<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0047</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Durchführung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) in der Fischerei und Aquakultur – Verordnung (EU) Nr. 1379/2013</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0406/2023 - Berichterstatterin: Izaskun Bilbao Barandica)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) in der Fischerei und Aquakultur – Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 (2023/2049(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> des Rates (GMO-Verordnung) und deren Durchführung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 349,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 21. Februar 2023 über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (COM(2023)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2023 zu der Lage der handwerklichen Fischerei in der EU und den Zukunftsaussichten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 150.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Ergebnis der Verhandlungen über die Fischereikontrollverordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Wissenschafts-, Technik und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) des Jahres 2020 zu Kriterien und Indikatoren für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Meereserzeugnissen in die Vermarktungsnormen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation (STECF-20-05),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Eurobarometer-Sonderbericht 515 aus dem Jahr 2021 zu den Verbrauchergewohnheiten in der EU in Bezug auf Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 über das Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Marktbeirats (MAC)<FOOTNOTE><FIELD> Marktbeirat: Bericht 2022 über die Funktionsweise der Gemeinsamen Marktorganisation, 30. März 2022.</FIELD></FOOTNOTE> vom 30. März 2022 zum Bericht der Kommission über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (COM(2023)0101);</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Marktbeirats (MAC)<FOOTNOTE><FIELD> Marktbeirat: Bessere Rechtsetzung der Kennzeichnung von Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, die eine Nachahmung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen darstellen, 8. Mai 2023.</FIELD></FOOTNOTE> vom 8. Mai 2023 zur besseren Rechtsetzung der Kennzeichnung von Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, die eine Nachahmung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen darstellen;</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A9-0406/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ betont hat, dass gute Rückverfolgbarkeitsmechanismen, mit denen dem Wunsch der Verbraucher entsprochen wird und Informationen darüber bereitgestellt werden, wo, wann, wie und welche Art von Fisch gefangen oder gezüchtet wurde, auch bei aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Lebensmittelsicherheit und die Transparenz für die Verbraucher sicherzustellen, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) zu bekämpfen und die Ziele des Grünen Deals und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die kürzlich überarbeitete Fischereikontrollverordnung wesentliche Verbesserungen der Rückverfolgbarkeitsvorschriften für alle Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse enthält; in der Erwägung, dass diese Vorschriften nach einem Übergangszeitraum schrittweise umgesetzt werden – zwei Jahre für frische und gefrorene Erzeugnisse und fünf Jahre für Verarbeitungserzeugnisse –, und dass dadurch sichergestellt wird, dass die Verbraucher genaue Informationen erhalten; in der Erwägung, dass eine verbesserte Kennzeichnung als Instrument zur Bekämpfung der IUU-Fischerei dienen und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs beitragen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass mehr als drei Viertel der Befragten der Eurobarometer-Sonderumfrage 515 aus dem Jahr 2021 der Ansicht sind, dass das Fang- oder Herstellungsdatum bei allen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen auf dem Etikett angegeben werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung der GMO im Hinblick auf die Schaffung von Fischerzeugerorganisationen aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen für deren Gründung und Anerkennung in den Mitgliedstaaten sowie wegen der finanziellen und rechtlichen Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Unterstützung und der Förderfähigkeit nur langsam vorangeht, nur geringe Fortschritte zeigt; in der Erwägung, dass den Hindernissen für andere Organisationen wie „Cofradías“ und „Prud’homies de pêche“ auch Rechnung getragen werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bedingungen für Maßnahmen in den Regionen in äußerster Randlage individuelle und angepasste Lösungen erfordern, um den Herausforderungen für endogene Entwicklung und Nahrungsmittelselbstversorgung gerecht zu werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einleitung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass die gemeinsame Marktorganisation (GMO) neben Bestandserhaltungsmaßnahmen und finanziellen Maßnahmen integraler Bestandteil der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist und für die Verwirklichung ihrer Ziele von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die Überarbeitung der GMO-Verordnung im Jahr 2013 zu einem Übergang von bestimmten Interventionskategorien zu einem Ansatz geführt hat, der stärker auf den langfristigen Markt ausgerichtet ist, wobei der Schwerpunkt auf Entwicklung und Innovation in der Branche gelegt wurde, ohne die außergewöhnliche Situation der Regionen, die in Artikel 349 des AEUV aufgeführt sind, ausreichend zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Erzeugerorganisationen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Erzeugerorganisationen und Branchenverbände das Rückgrat des Fischerei- und Aquakultursektors bilden, das tägliche Management der GFP unterstützen und ihre gemeinsame Umsetzung auf Erzeugerebene ermöglichen und eine gesunde Versorgung mit Proteinen sicherstellen sowie die Wirtschaftstätigkeit und das kulturelle Erbe der Küstengebiete erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass die Erzeugerorganisationen und Branchenverbände eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der GFP spielen, weshalb sie weiter unterstützt und gestärkt werden müssen; stellt fest, dass die Förderung, die Gründung, die Konsolidierung und die Verbesserung der finanziellen Unterstützung, die in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden in der gesamten EU weiter vorangetrieben werden müssen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen die Primärproduktion noch in hohem Maße fragmentiert ist (Aquakultur, Fischer, kleine Fischerei); ist der Ansicht, dass eine starke Präsenz von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden von entscheidender Bedeutung ist, um den Wohlstand der Küsten- und Inselgemeinden zu verbessern, die Meeresumwelt zu schützen und die Position der Fischer und Aquakulturerzeuger in der Lieferkette zu stärken sowie nachhaltige Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten zu fördern, insbesondere in Regionen in äußerster Randlage;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass Produktions- und Vermarktungspläne entscheidend dazu beitragen, die Ziele zu verwirklichen, die in Artikel 35 der GFP-Verordnung für die GMO vorgesehen sind, und dass eine starke Präsenz von Erzeugerorganisationen ein wesentlicher Faktor ist; stellt jedoch fest, dass mehr getan werden muss, um die tägliche Arbeit der Erzeugerorganisationen bei der Umsetzung der Produktions- und Vermarktungspläne zu unterstützen und für einen konkreten Zugang zu Finanzmitteln für alle Erzeugerorganisationen zu sorgen; fordert die Kommission daher auf, die diesbezüglichen Leitlinien für die Kommissionsdienststellen zu aktualisieren und Maßnahmen zu ergreifen, um den Marktzugang für alle Flottensegmente zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>kommt zu dem Schluss, dass ordnungsgemäß funktionierende Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Allgemeinen über erfolgreiche Maßnahmen und Aktionen verfügen, stellt jedoch fest, dass es immer noch an Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden mangelt, in denen kleine Fischereibetriebe, Fischer und insbesondere Aquakulturbetriebe organisiert sind, vor allem in den Regionen in äußerster Randlage; stellt fest, dass finanzielle Hindernisse in einigen Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten führen, insbesondere für das Segment der Kleinbetriebe; stellt fest, dass die derzeit tätigen Erzeugerorganisationen für Aquakultur bei ihren Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen besonders erfolgreich waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass die Finanzierung und Schaffung von Strukturen zur Verteilung und Organisation der finanziellen Unterstützung grenzüberschreitender Erzeugerorganisationen eine zentrale Aufgabe darstellt; stellt fest, dass dies besonders für den vielfältigen Sektor der kleinen Küstenfischerei gilt, der den Großteil der EU-Flotte ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angemessene administrative und finanzielle Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von neuen Erzeugerorganisationen, insbesondere für kleine Küstenfischer, zu leisten, wobei insbesondere ihre soziale und kulturelle Bedeutung hervorzuheben ist, und die Bestimmungen für deren Anerkennung zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Unterstützung für Erzeugerorganisationen durch die nationalen Behörden stärker zu vereinheitlichen und weitestmöglich bestehende Abweichungen und Unterschiede innerhalb der EU zu beseitigen, auch bei der Finanzierung der Produktions- und Vermarktungspläne, um für die Erzeugerorganisationen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht weiterhin Unterstützung zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass es in den Mitgliedstaaten derzeit Organisationen gibt, die Aufgaben und Funktionen wahrnehmen, die in den Zuständigkeitsbereich von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden fallen, wie etwa die Organisationen „Prud‘homie de pêche“ und „Cofradías“, diese Organisationen jedoch nicht als Erzeugerorganisationen im Sinne der GMO-Verordnung betrachtet werden können; ist der Ansicht, dass diese Organisationen eine wichtige Rolle beim lokalen Ressourcenmanagement, der Festlegung von Quoten und der Beschäftigung mit Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung der Fischbestände sowie der Förderung und Bewahrung traditioneller Erzeugnisse, insbesondere in bestimmten Küstengemeinden, spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist der Ansicht, dass diese Organisationen im Rahmen der GMO-Verordnung anerkannt werden sollten, um die gleichen Rechte, einschließlich finanzieller Unterstützung, und Pflichten wie die Erzeugerorganisationen zu erhalten; fordert die Kommission auf, diesbezüglich in Abstimmung mit den betreffenden Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, was auch umfasst, in Betracht zu ziehen, die GMO-Vorschriften – wo nötig – entsprechend anzupassen, und dafür zu sorgen, dass geeignete Systeme vorhanden sind, um zu überprüfen, ob die Funktionsweise der Erzeugerorganisationen mit den geltenden Vorschriften im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die COVID-19-Krise dazu geführt hat, dass die meisten Verkaufsstellen für frische aquatische Lebensmittel unvermittelt geschlossen werden mussten, auch in den Regionen in äußerster Randlage, und dass es daher zweckmäßig erscheint, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Lagerhaltungsbeihilfen wiederherzustellen und diese auf Erzeugerorganisationen im Bereich der Aquakultur und der Muschelzucht auszuweiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gemeinsame Vermarktungsnormen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass viele der in der GMO-Verordnung von 2013 enthaltenen Vermarktungsnormen aus den 1980er und 1990er Jahren stammen; stellt fest, dass diese Normen der Bewertung der Kommission zufolge im Allgemeinen relevant und effizient waren und einen Mehrwert gebracht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt hervor, dass in der Bewertung der Kommission und bei den zugrunde liegenden Konsultationen Möglichkeiten zur Vereinfachung, Straffung und Modernisierung dieser Normen aufgezeigt wurden; weist darauf hin, dass zudem im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung der Normen ein relativ geringes Maß an Überwachung durch die nationalen Behörden festgestellt wurde, weshalb es wichtiger denn je ist, die Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten der EU für die Kontrolle und die Inspektion zu harmonisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Vermarktungsnormen für aquatische Lebensmittel, die in der EU auf den Markt gebracht werden, unabhängig von ihrer Herkunft harmonisierten ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsstandards entsprechen sollten; fordert, dass diese Normen in Handelsabkommen und Maßnahmen regionaler Fischereiorganisationen (RFO) aufgenommen werden, da sichergestellt werden muss, dass die Marktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen haben und die EU-Erzeuger auf dem Markt nicht unangemessen benachteiligt werden; vertritt die Auffassung, dass die Zertifizierungsmöglichkeiten, insbesondere der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und ihrer Vorteile in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit, zur Förderung von Erzeugnissen der Aquakultur genutzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>hebt hervor, dass in der Bewertung der Kommission festgestellt wurde, dass der bestehende Rahmen nicht hinreichend geeignet ist, die Ziele der GMO-Verordnung zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Arbeit zu intensivieren, um Verstöße gegen die Vorschriften zu ermitteln und um gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen EU-Ländern sicherzustellen; schlägt insbesondere vor, dass bewährte Praktiken bei der Umsetzung und Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Vermarktung und den Schutz der Ökosysteme berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>hebt hervor, dass die Vermarktungsnormen für alle in der EU vermarkteten Erzeugnisse unbedingt aneinander angeglichen und entsprechend den Anforderungen und Zielen der GFP aktualisiert werden müssen, um den fairen Wettbewerb und die Klarheit für alle Beteiligten zu verbessern, wobei die Integration von Sozial- und Umweltrichtwerten zur Sicherstellung der globalen Nachhaltigkeit unbedingt zu betonen ist; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass den besonderen Merkmalen der Märkte in den in Artikel 349 AEUV genannten Regionen Rechnung zu tragen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verbraucheraufklärung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist der Auffassung, dass zur umfassenden Erreichung der Ziele der GMO die zuständigen Behörden im Wege von Werbe-, Marketing- und Aufklärungskampagnen dafür sorgen müssen, dass die die Verbraucher über die ernährungsphysiologischen, gesundheitlichen und ökologischen Vorteile des Konsums von Fisch und Aquakulturerzeugnissen und die große Vielfalt an verfügbaren Arten informiert werden müssen, sowie darüber, wie wichtig es ist, die Angaben auf den Etikettierungen zu verstehen, wobei gleichzeitig eine Fehlinformation der Verbraucher zu vermeiden und die Angleichung an die Lebensmittelsysteme der EU sicherzustellen ist; ist der Ansicht, dass die Verbraucher klare und umfassende Informationen über die auf dem EU-Markt verkauften Produkte erhalten sollten, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können, und dass diese Informationen unabhängig vom Ursprung und den Mitteln zur Herstellung der Erzeugnisse denselben Vorschriften unterliegen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass der STECF vorgeschlagen hat, die Verbraucherinformation zu verbessern, indem für Fischereierzeugnisse detaillierte Angaben zum Fanggebiet, zu Fanggeräten und zu Produktionsmethoden in die GMO aufgenommen werden; fordert die Kommission daher auf, eine Verschärfung der Vermarktungsnormen in Erwägung zu ziehen, damit auf den Etiketten mehr Informationen wie beispielsweise Zutaten, geografisches Fischfanggebiet und Fanggeräte usw. angegeben werden können, ohne den Erzeugern und Erzeugerorganisationen unnötigen bürokratischen Aufwand zu verursachen; ist der Ansicht, dass regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden sollten, um die Einhaltung der harmonisierten Normen zu gewährleisten und ihre Wirksamkeit zu bewerten, da dies dazu beitragen wird, Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und sicherzustellen, dass die Normen relevant und aktualisiert bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Verbraucher in der Lage sein sollten, die Herkunft der Erzeugnisse klar erkennen zu können, da dies von den europäischen Verbrauchern zunehmend geschätzt wird und den Verzehr lokaler Lebensmittel fördert, die in Verbrauchernähe erzeugt oder gewonnen werden; weist darauf hin, dass das derzeitige System zur Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen mittels FAO-Gebieten geändert werden muss, da es keine eindeutige oder detaillierte Kennzeichnung des Ursprungs von Fischereierzeugnissen ermöglicht und es somit zu Verwechslungen kommen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue geschützte Qualitätsbezeichnungen zu fördern und einzuführen, da sie nachweislich der europäischen Fischerei- und Aquakulturproduktion zugute kommen und die Vermarktung ihrer Erzeugnisse verbessern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Umsetzung der kommenden Vorschriften zu erleichtern, die diese Qualitätsstrukturen erheblich verbessern werden, indem sie die Fristen für die Bearbeitung der Akten so weit wie möglich verkürzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass Rückverfolgbarkeits- und damit verbundene Transparenzmaßnahmen erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden GFP-Vorschriften sicherzustellen; ist der Ansicht, dass mit solchen Maßnahmen, sofern sie durch ein geeignetes Kennzeichnungssystem unterstützt werden, das für verarbeitete, frische und konservierte aquatische Lebensmittel vorgeschrieben sein sollte, sichergestellt werden kann, dass die den Verbrauchern bereitgestellten Informationen richtig, klar, vollständig, vertrauenswürdig und verlässlich sind; betont, dass ein solches Kennzeichnungssystem sowohl für die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug, einschließlich falscher Kennzeichnungen, als auch für die Bekämpfung der IUU-Fischerei von entscheidender Bedeutung ist; ist der Ansicht, dass die Rückverfolgbarkeit von Produkten in allen Phasen der Wertschöpfungskette verbessert und gewährleistet werden muss, um nicht nur wirtschaftliche und kommerzielle Vorteile zu erzielen, sondern auch einen Beitrag zum Gesundheitsschutz zu leisten; begrüßt in dieser Hinsicht die Einführung der CATCH-Bescheinigung für importierte Erzeugnisse durch die neue Fischereikontrollverordnung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission im Rahmen ihrer Konsultationen Berichte erhalten hat, aus denen hervorgeht, dass die verbindlichen Anforderungen an Verbraucherinformation in einigen Mitgliedstaaten nicht erfüllt wurden; weist darauf hin, dass die EU-weite Umsetzung als uneinheitlich angesehen wird, was in einigen Marktsegmenten, wie etwa bei Fischhändlern und Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung, besonders deutlich hervortritt; weist darauf hin, dass die Kennzeichnung eine genaue Beschreibung von Fischereierzeugnissen und Nichtfischereierzeugnissen enthalten muss, um Betrug und irreführende Werbung zum Nachteil von Verbrauchern und Fischern zu vermeiden, insbesondere bei der Angabe von Ersatzerzeugnissen, da in vielen Fällen Bilder verwendet werden, die die Verbraucher glauben lassen, dass es sich bei bestimmten Erzeugnissen um Fischereierzeugnisse handelt, obwohl dies nicht der Fall ist; zeigt sich besorgt, dass bei bestimmten Produkten, wie etwa pflanzlichen Erzeugnissen, Begriffe verwendet werden, die ausschließlich für Fischereierzeugnisse gelten, ohne dass es sich um solche handelt; ist der Ansicht, dass die Kommission diese Frage auf der Grundlage der eingegangenen Berichte weiter untersuchen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist daher der Auffassung, dass die Handelsbezeichnung „Fisch“ oder „Fischart“ im Binnenmarkt Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tierischen Ursprungs vorbehalten sein sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die geltenden Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung und Aufmachung von Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse nachahmen, zu überprüfen, um für eine wahrheitsgetreue und genaue Information der Verbraucher zu sorgen, die nicht zu Missverständnissen führt und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt sicherstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wettbewerbsregeln</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist darauf hin, dass Erzeugerorganisationen und Branchenverbände zur Erreichung ihrer Ziele von der Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln ausgenommen werden können, und zwar unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa, dass ihre Tätigkeiten nicht zu einer Abschottung der Märkte führen und den Wettbewerb nicht ausschließen oder ausschalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass diese Ausnahmeregelung von wesentlicher Bedeutung ist, um einige Praktiken der Erzeugerorganisationen und der Branchenverbände zuzulassen, vor allem in den Regionen in äußerster Randlage, wie etwa die Kontrolle der von ihren Mitgliedern auf den Markt gebrachten Mengen mit dem Ziel, Märkte und Preise zu stabilisieren, Erhaltungsanforderungen zu erfüllen und Lebensmittelverschwendung zu vermeiden; kommt zu dem Schluss, dass nach den derzeit geltenden Kriterien für Erzeugerorganisationen nicht anerkannte kollektive Erzeugerorganisationen (z. B. Genossenschaften, „Cofradías“) möglicherweise nicht in den Genuss der Ausnahmeregelung kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass etwa 70 % der in der EU konsumierten Fische und Meeresfrüchte aus Drittländern eingeführt werden, was dazu führt, dass die EU für ihren Verbrauch von diesen Einfuhren abhängig ist; betont, dass der Fischerei-, der Aquakultur- und zugehörige Sektoren profitabel sein müssen, damit die Investitionen getätigt werden können, die für den Betrieb erforderlich sind, Profitabilität aber nur möglich ist, wenn die Erzeugnisse gegenüber Importen aus Drittländern konkurrenzfähig sind; fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass die Handelspolitik der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für Erzeugnisse aus der EU und importierte Erzeugnisse ermöglicht, und den Verbrauch (ökologisch, wirtschaftlich und sozial) nachhaltiger aquatischer Lebensmittel aus der EU zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>ermutigt die Kommission, mit Erzeugerorganisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern in einen Dialog über autonome Zollkontingente zu treten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Marktinformationen und Krisenmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist darauf hin, dass die Europäische Marktbeobachtungsstelle für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse (EUMOFA) Marktteilnehmern im Fischereisektor Marktinformationen zur Verfügung stellt, um ihnen dabei zu helfen, Marktentwicklungen besser zu verstehen; stellt fest, dass seit April 2013 eine spezielle Website und Datenbank online zur Verfügung stehen und seit dem Inkrafttreten der überarbeiteten GMO voll funktionsfähig sind, was Forschungseinrichtungen, interessierten Akteuren und der breiten Öffentlichkeit zugutekommt, da der Zugang zu Marktinformationen und -daten verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist darauf hin, dass die EUMOFA Marktinformationen auf Grundlage der bestehenden Kombinierten Nomenklatur des gemeinsamen Zolltarifs der EU bereitstellt; ist der Auffassung, dass dieser aktualisiert werden sollte, damit die neuen Produktkategorien von Fischerzeugnissen, die in wachsender Menge in der EU gehandelt werden, enthalten sind, und damit mehr und intuitivere und umfassendere digitale Werkzeuge angeboten werden können; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu suchen, wie die Marktinformationen zu Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen weiter verbessert werden können, wobei insbesondere die Marktanalyse verbessert werden sollte, indem zwischen verschiedenen Teilen Europas mit unterschiedlichen Gewohnheiten in Bezug auf den Verzehr von Fischarten unterschieden wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass auf die EUMOFA zurückgegriffen wurde, um Krisenmaßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Weg zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, bei der nächsten Überarbeitung der GMO ein Krisensystem oder eine Krisenreserve, einschließlich Beihilfen für die Lagerung, als Schutzmaßnahme für den Sektor angesichts von Ausnahmesituationen einzurichten, die in der Fischerei und Aquakultur der EU auftreten könnten; weist darauf hin, dass die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise in letzter Zeit mit außerordentlichen Unterstützungsmaßnahmen bewältigt werden musste; fordert die Kommission auf, die Kriterien für den Einsatz solcher Beihilfen festzulegen und sicherzustellen, dass sie auf die spezifische Marktstörung zugeschnitten werden können, wobei das Modell der Krisenreserve, das bereits für andere Lebensmittelsektoren verwendet wird, als Grundlage dienen sollte und andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten, die für die Abfederung schwerer Marktstörungen von Nutzen sein könnten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schlussfolgerungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die bei der Umsetzung der GMO-Vorschriften erzielten Fortschritte; betont, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Verbraucher ordnungsgemäß zu informieren, dass die Kennzeichnung, die Markttransparenz und die Rückverfolgbarkeit von Fischerei-, Muschelfischerei- und Aquakulturerzeugnissen verbessert werden müssen, und dass eine geschlechter- und jugendgerechte Politik verfolgt werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Kommission und andere betroffene Einrichtungen, da es in einigen Mitgliedstaaten Regierungen unterhalb der staatlichen Ebene gibt, die über eigene Zuständigkeiten in den Bereichen Fischerei, Muschelfischerei und Aquakultur verfügen, die entsprechenden Zuständigkeiten respektieren müssen, um die Umsetzung der GMO voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen müssen, um eine einheitlichere Umsetzung der GMO-Verordnung in den jeweiligen Sektoren zu erreichen, wobei die besonderen Bedingungen, unter denen die Märkte in den Regionen in äußerster Randlage funktionieren, ausreichend zu berücksichtigen sind; ist der Ansicht, dass eine einheitlichere Umsetzung dazu beitragen könnte, das Vertrauen der Verbraucher in die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebrachten aquatischen Lebensmittel sicherzustellen sowie die Ziele der endogenen Entwicklung und Nahrungsmittelselbstversorgung in den Regionen in äußerster Randlage zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont die Bedeutung der Einbeziehung aller Interessenträger entlang der Lieferkette; unterstreicht diesbezüglich die wertvolle Arbeit des zuständigen Beirates für die Märkte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die Absicht der Kommission, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme vorzulegen, um die Transparenz zu erhöhen und die Verbraucher besser zu informieren; ist der Ansicht, dass dieser Vorschlag der Bedeutung gesunder und nachhaltiger Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Rechnung tragen und den Fischereisektor aufwerten sollte; hebt hervor, dass dieser neue Rechtsrahmen enthalten muss, wie wichtig der Verzehr von Fisch für eine gesunde Ernährung ist; hebt hervor, dass dafür gesorgt werden muss, dass dieser Rechtsrahmen keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht und mit dem in anderen EU-Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernis der Nachhaltigkeit in Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt das Ergebnis der Verhandlungen über die Überarbeitung der Fischereikontrollverordnung, insbesondere die Vorschriften zur Stärkung der Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit aller Fischerei-, Schalentiere- und Aquakulturerzeugnisse, einschließlich der aus Drittstaaten importierten Erzeugnisse; ist der Ansicht, dass solche Informationen zur Rückverfolgbarkeit für die europäischen Verbraucher, auf dem Kontinent wie in den Überseegebieten, sehr wichtig sein werden; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, die für alle Produkte unabhängig vom Grad der Verarbeitung, der Lebensmittelkategorie und dem Mitgliedstaat, in dem sich der Firmensitz befindet, dieselben Anforderungen vorsehen, um sicherzustellen, dass diese Informationen genau, klar, vollständig und in allen Mitgliedstaaten und Gebieten mit Zuständigkeit für die Fischerei sowie in allen Produktkategorien harmonisiert sind, damit sie die Endverbraucher in einem einfachen und zugänglichen Format erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten die EUMOFA stärker nutzen sollten, die die erhobenen Daten und die Marktanalyse der verschiedenen Teile Europas mit unterschiedlichen Gewohnheiten in Bezug auf den Verzehr von Fischarten weiter verbessern sollte, insbesondere in Bereichen, in denen die EUMOFA weniger genutzt wird, indem sie im Rahmen des Instruments intuitivere und umfassendere digitale Werkzeuge anbietet; ist ferner der Ansicht, dass die Daten der EUMOFA auf diese Weise einen größeren Nutzen dafür bieten könnten, um den Markt zu analysieren, auch nach Regionen aufgeschlüsselt, insbesondere wenn es drastische Veränderungen gibt, wie sie während der COVID-19-Krise eingetreten sind, um Kriseninstrumente und Optionen zur Stabilisierung des Marktes zu aktivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>ist davon überzeugt, dass eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und der Transparenz in der Lieferkette für aquatische Lebensmittel für die Bekämpfung der IUU-Fischerei von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an alle Mitgliedstaaten, dass die Kriterien für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden angepasst werden sollten, um alle Organisationen in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben wahrnehmen, die weitgehend in den Zuständigkeitsbereich einer Erzeugerorganisationen fallen, anzuerkennen; hebt in diesem Zusammenhang Organisationen wie „Cofradías“ und „Prud’homies de pêche“ sowie die in den Regionen in äußerster Randlage tätigen Organisationen hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission auf, effektivere Maßnahmen zu ergreifen, um Hürden zu beseitigen, die Erzeugerorganisationen daran hindern, ihre Aufgaben vollständig zu erfüllen, indem sie die Schwierigkeiten für Erzeugerorganisationen kleiner Küsten- und Inselfischer hinsichtlich einer Ungleichbehandlung durch nationale Behörden in Angriff nimmt, etwa durch die Anerkennung von Erzeugerorganisationen, die Finanzierung ihres Tagesgeschäfts, ihre administrative Unterstützung oder die Förderfähigkeit von Maßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Interessengruppen in der gesamten Lieferkette der Fischerei und der Aquakultur sowie die Zivilgesellschaft einzubeziehen, um das Vertrauen und das Verständnis für die Umsetzung der Bestimmungen der GMO zu stärken, insbesondere durch die Fortsetzung und Verstärkung der Zusammenarbeit mit dem Beirat für die Märkte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>