtschaftliche Entwicklung in diesen Regionen verdeutlichen; in der Erwägung, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die fragile politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage in Nordafrika und durch die Bewältigung der Migrationskrise die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit im Mittelmeerbecken noch verdeutlicht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Grenzregionen oft anfällig für Spannungen und Konflikte sind und sich die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die diplomatischen Bemühungen auf regionaler Ebene positiv auf die Vermeidung und Lösung von Streitigkeiten und potenziellen Krisen auswirken;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Überlegungen zu den Interreg-NEXT-Programmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt die Angleichung der Interreg-NEXT-Programme an die Interreg-Programme, da dadurch das Potenzial entsteht, dass die Verfahren vereinfacht und Synergien zwischen den Programmen gestärkt werden und die Effizienz europäischer Investitionen erhöht wird; betont jedoch, dass sowohl in der Bewertungs- als auch in der Umsetzungsphase der Projekte vereinfachte Verfahren notwendig sind, bei denen gegebenenfalls die quantifizierbaren Ergebnisse und die allgemeinen Auswirkungen auf die Entwicklung der Regionen und das Leben der Bürgerinnen und Bürger stärker im Mittelpunkt stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die lokalen und regionalen Behörden durch ihre Kenntnisse der geografischen, kulturellen, sprachlichen und sozialen Gegebenheiten, der Möglichkeiten, der Beschränkungen und der gemeinsamen Herausforderungen eine entscheidende Rolle bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Nachbarländern spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt den Stellenwert hervor, der grenzübergreifenden Projekten, unter anderem Bürgerprojekten, zukommt, wenn es darum geht, Menschen zusammenzubringen und so neue Möglichkeiten für eine nachhaltige lokale Entwicklung und eine grenzübergreifende Zusammenarbeit zu eröffnen; betont, wie wichtig grenzüberschreitende Investitionen sind, um Innovationen, den Technologietransfer, gemeinsame Lösungen und Synergien zwischen den einzelnen Programmen zu fördern und so den territorialen Zusammenhalt über Verwaltungsgrenzen hinaus zu verbessern und die Solidarität zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Zuweisung für den Zeitraum 2021-2027 alles andere als optimal ist und dass demnach die Stärkung der Finanzierung dieser Programme von Bedeutung ist; begrüßt, dass Drittländer verstärkt für die Wiedereinziehung von Mitteln von privaten Begünstigten zuständig sind; hebt hervor, wie wichtig die Rechtsstaatlichkeit und gleiche Ausgangsbedingungen für alle – öffentlichen wie privaten – Begünstigten sind, und betont, dass zur Unterstützung der öffentlichen Investitionen die Einbeziehung privater Investoren in die nachhaltige Entwicklung der Grenzregionen und Drittländer gefördert werden muss, indem mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt, dass Verwaltungsbehörden die Möglichkeit haben, Daten in elektronischer Form an die Kommission zu übermitteln, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass das Ausmaß an Bürokratisierung durch eine häufigere Datenübermittlung nicht noch weiter zunehmen sollte; betont daher, wie wichtig interoperable Systeme sind, mit denen Daten automatisch an eine gemeinsame Datenbank übermittelt werden könnten, und fordert die Kommission auf, diese Zusammenarbeit mit Drittländern weiter auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass große Infrastrukturvorhaben nicht mehr einer Genehmigung durch die Kommission unterliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Aufhebung der Obergrenze für die Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben durch die EU und ist der Ansicht, dass der nachhaltige Ausbau der Infrastruktur zum sozioökonomischen Wachstum in den Grenzregionen beiträgt; betont, dass gleichzeitig der öffentliche und der private Sektor eingebunden werden müssen, was zu mehr Innovation und zur Entwicklung von Infrastrukturen für die Bereiche Energie, Verkehr, Kommunikation und Digitalisierung führen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>merkt an, dass die großen Herausforderungen der EU auch angegangen werden können, indem die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Nachbarregionen gefördert wird (z. B. nachhaltige Zukunft des Mittelmeers, des Schwarzen Meers, der Ostsee und anderer Meeresbecken; nachhaltige Zukunft für die Alpen, die Pyrenäen, die Karpaten und andere Gebirge; nachhaltige Zukunft für die großen Flusseinzugsgebiete des Rheins, der Donau, der Maas usw.);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit einen bedeutenden Schritt in den Heranführungsprozessen an die EU darstellt, der die Kandidatenländer dazu animiert, Erfahrungen auszutauschen und zu lernen, wie die EU intern funktioniert; betont, dass dies dazu beiträgt, den Kandidatenländern die EU-Initiativen und -Ziele näherzubringen, Erfahrungen auszutauschen und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konvergenzprozess in die Wege zu leiten; hebt hervor, dass Kandidatenländer, die sich an grenzübergreifender Zusammenarbeit beteiligen, die EU-Programme und -Projekte zum Zeitpunkt ihres EU-Beitritts bereits kennen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>unterstreicht die wesentliche Rolle der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels, unter anderem in Bezug auf Naturkatastrophen, Umwelt, Biodiversität und Ernährungssicherheit, sowie bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ökosysteme in den Grenzregionen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, Vorsorge zu betreiben sowie lokale und regionale Pläne für grenzübergreifende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln; betont, dass mehr getan werden muss, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Minderung des Klimawandels in diesen Regionen speziell im Sinne der Abstimmung auf die Klimaziele der EU zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, welches Potenzial in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und insbesondere in weniger dicht besiedelten Grenzregionen in Bereichen wie erneuerbare Energieträger und Kreislaufwirtschaft steckt, und fordert, dass die sich bietenden Möglichkeiten besser genutzt werden, um eine nachhaltige Wirtschaft zu entwickeln und hochwertige Arbeitsplätze bereitzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grenzübergreifende Zusammenarbeit mit der östlichen Nachbarschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt die Aussetzung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Russland und Belarus infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie die Umleitung der Mittel an die Ukraine und die Republik Moldau, wodurch sich die europäische Sicherheitsarchitektur wesentlich verändert hat; hebt hervor, dass für das Erreichen der gemeinsamen Ziele einer gemeinsamen zuverlässigen Abschreckung und Verteidigung im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit die sicherheitspolitische Zusammenarbeit unerlässlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist auf die schwierige Lage hin, in der sich die Grenzregionen zu Russland und Belarus seit der Aussetzung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit diesen Ländern befinden, und fordert die Kommission auf, eng mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Lösungen für die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in diesen Regionen zu finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert den Einsatz von Mitteln aus den grenzübergreifenden Programmen für den Ausbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur, was eine Anbindung der Eisenbahn an die Ukraine und die Republik Moldau und den Bau von Lagermöglichkeiten in der Nähe der Grenze der EU zu diesen Ländern mit einschließt, damit der Waren- und Getreidefluss reibungslos funktioniert, sodass die weltweite Ernährungssicherheit gewährleistet und eine nachhaltige Wirtschaft für beide Länder gefördert werden kann und die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen sowie Moldau und die Ukraine bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>erkennt an, dass es wichtig ist, die lokale und regionale Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes sowie den bildungspolitischen und wirtschaftlichen Austausch zwischen Grenzregionen zu fördern, um das gegenseitige Verständnis für die Bräuche der Nachbarn zu erhöhen und wichtige Anreize für eine mehrsprachige Bildung und Erziehung zu schaffen; hebt die Bedeutung der inklusiven Bildung und Erziehung im Hinblick auf die demokratischen Werte hervor und hält die Unterstützung bei der Steigerung der Qualität in diesem Bereich für unentbehrlich;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert, dass neben Projekten, mit denen der Bedarf an Infrastruktur angegangen wird, mehr nachhaltige Infrastrukturvorhaben unterstützt werden, die zur Verbesserung der Konnektivität von Grenzregionen, zur Stärkung der Mobilität innerhalb und zwischen diesen Regionen und zur Verbesserung der Lebensqualität und der Möglichkeiten der Bewohner dieser Regionen beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>erkennt die gewaltigen Anstrengungen an, die die nationalen Regierungen, die regionalen und lokalen Behörden und die Zivilgesellschaft in den EU-Nachbarländern der Ukraine unternommen haben, ebenso wie die Anstrengungen, die in der Republik Moldau erfolgt sind, um vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer aufzunehmen und alle durch den Angriffskrieg Russlands entstehenden Herausforderungen zu bewältigen, einschließlich der Problematik des Getreides aus der Ukraine und des Mangels an Verkehrsinfrastruktur; fordert in diesem Zusammenhang geeignete Unterstützung, auch durch Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, um den entstehenden Bedürfnissen gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass sich die Republik Moldau zwar nicht in einem offenen Krieg mit Russland befindet, aber ebenfalls Konfliktgebiete hat, die von Russland unterstützt werden, dass sie ferner eine Vielzahl Geflüchteter aus der Ukraine aufgenommen hat und dass ihre wirtschaftliche und soziale Lage durch die Einstellung ihrer Handelsbeziehungen zu Russland maßgeblich beeinträchtigt wurde; hält folglich solide Investitionen und einen offenen Markt für dringend notwendig und gemeinsame Projekte in allen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen für äußerst willkommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist entsetzt über den Verlust der vielen Menschenleben und die Zerstörung von Wohnungen und Infrastruktur in der Ukraine; hebt die aktive Rolle hervor, die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und das Neue Europäische Bauhaus bei einem tragfähigen und nachhaltigen Wiederaufbau nach dem Krieg spielen sollten, und betont, dass die lokalen und regionalen Behörden in der Ukraine dringend unterstützt werden müssen, wobei auch die Hilfe für die Nachbarregionen weiterhin bestehen bleiben und die Zusammenarbeit ausgebaut werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die Initiative für die Einbeziehung der Ukraine in das Programm URBACT im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und den Umstand, dass die Ukraine und die Republik Moldau am Europäischen Beobachtungsnetz für Raumordnung (ESPON) als Beobachter teilnehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bedauert den Einsatz von Energiequellen durch Russland als politisches und wirtschaftliches Druckmittel; fordert, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Energiesektor zwischen einigen Mitgliedstaaten und Russland schnell untersucht wird und dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um in denjenigen Mitgliedstaaten, die die Zusammenarbeit mit Russland drastisch reduziert haben und von den Sanktionen betroffen waren, unter anderem Nachbarländer, erneuerbare Energien und die Energieeffizienz zu stärken sowie die Abhängigkeit von dem Aggressor zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>bedauert, dass Russland in den Nachbarländern immer mehr Einfluss ausübt, insbesondere durch Manipulation und Desinformation sowohl in den herkömmlichen als auch in den sozialen Medien im Internet, und betont, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit mit diesen Ländern auszubauen, vor allem im Bereich Bildung und Kultur, damit die Bevölkerung dieser Länder informiert bleibt und die demokratischen Werte kennt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zusammenarbeit in den Meeresbecken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Schwarzmeerbecken</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, wie wichtig eine verstärkte finanzielle Unterstützung des Programms angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen im Schwarzen Meer ist, die auf die russischen Angriffe und die Blockade der See- und Donauhäfen zurückzuführen sind, womit die für die Wirtschaft der Ukraine unerlässlichen Getreidelieferungen verhindert werden sollen; weist auf das mit diesen Angriffen verbundene Sicherheitsrisiko für die Mitgliedstaaten hin, die eine gemeinsame Grenze mit der Ukraine haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>hebt das Potenzial der Energiequellen im Schwarzen Meer hervor, die in der EU ebenfalls zu einer nachhaltigen Zukunft im Energiebereich beitragen können; betont, dass erneuerbare Energiequellen trotz ihres Potenzials weitgehend ungenutzt bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist der Auffassung, dass mit dem Interreg-NEXT-Programm für das Schwarzmeerbecken die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die effiziente Bewirtschaftung gemeinsamer Ressourcen erleichtert werden dürften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, wie wichtig die Entwicklung des nachhaltigen Tourismus in den Küstenregionen des Schwarzen Meers ist, und befürwortet, dass alle beteiligten Akteure einen nachhaltigen Ansatz beim Umweltschutz vertreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert eine besondere Fokussierung auf das Schwarze Meer, was mit dem Ausbau der regionalen Zusammenarbeit zur Bewältigung von Sicherheitsproblemen, auch im Zusammenhang mit regionalen Konflikten und der Energiesicherheit, und mit der Förderung von Vorhaben zur Modernisierung der Häfen und der dazugehörigen Infrastruktur sowie ihrer Anbindung an bereits bestehende Verkehrsknotenpunkte einhergehen sollte; fordert demnach insbesondere ihre Anbindung an die TEN-V-Korridore;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>besteht darauf, dass eine kohärente Strategie für den Schwarzmeerraum beschlossen wird und dass Synergien mit dem Donauraumprogramm 2021-2027 generiert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Mittelmeerbecken</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, wie wichtig starke wirtschaftliche und soziale Partnerschaften mit Drittländern aus dem Mittelmeerbecken sind; begrüßt, dass die Zahl der Länder, die an Interreg-Euro-MED-Programmen 2021-2027 teilnehmen, immer größer wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert eine besser abgestimmte und effizientere Nutzung der bestehenden Fonds im Rahmen der bestehenden Sozial-, Klima- und Umweltvorschriften, um die Wettbewerbsfähigkeit im Mittelmeerbecken zu steigern und gleichzeitig das Potenzial für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen an Land und auf See zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>ist der Ansicht, dass grenzübergreifende Programme bei der Bewältigung gemeinsamer sicherheitspolitischer Herausforderungen eine aktive Rolle spielen und die regionale Stabilität zum Ziel haben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert, dass Migrationsströme gesteuert werden und dass irreguläre Migration und Menschenhandel bekämpft werden, auch durch Finanzierung von Projekten zur Aufnahme, Betreuung und Ausbildung von Migranten im Hinblick auf die Vorbereitung auf ein wettbewerbsorientiertes wirtschaftliches Umfeld sowie hinsichtlich eines besseren Verständnisses und der Achtung europäischer Werte, wobei gleichzeitig die Inklusion beiderseits des Mittelmeers gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>erkennt die entscheidende Rolle von Forschung und Innovation bei der Prävention des Risikos von Naturkatastrophen, bei der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und bei der Verringerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen an und betont, dass denjenigen Vorhaben Vorrang eingeräumt werden muss, für die quantifizierbare Ziele im Sinne einer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wirkung gesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass erneuerbare Energiequellen trotz ihres Potenzials weitgehend ungenutzt bleiben und dass dieses Potenzial angeregt werden sollte, auch durch Einbindung von KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt die Initiative für die nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft im westlichen Mittelmeerraum (WestMed) und Interreg-Programme wie MARITTIMO als gute Beispiele für eine direkte und diversifizierte Zusammenarbeit, auch auf regionaler Ebene, mit gemeinsamen Zielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt die Fortschritte bei der makroregionalen Strategie für den adriatisch-ionischen Raum (EUSAIR), in die die Mitgliedstaaten und ihre Regionen sowie Drittländer und ihre lokalen Gebietskörperschaften aktiv eingebunden sind; hält die EUSAIR für ein erfolgreiches Beispiel, bei dem sich die Union als Triebkraft und als Vektor für Offenheit erwiesen hat; betont, dass diese Grundsätze und ein ähnlicher gemeinsamer Ansatz auch auf die übrigen Gebiete des Mittelmeerraums angewandt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert den Europäischen Rat auf, die Kommission um Vorlage einer detaillierten makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum zu ersuchen, die sie unter Berücksichtigung ihrer neuen Agenda für den Mittelmeerraum (insbesondere Punkt 5 mit dem Titel „Ökologischer Wandel: Klimaresilienz, Energie und Umwelt“) erarbeitet, und diese Strategie zu beschließen; missbilligt die anhaltende Zerstörung der Umwelt im gesamten Mittelmeerraum, den Rückgang der biologischen Vielfalt und die zunehmende Luft- und Meeresverschmutzung, insbesondere durch Kunststoffe und Haushaltsabfälle, und fordert Anstrengungen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewirtschaftung dieser Abfälle durch eine Förderung der Kreislaufwirtschaft;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Herausforderungen bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass die unterschiedlichen rechtlichen und institutionellen Rahmen zusätzliche Hindernisse für die Durchführung von Projekten entstehen lassen und die Umsetzung von Projekten somit zu einer Herausforderung machen; weist darauf hin, dass die Verwaltungsverfahren komplex und zeitaufwendig sein können, was die lokalen und regionalen Behörden möglicherweise von einer Beteiligung an der territorialen Zusammenarbeit abhält; fordert die Kommission auf, diese Verfahren durch leichteren Zugang und mehr Transparenz zu vereinfachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass die Sprachbarrieren und die kulturellen Unterschiede die Kommunikation erschweren und einen erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich ziehen können, der durch geeignete Maßnahmen abgebaut werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>unterstreicht, dass es zwischen den Staaten Unterschiede gibt, was die Zuständigkeiten von Behörden betrifft, und dass Wechsel bei den Gebietskörperschaften stattfinden, was zu Verzögerungen führen kann; ist der Ansicht, dass der Dialog zwischen den lokalen Behörden angeregt und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Projekten der territorialen Zusammenarbeit unter Einbeziehung von regierungsunabhängigen Organisationen, sozialen Unternehmen und anderen Akteuren gefördert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung langfristige Austausch- und Unternehmenskooperationsprogramme für Institutionen und Wirtschaftsbetriebe in Grenzregionen entwickelt werden müssen und dass die administrative Koordinierung der teilnehmenden Länder verbessert werden muss, indem nachhaltige funktionsbezogene Strukturen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit und entsprechende Netze weiterentwickelt, umgestaltet oder gegebenenfalls eingerichtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, wie wichtig die Einrichtung eines kurz- und mittelfristigen interkulturellen Austauschsystems für das Erlernen von Verkehrssprachen, für ein besseres Verständnis regionaler Kulturen und für die einfachere Zusammenarbeit zwischen grenzüberschreitenden Gemeinschaften ist, und hebt hervor, dass dieses System auch unternehmerische und administrative Aspekte umfassen sollte, um die wirtschaftliche und administrative Weiterentwicklung anzukurbeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die Programme an die spezifischen Bedürfnisse und Besonderheiten der einzelnen Teilnehmerländer/-regionen angepasst werden müssen; fordert weitere Anstrengungen in diesem Zusammenhang;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass sich die COVID-19-Pandemie negativ auf Grenzregionen ausgewirkt hat, was Folgen für die Umsetzung der laufenden Programme und Projekte nach sich zieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass der Mangel an geeigneten Verkehrsinfrastrukturen und -netzen, insbesondere was die grenzübergreifende Zusammenarbeit auf See und zwischen Inseln betrifft, den Handel und die Mobilität behindert und die Zusammenarbeit erschwert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist auf die besonderen Herausforderungen der Seegrenzen und die Notwendigkeit hin, sie als spezielle Grenzen mit eigenen Erfordernissen anzuerkennen, die insbesondere angesichts sprachlicher und kultureller Unterschiede, administrativer und rechtlicher Hürden, sozioökonomischer Unterschiede und ökologischer Belange bestehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Möglichkeiten der grenzübergreifenden Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass angesichts zahlreicher Krisen und Konflikte bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Nachbarländern in die Resilienz von Ländern und Gesellschaften investiert werden muss und dass die Prioritäten der Partnerschaft dazu beitragen sollten, dass sich die Lebensbedingungen auf beiden Seiten der Grenze wesentlich verbessern, auch durch die Sicherstellung von inklusiver nachhaltiger Entwicklung, sozialer Gerechtigkeit, von Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftlichem Wohlstand;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>ist der Ansicht, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Festigung der Demokratie vor Ort und in der Region und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Partnerländern leisten kann; hebt hervor, wie wichtig der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist, wenn es um die Ermöglichung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit geht, insbesondere bei der Verwaltung grenzübergreifender Verkehrsdienste oder Krankenhäuser, bei der Umsetzung oder Leitung grenzüberschreitender Entwicklungsvorhaben und beim Austausch von Wissen und bewährten Verfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, dass vor dem Hintergrund, dass die Regionen lebendig bleiben und ihre Attraktivität erhöht wird und dass der kulturelle Austausch verstärkt und die Diversität und Solidarität über die Außengrenzen der EU hinaus gefördert werden, die Kultur in den grenzübergreifenden EU-Programmen als wichtiger Indikator für die regionale Entwicklung enthalten ist, insbesondere in Grenzregionen, in denen die Menschen auf beiden Seiten der Grenze denselben kulturellen und sprachlichen Hintergrund haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Programme Gelegenheit zu einem intensiven Dialog mit einer Reihe von Interessenträgern bieten, unter anderem mit Vertretern der Zivilgesellschaft, mit den lokalen und regionalen Behörden, mit der Wissenschaft, mit Bürgerinnen und Bürgern, mit regierungsunabhängigen Organisationen und mit der Privatwirtschaft; unterstreicht insbesondere, wie wichtig grenzübergreifende Programme für EU-Kandidatenländer sind, da sie den lokalen und nationalen Behörden die Möglichkeit bieten, sich mit den EU-Rechtsvorschriften vertraut zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass im Wege der grenzübergreifenden Zusammenarbeit weiter dazu beigetragen werden kann, regionale Unterschiede abzubauen, ferner die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, die Beschäftigung, den Handel und den territorialen Zusammenhalt zu fördern und auch die Mobilität der Menschen und die Konnektivität der Regionen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, wie wichtig die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung ist und dass gemeinsame Vorhaben im Bereich digitaler Infrastrukturen, insbesondere im öffentlichen Dienst, dringend erforderlich sind, um für einen kohärenten und effizienten öffentlichen Sektor zu sorgen, bei dem die Bedürfnisse aller Menschen im Mittelpunkt stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten bei der medizinischen Grundversorgung und den Notdiensten enger mit den Nachbarländern zusammenarbeiten und die Kapazitäten für grenzübergreifende Tätigkeiten von KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung stärken sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, wie wichtig Vernetzung und Benchmarking für die Beseitigung von Hindernissen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit sind, und stellt fest, dass dadurch eine bessere Nutzung von Instrumenten wie dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), Integrierten territorialen Investitionen (ITI) oder der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) möglich sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont, dass Investitionen in hochwertige öffentliche Dienste einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die soziale Resilienz zu stärken und wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Krisen zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt das anhaltende Engagement der Regierung des Vereinigten Königreichs für das Programm PEACE, das bei der Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen Irlands und Nordirlands eine Schlüsselrolle spielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>hebt die entscheidende Rolle des Programms PEACE PLUS bei der Aufrechterhaltung gutnachbarschaftlicher Beziehungen in den Regionen und bei der Sicherstellung ihrer sozioökonomischen Entwicklung hervor;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>empfiehlt eine stärkere Komplementarität zwischen den Projekten und betont, dass sich Synergien mit anderen EU-Finanzierungsinstrumenten für dieselben geografischen Regionen und thematischen Bereiche herausbilden müssen, um Doppelfinanzierung zu vermeiden; betont, dass bei den gezielten Programmen im Programmplanungszeitraum 2021-2027 die Anforderungen und Prioritäten, die in allen Regionen an den EU-Außengrenzen bestehen, eindeutig ermittelt werden müssen und dass es keine Überschneidungen mit anderen EU-finanzierten Initiativen geben, sondern eine Ergänzung stattfinden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Rolle der makroregionalen Strategien der EU bei der Bewältigung der Herausforderungen, mit denen die Grenzregionen konfrontiert sind, weiter gestärkt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>empfiehlt im Bereich der grenzübergreifenden Steuerung die Ausarbeitung einer vollständig integrierten Infrastrukturstrategie (Straße, Schiene, Wasser) unter Berücksichtigung der gesamten Grenzregion; betont, wie wichtig die Entwicklung von nachhaltigeren Mobilitätslösungen in allen Grenzregionen ist, was unter anderem durch die TEN-V-Politik zu erreichen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine intelligente Mobilität zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>empfiehlt, dass Finanzierungsinstrumente der EU, die für Gesellschaften und Volkswirtschaften einen Mehrwert erbringen, gefördert werden, um das Bewusstsein für die Vorteile der EU zu schärfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Verfahren erheblich zu vereinfachen und die Hürden im Zusammenhang mit Unterschieden in den Rechtsvorschriften abzubauen; beharrt darauf, dass es dadurch möglich werden sollte, den tatsächlichen Bedürfnissen in den Grenzregionen gerecht zu werden; betont, dass die nachhaltige und inklusive Entwicklung ein Handeln auf allen Ebenen erfordert; erkennt ausdrücklich an, wie wichtig es ist, dem ländlichen Raum in Grenzregionen Beachtung zu schenken, da dieser in besonderem Maße von demografischen Herausforderungen betroffen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert eine bessere Koordinierung, einen Dialog und einen weiteren Austausch bewährter Verfahren zwischen Regionen und Staaten, beispielsweise über eine Plattform wie INTERREG Europe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit in diesem Bereich auszuweiten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den lokalen und regionalen Behörden die Instrumente und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Förderung einer ambitionierten grenzübergreifenden Zusammenarbeit benötigen; ist der Ansicht, dass öffentliche Bildungs- und Kulturdienste den Bürgerinnen und Bürgern auf beiden Seiten der Grenzen offenstehen und für sie zugänglich und erschwinglich sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass die regionalen und lokalen Behörden sowie Vertreter der Zivilgesellschaft und des Privatsektors gemäß dem Partnerschaftsprinzip möglichst umfassend und von Anfang an in die Vorbereitung und Umsetzung der Projekte einbezogen werden sollten; legt der Kommission nahe, den lokalen und regionalen Behörden der Nachbarländer technische Unterstützung zukommen zu lassen, um sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten der territorialen Zusammenarbeit zu unterstützen; fordert ferner in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung von Leitlinien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Ziele für nachhaltige Entwicklung weiterhin in die künftigen Aktionspläne für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu integrieren, damit kein Ort und kein Mensch zurückgelassen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert die Kommission auf, weiterhin in Kooperation mit den Partnerländern die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und dabei erforderlichenfalls Know-how bereitzustellen, um den Partnerbehörden in den Partnerländern zu helfen und die für sie bereitgestellten Informationen über die Verfahren und Bedingungen für den Zugang zu EU-Mitteln zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert eine Aufstockung der Gesamtmittel für die grenzübergreifende territoriale Zusammenarbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich die Einrichtung von gemeinsamen grenzübergreifenden lokalen Regierungsräten wie beispielsweise demjenigen zwischen Rumänien und Moldau, der bei der Entwicklung von gemeinsamen Projekten von gegenseitigem Interesse behilflich ist, als nachahmenswertes Beispiel erweisen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>unterstützt die Bemühungen um die Annäherung der Partnerländer an die EU, um die Anregung zu internen Reformen sowie zum Kapazitätsaufbau auf lokaler und regionaler Ebene und um die Förderung der Demokratie vor Ort, der Mehrebenenverflechtung und der dezentralisierten Kooperation, auch durch die Zusammenarbeit mit der östlichen Nachbarschaft im Rahmen von EuroNest und der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) sowie mit der südlichen Nachbarschaft im Rahmen der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) und der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass die Anstrengungen verstärkt und die Mittel für grenzübergreifende Vorhaben zum Ausbau von IT-Infrastrukturen und zur Erweiterung des Zugangs zu Breitbandnetzen aufgestockt werden müssen, um die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen zu fördern; hebt die Schlüsselrolle hervor, die Technologien und durch künstliche Intelligenz entstandene Innovationen bei der Stärkung von Verbindungen, der Förderung von nachhaltiger Entwicklung und der Verbesserung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren spielen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, Überschneidungen von Projekten und unnötige Ausgaben der verschiedenen europäischen Programme und Initiativen zu erkennen und zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>empfiehlt, regelmäßig Bewertungen der Projekte im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durchzuführen, um die effiziente Nutzung der EU-Finanzmittel sicherzustellen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>