<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0039</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Tadschikistan: Staatliche Repressionen gegen unabhängige Medien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0064, 0065, 0081, 0083, 0084 und 0085/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zu Tadschikistan und den staatlichen Repressionen gegen unabhängige Medien (2024/2506(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tadschikistan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die unabhängigen Medien in Tadschikistan in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich ihre Funktion als Instanz der demokratischen Kontrolle eingebüßt haben und dass sich die Medien Tadschikistans in ihrem schlimmsten Zustand seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 befinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass seit Oktober 2022 zahlreiche Journalisten, darunter Abdullo Ghurbati, Daler Imomali, Savqibek Saidamini, Abdusattor Pirmuhammadsoda, Ulfatchonim Mamadschojewa, Chuschrus Dschumajew und Chursched Fosilow, wegen ihrer Berichterstattung über soziale Probleme und Menschenrechtsverletzungen, unter anderem im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan, von den Staatsorganen zu Haftstrafen zwischen sieben und über 20 Jahren verurteilt wurden, wobei das Strafmaß eine abschreckende Wirkung entfalten soll; in der Erwägung, dass Journalisten unter Rückgriff auf das „Gesetz über die Bekämpfung des Extremismus“ und das „Gesetz über Terrorismusbekämpfung“ strafrechtlich verfolgt werden, was auch Sachverständige der Vereinten Nationen im Juli 2023 missbilligt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die einzigen beiden größeren unabhängigen Nachrichtenagenturen – Asija-Pljus und Radioi Ozodij, der örtliche Dienst von Radio Free Europe / Radio Liberty (RFE/RL, Radio Freies Europa / Radio Freiheit) – regelmäßig Drohungen ausgesetzt sind und schikaniert werden, auch in Form von Schwierigkeiten bei der Akkreditierung und durch Anklageerhebung in einem strafrechtlichen Verfahren, insbesondere gegen den Journalisten Rustami Dschoni; in der Erwägung, dass Journalisten, die den unabhängigen Sender Asda-TV im Exil betreiben, berichten, ihre im Land verbliebenen Verwandten seien ständigem Druck seitens der Sicherheitsdienste Tadschikistans ausgesetzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Druck, den die Staatsorgane auf die inländischen Medien ausüben, und die Selbstzensur – insbesondere indem die Berichterstattung über den fortgesetzten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Keim erstickt wird bzw. gar nicht erst stattfindet – dazu führen, dass die Propaganda und Desinformation Russlands leichter Verbreitung finden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass die Staatsorgane nach wie vor, auch unter Rückgriff auf die Rechtsvorschriften gegen Extremismus, hart gegen unabhängige Medien, Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Anwälte vorgehen; verurteilt, dass unabhängige Medien und Websites geschlossen wurden, darunter die Online-Medien „Pamir Daily News“, „Nowy Tadschikistan-2“ und „Akhbor.com“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>missbilligt alle politisch motivierten Gerichtsverfahren auf das Schärfste und verurteilt, dass es keine fairen und öffentlichen Anhörungen durch unabhängige Gerichte gibt; fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, die strafrechtliche Verfolgung von Journalisten einzustellen, diejenigen, die willkürlich inhaftiert wurden, sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen, die strafrechtliche Verfolgung von Anwälten, die Regierungskritiker verteidigen, einzustellen und die Menschenrechtsanwälte Manutschehr Choliqnasarow und Busurgmehr Jorow freizulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Regierung nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Häftlinge Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung haben; fordert, dass die Vorwürfe in Bezug auf Misshandlungen in Haft und erzwungene Geständnisse gründlich untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Regierung auf, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Tadschikistans für ein sicheres Arbeitsumfeld für Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger zu sorgen; bekräftigt, dass die freie und unabhängige Arbeit der Medien und der Organisationen der Zivilgesellschaft ein Eckpfeiler aller demokratischen Gesellschaften ist; beharrt darauf, dass die Lage der freien Meinungsäußerung in Tadschikistan bei der Bewertung der Frage, ob die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung auf das Land Anwendung finden sollte, und bei den Verhandlungen über das neue erweiterte Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Tadschikistan berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Medienschaffende in Tadschikistan stärker zu unterstützen, auch finanziell und durch Ausstellung von Visa für jene, die Schutz benötigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die internationalen Institutionen auf, die Lage der Menschenrechte in Tadschikistan weiter zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union und Vizepräsidenten der Kommission und den Mitgliedstaaten der Union sowie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Tadschikistans zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>