<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P9_TA(2024)0071</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die gestiegene Zahl von Hinrichtungen in Iran, insbesondere der Fall Mohammad Ghobadlu</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B9-0102, 0109, 0113, 0120, 0121 und 0122/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zu der gestiegenen Zahl von Hinrichtungen in Iran, insbesondere dem Fall Mohammad Ghobadlu (2024/2551(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2023 in Iran mehr als 800 Personen hingerichtet wurden, was die höchste Zahl seit 2015 darstellt, und dass im Zuge der anhaltenden Unterdrückung der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ mehr als 500 Demonstranten getötet wurden; in der Erwägung, dass Minderheiten unverhältnismäßig stark betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Berufung von Mohammad Ghobadlu, einem 23-jährigen Mann mit geistigen Behinderungen, gegen sein Todesurteil am 23. Januar 2024 abgewiesen wurde und er hingerichtet wurde; in der Erwägung, dass das unfaire Gerichtsverfahren gegen ihn mit Foltervorwürfen und mangelnder Transparenz behaftet war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHRC im Januar 2024 mindestens 54 Menschen hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass laut Human Rights Watch derzeit mindestens elf Gefangenen, darunter Anwar Chesri, Kamran Scheicheh und Chosrau Bascharat, unmittelbar die Hinrichtung droht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Iran regelmäßig auf Geiseldiplomatie als außenpolitisches Instrument zurückgreift;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die Hinrichtungen friedlicher Demonstranten in Iran, einschließlich der Hinrichtung von Mohammad Ghobadlu, aufs Schärfste; bedauert, dass das Regime die Todesstrafe in großem Umfang anwendet, um die Gesellschaft zu terrorisieren und abweichende Meinungen auszumerzen; betont, dass dies staatlich sanktionierten Tötungen gleichkommt; fordert Iran nachdrücklich auf, alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln und die Todesstrafe vollständig abzuschaffen; bekräftigt, dass es die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen entschieden ablehnt; unterstützt uneingeschränkt die von der inhaftierten Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi eingeleitete Kampagne für deren Abschaffung; bekräftigt seine fortwährende Unterstützung der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ in Iran;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die bedingungslose und sofortige Freilassung all derjenigen, die aus reiner Willkür in der Todeszelle sitzen, und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, auch von EU-Bürgern, insbesondere von Ahmadreza Djalali und Johan Floderus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert eine neue und mutige EU-Strategie für Iran, die auch Maßnahmen gegen die Geiseldiplomatie des Landes umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt seine standhafte Forderung an den Rat, das Korps der Iranischen Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen und weitere EU-Sanktionen gegen Amtsträger und Einrichtungen zu verhängen, die an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, unter anderem gegen den Obersten Führer, den Präsidenten und den Generalstaatsanwalt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt abermals die brutale Unterdrückung friedlicher Demonstranten, insbesondere von Frauen und Minderheiten, in Iran; fordert eine unparteiische, unabhängige und transparente Untersuchung der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen gegen Demonstranten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert Iran auf, für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren zu sorgen; verurteilt die schrecklichen Haftbedingungen, den weit verbreiteten Einsatz von Folter, einschließlich sexueller Gewalt, und den fehlenden Zugang zu medizinischer Behandlung und rechtlicher Vertretung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Einklang mit den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern Gerichtsverfahren zu überwachen und Besuche in Gefängnissen zu organisieren, in denen Gefangene aus Gewissensgründen, auch EU-Bürger, inhaftiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, strafrechtliche Ermittlungen gegen Amtsträger einzuleiten, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Verbrechen, die unter die universelle Gerichtsbarkeit fallen, verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die technische und finanzielle Unterstützung für eine starke und unabhängige Zivilgesellschaft in Iran aufzustocken; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass denjenigen, die aus Iran fliehen müssen, leichter ein Visum ausgestellt, Asyl gewährt und Soforthilfe geleistet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der anstehenden Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen die Erneuerung der Mandate des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Iran und der unabhängigen internationalen Erkundungsmission zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Hohen Vertreter und Vizepräsidenten sowie den Staatsorganen Irans zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>