<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0024</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Unionsbürgerschaft</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0436/2023 - Berichterstatterin: Maite Pagazaurtundúa)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2024 zur Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Unionsbürgerschaft (2023/2085(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 6, 9, 10, 11 12, 21 und 23 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 15, 20, 21, 22, 24, 26, 45, 46, 47, 48, 153 und 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 16.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 107 vom 22.4.2016, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates vom 20. April 2015 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 106 vom 24.4.2015, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates vom 18. Juni 2019 zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 163 vom 20.6.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2009 über Hilfestellung bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (COM(2009)0313),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 55.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1042 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung befristeter Maßnahmen im Zusammenhang mit den Fristen für die Stadien der Sammlung, der Überprüfung und der Prüfung gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 angesichts des COVID-19-Ausbruchs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 17.7.2020, S. 7.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU“ (COM(2020)0711),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan für Demokratie“ (COM(2020)0790),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. November 2021 mit dem Titel „Schutz der Integrität von Wahlen und Förderung der demokratischen Teilhabe“ (COM(2021)0730),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. Dezember 2020 mit dem Titel „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020: Stärkung der Bürgerteilhabe und Schutz der Bürgerrechte“ (COM(2020)0730),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. Dezember 2020 nach Artikel 25 AEUV mit dem Titel „Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2016-2020“ (COM(2020)0731),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 14. Februar 2023 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 283 vom 11.8.2023, S. 76.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 14. Februar 2023 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 283 vom 11.8.2023, S. 100.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2019 zur Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Unionsbürgerschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 449 vom 23.12.2020, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 mit Vorschlägen an die Kommission zum Erwerb einer Staatsbürgerschaft oder von Aufenthaltsrechten im Gegenzug für Investitionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 97.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2022 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020: Stärkung der Bürgerteilhabe und Schutz der Bürgerrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 202.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2023 zur Durchführung der Verordnungen über die Europäische Bürgerinitiative<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0230.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2023 zu Parlamentarismus, Unionsbürgerschaft und Demokratie<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0330.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2021 zu dem Bürgerdialog und der Beteiligung der Bürger an der Entscheidungsfindung in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 96.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zur Einbindung der Bürger: das Petitionsrecht, das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, und die Europäische Bürgerinitiative<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 110.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2017 zu Hürden, die EU-Bürger daran hindern, sich innerhalb des Binnenmarktes frei zu bewegen und zu arbeiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 98.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Grundrechte-Bericht 2023 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über das endgültige Ergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ergebnisse des Flash-Eurobarometers 485/2020 und des Standard-Eurobarometers 99/2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 6. Dezember 2023 nach Artikel 25 AEUV über Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2020-2023 (COM(2023)0931) (Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A9-0436/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 geschaffen und 2009 durch den Vertrag von Lissabon weiter gestärkt wurde; in der Erwägung, dass seit ihrer Einführung 30 Jahre vergangen sind und bedeutende soziale, digitale, wirtschaftliche und politische Veränderungen stattgefunden haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>	in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft die nationale Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 20 Absatz 1 AEUV ergänzt, aber nicht ersetzt; in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft bislang keine Pflichten für die Unionsbürger beinhaltet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft ein einzigartiges Gebilde ist, das die gemeinsame demokratische Identität und die gemeinsamen Werte der Unionsbürger widerspiegelt und dazu beigetragen hat, Verbindungen aufzubauen, die Gleichstellung zu fördern und alle Formen von Rassismus und Diskriminierung abzulehnen; in der Erwägung, dass das Potenzial der Unionsbürgerschaft noch nicht voll ausgeschöpft ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>	in der Erwägung, dass die Freizügigkeit ermöglicht hat, dass mehr als 15 Millionen Unionsbürger<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Archive: EU citizens living in another Member State – statistical overview“ (Archiv: Unionsbürger, die in anderen Mitgliedstaaten leben – Statistischer Überblick).</FIELD></FOOTNOTE> in einem anderen Mitgliedstaat leben und arbeiten und dass sich alle Unionsbürger in der gesamten Union frei bewegen können, wodurch die Unionsbürgerschaft wichtiger denn je geworden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Unionsbürger der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte, bürgerlichen Pflichten und Freiheiten zu oft nicht vollends bewusst sind, diese nicht gut genug kennen oder verstehen; in der Erwägung, dass die praktische Anwendung der Unionsbürgerschaft und die umfassende Ausübung der sich daraus ergebenden Rechte und Freiheiten weiterhin erhebliche Mängel aufweist, die zum Teil auf die unterschiedliche Umsetzung von Unionsrecht durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die im Jahr 2020 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft zeigte, dass über 60 % der Teilnehmenden nicht der Ansicht waren, gut genug über die mit ihrer Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte informiert zu sein<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „EU Citizenship 2020 – Final Report: Results of the Public Consultation on EU Citizenship Rights 2020“ (Unionsbürgerschaft 2020 – Schlussbericht: Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2020), Dezember 2020.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass gemäß der Flash-Eurobarometer-Umfrage 2023 zu Unionsbürgerschaft und Demokratie die Hälfte der Befragten der Meinung sind, gut über ihre Rechte als EU-Bürger informiert zu sein;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unionsbürger infolge der COVID-19-Pandemie, zusätzlich zur digitalen Revolution und den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen, mit neuen Herausforderungen konfrontiert waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zusammenstellung und Konsolidierung bestehender und neuer Rechte eine bessere und sachkundigere Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und Freiheiten erleichtern würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Konferenz zur Zukunft Europas ein konkretes Beispiel für die Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der Union darstellt; in der Erwägung, dass die daraus hervorgegangenen Schlussfolgerungen Vorschläge und Maßnahmen umfassen, die die Vereinbarung zwischen den EU-Organen und den Unionsbürgern widerspiegeln, die Unionsbürgerschaft zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass bestehende Hindernisse für die Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte zu Ungleichheiten und der Diskriminierung von Unionsbürgern führen, insbesondere von mobilen Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, insbesondere Kindern, Personen, die in Grenzregionen und ländlichen Gebieten der EU leben, und Angehörigen schutzbedürftiger und marginalisierter Gruppen wie Minderheiten, einkommensschwachen Personen, Obdachlosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie von digitaler Ausgrenzung bedrohten Menschen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass fast 87 Millionen Unionsbürger mit einer Form von Behinderung<FOOTNOTE><FIELD> Daten: EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-LFS), Grammenos, S., und Priestley, M., „Europe 2020 data and people with disabilities – tables“ (Daten zu Europa 2020 und Menschen mit Behinderungen –Tabellen), Eurostat, 2020.</FIELD></FOOTNOTE> leben und mit Schwierigkeiten bei der Ausübung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte konfrontiert sind, wobei diese Schwierigkeiten manchmal eine direkte Verweigerung ihres Rechts, sich frei zu bewegen und aufzuhalten, sowie Einschränkungen ihrer politischen Rechte nach sich ziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>	in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten nach wie vor sogenannte „goldene Visa“ und Investorenprogramme als Mittel anbieten, um die Staatsangehörigkeit und folglich die Unionsbürgerschaft zu erlangen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einleitung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Unionsbürgerschaft die geteilte und gemeinsame demokratische Identität der EU sowie die damit verbundenen spezifischen Rechte, bürgerlichen Pflichten und Freiheiten umfasst und dass die Ausübung dieser Rechte – sowohl online als auch offline – die Verbindung zwischen den Bürgern und der EU, einschließlich der demokratischen Legitimität der EU, stärkt und ihnen zusätzliche Rechte bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass beim Aufbau der Unionsbürgerschaft die Bedürfnisse und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stärker berücksichtigt werden müssen, wobei das Potenzial digitaler Innovationen und die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes anerkannt werden müssen, um die Komplexität anzugehen, die durch die Globalisierung und neue Technologien entsteht; betont, dass die Digitalisierung demokratischer Prozesse in Verbindung mit unzureichender digitaler Kompetenz und unzureichendem Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien die Gefahr birgt, dass die digitale Kluft bei der Ausübung der Bürgerrechte zunimmt und ein Teil der Bürger vom europäischen Projekt ausgeschlossen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass Mehrsprachigkeit innerhalb der EU-Organe und bei ihrer Kommunikation mit den Bürgern ein grundlegender Aspekt für die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Schlussfolgerung des Rates vom 13. Juni 2005 vorgesehen ist, dass in einem Mitgliedstaat oder in einem Teil seines Hoheitsgebiets anerkannte Sprachen, die keine Amtssprachen der EU sind, von den Unionsbürgern in ihrer Interaktion mit den Organen der EU sowie in den Organen oder Einrichtungen der EU, einschließlich des Europäischen Parlaments, offiziell verwendet werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament die Schaffung eines Statuts der Unionsbürgerschaft in seiner Entschließung vom 12. Februar 2019 zur Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Unionsbürgerschaft sowie in seiner Entschließung vom 10. März 2022 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020: Stärkung der Bürgerteilhabe und Schutz der Bürgerrechte gefordert hat; verweist auf die Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas, in denen die Wichtigkeit der Stärkung der Unionsbürgerschaft betont und zudem erwähnt wurde, dass ein solches Statut ein nützliches Werkzeug ist, mithilfe dessen die Prinzipien und Werte der EU greifbarer gemacht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bedauert die Tatsache, dass die Kommission die Stärkung der Unionsbürgerschaft sowie die potenziellen Maßnahmen für die Stärkung der Unionsbürgerschaft in ihrer Mitteilung im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2022 mit dem Titel „Konferenz zur Zukunft Europas – Von der Vision zu konkreten Maßnahmen“ (COM(2022)0404).</FIELD></FOOTNOTE> nicht explizit erwähnt hat; weist darauf hin, dass der Rat in der technischen Bewertung, die im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas veröffentlicht wurde, seine Bereitschaft zur Stärkung der Unionsbürgerschaft gezeigt hat, er jedoch noch keine Maßnahmen vorgeschlagen, ergriffen oder umgesetzt hat, um dieses Ziel zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>ruft in Erinnerung, dass die Kommission vor Ende des Jahres ihren Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023 veröffentlichen wird und erwartet Vorschläge der Kommission für neue Initiativen zur Stärkung der Unionsbürgerschaft und zur Beseitigung der Mängel bei ihrer Umsetzung; bedauert, dass die Kommission es dieses Jahr vorgezogen hat, eine Aufforderung zur Stellungnahme zu veröffentlichen, anstatt eine öffentliche Konsultation durchzuführen, wie sie es in vergangenen Jahren getan hat; weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Aufforderung zur Stellungnahme keinen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen und Umsetzungslücken enthalten; betont, dass der Bericht auf der Grundlage aktualisierter Daten erstellt werden sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Probleme hinsichtlich der Unionsbürgerschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist besorgt darüber, dass spezifische Schwierigkeiten die volle Ausübung der Rechte und Freiheiten hemmen, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Rechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bedauert die Tatsache, dass mobile Bürger in ihren Wohnsitzmitgliedstaaten weniger wahrscheinlich ihr Wahlrecht ausüben und sich bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen zur Wahl stellen, wobei die Gründe dafür unzureichende Informationen, Sprachbarrieren, Schwierigkeiten bei der Wählerregistrierung und die geringe Erfolgsquote von ausländischen Kandidaten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist äußerst besorgt darüber, dass bestimmte Mitgliedstaaten ihren Staatsbürgern mit vorübergehendem oder ständigem Wohnsitz im Ausland das Wahlrecht für die Wahlen zum nationalen Parlament vorenthalten, was zu ihrem Ausschluss aus dem politischen Leben in ihrem Herkunftsland und in ihrem Wohnsitzland führt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>	betont, dass der Schengen-Raum eine der größten Errungenschaften der EU ist; betont, dass alle Hindernisse für die Freizügigkeit innerhalb der EU beseitigt werden sollten, um für alle Bürger der EU gleiche Rechte in Bezug auf die Unionsbürgerschaft zu erreichen; fordert im Einklang mit den Entschließungen des Parlaments den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist besorgt darüber, dass mobile Unionsbürger, insbesondere Angehörige von schutzbedürftigen Gruppen, von ihren Wohnsitzmitgliedstaaten hinsichtlich des Zugangs zu Leistungen anders behandelt werden als Staatsangehörige; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Verbot einer derartigen Diskriminierung ordnungsgemäß umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>	ist besorgt über die Schwierigkeiten und Herausforderungen, mit denen Bürger in grenzübergreifenden Regionen der EU konfrontiert sind, insbesondere im Falle von Grenzschließungen aufgrund EU-weiter oder regionaler Krisen; fordert die Mitgliedstaaten in solchen Fällen auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und gegebenenfalls eine enge Interaktion mit den zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufrechtzuerhalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Konsularischer Schutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Umsetzung der Richtlinie über konsularischen Schutz Mängel und die Funktionsweise der konsularischen Netzwerke der Mitgliedstaaten Defizite aufweisen, wobei es feststellt, dass diese nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zugenommen haben; bedauert dementsprechend die Tatsache, dass Unionsbürger in manchen Drittstaaten nur eingeschränkten konsularischen Schutz und konsularische Unterstützung erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist darauf hin, dass es Fälle gegeben hat, in denen zwei Personen, die Staatsangehörige zweier unterschiedlicher Mitgliedstaaten sind, bestimmte Formalitäten wie beispielsweise die Eheschließung in der konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats nicht abschließen konnten, selbst wenn der andere Mitgliedstaat über keine zugängliche konsularische Vertretung in diesem Land verfügt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Diskriminierung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die mangelnde Einheitlichkeit in den Regelungen der Mitgliedstaaten zur Erlangung und zum Verlust der Staatsbürgerschaft zu Unterschieden hinsichtlich der Erlangung und des Verlusts der Unionsbürgerschaft geführt hat und dass diese Unterschiede in einigen Fällen zur Verletzung der Grundsätze und Werte der EU geführt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass es immer noch mehrere Fälle gibt, in denen der Erwerb eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts für Drittstaatsangehörige, deren minderjährige Angehörige Unionsbürger sind, trotz der Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH verweigert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>	äußert erneut seine Besorgnis über die Diskriminierung, der gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder bei der Ausübung ihres Grundrechts auf Freizügigkeit in der EU ausgesetzt sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die bestehenden Richtlinien über die Rechte mobiler Bürger vollständig umzusetzen und angesichts der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament umgehend die verschiedenen Mängel zu beheben, die derzeit bestehen; fordert die Einführung gezielter Sensibilisierungskampagnen in den Wohnsitzmitgliedstaaten, um mobile Unionsbürger über ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen in dem jeweiligen Land zu informieren; bekräftigt seine Forderung, die Rechte mobiler Bürger auf nationale und regionale Wahlen auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, das Wahlrecht ihrer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland in ihrem Herkunftsland, sofern anerkannt, sicherzustellen, indem sie die regulatorischen Bedingungen schaffen, die ihnen die Teilnahme an den Wahlen ermöglichen, und indem sie bürokratische Hürden beseitigen, die die Ausübung dieses Rechts erschweren und gegebenenfalls verhindern; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, dieses Recht auf einheitliche Weise zu wahren und jede Art von unterschiedlicher Behandlung ihrer Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland im Hinblick auf die Stimmabgabe aus der Ferne, insbesondere die Briefwahl, abzuschaffen; fordert die einheitliche Anwendung des Wahlrechts bei der Wahl zum Europäischen Parlament für Unionsbürger, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine neue Mitteilung anzunehmen, in der bestimmte Schlüsselkonzepte der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erläutert werden, um den Mitgliedstaaten aktualisierte Leitfäden zur Verfügung zu stellen, die zur besseren Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene beitragen und somit den EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen Vorteile verschaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die EU auf, die Annahme einer verbindlichen Charta der digitalen Rechte, einschließlich digitaler Bürgerrechte, zu fördern, die auf der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und den Grundsätzen für die digitale Dekade aufbaut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung und Verbesserung der Richtlinie über konsularischen Schutz, um das Recht der EU-Bürger auf konsularischen Schutz, insbesondere in Krisensituationen, zu stärken, indem den EU-Delegationen eine aktivere Rolle bei der Unterstützung unterrepräsentierter Unionsbürger zugesprochen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme für „goldene Visa“ und Investitionsprogramme sowie andere ähnliche nationale Programme, die zur Erlangung ihrer Staatsbürgerschaft führen und den direkten oder indirekten Verkauf und Missbrauch der Unionsbürgerschaft beinhalten, zu beenden, da diese das Konzept der Unionsbürgerschaft untergraben und die Prinzipien und Werte der EU verletzen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Integrität und den Wert der Unionsbürgerschaft zu wahren; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, etwa indem sie die betreffenden Mitgliedstaaten beim EuGH verklagt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>	fordert, dass das Parlament und der Rat im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Verträge in der Lage sind, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsame Bestimmungen zur Verhinderung des Verkaufs von Pässen oder anderen missbräuchlichen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verlust der Unionsbürgerschaft durch Drittstaatsangehörige zu erlassen, um die Bedingungen, unter denen eine solche Staatsbürgerschaft erworben werden kann, anzugleichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, die bestehenden Lehrpläne anzupassen oder neue Lehrpläne einzuführen, um die Geschichte Europas und der Europäischen Union sowie ihrer Arbeitsweise zu lehren, um aktive Bürgerschaft und gemeinsame europäische Werte zu fördern und das Bewusstsein für den Mehrwert einer europäischen Staatsbürgerschaft und einer Unionsbürgerschaft zu steigern; betont, dass die Stärkung der europäischen Dimension der staatsbürgerlichen Bildung und die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs für alle, auch durch die Nutzung aller verfügbaren digitalen Instrumente, die Unionsbürger in die Lage versetzen werden, als informierte Bürger zu handeln und sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene uneingeschränkt am staatsbürgerlichen, politischen und sozialen Leben teilzunehmen; betont, dass Erasmus+ durch die Ermöglichung von Lernmobilität für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Beschäftigung oder Bildungsniveau eine wichtige Rolle bei der Förderung der unionsbürgerlichen Bildung spielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, öffentliche Konsultationen zu entwickeln, die auf alle Bürger und insbesondere jüngere Menschen ausgerichtet sind, um die Bürgerteilhabe in der EU zu erhöhen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Art und Weise, wie öffentliche Konsultationen durchgeführt werden, zu aktualisieren, um das bürgerschaftliche Engagement und die Beteiligung einer größeren Vielfalt europäischer Bürger im Einklang mit dem erfolgreichen Beispiel der Konferenz zur Zukunft Europas zu verbessern; fordert die Kommission diesbezüglich auf, das Portal „Ihre Meinung zählt“ weiter zu verbessern, neue Technologien zu nutzen und darüber zu informieren, wie das Feedback der Bürger einen Beitrag zu den unterschiedlichen Initiativen leisten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für alle EU-Beteiligungsinstrumente wie die Europäische Bürgerinitiative, Petitionen an das Europäische Parlament, Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten, öffentliche Konsultationen und den Bürgerdialog und die Verbesserung der Effizienz dieser Instrumente, insbesondere durch die Sicherstellung, dass die Instrumente zur europäischen Agenda beitragen, während gleichzeitig die repräsentative Demokratie im Entscheidungsprozess gestärkt wird; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, ihre Bemühungen um die Information der Öffentlichkeit über die bestehenden Beteiligungsinstrumente zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>bekräftigt seinen Vorschlag, einen ständigen Mechanismus für die Bürgerkonsultation einzurichten, der es den Bürgern, insbesondere jungen Menschen, ermöglicht, über die Prioritäten und Maßnahmen der EU zu beraten und damit unter anderem zur Anwendung eines „Jugendchecks“ in den Rechtsvorschriften beizutragen, um die repräsentative parlamentarische Demokratie zu ergänzen und nicht zu ersetzen; schlägt vor, dass die Vertreter des Parlaments über diese Beratungen informiert werden, damit sie prüfen können, ob gegebenenfalls Folgemaßnahmen ergriffen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>schlägt vor, die Einführung einer europäischen Bürgerkarte in Erwägung zu ziehen, die beispielsweise die Ausübung der Bürgerrechte und die Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Nutzung von Beteiligungsinstrumenten erleichtern könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>	unterstreicht die wichtige Rolle der Europe-Direct-Büros bei der Erhöhung der Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der EU auf lokaler Ebene; fordert die Mitgliedstaaten und die Stellen auf regionaler und lokaler Ebene auf, ihre Zusammenarbeit mit diesen Büros zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>	fordert die Kommission auf, soziale Medien und digitale Werkzeuge stärker zu nutzen, mit einem besonderen Fokus auf einer stärkeren Einbeziehung von jungen Menschen und von Menschen mit Behinderungen in den demokratischen Prozess, um so die Beteiligung dieser Menschen zu fördern sowie der Absenkung des Wahlalters in den Mitgliedstaaten für die Wahlen zum Europäischen Parlament Rechnung zu tragen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die demokratische Teilhabe durch eine Verstärkung des Dialogs mit den Bürgern und die Schaffung eines Bewusstseins bei ihnen dafür, welche Auswirkungen EU-Vorschriften auf ihren Alltag haben, zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>	ist der Ansicht, dass es angesichts des zunehmenden Einflusses des digitalen Raums auf das Leben der Bürger, insbesondere in den sozialen Medien und in der KI, nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten und die Organe der EU den Schwerpunkt weiterhin auf die Schaffung neuer öffentlicher Maßnahmen und die Umsetzung wirksamer Mechanismen zum Schutz der Grundrechte im Internet und zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme und Desinformation legen, da sie existenzielle Bedrohungen für die Demokratie und die Ausübung der Rechte der Bürger darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Verhandlungen über die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).</FIELD></FOOTNOTE> wieder aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Unionsbürger ihr Recht auf Zugang zu Dokumenten in vollem Umfang ausüben und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU kontrollieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>	betont erneut, dass es notwendig ist, ein Statut der Unionsbürgerschaft auf der Grundlage von Artikel 25 AEUV zu erschaffen, mit dem bestehende und neue Bürgerrechte zusammengefasst werden, um ihre Durchsetzbarkeit zu verbessern und für die Gleichberechtigung der Bürger zu sorgen und auf soziale, wirtschaftliche, politische und digitale Veränderungen zu reagieren; weist darauf hin, dass dies im Rahmen der Verträge erfolgen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">schlägt vor, dass die Bürger im Bereich der Teilhabe und der politischen Rechte, der Freizügigkeit und der digitalen Bürgerschaft und im Einklang mit bestehenden und künftigen EU-Rechtsvorschriften insbesondere über Folgendes verfügen sollten:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf den Wahllisten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>eine dauerhafte interaktive digitale Plattform, über die Bürger ihre Vorschläge und Ideen in allen Amtssprachen der EU einreichen können;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die gleichwertige Anerkennung von Studienzeiten, und nicht nur von Qualifikationen und beruflichen Kompetenzen, um in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten zu können;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>universellen Zugang zum Internet, um für Inklusion und den gleichberechtigten Zugang der Bürger zur digitalen Welt zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>das Management der eigenen digitalen Identität, das über den bereits bestehenden Schutz im Hinblick auf personenbezogene Daten im digitalen Umfeld hinausgeht;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>das digitale Erbe der digitalen Daten von Verstorbenen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die Entwicklung von KI-Systemen, die sicher, transparent und rückverfolgbar sind und von Menschen und Regulierungsbehörden überwacht werden;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Aufnahme einer horizontalen Nichtdiskriminierungsklausel in das Statut der Unionsbürgerschaft, um die Gleichbehandlung bei der Ausübung der Bürgerrechte zusätzlich abzusichern, mit dem Ziel, die Nichtdiskriminierung zu gewährleisten und Bürger zu schützen, insbesondere Menschen, die schutzbedürftigen Gruppen und Randgruppen angehören, und Menschen, die in grenzüberschreitenden Regionen der EU leben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Kommission auf, gezielte Sensibilisierungskampagnen zu den Rechten und staatsbürgerlichen Pflichten durchzuführen, die sich aus der Unionsbürgerschaft und dem Statut ergeben, unter anderem durch die Einführung eines EU-Pakets zur Bereitstellung von Informationen über die Unionsbürgerschaft, und mehr Ressourcen für die Unionsbürgerschaft bereitzustellen; betont, dass die Bürger aufgrund der technischen und digitalen Revolution zum echten Grundpfeiler unserer demokratischen Systeme geworden sind und diese verteidigen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>nimmt das Paket zur Unionsbürgerschaft, insbesondere den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023, der von der Kommission am 6. Dezember 2023 vorgelegt wurde, um die Unionsbürgerschaft weiter voranzubringen und sie für die EU-Bürger greifbarer zu machen, zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen zu berücksichtigen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Vorschläge gemäß dem in den Verträgen dargelegten Verfahren umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert erneut einen Konvent zur Überarbeitung der Verträge gemäß Artikel 48 EUV; vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass der Konvent sorgfältig prüfen sollte, wie die Unionsbürgerschaft weiter gestärkt werden könnte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>