<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0049</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Geothermische Energie</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A9-0432/2023 - Berichterstatter: Zdzisław Krasnodębski)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zu der geothermischen Energie (2023/2111(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2413, vom 31.10.2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Parlament am 14. März 2023 angenommenen Änderungen an dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0068.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/943 und (EU) 2019/942 sowie der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Parlament am 14. September 2023 angenommenen Änderungen an dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0325.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Parlament am 21. November 2023 angenommenen Änderungen an dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten (Netto-Null-Industrie-Verordnung) (COM(2023)0161)<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0401.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Europa 2020“ (COM(2022)0230),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Parlament am 14. Dezember 2022 angenommenen Änderungen am Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2022)0441.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> und die zugehörige delegierte Verordnung zur Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass durch eine Wirtschaftstätigkeit ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel geleistet wird, und anhand deren bestimmt wird, ob durch diese Wirtschaftstätigkeit keine erheblichen Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele verursacht werden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 239 vom 6.9.2013, S. 136.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 19 vom 20.1.2023, S. 43.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien vom Februar 2023 mit dem Titel „Global geothermal market and technology assessment“ (Weltmarkt für Geothermie und Bewertung der Technologien)<FOOTNOTE><FIELD> ISBN: 978-92-9260-495-0.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Clean Energy Technology Observatory (Beobachtungsstelle für Technologien für saubere Energie) mit dem Titel „Deep Geothermal Heat and Power in the European Union – 2022 Status Report on Technology Development, Trends, Value Chains and Markets“ (Tiefengeothermische Wärme und tiefengeothermischer Strom in der Europäischen Union – Statusbericht 2022 über Technologieentwicklung, Trends, Wertschöpfungsketten und Märkte)<FOOTNOTE><FIELD> Bruhn, D. et al., <STRING ITALIC="on">Clean Energy Technology Observatory: </STRING>Deep Geothermal Heat and Power in the European Union – 2022 Status Report on Technology Development, Trends, Value Chains and Markets, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Clean Energy Technology Observatory mit dem Titel „Overall Strategic Analysis of Clean Energy Technology in the European Union – Status Report 2022“ (Strategische Gesamtanalyse der sauberen Energietechnologien in der Europäischen Union – Statusbericht 2022)<FOOTNOTE><FIELD> Georgakaki, A. et al., <STRING ITALIC="on">Clean Energy Technology Observatory: General Strategic Analysis of Clean Energy Technology in the European Union – 2022 Status Report</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Europäischen Kommission mit dem Titel „Geothermal plants and applications emissions: overview and analysis“<FOOTNOTE><FIELD> Ernst &amp; Young, RINA Consulting S.p.A, Vito <STRING ITALIC="on">Studie mit dem Titel „Geothermal plants’ and applications’ emissions: Overview and analysis“</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „District heating and cooling in the EU – Overview of markets and regulatory frameworks under the revised Renewable Energy Directive“<FOOTNOTE><FIELD> Bacquet, A., Galindo Fernández, M., Oger, A. et al., <STRING ITALIC="on">District heating and cooling in the European Union – Overview of markets and regulatory frameworks under the revised Renewable Energy Directive. Annexes 6 and 7 – Final version</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Titel „The heat pump wave: opportunities and challenges“<FOOTNOTE><FIELD> Toleikyte, A., et al., <STRING ITALIC="on">The Heat Pump Wave: Opportunities and Challenges</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Overview of heating and cooling – Perceptions, markets and regulatory frameworks for decarbonisation“<FOOTNOTE><FIELD> Breitschopf, B., et al., <STRING ITALIC="on">Overview of heating and cooling – Perceptions, markets and regulatory frameworks for decarbonisation – Final report</STRING>, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2021 zur Anwendung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 251 vom 30.6.2022, S. 58.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu einem umfassenden europäischen Konzept für die Energiespeicherung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 371 vom 15.9.2021, S. 58.</FIELD></FOOTNOTE> und die Empfehlung der Kommission vom 14. März 2023 zur Energiespeicherung – Eckpfeiler einer dekarbonisierten und sicheren Energiewirtschaft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 103 vom 20.3.2023, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 145.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0432/2023),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass geothermische Energie eine wertvolle und lokale Quelle erneuerbarer Energie ist, die auf kostengünstige Weise regelbaren Strom, Wärme oder eine Kombination aus beidem liefern kann und ein großes Potenzial für die Strombranche und die Wärmeerzeugung sowie für die nachhaltige Herstellung von Rohstoffen darstellt und eine Quelle hochwertiger Arbeitsplätze sein kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der EU-Strategie für Solarenergie festgestellt wurde, dass der Anteil der Solarwärme und Geothermie an der Abdeckung des Energiebedarfs mindestens um das Dreifache steigen muss, wenn die EU ihre Klima- und Energieziele für 2030 erreichen will;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Erzeugung und den Verbrauch von Energie über 75 % der Treibhausgasemissionen der EU entstehen; in der Erwägung, dass bedauerlicherweise über die Hälfte des Endenergieverbrauchs im Wohngebäudesektor für die Raumheizung durch fossile Brennstoffe gedeckt wird<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat 2021, Energy consumption in households.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Energiepreiskrise und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine dargelegt haben, dass dringender Bedarf besteht, die offene strategische Autonomie Europas zu steigern; in der Erwägung, dass durch geothermische Wärme-, Kälte- und Stromerzeugung bereits zu den Anstrengungen der EU beigetragen wurde, die Einfuhr von fossilen Brennstoffen zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Geothermie zur Erreichung der im REPowerEU-Plan festgelegten Ziele beitragen kann, insbesondere zur Steigerung der Erzeugung sauberer Energie und zur Diversifizierung der Energieversorgung, und sie das Potenzial besitzt, Industrien und Unternehmen, insbesondere KMU, eine zuverlässige und erschwingliche Wärme- und Stromversorgung zu bieten, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird, und den Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen eine zuverlässige und erschwingliche Wärme- und Stromversorgung zu bieten und dadurch unter anderem das Problem der Energiesicherheit anzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Geothermie eine erneuerbare, konstante und zuverlässige Energiequelle darstellt, die gut zugänglich ist, sobald die nötige Infrastruktur eingerichtet wurde, und die eine Netto-Null- und lokale Lösung zur Dekarbonisierung von Fernwärmenetzen darstellt, die der Definition von „effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen“ gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> entspricht, und die zum Aufbau lokaler „Energiegemeinschaften“ sowie zum kollektiven Eigenverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen beitragen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration geothermischer Technologien in den Energiesektor bei der Erhöhung der Flexibilität und Effizienz der Energiebranche und bei der Verringerung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks des Sektors eine wichtige Rolle spielen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie gemäß dem Anhang des Kommissionsvorschlags für eine Netto-Null-Industrie-Verordnung als strategische Netto-Null-Technologien für Europa aufgeführt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Geothermie nach Schätzungen der Industrie bis 2040 mehr als 75 % des Heiz- und Kühlbedarfs in Europa und über 15 % des Strombedarfs decken kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die umfassenden politischen Bedingungen und Rahmen, die nötig wären, um die Entwicklung und Nutzung von Geothermie in Europa voranzutreiben, auf EU-Ebene nach wie vor fehlen; in der Erwägung, dass in unterschiedlichen Politikbereichen auf nationaler Ebene Fortschritte ebenfalls dringend notwendig sind, um Akteuren im Bereich der Geothermie die Möglichkeit zu geben, die Projektumsetzung durch verbesserte Forschung, eine gestärkte Lieferkette, wirksame Förderprogramme und ein gesteigertes öffentliches Bewusstsein voranzutreiben.</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entwicklung und Potenzial</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass sich durch die Entwicklung von Technologien das für kosteneffiziente Geothermieprojekte geeignete Gebiet und der Anwendungsbereich dieser Projekte erweitert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt das Potenzial der in allen Mitgliedstaaten allgegenwärtig vorhandenen geothermischen Ressourcen mit niedriger Temperatur und geringer Tiefe hervor; hebt das Potenzial der Tiefengeothermie hervor, die direkt für die Wärme- und Stromerzeugung genutzt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass Geothermie in der Diskussion um erneuerbare Energien nach wie vor oft noch eine Nebenrolle zukommt; weist darauf hin, dass für den Bau geothermischer Anlagen nicht in demselben Maße wie für andere erneuerbare Energien kritische Rohstoffe erforderlich sind; stellt fest, dass die Geothermie, basierend auf einem nachhaltigen Lebenszyklusansatz, geringe Umweltauswirkungen hat und in der Regel nur eine eingeschränkte Landnutzung erfordert und einfach in die Landschaft integriert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Geothermie langfristige Vorteile bietet, welche die hohen Vorlaufkosten für ihre Entwicklung überwiegen können, wie zum Beispiel die Tatsache, dass es sich bei ihr um eine nachhaltige Energiequelle mit geringen Umweltauswirkungen, stabilen und vorhersehbaren Energiekosten, geringen Betriebskosten und einer langen Lebensdauer und Zuverlässigkeit handelt, die Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten in lokalen Gemeinschaften schafft und dazu beiträgt, die Abhängigkeit von importierten Brennstoffen zu reduzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bedauert, dass das Potenzial der Geothermie nicht schon früher ausreichend genutzt wurde und dass ihre jüngste Verbreitung weitgehend auf die Energiekrise und die dringende Notwendigkeit zurückzuführen ist, den sozioökonomischen Druck des Heiz- und Kühlbedarfs in Europa zu verringern; macht darauf aufmerksam, dass der Zustrom von subventioniertem Gas, ein begrenztes öffentliches Bewusstsein und die hohen erforderlichen Vorabinvestitionen die Entwicklung der Geothermie seit Jahren erheblich behindert haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die Geothermie das Potenzial hat, maßgeblich zur Verwirklichung der strategisch wichtigsten Ziele der EU beizutragen, darunter die Erreichung der Klimaziele durch die Dekarbonisierung unterschiedlicher Wirtschaftszweige, die Steigerung der offenen strategischen Autonomie der EU durch die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit, die Beseitigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von unzuverlässigen Drittländern wie Russland, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Stärkung der Verbraucher durch eine erschwingliche und zuverlässige Wärme- und Stromversorgung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass das Verfahren zur ökologisch nachhaltigen Gewinnung von Rohstoffen aus geothermischen Solen dazu beitragen könnte, eine lokale und nachhaltige Versorgung mit strategisch wichtigen Rohstoffen wie Lithium sicherzustellen, wodurch die wirtschaftliche Resilienz der EU gestärkt würde; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anlagen, mit denen sowohl geothermische Energie als auch Rohstoffe gewonnen werden, einen größeren Einfluss auf die Schaffung von Arbeitsplätzen haben als herkömmliche geothermische Anlagen, und durch sie Unternehmen angezogen werden, die mehrere Ressourcenströme nutzen möchten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist auf geothermische Lösungen hin, die in der Lage sind, überschüssige Wind- und Solarenergie zur anschließenden Nutzung bei der Wärme-, Kälte- und Stromerzeugung zu speichern, sowie auf ihre entscheidende Rolle für die Entwicklung von Energiesystemen auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen; betont in dieser Hinsicht die Rolle stillgelegter Bergwerke, die besonders gut für die großflächige saisonale Wärmespeicherung und langfristige Stromspeicherung geeignet sind; hebt das Potenzial der Geothermie für den Netzausgleich und Systemdienstleistungen aufgrund ihres hohen Kapazitätsfaktors, ihrer Versorgungsflexibilität und ihres regelbaren Potenzials hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass das größte Potenzial der geothermischen Energienutzung in der EU in Fernwärme- und Fernkältesystemen und Netzen oberflächennaher geothermischer Anlagen liegt; hebt hervor, dass sie lokale, grundlastfähige und flexible erneuerbare Energie liefern und Schutz vor schwankenden und steigenden Preisen für fossile Brennstoffe bieten können; betont, dass Geothermie dazu beitragen kann, den Wärme- und Kältesektor zu dekarbonisieren, auf den fast die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs der Union entfällt und bis zu 35 % der mit dem Energieverbrauch verbundenen Treibhausgasemissionen der Union entfallen; weist auf das Potenzial und den steigenden Bedarf an Geothermie-Fernkälte hin, die ein wichtiges Element der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Städten darstellen wird, da wärmere Temperaturen und Hitzewellen voraussichtlich häufiger auftreten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist auf das erhebliche Potenzial der Erdwärme für Industrieprozesse hin, insbesondere für Prozesse mit geringer bis mittlerer Energieintensität (unter 200 Grad), die bis zur Hälfte der Erzeugung von Industriewärme in Europa ausmachen; betont in diesem Zusammenhang, dass durch die Entwicklung der Nutzung von Erdwärme zu diesem Zweck die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gesteigert würde, indem eine zuverlässige und erschwingliche Wärmequelle bereitgestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist zudem auf das Potenzial der Erdwärme für die inländische Lebensmittelerzeugung hin, insbesondere für die Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, den Gartenbau und die Aquakultur; stellt fest, dass es bereits erfolgreiche Beispiele für die Nutzung von Geothermie in diesen Branchen in verschiedenen europäischen Regionen gibt; unterstreicht, dass die Nutzung von Erdwärme zur Dekarbonisierung dieser Sektoren und zu nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Verfahren beitragen wird, während die Produktionskosten, die hohen Energiekosten und die Preisvolatilität für Hersteller reduziert werden und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist auf das Potenzial der Kaskadennutzung hin, bei der dieselbe geothermische Flüssigkeit für mehrere Zwecke verwendet wird; betont, dass branchenübergreifende Synergien zwischen Geothermie und anderen Bereichen gefördert werden müssen, unter anderem durch die gemeinsame Nutzung von Standorten, Infrastruktur, Daten und Fachkräften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>vertritt die Ansicht, dass das Vorhandensein von Geothermie bei der Bestimmung des geographischen Standorts von „Net-Zero Industry Valleys“ im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung berücksichtigt werden sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine EU-Geothermiestrategie vorzulegen, mit der den Mitgliedstaaten und den lokalen Verwaltungen konkrete Anhaltspunkte geboten werden, um die Nutzung von geothermischer Energie zur Dekarbonisierung des Heizens zu beschleunigen, zur Energieunabhängigkeit der EU und zur Erreichung des in der EU-Strategie für Solarenergie genannten Ziels beizutragen, den Anteil des über Solarwärme und Geothermie gedeckten Energiebedarfs bis 2030 mindestens zu verdreifachen; hebt hervor, dass 151 Unternehmen und Branchen die Kommission 2022 aufgefordert haben, eine europäische Strategie zur Erschließung des Potenzials geothermischer Energie zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass nationale und EU-weite Maßnahmen für geothermische Energie auf einer Bewertung des geothermischen Potenzials Europas unter Berücksichtigung der unterschiedlichen geologischen und klimatischen Bedingungen und einer Schätzung der Kosteneffizienz der Einführung geothermischer Lösungen beruhen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Strategie auf einer umfassenden Bewertung des Potenzials der Geothermie im flachen, mittleren, tiefen und ultratiefen unterirdischen Bereich in allen 27 Mitgliedstaaten zu begründen; stellt fest, dass diese Bewertung dazu beitragen sollte, das Potenzial der Geothermie für verschiedene Verwendungszwecke zu ermitteln, u. a. für Fernwärme und -kälte, industrielle Prozesse, die Lebensmittelerzeugung, Wärmepumpen, die Stromerzeugung, erneuerbaren Wasserstoff und die Lithiumgewinnung; weist darauf hin, dass in dieser Studie auch die Auswirkungen der Entwicklung der Geothermie auf die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung der Verbraucher und die Kosteneffizienz im Vergleich zu anderen Energiequellen bewertet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, in der Strategie die Hindernisse für die Entwicklung von Geothermieprojekten, einschließlich grenzüberschreitender Aspekte, anzugehen und für nationale und lokale Behörden, Projektentwickler und Finanzinstitute einen Leitfaden über bewährte Verfahren für die Nutzung der Geothermie in der EU zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt das zunehmende Bewusstsein und die wachsende Unterstützung für Geothermie auf nationaler Ebene; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel von Ländern zu folgen, die geothermische Fahrpläne, Ziele und gezielte diesbezügliche politische Maßnahmen entwickelt haben<FOOTNOTE><FIELD> Wie die nationalen Initiativen Polens (Mehrjahresprogramm zur Entwicklung der Nutzung geothermischer Ressourcen in Polen – 2022), Frankreichs (Nationaler Aktionsplan für Geothermie – 2023) und Deutschlands (Deutsche Geothermiestrategie 2022).</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass der Austausch von Informationen über diese Maßnahmen und Daten zur Unterstützung von Geothermiestrategien und zur Förderung bestehender bewährter Verfahren und des Wissensaustauschs erleichtert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine „Geothermie-Allianz“ einzurichten, der die Mitgliedstaaten, Wegbereiter der Einführung der Geothermie, die Industrie, die Wissenschaftsgemeinschaft und die Zivilgesellschaft angehören, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern und die künftige Geothermiestrategie umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Potenzial der Geothermie zu untersuchen, um zur Erreichung der im REPowerEU-Plan festgelegten Ziele beizutragen, wie der Erzeugung von sauberem Wasserstoff;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geothermische Fernwärme und Fernkälte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>erachtet es als geboten, bestehende Wärme- und Kältenetze zu modernisieren und unter Nutzung des Potenzials der Geothermie neue zu errichten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, starke Anreize zu schaffen, um Letzteres zu unterstützen und um Wärme- und Kältesysteme der 4. und 5. Generation zu begünstigen; stellt fest, dass die Entwicklung von Wärme- und Kältenetzen entsprechend den Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie integraler Bestandteil der Ausarbeitung von umfassenden kommunalen Wärmeplänen ist und im Einklang mit den Zielen von nationalen Energie- und Klimaplänen steht; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Ausarbeitung dieser Pläne zur Verfügung zu stellen, einschließlich für die Bewertung des geothermischen Potenzials;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt die wachsende Zahl von Projekten, bei denen bestehende Fernwärme- und Fernkälte-Infrastrukturen auf geothermische Fernwärme und Fernkälte umgestellt werden; hebt insbesondere das Potenzial der oben genannten Umstellungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern hervor, wo sie wesentlich zur Dekarbonisierungspolitik beitragen können; betont, dass diese Maßnahmen im Rahmen des Modernisierungsfonds, des Fonds für einen gerechten Übergang und des Kohäsionsfonds weitgehend unterstützt werden sollten; fordert, dass bei den aus dem Modernisierungsfonds geförderten Investitionen, mit denen die Umstellung bestehender Fernwärmesysteme unterstützt wird, stets das Potenzial für die Einspeisung geothermischer Energie in solche Systeme berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>äußert seine Besorgnis darüber, dass die Entwicklung von Geothermieprojekten allzu oft durch den Mangel an ausgebauten Fernwärme- und Fernkältenetzen verhindert oder erheblich verzögert wird; betont, dass die Koordinierung zwischen Energieunternehmen und lokalen Behörden sichergestellt werden muss, um Fernwärme- und Fernkältenetze gemeinsam zu planen, in sie zu investieren und sie zu verwalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist auf die Tatsache hin, dass einige der jüngsten geothermischen Fernwärme- und Fernkälteprojekte mit neuen Geschäftsmodellen umgesetzt wurden, mit denen es privaten Unternehmen, einschließlich Versorgungsunternehmen, ermöglicht wird, öffentliche Infrastrukturen im Auftrag lokaler Behörden zu bauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, innovative Regulierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Entwicklung der geothermischen Fernwärme und -kälte zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>hebt hervor, dass es wichtig ist, den Akteuren im Bereich der Geothermie in ganz Europa Daten über bestehende Fernwärmenetze, einschließlich des Modernisierungsgrads und des Wärmebedarfs, zur Verfügung zu stellen; betont, dass diese Daten für die Bewertung des Potenzials einer Region und die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden in der Anfangsphase eines Projekts von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, die Verfügbarkeit der vorhandenen Daten über Fernwärme und Fernkälte zu erleichtern und zu koordinieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Datenverfügbarkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der fehlende einfache Zugang zu unterirdischen Daten derzeit ein großes Hindernis für die Risikominderung und damit für die rasche Umsetzung von Geothermieprojekten darstellt; betont, dass ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu unterirdischen Daten in den Mitgliedstaaten für die Projektbewertungsphase von entscheidender Bedeutung ist; betont ferner, dass der fehlende Zugang zu Daten Wissenschaftler daran hindert, geologische Modelle zu erstellen, die für die Vorhersage des Potenzials und des Ertrags der geothermischen Energie in einem bestimmten unterirdischen Gebiet unerlässlich sind und somit entscheidend zur Verringerung der Unsicherheit für Projektentwickler beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, Methoden zur Erhebung verschiedener Arten geologischer Daten von öffentlichen und privaten Einrichtungen zu prüfen, um sie zu organisieren, zu systematisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem bestehende grundlegende geologische Datenbanken, die digitale Datenerhebungsformate verwenden, erweitert und zur Verfügung gestellt werden; stellt fest, dass dies in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften zum Datenschutz, zum Schutz wirtschaftlich sensibler Daten, einschließlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, und zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums sowie mit Sicherheitserwägungen erreicht werden und gegebenenfalls Anreize oder eine Entschädigung für den Datenaustausch durch private Einrichtungen beinhalten sollte; vertritt die Auffassung, dass öffentlich finanzierte geologische Daten, die für Geothermieprojekte benötigt werden (wie diejenigen, die durch die öffentliche Unterstützung von Erkundungsbohrungen erhoben wurden), der Öffentlichkeit innerhalb einer kurzen, von dem betroffenen Mitgliedstaat festgelegten Zeitspanne zur Verfügung gestellt werden sollten; weist auf die Tatsache hin, dass geologische Daten, die im Besitz von privaten Einrichtungen sind, in einigen Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit nach einem bestimmten Zeitraum kostenlos zugänglich gemacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Vorteile und Hindernisse einer Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über die Gewährung des Zugangs zu unterirdischen Daten und die Speicherung von geologischen Daten auf einem zentralen Portal auf EU-Ebene, das für jedermann kostenlos und leicht zugänglich ist, zu untersuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass die Regierungen in Gebieten mit unzureichenden unterirdischen Daten eine Rolle bei der Finanzierung der Kartierung geothermischer Ressourcen und von Erkundungsbohrungen spielen können; begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten bereits Schritte in diese Richtung unternommen haben; fordert die Kommission auf, diese Datenerhebung weiterhin über einschlägige Projekte, wie die Europäische Geodateninfrastruktur (European Geological Data Infrastructure, EGDI), mit der ein EU-weiter Atlas geothermischer Ressourcen geschaffen werden soll, zu unterstützen; hebt die Bedeutung des Copernicus-Landüberwachungsdiensts (CLMS) hervor, der verlässliche Landtemperaturdaten liefern kann, die insbesondere für die oberflächennahe Geothermie von Nutzen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>unterstreicht das geothermische Potenzial der Umwidmung von inaktiven Öl- und Gasbohrlöchern sowie Bergwerken; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Erdöl-, Erdgas- und Steinkohleunternehmen öffentlich zugängliche Verzeichnisse und Karten, einschließlich der Spezifikationen, von erschöpfter, aufgegebener und nicht mehr genutzter Kohlenwasserstoff-Infrastruktur zu erstellen, die das Potenzial hat, als geothermische Ressource genutzt zu werden; betont, dass vorrangig Mittel für die Durchführung detaillierter Studien zum Zustand dieser Infrastruktur bereitgestellt werden müssen, um das Potenzial jedes Standorts zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die Fragmentierung der Statistiken über geothermische Energie zum Ausdruck; betont, dass sich die Nutzung von geothermischer Energie in Europa nur sehr schwer abschätzen lässt, da es keine Normen für die Bereitstellung von Daten durch die Branche gibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Industrie und der Kommission die bestehenden statistischen Verfahren zur Erhebung von Geothermiedaten zu überarbeiten und bewährte Verfahren in diesem Bereich zu übernehmen, indem Normen für die Bereitstellung von Daten durch die Branche geschaffen werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzierung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der unterirdischen Ressourcen schwierig ist, die Finanzierung von Projekten sicherzustellen; stellt fest, dass die anfängliche Projektphase, etwa die Erkundungs- und Bauphase, erhebliche Vorlaufkosten sowie große unternehmerische Risiken erfordert, was Investitionsentscheidungen behindert; fordert die Mitgliedstaaten auf, finanzielle Lösungen zur Risikominderung zu prüfen, die dem Reifegrad ihrer lokalen Märkte entsprechen, beispielsweise Zuschüsse, in Zuschüsse umwandelbare Darlehen, staatlich besicherte Garantien, Erkundungsversicherungen und Absicherungsmechanismen; weist auf Beispiele für Mechanismen zur Risikodeckung hin, die nicht nur durch öffentliche Mittel, sondern auch durch Beiträge aus dem Privatsektor gestützt werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein europäisches System zur finanziellen Risikominderung für die am wenigsten reifen Märkte in der Geothermiebranche besonders nützlich wäre; weist auf die Bedeutung anderer Maßnahmen zur Risikominderung hin, wie die Gewährung eines leichten Zugangs zu unterirdischen Daten und der Austausch bewährter Verfahren zu neuen Arten von Geschäftsmodellen, die Synergien zwischen öffentlicher und privater Finanzierung bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die hohen Vorlaufkosten für Bohrung und Installation eher davor abschrecken, sich für Erdwärmepumpen zu entscheiden, zugunsten von weniger effizienten Technologielösungen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mögliche finanzielle Anreize zu erkunden, um diese Lücke zu schließen, auch durch Pay-as-you-save-Finanzierungsmodelle; fordert die Kommission auf, sich im kommenden EU-Aktionsplan für Wärmepumpen mit diesem Thema zu befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass hohe Vorlaufkosten das Wachstum von Geothermie beeinträchtigen, insbesondere für Akteure mit beschränkten finanziellen Ressourcen, weshalb sich diese eher für Investitionen entscheiden, die kurzfristig rentabel sind, jedoch eine geringere ökologische Nachhaltigkeit bieten; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass geothermische Projekte bei der Nutzung bestehender europäischer Fonds und Instrumente besser berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, Mittel im Rahmen bestehender Fonds zur Unterstützung der Erkundung, Entwicklung und Modernisierung von Geothermieprojekten, insbesondere derjenigen, die auf innovativen Technologien basieren, und zur Umschulung und Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern bereitzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Regulatorische Aspekte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass durch schnellere Genehmigungsvorschriften für Geothermie im Einklang mit den bestehenden EU-Umweltvorschriften die Umsetzung von Geothermieprojekten in der gesamten EU erleichtert würde; stellt fest, dass Tiefengeothermieprojekte derzeit Gesetzen für große Bergbauprojekte unterliegen, die nur schwer einzuhalten sind, insbesondere bei kleineren Geothermieprojekten; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, die bestehenden Bergbaugesetze zu überprüfen, um den Besonderheiten von Geothermieprojekten besser Rechnung zu tragen und spezielle Genehmigungsvorschriften für Geothermie auszuarbeiten, wobei die Tatsache, dass unterschiedliche geothermische Technologien ganz unterschiedliche Auswirkungen und Risiken für die Geologie und die Umwelt haben, zu berücksichtigen ist; fordert die Kommission auf, Leitlinien bereitzustellen, um das erforderliche Maß an Kohärenz zu gewährleisten, ähnlich dem Ansatz, der für den Rechtsrahmen zur Unterstützung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Speicherung (Richtlinie 2009/31/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/31/EG vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABL. L 140 vom 5.6.2009, S. 114).</FIELD></FOOTNOTE>) gewählt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist auf die Tatsache hin, dass die Fristen für die Projektbewertung in einigen Mitgliedstaaten unter klar definierten Bedingungen in dem Grundsatz der stillschweigenden Genehmigung verankert sind, sofern keine Antwort nach EU-Recht oder nationalem Recht erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorteile und Hindernisse einer Anwendung dieses Grundsatzes auf Geothermieprojekte zu untersuchen und seine Aufnahme in ihre Rechtsvorschriften zu erwägen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>äußert sich besorgt darüber, dass die Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte langwierig sind; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, effizientere, gestraffte und digitalisierte Genehmigungsverfahren für neue Geothermieprojekte und für den Ausbau bestehender Anlagen zu schaffen, auch indem behördenübergreifend eine einzige Anlaufstelle für das gesamte Genehmigungsverfahren eingerichtet wird, sofern dies noch nicht geschehen ist, und die lokalen Behörden zu unterstützen, um sicherzustellen, dass deren Arbeitskräfte angemessen qualifiziert sind; ist der Ansicht, dass diese einzigen Anlaufstellen zudem den Informationsaustausch über Finanzierungsmöglichkeiten fördern sollten, die von der Kommission über ein zentrales Portal gesammelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist auf die Unterschiede zwischen der geothermischen Nutzung in städtischen und ländlichen Gebieten hin; weist auf die Besonderheit städtischer Erdwärmeprojekte hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, effizientere und gestraffte Genehmigungsverfahren für Erdwärmeprojekte zu entwickeln, einschließlich eines erleichterten Zugangs zu städtischen Grundstücken, die für geothermische Anlagen geeignet sind; fordert deshalb die Kommission auf, Empfehlungen zu den Modalitäten der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden an Verteilnetzbetreiber abzugeben, um lokale Pläne für die Wärme- und Kälteversorgung mit Schwerpunkt auf Geothermie auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Aufnahme geothermischer Energienutzung sowohl in städtische Bewirtschaftungspläne als auch in moderne Herangehensweisen an unterirdisches Flächenmanagement zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist darauf hin, dass Genehmigungen für geothermische Anlagen für Projektträger leichter ausweitbar sein müssen, um die Gewinnung von Rohstoffen oder die Herstellung von Wasserstoff aus bestehenden Kapazitäten im Rahmen derselben Konzession abzudecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Genehmigungsbehörden über bewährte Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen für die oberflächennahe Geothermie und mögliche Beeinträchtigungen des Trinkwassers herauszugeben, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die uneingeschränkte Anwendung der Umweltstandards sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bedauert, dass eine Lebenszyklusanalyse auf Geothermie angewandt wird, jedoch nicht auf andere erneuerbare Energien, was dem technologieneutralen Ansatz der Taxonomie-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2020/852 des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S 13).</FIELD></FOOTNOTE> widerspricht, das große Potenzial der Geothermie als Beitrag zur Dekarbonisierung, insbesondere der Wärmeversorgung, reduziert und sie ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen erneuerbaren Energiequellen aussetzt; fordert die Kommission daher auf, die Einstufung geothermischer Energieanwendungen in den Taxonomiebestimmungen zu überprüfen, um die Geothermie hinsichtlich ihrer Regulierung mit Wind- und Solarenergie gleichzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass für Geothermie derselbe rechtliche Status gelten sollte, wie bereits für andere erneuerbare Energien, auch im Rahmen des EU-Beschaffungswesens, im befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels sowie in allen darauf folgenden Maßnahmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Arbeitskräfte, Schulung und Fachkenntnisse</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>äußert seine Besorgnis über die gemeldeten Rückstände und Verzögerungen bei der Installation von Erdwärmepumpen, der Bohrung von Bohrlöchern und der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen aufgrund eines Mangels an qualifiziertem Personal; betont, dass der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in Zukunft weiter zunehmen wird und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit der Industrie und gegebenenfalls mit Gewerkschaften die Maßnahmen zur Qualifizierung und Umschulung von Fachkräften für Geothermie zu verstärken, da ein angemessenes Reservoir an Arbeitskräften von entscheidender Bedeutung sein wird, um die Ziele für den Einsatz von Geothermie zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Zertifizierungssysteme oder gleichwertige Qualifizierungssysteme, insbesondere für Installateure von kleinen oberflächennahen geothermischen Systemen und Wärmepumpen, verfügbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass sich nur eine begrenzte Anzahl von universitären Studiengängen mit der Geothermie befasst, welche von kurzer Dauer und freiwilliger Natur sind und von denen ein Großteil lediglich Grundkompetenzen abdeckt; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, mit Bildungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, um Abschlüsse im Bereich Geothermie zu aktualisieren und zu stärken, mit dem Ziel, künftige Generationen von Arbeitnehmern in dieser Branche angemessen zu schulen; begrüßt die von Erasmus+ unterstützten Projekte zur Behebung des Mangels an qualifizierten Nachwuchskräften in der Geothermie-Wertschöpfungskette, wie z. B. das Programm Geo3En, das die Grundlage für einen künftigen Erasmus-Mundus-Masterstudiengang in geothermischem Ingenieurwesen schaffen soll; unterstreicht, dass die Geothermiebranche das Bewusstsein von Studierenden und Lehrenden für diesen Sektor und seine Karrieremöglichkeiten schärfen muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entwicklung von Technologien</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass die EU zwar führend in der geothermischen Forschung und Entwicklung, bei hochwertigen Patenten, Veröffentlichungen sowie bei der Erzeugung ist, dass aber auf europäischer und nationaler Ebene Fördermaßnahmen für geothermische Technologien der nächsten Generation erforderlich sind, um diese Spitzenposition beizubehalten, insbesondere bei der Speicherung geothermischer Energie und bei industriellen Anwendungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass Investitionen in die Forschung und Entwicklung der Geothermiebranche im Vergleich zu anderen Branchen erheblich unterfinanziert sind und bisher nur zwei Geothermieprojekte durch den Innovationsfonds gefördert werden; fordert die Kommission daher auf, Investitionen in die Forschung und Entwicklung geothermischer Technologien zu unterstützen, wie beispielsweise die Entwicklung zuverlässiger Pumpentechnologien und neuer Bohrtechniken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>unterstreicht, dass insbesondere unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken und Wärmespeicherprojekten große Bedeutung zukommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Entwicklung in diesen Lösungen zu unterstützen und große Pilotanlagen einzurichten; fordert, diese Projekte, insbesondere diejenigen, die auf der Grundlage stillgelegter Bergwerke und Steinbrüche entwickelt werden, die in Wasserbecken umgewandelt werden können, in den Ausschreibungen des EU-Innovationsfonds und des Rahmenprogramms „Horizont Europa“ umfangreicher zu unterstützen, da diese Lösung ein wesentlicher Bestandteil bei der Entwicklung dekarbonisierter Stromsysteme sein kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>hebt hervor, dass einige Mitgliedstaaten Bedenken darüber geäußert haben, dass einige importierte Wärmepumpen nicht die angegebene Energieeffizienz aufweisen; betont, dass die Konformitätsbewertung durch Dritte (anstelle der Eigenerklärung) im Rahmen der Überarbeitung der Ökodesign-Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung zur Diskussion gestellt werden sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebiete in der Übergangsphase</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Geothermie, insbesondere, wenn sie für die Fernwärme genutzt wird, zu den natürlichen Ressourcen gehört, die zu einer gerechten Energiewende in den betroffenen Bereichen beitragen können, da sie Arbeitsplatzverluste ausgleicht, wenn Bergwerke und andere mineralgewinnende Anlagen schließen, da sie die Energiearmut beseitigt und die Autarkie von lokalen Gemeinschaften und ihren Verwaltungen stärkt, indem sie deren Abhängigkeit von Energieimporten reduziert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>bedauert, dass das Potenzial der Umwidmung von erschöpften, aufgegebenen und nicht mehr genutzten Kohlenwasserstoffspeichern sowie von Öl- und Gasbohrlöchern für geothermische Anwendungen nicht vollständig ausgeschöpft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>verweist auf bestehende Umnutzungsprojekte in stillgelegten Bergwerken, bei denen die angewandte Technologie der Speicherung von geothermischer Energie in Kavernen zum Heizen oder Kühlen eingesetzt werden kann; nimmt die Entwicklung von Projekten zur Kenntnis, die die Nutzung von Ölfeldern für die geothermische Energiespeicherung vorsehen; nimmt die laufenden Projekte zur Umwidmung stillgelegter Öl- und Gasbohrlöcher für geothermische Anwendungen zur Kenntnis, wodurch die Explorationsrisiken und die Bohrkosten erheblich gesenkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass viele dieser Projekte von der Industrie der fossilen Treibstoffe durchgeführt werden, die darin eine Chance sieht, an der Energiewende teilzuhaben, und dass es einer noch stärkeren, frühzeitigeren Beteiligung dieser Branche an der Erkundung des Potenzials der Geothermie bedarf; betont, dass durch eine frühzeitige Bewertung der Ressourcen, solange die Bergwerke noch zugänglich sind, eine effizientere Gestaltung ihrer alternativen Nutzung sichergestellt ist; stellt fest, dass die Haftungsregelung gebührend berücksichtigt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden europäischen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Umschulung von Arbeitskräften in Übergangsgebieten zu unterstützen, um von den durch geothermische Projekte entstehenden Arbeitsplätzen zu profitieren; stellt fest, dass sich die Fachkenntnisse der Öl- und Gasindustrie auf die Geothermiebranche übertragen lassen und für diese Branche sehr wertvoll sein können; betont daher, dass es wichtig ist, einschlägige Arbeitskräfte für die Geothermiebranche zu gewinnen und zu unterstützen, unter anderem durch die Schaffung von Anreizen und Schulungsprogrammen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist auf die besonderen Bedürfnisse der Regionen in äußerster Randlage im Hinblick auf die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen unter Berücksichtigung ihrer geografischen, geologischen und meteorologischen Merkmale hin; weist darauf hin, dass diese Regionen aufgrund ihrer geografischen Abgelegenheit nicht an die europäischen Energienetze angeschlossen sind; stellt fest, dass es sich bei einem großen Teil der Regionen in äußerster Randlage um vulkanische Gebiete handelt, die ein hohes Potenzial für die Erzeugung sowohl oberflächennaher als auch tiefengeothermischer Energie aufweisen; betont, dass der Geothermie in diesen Regionen eine wichtige Aufgabe zukommt, um ihre Energieautonomie sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sichtbarkeit und öffentliche Akzeptanz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>verweist auf die Online-Kartierung bestehender geothermischer Anlagen in einer bestimmten Stadt oder Region als bewährtes Verfahren, das die Sichtbarkeit geothermischer Lösungen erhöhen und öffentliche und private Investitionsentscheidungen unterstützen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass die öffentliche Akzeptanz von Geothermieprojekten nach wie vor eine Herausforderung darstellt, insbesondere aufgrund von Umweltbedenken wie der möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers, nicht kondensierbarer Gasemissionen, der Übernutzung von Wasser und seismischer Aktivitäten; weist darauf hin, dass die Einhaltung hoher Umwelt- und Wissenschaftsstandards während aller Stadien von Geothermieprojekten und die Verfolgung eines nachhaltigen Ansatzes der Lebenszyklusbewertung wichtig sind; betont, dass die strikte Einhaltung dieser Anforderungen, die Transparenz der Investitionen, eine stärkere Beteiligung der Interessenträger und die Beteiligung der lokalen Gemeinschaften in den Planungs- und Umsetzungsphasen als wirksames Mittel dienen können, öffentliche Bedenken anzugehen und Misstrauen zu überwinden; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der Geothermiebranche und den Mitgliedstaaten Leitlinien und bewährte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Projektträgern und lokalen Behörden und Gemeinschaften zu entwickeln, um Vertrauen aufzubauen, Unterstützung zu fördern und für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen aufzubauen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internationale Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>erachtet es als sehr wichtig, sich mit Partnerländern und Organisationen, die Tiefengeothermie und der oberflächennahen Geothermie bereits in größerem Maßstab entwickelt haben oder dabei sind, ambitionierte Pläne umzusetzen, um die Geothermiebranche schnell auszubauen, über bewährte Verfahren, technologisches Know-how, Forschungsergebnisse und Innovationen in Geothermietechnologien auszutauschen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig es für den Transfer von umweltfreundlichen Technologien, den Wissensaustausch und den Kapazitätsaufbau ist, die Geothermie in die Kooperationsagenda mit Entwicklungsländern aufzunehmen, um den wachsenden Energiebedarf zu decken;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>