<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0048</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Geschlechtsspezifische Aspekte der steigenden Lebenshaltungskosten und der Auswirkungen der Energiekrise</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0430/2023 - Berichterstatterin: Alice Kuhnke)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zu den geschlechtsspezifischen Aspekten der steigenden Lebenshaltungskosten und der Auswirkungen der Energiekrise (2023/2115(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 8, 9, 10, 119, 122, 127, 151, den Artikel 153 Absatz 2 und die Artikel 156, 157, 191 und 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Grundrechtecharta“), insbesondere die Bestimmungen über die sozialen Rechte und über die Gleichstellung von Männern und Frauen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und insbesondere das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) 1, Armut zu beenden, SDG 5, die Geschlechtergleichstellung zu erreichen und die Lebensbedingungen von Frauen zu verbessern, und SDG 8, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 17.5.2023, S. 21.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweise auf die Empfehlung (EU) 2023/2407 der Kommission vom 20. Oktober 2023 zu Energiearmut,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2022 zu den Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU – Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 75.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2022 zu der Frauenarmut in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 26. Mai 2021 mit dem Titel „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäischer Rechnungshof, „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“, 26. Mai 2021.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2020/1563 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zu Energiearmut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 357 vom 27.10.2020, S. 35.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen“ (COM(2020)0662),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Daten zu Endenergiepreisen und Steuern der Internationalen Energieagentur<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Internationale Energieagentur, „End-Use Prices Data Explorer“, 28. April 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Internationalen Währungsfonds vom Oktober 2022 mit dem Titel „The Fog of War Clouds the European Outlook“ (Der Nebel des Krieges trübt die europäischen Aussichten)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Internationaler Währungsfonds, „The Fog of War Clouds the European Outlook“, Oktober 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie von Eurostat aus dem Jahr 2022 mit dem Titel „Living conditions in Europe“ (Lebensbedingungen in Europa)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Eurostat, „Lebensbedingungen in Europa“, 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Themenpapier von Eurostat vom 10. Februar 2022 mit dem Titel „Energy prices on the rise in the euro area in 2021“ (Steigende Energiepreise im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2021)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Eurostat, „Energy prices on the rise in the euro area in 2021“, 10. Februar 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 28. Oktober 2022 mit dem Titel „The cost-of-living crisis and energy poverty in the EU: Social impact and policy responses - Background paper“ (Die Lebenshaltungskostenkrise und Energiearmut in der Union: Soziale Auswirkungen und politische Antworten – Hintergrundpapier)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Eurofound, „The cost-of-living crisis and energy poverty in the EU: Social impact and policy responses – Background paper“ (Die Lebenshaltungskostenkrise und Energiearmut in der Union: Soziale Auswirkungen und politische Antworten – Hintergrundpapier), Oktober 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die aktuellste elektronische Erhebung von Eurofound zum Thema „Leben und Arbeiten in Europa“ vom Frühjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Geschlechtergleichstellungsindex 2021 und den Geschlechtergleichstellungsindex 2022 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), Geschlechtergleichstellungsindex 2021.</STRING></FIELD></FOOTNOTE><STRING SUPERSCRIPT="on">,</STRING><FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">EIGE, Gleichstellungsindex 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage des Europäischen Parlaments vom Herbst 2022<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäische Union, „EP Autumn 2022 Survey: Parlemeter“, Januar 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Forschungsergebnisse des Weltwirtschaftsforums vom 26. Januar 2023<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">WEF, This is why women are bearing the brunt of the cost of living crisis, according to research, Januar 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Gender perspective on access to energy in the EU“ (Geschlechterperspektive auf den Zugang zu Energie in der EU), die am 18. Dezember 2017 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, „Gender perspective on access to energy in the EU“, 18. Dezember 2017.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 1. März 2023 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union des Europäischen Parlaments veröffentlichte Briefing mit dem Titel „Gender Aspects of Energy Poverty“ (Geschlechtsspezifische Aspekte der Energiekrise)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, „Gender Aspects of Energy Poverty“, 1. März 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 6. Dezember 2022 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union des Europäischen Parlaments veröffentlichte Studie mit dem Titel „The Gender Dimension and Impact of the Fit for 55 Package“ (Die geschlechtsspezifische Dimension und die Auswirkungen des Pakets „Fit for 55“)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, „Gender Equality and Taxation in the European Union“ (Gleichstellung der Geschlechter und Besteuerung in der Europäischen Union), 6. Dezember 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments am 18. September 2023 veröffentlichte Briefing „Energy poverty in the EU“ (Energiearmut in der EU)<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, „Energy poverty in the EU“, 18. September 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu der Maximierung des Energieeffizienzpotenzials des Gebäudebestands der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 68.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter vom 12. Mai 2022 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses vom 7. April 2021 über die Auswirkungen des Klimawandels auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter vom 2. Oktober 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu der Verringerung der Ungleichheiten mit besonderem Augenmerk auf der Erwerbstätigenarmut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 62.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 145.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2021 zur Anwendung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 251 vom 30.6.2022, S. 58.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2023 zur Schaffung eines europäischen Verkehrswesens, das den Bedürfnissen von Frauen gerecht wird<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0339.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0430/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Inflation seit 2021 stark gestiegen ist, was in erster Linie auf die hohen Energie- und Lebensmittelkosten zurückzuführen ist und durch Russlands ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine noch verschärft wurde<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Eurostat, „Energy prices on the rise in the euro area in 2021“, 10. Februar 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Löhne voraussichtlich nicht so schnell steigen werden wie die Inflation, was zu einer Lebenshaltungskostenkrise führt; in der Erwägung, dass Frauen durch diese Krise akut im Hinblick auf ihren Lebensunterhalt, ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und ihren Zugang zu Wohnraum gefährdet sind und gleichzeitig ihre Kaufkraft und ihre Fähigkeit, Grundbedürfnisse wie Lebensmittel zu decken, eingeschränkt werden, sodass sie nicht in den Genuss eines angemessenen Lebensstandards kommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass seit Oktober 2021 ein allgemeiner Preisanstieg um 11,5 % in der EU zu verzeichnen ist, wovon Lebensmittel, bei denen die Inflation im Oktober 2022 auf 17,8 % stieg, besonders betroffen sind; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Inflation für 2023 gemäß den gesamtwirtschaftlichen Projektionen der EZB für das Euro-Währungsgebiet vom September 2023 auf 5,6 % geschätzt wird, was eine Aufwärtskorrektur früherer Projektionen darstellt; in der Erwägung, dass den Angaben von Eurofound zufolge der Anstieg der Nominallöhne im Jahr 2023 in vielen Ländern in vielen Fällen unzureichend war, um die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen aufrechtzuerhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie, die Krise aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten und der Krieg gegen die Ukraine eine bereits bestehende Krise und die prekären Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Frauen verschärft haben; in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen solcher Krisen die systemischen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in verschiedenen Sektoren weiter verfestigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in all ihrer Vielfalt unverhältnismäßig stark von den Folgen der Lebenshaltungskostenkrise betroffen sind, da sie tendenziell zum ärmsten Teil der Bevölkerung gehören und 70 % der 1,3 Milliarden Menschen<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">The gender security project, „Can 70 % of the World’s Poor Celebrate International Women’s Day?“, März 2022. </STRING></FIELD></FOOTNOTE> gehören, die in Armut leben; in der Erwägung, dass Frauen durch strukturelle und kulturelle Faktoren wie traditionelle Geschlechternormen beständig benachteiligt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, flexiblen Arbeitsformen, atypischen und flexiblen Verträgen (Teilzeitarbeit, Zeitarbeit, informelle Beschäftigung) und unter den Mindestlohnempfängern überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen aufgrund des Lohn- und Rentengefälles tendenziell auch über ein geringeres Einkommen und Vermögen verfügen und daher eher über Schwierigkeiten berichten, über die Runden zu kommen, und nach wie vor eine unverhältnismäßige Belastung durch unbezahlte Betreuungsarbeit tragen, sodass ihnen weniger Mittel zur Verfügung stehen, um sich gegen die negativen Auswirkungen der Lebenshaltungskostenkrise zu schützen; in der Erwägung, dass Frauen auch in besonderem Maße von Zeitarmut betroffen sind, die definitionsgemäß vorliegt, wenn Einzelpersonen nach Berücksichtigung des nötigen Zeitbedarfs von bezahlter Beschäftigung und unbezahlter Arbeit nicht genügend Zeit für Erholung und Freizeit verbleibt, wobei die Arbeitszeit nicht verkürzt werden kann, ohne (noch tiefer) in Armut zu fallen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen häufig als „Stoßdämpfer der Armut“ fugieren, die für die Planung, den Kauf und die Zubereitung von Lebensmitteln für ihre Familien sowie die Koordinierung verschiedener anderer Betreuungs- und Haushaltsaufgaben – wie z. B. für die Verwaltung des Haushaltsbudgets armer Haushalte – die Hauptverantwortung und die entsprechende psychische Belastung tragen und daher viel stärker von den steigenden Lebenshaltungskosten und der Energiekrise betroffen sind; in der Erwägung, dass Frauen infolge dieser Rolle als Hauptbetreuerinnen in den Familien einen unverhältnismäßig großen Anteil an der Last der unbezahlten Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit tragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass aufeinanderfolgende Krisen sich negativ auf Frauen weltweit ausgewirkt haben und den Fortschritt in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter erschwert haben; in der Erwägung, dass Frauen von Desinvestitionen und Haushaltskürzungen bei öffentlichen Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr und Sozialfürsorge besonders betroffen sind, da sie mit höherer Wahrscheinlichkeit im öffentlichen Dienst arbeiten, auf öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind und im Falle, dass öffentliche Dienstleistungen eingestellt werden, selbst zu Dienstleisterinnen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Diskriminierung von Männern und Frauen beim Zugang zu Beschäftigung und Arbeit zu bekämpfen und die Gleichstellung in Berufen und Berufsgruppen, in der beruflichen Bildung und bei den Gehältern zu fördern und gleichzeitig die Arbeit durch Rechte zu stärken und Tarifverhandlungen und Gewerkschaftsrechte zu schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energiekrise in Europa deutlich gemacht hat, dass eine Reform des europäischen Strommarkts erforderlich ist; in der Erwägung, dass in diesem Markt durch die Indexierung der Strompreise an die Gaspreise beträchtliche Möglichkeiten für Spekulationen entstanden sind, was Unternehmen, insbesondere KMU, und Haushalte, insbesondere solche, die sich in einer prekären Situation befinden oder in ländlichen Gebieten leben, einschließlich Frauen, die besonders gefährdet sind, vor erhebliche Schwierigkeiten stellt; in der Erwägung, dass solche wirtschaftliche Spekulation zum Anstieg der Energiekosten beigetragen hat; in der Erwägung, dass die Preisregulierung im Energiesektor eines der wichtigsten Instrumente ist, um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen im Rahmen der Energiewende Zugang zu Strom, Wärme und Kühlung haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat eine Einigung über die Reform des Strommarkts erzielt hat, die darauf abzielt, die Abhängigkeit der Strompreise von den volatilen Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern, die Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel und klimabedingte Katastrophen die Lebenshaltungskostenkrise verschärfen und sich besonders auf Frauen auswirken, da Frauen statistisch gesehen stärker von Armut bedroht sind; in der Erwägung, dass die Gruppen, die bereits marginalisiert sind, am stärksten von der Volatilität des auf fossilen Brennstoffen beruhenden Energiesystems betroffen sind, während große Wirtschaftskonzerne wie Energie- und Lebensmittelunternehmen Rekordgewinne erzielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Energiearmut eine enorme Herausforderung und ein ernstes soziales Problem für die EU darstellt; in der Erwägung, dass im Jahr 2021, also bereits vor der derzeitigen Krise, 6,9 % aller Haushalte in der Union bei ihren Energierechnungen im Rückstand waren und 6,4 % angaben, dass sie nicht in der Lage waren, ihre Wohnräume warm zu halten; in der Erwägung, dass im Jahr 2020 fast 15 % aller Haushalte in Wohnräumen mit undichten Stellen, kaputten Dächern oder Fäulnis lebten<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Eurostat, EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2022 mehr als 41 Millionen Einwohner Europas ihren Wohnraum nicht ausreichend warm halten konnten; in der Erwägung, dass diese Zahl der Bevölkerung Griechenlands, Portugals, Ungarns und Schwedens entspricht, und dass dies für diese Menschen bedeutet, dass sich entscheiden müssen, entweder ihre Wohnung zu heizen oder Lebensmittel zu kaufen; in der Erwägung, dass angenommen wird, dass diese Zahl deutlich höher sein könnte, zumal der EU-Beobachtungsstelle für Energiearmut (EPOV) zufolge mehr als 50 Millionen Haushalte betroffen sind; in der Erwägung, dass Energiearmut ein vielschichtiges Phänomen ist, das auf eine Kombination aus niedrigen Einkommen, hohen Energiekosten und schlechter Energieeffizienz von Gebäuden zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass auf Gebäude 40 % des Endenergieverbrauchs der Union und 36 % ihrer energiebedingten Treibhausgasemissionen entfallen und 75 % der Gebäude in der Union immer noch nicht energieeffizient sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Energiearmut durch bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, insbesondere in Bezug auf das Einkommen – wie das geschlechtsspezifische Lohn-, Renten- und Beteiligungsgefälle –, noch verschärft wird; in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der gesamten EU immer noch 12,7 % beträgt<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Kommission, „The Gender Gap in Pensions in the EU“ (Das geschlechterbedingte Rentengefälle in der EU), 2013.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die kumulative Wirkung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede während des gesamten Lebens einer Frau dazu führt, dass Frauen in der EU ein im Vergleich zu Männern durchschnittlich um 35 % niedrigeres Ruhestandseinkommen beziehen; in der Erwägung, dass das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit nicht immer gewahrt wird und nach wie vor eine der größten Herausforderungen bei den Anstrengungen zur Beseitigung von Lohndiskriminierung ist; in der Erwägung, dass in Bezug auf das geschlechtsspezifische Rentengefälle, das von 2,6 % in Estland bis zu 46,1 % in Malta reicht, zwischen den EU-Mitgliedstaaten nach wie vor erhebliche Unterschiede bestehen; in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Rentengefälle dazu führt, dass Frauen einem höheren Risiko von Altersarmut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Mütter – insbesondere Alleinerziehende und diejenigen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Rasse, ihres Migrationsstatus, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder ihres Alters intersektionell diskriminiert werden – eher in Energiearmut geraten; in der Erwägung, dass dies bedeutet, dass die anhaltende Lebenshaltungskostenkrise die geschlechtsspezifische Energiearmut in der EU verschärfen wird; in der Erwägung, dass weitere geschlechtsspezifisch und intersektionell aufgeschlüsselte Daten erforderlich sind; in der Erwägung, dass den Vereinten Nationen zufolge die Welt mit der größten Lebenshaltungskostenkrise seit einer Generation konfrontiert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2022 mehr als ein Fünftel der Bevölkerung der EU in Haushalten mit unterhaltsberechtigten Kindern von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht war; in der Erwägung, dass 44 % der alleinerziehenden Mütter und 31 % der alleinstehenden Frauen Ende 2022 angaben, dass sie in den nächsten Monaten Schwierigkeiten bei der Begleichung der Energierechnungen erwarten<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Eurofound, The cost-of-living crisis and energy poverty in the EU: Social impact and policy responses – Background paper (Die Krise der Lebenshaltungskosten und die Energiearmut in der EU: Soziale Auswirkungen und politische Reaktionen – Hintergrundpapier), Oktober 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energiekrisen und der höhere Anteil der Energiekosten am Gesamteinkommen von Frauen ihre finanziellen Möglichkeiten zum Aufbau einer eigenständigen Existenz einschränken und es für Frauen ohne Einkommen oder mit geringem Einkommen schwieriger machen, häuslicher Gewalt und Missbrauch durch einen Partner, an den sie finanziell gebunden sind, zu entkommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Energiearmut mit erheblichen Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit des Menschen einhergeht, da beispielsweise niedrige Raumtemperaturen mit einem erhöhten Risiko von Stress, Schlafstörungen, Atemwegs- und Kreislauferkrankungen zusammenhängen<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">EIGE, Gleichstellungsindex 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Frauen aufgrund der Luftverschmutzung in Haushalten und aufgrund unzureichender Beleuchtung erheblichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind und dass Frauen einer Studie der WHO zufolge im Vergleich zu Männern einem relativ betrachtet höheren Risiko ausgesetzt sind, aufgrund von durch Festbrennstoffe verursachtem Rauch gesundheitliche Probleme, darunter chronisch obstruktive Lungenerkrankung und Lungenkrebs, zu entwickeln; in der Erwägung, dass kalte Wohnungen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken als eine mögliche Ursache für die erhöhte Sterblichkeitsrate im Winter ermittelt wurden<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">EIGE, Gleichstellungsindex 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass ländliche Gebiete, Binnengebiete, Gebiete in äußerster Randlage und stark von Abwanderung bedrohte Gebiete aufgrund des geringeren relativen Einkommens der Haushalte in diesen Gebieten und angesichts des spezifischen Energiebedarfs der Haushalte von Landwirten besonders von Energiearmut betroffen sind; in der Erwägung, dass darüber hinaus weniger Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnraum erfolgen; in der Erwägung, dass Frauen, die in diesen Gebieten leben, anfälliger für Energiearmut sind und unverhältnismäßig stark vom unzureichenden Zugang zu sauberer und erschwinglicher Energie betroffen sind, da sie häufig die Hauptverbraucher von Haushaltsenergie sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass es wenig Bewusstsein oder Daten in Bezug auf die Auswirkungen der Energiearmut auf Frauen in der EU gibt; in der Erwägung, dass die EU-Beobachtungsstelle für Energiearmut in ihren öffentlich zugänglichen Indikatoren keine nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten bereitstellt; in der Erwägung, dass nur wenige Mitgliedstaaten Definitionen von Energiearmut und Indikatoren für Energiearmut angenommen haben, wobei in der Regel das Geschlecht nicht berücksichtigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass Solarenergie nicht nur eine Lösung für die derzeitige Energiekrise bieten kann, sondern auch positive Auswirkungen auf die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter weltweit haben kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in der Energiebranche in stärkerem Maße als in anderen Branchen häufiger in Unternehmen arbeiten, in denen die Löhne niedriger sind; in der Erwägung, dass Frauen in der Energiebranche nur 20 % der Führungspositionen innehaben und sie daher auf der Leitungsebene von Energieunternehmen eine unzureichende Rolle spielen; in der Erwägung, dass die vollständige Einbeziehung von Frauen in diese Positionen dazu beitragen würde, Innovationen zu fördern, neue Managementmethoden einzuführen und die Vielfalt in der Belegschaft zu fördern, wodurch ein positiver Kreislauf begünstigt würde, bei dem die Gleichstellung der Geschlechter und der Beitrag zur Energiewende Hand in Hand gehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen den Vereinten Nationen zufolge beim Übergang zu sauberer Energie wichtige Änderungen bewirken können; in der Erwägung, dass die Schaffung eines günstigen Umfelds für Unternehmerinnen und nachhaltig erzeugte Energie unter anderem voraussetzt, dass mit vielen unterschiedlichen Interessenträgern aus der Privatwirtschaft zusammengearbeitet wird; in der Erwägung, dass die Beseitigung der bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Zugang zu Finanzmitteln, Informationen, Technologie, Gütern und Dienstleistungen wichtig ist, um die Investitionsrisiken zu verringern und den Zugang von Unternehmerinnen, die im Bereich der nachhaltigen Energie tätig sind, zu Unternehmensfinanzierung zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass der immer bessere Zugang von Frauen zu nachhaltig erzeugter Energie und zu Chancen eine Voraussetzung für die Armutsminderung und die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frauen weltweit ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energiebranche dem Weltwirtschaftsforum zufolge mit einem bedauerlichen Mangel an Absolventinnen in den Bereichen Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft, Kunst und Technik (MINKT) zu kämpfen hat, was den Pool möglicher Bewerberinnen und Bewerber verkleinert; in der Erwägung, dass 52 % der Bevölkerung Europas und die Mehrheit der Menschen in der EU, die eine Hochschule absolvieren, Frauen sind, sie jedoch nur 17,9 % der Professuren in den Bereichen Ingenieurwesen und Technologie innehaben<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Kommission, She figures 2021, November 2021.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>, und dass sie nur 2 von 5 in den Bereichen Wissenschaft und Ingenieurswesen tätigen Personen und damit nur 34 % der Beschäftigten in den Bereichen Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft und Technik und (MINT) ausmachen<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">Kommission, Towards a Manifesto for gender-inclusive STE(A)M Education and careers, Oktober 2022.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass das Wissen und die Erfahrung von Frauen die Energiewende erheblich voranbringen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission ihrer im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter eingegangenen Verpflichtung, die Geschlechterperspektive bei allen wichtigen Initiativen der Kommission, einschließlich des europäischen Grünen Deals und der damit verbundenen politischen Maßnahmen, zu berücksichtigen, nicht nachgekommen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß den Verträgen verpflichtet ist, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof jedoch der Auffassung ist, dass die Geschlechterperspektive nicht in den EU-Haushalt einbezogen wurde, da wesentliche Elemente wie geschlechtsspezifische Analysen, geschlechtsbezogene Ziele, geschlechtsbezogene Indikatoren und geschlechtsbezogene Rechenschaftspflicht im Zuge der Berichterstattung überwiegend fehlen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei den Säulen des ökologischen und digitalen Wandels der Aufbau- und Resilienzfazilität weitgehend unberücksichtigt geblieben ist, was eine verpasste Chance darstellt, die Gleichstellung der Geschlechter wirksam in die Klima- und Umweltziele zu integrieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass einer vom Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) angeforderten Studie zufolge Männer bei der Gestaltung von Subventionen und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ sowie anderer politischer Strategien, Programme und Finanzierungsinstrumente für den grünen Wandel häufig gegenüber Frauen und anderen marginalisierten Gruppen häufig bevorzugt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifische Perspektive in den Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU, die darauf abzielen, die Auswirkungen der Lebenshaltungskostenkrise zu bekämpfen und abzumildern, fehlt; in der Erwägung, dass etwa zwei Drittel der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung steigender Inflationsraten nicht auf bestimmte Gruppen in Situationen der Schutzbedürftigkeit ausgerichtet sind und nur kurzfristige Lösungen anstelle von Maßnahmen bieten, die künftig zu einem sozial gerechten und ökologischen Wandel beitragen, wie beispielsweise die Förderung von Energiesparmaßnahmen und die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die Maßnahmen der EU der Bedeutung des Konzepts der Klimagerechtigkeit und den Zusagen aller Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris Rechnung tragen sollten, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, bei Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels einzuhalten, voranzubringen und zu berücksichtigen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geschlechtersensible Lösungen für die Energiearmut und die steigenden Lebenshaltungskosten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die Kommission auf, der von Präsidentin von der Leyen eingegangenen positiven Verpflichtung nachzukommen, die Gleichstellung der Geschlechter bei allen politischen Entscheidungen zu fördern, und hebt hervor, dass mehr unternommen werden muss, da in den wichtigsten Initiativen, die in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt vorgelegt wurden, eine Geschlechterperspektive fehlt; fordert, dass mit dem europäischen Grünen Deal ein fairer und sozial gerechter Übergang sichergestellt wird, der allen zugutekommt, indem eine auf einen Wandel der Geschlechterrollen ausgerichtete, intersektionale Strategie zur Bekämpfung der Energiearmut entwickelt wird und die öffentlichen Investitionen in sozialen, erschwinglichen und energieeffizienten Wohnraum erhöht werden, wobei die spezifischen Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen sind, die oftmals einen erheblichen Beitrag zum Energiemanagement in den Haushalten beitragen, aber keinen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bedauert, dass in der Empfehlung (EU) 2023/2407 der Kommission vom 20. Oktober 2023 zu Energiearmut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2407 vom 23.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE> und in den dazugehörigen Leitlinien<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung der Kommission zu Energiearmut. „EU guidance on energy poverty“. Begleitdokument (SWD(2023)0647).</FIELD></FOOTNOTE> die geschlechtsspezifischen Aspekte der Energiearmut und die wesentliche Notwendigkeit von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten zur angemessenen Bewertung der Bedürfnisse schutzbedürftiger Haushalte als Schlüsselindikator nicht berücksichtigt werden; ist besorgt darüber, dass die Kommission auf die zahlreichen Forderungen des Europäischen Parlaments, der Zivilgesellschaft und des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), geschlechtsspezifische Indikatoren zu entwickeln, um sicherzustellen, dass der ökologische Wandel sozial gerecht vonstattengeht, nicht reagiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU auf, ein außerordentliches Paket zur Unterstützung der Menschen, die mit explodierenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben, zu fördern, das 100 Mrd. EUR für Familien, insbesondere für Familien mit nur einem Elternteil – in der überwiegenden Mehrheit Frauen –, die am stärksten von Energiearmut betroffen sind, sowie mindestens 20 Mrd. EUR zur Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder vorsieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, dringend dafür zu sorgen, dass Versorgungsleistungen und Lebensmittel für Haushalte mit niedrigem Einkommen und insbesondere für diejenigen, die von intersektionaler Diskriminierung betroffen sind, erschwinglich sind; betont, dass niemand im Hochwinter frieren oder in den heißen Sommermonaten an übermäßiger Hitze leiden sollte, und fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, Energieabschaltungen zu verbieten; betont, dass die Steigerung der Energieeffizienz durch die Renovierung von Wohngebäuden in allen Mitgliedstaaten vorrangig behandelt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass angesichts der Tatsache, dass über 50 Millionen Menschen in der EU von Energiearmut betroffen sind, Haushalte mit niedrigem Einkommen im Einklang mit den Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz finanziell unterstützt werden sollten; hält es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten den Zugang schutzbedürftiger Menschen zu Strom sicherstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist darauf hin, dass in der gesamten EU Frauen unverhältnismäßig stark von Energiearmut betroffen sind und dass die Mitgliedstaaten daher die erforderliche Unterstützung bereitstellen sollten, um die Energiearmut von Frauen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Armut und zunehmende Ungleichheiten unter Frauen vorzugehen, insbesondere unter schutzbedürftigen Gruppen, darunter alleinerziehende Mütter, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die rassischen und ethnischen Minderheiten angehören, LGBTIQ+-Personen, Migrantinnen und weibliche Flüchtlinge, ältere Frauen und Frauen in ländlichen oder entvölkerten Gebieten; fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige europäische Strategie zur Bekämpfung der Armut, einschließlich Zeitarmut, für 2030 mit konkreten Zielen zur Minderung der Armut und mit Schwerpunkt auf der Beseitigung der Frauenarmut und dem Durchbrechen des Kreislaufs der Risiken der generationenübergreifenden Armut auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des Risikos der Altersarmut zu ergreifen und bei der Reform der Rentensysteme, der Anpassung des Renteneintrittsalters und der Stärkung von Renten, Sozialleistungen und Sozialdiensten wie Langzeitpflege einen geschlechtersensiblen Ansatz zu verfolgen und dabei der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Segregation auf dem Arbeitsmarkt und der geschlechtsspezifischen Diskriminierung Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission auf, neue Rechtsakte zu prüfen und gegebenenfalls vorzuschlagen, um zu verhindern, dass Spekulanten den Zugang zu Energie für Frauen unbezahlbar machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass der Zugang zu Strom eine grundlegende Rolle bei der Verringerung der Armut und bei der Sicherstellung einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft spielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Generaldirektion Energie der Kommission auf, einen Aktionsplan für die Gleichstellung auszuarbeiten, mit dem sichergestellt wird, dass im Rahmen aller EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich, einschließlich des Rechts auf gemeinsame Energienutzung gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001, die geschlechtsspezifische Dimension berücksichtigt wird und spezifische Maßnahmen, Indikatoren und gezielte Finanzmittel zur Bekämpfung der Energiearmut – insbesondere was ihre geschlechtsspezifische Dimension betrifft – entwickelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die geschlechtsspezifische und die intersektionale Dimension bei allen Programmen für Energieeffizienz und Strom aus erneuerbaren Quellen – einschließlich des Rechts auf gemeinsame Energienutzung – berücksichtigt werden, damit die am stärksten von Energiearmut betroffenen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden; erkennt den Beitrag von Fraueninitiativen zu nachhaltigen Energielösungen und die entscheidende Rolle von Frauen bei der Gestaltung solcher Lösungen auf allen Ebenen an, auch auf der Ebene der Haushalte und der Gemeinschaften sowie auf der nationalen und der europäischen Ebene;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen, um bestmöglich auf die Energiekrise reagieren zu können, von der Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Bericht über die geschlechtsspezifischen Folgen der steigenden Lebenshaltungskosten aufgrund der Energiekrise auszuarbeiten, einschließlich einer geschlechterdifferenzierten Bewertung der Umsetzung ihrer Empfehlung zur Energiearmut; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Preise von Energie, Verkehr und anderen lebensnotwendigen Gütern mit dem Ziel zu überwachen, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um dem Risiko von sozialer Ausgrenzung und Armut entgegenzuwirken, wobei der Schwerpunkt auf dem Zugang zu erschwinglichem Wohnraum, Verkehr, Justiz und Energie liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, obligatorische geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen im Rahmen der nationalen Energie- und Klimapläne durchzuführen, auch bei der Berichterstattung über Energiearmut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, spezifische Leitlinien dazu auszuarbeiten, wie sicherzustellen ist, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP), einschließlich Maßnahmen und Aktionen zur Verringerung der Energiearmut, in korrekter Weise die Gleichstellung der Geschlechter durchgängig berücksichtigen und geschlechtsspezifische Analysen vornehmen; ist der Ansicht, dass eine geschlechtsspezifische Analyse mit einer intersektionalen Perspektive im Rahmen der NEKP von entscheidender Bedeutung für die Förderung einer sozial gerechten Energiewende ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Investitionen in politische Maßnahmen zu erhöhen, die direkt oder indirekt darauf abzielen, den negativen Auswirkungen der Lebenshaltungskostenkrise auf Frauen in all ihrer Vielfalt entgegenzuwirken, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und den Zugang zu hochwertigen, kostenlosen öffentlichen Dienstleistungen in den Bereichen Pflege, Bildung und Gesundheit – einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit und der damit verbundenen Rechte –, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum und erschwinglichen Verkehrs- und Energiedienstleistungen sowie den Zugang zu menschenwürdiger Beschäftigung sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den ländlichen Gebieten, den Binnengebieten, den Gebieten in äußerster Randlage und den von Abwanderung bedrohten Regionen, in denen diese Dienstleistungen häufig nicht in geeigneter Weise bereitgestellt werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Auswirkungen der hohen Inflation und der hohen Energiekosten den öffentlichen Diensten schaden, auf die Frauen eher angewiesen sind und in denen eher Frauen beschäftigt sind; betont, dass Kürzungen bei den in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Budgets für Kinderbetreuung, Bildung und vorschulische Aktivitäten sowie für Betreuungspersonal unmittelbare Auswirkungen auf Frauen haben, die den Großteil der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben übernehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Finanzierung der sozialen Infrastruktur, insbesondere im Bereich Pflege- und Betreuungsdienste, auszubauen und Sozialwohnungen sowie Investitionen in die Nachrüstung von Wohnungen zur Senkung der Energiekosten zu priorisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass sich die Energiekostenkrise zusammen mit der Lebenshaltungskostenkrise negativ auf die wirtschaftliche und soziale Eingliederung, die Gesundheit und die Grundrechte von Frauen, einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, auswirken; betont, dass etwa ein Drittel der Menschen angibt, im Jahr 2022 eine medizinische Behandlung eingestellt zu haben, und dass noch mehr Menschen angeben, dass sie gezwungen sind, medizinische Behandlungen aufgrund von steigenden Kosten, längeren Wartezeiten, Ärztemangel und Arzneimittelengpässen einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert, dass ein angemessenes Mindesteinkommen entsprechend den europäischen Empfehlungen sichergestellt wird, um die Gleichstellung der Geschlechter, die Einkommenssicherheit und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu fördern; weist darauf hin, dass angemessene Mindestlöhne eine notwendige Garantie sind, um eine gerechtere Lohnverteilung und einen Mindestgrundlohn sicherzustellen, der Frauen schützt; betont, dass bei den vorstehend genannten Instrumenten die in Tarifverträgen verankerten Rechte geachtet werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, keine politischen Empfehlungen zu fördern, die eine Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse, eine Deregulierung der Arbeitszeiten, eine Senkung der Löhne, eine Untergrabung von Tarifverhandlungen oder die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und der sozialen Sicherheit zur Folge hätten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert eine Politik für den öffentlichen Verkehr, die der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung trägt, insbesondere durch den Ausbau und die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsdienste und durch ein wirksames Mobilitätsangebot, sodass Frauen die Möglichkeit haben, Arbeit zu finden und aktiver am Arbeitsmarkt teilzuhaben (und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erreichen);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass keine künstliche Spekulationsblase entsteht, die zulasten des Wohlergehens von Frauen geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass angemessener Wohnraum ein Grundrecht ist, das geschützt und als Voraussetzung für die Ausübung anderer Grundrechte und den Zugang zu diesen Grundrechten sowie für ein würdevolles Leben anerkannt werden muss; bedauert, dass viele Frauen aufgrund von Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Wohnungsmarkt unter prekären, menschenunwürdigen und unsicheren Bedingungen leben und einem erhöhten Risiko von Obdachlosigkeit und Gewalt ausgesetzt sind; betont, dass Zwangsräumungen und andere Verletzungen des Rechts auf Wohnraum in unverhältnismäßiger Weise Frauen betreffen und bestehende Ungleichheiten verstärken, was ein erhebliches Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter darstellt; fordert die Kommission auf, neue Gesetzgebungsakte zu prüfen und gegebenenfalls vorzuschlagen, um die Finanzialisierung der Wohnungsmärkte zu verringern und Spekulanten daran zu hindern, Wohnraum unbezahlbar zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission auf, den lokalen Behörden, einschließlich der städtischen Behörden, die Möglichkeit zu geben, Online-Plattformen zur Wohnungsvermietung stärker zu kontrollieren; fordert die Mitgliedstaaten auf das Angebot und die Auswahl an verfügbaren Sozialwohnungen auszuweiten und die Auswirkungen der durch die Inflation verursachten Zinserhöhungen anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu aufzufordern, die Energieversorgung in fernab von städtischen Zentren gelegenen Gebieten sicherzustellen, damit im ländlichen Raum für Frauen und Familien ein Mindestlebensstandard sichergestellt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist darauf hin, dass die durch die Volatilität der Energiemärkte bedingte Belastung der am stärksten schutzbedürftigen Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden deutlich verringert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Energieunternehmen auf, bei Stromabschaltungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu folgen, wobei den Bedürfnissen, Herausforderungen und anderen Schwierigkeiten von Frauen, alleinerziehenden Müttern, Frauen mit Behinderungen, älteren Frauen, Mädchen sowie Frauen, die in ländlichen Gebieten und in Binnengebieten leben, während einer Lebenshaltungskostenkrise, die unweigerlich mit der Energiekrise verbunden ist, Rechnung zu tragen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine geschlechtsspezifische und intersektionale Perspektive in ihre Definitionen von Energiearmut aufzunehmen, um einen Vergleich und eine Überwachung des Sachverhalts in einer Weise zu ermöglichen, die über das allgemeine Konzept der „schutzbedürftigen Haushalte“ hinausgeht und so ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Haushalten ermöglicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Kommission, Eurostat und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten und intersektionalen Daten, Statistiken, Forschungsarbeiten und Analysen weiterzuentwickeln und zu verbessern, da nur so sichergestellt werden kann, dass bestimmte Situationen nicht übersehen, sondern als Grundlage für eine fundierte Politikgestaltung herangezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei Eurostat nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zur Energiearmut einzuholen; fordert in diesem Zusammenhang die Beobachtungsstelle der EU für Energiearmut auf, diese Daten zu nutzen, um in Abstimmung mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und der Europäischen Umweltagentur geschlechtsspezifische Indikatoren zu entwickeln und auszuwählen, die eine faktengestützte Politikgestaltung in diesem Bereich ermöglichen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten mehr Anstrengungen unternehmen sollten, um nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten in ihre nationalen Gebäuderenovierungspläne aufzunehmen, damit Strategien und Maßnahmen gezielter ausgerichtet werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, in der Branche für Strom aus erneuerbaren Quellen die kontinuierliche geschlechtersensible Forschung und Innovation zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, dringend dafür zu sorgen, dass Versorgungsleistungen für von Frauen geleitete KMU, insbesondere für diejenigen, die von intersektionaler Diskriminierung betroffen sind, erschwinglich sind; erkennt an, dass von Frauen geleitete Unternehmen und lokale Unternehmen mit einem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten oft einen wesentlichen Anteil an der Erzeugung lebensnotwendiger Güter ausmachen; betont, dass Unternehmerinnen keine unverhältnismäßige Belastung aufgrund von wirtschaftlichen Spekulationen aufgebürdet werden sollte und dass sie gleichberechtigten Zugang zu den Chancen erhalten sollten, die der ökologische Wandel bietet, während gleichzeitig seine ungleichen Auswirkungen abgemildert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Gender Mainstreaming im Mittelpunkt des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ stehen sollten und sich in Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen niederschlagen sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auf dem Weg zu einem geschlechtergerechten ökologischen Wandel</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass ein gerechter ökologischer Wandel notwendig ist, um schwere künftige Krisen und zunehmende Armut zu verhindern; weist ferner darauf hin, dass der ökologische Wandel nur dann sozial gerecht sein wird, wenn eine geschlechtsspezifische Perspektive einbezogen wird und die Chancengleichheit von Frauen und denjenigen, die intersektionaler Diskriminierung ausgesetzt sind, sowie ihre sinnvolle Einbindung in die Politikgestaltung sichergestellt werden; fordert die Kommission daher auf, eine EU-Koordinatorin oder einen EU-Koordinator für Gleichstellung und Klima zu ernennen und mit ausreichend Personal und Finanzmitteln auszustatten sowie geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen in alle Politikbereiche und Rechtsvorschriften der EU, insbesondere in Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals, aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist darauf hin, dass es für die Verwirklichung einer inklusiveren und nachhaltigeren Entwicklung von zentraler Bedeutung ist, den Zugang zu grüner Energie auszuweiten und ihre Erschwinglichkeit zu fördern; nimmt zur Kenntnis, dass durch die rasch sinkenden Kosten für Technologien für erneuerbare Energie und durch neue Geschäftsmodelle Energielösungen entstehen, die vielversprechend sind, wenn es darum geht, den Zugang von Frauen in all ihrer Vielfalt zu nachhaltiger Energie zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass Frauen beim ökologischen Wandel eine strategische und nützliche Rolle spielen, da sie Hauptakteurinnen bei der Entwicklung nachhaltiger und ökologisch verträglicher Konsum- und Produktionsmuster sowie in Wirtschaft und Politik auf allen Ebenen sind; betont, dass es dringend notwendig ist, ihr Potenzial bei der Förderung nachhaltiger Energie anzuerkennen und zur Verwirklichung mehrerer Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bedauert, dass Angaben der Vereinten Nationen zufolge das Potenzial von Frauen als Unternehmerinnen im Energiesektor zu wenig genutzt wird; fordert die Kommission auf, Unternehmerinnen im Bereich nachhaltige Energie zu unterstützen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede zu beseitigen und den Zugang dieser Unternehmerinnen zu Informationen, Technologien, Waren und Dienstleistungen, Märkten und Finanzmitteln zu verbessern, insbesondere durch die Stärkung traditioneller und innovativer Bankdienstleistungen wie integrierter webbasierter Plattformen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>lobt lokale/nationale Regierungen bzw. private Unternehmen, die große Anstrengungen unternehmen, um die sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen der Energiearmut anzugehen, und fordert sie nachdrücklich auf, diese Arbeit fortzusetzen, indem sie nach Möglichkeit die Geschlechterperspektive berücksichtigen und dafür sorgen, dass die verwendete Sprache/Kommunikation geschlechtsneutral ist und denjenigen, die sie benötigen, in Brailleschrift zur Verfügung gestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bedauert, dass Frauen in wichtigen Schlüsselpositionen der Politik in den Bereichen Klimawandel, Energiewende und Umwelt deutlich unterrepräsentiert sind, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten zu positiven Maßnahmen wie befristeten Quoten auf, um für eine gleichberechtigte und vielfältige Vertretung in Entscheidungspositionen in allen EU-Organen, Regierungsstellen und Behörden auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen und in den damit verbundenen öffentlichen Einrichtungen zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die sinnvolle Beteiligung von Frauen an geschlechtergerechten Planungen, Maßnahmen und Programmen, einschließlich der Haushaltsplanung, zu fördern und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen den unterschiedlichen Auswirkungen des Klimawandels und der Energiekrise auf Frauen und Männer Rechnung tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten sollten, die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Bau- und Gebäudesektor zu verringern, auch im Wege ihrer nationalen Energie- und Klimapläne, um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte in der EU umfassend darauf vorbereitet sind, aktiv auf die Verwirklichung der Klimaziele der EU hinzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass sich das UNEP und UN Women als führende Organisationen für Umwelt und Geschlechtergleichstellung innerhalb des UN-Systems zusammengetan haben, um ein globales Programm zur Förderung des Unternehmertums von Frauen im Bereich der nachhaltigen Energie auszuarbeiten; fordert die Kommission und die zuständigen EU-Agenturen auf, dieses Programm zur Kenntnis zu nehmen und vergleichbare Ziele für das Unternehmertum im Bereich der nachhaltigen Energie in der EU zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass digitale Technologien und Plattformen im allgemeinen Prozess der Aus- und Weiterbildung von Frauen und Mädchen sowie in vielen Einstellungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen; bedauert die negativen Auswirkungen des ungleichen Zugangs zu Technologien, die die Entwicklung der digitalen Kompetenz von Frauen und Mädchen behindern können, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt, einschließlich alleinstehender Frauen, älterer Frauen und Frauen, die in ländlichen Gebieten, Binnengebieten und stark von Abwanderung bedrohten Gebieten leben, nicht unverhältnismäßig stark von Energiearmut betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Diskrepanz im Energiesektor zu verringern, indem die Unterrepräsentation von Frauen in den MINKT-Berufen angegangen wird, und dafür zu sorgen, dass Frauen gleichberechtigten Zugang zu beruflicher Bildung und Sensibilisierungskursen in MINKT-Fächern haben, auch in den Bereichen Energieeffizienz und Energiesuffizienz, und eine positive Verbindung zwischen dem Erwerb von Wissen und der Entwicklung von Kompetenzen herzustellen, die für neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des digitalen und ökologischen Wandels unerlässlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die letztendlichen Ziele der Inklusion, der Gleichstellung und der Verwirklichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses im Energiesektor noch nicht erfüllt sind; fordert die jeweiligen Bildungsbehörden in den Mitgliedstaaten auf, insbesondere Mädchen für den Energiesektor zu gewinnen, indem sie Geschlechterstereotype bei Bildungsentscheidungen bekämpfen, und das Vertrauen der Mädchen darin zu stärken, dass sie über die Fähigkeiten verfügen, die sie benötigen, um Arbeitnehmerinnen, Innovatorinnen und Pionierinnen im Energiesektor zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass der Energiesektor mit einem Frauenanteil von nur 24 %<FOOTNOTE><FIELD> <STRING UNDERLINE="on">EIGE, Gleichstellungsindex 2023.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> sowie in Bezug auf die berufliche und hierarchische Geschlechtersegregation einer der Wirtschaftszweige in der EU mit dem größten Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern ist; fordert die privaten und öffentlichen Energieunternehmen auf, jegliche Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder aus sonstigen Gründen gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte zu beseitigen; betont, dass gegen das Fortbestehen struktureller geschlechtsspezifischer Ungleichheiten vorgegangen werden muss, mit denen die Hindernisse für den Einstieg von Arbeitskräften in den Energiesektor und deren Bindung an den Sektor verfestigt werden, wozu auch die Achtung von Mutterschafts- und Vaterschaftsrechten und die Förderung ihrer Inanspruchnahme gehören; betont, dass Energieunternehmen, die sich für die Gleichstellung einsetzen, ein attraktiveres Arbeitsumfeld für alle ihre Beschäftigten und potenzielle Beschäftigte bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt die Initiativen, mit denen Frauen dazu ermutigt werden, in den Bereichen Solarenergie, Windenergie, geothermische Energie und Wasserkraft unternehmerisch tätig zu werden, da dies sowohl für die beteiligten Frauen als auch für die Allgemeinheit Vorteile mit sich bringt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Hindernisse zu ermitteln, die Frauen daran hindern, in diesen Branchen zu arbeiten; fordert private Unternehmen im Energiesektor auf, dafür zu sorgen, dass Technologien in den Bereichen Solarenergie, Windenergie, geothermische Energie und Wasserkraft und die Innovatorinnen in diesem Bereich in die Lage versetzt werden, die Energiewende zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>nimmt Kenntnis von den wichtigsten Zielen der Kommission im Rahmen ihrer EU-Strategie für Solarenergie, die darauf abzielt, die Solarenergiesysteme in der EU wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen; erkennt an, dass durch Solarenergie, Windenergie, geothermische Energie und Wasserkraft mehr Frauen Zugang zu Energie erhalten, insbesondere in ländlichen Gebieten; betont, dass bei der Gestaltung und Planung der Städte- und Mobilitätspolitik die Sicherheitsbedenken von Frauen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Beleuchtung berücksichtigt werden müssen, um sichere öffentliche Räume, in denen es nicht zu Belästigung kommt, zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, sich zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu verpflichten und sicherzustellen, dass sie auf den gesamten EU-Haushalt Anwendung findet und dass die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs vollständig umgesetzt werden, auch im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens und der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>