<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0035</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten – Jahresbericht 2022</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0414/2023 - Berichterstatter: Peter Jahr)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2024 zum Jahresbericht 2022 über die Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten (2023/2120(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2022 über die Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 15, Artikel 24 Absatz 3, Artikel 228 und Artikel 298 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 11, 41, 42 und 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 des Europäischen Parlaments vom 24. Juni 2021 zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 253 vom 16.7.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Kodex für gute Verwaltungspraxis der Europäischen Union, der am 6. September 2001 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 15. März 2006 geschlossene und am 1. April 2006 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 und Artikel 142 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A9-0414/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2022 über die Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten der Präsidentin des Europäischen Parlaments am 28. April 2023 offiziell übermittelt wurde und die Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, ihren Bericht am 27. Juni 2023 dem Petitionsausschuss in Brüssel vorstellte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 20, 24 und 228 AEUV befugt ist, Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß Artikel 15 AEUV „unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit“ handeln, „um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen“, und dass „[j]eder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedstaat […] das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ hat; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass den Unionsbürgern hochwertige Dienste zur Verfügung stehen und die EU-Verwaltung den Bedürfnissen und Anliegen der Unionsbürger Rechnung trägt, wenn die Rechte und grundlegenden Freiheiten der Bürger gewahrt bleiben sollen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 41 der Charta, in dem das Recht auf eine gute Verwaltung verankert ist, vorsieht, dass jede Person ein Recht darauf hat, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 43 der Charta die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht haben, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß Artikel 298 Absatz 1 AEUV „zur Ausübung ihrer Aufgaben […] auf eine offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung“ stützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 348 Untersuchungen einleitete – davon 344 auf der Grundlage von Beschwerden und vier aus eigener Initiative – und 330 Untersuchungen abschloss (325 Untersuchungen auf der Grundlage von Beschwerden und fünf Untersuchungen aus eigener Initiative);</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass 2022 die überwiegende Mehrheit der Untersuchungen die Kommission betraf (197 Untersuchungen oder 57,1 %), gefolgt von dem Europäischen Amt für Personalauswahl (22 Untersuchungen oder 6,3 %), dem Europäischen Parlament (19 Untersuchungen oder 5,5 %) und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (16 Untersuchungen oder 4,6 %); in der Erwägung, dass die verbleibenden Untersuchungen wie folgt verteilt waren: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) (14 Untersuchungen oder 4.3 %), Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (7 Untersuchungen oder 2 %), andere Organe und Einrichtungen der EU (46 Untersuchungen oder 13,5 %) sowie sonstige Stellen der EU (23 Untersuchungen oder 6,7 %);</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass 2022 der größte prozentuale Anteil der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten die Kommission betraf, deren Verwaltungstätigkeit ein beträchtliches Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, da es sich um das Exekutivorgan der EU handelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass bei den von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 abgeschlossenen Untersuchungen in 37 % der Fälle kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde, 46,1 % von der betreffenden Einrichtung beigelegt wurden, in 12,7 % der Fälle keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt waren und in 4,5 % der Fälle ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die drei wichtigsten Anliegen in den von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 abgeschlossenen Untersuchungen die Transparenz und Rechenschaftspflicht (z. B. beim Zugang zu Informationen und Dokumenten) (32 %), die Dienstleistungskultur (20 %) und die Achtung der Grundrechte (15 %) waren; in der Erwägung, dass weitere Anliegen die ordnungsgemäße Ausübung von Ermessensspielräumen (einschließlich in Vertragsverletzungsverfahren), die Rekrutierung, die gute Verwaltung von Personalangelegenheiten, die Achtung der Verfahrensrechte, die ordnungsgemäße Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, ethische Fragen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Beschlussfassung der EU waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte den Rat 2022 ersuchte, den Zugang zu legislativen Dokumenten schneller zu gewähren, damit sich die Öffentlichkeit wirksam an Diskussionen über Entwürfe von Rechtsvorschriften der EU beteiligen kann<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Rat sollte der Öffentlichkeit schnelleren Zugang zu legislativen Dokumenten gewähren“, 29. Juni 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte einen Missstand<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Entscheidung zur Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Textnachrichten zu gewähren, die zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens über den Erwerb eines COVID-19-Impfstoffs ausgetauscht wurden (Fall 1316/2021/MIG)“, 12. Juli 2022.</FIELD></FOOTNOTE><STRING SUPERSCRIPT="on">, </STRING><FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Kritik der Bürgerbeauftragten zum Umgang der Kommission mit einem Antrag auf Zugang zu Textnachrichten der Kommissionspräsidentin“, 28. Januar 2022.</FIELD></FOOTNOTE> beim Umgang der Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Textnachrichten zwischen ihrer Präsidentin und dem Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens (Pfizer) festgestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2022 eine Untersuchung zum Umgang der Europäischen Zentralbank (EZB) mit „Drehtüreffekten“ eingeleitet hat<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Bürgerbeauftragte leitet Untersuchung zum Umgang der EZB mit „Drehtüreffekten“ ein“, 3. März 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte eine strategische Untersuchung zu den systembedingten und beträchtlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch die Kommission eingeleitet hat; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission bei der Bearbeitung solcher Anträge festgestellt hat, insbesondere bei der Bearbeitung von Anträgen auf Überprüfung von Erstentscheidungen („Zweitanträge“)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Beschluss zur Bearbeitungsdauer der Kommission für Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (strategische Untersuchung OI/2/2022/OAM)“, 18. September 2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2022 auch umfassendere strategische Untersuchungen und Initiativen zu systemischen Problemen innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU durchführte, die ethische Fragen, den „Drehtüreffekt“, die Rechenschaftspflicht bei Entscheidungsprozessen, den Zugang zu Dokumenten und die Grundrechte betrafen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2022 gegenüber dem Rat die Empfehlung abgegeben hat, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu den angeforderten legislativen Dokumenten zu gewähren, nachdem eine Untersuchung zur Weigerung des Rates, dies im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Entwurf des „Gesetzes über digitale Märkte“ zu tun, durchgeführt wurde, die zu der Schlussfolgerung durch die Bürgerbeauftragte führte, dass ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorlag;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass das Büro der Bürgerbeauftragten 2022 die Öffentlichkeit weiter für die Rolle der Bürgerbeauftragten bei der Wahrung hoher Standards im Hinblick auf Rechenschaftspflicht und Transparenz in der EU-Verwaltung sensibilisiert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte beschlossen hat, vor dem Hintergrund des Klimanotstands, der Umweltzerstörung und der Schädigung von Ökosystemen eine öffentliche Konsultation zur Transparenz und Beteiligung im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung der EU im Umweltbereich einzuleiten, um den Ansatz zu bewerten, den die EU als Vertragspartei des Übereinkommens von Aarhus verfolgt, wenn es darum geht, für ein hohes Maß an Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und an Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungen zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte die Kommission im Jahr 2022 nachdrücklich aufgefordert hat, beim Umgang mit den Anträgen auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den EU-Aufbaufonds kohärenter vorzugehen und ihre Begründung besser zu erläutern, falls sie beschließt, die angeforderten Informationen nicht weiterzugeben<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Bürgerbeauftragte fordert mehr Transparenz bei den EU-Aufbaufonds“, 1. Dezember 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2022 eine Untersuchung zur Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten zu gewähren, eingeleitet hat<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten zu gewähren (COM(2022)0197)“, Untersuchung eingeleitet am 28. November 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2022 eine Untersuchung zum Umgang der Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Interessenerklärungen der Mitglieder ihres Ausschusses für Regulierungskontrolle eingeleitet hat<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Umgang der Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Interessenerklärungen der Mitglieder ihres Ausschusses für Regulierungskontrolle“, Entscheidung vom 20. Dezember 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte betont hat, dass die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht robust oder eindeutig genug sind, um Interessenkonflikte zu vermeiden, und die Kommission dafür kritisiert hat, dass sie vor der Vergabe eines Auftrags zur Durchführung einer Studie über die Einbindung von ökologischen, sozialen und governancebezogenen Zielen (ESG-Zielen) in die EU-Bankenvorschriften an BlackRock Investment Management – ein Unternehmen, das Investitionen in fossile Brennstoffe und das Bankwesen und damit in Bereichen verwaltet, die in den Anwendungsbereich der neuen ESG-Vorschriften fallen – keine ausreichend kritische Prüfung durchgeführt hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den von der Europäischen Bürgerbeauftragten vorgelegten Jahresbericht 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beglückwünscht Emily O’Reilly zu ihrer guten Arbeit und ihren anhaltenden Anstrengungen, die Verwaltungspraxis zu verbessern, die Rechenschaftspflicht und vollständige Transparenz der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu fördern und dafür zu sorgen, dass die Dokumente der EU für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zugänglich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>würdigt die anhaltende konstruktive Zusammenarbeit der Europäischen Bürgerbeauftragten mit dem Europäischen Parlament, insbesondere mit dem Petitionsausschuss, sowie mit anderen Unionsorganen; bekräftigt seine Zusage, die Bürgerbeauftragte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>beglückwünscht das Büro der Bürgerbeauftragten zu den erheblichen Effizienzsteigerungen bei der Dauer der Untersuchung abgeschlossener Fälle, die sich von durchschnittlich 13 Monaten im Jahr 2013 auf durchschnittlich weniger als sechs Monate im Jahr 2022 verbessert hat; betont, dass diese Ergebnisse in mehreren Bereichen der EU-Verwaltung mit begrenzten Ressourcen erzielt werden konnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert den Rat auf, die gemäß den Verträgen vorgeschriebenen und von der Bürgerbeauftragten geforderten Transparenzstandards einer parlamentarischen und partizipativen Demokratie uneingeschränkt einzuhalten; weist darauf hin, dass der Gerichtshof der EU festgestellt hat, dass die Grundsätze der Öffentlichkeit und der Transparenz dem Gesetzgebungsverfahren der EU inhärent sind und dass der Mangel an Transparenz und Information das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität des Gesetzgebungsverfahrens der EU insgesamt schwächt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert den Rat auf, den Bürgerinnen und Bürgern während laufender Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig Zugang zu seinen legislativen Dokumenten zu gewähren, um das in den Verträgen verankerte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Teilhabe am demokratischen Leben der Union uneingeschränkt zu wahren, was wiederum das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den gesamten Beschlussfassungsprozess der EU stärken würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Einleitung der Untersuchung aus eigener Initiative, um zu prüfen, wie die Kommission sicherstellt, dass ihre Interaktionen mit den Interessenvertretern der Tabakbranche transparent sind; betont, dass das Versäumnis der Kommission als Ganzes, Einzelheiten ihrer Treffen mit Tabaklobbyisten proaktiv zu veröffentlichen, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte, wie die Bürgerbeauftragte in ihren vorläufigen Feststellungen dargelegt hat; weist darauf hin, dass die EU dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs beigetreten ist und diesem formell zugestimmt hat und verpflichtet ist, dessen Bestimmungen einzuhalten, wonach Interaktionen mit der Tabakindustrie nur stattfinden sollten, wenn dies aus regulatorischer Sicht unbedingt erforderlich ist, und diese Interaktionen transparent zu gestalten, um zu verhindern, dass die Tabakindustrie die Gesundheitspolitik negativ beeinflusst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>hält es für äußerst wichtig, dass die Bürgerbeauftragte eine Untersuchung einleitet, um den Grad der Unabhängigkeit des von der Kommission eingesetzten Branchenkonsultationsgremiums für die EU-Energieplattform zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>billigt das Ergebnis der Prüfung der Bürgerbeauftragten im Hinblick darauf, wie die Kommission sicherstellt, dass sich externe Sachverständige, die an der Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds beteiligt sind, nicht in Interessenkonflikten befinden; betont, dass es von größter Bedeutung ist, vor der Benennung von Sachverständigen eine gründliche Bewertung der Interessenkonflikte vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Transparenz- und Ethikverpflichtungen konsequent umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission, als Reaktion auf die Feststellungen der Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit ihrer Untersuchung des Falls BlackRock die Haushaltsordnung dahin gehend zu ändern, dass Bieter abgelehnt werden können, wenn sie sich in einem Interessenkonflikt befinden; fordert die Kommission auf, den Vorschlägen der Bürgerbeauftragten in vollem Umfang nachzukommen, indem sie strengere und klarere Vorschriften erlässt, die darauf abzielen, Interessenkonflikte bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich ihrer internen Leitlinien, zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass die Kommission dabei ist, auf eine Untersuchung des Phänomens des „Drehtüreffekts“ durch die Bürgerbeauftragte hin ihren Umgang mit dieser Angelegenheit zu verbessern, und ehemalige Bedienstete um Informationen darüber ersucht, wie sie den einschlägigen Beschränkungen entsprechen; stellt fest, dass die Kommission den jährlichen Überblick über leitende Bedienstete, die eine Genehmigung für den Wechsel in ein neues Beschäftigungsverhältnis beantragen, sowie ihre Bewertung dieser Anträge schneller veröffentlicht; betont, dass die Kommission keine Genehmigung erteilen sollte, wenn die betreffende Tätigkeit nicht Beschränkungen unterworfen werden kann, die das Risiko eines Interessenkonflikts angemessen mindern, oder wenn diese Beschränkungen nicht zuverlässig überwacht und durchgesetzt werden können, einschließlich einer Verpflichtung des neuen Arbeitgebers, diese Beschränkungen offenzulegen; ist der Ansicht, dass die Kommission rechtzeitig Informationen über alle von ihr bewerteten Tätigkeiten ehemaliger leitender Bediensteter nach deren Ausscheiden aus dem Dienst veröffentlichen sollte, um so die für die Aufsicht unerlässliche öffentliche Kontrolle ihrer Entscheidungen zu verbessern; begrüßt, dass es Bediensteten in unbezahltem Urlaub untersagt ist, eine Beschäftigung in Bereichen aufzunehmen, in denen die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht; fordert die Bürgerbeauftragte auf, den Umgang der Kommission mit diesen Fragen zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt die von der Bürgerbeauftragten eingeleitete Untersuchung aus eigener Initiative, um zu bewerten, wie die EZB das Problem des „Drehtüreffekts“ handhabt, und unterstützt, dass die Bürgerbeauftragte die EZB aufgefordert hat, für den Wechsel von Bediensteten in den privaten Sektor strengere Vorschriften anzuwenden; befürwortet, dass Bedienstete der EZB strikten Karenzzeiten unterliegen sollten und dass der Zeitraum, in dem es ehemaligen Bediensteten der EZB untersagt ist, bei früheren Kollegen Lobbyarbeit zu betreiben, verlängert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass der Katargate-Skandal Lobbytätigkeiten und die Politikgestaltung in der EU in einem neuen Licht erscheinen ließ; nimmt die kritische Bewertung des Skandals durch die Bürgerbeauftragte zur Kenntnis und begrüßt die Entwicklung neuer Maßnahmen zur Verbesserung der Integritätsstandards innerhalb des Europäischen Parlaments, um die Demokratie in der EU zu schützen; betrachtet diese Maßnahmen als einen wichtigen ersten Schritt zur Verbesserung des EU-Rechtsrahmens, da sie darauf abzielen, höhere Standards in den Bereichen Ethik und Korruptionsbekämpfung zu fördern, und so die EU-Organe zum Vorreiter in Sachen Integrität und Rechenschaftspflicht machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die anhaltenden Bemühungen der Bürgerbeauftragten um mehr Transparenz und Ethik in der Lobbyarbeit, insbesondere indem die Kommission verpflichtet wird, den Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu stärken, ein für die Öffentlichkeit zugängliches Verzeichnis von Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Lobbyisten einzurichten und die Reisekosten der Kommissionsmitglieder proaktiv zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Beschlussfassung der EU für ihre Legitimierung wichtig ist; würdigt den Einsatz der Bürgerbeauftragten für die Förderung der Rechenschaftspflicht bei der Beschlussfassung der EU, insbesondere bei Beschlüssen mit Bezug zum Thema Umwelt; begrüßt und unterstützt die Forderungen der Bürgerbeauftragten an die Europäische Investitionsbank (EIB), mehrere Transparenzmaßnahmen zu ergreifen, um es der Öffentlichkeit zu ermöglichen, die potenziellen Umweltauswirkungen der von ihr finanzierten Projekte leichter zu erkennen, sowie die Absicht der Bürgerbeauftragten, die Tätigkeit der EIB aufgrund von deren bisher unzureichenden Folgemaßnahmen stärker zu kontrollieren, insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe Veröffentlichung von Informationen über Projekte mit Bezug zur Umwelt, die die EIB finanziert, um der Öffentlichkeit ausreichend Zeit zu geben, Anliegen vorzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>würdigt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten darum, der Bewertung der Transparenz von Entscheidungsprozessen der EU im Umweltbereich Priorität einzuräumen, nachdem sie u. a. einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission festgestellt hat, der darin besteht, dass die Kommission die Umweltauswirkungen des Handelsabkommens EU-Mercosur vor Abschluss der Verhandlungen nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat, sowie schwerwiegende Mängel im Umgang der Kommission mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und das Fehlen klarer Regeln, mit denen sichergestellt wird, dass Sachverständige, die von der Kommission zur Gestaltung der Umweltpolitik konsultiert werden, nicht in Interessenkonflikte geraten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Bürgerbeauftragte bedauert, dass die proaktive Transparenz hauptsächlich stattfand, nachdem die nationalen Pläne im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereits genehmigt worden waren, weshalb die Öffentlichkeit die Verhandlungen nicht angemessen verfolgen konnte; ist besorgt über die langen Verzögerungen, die der Kommission bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität entstehen, wobei die Bearbeitung in einigen Fällen ein Jahr oder länger dauert; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, ein öffentliches Portal zu nutzen, um alle Empfänger von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erfassen, weiterhin ihre vorläufigen Bewertungen der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit konkrete Einzelheiten über ihre Aufsichts- und Prüftätigkeit mitzuteilen, um eine sinnvolle Rechenschaftspflicht für alle ausgegebenen Mittel sicherzustellen; begrüßt die Veröffentlichung des Grundsatzpapiers „Towards good practice principles for government transparency in the use of recovery funds“ (Auf dem Weg zu bewährten Verfahren zur Transparenz der Regierungen bei der Verwendung von Aufbaufonds) durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten, in dem Leitlinien für Regierungen zur Sicherstellung der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der COVID-19-Aufbaufonds enthalten sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Bürgerbeauftragten unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung der Transparenzstandards in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die Bürgerbeauftragte in ihrer strategischen Initiative dazu, wie die Kommission Transparenz und eine ausgewogene Interessenvertretung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sicherstellt, festgestellt hat, dass die Schlüsselelemente der nationalen GAP-Strategiepläne, einschließlich spezifischer Maßnahmen nach Haushaltsposten und zu erreichenden Etappenzielen, fehlten, was es für Bürgerinnen und Bürger und interessierte Parteien schwierig machte, die Bedingungen nachzuvollziehen, unter denen die Mitgliedstaaten die Beihilfen im Rahmen der neuen GAP verwenden; befürwortet, dass die Bürgerbeauftragte die Kommission aufgefordert hat, proaktiv mehr Informationen über die Genehmigung der Strategiepläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der GAP zu veröffentlichen; fordert das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission und sein Kabinett sowie die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission auf, die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zu befolgen und in ihren Sitzungen und ihrem Austausch mit Interessenvertretern eine gerechte und ausgewogene Vertretung sowohl der Landwirte als auch der Zivilgesellschaft anzustreben, da das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission und sein Kabinett, wie die Bürgerbeauftragte in ihrem Schreiben vom Februar 2022 hervorgehoben hat, mehr Treffen mit Vertretern der Industrie abgehalten haben als mit Vertretern von Umweltorganisationen und anderen Organisationen wie Forschungseinrichtungen; fordert die Kommission auf, eine aktive Rolle zu übernehmen, wenn es darum geht, die Einhaltung der den Mitgliedstaaten auferlegten Transparenzverpflichtungen sicherzustellen, einschließlich der Verpflichtung zur Offenlegung der übergeordneten Einrichtungen, denen die Empfänger von Mitteln angehören, und der Verpflichtung, den Gesamtbetrag der von einem Begünstigten erhaltenen Zahlungen zu veröffentlichen, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit über alle erforderlichen Informationen über die Empfänger von GAP-Mitteln verfügt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bedauert, dass die Vorgehensweise der Kommission bei der Einrichtung von Gruppen für den zivilen Dialog in Angelegenheiten, die unter die GAP fallen, nicht den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten entsprach und mehrere Lücken aufwies, insbesondere da die Zusammensetzung der Gruppen keine ausgewogene Vertretung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Interessen in transparenter und klarer Weise vorsieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass alle Organe und Einrichtungen Anträge auf Zugang zu Dokumenten zeitnah bearbeiten müssen, damit die Relevanz der Informationen gewahrt bleibt; unterstützt den Sonderbericht, den die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer strategischen Untersuchung zur Bearbeitungsdauer der Kommission für Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten erstellt hat<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bürgerbeauftragte, „Einleitung einer Untersuchung zur Bearbeitungsdauer der Kommission für Anträge auf Zugang zu Dokumenten“, 6. April 2022.</FIELD></FOOTNOTE>; ist besorgt über die systemischen und erheblichen Verzögerungen der Kommission bei der Bearbeitung solcher Anträge; betont, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).</FIELD></FOOTNOTE> ein Grundrecht ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Verwaltungspraxis zu verbessern, um die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen einzuhalten und klar und proaktiv zu zeigen, dass Transparenz die Regel und eine Priorität bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ist; betont, dass die EU-Organe ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stellen müssen, um die Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten zu verbessern; weist erneut darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte empfohlen hat, dass die Kommission ihre Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten grundlegend umstrukturiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten über das Versäumnis der Kommission zur Kenntnis, die mögliche Offenlegung der Textnachrichten, die zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens zu dem Kauf von COVID-19-Impfstoffen ausgetauscht wurden, zu prüfen und zu bewerten; ist besorgt darüber, dass der Ansatz der Kommission einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte; betont, dass arbeitsbezogene Text- und Sofortnachrichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 „Dokumente“ sind, und betont, dass die Einhaltung dieses Grundsatzes von besonderer Bedeutung ist; begrüßt die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten für die EU-Verwaltung betreffend die Aufzeichnung von arbeitsbezogenen Text- und Sofortnachrichten; betont, dass es wichtig ist, dass die Organe der EU diesen Empfehlungen nachkommen, um die Verfahren der EU-Verwaltung mit modernen Kommunikationsmethoden in Einklang zu bringen; nimmt Kenntnis von der Antwort der Kommission, dass sie weitere Leitlinien zu modernen Kommunikationsmitteln wie Textnachrichten herausgeben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert den Rat auf, Lehren aus der Untersuchung der Bürgerbeauftragten in Bezug auf seine Weigerung, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Entwurf des „Gesetzes über digitale Märkte“ zu gewähren, zu ziehen, was 2022 zu der Schlussfolgerung der Bürgerbeauftragten geführt hat, dass Missstände in der Verwaltungstätigkeit vorliegen würden; fordert den Rat auf, in diesen Fällen die höchsten Transparenzstandards anzuwenden, insbesondere wenn die Bürgerbeauftragte bereits in früheren strategischen Untersuchungen Probleme im Zusammenhang mit der Transparenz seines Gesetzgebungsverfahrens und seiner Beschlussfassung während der COVID-19-Krise festgestellt hat; weist darauf hin, dass Transparenz einer der wichtigsten in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze ist und dass ein Mangel an Transparenz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Organe und die EU insgesamt schmälern könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die Untersuchungen der Bürgerbeauftragten über die Einhaltung der Menschenrechte durch die EU-Verwaltung wichtig sind; befürwortet, dass die Bürgerbeauftragte die Kommission aufgefordert hat, ein neues und gesondertes Portal für die Bearbeitung von Beschwerden über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen einzurichten und dieses für menschenrechtsbezogene Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Interessenträgern in Ländern, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat, zugänglich zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte eine strategische Untersuchung darüber durchgeführt hat, wie Frontex im Rahmen seines erweiterten Mandats nach der Verordnung (EU) 2019/1896 seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Grundrechte und die Transparenz nachgekommen ist<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>;betont, wie wichtig es ist, bei allen Frontex-Einsätzen hohe Transparenzstandards anzuwenden, eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte sicherzustellen, um die Rechenschaftspflicht von Frontex zu verbessern; fordert Frontex auf, den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten in angemessener Weise nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nimmt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten zum Überwachungssystem der Kommission in Bezug auf die Achtung der Grundrechte durch die kroatischen Behörden im Zusammenhang mit aus EU-Mitteln unterstützten Grenzmanagementeinsätzen zur Kenntnis, in deren Folge die Bürgerbeauftragte gegenüber der Kommission Kritik äußerte, weil es bei der Einrichtung eines geeigneten Überwachungsmechanismus für das Grenzmanagement durch die kroatischen Behörden zu Verzögerungen kam; fordert die Kommission nachdrücklich auf, stets umgehend auf die Verbesserungsvorschläge der Bürgerbeauftragten zu reagieren, insbesondere in Fällen wie diesem, in denen erhebliche Mängel festgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt, dass sich das Netzwerk der EU-Agenturen auf der Grundlage der praktischen Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zum Gebrauch von Amtssprachen bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit auf Leitlinien für Mehrsprachigkeit verständigt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten 2022 durch Durchführungsbestimmungen, mit denen die Arbeitsverfahren des Büros der Bürgerbeauftragten präzisiert wurden, aktualisiert wurde; ist der Ansicht, dass die neuen Bestimmungen dazu beitragen werden, die Arbeit der Bürgerbeauftragten zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt das Engagement der Bürgerbeauftragten für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EU-Verwaltung; würdigt die Arbeit der Bürgerbeauftragten als Mitglied des EU-Rahmens für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>hebt die Ergebnisse der Untersuchung aus eigener Initiative der Bürgerbeauftragten darüber hervor, wie die Kommission die Struktur- und Investitionsfonds der EU überwacht, damit dafür gesorgt wird, dass die Fonds zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion verwendet werden; begrüßt, dass klarere Leitlinien zur notwendigen Förderung der Deinstitutionalisierung im Zusammenhang mit der Verwendung der Struktur- und Investitionsfonds der EU vorgeschlagen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bestärkt die Bürgerbeauftragte darin, über das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten den Austausch über Erfahrungen und bewährte Verfahren mit den nationalen Bürgerbeauftragten fortzuführen; würdigt, dass der Schwerpunkt der Jahreskonferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten 2022 auf bewährten Verfahren für die Unterstützung von Flüchtlingen lag und dass in diesem Rahmen die Auswirkungen der Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen auf die Bürgerrechte behandelt wurden; begrüßt, dass die Bürgerbeauftragten der Ukraine und der Republik Moldau in das Verbindungsnetz aufgenommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die anhaltenden Bemühungen der Bürgerbeauftragten, die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeiten weiter zu verbessern, auch über Online-Tools und die mehrsprachige Website, die Unterstützung in allen 24 Amtssprachen der EU bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt den fruchtbaren und dauerhaften Dialog zwischen der Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments; hebt hervor, dass durch die intensive Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Gremien dazu beigetragen wird, die demokratische Rechenschaftspflicht der Unionsorgane zu stärken und sie bürgernäher zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie ihren Bürgerbeauftragten oder entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>