<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0051</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die humanitäre Lage im Gazastreifen, die Notwendigkeit, einen Waffenstillstand zu erreichen, und die Gefahr einer regionalen Eskalation</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0068, 0071 und 0073/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zur humanitären Lage im Gazastreifen, zur Notwendigkeit, einen Waffenstillstand zu erreichen, und zur Gefahr einer regionalen Eskalation (2024/2508(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und Empfehlungen zum Nahostkonflikt und insbesondere seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zu den abscheulichen Terrorangriffen der Hamas auf Israel, dem Recht Israels, sich im Einklang mit dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht zu verteidigen, und der humanitären Lage im Gazastreifen<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2023)0373.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere auf die Resolution 2720 (2023) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. Dezember 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Protokoll vom 29. April 1994 über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Regierung des Staates Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation in Vertretung für das palästinensische Volk, und auf das Abkommen von Oslo II vom 28. September 1995,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Haager Übereinkommen von 1899 und 1907 und die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Liste terroristischer Organisationen, auf der auch die Hamas steht,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1979 gegen Geiselnahme,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Terroristen der Hamas am 7. Oktober 2023 einen lang geplanten Anschlag auf Israel verübt haben, bei dem 1 139 Staatsangehörige Israels und anderer Länder, darunter 36 Kinder, vorsätzlich ermordet wurden; in der Erwägung, dass die Hamas über 240 Geiseln entführt hat, von denen 136 immer noch unter schrecklichen Bedingungen im Gazastreifen festgehalten werden; in der Erwägung, dass seit dem 7. Oktober 2023 mehr als 5400 Israelis verletzt wurden; in der Erwägung, dass die Hamas weiterhin täglich willkürlich Raketen auf Israel abschießt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Sachverständige der Vereinten Nationen am 8. Januar 2024 die zunehmende Zahl von Beweisen über die von der Hamas in israelischen Dörfern verübte sexuelle Gewalt als „besonders verheerend“ bezeichnet haben, wobei sie auf mutmaßliche sexuelle Folter, Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen sowie sexuelle Übergriffe verwiesen haben; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die von der Hamas begangenen Verbrechen aufs Schärfste verurteilt und wiederholt die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln gefordert haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass während einer humanitären Feuerpause im Rahmen einer von Ägypten und Katar vermittelten Vereinbarung im Gegenzug für die Freilassung palästinensischer Häftlinge 81 Geiseln freigelassen wurden und mehr humanitäre Hilfsgüter in den Gazastreifen eingeführt werden durften; in der Erwägung, dass es sich bei den Geiseln, die während der humanitären Feuerpause freigelassen wurden, hauptsächlich um Frauen und Kinder handelt und dass sie von psychischem, physischem und sexuellem Missbrauch durch ihre Entführer berichtet haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Hamas auf internationaler Ebene als terroristische Organisation eingestuft wird, die extreme Gewalt unterstützt; in der Erwägung, dass ihr erklärtes Hauptziel darin besteht, Israel auszulöschen und eine Zweistaatenlösung abzulehnen; in der Erwägung, dass die Hamas seit ihrer Gründung für zahlreiche Selbstmordattentate und andere tödliche Angriffe auf Zivilisten und israelische Soldaten verantwortlich ist; in der Erwägung, dass das US-Außenministerium die Hamas 1997 als terroristische Organisation einstufte und dass die EU daraufhin einen vergleichbaren Beschluss fasste; in der Erwägung, dass sich Israel 2005 vollständig aus dem Gazastreifen zurückzog und dessen Verwaltung der Palästinensischen Behörde überließ;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Reaktion der israelischen Armee im Gazastreifen seit dem Anschlag vom 7. Oktober 2023 dazu geführt hat, dass nach Angaben des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) mehr als 23 000 Menschen – darunter 10 000 Kinder – getötet, 60 000 Menschen verletzt und fast zwei Millionen Menschen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass Kinder etwa die Hälfte der Bevölkerung des Gazastreifens ausmachen; in der Erwägung, dass 30 % der gesamten zivilen Infrastruktur zerstört wurden; in der Erwägung, dass insbesondere die Wasserinfrastruktur, einschließlich Kläranlagen und Wasserversorgungsleitungen, von den israelischen Behörden weitgehend zerstört oder abgeschnitten wurde, wobei im Dezember 2023 nur zwei Wasserversorgungsleitungen wieder in Betrieb genommen wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass mehr als 140 Mitarbeiter der Vereinten Nationen getötet wurden, was die höchste Zahl von Todesopfern in der Geschichte der Vereinten Nationen darstellt; in der Erwägung, dass laut der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ mindestens 81 Journalisten und Medienschaffende getötet wurden, 18 von ihnen in Verbindung mit ihrer Arbeit oder während der Ausübung ihrer Arbeit; in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mehr als 600 medizinische Fachkräfte und Patienten in Krankenhäusern getötet wurden; in der Erwägung, dass dem UNICEF zufolge seit dem 28. Dezember 2023 mehr als 370 Schulen beschädigt wurden; in der Erwägung, dass nach Angaben der WHO zwei Drittel der Krankenhäuser im Gazastreifen zerstört wurden und ein Drittel kaum einsatzfähig ist; in der Erwägung, dass die Hamas Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen als Stützpunkte für ihre terroristischen Aktivitäten nutzt; in der Erwägung, dass die IDF das Tunnelsystem unter dem Komplex des Al-Schifa-Krankenhauses sowie in anderen Teilen des Gazastreifens aufgedeckt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die israelischen Behörden die Einreise in den und Ausreise aus dem Gazastreifen über alle Grenzübergänge, auch jenen nach Ägypten, kontrollieren; in der Erwägung, dass die israelische Kontrolle über die Ein- und Ausspeisepunkte des Gazastreifens Hilfslieferungen stark einschränkt und dass nach Angaben des OCHA seit dem 7. Oktober 2023 ein erheblicher Rückgang der Hilfskonvois zu verzeichnen ist, denen die Einfahrt gewährt wird; in der Erwägung, dass der Integrierten Phasenklassifikation zur Ernährungssicherheit (IPC) vom 21. Dezember 2023 zufolge 100 % der Bevölkerung im Gazastreifen unter akuter Ernährungsunsicherheit leiden, 50 % einen extremen Mangel an Nahrungsmitteln und eine Hungersnot erleben und 26 % unter einer enormen Hungerkatastrophe und Hungersnot leiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass nicht genehmigt wurde, dass wesentliche Güter, darunter medizinische Ausrüstung und Solarpaneele, in den Gazastreifen gelangen; in der Erwägung, dass die EU bei den Bemühungen um die Bereitstellung humanitärer Hilfe für den Gazastreifen mit Finanzmitteln für Organisationen der Vereinten Nationen, medizinische Ausrüstung und andere dringend benötigte Hilfsgüter eine führende Rolle spielt und ihre Hilfe seit dem 7. Oktober 2023 vervierfacht hat; in der Erwägung, dass die Kommission am 21. November 2023 nach einer Überprüfung der finanziellen Unterstützung der EU für Palästina berichtet hat, dass kein Geld für unbeabsichtigte Zwecke umgeleitet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass bei Anschlägen durch israelische Streitkräfte und Siedler seit dem 7. Oktober 2023 mindestens 330 Palästinenser im Westjordanland getötet wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Ägypten einen Drei-Punkte-Plan für einen dauerhaften Waffenstillstand vorgeschlagen hat, einschließlich einer vorläufigen humanitären Waffenruhe für einen verlängerbaren Zeitraum von zwei Wochen für den Austausch von 40 israelischen Geiseln im Gegenzug für 120 palästinensische Gefangene, während der die Feindseligkeiten eingestellt würden, Panzer zurückgezogen würden und lebensnotwendige Güter wie Nahrungsmittel, medizinische Hilfsgüter, Gas für Kochzwecke und Treibstoff eingeführt werden dürften;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) 2021 eine Untersuchung in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete eingeleitet hat; in der Erwägung, dass Südafrika am 29. Dezember 2023 beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Israel eingebracht hat; in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft des IStGH am 10. Oktober 2023 bestätigt hat, dass das Mandat des IStGH für den aktuellen Konflikt gilt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gefahr einer Eskalation in der Region – angesichts der aggressiven Handlungen Irans und dessen Nutzung von Stellvertretern als Mittel zur vorsätzlichen Destabilisierung der Region – so hoch ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr; in der Erwägung, dass die Anschläge der Huthi seit dem 19. November 2023, als Huthi-Rebellen das unter japanischer Flagge fahrende Schiff „Galaxy Leader“ kaperten, gegen die kommerzielle Schifffahrt in der Meeresenge Bab al-Mandab gerichtet sind; in der Erwägung, dass mehrere Länder militärische Vergeltungsmaßnahmen ergriffen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Iran den Huthi-Rebellen, der Hisbollah und der Hamas Waffen und Finanzmittel zur Verfügung stellt; in der Erwägung, dass Katar die Hamas seit langem finanziell unterstützt; in der Erwägung, dass westliche Geheimdienste die Frage aufgeworfen haben, inwieweit Katar im Vorfeld von dem Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 gewusst hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert einen dauerhaften Waffenstillstand und dass die Bemühungen um eine politische Lösung wieder aufgenommen werden, sofern alle Geiseln unverzüglich und bedingungslos freigelassen und die Terrororganisation Hamas zerschlagen wird; bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für eine durch Verhandlungen erzielte Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967, bei der zwei souveräne, demokratische Staaten mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts in Frieden und garantierter Sicherheit nebeneinander bestehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekundet den unschuldigen Opfern auf beiden Seiten sein größtes Bedauern; verurteilt die von der terroristischen Vereinigung Hamas verübten abscheulichen Terroranschläge gegen Israel erneut aufs Schärfste; verurteilt die unverhältnismäßige militärische Reaktion Israels, die zu einer beispiellosen Zahl ziviler Todesopfer geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert, dass der Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen sichergestellt wird, damit den medizinischen Bedürfnissen aller Geiseln nachgekommen werden kann, und dass die Leichen verstorbener Geiseln zurückgeführt werden; weist darauf hin, dass Geiselnahmen einen Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Kriegsverbrechen darstellen; fordert, dass die Täter und Drahtzieher dieser Verbrechen strafrechtlich verfolgt und bestraft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass Israel das Recht hat, sich innerhalb der Grenzen des Völkerrechts zu verteidigen, das besagt, dass alle Parteien eines Konflikts jederzeit zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden müssen, dass Angriffe nur auf militärische Ziele gerichtet sein dürfen und dass Zivilisten und zivile Infrastruktur nicht das Ziel von Angriffen sein dürfen; missbilligt den Missbrauch der palästinensischen zivilen Infrastruktur durch die Hamas, ihre Kampfhandlungen in dicht besiedelten zivilen Gebieten, den Bau von Tunneln und den Einsatz menschlicher Schutzschilde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die schreckliche und sich rasch noch weiter verschlechternde humanitäre Lage im Gazastreifen und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung; betont, dass es dringend notwendig ist, dass humanitäre Hilfe vollumfänglich, rasch, sicher und ungehindert in den gesamten Gazastreifen gelangt; hebt die Verpflichtungen der Konfliktparteien nach dem humanitären Völkerrecht in Bezug auf die Bereitstellung von humanitärer Hilfe hervor; fordert die israelischen Behörden nachdrücklich auf, im Einklang mit dem Völkerrecht den kontinuierlichen Zugang des Gazastreifens zu humanitärer Hilfe sicherzustellen, wobei der Schwerpunkt auf der ununterbrochenen Lieferung von lebensnotwendigen Gütern wie Treibstoff, Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischen Hilfsgütern und Unterkünften liegen sollte, und fordert die sofortige Wiederherstellung lebenswichtiger Infrastruktur, insbesondere um der Gefahr einer enormen Hungerkatastrophe und Hungersnot sowie der möglichen Ausbreitung von Infektionskrankheiten vorzubeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert eine europäische Initiative, um die Zweistaatenlösung wieder auf Kurs zu bringen; betont, dass der Friedensprozess unbedingt umgehend wieder aufgenommen werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang den Friedenstag für den Frieden im Nahen Osten, der kurz vor den Anschlägen von der EU und der Arabischen Liga ins Leben gerufen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einem Ende der Besetzung der palästinensischen Gebiete; weist darauf hin, dass die israelischen Siedlungen im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, völkerrechtswidrig sind; fordert eine Deeskalation der Spannungen im Westjordanland, einschließlich in Ostjerusalem; verurteilt die zunehmende Gewalt gegen Palästinenser durch extremistische Siedler aufs Schärfste und verlangt, dass restriktive Maßnahmen gegen extremistische Siedler verhängt werden, die die Menschenrechte und das Völkerrecht verletzen; fordert, dass die hochrangige politische Führung der Hamas, darunter Ismail Hanijja, Chaled Maschal, Chalil al-Hajja und Mahmud Sahar, in die EU-Terroristenliste aufgenommen wird, damit ihre Gelder und finanziellen Vermögenswerte in den EU-Mitgliedstaaten eingefroren werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ist entsetzt darüber, dass die Führung der Hamas enormen Wohlstand zulasten der palästinensischen Zivilbevölkerung, die größtenteils in Armut lebt, angehäuft hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Arabische Friedensinitiative von 2002, mit der eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Staat Israel und allen arabischen Staaten als Gegenleistung für den vollständigen Rückzug Israels aus allen seit 1967 besetzten palästinensischen und arabischen Gebieten sowie der einvernehmliche, gleichwertige Austausch von Land zwischen Israel und Palästina vorgeschlagen werden; bekräftigt seine Unterstützung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und allen arabischen Staaten; fordert im Einklang mit den Bemühungen der EU und der Vereinten Nationen um eine Zweistaatenlösung im Sinne von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region dringend die vollständige Einbeziehung der Palästinensischen Behörde in diesen Prozess;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution vom 22. Dezember 2023 erneut verlangt, dass alle Konfliktparteien ihre Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, einhalten, und darauf verweist, dass zivile und humanitäre Einrichtungen und Einrichtungen der Vereinten Nationen, sowie humanitäres Personal und Sanitätspersonal und die Transportmittel dieses Personals im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht geachtet und geschützt werden müssen; verurteilt, dass Journalisten, Medienschaffende, Mitarbeiter der Vereinten Nationen und Beschäftigte im Gesundheitswesen getötet wurden, und bekräftigt die Bedeutung ihrer Arbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt die Rolle des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) hervor, das derzeit Unterkünfte für mehr als eine Million Binnenvertriebene bereitstellt und zur wichtigsten Plattform der humanitären Hilfe für die Bevölkerung des Gazastreifens geworden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über die Evakuierungsanordnungen der israelischen Regierung zum Ausdruck, im Rahmen derer die Zivilbevölkerung gewaltsam aus dem nördlichen in den südlichen Gazastreifen verbracht und auf weniger als ein Drittel des Gebiets des Gazastreifens beschränkt wurde, während gleichzeitig Gebiete und zivile Infrastruktur ins Visier genommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont erneut, dass die EU der größte Geber von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe für die besetzten palästinensischen Gebiete ist; bekräftigt, dass die Entwicklungshilfe der EU für die Palästinensische Behörde nicht behindert oder unterbrochen werden darf; begrüßt, dass Sigrid Kaag zur leitenden Koordinatorin für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau im Gazastreifen ernannt wurde; begrüßt die Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, der Bevölkerung im Gazastreifen humanitäre Hilfe zu leisten; begrüßt, dass sich die humanitäre Hilfe der EU für den Gazastreifen in den letzten drei Monaten vervierfacht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze ein wesentlicher Bestandteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel sowie der Beziehungen der EU zu der Palästinensischen Autonomiebehörde ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>bekräftigt, dass die EU die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs nachdrücklich unterstützt; fordert, dass diejenigen, die für terroristische Straftaten und Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, und verlangt in diesem Sinn, dass alle möglichen Kriegsverbrechen untersucht werden; weist erneut darauf hin, dass vorsätzliche Anschläge auf Zivilisten ebenso wie die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht darstellen; fordert Gerechtigkeit für die Opfer rechtswidriger Tötungen und sexueller Folter durch die Hamas während der Anschläge vom 7. Oktober 2023; nimmt die von Südafrika beim IGH angestrengte Klage gegen Israel zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>unterstützt die Stärkung der Rolle der beiden zivilen Missionen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (des Koordinierungsbüros der EU für die Unterstützung der palästinensischen Polizei und der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah), damit beide an der Erleichterung der Bereitstellung von humanitärer Hilfe für den Gazastreifen und der Verbesserung der Effizienz der Palästinensischen Behörde im Westjordanland mitwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Anschläge der libanesischen Hisbollah und die von Syrien aus durch Iran verübten Raketenangriffe gegen Israel nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023; ist äußerst besorgt darüber, dass seither im südlichen Libanon und im Norden Israels Hunderte von Anschlägen verübt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, unverzüglich Deeskalationsmaßnahmen einzuleiten, um die mögliche Eskalation der derzeitigen Spannungen entlang der israelisch-libanesischen Grenze zu einem ausgewachsenen Konflikt abzuwenden; betont, dass es wichtig ist, der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006 Folge zu leisten; fordert den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission (HR/VP) nachdrücklich auf, alle diplomatischen Bemühungen zu unterstützen, um alle Parteien an einen Tisch zu bringen, sobald Libanon bereit ist, eine Einigung über die Deeskalation zu erzielen; fordert Zurückhaltung auf beiden Seiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU die Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon sowie die Streitkräfte und die internen Sicherheitskräfte Libanons unterstützt, damit sie ihre wesentliche Rolle erfüllen können; weist darauf hin, dass alle bewaffneten Gruppen, einschließlich der Hisbollah, im Einklang mit der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Waffen niederlegen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Anschläge der Huthi auf die kommerzielle Schifffahrt vor der jemenitischen Küste; fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung der Besatzung des unter japanischer Flagge fahrenden Schiffs „Galaxy Leader“, der auch rumänische und bulgarische Staatsangehörige angehören, die seit dem 19. November 2023 festgehalten werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich und gemeinsam gegen diese Anschläge vorzugehen, unter anderem durch die Einrichtung einer Marineoperation im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in enger Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren und internationalen Partnern; begrüßt die von den USA geleitete „Operation Prosperity Guardian“ zum Schutz des Schiffsverkehrs und der Freiheit der Schifffahrt im Roten Meer, welche es jederzeit sicherzustellen gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert den HR/VP auf, diese Anstrengungen zu koordinieren, um mit einer entschlossenen Reaktion der EU auf die Lage zu reagieren und das im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 verankerte Recht auf Durchfahrt zu schützen; fordert den HR/VP nachdrücklich auf, den Friedensprozess unter Führung der Vereinten Nationen fortzusetzen und zu unterstützen, um den Konflikt in Jemen zu beenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>prangert die Rolle von Drittstaaten und nichtstaatlichen Einrichtungen bei der Bereitstellung finanzieller, materieller und operativer Unterstützung für die Hamas und die Hisbollah an; fordert, dass eingehende Untersuchungen eingeleitet werden, um die Herkunft der von ihnen verwendeten Gelder und Waffensysteme zu ermitteln; fordert die EU auf, Sanktionen gegen Staaten und Einrichtungen zu verhängen, die bei den Anschlägen Komplizenschaft an den Tag legten, insbesondere gegen Iran und Katar;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>verurteilt den Anstieg von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus in ganz Europa;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Liga der arabischen Staaten, der Knesset und der Regierung Israels sowie der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>