<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0038</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die drohende Hungersnot infolge der Ausweitung des Konflikts im Sudan</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0063, 0066, 0072, 0076, 0078 und 0080/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zu der drohenden Hungersnot infolge der Ausweitung des Konflikts im Sudan (2024/2505(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Dschidda über die Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung des Sudan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der gewaltsame Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften und den Rapid Support Forces nach wie vor die Hauptursache für die lebensbedrohliche und akute Ernährungsunsicherheit im Sudan ist, die 18 Millionen Menschen betrifft, von denen fünf Millionen von einer akuten Hungersnot betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass über 7,5 Millionen Menschen im Sudan und darüber hinaus vertrieben wurden, was großes Leid verursacht hat und wovon insbesondere Frauen und Kinder betroffen sind; in der Erwägung, dass der Sudan inzwischen die weltweit höchste Zahl an Vertriebenen beherbergt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Konflikt bislang 12 000 Todesopfer gefordert hat; in der Erwägung, dass ethnisch motivierte Angriffe, insbesondere gegen die Gemeinschaft der Masalit, sowohl in Darfur als auch im gesamten Land zugenommen haben, wodurch die Gefahr einer ethnischen Säuberung bedenklich zunimmt; in der Erwägung, dass auch systematisch sexuelle Gewalt eingesetzt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Konflikt zu einer dramatischen Verschärfung der Engpässe bei grundlegenden Versorgungsgütern und Brennstoff in Gebieten geführt hat, in denen der Zugang für humanitäre Hilfe eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass der Konflikt inzwischen auch die Getreideanbaugebiete erfasst hat; in der Erwägung, dass das Land die weltweit höchste Quote der Unterernährung bei Kindern aufweist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Angriffe auf humanitäre Helfer und Infrastruktur dazu geführt haben, dass Organisationen ihre Tätigkeiten aussetzen mussten, wodurch die Ernährungssicherheit beeinträchtigt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission 2023 mehr als 128 Mio. EUR für ihre humanitäre Hilfe im Sudan mobilisiert hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die anhaltende Gewalt zwischen den konkurrierenden bewaffneten Gruppierungen im Sudan und die Menschenrechtsverletzungen samt der dadurch verursachten Ernährungsunsicherheit aufs Schärfste; bedauert die wiederholten Angriffe auf die Zivilbevölkerung und ruft allen Seiten ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in Erinnerung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert alle Konfliktparteien auf, die Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen, einen sicheren, zeitnahen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu ermöglichen, unter anderem, indem sie ihren mit der Erklärung von Dschidda eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, und sich um eine friedliche Lösung des Konflikts am Verhandlungstisch zu bemühen; unterstützt uneingeschränkt alle diesbezüglichen regionalen und internationalen Bemühungen; fordert die externen Konfliktparteien auf, von Einmischungen abzusehen, die den Konflikt befeuern und zur Instabilität beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass ein gleichberechtigter Zugang zu humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung gewährleistet werden muss, die unter den anhaltenden Kämpfen leidet und von Nahrungsmittel-, Wasser- und Brennstoffknappheit, Einschränkungen bei der Kommunikation und der Stromversorgung sowie sehr hohen Preisen für lebenswichtige Güter betroffen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Notfallfinanzierung für die humanitäre Hilfe im gesamten Sudan und in seinen Nachbarländern aufzustocken; betont, dass Überlebende sexueller Gewalt besondere Unterstützung benötigen, u. a. Schutz-, Betreuungs-, Behandlungs- und Unterstützungsmaßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die EU auf, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind; fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Darfur zu ahnden und das Embargo auf das gesamte Land auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, den Staatsorganen des Sudan, der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Panafrikanischen Parlament zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>