<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0036</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Transparenz und Rechenschaftspflicht von aus dem EU-Haushalt finanzierten nichtstaatlichen Organisationen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0446/2023 - Berichterstatter: Markus Pieper)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2024 zu Transparenz und Rechenschaftspflicht von aus dem EU-Haushalt finanzierten nichtstaatlichen Organisationen (2023/2122(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 2, Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 11 Absatz 2 sowie das Protokoll (Nr. 2),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 322 Absatz 1a und Artikel 325 Absatz 4,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Haushaltsordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Mai 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (COM(2022)0223),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht seines Haushaltsausschusses und seines Haushaltskontrollausschusses vom 4. Mai 2023 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan für Demokratie“ (COM(2020)0790),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 35/2018 des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) vom 18. Dezember 2018 mit dem Titel „Transparenz der von NRO verwendeten EU-Mittel: weitere Anstrengungen erforderlich“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Financing of non-governmental organisations (NGOs) from the EU Budget“ (Finanzierung von nichtstaatlichen Organisationen aus dem EU-Haushalt), die am 25. November 2010 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „Financing of Non-governmental Organisations (NGO) from the EU Budget“ (Finanzierung nichtstaatlicher Organisationen aus dem EU-Haushalt), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung D – Haushaltsfragen, 25. November 2010.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Democratic accountability and Budgetary Control of non-governmental organisations funded by the EU Budget“ (Demokratische Rechenschaftspflicht und Haushaltskontrolle von aus dem EU-Haushalt finanzierten nichtstaatlichen Organisationen), die am 24. Januar 2017 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „Democratic accountability and Budgetary Control of non-governmental organisations funded by the EU Budget“ (Demokratische Rechenschaftspflicht und Haushaltskontrolle von aus dem EU-Haushalt finanzierten nichtstaatlichen Organisationen), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung D – Haushaltsfragen, 24. Januar 2017.</FIELD></FOOTNOTE>, und ihre anschließende Aktualisierung vom 21. Januar 2019,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Transparency and accountability of EU funding for NGOs active in EU policy areas within EU territory“ (Transparenz und Rechenschaftspflicht der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen, die in EU-Politikbereichen innerhalb der EU tätig sind), die am 28. September 2023 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> Studie – „Transparency and accountability of EU funding for NGOs active in EU policy areas within EU territory“ (Transparenz und Rechenschaftspflicht der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen, die in EU-Politikbereichen innerhalb der EU tätig sind), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung D – Haushaltsfragen, 28. September 2023.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Studie zu Transparenz- und Rechenschaft“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf operativen Leitlinien der Kommission für Empfänger von EU-Mitteln zur Verwendung des EU-Emblems im Zusammenhang mit EU-Programmen 2021-2027, die im März 2021 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Statut für länderübergreifende Europäische Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 225.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, sind<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0137.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan I – Europäisches Parlament, sind<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0138.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 2023 zu dem Thema „Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0292.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entlastung 2021: Gesamthaushaltsplan der EU – Kommission und Exekutivagenturen<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament, „Entlastung 2021: Gesamthaushaltsplan der EU – Kommission und Exekutivagenturen“, 10.5.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0446/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Transparenz- und Rechenschaftsmechanismen entwickelt hat, um sicherzustellen, dass die an Begünstigte, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, vergebenen EU-Mittel wirksam, effizient und im Einklang mit den Werten, Strategien und Finanzvorschriften der EU verwendet werden, die unter anderem in der Haushaltsordnung verankert sind, in der Transparenz als eines ihrer Leitprinzipien für den Haushalt festgelegt ist, wonach die Kommission in geeigneter Weise und rechtzeitig Informationen über EU-Mittel zur Verfügung stellen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU einer der größten Geldgeber zivilgesellschaftlicher Organisationen ist<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. März 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024“, (JOIN(2020)0005).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft Gemeinschaftsaktivitäten mit geringer Bedeutung bis hin zu nichtstaatlichen Organisationen umfasst; in der Erwägung, dass die verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen, die EU-Mittel erhalten, ein breites Spektrum an Strukturen, Arbeitsweisen, Finanzierungsquellen und Schwerpunktbereichen umfassen, was sich in einer Vielzahl von Projekten niederschlägt, die mit EU-Mitteln finanziert werden; in der Erwägung, dass die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten nach den Verträgen verpflichtet sind, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft zu pflegen; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Programme zum Schutz und zur Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Grundrechte und Werte angemessen finanzieren sollten; in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen und Organisation der Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung dieser Programme spielen; in der Erwägung, dass die Behörden in manchen Fällen Aufgaben an nichtstaatliche Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft auslagern; in der Erwägung, dass die Kommission die EU-Mittel direkt, indirekt oder nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung verwaltet; in der Erwägung, dass die Kommission im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die unmittelbar an nichtstaatliche Organisationen vergebenen Mittel überwacht und darüber Bericht erstattet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Finanztransparenzsystem (FTS) der Kommission die wichtigste Quelle öffentlich zugänglicher Daten für die groß angelegte Analyse von Finanzhilfen und Verträgen ist, die unmittelbar von der Kommission verwaltet werden; in der Erwägung, dass angesichts der sensiblen Kontexte und Belange, mit denen nichtstaatliche Organisationen befasst sind, klar zwischen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Transparenz zum Zweck der legitimen Haushaltskontrolle unterschieden werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass aus einer Analyse von Daten des Finanztransparentsystems hervorgeht, dass sich der im Jahr 2022 im Rahmen der direkten Mittelverwaltung und aller Programme und Finanzhilfen der EU vertraglich vereinbarte Betrag der EU-Mittelzuweisungen an nichtstaatliche Organisationen nach Abzug von Unionsprogrammen im Bereich Bildung und Forschung auf mindestens 2,6 Mrd. EUR belief;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anforderungen der EU an Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie die Kontrollen für alle Interessenvertreter gelten sollten, die EU-Mittel erhalten; in der Erwägung, dass im EU-Transparenzregister unter der Kategorie „Nichtstaatliche Organisationen, Plattformen und Netzwerke u. Ä.“ 3 377 Einrichtungen<FOOTNOTE><FIELD> Quelle: EU-Transparenzregister, Datenzugriff am 22. September 2023.</FIELD></FOOTNOTE> registriert sind; in der Erwägung, dass die Art der Anforderungen und Kontrollen mit der im Transparenzregister festgelegten Kategorisierung übereinstimmen muss, um auf alle Rechtsformen von Einrichtungen und nicht nur auf nichtstaatliche Organisationen abzustellen; in der Erwägung, dass die Anforderungen und Kontrollen der EU nicht ausschließlich mit dem Transparenzregister verknüpft sein müssen, da einige Einrichtungen, denen EU-Mittel gewährt werden, es möglicherweise vorziehen, sich nicht in dieses Register einzutragen, um ihre Existenz nicht aufs Spiel zu setzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anforderung der EU hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht und die Kontrollen für alle Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die EU-Mittel erhalten, gelten und dass diese Begünstigten verpflichtet sind, genaue und transparente Finanzunterlagen zu führen, auch über die Verwendung von EU-Mitteln, da sie ihren Mitgliedern, Gebern, Partnern und Begünstigten Rechenschaft über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen, ihre Finanzierungsquellen, einschließlich EU-Mittel, und die Entscheidungen, die sie im Namen ihrer Interessenträger treffen, Rechenschaft ablegen müssen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsgrundlage für nichtstaatliche Organisationen festlegen und dass deren Status auf nationaler Ebene registriert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Nutzung von EU-Mitteln im Widerspruch zu den Vorschriften, Grundsätzen und Werten der Europäischen Union zunimmt; in der Erwägung, dass Einzelpersonen und Tarnorganisationen, die meist unter ausländischem Einfluss stehen, nach finanzieller Unterstützung durch die EU, gleich in welcher Höhe, und der damit verbundenen Seriosität trachten, jedoch die EU-Mittel in Wirklichkeit für Tätigkeiten verwenden, die die Grundsätze und Werte der EU sowie unsere Verbundenheit mit der Demokratie untergraben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission dafür verantwortlich ist, die Ausführung des EU-Haushalts und die Achtung der Bestimmungen und Werte der EU sicherzustellen; in der Erwägung, dass unter diesem Gesichtspunkt mittels aller vorab und nachträglich durchgeführten Kontrollen gewährleistet werden muss, dass nur solchen nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen EU-Mittel gewährt werden, deren Tätigkeiten im Einklang mit den Vorschriften, Grundsätzen und Werten der EU stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Entlastung der Kommission für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 die tiefe Besorgnis über die Finanzierung von Projekten, die von nichtstaatlichen Organisationen, die Verbindungen zu radikalen religiösen und politischen Organisationen haben, oder unter Beteiligung solcher nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, unterstrichen wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit den Mitteln der EU nur Organisationen finanziert werden, die sämtliche Werte der EU strikt achten, und fordert die Kommission zudem nachdrücklich auf, Ex-ante-Mechanismen einzurichten, mit denen nichtstaatliche Organisationen, die im Hoheitsgebiet der EU und im Ausland tätig sind und die nachweislich Verbindungen zu Netzen religiöser Fundamentalisten haben und eine Agenda vorantreiben, mit der die Werte der EU untergraben wird, eindeutig identifiziert werden<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament, „Entlastung 2021: Gesamthaushaltsplan der EU – Kommission und Exekutivagenturen“, 10.5.2023.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass für alle nichtstaatlichen Organisationen, die EU-Mittel erhalten, die gleichen hohen Standards in Bezug auf die Rechenschaftspflicht und die gleichen Transparenzvorschriften gelten sollten, unabhängig davon, ob der Ort, an dem sie tätig sind, innerhalb oder außerhalb der EU liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass einige der nachstehenden Erwägungen auf Ergebnissen der Studie zur Transparenz und Rechenschaft beruhen, in der näher auf Transparenzmängel bei Informationen über die Verwendung von EU-Mitteln durch die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, eingegangen wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Anmerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt die entscheidende Rolle, die nichtstaatliche Organisationen bei der Förderung und Verteidigung der den Verträgen verankerten Rechte und Werte sowie der Grundrechte gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union spielen; hebt hervor, dass nur nichtstaatliche Organisationen, deren Tätigkeiten im Einklang mit diesen Rechten und Werten stehen, Anspruch auf Finanzierung mit öffentlichen Mitteln der EU haben sollten; fordert alle Interessenträger nachdrücklich auf, die Grundsätze und Werte der Europäischen Union verstärkt in den Mittelpunkt der Finanzierung mit EU-Mitteln zu stellen, und stellt fest, dass nichtstaatliche Organisationen große Unterschiede aufweisen, was ihre Größe, ihre Ressourcen und ihr Personal anbelangt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt insbesondere die Rolle der Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, bei der Ausführung des EU-Haushalts sowie die Verpflichtung hervor, dass dieser Rolle unter uneingeschränkter Achtung der EU-Finanzregelung und der Grundsätze des Schutzes der finanziellen Interessen der EU wahrgenommen wird; weist darauf hin, dass nichtstaatliche Organisationen, die im Hoheitsgebiet der EU tätig sind, verpflichtet sind, das in dem jeweiligen von ihrer Tätigkeit betroffenen Mitgliedstaat anwendbare einzelstaatliche Recht, das EU-Recht und das Völkerrecht einzuhalten; bekräftigt, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht in der EU von wesentlicher Bedeutung sind, um ein förderliches und faires europäisches System zu stärken, das auf Demokratie, Grundfreiheiten, Integration und Vielfalt beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist daher darauf hin, dass nichtstaatliche Organisationen sowohl auf finanzielle Unterstützung aus der öffentlichen Hand als auch auf private Spenden stützen, und zwar in einer sich gegenseitig nicht ausschließenden Weise; betont, dass die Fähigkeit, andere Ressourcen als EU-Mittel oder öffentliche Mittel auf nationaler oder lokaler Ebene zu suchen, zu sichern und zu nutzen, für die Existenz und das Funktionieren jeder nichtstaatlichen Organisation von wesentlicher Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt hervor, dass Organisationen der Zivilgesellschaft für die tägliche Arbeit, die sie leisten, höchsten Respekt und größte Dankbarkeit verdienen; würdigt die Arbeit, die Organisationen der Zivilgesellschaft in ganz Europa Tag für Tag leisten, und bekräftigt, dass diese nichtstaatlichen Organisationen höchste Anerkennung und Unterstützung verdienen; betont, wie wichtig es ist, den finanziellen und sonstigen Bedürfnissen dieser Organisationen gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>würdigt die entscheidende Rolle nichtstaatlicher Organisationen in der EU und in Drittstaaten bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, der Bekämpfung von Korruption und der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie; weist erneut darauf hin, dass nichtstaatliche Organisationen in Ländern mit autoritären oder undemokratischen Regimen häufig die letzte Bastion der Demokratie darstellen und dass autoritäre Regime überall auf der Welt versuchen, sie unter anderem durch Erlassen von Rechtsvorschriften und durch diskriminierende Verpflichtungen zum Schweigen zu bringen, sodass sie des Schutzes und der Unterstützung bedürfen; fordert die Kommission auf, diesbezüglich Schutzklauseln und andere Mechanismen in Betracht zu ziehen; betont, dass es wichtig ist, eine angemessene und transparente EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen und Einrichtungen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>lobt die Aktivitäten von nichtstaatlichen Organisationen in Konfliktgebieten, durch die sichergestellt wird, dass die humanitäre Hilfe die Zivilbevölkerung und die Bedürftigen schnell und wirksam erreicht; erkennt die Bedeutung von nichtstaatlichen Organisationen an, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die EU als weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe weiterhin zur Förderung der Stabilität, zur Überwindung der Armut und zur Förderung der globalen Entwicklung beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt hervor, dass in der Praxis die Stimmen lokaler, regionaler und nationaler nichtstaatlicher Organisationen im Zuge von Gesetzgebungsverfahren überhört werden könnten; ist der Ansicht, dass kleine und lokale nichtstaatliche Organisationen aufgrund der mühseligen Verwaltungsverfahren oftmals Schwierigkeiten beim Zugang zu EU-Mitteln haben; fordert die Kommission auf, die Verfahren weiter zu vereinfachen und zu straffen, damit kleinere nichtstaatliche Organisationen, auch auf lokaler Ebene, EU-Mittel beantragen und in Anspruch nehmen können; unterstreicht, dass die Prioritäten und Bedürfnisse kleinerer lokaler und regionaler nichtstaatlicher Organisationen oft ignoriert oder mit weniger Aufmerksamkeit bedacht werden, obwohl diese kleineren und regionalen Einrichtungen die Situation am besten kennen und einen enormen Arbeitsaufwand bewältigen; betont, dass die Arbeit kleiner Organisationen den höchsten Respekt verdient und dass der Zugang zu EU-Mitteln für sie erleichtert werden sollte, da sie ein wichtiges Element darstellen, das die Diversität und Vielfalt in ganz Europa und darüber hinaus stärkt; erkennt an, dass nichtstaatliche Organisationen überall in Europa eine entscheidende unterstützende Rolle bei der Ergänzung öffentlicher Dienstleistungen spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ist nach wie vor zutiefst besorgt über Drohungen und ungerechtfertigte Angriffe gegen nichtstaatliche Organisationen in einigen Mitgliedstaaten, unter anderem durch Vorlage und Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die nichtstaatlichen Organisationen diskriminierende Verpflichtungen auferlegen, die ihre Aktivitäten einschränken oder verbieten, sowie durch Einschüchterung und Belästigung ihrer Mitarbeiter online und offline, negative öffentliche Erklärungen und Hetzkampagnen, verbale Drohungen sowie rechtliche und physische Angriffe; betont, dass einige nichtstaatliche Organisationen zudem mit übermäßigen Kontroll- oder Prüfmaßnahmen durch die Verwaltung, politisch motivierten Kürzungen der Finanzierung und übermäßig strengen rechtlichen Anforderungen für ihre Gründung und Registrierung konfrontiert sind; besteht darauf, dass nichtstaatliche Organisationen geschützt werden müssen und eine angemessene Finanzierung und Unterstützung erhalten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist davon überzeugt, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht auch für nichtstaatliche Organisationen und andere gewinnorientierte oder gemeinnützige Einrichtungen von entscheidender Bedeutung ist, um ihre wertvolle Arbeit zu präsentieren, anerkannt zu werden und ihre Glaubwürdigkeit zu stärken; vertritt die Auffassung, dass für Fälle, in denen nichtstaatliche Organisationen, die in vollem Einklang mit den Werten der EU und der EU-Finanzregelung sowie unter uneingeschränkter Achtung der EU-Charta der Grundrechte agieren, in einem Umfeld tätig sind, in dem die Demokratie beeinträchtigt ist, Sonderbestimmungen gelten sollten; ist der Ansicht, dass die EU-Bürger darüber Gewissheit haben müssen, dass die EU genau weiß, wie alle EU-Mittel verwendet werden; ist daher besorgt darüber, dass es trotz bestehender Transparenzanforderungen an Informationen, Daten und Kontrolle darüber mangelt, wem oder wofür EU-Mittel gewährt werden; weist erneut darauf hin, daran, dass Anforderungen und Verpflichtungen im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht stets im Einklang mit dem Völkerrecht und den Menschenrechtsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Ausübung bürgerlicher Freiheiten, stehen sowie unbedingt notwendig und hinsichtlich der angestrebten spezifischen Ziele verhältnismäßig sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht nicht dazu genutzt werden sollten, den Handlungsspielraum für eine unabhängige Zivilgesellschaft einzuschränken und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass es von größter Bedeutung ist, sicherzustellen, dass die Transparenz- und Rechenschaftspflichten der EU die Endempfänger von EU-Mitteln keinem Risiko aussetzen; ist der Auffassung, dass in hinreichend begründeten Fällen – insbesondere bei nichtstaatlichen Organisationen, die in Ländern tätig sind, die von autoritären Regimen regiert werden oder in denen es anerkanntermaßen Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit gibt, die sich nachteilig auf nichtstaatliche Organisationen auswirken, und in denen der zivilgesellschaftliche Raum begrenzt ist, sodass die öffentliche Verbreitung von Informationen über die Identität oder die Tätigkeit von nichtstaatlichen Organisationen zu Repressalien führen könnte, die die Existenz dieser nichtstaatlichen Organisationen und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gefährden – die Anforderungen hinsichtlich der öffentlichen Transparenz ausnahmsweise mit Rücksicht darauf angewandt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist der Ansicht, dass bestimmte Fälle mutmaßlicher Korruption, die den Unmut der Öffentlichkeit hervorgerufen haben, wie beispielsweise Katargate, hätten verhindert werden können, wenn man die bestehenden Transparenzanforderungen konsequent durchgesetzt hätte und die betreffenden Akteure, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, verpflichtet gewesen wären, ihre Finanzierungsquellen und ihre internen Strukturen offenzulegen; stellt fest, dass die betreffenden Akteure in einigen Fällen EU-Mittel erhalten haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>verurteilt die zunehmende Nutzung von EU-Mitteln im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten der EU sowie Verwendungen und Überweisungen an andere Organisationen, die nicht vollständig zurückverfolgt werden können; warnt vor der Gefahr, dass EU-Mittel letztlich in korrupten Kreisen verwendet werden und Gegenstand von Betrug und Unregelmäßigkeiten, Einflussnahme aus dem Ausland und Unterwanderung sind; betont, wie wichtig „Transparenz im Hinblick auf die Endbegünstigten“ in Bezug auf EU-Mittel ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nichtstaatliche Organisationen und Einrichtungen im Kontext der Haushaltkontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bekräftigt die grundlegende Bedeutung des öffentlichen Vertrauens und der Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen; stellt fest, dass die Begriffe, die zur Beschreibung dieser Organisationen verwendet werden, unterschiedlichen rechtlichen und öffentlichen Auslegungen unterliegen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten voneinander abweichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass es sich bei dem Begriff „nichtstaatliche Organisation“ um einen weit gefassten Oberbegriff handelt, der viele verschiedene Arten von Einrichtungen umfasst, von großen internationalen Organisationen bis hin zu kleinen regionalen oder lokalen Organisationen, von Organisationen, die überwiegend von hauptamtlichen Mitarbeitern betrieben werden, bis hin zu Organisationen, die überwiegend aus ehrenamtlich tätigen Personen bestehen; hebt hervor, dass auch das Thema, dem sich eine nichtstaatliche Organisationen widmet, und die Art der entsprechenden Umsetzung sehr unterschiedlich sein können; ist sich darüber im Klaren, dass es aufgrund dieser Unterschiedlichkeit schwierig ist, innerhalb der EU zu einer gemeinsamen Definition nichtstaatlicher Organisationen zu gelangen; hebt allerdings die Vorteile hervor, die sich aus der Festlegung eines harmonisierten EU-weiten Ansatzes, einschließlich einer gemeinsamen Definition ergeben, dessen Mehrwert in mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht, Berechenbarkeit und Vertrauen der Öffentlichkeit liegt; fordert die Mitgesetzgeber daher auf, eine Einigung über einen solchen auf EU-Ebene harmonisierten Ansatz für nichtstaatliche Organisationen und einschlägige Einrichtungen zu erzielen, was die europäischen Haushaltskontrollverfahren, insbesondere im Fall länderübergreifender Vereinigungen, erheblich erleichtern würde; bekräftigt, dass es äußerst wichtig ist, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Falle aller Einrichtungen sicherzustellen, denen EU-Mittel gewährt werden; stellt fest, dass es von Vorteil ist, einen gemeinsamen Ansatz dafür festzulegen, wie sich diese Partner gegenüber der EU und ihre Einrichtungen in unterschiedlichen Kontexten verhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission in ihren 2022 vorgelegten Vorschlag für eine Neufassung der Haushaltsordnung einen Vorschlag für eine gemeinsame Begriffsbestimmung für nichtstaatliche Organisationen aufgenommen hat; weist erneut darauf hin, dass das Parlament in seinem Mandat mehr Klarheit bei der Begriffsbestimmung für eine nichtstaatliche Organisation gefordert hat, insbesondere hinsichtlich des Grads ihrer formellen Existenz, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht ihrer Mitglieder oder Gründer; legt der Kommission nahe, eine eingehende Konsultation zur Begriffsbestimmung für eine nichtstaatliche Organisation durchzuführen, an der staatliche Vertreter der Mitgliedstaaten sowie Vertreter von nichtstaatlichen Organisationen beteiligt werden und bei der auch die Methodik berücksichtigt wird, die bei der Definition des Begriffs „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) angewandt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass eine nichtstaatliche Organisation nicht zu 100 % vom Staat und der Kommission finanziert werden darf, wenn sie als nichtstaatliche Organisation gelten soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission die Begriffe „nichtstaatliche Organisation“ und „gemeinnützige Organisation“ im Finanztransparenzsystem ohne klare Unterscheidung verwendet; bedauert, dass dies zu einer Unsicherheit bei der Zuweisung und Überwachung von EU-Mitteln sowie zu einer falschen Wahrnehmung des Volumens der Mittel für nichtstaatliche Organisationen führt; stellt fest, dass es bei den „häufig gestellten Fragen“ zum Finanztransparenzsystem eine Definition von nichtstaatlichen Organisationen gibt, wonach der gemeinnützige Status ein wesentliches Element ist, der zu überprüfen ist; bedauert, dass diese unklare Begriffsbestimmung daher rührt, da bisher kein EU-weit harmonisierter Ansatz hinsichtlich nichtstaatlicher Organisationen vorliegt und für das Finanztransparenzsystem nur die Selbstklassifizierung von Einrichtungen verwendet wird, die ausschließlich auf Vorschriften basiert, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein können; fordert außerdem, dass durch das Finanztransparenzsystem eine ordnungsgemäße Kategorisierung der verschiedenen Arten von nichtstaatlichen Organisationen und gemeinnützigen Organisationen sichergestellt wird, damit es nicht zu Situationen kommt, in denen zwischen bestimmten Arten von Organisationen kaum oder gar nicht unterschieden wird und infolgedessen Universitäten, Forschungsinstitute, ehrenamtliche Organisationen und andere nichtstaatliche Organisationen in der Datenbank des Finanztransparenzsystems als identisch angesehen werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Für eine bessere Transparenz und Rechenschaftspflicht der EU bei EU-Mitteln</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist der Ansicht, dass Betrug, Interessenkonflikte, Doppelfinanzierung, Korruption, Geldwäsche und Unterschlagung in allen Situationen und bei allen Begünstigten ungeachtet ihrer Art und Rechtsstellung verhindert und bekämpft werden müssen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Entlastungsbehörde über derartige Fälle unzureichende Daten zur Verfügung stehen; weist erneut darauf hin, dass alle Antragsteller und Begünstigten von EU-Mitteln, einschließlich nichtstaatlichen Organisationen, der Finanzregelung der EU unterliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES – Early Detection and Exclusion System) ein wichtiges Instrument zum Schutz der finanziellen Interessen der EU ist und durch die frühzeitige Erkennung von Personen oder Organisationen, die Risiken für die finanziellen Interessen der EU darstellen, einen mehrstufigen Schutz gewährleistet; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Haushaltsordnung, in dem eine Ausweitung des EDES auf die geteilte Mittelverwaltung vorgesehen ist und neue Ausschlussgründe enthalten sind<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 16.5.2022 über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)  (COM(2022)0223), Artikel 139 Absatz 1 und Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vi</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission auf, das EDES voll funktionsfähig zu machen, um auf der Grundlage der Haushaltsordnung einen wirksamen Ausschluss von Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, vom weiteren Zugang zu EU-Mitteln zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Anforderungen in Bezug auf Transparenz unzureichend sein können, insbesondere wenn Mittel entlang einer Kette weitergeleitet werden, um gemeinsame Projekte mit anderen Gebern kozufinanzieren; erachtet es für problematisch, dass das Finanztransparenzsystem nur Informationen über die von der Kommission unmittelbar, im Rahmen der direkten Mittelverwaltung gewährten Finanzhilfen enthält, nicht aber über die Mittel, die indirekt durch Begünstigte und Partner gewährt werden, die in einer Rechtsbeziehung zur Kommission stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass nicht alle Mitgliedstaaten den Informationen im gleichen Umfang bereitstellen und dass die bestehende EU-Datenbank nicht konsistent und kohärent ist; fordert die Kommission auf, die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Falle der geteilten und indirekten Mittelverwaltung zu stärken, indem sie die Neuzuweisung von Mitteln und ihre Verwendung durch die Endbegünstigten überprüft, wie im Vorschlag für die Neufassung der Haushaltsordnung vorgesehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Verhältnismäßigkeit der Ex-ante-Kontrollmechanismen zu verstärken, und zwar auch durch angemessene Stichprobenkontrollen; vertritt die Auffassung, dass die nachträglich durchgeführte Kontrolle der Verwendung von EU-Mitteln schwerwiegende Mängel aufweist, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine eingehende Analyse mit klaren Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Qualität, Häufigkeit und Regelmäßigkeit vorzulegen sowie die Unterstützung durch eine gut aufgestellte und zentralisierte Arbeitsgruppe für Haushaltskontrolle innerhalb der Kommission für alle Interessenvertreter vorzusehen, die über ein klares Mandat, Ermittlungsfähigkeiten und Ressourcen verfügt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, wie sehr es in allen Belangen auf Transparenz von mit Finanzmitteln der EU finanzierten Aktivitäten ankommt, um eine verantwortungsvolle und rechenschaftspflichtige Verwendung der Mittel zu sicherzustellen; stellt fest, dass die mögliche Einflussnahme aus dem Ausland auf die Politikgestaltung der EU Anlass zur Sorge gibt und dass mit dem bestehenden System ausländische Akteure nicht vollständig daran gehindert werden können, Einrichtungen zu gründen bzw. sich Begünstige, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, zunutze zu machen, um – auch durch Desinformation – falsche Narrative zu verbreiten, wie mutmaßlich im Fall Katargate; ist der Auffassung, dass die bestehenden Bedenken nicht zu einer Stigmatisierung aller nichtstaatlichen Organisationen führen sollten, da die meisten von ihnen die demokratischen Grundsätze und Werte der EU achten und fördern; betont, dass der EU-Haushalt keinesfalls für Lobbyarbeit gegen die demokratischen Grundsätze und Werte der EU genutzt werden darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, von Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die EU-Mittel erhalten, zu verlangen, dass sie über einen Zeitraum von fünf Jahren detaillierte Angaben zu allen Finanzmitteln veröffentlichen, die sie im Zusammenhang mit von der EU kofinanzierten Projekten aus anderen Quellen erhalten, wobei insbesondere im Falle von Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die ernsthaften Bedrohungen ausgesetzt sind, der Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren ist; unterstreicht, dass die Finanzierung von nichtstaatlichen Organisationen aus Quellen außerhalb der EU legitim sein kann, betont jedoch, dass solche Finanzierungsmöglichkeiten ohne klare Transparenzregeln (unter Wahrung des Grundsatzes der Vertraulichkeit) Missbrauch und der unzulässigen Einflussnahme durch drittstaatliche Akteure Tür und Tor öffnen; fordert die Organe der EU auf, die Umsetzung ihrer Transparenzstandards zu verbessern, darunter zur Meldepflicht von Lobbying-Aktivitäten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, Vorschriften über Lobby- und Transparenz-Register zu erarbeiten. die auch die verpflichtende Offenlegung von Gebern, einschließlich internationalen Gebern, und von Finanzierungsquellen vorsehen sollten, mit gleichen Transparenzanforderungen für alle Interessenvertreter, ungeachtet ihrer Art und Rechtsstellung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass für die Registrierung, Überwachung und Meldung aufgedeckter Betrugsfälle, missbräuchlicher Mittelverwendung bzw. von Verurteilungen wegen Geldwäsche oder laufenden Ermittlungen die Mitgliedstaaten verantwortlich sind; ist der Ansicht, dass – im Sinne stärkerer Bemühungen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Betrug und Missbrauch von Mitteln – die einzelstaatlichen Verwaltungen, die näher an den Verhältnissen vor Ort sind, bei mutmaßlichen Fällen von Betrug oder missbräuchlicher Mittelverwendung die erste wirksame Ebene für die Kontrolle und Überwachung von Organisationen darstellen, die gegen die Regeln und Werte der EU verstoßen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die einzelstaatlichen Behörden auf, ihre Transparenz- und Rechenschaftssysteme zu stärken, um alle Organisationen oder Einrichtungen zu ermitteln, die rechtswidrig agieren und gegen die EU-Vorschriften verstoßen, sowie rechtliche und administrative Maßnahmen zu ergreifen, die Maßnahmen auf EU-Ebene erleichtern und es der Kommission ermöglichen, die betreffenden Organisationen einfacher und schneller in ihre Systeme aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Interessenvertreter, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, in das EDES aufzunehmen und sie von der EU-Finanzierung entsprechend auszuschließen, wie in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union vorgesehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>ist der Ansicht, dass den Mitgliedstaaten kein Ermessensspielraum dabei gelassen werden sollte, nichtstaatliche Organisationen restriktive Auflagen und Verpflichtungen aufzuerlegen, durch die ihre Tätigkeit unterbunden wird; weist erneut darauf hin, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet hat, als es 2017 ein Gesetz über Einflussnahme aus dem Ausland erlassen hatte, und dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 2020<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2020, Europäische Kommission / Ungarn, Rechtssache C‑78/18, ECLI:EU:C:2020:476.</FIELD></FOOTNOTE> (Europäische Kommission / Ungarn) festgestellt hat, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit und somit EU-Recht verletzt werden, wenn Organisationen der Zivilgesellschaft systematische Verpflichtungen auferlegt werden, die ihr Handeln und ihre Tätigkeit erheblich erschweren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Veröffentlichung von Daten im Finanztransparenzsystem mit einer Verzögerung von sechs bis 18 Monaten erfolgt, was sich negativ auf die Transparenz auswirkt; fordert die Kommission auf, Informationen über nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen gewährte EU-Finanzhilfen spätestens sechs Monate nach der Gewährung der Finanzhilfe zu veröffentlichen, einschließlich der aus anderen Quellen erhaltenen Mittel, wobei im Falle von Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die ernsthaften Bedrohungen ausgesetzt sind, der Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren ist; fordert die Kommission auf, Instrumente für die Datenvalidierung zu entwickeln und zu integrieren, damit die Validierung der Daten des Finanztransparenzsystems automatisch und kontinuierlich durchgeführt wird, schneller erfolgt und weniger Ressourcen verbraucht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bedauert, dass die Systeme der Kommission nicht benutzerfreundlich sind und unterschiedliche Kriterien anwenden, um die Begünstigten von Projekten und Finanzhilfen zu ermitteln, was zu unterschiedlichen Daten führt und den Abgleich von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Portalen und Datenbanken der Kommission erschwert; empfiehlt der Kommission, harmonisierte Vorschriften festzulegen und den Aufbau und die Funktionen programmspezifischer Datenbanken zu standardisieren, wobei die unterschiedlichen Umgebungen und Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden müssen, in denen die nichtstaatlichen Organisationen sich engagieren, damit keine weiteren unnötigen Belastungen für die nichtstaatlichen Organisationen entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, in allen Portalen und Datenbanken, auch auf den Websites der Begünstigten eine einheitliche eindeutige Kennung wie einen eindeutigen Teilnehmerkennungscode und Projektidentifikationsschlüssel zu nutzen, um den Abgleich öffentlich zugänglicher Informationen, die von verschiedenen Systemen und Websites bereitgestellt werden, zu erleichtern, wobei insbesondere im Falle von nichtstaatlichen Organisationen oder Begünstigten, die ernsthaften Bedrohungen ausgesetzt sind, der Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren ist; fordert die Kommission auf, alle Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die Finanzhilfen empfangen, mit einem Code zu versehen, mit dem Finanzierungsdaten über einen Zeitraum von fünf Jahren direkt aus dem Finanztransparenzsystem extrahiert werden können, einschließlich Links zu den entsprechenden Projekteinträgen in den Programmdatenbanken der Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt erhebliche Unstimmigkeiten bei Inhalt und Umfang der auf den Projektwebsites angezeigten Informationen fest, unter anderem in Bezug auf die Verteilung der Finanzhilfen unter den Partnern und die Verbindung zu einschlägigen Datenbanken der Kommission; fordert einen stärker proaktiven Ansatz im Hinblick auf öffentliche Transparenz und eine intensivere Zusammenarbeit mit den EU-Haushaltsbehörden, der über die derzeitigen Mindestanforderungen für EU-Finanzhilfen hinausgeht; fordert die Kommission auf, ein System einzurichten, in dessen Rahmen alle Antragsteller, die EU-Mittel beantragen, sich auf die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichten; fordert eine klarere und systematischere Darstellung der Informationen über die von der EU und aus anderen Quellen erhaltenen Finanzhilfen auf den Websites zu EU-finanzierten Projekten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert, dass die eigentlichen Eigentümer von Unternehmen in zentralen Registern in den EU-Ländern aufgeführt werden, zu denen Personen mit „berechtigtem Interesse“, wie investigative Journalisten, besorgte Bürger oder nichtstaatliche Organisationen, Zugang haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass die Qualität und Vollständigkeit der Daten aus dem Finanztransparenzsystem zwar durch die durchgängige Berücksichtigung des eGrants-Systems als gemeinsames Instrument für die Verwaltung von Finanzhilfen und des Registrierungssystems für Antragsteller in allen Kommissionsdienststellen verbessert wurden, dass jedoch größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Zuverlässigkeit dieser Daten zu erhöhen; ist besorgt darüber, dass es nach wie vor Mängel in Bezug auf die Kohärenz der bestehenden Transparenzportale und -systeme der Kommission gibt; fordert ferner ein benutzerfreundlicheres Finanztransparenzsystem, das mit dem Transparenz-Register verknüpft ist und mit den Datenbanken der spezifischen Programme kompatibel ist; hebt hervor, dass es Abschlusszahlungen enthalten sollte, damit die Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, nach Kategorien ermittelt werden können, wozu unter anderem eine Begriffsbestimmung für „nichtstaatliche Organisation“ und einschlägige Einrichtungen erforderlich ist, wie in der Haushaltsordnung vorgesehen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2024 einen Vorschlag für weitere Verwaltungsmaßnahmen auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass in manchen Konstellationen der Sitz einer Organisation ohne Erwerbszweck sich in einem Land befindet, während sie ihre gemeinnützige Tätigkeit in einem anderen Land erbringt; fordert die Organisationen ohne Erwerbszweck auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um über Mittel und Dienstleistungen Rechenschaft abzulegen, die außerhalb ihres Herkunftslands bereitgestellt bzw. erbracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission, auf der Grundlage von Artikel 36 der Haushaltsordnung ein zentralisiertes, interoperables IT-System für Data Mining und Risikobewertung einzurichten, um die Effizienz der internen Kontrolle des Haushaltsvollzugs zu verbessern; betont, dass dieses System nicht nur die Daten der Empfänger, sondern auch die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).</FIELD></FOOTNOTE> umfassen muss; fordert, dass dieses System Risikoindikatoren umfasst, die auf Daten aus dem EDES für alle Arten der Mittelverwaltung beruhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass das gleichzeitige Vorhandensein von Berichterstattungspflichten und Rechnungslegungsverfahren auf nationaler Ebene und Unionsebene zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für nichtstaatliche Organisationen und Einrichtungen führen kann; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Berichterstattungspflichten auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten kohärent sind, um eine einfachere Überwachung der Erfüllung der Pflichten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig Transparenz und die Ermittlung der Endempfänger von EU-Mitteln sind; fordert die Kommission auf, ein harmonisiertes Überwachungssystem zu entwickeln, das effizienter ist, zum Abbau von Bürokratie beiträgt und die Ermittlung von Endbegünstigten verbessert; legt der Kommission nahe, Unionsmittel auf systematische, standardisierte und harmonisierte Weise über Informations- und Transparenzplattformen auf der Ebene der EU bis zu den Endbegünstigten nachzuverfolgen; fordert außerdem einen verstärkten Dialog zwischen der Kommission und den Begünstigten von EU-Mitteln, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, um übermäßige Belastungen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Bestimmungen zur Sichtbarkeit von EU-Programmen nicht vollständig eingehalten werden; fordert die Kommission auf, ihre Dienststellen anzuweisen, Vereinbarungen zu kündigen oder Zahlungen an Begünstigte zu kürzen, die ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Sichtbarkeit nicht nachkommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>ruft die Kommission dazu auf, für sämtliche mit ihren Programmen befassten Beamten und Durchführungsstellen Schulungen in Bezug auf die Haushaltsordnung und den EU-Haushalt anzubieten; fordert die Kommission auf, für alle Begünstigten von EU-Mitteln, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, Schulungen zu den Berichts- und Finanzvorschriften zur Verfügung zu stellen, und verlangt, dass die Entlastungsbehörde ordnungsgemäß über diese Schulungen, einschließlich ihres Inhalts, der Teilnehmer und der Kosten, informiert wird; fordert die Kommission auf, die Antrags- und Auswahlverfahren bei Zuschüssen zu vereinfachen, für eine einheitliche und transparente Gestaltung der Prozesse Sorge zu tragen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und diese Vorschriften regelmäßig an die sich ändernden Umstände und die gewonnenen Erkenntnisse anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2018, dass die Kommission bei der Untervergabe von Zuschüssen außerstande ist, die Verwendung von EU-Mitteln angemessen zu überwachen; fordert, dass die Beträge, die nichtstaatlichen Organisationen als Dritten in Form von Subventionen nach dem Kaskadenprinzip zur Verfügung gestellt werden, im Finanztransparenzsystem und in der jährlichen Rechnungs- und Rechenschaftslegung der Kommission eindeutig nachvollziehbar sein müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert alle EU-Organe auf, für eine weitaus strengere Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Transparenz-Register der EU Sorge zu tragen; fordert eine Mittelaufstockung für das Transparenz-Register-Sekretariat, damit es alle Antragsteller und Registrierten, insbesondere kleine Einrichtungen und nichtstaatliche Organisationen, während des gesamten Registrierungsverfahrens unterstützen und die von ihnen bereitgestellten Informationen gründlicher überprüfen kann; fordert insbesondere, dass in allen Ausschusssekretariaten und einschlägigen Verwaltungseinheiten ein Transparenzbeauftragter eingesetzt wird; weist darauf hin, dass gemäß den Leitlinien für das Transparenzregister Änderungen der bereitgestellten Daten unverzüglich mitgeteilt werden sollten, in jedem Fall aber innerhalb von drei Monaten; besteht darauf, dass alle Änderungen im Vorstand oder in der Leitung von registrierten Einrichtungen auch im Transparenz-Register verzeichnet werden sollten; verlangt, dass die Transparenzdatenbank nur bestimmten bevollmächtigten Personen und auf Antrag der Haushaltsbehörde zugänglich gemacht wird, um die Verbreitung von Informationen zu vermeiden, die das Leben oder die persönliche Sicherheit einer Person oder das Bestehen einer nichtstaatlichen Organisation gefährden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>bedauert das gleichzeitige Vorhandensein unterschiedlicher Offenlegungspflichten für verschiedene Arten von Organisationen im Transparenz-Register; fordert die Kommission auf, allen Arten von Organisationen, die im Transparenz-Register registriert sind, dieselben Offenlegungspflichten aufzuerlegen; stellt fest, dass sie insbesondere verpflichtet werden müssen, ihre Einnahmen und alle ihre Ausgaben für Lobbyarbeit offenzulegen<FOOTNOTE><FIELD> Siehe: Studie zu Transparenz und Rechenschaftspflicht, Empfehlung 24.3.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist auf die Empfehlungen aus dem Entlastungsbeschluss 2021 des Parlaments<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0138, Ziffer 74.</FIELD></FOOTNOTE> hin, in dem eine Überarbeitung des Transparenz-Registers der EU und seiner Leitlinien gefordert wird, wonach die Offenlegung von Einzelheiten zu allen Finanzierungsquellen registrierter Organisationen, einschließlich der Anteile an anderen Unternehmen, vorgeschrieben wird und Unionsmittel vom direkten Empfänger bis zum Endbegünstigten rückverfolgbar sein sollten, wenn Mittel entlang einer Kette weitergegeben werden, auch wenn Mittel zwischen Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, übertragen werden, wobei im Falle von Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die ernsthaften Bedrohungen ausgesetzt sind, der Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert alle nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen, die sich der vollständigen Transparenz und Rechenschaftspflicht, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Förderung demokratischer und europäischer Werte verschrieben haben, auf, bei der Beantragung von EU-Mitteln die Aufnahme in das Transparenz-Register zu beantragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert eine strikte Durchsetzung der Vorschriften für den Zugang zum Parlament und für Einladungen zu parlamentarischen Ausschüssen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass jede Organisation von dem neuen Transparenzbeauftragten, der in jedem Ausschusssekretariat eingestellt wird, in das Transparenz-Register eingetragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert alle Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die Unionsmittel erhalten, auf, entsprechend vergleichbarer Pflichten der Mitglieder des Europäischen Parlaments alle Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, ihren Assistenten oder Vertretern anderer Organe, Einrichtungen oder Agenturen der Union im Internet zu veröffentlichen, wenn diese Treffen im Zusammenhang mit laufenden Legislativverfahren der Union oder mit Unionsmitteln stehen, die diese Begünstigte erhalten oder beantragen; fordert die zuständigen Organe und Einrichtungen der Union auf, die für die Veröffentlichung solcher Treffen erforderlichen Instrumente bereitzustellen und zugleich begründete Ausnahme zuzulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>erachtet die Annahme einer Verordnung über nichtstaatliche Organisationen als diskriminierende Maßnahme, die unter allen Begünstigten von Unionsmitteln lediglich die nichtstaatlichen Organisationen herausgreift; ist der Ansicht, dass Themen wie Drehtüreffekte, Transparenz bei Finanzierungen und Spenden, Bekämpfung von Geldwäsche, Beschränkung ausländischer Einflussnahme, Unabhängigkeit von politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme oder die Meldung von Missständen für alle Einrichtungen, die EU-Mittel erhalten, bedeutsam sind und nicht dazu herangezogen werden sollten, den Handlungsspielraum der nichtstaatlichen Organisationen einzuschränken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>bekräftigt seine in der Entschließung zur Entlastung der Kommission für 2021<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0137.</FIELD></FOOTNOTE> enthaltene Forderung, dafür Sorge zu tragen, dass alle Empfänger von EU-Mitteln, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die EU-Mittel missbräuchlich verwendet oder veruntreut haben, oder Tätigkeiten nachgegangen sind, die im Widerspruch zu den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Rechten und Werten sowie den Grundrechten gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen, einschließlich Aufstachelung zu Terrorismus, Hetze, Unterstützung oder Verherrlichung von Gewalt, politischer oder religiöser Extremismus sowie Verbreitung von Desinformation unter dem Deckmantel absichtlich verfälschter wissenschaftlicher Daten, in das EDES aufgenommen werden und vom Zugang zu den Organen und zu den Finanzierungsprogrammen der EU im Rahmen der direkten und der indirekten Mittelverwaltung auszuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung und Veröffentlichung einer verbesserten Ausschlussliste durchzusetzen, wie vom Parlament empfohlen und wie in der Vereinbarung über die Haushaltsordnung vorgesehen; erwartet von der Kommission, dass sie Anfang 2025 einen Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlung vorlegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Kommission und den Rechnungshof auf, dem Parlament als Entlastungsbehörde systematisch die Ergebnisse und die Prüfungsschlussfolgerungen aus den risikobasierten Vor-Ort-Überprüfungen von Begünstigten, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, vorzulegen; regt an, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) zu intensivieren; fordert die Kommission auf, insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu verbessern, damit es Informationen über finanzielles Fehlverhalten einzelner Begünstigter erlangen, entsprechende Untersuchungen durchführen und im Fall von Betrug, Korruption und anderen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Unionsmitteln im Einklang mit den geltenden Vorschriften angemessene Sanktionen (d. h. die Aussetzung der Zahlungen, mithilfe des EDES) verhängen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass nichtstaatliche Organisationen im Rahmen des jeweiligen Mandats des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) für sämtliche Ausgabenarten den gleichen Kontrollen und Untersuchungen unterworfen sind wie alle anderen Begünstigten von EU-Mitteln;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>