<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0041</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2022</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0434/2023 - Berichterstatterin: Maria Grapini)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2022 (2023/2045(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 310 Absatz 6 und Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 27. Juli 2023 mit dem Titel „34. Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und die Betrugsbekämpfung – 2022“ (COM(2023)0464) (Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen 2022),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht 2022 des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)<FOOTNOTE><FIELD> OLAF, 23. Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, 1. Januar bis 31. Dezember 2022, 2022.</FIELD></FOOTNOTE> und den Jahresbericht 2022 des OLAF-Überwachungsausschusses<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Tätigkeitsbericht des Überwachungsausschusses des OLAF ‒ 2022, ABl. C 225 vom 27.6.2023, S. 1.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 1. März 2023 veröffentlichten Jahresbericht 2022 der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (Konditionalitätsverordnung)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 16. Februar 2022 in den Rechtssachen C-156/21<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, ECLI:EU:C:2022:97.</FIELD></FOOTNOTE> und C-157/21<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, ECLI:EU:C:2022:98.</FIELD></FOOTNOTE> und die Schlussfolgerungen des EuGH, wonach der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpfte Konditionalitätsmechanismus mit dem Unionsrecht im Einklang steht,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. September 2022 für einen Durchführungsbeschluss des Rates über Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn (COM(2022)0485),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Finanzregelungen für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 16. Mai 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung der Haushaltsordnung) (COM(2022)0223),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 16. September 2022 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Zweiter Bericht über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug“ (COM(2022)0466),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2022 mit dem Titel „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022“ (COM(2022)0500),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Strengthening the fight against organised crime: Assessing the legislative framework“ (Stärkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität: Bewertung des Rechtsrahmens), veröffentlicht im Dezember 2022<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres, Blondes, E., Disley, E., Hulme, S. et al., Studie „Strengthening the fight against organised crime – Assessing the legislative framework“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Assessing the Threats to the NextGenerationEU (NGEU) fund – A Joint Europol-OLAF Report“ (Bewertung der Bedrohungen für den NextGenerationEU (NGEU)-Fonds ‒ Ein gemeinsamer Bericht von Europol und OLAF), der am 6. Juni 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die „Closing note on the Strategic Initiative concerning the transparency and accountability of the Recovery and Resilience Facility“ (Schlussbemerkung zur strategischen Initiative betreffend die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Aufbau- und Resilienzfazilität) des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 12. September 2023 in Bezug auf den Fall SI/6/2021/PVV, eröffnet am 24. Februar 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 4. Mai 2023 veröffentlichten jährlichen Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofs für 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Analyse 04/2023 des Europäischen Rechnungshofs vom 6. Juli 2023 mit dem Titel „Digitalisierung der Verwaltung von EU-Mitteln“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 06/2023 des Rechnungshofs vom 13. März 2023 mit dem Titel „Interessenkonflikte bei den Kohäsions- und Agrarausgaben der EU: Ein Rahmen ist vorhanden, aber Transparenz und Aufdeckung sind lückenhaft“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 250/2014<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">ABl. L 172 vom 17.5.2021, S. 110.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur Digitalisierung der europäischen Berichterstattung, Überwachung und Rechnungsprüfung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 224 vom 8.6.2022, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2020 über die Überprüfung der Europäischen Union im Rahmen des Mechanismus für die Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) (COM(2020)0793),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 17. Februar 2022 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Korruption und Menschenrechten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 295.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2023 zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2021<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 133.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0434/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 325 Absatz 5 AEUV in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die zur Umsetzung dieses Artikels getroffenen Maßnahmen (den so genannten Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen) vorlegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass eine solide Ausgabenpolitik und der Schutz der finanziellen Interessen der Union zentrale Elemente der EU-Politik sein sollten, um das Vertrauen der Bürger zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Steuergelder ordnungsgemäß und effizient verwendet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen auf den von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen beruht, einschließlich der Daten über aufgedeckte Unregelmäßigkeiten und Betrug; in der Erwägung, dass der Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen den finanziellen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen und die erforderliche Flexibilität in dieser Hinsicht vorsehen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Zahl der aufgedeckten und gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten die Ergebnisse der Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen veranschaulicht werden und nicht als Hinweis auf das Ausmaß von Betrug in den Mitgliedstaaten interpretiert werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten korrekt und objektiv behandelt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass es verschiedene Ebenen und Akteure gibt, die am Schutz des EU-Haushalts durch Prävention (Unterbrechung und Aussetzung von Zahlungen), Aufdeckung, Finanzkorrekturen und die Wiedereinziehung von zu Unrecht gezahlten Geldern beteiligt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Früherkennungs- und Ausschlusssystem der EU-Haushalt vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit, der Fahrlässigkeit, des Betrugs oder der Unregelmäßigkeit durch private Akteure geschützt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpfte Konditionalitätsmechanismus auf den gesamten EU-Haushalt Anwendung findet und es ermöglicht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit die wirtschaftliche Führung des EU-Haushalts oder die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Achtung der Werte, auf die sich die Union gründet, und der Grundrechte sowie die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Voraussetzungen für den Zugang zu EU-Mitteln sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Betrug und Korruption eine ständige Gefahr für die Integrität der Entscheidungsfindung darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> (ARF-Verordnung) Bestimmungen über den Schutz der finanziellen Interessen der EU enthält;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der unterschiedliche Grad der Digitalisierung in den Mitgliedstaaten durch die Schaffung einheitlicherer, interoperabler und vergleichbarer Verwaltungs- und Berichterstattungssysteme in der EU angegangen werden muss, die funktional und für eine solide umfassende Analyse sowie für die wirksame Verhütung von Unregelmäßigkeiten und die Bekämpfung von Betrug und Korruption erforderlich sind; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ermutigt werden sollten, parallel dazu EU-weite Data-Mining-Tools wie Arachne oder das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) zu nutzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Arachne ein freiwilliges Tool ist und dass es in der Kohäsionspolitik zwar bereits weitgehend eingesetzt und derzeit für Agrarausgaben eingeführt wird, es jedoch ein wichtiger Schritt wäre, es – wie vom Parlament wiederholt gefordert – verbindlich vorzuschreiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vielfalt der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten einen Nachteil darstellt und angemessen angegangen werden muss, um in der EU in höherem Maße einheitliche, interoperable und vergleichbare Verwaltungs- und Meldesysteme schaffen zu können, damit wirksame Präventions- und Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um Betrug und Korruption wirksam zu verhindern und zu bekämpfen und Unregelmäßigkeiten zu beseitigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und globalen Finanzinstituten von entscheidender Bedeutung ist, um die außerhalb Europas ausgegebenen EU-Mittel und die Einnahmenseite des EU-Haushalts zu schützen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Bemerkungen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen 2022 und die darin enthaltenen Analysen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>teilt die Auffassung der Kommission, dass die Betrugsverhütung, -aufdeckung und die Überwachung von Mechanismen zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Mittel auf einer weiteren Digitalisierung und dem Einsatz von Spitzentechnologien auf der Grundlage von Techniken des maschinellen Lernens beruhen müssen, um die Zugänglichkeit, Interoperabilität, Nutzung und Verwaltung von Daten zu potenziellen Betrugsfällen zu verbessern; weist darauf hin, dass eine effiziente Betrugsbekämpfungspolitik, wirksame ergebnisorientierte Prozesse und angemessen ausgestattete Strukturen vorhanden sein müssen, um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen allen Komponenten der Betrugsbekämpfungsarchitektur und den einschlägigen Akteuren sicherzustellen; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck den für die verschiedenen Komponenten der Betrugsbekämpfungsstruktur verantwortlichen Bediensteten die erforderlichen digitalen und verfahrenstechnischen Kenntnisse vermittelt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass eine solide Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die Verwaltungsuntersuchungen durchführen, und denjenigen, die strafrechtliche Ermittlungen durchführen, sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten unerlässlich ist, um ein hohes Schutzniveau für die finanziellen Interessen der EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>würdigt die Bemühungen der Kommission, die Veröffentlichung des jährlichen Berichts über den Schutz der finanziellen Interessen vorzuziehen, wodurch die Entschließung des Parlaments im Jahr n+1 angenommen werden kann und die darin enthaltenen Bemerkungen und Empfehlungen aktueller werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>würdigt die verbesserte Gesamtkohärenz der Betrugsbekämpfungsvorschriften in der EU, die sich aus den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur korrekten Umsetzung der EU-Vorschriften in die nationalen Systeme ergibt; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Situation in mancher Hinsicht noch suboptimal ist, insbesondere was die Aufdeckung und Meldung von vermuteten Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten sowie die entsprechenden Folgemaßnahmen betrifft, bei denen die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten noch sehr groß sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass Prävention und Kommunikation von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Betrug und Korruption sind und dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wirksamer Maßnahmen in diesem Bereich unterstützen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>teilt die Ansicht der Kommission, dass die Analyse des Betrugsrisikos verbessert werden sollte, um zu beurteilen, ob die Meldung eines geringen Betrugsvolumens die Folge eines wirklich geringen Auftretens von Fehlverhalten oder die Folge einer unzureichenden Aufdeckung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bedauert, dass die nationalen Behörden in vielen Mitgliedstaaten den Empfehlungen der Kommission und des OLAF nicht immer nachkommen, nicht umfassend Bericht erstatten oder anerkannte bewährte Verfahren nicht rechtzeitig übernehmen; weist darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten der Prozentsatz der Unregelmäßigkeiten, die noch viele Jahre nach ihrer ursprünglichen Meldung als Betrugsverdacht eingestuft werden, extrem hoch ist, selbst im Verhältnis zu den als abgeschlossen gemeldeten Fällen; ist der Ansicht, dass durch solche Situationen auf einen Mangel an angemessener Weiterverfolgung, unzureichende oder unzureichend geschulte Ressourcen, Kommunikationslücken oder ineffiziente Berichterstattungskanäle, schwache Zusammenarbeit und Koordinierung oder sogar den ungerechtfertigten Aufschub der Neueinstufung von Unregelmäßigkeiten als Betrug zur Anpassung der statistischen Berichterstattung hingewiesen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Kommission in solchen Fällen die Mitgliedstaaten bei der Entbürokratisierung des Verfahrens zur Aufdeckung, Weiterverfolgung und Meldung von Betrugsfällen unterstützen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>schlägt vor, dass sowohl die EU als auch die nationalen Behörden die Zusammenarbeit verstärken und den Einsatz digitaler Instrumente zur Betrugsbekämpfung fördern sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der von den zuständigen EU- und nationalen Behörden gemeldeten Fälle von Betrug und Unregelmäßigkeiten ‒ insgesamt 12 455 ‒ im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen ist; stellt fest, dass die betroffenen Finanzierungen im Zusammenhang mit diesen Fällen im Jahr 2022 auf 1,77 Mrd. EUR zurückgegangen sind (von 2,05 Mrd. EUR im Jahr 2021); ist der Ansicht, dass diese Zahlen immer noch extrem hoch sind und einen erheblichen Verlust für den EU-Haushalt darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist sich bewusst, dass mit dem Jahresvergleich der Meldungen von Unregelmäßigkeiten aufgrund des mehrjährigen Durchführungszyklus zahlreicher Programme nicht immer eine zuverlässige Analyse von Trends und Mustern ermöglicht wird; ist der Ansicht, dass der Vergleich mit einem Fünfjahresdurchschnitt besser geeignet ist, um Situationen in Echtzeit zu erkennen; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen 2022 häufig auf die Ergebnisse des Zeitraums 2018‒2021 verwiesen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Betrugsbekämpfung von wesentlicher Bedeutung ist, um die Prävention und die Aufdeckung von Betrug zu verbessern, und dass das die Unterstützung des investigativen Journalismus umfasst, der nur in dem Maße erfolgreich sein kann, in dem er einfachen und angemessenen Zugang zu Informationen über Projekte, Begünstigte und Zahlungen erhält; hebt insbesondere die wichtige Rolle hervor, die Medien und investigative Journalisten bei der Korruptionsbekämpfung spielen; bekräftigt, dass ein verbessertes und einheitliches Schutzniveau für Journalisten und Hinweisgeber in der gesamten Union dazu beiträgt, der Verbreitung einer Subkultur der Straflosigkeit, des Stillschweigens und der Verschwörung entgegenzuwirken; stellt fest, dass im Hinblick auf den Medienpluralismus und die Medienfreiheit aus den jüngsten Ergebnissen des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (MPM 2022) hervorgeht, dass beim Indikator für den Schutz von Journalisten eine leichte Verschlechterung zu verzeichnen ist und dass in Bezug auf die Konzentration der Nachrichtenmedien auf dem gesamten Kontinent weiterhin ein sehr hohes Risiko besteht; ist der Ansicht, dass der Schutz der Medien vor politischem Druck und politischem Einfluss sowie die Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz der Behörden befinden, unabdingbar sind, um die Unabhängigkeit und die Rolle der Medien als Kontrollinstanz für die Demokratie sowie eine sinnvolle Verwaltung der Ressourcen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Mai 2023 über die Bekämpfung von Korruption (JOIN(2023)0012), in der die Schwere der Korruption eingeräumt wird, da durch sie die Effizienz der öffentlichen Ausgaben, die Wirksamkeit des Binnenmarktes und die Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums untergraben wird; weist darauf hin, dass die Korruptionsbekämpfung eine der wichtigsten Verpflichtungen der Union ist, gleichrangig mit Transparenz und Integrität; betont, dass auch das Phänomen der Vetternwirtschaft im Zusammenhang mit staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Aufträgen, die mit EU-Mitteln finanziert werden, ein großes Risiko für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der EU darstellt; begrüßt daher den neuen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates, veröffentlicht am 3. Mai 2023 (COM(2023)0234).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist besorgt darüber, dass es schwierig ist, das Ausmaß, in dem die organisierte Kriminalität illegal von den EU-Finanzen profitiert, genau zu bestimmen; vertritt die Auffassung, dass ein gemeinsames Konzept zur Bewertung der Auswirkungen der organisierten Kriminalität auf EU-Mittel und zur Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung des Problems in allen Mitgliedstaaten erforderlich ist; fordert die Kommission auf, rasch alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um diese Harmonisierung voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, wie wichtig eine Folgenabschätzung ist, in der die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Betrug auf die finanziellen Interessen der EU und auf die Unionsbürger bewertet werden; fordert eine Analyse des Verhältnisses zwischen den für die Betrugsbekämpfung eingesetzten Mitteln und den potenziell vermiedenen Verlusten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass durch die unzureichende Umsetzung der nationalen Gesetzgebung in vielen Mitgliedstaaten und durch die mangelnde Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften der organisierten Kriminalität Möglichkeiten für eine Reihe von illegalen grenzüberschreitenden Aktivitäten in Bereichen geboten werden, durch die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden; bekräftigt daher seine früheren Forderungen nach einer Überarbeitung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42.</FIELD></FOOTNOTE> und nach der Einführung einer neuen gemeinsamen Definition des Begriffs der organisierten Kriminalität, bei der insbesondere die Anwendung von Korruption, Gewalt, Drohung oder Einschüchterung als Mittel zur Erlangung von Kontrolle über wirtschaftliche Tätigkeiten oder die Vergabe von Aufträgen berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist darauf hin, dass mit der EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021‒2025<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021–2025 (COM(2021)0170).</FIELD></FOOTNOTE> darauf abgezielt wird, die Instrumente und Maßnahmen festzulegen, mit denen die Geschäftsmodelle und Strukturen krimineller Organisationen grenzüberschreitend, sowohl online als auch offline, durchbrochen werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an den Bemühungen der Kommission zu beteiligen und regionale Kooperationsnetze für den Austausch von Informationen über Fälle und Strategien zur Bekämpfung von Betrug durch organisierte Kriminelle einzurichten; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der vorgeschlagenen neuen Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten hin<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag vom 25. Mai 2022 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten, COM(2022)0245.</FIELD></FOOTNOTE>, durch deren wirksame Umsetzung den Behörden bessere Instrumente an die Hand geben würde, um Gruppen der organisierten Kriminalität die finanziellen Mittel für weitere kriminelle Aktivitäten zu entziehen; weist zudem darauf hin, dass für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität der Austausch bewährter Verfahren und die Ausarbeitung gemeinsamer und abgestimmter Strategien von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass die EUStA in Bezug auf Korruptionsfälle Ende 2022 87 untersuchte Straftaten meldete (im Vergleich zu 40 untersuchten Fällen in den ersten sieben Monaten der operativen Tätigkeit im Jahr 2021); weist darauf hin, dass im Rahmen des Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten für den Zeitraum 2018‒2022 30 Fälle von zehn Mitgliedstaaten gemeldet wurden, von denen sich fünf auf den Bereich Landwirtschaft, 22 auf den Bereich Kohäsion und drei auf den Bereich Heranführungshilfe beziehen und deren finanzielle Auswirkungen auf insgesamt rund 50 Mio. EUR geschätzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont erneut, dass es sich bei Korruption, insbesondere Korruption auf hoher Ebene, auch in den Organen der EU, um ein besonders schweres Verbrechen handelt, das sich über die Grenzen hinweg ausbreiten kann, bei dem die finanziellen Interessen der Union und die EU-Wirtschaft insgesamt beeinträchtigt werden und das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen in der EU und in den Mitgliedstaaten untergraben wird; bekräftigt, dass es innerhalb der Organe der EU eine Politik der Nichtduldung gegenüber Korruption geben muss; unterstützt die Einbeziehung der Korruptionsbekämpfung in die Gestaltung der EU-Politik;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass das OLAF derzeit unter keinen Umständen Zugang zu den Büros, Computern und E-Mail-Konten der Mitglieder hat, selbst dann nicht, wenn es Fälle untersucht, die mit Mitgliedern in Zusammenhang stehen und auf einem begründeten Verdacht beruhen; hält ein geeignetes Verfahren für geboten, mit dem dem OLAF in Fällen, in denen ein begründeter Verdacht gegen einzelne Abgeordneten besteht, Zugang gewährt wird; fordert das Präsidium auf, ein solches Verfahren einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass von der EUStA derzeit eine Untersuchung des Erwerbs von COVID-19-Impfstoffen durch die Kommission durchgeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hebt die Verpflichtung jedes Unionsorgans, jedes Mitgliedstaats und jedes öffentlichen oder privaten Empfängers von Unionsmitteln hervor, auf offizielle Anfrage des Rechnungshofs im Rahmen einer laufenden Prüfung sämtliche einschlägigen Unterlagen, einschließlich Informationen über die von der Kommission geführten Vorverhandlungen, offenzulegen; verweist auf die Empfehlung des Parlaments in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 (Einzelplan III – Kommission)<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, sind (Angenommene Texte, P9_TA(2022)0144).</FIELD></FOOTNOTE> in Bezug auf den Zugang zu Textnachrichten, die mit einem Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines COVID-19-Impfstoffs ausgetauscht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Null-Toleranz-Politik gegenüber der Korruption im Zusammenhang mit der Wahl zum Europäischen Parlament durchgängig berücksichtigt und angemessen kommuniziert werden muss, um die Wahlbeteiligung und das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Institutionen zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in ihren jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einen speziellen Abschnitt über die Korruptionsbekämpfung aufgenommen hat, um eine eingehende vergleichende Analyse der von den Mitgliedstaaten bei der Korruptionsbekämpfung angewandten Ansätze, Verfahren und Instrumente vorzunehmen und zu beurteilen, welche Bereiche am stärksten gefährdet sind; fordert die Kommission auf, in alle Abschnitte des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit stets auch Empfehlungen und Folgebemerkungen für die Mitgliedstaaten aufzunehmen; bekräftigt, wie wichtig es ist, die länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf Korruption in vollem Umfang umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer Strategien zur Korruptionsbekämpfung die Ergebnisse des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, einzugreifen und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung struktureller Herausforderungen in Bezug auf ihre Kapazitäten zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist darauf hin, dass aus den Eurobarometer-Umfragen zur Korruption aus dem Jahr 2022 hervorgeht, dass Korruption für Unionsbürger und Unternehmen in der EU nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt, wobei ein großer Teil der europäischen Bürger der Ansicht ist, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist (68 %) und dass das Ausmaß der Korruption zugenommen hat (41 %); begrüßt, dass derzeit in fast allen Mitgliedstaaten Strategien zur Korruptionsbekämpfung bestehen, die regelmäßig evaluiert und überprüft werden, und erinnert daran, dass nicht nur ein solider Rechtsrahmen, sondern auch eine wirksame Umsetzung erforderlich ist, um korrupten Praktiken ein Ende zu setzen, und dass die Verhinderung solcher Praktiken auch transparente und verantwortungsvolle Rahmen für Governance und Integrität erfordert; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung, mit denen den Forderungen des Parlaments nachgekommen wird, die Korruptionsbekämpfung zu intensivieren; stellt fest, dass die Kommission beabsichtigt, die Korruptionsprävention in die Gestaltung der Strategien und Programme der EU zu integrieren und die Bemühungen der Mitgliedstaaten, wirksame Strategien und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung einzuführen, aktiv zu unterstützen; lobt die Bereitschaft, die grenzüberschreitende Dimension der Korruption anzugehen, indem Korruptionsdelikte unter Strafe gestellt und die Strafen in der gesamten EU harmonisiert werden, und zwar in Abstimmung mit dem Vorschlag des Hohen Vertreters, eine spezielle Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einzuführen, um gegen schwerwiegende Korruptionsfälle weltweit vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass Korruption und Geldwäsche untrennbar miteinander verbunden sind und dass Geldwäsche einer der wichtigsten Faktoren für die illegalen Aktivitäten der organisierten Kriminalität ist, durch die Kriminelle ihre Erträge aus Straftaten in die legale Wirtschaft transferieren, und ist sich dessen bewusst, dass Betrug zulasten des EU-Haushalts auch eine der Geldwäsche vorausgehende Vortat sein kann; betont, dass es die grenzüberschreitende Dimension dieser Straftaten aufgrund der heterogenen Rechtssysteme schwierig macht, diese Straftaten zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen; begrüßt die Fortschritte bei der Einrichtung der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung im Anschluss an den Vorschlag der Kommission vom Juli 2021, die am 29. Juni 2022 im Rat erzielte politische Einigung, seinen am 7. Dezember 2022 festgelegten Standpunkt zum einheitlichen Regelwerk und das am 17. April 2023 vom Plenum des Parlaments erteilte Mandat zur Aufnahme von Trilogverhandlungen; bedauert, dass diese Behörde erst 2026 voll funktionsfähig sein wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass über das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten im Zeitraum 2018-2022 375 Fälle im Zusammenhang mit Interessenkonflikten gemeldet wurden, die auch in einem Umfeld aufgedeckt werden können, das demjenigen ähnelt, in dem korrupte Praktiken auftreten; unterstreicht, dass die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Fälle von Interessenkonflikten mit der Durchführung der Kohäsionspolitik zusammenhängt (86 % gegenüber 9 % für die Landwirtschaft und 5 % für die Heranführungshilfe), wobei es in diesem Zeitraum um insgesamt fast 117 Mio. EUR ging; unterstreicht, dass sich die gemeldeten Interessenkonflikte hauptsächlich auf die Beziehungen zwischen den Empfängern der Mittel und ihren Auftragnehmern und Unterauftragnehmern beziehen, während sich nur 7 % der Fälle auf Interessenkonflikte in der Phase der Projektvergabe und/oder -bewertung beziehen und somit Mitglieder von Bewertungsausschüssen betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>ist der Ansicht, dass dies ein Indikator für die positiven Auswirkungen und die abschreckende Wirkung der Änderungen der Finanzvorschriften sein könnte, die für alle nationalen Behörden gelten, die EU-Mittel verwalten, sowie für die Tatsache, dass ein Drittel der Fälle durch Quellen außerhalb des Verwaltungs- und Kontrollsystems aufgedeckt wurden, darunter auch durch Hinweisgeber und investigative Journalisten, was auf ein grundlegendes Maß an Transparenz und Zugänglichkeit sowie auf Beiträge der Zivilgesellschaft schließen lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist ferner mit Besorgnis darauf hin, dass die Gesamtzahl der Fälle von Interessenkonflikten höher ist als im Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten angegeben, wie aus den zusätzlichen Informationen hervorgeht, die die Generaldirektionen Regionalpolitik und Stadtentwicklung sowie Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission über Fälle von Interessenkonflikten und damit zusammenhängende Wiedereinziehungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhalten haben, die direkt von den Mitgliedstaaten über das System der EU für die Fondsverwaltung (bekannt als SFC) gemeldet wurden, das im Zeitraum 2014-2020 31 Fälle im Zusammenhang mit 16 Programmen in elf Mitgliedstaaten mit einer Auswirkung von 3,4 Mio. EUR aufwies;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, den jährlichen Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen ganzheitlicher zu gestalten, um einen umfassenden Überblick über die Synergieeffekte zwischen allen einschlägigen Akteuren zu geben, bewährte Verfahren zu ermitteln und Mängel zu beheben; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Feststellungen aus den Jahresberichten der EUStA und des OLAF in den Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen 2022 aufgenommen wurden; fordert, dass dieser ganzheitliche Ansatz weiter verbessert wird, um ein klareres, umfassenderes und konkreteres Bild der allgemeinen Lage in Bezug auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu vermitteln, das die gesamte Betrugsbekämpfung sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene abdeckt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert, dass die Bestimmungen über Interessenkonflikte in einer Weise angewandt werden, mit der für Rechtssicherheit gesorgt wird, und auf einer klaren und verhältnismäßigen Risikobewertung beruhen sowie eine Umsetzung in der Praxis durch die zuständigen Behörden ermöglichen; fordert, dass den Antragstellern und Entscheidungsgremien durch die Leitlinien der Kommission Klarheit verschafft, unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass die Gesamtzahl der betrügerischen und nicht betrügerischen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit traditionellen Eigenmitteln (TEM) (4 661) im Jahr 2022 um 7,6 % höher war als im Fünfjahresdurchschnitt (2018-2022); stellt mit Besorgnis fest, dass die von den Mitgliedstaaten geschätzten und festgestellten Gesamtbeträge, die von solchen Unregelmäßigkeiten betroffen sind, ebenfalls deutlich gestiegen sind (um 47 % auf 783 Mio. EUR); betont in diesem Zusammenhang, dass die Gesamteinziehungsquote im Jahr 2022 sowohl für betrügerische als auch für nicht betrügerische Fälle nur 48 % betrug (gegenüber 54 % im Jahr 2021) und dass die Quote für betrügerische Fälle nur 25 % betrug, wobei die Verteilung auf die Mitgliedstaaten sehr heterogen war; fordert die Kommission auf, sich stärker um eine rasche Einziehung missbräuchlich verwendeter Mittel zu bemühen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommission im Jahr 2022 bei nur 19 neuen Abschreibungsberichten, die der Kommission von sechs Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, die Auffassung vertrat, dass zufriedenstellend nachgewiesen wurde, dass die TEM aus Gründen verloren gegangen sind, die den betreffenden Mitgliedstaaten nicht zuzurechnen sind, und dass sie nicht finanziell für den Verlust verantwortlich sind, während die Kommission in 82 Fällen, die sich insgesamt auf fast 39 Mio. EUR belaufen, die Auffassung vertrat, dass die Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend nachgewiesen haben, dass die TEM aus Gründen verloren gegangen sind, die ihnen nicht zuzurechnen sind, und dass sie weiterhin finanziell für den Verlust verantwortlich sind (die Kommission bewertete 135 Fälle in Höhe von insgesamt 76,8 Mio. EUR im Jahr 2022); legt der Kommission nahe, diesen wirksamen Mechanismus zur Überprüfung der Abschreibungsfälle beizubehalten, um die Wirksamkeit der Einziehungsmaßnahmen der nationalen Verwaltungen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass auch im Jahr 2022 die Inspektionen der Betrugsbekämpfungsdienste und die Kontrollen nach der Freigabe die erfolgreichsten Instrumente zur Aufdeckung von betrügerischen bzw. nicht betrügerischen Unregelmäßigkeiten waren, zunehmend in Kombination mit Steuerprüfungen und Freigabekontrollen; betont, dass im Jahr 2022 Schmuggel, falscher Wert und falsche Klassifizierung und falsche Beschreibung von Waren die wichtigsten Modi Operandi bei Betrugsfällen waren, wobei insbesondere eine Zunahme der gemeldeten Fälle von Zigarettenschmuggel zu verzeichnen war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt den Beitrag des OLAF zur Aufdeckung und Untersuchung von Betrug zulasten der TEM der EU; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der laufenden Untersuchungen im Bereich der Eigenmittel im Jahr 2022 leicht gesunken ist, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das OLAF mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, damit es sein Mandat uneingeschränkt und wirksam ausüben kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass China in monetärer Hinsicht weiterhin das wichtigste Ursprungsland der von Unregelmäßigkeiten betroffenen Waren ist, während die Vereinigten Staaten und Vietnam an zweiter und dritter Stelle stehen, und dass Textilien und Schuhe die am stärksten betroffenen Waren sind, sowohl was die Zahl als auch den Wert der aufgedeckten und gemeldeten Fälle betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, die MwSt-Lücke zu verringern, indem der Mangel an Ressourcen, die begrenzte digitale Effizienz der Steuerverwaltungen und die Gesetzeslücken, durch die die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einschränkt werden, beseitigt werden; weist erneut darauf hin, dass die Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit das wirksamste Mittel zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden MwSt-Betrugs ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass die EUStA befugt ist, schwerwiegende Verstöße gegen das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zu untersuchen, die mit dem Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten in Verbindung stehen und bei denen ein Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. EUR verursacht wird; ist besorgt über die Angaben im EUStA-Jahresbericht 2022, wonach 16,5 % der aktiven Ermittlungen (185) im Zusammenhang mit MwSt-Betrug stehen, durch diese aber 47 % des geschätzten Schadens (6,7 Mrd. EUR) ausgemacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt den am 16. September 2022 veröffentlichten zweiten Bericht der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen (COM(2022)0466), bedauert jedoch, dass die Kommission nicht auf die Änderung des Schwellenwerts von 10 Mio. EUR eingegangen ist, durch den erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der EuStA in Fällen von MwSt-Betrug entstehen; betont, dass durch die immer wiederkehrenden und immer noch offenen Fragen zu den unterschiedlichen Auslegungen der Methoden zur Berechnung des Schwellenwerts (ob die in mehreren Mitgliedstaaten eingetretenen Schäden aggregiert werden sollten, ob die in die Berechnung einbezogenen Länder auf die Teilnehmerländer der EuStA beschränkt werden sollten) die Situation unklar gemacht wird; ist der festen Überzeugung, dass durch den derzeitigen Schwellenwert die Abschreckungswirkung einschränkt wird, es den Tätern ermöglicht wird, die schwächste Gerichtsbarkeit auszusuchen, um die EuStA zu umgehen, und sich nachteilige Auswirkungen auf die Ermittlungen ergeben, da die nationalen Behörden in der Anfangsphase der Ermittlungen oft kein vollständiges Bild vom Ausmaß der kriminellen Aktivitäten haben; fordert die Kommission auf, ihren Standpunkt im nächsten Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen zu überdenken und den Schwellenwert abzuschaffen oder deutlich zu senken, wobei in der Zwischenzeit angemessene Leitlinien für die Berechnungsmethode bereitgestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Verwaltung und den Schutz der finanziellen Interessen des EU-Haushalts sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite ist; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass eine solche verstärkte Zusammenarbeit auf der Einnahmenseite zu einer Zunahme der zugunsten des EU-Haushalts erhobenen Einnahmen führen und somit den BNE-basierten Beitrag der Mitgliedstaaten verringern kann und auf der Ausgabenseite sicherstellt, dass das Geld der Steuerzahler angemessen ausgegeben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die operative Unabhängigkeit des OLAF und der EUStA aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die Erklärung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, wonach die EU sicherstellen muss, dass die Gelder entsprechend ihrem Zweck und im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit ausgegeben und die Mittel geschützt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ausgaben</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der gemeldeten betrügerischen und nicht betrügerischen Unregelmäßigkeiten bei den Durchführungsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2018‒2022 gestiegen ist, was hauptsächlich auf die höhere Aufdeckungsrate bei Maßnahmen im Programmplanungszeitraum 2014‒2022 zurückzuführen ist; weist jedoch darauf hin, dass die Zahl der aufgedeckten und gemeldeten Betrugsfälle immer noch geringer ist als erwartet und dass deshalb eine verstärkte Überwachung der Situation erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass die Aufdeckungsraten für die Entwicklung des ländlichen Raums deutlich höher waren als für die Unterstützung für die Landwirtschaft, auch wenn die Zahl der im Rahmen der Unterstützung für die Landwirtschaft gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 gestiegen ist; stellt fest, dass innerhalb der Unterstützung für die Landwirtschaft von den Mitgliedstaaten die höchste Betrugsrate bei den Marktmaßnahmen gemeldet wurde und dass das OLAF auch mehrere komplexe Fälle im Zusammenhang mit der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse untersucht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>bedauert, dass im Zeitraum°2018-2022 sowohl bei der Entwicklung des ländlichen Raums als auch bei den Direktzahlungen die Beiträge von Risikoanalysen, Hinweisgebern, Informanten und investigativen Journalisten zur Aufdeckung von Betrugsfällen sehr begrenzt waren; ist auch besorgt über die Dauer der Verwaltungsverfahren, die zur Bearbeitung der gemeldeten Betrugsfälle eingeleitet wurden, wobei es im Durchschnitt im Zeitraum 2014-2022 fast vier Jahre vom Beginn der Unregelmäßigkeit an dauerte, bis ein Verdacht auf eine betrügerische Tätigkeit bestand, und fast drei weitere Jahre, bis der Fall nach der Meldung an die Kommission abgeschlossen wurde; weist darauf hin, dass es im Bereich der Kohäsion etwa anderthalb Jahre dauerte, bis der Verdacht auf eine betrügerische Unregelmäßigkeit aufkam, und mehr als zwei Jahre, bis der Betrugsfall nach der Meldung an die Kommission abgeschlossen wurde; fordert die Kommission auf, Empfehlungen vorzulegen und sich häufiger mit den Behörden der Mitgliedstaaten abzustimmen, um die Dauer der Verwaltungsverfahren zu verkürzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>bedauert den Mangel an Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder während der COVID-19-Pandemie durch die Kommission;  bedauert, dass die Kommission noch keinen Bericht über Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veröffentlicht hat<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen, sind (Angenommene Texte, P9_TA(2022)0144).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass die meisten im Jahr 2022 gemeldeten Unregelmäßigkeiten, sowohl betrügerische als auch nicht betrügerische, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, 59 % bzw. 67 %) und in geringerem Maße den Europäischen Sozialfonds (ESF, 27 % bzw. 20 %) betrafen; weist darauf hin, dass die am stärksten gefährdeten Bereiche der Verkehr und der Umweltschutz sind, da hier große Geldbeträge von dem Fehlverhalten betroffen sind, sowie Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FTEI), wo die Wiederholung von betrügerischen Unregelmäßigkeiten am häufigsten vorkommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>ist besorgt darüber, dass mit der Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) im Jahr 2022 ein Höchststand erreicht wurde, und ist sich bewusst, dass die Fälle das Instrument für Heranführungshilfe I (IPA I)°2007‒2013 und das Instrument für Heranführungshilfe II (IPA II) 2014‒2020 betreffen; fordert die Kommission auf, auf den im Zusammenhang mit diesen Instrumenten gewonnenen Erkenntnissen aufzubauen, um künftige Maßnahmen und Initiativen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung gegen Betrug abzusichern, wie z. B. im Falle der Ukraine, die voraussichtlich sehr wichtige Mittel aus IPA und Horizont Europa erhalten wird und bei der der korrekte Einsatz der Mittel, selbst unter sehr schwierigen Bedingungen, für die Wirksamkeit und Effektivität des Beitrittsprozesses von größter Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass im Bereich der Kohäsionspolitik die Zahl und die finanziellen Beträge der nicht betrügerischen Unregelmäßigkeiten, die in den ersten neun Jahren des Programmplanungszeitraums 2007‒2013 gemeldet wurden, viel höher waren als die im Programmplanungszeitraum 2014‒2020 gemeldeten Unregelmäßigkeiten und dass bei diesem Trend alle Fonds und die meisten Mitgliedstaaten betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass im Bereich der Kohäsionspolitik die häufigste Art von betrügerischen Verstößen, die im Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten gemeldet werden, die Belege betrifft (unrichtige, fehlende, falsche oder gefälschte Belege), während bei den nicht betrügerischen Unregelmäßigkeiten der Verstoß gegen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe am häufigsten gemeldet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Ergebnisse des Jahresberichts 2022 des Rechnungshofs zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis, wonach die Prüfbehörden das Betrugsrisiko trotz Verbesserungen weiterhin unzureichend angehen und die Behörden der Mitgliedstaaten mutmaßliche Betrugsfälle nicht wie erforderlich im Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten melden; fordert, dass diese Fragen dringend von der Kommission angegangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2022 770 Einziehungen wegen Unregelmäßigkeiten bei der direkten Mittelverwaltung registriert wurden (gegenüber 879 im Jahr 2021), davon 37 wegen Betrugs (gegenüber 54 gemeldeten Betrugsfällen im Jahr 2021) in Höhe von 61,28 Mio. EUR (davon 5,67 Mio. EUR wegen Betrugs, gegenüber 7,04 Mio. EUR im Jahr 2021);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass die aufgedeckten betrügerischen Unregelmäßigkeiten bei der direkten Mittelverwaltung im Zeitraum 2018‒2022 insgesamt stabil geblieben sind; nimmt zur Kenntnis, dass für die direkte Mittelverwaltung im Zeitraum 2018-2022 das OLAF als Quelle für die Aufdeckung von 88 % der Einziehungen im Zusammenhang mit als betrügerisch gemeldeten Unregelmäßigkeiten angegeben wird, was 92 % der gesamten Einziehungsbeträge entspricht; stellt fest, dass etwa 97 % der Unregelmäßigkeiten, die nicht als Betrug gemeldet wurden, durch Kontrollen der Kommission aufgedeckt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die durchschnittliche Einziehungsquote zwischen 2018 und 2022 mit 56 % noch immer gering war (34 % für „als betrügerisch gemeldete Unregelmäßigkeiten“ und 59 % für „nicht als betrügerisch gemeldete Unregelmäßigkeiten“); fordert die Kommission auf, sich stärker um eine rasche Einziehung missbräuchlich verwendeter Mittel zu bemühen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>bekräftigt erneut seine Forderung an die Kommission, einen Legislativvorschlag zur gegenseitigen Verwaltungshilfe in den Bereichen der Verwendung von EU-Mitteln vorzulegen, in denen diese Praxis bisher nicht vorgesehen ist, um ein bereichsübergreifendes Konzept für den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">NextGenerationEU (NGEU) und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der konkreten Ausgestaltung der ARF zusammen mit der Kommission sicherstellen sollten, dass die finanziellen Interessen der Union im Einklang mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten wirksam geschützt werden; betont, dass durch die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten sichergestellt werden muss, dass aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierte Investitionsprojekte den Vorschriften der EU sowie den nationalen Vorschriften entsprechen; weist darauf hin, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten jegliche Lücke in Bezug auf die Rechenschaftspflicht auf EU-Ebene verhindern und erforderlichenfalls zusätzliche Vorkehrungen treffen müssen, um dieses Problem im Einklang mit den einschlägigen Empfehlungen des Rechnungshofs anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>ist sich bewusst, dass bei der Umsetzung der ARF der Höhepunkt erreicht wird und dass durch die Verordnung über ihren Einsatz von den Mitgliedstaaten verlangt wird, wirksame und effiziente Kontrollsysteme einzurichten, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen und die Einhaltung der EU-Vorschriften und der nationalen Vorschriften sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommission diese Kontrollsysteme vor der Genehmigung der Pläne bewertet und anschließend im Jahr 2022 16 Systemprüfungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU durchgeführt hat<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rechnungshof, Kurzinformation zur Prüfung 2022, S. 57.</FIELD></FOOTNOTE>, die sich auf die Koordinierungs- und Durchführungsstellen wie Ministerien und Agenturen bezogen; bekundet seine Wertschätzung darüber, dass die Kommission plant, alle Mitgliedstaaten bis Ende 2023 mindestens einmal zu prüfen, und begrüßt die Auswahl der Prüfungsziele auf der Grundlage einer Risikobewertung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof Schwachstellen in den Berichterstattungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten festgestellt hat, von denen einige bei der Vorlage der Aufbaupläne nicht voll funktionsfähig waren, was ein Risiko für die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der ARF und für den Schutz der finanziellen Interessen der EU darstellt<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht 2022, Ziffern 11.47-11.55.</FIELD></FOOTNOTE> und zur Annahme von „Etappenzielen“ für die Kontrolle führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>weist darauf hin, dass die Prüfungstätigkeit der Kommission auch bestätigt hat, dass die internen Kontrollsysteme der Durchführungs- und Koordinierungsstellen unterschiedlich sind, und dass einige der Verfahren zur Überprüfung und Verhinderung von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Doppelfinanzierung bewährte Verfahren darstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über ihre besten Verfahren auszutauschen, um eine besser abgestimmte und vor Betrug geschützte Verwendung der Mittel zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>erkennt die inhärenten Merkmale des Ausgabenmodells der ARF, die Problematik der Bewertung einer (mit anderen Ausgabenbereichen der EU) vergleichbaren Fehlerquote und die Einschränkungen, die sich aus der Methodik der Kommission zur Aussetzung von Zahlungen ergeben, an<FOOTNOTE><FIELD> In Spanien, der Slowakei, Estland, Dänemark, Griechenland, Tschechien, Italien, Litauen, Malta, Slowenien, Bulgarien, Zypern, Finnland, Irland, Lettland und Polen.</FIELD></FOOTNOTE>; weist jedoch darauf hin, dass bei der Einreichung der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF Verzögerungen zu beobachten sind, und fordert die Kommission auf, insbesondere gegen Ende der Laufzeit der ARF wachsam zu bleiben, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die finanziellen Interessen der EU schützen und dass die Gelder der Steuerzahler der EU angemessen ausgegeben werden; weist darauf hin, dass insbesondere der Bekämpfung von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten (definiert als „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“) und Doppelfinanzierung angemessene Mittel und Aufmerksamkeit gewidmet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>weist auf die Feststellungen des Rechnungshofs im Jahresbericht 2022 hin, wonach die in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Etappenziele sich im Hinblick auf ihre Anforderungen und ihre Detailliertheit unterscheiden; wirft die Frage auf, warum bestimmte Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet wurden, ihr Kontrollsystem zu konzipieren, während andere über ein betriebsbereites System verfügen mussten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Ex-post-Prüfverfahren umgehend zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass angemessen verifiziert wird, ob die geprüften Ziele, die zuvor als erfüllt bewertet wurden, nach der jeweiligen Zahlung nicht rückgängig gemacht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die Kommission ferner auf, die Erreichung der Etappenziele und Zielvorgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union kontinuierlich zu überwachen und im Fall einer mangelnden Einhaltung oder einer Umkehrung zuvor erreichter Etappenziele alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer verhältnismäßigen Kürzung der Unterstützung im Rahmen der ARF und einer Wiedereinziehung aller dem Haushalt der Union geschuldeten Beträge, oder eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens zu verlangen, wenn Fälle von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten zulasten der finanziellen Interessen der Union oder ein schwerwiegender Verstoß gegen eine Verpflichtung, die sich aus den Finanzierungsvereinbarungen ergibt, vorliegen und diese von dem Mitgliedstaat nicht behoben wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die wirksame Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung illegaler Handlungen, durch die die Umsetzung der NGEU gefährdet wird, insbesondere der Risiken einer Unterwanderung durch kriminelle Vereinigungen, von der wirksamen Erhebung und dem Austausch von Daten abhängen, einschließlich der raschen Bearbeitung von Zugangsanfragen von Ermittlungsdiensten innerhalb eines Mitgliedstaats sowie aus anderen Ländern oder auf EU-Ebene durch OLAF und die EUStA sowie erforderlichenfalls Eurojust und Europol, denen Zugang gewährt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>bedauert die Auslegung des Begriffs „Endempfänger“ im Rahmen der ARF durch die Kommission; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der geänderten ARF-Verordnung eine Liste der 100 größten Endempfänger veröffentlichen sollten, die die größte Menge an Finanzmitteln für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der ARF erhalten; bedauert, dass die Kommission von den Mitgliedstaaten nicht verlangt, Informationen über den Endbegünstigten oder den Empfänger der Mittel aus der ARF bereitzustellen, und beschlossen hat, von den Mitgliedstaaten lediglich Informationen über „Empfänger der zweiten Ebene“ zu verlangen; ist der Ansicht, dass diese Auslegung nicht mit der Einigung der beiden gesetzgebenden Organe im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Analyse von Europol und OLAF zur Bewertung der Risiken von Betrug und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den NGEU; begrüßt die Empfehlungen von Europol und OLAF und fordert die Kommission, die spezialisierten Agenturen und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten auf, aktiv zusammenzuarbeiten und zu interagieren, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU bei der Umsetzung der NGEU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt die im Februar 2022 gestartete strategische Initiative des Ombudsmannes, mit der die Transparenz der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, die öffentlichen Informations- und Kommunikationsstrategien zur ARF und die Art und Weise, wie die Fonds überwacht werden, untersucht werden sollen; betont den Stellenwert dieser Initiative angesichts des Umstands, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs für 2022 eine höhere geschätzte Fehlerquote für das Jahr 2022 enthielt; begrüßt die von der Bürgerbeauftragten unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung der Transparenzstandards in Bezug auf die ARF;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>macht auf „NextGenerationEU – Law Enforcement Forum (NGEU-LEF)“ aufmerksam, wobei es sich um eine gemeinsame Initiative unter gemeinsamer Leitung von Europol und Italien handelt, an der Europol, die EUStA, das OLAF, Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung und die nationalen Behörden beteiligt sind und die ein Forum für den Austausch von Erkenntnissen und die Koordinierung von Einsätzen bietet, um dem Eindringen der organisierten Kriminalität in die legale Wirtschaft entgegenzuwirken und das Konjunkturpaket NGEU zu schützen, wobei der Schwerpunkt auf Korruption, Steuerhinterziehung, Veruntreuung und Geldwäsche liegt; begrüßt, dass der Initiative „NGEU-LEF“ die Auszeichnung der Europäischen Bürgerbeauftragten für gute Verwaltungspraxis 2023 in der Kategorie der größten Bekanntheit in der Öffentlichkeit verliehen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>ist besorgt darüber, dass viele Probleme fortbestehen, vor allem aufgrund von unzureichender Überwachung durch die Koordinierungsstellen, unvollständigen Strategien zur Betrugsbekämpfung, fehlenden Elementen in den Bewertungen des Betrugsrisikos, Verbesserungsbedarf bei Ex-ante-Kontrollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, geringer Beteiligung an Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung für Betrug sowie Mängeln bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten an das OLAF im Hinblick auf mögliche Untersuchungen; fordert die Kommission auf, das Parlament über die festgestellten Probleme, die an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen und die Folgemaßnahmen zur Lösung der Probleme zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass mehr Transparenz von entscheidender Bedeutung ist, um betrügerische Praktiken aufzudecken und von betrügerischen Handlungen abzuschrecken; fordert neue Transparenzinitiativen und Maßnahmen zur Förderung der Rechenschaftspflicht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung und Transparenz zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>begrüßt die Analyse 04/2023 des EuRH mit dem Titel „Digitalisierung der Verwaltung von EU-Mitteln“, in der betont wird, dass die Digitalisierung das Potenzial hat, die Prüfung von EU-Mitteln effizienter zu gestalten; unterstreicht die Beobachtungen des EuRH, wonach es viele Unterschiede im Grad der Digitalisierung der EU-Ausgaben gibt, die am stärksten zentralisiert ist, wenn der Kommission die direkte Mittelverwaltung obliegt, und bei den anderen Verwaltungsmodi, z. B. bei der geteilten Mittelverwaltung, stärker fragmentiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>ist sich bewusst, dass bei den Bemühungen der Kommission und anderer Durchführungsorgane um die Digitalisierung des EU-Haushalts viele Hindernisse überwunden werden müssen, um die Kompatibilität zwischen den von den zahlreichen beteiligten Organisationen verwendeten IT-Systemen zu verbessern; würdigt in diesem Zusammenhang die Kohärenz der Mitteilung an die Kommission vom 30. Juni 2022 mit dem Titel „Digitalstrategie der Europäischen Kommission ‒ Digitale Kommission der nächsten Generation“ (C(2022)4388); weist darauf hin, dass die Digitalisierung seit vielen Jahren eine strategische Priorität der Kommission darstellt; ist der Ansicht, dass die Straffung der Verwaltung von EU-Mitteln eine weitere Vereinfachung der IT-Landschaft erfordert, und bekräftigt, dass die Interoperabilität bei den politischen Maßnahmen der EU durchgängig berücksichtigt werden sollte, um die Kompatibilität zwischen den von den zahlreichen beteiligten Stellen verwendeten IT-Systemen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass die Interoperabilität der Datensysteme und die Harmonisierung der Berichterstattung, Überwachung und Prüfung in der EU verbessert werden müssen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Kommission, die Begriffsbestimmungen zu harmonisieren, um in der gesamten EU vergleichbare Daten zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont, dass durch die Digitalisierung die Betrugsprävention und -aufdeckung verbessert und die Verwaltungsverfahren vereinfacht wurden und dass sie in den Mittelpunkt jeder Betrugsbekämpfungsstrategie gestellt werden muss, einschließlich der nationalen Betrugsbekämpfungsstrategien; fordert die Kommission auf, ihre Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Betrugsbekämpfungsstrategie eingeführt haben, zu wiederholen und weiterzuverfolgen und ihre nationale Betrugsbekämpfungsstrategie auf dem neuesten Stand zu halten und dabei die Möglichkeiten der neuen Technologien zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>bekräftigt seine ausdrückliche Unterstützung für die verpflichtende Verwendung des in der Neufassung der Haushaltsordnung vorgesehenen einheitlichen integrierten IT-Systems für Datenauswertung und Risikoanalyse, Arachne, mit dem – neben und ergänzend zu den von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene entwickelten IT-Instrumenten – ein besserer Schutz der finanziellen Interessen der Union sichergestellt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass Arachne unter den verfügbaren Optionen das bei weitem am meisten genutzte IT-System (von 21 Mitgliedstaaten) zur Unterstützung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und der ARF war; stellt mit Besorgnis fest, dass viele Mitgliedstaaten ihre eigenen speziellen IT-Instrumente zur Betrugsbekämpfung einsetzen, oft in Verbindung mit EU-Instrumenten, wobei beide Arten von Instrumenten jedoch selten interoperabel sind und daher die Aufdeckung und Meldung von Betrug an die Kommission behindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>betont, dass das EDES als schwarze Liste der EU ein enormes Potenzial hat, um Personen und Unternehmen zu identifizieren, die EU-Mittel missbrauchen; fordert, dass das EDES auf alle Arten der Mittelverwaltung ausgeweitet wird, insbesondere auf die geteilte Mittelverwaltung; betont, dass die unterschiedlichen Ansätze der Mitgliedstaaten bei den Ausschlussmaßnahmen zu einem ungleichen Schutz der finanziellen Interessen der EU beitragen; betont, dass die Nutzung des EDES als gemeinsames Ausschlusssystem für von den Mitgliedstaaten verwaltete Mittel verbindlich vorgeschrieben werden muss; ist der Ansicht, dass die Union und die Mitgliedstaaten dadurch besser in der Lage wären, die finanziellen Interessen der Union und letztlich das Geld der Steuerzahler zu schützen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Ausweitung im Interesse des Schutzes der finanziellen Interessen des EU-Haushalts unverzüglich anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>weist darauf hin, dass die Konsolidierung, Zentralisierung und Veröffentlichung der von den Mitgliedstaaten und anderen Durchführungsstellen bereitgestellten Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln in einer einzigen Datenbank die finanzielle Transparenz erhöhen würde, indem verschiedene Arten der Mittelverwaltung einbezogen sowie Gegenkontrollen und umfassende Analysen ermöglicht würden; fordert die Kommission auf, die einschlägigen Interessenträger, einschließlich der nationalen Behörden, darin zu bestärken, bei diesem Ziel zusammenzuarbeiten; weist die Kommission darauf hin, dass personenbezogene Daten und sensible Informationen über Begünstigte geschützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Digitalisierung und modernste IT-Instrumente auf nationaler Ebene und EU-Ebene die Verwaltung, Kontrolle und Prüfung von EU-Mitteln verbessern würden und zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten sowie zu einem erheblichen Bürokratieabbau beitragen könnten, da die Digitalisierung einen einfacheren und schnelleren Zugang zu wichtigen Datensätzen und deren Gegenkontrolle aus der Ferne ermöglicht, wodurch die Notwendigkeit von Vor-Ort-Prüfungen und -Kontrollen entfällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt und unterstützt die Bewertung des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht 2022, in dem gefordert wird, die Einführung des IT-Systems Arachne für Datenauswertung und Risikobeurteilung von 2028 auf 2025 vorzuverlegen; weist auf den Standpunkt des Parlaments hin, in dem gefordert wird, dass das System ab 2026 eingeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>stellt fest, dass die Digitalisierung der Betrugsbekämpfung auch einer der Schwerpunkte bei der Überarbeitung des im Jahr 2022 vorgelegten und im Juli 2023 angenommenen Aktionsplans ist, der die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission von 2019 begleitet und an die sich rasch verändernden wirtschaftlichen und sozialen Szenarien und an die neuen Herausforderungen angepasst ist; ist sich bewusst, dass die Kommission 60 der insgesamt 63 Maßnahmen des vorangegangenen Plans erfolgreich durchgeführt hat und dass einige dieser Maßnahmen fortlaufend sind und weitergeführt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament die dem überarbeiteten Aktionsplan zugrunde liegenden Standards und Kriterien vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert, dass die Bedeutung des Einsatzes von visuellen Hilfsmitteln wie Diagrammen und Grafiken berücksichtigt wird, damit statistische Informationen leichter zugänglich und verständlicher gemacht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert die Einführung fortgeschrittener Datenanalyse, künstlicher Intelligenz und maschinellen Lernens bei der Ermittlung von Unregelmäßigkeiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur und die wichtigsten Maßnahmen im Jahr 2022 </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>begrüßt die von der Kommission im Jahr 2022 eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der EU, fordert jedoch weitere Wachsamkeit und ergänzende Maßnahmen in diesem Bereich;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>weist auf seine früheren Entschließungen hin, in denen betont wird, dass Betrug zulasten des EU-Haushalts nur dann wirksam bekämpft werden kann, wenn ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der alle Phasen des Betrugsbekämpfungszyklus abdeckt und sich auf eine Vielzahl von Interessenträgern, Verfahren und Maßnahmen stützt; weist darauf hin, dass die vier Phasen des Zyklus (Prävention, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung sowie Wiedereinziehung und Sanktionen) Risikoanalysen, Meldeverfahren und Zusammenarbeit erfordern, die durch einheitliche Maßnahmen auf legislativer, administrativer, organisatorischer und operativer Ebene verfolgt werden müssen; weist auf die Feststellung des EuRH in seinem Sonderbericht über die Finanzlandschaft der EU<FOOTNOTE><FIELD> Sonderbericht 05/2023 mit dem Titel „Die Finanzlandschaft der EU: ein Flickwerk, das weitere Vereinfachung und mehr Rechenschaftspflicht erfordert“.</FIELD></FOOTNOTE> hin, wonach die komplexe Vielzahl („Galaxie“) an Fonds und Instrumenten, die den EU-Haushalt ergänzen, ein zunehmendes Risiko gravierender Lücken im Prüfungs- und Kontrollsystem und mangelnde Rechenschaftspflicht mit sich bringt; ist der Ansicht, dass diese Komplexität einen ebenso umfassenden und gezielten Ansatz zum Schutz der betroffenen finanziellen Interessen erfordert, um Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen entgegenzuwirken, die durch die Ausnutzung der allgemeinen Undurchsichtigkeit der Finanzlandschaft auftreten könnten; weist erneut darauf hin, dass die derzeitige Fragmentierung zugänglicher Daten standardisierte Maßnahmen erfordert, um Informationen und Zahlen, insbesondere zu den Endempfängern und den Begünstigten von EU-Mitteln, für Prüfungs- und Kontrollzwecke, einschließlich Untersuchungen, zu sammeln, zu vergleichen und zu aggregieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>weist darauf hin, dass das Betrugsbekämpfungsprogramm der EU für einen Zeitraum von sieben Jahren, d. h. von 2021 bis 2027, aufgelegt wurde und dass 2022 das zweite Jahr der Durchführung ist, in dem das Programm in direkter Verwaltung mit dem OLAF als federführendem Dienst umgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>stellt fest, dass mit dem Finanzierungsbeschluss von 2022 15,4 Mio. EUR für die Komponente „Hercule“, 9 Mio. EUR für die Komponente „Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS)“ und etwa 1 Mio. EUR für die IMS-Komponente bereitgestellt wurden, was zur Gewährung von Zuschüssen an die entsprechenden Durchführungsstellen und zur Finanzierung von Fachschulungen, Datenbanken, Unterstützung für Forschung, Überwachung und Analysen führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>weist darauf hin, dass das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten derzeit von 35 Ländern genutzt wird, darunter die Mitgliedstaaten und andere begünstigte Länder, mit etwa 700 meldenden Organisationen, die über 3 000 Nutzer des Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten und mehrere Bereiche abdecken, darunter die ARF und andere Bereiche wie Asyl, Nachbarschaft und Heranführung, zusätzlich zu den traditionellen Bereichen Landwirtschaft, Kohäsion und Fischerei;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>würdigt die komplementäre Rolle der Programme Fiscalis, Zoll und Zollkontrollausrüstung und ist der Ansicht, dass durch die Synergieeffekte des Einsatzes dieser finanziellen Unterstützung spürbare Verbesserungen in den Bereichen Besteuerung, Austausch von risikobezogenen Informationen und Modernisierung der Zollkontrollausrüstung mit sich gebracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>bedauert, dass die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der EUStA nicht verpflichtend ist; weist darauf hin, dass im Jahr 2022 erst 22 Mitgliedstaaten bereits an der EUStA teilnehmen, wobei sich dieselben fünf Länder wie im Jahr 2021 der Stimme enthalten; fordert die Mitgliedstaaten, die sich noch nicht beteiligen, auf, dies unverzüglich zu tun; fordert die Kommission auf, über positive Maßnahmen Anreize für die Beteiligung an der EUStA zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>begrüßt den EUStA-Jahresbericht 2022, der die Ergebnisse des ersten vollen Kalenderjahres der operativen Tätigkeiten enthält; stellt fest, dass die EUStA im Jahr 2022 3 318 Strafanzeigen bearbeitet (gegenüber 2 832 in den sieben Monaten der operativen Tätigkeit im Jahr 2021) und 865 Ermittlungen eingeleitet hat (576 im Zeitraum Juni-Dezember 2021); unterstreicht, dass infolge von EUStA-Untersuchungen 359,1 Mio. EUR (gegenüber 157,3 Mio. EUR im Jahr 2021) eingefroren wurden, was mehr als dem Siebenfachen des EUStA-Haushalts entspricht, und dass die EUStA bis Ende 2022 einen Schaden von 14,1 Mrd. EUR aufgrund von Fehlverhalten geschätzt hat, zu dem es insgesamt 1 117 aktive Untersuchungen durchführte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>fordert die Kommission auf, in einen konstruktiven Dialog mit der EUStA einzutreten, um die Fähigkeit der EUStA zu stärken, die ständig wachsenden Herausforderungen im Bereich der Betrugsbekämpfung zu bewältigen, indem sie gegebenenfalls auch die in der EUStA-Verordnung festgestellten Mängel behebt<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>; betont gleichzeitig, dass sichergestellt werden muss, dass der in der EUStA-Verordnung verankerte Grundsatz und die darin enthaltenen Regelungen eingehalten werden, wonach die EUStA unabhängig sein und über einen eigenen Haushalt verfügen muss, damit sie im Interesse der Union als Ganzes und im Einklang mit der Konditionalitätsverordnung handeln kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Effizienz und Wirksamkeit der Arbeit des OLAF im Bereich der Korruptions- und Betrugsaufdeckung aufrechterhalten wird und dass daher die vorgesehene Kürzung der jährlichen Haushaltsmittel des OLAF für Vollzeitbeschäftigte im Einklang mit den tatsächlichen betrieblichen Erfordernissen des OLAF, wie sie sich in seinem Jahresbericht widerspiegeln, betrachtet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>begrüßt die verstärkten Aufdeckungsbemühungen und deren Ergebnisse, die auf die Aufforderungen der EUStA und des Parlaments gefolgt sind, was sich in der Zahl der in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten eingeleiteten Untersuchungen von EU-Betrug zeigt, die über dem historischen Durchschnitt vor der Gründung der EUStA liegt; lobt in diesem Zusammenhang die Operation Admiral, bei der ein von einer in mehreren Mitgliedstaaten operierenden organisierten Verbrecherbande begangener Karussellbetrug im Bereich der Mehrwertsteuer mit einem geschätzten Schaden von 2,2 Mrd. EUR aufgedeckt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>lobt die Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA, die sowohl im Jahresbericht des OLAF als auch im Jahresbericht der EUStA hervorgehoben wird; stellt fest, dass zwischen den beiden Ämtern ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfindet, und dass die EUStA insbesondere 133 Anfragen „Treffer/kein Treffer“ des OLAF beantwortet hat, um parallele Untersuchungen zu denselben Sachverhalten zu vermeiden; fordert das OLAF und die EUStA auf, ihre Berichterstattung über die eingeleiteten Maßnahmen zur Konkretisierung ihrer Zusammenarbeit zu koordinieren, wobei insbesondere die Zahl der vom OLAF angeforderten ergänzenden Untersuchungen (ehemals Artikel 12 Buchstabe f der EUStA-Verordnung) und die Zahl der von der EUStA angeforderten Fälle zur Unterstützung der EUStA-Untersuchungen (ehemals Artikel 12 Buchstabe e der EUStA-Verordnung) zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>ist sich bewusst, dass die erste jährliche Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen der EUStA und der Kommission auf hoher Ebene im September 2022 stattgefunden hat, bei der u. a. Fragen der gegenseitigen Berichterstattung, des Zugangs zu Datenbanken und des institutionellen Status der EUStA behandelt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>ist besorgt über das Fehlen von Informationen über die verwaltungsmäßige Einziehung von dem Unionshaushalt geschuldeten Beträgen, die von der Kommission auf Anregung der EUStA vorgenommen wurde, wie dies in Artikel 103 Absatz 2 der EuStA-Verordnung vorgesehen ist, in dem auf die Verpflichtung der EUStA verwiesen wird, die Kommission unverzüglich und unbeschadet der Vertraulichkeit zu unterrichten, und wie es in Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe c der am 18. Juni 2021 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der EUStA und der Kommission vorgesehen ist, der sich auf Schutz- und Abhilfemaßnahmen bezieht; fordert die Kommission und die EUStA auf, das Parlament über die Umsetzung dieses wichtigen Instruments zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>stellt fest, dass die EUStA und Europol in verschiedenen operativen Fragen unter der Ägide des EUStA-Europol-Lenkungsausschusses effizient zusammengearbeitet haben; stellt fest, dass Europol auf Ersuchen der EUStA in 28 Fällen Unterstützung (Informationsaustausch, analytische Unterstützung, Fachwissen) geleistet hat und dass die EUStA Teil der Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) geworden ist, durch die ein sicherer Kommunikationskanal für die operative Zusammenarbeit sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren im Jahr 2022 zufriedenstellend verlief, wobei die EUStA-Eurojust-Verbindungsteams 2022 zweimal zusammentrafen, 15 laufende EUStA-Fälle bei Eurojust bearbeitet wurden und die Ermittlungsabteilung der Europäischen Investitionsbank (EIB IG/IN) 63 Überweisungen an das OLAF, die EUStA und andere Stellen innerhalb der multilateralen Entwicklungsbanken und der mit inhärenten Tätigkeiten betrauten nationalen Entwicklungsagenturen vornahm; weist darauf hin, dass im September 2022 rund 100 Staatsanwälte und Mitarbeiter der EUStA an einer Online-Sensibilisierungsveranstaltung über die Aktivitäten der EIB und des EIF teilgenommen haben, um die Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen der EUStA und IG/IN zu erhöhen, wie sie im Rahmen der Arbeitsvereinbarung 2021 festgelegt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>hebt den Mehrwert hervor, der durch die Einrichtungen der EU für den Schutz der finanziellen Interessen der Union und die Betrugsbekämpfung, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, geschaffen wird, wie die operativen Ergebnisse der EUStA und des OLAF auch im Jahr 2022 zeigen; bekräftigt seine Forderung, sicherzustellen, dass alle einschlägigen an der Betrugsbekämpfung beteiligten Akteure der EU über ausreichende Ressourcen verfügen, und weist die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Euro, der für Untersuchungen und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen ausgegeben wird, in den EU-Haushalt zurückfließt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>stellt fest, dass die von der EIB im Anschluss an IG/IN-Untersuchungen eingeleiteten Ausschlussverfahren im Jahr 2022 zum Ausschluss von vier Wirtschaftsteilnehmern von der Teilnahme an von der EIB finanzierten Projekten oder Aktivitäten geführt haben; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die von der EIB und dem EIF angewandten Ausschlusskriterien in Bezug auf die im Rahmen des EDES verwendeten Kriterien zu vereinheitlichen, da durch die Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich mit der EIB und dem EIF nur fünf der sieben Ausschlusssituationen des EDES abgedeckt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die ineffektive, verspätete oder fehlende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit der EUStA und dem OLAF einen Grund für ein Vorgehen im Rahmen der Konditionalitätsverordnung darstellt; fordert die EUStA und das OLAF daher auf, jeden Fall zu melden, in dem die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Unterrichtung, zur Unterstützung und zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen sowie zur Sicherstellung einer angemessenen und zeitnahen Weiterverfolgung von Berichten und Empfehlungen nicht nachgekommen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>stellt fest, dass der Grad der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission aus dem Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen 2021 in den Mitgliedstaaten insgesamt als zufriedenstellend angesehen wird, was die Integration spezieller IT-Instrumente zur Betrugsbekämpfung, die Stärkung der Risikoanalyse und allgemein die Entwicklung von IT-Systemen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>hebt die erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hervor, die nach wie vor bei der Aufdeckung, Meldung und Weiterverfolgung mutmaßlicher Betrugsfälle zu beobachten sind; legt den Mitgliedstaaten daher nahe, einen proaktiven Ansatz zum Schutz der finanziellen Interessen der EU zu verfolgen und den Informationsaustausch zwischen ihren nationalen Behörden und den Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu verbessern, auch um neu auftretende Risiken und Betrugstendenzen rechtzeitig zu ermitteln und anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>befürwortet die Absicht der Kommission, den Stand der Arbeit der in den Mitgliedstaaten eingerichteten Koordinierungsstellen für Betrugsbekämpfung (AFCOS) zu überwachen; weist darauf hin, dass die Struktur, die Rolle, die Zuständigkeiten und das Mandat der AFCOS klarer definiert werden sollten, um eine einheitliche und harmonisierte Situation in der gesamten Union sicherzustellen und so ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu erleichtern; fordert die Kommission erneut auf, die ursprünglich im Jahr 2015 formulierten AFCOS-Leitlinien zu aktualisieren, die nicht mehr ausreichend sind, damit die nationalen Behörden bei der Entwicklung eines gut strukturierten Koordinierungsdienstes wirksam unterstützt werden; fordert die Kommission ferner auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Arbeiten und die Ergebnisse der Überwachung zu berichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>weist darauf hin, dass die nationalen Betrugsbekämpfungsstrategien von so vielen Mitgliedstaaten wie möglich angenommen oder aktualisiert werden müssen, und betont, dass sich die Notwendigkeit solcher Überarbeitungen aus der neuen Betrugsbekämpfungslandschaft ergibt, in der die EUStA nun voll funktionsfähig ist, und aus der Möglichkeit, neue bedeutende Risiken in der zunehmend komplexen Betrugslandschaft zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>wiederholt seine Wertschätzung für die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, nationale Betrugsbekämpfungsstrategien anzunehmen, was bisher zu einem Anstieg der Zahl an angenommenen nationalen Betrugsbekämpfungsstrategien geführt hat, wobei bis Ende 2022 15 Mitgliedstaaten nationale Betrugsbekämpfungsstrategien angenommen haben, von denen neun bereichsübergreifend waren und daher die finanziellen Interessen der EU vollständig abgedeckt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>ist besorgt darüber, dass bis Ende 2022 nach wie vor drei Mitgliedstaaten (Finnland, Irland und Polen) angegeben haben, dass sie keine Strategie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU angenommen haben; stellt fest, dass fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Spanien, Luxemburg, die Niederlande und Rumänien) angegeben haben, dass sie gerade erst dabei sind, eine solche zu erstellen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine nationale Betrugsbekämpfungsstrategie anzunehmen, um nachzuweisen, dass sie den Schutz von EU-Mitteln ernst nehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten von einer regelmäßigen Bewertung ihres Betrugsbekämpfungsrahmens profitieren würden, gegebenenfalls mit EU-Leitlinien, die darauf ausgerichtet sind, ihre Wirksamkeit zu ermitteln, bewährte Praktiken zu identifizieren und ihre Betrugsbekämpfungsstrategien zu überprüfen, um neu auftretende Risiken anzugehen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu bestärken, unabhängige oder gegenseitige Begutachtungen der Betrugsbekämpfungsrahmen durchzuführen, um die Kohärenz zu verbessern und hohe Standards sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>bekräftigt, dass die Konditionalitätsverordnung ein ständiges Instrument ist, das über die Grenzen eines bestimmten mehrjährigen Finanzrahmens hinausgeht und horizontal anzuwenden ist, um die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Allgemeinen und die effiziente und wirksame Verwaltung der EU-Mittel im Besonderen durchzusetzen, und dass sie eine Voraussetzung für den Zugang zu allen EU-Mitteln ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>nimmt den Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2022 zur Kenntnis, die Auszahlung von 6,3 Mrd. EUR an EU-Mitteln an Ungarn auszusetzen; erwartet, dass die Kommission und der Rat die angenommenen Maßnahmen nur dann aufheben, wenn nachgewiesen wird, dass sich die von der ungarischen Regierung angenommenen Abhilfemaßnahmen in der Praxis als wirksam erwiesen haben und insbesondere kein Rückschritt bei bereits angenommenen Maßnahmen festgestellt wurde; bedauert, dass die ungarische Regierung bisher kaum gewillt war, die Anforderungen des Konditionalitätsmechanismus zu erfüllen; bekräftigt jedoch seine Auffassung, dass die von der Kommission und der ungarischen Regierung ausgehandelten 17 Maßnahmen allein nicht ausreichen, um das bestehende systemische Risiko für die finanziellen Interessen der EU zu beseitigen, und bedauert, dass die Kommission keine ausreichenden substanziellen Änderungen und Garantien gefordert hat, um die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen und das Ausmaß der Korruption zu verringern; ist sehr besorgt über die Medienberichte, wonach die Kommission plant, die Aussetzungsmaßnahmen in Ungarn aufzuheben, wenn die ungarische Regierung die Hilfe für die Ukraine billigt; ist der Ansicht, dass die Kommission Erpressung niemals nachgeben sollte, insbesondere wenn hierdurch der Schutz der finanziellen Interessen der EU gefährdet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>bedauert, dass die Kommission in Bezug auf die einschlägigen Entwicklungen nicht transparent genug ist; fordert die Kommission daher auf, das Parlament und den Rat rasch und regelmäßig über die laufenden Verhandlungen zu informieren, und weist die Kommission insbesondere auf ihre rechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 25 Absatz 2 der ARF-Verordnung und Artikel 8 der Konditionalitätsverordnung hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>ist besorgt über die Feststellungen des Dritten Berichts über die Rechtsstaatlichkeit<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2022 mit dem Titel „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022“ (COM(2022)0500).</FIELD></FOOTNOTE> zur kritischen Lage in Polen, insbesondere im Hinblick auf die schwerwiegenden Mängel im Justizwesen<FOOTNOTE><FIELD> Was die Unabhängigkeit des Nationalen Justizrates anbelangt, so bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Funktionsweise der Staatsanwaltschaft, da die Ämter des Justizministers und des Generalstaatsanwalts von ein und derselben Person ausgeübt werden; Polnische Gerichte haben auch Bedenken geäußert, dass die Praxis der Abordnung von Staatsanwälten als eine Form der Degradierung und Diskriminierung angesehen werden kann und dass Disziplinarverfahren dazu benutzt werden könnten, die richterliche Unabhängigkeit zu beschneiden, da die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs immer noch Urteile erlässt.</FIELD></FOOTNOTE> und im Mediensektor; weist darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Urteile des EuGH durch Polen seit 2021 zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von 360 Mio. EUR geführt hat, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mittel aus der ARF erst dann freizugeben, wenn alle Etappenziele im Bereich der Rechtsstaatlichkeit vollständig erfüllt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Betrugsmeldesystem für in Drittländern ausgegebene Mittel zu aktualisieren; stellt fest, dass das neue System spezifischen Problemen Rechnung tragen sollte, mit denen die EU konfrontiert ist, wenn sie Gelder außerhalb des Hoheitsgebiets der EU ausgibt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zu der externen Dimension des Schutzes der finanziellen Interessen der Union</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Vorschlag zur Schaffung eines horizontalen Sanktionsrahmens für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik die bestehenden Instrumente und internen und externen politischen Maßnahmen gegen Korruption ergänzt, die bereits im Rahmen des Erweiterungsprozesses oder der Östlichen Partnerschaft gebilligt wurden; ist der Ansicht, dass mit einem stärkeren Engagement in internationalen Foren wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) dazu beitragen wird, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit als eine der wichtigsten Prioritäten des Erweiterungsprozesses zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>bekräftigt, dass die EU zwar derzeit Beobachterstatus in der GRECO hat, es jedoch dringend angeraten ist, dass sie ein Vollmitglied wird, damit sie i) an der Überwachung der Umsetzung weithin anerkannter internationaler Rechtsvorschriften und Normen mitwirkt, ii) horizontal mit anderen GRECO-Mitgliedern über Strategien und Instrumente zur Betrugsbekämpfung kommuniziert, iii) auf internationaler Ebene Erfahrungen austauscht, um potenzielle Mängel bei den internen Verfahren der EU zur Aufdeckung von Korruption zu erkennen und iv) Betrug durch die rechtzeitige Einleitung von Präventions- und Aufdeckungsmaßnahmen bestmöglich bekämpft; fordert den Rat auf, einen klaren Standpunkt zu dem Beitritt der EU zur GRECO vorzulegen, in dem klargestellt wird, ob konkrete Einwände erhoben werden und von welchem Mitgliedstaat diese gegebenenfalls ausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>weist darauf hin, dass von 2021 bis 2022 sowohl die Zahl der nicht betrügerischen Unregelmäßigkeiten als auch die betreffenden Finanzbeträge außergewöhnlich stark angestiegen sind; stellt fest, dass die gestiegene Zahl der Fälle auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem IPA II für den Zeitraum 2014-2020 in Bezug auf das Heranführungsinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) in Nordmazedonien und der Türkei zurückzuführen ist und dass bei den meisten dieser Unregelmäßigkeiten die finanziellen Beträge unter 10 000 EUR lagen, während der Anstieg der finanziellen Beträge auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit IPARD in Albanien zurückzuführen ist; unterstreicht, dass etwa 10 % der Unregelmäßigkeiten als betrügerisch gemeldet wurden und dass dieser Prozentsatz, der sich im Laufe der Zeit ändert, im Jahr 2020 deutlich anstieg (17 %) und im Jahr 2021 mit 20 % seinen Höhepunkt erreichte; fordert die Kommission auf, eine angemessene Überwachung dieser Finanzierungsinitiativen aufrechtzuerhalten und dem Parlament über mögliche systemische Probleme zu berichten, die bei der Verwendung der Mittel festgestellt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Mittel im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit ‒ Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) für die Unterstützung von Drittländern und die für die Reaktion Europas auf den Krieg in der Ukraine bereitgestellten Mittel nicht angemessen überwacht und kontrolliert werden; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Durchführung gründlicherer Kontrollen, um sicherzustellen, dass EU-Mittel, die den Nachbarländern bereitgestellt werden, letztlich den Bedürftigsten zugutekommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont, dass der EU-Haushalt im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine einen wesentlichen Beitrag zu den Vorschlägen für längerfristige strukturelle Lösungen für den Finanzierungsbedarf der Ukraine leisten soll; betont, dass es erforderlich ist, die Rechtsstaatlichkeit und die finanziellen Interessen der Union zu schützen und Betrug, Korruption, Interessenkonflikte und Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Unionsmitteln in der Ukraine zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren, wobei die Grundsätze der Transparenz und der Rechenschaftspflicht die Grundlage bilden sollten; ist der Auffassung, dass alle damit zusammenhängenden Finanzierungsinstrumente strenge Bestimmungen und Schutzmaßnahmen enthalten sollten, um diese Ziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern von entscheidender Bedeutung ist, um die außerhalb Europas ausgegebenen EU-Mittel und die Einnahmenseite des EU-Haushalts zu schützen; begrüßt daher die Arbeitsvereinbarungen, die die EUStA im Jahr 2022 mit der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine, der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Albanien, der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Moldau, der Obersten Staatsanwaltschaft von Montenegro, der Staatsanwaltschaft von Georgien und der Staatsanwaltschaft der Republik Nordmazedonien getroffen hat, sowie die mit dem Justizministerium und dem Ministerium für innere Sicherheit der Vereinigten Staaten unterzeichnete Absichtserklärung und Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>empfiehlt, dass die Haushaltsunterstützung für Drittländer, einschließlich Bewerberländern, in denen es den Behörden offenkundig nicht gelingt, konkrete Maßnahmen gegen die weitverbreitete Korruption zu ergreifen, ausgesetzt wird, wobei sicherzustellen ist, dass die Hilfe die Zivilbevölkerung über alternative Kanäle erreicht; fordert, dass der Korruptionsbekämpfung in den Heranführungsverhandlungen größere Priorität eingeräumt wird und dass der Schwerpunkt auf den Aufbau von Kapazitäten gelegt wird, beispielsweise durch spezialisierte Antikorruptionsstellen; fordert die Kommission auf, eindeutige Signale an die Bewerberländer zu senden, in denen infolge von Rückschritten bei der Einhaltung der Normen der Rechtsstaatlichkeit der Beitritt zur Union gefährdet oder verzögert wird; bedauert, dass dem Sonderbericht 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs<FOOTNOTE><FIELD> Sonderbericht 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans: trotz Bemühungen bestehen weiterhin grundlegende Probleme“.</FIELD></FOOTNOTE> zufolge die finanzielle Unterstützung der Union in Höhe von 700 Mio. EUR für die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit im Westbalkan zwischen 2014 und 2020 nur geringe Auswirkungen auf grundlegende Reformen hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>fordert internationale Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Nachbarländern bei der Verhinderung von grenzüberschreitendem Betrug; erklärt erneut, dass der Austausch über bewährte Verfahren in diesem Zusammenhang wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>bekräftigt seine feste Überzeugung, dass der Schutz der finanziellen Interessen der EU nur durch eine Stärkung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur wirksam und effizient verfolgt und verbessert werden kann, indem die Interoperabilität und die Anpassung an einen einheitlichen strategischen Rahmen für die Betrugsbekämpfung für die Mitgliedstaaten in der EU gefördert werden, und zwar in Form einer verstärkten quantitativen und qualitativen Datenanalyse, um so die inhärenten Grenzen der nationalen Systeme zu überwinden, die für die Bekämpfung der zunehmend grenzüberschreitenden Angriffe auf die finanziellen Interessen der Union nicht ausreichen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>